.
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————
Kartoffelmehl pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Ter⸗
mine behauptet. Gek. — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco, per diesen Monat und per Augun⸗September 16,5 3. ℳ, per September⸗Oktober 16,60 ℳ, per Oktober⸗November —. per November⸗Dezember „per April⸗Mai 16,50 G.
Trockene Kartoffelstärke pr. 100 kg brutto inkl ack. Termine behauptet. Gek. — Ctr. Kündigungs⸗ — ℳ Loco, per diesen Monat und per ust⸗September 16,40 ℳ, per September⸗Oktober 50 ℳ, per Oktober⸗Nonember —, ver November⸗ 8e
2G0.
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*
ember —, per April⸗Mai 16,50 G. elsaaten per 1000 kg. Gek. —. Winterraps — ℳ nmerraps — ℳ, Winterrübsen — ℳ, Sommer⸗ en — ℳ Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine fest. Ge⸗ ündigt — Ctr. Kündigungspreis —. Loco —, Loco ohne Faß —, per diesen Monat —, per August⸗ September —, per September⸗Oktober 41,7 — 42,1 bez., ver Oktober⸗November 42,3 ℳ, per November⸗ Dezember 42,6 ℳ, vper Dezember⸗Januar —, per April⸗Mai 43,4 — 43,5 bez. veinöl per 100 kg — loco — ℳ, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter⸗ mine geschäftslos. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — ℳ Loco — ℳ, per diesen Monat —, per August⸗ September —, per September⸗Oktober —, per Oktober⸗November —. Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 % Termine im Verlaufe matter, schließen fester. Gek. 280 000 Il. Kündigungspr. 38,7 ℳ, loco mit Faß
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— , per diesen Monat und per August⸗September 88,9 — 38,4 — 38,6 bez., ver September⸗Oktober 39,5
— 38,8 — 39,1 bez., per Oktober⸗November 39,5 — 39,1 39,2 bez., per November⸗Dezember 39,5 — 39 — 39,1 bez., per Dezember⸗Januar —, per Januar⸗Februar
1837 —, per April⸗Mai 40,6 — 40,3 — 40,4 bez.
wolle (Schlußbericht) für Svpekulation und Ervort 500 B.
Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco
ohne Faß 39,2 — 38,8 — 39 bez.
Weizenmehl Nr. 00 22,50 — 20,75, Nr. 0 20,75 bis 19,00 bez.
Roggenmehl Nr. 0 u. 1 17,75 — 17,25, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 19,00 — 17,75 bez. Nr. 0 1 ½ ℳ höher als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack. Stettin, 9. August. (W. T. B.) Getreide⸗ — Weizen höher, loco 150,00 bis 160,00, pr. September⸗Oktober 160 00, pr. Oktober⸗Novem⸗ ber 159,50,. Roggen still, loco 120,00 bis 124,00, ver September⸗Oktober 124 50, pr. Oktober⸗ November 125,00. Rüböl unverändert, pr. August 42,00 pr. September⸗Oktober 42,00. Spiritus steigend, loco 38,90, pr. August⸗September 38,60, pr. September⸗Oktober 39,0, pr. Oktober⸗Novem⸗ ber 39,30. Petroleum versteuert, loco Usance 1¾ % Tara 10,75,.
Posen, 9. August. (W. T. B.) Spiritus soco ohne Faß 37,50, pr. August 37,70, pr. Sep⸗ tember 37,80, pr. Oktober 37,70, vr. November⸗ Dezember 37,60. Gekündigt 15 000 1. Höher.
Breslau, 10. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. August⸗ Septbr. 37,50, do. pr. Septbr.⸗Oktbr. 37,60, do. pr. Novbr.⸗Dezbr. 38,00,. Weizen —. Roggen pr. Septbr.⸗Oktober 127,00, pr. Oktober⸗November 29,00, pr. Novbr.⸗Dezbr. 130,00. Rüböl loco Pr. September⸗Oktober 42,25, pr. April⸗Mai —. Zink: Umsatzlos. — Wetter: Schön.
Köln, 9. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,75, fremder 18,50, pr. November 16,80, pr. März —. Roagen locr hiesiger 14,50, pr. November 12,85, pr. März —. Hafer loco 14,50. Rübäl loco 22,80, pr. Hkteo⸗ ber 22,70, per Mai 23,10.
Bremen, 9. August. (W. T. B.) (Schlußbericht) ruhig. Standard 6,20 Br.
Wien, 9. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Herbst 3,35 Gd., 8,40 Br., pr. Frühjahr 8,80 Gd., 8,85 Br. Roggen pr. Herbst 6,70 Gd., 6,75 Br., pr. Frühjahr 6,92 Gd., 6,97 Br. Mais pr. Juli⸗August 5,77 Gd., 5,82 853 neuer 6,10 Gd., 6,15 Br. Hafer pr. Herbst 6,52 Gd., 6,57 Br., pr. Frühjahr 6,72 Gd. 6,77 Br.
Pest, 9. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco verflaut, pr. Herbst 8,09 Gd., 8,11 Br., pr. Frühjahr 8,58 Gd., 8,60 Br. Hafer pr. Herbst 6,48 Gd., 6,50 Br. Mais pr. 1887 5,88 Gd., 5,90 Br. Kohlraps per August⸗September 9 ¼ à 9 ⅛.
Amsterdam, 9. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht). Weizen auf Termine unverändert, pr. November 212. Roggen loco höher, auf Termine unverändert, pr. Oktober 125 à 126 à 127, pr. März 128 à 129 à 130. Rüböl loco 22 ½, pr. Mai 23 ¼, pr. Herbst 22 ¼.
Amsterdam, 9. August. zinn 60 8.
Antwerpen, 9. August. (W. T. B.) Feiertags wegen kein Petroleum⸗ und Getreidemarkt.
London, 9. August. (W. T. B.) Havanra⸗ zucker Nr. 12 12 geominell, Rüben⸗Rohzuder 10 ruhig. — An der Küste angeboten 1 Weizenladung.
London, 9. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Weizen ruhig, stetig, eng⸗ lischer Weizen fest, Gerste stetig, Hafer eher stetiger, Mchl ruhig, Mais ¼ sh. theurer, Bohnen und Erbsen stramm, † sh höher als vor 14 Tagen.
Liverporl, 9. August. (W. T. B.) Baum⸗ Umsatz 8000 B., davon Amerikaner ruhig, Surats stetig. Middl. amerikanische Liefe⸗ rung: Oktober⸗November 51 16 Verkäuferpreis, März⸗ April 5 2 d. do. — Weitere Meldung: Egyptian brown fair 611¼16, do. do. good sair 7 d.
Glasgow, 9. August. (W. C. B.) Roheisen
Petroleum phite loco
Banca⸗
Mixed numbers warrants 39 sh. bis 38 fh. 10¼ d.
markt. September 21,90,
Januar⸗April 54,00.
Paris, 9. August. (W. T. B.) Produkten⸗ Weizen behauptet, pr. August 21,90, pr. pr. September⸗Dezember 22,25,
Novbr.⸗Februar 22,60. Mehl 12 Marques
behauptet, pr. August 48,50, pr. Septbr. 48,60, pr.
September⸗Dezember 49,10, pr. November⸗Februar 9,60. Rübél ruhig, pr. August 52,00, pr. Sep⸗ tember 52,50, pr. September⸗Dezember 53,00, pr. 1 Spiritus ruhig, pr. August 7 75, pr. September 47,00, pr. September⸗ Dezember 44,75, pr. Januar⸗April 43,25. Praris, 9. August. (W. T. B.) Rohzucker 3809 ruhig, lococ 29,50. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. August 31,30, pr. September 31,50, pr. Oktober⸗Januar 33,00, pr. Januar⸗April 33,80.
New⸗York, 9. August. (W. T. B.) Visible Supplv an Weizen 36 753 000 Bushel, do. do. an Mais 8 695 000 Bushe
New⸗Vork, 9. August. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 9 ½, do. in New⸗Orleans 93/16. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 6 ¾˖ Gd., do. in Philadelphia 6 ¾ Gd., rohes Petroleum in New⸗Pork 6, do. Pipe line Certificates — Doll. 62 ½ C. Mehl 3 Doll. — C. Rother Winterweizen loco — Doll. 85 ¼ C., pr. August — Doll. 84 ⅜ C., pr. Sept. — Doll. 85 ½ C., pr. Oktober — D. 86 ¼ C. Mais (New) 50 ½. Zucker (Fair refining Muscovpades, 4¹ ¼1 6. Kaffee (Fair Rio⸗, 9 ¼. Schmalz (Wilcox) 7,20, do Fairbanks 7,20. do. Rohe und Brothers 7,10. Speck 7 ½. Getreidefracht 1 ¼.
Berlin. Central⸗Markthalle, den 10. August. (Markthallenbericht von J. Sandmann.) Wild und Geflügel. Seit wenigen Tagen hat die bereits ver⸗ mißte größere Zufuhr der Ferienjagden begonnen und ist hierdurch plötzlich eine so bedeutende Menge Wild eingetroffen, daß die Preise rapid herabgingen, weil der Konsum nicht folgte. In wenigen Tagen jedoch schon ist eine Besserung der Geschäftslage vorauszusehen, weil selbst bei gleichbleibender Zu⸗ fuhr der Konsum der heimkehrenden Familien hinzu⸗ tritt, die billigen Wildpreise auch den Bedarf ver⸗ mehren. Der Geflügelmarkt erhält jetzt ebenfalls größere Zufuhren; der Begehr nach fettem Geflügel und besonders Gänsen macht sich stärker bemerkbar, es wurden dafür angemessene Prrise erreicht. Rehe 50 — 70 ₰, Hirsche 30 — 45 ₰, Wildschwein 30 bis 40 ₰ per Pfd., wilde Enten 1 — 1,50 ℳ, Bekassinen 30 — 70 g, junge Gänse 2,50 — 4,50 — 5,00 ℳ, junge Enten 1— 1,50 — 2,00 ℳ, junge Hühner 0,50 bis 0,90 ℳ, Tauben 30 — 45 ₰ per Stück, Poularden 4,50 — 7 ℳ, alte Hühner 1,00 — 1,40 ℳ — Butter. Ia. Butter knapp und gut bezahlt, nach geringer Waare wenig Nachfrage. Frische feinste Tafelbutter ꝛc. 105 — 108, feine Guts⸗ butter I. 95 — 100 — 105, II. 85 — 90, III. 75 — 85, Landbutter I. 75 — 80, II. 65 — 75 ℳ Galizische und andere geringste Sorten 55 — 66 ℳ pr. 50 kg. — Käse. Echter Emmenthaler 73 —80 ℳ, West⸗ preußischer Schweizerkäse I. 55 — 60 ℳ, II. 48 — 50 ℳ, III. 40 — 45 ℳ., — Backstein I. 22 — 25 ℳ, II. 14 — 18 ℳ, Tilsiter Fettkäse 40 — 56 — 60 ℳ, Tilsiter Magerkäse 18 — 23 ℳ, Limburger I. 30 — 32 ℳ, II. 20 — 25 ℳ, Ramadour 30 — 32 ℳ, Rheinischer Holländer Käse, 20 — 22 Pfd. schwer, 45 — 58 ℳ, echter Holländer 65 ℳ, Edamer I. 60 — 70 ℳ, II. 56 — 58 ℳ, französischer Neuschateller 18 ℳ per 100 Stück, Camembert 8,00 — 8,/0 ℳ per Dutzend. — Eier. Größere Zufuhr erwünscht. 2,55 ℳ per Schock. — Seefische. Lachs 80 — 90 ₰, Elblachse 1,25 ℳ, Zander 50 — 90 J, Hecht 40— 65 ₰, Steinbutte 60 —80 ₰, Seezunge, große 1 ℳ, kleine 50 ₰, Flundern 30, Schellfische 25, Kabliau 25 ₰ per ½ kg, Makrelen 40— 45 ₰ pr. Stück. — Lebende Fische. Aal, mittel⸗ groß 1,35 ℳ, Hecht 80, Schleie 70 ₰ pr. Pfd. — Krebse. Mittel 2 — 4 ℳ, große —-12 ℳ pr. Schock. — Geräucherte Fische. Rheinlachs 2,50 — 2,90 ℳ, Weser⸗ und Ostseelachs 1,20 — 1,40 ℳ, geräucherte Aale 70 — 100 — 130 ₰ pr. Pfd., Flun⸗ dern, kleine 1,75 — 2 ℳ, mittel 3 —5 ℳ, große 8— 9 ℳ pr. Schock, Bücklinge pr. Kiste 1,60 — 1,75 ℳ — Gemüse und Obst. Tomaten 30 ₰, Reineclauden 20—30 ₰, Weintrauben 50 — 70 ₰ per Pfd., Pfirsiche per Kiste 3,00 — 1,50 ℳ, Kirschen 6— 15 ₰ per Pfd., Preißelbeeren 6—7 ℳ per Scheffel, Pfifferlinge 4 — 6 ℳ, Gurken 0,60 — 3 ℳ per Schock, Schoten 2—3 ℳ pr. Scheffel, Kohlrabi 2,00 ℳ pr. 100 Stück, Karotten 50 ₰, Wirsingkohl 3—4 b, Roth⸗ und Weißkohl 3,50 — 4 ℳ, Blumenkohl 10— 15 ℳ, Erfurter 25 ℳ pr. 100 Stück, neue Kartoffeln, weiße runde 3,50 ℳ, Nierenkar⸗ toffeln 3,50 ℳ, rothe 3,00 ℳ, blauc 4,00 ℳ pr. 100 Kilo, neue Pflaumen 15,00 ℳ, neue Birnen 10 — 20 ℳ, neue Aepfel 10 — 20 ℳ pr. Ctr, neue Zwiebeln 3,50 — 4,00 ℳ, Citronen, gesunde Ausschuß⸗ waare, 12,00 ℳ pr. Kiste von 260—300 Stück. Neue saure Gurken 2,00 — 2,20 ℳ pr. Schock. Melonen 30 ₰ pr. Pfd. Amerikanische Ananas 2 — 2,50, deutsche 3 — 4 ℳ pr. Pfd.
Berlin, 9. August. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gause.) Butter: Das vorwöchent⸗ liche Geschäft zeugte im Ganzen von einer bereits etwas besseren Bedarfsfrage, welche gleichzeitig eine festere Stimmung zum Ausdruck brachte und Preise für alle feinen und feinsten Qualitäten befestigte. Mittelsorten fanden weniger Interesse. Notirungen (hiesige Verkaufspreise): Feine und feinste Ost⸗ und Westpreußische Butter 100 — 110 ℳ, desgl. Mecklen⸗ burger, Prignitzer und Vorpommersche 95 — 100 ℳb, feine Amts⸗ und Pächterbutter aller Art 95 bis 105 ℳ; II. Qualitäten vorgenannter Sorten 85 — 99 ℳ; III. Qualitäten dieser Sorten 75 — 85 ℳ; Pommersche 70 — 75 ℳ; Netzbrucher, Niederunger 70 — 75 ℳ; Bayerische Sennbutter 90— 100 ℳ; Bayerische Landbutter 70 — 80 ℳ; Preu⸗ ßische, Litthauer 70 — 75 ℳ; Polnische Butter 68 — 70 ℳ; Galizische 65 —68 ℳ; Bayerische Schmelz⸗ butter, garantirt rein, 100 ℳ; Margarinbutter 45 — 54 ℳ — Pflaumenmus: Schlesisches 14 ℳ — Schmalz: Der Markt behauptete sich fest und scheinen die Vorräthe der zunehmenden Bedarfsfrage nicht zu entsprechen. Die hiesigen Verkaufspreise sind: Choice steam, prima Marken 42 ℳ, Fairbank und raffinirtes Armour 41 ℳ Kopenhagener Tafelschmalz 40 ℳ, Hamburger Stadtschmalz 42 ℳ Bei größeren Partien Spezialpreise.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner
Schlachtviehmarkt vom 9. August 1886. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. „Rinder. Auftrieb 2872 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg.) I. Qualität 110 — 116 ℳ, II. Qua⸗ lität 98 — 106 ℳ, III. Qualität 74 — 90 ℳ, IV. Qua⸗ lität 60 — 70 ℳ
Schweine. Auftrieb 8588 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) Mecklenburger 98 — 100 ℳ Land⸗ schweine: a. gute 92 — 96 ℳ, b. geringere 86 — 90 ℳ bei 20 % Targ.
„Kälber. Auftrieb 1951 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0,92 — 1,00 ℳ, II. Qualität 0,70 — 0,88 ℳ 1
„Schafe. Auftrieb 28 736 Stück. (Durchs chnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0,88 — 1,12 ℳ, II. Qualität
0,64 — 0,84 ℳ, III.
Qualität — ℳ
Eisenbahn⸗Einnahmen. eeeber. Im Rbl.), Tuni cr. 4 206 461 Rbl. (— 739 762 Rbl.)
Kursk⸗Charkow⸗Asow: Juni cr. 794 160 Rbl. (— 131 756
Tambow⸗Koslow⸗Eisenbahn. 53 894 Rbl. ( 6754 Rbl.), bis 348 951 Rbl. (— 29 310 Rbl.)
Ural⸗Bergwerksbahn. Rbl. (— 53 852 Rbl.), bis ust. Ma Rbl. (— 33 112 Rbl.) Orel⸗Gräsi⸗Eisenbahn. Rbl. (— 54 823 Rbl.), bis ult. Jun Rbl. (— 176 063 Rbl.)
Im Mai cr.
Im Juni cr. 263 816
Täglich: Gemälde⸗Ausste von Wassili Wereschagin. Ben neuer Werke mittags 11 Uhr bi
bis ult. bis Nachmittags 2 Uhr. Entrée Im Juni cr.
ult. Juni cr.
257 362 i cr. 1 207 926
r Entrée inkl. Theater 1 ℳ
Belle - Alliance -Theater. Mittwoch: Extra⸗ Vorsteltung zu halben Kassenpreisen: I. Parquet 1 ℳ, Entrée 50 ₰. 3. 68. Male: Das Paradies. Gesangspoffe in 4 Akten von Leon Treptomw und L. Herrmann. Musik von J. Goellrich. Akt 3: Im klassischen Dreicck: Auftreten der Original⸗Sudane⸗
i cr. 1 426 560
Werterberi
*
8
b 82— S. 8 —— 282 S
orgens.
om 10. August 1886.
sischen Neger⸗Militär⸗Kapelle. Im prachtvollen Sommergarten: Doppel⸗C oncert ausgeführt von dem Musikcorps des ersten Garde⸗
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llim.
Wind.
Stationen. V
Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meeres red. in M
Wetter.
1
Feld⸗Artillerie⸗Regiments in Uniform unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Baumgarten und der Hauskapelle. Auftreten der Sudanesischen Neger⸗Kapelle (14 Mann aus verschiedenen Neger⸗ stämmen), der Schweizer Alpen⸗Sänger⸗Gesellschaft Tschachtli (4 Damen, 4 Herren) und des Wiener
in ° Celsius 50 C. = 40R.
Temperatur 5
Mullaghmore 755 Aberdeen 756 WSW Christiansund 757 OSO Kopenhagen. 760 W Stockholm . 756 N. Haparanda . 753 N.
St. Petersbg. 747 NNW Moskau. 739 NNW
Cork, Queens⸗ 757 NW
town wEEEEE21121 Helder 757 OSO 759 S
Sylt 730 SO
Hamburg 761 O
Swinemünde Neufahrwasser 761 WNW 758 NW
Memel. 728. tch Paris 756 SSW Münster. 758 stil Karlsruhe ... 759 S Wiesbaden 759
München 763
Föentnit 760 Berlin... 761 SSW Wien ... 762 Breslau.. 763 & I bair. . .
Nizza 763 WNW Triist .... 763
SSW
wol heit
-,9,Orborordo reo— Se
heit
dun wol
ro OborhE —
4 wol 1 dun still dun
1¹) See ruhig 2²2) 60 mm Rege
Morgen. ³) See ruhig. ⁴) Dunstig.
Thau.
Anmerkung: Die Stationen sind geordnet: 1) Nord⸗Europa, bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa Zone, 4) Süd⸗Europa. — Innerhalb
ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1
2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, = stark. 7 = steif, 8 = stürmisch,
—
10 = starker Sturm, 11 = heftiger
Orkan.
Uebersicht der Witter: Ueber Großbritannien Barometer stark gefallen und pression unter 754 mm im Nordweste
eine zweite mit 754 mm über
zugenommen hat.
hat sich über dem östlichen
unter diesen Verhältnissen in der östli
heiterem Wetter westliche Winde vorherrschend, sind im Westen Deutschlands die Winde östlich bis süd⸗ lich, mit veränderlicher Bewö kung und Grisnez hatte heute Morgen Obere Wolken ziehen über Norddeutsch⸗ land aus westlicher bis nordnestlicher Richtung. Dentsche Seewarre
hoher Temveratur.
Gewitter.
wolkig wolkig wolkig¹)
wolkig 17 Regen bedect) 15
Regen 14 bedeckt) 17 bedeckt 17 wolkig¹)
halb bed. 18 bedeckt
wolkenlos 18 wol b heiter 20
2) Küstenzone von Irland
und Frankreich liegt heute eine De⸗
dem Kanal, während das Minimum bei Moskau an Tiefe bis zu 739 mm Hoher Luftdruck über 760 mm 1 Deutschland sowie Oesterreich⸗Ungarn und dem Süden erhalten. Während
Driginal Schnab'l⸗Trios. Abends: Brillante Illumination durch 20,0900 Gas⸗ flammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Donnerstag und folgende Tage: Das Paradies.
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— —
kig er 16
15 Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
[243611 DOeffentliche Zustellung.
In Gemäßheit eines die öffentliche Zustellung ver⸗ ordnenden Beschlusses des K. Amtsgerichts Pirmasens vom 30. Juli 1886 wird hiermit auf Anstehen des 7 Allbert Baer, Handelsmann, in Rodalben wohnhaft, kig⸗ 17 dem Ludwig Klein, Ackerer, in Donsieders domizilirt, stig²) 18 ffrüher daselbst wohnhaft gewesen, dann auf Reisen kenlos 17 in Nordamerika befindlich und jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Folgendes bekannt gegeben:
Zahlungsaufforderung. Den Ludwig Klein, Ackerer, in Donsieders domi⸗ zilirt, früher daselbst wohnhaft gewesen, dann auf 22 Reisen in Nordamerika befindlich und jetzt ohne be⸗ 20 kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, fordere 19 ich, der unterzeichnete Albert Baer, Handelsmann in 18 Rodalben, hiermit auf, die mir in meiner Eigen⸗ er 17 schaft als Cessionär und Rechtsinhaber der Fran⸗ kig —222 isͤta Bettag, gewerblos in Donsieders, Wittwe von stig 21 Franz Klein, zufolge zweier Theilungsakten des Kgl. stig 23. Notärs Lintz in Waldfischbach vom 12. Oktober und 8 5. November 1883 geschuldete Theilungsherausgabe
er 16
21
in seit geftern
³) Starker vom 5. November 1883 an, sofort zu bezahlen.
Rodalben, den 23. Juli 1886. A. Baer. Pirmasens, den 2. August 1886. 8 Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber: Ph. Faber, Kgl. Sekretär. [24363] Oeffentliche Zustellung. In der gerichtlichen Theilungssache des Johann Schohn, Fabrikarbeiter, in Ipplingen wohnend, und Gen., vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, gegen
in 4 Gruppen
füdlich dieser jeder Gruppe
= leiser Zug,
9 = Sturm,
Sturm, 12 =2 3 Maria Schohn, ohne Gewerbe und ohne bekannten
Wohn⸗ und Aufenthaltsorts, hat der beauftragte Notar Albert zu Saargemünd zur Lizitation Termin auf 16. September 1886, Vormittags 10 Uhr,
ung. ist das
n Schottlands,
zu gebenden Lokale und zur Massenaufstellung und Liquidation auf 1 den 30. September 1886, Vormittags 9 Uhr, in seiner Amtsstube in Saargemünd anberaumt.
chen Ostsee bei vorgeladen.
Saargemünd, den 4. August 1886. Der Obersekretär: Erren.
im Süden
[24344] Oeffentliche Ladung. Der Zimmermeister Josef Wrobel zu Zabrze hat gegen die Müller Jakob Giemsa'schen Erben zu
Familien⸗Nachrichten. Knobloch mit Hrn. Karl
Verlobt: Frl. Lia v. v. Oertzen (Schulkeim — Nütschow). Geboren: Ein Sohn: H. v. Kleist (Gr. Dubberow). — Wenzel (Zwilipp). — Adalbert v. meister a. D. Reg.⸗Assessor v. Gersdorff (Frankf
Hrn. Rittmeister a. D. Hüsenert (Nadrensee). — — Eine Tochter: Hrn. v. Blücher (Quitzenow). Tuercke (Königsberg).
Hr. Amtsrath und Rittergutsbesitzer
— Hrn. Reg.⸗Assessor Gestorben. Aug. Eggelin (Horscha). — Hr.
Hrn. Rittmeister a. D.
lipp Hrn. Second⸗Lieutenant Bredow (Hannover). — v. Witte (Weißenfels). —
Ujest, nämlich: a. die Wittwe Franziska Giemsa, geb. Stellmach, b. den minorennen Karl Franz Giemsa, ver⸗ treten durch die Beklagte zu a., Fe. den Schuhmachergesellen Josef Giemsa, sämmtlich aus Ujest, mit dem Antrage geklagt, die Beklagten zu verurtheilen, die Eigenthumsansprüche des Klägers an den durch den Gerichtsvollzieher Czieslik am 21. Juli 1886 bei Anton Wrobel ge⸗ pfändeten Feldfrüchten, bestehend aus Roggen, Hafer und Kartoffeln anzuerkennen und in die Freigabe derselben zu willigen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist ein Termin auf den 28. September 1886, Mittags 12 Uhr,
Hrn. Pastor
Hrn. Ritt⸗ Hrn. urt a. O.). —
xeg.⸗Referendar
l᷑
und Lieutenant Hans Heggemann (Wiesbaden).
vor dem Amtsgericht zu Ujest bestimmt, zu welchem
Theater.
Bictoria-Theater. Mittwoch: Zum 109. Male: Großes Ausstattungsballet
Amor. Marzotti. von E. Falk. von der Scala in Mailand. Triumphzug Julius Cäsar’s,
750 Personen. Anfang 7 ½ Uhr.
Musik von Marenco.
Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25—26.
Mittwoch: Z. 155. Male: Der Zigennerbaron. Operette in 3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai's von J. Schnitzer. Musik von Johann Str etzt vo Dirigent Herr Kapell⸗ meister Federmann. Die neuen Dekorationen sind aus
gesetzt von Julius Fritzsche.
In Scene gesetzt von Ettore Coppini 8 ¼ Uhr: ausgeführt Sommer⸗Preise.
der dem Wohnort nach unbekannte Mitbeklagte Josef Giemsa Seitens des Klägers geladen wird. Zum Zwecke der Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ujest, den 5. August 1886. 1 Wrobel,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Großer ö“ von [24351] Oeffentliche Zustellung und Klagepublikation.
Die Augustine Reinert, Ehefrau von Johann Dötaille zu Metz, vertreten durch den Rechtsanwalt Wortmann, klagt gegen den Anstreicher Johann Dötaille, ihren Ehemann, früher zu Metz, jetzt 88 bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen dessen totaler Ueberschuldung, mit dem Antrage auf Auf⸗ lösung der zwischen Parteien bestehenden Güter⸗ gemeinschaft und Verweisung derselben vor einen Notar zur Auseinandersetzung der gegenseitigen Ver⸗
von Luigi Dekorationen
auß. In Scene
dem Atelier der K. K. Hoftheatermaler Burghardt, mögensrechte, und ladet den Beklagten zur mündlichen
Brioschi und Kautsky in Wien.
Von 6—7 Uhr: Großes Garten⸗Concert.
Donnerstag: Zum 155. Male: D baron. Krolls Theater. Mittwoch:
(Donna Anna: Fr. Baumann⸗Trilo Hr. Dr. Basch vofthe b
5, der Vorstellung 7 Uhr.
Dr. Basch vom Hoftheater in Dresden a. G.)
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuch tung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Co
Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 3. November 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung und gemäß Ausf.⸗Ges. v. 8./7. 79 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Metz, den 6. August 1886.
Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. Ss.) Metzger, —
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts
er Zigeuner⸗
Don Iunan. . Don Juan:
ncert Anfang
von Vor⸗
50 und von 4 Uhr an bis letz Voe zur letzten Vaunse
mit 955 ℳ, zahlbar auf erstes Begehren, mit Zinsen
zu Ipplingen, in dem durch Trommelschlag bekannt
Die Verklagte wird zu diesem Termine hierdurch
LW
für das Nierteljahr.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
1 nsertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. 1
Berlin, Mittwoch,
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Domkapitular Borowski zu Frauenburg im Kreise Braunsberg und dem Bürgermeister Wirth zu Hückeswagen im Kreise Lennep den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Kla se; dem Sparkassen⸗Rendanten Schwengers zu St. Tönis im Kreise Kempen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem emeritirten Lehrer und Organisten Karau zu Marienau im Kreise Marienburg W.⸗Pr., und dem pensionirten Kreisboten Könnecke zu Magdeburg, bisher zu Wanzleben, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. “
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dem Prinzen Devan, Minister der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten in Siam, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Nlaße; dem Adjutanten des Prinzen Fuschimi von Japan, Artillerie⸗Hauptmann Mass am Muraki, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Königlich sächsischen Hof⸗Photographen Karl Emil Römmler zu Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
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Deutsches Reich
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Kaiserlichen Konsul Kempermann in Manila unter Verleihung des Charakters als General⸗Konsul zum Konsul des Reichs in Söul für Korea zu ernennen
“ 1“ 8 8
Dem Kaiserlichen Konsul Zäringer in Volo ist auf .9 Antrag die Entlassung aus dem Reichsdient eneilt worden.
Der ordentliche Professor Dr. Winnecke in der mathe⸗ matischen und naturwissenschaftlichen Fakultät der Kaiser⸗ Wilhelms⸗Universität Straßburg ist auf sein Nachsuchen wegen leidender Gesundheit emeritirt worden.
Der ordentliche Professor Dr. Wieger in der medizinischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg ist auf socer Antrag emeritirt worden. X““
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betreffend die Errichtung einer Einlösungsstelle
für Coupons der IWwwbeie gifchen Menke in Berlin.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlösung der Coupons der 3 proz. Elsaß⸗Lothringischen Rente für die Folge auch von dem Bankhause Meyer Cohn in Berlin W., Unter den Linden 11, ohne Kosten bewirkt wird.
Straßburg, den 7. August 1886.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Der Staatssekretär. In Vertretung: von Puttkamer.
Die Nummer 26 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute
ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 1680 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und
Großbritannien, betreffend den gegenseitigen Schutz der Rechte
an Werken der Literatur und Kunst. Vom 2. Juni 1886.
Berlin, den 11. August 1886. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.
Königreich Preußen.
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Verordnung,
betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ gerichte und den Instanzenzug für Streitigkeiten, welche nach reichsgesetzlicher Vorschrift im Ver⸗
waltungsstreitverfahren zu entscheiden sind.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König
Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des Gesetzes vom 27. April 1885 zur Ergänzung des §. 7 des Gesetzes über die allgemeine Landes⸗ Fng vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Sammlung Seite 187),
as folgt: 8 8
1 Die nach §. 12 Absatz 1danh 2, §. 136 Absatz 6, §. 137
von
wirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Neichs⸗Gesetzblatt Seite 132), im Verwaltungsstreitver⸗ fahren zu entscheidenden Streitigkeiten unterliegen der Ent⸗
das Rechtsmittel der Revision zulässig. 8
und in der Rheinprorinz tritt diese Verordnung gleichzeitig mit dem Gesetze über die allgemeine Landesverwaltung vom
30.
cheidung des Bezirksausschusses. 1 8 Gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses ist nu
2.
In den Provinzen Posen, Schleswig⸗Holstein, Westfalen
Juli 1883 (Gesetz⸗Sammlung Seite 195) in Kraft. Urkundlich unter Unserer bv Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. “ Gegeben Bad Gastein, den 26. Juli 1886.
Für den Minister für Handel und Gewerbe: von Boetticher.
Privilegium S
wegen Emission von 400 000 ℳ vierprozentiger Prio⸗ ritäts⸗Obligationen der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisenbahn⸗Gesellschaft, II. Emission.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von Seiten der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger 1 bahn⸗Gesellschaft auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre am 16. September 1885 gefaßten Beschlusses darauf an⸗ getragen ist, ihr zur Erweiterung der Bahnanlagen und Vermehrung der Betriebsmittel die Vermehrung ihres Anlagekapitals um eine fernere Summe von 400 000 ℳ durch Ausgabe einer vierprozentigen FETEEE II. Emission gegen Ausstellung auf den Inhaber autender und mit Zinscoupons versehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der⸗ artiger Obligationen in einer Gesammthöhe von 400 000 ℳ,
geschrieben: „Vier Hundert Tausend Mark“
unter den folgenden Bedingungen 1u“
Die in Höhe von 400 000 ℳ zu emittirenden Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nach dem beiliegenden Schema (A.) unter der Bezeichnung:
„Vierprozentige Prioritäts⸗Obligationen II. Emission der Kiel⸗Eckernförde⸗Flenséburger Eisenbahn⸗Gesellschaft“ ausgefertigt. 8 “
Dieselben zerfallen in:
ück Nr. 1 — 400,
„ à 1000, „ 401 —– 600.
Die Unterzeichnung der Obligationen erfolgt von dem Vor⸗ sitzenden der Direktion sowie von einem Kontrol⸗Beamten der Gesell⸗ schaft. Die Unterschrift des Erstgenannten kann in Faesimile, die Unterschrift des Kontrol⸗Beamten muß handschriftlich erfolgen.
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§. 2.
Die Inhaber der zu emittirenden Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Kiel⸗Eckernförde⸗Flensburger Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. Sie hahen in dieser Eigenschaft vor den Inhabern der Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien und der Stamm⸗Aktien ein unbedingtes Vorzugörecht, stehen jedoch den Inhabern der auf Grund Unseres Privilegiums vom 24. Januar 1883 aufgenommenen Prioritäts⸗Anleihe von 800 000 ℳ (Emission vom Jahre 1883) nach.
Der Gesellschaft wird das Recht vorbehalten, für die im Ein⸗ gange dieses Privilegs bezeichneten Zwecke mit staatlicher Genehmigung eine weitere Anleihe von einhundert Tausend Mark in Prioritäts⸗ Obligationen II. Emission aufzunehmen, welchen für ihre Ansprüche auf Verzinsung und h dieselben Rechte wie den jetzt zu emittirenden 400 000 ℳ O sese wnen zustehen.
Die Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst. Zur Erhebung der Zinsen werden den Obligationen zunächst für 10 Jahre 20 halbjährliche, am 2. Januar und 1. Juli der betreffenden Jahre zahlbare Zinscoupons Nr. 1—20 nebst Talons nach den unter B und C beigefügten Schemas beigegeben.
Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung neue Zins⸗ coupons für anderweite 10 Jahre ausgereicht. Die Ausreichung er⸗ folgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Serie Zinscoupons nebst Talons quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obli ation unter Präsentation derselben bei der Direktion der Gesellschaft chrift⸗ lich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Wider⸗ spruchs erfolgt die Ausreichung einer neuen Serie Zinscoupons nebst Talons an den Inhaber der Obligation. Werden die Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Coupons benutzt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber b Obligationen.
Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen zu Gunsten der Beamten⸗Pensions⸗ und Unterstützungskasse der Gesellschaft, wenn die Zinscoupons nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zah⸗ lung präsentirt werden.
§. 5. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem dieselben zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, welche
serhen Zinscoupons von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung ieser Coupons verwendet. b
Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1887 a mindestens 3 % von dem gesammten Nominalbetrage der Anleihe nebst dem Betrage der durch die bereits getilgten Obligationen ent⸗ stehenden Zinsersparniß verwendet. 8 Außerdem steht der Gesellschaft eine allgemeine sechsmonatliche Kündigung der Obligationen mit Genehmigung Unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu. 8 Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen werden alljährlich durch das Loos bestimmt. Die Aus⸗ loosung geschieht Seitens der Direktion mit Zuziehung eines das 9 führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffentlich ekannt gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt fr . steht. Bei der Ausloosung sind die Appoints zu 500 und 1000 ℳ nach dem im §. 1 angegebenen Verhältnisse ihrer Gesammtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Amortisation zu verwendende Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird dieselbe zu nächsten Amortisation verwendet. ““ Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, sowie einer allgemeinen Kündigung der Obligationen erfolgt durch einmalige Ein rückung in den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗An zeiger“, die „Kieler . und die „Flensbpurger Norddeutsche Zei tung.“ Bei dem Eingehen des einen oder des anderen der letztgenannten bei⸗ den Blätter oder wenn dieselben unzugänglich werden, genügt die Bekannt⸗ machung in den übrigen Blättern, event. allein im „Deutschen Reichs⸗ Anzeiger“. Die erste Einrückung muß mindestens sechs Monate vor dem bestimmten Zahlungstermine stattfinden.
Die Einlöfung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 2. Ja⸗ nuar jeden Jahres, das erste Mal am 2. Januar 1888; die Einlösung der Obligationen in Folge der allgemeinen Kündigung derselben kann sowohl am 2. Januar als am 1. Juli jeden Jahres stattfnden.
Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Nennwerth gegen Auslieferung der Obligation neb Zinscoupons und Talon an den Präsentanten. Die in Folge der Ausloosung eingelösten Obli⸗ gationen werden unter Beachtung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Fesge der allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der Rück⸗ orderung Seitens der Gläubiger (efr. §. 9) eingelösten Obligationen wieder ausgeben darf. 8 8
Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisen⸗ bahn⸗Kommissariat alljährlich NI geführt. 8
Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amorti⸗ sirt werden, so wird ein gerichtliches Aufgebot nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen erlassen. ür dergestalt amortisirte sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesell⸗ schaft zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt.
Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amor⸗ tisirt werden. Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 4) bei der Direktion anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, soll nach Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden während der nächsten zehn Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal von der Direktion der Gesellschaft behufs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufge⸗ rufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb zehn Jahren nach dem 8 letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos und ist dies von der Direktion unter Angabe der Nummer der werthlos gewordenen Stücke alsdann öffentlich zu erklären. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflich⸗ tungen mehr.
§. 9
Außer den im §. 6 gedachten Fällen sind die Inhaber der Obli⸗ gationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Ge⸗ sellschaft zurückzufordern: G
a. wenn fällige Zinscoupons, ungeachtet solche zur Einlösung präsentirt werden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben; 3
b. wenn der Transportbetrieb auf den Strecken der Gesellschaft mit Dampswagen oder mit anderen, dieselben ersetzenden Maschinen durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört;
c. wenn die im §. 6 festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten wird.
In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem hen zu ec ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu be⸗ obachten.
Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Bezahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c drei Monate von dem 8 ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Ieen. schaft die nicht innegehaltene Amortisation nachho t und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Aus⸗ zahlung der zu amortisirenden ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen
nachträglich bewirkt. §. 10.
Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt und verordnet: 8 “
a. die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der Gesellschaft vor, steht jedoch der vorgeschriebenen e; und Tilgung der Prioritäts⸗Obligationen der Emission vom Jahre 1883 nach; 1b
b. bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver⸗ kaufen; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und
Absatz 3, §. 138, §. 142 Absatz 4 des Neichsgesetzes, betreffend die Unfall⸗ und “ der in land⸗ und forst⸗
später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Obligationen eingereicht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der etwa
der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur
“