Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis Loco ohne Faß —, per diesen Monat —, per August⸗ September —, per Seyvtember⸗Oktober 42 — 42,1 bez., per Oktober⸗November 42,3 ℳ, per November⸗ Dezember 42,5 bez., per Dezember⸗Januar —, per April⸗Mai 43,5 ℳ
Leinöl per 100 kg — loco — ℳ, Lieferung —.
Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter⸗ mine geschäftslos Gek. — Ctr. Kündigungspr. — ℳ Loco — ℳ, per diesen Monat —, per August⸗ September —, per September⸗Oktoben —, per Oktober⸗November —.
Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 % Termine matter. Gek 140 000 1. Kürndigungspr. 38,3 ℳ, loco mit Faß —, vper diesen Monat und per August⸗September 38,5 — 38,1 bez., per Septem⸗ ber⸗Oktober 38,8 — 38,9 — 38,5 bez., per Oktober⸗ November 39 — 38,6 bez., per November⸗Dezember 38,9 — 38,6 bez., per Dezember⸗Jauuar —, per Ja⸗ nuar⸗Februar 1887 —, per April⸗Mai 40 — 39,8 bez.
Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 0D00 % loco ohne Faß 38,9 — 38,7 bez.
Weizenmehl Nr. 00 22,50 — 20,75, Nr. 0 20,75 bis
9,00 bez
Roggenmehl Nr. 0 u. 1 17,75 — 17,25, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 19,00 — 17,75 bez. Nr. 0 1 ½ ℳ höber als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.
Königsberg, 10. August. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen geschäftslos. Roggen loco matter, 120 pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 118,75. Gerste flau. Hafer still, loco inländischer 134,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 140,00. Spiritus pr. 100 1 100 % loco 39,75, pr. August 39,50, per September⸗Oktober 39,50.
Danzig, 10. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco ruhig, Umsatz 150 Tonnen. Bunt und hellfarbig —, hellbunt 151 — 162, hoch⸗ bunt und glasig 162, bunt pr. 126 pfd. pr. Sep⸗ tember⸗Oktober Transit 138,00, pr. April⸗Mai Trans. 143,50. Roggen weichend, loco inländischer pr. 120 pfd. 113 bis 116, polnischer oder russischer Transit 91 — 94, pr. September⸗Okt. Transit 92,50, pr. April⸗-Mai 95,50. Rübsen loco 85 bis 86. Große Gerste loco 126. Hafer loco 130. Erbsen loco —. Spiritus pr. 10 000 Liter⸗Prozent loco 39,50.
Stettin, 10. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen unverändert, loco 150,00 — 160,00, pr. September⸗Oktober 159,50, pr. Oktober⸗Novem⸗ ber 159,00. Roggen matt, loco 120,00 bis 124,00, ver September⸗Oktober 124 00, pr. Oktober⸗ November 124,0 Rüböl matt, pr. August 41,70, pr. September⸗Oktober 41,70. Sptiritus matter, loco 39,00, pr. August⸗September 38,70, pr. September⸗Oktober 39,02, pr. Oktober⸗Novem⸗ ber 39,20. Petroleum versteuert, loco Usance 1 ¾ % Tara 10,75.
Posen, 10. August (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 37,40. pr. August 37,80, pr. Sep⸗ tember 37,80, pr. Oktober 37,60, pr. November⸗ Dezember 37,40. Gekündigt 15 000 l. Ermattend.
Breslan, 11. August. (W. T. B.) Getretde⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. August⸗ Septbr. 37,30, do. pr. Septbr.⸗Oktbr. 37,40, do. pr.
TCovbr.⸗Dezbr. 37,60. Weizen —. Roggen pr. Septbr.⸗Oktober 128,00, pr. Oktober⸗November 129,50, pr. Novbr.⸗Dezbr. 130,50. Rüböl loco pr. September⸗Oktober 42,25, pr. April⸗Mai —. Zink: Umsatzlos. — Wetter: Unbeständig.
Magdeburg, 10. August. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker, ercl. von 96 % ,—, Kornzucker, excl., 88 °0¶ Rendem. 19,50, Nach⸗ produkte, excl., 750 Rendem. 17,30. Still. — Gem. Raffinade mit Faß 26,25 ℳ, gem. Melis I. mit Faß 25 ℳ Sehr ruhig.
Köln, 10. August. 6(. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 18,00, fremder 18,50, pr. November 16,90, pr. März —. Noggen loco hiesizer 14,50, pr. November 12,95, pr. März —. Hafer loco 14,50,. Rüböl loco 22,80, pr. Okto⸗ ber 22,70, per Mai 23,30.
Bremen, 10. August. (W. T. B.) Petroleum
Schlußbericht) ruhig. Standard white loco 6,20.
Hamburg, 10. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco fest, holsteinischer loco
60,00 bis 165,00. Roggen loco ruhig, mecklen⸗ burgischer loco 140,00 bis 144,00, russischer loco ruhig, 98,00 bis 100,00. Hafer und Gerste still. Rüböl still, loco 40 ⅛. Spiritus matter, pr. August 24 ¼ Br., pr. September⸗Oktober 25 Br., pr. Oktober⸗November 26 Br., pr. November⸗Dezem⸗ ber 26 Br. Kaffee sehr fest. Umsatz 6000 Sack. Petro⸗
eum fester, Standard white loco 6,30 Br., 6,25 Gd., vr. Auqgust 6,20 Gd., pr. September⸗Dezember 6,40 Gd.
Wien, 10. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Herbst 8,42 Gd., 8,47 Br., pr. Frühjahr 8,88 Ed., 8,93 Br. Roggen pr. Herbst 6,77 Gd., 6,82 Br., pr. Frühjahr 7,00 Gd., 7,05 Br. Mais pr Juli⸗August 5,97 Gd., 6,02 Br., neuer 6,30 Gd., 6,35 Br. Hafer pr. Herbst 6,65 Gd., 6,70 Br., pr. Frühjahr 6,85 Gd., 6,90 Br.
Pest, 10. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco behauptet, pr. Herbst 8,15 Gd., 8,16 Br., pr. Frühjahr 8,66 Gd., 8,68 Br. Hafer pr. Herbst 6,62 Gd., 6,64 Br. Mais pr. 1887 6,07 Gd., 6,09 Br. Kohlraps per August⸗September 9 ¼ à 9 ½
Amsterdam, 10. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen per November 213. Roggen pr. Oktober 127, pr. März 130.
B.) Banca⸗
Amsterdam, 10. August. (W. T zinn 60 ¼.
** Rotterdam, 10. Juli. (W. T. B.) Die heutige hier durch die Niederländische Handels⸗ gesellschaft abgehaltene Auktion über 78 770 Ballen Java⸗ und 377 Kisten Padang⸗Kaffee ist wie folgt abgelaufen: 583 Bl. Java Preanger braun Taxe 48 Ablauf 49 ½ à 50, 2128 Bl. Java Preanger blank Taxe 36 Ablauf 37 ½ à 38, 5710 Bl. Java Preanger blaß Taxe 30 ½ à 32 ½, Ablauf 32 ½ à 34, 8341 Bl. Java Tjilatjap blank gelblich Taxe 34 ½ à 38 ½, Ablauf 33 ¾ à 39 ¾¼, 5465 Bl. Java blank und blaß Taxe 30 ⅞ à 33 ¼, Ablauf 32 à 34 ½, 4942 Bl. Java blaß etwas grünl. Taxe 28 ¾ à 29 ¼, Ablauf 30 ¼ à 31 ¼, 377 Kisten Padang W. I. B. Taxe 43 à 55, Ablauf 47 ¼ à 58 ¾, 3294 Bl. Java Panaroekan grün Taxe 30 ½, Ablauf 32 à 32 ½, 2986 Bl. Java Solo grünlich Taxe 29 ½, Ablauf 30 ¼, 4271 Bl. Java Tagal grün Taxe 28 à 29 ½, Ablauf 29 ½ à 31 ¼, 7945 Bl. Java grünlich, Taxe 28 ½ à 29, Ablauf 29 ½ à 30 ¼, 29 518 Bl. Java Passaroean grünl. Taxe 28 ¼ à 29 ½, Ablauf 29 à 31 †, 690 Bl. Java Ordin. und Triage, Taxe 26 ½ à 27, Ablauf
—. Loco —, 8 —, Ablauf —.
29 à 29 ¼, 2897 B. Java B. S. und Diverfe Taxe
London, 10. August W. T. B.) Havanra⸗ zucker Nr. 12 12 nc minell. Rüben⸗Rohzucker 10 ¾ träge. — An der Küste angeboten 4 Weizenladungen.
Liverpool, 10. August. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: August 5 ½ Ver⸗ käuferpreis, November⸗Dezember 5 Käuferpreis, Ja⸗ nuar⸗Februar 5 ½⁄ 2 Verkäuferpreis, Februar⸗März 1 6 d do. — Weitere Meldung: Amerikanische 1/16 d. billiger.
Manchester, 10. August. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6 ¼, 30r Water Taylor 8 ½, 20 1 Water Leigh 7 ½, 30r Water Clapton 75. 321 Mock Brooke 7 ¼, 40r Mule Mavyoll 7 ⅞, 40r Medi⸗ Wilkinson 9, 32r Warpcops Lees 7 ¾, 36r Warp⸗ eops Rowland —., 40r Double Weston 8 ⅞R, 60r Double courante Qualität 11 ½, 32“ 116 vds 16 % 16 grey Printers aus 321/46r 169. Ruhig.
Paris, 10. August. (W. T. B.) Produkten⸗ zarkt. Weizen träge, pr. August 21,90, pr. September 22,00, pr. September⸗Dezember 22,25, vr. Novbr.⸗Februar 22,50. Mehl 12 Marques matt, vr. August 48,40 pr. Septbr. 48,60, pr. September⸗Dezember 49,10, pr. November⸗Februar 49,60. Rüböl ruhig, vr. August 52,00, pr. Sep⸗ tember 52,50, pr. September⸗Dezember 53,00, pr. Januar⸗April 53,75. Spiritus ruhig, pr. August 48.00, pr. September 47,25, pr. September⸗ Dezember 44,75, pr. Januar⸗April 43,00.
Puris, 10. August. (W. C. B.) Robzucker 380 träge, loco 29,00. Weißer Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. August 31,10, pr. September 31,25, pr. Oktober⸗Januar 33,00, vr. Januar⸗April 33,75.
St. Petersburg, 10. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 42,00, pr. August 42,00. Weizen loco 11,40. Roggen loco 6,60. Haser loco 4,80. Hanf loco 45,00. Leinsaat loco 15,50.
New⸗York, 10. August. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗YPork 9ã ¼½, do. in New⸗Orleaas 9 ⁄16. Raff. Petroleum 70 % Abel Lest in New⸗York 6 ¾ Gd., do. in Philadelphia 61 Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6, do. Pipe line Certificates — Doll. 613 C. Mehl 3 Doll. Rother Winterweizen loco — Doll. 85 C., pr. August — Doll. 84 ⅞ C., vr. Sept. — Doll. 85 ⅞ C., pr. Oktober — D. 87 ½ C. Mais (New) 50. Zucker (Fair resining Muscorades) 45 Kaffee (Fair Rio⸗“ 9 ½. Schmalz (Wilcox) 7,20, do. Fairbanks 7,20, do. Rohe und Brothers 7,10. Speck 7 ⅛. WGetreidefracht 1 ½4.
I.
und andere geringste Sorten 55 — 66 ℳ pr. 50 kg.
— Käse. Echter Emmenthaler 73 — 80 ℳ, West⸗ preußischer Schweizerkäse I. 55 — 60 ℳ, II. 48 — 50 ℳ, III. 40 — 45 ℳ., ◻Backstein I. fett 22 — 25 ℳ, II. 14 — 18 ℳ, Tilsiter Fettkäse 40 — 56 — 60 ℳ, Tilsiter Magerkäse 18 — 23 ℳ, Limburger I. 30 — 32 ℳ, II. 20 — 25 ℳ, Ramadour 30 — 32 ℳ, Rheinischer Holländer Käse, 20 — 22 Pfd. schwer, 45 — 58 ℳ, echter Holländer 65 ℳ, Edamer I. 60 — 70 ℳ, II. 56 — 58 ℳ, französischer Neuschateller 18 ℳ per 100 Stück, Camembert 8,00 — 8,50 ℳ per Dutzend. — Eier. Größere Zufuhr erwünscht. 2,55 ℳ per Schock. — Seefische. Lachs 80 — 90 ₰, Elblachse 1,25 ℳ, Zander 50 — 90 ₰, Hecht 45—- 65 ₰, Steinbutte 60 — 80 ₰, Seezunge, große 1 ℳ, kleine 50 ₰, Flundern 30, Schellfische 25, Kabliau 25 ₰ per ½ kg, Makrelen 40— 45 ₰ pr. Stück. — Lebende Fische. Aal, mittel⸗ groß 1,35 ℳ, Hecht 80, Schleie 70 ₰ pr. Pfd. — Krebse. Mittel 2— 4 ℳ, große 8 — 12 ℳ pr. Schock. — Geräucherte Fische. Rheinlachs 2,50 — 2,90 ℳ, Weser⸗ und Ostseelachs 1,20 — 1,40 ℳ, geräucherte Aale 70 — 100 — 130 ₰ pr. Pfd., Flun⸗ dern, kleine 1,75 — 2 ℳ, mittel 3 —5 ℳ, große 8 — 9 ℳ pr. Schock, Bücklinge pr. 100 Stück 4,60— 6,75 ℳ
Werterbericht vom 11. August 1886. Morgens
— —
Temperatur
Wind. Wetter.
Stationen.
Mullaghmore W Aberdeen.. WNW Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda. St. Petersbg. Moskau... Cork, Queens⸗ heit EE“ Z heiter EE111 5 N 2 bedeckt Kelder.... 56 WSW 6 wolkig Sylt WNW 6 wolkig!) Hamburg .. W 5 bedeckt Swinemünde WSW 6 Dunst⸗) Neufahrwasser 80 1 2 ha ed.
Bar. auf 0 Gr. α— u. d. Meeressp. *C. = 40 R.
red. in Millim. 18. in e Celsius
52 85 5
wolkig 4 wolkig halb bed. Regen 2 bedeckt halb bed. 2 bedeckt 1 bedeckt
— — — — + —- — α— — α2 20”bod
H
Berlin. Central⸗Markthalle, den 11. August⸗ (Markthallenbericht von J. Sandmann.) In der gestern stattgehabten Auktion brachten Zwiebeln Sudenburger 3,40 — 3,80 ℳ, große gelbe 3,25 — 3,50 pr. Ctr., Citronen 8 — 9,10 — 10 ℳ pr. Kiste. Neue 8 1 “ v 18 Schock.
Backsteinkäse II. 16—18 ℳ, .6 —8 ℳ per Centner. Gute Qualität fand leicht Aufnahme und es zeigte sich starker Begehr darnach, während für geringe Waare nur wenig Käufer vorhanden waren. Gemüse und Obst. Die Zufuhren in ausdauernder Waare werden reichlicher, auch Kartoffeln treten in größerer Mengen an den Markt, weil wenig Aus⸗ sicht auf eine bessere Preisstellung zu er⸗ warten ist; es ist vielmehr ein weiterer Preis⸗ rückgang für diesen Artikel vorauszusehen. Preißelbeeren im Preise steigend, Tomaten 30 ₰ Reineclauden 20 — 30 ₰, Weintrauben 50 — 70 ₰ per Pfd., Pfirsiche per Kiste 3,00 — 1,50 ℳ, Kirschen 6 — 15 ;₰ pr. Pfd., Preißelbeeren 8 —9 ℳ per Scheffel, Pfifferlinge 4 —6 ℳ, Gurken 0,60 — 3 ℳ per Schock, Schoten 2 — 3 ℳ pr. Scheffel, Karotten 50 ₰, Wir⸗ singkohl 3 — 4%, Roth⸗ und Weißkohl, große Köpfe, 3,50 — 4 ℳ, Blumenkohl 10 —15 ℳ, Erfurter 25 ℳ pr. 100 Stück, neue Kartoffeln, weiße runde 3,25 ℳ, Nierenkartoffeln 3,25 ℳ, rothe 2,80 ℳ, blaue 3,50 ℳ pr. 100 Kilo, neue Pflaumen 15,00 ℳ, neue Bernen 10 — 20 ℳ, neue Aepfel 10 — 20 ℳ pr. Ctr, neue Zwiebeln 3,50 — 4 ℳ, Citronen, gesunde Ausschußwaare, 12 ℳ pr. Kiste von 260—300 Stck. Neue saure Gurken 2 — 2,20 ℳ pr. Schock. Melo⸗ nen 30 ₰ pr. Pfd. Amerikanische Ananas 2 2,50, deutsche 3 — 4 ℳ pr. Pfd. — Wild⸗ u. Geflügel. Rehe 50 — 70 ₰, Hirsche 30 — 45 ₰, Wildschwein 30— 40 ₰per Pfd., wilde Enten 1 — 1,50 ℳ, Bekassinen 30 — 70 ₰, junge Gänse 2,50 — 4,50 — 5,00 ℳ, junge Enten 1 — 1,50 — 2,00 ℳ, junge Hühner 0,50 bis 0,90 ℳ, Tauben 30 — 45 ₰ per Stück, Poularden 4,50—7. ℳ, alte Hühner 1,00 — 1,40 ℳ — Butter. Frische feinste Tafelbutter ꝛc. 105 — 108, feine Guts⸗ butter 1. 95 — 100 — 105, II. 85 — 90, III. 75 — 85, Landbutter I. 75 — 80, II. 65 — 75 ℳ Galizische
Memel
1.“ 2 WNW 3 heiter Münster... 8 SW 4 wolkigz) Karlsruhe .. SW 4 wolkig⁴) Wiesbaden . 30 W 2 halb bed. 5) München. SW 3 Regen Chemnitz SW 5 wolkigs) Werlin. .. 55 WNW A bedeckt!) Wien. W 3 halb bed. Breslau ... 5 W 5 heiters) Ile d'Air.. 55 NNO 4 wolkig I“ 6 V still Dunst “ 9.ö still wolkenlos 1¹) Abends Gewitter, böig. 2²2) Abends 9 ½ Gewitter. ³) Nachm. Gewitter. ¹) Abends Gewitter. 5) Abends Regen. ⁶⁵) 11 Uhr Nachts Gewitter. 7) Abends Gewitter. ³) Nachts Gewitter.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küfrenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Curopa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 3 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =
Orkan. Uebersicht der Witterung
Die gestern über dem Kanal liegende Devpression hat bei ihrer nordöstlichen Bewegung an Tiefe zu⸗ genommen bis zu 744 mm über dem Kattegat. Das Minimum bei Moskau ist wenig verändert. Bei starkem Steigen des Barometers im Westen Central⸗ Europas und im Süden der britischen Inseln wehen in Norddeutschland, mit Ausnahme des äußersten Ostens, frische bis starke westliche Winde. Das Wetter ist im Allgemeinen veränderlich, vielfach trübe. Gestern Nachmittag und Nachts fanden in Deutschland fast überall Gewitter statt, doch hat eine erhebliche Abkühlung nicht stattgefunden. Alt⸗ kirch meldet 70 mm Regen.
Deutsche Seewarte.
Thrater.
Victoria-Theater. Donnerstag: Z. 110. Male: Amor. Großes Jusstatk’ungsballet von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppini von der Scala in Mailand. 8 ½ Uhr: Großer Triumphzug Julius Cäsar's, ausgeführt von 750 Personen. Anfang 7 ½ Uhr. Sommer⸗xPreise.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Jalius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 26
Donnerstag: Z. 156. M.: Der Zigennerbaron. Operette in 3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai's von J. Schnitzer Musik von Johann Strauß. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent Herr Kapell⸗ meister Federmann. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der K. K. Hoftheatermaler Burghardt, Brioschi und Kautsky in Wien.
Von 6—7 Uhr: Großes Garten⸗Concert.
Freitag: Zum 157. Male: Der Zigeuner⸗ baron.
Krolls Theater. Donnerstag: Die lustigen
Weiber von Windsor.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.
Freitag: Gastspiel von Josephine von Maleczky vom Königl. Hoftheater in Budapest. Rigoletto.
Täglich: Gemälde⸗Ausstellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vor⸗ mittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. Entrée 50 ₰ und von 4 Uhr an bis zur letzten Pause der Oper Entrée inkl. Theater 1 ℳ
Belle- Alliance- Theater. Donnerstag: Zum 69. Male: Das Paradies. Gesangsposse in 4 Akten von Leor Treptow und L. Herrmann. Musik von J. Goellrich. Akt 3: Im klassischen Dreieck: Auf⸗ treten der Original⸗Sudanes. Neger⸗Militär⸗Kapelle.
Im prachtvollen Sommergarten: Doppel⸗Concert, (Musikcorps Saro und die Hauskapelle). Auftreten der Sudanesischen Neger⸗Militär⸗Kapelle (14 Mann aus 10 verschiedenen Negerstämmen), des. Original⸗ Wiener Schnab'l⸗Trios, und der Schweizer Alpen⸗ Sänger⸗Gesellschaft Tschachtli (4 Damen, 4 Herren).
Abends: Brillante Illumination durch 20,000 Gas⸗ flammen.
Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.
Freitag und folgende Tage: Das Paradies.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Louise Schmuck mit Hrn. Gerichts⸗ Assessor Second⸗Lieutenant Karl Meine.
Verehelicht: Hr. Bernhard Freiherr von Hammer⸗ stein mit Frl. Hedwig Freiin von Wangenheim (Wake —Schwerin). b
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Majoratsherr Paul von Ramin (Schloß Schwedt i. Pomm.). — Eine Tochter: Hrn. Amtsrichter Thiele. —
Hrn. Henptman Schultze (Bendorf).
Gestorben: Fr. Kammerherrin von Wedderkop, geb. von Rumohr (Oldenburg). — Hr. Major a. D. Edgar Frhr. von Harold (Possenhofen). — Hr. Landrath a. D. und Rittergutsbesitzer Emil von Rohrscheidt (Deutsch⸗Steine). — Hr. Major a. D. Wilh. von Willich (Ziethen).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[24576] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schiffer und Arbeiter Friedrich Wilhelm Koch, geboren am 5. Mai 1835
zu Alt⸗Thymen, Kreis Templin, zuletzt wohnhaft ge⸗ 3
wesen in Oranienburg, welcher fluüͤchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verbrechens gegen die Sitt⸗ lichkeit in den Akten III. J. 1208/86 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 6. August 1886.
Der Untersuchungsrichter 8 bei dem Königlichen Landgericht I.
Beschreibung: Alter 51 Jahre, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Statur untersetzt, Haare schwarzbraun, fast schwarz, grau melirt, Stirn flach, Bart: gestutzter Vollbart, Augenbrauen dunkel, Augen dunkelbraun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn länglich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe braun, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: geht etwas nach vorn gebeugt und scheinbar hinkend.
[24424] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schmiedelehrling Marx Vogel aus Berlin, zuletzt in Glindow beim Schmiedemeister Hermann Roh in Arbeit gewesen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzu⸗ liefern. b
Potsdam, den 5. August 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Alter 18 Jahre, Größe mittel, Statur untersetzt, Haare schwarz und kraus, Augen grau. Mund aufgeworfene Lippen. Kleidung: dunkles Stoffjacket, do. Hose und Weste, seidene Mütze und lederne Halbstiefel. Besondere Kennzeichen: am linken Arm befindet sich eine Tätowirung und zwar ein Herz und die Buchstaben M. V.
—
[24574] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der gegen den Kaufmann Carl Hirsekorn, am 13. Oktober 1843 zu Wriezen geboren, wegen Ur⸗ kundenfäschung von dem Untersuchungsrichter des Königlichen Landgerichts I. hierselbst unter dem 30. Januar 1880 in den Akten — J. II. 1196. 79. — erlassene und von der unterzeichneten Behörde am 7. Mai 1881 und 21. Juni 1884 erneuerte Steckbrief wird erneuert.
Berlin, den 6. August 1886. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I. [24575] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Redacteur Dr. jur. Isidor Levy wegen Beleidigung durch die Presse in den Akten J. II d. 955. 80 unter dem 3. Juli 1882 erlassene, unter dem 21. November 1882 und 5. Mai 1883 ecneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 7. August 1886. 8 Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 8 [24608] Oeffentliche Zustellung. Der Ackersmann Bernard Heinrich Hollekamp zu Kirchspiel Wessum, vertreten durch Rechtsanwalt Brandis in Ahaus, klagt gegen den Zeller Johann Bernard Schüren, gebornen Hoyer, im Kirchspiel Wessum, aus einem im Jahre 1846 angeblich abge⸗ schlossenen privatschriftlichen Vertrage mit dem Antrage: den Beklagten kostenfällig zu verurtheilen, die Realitäten Flur XVI. Nr. 488 und 724 Katastral⸗ gemeinde Wessum (Kirchspiel) dem Kläger beim Grundbuchamte aufzulassen und zu bewilligen, daß Kläger als Eigenthümer derselben zum Grundbuche eingetragen wird und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
gericht zu Ahaus auf
den 25. November 1886, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wi d dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ahaus, den 31. Juli 1886. 2
Schauerte,
Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Amtsgerichts.
[24607] Oeffentliche Zustellung. Der Mühlenwerkführer Carl Gustav Passarge in Lippoldsberg, Station Bodenfelde in Hessen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hennig zu Barten⸗ stein, klagt gegen 2 .“ 1) den Eigenthümer August Lablack, unbekannten Aufenthalts, 2) dessen Ehefrau Louise Lablack, Arnswald, in Friedland, Ostpr., wegen 600 ℳ, mit dem Antrage: Die Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 600 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 16. Sep⸗ tember 1883 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 8 und ladet den Beklagten zu 1, August Lablack, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bartenstein auf 8 den 23. November 1886, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bartenstein, den 12. Juli 1886.
Kroll, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich
[246092 ‧%¶Oeffentliche Zustellung.
Die Maurerfrau Charlotte Christeleit, geb. Schadwinkel, zu Königsberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Neumann daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer August Christeleit, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage:
das zwischen den Parteien bestehende Band der
Ehe zu trennen und den Beklagten für den
allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf 3 den 3. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachte Gerichte zugelassenen Anwalr zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 7. August 1886.
„(Unterschrift), 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
geborene
wird
8—
nigli
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰
½ — für das Vierteljahr.
usertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰.
““ 8 Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
*
12. August,
111ö1“
Abends.
Berlin, den 12. August 1888.
Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vormittag von Gastein auf Schloß Babelsberg eingetroffen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Memminger, bisher Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Schweidnitz) 2. Schle⸗ sischen Landwehr⸗Regiments Nr. 11, den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; sowie dem Vermessungs⸗Revisor Vohl zu Nassau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
1— Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich italienischen Offizieren ꝛc. der Marine folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Contre⸗Admiral Emerich Acton, General⸗Direktor des Arsenals in Venedig; den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Lieutenant zur See Antonio Nagliati; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Steuermann Carlo Zoppetti,
dem Maschinisten Constantino D' Auria, und dem Maschinisten Francesco Bernasconi.
Deutsches Reich.
Uebereinkunft b“ chen Deutschland und Großbritannien, be⸗ fend den gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst.
Vom 2. Juni 1886.
Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, gleichmäßig von dem Wunsche geleitet, in jedem der beiden Länder den Schutz des Urheber⸗ rechts an Werken der Literatur und Kunst, welche zuerst in dem anderen Lande erschienen sind, zu erweitern, haben es für zweckmäßig befunden, während der schwebenden Verhandlungen über die angestrebte Erweiterung eine vorläufige Uebereinkunft
abzuschließen zu dem Zweck, um einstweilen das zur Zeit
zwischen Preußen und anderen deutschen Staaten einerseits und Großbritannien andererseits geltende Vertragsrecht auf die bisher in keinem bezüglichen Vertragsverhältniß zu Groß⸗ britannien stehenden Gebietstheile des Deutschen Reichs aus⸗ zudehnen, und haben dieserhalb Bevollmächtigte ernannt, und zwar: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von 1 Preußen: den Herrn Paul Grafen von Hatzfeldt⸗Wilden⸗ burg, Allerhöchstihren Staats⸗Minister und außer⸗ ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei⸗ Ihrer Majestät der Königin des Vereinigten König⸗ reichs Großbritannien und Irland, 3 und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland: den sehr ehrenwerthen Archibald Philip Grafen von Rosebery, Allerhöchstihren Haupt⸗Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten,
welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗
höriger Form befundenen Vollmachten, über folgende Artikel übereingekommen sind: Artikel 1.
Das zur Zeit zwischen Preußen und anderen deutschen Staaten einerseits und Großbritannien andererseits auf Grund der in je einem abschriftlichen Exemplar anliegenden Verein⸗ barungen, nämlich des Vertrages vom 13. Mai 1846 nebst Protokoll vom gleichen Datum und des Zusatzvertrages vom 14. Juni 1855, in Betreff des gegenseikigen Schutzes des Urheberrechts geltende Vertragsrecht soll auch auf diejenigen Gebietstheile des Deutschen Reichs, für welche der Gegenstand bisher mit Großbritannien vertragsmäßig nicht geregelt ist, mit den in der gegenwärtigen Uebereinkunft vereinbarten Maß⸗ gaben Anwendung finden.
Artikel. 2. „ Was die zuerst innerhalb des Gebietes Ihrer Britischen Majestät erschienenen Werke betrifft, so tritt für die im Artikel 1 der gegenwärtigen Uebereinkunft gedachten Gebiets⸗ theile des Deutschen Reichs an die Stelle der im Artikel II des gedachten Vertrages vom 13. Mai 1846 und beziehungs⸗ weise im Artikel III des gedachten Zusatzvertrages vom 1 Juni 1855 vorgesehenen Eintragung und Niederlegung die Eintragung in die bei dem Stadtrath zu Leipzig geführte
e und die Niederlegung eines Exemplars bei dieser
Artikel 3.
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll drei Monate nach Auswechselung der Ratifikations⸗Urkunden in Wirksamkeit treten, und sie soll solange in Wirksamkeit bleiben, bis der nach Inhalt der Einleitung dieser Uebereinkunft beabsichtigte neue Vertrag in Kraft getreten sein wird.
Jedoch soll es jedem der beiden 1n vertragschließenden Theile freistehen, die gegenwärtige Uebereinkunft e. durch eine dem anderen Theile ein Jahr zuvor zu machende Ankündigung dieser Absicht.
Die Hohen vertragschließenden Theile behalten sich das Recht vor, im Wege der beiderseitigen Verständigung Ab⸗ änderungen in dieser Uebereinkunft zu treffen, welche mit deren Geiste und Grundsätzen nicht unvereinbar sind, und deren Nützlichkeit sich durch die Erfahrung etwa herausstellen sollte.
Artikel 4.
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll nätzstirt und die E“ sollen sobald als thunlich ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten dieselbe voll⸗ zogen und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen zu London, den zweiten Juni 1886356.
(L. 8) Graf von Hatzfeldt. (L. S.) Rosebery. G Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden und
die Auswechselung der Ratifikations⸗Urkunden hat am 29. Juli 1886 stattgefunden.
Anlage 1. 8 14““ und Großbritannien wegen gegen
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zwischen Preußen
gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte MNachdruck und unbefugte Nachbildung.
Vom 13. Mai; ratifizirt am 16. Juni 1846.
Se. Majestät der König von Preußen und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, von dem Wunsche beseelt, auf Erzeugnisse der Literatur und der schönen Künste, welche in einem der beiden Staaten zuerst erschienen sind, in dem anderen Staate dieselben Privilegien hinsichtlich des ausschließlichen Rechtes zur Ver⸗ vielfältigung auszudehnen, welche gleichartigen in diesem Staate zuerst erschienenen Werken zustehen, haben zu diesem Zweck eine Uebereinkunft zu treffen beschlossen und zu Ihren Bevoll⸗ mächtigten ernannt, und zwar:
Se. Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Staats⸗ und Kabinets⸗Minister
für die auswärtigen Angelegenheiten, General⸗ Lieutenant Karl Wilhelm Ernst Freiherrn von v i und Dallwitz, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler⸗Ordens erster Klasse mit Eichenlaub, des Ordens „Pour le mérite“ mit Eichenlaub, des Eisernen Kreuzes erster Klasse, des Dienstauszeichnungs⸗Kreuzes, Großkreuz des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗Ordens, des Königlich hanno⸗ verschen Guelphen⸗Ordens, des Großherzoglich Ahefbhgtthn Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens und des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, Ritter des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗ Ordens vierter Klasse, des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse, des St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Militär⸗Verdienst⸗Ordens⸗ Ritterkreuzes, und
Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland: den sehr achtbaren John Grafen von Westmorland, Lord Burghersh, Pair des Vereinigten König⸗ reichs, Ihrer Großbritannischen Majestät Rath im Geheimen Staatsrathe, General⸗Lieutenant, Com⸗ mandeur des Königlich großbritannischen militärischen Bath⸗Ordens, Großkreuz des Königlich hannoverschen Guelphen⸗Ordens, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Ihrer Großbritannischen Majestät bei Sr. Majestät dem Könige von Preußen, welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und dieselben in guter und —Hen Form befunden, die
folgenden Artikel vereinbart und abgeschlossen haben:
Artikel I.
Die Autoren von Büchern, dramatischen Werken oder musikalischen Kompositionen, und die Erfinder, Zeichner oder Verfertiger von Stichen und Werken der Bildhauerkunst, so⸗ wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger von irgend einem anderen Werke der Literatur und der schönen Künste, für welches die Gesetze Preußens und Großbritanniens ihren eigenen Unterthanen ein ausschließliches Recht zur Ver⸗ vielfältigung gegenwärtig beilegen sder in Zukunft ertheilen mögen, sollen in Betreff eines jeden solchen Werkes oder Gegenstandes, der in dem einen der beiden Staaten zuerst er⸗
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schienen ist, in dem anderen Staate das gleiche ausschließliche Recht zur Vervielfältigung genießen, als dem Autor, Erfinder Zeichner oder Verfertiger eines gleichartigen Werkes gesetzli ustehen würde, wenn es in diesem anderen Staate zuerst er⸗ schlenen ware; gegenseitig mit den gleichen gesetzlichen Rechts⸗ mitteln und gleichem Schute gegen Nachdruck und unbefugte Vervielfältigung.
Die gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger der Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger sollen in allen diesen Beziehungen auf demselben Fuße behandelt werden, wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger selbst.
Artikel II.
Niemand soll in einem der beiden Staaten ein Recht auf den durch den vorstehenden Artikel verheißenen 88 haben, bis das Werk, in Betreff dessen ein ausschließliches Recht zur Vervielfältigung in Anspruch genommen wird, Seitens des ursprünglichen Autors oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger in nachstehender Weise zur Einregistrirung gebracht worden ist:
1) Wenn das Werk zuerst innerhalb des Gebietes Sr. Majestät des Königs von Preußen erschienen ist, muß dasselbe in das 8E“ des Buchhändlervereins in London eingetragen werden.
2) Wenn das Werk zuerst innerhalb des Gebietes Ihrer Britischen Majestät erschienen ist, muß dasselbe in das Ver⸗ zeichniß eingetragen werden, welches zu diesem Zweck bei dem preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten geführt werden soll.
Auch soll Niemand ein Recht auf solchen Schutz, wie er oben erwähnt worden, haben, als bis in Betreff des Werkes, hinsichtlich dessen der Schutz in Anspruch genommen wird, den Gesetzen und Reglements der resge ven Staaten gehörig
nachgekommen ist, noch in solchen Fällen, wo mehrere Exem⸗ plare von dem Werke vorhanden sind, eher, als bis ein Exemplar von der besten Ausgabe oder besten Art unentgeltlich derjenigen Behörde überliefert worden ist, welche dazu in den respektiven Staaten gseglich bestimmt worden.
Eine beglaubigte Abschrift der Eintragung in das erwähnte Registrirungsbuch des Buchhändlervereins zu London soll inner⸗ halb des britischen Gebietes als Beweis für das ausschließ⸗ liche Recht zur Vervielfältigung gelten, bis ein besseres Recht durch irgend eine andere Partei vor einem Gerichtshofe nach⸗ gewiesen worden ist; das nach preußischen Gesetzen ausgestellte Attest über die Eintragung irgend eines Werkes in diesem Staate soll zu dem gleichen Zweck innerhalb des preußischen Gebietes gelten.
Artikel III.
Die Autoren von dramatischen und musikalischen Werken, welche in einem der beiden Staaten zuerst öffentlich dargestellt oder hi ahrt worden sind, sowie die gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger solcher Autoren sollen in gleicher Weise in Betreff der öffentlichen Darstellung oder Aufführung ihrer Werke in dem anderen Lande in derselben Ausdehnung g schützt werden, in welcher die eigenen Unterthanen in Betreff
der in diesem Staate zuerst dargestellten oder aufgeführten
dramatischen oder musikalischen Werke geschützt werden, voraus⸗ gesetzt, daß sie zuvor ihr ausschließliches Recht bei den in dem
vorstehenden Artikel erwähnten Behörden nach den Gesetzen de respektiven Staaten haben gehörig eintragen lassen. Artikel IV.
An Stelle der Follsäge, welche zu irgend einer Zeit wäh⸗
rend der Dauer dieser Uebereinkunft von der Einfuhr nach
und Zeichnungen zu entrichten sein mögen, sollen auf die Ein
fuhr von Büchern, Stichen oder Zeichnungen, welche innerhalb
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des preußischen Gebietes erschienen sind und gesetzlich in das Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen, lediglich die
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dem Vereinigten Königreich von fremden Büchern, Stichen
in der hier folgenden Liste spezifizirten Zollsätze gelegt werden,
und zwar: Zölle auf Bücher, nämlich:
Werke, ursprünglich im Vereinigten Königreich herausgegeben
und in Preußen wieder erschienen, der Centner 2 £ 10 s. 0 d Werke, nicht ursprünglich im Vereinigten Königreich herausgegeben, der Centner 0 „ 15 „ 0
Stiche oder Zeichnungen: — schwarz oder kolorirt, einzeln ein o11“““
— gebunden oder geheftet, das Dutzed 0 „ 0 „ 1 ½. , Es versteht sich, daß alle Werke, von denen ein Theil ursprünglich
war, als „Werke, ursprünglich im Vereinigten Königreich
in dem Vereinigten Königreich herausgegeben
8 85
8
8
herausgegeben und in Preußen wieder erschienen“, betrachtet
und dem Zoll von fünfzig Schilling pro Centner unterworfen
*
werden, obgleich dieselben auch Originalsachen, die anderswo
Behaegeen sind, enthalten mögen; es sei denn, daß solche rigina
leich wären, der ursprünglich in dem Vereinigten Königreie erausgegeben ist, in welchem Falle das Werk nur dem Zo von fünfzehn Schilling pro Centner unterworfen sein soll.
Artikel V. 86 Man ist übereingekommen, daß Stempel nach einem den “ —
achen an Masse wenigstens dem Theile des Werkes