1886 / 188 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

1887 —, per April⸗Mai 40,4 40,6 ez.

Spiritus ver 100 1 à 100 % = 10 000 % loco obne Faß 38,.9 38,7 39 bez.

Weizenmehl Nr. 00 22,50 20,75, Nr. 0 20,75 bis 13,00 bez

Noggenmehl Nr. 0 u. 1 75 17,25, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 19,00 17,75 bez. Nr. 0 1 ½ böber als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.

Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Normale Eier je nach Qualität von 2,65 2,75 pro Schock. Aussortirte, kleine Waare je nach Qualität von 2,10 2,20 per Schock. Fest.

Stettin, 7. August. (W. T. B) Getreide⸗ markt. Weizen fester, locy 148,00 bis 159.00. pr. September⸗Oktober 159 50, pr. Oktober⸗Novem⸗ ber 159,00. Roogen fest, loco 120,00 bis

125,00, ver September⸗Oktober 124 50, pr. Oktober⸗ November 124,50 Küböl flau, pr. August 42 00, pr. September⸗Oktober 42,00 Spiritus

höher. soco 28,60, pr. Angust⸗September 38,00, pr. September⸗Oktober 38,50, pr. Oktober⸗Novem⸗ ber 38,70. Petrolenm versteuert, loco Usance 1 ¼ % Tara 10,75.

Posen, 7. August. (W. T. B.) loco ohne Faß 37,00, pr. August 37,30, vr. Sep⸗ tember 37,60, pr. Oktober 37,60, pr. November⸗ Dezember 37,50. Fest.

Breslau, 9. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % vr. August⸗ Septbr. 37,00, do. pr. Septbr.⸗Oktbr. 37,40, do. pr. Novbr.⸗Dezbr. 37,50. Weizen —. Roagen vr. Septbr.⸗Oktober 127,00, pr. Oktober⸗November 129,50, pr. Novbr.⸗Dezbr. 130,50. Rüböl loco yr September⸗Oktober 42,25, pr. April⸗Mai —. Zink: Umsatzlos. Wetter: Veränderlich.

Magdeburg, 7. August. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker, excl. von 96 % 20,90, Kornzucker, excl., 880 Rendem. 19,60, Nach⸗ produkte, excl., 750 Rendem. 17,50. Wenig Ge⸗ schäft, Preise theilweise nominell. Gem. Raffinade

mit Faß 26,25 ℳ, gem. Melis I. mit Faß 25,25 Ruhig.

Koln, 7. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,75, fremder 18,50, pr. November 16,80, vr. März —. Roagen loco hiesiser 14,75, pr. November 12,95, pr. März —. Hafer loco 14,50. Rüböl loco 22,80, pr. Okto⸗ ber 22,80, per Mai 23,20.

Bremen, 7. August. (W. T. B.) (Schlußbericht) niedriger. Standard 6,20 bez.

Hamburg, 7. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Beizen loco fest, holsteinischer loco 160,00 bis 165,00. Roggen loco ruhig. mecklen⸗ vurgischer loco 140,00 bis 144,00, cusstischer kloco ruhig, 98,00 bis 100,00, Hafer und Gerste still. Rüböl ruhig, loco 40 ½ Syiritus fester, pr. Soa1 S 8 August 24 Br., pr. September⸗Oktober 25 Br., pr. Oktober⸗November 26 Br., pr. November⸗Dezem⸗ ber 26 Br. Kaffee fest. Umsatz 5000 Sack. Petro⸗ leum matt, Standard white loco 6,30 Br., 6,25 Gd., vr. August 6,20 Gd., pr. September⸗Dezember

6,45 Gd.

Wien, 7. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Herbst 8,42 Gd., 8,44 Br. pr. Frühjahr 8,90 Gd., 8,92 Br. Roggen pr. Herbst 6,70 Gd., 6,72 Br., pr. Frühjahr 6,90 Gd., 6,95 Br. Mais pr Juli⸗August 5,82 Gd., 5,84 Br. neuer 6,08 Gd., 6,10 Br. Hafer pr. Herbst 6,53 Gd., 6,55 Br., pr. Frühjahr 6,73 Gd., 6,75 Br.

Pest, 7. August. (W. X. B.) HProduktenmarkt. Weizen loco behauptet, pr. Herbst 8,15 Sd., 8,17 Br., pr. Frühjahr 8,64 Gd., 8,68 Br. Hafer pr. Herbst 6,43 Gd., 6,45 Br. Mais pr. 1887 5,80 Gd., 5,82 Br. Kohlraps per August⸗September 9 ⅜⅞ à 9 ½. 8

7. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen per November 212. Roggen pr. Oktober 124 à 125, pr. März 127 à 128.

Amsterdam, 7. August. (W. T. B.) 8

Spiritus

P etroleum white loco

f (W zinn 59 ½.

Antwerpen, 7. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Weizen behauptet. Roggen ruhig. Hafer fest. Gerste unverändert.

Antwerpen, 7. August. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß. loco 15 bez., 15 ¾ Br., pr. Septbr. 16 Br., pr. Oktober 16 ¼ Br., pr. September⸗Dezember 16 ½ Br. Weichend.

London, 7. August. W. T. B.) Havanva⸗ zucker Nr. 12 12 nominell. Rüben⸗Rohzudker 10½

ge. An der Küste angeboten 1 Weizenladung.

Liverpool, 7. August. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht) Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Amerikaner träge, Surats ruhig.

Paris, 7. August. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. August 21,90, pr September 22,00, pr. September⸗Dezember 22 30,

c. Novbr.⸗Februar 22,60. Mebl 12 Marques ruhig, pr. August 48,40, pr. Septbr. 48,60, pr September⸗Dezember 49,10, pr. November⸗Februar 49,60. Rüböl ruhig, pr. August 52,00, pr. Sep⸗ tember 52,50, pr. September⸗Dezember 53,00, pr.

Januar⸗April 54,00. Spiritus ruhig, pr. August

47,75, pr. September 47,00, pr. September⸗

Dezember 45.00, pr. Januar⸗April 43,75.

Paris, 7. August. (W. T. B.) Robzucker 880 träge loco 29,75 Weeißer Zucker weichend, Nr. 3 pr. 100 kg pt. August 31,50, pr. September 31,60 pr. Oktober⸗Januar 33,25, pr. Januar⸗April 34,10.

Neiv⸗Borf, 7. August (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 9 ⁄6, do. in New⸗Orleans 9 ⁄16. Raff. Petroleum 70 % Abel Fest in New⸗York 6 ¾ Gd., do. in Philadelphia 6 ¾˖ Gd., rohes Petroleum in New⸗York 6, do Pipe line Gertificates Doll. 611 C. Mehl 3 Doll. C. Rother Winterweizen loco Doll. 85 ½ C.

or. August Doll. 35 ¼ C., pr. Sept. Doll. 86 C., vr. Oktober D. 87 ½ C. Mais (New) 50

Zucker (Fair refinigg Muscovades) 4 ½. Kaffee Sair Rio⸗- 9 ½. Schmalz (Wilcox) 7,20, do. Fatrhants 7,20. do. Robe und Brothers 7,10 „Zpech 7 ½. Getreidefracht 1 ½.

Berlin. Central⸗Markthalle, den 9. August. (Markthallenbericht von J. 15I..1eS Nucust. fuhren waren beträchtlich, das Geschäft recht lebhaft. Butter. Ia. Zutter knapp und gut bezahlt, nach geringer Waare wenig Nachfrage. Frische feinste Tafelbutter ꝛc. 105— 108, feine Guts⸗ butter I. 95 100 105, II. 85 90, III. 75 85 Landbutter I. 75 80, II. 65 75 Galizische und andere geringste Sorten 55 66 pr. 50 kg.

Käse. Echter Emmenthaler 73 80 ℳ, West⸗ preußischer Schweizerkäse I. 55 60 ℳ, II. 48 50 ℳ, III. 40 45 ℳ., Backstein I. 22 25 ℳ, II. 14 18 ℳ, Tilsiter Fettkäse 40 56 60 ℳ, Tilsiter Magerkäse 18 23 ℳ, Limburger I. 30 32 ℳ, II. 20 25 ℳ, Ramadour 30 32 ℳ, Rheinischer Holländer Käse, 20 22 Pfd. schwer, 45 58 ℳ, echter Holländer 655 ℳ, Edamer I. 60 70 ℳ, II. 56 58 ℳ, französischer Neuschateller 18 per 100 Stück, Camembert 8,00 8,50 per Dutzend. Cier. Größere Zufuhr erwünscht. 2,55 per Schock. Seefische. Lachs 80 90 ₰, Elblachse 1,25 ℳ, Zander 50 90 ₰, Hecht 40- 65 ₰, Steinbutte 60 80 ₰, Seezunge, große 1 ℳ, kleine 50 ₰? Flundern 30, Schellfische 25, Kabliau 25 per ½ kg, Makrelen 40— 45 pr. Stück. Lebende Fische. Aal, mittel⸗ groß 1,35 ℳ, Hecht 80, Schleie 70 pr. Pfd. Krebse. Mittel 2 4 ℳ, große 8 12 pr. Schock. Geräucherte Fische. Rheinlachs 2,50 2,90 ℳ, Weser⸗ und Ostseelachs 1,20 1,40 ℳ, geräucherte Aale 70 100 130 pr. Pfd., Flun⸗ dern, kleine 1,75 2 ℳ, mittel 3 —5 ℳ, große 8 9 pr. Schock, Bücklinge pr. Kiste 1,60 1,75

Gemüse und Obst. Tomaten 30 ₰, Reineclauden 20 30 ₰, Weintrauben 50 70 per Pfd., Pfirsiche per Kiste 3,00 1,50 ℳ, Kirschen 6 15 per Pfd., Preißelbeeren 6 —7 per Scheffel, Pfifferlinge 4 —86 ℳ, Gurken 0,60 3 per Schock, Schoten 2 —3 pr. Scheffel, Kohlrabi 200 pr. 100 Stück, Karotten 50 ₰, Wirsingkohl 3 4 ℳ, Roth⸗ und Weißkohl 3,50 4 ℳ, Blumenkohl 10— 15 ℳ, Erfurter 25 pr. 100 Stück, neue Kartoffeln, weiße runde 3,50 ℳ, Nierenkar⸗ toffeln 3,50 ℳ, rothe 3,00 ℳ, blaue 4,00 pr. 100 Kilo, neue Pflaumen 15,00 ℳ, neue Birnen 10 20 ℳ, neue Aepfel 10 20 pr. Ctr, neue Zwiebeln 3,50 5,00 ℳ, Citronen, gesunde Ausschuß⸗ waare, 12,00 pr. Kiste von 260— 300 Stück. Neue saure Gurken 2,00 2,20 pr. Schock. Melonen 30 pr. Pfd. Amerikanische Ananas 2—2,50, deutsche 3 —4 pr. Pfd. Wild und Geflügel. Rehe 50 75 ₰, Hirsche 30 50 ₰, Wildschwein 30 bis 45 per Pfd., wilde Enten 1— 1,50 ℳ, Bekassinen 30 70 ₰, junge Gänse 2,50 4,50 ℳ, junge Enten 1— 1,50 2,00 ℳ, junge Hühner 0,50 bis 0,90 ℳ, Tauben 30 45 per Stück, Poularden 4,50 7 ℳ, alte Hühner 1,00 1,40

Werterbericht vom 8. August 1886. Uhr Morgens

Wetterbericht vom 9. August 1886, 8 Uhr Morgens.

ir illim.

zar. auf 0 Gr. eres m 82 4 4⁰

Wetter.

Stationen.

Temperatur in ° Ce⸗

ed. in

P 2 v

2

Mullaghmore 759 5 wolkig Abe .“ still heiter Christiansund WSW 4 Regen Kopenhagen. 758 WNW 3 bedeckt Stockholm. W balb bed. Haparanda . 38 bedeckt 11616 N bedeckt Cork, Queens⸗ town Se 11““ Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memel.. I Iäöö Karlsruhe.. München 2 Chemnitz.. 34 WSW b21.g 61 MNW Breslau... WöNö 366 ONO 2 wolkenlos 20 3 ssttill wolkenlos 21 LL still wolkenlos 22 Trübe, Regen. ) Nachts Thau. ³) Nachts Reßen. ³) Tags über Dunst. ⁵) Nachts Regen. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland

bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa füdlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skalg für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, „3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark,? = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

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halb bed. halb bed. wolkig 16 halb bed. 17 Dunst!) 19 heiter²) 19 bedeckts) 17 bedeckt 16 bedeckt 12 wolkenlos 20 wolkig 21 bedeckt 19 wolkig¹) 18 bedeckt 19 halb bed. 17 bedecktõ) 18

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Uebersicht der Witterung.

Der hohe Luftdruck hat sich über Süd⸗ und Central⸗ Curopa, sowie über die südliche Hälfte der britischen Inseln ausgedehnt; die gestern erwähnte nordwestliche Depression ist ohne tieferen Einfluß auf das Wetter des Kontinents vorübergegangen. Ueber dem ganzen Erdtheil ist eine schwache westliche Luftbewegung vor⸗ herrschend. In Deutschland hat bei veränderlicher Bewölkung eine Temperaturzunahme etwas über die normale stattgefunden. Obere Wolken ziehen aus nord⸗ westlicher Richtung.

Deutsche Seewarte.

2 u. d. Mee

4 bedeckt 1 wolkig 3 halb bed. 3 wolkig 4 bedeckt 2 wolkig 2 Regen

Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparand Helder. . 763 ONO. wolkig NE1““] WNW 2 wolkenlos Hamburg.. 33 W 2 halb bed. ¹) Swinemünde 761 WNW A bedeckt²) Neufahrwasser 759 W 2bedeckt Memel 757 WNW F5 bbedeckts) Münster. 764 SW 1 bedeckt Karlsruhe.. 764 still wolkenlos Wiesbaden. 764 NW 1 wolkenlos München 766 SW 4 halb bed. Chemnitz . 76½ NW Z wolkig Berlin. 763 NW 3 bhalb bed.) Wien (1641 still heiter Breslau 762 W 4 bedeckt ö“ 798 still! halb bed.

-³⁶21 œÆ -”U S8”In 88 =qG 5⁰ C.

—⁸ —- +

2—2

1¹) Thau. 2²) Trübe. ³) See mäßig bewegt. ⁴) Gestern etwas Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen gih heesh 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland is Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Nichtung von West nach Ost eingehalten.

Skalg für die Windstärke: 1. = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch 9 = Sturm 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm. 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung:

Der hohe Luftdruck hat seine gestrige Lage über Central⸗Europa und dem größten Theile der britischen Inseln beibehalten, während im Innern Rußlands das Barometer stark gefallen ist und ein Minimum von 742 mm bei Moskau zeigt. Bei sehr gleichmäßig vertheiltem Luftdruck über Central⸗ Europa ist daselbst bei schwacher, im Norden west⸗ licher Luftbewegung die Temperatur normal und die Bewölkung veränderlich; außer in Hannover mit 8 mm und in Berlin, sind nennenswerthe Nieder⸗ schläge in Deutschland nicht gefallen. Obere Wolken ziehen aus westlicher Richtung.

Deutsche Seewarte.

Theater.

Victoria-Theater. Dienstag: Zum 108. Male: Amvr. Großes Ausstattungsballet von Luigi Marnzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppini von der Scalg in Mailand. 8 ½ Uhr: Großer Triumphzug Julius Cäsar's, ausgeführt von 750 Personen. Anfang 7 ½ Uhr. Sommer⸗Preise.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich -Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 28 Dienstag: Zum 154. Male: Der Zigennerbaron. perette in 3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai's von

gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent Herr Kapell⸗ Federmann. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der K. K. Hoftheatermaler Burghardt, Brioschi und Kautsky in Wien.

Von 6—7 Uhr: Großes Garten⸗Concert. Mittwoch: Der Zigennerbaron.

6 Krolla Theater. Dienstag: Erstes Gastspiel er Fr. Josephine von Maleczky, vom Königlich vafcgrass in Budapest. La Traviata. Tiglichen Fr. v. Maleczo.) Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter elektr. Lah Herna ves Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.

Mittwoch: Don Juan.

Billets und Abonnementsbillets à Dtzd. 9 sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., C. Heintze, Unter den Linden 3, und im Invaliden⸗ dank, Markgrafenstr. 51a.

Täglich: Gemälde⸗Ausstellung neuer Werke

von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vor⸗ mittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. Entrée 50 und von 4 Uhr an bis zur letzten Pause

der Oper Entrée inkl. Theater 1

J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. In Scene.

Belle -Allijance-Theater. Dienstag: Zum 67. Male: Das Paradies. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow und L. Herrmann. Musik von J. Goellrich. Akt 3: Im klassischen Dreieck: Auftreten der Original⸗Sudanesischen Neger⸗Militär⸗Kapelle.

Im prachtvollen Sommergarten: Doppel⸗Concert ausgeführt von dem Musikcorps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2, unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Saro und der Hauskapelle. Auftreten der Sudanesischen Neger⸗ Kapelle, (14 Mann aus 10 verschiedenen Neger⸗ Stämmen), der Schweizer Alpen⸗Sänger⸗Gesellschaft Tschachtli (4 Damen, 4 Herren) und des Wiener S Schnab'l⸗Trios.

Abends: Brillante Illuminati irch 20 G umination durch 20,000 Gas⸗

Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. 1““ Extra⸗Vorstellung zu halben Kassen⸗

reisen.

Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Gerichts⸗Assessor Rich. Nobiling mit Frl. Marie Herrmann (Berleburg i. Westf. Demmin i. Pomm.). Hr. Hauptmann Rich. Loewe mit Fr. Ella von Franquet, geb. May. Hr. Stallmeister und Kammerherr Erich von dem Knesebeck mit Jutta Freiin von Brandenstein (Schwerin i. M.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptm. von Goßler (Brandenburg). Hrn. Kapitän⸗Lieutenant Bethge (Kiel). Hrn. Paul von Schiller (Buck⸗ hagen). Eine Tochter: Hrn. Amtsrichter Kirsten (Neidenburg).

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [24345] Oeffentliche Zustellung.

Die Emilie verehel. Lenk, geb. Loos, in Ronne⸗ burg, zum Armenrechte zugelassen und vertreten durch den Rechtsanwalt Schönemann in Gera, klagt gegen ihren Ehemann, den Weber Karl Friedrich Lenk von Gera, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher

Verlassung, lüderlichen Lebenswandels und dessen Folgen, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe

dem Bande nach und ladet den Beklagten lichen Verhandlung des Rechtsstreits I. Civilkammer des gemeinschaftlichen La zu Gera, Reuß j. L.,

auf den 14. Dezember 1886

Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ged Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. achte

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die Auszug der Klage bekannt gemacht. - tese

Gera, den 6. August 1886.

E“ Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichtz [24350]) Seffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Franz Sohr von Königsberg. treten durch den Rechtsanwalt Lau in Memel lre⸗ gegen den Kaufmann Robert Gendruschke agf Memel, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wea 225 Wohnungsmiethe per 15. April und 15 65 1886 mit dem Antrage, den Beklagten zur Se von 225 an ihn zu verurtheilen, auch das Urtön für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet 88 Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht zu N. den 20. Oktober 1886, Vormittags 10 unr

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird f

zur münd, die ndgerictz

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Memel, den 3. August 1886. Zollitsch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichtz

85

dieser bg

EEE %

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. [243322 Holzverkauf in der Königlichen Oberförsterei Mützelburg Am Mittwoch, den 11. August c., Vormit⸗ tags 10 Uhr, sollen im Gasthofe zu Mützelburg 1553 Stück Kiefern Bauholz I. bis V. Klase mit 1637 fm 9 öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Hälzer lagern sämmtlich auf der Riether Ablage. 8 Der Oberförster: Banning.

I“

Oberförsterei Dammendorf b. Grunom Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O. Holzversteigernug den 16. Angust er., Vorm. 10 Uhr, im Henker⸗ 8 schen Gasthause hier.

1) Beg. Theerofen, Jag. 3/4, 8, 16, 31, 35: Eichen rm 23 Scheit u. Knüpp., Kief. rm 639 Scheit, 10 Knüpp., 420 Reisig I. 2) Beg. Chacobsee, Jag. 37, 49, 63: Eichen rm 6 Scheit u. Knüpp, Erlen rm 6 Scheit u. Knüpp., 3 Reisig I., Kief rm 653 Scheit, 19 Knüpp., 5 Reisig I., 199 Reisg II. u. III. 3) Beg. Dammendorf, Jag. 79, 813 92: Eichen 2 rm Reis I., Aspen 7 rm Reis 1. Erlen rm 71. Scheit u. Knüpp., 3 Reis I., Kief rm 42 Scheit u. Knüpp., 329 Reisig II. u. III. 4) Beg. Planheide, Jag. 101/2, 104: Kief. rm 38 Scheit u. Knüpp., 11 Reisig I., 7 Reisig II.

Dammendorf, den 3. August 18858.

Der Oberförster: Rasmus

1 Verkaufs⸗Anzeige. 8 Die entbehrlich gewordenen Militär⸗Gebäude und Grundstücke in Diez a. L., und zwar:

a. die alte Kaserne, mit

b. das Pulvermagazin nebst Wacht.p zugehörigem

haus, Grund

c. die frühere Turnhalle, und Boden,

d. der neue Lazarethgarten, sollen öffentlich meistbietend verkauft werden und is hierzu Termin auf

Montag, den 6. September d. J., 1 Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokal der unterzeichneten Inten⸗ dantur Köntgsstraße 29 anberaumt. Kauf⸗ liebhaber wollen ihre versiegelten Offerten mit der Aufschrift:

„Offerte auf den Ankauf der Militär⸗Grund⸗

stücke in Diez“ zu dem vorbezeichneten Termin portofrei an uns ein⸗ senden oder im Termin bis 11 Uhr vorlegen. Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Geschäftz⸗ lokal, sowie bei dem Herrn Bürgermeister Geis in Diez zur Einsicht aus.

Kassel, den 5. August 1886.

In antur 11. Armee⸗Corps.

[24333] 1 Die Lieferung von Feuerungsmaterial für die Königliche Bibliothek für 1886/87, und zwar von etwa 150 Tonnen Steinkohlen, 60 Tonnen Braun⸗ kohlen und 3300 Hektolitern Coaks soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedingungen können im Bureau der Königlichen Bibliothek in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr eingesehen werden, woselbst auch die Anerbietungen bis zum 31. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, verschlossen nieder⸗ zulegen sind.

Berlin W, den 7. August 1886.

Königliche Bibliothek. [24330]

Für die unterzeichnete Verwaltung soll die Liefe⸗ rung der nachbezeichneten Gegenstände im Wege der Submission verdungen werden: 8

980 wollene Decken, 5 feine und 800 ordinäre

Bettlaken, 46 feine, 293 ordinäre weiße leinene

und 829 ordinäre bunte baumwollene Deckenbezüge,

15 feine und 1500 ordinäre Handtücher, 15 feine,

321 ordinäre weiße leinene und 1400 ordinäre

bunte baumwollene Kopfpolsterbezüge, 400 Strob⸗

säcke, 87 baumwollene Halstücher, 62 Paat

Hosenträger, 452 ungefütterte und 85 gefütterte

Krankenhosen, 428 ungefütterte und 165 ge⸗ fütterte Krankenröcke, 197 Kopfpolstersäck,

11 Paar baumwollene und 2 Paar wollene

Socken. 1 Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Wäsche ꝛc.“

versehen bis zum 20. Augnst cr., Vormittags

11 ¼ Uhr, versiegelt und portofrei hierher einzureichen. Die Bedingungen liegen hier zur Einsicht aus

und können gegen Einsendung von 1,00 in Ag⸗

schrift mitgetheilt werden.

Wilhelmshaven, den 6. August 1886.

Kaiserliche Marine Garnison⸗Verwaltung⸗

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

.Zusertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

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1““

¹

Allr Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Abends.

Berlin, den 12. August 1886.

Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vormittag von Gastein auf Schloß Babelsberg eingetroffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Memminger, bisher Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Schweidnitz) 2. Schle⸗ sischen Landwehr⸗Regiments Nr. 11, den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; sowie dem Vermessungs⸗Revisor Vohl zu Nassau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majest ät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich italienischen Offizieren ꝛc. der Marine folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Contre⸗Admiral Emerich Acton, General⸗Direktor des Arsenals in Venedig; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Lieutenant zur See Antonio Nagliati; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Steuermann Carlo Zoppetti, dem Maschinisten Constantino D'Auria, und dem Maschinisten Francesco Bernasconi.

Denutsches Reich.

Uebereinkunft zwischen Deutschland und Großbritannien, be⸗ treffend den gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst.

Vom 2. Juni 1886.

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, gleichmäßig von dem Wunsche geleitet, in jedem der beiden Länder den Schutz des Urheber⸗ rechts an Werken der Literatur und Kunst, welche zuerst in dem anderen Lande erschienen sind, zu erweitern, haben es für zweckmäßig befunden, während der schwebenden Verhandlungen über die angestrebte Erweiterung eine vorläufige Uebereinkunft abzuschließen zu dem Zweck, um einstweilen das zur Zeit zwischen Preußen und anderen deutschen Staaten einerseits und Großbritannien andererseits geltende Vertragsrecht auf die bisher in keinem bezüglichen Vertragsverhältniß zu Groß⸗ britannien stehenden Gebietstheile des Deutschen Reichs aus⸗ zudehnen, und haben dieserhalb Bevollmächtigte ernannt, und zwar:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von 8 Preußen: 8 den Herrn Paul Grafen von Hatzfeldt⸗Wilden⸗ burg, Allerhöchstihren Staats⸗Minister und außer⸗ ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer Majestät der Königin des Vereinigten König⸗ reichs Fon Großbritannien und Irland, un Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland: den sehr ehrenwerthen Archibald Philip Grafen von Rosebery, Allerhöchstihren Haupt⸗ Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten, welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗ höriger Form befundenen Vollmachten, über folgende Artikel üͤbereingekommen sind: Artikel 1.

Das zur Zeit zwischen Preußen und anderen deutschen Staaten einerseits und Großbritannien andererseits auf Grund der in je einem abschriftlichen Exemplar anliegenden Verein⸗ barungen, nämlich des Vertrages vom 13. Mai 1846 nebst Protokoll vom gleichen Datum und des Zusatzvertrages vom 14. Juni 1855, in Betreff des gegenseitigen Schutzes des ürheberrechts geltende Vertragsrecht soll auch auf diesenigen Gebietstheile des Deutschen Reichs, für welche der Gegenstand bisher mit Großbritannien vertragsmäßig nicht geregelt ist, mit den in der gegenwärtigen Uebereinkunft vereinbarten Maß⸗ gaben Anwendung finden. Artikel. 2.

an. ⸗Was die zuerst innerhalb des Gebietes Ihrer Britischen Majestät erschienenen Werke betrifft, so tritt für die im Artikel 1 der gegenwärtigen Uebereinkunft gedachten Gebiets⸗ theile des Deutschen Reichs an die Stelle der im Artikel II. des gedachten Vertrages vom 13. Mai 1846 und beziehungs⸗ weise im Artikel III des gedachten Zusatzvertrages vom 14. uni 1855 vorgesehenen Eintragung und Niederlegung die Eintragung in die bei dem Stadtrath zu Leipzig geführte

I 133vS OLDlà lgLaa.

Artikel 3. ““

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll drei Monate nach Auswechselung der Ratifikations⸗Urkunden in Wirksamkeit treten, und sie soll solange in Wirksamkeit bleiben, bis der nach Inhalt der Einleitung dieser Uebereinkunft beabsichtigte neue Vertrag in Kraft getreten sein wird.

Jedoch soll es jedem der beiden Hehen vertragschließenden Theile freistehen, die gegenwärtige Uebereinkunft aufzuheben durch eine dem anderen Theile ein Jahr zuvor zu machende Ankündigung dieser Absicht.

Die Hohen vertragschließenden Theile behalten sich das Recht vor, im Wege der beiderseitigen Verständigung Ab⸗ änderungen in dieser Uebereinkunft zu treffen, mit deren Geiste und Grundsätzen nicht unvereinbar sind, und deren Nützlichkeit sich durch die etwa herausstellen sollte.

Artikel 4.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt und die e1“ sollen sobald als thunlich ausgewechselt werden.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten dieselbe voll⸗ zogen und ihre Siegel beigedrückt.

So geschehen zu London, den zweiten Juni 1886.

8 5 (L. 8) Graf von Hatzfeldt. 1 8 (E. 8) Roöosebery.

Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden und die Auswechselung der eeeee hat am 29. Juli

Vertrag

zwischen Preußen und Großbritannien wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung.

Vom 13. Mai; ratifizirt am 16. Juni 1846.

Se. Maäjestät der König von Preußen und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, von dem Wunsche beseelt, auf Erzeugnisse der Literatur und der schönen Künste, welche in einem der beiden Staaten zuerst erschienen sind, in dem anderen Staate dieselben Privilegien hinsichtlich des ausschließlichen Rechtes zur Ver⸗ vielfältigung auszudehnen, welche gleichartigen in diesem Staate zuerst erschienenen Werken zustehen, haben zu diesem Zweck eine Uebereinkunft zu treffen beschlossen und zu Ihren Bevoll⸗ mächtigten ernannt, und zwar:

Se. Majestät der König von Preußen: Allerhöchstihren Geheimen Staats⸗ und Kabinets⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, General⸗

Lieutenant Karl Wilhelm Ernst Freiherrn von Canitz und Dallwitz, Ritter des Königlich vracsethen Rothen Adler⸗Ordens erster Klasse mit Eichenlaub, des Ordens „Pour le mérite“ mit Eichenlaub, des Eisernen Kreuzes erster Klasse, des Dienstauszeichnungs⸗Kreuzes, Großkreuz des Kaiferlich österreichischen Leopold⸗Ordens, des Königlich hanno⸗ verschen Guelphen⸗Ordens, des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens und des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, Ritter des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗ Ordens vierter Klasse, des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse, des St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Militär⸗Verdienst⸗Ordens⸗ Ritterkreuzes, und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Koöbnigreichs von Großbritannien und Irland: den sehr achtbaren John Grafen von Westmorland, Lord Burghersh, Pair des Vereinigten König⸗ reichs, Ihrer Großbritannischen Majestät Rath im Geheimen Staatsrathe, General⸗Lieutenant, Com⸗ mandeur des Königlich großbritannischen Bath⸗Ordens, Großkreuz des Königlich hannoverschen Guelphen⸗Ordens, außerordentlichen Gesandten und

1 bevollmächtigten Minister Ihrer Großbritannischen

Miajestät bei Sr. Majestät dem Könige von Preußen, welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und dieselben in guter und gehöriger Form befunden, die solgenden Artikel vereinbart und abgeschlossen haben:

Artikel I.

Die Autoren von Büchern, dramatischen Werken oder musikalischen Kompositionen, und die Erfinder, Zeichner oder Verfertiger von Stichen und Werken der Bildhauerkunst, so⸗ wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger von irgend einem anderen Werke der Literatur und der schönen Künste, für welches die Gesetze Preußens und Großbritanniens ihren eigenen Unterthanen ein ausschließliches Recht zur Ver⸗ vielfältigung gegenwärtig beilegen oder in Zukunft e theilen mögen, sollen in Betreff eines jeden solchen Werkes oder Gegenstandes, der in dem einen der beiden Staaten zuerst er⸗

schienen ist, in dem anderen Staate das gleiche ausschließliche Recht zur Vervielfältigung genießen, als dem Autor, Erfinder Zeichner oder Verfertiger eines gleichartigen Werkes gesetzlich zustehen würde, wenn es in diesem anderen Staate zuerst er⸗ schienen wäre; gegenseitig mit den gleichen gesetzlichen Rechts⸗ mitteln und gleichem Schutze gegen Nachdruck und unbefugte Vervielfältigung.

Die gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger der Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger sollen in allen diesen Beziehungen auf demselben Fuße behandelt werden, wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger selbst.

Artikel II. 8

Niemand soll in einem der beiden Staaten ein Recht auf den durch den vorstehenden Artikel verheißenen Schutz haben, bis das Werk, in Betreff dessen ein ausschließliches Recht zur Vervielfältigung in Anspruch genommen wird, Seitens des ursprünglichen Autors oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger in nachstehender Weise zur Einregistrirung gebracht worden ist:

1) Wenn das Werk zuerst innerhalb des Gebietes Sr. Majestät des Königs von Preußen erschienen ist, muß dasselbe in das Registrirungsbuch des Buchhändlervereins in London eingetragen werden.

2) Wenn das Werk zuerst innerhalb des Gebietes Ihrer Britischen Majestät erschienen ist, muß in das Ver⸗ zeichniß eingetragen werden, welches zu diesem Zweck bei dem preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten geführt werden soll.

Auch soll Niemand ein Recht auf 58— Schutz, wie er oben erwähnt worden, haben, als bis in Betreff des Werkes, hinsichtlich dessen der Schutz in Anspruch genommen wird, den Gesetzen und Reglements der respektiven Staaten gehörig nachgekommen ist, noch in solchen Fällen, wo mehrere Exem⸗ plare von dem Werke vorhanden sind, eher, als bis ein Exemplar von der besten Ausgabe oder besten Art unentgeltlich derjenigen Behörde überliefert worden ist, welche dazu in den respektiven Staaten gesetzlich bestimmt worden.

Eine beglaubigte Abschrift der Eintragung in das erwähnte Registrirungsbuch des Buchhändlervereins zu London soll inner⸗ halb des britischen Gebietes als Beweis für das ausschließ⸗ liche Recht zur Vervielfältigung gelten, bis ein besseres Recht durch irgend eine andere Partei vor einem Gerichtshofe nach⸗ gewiesen worden ist; das nach preußischen Gesetzen ausgestellte Attest über die Eintragung irgend eines Werkes in diesem Staate soll zu dem gleichen Zweck innerhalb des preußischen Gebietes gelten.

Artikel III.

Die Autoren von dramatischen und musikalischen Werken, welche in einem der beiden Staaten zuerst öffentlich dargestellt oder aufgeführt worden sind, sowie die gesetzlichen Vertreter

oder Ftechtgnachfolger solcher Autoren sollen in gleicher Weise

in Betreff der öffentlichen Darstellung oder Aufführung ihrer

Werke in dem anderen Lande in derselben Ausdehnung ge⸗

schützt werden, in welcher die eigenen Unterthanen in Betreff

der in diesem Staate zuerst dargestellten oder aufgeführten dramatischen oder musikalischen Werke geschützt werden, voraus⸗ gesetzt, daß sie zuvor ihr ausschließliches Recht bei den in dem vorstehenden Artikel erwähnten Behörden nach den Gesetzen der respektiven Staaten haben gehörig eintragen lassen. Artikel IV. 8 An Stelle der Zollsätze, welche zu irgend einer Zeit wäh rend der Dauer dieser Uebereinkunft von der Einfuhr nach dem Vereinigten Königreich von fremden Büchern, Stichen und Zeichnungen zu entrichten sein mögen, sollen auf die Ein⸗ fuhr von Büchern, Stichen oder Zeichnungen, welche innerhalb des preußischen Gebietes erschienen sind und geseßlich in das Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen, lediglich die in der hier folgenden Liste spezifizirten Zollsätze gelegt werden, und zwar: Zölle auf Bücher, nämlich: Werke, ursprünglich im Vereinigten Königreich herausgegeben und in Preußen wieder erschienen, der Centner 160 9 46 Werke, nicht ursprünglich im Vereinigten Königreich herausgegeben, der Centner 0 15 0

Stiche oder Zeichnungen: 8

schwarz oder kolorirt, einzeln ein 8 AII11“ „.99

gebunden oder geheftet, das Dutzend 0„ 0 1 ½2¶ Es versteht sich, daß alle Werke, von denen ein Theil ursprünglich in dem Vereinigten Königreich herausgegeben war, als „Werke, ursprünglich im Vereinigten Königreich herausgegeben und in Preußen wieder erschienen“, betrachtet und dem Zoll von fünfzig Schilling pro Centner unterworfen werden, obgleich dieselben auch Originalsachen, die anderswo herausgegeben sind, enthalten mögen; es sei denn, daß solche

Originalsachen an Masse wenigstens dem Theile des Werkes

gleich wären, der ursprünglich in dem Vereinigten .

herausgegeben ist, in welchem Falle das Werk nur dem Zo

von fünfzehn Schilling * v. unterworfen sein soll. rtikel V.

Man ist übereingekommen, daß Stempel nach einem den

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