Berlin, 17. August 1886. Zum 17. August 1886.
Als König Friedrich am 28. Dezember 1745 siegreich aus dem zweiten schlesischen Kriege in Berlin einzog, hatte ihn sein Volk in Hymnen und Zurufen als den „Großen“ begrüßt — der Predigt, in welcher die ganze Monarchie das Gedächtniß des verewigten Königs feierte, war die Stelle aus 1. Chro⸗ nika 18, 6 zum Grunde gelegt: „Ich habe dir einen Namen gemacht, wie die Großen auf Erden Namen haben.“
Der Name des „Großen“ ist dem König geblieben. Die Geschichte hat diesen Namen für die kommenden Jahrhunderte mit leuchtendem Griffel in ihre Tafeln gegraben: sie nennt nach Friedrich seine Zeit das „Zeitalter Friedrich's des Großen“. Auch Alexander, Pompejus, Ludwig XIV. und Napoleon haben der Bewunderung ihrer Zeitgenossen den Bei⸗ namen „der Große“ abgerungen — vor dem Richterstuhle der Ge⸗ schichte sind sie nicht bestanden. Zwar ist es ein undefinirbares Etwas, was die Größe eines Menschen ausmacht, und wie der Glanz der Sonne durch ihre teleskopischen Flecken nicht getrübt wird, so kann auch die Größe nicht verkleinert werden durch Schwächen des Individuums: Hegel hat gesagt: „Es wäre unrecht und würde zu der großen weltgeschichtlichen Ge⸗ stalt Alexander's nicht heranreichen, wenn man ihn, wie die neueren Philister unter den Historikern thun, nach einem modernen Maßstab, dem der Tugend oder Moralität messen wollte“ — Friedrich der Große cr⸗ scheint größer als die großen Könige des Alterthums und der späteren Zeit, denn seine Größe glänzt im Lichte der Moral! Hundert Jahre des ewigen Schlafes in der Gruft der Garnison⸗ kirche zu Potsdam haben der Welt Zeit gelassen, das sittliche Wesen Friedrich's des Großen zu überblicken: das Urtheil 5 Nachwelt hat das Urtheil seiner Zeitgenossen nur be⸗ tätigt.
Mit wunderbarer Gewalt hatte der Ruhm Friedrich's seine Zeit durchdrungen und erfüllt: wenn Dichter und Ge⸗ lehrte die Dolmetscher des Zeitgeistes sind, so feierte Ramler's Begeisterung den König nach der Heimkehr aus dem Siebenjährigen Kriege als den „Einzigen“, und Bode setzte ein Jahr nach Friedrich's Tode „Friedrich's Ehre“ an den Sternhimmel. Und wenn die schwer geprüste Königin von Schweden nach den Thaten von Lobositz und Pirna zu dem Bruder aufblickt und sich an dem Gedanken aufrichtet: „Ich bin die Schwester des Großen Friedrich!“ — wenn die Mark⸗ gräfin von Baireuth den Sieger von Prag als „den größten aller Menschen“ begrüßt, dann ist das der Ausdruck des Zaubers, mit welchem seine Majestät die Mit⸗ und Nachwelt verklärte, des Zaubers, der sich widerspiegelt in der Verehrung der tief⸗ sinnigsten Geister. „Seit Friedrich zu den Unsterblichen ging“, sagt Johannes von Müller, „ist er nicht mehr einem Hof, einem Staat eigen; er gehört der Historie, welche auf solche Charaktere geizt: ihrer sind wenige.“ — „Es ist leichter, ein großer, als ein rechtschaffener König zu sein; er war beides. Es ist leichter, bewundert, als gerecht⸗ fertigt zu werden; ihm ist beides zu Theil geworden“, lesen wir bei Jean Paul, und zur höchsten Begeisterung schwingt sich dieser Dichter auf, wenn er sagt: „Ein Geniusglanz wie Friedrich's des Zweiten fällt auf das Land um seinen Thron, wie in Correggio's Nacht vom Christuskind der Lichtglanz ausgeht, der auf den Umstehenden liegt. Ein rechter Fürst macht mit sich zugleich die unsterblich, die er beherrscht.“ Goethe verglich den König dem Polarstern: „Blickten wir nach Norden, so leuchtete uns von dort Friedrich, der Polarstern, her, um den sich Deutschland, Europa, ja die Welt zu drehen schien.“ Und der Fürst Kaunitz, jener große Diplomat, dessen Lebensaufgabe darin bestanden hatte, des Königs Gegner zu sein, vernahm die Todesbotschaft mit der Klage: „Wann wird ein solcher Monarch das Diadem wieder adeln!“
Einst hatte der König seiner Schwester Wilhelmine das Bekenntniß abgelegt: er sei „geschaffen für das Privatleben, bestimmt zur Herrschaft, Philosoph aus Neigung, Staats⸗ mann aus Schuldigkeit, kurz, bestimmt, alles das zu sein, was er nicht sei, und ohne jedes andere Verdienst, als nur eine gewissenhafte Hingabe an seine Pflichten.’“ Wir bewundern die Selbstverleugnung, welche sich in dieser Selbstkritik offenbart, und erkennen als Grundzüge des königlichen Wesens den philosophischen Geist und den Geist der Pflichterfüllung. Aus der Vereini⸗ gung beider erwuchs seine Größe. Selten hat ein Monarch so viele Tugenden in sich versammelt. Der „Philosoph von Sans⸗Souci“ erkannte in der Religion den Ürgrund der Sittlichkeit, als des höchsten Eudzwecks im Staate, und er „toleriret alle Religionen“ — aber er er⸗ kannte ebenso sehr als seine höchste Aufgabe die Hochhaltung des Protestantismus. Gerechtigkeit und Weisheit waren der Fels, auf dem sein Thron sich gründete — der „Salomo des Nordens“ waltete des Schiedsrichteramts über Europa. Der Landesvater, dessen ewig für das Wohl des Volkes sorgenden Geist der Schlaf floh, dessen Adlerblick auch auf die Fernen der Zukunft gerichtet war, verschmähte es nicht, sich dem Vor⸗ wurf übergroßer Sparsamkeit auszusetzen, um seinem Lande, welches er durch die Erwerbung Schlesiens, Ostfrieslands und Westpreußens um mehr als die Hälfte des vom Vater über⸗ kommenen Umfanges vergrößert hatte, einen Staatsschatz von 50 Millionen Thalern zu hinterlassen.
Die Geschichte hat mit gleicher Gerechtigkeit die Schläfe großer Friedensherrscher mit dem Oelzweig und die Schläfe der Heldenkönige mit dem Lorbeer gekränzt: der Kranz, den sie auf das Haupt des großen Königs setzte, vereinigt beide Symbole. Friedrich der Große hat seinen Staat groß gemacht, er hat ihn er⸗ halten; er erhielt ihn, indem er ihn sicherte und vertheidigte. Der größte Feldherr, den die Geschichte kennt, schuf die Armee, welche, das Wunder Europas, ihrem Schöpfer das Wort abnöthigte, daß er „die Ehre habe, sie zu kommandiren“, jene Armee, welche zu einer Zeit, da ihm die Mächte Europas den Untergang geschworen hatten, der Hort des Staates, der protestantischen Religion und des Deutschen Reiches war — die Armee, welche Helden zeitigte, deren Verlust den König zu Thränen hinriß. Als jener Oppen, Ad⸗ jutant des Königs, bei Zorndorf den Heldentod ge⸗ funden hatte, schreibt Friedrich an seine Schwester von Baireuth: „Er fiel, blutend aus siebenundvierzig Wunden! Seit jenem Augenblick sind meine Augen zu Thränenströmen geworden, und selbst die Stimme der Vernunft hat ihre Macht üͤber meinen Schmerz verloren!“ — Allerdings war der Geist, der diese Armee beseelte, der Reflex des Gestirns, das sie er⸗ leuchtete. Die Schwierigkeiten sind für diesen König nur da, um besiegt zu werden! „Wir müssen alle erdenklichen Anstrengun⸗ gen machen,“ mahnt er im Dezember 1756 den greisen Feld⸗ marschall Schwerin, „um unseren Feinden die Stirn
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zu bieten, wir müssen sie zerschmettern! noch ihre Macht kann uns schrecken! Je schwerer die Arbeit, desto größer die Ehre. Man bezahlt einen Seiltänzer, aber man giebt nichts für einen Menschen, der auf der Straße einhergeht; und so ist der Ruhm hier auf Erden nur für Diejenigen, welche die schwersten Hindernisse besiegen!“ Als man dem Könige vor der Schlacht bei Leuthen vorstellte, daß die feindliche Armee mehr als doppelt so stark sei, sagte er: „Ich weiß es; aber es giebt keine andere Rettung, als zu siegen oder zu sterben. Ich werde sie angreifen, ständen sie auch auf den Kirchthürmen von Breslau!“ Tiefer erschließt der König in Zeiten der Gefahr sein großes Herz der Frau, welche ihr Lebelang die Beichtigerin seiner verborgensten Ge⸗ danken gewesen ist: „Es giebt keine Krone und keinen Thron in der Welt, die ich durch eine Niederträchtigkeit erkaufen möchte; viel lieber will ich hundertmal zu Grunde gehen, als mein Leben mit solchem Vorwurf beladen! ... Ich werde den Himmel für seine Gnade segnen, wenn er mir vergönnt, mit dem Degen in der Hand zu sterben!.. . Wie kann ein Fürst seinen Staat überleben, den Ruhm seines Volkes, seine eigene Ehre!“ So redet der König nach dem Unglück von Kolin zu der Markgräfin. — Und wie erhebt ihn dann der Tag von Roßbach: „Jetzt will ich in Frieden in die Grube fahren, denn der Ruhm und die Ehre meines Volkes sind gerettet; unglücklich können wir wohl sein, aber niemals können wir entehrt werden!“
Wir wissen, daß der König das Leben nur für den Einsatz achtete, durch den der große Gewinn zu erkaufen war. — „Es ist eine unumstößliche Wahrheit, daß die Rettung und das Glück von Ew. Majestät Armeen und Völkern in Dero Person beruht; es erfüllt mich mit Schmerz, daß nach der Art, wie Dieselben Sich der Gefahr aussetzen, unter Freund und Feind Sie allein nicht genug von dieser Wahrheit überzeugt scheinen“ — so warnt Lord Marshall seinen königlichen Freund nach der Schlacht von Roßbach. Freilich, der König schätzte das Leben nur so weit, als es dem Vaterlande diente. Es wird in diesem Betracht die Vaterlandsliebe einen schöneren und erhabeneren Ausdruck nicht finden können als in den Worten, welche er am 25. März 1757 an seine Schwester Amalie richtete: „Erheben Sie Sich, ich beschwöre Sie, über alle Schickungen! Denken Sie an das Vaterland und ver⸗ gessen Sie nicht, daß seine Vertheidigung unsere erste Pflicht ist! Wenn Sie hören, daß Einem unter uns ein Unglück widerfahren, dann fragen Sie, ob er im Kampfe fiel; und wenn das ist, dann danken Sie Gott! Uns bleibt nur noch die Wahl zwischen Tod und Sieg — ein Drittes giebt es nicht! So denkt hier alle. Welt. Was? Sie wollten wirklich, daß alle Welt ihr Leben für den Staat hingebe, und Sie wollten nicht, daß Ihre Brüder das Beispiel dazu geben? O, meine theure Schwester, in diesem Augenblicke schwindet alle Rücksicht — entweder auf den Gipfel des Ruhmes, oder — verloren!“
Wir haben oben gesagt, daß der König als seine höchste Aufgabe die Hochhaltung des Protestantismus erkannt habe. So hatten auch die Freunde der protestantischen Religion und des Deutschen Reichs ihre Augen auf ihn, als ihre einzige Zuflucht, gerichtet. „Ich müßte zittern“, schreibt die Prinzessin Anna von Oranien im Februar 1757, „vor der Krisis, in welcher ganz Europa schwebt, wenn ich nicht einen Mann kännte, der allein mächtig ist, die Religion und die Freiheit des Reichs zu schützen: ich lasse Ew. Majestät diesen Mann errathen.“ Und wie sehr der König von seiner Mission erfüllt war, davon möge er selbst Zeugniß geben. In einem Briefe an die Markgräfin von Baireuth, aus der Zeit nach der Katastrophe von Kolin, ruft er aus: „Deutschland ist jetzt in einer fürchterlichen Krisis! ich muß allein seine Freiheiten, seine Privilegien und seine Religion schützen. Wenn ich unterliege, jetzt! dann ist es um Alles geschehen! Aber noch glänzt mir der Strahl der Hoffnung, und wie groß auch die Zahl meiner Feinde sein möge, ich vertraue auf meine gute Sache, auf die wunderbare Kraft meiner Truppen und auf den Muth, der sie beseelt, vom Marschall bis zum gemeinen Soldaten!“ Und zu dem Helden, der bei Hochkirch fiel, erhebt der König wenige Monate vor dessen Tode begeistert seine Stimme: „Welcher Ruhm für uns, durch einen einzigen Sieg Deutsch⸗ land von dem Joch zu befreien, welches seine Unterdrücker ihm bereiten! und vollends, wenn wir ihm das Gesicht wiedergeben, welches diese selben Unterdrücker durch ihre falschen Künste geblendet haben! Was auch der Aus⸗ gang unserer Mühen sei, schön bleibt es immer, die Rettung seines Vaterlandes zu wagen; wenn Niemand mehr das Schwert zu seinem Schutze zieht, dann werden wir es sein, durch die es steht, oder wir werden uns und seine Freiheit unter seinen Trümmern begraben!“ .“
Es haben viele Helden in der Geschichte Feldherrntalent mit Todesverachtung gepaart, aber die Geschichte hat kaum einen Helden aufzuweisen, den seine Seelengröße zu dem Grade von Selbstverleugnung erhob, wie Friedrich den Großen. Am Vorabende der größten Gefahr, die am gewitter⸗ schwangeren Horizont des siebenjährigen Krieges aufzog, er⸗ ließ der große König die „Geheime Instruktion für den Grafen von Finckenstein“, seinen Etats⸗ und Kabinets⸗Minister (Berlin, den 10. Januar 1757), aus welcher wir folgende Stelle herausheben: „Die Gefahr, in welcher der Staat schwebt, macht es mir zur Pflicht, Euch meine Ordres zu ertheilen, damit Ihr in allen Unglücksfällen, die im Bereich der Möglichkeit liegen, Macht habt, die nöthigen Maßregeln zu ergreifen... Sollte mich der Tod ereilen, dann müssen die Geschäfte des Staͤates ihren alten Gang gehen, ohne die mindeste Stockung, und Niemand darf wissen, daß ihre Leitung in anderen Händen ruht. In diesem Falle müssen die Eide und Huldigungen sofort abgenommen werden, sowohl hier als in Preußen und vor Allem in Schlesien. Träfe mich das Loos feindlicher Gefangenschaft, so verbiete ich, die geringste Rücksicht auf meine Person zu neh⸗ men; auch soll man nicht im mindesten darauf achten, was ich aus meiner Gefangenschaft schreiben könnte. Wenn ein solches Unglück hereinbräche, dann will ich mich für den Staat opfern, und man soll meinem Bruder (dem Prinzen Heinrich) gehorchen, welcher, ebenso wie alle meine Minister und Generale, mir mit seinem Kopfe dafür stehen soll, daß man weder Land noch Lösegeld für mich biete, und daß man den Krieg weiter führe und seine Vortheile ausnutze, ganz so, als ob ich nie in der Welt gewesen wäre.“ . 8
Wahrlich, dieses urkundliche Denkmal, welches der König ungewillt der Nachwelt hinterlassen hat, es wird zu seinem Ruhm reden, so lange der Sinn für Größe eine Menschenbrust durchglüht -
Erst am Vortage des Tages, welcher den großen Köni⸗ der Welt entrücken sollte, hörte er auf für fahen Eran 88
Weder ihre Zahl,
sorgen. Als am Morge Kabinets⸗Räthe zum
rufen lassen“. seiner Fhhen Regierung. Bis dahin
vollen Krankheit triumphirt.
Am 17. August 1786, Morgens 2 Uhr 20 Minuten, starb n Sa Mit seinen großen glän⸗ zenden Augen schloß sich eine große und glänzende Aera der
Friedrich der Große in Sanssouci.
preußischen und der Weltgeschichte.
1“ “
Breslau, 16. August. (W. T. B.) Heute hat die Feier des 500 jährigen Jubiläums der hiesigen Tischler⸗Innung Obermeister Gloger hielt die Festrede, an deren Schluß er ein mit Begeisterung aufgenommenes Hoch auf den Kaiser als Darauf bewegte sich
stattgefunden.
den Schirmherrn des Handwerks ausbrachte. ein historischer Festzug durch die Stadt.
Wien, 16 August. (W. T. B.) Von gestern Mittag bis heute Mittag sind in Triest 16 Personen an der Cholera erkrankt und
3 gestorben und in Fiume 3 Personen erkrankt.
Gestern Abend fand nach den Ferien die Wiedereröffnung des
Als erste Vorstellung Die bekannte vorzügliche Besetzung hatte nur insofern eine Veränderung erfahren, als an Stelle des Frl. Meyer das neue Mitglied des Schauspielhauses, Frl. Anders getreten war, welches aber dem vortrefflichen Ensemble sich ebenbürtig anreihte, obgleich die junge Künstlerin mit den Erinnerungen des Publikums an die schöne Leistung der früheren Rolleninhaberin zu Die Freiheit und Eleganz der Rede war bei Frl. Anders kaum geringer als bei ihrer Vorgängerin, wobei man immer⸗ hin noch eine größere Sicherheit des Auftretens und des Gefühls⸗ Jedenfalls war auch die gestrige Wärme
Königlichen Schauspielhauses statt. gab man Shakespeare’s „Was Ihr wollt!“
kämpfen hatte.
ausdrucks zukünftig erwarten darf. Leistung gefällig und glatt und Empfindung, wie auch einen welcher der Künstlerin eine Seitens des Publikums sicherte. steller sind längst rühmlich bekannt.
sowohl köstlichen freundliche
zeigte Anflug sehr
Zuschauer Bäder⸗Statistik. Aachen bis zum 12. August (Kurgäste und sonstige Fremde) Altheikendorf bis zum Schluß des Monats Juli (Badegäste) Baden⸗Baden bis zum 13. August (Fremde) . . . . . Badeweiler am 7. August (Fremde) . . . . . Boltenhagen bis zum 4. August (Badegäste) Borby (Eckernförde) bis Ende Juli h6a* Burtscheid bis zum 12. August (Fremde) . .. Colberg bis zum 11. August (Kurgäste, 2677 Nrn.). Cranz (Ostpr.) am 1. August (anwesende Kurgäste) Cuxhaven bis zum 11. August (Fremde und Badegäste) Dahme (Cismar) bis Ende Juli (Badegäste). Doberan bis zum 8. August (Fremde) . . . . .. Elster bis zum 8. August 522 Durchreisenden; Kurgäste) Ems bis zum 12. August (außer 7497 Durchreisenden; Freienwalde a. O. bis zum 30. Juli (Fremde) Glücksburg bis Ende Juli (Badegäste) Gravenstein bis Ende Juli (Badegäste). Haffkrug bis Ende Juli (Badegäste). Heiligendamm bis zum 4. August. “ Helgoland bis zum 11. August (Fremde u. Badegäste, Nrn.) Kahlberg bis zum 8. August (Badegäste) ö Karlsruh (Schlesien) bis jetzt (107 Nrn.) Kiel bis Ende Juli (Badegäste) ... ““ Königsdorff⸗Jastrzemb O.⸗S. bis zum 2. August (außer 326 v112X*“] Kösen bis zum 10. August (779 Nrn. der Kurgäste). Labö bis Ende Juli (Badegäste) . . . . . .. Neuenahr bis zum 11. August (Fremde). . Neufahrwasser bis zum 8. August (Badegäste). Neuhäuser am 1. August (anwesende Kurgäste). Neukuhren am 1. August (anwesende Kurgäste). Neustadt (Holstein) bis Ende Juli (Badegäste) Oeynhausen bis zum 13. August (außer 8421 Durchreisenden; Nrn. der Kurgäste) 311“”“; “ St. Peter (Garding) bis Ende Juli (Badegäste) Rauschen am 1. August (anwesende Kurgäste). Reichenhall bis zum 13. August (außer 3227 44“*“ Reinerz bis zum 15. August (außer 1490. Familien mit 2243 Personen als Erholungsgästen, 1611 Familien mit Persnen als Kuit)5)5 161. Salzbrunn bis zum 11. August (außer sonstigen 2253 Fremden; - 0́ 0 0 1716652 Salzschlirf (Provinz Hessen⸗Nassau) bis zum 26. Juli (Nrn.) Scharbeutz (Schwartau) bis Ende Juli (Badegäste) Schwarzort am 1. August (anwesende Kurgäste) Segeberg bis Ende Juli (Badegäste)) . . . . . . . Sierksdorf (Haffkrug) bis Ende Juli (Badegäste) . . . Sooden a. d. Werra bis zum 6. Aug. (Kurgäste 553 Nrn.) Steinberghoff (Steinberg) bis Ende Juli (Badegäste) . . Sylt bis zum 8. August (außer 149 Durchreisenden;
eeeh1616A64* bis zum 10. August (außer 5676 Erholungs⸗
Passanten⸗
Warmbrunn 1111X“ Warnemünde bis zum 11. August (Parteien) . Westerland bis Ende Juli (Badegäste). Wiesbaden bis zum 15. August (Fremde) Wildungen bis zum 7. Seeneeee16.“ Wilhelmshöhe (bei Kassel) am 11. August (anwesende Kur⸗ A11114X4*“ Wildstein bei Trarbach bis zum 10. August (Kurgäste) Wyk (Föhr) bis Ende Juli (Badegäste). Zoppot bis zum 8. August (Badegäste) . . . Von anderen Bädern wurden bis Ende Juli besucht: (Holstein) von 27, Bockholm (Johannisberg) von 23 (Holstein) von 31,
des 16. August die Geheimen Vortrag angemeldet wurden, gab der König zu verstehen: „sie sollten warten, er werde sie herein⸗ Aber er erinnerte sich der noch nicht expedirten Kabinetsgeschäfte nicht wieder — zum ersten Mal während . hatte sein gigantischer Wille selbst über die Gewalt einer langwierigen und marter⸗
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Personen 17 506
320
36 723
3 837
8 313 2 159 1 103 145 1 311 653 4 753 1 049 216 285 407 1 877 251 4 045 1 800 570 577 13³
4 530 218 219
5 240
2 845
3 280 317 589 250 617 155 87 105
2 435
1 864 2 289 2 05h2
92 259
290 280 1 537 3 647
Albersdor „Bramsted vol. Höruphaff (Augustenburg) von 33, Hohwact (Lütjenburg) von 43, Kappeln (Schlei) von 32, Kollund (Flensburg.
von 70, Möltenort (Kiel) von 55, Sonderburg von 54, Wassersleber
(Flensburg) von 43 Badegästen.
Redacteur: J. V.: Siemenroth. Verlag der Expedition (Scholz).
Berlin:
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt,
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen 8
(einschließlich 2 Börsen⸗Beilagen). 8
der Humors, Aufnahme Die Leistungen der übrigen Dar⸗ 1 Frl. Conrad als übermüthiges Kammerfräulein „Maria“ war frischer und lachte herzhafter als je; Hr. Vollmer als wundervoll beschränkter und feiger „Ritter Christoph“ erregte wieder unausgesetztes Entzücken; Frl. Schwartz (Olivia), die Herren Kahle (Narr), Oberländer (Tobias), Müller (Herzog), alle errangen im glücklichen Zusammenspiel den ungezwungenen Beifall der
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Este chs⸗Anzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Dienstag, den 17. August
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eilage
ger. 1886.
N. 192.
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
„Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
„Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
88 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[5343] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den einzelnen Grundstücken Band 3 Nr. 91 auf den Namen des Kaufmanns Hugo Becker eingetragene, Johanniterstraße Nr. 8 belegene Grundstück am 20. Oktober 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof parterre, Zimmer Nr. 40, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 6960 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Zimmer Nr. 41, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. 1
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Oktober 1886, Nachmittags 1 Uhr, an obengenannter Gerichtsstelle verkündet werden.
Berlin, den 12. August 1886.
Königliches Amtsgericht I.
[25346]
In der Sache, betr. die Zwangsversteigerung des hieselbst sub Nr. 522 an der Pfaffenstraße belegenen, früher Gerber Behm'schen Hauses, ist zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vornahme der Ver⸗ theilung ein Termin auf
Freitag, den 3. September ds. Is., Vormittags 11 Uhr, vor Gericht hier angesetzt, zu welchem alle Betheiligten hierdurch geladen werden.
Der Theilungsplan ist vom 26. ds. Mts. an auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten niedergelegt. 8
Neubrandenburg, den 9. August 1886.
Großherzogliches Amtsgericht I. . Gaur.
Abtheilung 52.
[25344 8 1.“ Die in Sachen betreffend Zwangsverstei⸗ gerung der dem Handelsmann Heinrich Lange hieselvst gehörigen Grundstücke c. p., nämlich: 1) des Wohnhauses Nr. 348 an der großen Straße zu Wittenburg, 2) des Gartens Nr. 47 v. hinter den Paschbrinkgärten zu Wittenburg, auf den 9. Oktober und 3. November d. J. angesetzten Vorkaufstermine fallen aus. Wittenburg, 12. August 1886. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Schumpelick, Gerichtsaktuar [25345] In dem Verfahren, betreffend die Zwangsverstei⸗ gerung des dem Rechtsanwalt Friedrich Ludwig Carl Christian Frese früher gehörigen, allhier in der St. Georgsstraße auf der Südseite sub Nr. 1938 a./L. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1088 VIIc. ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung ein Termin auf Mittwoch, den 1. September 1886, Vormittags 11 ½ Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 7, hierselbst anberaumt und werden die bei der Zwangsversteige⸗ rung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist. Rostock, den 14. August 1886. 1 Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: E. Blanck A.⸗G.⸗Aktuar.
120795] Aufgebot. “ Die Erben des weiland Kothsassen Anton Behme in Oelper, als: 1) die Ehefrau des Brinksitzers Friedrich Witt⸗ neben, Dorothee, geb. Behme, 2) die Ehefrau des Brinksitzers Friedrich Uter⸗ mark, Conradine, geb. Behme, 3) Christine Behme, haben das Aufgebot der Schuldurkunde vom 26. Fe⸗ bruar 1856 beantragt, zufolge deren ein Hypothek⸗
Anton Behme gehörigen, zu Oelper belegenen Acker⸗
plane Nr. 24 vor dem Thurme eingetragen ist, auch die erfolgte Zahlung desselben genügend bescheinigt. Der unbekannnte Inhaber der bezeichneten Urkunde, sowie alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Januar 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde und auf Antrag die Löschung der Hypo⸗ thek erfolgen wird. 8 Braunschweig, am 12. Juli 1886. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann. [3531] Aufgebot. ““ Der Gärtner Johann Barth in Ems lenglischer Hof) hat das Aufgebot eines angeblich ihm am 9. Februar 1885 verloren gegangenen Einlagebuches der Kreissparkasse Mayen Nr. 4190 über den Be⸗ trag von 90 ℳ beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Mayen, den 5. April 1886. Königliches Amtsgericht. II.
[14823] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Neu⸗ stadt W.⸗Pr. Nr. 2063 über ursprünglich 300 ℳ, ausgefertigt für die minderjährige Lucia Susanna Milewezyk zu Neustadt W.⸗Pr. ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Vaters der Lucia Susanna Milewezyk, Eigenthümers und Hofmeisters Milewezyk zu Soppieschin, zum Zwecke der Aus⸗ fertigung eines neuen Sparkassenbuchs amortisirt werden.
Es werden daher der Inhaber des Buches sowie diejenigen, welche irgend ein Anrecht an demselben zu haben vermeinen, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine, den 22. Jannar 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 10) ihre Rechte anzumelden, Ersterer auch das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Neustadt W.⸗Pr., den 9. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht.
[25339] Aufgebot.
Der Kaufmann Karl Kohn zu Berlin hat das Aufgebot des von Karl Kohn zu Berlin unterm 27. Dezember 1883 ausgestellten, von Seelig Moses acceptirten, am 15. Januar 1885 bei S. Schönwald in Berlin zahlbar gewesenen Wechsels über 2500 ℳ, versehen mit Blanco⸗Giro von Karl Kohn, J. Saal⸗ mann und Otto Gaede, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 6. Mai 1887, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof part., Saal 32, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin, den 12. August 1886.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[25340] Aufgebot.
Auf den Antrag des Abtheilungsvorstehers Fried⸗ rich Johann Wilhelm Busching aus Berlin wird dessen Bruder Carl Ferdinand Gustav Busching, Sohn des Stutmeisters Ferdinand Busching und der Heinriette, gebor. Schwarznecker, zu Mattischkehmen am 25. September 1838 geboren, welcher im 20. Lebensjahre nach England gegangen ist, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin
den 6. Juni 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Gumbinnen, den 10. August 1886.
Königliches Amtsgericht.
[25338] Ausgebot zum Zwecke der Todeserklärung.
Der Leichtmatrose Wilhelm Karl Adolf Meisgeier aus Geestendorf, geboren daselbst den 29. Oktober 1865, ist im Dezember 1832 mit dem Schiff „Her⸗ mann“, Kapt. Bootsmann, Heimathshafen Oldersum, von Newcastle mit Bestimmung nach Leer in See gegangen. Seitdem sind Schiff und Mannschaft verschollen.
Auf Antrag des Gastwirths Claus Schlemmer⸗ meyer zu Geestendorf, seines Vormundes, und der Ehefrau des Gastwirths Franz Engels zu Geesten⸗ dorf, Becka Justine, geb. Hoffmann, verwittwet ge⸗ wesenen Meisgeier, seiner Mutter, wird der vorge⸗ nannke Leichtmatrose Meisgeier auffordert, sich späte⸗ stens in dem am
3. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle anstehenden Aufgebotstermin zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, er im Nicht⸗ meldungsfalle für todt erklärt und ein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ wiesen werden soll. .
Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung, und für den Fall der demnächstigen
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 8 Verschiedene Bekanntmachungen. „Literarische Anzeigen.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
Theater⸗Anzeigen. — In der Börsen⸗ 1 9. Familien⸗Nachrichten. Beilage. 5
tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Ver⸗ warnung aufgefordert, 8 bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rück⸗ sicht genommen werden soll. .
Geestemünde, 6. August 1886. Königliches Amtsgericht. III.
(L. S.) gez. Stackmann. Veröffentlicht: Focken, Aktuar, Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts. III.
[25358] Berichtigung. 88 Das in der Bekanntmachung vom 13. Juli 1886 — Nr. 182 des Reichs⸗Anzeigers vom 5. August 1886 — sub 23 598 1IV. erwähnte Koßmann’sche Dokument lautet nicht über 140 Thaler, sondern über 150 — Einhundertundfünfzig Thaler. Halle a. S., den 12. August 1886. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
[25332] Folgendes Urtheil ist am 12. Juni 1886 verkündet: Im Namen des Königs!
Auf den Antrag
1) der Ehefrau Margaretha Sophie Voß, eb.
Poggensee, in Kaltenkirchen c. c. m. Käthner Johs. Voß,
2) des Schuhmachers August Rudorf zu Oldesloe, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oldesloe durch den Amtsgerichtsrath Axt,
für Recht:
Die Obligationen vom 14. Juni 1864 und vom 6. Dezember 1855, aus welchen resp. im Grund⸗ buche von Oering Bd. I. Art. 13 Abthl. III. Nr. 1 und im Grundbuche von Oldesloe Bd. V. Art. 408. Abth. III. Nr. 2 für resp. die Antragstellerin ad 1 eine Forderung von 480 ℳ (400 vorm. Crt.) und für den Einwohner Mathias Hinrich Schmahl zu Rethwischfeld eine Forderung von 720 ℳ (vorm. 600 ℳ Cour. oder 320 Thlr. dän. R. M.) einge⸗ tragen steht,
werden für kraftlos erklärt, die Obligation vom
14. Juni 1864 Zwecks Erneuerung derselben.
Alle Ansprüche und Rechte an die für den Ein⸗ wohner Mathias Hinrich Schmahl zu Rethwischfeld im Grundbuche von Oldesloe Bd. V. Art. 408 Abthl. III. Nr 2 eingetragene Forderung von 720 ℳ werden hierdurch ausgeschlossen und kann die letztere in dem betreffenden Grundbuche gelöscht werden.
Veröffentlicht:
Oldesloe, den 11. August 1886. Bartsch, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Juli 1886. Wisotzki, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Wirths Wilhelm Rachuba in Kyschienen, vertreten durch den Rechtsanwalt Wronka in Soldau, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Soldau durch den Amtsrichter Reichenbach
für Recht:
Die eingetragene Gläubigerin oder deren Rechts⸗ nachfolger der angeblich bereits bezahlten auf Ky⸗ schienen Nr. 2 Abtheilung 1II Nr. 1 und 2 für Anna Elisabeth⸗ Mogilowski auf Grund des Erb⸗ und Cessionsvergleichs vom 22. Januar 1808 bezw. 19. Juli 1822 eingetragenen Posten von 47 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf. bezw. 22 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die e beiden Posten ausgeschlossen.
Reichenbach.
[25330]
[25298] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1 Civilkammer, zu Köln, vom 26. Mai 1886, wurde die zwischen den Eheleuten Friedrich Franz Gollé, Kaufmann, und Eudoxia, geb. Wvyck⸗ uyse, ohne Geschäft, zu Köln, bestehende Errungen⸗ schaftsgemeinschaft für aufgelöst erklärt und an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen. Köln, den 10. August 1886.
Der klägerische Rechtsanwalt: Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 13. August 1886.
(L. S. Günther, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
25328] Bekanntmachung. 1
Das Zweigdokument, gebildet über die Eintragung eines Arrestes, welcher in Höhe von 40 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit dem 6. September 1856, 1 Thlr. 6 Sgr. gerichtlicher und 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. außergerichtlicher Kosten für den Kossäthen Friedrich Lunow zu Klein⸗Rischow am 11. Dezember 1856 bei der für die Lüdtke'schen Eheleute Ernst und Anna Dorothea, geb. Stöhr, im Grundbuche von Briesen Band 1. Blatt Nr. 6 in Abtheilung III. unter Nr. 28 eingetragenen Hypothekenpost von 100 Thlr. haftet, ist unter dem 13. August 1886 für kraftlos
erklärt. — 1 Königliches Amtsgericht Pyritz.
[25333] Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom heutigen Tage ist die Schuldurkunde vom 5. Mai 1815 über ein Kapital von 50 Gulden, ein⸗ getragen im Grundbuch Sigmaringendorf Band VI. Blatt 19 Artikel 249 für den Pfarrer Albrecht von Sigmaringendorf für kraftlos erklärt. “ Sigmaringen, den 12 August 1886.
[25329] Bekanntmachung.
Durch Urtheil vom heutigen Tage ist die Hypo⸗ thekenurkunde, die über das Band X. Blatt 76 Abtheilung III. Nr. 6 des Grundbuches der Feld⸗ mark Duisburg auf dem Grundstücke Flur IV. Nr. 1741/60 für den Kaufmann Georg Großkemm zu Ratingen aus der Schuldurkunde vom 11. No⸗ vember 1880 eingetragen gewesene, in Folge Zwangs⸗ versteigerung dieses Grundstücks gelöschte Darlehns⸗ kapital von ursprünglich 2000 ℳ, später 1883 ℳ 77 ₰, gebildet ist, für kraftlos erklärt worden. Duisburg, den 11. August 1886.
Königliches Amtsgericht.
[253311 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Kaufmanns Karl Wilhelm Grabert in Arneburg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stendal durch den Amtsrichter Michaelis für Recht: Das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buche von Arneburg Band II. Blatt Nr. 73 Abthei⸗ lung III. Nr. 3 b auf dem Wohnhause Nr. 69 zu Arneburg für den Stellmachermeister Johann Mat thias Molitz zu Arneburg eingetragenen 100. Thlr Courant rückständige Kaufgelder, gebildet aus dem Kauf⸗ und Altentheilsvertrage vom 14. Januar 1824 nebst Verhandlung vom 27. März 1828 und Hypo⸗ thekenschein vom 4. März 1825, wird für kraftlos erklärt. “ Michaelis.
[25337] Bekanntmachung. Vom Königlichen Amtsgerichte Strasburg W.⸗Pr. wurde erkannt:
Die Marianna verehelichte Florian von Lehwald Jezierska, geborne Gräfin v. Osmialowska, die Wittwe Catharina Rzekonska, geborne Roscinowska, später verehelichte Brzezicka, und die Kinder der Bauer Lucas und Catharina, geborene Roscinowska, Rzekonski'schen Eheleute, Namens Catharina, Jo⸗ hann, Marianna, Anastasia und Franciska Ge⸗ schwister Rzekonski, welche sämmtlich in Sobieszierzno gewohnt, werden für todt erklärt.
Strasburg, den 5. August 1886.
Koönigliches Amtsgericht. [25302] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann L. Leidhold zu Mühlhausen i. Th. klagt gegen den vormaligen Metzergehülfen Fr. Bern⸗ hard 1 aus Witterda, jetzt in unbekannter Ab⸗ wesenheit, wegen Forderung für am 4. Mai 1876 gelieferte Manufakturwaaren, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 41 ℳ 49 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 4. August 1876 an Kläger zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abtheilung II., auf den 21. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Arend,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgeri
Abtheilung II.
8
[25299] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schneider Caroline Obst, gebo⸗ rene Roediger, zu Erfurt, vertreten durch den Justiz⸗ rath Pinckert zu Erfurt, klagt gegen. ihren Ehe⸗ mann, den Schneider Carl Friedrich Christian Obst, früher zu Erfurt, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Er⸗ furt auf den 10. November 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Erfurt, den 12. August 1886.
J. V.: Liebmann, 1 f. d. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.
[25317] Oeffentliche Zustellung. “
Die Losfrau Wilhelmine Wagner, geborne Schu⸗- macher, zu Kl. Warningken, vertreten durch den Justizrath Mack in Pillkallen, ladet ihren Ehemann, den Losmann Johann Wagner, unbekannten Auf⸗ enthalts, unter Wiederaufnahme der Klage vom 15. Juli 1881, mit dem Antrage, das zwischen Feie bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Insterburg auf den 15. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kluge, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, x
5 v
kapital von 50 Thlrn. für den Kurator des Julius Heinrich Dietrich Behme auf den dem Kothsassen
Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nach
lgeberech⸗
Königliches Amtsgericht.
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