1886 / 193 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

der letzterwähnten Bescheinigungen muß jeder Actio⸗ nair ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der Nummern seiner Actien in geordneter Reihenfolge, und zwar in zwei Exemplaren, übergeben, von denen das eine zu den Acten der Gesellschaft geht, das an⸗ dere von dem Credit⸗Verein mit dem Vermerk der erfolgten Deposition und der daraus resultirenden Stimmenzahl zurückgegeben wird. Dies Exemplar dient als Einlaßkarte zur Versammlung, auf Grund deren beim Eintritt in dieselbe dem Inhaber die seiner Stimmberechtigung entsprechende Anzahl von Stimmzetteln, welche mit dem Stempel der Gesell⸗ schaft versehen sind, verabfolgt wird. GSegen Rückgabe dieses Duplikat⸗Verzeichnisses er⸗ folat die Rückgabe der Actien. Die Inhaber der Stamm⸗Prioritäts⸗Actien haben ihre Einlaßkarten unter Beobachtung der am Schluß des §. 23 des Statuts vorgeschriebenen Formen zu erwirken. Es ist jedem Actionair gestattet, sich durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Berollmächtigten vertreten zu lassen, dessen schriftlich zu überreichende Vollmacht entweder von einem Mititgliede des Gesellschaftsvorstandes oder von einem Beamten, der ein öffentliches Siegel zu führen be⸗ fugt ist, beglaubigt sein muß. Die Vollmacht muß spätestens einen Tag vor der Versammlung im Bureau der Direction, Rathhaus Altona, Zimmer Nr. 5, niedergelegt, auch muß die Legitimation des Vollmachtausstellers in der oben

vorgeschriebenen Weise geführt werden. Iluristische Personen können ihr Stimmrecht durch

iihre Vertreter ausüben lassen.

Fpormulare zu den Depositenscheinen und Voll⸗ machten sind vom 1. September ab beim Credit⸗ Verein, Altona, sowie bei den Herren Gemeinde⸗ vorstehern zu Quickborn, Kaltenkirchen, Hasloh, Ulz⸗

burg und Oersdorf kostenfrei zu haben.

Altona, den 14. August 1886. Der Vorfitzende des Aufsichtsraths. Max. Schmidt.

8 Pommersche Dampfschiffs⸗Gesell⸗ 5 α 2₰ schaft F. Jvers. Die Herren Kommanditisten werden hiermit zu einer am Sonnabend, den 18. September d. J., Nachmittags 4 Uhr, im Bureau des Herrn Justizraths Wendlandt, Rosengarten Nr. 1 hierselbst, stattfindenden außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung: Wahl eines neuen Aufsichtsrathsmitgliedes an Stelle des verstorbenen Herrn W. Lüdke. Stettin, 14. August 1886. persönlich haftender Gesellschafter der „Pommersche Dampfschiffs⸗Gesellschaft F. Ivers“. 25431] 5 4 98 A7;4 Zuckerfabrik Groß⸗Düngen. 8 Nachtrag zu der Tagesordnung der am 27. d. Mts. statt⸗ findenden Generalversammlung. 5) Abänderung des §. 27 der Statuten. Groß⸗Düngen, den 16. August 1886. Der Vorstand: Der Aufsichtsrath: O. Lauenstein. C. Prange.

54351 Aachen⸗Jülicher Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Actionaire der Gesellschaft werden hierdurch zu einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung auf den 18. September cr., Nachmittags 5 Uhr, in unserem Geschäftslokale hierselbst ein⸗

Tagesordnung: 1) Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von 1 449 600 Stammaktien und entsprechende Ergänzung der §§. 8, 10, 13 der Gesellschaftsstatuten, sowie Festsetzung des Minimalcourses der zu begebenden neuen Aktien; Aenderung des §. 42 der Gesellschaftsstatuten dahin, daß anstatt 5 Aktien à 600 oder 1200 ℳ, künftig 3600 Aktienkapital je 1 Stimme haben sollen.

Actionaire, welche sich an der Versammlung be⸗ theiligen wollen, haben den Besitz ihrer seit minde⸗ stens 2 Wochen auf ihre Namen in die Bücher der Gesellschaft eingetragenen Aktien am Tage der Ge⸗ neralversammlung, jedoch vor Eröffnung derselben oder an einem der beiden vorhergehenden Tage der Direktion durch Vorzeigung der Stücke oder eines derselben genügenden Besitzzeugnisses im Lokale der Gesellschaft, Monheimsallee Nr. 4 hier, nachzuweisen.

Aachen, den 14. August 1886.

Der Aufsichtsrath.

124814 2 Vereinigte Breslauer Oelfabriken⸗ Actien⸗Gesellschaft. Ddie Herren Aktionäre laden wir zur ordentlichen diesjährigen Generalversammlung mekleinen Saale der neuen Börse hierselbst auf Dienstag, den 7. September cr.,

Nachmittags 4 Uhr hierdurch ein. Tagesordnung:

1) Mittheilung des Geschäftsberichts, Vorlage der Bilanz und des Gewinn⸗ und Verlust⸗ Contos für das abgelaufene Geschäftsjahr; Bericht der Revisoren über die stattgehabte deha dieser Bilanz;

Feststellung der Gewinn⸗Vertheilung; Ertheilung der Decharge;

Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths und Beschluß wegen Nichtwiederwahl eines 7. Mitgliedes des Aufsichtsraths eventuell Neuwahl dieses;

Wahl von drei Rechnungs⸗Revisoren; Abänderung der §§. 4, 7, 10, 12, 13, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 26, 27, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 37 und 38 der Statuten und Einschaltung eines Zusatz⸗Paragraphen zu §. 7; Ermächtigung des Vorstandes und Aufsichts⸗ raths, redaktionelle Aendecungen der zu §. 7 zu beschließenden Bestimmungen auf Ver⸗ anlassung des Handelsrichters behufs Ein⸗ tragung vorzunehmen und anzumelden.

Generalversammluns betheiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichniß, und im Falle einer Vertretung die Vollmachten und Legi⸗ timations⸗Urkunden dieser Vertreter spätestens vier Tage vor dem obengenannten Versammlungstage in dem Burecau der Gesellschaft, Paradiesstraße Nr. 16/18, zu deponiren. Die Vorlagen liegen vom 16. August a. c. ab im Geschäftslokale der Gesellschaft zur Ein⸗ sicht der Herren Aktionäre aus. Breslau, den 27. Juli 1886. Der Aufsichtsrath der Vereinigte Breslauer Oelfabriken⸗ Actien⸗Gesellschaft. Julius Schottländer. Korpulus.

der Omnibus⸗äAetien⸗Gesellschaft vormals Soltau

per ultimo Juni 1886

Activa. Grundstücks⸗ u. Erwerbs⸗

259 965. 05

Conto II“ Neubau 5 200. 8 265 165. 05 Abschrei⸗ bung. Grundst.⸗ Repar.. 618.67 2 081. 1 253083. Hypotheken 73 000. Pferde⸗Conto: 97 ältere Pferde. 15 % Abschreibung 60 700. 37 000. 49 860.

ver⸗ 1 8 000.

57 860.

5 760. 52 100.

9 400. vIU 217

54 neue Pferde. Omnibus⸗Conto

Zum Umbau

wandt ca.

10 % Abschreibung 3 neue Wagen. Wagen⸗Conto . . . Abschreibung 10 % Brückenwaage ... . Abschreibung 10 % Matecheehen Abschreibung 10 % Stall⸗ und Fahr⸗Uten⸗ silien. Abschreibung 10 % Schmiede Abschreibung 5 %. Eisen. Bne Decken⸗Conto Abschreibung Geschirre Abschreibung E“ Abschreibung 40 % Bureau⸗Inventar.. Abschreibung 10 % 2 648. 9 438. Effecten⸗Conto 15 750 4 % S holmer Anleihe. 1 Diverse Debitores

7 900.

3 050.

4 660. 5 11 3 458.:

25 %

10 % 6 500.

3 600.

14 977.

415 579. Passiva. Actien⸗Capital ö“ Abonnenten, noch laufende Abonnements Cautions⸗Conto. 6 Reserve⸗Fonds. Diesjährige Vermehrung d-S2Jru1“ Dividenden⸗Conto, 4 % auf 350 000 Unvertheilbarer Saldo.

350 000.

5 462.

““ 1 670.

744.

41 132.

14 000. 136.

415 579.

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto. Debet. Gehalte und Löhne. Futterverbrauch . Zinsen⸗Conto. Staatsabgaben Hufbeschlag und Abschreibungen: Grundstücks⸗ und Er⸗

werbs⸗Conto Pferde⸗Conto

mnibus⸗Conto Wagen⸗Conto Brückenwaage ““ Stall⸗ und Fahr⸗Uten⸗

slten Schmiede.D Decken⸗Conto Geschirre. Uniformen 8 Bureau⸗Inventar. Bureau⸗ ꝛc. Kosten: Druckkosten. Petroleum, Gas Strafgeld h“ Grundstück⸗Reparatur Prämie für Unfall⸗ versicherung Prämie für versicherung. Diverse Unkosten Vertheilbarer Gewinn: Dividenden⸗Conto. Reserve⸗Fonds. Unvertheilbarer Saldo...

2n

IrbodddeS 1 b0 2S

Wagenreparatur

ℳ. 2 081. 33 10 609.

5 760.

2 451. 35

79

IA

1 740. 2 318. 260. 970. 618.

Feuer⸗

8 793. 95

14 744. 02 136. 35

191 929. 78 Credit. Fahrgeld Abonnenten ö. AE11“; Diverse Einnahmen. Gewinn⸗Vortrag von

176 288. 9 712.

3 447.

1 645. 590. 245.

191 929. 78

1885

diejenigen Herren Aktionäre, welche sich an der

Cassa.

vFX“

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 16. April a. c. in der Generalversammlung der Actiengesellschaft Kunstgewerbliche Werkstatt in Hamburg vormals R. Bichweiler die Liqui⸗ dation der Gesellschaft beschlossen ist. Alle Die⸗ jenigen, welche Forderungen an die genannte Gesell⸗ schaft zu haben glauben, haben dieselben im Geschäfts⸗ lokale, Königstraße 10 in Hamburg, ein⸗ zureichen.

[25212] Die Herren Actionaire der 8 8 b . Zuckerfabrik Güstrow, Actiengesellschaft werden zu der am Dienstag, den 31. August 1886, Nachmittags 11 Uhr, im Hotel de Russie hierselbst stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. 8 Tagesordnung: 8 Vortrag des Vorstandes. 1 Bericht des Aufsichtsrathes. Antrag auf Ertheilung der Decharge. Antrag, betreff. Aenderung des §. 7 Anl. A. des Statuts.

resp.

5) Wahl des Vorstaneeszs. 6) Wahl für 2 statutenmäßig austretende Mit⸗

.2 8. . * b 8*

inlaß⸗ un immkarten werden gemä

des Statuts verabfolgt. gemäß §. 13 Güstrow, den 14. August 1886. Der Aufsichtsrath. . 1 Ehlermann, Vorsitzender.

[25427]

Actien Ziegelei Braunschweig. Die Actionaire unserer Gesellschaft werden hier⸗ mit auf Sonnabend, den 4. September er., Nachmittags 2 Uhr, im Actien⸗Hotel in Harzburg zur dreizehnten ordentlichen Generalversammlung

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht und Rechnungsablage 1885/86. 2) Beschlußfassung über die Verwendung des

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Alle post⸗Austalten nehmen Bestellung an;

für Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Reingewinnes. Braunschweig, den 17. August 18858. Der Aufsichtsrath. b 111272 C. Wolff, Bn .

2G 7 8 8 1

August,

Abends.

Activa. . 225 000. 266.

9 060.

Grundstücks⸗Cto.. Cassa⸗Cto..

Spesen⸗Cto. Fonto⸗Gorrente⸗ Cto. 6698.8 Hypotheken⸗Zins⸗Cto 113 788. 62

19 89

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung findet am Samstag, den 21. August, Nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokal statt und werden die Herren Aktionäre hiezu ergebenst eingeladen. Tagesordnung bilden die in §§. 27, 28, 29 und 3 Der Vorstand:

Bilanz am 31. März 1886.

354 811. 55

B. Würkert.

Aetiengesellschaft „Neue Germania“.

Vorsitzender.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts⸗Rath a. D. Rudolphi zu Berlin, bisher zu Magdeburg, und dem Superintendenten a. D., gfarrer Merleker zu Fischhausen, den Rothen Adler⸗Orden üerter Klasse; dem Lehrer Petermann an der städtischen löheren Mädchenschule zu Delitzsch, dem Hauptlehrer, Orga⸗ isten und Kantor Friedrichs zu Mittel⸗Haan im Kreise Mettmann, dem Lehrer und Küster Fink zu Helmarshausen in Kreise Hofgeismar, dem Lehrer Hoff zu Schuir im Land⸗ neise Essen, dem Lehrer und Küster Werner zu Gützlaffs⸗ zagen im Kreise Greifenberg, dem emeritirten Lehrer Krause u. Freiburg im Kreise Schweidnitz, bisher zu Fröhlichsdorf in Kreise Waldenburg, dem Hauptlehrer und Organisten dosterschill zu Alt⸗Tarnowitz im Kreise Tarnowitz, dem

Göppingen.

d 30 unserer Statuten bezeichneten Gegenstände. Breyvogel.

9

H

2 8

Passiva. Prioritäts⸗Actien⸗Cap.⸗Cto. . Mitern C(“ 144* Conto⸗Corrente⸗Cto. . . . 1I111“ 1“”“ 4 378.

15 000. 120 000. 210 000.

hauptlehrer, Organisten und Küster Günther zu Kalkau im freise Neisse, dem Hauptlehrer Czieslik zu Baranowitz im freise Rybnik, dem Lehrer Kern zu Ottmachau im Kreise grottkau, und dem Lehrer Koehler zu Neustadt O.⸗S. den

354 811. 5

C. T. Lange.

[25207]

Activa.

Gorkauer Societäts⸗Brauerei Bilanz am 30. September 1885.

Udler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ ollern; sowie dem Förster a. D. Schwarz zu Raben im greise Zauch⸗Belzig, dem Strafanstalts⸗Aufseher a. D. Rohde

224 r 8 Passiva. zu Magdeburg, bisher zu Brandenburg a. H., und dem

JE1I1“ 868 751 31 109 21391 24 421 38 159/15

6 100 00 4 314 00 103 629 69

Anlage⸗Conten (Mobilien⸗ und Im⸗ 4“ Fabrikate und Betriebs⸗Bestände . Außenstände (div. Debitores) Cassa⸗Bestand Cautionen (Eigene) . Hauptsteueramt Zobten .. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto

1 116 589 44 Debet.

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto pro 1884/85.

328 800 00 291 750 00 375 295 40 6 000 00 114 744 04

zefangnenwärter Geyer zu CEhrenbreitstein das Allgemeine Actien⸗Capital. . . . . Ehrenzeichen zu verleihen. Hypotheken⸗Capital

Consortial⸗Conto Cautionen (Fremde) Diverse Creditores.

Deutsches Reich.

V Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag swischen dem Deutschen Reich und dem Sultan

von Zanzibar. Vom 20. Dezember 1885.

1116 5899 Credit.

ℳℳ An Hypotheken⸗Zinsen 15 712 50 I“ Handlungsunkosten Generalunkosten Gehälter Löhnen Reparaturen Fuhrwerksunkosten Frachten 111“ Fuhrlöhnen v statutenmäßiger Amortisation sonstigen Abschreibungen Vortrag aus vorigem Jahre.

8

8 21670

2 13 590/00

34 475/10

1 980 52

10 158/68

3 897 95

14 369 47

28 548 31 300⁰00

69 759 49

227 708 02

28 2 a. 2 2 81 2 2 8 2 2

Gorkau, den 13. Juli 1886.

6 325 92

0 373/ 38

Der Geschäftsinhabe l““ Wilh. Baron von Lüttwitz. Für die Richtigkeit und genaue Uebereinstimmung mi

Der Revisor:

Ziese.

124 078 ,33 103 629,69

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Se. Hoheit Seyid Bargasch ben Said, Sultan von e von dem Wunsche geleitet, die zwischen beiden andern bestehenden Bande der Freundschaft enger zu schließen und die Handels⸗ und Schiffahrtsbeziehungen zwischen beiden kändern zu erleichtern und zu vermehren, haben beschlossen, zu diesem Behufe einen Vertrag abzuschließen und zu Bevoll⸗ mächtigten ernannt: Se. Majestät Kaiser, König von

Preußen: Allerhöchstihren Contre⸗Admiral Ernst Wilhelm Heinrich Hugo Eduard Knorr, Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar:

Per Brutto⸗Ertrag pro 1884/85. Verlust laut Bilanz

der Deutsche

Höchstihren Ersten Sekretär Mohamed ben Salem ben Mohamed,

welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge⸗

höriger Form befundenen Vollmachten, unter Vorbehalt der

beiderseitigen Ratifikation, folgenden Freundschafts⸗, Handels⸗

und Schiffahrtsvertrag abgeschlossen haben. N““

den ordnungsmäßig geführten Büchern.

Pinneberger

Debet.

Gas⸗Aetien⸗Gesellschaft. Gewinn⸗ und Verlust⸗Rechnung für das Betriebsjahr 1. Mai 1885/86.

Zwischen den Hohen vertragschließenden Theilen und ihren 1“ Unterthanen soll ständiger Friede und aufrichtige Freundschaft redit.

5 920 84 826 40 503 90 4 796 62 77509 221 58 893/80 205 42

15 143 65

Steinkohlen .. Eisenbahnfracht... Fuhr⸗ und Arbeitslohn Gehalt, Tagelohn ꝛc.. Bauten, Reparaturen. Zinsen für Anleihen Steuern und Lasten Verschiedenes.

Reingewinn pr. 1885/86

8 489 57 Behalt aus 1884/85 13 265 36 Abschreibung 5550 Dividende 3880 Reservefond 6000 Betriebsfond 6324

93

21 754 93 36 89858 Activa.

hbestehen. Artikel II.

Die Angehörigen des Deutschen Reichs sollen in den Ge⸗ bieten Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar in Bezug auf Handel, Schiffahrt und Gewerbebetrieb, wie in jeder anderen Zeziehung dieselben Rechte, Privilegien und Begünstigungen aller Art genießen, welche den Angehörigen der meistbegünstigten Nation zustehen oder zustehen werden; insbesondere sollen sie

13 265,36 18 555/71 1 165/70 2 668 50 1 035 43 12—

64 10

1317

LE1““ aus früherer Rechnung. Straßenbeleuchtung

Coaks

Theer.

v“ Gasmesser⸗Miethe.

Verschiedenes.

feinen anderen oder lästigeren Abgaben, Auflagen, Beschrän⸗ lungen oder Verpflichtungen irgend welcher Art unterliegen, als denjenigen, welchen die Angehörigen der meistbegünstigten ation unterworfen sind oder unterworfen sein werden. Das gleiche Recht wird den Angehörigen des Sultanats von zanzibar für das Gebiet des Deutschen Reichs eingeräumt. Artikel III.

Die Hohen vertragschließenden Theile räumen sich gegen⸗ seitig das Recht ein, Konsuln zu ernennen, um in dem Ge⸗ biete des anderen Theiles an solchen Plätzen zu residiren, an welchen Handels⸗ oder sonstige Interessen die Anwesenheit Uicer Beamten ihnen nöthig oder wünschenswerth erscheinen assen.

———— 36 89858

Passiva.

% 4

69 1599 65 V 63 609 65

5550

Anlage. Abschreibung 11“ Cassa b. Werkführer. Hypothek incl. lauf. SI.85356 0838 Sparkassenguthaben inel. lauf. Zinsen 6 083 1 —. 10 754

1

21 871 53

Bilanz am 1. Mai 1886.

86 872 68 Pinneberg, den 30. Juni 1886.

Der Aufsichtsrath.

Der Vorstand.

8 v14“ 11“

Der Vorstand.

Die Konsuln der Hohen vertragschließenden Theile sollen, benso wie ihre Beamten und die zu ihnen im Dienstverhält⸗ niß stehenden Personen, sowohl für ihre Person als auch für ihre Häuser und für die Ausübung ihrer Amtspflichten gegen⸗ seitig, neben den ihnen hierin eingeräumten besonderen Rechten, diesselben Ehrenrechte und Privilegien genießen, welche die kon⸗ fularischen Beamten der meistbegünstigten Nation genießen und in Zukunft genießen werden.

6 000 Im Falle öffentlicher b1 soll den Konsuln 3 880 auf ihren Wunsch zum Schutz ihrer Person, sowie zur Siche⸗ 6 32493 nng der Unverletzlichkeit des Konsulats und der don fulariscben Lohnung eine Sicherheitswache gestellt werden.

Artikel IV. Zwischen den Hohen vertragschließenden Theilen soll volle

„6 2*

Actien⸗Capital, 388 Actien à 112 8 81IZ“ 43 650— Anleihen a. bei der Sparkasse incl. lauf. Zinsen b. bei dem vomm. Reservefond... Special⸗Reservefond Dividende. Betriebsfond.

8“ 5 093 Güldensteiner Fidei⸗ 21 924 . 4365 1685 5

—:—

gänzliche Freiheit des Handels und der Schiffahrt be⸗

G

Die Angehörigen jedes der Hohen veres teerasren Theile sollen gegenseitig in dem Gebiete des anderen befugt sein, in alle Häfen, Flüsse und sonstige Wasserstraßen mit ihren Fahrzeugen und Nab en einzulaufen, zu reisen, sich aufzuhalten und sich niederzulassen, Handel und Gewerbe, im Großen wie im Kleinen, zu betreiben, Häuser, Magazine und Läden zu miethen, zu kaufen und zu besitzen.

Sie sollen befugt sein, daselbst jeder Art Waaren und Erzeugnisse zu kaufen, einzutauschen und zu verkaufen, direkt oder durch Vermittelung einer von ihnen gewählten Mittels⸗ person; die Preise der Güter, Effekten, Waaren und sonstigen Gegenstände, sowohl der eingeführten als der inländischen, sei es, daß die Waaren im Inlande verkauft oder ausgeführt werden sollen, selbst zu bestimmen, ohne jegliche Einmischung Seitens der Behörden Sr. Hoheit.

Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar verpflichtet sich noch insbesondere, weder die Errichtung irgend eines Monopols, noch eines ausschließlichen Handelsprivilegiums in seinen Be⸗ sitzungen zu gestatten.

Artikel V.

Die Angehörigen des Deutschen Reichs sollen in den Ge⸗ bieten Sr. Hoheit des Sultans berechtigt sein, durch Miethe, Kauf, Schenkung oder sonstige Vereinbarung mit dem Eigen⸗ thümer, sowie im Wege der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge, jede Art von beweglichem und unbeweglichem Ver⸗ mögen zu erwerben und zu besitzen und darüber durch Ver⸗ kauf, Tausch, Schenkung, letzten Willen oder auf andere Weise

frei zu verfügen. Artikel VI.

Zum Zweck der Erleichterung des Handelsverkehrs und von der Absicht geleitet, die Einkünfte Sr. Hoheit aus den Zöllen und den anderweit von Waaren und Landeserzeugnissen zur Erhebung kommenden Abgaben auf fester Basis zu regeln und sicherzustellen, ist man ·5er die folgenden in Artikel VII, VIII, IX, X, XI, XII und XIII aufgestellten Bestimmungen übereingekommen.

Artikel VII.

Von allen Waaren und Gütern, welcher Art sie sein mögen, welche über See aus fremden Ländern in irgend einen Hafen innerhalb des Gebiets Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar, einerlei ob derselbe auf einer der Inseln oder an der Küste des afrikanischen Festlandes gelegen ist, eingeführt und daselbst gelandet werden, ohne Unterschied, ob sie für den lokalen Konsum oder für den Versandt nach anderen Plätzen ganz oder theilweise bestimmt sind, soll Se. Hoheit der Sultan sein, einen Einfuhrzoll, der 5 Proz. des Werthes der so eingeführten Waaren nicht übersteigen darf, zu erheben.

Mit der erfolgten Zahlung des so bewilligten Einfuhr⸗ zolles, welcher in dem ersten Hafen, in welchem die Waaren beziehungsweise Güter gelandet werden, zu entrichten ist, wird die eingeführte Waare für das gesammte Gebiet Sr. Hoheit von allen weiteren Zöllen und Abgaben der Regierung des Sultans, einerlei welcher Art und Benennung die letzteren sein mögen, ein⸗ für allemal und vollständig befreit, und soll es dabei keinen Unterschied machen, ob die Waare in dem Zustande, in welchem sie eingeführt ist, verbleibt oder in⸗ zwischen verarbeitet worden ist; wie ebenso, ob sie an dem Einfuhrhafen verbleibt oder nach irgend welchen anderen Plätzen versandt wird.

Als einzige Ausnahme von dem so festgesetzten Maximal⸗ Einfuhrzoll von 5 Proz. ad valorem soll Se. Hoheit der Sultan berechtigt sein, einen höheren Einfuhrzoll, und zwar bis zu 25 Proz. ad valorem zu erheben von Spirituosen aller Art, welche vom Auslande in das Gebiet Sr. Hoheit ein⸗ geführt werden und einen Alkoholgehalt von 20 Proz. und darüber haben.

Alle anderen geistigen Getränke von weniger als 20 Proz. Alkoholgehalt (wie beispielsweise Biere und Weine) unter⸗ liegen dagegen nur dem gewöhnlichen Maximal⸗Einfuhrzoll von 5 Proz. ad valorem.

Dagegen sollen von jedem Einfuhrzoll befreit bleiben:

1) Alle Waaren und Güter, welche, einem fremden Hafen bestimmt, in einem der Häfen Sr. Hoheit des ultans von Zanzibar an Bord eines anderen Schiffes übergeladen oder zu diesem Zweck zeitweise gelandet und bis zum Ein⸗ treffen einer Schiffsgelegenheit im Zollamt niedergelegt werden.

Waaren der letzteren Kategorie sollen jedoch nur dann von dem Einfuhrzoll befreit bleiben, wenn von dem Empfänger nach Ankunft des Schiffes der Zollbehörde angezeigt wird, daß die betreffenden Waaren zur Wiederausfuhr nach dem zu bezeichnenden fremden Bestimmungshafen gelandet werden und dieselben gleichzeitig der Zollbehörde zu zollamtlichem Ver⸗ schluß übergeben und, ohne daß ein Eigenthumswechsel in⸗ zwischen stattgefunden, innerhalb sechs Monaten nach ihrer Ankunft nach dem angegebenen fremden Bestimmungshafen wirklich verschifft werden.

2) Alle Waaren und Güter, welche, ohne für das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans bestimmt zu sein, aus Versehen ge⸗ landet werden; vorausgesetzt, daß diese Waaren und Güter wieder auf dasselbe Schiff verladen und mit demselben nach dem Auslande ausgeführt werden. Sind solche Waaren und üter jedoch bereits vorher geöffnet oder aus dem Besitz oder

1““

Gewahrsam der Zollbehörde entfernt worden, so soll für die⸗ selben der festgesetzte Einfuhrzoll Heahh werden.

3) Alle Waaren und Güter, welche um die von einem Schiffe durch Unwetter oder andere Seeunfälle erlittenen Beschädigungen auszubessern, umgeladen oder an Land gebracht werden mögen; vorausgesetzt, daß die so gelöschte Ladung entweder an Bord desselben Schiffes oder, falls dasselbe kondemnirt oder seine Abreise sonst verzögert werden sollte, in irgend einem anderen Schiffe aus dem Sultanat wieder aus⸗ geführt wird. b

4) Kohlen, Proviant, sowie alle sonstigen Ausrüstungs⸗ gegenstände, welche von der Kaiserlich deutschen Regierung für den Bedarf ihrer Kriegsschiffe in das Sultanat eingeführt und für die gedachten Schiffe verwendet werden.

5) Landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe, des⸗ gleichen alles Material, was zum Wegebau, sowie zur Anlage und zum Betriebe von Tramways oder Eisenbahnen dient sowie auch alle Transportmittel soweit solche Artikel, na⸗ Ausweis eines von der deutschen Konsulatsbehörde ausgefer⸗ tigten Attestes, für die deutschen Schutzgebiete bestimmt sind.

Artikel VIII.

Se. Hoheit der Sultan soll ferner berechtigt sein, von den in dem angehefteten Tarife aufgeführten Waaren und Landeserzeugnissen, und nur von diesen allein, einen beson⸗ deren Zoll zu erheben, und zwar in der Höhe und beziehungs⸗ weise zu dem Prozentsatze des Werthes der Waaren und Landeserzeugnisse, wie solche oder solcher bei einem jeden Artikel in dem beigefügten Tarif festgesetzt worden ist.

Die Zahlung dieses Spezialzolles, welcher von und für Rechnung Sr. Hoheit des Sultans erhoben wird, soll, falls sie nicht bereits früher erfolgt ist, jedenfalls vor Z Verschiffung aus dem Gebiet Sr. Hoheit des Sultans ge⸗ leistet werden, und soll es dabei keinen Unterschied machen, ob die in dem Tarif aufgeführten Waaren und Landes⸗ erzeugnisse aus dem Gebiet des Sultanats oder aus den außerhalb desselben liegenden Ländern des afrikanischen Fest⸗ landes kommen. 8

Ist der mehrgedachte Spezialzoll jedoch einmal bezahlt, so sollen von den betreffenden Waaren und Landeserzeugnissen, einerlei ob dieselben sich noch im Rohzustande befinden oder ob sie inzwischen verarbeitet worden sind, irgend welche weite⸗ ren Abgaben von der Regierung Sr. Hoheit des Sultans oder dessen Behörden nicht erhoben werden dürfen; dieselben vielmehr, vorausgesetzt, daß sie inzwischen nicht im Auslande verarbeitet worden sind, frei in jeden Hafen in dem Gebiete Sr. Hoheit des Sultans eingeführt und aus einem solchen ausgeführt werden können. .

Die Hohen vertragschließenden Theile räumen sich gegen⸗ seitig das Recht ein, eine Revision des beigefügten Spezial⸗ tarifs nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tage der Ratifi⸗ kation des Vertrages an gerechnet, zu beantragen, um die⸗ jenigen Abänderungen, Zusätze und Verbesserungen daran vor⸗ zunehmen, welche die Erfahrung als nothwendig oder wün⸗ schenswerth dargethan haben sollte.

Artikel IX.

en vertragschließenden Theile sind darüber ein⸗ aß, an Stelle und als Aequivalent für die in Artikel VIII Sr. Hoheit dem Sultan in Wegfall kommen und

Die Ho verstanden, dem vorstehenden tarifmäßig bewilligten Spezialzölle, abgeschafft werden:

1) Das Sr. Hoheit dem Sultan bisher vertragsmäßig für gewisse Küstendistrikte eingeräumt gewesene Monopol auf Elfenbein und Kopal und die, an Stelle der Ausübung desselben, von jenen Artikeln erhobenen Abgaben, sogenannte Monopoltaxen.

2a) Der Zoll, welcher bisher in Höhe von 5 Proz. ad valorem oder in Natur allgemein von Waaren, Produkten und Erzeugnissen aus dem Gebiet Sr. Hoheit des Sultans oder aus dem Innern des afrikanischen Festlandes in dem ersten Hafen Sr. Hoheit, in welchen sie gebracht worden, zur Erhebung gekommen ist.

b. Die besonderen Abgaben, welche Se. Hoheit als so⸗ genannte einheimische Taxen bisher von gewissen Waaren und Erzeugnissen der vorgedachten Art, zusätzlich zu dem sub a erwähnten Zoll, erhoben hat.

über einig:

a. daß alle die Waaren, Güter und Erzeugnisse, welche aus den westlich des Sultanats auf dem afrikanischen Fest⸗ lande belegenen Gebieten in das erstere über Land eegefc werden, sofern sie nicht nach dem angehefteten Spezia tarif der darin angegebenen Verzollung unterliegen, sowohl bei Eintritt in das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans als auch bei dem Verlassen desselben von jeder Zoll⸗ oder sonstigen Abgabe nn 1 Regierung Sr. Hoheit des Sultans vollkommen frei ein sollen;

d daß die Angehörigen des Deutschen Reichs zu Zöllen, Steuern oder Abgaben, sei es für ihre Person oder ihre Habe, von Sr. Hoheit dem Sultan und seinen Behörden nur inso⸗ weit herangezogen werden können, als dies in Artikel VII.

und VIII ausdrücklich vorgesehen ist.)

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Die Hohen vertragschließenden Theile sind ferner dar-