—
1“
16,40 ℳ, pr. Oktober⸗November —, per November⸗ Dezember —, per April⸗Mai 16,70 ℳ Oelsaaten pr. 1000 kg. Gek. —. Winterraps — ℳ, Sommerraps — ℳ, Winterrübsen — ℳ, Sommer⸗ übsen in. ℳ 1““ Rüböl per 100 kg mit Faß. ert. Gek. — Ctr. Kündigungspreis —. Loco —, co ohne Faß — ℳ, per diesen Monat —, per igust⸗September —, ver September⸗Oktober 42,6 — 42,7 bez., per Oktober⸗November 42,8 ℳ, per kovember⸗Dezember 43 ℳ, ver Dezember⸗Januar —, per April⸗Mai 43,6 — 43,7 ℳ 8 Leinöl per 100 kg — loco — ℳ, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 00 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter⸗ mine geschäftslos. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — ℳ Loco — ℳ, per diesen Monat —, per August⸗Sep⸗ tember —, per 11“ 8 per Oktober⸗ November —, per November⸗Dezember —. Negenter, , Pe10—1-8 400 6 = 10000 1 % Termine matt. Gek. 120 000 1. Kündigungspreis 38,4 ℳ, loco mit Faß —, per diesen Monat und per August⸗September 38,7— 38,2 bez, per Sep⸗ tember⸗Oktober 38,9 — 38,4 bez., per Oktober⸗Novem⸗ ber 39,2 — 38,8 bez., per November⸗Dezember 39,2 — 38,7 bez., per Dezember⸗Januar —, per Januar⸗ Fepruar 1887 —, per Februar⸗März —, per April⸗ Februar 1887 9 Februar⸗2 z 8 Mai 2 — 39,9 bez. N2 a⸗ per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco ohne Faß 38,6 bez. Webenmahl Nr. 00 Nr. 0 u. 1 18,00 — 17,50, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 19,00 — 18,00 bez Nr. 0 1 ½ ℳ höher als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. g. Königsberg, 17. August. (W. T. B.) G 8 treidemarkt. Weizen unverändert. Roggen Ng matter, 120 pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 116,75. Gerste still. Hafer niedriger, loco inländischer 120,00 Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 136,00. Spiritus pr. 100 1 ““ pr. August 39,75, r September⸗Oktober 39,50. 8 ae eee n. 17. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco ruhig, Umsatz 200 Tonnen. Bunt und hellfarbig 157, hellbunt 148 — 159, boch⸗ bunt und glasig 162, bunt pr. 126pfd. pr. e. tember⸗Oktober Transit 141,00, pr. April⸗Mai Trans. 145,00. Roggen matt, loco inländischer pr. 120 pfd. 112 bis 116, polnischer oder russischer Transit 93 — 95, pr. September⸗Okt. Transit 93,50,
r. April⸗Mai 96,50. Rübsen loce 1 . 8 8 Hafer loco 130. Erbsen
Große Gerste loco 115— 126. Große Gerste loc 10 000 Liter⸗Prozent
loco 128. Spiritus pr. (W. T. B.) Getreide⸗
loco 39,50. “ Stettin, 17. August. 8 m ar kt. Weizen unverändert, loco 150,00 — 162,00, pr. September⸗Oktober 163,00, pr. Oktober⸗Norember 162,50. Roggen unverändert, loco 120,00 — 125,00, pr. September⸗ktober 127,00. pr. Oktober⸗November 8 Rüböl unverändert, pr. August 42,00, pr. 42,00. Spiritus still, loco tember 38,40, pr. September⸗ Okt 38,60, pr. Oktober⸗November 38,70. Petroleum versteuert, loco Usance 1 ¾ % Tara 10,75. Posen, 17. August. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 37,20, pr. August 37,40, pr. September 50, pr. Oktober 37,20, pr. November⸗D ezember 30. Gekündigt pr. 10 000 1 Behauptet. Breslau, 18. August. (W. T. B.) Getreid 88 markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. Nügust-Sep⸗ tember 37,70, do. pr. September⸗Oktober 37,70, do. pr. November⸗Dezember 37,70. Weizen —. Roggen pr. September⸗Oktober 128,50, do. pr. Oktober⸗ November 130,00, pr. Novembe ⸗Dezember 131,00. Rüböl loco pr. September⸗Oktober 42,25, do. pr. April⸗Mai —. Zink: Umsatzlos. Wetter:
(— 99 4 8 “ (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 18,25, fremder 19,00, pr. November 17,35, pr. März —. Roggen loco hiesiger 14,75, pr. Novbr. 13,15, pr. März 13,55. Hafer loco 14,00. Rüböl loco 23,00, pr. Oktober 22,90, pr. Mai 23,30. “ Bremen, 17. August. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht) fest. Standard white loco 6,25 Br. Hamburg, 17. August. (W. T. B.) Getreide⸗ narkt. Weizen loco fest, holsteinischer loco 160,00 — 172,00. Roggen loco fest, mecklenburgischer vo 136,00 — 147,00, russischer loco fest, 102,00 — 00. Hafer und Gerste ruhig. Rüböl still, loco ². Spiritus fest, pr. August 24 ¼ Br., pr. Sept.⸗Oktober 24 ½ Br., pr. Oktober⸗November 25 ¾ Br., pr. November⸗Dezember 25 ¾ Br. Kaffee sehr fest, Umsatz 3500 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 6,30 Br., E“ August 6,15 Gd., -September⸗Dezember 6,35 G pr Fienein Nägst. Eg. T. B) Getreide⸗ narkt. Weizen pr. Herbst 9,15 Gd., 9,20 Br., pr. Frühjahr 9,47 Gd., 9,52 Br. „Roggen pr. Herbst 6,92 Gd., 6,97 Br., vr. Frühjahr 7,20 Gd., 7,25 Br. Mais pr. Juli⸗August 6,18 Gd., 523 Br., pr. Mai⸗Juni 6,53 Gd. 6,59 Br. Hafer pr. Her Br., pr. Frühjahr 6,93 Gd.,
Termine wenig verän⸗
„* — Ar
22,75 — 21,25, Nr. 0 21,25
——,
„B.) Produktenmarkt.
8,78 Gd., 8,80 Br.,
Hafer pr. Herbst
6,28 Gd., 6,30 Br., pr. Frühjahr —,—, Mais pr.
1887 6,25 Gd., 6,26 Br. Kohlraps pr. August⸗ September 9 ⅞ — 9 ½. 1 Amstervam, 17. August.
reidemarkt. Weizen pr. Novemb
pr. Oktober 128, br 8 18s
Antwerpen, 17. August. .2 b
treidem 1888 (Schlußbericht). Weizen fest. Roggen behauptet. Hafer still. Gerste träge.
Antwerpen, 17. August. (W. T. B.) Petro⸗
leumarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type
veiß, loco 15 ½ bz., 15 ½ Br., pr. Se otember 15 ¼ Br.,
pr. Oktober 16 Br., pr. September⸗Dezember
6 Br. Ruhig.
18.g 17. August. (W. T. B.) Havanna⸗ Nr. 12 12 nominell, Rüben⸗Rohzucker 11 ½ — An der Küste angeboten 12 Weizen⸗ 8 .üschrpogl⸗ 17. August. (W. T. B) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 7000 B., davon r Spekulation und Export 500 B., Amerikaner stetig, Surats ruhig. Middl. amerikanische Liefe⸗ rung August⸗September 5964 Verkäuferpreis, Sep⸗ tember⸗ Bktober 5 2 Käuferpreis, Oktober⸗Novem⸗ 5 ⁄16 Werth, November⸗Dezember 5 64 do., Dezem⸗
ber⸗Januar 52⁄64 do., Januar⸗Februar 5 ¼16 d. do. Liverpvol, 17. August. (W. T. B.) Getreide⸗
Manchester, 17. August. (W. T. B.) 121 Water 30r Water Taylor 8 ½, 20 1r Water Leigh 7 ½, 30r Water Clapton 7 ½. 321 Mock Brooke 7 ¼, 40r Mule Mavoll 7 ⅛, 40 r Medio Wilkinson 9, 32r Warpcops Lees 7¾, 36r Warp⸗ cops Rowland 7 ½, 40r Double Weston 8 ¾⅜, 60 1 Double courante Qualität 11 ¼⅜, 32“ 116 vds 16 %✕ 16
grev Printers aus 321/46r 169. Ruhig. 1 Hull, 17. August. (W. T. B.) Getreide⸗ (Schluß.)
markt. Weizen ½ bis 1 sh. höher.
Glasgow, 17. August. (W. T. B ), (Schlu Roheisen. Mired numbers warrants 39 Sh. 6 d.
Paris, 17. August. (W. T. B.) Rohzucker 880 ruhig, loco 28,50. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Angust 31,75, pr. Sep⸗ tember 31,80, pr. Oktober⸗Januar 33,60, pr. Januar⸗ April 34,00. —
Waris, 17. August. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen behauptet, pr. August 23,00, pr. September 23,40, pr. Septe uber⸗Dezember 23,50, pr. November⸗Februar 23,75. Mehl 12 Marques be⸗ hauptet, pr. August 50,50, pr September 51,00, pr. September⸗Dezember 51,75, pr. November⸗Februar 52,40. Rüböl ruhig, pr. August 51,25, pr. Sep⸗ tember 52,00, pr. September⸗Dezember 53,00, pr. Januar⸗April 54,00. Spiritus ruhig, pr. Auguft 48,25, pr. “ September⸗Dezbr. 44,75, pr. Januar⸗April 43,25.
St. Petersburg, 17. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 42,00, pr. August 42,00. Weizen loco 11,60. Roggen loco 6,80. Hafer loco 4,80. Hanf loco 45,00. Leinsaat loco 15,50.
New⸗York, 17. August. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in
11“
New⸗York 9 8⅜, do. in New⸗Orleans 9316, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 6 ¾ Gd., do. in Philadelphia 6 ⅜ Gd. Rohes Petroleum in New⸗York 5 ⅞%, do. Pipe line Certificates — D. 61 ½ C. Mehl 9 8.. — C. Rother Winterweizen loco — D. 88 C. pr. August — D. 87 ¾ C., pr. September — D. 88 ¼ C., pr. Oktober — D. 89¾ C. Mais (New) 51 ¾. Zucker (Fair refining Muscovados) 42⁄16. Kaffee (Fair Rio⸗) 9¹. Schmalz (Wilcor) 7,40, do. Fairbanks 7,35, do. Rohe und Brothers 7,30, Speck 6 ⅛. Getreidefracht 1 †.
Berlin. Central⸗Markthalle, den 18. August (Markthallenbericht von Sandmann.) Ge⸗ müse und Obst. Reineclauden 20 —30 ₰. Weintrauben 50 — 70 ₰ per Pfund, Pfirsiche 0,20 — 0,30 per Pfd., Kirschen 6 bis 15 ₰ per Pfd., Preißelbeeren 8 —29 ℳ per Scheffel, Pfifferlinge 4—6 ℳ, Gurken 0,60 — 3 ℳ per Schock, Schoten 2—3 ℳ per Scheffel, Karotten 3 —5 ℳ pr. 100 kg. Wirsingkohl 3 — 4 ℳ, Roth⸗ und Weißkohl, große Köpfe, 3,50 — 4 ℳ pr. Schock, Blumenkohl 10—15 ℳ, Erfurter 20 — 25 ℳ. per 100 Stck., neue Kartoffeln, weiße runde, 3,25 ℳ, Nierenkartoffeln 3,25 ℳ, rothe 2,80 ℳ, blaue 3,50 ℳ pr. 100 Kilo, neue Pflaumen 15 ℳ, neue Birnen 10 — 20 ℳ, neue Aepfel 10 — 20 ℳ pr. Ctr., neue Zwiebeln 2,75 — 3,50 ℳ Citronen, ge⸗ sunde Ausschußwaare, 10 ℳ pr. Kiste von 260— 300 Stück. Neue saure Gurken 2 — 2,20 pr. Schock. Melonen 30 ₰ per Pfd. Ananas 2—2,50 per Pfd. Morcheln 2,50 ℳ per „Pfd. Stein⸗ pilze 6,50 ℳ per Pfd. Geräucherte Fische. Rheinlachs 2,50 — 2,900 ℳ, Weser⸗ und Ostseelachs 1,20 — 1,40 ℳ, geräucherte Aale 70 — 100 — 130 ₰ per Pfd., großer Delicateßaal 1,50 ℳ, Flundern, kleine 1,75 — 2 ℳ, mittel 3 —5 ℳ, große 1 ℳ. per Schock, Bücklinge, per 100 Stück 4,60 — 6,75 N6 — Seefische. Lachs 1,05 ℳ, rothschneidiger 1,15 ℳ, Zander, große 90 ₰, Hecht 50 — 65 ₰, Steinbutte 70—80 ₰. Seezunge, große 1,00 — 1,10 ℳ, mittel 60 — 70 ₰, Scholle 10—25 Schellfisch, große 20 ₰, Kabliau 20. ₰ pro ½ Kilo, Makrelen 40 — 60 ₰ per Stck. — Lebende Fische. Aal, mittelgroße 90—95, große 1,05 ℳb, Hecht 80 ₰, Schleie 90 ₰ pro Pfd. — Krebse. Kleine 10 cm 1,00 — 1,50 ℳ, mittel 2 —4 ℳ, große 8 — 12 ℳ per Schock, Hummern 1,50 — 1,75 per Pfund. — Butter. Frische feinste Tafelbutter ꝛc. 108 — 110, feine Gutsbutter I. 98 — 108, II. 90 96, III. 75 — 85, Landbutter I. 80 — 85, II. 65— 75 ℳ Galizische und andere geringste Sorten 55— 66. ℳ pr. 50 kg. — Kaͤse. Echter Emmen⸗ thaler 73 — 80, Westpreußischer Schweizerkäse J. 55 — 60, II. 48 — 50, III. 40 — 45 ℳ, ◻ Back⸗ stein I. fett 22 — 25 ℳ, II. 14-18 ℳ, Tilsiter Fettkäse 45 — 56 — 60 ℳ. DTilsiter Mager⸗ käse 18 — 23 ℳ, Limburger I. 30 — 32 ℳ, . 20 — 25 ℳ, Ramadour 30 — 32 ℳ, Rheinischer Holländer Käse, 20 — 22 Pfd. schwer, 45 — 58 ℳ, echter Holländer 65 ℳ, Edamer I. 60 — 70 ℳ, II. 56 — 58 ℳ, Französischer Neufschateller 18 ℳ per 100 Stück, Camembert 8 —8,50 ℳ per Dtzd. Eier. 2,60 ℳ pr. Schock. Wild und Ge⸗ flügel. Rehe 40 — 60 ₰, Hirsche 30—45 ₰, Wild⸗ schwein 30 — 40 ₰ pr. Pfd., wilde Enten 0,80 bis 1,20 ℳ, junge Gänse 3,00 — 5,00 ℳ, junge Enten 1 — 1,50 — 2 ℳ, junge Hühner 0,45 — 0,80 ℳ, Tauben 30 — 45 ₰ pr. Stück, Poularden 4,50 —7 ℳ, alte Hühner 1,10 — 1,40 ℳ
Berlin, 16. August. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gaufe.) Butter: Die Tendenz des Marktes war in der vergangenen Woche eine recht feste, die besonders in guter Nachfrage für feinen 1 ℳ⸗Ausstich zum Ausdruck kam. Es wurden dem⸗ entsprechend für alle in diesen Rahmen hineinpassen⸗ den Qualitäten bessere Preise angelegt, desgleichen traten auch für feinere Qualitäten kleine Befestigun⸗ gen ein. Mittelsorten bewegen sich immer noch unter größerem Angebot als Nachfrage. Notirungen (hiesige Verkaufspreise): Feine und feinste Ost⸗ und Westpreußische Butter 105 — 112 ℳ, desgl. Mecklen⸗ burger, Prignitzer und Vorpommersche 98 — 102 ℳ, feine Amts⸗ und Pächterbutter aller Art 95 bis 105 ℳ; II. Qualitäten vorgenannter Sorten 90 —- 95 ℳ; III. Qualitäten dieser Sorten 80 — 90 ℳ; Pommersche 70 — 75 ℳ; Netzbrucher, Niederunger 70 — 75 ℳ; Bayerische Sennbutter 90— 100 ℳ; Bagyerische Landbutter 70 — 80 ℳ; Preu⸗ ßische, Litthauer 70 —75 ℳ; Polnische Butter 68— 70 ℳ; Galizische 65 — 68 ℳ; Bayerische Schmelz⸗ butter, garantirt rein, 100 ℳ; Margarinbutter 45 — 54 ℳ — Pflaumenmus: Schlesisches 14 ℳ — Schmalz: Ernsthafte Befürchtungen zeiner Miß⸗ resp. einer geringeren Ernte in amerikanischem Mais erhielten in Amerika weiteren Spielraum und, durch erfolgreiche Manipulationen unterstützt, gelang es der Haussepartei den Preis um weitere 2 ℳ pro
Triumphzug
Posten prompt sowie September⸗Verschiffung gekauft. Die heutigen Notirungen sind: Choice steam, prima Marken 44 — 43 ℳ, Fairbank 42 — 41 ½ ℳ, raffinirtes Armour 41 ½ — 41 ℳ, Kopenhagener Tafelschmalz 42 ℳ, Hamburger Sternschmalz 44 ℳ Bei größeren Partien Spezialpreise.
Eisenbahn⸗Einnahmen. Werrabahn. Im Juli cr. 252 229 ℳ (+ 1149 ℳ), bis ult. Juli cr. 1 456 364 ℳ (s— 49 420 ℳ) Saal⸗Eisenbahn. (+ 3694 ℳ), bis er. (— 23 614 ℳ)
104 131
571 212
ℳ ℳ
Juli Juli
Im cr.
ult.
Auftreten
1““ “] v1““ Belle- Alliance -Theater. Donnerstag; 3 76. Male: Das Paradies. Akt III.: av klassischen Dreieck.
Im prachtvollen Sommergarten: Do pel⸗Conce (Musikcorps Saro und die Hauskapelle). Le Auftreten der Sudanesischen Neger⸗Mill färkape der Sänger⸗Gesellschaften. Abend brillante Illumination durch 20,000 Gasflomm. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Upr. Freitag: Das Paradies. Im Sommergart Erstes Concert der Königl. Niederländischen Schutter
Kapelle der Stadt Nymeg, unter Leitung des Muf
Direktors Hrn. C. Latann.
cr. cr.
Orel⸗Witebsk⸗Eisenbahn. Im Juni 382 371 Rbl. (+ 14 680 Rbl.), bis ult. Juni 2228 465 Rbl. (— 103 351 Rbl.) b Moskau⸗Kursk⸗Eisenbahn. Im Juni cr. 897 563 Rbl. (— 93 132 Rbl.), bis ult. Juüni cr. 5 079 706 Rbl. (— 144 752 Rbl.) G Lodzer Fabrikbahn. Im Juni cr. 42 493 Rbl. (+ 4487 Rbl.), bis ult. Juni cr. 276 913 Rbl. (+ 37 925 Rbl.)
Wetterbericht vom 18. August 1886, 8 Uhr Morgens.
ͤr h. 8 b
eeress Killim. 4⁰ P 28
Wetter.
V
4 Regen 2 heiter
V Wind.
Stationen.
2 d
emperatur in °Celsius
0 C.
Bar. auf 0 Gr. 8
u. d. M
red. in M
5
1
Mullaghmore 766 1 Aberdeen 765 SSW. rer Christiansund 3 WSW 4 wolkig Kopenhagen. 3 SSW 2 bedeckt Stockholm . 2 still wolkenlos Haparanda . still halb bed. St. Petersbg. 1 halb bed. Moskau . .. 1 Regen
Cork, Queens⸗ 8 1 ““ 38 NNW 2 bedeckt 15 Vr till heiter 13 Sexä still wolkig 16 S 1 bedeckt 15 Hamburg.. 2 Nebel ¹) 12 Swinemünde wolk ig2) 19 Neufahrwasser wolkig 17 Memel . .. N öö118. “ NNW D bedeckt 16
Z heiter 138
Münster... . Karlsruhe . 1 bedeckt I 15 2 Regens') 16
Wiesbaden —
München . 4 Regen 12
Fbemmnit 3 ““
Vertn... sbedect 18
Wien still wolkig 14 1 bedeckt I
— — -— —- —- —- — —öeen
—
NNW
Breslau.. 1 16 * 2 RoDdork F SII h Sc ae 8 19 † „ „ Missg . ... still halb, ved. Pelest 2 wolkig
20 229
—90
1) Abends starker Nebel. ²) Thau. ³) Nachts und früh feiner Regen. ¹) Thau und Dunst. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Mebersicht der Witierungg Der hohe Luftdruck im Westen hat sich ostwärts
F
ausgedehnt und erstreckt sich heute über den größten Theil des Erdtheils, nur Rußland mit einem Minimum von 753 mm bei Moskau und die öst⸗ lichen Mittelmeerländer ausschließend. Bei schwacher Luftbewegung ist das Wetter über Europa im All⸗ gemeinen kühl, mit Ausnahme des Ostseegebietes, und trübe, im Westen der Britischen Inseln und in Süddeutschland regnerisch. Obere Wolken ziehen über Grünberg aus Südwest, uͤber Breslau aus Westnordwest.
Deutsche Seewarte.
nn “ ERMMvxNEMSEMEEra Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗
haus. Keine Vorstellung.
Schauspielhaus. 156. Vorstellung. Tilli. Lustspiel in 4 Akten von Francis Stahl. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus: Keine Vorstellung. 1u“
Schauspielhaus. 157. Vorstellung. Der Kauf⸗ mann von Venedig. Schauspiel in 5 Akten von Shakespeare, übersetzt von A. W. v. Schlegel. An⸗ fang 7 Uhr.
Victoria-Theater. Donnerstag: Z. 117. Male: Amor. Großes Ausstattungsballet von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppini von der Scala in Mailand. 8 ¼ Uhr: Großer Julius Cäsar's, ausgeführt von 750 Personen. Anfang 7 ½ Uhr. Sommer⸗Preise.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direction: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 26.
Donnerstag: Z. 163. M.: Der Zigennerbagron. Operette in 3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai'’s von J Schnitzer. Musik von Johann Strauß. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent Herr Kapell⸗ meister Federmann. 6
Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der K. K. Hoftheatermaler Brioschi, Burghardt und Kautzky in Wien. “ Vön 6—7 Uhr: Großes Garten⸗Concert.
Freitag: Zum 164. Male: Der Zigeuner⸗ baron.
Krolls Theater. Donnerstag: Letztes Auf⸗ treten des Hrn. Georg Heine. Tell.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗
Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Anfang
stellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung des
lo Frl. Bertha Schumacher mit Hr Assistenzarzt Dr. Witte (Domkau —Spandau). erehelicht: Hr. Lieut. von der Wense II. m Frl. Clara Oetling (Uelzen). 3 Geboren: Ein Sohn: Hrn. v. Bülow (Karni — Eine Tochter: Hrn. Prediger Profes⸗ Scholz. Hrn. Professor Credner (Greifswal Gestorben: Hr. Oberst z. D. Gebhard Graf der Schulenburg a. d. H. Wolfsburg.
—
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: V
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. [25498] Bekanntmachung. Zur Ausführung eines Erweiterungsbaues Festungsgefängnisses in Neisse soll: ddie Lieferung der Eisengußwaaren, die Ausführung der Steinmetzarbeiten einschließlich Material⸗Lieferung am Sonnabend, den 28. August 1886, Vormittags 10 Uhr, in öffentlicher Submission vergeben werden. Angebote auf Ausführung der Arbeiten inel. Li rung des Materials sind, mit bezüglicher Aufsch versehen, bis Sonnabend, den 28. August q Vormittags 10 Uhr, dem Festungsgefängniß, p mäßig verschlossen, einzureichen. Die Bedingungen, Zeichnungen und Kost anschläge liegen zur Einsicht im Bureau des Festu gefängnisses aus. Dieselben können auch gegen stattung der Kopialien bezogen werden. Die Gültigkeit der Offerten wird von der herigen Unterzeichnung der allgemeinen und spezie Bedingungen und der vorschriftsmäßigen Abfass abhängig gemacht. Königliches
—
Festungsgefängniß.
[25499] Verdingung 8 1) der Lieferung von 91 Tausend Ziegelsteinen 2) der Ausführung der Erd⸗ und Maurerarbei einschließlich Materiallieferung, ausschließlich? rung der Ziegelsteine und des Cements, ferner Ausführung der Asphalteur⸗, Steinhauer⸗, Zim Staaker⸗, Schmiede⸗, Dachdecker⸗ und Klemp arbeiten einschließlich Materiallieferung, für ein Beamten⸗Wohnhaus nebst Nebengeb auf dem Bahnhof Wiedenbrück in der II. Abtheil Münster⸗Rheda⸗Lippstadt Termin Sonnabend, den 28. Angust 1886, Vormittags zu 1) 11 Uhr, zu 2) 12 U im Amtszimmer des Unterzeichneten zu Lippstadt Zeichnungen, Bedingungen u. s. w. können das eingesehen und die Verdingungs⸗Unterlagen g. kostenfreie Einsendung zu 1) von 1,00 ℳ, zu 2) 2,50 ℳ von dort bezogen werden. Lippstadt, den 14. August 1886. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Blumenthal. [25396] Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Altona. Verding von 80 000 Stück kiefernen Bahn⸗ und 6500 fenden Metern kiefernen Weichenschwelle Die Anlieferung der Weichenschwellen, sowie Hälfte der Bahnschwellen hat in der Zeit vom tober bis 15. November d. J., die des Resteg Bahnschwellen vom 1. April bis 15. Mai 18. erfolgen. “] sale Angebote sind mit der Aufschrift: 1 „Angebot auf Lieferung von Schwellen bis zum Eröffnungstermin u“ Montag, den 6. September d. J., Vormittags 11 üUhr, —. an unser Materialien⸗Bureau, Bahnhog, Al einzusenden; daselbst liegen auch die Liefer bedingungen zur Einsicht aus oder können gegen, kirte Einsendung von 50 ₰ von demselben be werden. Zuschlagsfrist 14 Tage. Altona, den 14. August 18865.. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen. [25493] Ein älterer 8 Forstbeamter, welcher als Oberförster in seiner letzten St 15 Jahr war, auch bis zu dem Rittergüter die Verwaltung selbstständig 6 dem einen Besitzer durch Dismembration des 120 000 Thlr. mehr einhrachte, als e Ganzen verkauft wurde, zur Zett. AI rationeller Teichwirthschaft und Fischzucht⸗? befaßt; sucht eine ihm Fusagende Stellung. Auf hohes Gehalt und Pension wir 8 rechnet, da derselbe ni’ht ganz unbemittelt 8 Offerten unter N. 25493/86 an die E. dieses Blattes.
[24328]
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KUHLOWS GERʒNMAͤNrHADE REWIEW&EXPORTEA
5, der Vorstellung 7 Uhr
„La Traviata“.
Täglich: Gemälde⸗Ausstellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vor⸗ mittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. 50 ₰ und von 4 Uhr an bis zur letzte
50 Kl. heraufzusetzen. Die erhöhten Offerten fanden
markt. Weizen 1 d., Mais ½ d. höher, Mehl fest.
— — — — —-————— — — ——— — —
schlank Annahme in Europa und wurden große
—,— —
der Oper Entrée inkl. Theater 1 ℳ
Freitag: Gastsviel der Fr. Josephine von Maleczky.
Entecée
Qoht. Teh
orinzen Albrecht, Dr. Cogho zu Seitenberg im Kreise Habel⸗
ggenten in Strömstadt bestellt worden. 8
Fntscheidungen von Schiedsgerichten verhandelt und entschieden.
, vertreten durch seinen Vormund A. in H., Berufungs⸗
gerungsamt entstanden sind, werden dem Kläger auferlegt.
mit der Arbeiterin F. aus H. gezeugtes, am 13. September 1879
ernahme der von dem verstorbenen Vater eingegangenen Alimen⸗
nes rechtzeitig die Berufung erhoben und die Rentengewährung in
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung zn;
für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expe- 1
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
.—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem pensionirten Forstmeister Sr. Königlichen Hoheit des
hwerdt, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Obersten d. von Olszewski, Bezirks⸗Commandeur der 1. Bataillons dessau) Anhaltischen Landwehr⸗Regiments Nr. 93, den König⸗ schen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Handlungs⸗ chülfen Otto Heinrichs zu Labischin im Kreise Schubin e Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Der Konsular⸗Agent Smith in Strömstadt ist gestorben. An seiner Stelle ist Herr 3. H. Sylvander von dem
waiserlichen Konsul Kjellberg in Gothenburg zum Konsular⸗
8 8 .
“ 9 betreffend die erste Spruchsitzung des Versicherungsamts.
Nachdem die Wahl der Vertreter der Genossenschafts⸗ estände ꝛc. und der Arbeitervertreter zu nichtständigen Mit⸗ gedern des Reichs⸗Versicherungsamts vollzogen worden ist Pvergl. Bekanntmachung vom 6. Juli 1886 (Amtliche Nach⸗ iten des R.⸗V.⸗A. Seite 121) — hat das Reichs⸗Versiche⸗ ngsamt am 12. Juli 1886 über mehrere Rekurse gegen
Reichs⸗
In einem der zur Entscheidung gelangten Fälle hat das ichs⸗Versicherungsamt den Grundsatz ausgesprochen,
80) daß die unehelichen Kinder eines getödteten Vaters nach dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 überhaupt keinen Entschädigungsanspruch haben.
Das in dieser Sache beschlossene Urtheil wird wegen der lichtigkeit der Sache und um die Form der Urtheile des gichs⸗Versicherungsamts zur Anschauung zu bringen, nach⸗ hend im Wortlaut mitgetheilt:
Im Namen des Reichs! In der Unfallversicherungssache des minderjährigen Emil
igers und Rekursbeklagten, 8
wider B. Berufsgenossenschaft, Berufungsbeklagte und Rekurs⸗ ligerin, hat das Reichs⸗Versicherungsamt in seiner Sitzung Im 12. Juli 1886, an welcher Theil genommen haben:
1) Präsident Bödiker, Vorsitzender,
2) Großherzoglich badischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Freiherr von Mar⸗ schall, vom Bundesrath aus seiner Mitte gewähltes Mitglied,
3) Geheimer
Mitglied,
9 Kammergerichts⸗Rath Bauck, und 5) Kammergerichts⸗Rath von Chapelié, Mitglieder, j
6) Kommerzien⸗Rath Theodor Haßler von Augsburg, Vertreter der Genossenschaftsvorstände,
7) Werkmeister Eduard Rudolph Christ von M.⸗ Gladbach, Vertreter der Arbeiter,
ch mündlicher Verhandlung für Recht erkannt:
Regierungs⸗Rath Caspar, ständiges
richterliche
sonst ja dem unehelichen Kinde aus dem Tode des Vaters ein Vor⸗ 5 erwachsen würde, den das Gesetz unmöglich beabsichtigt haben önne. Der Jahresverdienst 1248,16 ℳ betragen. Das Schiedsgericht hat dem Antrage des klagenden Vormunds gemäß dahin erkannt: 1) Die Berufungsbeklagte wird verurtheilt, dem Berufungskläger für dessen Mündel Emil F. vom 15. Oktober 1885 ab gerechnet bis zum 13. September 1894 eine jährliche, künftig monatlich pränume⸗ rando mit 11,70 ℳ zahlbare Rente von 140,40 ℳ zu gewähren. 2) Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger die ihm in dem Verfahren vor dem Schiedsgerichte erwachsenen Kosten, deren Liquidation und Feststellung vorbehalten bleibt, zu erstatten. „Der Vorderrichter führt aus, daß nach dem §. 6 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes auch den unehelichen Kindern, soweit deren Vater⸗ schaft durch gerichtliches Urtheil oder Anerkenntniß festgestellt sei, ein Anspruch auf den gesetzmäßigen Rentenbetrag zustehe, und dieser nicht auf die Summe zu beschränken sei, welche der Vater bei seinen Leb⸗ zeiten zu gewähren verpflichtet gewesen, weil hierzu kein Grund vor⸗ liege. Das uneheliche Kind habe daher ebenso viel zu beanspruchen wie die ehelichen Kinder. Nach dem unstrittigen Jahresverdienste des verstorbenen L. berechnet daher der Vorderrichter den Rentenbetrag für ein jedes der 4 Kinder auf jährlich 140,40 ℳ Gegen diese Entscheidung hat die Berufungsbeklagte rechtzeitig Rekurs eingelegt mit dem Antrage, das Urtheil des Schiedsgerichts aufzuheben und die Feststellung der Entschädigung für den Emil F. in der Höhe der dem L. gerichtlich auferlegten Alimentationspflicht zu bestätigen. Die Rekursklägerin sucht auszuführen, daß der Berufungskläger nur auf den Ersatz seines Schadens Anspruch habe, der eben nicht mehr als 6 ℳ monatlich betrage, und sucht dies aus den Bestim⸗ mungen des Gesetzes herzuleiten.
Der Rekursbeklagte dagegen verlangt die Verwerfung des Re⸗ kurses, indem er auszuführen sucht, daß der Anspruch aus dem Unfallversicherungsgesetz ein Versorgungs⸗, vicht aber ein Schadens⸗ anspruch sei. heesh
Der Rekurs mußte für begründet erachtet werden, da die un⸗ ehelichen Kinder eines getödteten Vaters nach dem Unfallversicherungs⸗ hele vom 6. Juli 1884 überhaupt keinen Versicherungsanspruch haben
Allerdings ist in dem §. 6 des Unfallversicherungsgesetzes nicht der Ausdruck „eheliche Kinder“ gebraucht und die Motive des Gesetzes sprechen sich nicht darüber aus, ob nur eheliche Kinder oder auch un⸗ eheliche zu den Hinterbliebenen des Getödteten im Sinne des Gesetzes zu zählen sind. Faßt man aber den §. 6 im Ganzen auf, so kommt man zu der Ueberzeugung, daß die unehelichen Kinder nicht zu den Hinterbliebenen des natürlichen Vaters zu zählen sind, denn dieser Paragraph will nur für die nächsten Familienglieder, nämlich: die Wittwe, die Kinder und die Ascendenten des Getödteten Fürsorge treffen. Auch schon der gewählte Ausdruck: „Hinterbliebene“ deutet darauf hin, daß nur die Angehörigen des Getödteten gemeint sind, denn hinterlassen kann man nur, was einem gehört. Die unehelichen Kinder treten aber weder in die Familie des natürlichen Vaters, noch stehen sie zu ihm selbst in irgend einem Familien⸗ verhältniß; vielmehr haben dieselben nur einen beschränkten Alimentationsanspruch gegen denselben, der ganz unabhängig von ihrer Bedürftigkeit und von der Zahlungsfähigkeit des natürlichen Vaters ist. Wollte man die unehelichen Kinder zu den renteberech⸗ tigten Personen zählen, so würden sie, wie aus §. 6 Nr. 2b hervor⸗ geht, den ehelichen Ascendenten des Verstorbenen vorgehen, was un⸗ möglich die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein kann. Auch noch andere Konsequenzen würden sich aus der entgegengesetzten Auslegung des Gesetzes ergeben, die geradezu zu Absurditäten führen müßten. Denn wie der vorliegende Fall lehrt, würde dem unehelichen Kinde häufig durch den Tod seines natürlichen Vaters ein Vor⸗ theil erwachsen, den das Gesetz weder beabsichtigt hat, noch beabsichtigt haben kann. Denn wenn dasselbe auch für die Hinterbliebenen Für⸗ sorge treffen will, so soll diese Fürsorge doch niemals so weit gehen, daß die Hinterbliebenen mehr erhalten, als dieselben bei Lebzeiten des Verunglückten erhalten haben würden, was aus den §§. 5 und 6 klar
des verstorbenen L. hat unbestritten
Das Urtheil des Schiedsgerichts für die Sektion I der Verufsgenossenschaft zu H. vom 16. April 1886 wird in⸗ neit aufgehoben, als dasselbe dem Kläger eine höhere Rente pricht, als diesem durch den Bescheid der Berufsgenossenschaft
25. Februar 1886 zugebilligt ist.
Die Kosten, die der beklagten Berufsgenossenschaft im tfahren vor dem Schiedsgerichte und vor dem Reichs⸗Ver⸗
Gründe. Der Maurergeselle L. ist am 14. Oktober 1885 bei einem Haus⸗ zur; an der Kaffamacherreihe in H. im Betriebe des Bau⸗ eanehmers J. H. ums Leben gekommen. Derselbe hat eine Wittwe Z eheliche Kinder hinterlassen. Außerdem aber existirt ein von
renes uneheliches Kind, Emil F., zu dessen Alimentirung mit † matlich 6 ℳ der verstorbene L. sich unter Anerkennung seiner
sagt, hat offenbar darin seinen Grund, daß dasselbe mit dem gewählten
hervorgeht. Ferner würden, wie aus dem vorliegenden Falle ebenfalls hervorgeht, die ehelichen Kinder alsdann durch die Konkurrenz der un⸗ ehelichen erheblich in ihren Rechten verkürzt werden, während nach bürgerlichem Rechte die ehelichen Kinder des natürlichen Vaters bei der Konkurrenz mit unehelichen stets ein Vorrecht genießen.
Sodann ist hervorzuheben, daß das Reichsgesetz doch eine für ganz Deutschland gleichmäßige Bestimmung hat treffen wollen; würde man aber die unehelichen Kinder für renteberechtigt erachten, so würde diese Gleichmäßigkeit nicht eintreten, da nach dem im Rheinland gel⸗ tenden code Napoléon uneheliche Kinder gegen ihren Vater niemals auf Anerkennung der natürlichen Vaterschaft Klage erheben dürfen, beziehungsweise bei den Gerichten diese Klage nicht angenommen wer⸗ den darf, so daß also im Rheinlande das uneheliche Kind eines Ver⸗ unglückten niemals würde Anspruch erheben können, wohl aber in dem übrigen Deutschland.
Der Umstand, daß das Gesetz nicht ausdrücklich „eheliche Kinder“
Ausdrucke: „Kind“ auch die unehelichen Kinder der getödteten Mutter,
terscheft vor dem Königlichen Amtsgericht in Altona unterm März 1880 verpflichtet hatte. Die Rekursklägerin hatte in ihrem Schreiben an den Vormund
Knehelichen Kindes, den Schmied A. in H., vom 25. Februar
ihre Verpflichtung zu einer Rentenzahlung auch für das in dem nwärtigen Verfahren allein in Betracht kommende uneheliche Kind Nanerkannt, aber sich nur bereit erklärt, dieser Verpflichtung durch
ensverpflichtung in Höhe von monatlich 6 ℳ nachzukommen. ben diesen Bescheid hatte der Vormund des gedachten unehelichen
näßheit des §. 6 Nr. 2 des „Unfallversicherungsgesetzes für sein adel beansprucht, wogegen die verklagte Berufsgenossenschaft die berfung der Berufung beantragt hatte, mit der Motivirung, daß
sowie die durch nachfolgende Ehe legitimirten und die Adoptivkinder hat mit einbegreifen wollen, weil die ersteren, wenn sie auch nicht in die Familie der Mutter treten, doch zu dieser selbst im vollen Familienverhältniß stehen und bei Konkurrenz mit ehelichen Kindern mit diesen in Bezug auf die Mutter gleiche Rechte haben, und weil die beiden letzteren den ehelichen Kindern auch in Bezug auf den Vater beziehungsweise den Adoptirenden völlig gleich stehen. Ueber⸗ haupt werden in den Gesetzen unter dem Ausdruck „Kind“, „Kinder“ in der Regel die ehelichen und die denselben gleichstehenden Kinder verstanden, im Gegensatz zu den unehelichen Kindern.
Ergiebt sich hiernach nun schon aus dem Wortlaute des Gesetzes, sowie aus dem gesammten Inhalte und Geiste desselben, daß die un⸗ ehelichen Kinder des natürlichen Vaters im Falle dessen Todes nicht
betreffenden Reichstagsverhandlungen hierüber und die ursprüngliche Regierungsvorlage in Betracht zieht.
Die Abgeordneten Bebel und Genossen hatten nämlich den Antrag
gestellt, den letzten Absatz des §. 6 Nr. 2a dahin zu fassen: „der Anspruch der Wittwe besteht auch, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlossen ist, dasselbe gilt für die von dem Ver⸗ unglückten anerkannten außerehelich geborenen Kinder;“ und der Abgeordnete von Vollmar hatte in seiner Rede den Schluß⸗ satz dieses Antrages besonders damit motivirt, das die Arbeiter meistens so gestellt wären, daß sie eine gesetzlich anerkannte Ehe nicht schließen könnten und deshalb auch für ihre unehelichen Kinder zu sorgen wäre.
Diesem Antrage trat der Abgeordnete von Maltzahn⸗Gültz ent⸗ gegen mit dem Bemerken, daß derselbe lediglich bezwecke, jeden Unter⸗ schied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern grundsätzlich auszu⸗ schließen, worauf die konservative Partei nicht eingehen könne. Darauf wurde der Bebel'sche Antrag abgelehnt und der betreffende Absatz dieses Paragraphen so angenommen, wie er im Gesetz steht. (efr. Nr. 120 der Drucksachen des Reichstages fünfte Legis⸗ laturperiode 4. Session 1884, ferner die stenographis en 8 Berichte über die Verhandlungen des Reichstages zu dieser
Session S. 809 — 811.)
Daß aber auch bei der Vorlage dieses Gesetzes nur an eheliche Kinder des getödteten Vaters gedacht worden ist, zeigt der Umstand, vrr. letzte Absatz des §. 6 Nr. 2a in der Regierungsvorlage also autete:
„Der Anspruch der Wittwe und ihrer Kinder ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfalle geschlossen worden ist.“
Die Worte: „und ihrer Kinder“ wurden zwar im Reichstage ge⸗
strichen, weil man die Ansprüche der Kinder, wenn die Ehe auch erst nach dem Unfalle worden, nicht ausschließen wollte. Jeden⸗ falls ergiebt sich aber aus den gedachten Worten dieses Absatzes, daß man bei der Vorlage dieses Gesetzes nur an eheliche dacht hat. . Wenn nun auch nach dem Vorstehenden dem Kläger als unehe⸗ lichem Kinde des L. an sich zwar keine Ansprüche gegen die beklagte Berufsgenossenschaft zustehen, so können ihm doch diejenigen 6 ℳ monatlicher Alimente nicht wieder entzogen werden, zu deren Zahlung sich die beklagte Berufsgenossenschaft freiwillig in dem Bescheide vom 25. Februar 1886 verpflichtet hat, zumal dies in dem Schiedsgerichts⸗ urtheil bestätigt und von der Beklagten gar nicht angefochten ist. Das Vorderurtheil konnte daher nur bezüglich des Ueberschusses auf⸗ gehoben werden.
Die Bestimmung über die Kosten regelt sich nach §. 19 der Ver⸗ ordnung vom 5. August 1885 und §. 18 der Verordnung vom 2. No⸗ vember 1885. 8 Urkundlich unter Siegel und Unterschrift.
(Siegel.) Das Reichs⸗Versicherungsamt. Bödiker.
181) In einem anderen der zur Entscheidung gebrachten Fälle hatte ein in einer Maschinenfabrik beschäftigter Dreher eine Verletzung an der rechten Hand erlitten, in Folge deren er das Nagelglied, sowie fast die Hälfte der Grundphalanx des Daumens verlor. Der Verletzte war nach seiner Wieder⸗ herstellung von seinem früheren Arbeitgeber weiter beschäftigt worden und verdiente seither durch günstige Akkordarbeit welche ihm zugewendet wurde, annähernd . viel, wie früher im Stundenlohn. Das Schiedsgericht hatte eine Ver⸗ minderung der Erwerbsfähigkeit um 15 Proz. angenommen; der Genossenschaftsvorstand wollte nur eine Verminderung um 12 ½ Proz. zugeben und legte Berufung gegen das schieds⸗ gerichtliche Urtheil ein, wogegen der Verletzte die Aufrechterhaltung des letzteren beantragte. Das Reichs⸗Versicherungsamt ver⸗ warf die Berufung des Genossenschaftsvorstandes, da die der⸗ zeitigen verhältnißmäßig günstigen Arbeitsverhältnisse mangels einer Gewähr für ihre Fortdauer nicht den Ausschlag geben könnten; dazu komme, daß Akkordarbeit anstrengender und aufreibender als Arbeit im Stundenlohn sei, und daß de Verletzte trotz der lohnenderen Akkordarbeit doch noch nicht das frühere Einkommen wieder erreiche.
inder ge⸗
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs⸗ und Schulrath Dr. Dyckhoff zu Münster und der Regierungs⸗ und Schulrath Dr. Schulz zu Marienwerder sind in gleicher Diensteigenschaft nach Trier
8
bezw. Münster versetzt worden.
Königliche Akademie der Künste. Bekanntmachung.
Winterkursus der Lehranstalten für Musik. Akademische Meisterschule für musikalische Komposition. Vorsteher: die Professoren Bargiel, Freiherr von Herzogenberg, Ober⸗Kapellmeister T
aubert. Die Meisterschulen haben den Zweck, den in sie auf⸗ genommenen Schülern Gelegenheit zu weiterer Ausbildung in
renteberechtigt sind, so wird dies völlig zweifellos, wenn man die
der Komposition unter unmittelbarer Leitung eines Meisters
zu geben.