1886 / 196 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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mittel der Revision statthaft ist.

Nachm., am 8. September 2 Nachm., am 9. September 3,30 früh, am 10. September 4 früh, am 11. September 5 früh, am 12. Sep⸗ tember 6,15 früh, am 13. September 6,30 früh, am 14. September 7 früh, am 15. September 7,30 früh.

Wegen der Verbindungen vom 16. September ab bleibt weitere Be

kanntmachung vorbehalten.

Oldenburg, den 17. August 1886. 8 Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Starklof.

Die Nummer 29 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 1 1 Nr. 1684 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Abände⸗

rung des Zinsfußes für die auf Grund des Allerhöchsten

Erlasses vom 30. März 1885 aufzunehmende Reichs⸗Anleihe. Vom 4. Juni 1886. Berlin, den 21. August 1886. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt Dr. med. Emil Müttrich zu

Königsberg i. Pr. den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige kommisearische Kreis⸗Schulinspektor,

Gymnasiallehrer Martin Wiese in Bruß, ist zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten

„Dem Thierarzt Josef Wulf zu Gerolstein ist die von ihm bis dahin interimistisch verwaltete Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Daun definitiv verliehen worden.

Anweisung zur Ausführung des Abschnitts B des Reichs⸗ gesetzes, betreffend die Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherung der in land⸗ und forstwirthschaft⸗ lichen Betrieben beschäftigten Personen, 5. Mai 1886 (R.⸗G.⸗Bl. S. 132). 1

n“

Nach §. 143 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 sind die Bestimmungen des auf die Krankenversicherung bezüg⸗ lichen Abschnitts B des Gesetzes mit dem Tage der Verkün⸗ dung desselben in Kraft getreten. Nach §. 136 Abs. 6, §. 137 Abs. 3, §. 138, §. 142 Abs. 4 des bezeichneten Abschnitts sollen die daselbst vorgesehenen Streitigkeiten nach Maßgabe des §. 12 Abs. 1 bezw. 2 entschieden werden. Für das nach Maßgabe der letztgedachten Vorschriften eintretende Verwaltungsstreit⸗ verfahren ist auf Grund des Gesetzes vom 27. April 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 187) durch die Allerhöchste Verordnung vom 26. Juli d. J. bestimmt worden, daß der Bezirks⸗Aus⸗ schuß zuständig und gegen dessen Entscheidung nur das Rechts⸗

I In denjenigen Landestheilen, in welchen das Verwaltungs⸗ streitverfahren noch nicht besteht, tritt bis zu dem im §. 155 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 vorgesehenen Fieten ne an Stelle des Ver⸗ waltungsstreitverfahrens das Rekursverfahren nach Maßgabe der Vorschriften der §§. 20, 21 der Gewerbeordnung.

Dementsprechend findet gegen die Entscheidungen der Auf⸗ sichtsbehörde, welche in den unter I bezeichneten Streitigkeiten ergehen, innerhalb zwei Wochen nach Zustellung der Ent⸗ scheidung, der Rekurs an die Regierung, Abtheilung des Innern, statt. Die Rekursentscheidung der Regierung erfolgt in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der Hetreen

Hat die Regierung als Aufsichtsbehörde in erster Instanz entschieden, so ist gegen den Bescheid innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung der Antrag auf mündliche Verhandlung vor derselben Behörde oder aber Rekurs an den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zulässig. Wird der erstere Antrag gestellt, so hat die Regierung in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien zu entscheiden. Gegen die auf mündliche Verhandlung der Regierung ergehende Entscheidung ist innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung der Rekurs an den Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten zulässig.

Der Rekurs kann bei der ersten oder bei der Rekurs⸗ instanz eingereicht werden.

Hinsichtlich der mündlichen Verhandlung, sowie der Er⸗ hebung und Würdigung des Beweises sind die Vorschriften in §§. 68, 71, 72, 73, 75, 76, 77, 78 und 79 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 sinn⸗ gemäß zur Anwendung zu bringen. Die Entscheidung ist in öffentlicher Sitzung zu verkünden. Die Oeffentlichkeit der Sitzungen kann unter entsprechender Anwendung der §§. 173 bis 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgeschlossen oder beschränkt werden 6 21 Nr. 5 der Gewerbeordnung). Baare Auslagen des Verfahrens (Gebühren für Zeugen und Sach⸗ verständige ꝛc.) fallen dem unterliegenden Theile zur Last.

III.

Die im §. 140 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 den unteren Verwaltungsbehörden übertragene Festsetzung des Werths der Naturalbezüge nach den Durchschnittspreisen er⸗ folgt durch die Landräthe (Ober⸗Amtmänner) in Städten von mehr als 10 000 Einwohnern durch die Orts⸗Polizei⸗ behörden —, in der Provinz Hannover in Städten, auf welche die hannoversche revidirte Städteordnung vom 24. Juni 1858 Anwendung findet, mit Ausnahme der in §. 27 Abs. 2 der Kreisordnung vom 6. Mai 1884 bezeichneten Städte, durch die Magistrate.

Berlin, den 26. Juli 1886.

1 Der Der Minister Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.

Für den Minister für Handel und

Gewerbe: von Boetticher.

Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. 1

Bekanntmachung. ““

Die planmäßige 32. Ziehung von 55 Serien der Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1855, welche die am 1. April 1887 mit je einzulösenden 5500 Schuldverschreibungen enthalten, wir

am 15. September d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße 92/93, in Gegen⸗ wart eines Notars öffentlich stattfinden. .

Die Nummern der gezogenen Serien werden demnächst durch Zeitungen und Amtsblätter bekannt gemacht.

Berlin, den 17. 8 1886.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. ““

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Der bisherige Superintendent der Diözese Stras⸗ burg W.⸗Pr., jetzige Pfarrer Dreyer in Pr. Stargard, ist um Superintendenten der Diözese Pr. Stargard⸗Berent estellt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Chef⸗Präsident der Ober⸗ Rechnungskammer, Wirkliche Geheime Rath von Stünzner, in Potsdam;

der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Jacobi, aus Süddeutschland.

4 % iges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 1 200 000 Fl. d. d. 26. Oktober 1853.

Bei der am 6. d. M. stattgefundenen 33. Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses von M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. negociirten Staatsanlehens des vormaligen Herzogthums Nassau von 1 200 000 Fl. d. d 26. Oktober 1853 sind zur Rückzahlung auf den 1. De⸗ zember 1886 nachverzeichnete Nummern gezogen worden:

Litt. A. à 1000 Fl. = 1714 29 ₰. Nr. 74 80 103 165 199 200 216 271 303 323 365 373 391 = 13 Stück über 22 285 77 ₰.

Eitt P. 8 500 FI. 857 14 Nr. 6 8 17 38 62 58 70 175 189 191 254 287 325 401 440 446 455 512 579 593 604 664 682 691 727 733 753 754 795 810 826 838 868 874 948 974 = 36 Stück über 30 857 4 ₰.

Litt. C. à 200 Fl. = 342 86 ₰. Nr. 11 20 32 59 61 94 111 156 172 179 183 200 211 268 277 316 330 332 350 372 411 425 500 506 531 573 641 697 698 702 708 795 818 847 914 995 = 36 Stück über 12 342 96 ₰.

Litt. DP, à 100 Fl. = 171 43 ₰. Nr. 74 121 168 170 189 204 216 239 248 296 321 380 397 403 423 444 463 482 484 488 496 547 574 586 606 657 669 703 754 792 822 864 868 923 931 945 = 36 Stück über 6171 48 ₰.

Summa 121 Stück über 71 657 25 A₰.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermine erfolgt, bei folgenden Stellen erhoben werden können:

Bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin und bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen nebst Zinsscheinen Reihe IV Nr. 3—8 und Zinsschein⸗Anweisung.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefernden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrage der Obligationen abgezogen.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasse hier oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen bezeichneten Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisung durch diese Kasse an den Unterzeichneten und zwar einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine zur Prüfung einzusenden.

Rückständig sind noch aus früheren Verloosungen die nachstehend mit ihrer Nummer be⸗ zeichneten Obligationen:

pro 1. Dezember 1857: A. 124. 8

pro 1. Dezember 1873: D. 135.

pro 1. Dezember 1884: D. 612.

Wiesbaden, den 9. August 1886.

Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Salzburg, 11. August. Janke;, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 87, auf drei Monate zur Dienstleist. bei der topographischen Abtheilung der Landes⸗Aufnahme kommandirt.

Königlich Bayerische Armee. .

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 12. August. Wittmann, Zeug⸗Lt. des Art. Depots Augsburg, zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 12. August. Endres, Zeug⸗Pr. Lt. der Geschützgießerei und Geschoßfabrik, mit Pension der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 12. August. Schneider, Pr. Lt. des Beurlaubtenstandes des 5. Chev. Regts., mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Höreth, Pr. Lt. des Beurlaubtenstandes des 15. Inf. Regts., der Abschied ertheilt. Den Sec. Lts. des Beurlaubtenstandes: Bock des 11. Inf. Regts., Scheiber, Zangl, des 13. Inf. Regts., Kimich des 6. Chev. Regts., Köhler, des 2. Fuß⸗Art. Regts., Schirber des 1. Train⸗Bats., der Abschied ertheilt.

Im Sanitäts⸗Corps. 12. August. Dr. Sartorius, Stabsarzt des Beurlaubtenstandes, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Dr. Dietrich, Assist. Arzt 1. Kl. des Beurlaubten⸗ standes, Dr. Ritter, Dr. Faber, Assist. Aerzte 2. Kl. des Beurlaubtenstandes, der Abschied ertheilt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. August. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ aus Babelsberg meldet, bereits heute früh um 7 ½ Uhr in die Gegend von Sperlingslust und wohnten daselbst den Uebungen des 1. Garde⸗Regiments z. F. bei.

Nach der Rückkehr nach Schloß Babelsberg nahmen Se. Majestät die Vorträge des Ober⸗Hofmarschalls Grafen Per⸗ poncher sowie des Chefs des Militärkabinets, General⸗Lieute⸗ nants von Albedyll, entgegen.

Heute Nachmittag werden Se. Majestät den Marquis Tseng sowie den hiesigen chinesischen Gesandten empfangen,

welche mit mehreren anderen Herren auch an der Hoftafel

theilnehmen werden.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten

der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten Fefherns Vormittag dem Exerzieren auf dem Bornstedter elde bei.

Mittags ertheilte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Audienzen. 1 3

Abends begleitete Höchstderselbe Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin mit den Prinzessinnen⸗Töchtern zur Abreise nach dem Süden bis zur Station Großbeeren und kehrte um 10 Uhr nach dem Neuen Palais zurück.

Giebt ein gegen seine Vexanlagung zur klassifizirten Einkommensteuer in Preußen Reklamirender der Bezirkskommission gegenüber unaufgefordert eine Erklä⸗ rung an Eidesstatt über seinen Vermögensstand wissent⸗ lich falsch ab, so ist er nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, III. Strafsenats, vom 24. Mai d. J., aus §. 156 des Strafgesetzbuchs wegen falscher Versicherung an Eidesstatt zu bestrafen.

Wider deutsche Eisenbahn⸗Verwaltungen sind beim Reichs⸗Eisenbahnamt in der Zeit vom 1. Ja⸗

nuar bis Ende Juni d. J. im Ganzen 70 Beschwerden

aus dem Publikum eingelaufen. Von diesen beziehen sich 17. auf den Personenverkehr, 41 auf den Güterverkehr und 12 auf andere Gegenstände. Das Reichs⸗Eisenbahnamt hat von diesen Beschwerden für begründet erachtet 10, als unbegründet

zurückgewiesen 7, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichs⸗

gewalt nicht zur Kognition gezogen 12. Die übrigen 41 wurden zum größten Theil mit Rücksicht auf die darin be⸗

handelten Gegenstände zur direkten Erledigung an die zustän⸗ digen Eisenbahn⸗Verwaltungen abgegeben. Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 28 Eisenbahn⸗Verwaltungen.

Vor der vormaligen Königlichen technischen Ober⸗Prüfungs⸗Kommission in Berlin haben während des Zeitraums vom 15. September 1885 bis 9. Juli 1886 im Ganzen 298 Kandidaten (im Vorjahre 257) die zweite Staatsprüfung im Bau⸗ und Maschinen fach abgelegt. Von diesen Kandidaten haben 255 die Prüfung bestanden und zwar 227 als Baumeister und 28 als Maschinenmeister und sind dieselben demzufolge mit Ausnahme eines Kandidaten, welcher die preußische Staats⸗ angehörigkeit nicht besitzt zu Regierungs⸗Baumeistern bezw. Regierungs⸗Maschinenmeistern ernannt worden.

Nach den älteren Vorschriften vom 3. September 1868 und den früheren sind 8 Kandidaten und zwar 7 nach beiden Fachrichtungen gleichmäßig und 1 für das Bau⸗Ingenieurfach, nach den Vorschriften vom 27. Juni 1876 290 Kandidaten und zwar 107 für das Hochbaufach, 145 für das Bau⸗Ingenieur⸗ fach und 38 für das Maschinenfach geprüft worden.

Von den 255 Kandidaten, welche die Prüfung bestanden aben, ist 8 Regierungs⸗Baumeistern und 4 Regierungs⸗

aschinenmeistern das Prädikat „mit Auszeichnung“ zuerkannt

worden; außerdem hat der oben besonders erwähnte Kandidat dasselbe Prädikat erhalten.

Der General der Infanterie, von Stiehle, General— Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Chef des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Corps und General⸗Inspecteur der Festungen, ist von Dienstreisen zurückgekehrt; desgleichen der Kommandant von Berlin, General⸗Major von Derenthall, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von Urlaub.

Der Königliche Gesandte für Mecklenburg und die Hansestädte, von Kusserom, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Dauer der Abwesenheit desselben von Hamburg fungirt der Vize⸗Konsul Dr. Michahelles als interimistischer Geschäftsträger.

Der Kaiserlich russische Botschafter am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Graf Schuwaloff, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Berlin fungirt der Botschafts⸗Rath Graf Murawieff als interimistischer Geschäftsträger.

Bayern. München, 21. August. (W. T. B.) Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin traf mit den Prinzessinnen⸗Töchtern Victoria, Sophie und Margarethe, Königlichen Hoheiten, heute Vormittag 10 Uhr 20 Minuten hier ein und wurde auf dem Central⸗ bahnhof von Sr. Königlichen Hoheit dem Prin⸗ zen Wilhelm, Höchstwelcher von Bayreuth hier eingetroffen und im Hotel Bellevue abgestiegen war, empfangen. Nachdem die Höchsten Herrschaften im Königssalon gemeinsam das Frühstück eingenommen hatten, setzte Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin mit Höchst⸗ ihren Töchtern um 10 ¾ Uhr die Reise nach Triest fort, wäh⸗ rend Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm nach Starn— berg fuhr, von wo Höchstderselbe heute Abend hierher zurück⸗ zukehren gedenkt.

Bayreuth, 20. August. (W. T. B.) Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen wohnte der heutigen Vorstellung des „Parsifal“ bis zum Schlusse bei, begab Sich dann direkt nach dem Bahnhof, nahm dort im Königssalon das Souper ein und reiste um 11 Uhr nach München ab.

Die heutige letzte Aufführung des „Parsifal“ war von einer großen Anzahl von Fürstlichkeiten besucht. Außer Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, welche heute früh hier eingetroffen war und zuvor die Eremitage sowie die protestantische Hauptkirche besucht hatte, wohnten derselben auch Prinz Karl von Baden, Herzog Karl Theodor in Bayern mit seiner Tochter, der Prinzessin Amalie, die Herzogin von Modena, der Herzog von Montpensier, zwei Gräfinnen von Eu, Fürst Albert Taxis und mehrere andere Fürstliche Personen bei.

Baden. Karlsruhe, 19. August. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog ist heute Vormittag nach Straßburg wo Höchstderselbe dem Fürsten zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, Kaiserlichem Statthalter zu Elsaß⸗Lothringen, einen Besuch ab⸗ statten und Nachmittags 3 Uhr von da nach Metz weiterreisen wird. Die Besichtigungen im Bereich des XV. Armee⸗Corps werden Se. Königliche Hoheit bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch nehmen, welcher für die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers in Straßburg bestimmt ist, worauf dann

die größeren Manöver des XV. Armee⸗Corps in Gegenwart Sr. Majestät folgen werden, denen der Großherzog in Höchst⸗ seiner Eigenschaft als General⸗Inspecteur der V. Armee⸗ Inspektion anwohnen wird. Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin beabsichtigen, im Laufe der nächsten Woche zu längerem Aufenthalt nach Schloß Baden über⸗ zusiedeln. 11““

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. August. (Presse.) Der „Pester Lloyd“ meldet, daß das Kriegsbudget für 1887, dessen Zusammenstellung in den Abtheilungen des Kriegs⸗Ministeriums gegenwärtig im Zuge ist, eine Steigerung erfahren wird. Von den Delegationen soll eine Summe von ungefähr 100 000 Fl. angesprochen werden, um im Konkretual⸗ stande der Fußtruppen (Infanterie, Jäger, Poniere, Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Regiment) die Anzahl der Obersten um 35 und jene der Oberst⸗Lieutenants um 93 zu vermehren, wogegen die Zahl der Majore um 128 vermindert würde. Ferner soll ein neues (viertes) Remonten⸗Depot (Fohlenhof) aufgestellt wer⸗ den. Endlich beabsichtigt die Heeresleitung, der Mannschaft ein warmes Nachtmahl als Gebühr zuzubilligen und die hier⸗ für erforderlichen Mittel in das Ordinarium einzustellen. Mor do 2 joso . . zweoj 8 Werden zu diesem Zweck auch nur zwei Kreuzer pro Kopf und Tag beansprucht, so beläuft sich das Erforderniß für jeden Mann doch auf sieben Gulden dreißig Kreuzer im Jahre. Auch ist zu berücksichtigen, daß nicht blos der Mannschaftsstand des Heeres, sondern auch der aktiven Landwehr respektive der Honved⸗Abtheilungen, in Oesterreich und in Ungarn, sowie die zu den periodischen Waffenübungen einberufenen Reservisten, Ersatzreservisten und Landwehrleute dieser Gebühr theilhaftig werden müßten. Wenn daher auch das Kriegsbudget eine geringere Summe für die Bestreitung des Nachtmahls aufweisen sollte, so wird in Wahrheit der Gesammtbedarf für diesen Titel unter Hin⸗ zurechnung der correspondirenden Summen in den Budgets der beiden Landesvertheidigungs⸗Ministerien nicht weniger als 2 160 000 Fl. ausmachen.

Bad Gastein, 21. August. (W. T. B.) Der Kaiser Franz Josef emfing gestern Mittag den Reichskanzler Fürsten Bismarck in zweistündiger Audienz.

Schweiz. Bern, 20. August. (W. T. B.) Anläßlich der drohenden Ausbreitung der Cholera in Ober-⸗Italien hat der Bundesrath die üblichen cholera⸗polizeilichen Maßregeln für den Kanton Tessin sofort in Kraft treten lassen und die früheren hierauf bezüglichen Vorschriften für den Gotthardbahnverkehr, die Dampfschiffahrt auf dem Luganer See und für die Postfahrten erneuert. Gleichzeitig hat der Bundesrath die Ein⸗ und Durchfuhr von ungebeizten Häuten, ungewaschener Wolle, Hadern, alten Kleidern und des Gepäcks von Reisenden unter⸗ sagt; ausgenommen hiervon ist das Gepäck, das Reisende, . 8 der Fahrt von Italien nach der Schweiz gehen, mit ich führen.

Großbritannien und Irland. London, 19. August. (A. C.) Die Thronrede, mit deren Verlesung der Lordkanzler heute das Parlament eröffnete, lautet:

Mylords und Gentlemen! Ich habe Sie entboten, sich zu dieser ungewöhnlichen Jahreszeit zu versammeln, um unerläßliche Geschäfte zu erledigen.

Die Session des letzten Parlaments wurde unterbrochen, ehe die gewöhnliche Arbeit des Jahres vollendet war, damit die Ansicht des Volkes über gewisse wichtige, auf die Regierung Irlands Bezug habende Vorschläge eingeholt werden könnte. Das Resultat dieser Berufung ist eine Bestätigung des Beschlusses, zu welchem das letzte Parlament gekommen war.

Die provisorische Natur der Anordnung, welche das letzte Par⸗ lament für die öffentlichen Lasten des Jahres getroffen hat, macht es unthunlich, die Berathung der nothwendigen finanziellen Gesetzgebung länger hinauszuschieben. 8

Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Die Etats, welche dem letzten Parlament unterbreitet und nur theilweise bewilligt wurden, werden Ihnen vorgelegt werden.

Mylords und Gentlemen! In einem Theil des Jahres, welcher gewöhnlich für die Ferien bestimmt ist, und nach den langen und außerordentlichen Arbeiten, denen sich Viele von Ihnen unterzogen haben, stehe ich davon ab, Ihnen zur Erwägung irgend welche Maß⸗ nahmen vorzuschlagen, außer denen, welche zur Führung des öffent⸗ lichen Dienstes während des übrigen Theils des Finanzjahres un⸗ erläßlich sind. Ich bin überzeugt, daß Sie denselben Ihre prompte und sorgfältige Aufmerksamkeit schenken werden.

Das Unterhaus besteht jetzt aus 314 Konservativen, 77 liberalen Unionisten, 189 Gladstonianern und 84 Parnel⸗ liten; 5 Sitze sind unbesetzt. Mit dem Sprecher zählt das Haus somit 670 Mitglieder. Die Unionisten besitzen eine Majorität von 118 über die vereinigten englischen und irischen Homeruler, und die Konservativen sind nur um 36 Stimmen überhaupt in der Minorität.

Großbritanniens Staatseinnahmen vom 1.April bis zum 14. d. M. betrugen, einem in der „London Gazette“ veröffentlichten Ausweis zufolge, 29 082 292 Pfd. Sterl. gegen 29 019 940 Pfd. Sterl. in dem entsprechenden Zeitraum des verflossenen Finanzjahres. Die Ausgaben beliefen sich auf 33 584 097 Pfd. Sterl. gegen 35 733 202 Pfd. Sterl. Das Guthaben der Regierung in den Banken von England und Irland bezifferte sich am 15. d. M. auf 1 408 048 Pfd. Sterl. gegen 2 282 703 Pfd. Sterl. am 15. August 1885.

20. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unter⸗Staatssekretär Fergusson in Beantwortung einer A nfrage: das Gerücht von einer Besetzung von Port Lazarew durch die Russen sei ein durchaus unbestätigtes; der russische Minister von Giers habe dasselbe am 25. v. M. für unb egründet er— klärt. Die Adreßdebatte wurde hierauf durch den Deputirten O'Connor fortgesetzt.

21. 2 (C(T. eh) Unter den diplo⸗ matischen Schriftstücken über die Batumfrage, welche dem b ament mitgetheilt wurden, befindet sich eine Depesche Lord Rosebery's an den englischen Botschafter Morier in St. Petersburg vom 3. Juli Er. Aus derselben geht hervor, daß Lord Rosebery in einer Unterredung mit dem Botschafter von Staal diesem gegen⸗ über erklärte: die Beseitigung des Art. 59 des Berliner Vertrages sei eine sehr ernste Angelegenheit. Lord Rosebery bestritt die Beweiskraft des Arguments, daß Rußland sich der in Art. 59 übernommenen Verpflichtung entledigen könne, weil dieselbe eine freiwillige Erklärung des Kaisers sei, und hob hervor, daß aus dem Protokoll hervorgehe, daß diese Verpflichtung den Charakter eines feierlichen Vertrages zwischen dem Kaiser und den anderen Mächten habe. Eine Depesche Lord Rosebery's an Morier vom 13. Juli sagt: die Regierung

1“

vermöge dieses Vorgehen Rußlands, welches nicht die Zu⸗

stimmung der Signatarmächte habe, nicht anzuerkennen; dasselbe würde den Abschluß von ähnlichen Vereinbarungen für die Folge schwierig oder gar unmöglich machen. In einer Depesche des Ministers von Giers an den russischen Botschafter von Staal vom 27. Juli hält die russische Regierung die Ansicht aufrecht, daß die frei⸗ willige Erklärung des Kaisers eine Verbindlichkeit nicht begründe; sie bezieht sich auf andere Fälle, in denen der Vertrag verletzt worden sei, insbesondere auf denjenigen, welcher die jüngsten Unruhen auf der Balkan⸗Halbinsel her⸗ vorgerufen habe, und schließt mit der Bemerkung, daß Ruß⸗ land nach wie vor von dem Wunsche beseelt sei, zur Befestigung des Friedens beizutragen, in der Hoffnung, daß die Mächte, welche die Grundlagen desselben gewährleisteten, selbst die⸗ selben respektiren würden.

Frankreich. Paris, 19. August. (Fr. C.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht heute ein Rund⸗ schreiben des Kriegs⸗Ministers an die Militär⸗Gouver⸗ neure von Paris und Lyon und an die Corps⸗Befehlshaber, welches anordnet, daß in Zukunft alle Rekruten, Reservisten und Landwehrleute von und zu den Bahnhöfen mit Musik zu begleiten sind.

Außer der bekannten illustrirten Biographie des Generals Boulanger, die trotz Verbots durch den Gerichtsvollzieher noch immer auf den Boulevards kolportirt wird, wird nun seit gestern auch noch ein ähnliches Machwerk, die illustrirte Zeitung „Le Boulangiste“, welche Zeichnungen des Generals Boulanger in allen möglichen Stellungen und eine lange Auf⸗ zählung seiner Thaten bringt, auf allen Straßen ausgerufen.

Türkei. Konstantinopel, 20. August. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ meldet: Die Berathungen der türkischen und bulgarischen Dele⸗ girten in Sofia sind einstweilen ausgesetzt worden wegen einer gewissen Meinungsverschiedenheit in Betreff der Basis der Unterhandlungen. Die türkischen Delegirten haben von der Pforte weitere Instruktionen erbeten, dabei jedoch gleichzeitig konstatirt, daß eine zu Vereinigung geneigte Gesin⸗ nung unter den Delegirten obwalte.

Amerika. Chicago, 20. August. (W. T. B.) In dem Prozeß gegen die Anarchisten, welche die im Mai d. J. stattgehabten Ruhestörungen verursachten, wurde heute das Urtheil gesprochen. Von den vor Gericht ge— stellten Angeklagten wurden 7 des Mordes schuldig erklärt und zum Tode verurtheilt; ein Angeklagter erhielt 15 jährige Gefängnißstrafe. Das Publikum, welches der Gerichtsverhandlung beiwohnte, begrüßte den Urtheilsspruch mit lauten Beifallsäußerungen.

Süd⸗Amerika. Uruguagy. Montevideo, 20. August. (W. T. B.) Beide Kammern veotirten eine Adresse an den Präsidenten der Republik, in welcher der Ent⸗ rüstung über das gegen denselben verübte Attentat Ausdruck gegeben wird. Von der Polizei sind aus Anlaß des Attentats gegen 50 Personen verhaftet worden.

Zeitungsstimmen. 8 Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ schreibt: Obgleich die dunklen Prophezeiungen in Betreff der Zoll⸗ und

Handelspolitik des Deutschen Reichs keineswegs in Erfüllung gegangen sind, so kann es die manchesterliche Presse doch nicht unterlassen, Klage⸗ lieder aller Art anzustimmen und dieselben durch höhnische Bemerkungen zu illustriren. Selbstverständlich finden derartige Heulmeiereien stets Zu⸗ stimmung bei Allen, die mit ihrer augenblicklichen Lage nicht zufrieden sind und die es nun sehr bequem finden, den „Racker von Staat“ sür das, was sie gewöhnlich selber verschuldet haben, verantwortlich zu machen. Dieses Mittel der Oppositionserzeugung hat deshalb auch noch nie versagt; denn der Unzufriedenen hat es stets sehr viele gegeben und wird es immer geben, so langedie Welt steht.

Steht es nun aber wirklich so schlecht um Handel und Industrie in Deutschland? Ist es wahr, daß wir, wie die Tiraden der manchesterlichen Blaͤtter folgern lassen, am Hungertuche nagen⸗ Keineswegs! Deutschland hat ganz im Gegentheil auf dem Gebiete“* des Handels und der Industrie selten einen so großen Aufschwung genommen, wie in den letzten Jahren, einen Aufschwung, um den es selbst von den Engländern, die ein feines Gefühl für diese Dinge haben, beneidet wird..

So hat die von der englischen Regierung eingesetzzte Kommission zur Untersuchung der Handelsstockung in England wiederum einen Band veröffentlicht, in welchem auf die in die Augen springende Thatsache hingewiesen wird, daß das kommerzielle Aufblühen Deutsch⸗ lands als eine der Hauptursachen der andauernden Stockung in der englischen Industrie anzusehen sei. (Folgen die schon bekannten Mit⸗ theilungen.)

Sehen wir uns aber auch einmal bei uns selber in der eigenen Heimath um, ob es wirklich so traurig aussieht, wie die schwarzsehenden Manchesterblätter vorgeben. Nicht allein in Berlin, dessen Aufschwung in Betreff baulicher Anlagen, Verkehrsstraßen, Schmuckplätze ꝛc. geradezu ein kolossaler genannt werden darf, sondern auch in anderen Großstädten Deutschlands offenbart sich ein so be⸗ wegtes Leben und Treiben wie nie zuvor. Der Arbeiter ist, und zwar mit Recht, stolzer geworden auf seine Thätigkeit, und so hat sich eine Wohlanständigkeit in Kleidung und Bewegung heraus⸗ gebildet, wie sie früher nicht bemerkt worden ist. Selbst in Betreff der Volksbelustigungen und der sonstigen Genüsse ist eine Veredelung des Geschmacks unverkennbar. Die öffentlichen Bier⸗ häuser, namentlich die Gartenlokale, sind meistentheils bis auf den letzten Platz gefüllt mit Leuten aus allen Lebensstellungen, die friedlich mit einander verkehren, ohne von dem Kastengeist vergangener Zeiten allzusehr angekränkelt zu sein. Die Erziehung der Jugend in an⸗ erkannt besseren Volksschulen als früher, die Krankenkassen und Unfall⸗ versicherungen, die eine schwere Bürde von den Schultern der Ar⸗ beiter genommen haben, alles das vereint sich zur Herbeiführung besserer Zeiten, die erhoffen lassen, daß die Klagelieder Derer, die nur die Schattenseiten der Gegenwart gelten lassen wollen, endlich doch verstummen müssen.

In derselben Zeitung lesen wir:

In Angelegenheit des Verbots der Einfuhr amerikanischer Schweineprodukte bemerkt die Handelskammer zu Mainz in ihrem jüngst erstatteten Jahresberichte: „Das Einfuhrverbot hatte einen durchschlagenden Erfolg. Die Züchtung und die Mästung nahm in Deutschland einen ganz bedeutenden Aufschwung, und es zeigte sich bald und deutlich, daß auf diesem Wege eher billiges und dabei gutes Fleisch zu erzielen ist, als wenn uns Amerika mit seiner für die Gesundheit oft sehr fraglichen Ausschußwaare überfluthet.“

Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ schreibt:

Ueber die Unfallversicherung spricht sich außer anderen auch der Jahresbericht der Handelskammer zu Frankfurt a. M. sehr günstig aus; nachdem kleinere Mängel, die bei Durchführung der Organisation hervorgetreten sind, namhaft gemacht worden, wird fortgefahren:

„Im Allgemeinen wird von vielen Seiten jetzt schon die wohl⸗ thätige Wirkung der Reichs⸗Unfallversicherung anerkannt, insbesondere nach der Richtung hin, daß die von Jahr zu Jahr zunehmenden

Preußen (ohne Hohenzollern Preuß b Hohenz

v11e4*“ Unfallprozesse, welche den Frieden zwischen Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern mehr und mehr untergruben, und welche durch die dabei oft unverhältnißmäßig hoch erstrittenen Ersatzsummen die Versicherungs⸗ prämien immer mehr steigerten, nunmehr aufgehört haben.“ 8 Bekanntlich waren es vor allem die Freisinnigen, welche sich aufs äußerste gegen den Fortfall der Privatversicherung sträubten und die „freie Erwerbsthätigkeit“ der Unfallgesellschaften, welche eben jene be⸗

klagten Prozesse mit sich brachte, erhalten wollten.

In der Londoner „Allgemeinen Correspon⸗ denz“ lesen wir: Ueber die immer drohender werdende Konkurrenz Deutschlands schreibt der britische General⸗Konsul in Kiew, Rußland, in seinem Konsularberichte: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Handel in landwirthschaftlichen Geräthen und Maschinen nach düe⸗ groß ist und viel davon aus England kommt. Aber er könnte noch viel bedeutender sein, wenn unsere Fabrikanten sich die Bedürfnisse des Landes mehr angelegen sein lassen wollten. So sind z. B. die von England hierher kommenden Pflüge bei weitem zu schwer für den leichten Boden Man bat die englischen Fabrikanten, leichtere anzufertigen, aber sie kümmerten sich nicht darum, und waren unsere Landsleute daher ge⸗ zwungen, passendere Pflüge in Deutschland oder sonstwo zu bestellen. Aehnliches könnte man auch von anderen Artikeln anführen. Unsere Fabrikanten ignoriren die Wünsche der Konsumenten, und folglich be kommen andere Länder nach und nach die Lieferungen. Zur Bekräf⸗ tigung will ich hier die Worte eines Geschäftsfreundes von mir, eines Kesselfabrikanten in Warschau, eines Engländers, anführen. Er schreibt: In früheren Jahren importirten wir unser Eisen ausschließlich aus England; in Folge der Hals⸗ starrigkeit unserer Landsleute übertrugen wir jedoch unsere Kundschaft den westfälischen Werken und finden, daß die Deutschen viel liberaler sind, daß sich mit ihnen besser verhandeln läßt; außerdem geben sie uns ein Material, welches dem besten englischen ebenbürtig ist, zu einem billigeren EE“ Dieselbe Correspondenz sagt:

Aus dem Handelsausweise für Juli war ersichtlich, daß an der Einfuhr fremder Industrie⸗Erzeugnisse in England Deutschland mit 10 124 869 f, also mit über einem Drittel, betheiligt ist. Hierüber nun bringt der „Daily Telegraph“ täglich eine Reihe von Zu⸗ schriften von Kaufleuten, Fabrikanten und Geschäftsleuten, die sich über die beständig zunehmende deutsche Konkurrenz bitter beklagen und alle möglichen Gegenmittel vorschlagen. ...

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 34. Inhalt: Konsulatwesen: Todesfall. Bestellung eines Konsular⸗Agenten. Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands⸗Akren. Erequatur⸗ Ertheilung. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juli 1886. Finanzwesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April bis Ende Juli 1886. Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Stations⸗Controleurs. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 33. Inhalt: Gesundheitszustand und Gang der Volks⸗ krankheiten. Witterung. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Cholera⸗Nachrichten. Statistische Nachweisung über Sterblichkeits⸗ vorgänge in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. Statistische Nachweisung über Sterblichkeitsvorgänge in einer An⸗ zahl größerer Städte des Auslandes. Nachweisung der aus Berliner Krankenhäusern gemeldeten Erkrankungen. Nachweisung der aus deutschen Stadt⸗ und Landbezirken gemeldeten Erkrankungen. Witterungsnachweis. Cholera in Italien während des Monats April. Die Blattern⸗Epidemie in Marseille. Tollwuth in Frankreich. Pestähnliche Krankheiten in Packhoi. Zeitweilige Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung von Volkskrankheiten. Stand der Thierseuchen. Die sogenannte Milchkrankbheit unter dem amerikanischen Rindvieh. Veterinär⸗polizeiliche Maßregeln Sachsen⸗meiningische Verordnung, betr. Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenseuche Medizinalgesetzgebung ꝛc. Verfügung des Königl. preußischen Ministers der Medizinal⸗Angelegenheiten, betr. Statistik der Todesfälle an Pocken. Cirkular⸗Erlaß des Königlich preußi⸗ schen Medizinal⸗Ministers, betr. den Begriff „medizinische Klinik“. Bekanntmachung des Königlich württembergischen Medizinal⸗ Kollegiums, betr. Erstattung eines Begleitsberichts zu den Impf⸗ übersichten. Erlaß des Königlich württembergischen Ministers des Innern, betr. die Abfassung der Physikatsberichte für 1885. Regle⸗ ment zur Ausführung der Vorschriften in den §§. 57— 64 des Reichs⸗ gesetzes vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen in Brandenburg. Verordnung des Großherzoglich badi⸗ schen Ministeriums des Innern, betr. die Arzneitaxe. Recht⸗ sprechung. Erkenntniß des Reichsgerichts, betr. verdorbenes Fleisch. Einrichtungen zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Ver⸗ fügung des Königlich preußischen Regierungs⸗Präsidenten zu Königs⸗ berg, betr. Einrichtung öffentlicher Schlachthäuser. Verzeichniß der für die Bibliothek des Kaiserlichen Gesundheitsamts eingegangenen Geschenke.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 34. Inhalt: Nichtamtliches: Die Jubiläums⸗Ausstellung der bildenden Kuͤnste in Berlin. VIII. Die Verunreinigung des Brunnenwassers durch Abfallstoffe. Durch Wasserdruck bewegte Eisenbahndrehbrücke in Drontheim. Das technische Unterrichtswesen in Norwegen. XV. Abgeordneten⸗Versammlung des Verbandes deutscher Architekten⸗ und Ingenieur⸗Vereine in Frankfurt a. M. Vermischtes: Ergebniß der Regierungs⸗Baumeisterprüfungen in Preußen in dem Prüfungs⸗ jahr 1885/86. Ehrenbezeigungen. Baurath Böckmann. Münsterkirche in Bonn. Kettenschiffahrt auf dem Main. Kaiser⸗ lich russische Akademie der Künste. Verwendung von Trägerwell⸗ blech. Gliederschiffe der Aire⸗ und Calder⸗Schiffahrt. Zugstangen mit Bolzenaugen. Das Straßenwesen in Rußland.

Statistische Nachrichten.

Dem kürzlich erschienenen 1. und 2. Doppelheft 16. Jahrgangs 1886 der „Zeitschrift des Königlich preußischen Statisti⸗ schen Bureaus“ entnehmen wir über die preußischen Spar⸗ kassen im Rechnungsjahr 1884 bezw. 1884/85, daß, wie schon in den früheren Jahren, so auch im Jahre 1884 bezw. 1884/85 die Entwickelung auf diesem für die wirthschaftliche und sittl che Hebung des Volkes so wichtigen Gebiete stetig fortgeschritten ist. Die Zunahme an Sparstellen ist eine mehr als gewöhnliche gewesen, und auch die Summe der Einlagen weist einen Zuwachs auf, welcher zwar den des Vorjahres um ein Geringes, den der weiter zurück⸗ liegenden Jahre aber recht bedeutend übertrifft. Zu der Annahme, daß diese Vermehrung der Sparkasseneinlagen eine Verkümmerung anderer Triebe an dem Stamm des Volksvermögens bedeute, liege kein Grund vor. Man dürfe vielmehr in Anbetracht aller Umstände schließen, daß die gestiegene Geldfrequenz der Sparkassen überwiegend aus gesunden Wurzeln erwachsen sei, und daß in letzter Zeit bei denjenigen Volksklassen, für welche die Anstalten die hauptsächlichste Möglichkeit zur fruchtbringenden Anlegung ihrer Ersparnisse gewähren, Gelegen⸗ heit, Fähigkeit und Wille zum Sparen sich in befriedigendem Maße gehoben haben. Was die Sparkassen und Sparstellen be⸗ trifft, so wurden am Ende des Rechnungsjahres 1883 bezw. 1883/84 in Preußen deren 1258 gezählt; 1884 bezw. 1884/85 fand ein Zugang von 52, ein Abgang von 25 statt, so daß zu Ende des Jahres 1285 Kassen, also 27 mehr vorhanden waren als im Vorjahre, ungerechnet 7 neu errichtete Kassen, gegen 11 im Vorjahre, welche einen Abschluß noch nicht eingesandt hatten und daher in die Aufstellung nicht ein⸗ bezogen werden konnten. Die Zahl der Neben⸗ oder Filial⸗Sparkassen stieg von 344 auf 443, die der Annahmestellen von 772 auf 835, die der Sparstellen überhaupt also von 2374 auf 2563, sodaß in elches keine Sparkasse besitzt) eine