1886 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Sep 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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ihrer Verkündigung in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen die⸗ selbe unterliegen den Bestimmungen des §. 328 des Reichs⸗ Stasgeseshuche und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 95) beziehungsweise den Bestimmungen der nachstehenden Polizeiverordnung. 11““ Gumbinnen, den 11. September 1886. DDier Regierungs⸗Präsident. -“ Steinmann.

Polizei⸗Verordnung. Auf Grund des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine

Landesverwaltung vom 30. Juli 1883, in Verbindung mit den S. 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850, wird hiermit für den Umfang des Re⸗ gierungsbezirks Gumbinnen Folgendes verordnet: Einziger Paragraph. G. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende landespolizei⸗ liche Anordnung werden, soweir sie nicht den Strafbestim⸗ mungen des Reichs⸗Strafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 95) unterliegen, mit Geldstrafe von 10 bis 60 ℳ, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft beahndet. . Vorstehende Verordnung tritt mit dem Zeitpunkte ihrer Verkündung in Kraft. Guumbinnen, den 11. September 1886. Der Regierungs⸗Präsident. Steinmann.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 14. September. Wegen einer

Beleidigung eines preußischen Gendarmen auch in

Bezug auf eine dem Civildienst des Beleidigten angehörige

Handlung hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts,

III. Strafsenats, vom 5. Juli d. J., der militärische Porgesetzte des Beleidigten das Recht, den Strafantrag zu stellen.

8 Nach einer Cirkularverfügung des Ministers des Innern vom 22. Juni d. J. hat der Erlaß vom 26. Novem⸗ ber pr., betreffend die Errichtung von Filialen öffent⸗ licher Sparkassen, nur die Neuerrichtung von Filialen unter welchen auch die sogenannten Annahme⸗ stellen zu verstehen sind im Auge, und wohnt demselben somit eine rückwirkende Kraft nicht bei. Auch erscheint es nicht angezeigt, die Wiederbeseitigung derartiger, seit Jahren bestehender und nicht zum Zwecke der Konkurrenz, sondern lediglich in Folge hervorgetretenen Bedürfnisses ins Leben gerufener Einrichtungen zu verlangen, zumal wenn dieselben thatsächlich nicht zu einer Schädigung berechtigter Interessen Dritter geführt haben.

Sigmaringen, 13. September. (W. T. 8” Der König von Portugal ist heute Nachmittag 1 ½ Uhr nach

Brüssel abgereist; der Fürst und die Fürstin von Hohen⸗ zollern gaben demselben mehrere Stationen weit das Geleit.

1 Bayern. München, 12. September. Ueber die Uni⸗ formirungs⸗Aenderung in der bayerischen Armee enthält das neueste „Verordnungsblatt“ des bayerischen Kriegs⸗Ministe⸗ riums folgende Elerh ste Verordnung: 6 Im Namen Sr. Majestät des Königs. Se. Königliche Hoheit der Prind Luitpold, des Königreichs Baern Verweser, hat inhaltlich, Allerhöchster Entschließung vom 5. d. M. nachstehende Aenderungen in der Uniformirung und Ausrüstung des Heeres genehmigt und leichzeitig das Kriegs⸗Ministerium mit Erlaß der Vollzugs⸗ estimmungen und etwaiger Anordnungen nicht prinzipieller Natur beauftragt. I. Für Helm und Czapka werden neue Muster (1886) eingeführt. 1) Der Helm, von schwarzlackirtem Leder. st in der Form für alle Waffen gleich. Derselbe hat eine an 4 Blättern auf dem Helmkasten befestigte, kannelirte Spitze, welche bei denjenigen Offizieren und Mannschasten, die Büsche tragen, behufs Aufschraubens des Haarbuschtrichters zum Abnehmen eingerichtet ist. Die Blätter werden bei den Offizieren mittelst kleiner Sterne, bei der Mannschaft mittelst kleiner Knöpfe auf dem Helmkopfe befestigt. Der Vorderschirm, mit einer Metallschiene eingefaßt, ist eckig, der Hinterschirm abgerundet, an sämmtlichen Helmen ist eine Hinterschiene angebracht. Das Embleme ist das Königlich bayerische Wappen mit den Löwen als Schildhaltern und dem Spruchbande: „In Treue fest“. Die Helme der Fußtruppen, einschließlich der Militärschießschule, der ’“ der Pioniere, der Eisenbahn⸗Compagnie, der Sanitäts⸗ Lompagnien und des Kadetten⸗Corps, sowie der nicht regimentirten Offi⸗ zi für welche eine besondere Uniform vorgeschrieben ist (Feuer⸗ werksoffiziere, Offiziere des Haupt⸗Konservatoriums und des topo⸗ gsraphischen Bureaus ꝛc. ꝛc.), haben flache, die des Generalstabes, der Kavallerie, Feldartillerie und des Trains konvexe Schuppenketten. Die E“ und Beamten tragen die Helme wie die Offiziere der Fußtruppen. Die Kokarde ist an dem rechten, das Sturmband haltenden Auge angebracht. Dieselbe ist bei den Offizieren und 8 in Silber. 2) Das sämmtliche Beschläge auf dem Helme der Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten ist je nach der be⸗ treffenden Farbe entweder vergoldet

er oder versilbert, dasjenige

der Mannschaften von weißem oder gelbem Metall. Das Helmbeschläge hat die Farbe der Knöpfe des Waffenrockes; das Beschläge am Helm der Obersten in Generalsstellung ist stets weiß Cerg. Ziffer 5). 3) Helmbüsche tragen die Offiziere von Büffelhaaren, die Mannschaften vom Feld⸗ webel abwärts von Roßhaaren und zwar: weiße: die Königlichen Eee tutangen, der Generalstab, die schweren Reiter⸗ und die hevauxlegers⸗Regimenter; rothe: die 4 Feld⸗Artillerie⸗Regimenter; schwarze: der Train exkl. Sanitätsmannschaften. 4) Die Regi⸗ mentsinhaber, sowie die à la suite von Regimentern stehenden Generale tragen zur Regimentsuniform den Helm oder die Czapka des betref⸗ fenden Truppentheils, letzteren im Paradeanzug mit einem weißen Reiherbusch. 5) Die Obersten, welche zu Brigade⸗Commandeuren oder sonstwie in etatsmäßigen Generalsstellungen ernannt sind, sowie jene, welchen der Rang als Brigade⸗Commandeur besonders verliehen ist, ein reicher dekorirtes Wappen; die Czapka im Paradeanzug mit einem weißen Reiherbusch. Dasselbe Embleme, jedoch vergoldet, tragen auch der General⸗Stabsarzt, sowie diejenigen Sanitätsoffiziere, welchen ein Generalsrang Allerhöchst verliehen ist. 8) Die Festsehung des Termins, von welchem ab der Helm und die Czapka neuen Musters zu tragen sind, bleibt den Vollzugsbestimmungen vorbehalten. Die Aptirung des bisherigen Helms nach erfolgter Hinausgabe des Musters 1886 ist, soweit angängig, gestattet und darf für die Uebergangszeit über Verschiedenheiten hinweggesehen werden. 9) Sesgcgthir des Sitzes des Helms wird bestimmt, daß der Vorderschirm mit den Augenbrauen abschneidend zu tragen ist. 10) Die Czapka ist von schwarzlackirtem Leder mit abgerundetem Vorderschirm, metallener Schirmschiene und viereckigem Deckel von 16 cm Länge und Breite, mit dem bayerischen Wappen als Embleme zidoch ent⸗ sprechend kleiner als jenes am Helme dem Feldzeichen (Nationale) und metallenen Schuppenketten. Das Beschläge ꝛc. hat die Farbe der Knöpfe am Waffenrock. Zum Paradeanzug tritt hinzu: Die

Tuchrabatte von der Farbe des Rockkragens, bei den Offizieren mit blausilbernem Schnurbesatz —, die Fangschnur und der weiße, resp. unten blau eingefaßte weiße Haarbusch. Der Haarbusch der Offiziere ist von Büffelhaar, derjenige der Mannschaften von Roß⸗ haaren. II. An den Rockkragen der Uniformen ist überall da, wo nicht schon ein besonderer Vorstoß vorgeschrieben ist, ein 0,3 cm breiter Vorstoß von der Farbe des Grundtuches des Waffenrockes anzubringen. Ein 5 Vorstoß an der Halsbinde darf ferner⸗ hin auch außer Dienst nicht mehr getragen werden. III. Das auf dem Tragbande der Reiterpatrontasche der Offiziere angebrachte Schild, sowie der oberhalb des Schildes befind⸗ liche Löwenkopf mit Erbsenkette kommen in Wegfall. IV. Der Königliche Namenszug kommt auf allen Uniform⸗Ausrüstungs⸗ stücken ꝛc., auf welchen er dermalen angebracht ist, in Wegfall und wird ersetzt: 1) durch den Stern des Ritter⸗Ordens vom heil. Hubertus mit Krone in Silber: auf der Gala⸗Schabracke der Generale; 2) durch die Devise: „In Treue fest“: auf den Klingen sämmtlicher Offizierssäbel und Degen, bei diesen jedoch nach Maßgabe deren Neu⸗ beschaffung⸗ 3) durch die Königskrone: in den Epaulettfeldern und auf den Achselstücken der General⸗ und Flügel⸗Adjutanten, auf der Offizierskokarde des Gendarmerie⸗Helms, auf der Reiterpatrontasche der berittenen Mannschaften der Gendarmerie, auf dem Kastendeckel der Patrontaschen der Gendarmerie⸗Mannschaften zu Fuß, auf den Degenkoppelschließen der Hartschiere, endlich auf der Pelzschabracke der Offiziere zur Parade⸗Ausrüstung und auf der Tuchschabracke der berittenen Mannschaften der Gendarmerie.

Die „Allgem. Ztg.“ bemerkt zu dieser Verordnung:

„In dem Vertrage vom 23. November 1870, betreffend den Bei⸗ tritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes, war unter §. 5 III. bestimmt worden: „Bezüglich der Bewaffnung und Aus⸗ rüstung, sowie der Gradabzeichen, behält sich die Königlich bayerische Regierung die Herstellung der vollen Uebereinstimmung mit dem Bundesheere vor.“ Dagegen wurde im Schlußprotokoll zum ge⸗ nannten Vertrag in §. 4 vereinbart: „Diejenigen Gegenstände des bayerischen Kriegswesens, betreffs welcher der Bundesvertrag vom Heutigen oder das vorliegende Protokoll nicht ausdrückliche Bestim⸗ mungen enthalten sohin insbesondere die Bezeichnung der Regimenter ꝛc., die Uniformirung, Garnisonirung, das Personal⸗ und Militärbildungswesen u. s. w. werden durch dieselbe nicht berührt.“ Hierdurch wurde jede öbee- des Reiches auf die Uniformirung des bayerischen Heeres ausgeschlossen. Die gestern veröffentlichte Ent⸗ chließung Sr. Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten, wodurch die Einführung der Pickelhaube, Muster des bayerischen Gendarmerie⸗ helms, für die ganze Armee angeordnet wird, hat hiernach eine Maß⸗ nahme zur „Herstellung der vollen Uebereinstimmung mit dem Bundesheere“ getroffen, ohne daß für Bayern ein staatsrechtlicher Grund vorhanden war, und die Maßnahme ist deshalb ganz besonders bemerkenswertb.“

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 13. September. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser fuhren Vormittags bis zum festlich geschmückten Stephansfeld per Bahn, woselbst Se. Majestät von einer nach Tausenden zählenden Volksmenge jubelnd begrüßt wurden. Dort bestieg der Kaiser den Wagen und fuhr durch das von der Gemeinde reich dekorirte Dorf Brumath nach Weitbruch, woselbst der Bürgermeister und die Beigeordneten des Dorfes, sowie die Geistlichkeit und die Lehrer des Landkreises Straßburg versammelt waren, deren Begrüßung Se. Majestät sicht⸗ lich erfreut entgegennahmen. Der Kaiser beobachtete auf der Straße nach Weitbruch, im Wagen stehend, längere Zeit die Vorbereitung des Angriffs des XV. Armee⸗Corps auf die Stellung der Nord⸗Armee bei Kriegsheim und Weitbruch. So⸗ dann fuhren Se. Maäjestät zu der vor Weitbruch errichteten Ehrenpforte, woselbst der Bürgermeister des Ortes, sowie die Geistlichkeit und die Lehrer des Kreises Hagenau versammelt waren. Eine Schaar weißge⸗ kleideter Mädchen aus den angesehensten Familien des Kreises überreichte Wätmensträuße. Der Kaiser fuhr durch den festlich geschafüchk „Oums bis zur Kirche und wvon da auf eine Höhe westlich vom Weitbruch, zur Beobachtung der letzten Gefechtsmomente in unmittelbarer Nähe der Truppen. Das Gefecht endete mit dem allgemeinen Vorgehen der Infanterie des XV. Armee⸗Corps und mit energischen Gegenstößen der Infanterie und Kavallerie der markirten Nord⸗Armee. Um 12 Uhr 15 Minuten wurde „das Ganze halt“ geblasen, und die Truppen salutirten. Der Kaiser berief die Generalität und die Commandeure zur Kritik und fuhr sodann über Brumath nach Stephansfeld und von da mittelst Extrazuges nach Straßburg zurück. Auf der ganzen Fahrt und auf dem Manöverfelde wurden Se. Majestät von der überall zusammen⸗ geströmten Landbevölkerung herzlich begrüßt.

Allerhöchstdieselben trafen kurz nach 2 ¼ Uhr Nachmittags hier wieder ein.

Ihre Majestät die Kaiserin machte Mittags eine Spazierfahrt durch die Kontades⸗Promenade.

Abends fand bei Sr. Majestät dem Kaiser ein Diner von 100 Gedecken statt. Ihre Majestät die Kaiserin, Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz, der König von Sachsen, der Großherzog und die Frau Großherzogin von Baden wohnten nach dem Diner der von der Stadt veranstalteten Gala⸗Theatervorstellung bei. Die Kaiserin wurde bei der Ankunft im Theater von vier Beigeordneten empfangen und beim Eintritt in die Kaiserliche Loge mit einem vom Bürgermeister Back ausgebrachten Hoch begrüßt, in welches sämmtliche Anwesenden enthusiastisch einstimmten.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. September. (W. T. B.) Wie das „Fremdenblatt“ meldet, brachte Kaiser Franz Josef bei dem am Sonnabend anläßlich des Namensfestes des Kaisers von Rußland in Lubien stattgehabten Gala⸗ diner einen Toast auf das Wohl des Czaren aus, worauf die Musik die russische Nationalhymne spielte. Noch im Laufe der Nacht traf ein Danktelegramm des Kaisers von Rußland ein. An dem gestrigen Diner bei dem Kaiser nahm auch der rumänische Minister Sturdza theil. Derselbe empfing und erwiderte im Laufe des Tages den Besuch des Grafen Kalnoky und reiste in der Nacht nach Lemberg zurück.

Belgien. Brüssel, 14. September. (W. T. B.) Der König von Portugal ist Vormittags hier eingetroffen und am Bahnhof von dem König begrüßt worden.

Großbritannien und Irland. London, 10. Sep⸗ tember. (Allg. Corr.) Auf eine Eingabe der „schottischen protestantischen Allianz“, in welcher gegen die Anstellung eines Katholiken zum Minister des Innern Einsprache erhoben worden, hat der Schatzkanzler, Lord Randolph Churchill, unterm 9. d. die Antwort ertheilt: „Den Empfang Ihres Briefes mit der beigeschlossenen Abschrift einer von den Direktoren der schottischen protestantischen Allianz angenommenen Resolution bestätigend, muß ich mit Erstaunen und Bedauern bemerken, daß in diesem Zeitalter der Aufklärung und Toleranz Personen, die sich zu den Ge⸗ bildeten und Intelligenten zählen, zu Beschlüssen gelangen

können, die so unsinnig und unvernünftig sind wie jene, welche in der obenerwähnten Resolution enthalten sind.“

11. September. (Allg. Corr.) Der britische Ge⸗ sandte in Konstantinopel, Sir E. Thornton, reiste gestern Abend dorthin ab. Aus dem Kreise Cardiganshire in Wales werden starke Ueberschwemmungen gemeldet.

13. September. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ erklärt die Nachricht, der englische Konsul in Sofia, Lascelles, sei nach London zurückberufen, für unbegründet, mit dem Bemerken, Sofia, Stevens, nach London zurückgekehrt sei.

14. September. (W. T. B.) Die Morgenblätter veröffentlichen den Wortlaut der Agra rvorlage Parnell. Durch dieselbe wird den irischen Landgerichten die Ermächtigung ertheilt, den Gesuchen der Pächter um Herabsetzung des Pacht⸗ zinses für dieses und das folgende Jahr stattzugeben und Exmissionen zu sistiren, wenn der Pächter die Hälfte des Pachtzinses gerichtlich hinterlegt.

Simla, 9. September. (Allg. Corr.) Einem Reuter⸗ schen Telegramm zufolge wird gegen den Bonerwal⸗ Stamm an der Pendschab⸗Grenze eine strenge Blockade auf⸗ rechterhalten. Der Vice⸗König wird sich beim Verlassen von Simla direkt nach Bhawalpul, und von dort nach Lahore, Ahmedabad und Baroda begeben.

(Köln. Ztg.)

Frankreich. Paris, 12. September.

Die Thatsache, daß in der letzten Zeit die Urheber einer großen Anzahl von Verbrechen nicht entdeckt worden sind, hat su einer Neugestaltung der Sicherheitspolizei ge⸗

ührt Dieselbe bestand bis jetzt aus einem Sicherheitschef, 5 Ober⸗Inspektoren, 7 Brigadiers, 13 Unter⸗Brigadiers und 211 Inspektoren. In Zukunft wird sie folgendermaßen zusammengesetzt sein: 1 Polizei⸗Kommissar als Sicherheitschef 1 Polizei⸗Kommissar als Unter⸗Sicherheitschef, beamte, 5 Ober⸗Inspektoren, 10 Brigadiers, Brigadiers und 300 Inspektoren.

Der Kammer werden in der nächsten Session Gesetz⸗ entwürfe über die Kinder⸗ und Frauenarbeit, über den Volkskredit nach italienischem Muster, über die Verbesse⸗ rung des Gesundheitszustandes in den Städten und der mit Korea abgeschlossene Handelsvertrag vorgelegt werden. Dieser Vertrag sichert Frankreich das Recht der meistbegünstigten Nation; es wird in Zukunft einen diplomatischen Agenten beim König von Korea und Konsular⸗Agenten in allen dem Handel eröffneten Häfen unterhalten.

Elf englische Schifferboote, die sich keiner Ueber⸗ tretungen der Seeverordnungen schuldig gemacht hatten, son⸗ dern nur, um sich Lebensmittel zu kaufen, in französische Häfen eingelaufen waren, wurden festgehalten, weil man Repressalien für die von den Engländern festgehaltenen Schifferboote nehmen wollte. General Boulanger geht morgen auf zwei Tage zu den Manövern des XII. Armee⸗Corps. Die achtzehn auslän⸗ dischen Offiziere sind bei den zwei Armee⸗Corps in Vierzon eingetroffen. Ein Arbeiter hat der Gendarmerie angezeigt, die unbeschäftigten Arbeiter hätten 80 Chassepots und viele Patronen in Besitz; als Beweis hat er ein Chassepot vorgezeigt. Infolge dessen wurden Nachsuchungen angestell,, um Gewehre aufzufinden.

Bulgarien. Sofia, 13. September. (W. T. B.) In Beantwortung des anläßlich seines Namenstages an den Kaiser von Rußland abgesandten Glückwunsch⸗ Telegrammes hat der Kaiser den hiesigen russischen Konsul beauftragt, der Regierung und den angesehensten Personen der hiesigen Bevölkerung seinen Dank auszusprechen und gleich⸗ zeitig der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß Bulgarien, dessen Wohl dem Kaiser so sehr am Herzen liege, es verstehen werde, sich die Ruhe und Ordnung, deren es dringend bedürfe, zu sichern. Je mehr Bulgarien sich der Höhe dieser Aufgabe ge⸗ wachsen zeige, desto mehr werde es sich die wohlwollende Pro⸗ tektion des Kaisers sichern.

Die Sobranje ist heute von Stambuloff im Namen der Regentschaftsmitglieder mit einer Rede eröffnet worden, in der es heißt: „Sie kennen die letzten traurigen Saesenis welche das Land zu ertragen hatte, und das an die Bevölke⸗ rung gerichtete Manifest des Fürsten, in welchem derselbe er⸗ klärt, daß er in der Ueberzeugung, die Unabhängigkeit und die Rechte des Landes würden nicht verletzt werden, sich entschlossen habe, auf den Thron zu verzichten, damit die guten Be⸗ ziehungen zwischen Bulgarien und Rußland, dem Bulgarien seine Freiheit verdanke, schnell wieder hergestellt würden. An⸗ gesichts der kritischen Lage sind wir überzeugt, daß alle Bulgaren ohne Unterschied der Rasse, der Religion oder der Partei die Regierung kräftig durch patriotisches Zusammen⸗ wirken unterstützen werden, damit einerseits die Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Innern gewahrt werde, und damit andererseits das Land die gegenwärtige Krisis unter voller Wahrung seiner Interessen ert hen könne. Damit der jetzt erledigte Thron nicht zu lange unbesetzt bleibt, wird die Re⸗ gierung der Verfassung gemäß in kürzester Zeit die große Sobranje einberufen.“ Vor der Wahl des Bureaus äußerte ein Deputirter, der erste Gedanke müsse dem fortgegangenen Fürsten gelten. Die Versammlung erhob sich darauf unter dem Rufe: „Es lebe der Fürst!“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. September. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pötersbourg“ meint, die bulgarische Landesvertretung, die von Intriguen aller Art bestürmt werde, müsse sich von dauer⸗ haften Interessen leiten lassen, welche geeignet seien, die Zu⸗ kunft Bulgariens sicherzustellen. Die Versammlung habe nicht die Aufgabe, einen neuen Fürsten zu wählen.

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2 Bureau⸗ 20 Unter⸗

Zeitungsstimmen.

Die „Neue Preußische Zeitung“ sagt in ihrem Wirthschaftlichen Wochenbericht: 8 Wo ist das Herumdrücken um unbequeme Thatsachen nun? Der Verlegenheit und des Herumdrückens um ungünstige Thatsachen be⸗ schuldigte eines der bekanntesten Börsenblätter die Vertreter der sozial⸗ Bütttf hen Richtung, als es mit dem angeblichen „Rückgange“ des Bremischen Handels meinte einen Trumpf gegen den Schutzzoll aus⸗ spielen zu können. Mit einem Jahre meinte man drei bis fünf Jahre Uimeh zu 1 „Nun denn, es hat sich auf schutzzöllnerischer Seite keine Verlegen⸗ heit Feaeig man hat die Lächerlichkeit und Eher Seiteik der freihänd⸗ lerischen Behauptungen nachgewiesen, und zwar der Art, daß die Herren stumm werden wie die Fische, und dann, wie wir bereits erwähnt haben, in aller Verlegenheit bis auf den Bericht Marteau's an den französischen Handels⸗ Minister über den Stand der deutschen Industrie retirirten. Nun steht allerdings Marteau vollständig auf dem freihändlerischen Standpunkte; er

daß der ehemalige Geschäftsträger in

litischen Grunde sich die Aufgabe gesetzt, deutsche Bauern an die

theilt hinsichtlich der sogenannten „Handelsbilanz“ ganz die Ansichten, welche sogar bei den Vertretern der manchesterlichen Wissenschaft in Deutschland längst überwunden sind, welche nur noch in den Zeitungen spuken und als Gespenst gegen jeden ernsthaften Anlauf zu einer ge⸗ sunden Wirthschaftspolitik ausgehangen werden. Dennoch bestand die ganze freihändlerische Ausbeute aus Marteau's Bericht in der Behaup⸗ tung, daß die nachgewiesene Belebung des deutschen Verkehrs seit 1879 nicht auf den Schutzzoll zurückzuführen sei. Worin aber die Ursache zu suchen sein sollte, darüber beobachtete man wohlweisliches Schweigen. Nun sagt aber Marteau geradezu, viele der deutschen Industrien, die jetzt in Blüthe stehen und auch bereits auf dem internationalen Markte Bedeutung haben, seien erst in ganz neuer Zeit und seit der Wendung der deutschen Handelspotitik entstanden, und er tritt der Behauptung, daß gegenwärtig Deutschland eine Handelskrisis durchmache, auf das Entschiedenste entgegen. Also schließt Marteau sich ganz der von uns vertretenen Anschauung an, denn wir sehen wohl eine Krisis der roduktion jedoch keineswegs allein in Deutschland immer stärker anschwellen, aber von einer Krisis des Handels gewahren wir noch nichts; am allerwenigsten aber in Folge des Schutzzolles, und die von Marteau mitgetheilten Ziffern bestätigen dies vollkommen. Er bewerthet die Ausfuhr deutscher Industrieerzeugnisse für das Jahr 1874 auf 841 800 000 Fr., 1 Freihandels⸗ 1877 942 200 000 Zunahme 11,93 % Periode. 1880 1436 700 000 18 52,48 Schutzzoll⸗ 1884 1 730 000 000 20,41 „] Periode und er hebt eine Reihe von Industrien heraus, woran er die Tren⸗ nung im Einzelnen veranschaulicht, indem er die Ausführungen im Einzelnen angiebt und zwar in Millionen Francs für Schutzzoll⸗Periode

1880: 1884: 67,5 + 114 % 79,4 + 17 ½ %

Freihandels⸗Periode 1874: 1877:

48,8 31,6 35 %

keramische In⸗ Hvtrieze. Berg⸗Industrie (ohne Edel⸗ metalle) Maschinen und Werkzeuge. Häute und Leder⸗ waaren... Textil⸗Industrie. Papier.

51,6

78,6 52 % 136,0 + 69 % 276,7 + 103 ½ % 79,2 72,0 6 ½ % 94,2 + 30 % 136,7 + 45 %

43,5 63,9 + 45 % 87,4 + 45 % 134,5 + 54 % 369,3 418,6 +13 % 675,9 + 61 % 708,7 +4 5 %

20,4 28,3 + 38 ½ %a% 52,8 + 72 % 65,7 + 24 % Kurzwaaren und

Kunstgegenstände 38,4 49,3 + 31 % 75,4 + 35 % 99,4 + 32 %.

Die Erwägungen und Einsichten, von denen wir bei Bildung unserer Anschauung ausgehen, sind dem Freihandel und auch dem Be⸗ richterstatter des französischen Handels⸗Ministerium fremd. Ihnen ist einfach das bei der deutschen Ausfuhr gewonnene Ergebniß ein glän⸗ zendes, und der Franzose bezeichnet es als eine außerordentliche Blüthe Deutschlands. Dies haben wir rückhaltlos anzuerkennen, während freihändlerische Blätter gerade das Schlußergebniß der französischen Dar⸗ stellung beflissen verdrehen, einmal behauptend, von günstiger Lage der Industrie merke man in Deutschland nichts, und in zweiter Linie dem Franzosen die Aeußerung: der Schutzzoll habe an den günstigen Er⸗ gebnissen für die Industrie keinen Antheil, unterschiebend alles, um den Schutzzoll gegen den Freihandel herabzusetzen. Aber der Franzose vermeidet es nur begreiflich für einen Freihändler unter den vielen Momenten, die er zur Erklärung des Aufschwunges anführt, den der industrielle Export gewonnen hat, den Schutzzoll mit einem Wort zu erwähnen, während derselbe unter diesen Ursachen doch ganz offenbar in erster Linie steht. Denn unter dem Schirm des Schutzzolles erst war es vielen unserer Industriellen möglich, im Lande konkurrenzfrei ihre Betriebe so aus⸗ zudehnen, daß deren Leistungsfähigkeit auch auf dem internationalen Markte bis zur Konkurrenzfähigkeit stieg. Wenn der Franzose dies in seiner Schlußfolgerung zu sagen vermied, so drückte er es doch im Berichte selbst aus, indem er, wie schon hervorgehoben wurde, fest⸗ stellte, das die meisten der deutschen Industrien, wenigstens in ihrer Ausdehnung, erst neueren Datums seien.

Der Gebrauch, den die manchesterliche Presse von dem Bericht des Franzosen vom Standpunkt des industriellen Interesses gegen die Schutzzollpolitik zu machen sucht, erscheint also gänzlich verunglückt. Aber ihrem eigenen Wissen schlägt jene Presse ins Gesicht, wenn sie behauptet, man merke in Deutschland nichts von Blüthe der Industrie. Wir überblicken z. B. vor uns eine Fabrik und beobachten ihre Ent⸗ wickelung seit 1879. Damals war sie klein und war fast ausschließlich an⸗ gewiesen auf eine andere Fabrik, an die sie2/10 ihrer Erzeugnisse lieferte. Der Besitzer wohnte in einem kleinen Häuschen, hatte wenig Kapital und mußte, um seinen beschränkten Absatz zu erhalten, einen Gesell⸗ schafter nehmen. Nun, nach sieben Jahren, ist der Gesellschafter fort; der b braucht ihn nicht mehr. Auch für die Fabrik, welcher er früher fast ausschließlich diente, arbeitet er nicht mehr, denn er hat lohnendere Beschöstigung wobei er das Vierfache an Leuten gegen früher in Thätigkeit hat; jene Fabrik hat sich selbst entsprechende Werkstätten eingerichtet. Dabei hat der erstere Fabri⸗ kant neben seinem ersten Betriebe noch zwei weitere erbaut, hat dieselben mit der Eisenbahn in unmittelbare Verbindung gesetzt und wohnt nicht mehr in einem kleinen Hause, sondern in einer Villa, die mehrere hunderttausende Mark zu erbauen gekostet hat. Daß er jetzt Dampfbetrieb eingerichtet hat, versteht sich von selbst. Und dergleichen Beispiele kann man nach hunderten zählen. Wenn das keine industrielle Blüthe ist, was dann? Dabei ist aber jener Industrielle ein wüthender Gegner der Schutzzölle und beweist jedem, der es hören will, daß er sein Holz nicht mehr so billig, als früher, aus Slavonien und Serbien beziehen kann! Wie wenig er früher bezog und wie viel jetzt, verschweigt er aber. Und nun muß die Freihandelspresse selbst melden, daß jener Bremische „Han⸗ delsrückgang“, über den sie mit Hinblick auf den Schutzzoll Zeter⸗ mordio schrie, sich wieder in einen „Aufschwung“ verwandelt hat! Das kann doch der Freihandel nicht bewirkt haben, denn er ist ja nicht mehr vorhanden! Mögen die Herren doch nun auftreten sünd bepeifen, daß der Schutzzoll die Industrie und den Handel

ädige!..

Die „National⸗Zeitung“ bespricht das Som⸗ bart'sche Projekt, das Rittergut Streesow in Bauerhöfe zu zerlegen, und äußert zum Schluß:

Der Staat hat inzwischen nun ja aus einem wichtigen po⸗

Stelle polnischer Gutsbesitzer zu bringen. Seine Domänen unter Bauern zu theilen, scheint er hingegen so wenig wie jemals aufgelegt. Er denkt nicht daran, wie Hr. Miquel ihm in den siebziger Jahren rieth, zwanzig Millionen in die Hand zu nehmen, um den frisch an⸗ zusetzenden Bauern auf solchem fiskalischen Lande die Gebäude zu bauen und dergl. Allein nicht mehr wie in den Zeiten der letzten Kurfürsten und ersten Könige ist Preußen allein auf die unmittelbare Thätigkeit des Staates angewiesen, um die Zahl seiner ansässigen Bauern und Tagelöhner bewußt zu mehren. Auch der freie Unternehmungsgeist seiner Bürger tritt in diese Aufgabe wetteifernd mit ein. Wenn Hrn. Sombart’ s Beispiel, durch ein allerdings seltenes ZUusammentreffen von Gaben und Mitteln unterstützt, Nachfolge fände bessere Nachfolge als in der Gestalt jenes Berliner Vereins, der die Lüneburger Haide auf dem Lotterie⸗ Wege zu etwas machen will, das sie nie werden kann —, so wäre⸗ eine lange verlassene Bahn unserer alten großen Selbstherrscher in einer der fortgeschrittenen Zeit entsprechenden Weise glücklich wieder betreten. Was in Posen und Westpreußen jetzt geschehen soll, ist wenigstens seinen Beweggründen, zum Theil auch dem Verfahren nach etwas Anderes.

Die „Sozial⸗Correspondenz“ schreibt über den Verbrauch von Fleisch und Bier von 1846—1885 im König⸗ reich Sachsen:

d Fleisch und Bier gehören zu den wichtigsten Verbrauchsartikeln er Bevölkerung. Die Steuerlisten sind ziemlich sichere Quellen zur

Erkenntniß dieses Verbrauchs; jedenfalls sind nicht weniger, sondern

eher mehr Centner Fleisch und Bier verbraucht als ver⸗ steuert. Wenn wir nun die Steuerstatistik der letzten 40 Jahre zu Rathe ziehen, so ergiebt sich nach dem vom Königlich sächsischen Statistischen Bureau herausgegebenen neuesten statisti⸗ schen Jahrbuch für das Königreich Sachsen, daß im Jahre 1846 im Ganzen auf den Kopf der Bevölkerung in Sachsen nur 36,2 Pfd., dagegen 1885: 64,7 Pfd. Fleisch versteuert wurden. Er⸗ freulich ist es, daß das von dem Mittel⸗ und Arbeiterstande besonders verbrauchte Schweinefleisch am Erheblichsten im Verbrauche gestiegen ist, von 21,2 Pfd. pro Kopf im Jahre 1846 auf 40,8 Pfd. im Jahre 1885, während von dem theureren Rindfleisch im Jahre 1846 vom Kopf der Bevölkerung 15 Pfd. und 1885: 23,9 Pfd. verbraucht wurden.

„Eine noch höhere Steigerung des Verbrauchs zeigt sich beim Bier. Im Jahre 1845 wurden in Sachsen 376 573 und 1884/85: 1 120 962 Ctr. steuerpflichtiger Braustoff für die Bierbrauer ver⸗ wendet, davon wurden 1845: 1 588 826 Eimer Bier gebraut nnd im Jahre 1885: 5 080 759 Eimer. Außerdem ist noch viel auswärtiges Bier in Sachsen verbraucht und jedenfalls mehr Bier importirt als exportirt worden. Der Fleischverbrauch hat sich mithin in den letzten 40 Jahren pro Kopf der Bevölkerung in Sachsen noch nicht ganz verdoppelt, der Bierverbrauch aber mehr als verdreifacht. Da Bier von den breitesten Volksschichten verbraucht wird, so ist dieser Konsum ein ziemlich sicherer Gradmesser des gestiegenen Wohlstandes.

Statistische Nachrichten. i

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der Zeit vom 29. August bis 4. September cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 35,7, in Breslau 38,9, in Königsberg 32,3, in Köln 35,5, in Frankfurt a. M. 25,2, in Wiesbaden 26,3, in Hannover 22,0, in Kassel 16,2, in Magdeburg 38,5, in Stettin 27,2, in Altona 38,7, in Straßburg 36,2, in Metz —, in München 34,8, in Nürnberg 34,0, in Augsburg 27,8, in Dresden 31,3, in Leipzig 31,5, in Stuttgart 17,8 in Karlsruhe 18,7, in Braunschweig 33,0, in Hamburg 34,3, in Wien —, in Pest 34,8, in Prag 28,3, in Triest —, in Krakau 30/4, in Basel 14,0, in Amsterdam 26,0, in Brüssel 25,9, in Paris 25,3, in London 16,7, in Glasgow 20,9, in Liverpool 26,4, in Dublin 26.,2, in Edinburg 20,1, in Kopenhagen 31,3, in Stockholm 22,5, in Christiania 25,4, in St. Petersburg 25,2, in Warschau 25,2, in Odessa 43,9, in Rom 23,9, in Turin —, in Venedig 27,9, in Madrid —, in Alexandria 56,4 Ferner in der Zeit vom 8. August bis 14. August cr.: in New⸗York 29,8, in Philadelphia 22,1, in Balti⸗ more 22,1, in San Francisco —, in Kalkutta 19,3, in Bombay 21,5, in Madras 41,7.

Auch während dieser Berichtswoche hat die Sterblichkeit in den meisten Großstädten Europas wiederum zugenommen, indem in Folge der außergewöhnlich hohen Lufttemperatur, die besonders in den deut⸗ schen Städten in der Berichtswoche vorherrschte, die Sterblichkeit der Kinder an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen ziemlich allgemein eine bedeutende Steigerung erfuhr. Nur wenige Städte, wie Kassel, Mainz, Karlsruhe, Darmstadt, Stuttgart, Basel und London melden kleine Sterblichkeitsverhältnißzahlen. Insbesondere groß war die Zahl der Opfer an den genannten Krankheitsformen in Berlin, Hamburg, Breslau, München, Dresden, Leipzig, Köln, Frankfurt a. M., Hannover, Nürnberg, Magdeburg, Altona, Düsseldorf, Elberfeld, Aachen, Braunschweig, London, Paris, Kopenhagen, Pest, Brüssel, St. Petersburg, Warschau, Odessa u. a. Ansehnlich geringer wurde sie nur in wenigen Orten, wie in Augsburg, Königsberg, Bremen, Stuttgart, Darmstadt, Wiesbaden. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war fast allgemein eine gesteigerte. Von 10 000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet in Berlin 208, in München 188 Säuglinge. Ver⸗ mindert waren Todesfälle an akuten Entzündungen der Athmungs⸗ organe; auch die Infektionskrankheiten führten meist weniger, nur typhöse Fieber häufiger zum Tode. Masern be⸗ dingten in Berlin, Hamburg, London, St. Petersburg weni⸗ ger, in Paris und Prag etwas mehr Sterbefälle; Er⸗ krankungen an Masern kamen aus den Regierungsbezirken Königsberg und Stettin häufiger zur Anzeige. Das Scharlachfieber hat in Hamburg, London, Paris, Pest, Petersburg weniger, in Berlin, Köln, Warschau etwas mehr Opfer gefordert. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin, Hamburg, Breslau, Dresden eine größere, in Nürnberg, Magdeburg, London, Paris, Pest, St. Peters⸗ burg, Warschau eine kleinere als in der Vorwoche. Typhöse Fieber wurden in Berlin, Magdeburg, Hamburg, London, Paris, Pest häufiger, in St. Petersburg seltener Todesveranlassung. Sterbefälle an Flecktyphus kamen nur aus London 1, Erkrankungen aus Berlin und aus dem Regierungsbezirk Aachen je 1, aus St. Petersburg 4 zur Anzeige. Aus St. Petersburg wurden auch mehrfache Er⸗ krankungen an Rückfallsfieber gemeldet. Todesfälle an epidemischer Genickstarre werden aus Kopenhagen auns Wevlin 3 mitgetheilt, sowie aus letzterem Orte auch eine weitere Erkrankung. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut führten in Paris nicht selten zum Tode. Todesfälle an Keuchhusten waren in Berlin, London, Glasgow selten, in Paris mehrten sie sich. Pocken riefen in Hamburg, Prag, Warschau vereinzelte, in St. Petersburg und Rom mehrfache, in Pest 31 Sterbefälle hervor, Erkrankungen kamen aus Hamburg 1, aus dem Regierungsbezirk Königsberg 5, aus St. Petersburg 6, aus Pest 83 zur Meldung.

Ueber die Cholera in Italien lauten die Nachrichten ein wenig günstiger. Insbesondere hat die Epidemie in der Provinz Venetien abgenommen, und sind in derselben in der Zeit vom 27. August bis 2. September nur noch 57 Erkrankungen und 30 Todesfälle vorgekommen, von denen 15 bezw. 10 auf die Stadt Venedig entfallen. Auch aus den Provinzen Pavia, Como, Brescia, Mantua wurden nur wenige Fälle bekannt. Die Epidemie zieht sich allmählich aus den sumpfigen Gegenden des rechten Po⸗Ufers nach den höheren hügligen Gegenden. In Florenz werden wieder Gesundheitspässe ausgegeben. Neu zeigte sich die Cholera in einigen Gemeinden der Provinz Neapel, sowie in dem Badeorte Castellamare. Aus den Provinzen Bologna, Rovigo, Verona, Tre⸗ viso, Padua werden jedoch noch viele Erkrankungen gemeldet, weniger aus Udine und Vicenza. In Triest sind vom 23. August bis 2. September 92 Erkrankungen und 46 Todesfälle an Cholera vor⸗ gekommen. In der Provinz Istrien, besonders in Isola, herrscht die Seuche noch fort; in der Provinz Görz⸗Gradisca kamen einzelne, im

lecken Mettkovich zahlreiche Erkrankunngen und Todesfälle vor. In Fiume und in der Fiumer Vizegespanschaft blieb das Auftreten der Cholera bis Anfang September ein beschränktes.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Greifswald im Sommer⸗ Semester 1886. A Im Winter⸗Semester 1885/86 sind immatri⸗ kulirt gewesen 861, davon sind a. verstorben —, b. abgegangen mit Exmatrikel 208, c. weggegangen ohne sich abzumelden und daher ge⸗ strichen —, d. gestrichen auf Grund des §. 13 der Vorschriften für die Studirenden ꝛc. vom 1. Oktober 1879 —, e. gestrichen aus sonstigen Gründen —, zusammen 208. Es sind demnach geblieben 653, dazu sind in diesem Semester gekommen 363, die Gesammtzahl

der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1016. Die theologische

Fakultät zählt Preußen 313, Nichtpreußen 44, zusammen 357. Die juristische Fakultät zählt Preußen 56, Nichtpreußen 2, zusammen 58. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 432, Nichtpreußen 29, zu⸗ sammen 461. Die philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 94, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife, nach §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landesuniversitäten vom 1. Oktober 1879 34, c. Nichtpreußen 12, zusammen 140. B. Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören der Vorlesungen vom Rektor erhalten; nicht immatrikulationsfähige Preußen und Nichtpreußen 12. Die Gesammtzahl der Berechtigten ist mithin 1028. Von diesen Berechtigten hören Vorlesungen: AA. von den immatrikulirten Studirenden: in der theologischen Fakultät 356,

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in der juristischen Fakultät 58, in der medizinischen e 460, in der philosophischen Fakultät 139, zusammen 1013. Vom Hören der Vorlesungen dispensirt sind: in der theologischen Fakultät 1, in der juristischen Fakultät —, in der medizinischen Fakultät 1, in der philosophischen Fakultät 1, zusammen 3. BB. Von den übrigen be⸗ rechtigten Personen: Nicht immatrikulirte Preußen und Nichtpreußen, welche vom Rektor die Erlaubniß dazu erhalten haben, 12. Die Ge⸗ sammtzahl der Berechtigten, welche Vorlesungen hören, ist mithin 1025.

X“ Veterinärwesen.

1“ Nachriii— 8 über Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslanlde. Rußland.

In den Deutschland zunächst gelegenen und in den sonst haupt⸗ sächlich in Betracht kommenden Gouvernements und Gebieten.

Nach Meldungen vom 1. Juni bis 1. Juli 1886: 8 Rinderpest. Zahl der neu der überhaupt erkrankten gefallenen 8 Rinder

h 919 1311

Gpouvernements:

Bessarabien Charkow. . Srkuteltk. .. 1748 Jekaterinoslaw . .4785 o“— aeh1“ 84 Drenburg 5 2130 Poltawa 470 Ssamara .. 343 St. Petersburg 6 ESsearatow 372 Tambow 338 Tobolsk. 7081 Tombsk.. 6795 Wolhynien.. 437 Woronesh . . . 1038 Gebiete: Doöonische Kosaken. 1309 TLreansbaikal 1453 Dagestan 1360 Kuban —. 3947 —. 15734

Terek. 1“ Sibirische Pest. Gouvernements: 11“; 97 S114“ 16 I11“ ““ 52 Kiew. 138 Kurland. 1116“ 2 1A111A“ 8 Ljublin 2 3 Minsk Petrikau Poltawa 1P1ö“ St. Petersburg Smolensk Suwalki Vom 1. Juli bis 1. August 1886. Rinderpest. 8“ 788 1566

00 Oto Oœ&᷑SEOÄS S⸗

Astrachan

Charkow Irkutsk. . Jekaterinoslaw Kiew. Kursk . Moskau. Orenburg Poltawa Ssamara Tambow Tobolsk. Wsa Wolhynien . Woronesh.

Gebiete:

Donische Kosaken Transbaikal Dagestan 1 Kuban 86860 Sibirische Pest.

Gouvernements:

Charkow

Estland.

Jekaterinoslaw

Jaroslaw

Kalisch

Kurland.

Kursk

2 Ljublin

Minsk. Moskau. Nowgorod Petrikau Plozk Poltawa Pskow Radom Rjasan . St. Petersburg Smolensk . Suwalki

Sjedlez. Taurien. Warschau

Witebsk .“ Oesterreich. Laut der am 21. August 1886 vorliegenden Meldungen Lungenseuche. Zahl der

Land: infizirten Orte

“*“ 1 11““ 190 111264*“ Nieder⸗Oesterreich

Schlesien

Ober⸗Hesterreich ....

Maul⸗ und Klauenseuche. Mähren

Schafräude. Kirhh 1 Laut der am 31. August 1886 vorliegenden Meldungen:

Lungenseuche.

Böhmen .. Nieder⸗Oesterreich Schlesien .. .

Ober⸗Oesterreich. C11“