Oelsaaten pr. 1000 kg. Gek. —. Winterras — ℳ, Sommerraps — ℳ, Winterrübsen — ℳ, Sommer⸗ rübsen — ℳ
Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine be⸗ hauptet. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco mit Faß —. Loco ohne Faß — ℳ, per diesen Monat, per Oktober⸗November und per November⸗Dezember 43,3 bez., per Dezember⸗Januar —, per April⸗Mai 44,1 bez.
Leinöl per 100 kg — loco — ℳ, Lieferung —.
Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter⸗ mine geschäftslos. Gekündigt — Ctr. Kündigpr. — ℳ Loco — ℳ, per diesen Monat —, per Oktober⸗ November —, per November⸗Dezember —, per De⸗ zember⸗Januar —, per Januar⸗Februar 1886, per Februar⸗März —, per März⸗April —, per April⸗ Mai —.
Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 %. Termine fest und höher. Gekündigt 410 0001. Kündi⸗ gungspreis 37,6 ℳ, loco mit Faß —, per diesen Monat und per Oktober⸗November 37,5 — 37,8 bez., per November⸗Dezember 37,8 — 37,7 — 38 bez., per Dezember⸗Januar —, per Januar⸗Februar 1887 —, per Februar⸗März —, per März⸗April —, per April⸗Mai 39,2 — 39,1 — 39,4 bez., per Mai⸗Juni 39,4 — 39,7 bez.
Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco ohne Faß 37,5 bez. 1
Weizenmehl Nr. 00 23,00 — 21,50, Nr. 0 21,50. bis 19,50 bez.
Roggenmehl Nr. 0 u. 1 17,75 - 17,25, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 19,00 — 17,75 bez Nr. 0 1 ½ ℳ höher als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.
Stettin, 4. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco niedriger, 145,00 — 151,00, pr. Oktober⸗November 152,00, pr. April⸗Mai 160,50. Roggen unverändert, loco 118,00 — 122,00, pr. Oktober⸗November 123,50, pr. April⸗Mai 128,50. Rüböl unverändert, pr. Oktober 43,00, pr. April⸗ Mai 44,25. Spiritus matt, loco 37,20, pr. Ok⸗ tober⸗November 37,10, pr. November⸗Dezember
7,40, pr. April⸗Mai 39,20. Petroleum versteuert, loco Usance 1 ¾8 % Tara 10,790.
Posen, 4. Oktober. (W. T. B.) Spiritus leco ohne Faß 36,10, pr. Oktober 36,20, pr. November⸗Dezember 36,30, pr. April⸗Mai —,—. Gekündigt 5000 1 Flau.
Breslau, 5. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. Oktober⸗No⸗ vember 36,10, do. pr. November⸗Dezember 36,10, do. pr. April⸗Mai 37,70. Weizen —. Roggen, pr. Oktober 130,00, do. pr. November⸗Dezember 130,00, do. pr. April⸗Mai 133,00. Rüböl loco pr. Oktober⸗November 43,00, do. pr. Avpril⸗Mai 44. Zink: W. H. von Giesche's Erben 13,70 bez. — Wetter: schön.
Köln, 4. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,25, fremder 18,25, pr. November 16,45, pr. März 16,95. Roggen loco hiesiger 14,25, pr. Novbr. 12,85, pr. März 13,30. Hafer loco 13,50. Rüböl loco 22,70, pr. Oktober 22,50, pr. Mai 23,30.
Magdeburg, 4. Oktober. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker, exkl., von 96 % 20,75, Korn⸗ zucker, exkl., 880 Rendem. 19,70, Nachprodukte, erkl. 750 Rendem. —. Schwächer. Gem. Raffinade mit Faß 26,25, gem. Melis I. mit Faß 24,50. Un⸗ verändert, ruhig.
Bremen, 4. Oktober. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht) besser. Standard white loco 6,25 Br.
Hamburg, 4. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco flau, holsteinischer loco 148,00 — 154,00. Roggen loco flau, mecklenburgsischer loco 128,00 — 135,00, russischer loco flau, 98,00 — 100,00. Hafer und Gerste still. Rüböl still, loco 40 ½. Spiritus still, pr. Oktober 27 ½ Br., pr. November⸗Dezember 27 ½ Br., April⸗Mai 26 ⅛ Br., pr. Mai⸗Juni 27 ½¼ Br. Kaffee matt, Petroleum fester, Standard white loco 6,35 Br., 6,25 Gd., pr. Oktober 6,20 Gd., pr. November⸗ Dezember 6,30 Gd.
Wien, 4. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Herbst 9,03 Gd., 9,08 Br., pr. Frühjahr 9,35 Gd., 9,40 Br. Roggen pr. Herbst 6,93 Gd., 6,98 Br., pr. Frühjahr 7,08 Gd., 7,13 Br. Mais pr. Septbr.⸗Oktober 6,30 Gd., 6,35 Br., pr. Mai⸗Juni 6,48 Gd., 6,53 Br. Hafer pr. Herbst 6,50 Gd., 6,55 Br., pr. Frühjahr 6,80 Gd.,
Pest, 4. Oktober. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loco verflaut, pr. Herbst 8,69 Br., pr. Frühjahr 9,17 Gd.,
pr.
8,67 Ed., 9,19 Br. Hafer pr. Herbst 6,20 Gd., 6,22 Br. Mais pr. 1887 6,16 Gd., 6,18 Br. Kohlraps —. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 4. Oktober. (W. T. B.) Banca⸗
zinn 62.
Amsterdam, 4. Oktober. Ge treidemarkt. Weizen auf Termine niedriger, per Novbr. —, per Mai 215. Roggen loco niedriger, auf Termine still, pr. Oktober 121 à 120, pr. März 128 à 127. Rüböl loco 20 ¾, pr. Mai 21 ¼, pr. Herbst 21.
Antwerpen, 4. Oktober. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß, loco 15 ¾ bez., 15 ⅞ Br., pr. November 15 ⅞ Br., pr. November⸗Dezember 15 ¾ Br., pr. Jannar⸗ März 16 Br. Fest.
Autwerpen, 4. Oktober. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt (Schlußbericht). Weizen flau. Roggen ruhig. Hafer flau. Gerste träge.
London, 4. Oktober. (W. T. B.) Havanna⸗ zucker Nr. 12 12 nominell, Rüben⸗Rohzucker 11 ½ flau. — An der Küste angeboten 3 Weizenladungen.
London, 4. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Sämmtliche Getreidrarten ruhig, Weizen sehr träge, ca. † sh. billiger, feinste Malzgerste theurer, ordinäre träge, ordinärer Hafer † sh. theurer, Mehlpreise gegen vorige Woche etwas zurückgegangen, Stadtmehl 22 — 34, übrige Artikel
unverändert.
Liverpool, 4. Oktober. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Amerikaner stetig, Surats ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: Oktober⸗November 5 ¾⁄4 Werth, November⸗Dezember 51⁄16 Käuferpreis. Dezember⸗Januar 5 ⁄16 do., Ja⸗ nuar⸗Februar 51¼16 do, Mai⸗Juni 5 16 do., Juni⸗ Juli 51 ¾4 d. Werth. 1
Glasgow, 4. Oktober. (W. T. B.) Roheisen I numbers warrants 40 sh. 10 d. bis 40 sh.
9 ½ d.
Paris, 4. Oktober. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. Oktober 22,50, pr.
“
22,60, pr. November⸗Februar 22,90, pr. Mehl 12 Marques ruhig, pr. Oktober 49,40, pr. November 49,60, pr No⸗ vember⸗Februar 50,10, pr. Januar⸗April 50,90, Rüböl sest, pr. Oktober 50,75, pr. November 51,00, pr. November⸗Dezember 51,25, pr. Januar⸗April 52,25. Spiritus fest, pr. Oktober 41,50, pr. No⸗ vember 41,75, pr. November⸗Dezember 41,75, pr. Januar⸗April 42.00. b Paris, 4. Oktober. (W. T. B.) Rohzucker 886 ruhig, loco 28,25. Weißer Zucker matt, Nr. 3 pr. 100 kg. pr. Oktober 32,50, pr. No⸗ vember 32,60, pr. Oktober⸗Januar 32,80, pr. Januar⸗April 33,80. 8 Havre, 1. Oktober. (W. T. B.) (Telegramm von Peimann, Ziegler u. Co.) Kaffee. New⸗York eröffnete mit 25 Points Baisse. Hier werthet der Januar 57,25 Verkäufer. New⸗York, 4. Oktober. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗Bork 9 ½, do. in New⸗Orleans 9 ½, Raff. Petroleum 70 % Abel⸗ Test in New⸗York 6 ¾˖ Gd., do. in Philadelphia 68 Gd. Rohes Petroleum in New⸗York 6 C., do. Pipe line Certificates — D. 64 ⅜a0C. Mehl 3 D. — (C. Rother Winterweizen loco — D. 84 ¾ C., pr. Oktober — D. 84 C., pr. Novbr. — D. 85 ⅞ C., pr. Juni 1887 — D. 94 ½ C. Mais (New) 46. Zucker (Fair refining Muscovados) 41¹1⁄16. Kaffee (Fair Rio⸗) 11. Schmalz (Wilcor) 6,50, do. Fairbanks 6.75, do. Rohe und Brothers 6,ñ50. Speck 7 ¼. Getreidefracht 4. 8 New⸗York, 4. Oktober. (W. T. B.) Visible Supplv an Weizen 51 220 000 Bushel, do. do. an Mais 13 425 000 Bushel.
November 2. Januar⸗April 23,10.
Berlin. Central⸗Markthalle., 4. Oktober. Bericht des städtischen Verkaufs⸗Vermittlers J. Sandmann. — Obst und Gemüse. Bei zunehmender kühler Witterung gestaltet sich das Geschäft in Obst und Gemüse flotter. Die Preise werden fester, da die Produktion der Umgegend zu Ende geht und es lohnender wird, die Waaren aus größeren Entfernungen heranzubringen. Weintrauben 24 25 ℳ Ochsenaugen und Muskateller Weintrauben 26 — 28 ₰. Neue Citronen 30 — 48 ℳ pr. Kiste. Pflaumen 2,25 — 4, Birnen 4,20 — 6,50, Tafelbirnen 7 — 15 ℳ, Aepfel 4,25 — 6 ℳ, Tafeläpfel 7 — 15 ℳ, feinste Sorten bis 25 ℳ Pfirsiche 20 — 30 ℳ Ananas 2,50 — 3 ℳ per Pfd. Neue saure eingelegte Gurken 1,50 — 1,80 ℳ pr. Schock. Zwiebeln 2,25 — 2,75 ℳ Kartoffeln weiße 3,50 — 4 ℳ, rothe 2,80 — 3 ℳ, blaue 3 — 3,60 ℳ per 100 kg. Schalotten 6— 7 ℳ Teltower Rübchen 9 — 12 ℳ, Me⸗ lonen 15 — 20 ℳ per Ctr. Sellerie 7 —8 ℳ, Meerrettig 7 — 12 ℳ, Blumenkohl 20 — 50 ℳ pr. 100 Stck. — Blumen und Blätter. Lorbeer⸗ blätter 3 — 4 ℳ per Korb. Rosen 8 — 12 ℳ, Rosen⸗ Knospen 2 — 3 ℳ per 100 Stück. — Butter. Frische feinste Tafelbutter ꝛc. 120—128, feine Butter I. 112 — 120, II. 98 — 110, III. fehlerhafte 82 — 92, Landbutter I. 92 — 98, II. 75 — 85 ℳ Galizische u. andere geringste Sorten 55 — 72 ℳ pr. 50 kg. Preise fest. — Käse. Echter Emmenthaler 73 — 80, Westpreuß. Schweizer⸗ käse I. 56 — 63, II. 50 — 55, III. 45 — 48 ℳ, Back⸗ stein I. fett 22 — 25 ℳ, II. 12 — 18 ℳ, Lim⸗ burger I. 30 — 35 ℳ, II. 20 — 25 ℳ, Rheinischer Holländer Käse 45 — 58. ℳ, II. Waare 35 ℳ, echter
olländer 65 ℳ, Edamer I. 60 — 70 ℳ, II. 56 — 58 ℳ, Fern Neufchateler 16 ℳ per 100 Stück, Roquefort 1,20 — 1,50 ℳ pr. Pfd. Eier 2,60 — 2,70 ℳ pr. Schock. Geräucherte Fische. Rhein⸗ lachs 2,50 — 2,900 ℳ, Weser⸗ und Ostseelachs 1,20 — 1,40 ℳ, ger. Aale 0,70 — 1,00 — 1,30 ℳ, großer Delicateßaal 1,50 ℳ pr. Pfd., Flundern, kleine 2,00 — 3,00 ℳ, mittel 3,50 — 6 ℳ, große 8 — 16 ℳ, Bücklinge 1,30 — 4,00 ℳ, Dorsch 3 — 10 ℳ per 100 Stück, Sprotten 40 — 50 ₰ per Pfd. — Schaalthiere. Kleine, 10 cm 1,00 — 1,500 ℳ, mittel 2 — 4 ℳ, große 8 — 12 ℳ per Schock, Hummern 1,30 — 1,60 ℳ per Pfd. Austern 7,50 — 12 ℳ pr. 1.0 Stück. — Lebende Fische. Aal, mittelgroße 80 — 95 ₰, große 1,10 ℳ, Hecht 60 — 70 ₰, Schleie 80 — 90 ₰ per Pfd. Seefische. Lachs 1,00 — 1,20 — 1,30 ℳ, Zander, große 80 — 100 ₰, Hecht 40 — 50 — 65 ₰, Steinbutte 70 —80 ₰. Seezunge, große 0,70— 1,00 ℳ, mittel 50 — 60 ₰, Scholle 10 — 25 ₰, Schellfisch, große 20 ₰, Kabliau 15—20 ₰ per Pfd., Makrelen 40 — 60 ₰ per Stck. — Wild. Rehe, Rebhühner und Hasen hoch im Preise und sehr begehrt. Rehe 70 —90, Hirsche 25 — 35, Dammhirsch 35 — 50, Wildschwein 25— 35 ₰ pr. Pfd., Rebhühner, junge 100 — 120, alte 80 — 90 ₰, Fasanen 3 —- 4 ℳ, Wachteln 50 — 60, wilde Enten 0,80 bis 1,20, Hasen 3,00 bis 3,75 ℳ pr. Stück, Krammetsvögel 25 ₰ per Stück. Auerhahn 3— 4,50 ℳ, Birkhuhn 1,75 — 2,50 ℳ per Stück. — Geflügel. Größere Zu⸗ fuhren fetter Gänse per Pfd. 60 — 70 ₰ er⸗ wünscht. Mageres Geflügel ist nur mit Mühe und zu sehr niederen Preisen unterzubringen. Gänse 2,50 — 3,00 — 6,00 ℳ, junge Enten 1,00 — 1,50 — 2,00 ℳ, junge Hühner 0,55 — 0,80 ℳ, alte 1,00 — 1,70 ℳ, Tauben 30 — 45 ₰, Poularden 4,50—
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 4. Oktober 1886. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.
Rinder. Auftrieb 3409 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg.) I. Qualität 104 — 110 ℳ, II. Qua⸗ lität 90 — 100 ℳ, III. Qualität 72 — 86 ℳ, IV. Qua⸗ lität 54 — 64 ℳ
Schweine. Auftrieb 11 103 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) Mecklenburger 98 — 100 ℳ Land⸗ schweine: a. gute 94 — 96 ℳ, b. geringere 88 — 92 ℳ bei 20 % Tara. Bakony 80 — 86 ℳ bei 50 Pfd. Tara per Stuͤck.
Kälber. Auftrieb 1458 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0,96 — 1,12 ℳ, II. Qualität 0,60 — 0,92 ℳ
Schafe. Auftrieb 11 660 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0,88 — 1,00 ℳ, II. Qualität 0,64 — 0,84 ℳ, III. Qualität — ℳ
Berlin, 4. Oktober. (Bericht über Provisio en von Gebr. Gause.) Butter: Auch in der ver⸗ gangenen Woche zeigten sich Angesichts der vorhan⸗ denen Bedarfsfrage die Zufuhren von wirklich feinen Qualitäten schnell vergriffen und wurden die notirten Preise bewilligt. Im Ganzen waren aber die Zu⸗ fuhren, namentlich von Standbutter und Mittel⸗ sorten doch belangreicher geworden, deren Placirung theils wegen zu hoher Preislage überhaupt, theils
* “ 1“ 8 wegen qualitativer Minderwerthigkeit im Verhaͤltniß zu dem limitirten Preise, bereits auf Schwierigkeiten stieß, so daß viele derartige Sachen unverkauft blieben. Notirungen (hiesige Verkaufspreise): Feine und feinste Ost⸗ und Westpreußische Butter 120 — 130 ℳ, desgl. Mecklenburger, Prignitzer und Vorpommersche 115 — 120 ℳ, feine Amts⸗ und Pächterbutter aller Art 115 — 125 ℳ; II. Qualitäten vorgenannter Sorten 110 — 118 ℳ; III. Qualitäten dieser Sorten 100 — 110 ℳ; Pommersche 90 — 95 ℳ; Netzbrucher, Niederunger 90 — 100 ℳ; Baverische Sennbutter 105 — 115 ℳ; Baverische Landbutter 80 — 90 ℳ; Preu⸗ ßische, Litthauer 90 — 95 ℳ; do. Original 95 — 105 ℳ; Polnische Butter 85 — 95 ℳ; Galizische 70 — 80 ℳ; Bayerische Schmelzbutter, garantirt rein, 100 ℳ; Margarinbutter 50 — 64 ℳ Pflaumenmus: Türkisches 1885r 18 ½ — 18 ℳ; 1886r 20 ℳ; Schlesisches 12 ℳ — Schmalz: Das Geschäft war in der vergangenen Woche ziemlich lebhaft, da zu den etwas ermäßigten Preisen sich nicht nur gute Bedarfsfrage entwickelte, sondern auch Kauflust für kurze Lieferung vielseitig vorhanden war. Die heutigen Notirungen sind: Choice Steam prima Marken 41 ℳ, Fairbank 41 ℳ, raffinirtes Armour & Co. 41 ℳ franko Berlin 17 % Tara, Hamburger Stadtschmalz, Radbruch 45 ℳ, Stern 43 ℳ, Kopenhagener Tafelschmalz 42 ℳ Bei größeren Partien Spezialpreise.
Generalversammlungen. Sächsische Gußstahlfabrik in Döh⸗ len. Ord. Gen.⸗Vers. zu Dresden. Oelheimer Petroleum⸗AIndustrie⸗ Gesellschaft Adolf M. Mohr in Liquid. Außerord. Gen.⸗Vers. zu Berlin. Braunschweigische Aktien⸗Gesell⸗ schaft für Jute⸗ und Flachs⸗In⸗ dustrie. Ord. Gen.⸗Vers. zu Braun⸗ schweig. Warsteiner Gruben⸗ und Hütten⸗ werke. Ord. Gen.⸗Vers. zu Warstein. Deutsche Solvay⸗Werke Aktien⸗ Gesellschaft, Bernburg. Ord. Gen.⸗ Vers. zu Köln. Bochumer Verein und Gußstahlfabrikation. Gen.⸗Vers. zu Bochum. Eisenbahn⸗Einnahmen.
Losowo⸗Sewastopol⸗Eiseubahn. Im Juli cr.
281 361 Rbl. (+ 14 718 Rbl.), bis ult. Juli cr.
1 760 823 Rbl. (— 542 340 Rbl.)
Weichselbahn. Im Juli cr. 282 534 Rbl.
Wetterbericht vom 5. Oktober 1886, 8 Uhr Morgenz.
für Bergbau Ord.
sius
4° R.
†0 Gr.
u. d. Meeressp.
S 05 85= * . , 79 “ red. in Millim.
Wind Wetter.
709708
Zar. ar
w
.
2
5
8
— Temperatur in 0°Cel
8
4 bedeckt 2 Regen 1 wolkenlo 3 wolkenlos SW 2 bedeckt WNW 2 bedeckt NW 3Z wolkig
SS SW 2
80
OSO SO SO
O
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda St. Petersbg. Cork, Queens⸗ 11eö Brest Helder. Sylt.. Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser 771 SSO I heiter2) Memel 770 SSW 2 wolkigs) Paris 759 9SO I wolkenlos '
— —0 AüA 5⁰0 C
8 9 8
—
V
V
SS
0 8”.C
5 wolkig 3 bedeckt 1 Nebel 4 wolkenlos 4 wolkenl. ¹) 3 wolkenlos
⸗ 2ꝙ08
2
1 762 767 766 O
769 SO
— — —,— — +— —- —6 IoExœ 0UA9s =USNvgU
Münster. 763 N 1 wolkenl. ⁴) Karlsruhe . . 763 1 Nebel 2 Wiesbaden 764 still wolkenl. /⁵) 15 München 765 1 Nebel 9 Chemnitz 766 2heiter 10 Berlin.. 767 1 halb bed. 18 Wien 766 still halb bed. 13 Breslau... 3 bedeckt 4 Regen 16
OSO l wolkenlos 16 still wolkenlos 17
¹) Thau. ²) Nachts starker Thau. ³) Thau. 4) Thau und Dunst. ⁵) Thau.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen eordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland is Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser
Zone, 4) Süd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 ä= leiser Zug
2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12
Orkan. Uebersicht der Witterung.
Beim Herannahen eines tiefen Minimums vom Kanal ist die Zone hohen Luftdrucks, welche gestern von der Balkan⸗Halbinsel nach Skandinavien sich erstreckte, etwas ostwärts fortgeschritten. Bei leichter, meist östlicher Luftströmung ist das Wetter über Deutschland andauernd ziemlich warm, theils heiter, theils neblig, sonst trocken. In Biarxitz sind 46 mm Regen gefallen. Ueber Rügenwaldermünde und Kiel ziehen die oberen Wolken aus Nordwest, dem Unter⸗ winde entgegen.
Is 8 Iie 9
Nizza. Z“
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 185. Vorstellung. Johann von Loth⸗ ringen. Oper in 4 Atten. Dichtung von Louis Gallet und Eduard Blau. Deutsch von Ferdinand Gumbert. Musik von Victorin Jon⸗ cièeres. Ballet von Ch. Gustemin. (Frl. Beeth, Frl. v. Ghilany, Hr. Biberti, Hr. Oberhauser, Hr. Krolop, Hr. Rothmühl.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 197. Vorstellung. Der beste Ton. Lustspiel in 4 Akten von Dr. Carl Töpfer.
* “ 8 8 Erste Symphonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle Schauspielhaus. 198. Vorstellung. Der geheime
Agent. Lustspiel in 4 Akten von F. W. Hackländer
In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Zopf m Schwert. Donnerstag: Haus Fourchambault.
Freitag: Don Carlos. Anfang 6 ½ Uhr
Wallner-Theater. Direktion W. Hasemann. Mittwoch: Gastspiel des Hrn. Felix Schweighofer. Zum 26. Male: Ein Blitzmädel. Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Carl Costa. Musik von C. Millöcker. 1 18 Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
8 1 8 Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 165. Male Amor. Großes Ausstattungsballet von Luig, Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Scene gesepzt von Ettore Coppim von der Scala in Mailand. Ul Triumphzug Julius Cäsar'’s, 750 Personen. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 26 Mittwoch: Mit vollständig neuer Ausstattung, zum 12. Male: Der Nachtwandler. Operette in 3 Akten (der erste Akt in 2 Bildern) von Zell und Genée. Musik von Louis Roth. Dirigent Herr Kapellmeister Federmann. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.
Die neuen Dekorationen: a. Der Hafen von Vlissingen, 5. Zimmer beim Bürgermeister, c. Garten, d. Haus mit Straße in Viissingen, gemalt vom Kais. russischen Hofmaler Hrn. Bredore. — Die neuen Kostüme nach den Figurinen des Hrn. Fritz⸗ mann vom Ober⸗Garderobier Hrn. Fuchs und der Ober⸗Garderobiere Frl. Springer angefertigt. Donnerstag: Zum 13. Male: Der Nachtwandler.
73 83 2 74 Vroßer
Residenz-Theater. Direltion: Anton Annc. Mittwoch: Zum 40. und drittletzten Male: Die Danischeffs. Schauspiel in 4 Akten von Pierre Newsky. Regie: Hr. Anton Anno.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Krolls Theater. Sonntag: Erstes Concert von Frau Amalie Joachim. 8
Billets à 3 ℳ, 2 ℳ, 1 ℳ 50 ₰ sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50a., C. Heintze, Unter den Linden 3, und im Invalidendank, Markgrafenstr. 51a.
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: 6 Gat⸗ spiel der Fr. Marie Geistinger mit den Mitglieder des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters: Zum 6. Male: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Carl Goerlitz, bearbeitet von Alois Berla. Musik von Carl Millöcker. (Leni: Fr. Marie Geistinger) Anfang 7 Uhr.
Donnerstag u. folgende Tage: Drei Paar Shuhe.
Walhalla — Theater. Mittwoch: Zum 16. M.: Don Cesar. Operette in 3 Akten von O. Walther. Musik von R. Dellinger.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Sonnabend: Zum 1. Male: Die Piraten.
Couplets von Dr. E. Jacobson. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Concert-Haus. Leixzigerstr. 48 (früher Bilse). Mittwoch, Abends 7 Uhr. Sinfonie⸗Concett des Grand Hrchestre des Kapellmeisters Mr. Karl Meyder aus England. 75 Künstler (12 Solisten), Streich⸗Orchester 50 Künstler.
Programm:
I. Theil. Egmont⸗Ouverture von L. v. Beeetzoven. — Act I111 Scene II aus der Oper „Loheng in’ von Richard Wagner. — Harfensolo „Concert Ftude für die Harfe von Parish Alvars, vorgetragen von Fräulein Felicia Junge. — Slavische Tänze Nr. — und 8 von Devorak. — II. Theil. Sinfonie Nr.? F-dur Oper 25 von Felix Dräseke. 1) Allegro con moto. 2) Allegretto marciale. 3) Allegro comodo. 4) Presto leggiero. — III. Theil. Ouverture zur Oper „Die Stumme von Portici“ von Auber. — Solo für Cornet à Piston „Vergiß mein nicht Fantasie für Cornet à Piston von Hugo Schmidt vorgetragen vom Komponisten. — (Streichquartet „Das berühmte Largo“ aus dem Fis-dur-Quarter von Haydn, ausgeführt von 42 Künstlern. — ” burtstags⸗Marsch von Wilh. Taubert.
Rauchen ist nur in den Nebenfälen, Tunnel gestattet.
2. Nang und
ia.
s
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie verw. Freifrau v. Cam geb. Gräfin von der Schulenburg mit Hrn. Grafe Carl v. Hobenthal (Vitzenburg-—Lauenstein, 1 Verw. Fr. Katharina Teschendorf mit Hrn. Pasto Joh. Kümmel (Luckau-—Schkeitbar bei Lützen)
Vorehelicht: Hr. Amtsrichter Carl Lücke m Frl. Martha v. Platen (Bergen a. Rügen, Hr. Lieut. Alfred Lincke mit Frl. Elisabeth hig (Gumbinnen). — Hr. Lieut. Willy Pagenste mit Frl. Eva Niesar (Gumbinnen). — Hr. Ce nasial⸗Oberlehrer Dr. F. Wagner mie Frl. sabeth Rosemann (Langenbielau). 6n
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieut. Erdmame Nickisch⸗Rosenegk (Sicgniß) — Hrn. General⸗Man z. D. v. Mutius (Breslau). — Hrn. Geh. Suig rath Frhrn. v. Ketelhodt (Coburg). — Hrn Sein arzt Dr. Gröbenschütz (Lübben). — Hrn. Obercaaf Stark (Gr. Lichterfelde). — Hrn. Dr. med. Mul Kaphengst (Adolphshöhe bei Prof. Dr. Elster (Königsberg). —, Tochter: Hrn. Hauptmann v. Negelein
Ohabs
Vorher: Der zerbrochene Krug. Luftspiel in 1 Akt von H. von Kleist, bearbeitet von L. Schmidt. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. Keine Vorstellung.
Ruppin). — Hrn. Hauptmann Pabst v.
(Darmstadt). 2 V Gestorben: Hr. Hauptmann Otto Edeling
berg).
Brol⸗
Königstädtisches Thrater. Emil Thomas. Mittwoch: Zum 11. Male: Pechschulze. Mitneuean
ah Wiesbaden). gn (Na
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des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichts⸗Rath Radloff zu Königsberg i. Pr., dem Rechnungs⸗Rath Czaplewski ebendaselbst und den Steuer-Einnehmern a. D. Faust zu Witzenhausen und Rinck zu Dahme im Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Gutsbesitzer und Kreis⸗ deputirten Mayer zu Jerzykowo im Kreise Schroda den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem evangelischen Lehrer Knappe zu Posen, dem katholischen Lehrer und Organisten Praetz zu Groß⸗Algermissen im Landkreise Hildes⸗ heim, und dem katholischen Hauptlehrer Kr öffges zu Prüm den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Ober⸗Wachtmeister Hanke und dem Fußgendarmen Wilde, Beide in der 6. Gendarmerie⸗Brigade, dem pensionirten berittenen Gendarmen Neumann zu Köben im Kreise Steinau, und dem Gerichtsvollzieher John zu
Freystadt i. Schl. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Professor an der Königlich württembergischen Thier⸗ arzneischule zu Stuttgart, Johann Georg Roeckl, zum Regierungs⸗Rath und Mitglied des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts zu ernennen.
““
8 Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.
Zur Frage der Unfallversicherungspflichtigkeit der land⸗ ünd forstwirthschaftlichen Eisenbahnen wird die nach⸗ stehende Entscheidung des Reichs⸗Versicherungsamts vom 224. September 1886 veröffentlicht:
Nachdem der Vorstand der Straßenbahn⸗-Berufsgenossen⸗ schaft die Aufnahme des dem N. N. zu X. gehörenden Feld⸗ Eisenbahnbetriebes in das Genossenschaftskataster abgelehnt und der genannte Betriebsunternehmer gegen diesen Bescheid Beschwerde nicht erhoben hat, ist die Angelegenheit gemäß 8 37 Absatz 5 des Unfallversicherungsgesetzes an das Reichs⸗
ersicherungsamt zur Entscheidung gelangt. 1
Das Reichs⸗Versicherungsamt hat darauf beschlossen, unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides des Berufsgenossen⸗ schaftsvorstandes den oben bezeichneten Betrieb auf Grund des §. 1 Ziff. 1 des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 und des Bundesrathsbeschlusses vom 15. September 1885 der Straßenbahn⸗Berufsgenossenschaft behufs Aufnahme in das Genossenschaftskataster zu überweisen. .
Thatsächliche Verhältnisse des Betriebes.
Der Schienenweg, dessen Spurweite 666 mm beträgt, hat eine Gesammtlänge von 500 m. Die Schienen (Stahlschienen) liegen auf Holzschwellen.
Es sind sechs Kipp⸗Lowries à Gebrauch.
Die Eisenbahn dient hauptsächlich zur Fortbewegung von Sand, womit eine etwa 60 ha große Moorfläche befahren wird. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen wird die Eisenbahn jedoch auch benutzt, um Zuckerrüben von den auf⸗ geweichten Feldern auf die Fahrwege zu schaffen.
Die Bahn wird in der Regel im Spätherbst 1 bis 2 Monate lang in Betrieb gesetzt; ausnahmsweise geschieht solches jedoch auch im Mai. Als Zugkraft dienen Thiere und nur in seltenen Fällen Menschen.
Bestimmte Personen sind bei dem Betriebe nicht be⸗ schäftigt; es werden vielmehr bald diese, bald jene aus den vorhandenen landwirthschaftlichen Arbeitern — gewöhnlich 7 bis 9 Personen —, für den fraglichen Eisenbahnbetrieb verwendet.
192)
116“
½ cbm Inhalt in
Gründe.
Das Reichsgesetz über die Ausdehnung der Unfall⸗ und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 bestimmt in §. 1 Ziff. 1, daß das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 mit einigen hier nicht erheblichen Abänderungen Anwendung findet auf „den gesammten Betrieb der Post⸗, Telegraphen⸗ und Eisenbahnverwaltungen, sowie sämmtliche Betriebe der Marine⸗ und Heeresverwaltungen, und zwar einschließlich der Bauten, welche von diesen Verwaltungen für eigene Rechnung ausgeführt werden“.
Kinsichtlich der Eisenbahnen sollte durch diese Bestimmung die Anwendung des Unfallversicherungsgesetzes auf alle Be⸗ triebe, welche nicht bereits unter §. 1 Abs. 6 des letzteren Gesetzes, aber unter das Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 fallen, erstreckt werden.
Um also den Willen des Gesetzgebers in Bezug auf den Umfang, in welchem Eisenbahnbetriebe unfallversicherungs⸗ pflichtig sein sollen, zu erkennen, ist es geboten, auf den „Be⸗ trieb einer Eisenbahn“ im Sinne des §. 1 des Haftpflicht⸗ gesetzes zurückzugehen.
griffsbestimmungen des „Eisenbahnbetriebes“ allmählich er⸗ weitert worden; schließlich sind diese Einschränkungen vom Reichsgericht als rechtsirrthümlich ausdrücklich bezeichnet worden, und hat dasselbe seit dem Jahre 1880 in konstanter Rechtsprechung den folgenden Begriff des „Eisenbahnunter⸗ nehmens“ festgehalten (vergl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Civilsachen Band 1 S. 247):
„Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fort⸗ bewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen, be⸗ iehungsweise die Erzielung einer verhältnißmäßig edeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu rmöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Trans⸗ portbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elek⸗ trizität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung u. s. w.) bei dem Betrieb des Unternehmens auf derselben eine erhältnißmäßig 1 (je nach den Umständen nur n bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit o1 Wirkung zu erzeugen fähig ist“ (vergl. Eger, Reichs⸗
Haftpflichtgesetz 3. Auflage vom Jahre 1886 S. 58).
Es entspricht daher nicht der Absicht des Gesetzgebers, wenn der Vorstand der Straßenbahn⸗Berufsgenossenschaft seine Ablehnung der Aufnahme des Betriebes durch den im §. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 gebrauchten Ausdruck: „Betriebe der Eisenbahnverwaltungen in der Weise zu be⸗ gründen versucht, daß eine besondere Bahnverwaltung bestehen und ein besonderes Betriebspersonal und⸗Material vorhanden sein müsse, um die Anwendung des Ausdehnungsgesetzes auf den Bahnbetrieb zu rechtfertigen.
Im Gegentheil besagen die Motive zu der angeführten Gesetzesstelle (Verhandlungen des Reichstages 6. Legislatur⸗ periode I. Session 1884/85 Band V S. 254) ausdrücklich:
Ebenso wie der Ausdruck „Betrieb“ ist auch der
Ausdruck „Eisenbahn“ im weitesten Sinne ver⸗ standen worden und umfaßt alle zur Beförderung von Personen oder Gütern mittelst elementarer Kraft oder auf Schienen bestimmte Transportmittel, also nicht nur die großen Lokomotivbahnen, welche die Verbindung zwischen entfernten Gegenden vermitteln, sondern auch die kleineren Straßen⸗, Pferde⸗, elektrischen Bahnen und ähnlichen Unternehmungen. Daß die nur aus redaktionellen Gründen erfolgte Zu⸗ sammenfassung der Eisenbahnen mit den Betrieben der Post⸗ und Telegraphenverwaltungen im §. 1 Ziff. 1 des Aus⸗ dehnungsgesetzes durch den Wortlaut „gesammter Betrieb der Post⸗, Telegraphen⸗ und Eisen⸗ bahnverwaltungen“ eine Beschränkung gegenüber den oben dargelegten Gesichts⸗ punkten nicht bezweckt hat, ergiebt sich endlich auch aus der Fassung des §. 2 a. a. O., wo von den für Reichs⸗ beziehungs⸗ weise Staatsrechnung „verwalteten Eisenbahnbetrieben“ die Rede ist, und somit der Nachdruck auf die „Betriebe“ und nicht auf die „Verwaltungen“ gelegt ist.
Hiernach ist der die Aufnahme in das Genossenschafts⸗ kataster ablehnende Bescheid des Vorstandes der Straßen⸗ bahn⸗Berufsgenossenschaft, soweit derselbe sich auf das Nicht⸗ vorhandensein einer „Eisenbahnverwaltung“ gründet, nicht gerechtfertigt.
Aber auch die weiteren Ausführungen des Berufsgenossen⸗ schafts⸗Vorstandes, nach welchen die in Rede stehende Eisenbahn als Nebenbetrieb der Land⸗ und Forstwirthschaft von der Ver⸗ sicherungspflicht ausgenommen sein soll, können für zutreffend nicht erachtet werden. Denn durch die in Bezug genommene Vorschrist des §. 1 Abs. 3 des Unfallversicherungsgesetzes sollen lediglich die Motorenbetriebe, mit Ausnahme gewisser land⸗ und forstwirthschaftlicher Nebenbetriebe, den in Absatz 1 aufgeführten Fabriken u. s. w. hinsichtlich der Unfallversiche⸗ rungspflichtigkeit gleichgestellt werden. Es besteht darüber kein Zweisel daß zu den durch Absatz 3 erfaßten Betrieben die Eisenbahnen nicht gehören (vergl. §. 1 Abs. 6 a. a. O.). Ebensowenig kann dem Berufsgenossenschafts⸗Vorstand darin beigetreten werden, daß es für die Begründung der Versicherungspflicht auf die regelmäßige Beschäftigung von mindestens 10 Arbeitern oder auf die Gewerbsmäßigkeit des Eisenbahntransports ankommt. Der §. 1 Abs. 4 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes, aus welchem beide Erfordernisse entnom⸗ men sind, findet auf Eisenbahnen seinem Wortlaute nach keine Anwendung. Daß die Gewerbsmäßigkeit des Betriebes auch da, wo das Gesetz sie nicht ausdrücklich vorschreibt (wie letzteres z. B. bei den Schiffahrtsbetrieben §. 1 Ziff. 3 des Ausdehnungsgesetzes der Fall ist), eine Voraussetzung der Versicherungspflichtigkeit wäre, ist eine unzutreffende An⸗ nahme, zu deren Rechtfertigung der Hinweis auf die Nicht⸗
In der auf das Haftpflichtgesetz bezüglichen Rechtsprechung sind die früher mehrfach angenommenen einschränkenden Be⸗
statutenmäßige Vorschriften Ausnahmen zugelassen sind, bei allen versicherungspflichtigen Betrieben die gesetzliche Regel. Was sodann die Frage betrifft, ob auch Betriebe von dem vorliegenden verhältnißmäßig geringen Umfange als ver⸗ sicherungspflichtige Eisenbahn etriebe anzusehen sind, so muß auch in dieser Beziehung aus den oben dargelegten Gründen
an die Rechtsprechung zum Haftpflichtgesetze angeknüpft werden. Danach müssen verlegbare Fhm eh Bahnen (vergl. Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts in Civilsachen Band 1 S. 247, Band 2 S. 38), Anschlußgeleise an öffentliche Verkehrs⸗ bahnen (Band 7 S. 40 a. a. O.) in der Regel auch dann für versicherungspflichtig erachtet werden, wenn sie ohne Lokomotiven nur mit thierischer Kraft betrieben werden, oder wenn bei geneigter Bahn ein Herabrollen der Wagen vermöge ihrer eigenen Schwere stattfindet. Dagegen wird es als Betrieb einer „Eisenbahn“ im Sinne des Ausdehnungsgesetzes in der Regel nicht angesehen werden können, wenn auf einer horizontalen schmalspurigen Gleis⸗ anlage einzelne kleine Wagen ausschließlich mittelst Menschen⸗ kraft langsam auf Schienen über kurze Entfernungen fort⸗ Eschaben werden. (Vergl. Entscheidungen a. a. O. Band 14 7
9 vorliegenden Falle findet jedoch ein Betrieb der zuletzt gedachten Art, wie aus der Eingangs gegebenen Beschreibung des Betriebes erhellt, nicht statt.
Gegen die hiernach begründete Versicherungspflicht des in Rede stehenden Betriebes kann endlich auch nicht geltend ge⸗ macht werden, daß die Eisenbahn nur zeitweise im Betriebe sei. Derartige Betriebsunterbrechungen, welche auch bei zahl⸗ reichen versicherungspflichtigen industriellen Betrieben vor⸗ kommen (z. B. bei Zuckerfabriken, Brennereien u. s. w.) haben auf die Versicherungspflicht an sich keinen Einfluß, kommen dagegen insofern zur Geltung, als während des Ruhens des Betriebes keine anrechnungsfähigen Löhne erwachsen. In Folge der Bestimmungen der §§. 71 und 10 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes, wonach die anrechnungsfähigen Löhne und Gehälter in Verbindung mit den Gefahrenklassen, denen die Betriebe angehören, für die Umlagebeiträge bestim⸗ mend sind, wird auf diese Weise ein jeder Betrieb entsprechend Umfange und seiner Gefährlichkeit zu den Lasten der
erufsgenossenschaft herangezogen.
193) In Anwendung der im vorstehenden Bescheide näher ausgeführten Grundsätze und im Hinblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Haftpflichtsachen (vergl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Civilsachen Band 14 S. 27) hat das Reichs⸗Versicherungsamt u. a. den nachfolgend beschriebenen Feldeisenbahnbetrieb für
nicht versicherungspflichtig erklärt:
Der Schienenweg der Bahn hat eine Länge von etwa 250 m. Die Spurweite des Geleises beträgt 50 cm. Die Querverbindung der einzelnen je 5 m langen Schienen wird durch eiserne Schwellen hergestellt, welche in einer Entfernung von je einem Meter angebracht sind. Die Längen⸗ verbindung geschieht, indem in die bereits auf der Erde lagernde Doppelschiene eine weitere an⸗ und eingeschoben und mittelst Patentverschlusses befestigt wird. Die Schienen werden ohne weitere Bettung oder Unterlage auf den Erdboden gelegt. Die Bahn ist transportabel und wird in der Zeit ihrer Benutzung fast täglich ver⸗ legt. Zur Verwendung kommen lediglich zwei kleine eiserne Wagen, sogenannte Muldenkipper, von ½ Kubikmeter Inhalt, deren Fortbewegung in der Weise erfolgt, daß je 1 Mann einen Wagen schiebt. Der Betrieb findet nur in den Wintermonaten und auch alsdann nur zeitweilig statt, namentlich wenn Arbeitskräfte in der Landwirthschaft verfügbar werden und zu beschäftigen sind. Die im Bahnbetriebe be⸗ schäftigten Arbeiter werden ausschließlich aus der Zahl der landwirthschaftlichen Arbeiter entnommen. Die Zweckbestim⸗ mung der Bahn ist die Bemergelung der Aecker, die Ermög⸗ lichung beziehungsweise Erleichterung von Bodenplanirungen, die Zuführung von Sand auf Moorboden und die Leistung ähnklicher landwirthschaftlicher Meliorationen.
194) Auf eine Anfrage des Vorstandes der Brennerei⸗ Berufsgenossenschaft hat das Reichs⸗Versicherungsamt erwidert,
daß alle vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1885 betriebenen
unfallversicherungspflichtigen Brennereien an den Lasten des gedachten Quartals nach Maßgabe der anrechnungsfähigen Löhne und Gehälter und der Gefahrenklasse, in welche die Betriebe seiner Zeit einzuschätzen sind, theilzunehmen haben, unbeschadet einer etwa erst nach dem 31. Dezember 1885 erfolgten Anmeldung der Betriebe.
Personalveränderungen.
“ Königlich Preußische Armee. “ Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden⸗Baden, 2. Oktober. Kasiski,
1 des Betriebsunternehmers nichts beiträgt; vielmehr bildet die letztere, soweit nicht durch besondere
Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 37, Carp, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, Breßler, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 91, Köhler, Sec
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