1886 / 237 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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8 8 1 18 8 [33002] m Namen des Königs!

Auf den Antrag der Stadt Wattenscheid, vertreten durch den Bürgermeister Pokorny, hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Wattenscheid durch den Amts⸗ richter Henrichs am 23. September 1886

für Recht erkannt:

Die drei Hypothekenbriefe, gebildet über die Posten,

welche 8

1) auf dem Grundstück der Eheleute Weindorf unter Nr. 1 der III. Abth. Band VI. Bl. 8. des Grundbuchs von Wattenscheid, auf den Grundstücken der Erben Schmidt unter Nr. 10 der III. Abth. Band I. Blatt 273 und unter Nr. 9 der III. Abth. Band II. Blatt 181 des Grundbuchs von Wattenscheid, auf den Grundstücken der Erben Schmidt unter Nr. 8 der III. Abth. Band II. Blatt 181 des Grundbuchs von Wattenscheid

eingetragen stehen und lauten:

ad 1) 1000 Thaler Darlehn nebst Zinsen zu 5 % für die Stadt Wattenscheid ex obligatione vom 31. Oktober 1860 eingetragen auf Nr. 1 zufolge Verfügung vom 5. Novbr. 1860, 8

ad 2) 2000 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen für die Stadt Wattenscheid laut gerichtlicher Verschrei⸗ bung vom 15. Mai 1863 eingetragen auf Nr. 1 a. und 2 resp. Nr. 1, 2 und 3 des Titelblatts zufolge Verfügung vom 22. Dezbr. 1863 resp. 20. August 1863, 1

ad 3) 675 Thlr. kreditirtes Kaufgeld nebst 5 % Zinsen für die Eheleute Lehrer Eberhard Ternedden und Theodora, geb. Nottebohm, zu Wattenscheid, laut notariellen Vertrags vom 16. Oktober 1852 in Verbindung mit dem notariellen Vertrage vom 23./25. Jan. 1854 eingetragen auf Nr. 1, 2 und 3 zufolge Verfügung vom 6. Septbr. 1854,

und von denen die Post ad 3 durch Cession vom 31. Oktober 1860 auf die Stadt Wattenscheid über⸗ tragen ist, werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt

Wattenscheid.

Von Rechts Wegen. Henrichs.

[329888 Ausschlußurtheil.

Verkündet am 21. September 1886. Gregorkiewicz, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag der Wittwe Christine Salewska zu Waldowken, vertreten durch den Rechtsanwalt Thurau hieselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu u“ durch den Amtsrichter Wundsch für Recht:

Der Preußische Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Waldowken Blatt 2 Abtheilung III. Nr. 13 für die Wittwe Christine Salewski zu Waldowken ursprünglich eingetragenen 3500 Thaler Darlehn, verzinslich zu 6 %, nach sechsmonatlicher Kündigung zahlbar, auf welchem sich der Vermerk vom 15. Dezember 1879 befindet, daß der Hypo⸗ thekenbrief noch auf 2768 78 Gültigkeit hat, bestehend aus dem vorbezeichneten Hypothekenbrief nebst Vermerken und Ausfertigung der notariellen Schuldurkunde vom 17. September 1873 wird für kraftlos erklärt.

Pr. Stargard, den 25. September 1886.

Königliches Amtsgericht.

[32992] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 25. September 1886 ist die über die im Grund⸗ buche von Klein⸗Wanzleben Band II. Blatt 61 in Abtheilung III. Spalte 1 Nr. 9 für den Gastwirth Gustav Hennigs in Wanzleben eingetragene Dar⸗ lehnsforderung von 750 gebildete Hypotheken⸗ urkunde, bestehend aus dem Hypothekenbriefe vom 5. Februar 1880 und der Schuldurkunde vom 3. Februar 1880, für kraftlos erklärt.

anzleben, den 29. September 1886. Königliches Amtsgericht. I. Ausschlußurtheil.

Verkündet am 21. September 1886.

Gregorkiewicz, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Besitzers Franz Bianek in Grabau erkennt das Königliche Amtsgericht zu 1u.u“ durch den Amtsrichter Wundsch für

echt:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Grabau Blatt 18 Abtheilung III. Nr. 4 für den Einwohner Jacob Piernicki in Grabau eingetragene mit 6 Prozent verzinsliche gegen halbjährige Kündigung zahlbare Darlehns⸗ forderung, bestehend aus der notariellen Urkunde vom 17. November 1869, dem Hypotheken⸗

GPöuchsauszuge vom 24. November 1869 nebst

Igngrossationsnote von demselben Tage wird für kraftlos erklärt.

Pr.⸗Stargard, den 25. September 1886.

Königliches Amtsgericht. IIIa.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 29. September 1886. Kuhnt, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Ackerwirths Andreas Bilicki zu Valentinowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. von Sikorski zu Wirsitz,

erkennt das Königliche ÄAmtsgericht zu Lobsens durch den Amtsrichter Matthei

für Recht: Das Hypothekendokument über das im Grund⸗ buche von Valentinowo Blatt Nr. 7 c. Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für den Franz Wozny ein⸗ getragene, zu fünf Prozent verzinsliche Eltern⸗ erbe, bestehend aus dem Hypothekenschein und einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 14. De⸗ zember 1841, wird für kraftlos erklärt.

Die Kofte des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

Lobsens, den 29. September 1886.

Königliches Amtsgericht.

[33000] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kaufmanns Bernhard Pentrop zu Wattenscheid hat das Königliche Amtsgericht zu Wattenscheid durch den Amtsrichter Henrichs am 23. September 1886 für Recht erkannt:

Das über die im Grundbuche von Wattenscheid Band I. Art. 66 unter Nr. 1 der III. Abtheilung auf die Grundstücke des Kaufmanns Bernhard Pentrop eingetragene, folgendermaßen lautende Post:

Zum Vortheile der Geschwister Guth in Watten⸗

scheid, namentlich:

Anna Dorothea Lisette, geb. 25. August 1839, Elisabeth Theodore, geb. 12. Mai 1842, ““ 8 . .“

[32987]

[32961]

Carl Heinrich, ge .Ap 5,

Wilhelm, ,2 1. Januar 1849, auf Grund des gerichtlichen Recesses vom 30. April 1852:

a. 76 Thlr. 6 Sgr. 4 Pf. Erbtheil zu gleichen

Theilen, zahlbar zur Zeit ihrer Großjährigkeit oder Verheirathung, 1

b. 28 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf. Kaution für Schulden⸗

tilgung,

auf der Parzelle Nr. 1 zufolge Ver⸗

fügung vom 6. Juli 1852, 1 gebildete Dokument wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kaufmann Bernhard Pentrop zu Wattenscheid zu tragen

Von Rechts Wegen. Henrichs.

Im Namen des Königds! Verkündet am 25. September 1886.

Brauer, Gerichtsschreiber. 8 Auf den Antrag des Gutsbesitzers Oscar von

Kownacki in Schreibersdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Wronka in Soldau, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Gamradt

für Recht:

Die eingetragenen Gläubiger der angeblich getilg⸗ ten, im Grundbuche des dem Gutsbesitzer Oscar von Kownacki gehörigen Grundstücks Schreibersdorf Nr. 2 in Abtheilung II. Nr. 1 auf . g -a

* - Augu⸗ Wondzinski'schen Erbrezesses vom 10. Sreher 1882 zufolge Verfügung vom 14. Februar 1833 für die fünf Geschwister: Martin, Anna, Carl, Gottliebe und Caroline Wondzinski eingetragenen, jedem zu gleichen Theilen zustehenden Erbgelder von 46 Thlrn. 15 Sgr. = 139 50 ₰, welche ursprünglich auf Schreibersdorf Nr. 6 eingetragen gewesen und bei dessen Zuschreibung zu Schreibersdorf Nr. 2 in das Grundbuch des letztern übertragen worden be⸗ ziehungsweise deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf vorstehend bezeichnete Post ausgeschlossen und wird dieselbe für erloschen erklärt. Gamradt.

[32998]

[32996] . Die Berechtigten zu der Hypothekenpost von 275 Thlrn. Cour., die im Grundbuche des Fähr⸗ grundstücks zu Stolpe (Kreis Anklam), jetzt Band I. Blatt 23 Grundbuchs von Stolpe Abtheilung III. Nr. 1 für Katharina Karoline Dorothee verehelichten Grenzaufseher Marquardt, geb. Kristen, zu Stolpe und für Karl Emanuel Christian George Kristen aus der Erbabfindung vom 27. März 1818, laut Verfügung vom 30. März 1818 eingetragen stehen, sind mit ihren Ansprüchen auf die Post durch Urtheil vom 28. September d. J. ausgeschlossen; auch ist durch Urtheil von demselben Tage die Hypotheken⸗ urkunde, betreffend diejenigen 500 Thlr., die im Grundbuche des dem Weißgerbermeister Adolf Lübeck u Anklam gehörigen Hauses (Burgstraße zu Anklam Fär 229, Grundbuch von Anklam Band 6 Blatt 204) Abtheilung III. Nr. 18 für den Müller Karl Albrecht zufolge Verfügung vom 20. Februar 1865 eingetragen stehen, welche Urkunde aus einer Ausfertigung der Obligation vom 20. Februar 1865 und dem Hypo⸗ thekenauszuge vom 28. desselben Monats gebildet ist, für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht zu Anklam. 2

[32995] Auf Antrag des Justizraths Werne zu Siegen, vertreten durch den Rechtsanwalt Coßmann daselbst, hat das Königliche Amtsgericht zu Hilchenbach durch Urtheil vom 22. September 1886: den Hypothekenauszug über 10 Thlr. 20 Sgr. Judikat und 2 Thlr. 6 Sgr. 6 Pfg. Kosten, eingetragen aus dem rechtskräftigen Mandate vom 4. September 1856 für den Rechtsanwalt Werne zu Siegen in Bd. II. Bl. 37 Rubr. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Hilchenbach, für kraftlos erklärt und die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt. Hilchenbach, den 22. September 1886 8 Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 29. September 1886. Wilke, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Anstreichergehülfen Friedrich

Theodor Ernst Jacoby zu Krefeld, Oberstraße 83, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Krefeld für Recht:

Das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Krefeld, tragend die Nummer 16877 (sechszehntausend achthun⸗ dert sieben und siebenzig) und lautend auf den Namen Friedrich Jacoby, mit einer Spareinlage von restlich 7 19 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

(gez.) von Schuckmann. 8 Für gleichlautende Ausfertigung:

(L. S. Wilke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

8 *

[32999]

[330011 Im Namen des Königs! 8

Auf den Antrag der Stadt Wattenscheid, vertreten durch den Bürgermeister Pokorny, hat das Königliche Amtsgericht zu Wattenscheid am 23. September 81 durch den Amtsrichter Henrichs für Recht er⸗ annt:

Der über die im Grundbuch von Wattenscheid Band VI. Art. 23 unter Nr. 6 der III. Abtheilung auf das Grundstück der Stadt Wattenscheid Flur V. eingetragene folgendermaßen lautende

ost:

7000 Thaler Restkaufgeld nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1873 gegen halbjährige Kün⸗ digung aus dem Kaufvertrage vom 17. Juni 1873 für den Amtmann Th. Cöls zu Watten⸗

scheid, eingetragen am 8. Januar 1875, gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Wattenscheid.

8 Von Rechts Wegen.

Henrichs.

[32989) Im Namen des Königs! 1 nf den btra. Gutsbef 3 1u er verehelichten Gutsbesitzer Zieger, Johanne Christiane, geb. Trinks, früher Wittwe Liebelt, zu Klein Biesnitz, 2) des Glasermeisters Julius Gröhe zu Görlitz, 3) 888 öu“ August Karsupke zu örlitz,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Görlitz durch den Amtsgerichts⸗Rath Schmidt

für Recht: 4., 10. Nov. 1865

1) das Hypothekeninstrument vom 10. Januar 1877

über die auf der Gärtnerstelle Nr. 2 Ober⸗ Ludwigsdorf in Abtheilung III. Nr. 11 für den Alwin Gustav Emil Liebelt zu Ludwigsdorf eingetragenen 1000 Thlr. = 3000 ℳ, theils gestundete theils baares Darlehn nebst 5 Prozent Zinsen,

4., 9. Nov. 1847

das Hypothekeninstrument vom 11. Juni 1850

über die auf dem Hause Blatt Nr. 459 Görlitz in Abtheilung III. Nr. 6 für die n Johanne Amalie Therese Braesel zu üg. eingetragene Kaufgelderforderung von no 1327,83 nebst 4 ½ Fron t 1

1 September 8 der Hypothekenbrief vom 11,,29. Oktbr. 1884

über die auf dem Hause Blatt Nr. 1011 Görlitz in Abtheilung III. Nr. 19 für den Schmiede⸗ meister Johann Karl Hotrich hierselbst einge⸗ tragene Kaufgelderforderung von noch 11 700 nebst 5 Prozent Zinsen,

werden für kraftlos erklärt.

[33009] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann E. Flater in Marienburg i. W., vertreten durch den Kaufmann Gustav Flater hier⸗ selbst, klagt im Wechselprozeß gegen den Kaufmann Alfred Schwarz, früher hier, Neue Königstraße Nr. 14. jetzt unbekannten Aufenthaltes, aus dem Wechsel vom 18. Juni 1885 über 224 09 mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 232 69 nebst 6 % Zinsen seit dem 27. Juni 1886 an Kläger kostenpflichtig zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I. zu Berlin, Abtheilung 43, Jüdenstraße Nr. 59, III Treppen, Zimmer 98, auf den 18. Dezember 1886, Vormittags 10 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 23. September 1886.

(L. S.) Neuendorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 43.

[33010] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmachermeister Ottilie Steuer im Beistande ihres Ehemannes Theodor Steuer in Beuthen O. S., klagt gegen den früheren Maschinenmeister Jos. Zalewski, früher zu Beuthen O. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 9 rückständigen Kostgeldes für den Monat August v. J., mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der 9 und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Beuthen O. S. auf den 2. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Szyguda, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Armensache. Oeffentliche Zustellung.

Maire, Barbara, Ehefrau von Johann Plassiart in Diedenhofen, klagt gegen den genannten Jo⸗ hann Plassiart, Kutscher, früher in Paris, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: die Klägerin unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu ermächtigen, den ihr aus einer vom Notar Lorette aus Diedenhofen am 29. Dezember 1884 zu Groß⸗ Breisdorf abgehaltenen Theilungsversteigerung zu⸗ kommenden Betrag von 166,10 gegen Quittung in Empfang zu nehmen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Diedenhofen auf den 24. November 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

erger,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [33018] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des früheren Seilers, jetzigen Bahn⸗ wärters Peter Risse, früher zu Bochum, jetzt zu Bocholt, vertreten durch den Justizrath Duesberg daselbst, gegen seine Ehefrau Emilie, geb. Seifert, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung., ist zur Ausschwörung des dem Kläger in dem am 21. Mai d. Is. verkündeten Urtheile auferlegten Eides, sowie zur weiteren mündlichen Verhandlung ein Termin auf den 20. Dezember d. J., Vormittags 9 Uhr, vor der dritten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst, Zimmer Nr. 52, anberaumt, wozu Beklagte mit der Aufforderung geladen wird, einen bei dem hiesigen Landgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Vorladung bekannt gemacht.

Essen, den 2. Oktober 1886.

Gerichtsschreiberei Landgerichts:

irsch.

[33012]

[33017] SOeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Schneider Josef Goebel, Elise, geb. Heitmann, zu Bochum, vertreten durch den Justizrath Duesberg daselbst, gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann, zuletzt in Hamme wohnkhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung,

ist zur Ausschwörung des der Klägerin in dem am 4. Juni d. J. verkündeten Urtheil auferlegten Eides, sowie zur weiteren mündlichen Verhandlung ein Termin auf den 20. Dezember d. J., Vormittags 9 Uhr, vor der III. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst, Zimmer Nr. 52, anberaumt, wozu der Beklagte mit der Aufforderung geladen wird, einen bei dem hiesige Landgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Vorladung bekannt gemacht.

Essen, den 2. Oktober 1886.

Gerichtsschreiberei 1ee E Pelichen Landgerichts:

irsch.

[33004] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Cigarrenarbeiter Theisen, geb. Schmidt, zu Müncheberg, vertreten dur Rechtsanwalt Gebhardt zu Frankfurt a. O., fla gegen ihren Ehemann, den Cigarrenarbeiter Heinrie Theisen, unbekannten Aufenthalts, wegen böslich Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen 8 Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen 8 den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf

den 15. Januar 1887, Vormittags 9 ½ Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gröschke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [33007] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Der Grundeigenthümer Gustav L. von Koch zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kirger klagt gegen den Kaufmann F. H. Harjes, unbekannten Aufenthalts, aus Forderung für Beschädigung eines Hauses, mit dem Antrage, den Beklagten zur P⸗⸗ zahlung von 599 60 nebst 6 % Zinsen vom Zustellungstage der Klage zu verurtheilen, auch das Uttheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 18. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 6. Oktober 1886.

Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II.

[33006] Oeffentliche Zustellung.

Die Häusler Carl und Marie Helene Spiel⸗ mann’schen Eheleute zu Karbischau, vertreten durch den Rechtsanwalt Loewy zu Loewen, klagen gegen den Paul Meißner, Stand und Aunfenthalt unbekannt, wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, in die Löschung der Post Abtheilung III. Nr. 5 im Grund⸗ buche von Nr. 57 Karbischau zu willigen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Loecwen auf den 29. November 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Loewen, den 20. September 1886.

Jaczkowski, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[33048] Oeffentliche Zustellung.

Das zu Berlin unter der Firma „Adam & Löwin⸗ berg“ bestehende und allda domizilirte Handlungs⸗ haus, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfskehl in Mainz, klagt gegen den Siegmund Moses, Hand⸗ lungscommis, gebürtig in Obersitzko, zuletzt Hand⸗ lungscommis in Berlin wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forde⸗ rung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten Siegmund Moses zur Zahlung der Summe von 8200 mit Zinsen zu 5 % vom Tage der Klage und der Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 22. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nees,

Hülfs⸗Gerichtsschreiber de. Großherzoglichen Land⸗

[33049] Oeffentliche Zustellung.

Die Adelhaid, geb. Schallenberg, Wittwe von Johann Friedrich Thomas, Privatin in Koblenz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Carlebach in Mainz, klagt gegen die Mathilde, geb. Lengs, Ehefrau von Bernhard Rothschild, früher Kaufmann in Bingen, dermalen in der Irrenanstalt in Sayn sich aufhal⸗ tend, sie zuletzt Hebeamme in Mainz wohnhaft, der⸗ malen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, handelnd als Vormünderin ihres genannten inter⸗ dizirten Ehemannes, wegen Forderung, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten Bernhard Rothschild zur Zahlung von 4322 40 sammt Zinsen zu 5 % vom 19. September 1872 ab und der Kosten, und ladet die Beklagte in ihrer genann⸗ ten Eigenschaft zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 15. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bet ft gemacht.

Nees, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Land⸗ gerichts.

[33005] Oeffentliche Zustellung.

Der Anton Gerard, Krämer und Wirth zu Haar⸗ berg, klagt gegen den Valentin Erb, Tagner und seine Ehefrau Margaretha Suppert, Beide früher zu Hommert wohnhaft gewesen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort aus einer Forderung von 189 90 nebst 5 % Zinsen vom 20. Jannar 1886 mit dem Antrage auf Theilung und Ausein⸗ andersetzung eines den vorgenannten Eheleuten Er mit vdens Suppert und Genossen gemeinschaftlich gehörenden, zu Hommert gelegenen Wohnhauscs und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amt⸗ gericht zu Saarburg i. L. auf den 23. November 1886, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Feldmann,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

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Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 8. Oktober

1886.

Der Inhalt F in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

Anzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, einem besonderen Blatt unter dem Titel

für das Deutsche Reich. r. 2874)

2 Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

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Aus dem Jahresbericht der Handels⸗ kammer zu M.⸗Gladbach für 1885. (Fortsetzung und Schluß.)

Ueber die Wollspinnerei des Bezirks wird berichtet: Das Jahr 1885 sei für die Streichgarnspinnerei ein ungünstiges gewesen, hauptsächlich weil die Preise für Rohwollen das ganze Jahr hindurch herunter⸗ gingen. Durch den steten Preisrückgang seien an allen Vorräthen empfindliche Verluste entstanden und die Unterbringung der Produktion außerordentlich schwer gemacht worden. Außerdem bereite der Mit⸗ bewerb der belgischen Streichgarnspinnereien große Schwierigkeiten, da die letzteren in weißem Streich⸗ garn den deutschen Markt beherrschen und in farbigem Streichgarn ein immer größeres Absatzgebiet erwerben.

Für die Flachsspinnerei waren, wie der Bericht ausführt, im ersten Semester 1885 die Verhältnisse, was den Verkauf von leinen Garn angeht, ganz zufriedenstellend. Bei dauernd lebhafter Nachfrage war die Produktion ohne Schwierigkeit zu verkaufen, sodaß Garnlager von Belang in dieser Zeit nicht aufgekommen sind In der zweiten Hälfte des Jahres trat jedoch eine sehr ungünstige Wendung ein, und zwar in Folge des Mißsrathens der russischen Flachs⸗ ernte. Die neue Waare war, wie der Bericht sagt, min⸗ destens um 10 % geringer als die der vorhergegangenen Jahre, während gleichwohl die Einkaufspreise um 10 bis 15 % gestiegen sind. Die Garnpreise blieben dabei merkwürdigerweise von dieser schlimmen Lage des Flachsmarkts ganz und gar unberührt, sie haben sogar, dem Niedergange der Baumwollgarne folgend, eine fallende Richtung angenommen, da die Webe⸗ reien im zweiten Halbjahr weniger gut beschäftigt und genöthigt waren, zum Theil auf Lager zu arbeiten. Die Konsumenten waren bei solcher Sachlage durch⸗ aus nicht geneigt, die unabweislich gewordenen höheren Preise zu zahlen und hielten sich von Kon⸗ traktgeschäften zurück. Auf diese Weise seien denn bei Spinnern vor und nach wieder größere Lager⸗ bestände von leinenem Garn aufgekommen und hier⸗ durch die Verkaufspreise weiter nachtheilig beeinflußt worden. Zum Ueberfluß seien auch noch vom Aus⸗ lande, insbesondere von Belgien, wo das Geschäft in diesem Artikel besonders schlecht zu liegen scheine, allerlei Offerten in Garn weiter unter Preis gemacht, wo⸗ durch die Konsumentenerst recht ängstlich geworden seien. Ueberhaupt befinde sich die Flachsspinnerei zur Zeit in recht übler Lage, und so lange nicht eine natur⸗

emäße Ausgleichung stattgefunden habe, werde die

einenindustrie nicht unbedeutende Opfer bringen müssen, so daß für 1886 nur negative Resultate zu erwarten seien. Arbeitskräfte seien in Folge des Niedergangs der Handweberei in der Sammet⸗ und Seidenindustrie während des ganzen, Jahres reichlich zu haben gewesen, und es habe zeitweise sogar drin⸗ gendes Angebot bestanden; die Arbeitslöhne seien in⸗ dessen auf der bisherigen erhöhten Skala verblieben.

Die Zwirnereien des Bezirks hatten auch unter dem allgemein gedrückten Geschäftsgang der Textil⸗ industrien zu leiden. Namentlich nahm, wie der Be⸗ richt hervorhebt, die Tuchfabrikation des Bezirks an der Verwendung des Artikels „Halfergarn“ nicht in dem gewohnten Maße Theil, während in der gemischten Industrie des bergischen Landes der Konsum sich ziemlich auf gleicher Höhe erhalten habe, wie 1884, da in dieser eine größere Beweglichkeit in der Verwendung der Geschirre selbst bei nicht lebhaftem Geschäftsgange durch den Einfluß der Mode stattfinde. Dagegen seien die Preise durch Hinzutritt neuer Konkurrenz stellenweise so niedrig geworden, daß einzelne Artikel, wie beispielsweise ge⸗ bleichte, leinene Fabrikzwirne, wie sie die Barmer und Schwelmer Band⸗ und Litzenindustrie verwendet, nicht einmal einen genügenden Zwirnlohn auf⸗ brächten.

In der Weißweberei haben, dem Bericht zufolge, die gleichen Ursachen, von welchen alle Zweige der Baumwollspinnerei nachtheilig beeinflußt wurden, ebenfalls dazu beigetragen, das Betriebsergebniß un⸗ genügend zu gestalten. Den Webereien für Biber, Barchent und verwandte Artikel, sei es nur durch fortwährende Ermäßigung ihrer Verkaufs⸗Noti⸗ rungen möglich gewesen, ihre Erzeugnisse unter⸗ zubringen; eine Ansammlung der Vorräthe in den Stapelartikeln während der Frühjahrs⸗ und Sommermonate habe aber nicht vermieden werden können und bei der weichenden Konjunktur eine er⸗ hebliche Einbuße zur Folge gehabt. Hemdenflanelle, bedruckte und aus gefärbter Kette hergestellte Waare, seien mindestens ebenso stark angefertigt worden wie im Vorjahre; diese Artikel finden, wie der Bericht agt, immer mehr Verwendung, die Produktion sei aber bereits so reichlich, daß das Preisverhältniß empfindlich darunter gelitten habe. Nessel seien, namentlich für Druckzwecke, während des ganzen Jahres in guter Frage gewesen und hätten ihren reisstand verhältnißmäßig gut behaupten können. Auch über den Gang der Buntwebereien sei nichts erfreuliches zu berichten. Die Preise der meisten Garne

lieben, dem Bericht zufolge, in fallender Tendenz, zusgenommen nur die sächsischen Imitat⸗ und Vigogne⸗Garne. Die Preise sämmtlicher Fabrikate

er Buntweberei waren sehr gedrückt und gingen an⸗ altend und über Verhältniß zurück, während die Arbeitslöhne unverändert blieben. Auf diese Weise werde der Gewinn des Unternehmers so beschränkt, er froh sei, wenn er im vergangenen Jahre eine mäßige Verzinsung seines Kapitals erzielen konnte, wozu ihm die billigen Rohmaterialienpreise in etwas zu Hülfe gekommen seien. Der schlechten Lage ent⸗ Frechend, ruhte der Unternehmungsgeist in diesem ndustriezweige ganz und gar, und ist daher von neuen oder vergrößerten Etablissements nichts zu berichten.

Im Speziellen wird über die Fabrikate der Bunt⸗ weberei u. a. Folgendes mitgetheilt: Die in früheren Berichten häufig erwähnten Artikel „Klapka“, „Lima“ ꝛc. blieben zwar mäßig gefragt, der Haupt⸗ artikel war jedoch ein aus sächsischem Imitat⸗Zwirn hergestellter Stoff unter den Namen „Paletot“, „Imperial“ ꝛc., welcher in großen Quantitäten Absatz fand. Wenn derselbe auch wegen des dazu in Ver⸗ wendung kommenden weichen Materials sich nicht so gut tragen kann, als die zuerst genannten Artikel, so ist er doch wegen seines schönen und gefälligen An⸗ sehens allgemein und stark in Aufnahme gekommen. In ganz⸗ und halbwollenen Buxkins machte sich seit Mitte des Berichtsjahrs eine Geschäftslosigkeit und eine Ueberfülle des Angebots bemerkbar, wie dies in sonst normalen Zeiten kaum vorgekommen ist. Einer wesentlichen und in etwa konstanten Besserung ist auch für die nächste Zeit nicht entgegen zu sehen. Flanelle mit Mulegarnschuß sind zwar auch zu sehr gedrückten Preisen verkauft worden, der Absatz war aber ein sehr bedeutender und, gegen andere Artikel ver⸗ glichen, nicht gerade ungünstig zu nennen; im Spätherbst entwickelte sich sogar stellenweise ein lebhafter Be⸗ gehr nach demselben, aber nur zu solchen Preifen, welche kaum das geringste Verdienst übrig ließen. Flanelle mit Imitatgarnschuß wurden immer mehr in geringen Qualitäten hergestellt, der Absatz war wohl noch bedeutend, aber der Verdienst an dem Fabrikat, namentlich in Folge billiger Verkäufe aus Süddeutschland, auf die geringste Quote herunter⸗ gedrückt. Bunte gewebte Barchente spielen nur noch eine untergeordnete Rolle und wurden namentlich durch die gedruckten Barchente verdrängt. Was Kleiderstoffe betrifft, so wird die Fabrikation in dem Artikel Double Warps mit grobem Imitatschuß immer bedeutender; die Nachfrage darin konnte damit nicht gleichen Schritt halten, um so viel weniger, als gedruckte baumwollene Gewebe immer mehr be⸗ liebt wurden und demselben Konkurrenz machten, in Folge wovon die Preise noch ungünstiger beeinflußt wurden, als es schon im vorigen Jahre der Fall war. Eine Einschränkung der Produktion in diesem Artikel, wie es nach den Verhältnissen dringend ge⸗ boten wäre, wird, dem Bericht zufolge, aber wohl um so weniger zu erwarten sein, als das Ge⸗ schäft in anderen Artikeln nicht viel besser bestellt und überhaupt die betreffende Indu⸗ strie an erheblicher Ueberproduktion erkrankt sei. Auch in baumwollenen und halbwollenen Hosen⸗ stoffen ließ der Absatz sehr zu wünschen übrig; die Preise derselben gingen im Laufe des Jahres immer mehr herunter und es sammelten sich stets größere Lager darin an, welche auch in das neue Jahr mit herüber genommen wurden. „Limas“ haben an der früheren großen Bedeutung verloren, während ein anderer Zwirnartikel, „Imperiales“ genannt, viel Beachtung gefunden hat. Dieser Artikel wurde früher nur mit gezwirnter Kette verarbeitet, bei dem Drange aber, ihn immer billiger und billiger zu machen, wird er jetzt hauptsächlich mit schwarzer oder bunter, eindrähtiger grober Kette gewebt. Der Einschlagszwirn wird hauptsächlich von Sachsen bezo⸗ gen und giebt der Waare ein schönes und wollartiges An⸗ sehen. Der Artikel ging zwar in größeren Massen ab, doch warf sich die Fabrikation in Folge des schlechten Absatzes der sonstigen Hosenstoffe so massenweise auf Herstellung desselben, daß auch hierin schon längst eine Ueberproduktion eingetreten, wodurch die Preise dafür immer mehr heruntergegangen sind und auch fernerhin sehr gedrückt bleiben dürften. In Hosen⸗ stoffen mit gewöhnlichem und namentlich grobem Imitatschuß gestalteten sich Absatz und Preise eben⸗ falls immer ungünstiger. Der Absatz nach über⸗ seeischen Ländern beschräͤnkt sich, dem Bericht zufolge, immer mehr auf ein paar Häfen von Süd⸗Amerika, welche dazu nur noch die billigsten appretirten Qualitäten kaufen. Da letztere aber selbst bei sorg⸗ fältigster Behandlung auf See der Gefahr des Fleckigwerdens ausgesetzt sind, so stehe dadurch eine Schädigung des guten Ruf der Fabrikate des Bezirks zu befürchten. Für die Zanella⸗Schirmstoffbranche ist das Jahr 1885 ein recht ungünstiges gewesen, namentlich in⸗ folge des enormen Rückgangs der Kammgarnpreise. Die vorhandenen Vorräthe waren im Vorjahre aus theueren Garnen hergestellt und mußten während der Saison zu Tagespreisen abgegeben werden, sodaß das finanzielle Ergebniß nicht befriedigend ausgefallen ist, obgleich das Geschäft sich ziemlich lebhaft gestaltete. In Plüschen für Besatz, Reisedecken u. s. w. aus Thierhaaren und Baumwolle hat eine nicht unbedeu⸗ tende Ueberproduktion stattgefunden und infolgedessen die Preise einen bedeutenden Rückgang erlitten, sodaß das Geschäft ein unlohnendes war. Was die Leinenweberei des Bezirks angeht, so wird zunächst berichtet, daß die erwartete Vermehrung des Flachs⸗ baues im Burgwaldnieler Bezirk eingetreten ist. Die Qualität der 1885 er Ernte war eine gute und auch die Quantität eine zufrieden⸗ stellende; dies im Verein mit etwas besseren Preisen hat den Ertrag für den Produzenten zu einem gut lohnenden gemacht. Bei den billigen Preisen der Körnerfrucht unterliege es keinem Prehen, daß eine weiter vergrößerte Aussaat von Flachs pro 1886 stattfinden werde. Dagegen hat die vorjährige Besserung in dem Gange des Leinen⸗ geschäfts sich in das Gegentheil gewandt. Seit Mitte des Jahres trat in dem Absatz der Leinen⸗ gewebe eine merkliche Stockung ein, sowohl in den besseren Qualitäten als auch in den schweren Sorten, die vorzugsweise von der arbeitenden Klasse gekauft werden. Leinengarne waren auch im Jahre 1885 fast ausschließlich aus inländischen Spinnereien be⸗

zogen. Trotz der gestiegenen Flachspreise haben Leinengarne nicht weiter angezogen, sie werden im Gegentheil mitunter noch etwas billiger abgegeben; dagegen machen die so sehr gesunkenen Preise von Baumwolle und deren Fabrikate der Leinen⸗Industrie eine niederdrückende Konkurrenz. Von den im Bezirk von Burgwaldniel gefertigten Artikeln: Hemdenleinen, Bettleinen, Handtüchern und Tischgedecken in Gebild und Damast waren am Schluß des Berichtsjahrs bedeutende Lager vorhan⸗ den, welche die Arbeitgeber zur Einschränkung der Produktion zwangen. Die mechanische Leinenweberei in Burgwaldniel kam außer Betrieb und ging An⸗ fangs Dezember durch öffentlichen Verkauf in andere Hände über. Der Erwerber hat im Interesse der feiernden Weber die Wiederinbetriebsetzung möglichst beschleunigt, sodaß bereits bis Mitte Januar ein Theil der Arbeiter wieder Beschäftigung finden konnte.

Ueber die Seiden⸗ und Sammet⸗Industrie meldet der Bericht: Die Seidenpreise setzten Anfangs 1885 sehr niedrig ein, gingen jedoch durch das sehr schlechte Fabrikgeschäft im Laufe des Jahres noch stetig herunter, und selbst die um 15 % kleinere Seiden⸗ ernte des Jahres konnte den Fall der Rohseide nicht einhalten, so daß sie im September Preise erreichte, wie sie wohl noch nie dagewesen. Nur künstlich konnten dieselben so gesteigert werden, daß sie am Ende des Jahres beinahe wieder denselben Stand wie zu Anfang hatten. Die Fabrikation und das Geschäft in Faille, Merveilleux und Duchesse verlief ohne besondere Nachfrage; der Verbrauch war daher äußerst beschränkt und die Preise sehr gedrückt. Seidene Serge und Satin de Chine, sowie Satin à Coton zu Futter behalten noch einen be⸗ schränkten Verbrauch, während den halbwollenen Zanellas und Serges der Hauptkonsum zu Theil wird. Ueber das Geschäft in halbseidenen Stoffen kann nur Ungünstiges berichtet werden. Die Fabrik arbeitete sehr reduzirt, nur mit ca. 3 der vorhandenen Stühle, und konnte selbst für diese kleine Produktion nur schwer und keinen lohnenden Absatz finden, da die europäischen wie die überseeischen Absatzmärkte mit Waaren überfüllt waren. Es wurden meist Satius, Ottomanes und Siciliiennes angefertigt und zwar Satin nur in den geringeren Qualitäten. Die Ottomanes und Siciliennes werden nur für den Export gemacht, das Geschäft darin aber wird immer kleiner. Die Nachfrage nach ganz, oder halb⸗ seidenen Schirmstoffen war eine mehr oder weniger normale; trotzdem konnten auf dem Hauptabsatz⸗ gebiet dafür, dem englischen Markt, irgend welchen Nutzen lassende Preise der italienischen Konkurrenz gegenüber nicht erzielt werden Für die Sammet⸗ fabrik war das Jahr 1885 eines der allerungünstig⸗ sten, welches dieselbe überhaupt erlebt hat. In Folge der schlimmen Wendung, welche das Geschäft bereits gegen Ende des Vorjahres genommen hatte, befand sich die Fabrik beim Beginn des neuen Jahres fast ohne Aufträge. Nur durch Vermehrung der ohnehin überaus großen Vorräthe sei es möglich ge⸗ wesen, die Arbeiter weiter zu beschäftigen, während der Werth dieser Vorräthe immer tiefer gesunken sei. Erst später seien Aufträge auf billige mecha⸗ nische Sammete (mit einem Abschlag von 25 % auf vorjährige Preise) eingelaufen, in denen sich ein erstes Wiedererwachen des Geschäfts gezeigt habe. Auf dieser Grundlage habe sich im Laufe des Jahres ein bedeutendes Geschäft entwickelt, als sich ergab, daß die Mode den billigen Fabrikaten günstig blieb. Leider habe sich dagegen immer mehr gezeigt, daß die besseren Sammetqualitäten, welche auf Handstühlen angefertigt werden, selbst für die Herbstsaison das Interesse der Kundschaft weder im Inlande noch im Auslande zu erregen vermochten. Bis zum Schluß des Jahres sei noch nicht die Hälfte der Vorräthe an glatten Handsammeten und auch diese nur zu äußerst verlustbringenden Preisen in den Konsum übergegangen. Zu besonders großen Verlusten habe das Geschäft mit den Vereinigten Staaten geführt. Die Hausindustrie ist, wie der Bericht sagt, unter solchen Verhältnissen in eine trostlose Lage gerathen, und es habe, als der Winter herannahte, eine so große Arbeitslosigkeit und Noth unter den Handwebern geherrscht, wie nie zuvor. Leider stehe auch nicht zu hoffen, daß die früheren guten Zeiten für die Handstühle wiederkehren werden, denn wenn auch die besseren Qualitäten glatten Sammets, die facçonnirten Artikel und andere Neu⸗ heiten noch stets einen Theil der vorhandenen Hand⸗ stühle in Anspruch nehmen, so sei doch der Nieder⸗ gang der Sammet⸗Hausindustrie unwiderruflich, seit die großen Quantitäten billiger, für den großen Konsum besonders geeigneter Waaren mechanisch her⸗ gestellt werden. Die mechanische Sammetweberei habe dagegen in der Kunst, schöne Waaren verlockend billig herzustellen, weitere Fortschritte gemacht, und selbst bei den sehr schlechten Preisen, zu welchen im Frühjahr nach harten Kämpfen Ordres erzielt wur⸗ den, nicht allein ohne Verlust, sondern sogar mit einem, wenn auch sehr beschränkten Gewinn gearbeitet. Theilweise sei dies durch rationellere Einrichtung der Fabrikation gelungen, theils aber auch nur dadurch, daß die Preise ihres wichtigsten Rohmaterials, der Schappe, immer weiter sanken, und ebenso die Löhne um etwa 10 % herabgesetzt wurden Einer neu auftretenen Mode sei es zu verdanken gewesen, daß die mechanischen Stühle, welche in den ersten Monaten des Jahres mit verkürzter Zeit arbeiteten, seitdem vollauf beschäftigt waren. Der Bericht meldet darüber: Ein neuer Artikel Plüsche, welchen durch besondere Manipulationen ein großer Glanz entweder über die ganze Fläche oder stellen⸗

weise (in sogenannten Wolken) gegeben wurde, kam auf, fand allgemeinen Beifall und gab zu großen Aufträgen auf den Märkten Europas Veranlassung. Es entwickelte sich dadurch im Sommer und im Herbst und bis Mitte November hin eine wahrhaft schwunghafte Thätigkeit der mechanischen Fabrik, und wenn nicht die Verluste auf die zu Anfang des Jahres vorhandenen theueren Vorräthe so über⸗ trieben groß gewesen wären, so dürfte man anneh⸗ men, daß daäs Schlußergebniß der mechanischen Fabrik noch immerhin nicht ganz unbefriedi⸗ gend gewesen sein würde. Auch blieb die Plüschmode nicht ohne günstige Rückwirkung auf die Hausindustrie, welche, wenn auch nur mit einer be⸗ schränkten Anzahl von Stühlen, die verschiedenen Arten dieses Artikels in besseren Qualitäten herstellte und dafür ziemlich befriedigende Preise erzielte. Sammetband, sowohl das mechanisch wie das auf dem Handstuhl hergestellte, war, wie der Bericht sagt, sehr vernachlässigt. Es verkauften sich nur einige breite Nummern in Envers Satin zu verhält⸗ nißmäßig schlechten Preisen. St. Etienner Fabri⸗ kanten brachten ihre Produktion zu sehr billigen Preisen auf den Markt, namentlich auf den auslän⸗ dischen. Jacquard und kleinere fagonnirte Sammete gaben während des ganzen Jahres zu mancherlei Ge⸗ schäften Veranlassung, meist aber nur zu außer⸗ ordentlich gedrückten Preisen. Für die Arbeiter in den häuslichen Hülfsindustrien fand sich nach wie vor rege Beschäftigung.

Die Konfektion in Arbeiterkleidung war, wie der Bericht sagt, im Allgemeinen aus dem Grunde nicht günstig, weil darin viele neue Geschäfte entstanden sind, die sich bestreben, durch äußerst reduzirte Preise und geringe Qualitäten Kundschaft zu erwerben. In⸗ folgedessen waren die Preise gedrückt und der Absatz erschwert. Auch habe die Flaue auf dem Eisen⸗ und Kohlenmarkt den Verkauf der Arbeiterkonfektion be⸗ einträchtigt.

Die Zeugdruckereien des Bezirks waren im Allge⸗ meinen gut beschäftigt, wenn auch die Preise sich billiger stellten als 1884. Die Gladbacher Aktien⸗ Gesellschaft für Druckerei und Appretur zahlte ihren Aktionären pro 1885 eine Dividende von 10 %. Die in Grevenbroich bestehende Kratzenfabrik war leidlich gut beschäftigt, aber der Betrieb in Folge der durch die Konkurrenz gedrückten Preise nur wentg lohnend.

Ueber die Maschinenfabriken und Eisengießereien des Handelskammerbezirks M.⸗Gladbach giebt der Bericht eine Statistik, welche auf den Ermittelungen der Rheinisch⸗Westfälischen Maschinenbau⸗ und kleinen Eisen⸗Industrie⸗Berufsgenossenschaft beruht. Darnach bestanden in 11 verschiedenen Orten 51 Etablisse⸗ ments der Maschinenbau⸗ und Eisengießerei⸗Industrie mit 1343 Arbeitern, sowie 12 der kleinen Eisen⸗ Industrie mit 75 Arbeitern. Die Befürchtung eines weiteren Herabgehens der Metallpreise habe sich leider bestätigt. Indessen seien die Maschinen fabriken und Eisengießereien des Bezirks im Allgemeinen von den Kalamitäten, unter denen die meisten übrigen Industriezweige zu leiden hatten, nicht so tief berührt worden, wie man wohl voraussetzen und befürchten konnte. Sie seien durch⸗ schnittlich, die letzten Monate ausgenommen, reichend beschäftigt gewesen, hätten aber den Ver⸗ hältnissen entsprechend, freilich die Preise ermäßigen müssen. Trotzdem könne immerhin noch ein befriedi⸗ gender Nutzen erzielt werden. Maschinenfabriken, welche als Spezialität mechanische Doppel⸗Sammt⸗ webstühle bauten, waren dem Bericht zufolge durch den Aufschwung der mechanischen Sammtwebereien vollauf beschäftigt. Dagegen war für die in Greven⸗-⸗ broich bestehende insbesondere für Zuckerindustrie ein⸗ gerichtete Maschinenfabrik das Jahr 1885 erheblich ungünstiger, als die früheren Jahre. Die Lohn⸗ verhältnisse waren an Höhe die gleichen wie früher Für Maschinen⸗Ausfuhr und Einfuhr war das Ge schäft im Jahre 1885 ein wenig lohnendes.

Was die Papier⸗Industrie des Bezirks betrifft, so bezeichnet der Bericht das verflossene Geschäftsjahr für die in dem Bezirk fabrizirten Packpapiere als ein wenig befriedigendes. Die große Anzahl neu entstan⸗ dener, mit der Herstellung von Holzcellulose⸗Papier sich beschäftigenden Fabriken habe eine in diesem Maße noch nicht gekannte Ueberproduktion herbei⸗ geführt, wodurch das Angebot immer dringender ge⸗ worden sei und vielfach zum Verschleudern der Waare geführt habe. Auch habe es allseitig der größten“ Anstrengungen bedurft, um hinreichende Aufträge zu erhalten. Die Produktion der in M.⸗Gladbach do⸗ mizilirten Papierfabrik Westigerbach betrug nach ihren Angaben etwa 900 000 kg; die Fabrikation in Brüggen an der Schwalm fand in gleicher Ausdeh nung wie im Vorjahr statt. Inzwischen ist in Folge des rauhen Winters, welcher die meisten Fabriken, die nur auf Wasserkraft angewiesen waren, stellen- weise zum Stillliegen oder Verminderung ihrer Pro⸗ duktion gezwungen hat, eine Besserung eingetreten. Dadurch finden gewisse Sorten stärkere Nachfrage und Preisaufbesserung. Die Papierausfuhr war auch im verflossenen Jahr eine normale, und es werde beobachtet, daß die deutsche Hr dusts stetig an Boden auf ausländischen Märkten gewinne

Die Entwickelung des Geschäfts in baumwollenen Treibriemen wurde, nach dem Bericht, durch die gedrückte Lage fast sämmtlicher Zweige der Industrie beeinträchtigt, so daß der Umsatz kleiner geblieben sei, als man bei normalen Verhältnissen anzunehmen berechtigt war. Wenn derselbe trotzdem eine Zu⸗ nahme gegen das Vorjahr aufzuweisen hat, so sei dies in erster Linie der recht erfreulichen Steigerung des Exportgeschäfts zu verdanken. Aber auch in