. ne0,
der Wittwe Hausmann, Marie Dorothea, geb. Tietz (Tiez), von hier, vom 14./17, Juli 1830, des Geheimen Regierungs⸗Raths Julius Gott⸗ fried Christoph Conrad Hecht von hier, vom 6/10. August 1830,
des Fräuleins Emilie Sprengel von hier, vom 2./4. Januar 1830,
des Kleidermachers Peter Sternsdorf von hier, vom 8. Februar 1830.
Nach Vorschrift des Allgemeinen Landrechts Tbeil I. Titel 12 §. 218 werden alle Diejenigen, welche bei der Publikation dieser letztwilligen Ver⸗ fügungen ein Irteresse haben, hiermit aufgefordert, dieselben bei uns binnen sechs Monaten und späte⸗ stens in dem auf
den 17. Mai 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem Heern Amtsgerichts⸗Rath Krumbholtz in unserem Geschäftslokal, Lindenstraße Nr. 54 hier⸗ selbst, anberaumten Termine, unter Beibringung der nöthigan Beweismittel über das Ableben der Testatoren nachzusuchen, widrigenfalls zwar mit der Eröffnung der Testamente von Amtswegen verfah⸗ ren, von dem Inhalt aber nur den etwa bedachten milden Stiftungen Nachricht gegeben werden wird.
Potsdam, den 24. September 1886.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
1[33276] Aufforderung. — Nr. 9307. Jehann Georg Philixpp von Feldkirch ist vor zwölf Jahren nach Amerika ausgewandert, und hat seit mehr als fünf Jahren keine Nachricht mehr von sich gegeben. Derselbe wird aufgefordert, binnen Jahresfrist Kunde von sich hierher gelan⸗ gen zu lassen, widrigenfalls er für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben, nämlich: Der Agatha Philipp, Ehefrau des Seba⸗ stian Gutgsell in Feldkirch, Josef Philipp in Ame⸗ rika, Karolina Philipp, Ehefrau des Adrian Disch in Bollschweil, und Barbara Philipp, Ehefrau des Marx Würzburger in Freiburg in fürsforglichen Besitz gegeben würde.
Staufen, den 5. Oktober 1886. .
1 Großherzogliches Amtsgericht.
gez. Buisson. 6 Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet Der Gerichtsschreiber: Dufner.
[33232 Bekanntmachuggg. Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 26. Dezember 1885 zu Grüneberg verstorbenen Arbeiters Carl Barenthin ist beendigt. Gransee, den 5. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht.
[33226 Im Nameun des Königs! Verkündet am 17. September 1886. Pawlicti, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Schuhmachers Andreas Matuszezak in Jarogniewice, vertreten durch den Rechtsanwalt Karczewski in Kosten, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Kosten durch den Aunntsrichter von Wesierski
für Recht:
Der Zimmerpolier Ernst Fiebig bezw. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Jarogniewice Nr. 24 Abtheilung III. unter Nr. 8 eingetragene Post von 4 Thaler 5 Silbergroschen nebst Zinsen und 15 Silbergroschen ausgeschlossen und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt.
Von Rechts Wegen. gez. von Wosierski. Beglaubigt: Ka luschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33209] Im Namen des Königs!
In der Ewald'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reppen durch den Amts⸗ richter Dr. Hoffmeister in der Sitzung vom 30. Sep⸗ tember 1886 für Recht:
Die unbekaunten Rechtsnachfolger des Martin Daniel Schröter werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Gohlitz Band II. Blatt Nr. 48 in Abtheilung III. Nr. 2 eingetragene Hypo⸗ thekenpost von 13 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. ausge⸗ schlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Eigenthümer Heinrich Wilhelm Ewald'schen Eheleuten auferlegt. “
[33211] Bekanntmachung.
In der Ostrowskischen Aufgebots⸗Sache F. 11/86 hat das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder am 18. September 1886 für Recht erkannt:
I. Die etwaigen Berechtigten des im Grundbuche des Grundstücks Mospitz Nr. 75 Abtheilung III. Nr. 2 für Friederike Henriette Ostrowski aus dem Erbrezesse vom 9. Juli 1866 eingetragenen mit fünf Prozent verzinslichen Elternerbtheils uon 20 Thlr. werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen,
II. die Kosten des Amfgebotsverfahrens werden dem Eigenthümer Robert Salomon zu Abchau Rospitz Nuferlegt. “
133212] Bekaumtmachung.
In der Thärim'schen Aufgebatssache F. 12/86 hat das Känigliche Amtsgericht zu Marienwarder am 18. September 1886 für Recht erkannt:
IJ. die etwaigen Berechtigten der im Geundbuche des Grundstücks Marienwerder Knieberg Nr. 56 Ahtheilung III. Nr. 6 für Caroline Julianne Thimm zu Berlin auf Grund des Vertrages vom 28. Ja⸗ nuar und der Zeitrittserklärungen vom 2. und 29. Februar 1876 eingetragenen Elternerbtheils Abfindung von 750 ℳ werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen,
II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Maurer Carl Julius Thimm zu Stuermersberg auferlegt.
[33229) Im Namen des Königs! Verkuͤndet am 17, September 1886.
Paw licki, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Müllermeisters Dominik Sobiech in Kosten, vertreten durch den Rechtsanwalt Karczewski in Kosten, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Kosten durch den Amtsrichter von
Wygsiersli 5 für Recht:
Der Maciej Fengler bezw. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Rechten auf die auf dem Grund⸗ stück Kosten Nr. 252 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Post von 84 Thalern 20 Sgr. oder 508 Gulden polnisch nebst 5 % Zinsen ausgeschlossen
— ——
und werden die Kosten des Verfahrens dem Antrag⸗
steller auferlegt.
Von Rechts Wegen.
.g von Boeiterski † Beglaubigt: Kaluschke,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33204⁴]
Durch Ausschlußurtheil vom 23. September cr. sind alle unbekannten Interessenten an der Band 29 Blatt 130 des Grundbuchs von Brockhausen in Abth. III. Nr. 4 für den Kaufmann Johann Fried⸗ rich Kranz zu⸗Steele eingetragenen Post von 42 Thlr. 6 Sgr. nebst Zinsen mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. “
Hattiugen, 30. September 1886. 8
Königliches Amtsgericht.
33203 — 803] über die im Grundbuche von Westherbede Band 23 Blatt 422 in Abtheilung III. Nr. 3 aus dem Akte vom 18. Oktober 1859 für die Geschwister Friedrich Wilhelm und Caroline Kampmann cin⸗ getragene Abfindung von 30 Thlr. oder 90 ℳ ge⸗ bildete Hypotheken⸗Instrument ist durch Urtheil vom 23. September 1886 für kraftlos erklärt. 8 Hattingen, 30. September 1886. Königliches Amtsgericht.
[33218] Im Namen des Königs!
In der Fund⸗Aufgebotssache F. 3/86, betreffend die im Gerichtsgebäude hier gefundenen Sachen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amtsrichter Rosenthal für Recht:
den unbekannten Verlierern oder Eigenthümern der nachstehenden hier im Gerichtsgebäude gefundenen Sachen:
eines Wandrockes, eines Paares Handschuhe, 2 Taschentücher, 1 Rohrstocks, 1 Kinderschürze, 1 wollenen Umschlagetuches, 1 Sonnenschirmes, 1 Webesperre, 1 eisernen Kette, 1 Muffs, 1 Paares Schuhe, 1 Radeisens, 1 Stückes Gaze, eines seidenen Tuchs, 1 Lißstocks, 1 Regen⸗ schirmes, 1 Sacks, 1 Sattels, 1 Satteldecke, 1 Schlittenglocke, 1 Wagenbüchse, 1 Paares Kinderschuhe, 1 Kette, 1 Speisespindes, 2 Tische, 6 Stühle, 1 Badewanne, 1 Säge, 1 Bettstelle, 3 Wannen, 2 Axte, 1 Spatens, 1 Rodeaxt, 1 Gießkanne, 1 Jagdgewehrs, 1 Paares Stiefeln⸗ leder, wird der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des An⸗ spruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen und werden die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Johannisburg, den 27. September 1886. Königliches Amtsgericht.
S 4 16278S” Bekanntmachung
I. Folgende Hypothekenurkunden:
1) über 150 Thaler rückständige Kaufgelder, ein⸗ getragen auf Niepruszewo Nr. 12 in Abth. III. Nr. 7 für die Katharina Dziurla,
2— 3) über die auf den Grundstücken Lagwy Nr. 6 resp. Nr. 90 resp. Nr. 91 in Abth. III. unter Nr. 1 resp. 2 für die Geschwister Josepha, Andreas, Martin und Katharina Mikolajezat eingetragenen Hypotheken von noch 20 Thaler nebst Zinsen resp. von 11 Thalern,
4) über die auf Niegolewo Nr. 10 in Abth. III. Nr. 1 für den Wojciech Mily eingetragenen 28 Thaler 15 Sgr. 10 Pf. nebst Zinsen übertragen bei Schließung des Grundbuchblatts von Niegolewo Nr. 10 und Zuschreibung zu Niegolewo Nr. 3. nach Abth. III. Nr. 27 a.,
5) über die auf Niegolewo Nr. 14 in Abth. III. Nr. 5 eingetragene Hypothek von 20 Thalern nebst 5 % Zinsen und Kosten (21 Sgr. 6 Pf.) für den Handelsmann Michael Bittiner zu Buk,
6) über 200 Thaler nebst 5 % Zinsen und zwar 128 Thaler, welche Martin Hojan als verabredeten Kaufpreis für erhaltenes Getreide, ferner 60 Thaler für verkaufte und nicht gelieferte 40 Viertel Hafer und 5 Thaler als Vergütigung, sowie 7 Thaler als er⸗ haltenen Vorschuß den Käufern Michaelis Samter und Jacob Schartmann zu Buk schuldig zu sein an⸗ erkannt hat, eingetragen auf Niegolewo Nr. 14 in Abth. III. Nr. 4,
werden für kraftlos erklärt.
II. Zugleich werden alle Personen, welche an die sub I. Nr. 6 bezeichnete Hypothekenpost von 200 Thalern nebst Zinsen, eingetragen auf Niegolewo Nr. 14 in Abth. III. Nr. 4 Ansprüche erheben könnten, mit denselben ausgeschlossen.
Grätz, den 29. September 1886.
Königliches Amtsgericht.
(332281 Im Namen des Königs! Verkündet am 17. September 1886. Pawlicki, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Eigenthümers Michael Pindera zu Zgliniec, vertreten durch den Rechtsanwalt Karczewski in Kosten, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Kosten durch den Amtsrichter von
Wosierski für Recht:
Das über die im Grundbuch des zu Zgliniec unter Nr. 29 belegenen Grundstücks — einer Parzelle des Grundstücks Zgliniece Nr. 10 — Abtheilung III Nr. 1 resp. 2 für den Anton Kurzawski eingetragene Post von 69 Thaler 22 Sgr. 4 ½ Pf., gleich 209,24 ℳ nebst 5 % Zinsen, sowie eine Kaution gebildete Hypotheken⸗Dokument, bestehend aus dem Grund⸗ buchsauszuge, einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 26 August 1846 8 3 14. September 1847 und der Ingrossation snote vom 5. November 1847,
wird für kraftlos erklärt und werden dem An⸗ tragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt. gez. von Wesierski. Beglaubigt: Kaluschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33224 Im Namen des Königs!
Verkündet am 17. September 18885. Pawlicki, Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Wirths Anton Dolinski zu
Gluchowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Karczewski in Kosten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kosten durch den Amtsrichter von Wesierski
1 „ffr Recht: Die über die im Grundbücche des auf den Namen
des Wirths Anton Dolinski alias Odolinski einge⸗
—
tragenen Grundstücks Gluchowo Nr. 4 in Ab⸗
theilung III. Nr. 2 für Casvar Odolinski zinslos eingetragene Post von 30 Thaler gleich 90 ℳ ge⸗ bildete Hypotheken⸗Urkunde, bestehend aus dem Grundbuchsauszuge nebst angehängter Ausfertigung des gerichtlichen Bertrages vom 27. April 1842 und Nachtrags vom 16. Juli ejusd. und Ingrossations⸗ note vom 8. März 1884, wird für kraftlos erklärt und werden dem Antragsteller die Kosten des Ver⸗ fahrens auferlegt.
gez. von Weoesierski.
Beglaubigt: Kaluschke,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33230) Im Namen des Königs! Verkündet am 17. September 1886. Pawlicki, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Wirths Stephan Stezycki zu Lubin, vertreten durch den Rechtsanwalt Karczewski zu Kosten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kosten durch den Amtsrichter von Wosierski⸗
für Recht:
Das über die im Grundbuche von Lubin Nr. 5, Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Kruk, Ma⸗ rianna, Barbara, Stanislaus, Johann, Romuald und Antonina aus dem Erbrezesse vom 5. November 1856 eingetragene Post von 723 Thaler 20 Sgr. 9 Pf. gleich 2171,07 ℳ nebst 5 % Zinsen gebildete Hypothekendokument, bestehend aus der Ausfertigung 11“ 5. November ““ des Rezesses vom 15. Dezember 806, dem Grund⸗ buchsauszuge und der Ingrossationsnote vom 21. Ja⸗ nuar 1857, wird für kraftlos erklärt und werden dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt.
gez. von Wesierski. Beglaubigt: Kaluschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33216] Ausschlußurtheil. Verkündet am 21. September 1886. Gregorkiewicz, Gerichtsschreiber. Auf Antrag 1) des Besitzers Adalbert Krzykowski zu Zellgosch, 2) des Altsitzers Johann Grucza in Gentomie Namens seines unselbstständigen Sohnes Joseph Grucza, 3) des Besitzers Franz Biedtka zu Bobau,
erkennt das Königliche Amtsgericht durch den Amtsrichter Wundsch für Recht:
Die Hypothekenurkunden über die im Grund⸗ buch der
1) dem Besitzer Adalbert Krzykowski zu Zellgosch gehörigen Grundstücks Zellgosch Blatt 41 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 8 für den Kaufmann und Gastgeber Wallerand in Gr. Schliwitz auf Grund der Purificatoria vom 14. April 1863 zunächst pro⸗ testativisch eingetragenen und demnächst in eine Hypothek umgeschriebenen 20 Thaler Kauspreis für ein Pferd, nebst 5 % Zinsen seit dem 19. Oktober 1860 die in separato festzustellenden Kosten für das Senden des Pferdes nach Konitz, Untersuchung und Obduktion desselben, die Fütterungs⸗ und Wartungs⸗ kosten für dasselbe vom 18. Oktober 1860 bis 30. Januar 1861 mit täglich 15 Silbergroschen, die zu erstattenden Prozeßkosten, die in quanto noch nicht feststehenden außergerichtlichen Kosten und 1 Thaler 26 Sgr. Kosten für die Requisition vom 19. Juli 1863, welche gebildet ist aus der Aus⸗ fertigung der Purificatoria vom 14. April 1863, dem Hypothekenbuchsauszuge und der Eintragungs⸗ note vom 12. August 1863, .
2) der Johanna Davidsohn, geb. Schmieder, ge⸗ hörigen Grundstücks Gentomie Blatt 18 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 7 für Joseph Grucza aus dem Vertrage vom 10. Januar 1875, dem Zuschlags⸗ urtheile vom 24. Februar 1877 und der Kaufgelder⸗ belegungsverhandlung vom 23. März 1877 noch ein⸗ getragenen 1370 ℳ 05 ₰, welche gebildet ist aus der Ausfertigung der vorgenannten Urkunden und dem Hypothekenbriefe vom 24. Mai 1877,
3) dem Besitzer Franz Biedtka zu Bobau ge⸗ hörigen Grundstücks Bobau Blatt 21 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 7 für die Johann und Marianna, geb. Glodny — Piontekschen Eheleute aus dem Ver⸗ trage vom 28. Januar 1867 eingetragenen 2150 Thaler = 6450 ℳ, welche gebildet ist aus der Ausfertigung des genannten Vertrages, dem Hypothekenbuchs⸗ hestiige und der Ingrossationsnote vom 28. Juni 867,
werden für kraftlos erklärt, jedoch wird dem Be⸗ sitzer Michael Wroblewski zu Labischin das durch notarielle Cession vom 9. Juli 1879 erworbene Recht auf Zustellung des an Stelle des zu 2 aufgebotenen, neu zu fertigenden Hypothekenbriefs vorbehalten.
Von Rechts Wegen. Königliches Amtsgericht IIIa. zu Pr. Stargard. [33208]
Durch Ausschlußurtheil vom 23. September 1886 nachstehende Hypothekendokument für kraftlos erklärt:
Die Ausfertigung des Erbvergleichs vom 20 August 1823, versehen mit dem Eintragungsvermerk und verbunden mit dem Hvppothekenschein vom 14. August 1824 als Hypothekendokument über die auf Uszpiaunehlen Nr. 7 Abth. III. Nr. 5 für den Johann Samel eingetragenen Post von 11 Thaler 23 Sgr. 11 Pf., welche auf Uszpiau⸗ nehlen Nr. 2 Abth. III. Nr. 10 übertragen worden.
Pillkallen, den 24. September 1886.
Königliches Amtsgericht.
[33231] Im Namen des Königs! Verkündet am 28. September 1886. 1 Onderka, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verehelichten Fleischer Afra Steiner, geborne Fleischer, zu Leschnitz, der Frau Charlotte Feldmann und des Kaufmanns Fabian Feldmann zu Berlin erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Leschnitz durch den Amtsrichter Hillmann
da die Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunden und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft Segb haben,
indem die verehelichte Afra Steiner Eigenthümerin des Grundstücks Blatt 8 Haus Leschnitz ist, auf welchem die für die katholische Pfarrkirche zu Lesch⸗ viß eingetragene Post von 45 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. haftet, indem die Charlotte Feldmann und Fabian Feldmann, ferner Inhaber der auf Blatt 62 Frei⸗ vogtei Leschnitz Abtheilung III. Nr. 6 haftenden noch bestehenden Grundschuld von 600 ℳ sind
da das Aufgebot nach §. 840 C. P. O. §. 110 Grd.⸗Buch⸗Ordn. zulässig ist,
da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts⸗ und durch Einrückung in das Amtsblatt vom 4. Juni 1886 und Obers 28. Mai 1886 bekannt ge
⸗O. §. 20 Ausführungs⸗
33220] m Namen des Königs!
Anzeiger vom (§. 842 C⸗P. P
da weder in dem Aufgebotstermine vom 28. tember 1886, noch seitdem Rechte Dritter au Urkunde angemeldet sind, Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt haben,
für Recht:
1) Die über die auf Blatt 8 Haus theilung III. Nr. 3 für die k zu Leschnitz eingetragene Post von 45 Thl 5 Pf. gebildete Hypothekenurkunde,
2) der über die auf Blatt 62 Abtheilung III. Nr. 6 für die Feldmann'schen Grundschuld von 600 ℳ g werden für kraftlos erklärt fahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt.
Hillmann.
Im Namen des Königs! Verkündet am 21. September 1886. chünemann, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Eigenthümers als Vormund der minderjährigen Anna Marie Caroline Vollmann — erkennt das Königliche Amtsgericht J. zu Grimmen durch den Amtsgerichtsrath von Corswant für Recht:
I. Der Hypothekenbuchs⸗Auszug über 300 ℳ, haf⸗
tend auf dem Grundstücke Grimmen Band II. Blatt 89 Abtheilung III. Nr. 6 für die Anna Vollmann wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem früheren Büdner Johann Göllner zu Abts f seines desfallsigen Erbietens
und die Antragsteller den
Leschnitz Ab⸗
Freivogtei Leschnitz
t eingetragene ebildete Grundschuldbrief und die Kosten des Ver⸗
Rudolph Röhl Tribsees —
auf Grund
Bekanntmachung.
In der Roesler'schen Aufgebotssache F. 9/86 hat das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder am 18. September 1886 für Recht erkannt: die Hypotheken⸗Urkunde über die im Grund⸗ Marienwerder Niedervorstadt Nr. 7 für die wittwe Julianne Roesler, geborne Hein, zu ch eingetragene, mit fünf Prozent arlehnsforderung von 150 Thlr. 450 ℳ, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 27. April 1857, dem Hypotheken⸗ buchsauszug nebst Ingrossation 1857 und der Subingros 1875, wird für kraftlos erklärt,
II. die Kosten de verwittweten Hauptmann Hulda2 Marienwerder auferlegt.
buche des Grundstücks Nr. 14 und 15 Abtheilung III. Marienwerder no jährlich verzinsliche D
bönote vom 28. April grossationsnote vom 30. Januar
Aufgebotsverfahrens werden der lbertine Flindt zu
Im Namen des Königs! Verkündet am 21. September 1886 Schünemann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Dieners Christian Menz zu Vorwerk erkennt das Königliche Grimmen durch den Amtsgericht want für Recht:
I. Der Hypothekenbuchs
Amtsgericht I. zu s⸗Rath von Cors⸗
»Auszug über 200 Thlr., ienten Menz in Vorwerk dem Grundstücke Band I. Blatt 5 des von Siewertshagen Abtheilung III. Nr. kraftlos erklärt. II. Die Kosten dem Mitertrah
Grundbuchs 6, wird für
des Aufgebotsverfahrens werden der enten Menz aus §. 44 des Gerichts⸗ kostengesetzes vom 18. Juni 187
Bekanntmachung. n der Hantel'schen Aufgebotssache F das Königliche Amtsgericht zu Marien 18. September 1886 für Recht erkannt: I. Das Hypothekendokument über die im Grund⸗ buche der Grundstücke Nied 141 Abtheilung III. Nr. 2 Kreis⸗Sekretär zu Marienwerder eirn ypothek von 1500 ℳ, welch Hypothek in Höhe von umgeschrieben ist, bestehend a thekenbriefen vom
—. 10/86 hat werder am
erzehren Blatt 113 und und resp. Nr. 7 für die Anna Hantel, geborenen ngetragene Kautions⸗ e in eine definitive 1400 ℳ nebst 6 % us den beiden Hypo⸗ 5. Februar 1885 und der nota⸗ riellen Schuld⸗ und Verpfändungs⸗Urkunde vom 22. Januar 1885, wird für kraftlos erk
II. die Kosten de verehelichten Kreis⸗Sekrekär a. D. borenen Seedler zu Marienwerder
Aufgebotsverfahrens werden der Anna Hantel, ge⸗
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 28. S sind folgende Urkunden:
1) die von der Königl. Regierung dem jetzt verstorbenen Oberamtmann richs in Zeitz über die für die P Groß⸗Ammensleben von konsolidirten preußischen Betrage von 22 800 ertheilte Bescheinigung
2) das Spar⸗Obligationsbuch Nr. 390 des Neuen Konsum⸗Vereins, eingetragene Genossenschaft Magdeburg, über ein Guthaben von?
für kraftlos erklärt.
Magdeburg, den 28. September 1886. 8
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.
eptember 1886
zu Magdeburg Matthias Hein⸗ achtung der Königl. hinterlegte Kaution Staatsanleihescheinen unter dem 5. Juli 1873
31 ℳ 67 ₰,
Im Namen des Königs! Verkündet am 25. September 1886.
Brauer, Gerichtsschreiber. Wirths Andreas Krokowski vertreten durch den Rechtsanwalt au, erkennt das Königliche Amts⸗ zu Soldau durch den Amtsrichter Gamradt
für Recht: 23. Mai 1877 ausgefertigte Hypo⸗ die von der im Grundbuche des dem gehörigen Grundstücks 5 Abtheilung III. Nr. 4 für die Adam Johann und Heinriette Caroline aus dem Caroline Krokom rezesse vom 19,/23. Mai 1
440 Thaler mütterliche Er 220 Thaler an den K Soldau abgetretenen u denselben umgeschriebenen nebst fünf Prozent Zin
„Auf den Antrag des in Schönwiese, Wronka in Solde
Der unterm thekenbrief über die Andreas Krokowski Schönwiese Nr. 1 Geschwister ski'schen Erb⸗ 856 gemäß Verfügung eingetragenen bgelder nach Löschung von aufmann Adolf Aronsohn in nd unterm 23. Mai 1877 für 220 Thaler
sen, wird für kraftlos erklärt.
1
Auf den Antrag der verebelichten Hüfner Mietzsch, Marie Amalie, geborenen Schugk, im Beistande ihres Fhemannes, des Hüfners August Mietzsch, Beide zu Steinsdorf, hat das Königliche Amtsgericht zu Schweinitz durch den Amtsrichter Diedelt für Recht erko nt: — aus der notariellen Schuldurkunde vom 11. Februar 1869 mit Ingrossationsnote vom 2. De⸗ eember dess. Jahres, sowie dem Hypothekenschein vom 29. November dess. Jahres gebildete Pypo⸗ hekenurkunde über die im kombinirten Grundbuche des Amtsgerichts Schweinitz Band III. Blatt 124 Abtheilung III. Nr. 4 für die Schweinitzer Kreis⸗ parkasse zu Herzberg eingetragenen 900 Thlr. und Zinsen wird für kraftlos erklärt. 11““ Schweinitz, den 1. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht. 33225 Im Namen des Königs! 1 Verkündet am 17. September 1886. Pawlicki, Gerichtsschreiber. 6
Auf den Antrag der Wittwe Sophie Turek, ge⸗ horene Szelag, zu Kosten erkennt das Königliche Amtsgericht 85 Kosten durch den Amtsrichter von Wosierski
für Recht:
Der über die für die Wittwe Sophie Turek in Kosten im Grundbuch des Grundstücks Ponin Nr. 9 Abtheilung III. Nr. 3 eingetragene Post von 200 Thaler gleich 600 ℳ gebildete Hypothekenschein, bestehend aus dem Freecie e.. nebst
8 21. Juni Ausfertigung des Erbrezesses vom 16. September
847 und der Ingrossationsnote vom 5. November 847 wird für kraftlos erklärt und werden der An⸗ ragstellerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
gez. von Wesierski.
Beglaubigt: Kaluschke,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
332211 Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1886. Referendar Hirsch, Gerichtsschreiber.
In der Schirmer'schen Aufgebotssache — F. 15/85 erkennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung III.
zu Nordhausen durch den Amtsgerichts⸗Rath
Stamm S für Recht: 1) die Hypothekenurkunde vom 16. Januar 1848 ber die im Grundbuche von Salza: 1) Band 2 Blatt 97 Abtheilung III. zu Nr. 6, 2) Band I. Blatt 25 Abtheilung IIiI. zu Nr. 9 Band I. Blatt 321 Abtheilung III. zu Nr. 7 Band II. Blatt 241 Abtheilung III. zu Nr. 7 Band III. Blatt 105 Autheilung III. zu Nr. Band III. Blatt 113 Abtheilung III. zu Nr. 3 ) Band III. Blatt 121 Abtheilung III. zu Nr. 3, ür Henriette Ernestine Hoefer zu Salza eingetragene Forderung von 125 Thalern väterlicher Erbegelder aus dem Kaufkontrakt vom 9. Dezember 1842, welche Hypothekenurkunde aus dem letztbezeichneten Kauf⸗ ontrakt, der Quittungsverhandlung vom 20. Novem⸗ ber 1847, der Genehmigungs⸗ und Quittungsver⸗
handlung vom 3. Januar 1848 und dem Hypotheken⸗
chein vom 16. Januar 1848, betreffend das zu Salza unter Nr. 37 belegene, im Grundbuch von Salza, Band II. Blatt 97 eingetragene Hinter⸗ ättlerwerk gebildet wird, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten dieses Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. 8
33205]
Das Hypothekendokument über das Band X. Art. 29 Oberhausen (früher Band IV. Blatt 57) Abtheilung III. Nr. 1 d. zu Gunsten des Fräulein
Selma Müller zu Oberhausen eingetragene Darlehn
nebst Zinsen aus der Obligation vom 23. April 1870 b zurch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Oberhausen, den 21. September 1886.
Königliches AmtsgerichF. 33207] 8
Durch Ausschluß⸗Urtheil von heute ist die Obli⸗ gation vom 18. September 1853 nebst Hypotheken⸗ buchsauszug, woraus für den Sattlermeister Christian Friedrich Thielemann zu Bückeburg auf der Besitzung Nr. 92 Nammen im Grundbuch von Nammen Vol. III. Fol. 118 rubr. III. Nr. 3 ein Darlehn von 150 Thlrn. eingetragen ist, für kraftlos erklärt.
Minden, den 5. Oktober 1886.
Königliches Amtsgericht. 33206])/ Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Oktober 1886. Hisgen, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Vollerben Matthias Wilhelm Peperkorn in Schlochtern (Melle) erkennt das Kö⸗ igliche Amtsgericht zu Melle, Abtheilung I., durch den Amtsgerichtsrath Mulert für Recht ꝛc.:
Die notarielle Hypothekenurkunde vom 11./12. September 1868, auf Grund deren im Grund⸗ buche von Drantum Band I. Blatt 6 Abthei⸗ lung III. Nr. 7 eine Hypothek im Betrage von 450 Thlr. zu Gunsten des Vollerben Matthias Wilhelm Peperkorn in Schlochtern (Melle) ein⸗ getragen ist, wird für kraftlos erklärt. gez. Mulert. Pro extractu: Mulert, Amtsgerichtsrath. 33233] Verkündet am 24. September 1886. ehrmann, Gerichtsschreiber.
8 Im Namen des Königs! — .In Sachen, betreffend das Aufgebot und die Codeserklärung des Destillateurs Martin August
Schütze — F. 12. 1885 — erkennt das Amtsgericht
eriezen durch den Amtsrichter Reinicke für
1) Der Destillateur Martin August Schütze aus Wriezen wird für todt erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen. —
¹Oeffentliche Zustellung.
„Auf Anstehen der Handlung Becker & Hotop zu assel und des Unterzeichneten, als deren Prozeß⸗ evollmächtigten und Rechtsanwalt,
wird der Emilie Wittmake, Ehefrau Lambert Birke, früher in Bonn, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ nd Aufenthaltsort, hiermit angezeigt, daß in der Distributionssache gegen die Requisition, betreffend
le Vertheilung des Erlöses aus dem am 7. Januar
1876 durch Gerichtsvollzieher Weinert abgehaltenen
Zwangsverkaufe der Kommissar Herr Landgerichts⸗
rath Dr. Obernier am 5. Juni curr. den provi⸗ sorischen Status auf dem Sekretariate des König⸗ lichen Landgerichts hier hinterlegt hat.
Gleichzeitig und auf nämliches Anstehen wird die Requisition Fiermit aufgefordert, von diesem Status in gesetzlicher Frist Einsicht zu nehmen und ihre etwaigen Einwendungen durch einen bei hiesigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt vorzubringen.
Bonn, den 13. September 1886. “
gez. Hellekessel, Rechtsanwalt. Beschluß.
Die öffentliche Zustellung wird bewilligt.
Bonn, am 4. Oktober 1886. . Königliches Landgericht, Civilkammer I. gez. Collig. Obernier. Förster.
Beglaubigt: Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[33254] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Auguste Buschkiewicz, geb. Trzinska, zu Bromberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Halbe zu Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffer Hermann Buschkiewicz, früher zu Bromberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe zwischen den Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Bromberg auf den 27. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bromberg, den 5. Oktober 1886.
Die Gerichtsschreiberei Abthl. I. des Königlichen
Landgerichts.
185250] Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrecht zugelassenen Ehefrauen: 1) Laura Emilie Uttschig, geb. Hollenstein, in Geyer, 2) Marie Therese Böttcher, geb. Müller, in Dittersdorf, vertreten durch: zu 1) Rechtsanwalt Th. Müller zu Chemnitz,
zu 2) Rechtsanwalt Bleyl ebendaselbst, klagen gegen ihre Ehemänner:
zu 1) den Klempnergesellen Albin Emil Uttschig,
zuletzt in Geyer, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts,
zu 2) den Schmied, Karl Gottfried Böttcher,
zuletzt in Dittersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, X“ wegen zu 1) längerer Freiheitsstrafen, zu 2) böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf zu 1) Ehescheidung, zu 2) Verurtheilung zur Herstellung des ehelichen Lebens, eventuell Scheidung der Ehe, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 28. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen be⸗ kannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer III. Fischer.
[33248] Oeffentliche Ladung. Der Amtsrath Bartbold zu Dahme klagt gegen den Rechnungsführer Max Heyden, unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 200 ℳ, mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 200 ℳ zu ver⸗ urtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dahme auf den 18. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dahme, den 5. Oktober 1886.
Lehmann,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [33251] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Tagelöhner Anton Lüttgenhaus, Catharina, geb. Schäfer, in Wesel, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Giessing zu Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Wesel wohnhaft, zur Zeit aber unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage:
das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldi⸗ gen Theil zu erklären und ihm die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 28. Januar 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Duisburg, den 4. Oktober 1886.
Lechner, Rechnungsrath,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
183213] Oessentliche Zustellung ; 54 2 8 mit Vorladung.
Zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, Kammer für Civilsachen, hat Johann Hummel, Wirth, in Speyer wohnhaft, Kläger, durch den Kgl. Advokat⸗Anwalt Max Hecht in Frankenthal vertreten, gegen Anna Maria, geborene Siener, Ehefrau des Klägers Johann Hummel, früher in Speyer, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Beklagte, Klage auf Ehescheidung erhoben mit dem Antrage, die Ehescheidung unter den &᷑ñ aus⸗ zusprechen und der Beklagten die Kosten zur Last zu legen. 1 1 Zur mündlichen Verhandlung der Klage ist die Sitzung des Kgl. Landgerichts zu Frankenthal, Kam⸗ mer für Civilsachen, vom 16. Dezember nächsthin, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu
die Beklagte zugleich vorgeladen wird mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Behufs Ausführung der bewilligten öffentlichen Zustellung an die abwesende Bklagte wird Vor⸗ stehendes bekannt gegeben. Frankenthal, den 5. Oktober 1886.
Kgl. Landgerichtsschreiberei. Denig, Kgl. Obersekretär.
[33255 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Kaufmann Wiechmann, Marie, geb. Tabel, zu Garz a. Rügen, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Kirchhoff zu Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Carl Georg Robert Wiech⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Eivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Greifswald auf
den 5. Januar 1887, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Greifswald, den 4. Oktober 1886.
Krause,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[33245] Oeffentliche Zustellung.
Die Wittwe Caroline Schutza, geb. Tuskiewicz, in Karszyn, vertreten durch den Rechtsanwalt Bry zu Konitz in Westpreußen, klagt gegen den Lorenz Podolski, unbekannten Aufenthalts. wegen einer Erb⸗ theilsforderung von 200 Thlr. (600 ℳ) mit dem Antrage auf Bewilligung der Löschung des für ihn im Grundbuche von Karszyn Blatt 277 Abtheilung II. Nr. 3 eingetragenen, von Karszyn Blatt 10 Abtheilung II. Nr. 3 übertragenen Vermerks, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts ericht zu Konitz, Abtheilung V, Zimmer Nr. 19, au den 29. Jannar 1887, Vormittags 9 ¼ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht, auch ist die öffentliche Zustellung an den Beklagten durch Be⸗ schluß des Königlichen Amtsgerichts hierselbst heute angeordnet.
Konitz, den 30. September 1886.
(L. S.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V. 1 [33243] Oeffentliche Zustellung.
Die Wittwe Emma Gawlitta zu Kreuzburg O./S. klagt gegen den Schneider Joseph Knieczek, früher zu Kreuzburg O./S., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Entschädigung für die dem Beklagten in der Zeit vom 1. Dezember 1885 bis 10. Januar 1886 gewährte Kost, Wohnung und Wäsche, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 50,65 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O./S. auf den 17. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kreuzburg O./S., den 1. Oktober 1886.
Kühnemann, “
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33244] Oeffentliche Zustellung. Der Zimmermeister Josef Striegel in Oberkamm⸗ lach, vertreten durch den Rechtsanwalt Heymann da⸗ hier, hat gegen den vormaligen Wallfahrtspriester Johann Thoma in Baumgärtle, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage wegen Forderung mit der Bitte erhoben, das K. Landgericht Memmingen wolle er⸗ kennen: der Beklagte Johann Thoma sei schuldig, 350 ℳ restige Vergleichssumme nebst 5 % Verzugs⸗ zinsen aus 300 ℳ vom 1. Januar 1886 eventuell vom Tage der Klagszustellung ab, und aus 50 ℳ vom Tage der Klagszustellung an je bis zum Zahlungstage an den Kläger zu bezahlen und sämmtliche Kosten zu tragen, beziehungsweise zu erstatten,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung dieser Klagssache vor die Civilkammer des K.
Landgerichts Memmingen auf 8 Samstag, den 20. November 1886,
Vormittags 8 ½ uhr,
mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗
gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Dieser Auszug der Klage wird hiermit zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gegeben.
Memmingen, am 6. Oktober 1886. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Memmingen.
Der Kgl. Ober⸗Sekretär. (L. S.) Hintermayr.
[33253] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der verehelichten Schuhmacher Bonaß, Louise, geb Wille. zu Neu⸗Ruppin, vertreten durch den Rechtsanwalt Albrecht zu Neu⸗Ruppin, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher (Arbeiter) Joachim August Bonaß, früher zu Havelberg, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet die Klä⸗ gerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits und Eidesleistung vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nen⸗ Ruppin auf den 21. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
In diesem Termine wird die Klägerin beantragen, den ihr durch Urtheil vom 29. Juni 1886 auferleg⸗ ten Eid abzunehmen und das gedachte Urtheil in der für den Schwörungsfall vorgesehenen Weise zu läutern. 1
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Krämer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [33246] Oeffentliche Zustellung.
Der Georg Helmer, Wirth und Schuhmacher zu Tentelingen, vertreten durch Rechtsanwalt Prinz, klagt gegen den Johann Peter Müller, Postbeamter, früher zu Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und
Aufenthaltsort, wegen einer Forderung, mit dem Antrage: v11XX“
Kais. Landgericht wolle erkennen, daß die gegen den Kläger als Erbe und Rechtsnachfolger der nna Maria Baumer auf dem Urtheile des Kais. Landgerichts vom 29. Mai 1882 bezw. auf dem Kostenfestsetzungsbeschlüsse vom 10. Juni 1882 ertheilte Vollstreckungsklausel vom 15. Juli 1885 unzulässig ist, wolle demgemäß die Löschung dieser Vollstreckungsklausel, soweit dieselbe gegen den Kläger gerichtet ist, verordnen, wolle ferner die gegen Kläger bewirkte Pfändung vom 16. Juni 1886 als unzulässig aufheben, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl⸗ Landgerichts zu Saargemünd, unter Festsetzung der Einlassungsfrist auf 1 Monat, auf den 20. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 5. Oktober 1886. Der Obersekretär: 8 Erren.
1““
Die Ehefrau des Spinner Johann Hamp sch, Auguste, geb. Soelter, zu Kottbus, vertreten durch den Rechtserwalt Goldstein zu Stargard i. Pomm., klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böswilliger Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard i. P. auf den 19. Januar 1887, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stargard i. Pomm., den 7. Oktober 1886.
Klauke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1352191 Oeffentliche Zustellung.
Da die ledige und großjährige Bahnwärterstochter Dorothea Feulner in Burgkundstadt und die Kuratel über deren außereheliches auf den Namen Georg ge⸗ taufte Kind, vertreten durch den Vormund Anton Feulner, Tüncher in Pölz, klagt gegen den ledigen und großjährigen Eisenbahnarbeiter Johann Och von Theisau, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Vaterschaftsanerkenuung und Alimentenfeststellun mit dem Antrage, zu erkennen:
I. Der Beklagte sei schuldig:
a. die Vaterschaft zu dem vorerwähnten Kinde unter Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts anzuerkennen, einen jährlichen Alimentationsbeitrag von 40 ℳ, zahlbar in vierteljährigen Raten, von der Geburt des Kindes bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahr und darüber hinaus, wenn das Kind körperlich oder geistig leidend werden sollte, auf die Dauer dieses Zustandes, 20 ℳ Tauf⸗ und Kindbettkosten, das ganze Schulgeld, 8 die Kur⸗ und Beerdigungskosten, wenn da Kind innerhalb der Alimentationsperiode er⸗ kranken oder versterben sollte, die seinerzeitigen Handwerkserlernungskosten zu bezahlen; 1
II. derselbe habe sämmtliche Prozeßkosten zu tragen; 8
III. dieses Urtheil werde für vorläufig vollstreckbar erklärt und zwar bezüglich der Tauf⸗ und Kindbett⸗ kosten und der Alimente für die Zeit nach Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkt voraus⸗ gehende letzte Vierteljahr.
Die Klägerin und der genannte Vormund über deren Kindeskuratel laden den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreites in die öffent⸗ liche Sitzung des Königlichen Amtsgerichts Weis⸗ main auf
Mittwoch, den 1. Dezember lI. Irs., Vorm. 9 Uhr.
In Gemäßbeit des §. 187 d. R.⸗C.⸗P.⸗O. wird dies zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten Johann Och, welche auf das klägerische Gesuch vom 4. ds. Mts. durch Beschluß vom Heu-⸗ tigen bewilligt wurde, hiemit bekannt gegeben.
Weismain, den 5. Oktober 1886.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts
* Der K. Sekretär:
(L. S.) (Unterschrift.)
Abwesenheitsverfahren im Armenrechte. “
Die Civilkammer des Kgl. Landgerichts Kaifers⸗ lautern hat durch Entscheidung vom 27. September 1886 die Angelika Kannegießer, gewerblose Ehefrau des Carl Robert Schindlmayr Stuhlmacher, und diesen selbst der ehelichen Ermächtigung und Güter⸗ gemeinschaft wegen, Beide in Kaiserslautern wohn⸗ haft, kontradiktorisch mit der K. Staatsanwaltschaft zum Beweise durch Zeugen darüber zugelassen, daß Johannes Kannegießer, früher Schullehrer in Bosen⸗ bach, dann Schreiber in Kaiserslautern wohnhaft gewesen, Anfangs der 1860er Jahre nach Algier und von dort nach Merxiko ausgewandert ist und seit dem Jahr 1864 oder 1865 nichts mehr von sich hat hören lassen.
Die Beweisaufnahme findet Montag, den 22. November 1886, Vormittags 9 Uhr, durch den Kgl. Landgerichtsrath Lobenhoffer, im Arbeitszimmer des Richterkommissärs im K. Land⸗ gerichtsgebäude dahier statt.
Kaiserslautern, den 5. Oktober 1886.
Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Bossert.
[33256]2 Vermögens⸗Beschlagnahme. Gegen Fischer, Julius, Typograph, geb. den 9. 1865 zu Markirch, ist durch Beschlr ß der
Strafkammer des K. Landgecichts zu Kolmar vom
24. September 1886 wegen Verletzung der Wehr⸗
pflicht die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche
angeordnet worden. b Kolmar, den 4. Oktober 1886. 8 Der K. I. Staatsanwalt.
befindlichen Vermögens bis zur Höhe von 1000 ℳ