FSaseeRTeütAae.eeehee
1 8bE“ 8 Zum Zwecke de öffentlichen Zustellung wird diecjer Auszug der Klage bekannt gemacht. Metn, den 8. Oktober 1886. Metzger, Landgerichts⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
33761] Königliches Amtsgericht München II.
In Sachen des vom Kgl. Advokaten Siegel II. dahier vertretenen Schneidermeisters Anton Ebner in Neuhaufen gegen den Schreiner Andreas Luttner, früͤher in Neuhausen, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wird Letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 71 ℳ Hauptsacherest nebst 5 % Zinsen bieraus seit 1. Januar 1885 für in den Jahren 1883 und 1884 gelieferte Kleidungs⸗ stücke in die öffentliche Sitzung des obengenannten Gerichts vom
Dienstag, den 30. November 1886, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 20, nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung geladen. München, den 9. Oktober 1886. Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber: (L. S.) Rid. —
33769] Oeffentliche Zustellung. Die Handlung L. Baerwald in Nakel, vertreten durch den Justiz⸗Rath Krause in Nakel, klagt gegen den Landwirth Kunibert Krüger, früher in Wertheim, als Miterben des am 1. Juli 1885 verstorbenen Gutsbesitzers Wilhelm Krüger, gegenwärtig unbe⸗ kannten Aufenthaltes, wegen Kaufpreises für auf Kredit entnommene Holzwaaren in der Zeit vom Juli 1884 bis zum Juni 1885 und des Anweise⸗ geldes von 10 ₰ für je 3 ℳ des Kaufgeldes für die entnommenen Holzwaaren sowie wegen Erstattung der beim Ankauf amerikanischer Noten gehabten Auslagen an Stempel, Porto, Versicherungsgebühr und Provision, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Wittwe und Erben des genannten Wilhelm Krüger zur Zahlung eines Theilbetrages von 300 ℳ nebst 68 % Zinsen seit dem 1. Juli 1885, und ladet den Mitbeklagten Kunibert Krüger zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Nakel auf den 17. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nakel, den 1. Oktober 1886. v. Miaskowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33765] Oeffentliche Zustellung. 1G
Die Direktion der Ilseder Hütte zu Groß⸗Ilsede, vertreten durch den Agenten Hansen zu Peine klagt gegen den Kasernenwirth Müller, früher in Groß⸗ Bülten, jetziger Aufenthalt unbekannt, aus der Liefe⸗ rung von Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten mittelst vorläufig vollstreckbaren Urtheils zur Zahlung von 126 ℳ 62 ₰ nebst 6 % Zinsen seit Zustellung der Klage zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Peine Abth. I. auf den 23. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Peine, den 9. Oktober 1886.
Staepel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33764] Oeffentliche Zustellung.
Die Josef Weißhaupt'schen Cheleute von Gerberts⸗ haus, Gemeinde Hirschlatt, O.⸗A. Tettnang, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Meszler in Ravensburg, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesenden Bauern Naver Wieland von Berg, O.⸗A. Tettnang, aus cedirter Bürgschaftsforderung, auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 1080 ℳ 50 ₰ nebst 5 % Zinsen hieraus vom 23. Januar 1886 an, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravens⸗ burg auf
Donnerstag, den 30. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ravensburg, den 7. Oktober 1886.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
Justiz⸗Referendar Breuling.
[33773] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann August Freund in Kanstatt, rer⸗ treten durch Rechtsanwalt Wirth hier, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden, zuletzt in Ravensburg wohnhaften Bäcker Friedrich Freund von Heilbronn aus einem Darlehen von 3000 ℳ und wegen für den Beklagten bezahlter Schulden im Betrag von 677 ℳ 42 ₰ auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 3677 ℳ 42 ₰ nebst 4½ % Zinsen aus 3000 ℳ vom 1. November 1884 an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravensburg auf
Donnerstag, den 30. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ravensburg, den 7. Oktober 1886.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
Justiz⸗Referen
33772] Oeffentliche Zustellung.
Die Pauline Freund von Widmannsthal, vertreten durch Rechtsanwalt 1“ von Sternenfels hier, ladet unter Bezugnahme auf die früher in der am 22. März 1886 erschienenen Beilage zu Nr. 70 dieses Blattes eingerückte öffentliche Zustellung ihren Ehe⸗ mann Friedrich Freund, Bäcker von Heilbronn, zu⸗ letzt in Ravensburg wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, als Beklagten, zur Fortsetzung der münd⸗ lichen Verhandlung vor die Civilkammer des K. Landgerichts Ravensburg auf den 30. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8
Ravensburg, den 7. Oktober 1886. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts
Justi⸗⸗Referendär Breuling.
[33774] Oeffentliche Zustellung.
Der Bauer Valentin Doell zu Rappelsdorf, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Emmrich zu Suhl, klagt gegen 1) Georg Julius Klein chmidt in unbe⸗ kannter Abwesenheit, 2) den Schneider und Nacht⸗
wächter Valentin August Wilhelm Kleinschmidt in
Elberfeld, 3) Friedrich Kleinschmidt in unbekannter
Abwesenheit, mit dem Antrage: Beklagte zu verurtheilen: anzuerkennen, daß sie wegen ihres ½ Antheils an der im Grundbuch von Schleusingen Band IX. Fel. 434 Abthei⸗ lung III. Nr. 20 aus der Urkunde vom 15. No⸗ vember 1856 für Johann Valentin Rettner eingetragenen Kaufgelderforderung von 150 Thaler — 450 ℳ nebst Zinsen befriedigt sind, in Löschung dieser Post zu willigen, ihnen auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen,
und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
gericht zu Schleusingen auf
den 13. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Be⸗ klagten zu 1 und 3 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Geue, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33785] Oeffentliche Zustellung.
Die Anna Maria Högel, ohne Stand, Ehefrau von Ludwig Brenner, Metzger, Beide zu Ottweiler wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Ludwig Brenner, Beklagten, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären, dieselbe zur Massebildung und Auseinandersetzung vor Notar zu verweisen und diesen zu ernennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken auf den 9. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, 7. Oktober 1886.
Cüppers, Assist., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[33778] Oeffentliche Zustellung.
Der Schmiedemeister Tillmann zu Bredow, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Grützmacher in Stettin, klagt gegen den Schmiedemeister Kersten, früher zu Neuenkirchen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 210 ℳ Zinsrückstände von dem auf dem früher dem Beklagten gehörigen Grundstücke Neuenkirchen Band II. Nr. 35 Abtheilung III. Nr. 2 für den Kläger ein⸗ getragen gewesenen Kapital von 850 Thalern mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die in der Arrestsache Tillmann 2 Kersten — G. 47. 86. IV. — von dem Gerichts⸗ vollzieher Metzker bei der Verwahrungsstelle des Königlichen Amtsgerichts zu Stettin — Nr. 255 des Verwahrungsbuchs — hinterlegten 240 ℳ an den Kläger gezahlt werden, oder an den Kläger 210 ℳ zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stettin, Zimmer Nr. 55, auf den 29. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, den 27. September 1886.
Wöldike,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
Abtheilung IV. [33776] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Kaufmann Kühn zu Stralsund, Friedchen, geb. Bahls, früher verwittwete Kaufmann Düwahl, vertreten durch den Rechtsanwalt Langemak zu Stralsund als Prozeßbevollmächtigten, klagt gegen die Erben des Lehrers Johann Ewert, früher zu Bessin, demnächst zu Stralsund, insbesondere den Kaufmann Max Johann Wilhelm Ewert, früher zu Barth, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Hypothekenforderung (Zinsen⸗Rückstand), mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zu ihrer, der Klägerin, Befriedigung wegen der von ihr gefor⸗ derten rückständigen Zinsen von 75 ℳ aus den, den Beklagten gehörigen, zu Stralsund in der Wasser⸗ straße unter Nr. 16 und in der Mauerstraße unter Nr. 38 belegenen, Band III. Blatt 51 des Grund⸗ buchs der Stadt Stralsund auf den Namen des Lehrers Johann Ewert eingetragenen Grundstücken, und ladet den Mitbeklagten Kaufmann Max Johann Wilhelm Ewert zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Stralsund auf den 7. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 1.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Stralsund, den 6. Oktober 1886. .
Sekretär Willert,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[33781] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 5. Oktober 1886 wurde die zwischen Franz Christnacher, Unternehmer, und Therese Mangeot, zu Plappeville wohnhaft, am 2. Juni 1885 geschlossene Ehe für getrennt erklärt.
Publizirt gemäß Ausf.⸗Ges. v. 8./7. 1879.
Metz, den 8. Oktober 1886.
Der Landgerichts⸗Sekretär: etzger.
[33793]
Die gewerblose Friderika Kracher, Ehefrau des geschäftslosen Alex Kaufels. früher Bäcker und Wirth zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Bloem, klagt hesen ihren Ehemann, den früheren Bäcker und
irth, jetzt geschäftslosen Alex Kaufels zu Krefeld mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düsseldorf auf
den 7. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Marzen, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[33786]
Die Ehefrau Josef Oemmelen, Therese, geb. Compes, zu Willich, vertreten durch Rechtsanwalt Liessem, klagt gegen ihren Ehemann Josef Oemmelen, Handelsmann zu Willich, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf
auf den 7. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Marzen, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[33788] Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Schmitz II. vertretene Selma Leisel zu Elberfeld, Ehefrau des Bauunter⸗ nehmers Carl Hast daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für auf⸗ gelöst zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 7. Dezember 1886, Morgens 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Der Landgerichts⸗Sekretär Schuster. [33787] Bekauntmachung. 8
Die durch Rechtsanwalt Dahmen vertretene, zum Armenrecht zugelassene Emilie Caroline Freitag zu Elberfeld, Ehefrau des Handelsmanns Ernst Klees daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land⸗ gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem An⸗ trage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehe⸗ manne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 7. Dezember 1886, Morgens 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Schuster. [337890) Klage⸗Auszug. 8
Die zum Armenrechte belassene Gertrude Christ⸗ mann, Ehefrau des Agenten Hermann Bergerhoff zu Düren, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Maas in Aachen, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann Hermann Bergerhoff, Agent zu Düren, mit
dem Antrage:
„Königliches Landgericht wolle die zwischen Par⸗ keien bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit allen gesetzlichen Folgen für aufgelöst erklären, die Parteien zur Auseinandersetzung vor einen Notar in Düren verweisen und dem Verklagten die Kosten zur Last legen“.
Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf
Donnerstag, den 16. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr.
Aachen, den 5. Oktober 1886.
Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[33791] Kaiserliches Landgericht zu Straßburg i. E.
Die Fanny Schmidt, frühere Wittwe von Ferdinand Zech, jetzige Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Hisgen, in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Bloch, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage:
Die Gütertrennung zwischen den Parteien aus⸗ zusprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor einen Notar in Straßburg zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 15. Dezember 1886, Morgens 9 Uhr, bestimmt.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel. —
33792] “ — Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 29. September 1886 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Kaufmann Abraham genannt Albert
Levy und Clementine, geborene Dreyfus, in Straß⸗
burg ausgesprochen. Zur Auseinandersetzung der Ver⸗ mögensverhältnisse wurden die Parteien vor Notar Löw in Straßburg verwiesen und dem Ehemanne die Kosten zur Last gelegt. 3 “ Der Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel. “
[33790] Bekanntmachung.
Sophie Emilie Roth, ohne Gewerbe, in Barr wohnend, Ehefrau des daselbst wohnenden Müllers August Brenner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland, klagt gegen ihren genannten Ehemann, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Abtheilung der Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Kolmar i. E. ist Termin auf den 27. November 1886, Vormittags 9 Uhr, be⸗
Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen. 3
[337211 Bekanntmachung.
Durch Beschluß der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Metz vom 8. Oktober 1886 wurde die zwischen den Eheleuten Emil Céné, Gast⸗ wirth, zur Zeit in Konkurs, und Maria Beaumel, zu Queulen wohnhaft, bestehende Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 30. September 1886 aufgelöst; behufs Auseinandersetzung der gegenseitigen Ver⸗ mögensrechte wurden Parteien vor Notar Bazin in Metz verwiesen.
Publizirt gemäß Ausf.⸗Ges. vom 8./7. 1879.
Metz, den 8. Oktober 1886.
— Der Landgerichts⸗Sekretär:
Netzger.
[33794] Oeffentliche Ladung.
In Sachen, betreffend die Abstellung der den po⸗ litischen Gemeinden Großen⸗Lengden, Klein⸗Lengden, Benniehausen, Gelliehausen, Wöllmarshausen, Satten⸗ hausen und den Häuslingen und Brinksitzern zu Mackenrode in Theilen der fiskalischen Forsten der Königlichen Oberförstereien Ebergötzen und Rein⸗ hausen, Landkreis Göttingen, zustehenden Raff⸗ und Leseholz⸗ und Häkelholzberechtigung, werden alle un⸗ bekannten Berechtigten, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die gedachten Forstgrundstücke zu machen haben, und die etwa unbekannten Forst⸗ eigenthümer, zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in dem auf
Sonnabend, den 27. November 1886,
Vormittags 10 Uhr,
in der Otter'schen Gastwirthschaft zu Benniehausen anstehenden Termine unter der Verwarnung hier⸗ durch aufgefordert, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Be⸗ ziehungen als zustimmend angesehen werden sollen.
Zugleich werden die aus irgend einem Grunde be⸗ theiligten dritten Personen, insbesondere die Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubiger, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten zur Wahrnehmung ihres Interesses bei der in Rede ste⸗ henden Ablösungssache zu obigem Termine hiermit geladen unter der Verwarnung, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.
Göttingen, den 6. Oktober 1886.
Der Königliche Spezial⸗Kommissar: Niemann, Oekonomie⸗Kommissionsrath.
Verkäufe, Verpachtungen, 1 Verdingungen ꝛc
1338412 Holzverkausfßf in den Großherzoglich Mecklenburg⸗Strelitzer AFVorsten.
Aus den Großherzoglichen Oberförstereien Lütten⸗
stehende Hölzer am Mittwoch, den 27. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, in dem Gebäude des Großherzoglichen Kammer⸗ und Forst⸗Kollegii in Neustrelitz unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meist⸗ bietend auf dem Stamme verkauft werden.
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Tare pro fm
Kiefern
Größe 1
8
Begang In⸗ S*
Alter bhalt 1 fm ha
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229
Oberförsterei Lüttenhagen. 8 vIS 120 1000 3 14,— 151 „ 800 2,5 14— vJ181u 14— 172 1000 4 12— 22 „ 1000] 3,5 13 Laeven 50 „ 800] 2,5 12 Oberförsterei Strelitz. Goldenbaum 10½ 120 720 Fürstensee 4 † 680 Dabelow 6 8 5 %¹b100 220 Oberförsterei Langhagen. Priesterbäck 132⁄ 100 s12001] 5,8] 715 Oberförsterei Mirow. Canow 8 100 600 Peetsch 120 650
8 1172 8.— 150 600 5 Mirow 181]1 80 — 140 650
6 Schillersdorf [2101100 — 120 700.
Der Zuschlag erfolgt im Termin, wenn das Gebot pro Maßeinheit die Taxe erreicht oder übersteigt. Sobald der Zuschlag ertheilt ist, hat der Käufer 20 % des Kaufpreises des von ihm erstandenen Schlages an den betreffenden Obersörster zu ent⸗ richten. Die sonstigen Verkaufsbedingungen können bei den Revier⸗ und Schutzbeamten eingesehen werden und sind letztere angewiesen, den Reflektanten die Schläge vorzuzeigen.
Mirow, den 10. Oktober 1886.
Der Oberförster Scharenberg.
[33680] Königliche Oberförsterei Schevenhütte, Kreis Düren, Reg.⸗Bezirk Aachen.
In der Oberförsterei Schevenhütte kommen im Laufe des Winters 1886/87 folgende Nutzhölzer zum Verkaufe:
1) 360 fm Eichen⸗ und 900 fm stärkeres Buchen⸗ stammholz; das Holz wird nach der Aufarbeitung
meist in größeren Loosen verkauft,
2) 900 fm Kiefern⸗Grubenbolz; das Holz wird zum Theil auf dem Stocke zur Selbstwerbung verkauft.
3) 500 fm Eichengrubenholz; das Holz wird meist auf dem Stocke zur Selbstwerbung ver⸗ auft.
Langerwehe, den 7. Oktober 1886.
Der Oberförster. Wery. Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Altona.
Die in den diesseitigen Oberbaumaterialien⸗Maga⸗ zinen angesammelten, für Eisenbahnzwecke nicht mehr verwendbaren alten Oberbau⸗ bezw. Baumaterialien, als Herzstücke, Schmiede⸗ und Gußeisenabfälle ꝛc. sollen öffentlich im Meistgebotverfahren verkauft werden. 8
Bedingungen nebst Nachweisung der zum Verkauf gestellten Altmaterialien liegen in unserem Mate⸗ rialien⸗Bureau hierselbst aus und können gegen frankirte Einsendung von 50 ₰ daher bezogen werden.
Angebote sind unter Benutzung der vorgeschriebenen Formulare frei und mit der Aufschrift „Angebot auf Ankauf alter Oberbaumaterialien“ versehen, bis 28. Oktober cr. verschlossen an das vorbezeichnete Bureau einzusenden, woselbst die Eröffnung am genannten Tage, Vormittags 11 Uhr, erfolgen wird.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Altona, den 1. Oktober 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
hagen, Strelitz, Langhagen und Mirow sollen nach⸗
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Insertionspreis Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
8 und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers
für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
des Deutschen Reichs-Anzeigers
““
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 13. Oktober,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Vermessungs⸗Revisor Meridies zu Oppeln, und den pensionirten Steuer⸗Einnehmern Heß zu Bischofstein im Kreise Rössel, Ewert zu Ortelsburg, bisher zu Bischofsburg im Kreise Rössel, Condereit zu Stallupönen, bisher zu Sensburg, und Lehmann zu Görlitz, bisher zu Strehlen, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem bis⸗ herigen Kassirer beim Königlichen Brunnen⸗Comtoir in Niederselters, August Vigelius, den Königlichen Kronen⸗ Hrden vierter Klasse; dem bisherigen Gemeinde⸗Vorsteher Werner zu Leuthen im Kreise Habelschwerdt, dem bisherigen Ortsschulzen Heerda zu Röhrensee im Landkreise Erfurt, dem pensionirten Gerichtsvollzieher Weibke zu Schulenburg im Kreise Springe, bisher zu Kalenberg, und dem pensionirten Siedemeister Reising zu Trotha im Saalkreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: dem Obersten von Zangen, persönlichen Adjutanten Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Hessen und bei Rhein; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens dem Hauptmann von Kutzleben, Flügel⸗Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen; des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehren⸗ zeichens: dem Wachtmeister und Regimentsschreiber Seeb and vom Altmärkischen Ulanen⸗Regiment Nr. 16;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzog⸗ lich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Major Auer von Herrenkirchen im 4. West⸗ fälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 17, und dem Major von Eichhorn vom Großen Generalstabe, kommandirt bei der 5. Armee⸗Inspektion;
der Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Großherzoglich hessischen Philipps⸗Ordens: dem Major Kroll, Commandeur des Hessischen Jäger⸗ Bataillons Nr. 11;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von der Becke, à la suite des 1. Hessischen Infanterie⸗Regiments Nr. 81 und Adjutant der 61. Infanterie⸗Brigade; des Ritterkreuzes zweiter Abtheilung des Groß⸗ herzoglich sächsischen Haus⸗Ordensder Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Hauptmann Marschall von Sulicki, à la suite des Infanterie⸗Regiments Nr. 97 und Adjutant der 62. In⸗ fanterie⸗Brigade; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Schönberg vom Rheini⸗ schen Jäger⸗Bataillon Nr. 8; des Fürstlich waldeckischen Militär⸗Verdienst⸗ kreuzes erster Klasse und des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Obersten z. D. Funck, Bezirks⸗Commandeur des C14“ (1. Kassel) 3. Hessischen Landwehr⸗Regiments r. 83; 8
ferner: des Kaiserlich russischen St. zweiter Klasse: “ dem Major Grafen von Keller, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Geschäfte als Abtheilungs⸗Chef bei dem Großen Generalstabe; des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens dritter Klasse: 1 dem Oberst⸗Lieutenant von Stockh ausen, Commandeur des Kadettenhauses zu Oranienstein; der vierten Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Hoepfner vom 1. Garde⸗Regi⸗ ment z. F.; sowie des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem Second⸗Lieutenant von Felgenhauer IJ. vom Ostpreußischen Füsilier⸗Regiment Nr. 33, kommandirt als
nnen⸗-Ordens
Erzieher zum Kadettenhause in Kulm.
8
“
—
Königreich Preußen. Finanz⸗Ministerium.
Der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Dahlke ist in seiner Eigenschaft als Mitglied der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden in der öffentlichen Sitzung des Ersten Senats des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts am 6. d. M. nach Maßgabe des §. 9 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗ Samml. S. 57) und des §. 1 des Gesetzes vom 29. Januar 1879 (Geset⸗Samml. S. 10) vereidigt worden.
8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
Königliche Universität.
Die medizinische Fakultät der hiesigen Königlichen Univer⸗ sität hat für das Jahr 1885/86 das Paderstein'sche Stipendium dem Assistenten am anatomischen Institut, Dr. med. G. Jablonowski, zuͤerkannt.
Die Verleihung des gedachten Stipendiums für das Jahr 1886/87 wird s. Z. durch die philosophische Fakultät erfolgen.
Berlin, den 6. Oktober 1886. 1
Der Rektor der Königlichen Universität: 1.“ Kleinert. 8
* ¹ 4 Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister, Staatssekretär des Innern, von Boetticher, aus der Pro⸗ vinz Westpreußen.
Personalveränderungen.
8 Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden⸗Baden, 7. Oktober. v. Werder, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 3, unter weiterer Belassung in dem Kommando zur Dienstleist. bei dem Kriegs⸗Ministe⸗ rium, à la suite des Regts. gestellt. v. Schoenermarck, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 12, früher in diesem Regt., im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 12. April 1883 bei dem Hus. Regt. Nr. 12 wiederangestellt.
Baden⸗Baden, 9. Oktober. v. Brandis, Hauptm. und Comp. Chef vom Garde⸗Füs. Regt., unter Stellung à la suite dieses Regts., zur Dienstleist. bei dem Militärkabinet Sr. Majestät des Kaisers und Königs kommandirt. v. Poellnitz, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 94, als Comp. Chef in das Garde⸗Füs. Regt. versetzt. v. Stuckrad II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, zum Pr. Lt. befördert. v. Kahlden, Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde⸗ Gren. Regt. Nr. 1, in das Inf. Regt. Nr. 14, Graf v. Strach⸗ wts Lt. vom 1. Garde⸗Drag. Regt., in das Hus. Regt. Nr. 4, versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Baden⸗ Baden, 5. Oktober. v. Carnap, Hauptm. a. D., zuletzt in der 8. Gend. Brig., die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Garde⸗ Gren. Regts. ertheilt.
Im Sanitäts⸗Corps. Baden⸗Baden, 5. Oktober. Dr. Gollmer, Assist. Arzt 1. Kl a. D., zuletzt im Inf. Re Nr. 66, der Charakter als Stabsarzt verliehen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 4. Okto⸗ ber. v. Wagner⸗ rommenhausen, Gen. Major und Comman⸗
2
deur der 27. Kav. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt. v. Moser, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 25, mit Pension und mit der Regts. Uniform, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 4. Oktober. Hochdanz, Pr. Lt. der Res. des Gren. Regts. Nr. 119, mit der Landw. Armee⸗ Uniform, unter Verleihung des Charakters als Hauptm., Nick, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, der Ab⸗ schied bewilligt.
Aichtamtliches. v Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ aus Baden⸗ Baden meldet, gestern Vormittag die Vorträge des Wirklichen Geheimen Legations⸗Raths von Bülow und des Militär⸗ kabinets entgegen und machten später mit dem Flügel⸗Adju⸗ tanten Oberst⸗Lieutenant von Petersdorff eine Spazierfahrt.
Mittags nahmen Se. Majestät bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin das Diner ein, zu welchem auch die Prinzen Hermann und Gustav von Sachsen⸗Weimar geladen waren.
Dann arbeiteten Se. Majestät in Allerhöchstihrem Kabinet. Abends fand bei Ihrer Majestät der Kaiserin Familienthee statt.
— Das Eigenthum der Privatflüsse steht den Ufer⸗ eigenthümern, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 2. Juni d. J., unter den aus ihrer Natur und den positiv ge etzlichen Bestimmungen sich ergeben⸗ den Einschränkungen je für ihre Uferstrecke zu; der Uferbesitzer ist daher prinzipiell jeder oberhalb seines Besitzes stattfindenden Zuleitung, außer der des auf natürlichem Wege zufließen⸗ den Wassers, zu widersprechen befugt, ohne den Nachweis ei ihm durch die Zuleitung zugefügten Nachtheils führen zu müssen. Dieser Grundsatz erleidet aber eine naturgemäße Einschränkung insofern, als der durch die Zuleitung betroffene unterhalb liegende Uferbesitzer sich diejenigen Zuleitungen, mögen sie in einer bloßen Vermehrung des Wasservorraths oder in der Bei mengung fremder Stoffe bestehen, gefallen lassen muß, welche das Maß des Repelrnabigen, Gemeinüblichen nicht überschreiten, selbst wenn dadurch die absolute Verwendbarkeit des ihm zu⸗ fließenden Wassers zu jedem beliebigen Gebrauche irgendwie beeinträchtigt wird. Dagegen hat der Untenliegende ein un⸗ bedingtes Widerspruchsrecht gegen eine über das Gemein⸗ übliche hinausgehende Zuleitung von fremdem Wasser oder fremden Stoffen, ausgenommen, wenn der Oberliegende nachweist, daß die ungebräuchliche Zu⸗ leitung den Untenliegenden nicht belästigt, und daß dieser nur zur Chikane des Oberliegenden von seinem Wider⸗ spruchsrecht Gebrauch macht. „Mangels einer positiv⸗recht⸗ lichen, unmittelbar anwendbaren Vorschrift kann von der aus der Sache selbst sich ergebenden Erwägung ausgegangen werden, daß der private ebenso wie der öffentliche Fluß inner⸗ halb seines Zuflußgebietes der von der Natur gegebene Recipient ist, nicht nur für das aus dem Boden und von dessen Oberfläche von selbst abfließende Wasser, sondern vermöge der Bedingungen, unter denen menschliche Ansiedelung und Boden⸗ benutzung naturgemäß vor sich gehen muß, auch für dasjenige Wasser, das aus wirthschaftlichen Gründen künstlich fortgeschafft werden muß, wie nicht minder für mancherlei Stoffe, welche dem wirthschaftlich benutzten Wasser sich beimengen und vor dessen Ableitung nicht wieder aus⸗ geschieden werden können. Die Benutzung der Flüsse zu einer derartigen Ableitung ist älter, als die Bildung irgendwelcher Rechtsnormen über das Eigenthum an den Flußläufen; sie ist in gewissem Maße unvermeidlich und unentbehrlich, und die Verpflichtung, sie zu gestatten, gehört insoweit zu den durch die Natur bestimmten Einschränkungen des Eigenthums an den Flußläufen, denen jeder sich unterwerfen muß. Bei fortschreitender Bevölkerungsdichtigkeit und Industrie kann allerdings die Benutzung der Flüsse als Ableitungskanäle eine Ausdehnung gewinnen, welche die berechtigten Interessen Anderer gefährdet. Bei öffentlichen Flüssen und bei derjenigen Benutzung von Privatflüssen, welche das Gemeinwohl beeinträchtigt, ist es eine der polizeilichen Aufgaben des Staats, die erforderlichen Grenzen zu ziehen. Bei der Kollision mit privatrechtlichen Interessen, wie es die des unterhalb liegenden Uferbesitzers sind, muß das Prinzip den Ausschlag geben, daß die Ausschließlichkeit und Willkür⸗ lichkeit des Gebrauchsrechts des einen Eigenthümers ihre noth⸗ wendige Begrenzung findet in der dem anderen Eigenthümer ebenfalls zustehenden Ausschließlichkeit und Willkürlichkeit. So wenig es sich mit der Ausschließlichkeit und Willkürlichkeit des Ge⸗ brauchsrechts des obenliegenden Eigenthümers vertragen würde, wenn ihm die Benutzung seines Eigenthums am Flußlaufe zu jeder den Untenliegenden irgendwie berührenden Immission versagt sein sollte, so wenig ist es mit den Rechten des Untenliegenden vereinbar, daß er jede beliebige Immission zu dulden habe. Es würde auch mit dem Grundsatze der Ausschließlichkeit des Eigenthums nicht zu vereinbaren sein, wenn dem Untenliegenden zur Begründung des Einspruches gegen eine Immission neben der Berufung auf sein Eigenthum noch der Nachweis einer besonderen Schadenszufügung auferlegt werden sollte.
— Der General⸗Lieutenant von Zglinitzki, Inspecteur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, hat sich nach beendetem Urlaub nach Posen zurückbegeben.
— Der Königlich niederländische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Jonkheer van der Hoeven, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— S. M. Kreuzer⸗Korvette „Luise“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Junge, mit dem Ablösungs⸗Kommando für S. M. Kreuzer „Habicht“ und S. M. Kanonenboot „Cyclop“, ist am 12. Oktober cr. in Lissabon eingetroffen und beabsichtigt, am 20. Oktober cr. die Reise fortzusetzen.
Württemberg. Stuttgart,. 12. Oktober. (St.⸗A. f. W.) Aus Anlaß des Geburtsfestes der Prinzessin Wilhelm fanden gestern auf Marienwahl bei Ludwigs⸗ burg große Festlichkeiten statt. Am Sonnabend bereits waren die Eltern der Prinzessin, Prinz Wilhelm zu Schaumburg⸗ Lippe mit Gemahlin und den Prinzessinnen Bathildis, Adel⸗ heide und Alexandra zu einem etwa achttägigen Besuch ange⸗ kommen. Gestern Mittag gegen 12 Uhr trafen der König und die Königin mit den Großfürstinnen Olga Feodorowna und Wera sowie dem Großfürsten Michael mit Sohn, Groß⸗