Kap. 32 Tit. 7 „Sonstige Einnahmen“ in Einnahme nach⸗ weisen zu lassen. Berlin, den 12. Oktober 1886.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.
An den Herrn Präsidenten des Königlichen Ober⸗ Landeskulturgerichts hierselbst und die Herren Generalkommissions⸗Präsidenten.
Abschrift vorstehender Verfügung lasse ich zur gefälligen Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beachtung zugehen. 1 Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Lucius. 1) An sämmtliche Herren Gestüt⸗Dirigenten, 2) den Herrn Rektor der Königlichen landwirthschaft⸗ lichen Hochschule hierselbst, 3) die Herren Di⸗ rektoren: 1 a. der Königlichen landwirthschaftlichen Aka⸗ demie zu Poppelsdorf b. Bonn, b. der Königlichen Forst⸗Akademien zu Ebers⸗ walde und Münden, c. der Königlichen Thierarzneischule zu Han⸗ nover, d. der Königlichen pomologischen Institute zu Proskau und Geisenheim a. Rh., — 4) die Direktion der Königlichen Thierarznei⸗ schule hierselbst, 5) die Königliche Regierung zu Wiesbaden.
Nach dem Hinscheiden seines bisherigen Vorsitzenden, des Wirklichen Geheimen Raths von Schuhmann, Excellenz, und dem schon früher erfolgten Ableben des Professors Dr. Held hat sich das Kuratorium der Koppe⸗Stiftung nach Maßgabe der Bestimmungen in §. 5 seines Statuts durch die Wahl der Geheimen Ober-Regierungs⸗Räthe Sterneberg und Over⸗ weg ergänzt und sich demnächst neu konstituirt, sodaß dasselbe nunmehr aus:
dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel als Vor⸗ sitzenden,
dem Geheimen Ober⸗-⸗Regierungs⸗Rath Sterneberg als Stellvertreter des Vorsitzenden,
dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Overweg als Sekretär,
dem Amtsrath Schütz zu Grünthal, und
dem Hauptmann a. D. Koppe in Görlitz als Vertreter der Koppe'schen Familie
besteht.
Berrlin, den 15. Oktober 1886. Das Kuratorium der Koppe⸗Stiftung. 1 Thiel. Sterneberg.
“ “
8 — 1e1“X“ Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Des Kaisers und Königs Majestät haben auf meinen Antrag mittels Allerhöchsten Erlasses vom 11. d. M. den Königlichen Regierungs⸗Bauführern den Rang der Referendarien und den Königlichen Regierungs⸗ Baumeistern den Rang der fünften Klasse der höheren Beamten der Provinzial⸗Behörden beizulegen geruht.
Zur Verhütung mißverständlicher Auffassung bemerke ich im Änschluß hieran noch besonders, daß dieses Rangverhältniß ausschließlich für diejenigen Regierungs⸗Bauführer und Regie⸗ rungs⸗Baumeister gilt, welche auf Grund des §. 31 bezw. des §. 47 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache vom 6. Juli d. J., bezw. auf Grund der in meinem Cirkular⸗Erlasse vom 10. d. M. (III. 16 880/II. a. P. 7671) rücksichtlich der zur Feit bereits vorhandenen Regierungs⸗Bauführer und Regierungs⸗Baumeister getroffenen Bestimmungen zur Kennzeichnung ihres Verhält⸗ nisses als Staatsbeamte und der Staats⸗Bauverwaltung an⸗ gehörend die Berechtigung erhalten, ihrem Titel das Wort „Königlicher“ beizufügen, und daß die Betheiligten, sobald sie dieses Recht in Gemäßheit der Bestimmungen im §. 37 bezw. §. 51 der gedachten Vorschriften bezw. der Bestimmungen des Cirkular⸗Erlasses vom 10. d. M. verlieren, auch des bezüg⸗ lichen Ranges verlustig gehen.
Eine Bestimmung hinsichtlich der den Königlichen Regie⸗ rungs⸗Bauführern bezw. Königlichen Regierungs⸗Baumeistern zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten bleibt vorbehalten.
Di Herren Regierungs⸗Präsidenten ersuche; b
ie Königlichen Regierungen veranlasse ich, den gegen⸗ wärtigen Erlaß durch dreimaligen Abdruck in dem Amtsblatte zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Oktober 1886. 1“
8 Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Maybach.
An die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten, die Königlichen Regierungen, das Königliche Polizei⸗ . und die Königliche Ministerial⸗Bau⸗ ommission hier, die Herren Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz, von Sachsen, Westpreußen und Schlesien, als Chefs der Strombauverwaltungen,] sowie die Königlichen Eisenbahn⸗Direktions⸗Prä⸗ sidenten und die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen. (Bis] je besonders, an die Eisenbahn⸗Behörden durch das Eisenbahn⸗Verordnungsblatt.)
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. Lucanus, nach Wiesbaden.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Baden⸗Baden, 9. Oktober, v. Körber, Gen. Major und Commandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., zum In⸗ specteur der 3. Feld⸗Art. Insp., Weinberger, Oberst und Com⸗ mandeur des Feld⸗Art. Regts. Nr. 17, unter Stellung à la suite des Regts., zum Commandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., Frhr. v. Stetten, Oberst und Commandeur des Feld⸗Art. Regts. Nr. 19, unter Stellung à la suite des Regts.,, zum Commandeur der 10. Feld⸗Art. Brig., Leo, Oberst⸗Lt. und Abtheil. Commandeur im Feldnhet. Regt. Nr. 30, zum Commandeur des Feld⸗Art. Regts.
r. 17, Wiebe, Oberft⸗Lt. u. Abtheil. Commandeur im Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, zum Commandeur des Feld⸗Art. Regts. Nr. 19, er⸗
nannt.
Graf Vitzthum v. Eckstaedt, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗ Gren. Regt., kommandirt zur Dienstleistung bei dem Drag. Regt. Nr. 24, in dieses Regt. versetzt. Erbprinz zu Hohenlohe⸗ Schillingsfürst, Pr. Lt. à la suite des 2. Garde⸗Drag. Regts., vom Regt. ausgeschieden und, mit Belassung seiner bisher. Uniform, zu den Offizieren à la suite der Armee übergetreten. Baden⸗Baden, 12. Oktober. Graf v. Schlippenbach, Gen. Lt. und Gouverneur von Mainz, v. Lattre, Gen. Lt. und Direktor der Kriegs⸗Akademie, von dem Verhältniß als Mitglieder der Studien⸗Kommission der Kriegs⸗Akademie entbunden. v. Hol⸗ leben, Oberst und Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps, v. Schell, Oberst und Commandeur der Garde⸗Feld⸗Art. Brig., zu Mitgliedern der Studien⸗Kommission der Kriegs⸗Akademie, ernannt. Wernher, Oberst⸗Lt. und Flügel⸗Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, der Rang eines Regts. Comman⸗ deurs verliehen. v. Witte, Rittm. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 13 und persönl. Adjutant des Prinzen Albrecht von Preußen Königliche Hoheit, von dieser Stellung, unter Belassung à la suite des genannten Regts., Frhr. Knigge I., Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 13, von dem Kommando zur Dienstleist. bei dem Prinzen Albrecht von Preußen Königliche Hoheit, entbunden. v. Mitzlaff, Major vom Gren. Regt. Nr. 7, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei dem General⸗Kommando des X. Armee⸗Corps und unter Stellung à la suite des Füs. Regts. Nr. 73, zum persönlichen Adjutanten des Prinzen Albrecht von Preußen Königliche Hoheit ernannt. v. Brietzke, Hauptm. vom Garde⸗Füs. Regt., in seinem Kommando als Adjut. von der 19. Div. zum General⸗Kommando des X. Armee⸗ Corps übergetreten. v. Som merfeld, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 70, unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 76, als Adjut, zur 19. Div. kommandirt. v. Sey dlitz, Hauptm. aggreg. dem Füs. Regt. Nr. 86, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 70 einrangirt. Rafalski, Prem. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 113, zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium kommandirt. Sarto⸗ rius, Major z. D. und Bezirks⸗Commandeur des 1. Bataillons Landwehr⸗Regiments Nr. 25, ein Patent seiner Charge ver⸗ liehen. Frhr v. Senarclens⸗Grancy, Hauptmann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 115, zum Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein ernannt. v. Strzemieczny, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 115, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 58. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. v. Bro⸗ nikowski, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 98, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur 58. Inf. Brig. kommandirt. Henry, Pr. Lt., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 98, in dieses Regt. einrangirt. Graf v. Keyserlingk⸗Neustadt, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 3, vom 1. November cr. ab auf ein Jahr zur Dienstleist. bei dem Kür. Regt. Nr. 5 kommandirt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Baden⸗ Baden, 9. Oktober. v. Schroectter, Gen. Major und Com⸗ mandeur der 10. Feld⸗Art. Brig, als Gen. Lt. mit Pension zur Disp. gestellt. Graeff, Major g. D., zuletzt im damaligen Inf. Regt. Nr. 24, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. Baden⸗Baden, 12. Oktober. v. Knebel⸗Doeberitz, Pr. Lt. a. D., zuletzt à la suite des Kür. Regts. Nr. 4, der Cha⸗ rakter als Rittm. verliehen. v. Herff, Oberst und Flügel⸗Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und seiner bisher. Uniform zur Disp. gestellt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Im Sanitäts⸗Corps. 11. Oktober. Dr. Hochstetter, Assist. Arzt 1. Kl. im Ulan. Regt. Nr. 19, kommandirt zum Kaiser⸗ lichen Gesundheitsamt in Berlin, bis zum 31. März 1887 in diesem Kommandoverhältniß belassen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, L0. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Baden⸗Baden meldet, am Montag Nachmittag auf der Pro⸗ menade mehrere Einkäufe. 1
Gestern statteten Se. Majestät Abschiedsbesuche ab und beehrten auch das Atelier des Bildhauers Kopf mit Ihrem Besuche.
An dem Diner bei Sr. Majestät nahmen der Fürst und die Fürstin von Solms⸗Braunfels, der deutsche Gesandte in Madrid, Graf Solms⸗Sonnewalde, Graf Nesselrode und der preußische Gesandte in Karlsruhe, von Eisendecher, Theil.
Abends fand bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Familienthee statt.
Für diejenigen Personen, welche Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Wilhelm aus Anlaß Höchstderen Geburtstages ihre Glückwünsche darzubringen wünschen, werden am 22. d. M. von 8 Uhr ab in Berlin im Königlichen Schlosse (petits appartements, Zugang Portal IV) und in Potsdam im Königlichen Stadtschlosse Meldebogen ausliegen. 6
— Die hiesige Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität beging am 15. Oktober den Akt des Rektoratswechsels. Der Konsistorial⸗Rath, Professor ord. Dr. Kleinert, als derzeitiger Rektor, leitete die Uebergabe des Rektorats an seinen Nachfolger, den Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor ord. Dr. Vahlen, mit einer statistischen Uebersicht der Ereignisse des verflossenen Rektoratsjahres ein. Beim Tehrepee r verlor die Universität durch den Tod die ordentlichen Professoren: Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Ranke und Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Scherer sowie den außerordentlichen Professor Dr. Müller; durch Berufung nach auswärts: die Privatdozenten: der theologischen Fakultät: Licent. Dr. Grafe, der juristischen Fakultät: Dr. Sachße, der medizinischen Fakultät: Dr. Grawitz, und der philosophischen Fakultät: Dr. Maaß und Dr. Runge. Ergänzt bezw. verstärkt wurde die philosophische Fakultät durch die Beförderung des außerordentlichen Professors Dr. Diels in das Ordinariat, durch die Berufung der ordentlichen Professoren Dr. von Richthofen und Dr. Köhler, ferner durch die Uesbrberung der Privatdozenten Dr. Dr. Ebbinghaus, Bieder⸗ mann und Gabriel zu außerordentlichen Professoren und endlich durch die Beförderung des Privatdozenten Dr. Falk zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät. Durch Habilitation traten in den Lehrkörper der Uni⸗ versität: bei der juristischen G Dr. Endemann, bei der medizinischen Fakultät Dr. Löffler, bei der philosophischen akultät die Dr. Dr. Kalkmann, Fock, Jastrow, Schröder, ayduck, Pringsheim, Heider, Weinstein, Meyer, Seeliger,
. a nschaffe, Tenne, Pernet, Boas, Wesendonk, Aßmann und ensel.
Zum Lektor der französischen Sprache wurde Hr. Erneste
Müret ernannt.
1.“
Promovirt wurden bei der theologischen Fakultät: 1 Licen⸗ tiat, bei der juristischen Fakultät: 3 Doktoren, bei der medi⸗ zinischen Fakultät: 126, und bei der philosophischen Fakultät. 59 Doktoren; außerdem wurde der philosophische Doktorgrad dreimal honoris causa verliehen.
Immatrikulirt wurden im Laufe des Jahres 479 Theo⸗ logen, 973 Juristen, 773 Mediziner und 1116 Philosophen, im Ganzen 3341. 1
Abgegangen sind 479 Theologen, 989 Juristen, 742 Me⸗ diziner, 1102 Philosophen, im Ganzen 3312.
Die Gesammtzahl der gehaltenen privaten Vorlesungen betrug 582, die der öffentlichen Vorlesungen 419, an welchen bei den privaten 29 534 und bei den öffentlichen 17 036 Zu⸗ hörer betheiligt waren.
Todesfälle unter den Studirenden sind 14 zur Anzeige gekommen.
Nachdem der Rektor noch über die akademische Disziplinar⸗ Gerichtsbarkeit sowie über allgemeine Universitäts⸗Angelegen⸗ heiten berichtet hatte, gedachte derselbe mit Dank der erheb⸗ lichen Zuwendungen, welche der Universität behufs Begrün⸗ dung von Stiftungen zum Besten würdiger und bedürftiger Studirenden von dem Königlichen Geheimen Kommerzien⸗Rath Franz Mendelssohn sowie durch die Herren von Benda, von Cuny, Gneist, von Hobrecht und Löwe (Kalbe) zu Theil geworden sind, nahm demnächst seinem Amtsnachfolger den vor⸗ geschriebenen Rektoreid ab und übergab ihm die Insignien des übertragenen Amts, worauf der Letztere zum Schluß des feierlichen Akts eine Ansprache hielt, in der er über „den philologischen Sinn“ sprach und insbesondere den Werth her⸗ vorhob, den die Bethätigung desselben für verschiedene Inter⸗ essen der Wissenschaft und der Bildung habe.
Der für das Universitätsjahr 1886/7 konstituirte Senat besteht aus:
dem Rektor, Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor ord. Dr. Vahlen,
dem Universitätsrichter Dr. Daude,
dem Prorektor, Konsistorial⸗Rath, Professor ord. Dr. Kleinert,
dem Dekan der theologischen Fakultät: Ober⸗Konsistorial⸗ Rath, Professor ord. Dr. Weiß,
dem Dekan der juristischen Fakultät: Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath, Professor ord. Dr. Hübler,
dem Dekan der medizinischen Fakultät: Geheimen Medi⸗ zinal⸗Rath, Professor ord. Dr. du Bois⸗Reymond,
dem Dekan der philosophischen Fakultät: Professor ord Dr. Kronecker, 8 dem Senator, Professor ord. Dr. Dillmann, dem Senator, Geheimen Justiz⸗Rath, Professor ord. Hinschius, dem Senator, Beseler, dem Senator, Geheimen Ober-⸗Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Bardeleben, 8 dem Senator, Professor ord. Dr. Weierstraß.
Dr. Geheimen Justiz⸗Rath, Professor ord.
Dr.
ord.
— Handlungen eines Ehegatten, welche dem anderen Theile einen Ehescheidungsgrund geben, gelten, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 12. Juli d. J., als verziehen, wenn der diesen Scheidungs⸗ grund in der Scheidungsklage geltend machende Gatte wäh⸗
rend des Prozesses in einem Schriftsatze oder in der münd⸗
lichen Verhandlung erklärt, diesen Scheidungsgrund fallen
zu lassen; er kann jenen Grund nicht von Neuem geltend machen.
Landes⸗Oekonomie⸗Kol⸗
— Das Koönigliche . V Pr.“ mittheilt, die
legium eröffnet, wie die „D. Landw. 3. Session der 3. Sitzungsperiode am 9. November 1886, Vormittags 11 Uhr, im Herrenhause. An Stelle des ver⸗ storbenen Wirklichen Geheimen Raths von Schuhmann ist der Unter⸗Staatssekreäär im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Marcard, von dem Minister Dr. Lucius in das Kollegium berufen worden. Die Tages⸗ ordnung wird voraussichtlich 1) die Frage der Ausdehnung der Krankenversicherung auf die landwirthschaftlichen Arbeiter, 2) die Wucherfrage auf dem platten Lande umfassen.
— Der Direktor des Militär⸗Oekonomie⸗Departements im Kriegs⸗Ministerium, General⸗Major Blume, hat eine Dienstreise nach Preußen und Pommern angetreten.
— S. M. Kreuzer „Möwe“, Kommandant Korvet Kapitän Boeters, ist am 20. Oktober cr. von Bombay in gegangen.
S. M. Kreuzer „Nautilus“, Lieutenant von Hoven, ist am 20. Oktober cr. in eingetroffen.
n⸗ ee
te S
Kommandant Kapitän⸗ Nagasaki
Württemberg. Stuttgart. 17. Oktober. (Algg. Ztg.) Den verschiedenen Regimentsfesten der württembergischen Infanterie und Kavallerie, die im Laufe dieses Jahres abge⸗ halten worden sind, folgte heute die Artillerie mit einer Landesfeier, die durch ihren glänzenden Verlauf all früheren Regimentsfeste verdunkelte. Die Theilnehmer an der Feier, welche im Festsaal der Liederhalle stattfand, waren aus dem ganzen Lande herbeigeeilt. Die ehemaligen Artilleristen, darunter Veteranen von 70 und 80 Jahren, waren in der Mehrzahl; ferner waren viele aktive Unteroffiziere anwesend und die Offiziercorps der beiden Württembergischen Feld⸗Artillerie⸗ Regimenter Nr. 13 und 29 und des Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons fast vollzählig. Die ganze Generalität war bei dem Fest ver⸗ treten, und auch Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg und der Prinz von Sachsen⸗Weimar waren erschienen. Was dem Feste aber erst die rechte Weihe gab, war die Anwesenheit Sr. Majestät des Königs, welcher etwa eine Stunde der Feier anwohnte und sich sehr leutselig mit den Veteranen unterhielt. Ein Haupt⸗ bestandtheil des Festes war die Darstellung von lebenden Bildern aus der Geschichte der württembergischen Artillerie von 1736 bis 1886. Viele patriotische Trinksprüche wurden ausgebracht: auf König Karl, Königin Olga, den Deutschen Kaiser, den Prinzen von Sachsen⸗Weimar, auf die Krieger⸗ vereine u. s. w. Bevor der König das Fest verließ, ergriff er sein Glas, um es auf das Wohl der Artillerie zu leeren.
Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 19. Oktober.
W. T. B.) Der für beide Mecklenburg gemeinsame
andtag wird, dem Vernehmen nach, am 23. November in
Malchin eröffnet werden. Diesseitige Landtags⸗Propositionen
sind: 1) die ordinäre Landeskontribution und der Lande⸗
beitrag; 2) Bewilligung des Edikts zur Deckung der Bedürf nisse der Ce ntralsteuerkasse.
Anhalt. Dessau, 18. Oktober. (Anh. St.⸗A.) Der Herzog und die Herzogin sind heute in Begleitung der Erbprinzessin, der Prinzessin Alexandra und der Prinzessin
Antoinette hier wieder eingetroffen.
*
8
SPDesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Oktober. (Wn. Abdp.) Im Abgeordnetenhause des Reichsraths eröffnete heute Mittag der Ausgleichsausschuß in Anwesenheit des Finanz⸗Ministers von Dunajewski und des Handels⸗ Ministers Marquis von Bacquehem die Spezialberathung über das Zoll⸗- und Handelsbündniß. Artikel 1 wurde in der Schwebe gelassen, die Artikel 2 und 3 wurden ohne De⸗ batte und hierauf die Artikel 4 bis 7 nach eingehender De⸗ batte, an welcher sich der Handels⸗Minister wiederholt be⸗ theiligte, unverändert angenommen. — Das Subcomité des Eisenbahn⸗Ausschusses setzte heute die Vorberathung der Regierungsvorlage, betreffend den Nachtragskredit für die Staatsbahnen, fort. — Das Subcomité des Zörsensteuer⸗Ausschusses beschloß in einer heute Vor⸗ mittag abgehaltenen Sitzung, die Fragen, welche den Experten vorgelegt werden sollen, vorerst dem Plenum des Ausschusses zu unterbreiten. Diese Fragen betreffen die Zulässigkeit und die Form der Besteuerung, dann die Ausdehnung derselben auf usancemäßige Waarengeschäfte.
Großbritannien und Irland. London, 18. Oktober. (A. C.) Wie verlautet, wird das Kabinet, welches früherer Bestimmung nach etwa am 26. d. zusammentreten sollte, seine erste Berathung nicht vor der ersten Woche des November haben.
Etwa im April nächsten Jahres wird die britische Armee mit dem sogenannten Martini⸗Enfield⸗Gewehr ausgerüstet sein.
Melbourne (Australien), 15. Oktober. (R. B.) Der Legislatur wurden heute die Schriftstücke, welche auf die Vertheidigung Australiens Bezug haben, vorgelegt. Unter ihnen befindet sich eine Denkschrift des Contre⸗ Admirals Tryon, des Ober⸗Befehlshabers der australischen Flottenstation, welche der im letzten April in Sydney abgehaltenen Konferenz der Minister der australischen Kolonien vorgelegt wurde. Die Denkschrift enthält einen von der Admiralität genehmigten Vertheidigungs⸗ plan, und es werden die Kolonien nun ersucht, denselben ihrer⸗ seits anzunehmen. Admiral Tryon macht den Vorschlag: die Kolonien sollten eine Anzahl Seeschiffe auf eigene Kosten aus⸗ rüsten, die von der Admiralität zu bemannen wären. Er schätzt den Ankaufspreis auf 625 000 Pfd. Sterl. und die jährlichen Unterhaltungskosten auf 150 000 Pfd. Sterl. Der Premier⸗Minister Duncan Gillis unterbreitete im letzten Mai dem Gouverneur eine Denkschrift, in welcher er die Ansicht aussprach: die Reichs⸗ regierung solle die Anschaffungskosten der neuen Schiffe tragen, während die Kolonien für ihre Unterhaltung Sorge trügen. Die Regierungen von Queensland, Neu⸗Süd⸗Wales und Neu⸗ Seeland waren in der Hauptsache der gleichen Meinung.
Aus Birma meldet das „Reuter'’sche Bureau“:
Rangun, 18. Oktober. General Macpherson ist in Thayetmye angekommen, wo er aus verschiedenen Distrikten Berichte über die Zustände des Landes entgegennimmt. Er wird hier binnen Kurzem erwartet, und die allgemeine Truppen⸗ bewegung in der Richtung nach Ober⸗Birma soll, wie es heißt, Anfangs Dezember stattfinden.
Paris, 19. Oktober. (W. T. heute Vormittag abgehaltenen Ministerrath wohnten sämmtliche Minister bei. Der Minister des Innern, Sarrien, hat sein Demissionsgesuch zurückgezogen, nachdem darauf hingewiesen worden war, daß das gestrige Votum der Kammer die Verantwortlichkeit des gesammten Kabinets berühre. Der Finanz⸗Minister zog sein Demissionsgesuch gleichfalls zurück, da die bevor⸗ stehenden Kammerverhandlungen Gelegenheit dazu geben dürften, daß sich die Ansicht der Kammer dem Ministerium gegenüber in bestimmter Weise kundgebe. Der Minister⸗ Präsident de Freyeinet setzt inzwischen seine Verhand⸗ lungen mit mehreren Mitgliedern der Majorität fort.
Die Deputirtenkammer hat heute die Berathung über das Gesetz, betreffend den Primärunterricht, begonnen und wird dieselbe am Donnerstag fortsetzen. — In parlamentarischen Kreisen wird versichert, baß die Idee, eine neue Debatte zwecks Erzielung eines Vertrauensvotums herbeizuführen, aufgegeben sei, da das Kabinet und die Majorität sich dahin geeinigt haben, anzuerkennen, daß bei der gestrigen Abstimmung ein Mißverständniß stattgefunden habe.
Das Leichenbegängniß des Generals Uhrich hat heute stattgefunden. Am „Grabe wurden mehrere Reden gehalten, u. A. auch von dem General Rollet.
Bulgarien. Sofia, 19. Oktober. (W. T. B.) Gadban Effendi ist gestern Abend hier eingetroffen.
Der „Neuen Freien Presse“ wird aus Sofia gemeldet,
daß bezüglich der von dem Blatte „Swoboda“ gemeldeten Entsendung einer Deputation an den Kaiser von Rußland die bulgarische Regierung keine definitive Entscheidung ge⸗ troffen habe; dagegen sei beschlossen, einen Delegirten nach Konstantinopel zu entsenden, um daselbst über die Lage in Bulgarien zu berichten und die Meinung des Sultans über die Wahl eines Fürsten einzuholen. Rustschuk, 19. Oktober. (W. T. B.) General von Kaulbars richtete an die bulgarische Regierung eine Note, in welcher er gegen das Vorgehen der bulgarischen Behörden gegen russische, in Bulgarien ansässige Unterthanen protestirt und besonders hervorhebt, daß mehrere Personen, weil sie ihm einen Besuch ge⸗ macht hätten, schlecht behandelt und verhaftet worden seien. Um solche Personen zu schützen, hätte er sich speziell in Rustschuk veranlaßt gesehen, mehrere russische Unter⸗ offiziere, welche in bulgarischen Diensten geblieben wären, in die Heimath zurückzusenden. Falls sich derartige Vor⸗ kommnisse wiederholen sollten, so würden sie sehr ernste Folgen nach sich ziehen.
8 Amerika. New⸗York, Konvention der „Ritter
Frankreich. B.) Dem
14. Oktober. (A. C.) Die der Arbeit“ hat ohne Oppo⸗ sition Mr. Powderly zum Arbeiter⸗Großmeister wieder⸗ gewählt und seine Amtszeit auf 2 Jahre ausgedehnt. Der
ericht über die Lage des Ordens am 1. September zeigt, daß es 4068 Vereine mit 702 904 Mitgliedern giebt. Das
Guthaben in der Gesellschaftskasse betrug 132 800 Doll. Die Beamten sagen, daß, wenn das gegenwärtige Verhältniß des Wachsthums andauere, am Schluß des Jahres 1887 der Orden 2 Millionen Mitglieder zählen werde.
Zeitungsstimmen.
Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ schreibt Kampf gegen die Anarchie:
Nachdem wir in der „Weltlage“ der gestrigen Nummer einen Artikel des „Daily Telegraph“ in Betreff Jeines internationalen Vor⸗ gehens gegen die Anarchisten mitgetheilt haben, glauben wir heute auf einen Artikel des „Standard“ hinweisen zu müssen, der zu ähn⸗ lichen Schlüssen kommt, wie das andere englische Blatt. „Die Energie und Hartnäckigkeit der Dynamitarden“, so heißt es unter Anderem, „scheint etwas mehr zu verlangen, als die vereinzelte und un⸗ zusammenhängende Vertheidigungsmethode, die von jedem bedrohten Lande gegen sie zur Anwendung gebracht wird. Die Zeit muß kommen, und zwar bald, wo Gemeindewesen sich an ihre Nachbarn wenden müssen, um sich mit ihnen zum Schutz von Leben und Eigenthum gegen die bösartigen Versuche einer Körperschaft zu verbinden, die keine Bande der Verwandtschaft, keine Ansprüche des Vaterlandes und nicht einmal die Bande von Klassen anerkennt. Die Dynamitarden haben kein Vorurtheil zu Gunsten dieser oder jener Nationalität, dieses oder jenes Volkes. Sie sind in ihrem Hasse und in ihrer Wuth so unparteiisch, wie Gewitterstürme oder Erdbeben. Heute suchen sie ein Land zu schädigen, und morgen ein anderes; und je ver⸗ schiedener und entfernter die Schauplätze ihrer Operationen von ein⸗ ander sind, je mehr hoffen sie, Kontinente mit Schrecken und Unruhe heimzusuchen. Die einzig wirkungsvolle Taktik der Regierungen und
über den
der Gesellschaft gegen diese kosmopolitischen Gegner besteht darin, daß
sie sich ein Blatt aus deren Kodex borgen. Fas est et ab hoste doceri; und civilisirte Staaten dürften von den Aposteln des Dynamits die ungeheueren Vortheile lernen, die aus einer Ver⸗ einigung erwachsen, welche stets Stärke bedeutet. Geradeso wie die Dynamitpartei gern jedes Land abwechselnd angreifen und einschüchtern möchte, so sollten alle auf diese Weise bedrohten Länder unter sich eine defensive und selbst eine offensive Liga bilden. . . . Die Dynamit⸗ Banditen sollten bis in ihre Höhlen verfolgt und daraus hervorgehetzt werden; man sollte sie fühlen lassen, daß die ganze Welt gegen sie in Waffen steht. Auch wird es sicherlich eine dringende Frage werden, wie viel Duldung diesen gedungenen Libertins gestattet werden soll, deren Schriften und Reden deutlich, und zuweilen prahlerisch, den Zweck verfolgen, die Dynamit⸗Desperados zur Ausführung ihrer Zerstörungspläne aufzureizen. Das unlängst über die Anarchisten in Chicago gefällte Todesurtheil ist eine gute Vorbedeu⸗ tung für die Sache der gesellschaftlichen Sicherheit; denn der Richter Gary nahm keinen Anstand, nach dem guten alten Prinzip zu handeln, daß diejenigen, welche zum Morde aufreizen, selber als Mörder zu betrachten sind. Dieses ausgezeichnete Beispiel auf der anderen Seite des Atlantischen Ozeans sollte in Europa bei der ersten sich darbieten⸗ den Gelegenheit nachgeahmt werden. Möglicherweise dürfte dieselbe durch die Anstifter der mißlungenen Dynamit⸗Verschwörung, die Wien in Asche legen sollte, geboten werden. Anarchie ist ein Feind, mit dem nicht unterhandelt werden kann, und der keinen Pardon verdient. Die Gesellschaft erwacht allmählich zu dieser Gefahr. Sie wird strengere Maßregeln als die bisherigen anzuwenden haben, wenn der Feind des Universums entwaffnet werden soll.“
So schreiben heut englische Blätter, die vor einem Jahrzehnt ihrer vollen Entrüstung darüber Ausdruck gaben, daß man dem freien England zumuthen könne, das durch Sitte und Gesetzgebung geheiligte englische Asylrecht politischen Verbrechern gegenüber, wie Königs⸗ mördern ꝛc., aufzugeben. Nun, wir wollen deshalb nicht weiter mit ihnen rechten; sie fühlen, was die schlimme Lage der Gegenwart ver⸗ langt, und das genügt.
Wir gehen indessen noch einen Schritt weiter, indem wir nicht allein die Vereinbarung aller Kulturstaaten, sondern auch die Ver⸗ einigung aller Parteien, welche ein Interesse an der Erhaltung der staatlichen Gesellschaft und der Wahrung des inneren Friedens haben, fordern. Wir können die herrlichsten Beispiele dafür anführen, daß alle Parteien sich eins gefühlt haben im Dienste des Vaterlandes, sobald es galt, dasselbe gegen den heran⸗ drängenden Feind zu schützen, und können darum auch nicht zugeben, daß die Parteien darüber anders denken, wenn es gilt, den Krieg abzuwehren, der gegen die gesammte bürgerliche Ge⸗ fellschaft gerichtet ist. Was helfen da alle Phrasen von der größt⸗ möglichen Freiheit des Einzelnen, wenn man einer Gesellschaft gegen⸗ übersteht, die diese Freiheit mit Füßen tritt! Das vielgepriesene Eldorado der Frecheit, die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, sind heut nicht besser daran als das despotische Rußland, aber darin ist die Gesetzgebung beider in politischer Beziehung so ver⸗ schiedenartig gestalteten Staaten einig, daß man die Verbrecher gegen die Gesellschaft mit dem Tode bestrafen muß.
Wir sind weit davon entfernt, die sozialdemokratische Partei für die Verbrechen der Anarchisten verantwortlich zu machen, wohl aber verlangen wir, daß sie auf dem eingeschlagenen Wege Halt mache, an deren Endziel sie heute die Anarchisten erblickt, welche die staats⸗ zersetzenden Theorien ins Praktische übersetzen. Wir verlangen von den Arbeitern, daß sie sich weit abwenden von jenen, die alle Bestrebungen, welche auf die Verbesserung ihres Looses gerichtet sind, mit Dynamit⸗ Bomben beantworten; welche nur an das Werk der Zerstörung denken, ohne imstande oder auch nur gewillt zu sein, das Zerstörte wieder aufzubauen. Einigkeit aller Kulturstaaten, Einigkeit aller Parteien gegen Brandstifter und Mörder, mögen sie sich auch noch so sehr mit dem fadenscheinigen Mantel des sozialen Märtyrerthums umhüllen!
— Der „National⸗Zeitung“ wird zum Ansiedelungs⸗ gesetz aus Westpreußen geschrieben:
Die Erwerbung polnischer Güter zu dem Zwecke der Ansiedelung deutscher Bauern geschieht zwar in der Provinz Posen in stärkerem Maße, als bei uns in Westpreußen; aber auch hier wird alles, was mit dieser Aufgabe zusammenhängt, mit außerordentlichem Interesse von der gesammten deutschen Bevölkerung verfolgt; ohne Unterschied der Parteien wünscht man, daß eine möglichst umfassende Verstärkung des deutschen Ele⸗ ments auf diesem Wege erreicht werden möge. Der Gegensatz zum Polenthum ist denn doch Allen, die hier auf der deutschen Grenzwacht stehen, zu sehr in Fleisch und Blut übergegangen, als daß man selbst parlamentarischen Fraktionen, zu denen man sonst im Allgemeinen hält, in dieser Frage in ihrer Opposition gegen das Ansiedlungsgesetz folgte; Deutschfreisinnige und Centrumswähler sind hier ebenso dafür, wie Nationalliberale und Konservative
— Unter der Ueberschrift: „Eine Lehre für den Freisinn“ sagt die „Süddeutsche Presse“: 8.
„Das Branntwein⸗Monopol wird eingeführt, aber nicht in Deutsch⸗ land, sondern in der Schweiz. Nachdem sich der zur Berathung des Gegenstandes vom Nationalrathe in Basel eingesetzte Ausschuß mit 8 gegen 3 Stimmen im Prinzip für das Alkohol⸗Monopol ausge⸗ sprochen, hat eine Einigung der Anhänger der Fabrikatsteuer mit jenen des Verkaufs⸗Monopols über die wesentlichen Grundsätze der Einführung des Branntwein⸗Monopols im Ganzen statt⸗ gefunden, und es kann kaum noch einem Zweifel unterliegen, daß der Monopolvorschlag Gesetzeskraft erlangen wird, da augenscheinlich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für denselben ist. Das Monopol selbst wird ein vollständiges sein, es wird nämlich sowohl die Erzeugung als die Einfuhr und auch die Reinigung des Sprits ausschließlich dem Bunde vorbehalten, für die Brenner und Kartoffel⸗ produzenten aber eine angemessene Abfindung in Aussicht genommen. Was uns veranlaßt, die Baseler Beschlüsse besonders hervorzuheben, das ist die gewiß sehr bemerkenswerthe Erscheinung, daß es Republi⸗ kaner sind, welche sich für die Monopolisirung des Branntweins aus⸗
111““
sprachen, Männer, die sicherlich auf die Wahrung der Volksinteressen das höchste Gewicht legen, während bei uns die gleichfalls republikanisch esinnten Sozialdemokraten und der dem Republikanismus nahe⸗ tehende „Freisinn“ das Branntwein⸗Monopol bekämpfen, weil es an⸗ geblich den Volksinteressen zuwiderlaufen soll.“
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 42. — Inhalt: Gesundheitszustand. — Witterung. — Volkskrankheiten in der Berichtswoche. — Cholera⸗Nachrichten. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. — Sterbefälle in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Erkrankungen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterungs⸗Nachweis. — Blattern in Pest. — Cholera in Italien im Mai und Juni. — Sterbefälle in deut⸗ schen Städten während des II. Quartals 1886 nebst Nachträgen für Mai und Juni. — Sterbefälle in einigen größeren Verwaltungs⸗ gebieten des In⸗ und Auslandes. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. — Thierseuchen in Frankreich, II. Quartal 1886. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. — Medizinalgesetzgebung ꝛc. (Württemberg) Instruktion über richterliche und polizeiliche Leichen⸗ schau und Leichenöffnung (Schluß). — (Baden.) Dienstanweisung für die Bezirksärzte und Bezirks⸗Assistenzärzte. — Vereine ꝛc. General⸗ versammlung des Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesund⸗ heitspflege.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 42A. — Inhalt: Nichtamtliches: Die Erhöhung der Rangstellung der Königlichen Regierungs⸗Bauführer und ⸗Baumeister. — VI. Verzeichniß der Be⸗ richte der technischen Attachs. — Die Schaustellung des Osnabrücker Stahlwerkes. — Vermischtes: Kunstgewerbliche Weihnachtsmesse in Berlin. — Kunstgewerbe⸗Museum in Berlin. — Das Gasglühlicht. — Justizpalast in Brüssel. — Brückeneinsturz auf der Salzburg⸗ Tiroler Eisenbahn.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund heitsamts sind in der Zeit vom 3. Oktober bis 9. Oktober cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 24,9, in Breslau 28,5, in Königsberg 24,4, in Köln 27,4, in Frankfurt a. M. 16,8, in Wiesbaden 23,4, in Hannover 30,5, in Kassel 15,4, in Magdeburg 32,7, in Stettin 25,1, in Altona 24,8, in Straßburg 24,1, in Metz —, in München 29,2, in Nürnberg 27,7, in Augsburg 31,8, in Dresden 24,1, in Leipzig 21,7, in Stuttgart 22,4 in Karlsruhe 13,6, in Braunschweig 25,0, in Hamburg 29,2, in Wien 19,6, in Pest 50,0, in Prag 24,2, in Triest 55,4, in Krakau 26,3, in Basel 13,2, in Amsterdam 22,2, in Brüssel 28,6, in Paris in London 17,2, in Glasgow 23,9, in Liverpool 25,4, in Dublin 23, in Edinburg 19,9, in Kopenhagen 20,9, in Stockholm 22,9, in Christiania 23,8, in St. Petersburg 22,4, in Warschau 51,6, in Odessa 38,3, in Rom —, in Turin —, in Venedig 18,2, in Madrid —, in Alexandria 48,3 Ferner in der Zeit vom 12. bis 18. September cr.: in New⸗York 25,4, in Philadelphia 17,6, in Balti⸗ more 15,4, in San Francisco —, in Calkutta 23,0, in Bombay 24,1, in Madras 42,5.
Die Sterblichkeitsverhältnisse gestalteten sich in der Berichtswoche in den meisten Großstädten Europas günstiger, nur wenig Städte (wie Augsburg, Warschau) melden ansehnlich gesteigerte, eine größere Zahl von Städten dagegen (Frankfurt a. M., Barmen, Kassel, Karlsruhe, Darmstadt, London, Wien, Basel u. a.) erheblich ver⸗ minderte und niedrige Sterblichkeitsziffern. Bedeutend abgenommen, und zwar ziemlich allgemein, haben Todesfälle an Darmkatarrhen und Brechdurchfällen der Kinder, obwohl deren Zahl in einer größeren Reihe von Städten (Berlin, Hamburg, München, Dresden, Breslau, Königs⸗ berg, Nürnberg, Aachen, London, Paris, Wien, Pest, Kopenhagen, Brüssel, St. Petersburg, Warschau, Odessa u. a.) noch immer eine bedeu⸗ tendere ist, als sonst um diese Jahreszeit. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit hat in Folge dessen all⸗ gemein abgenommen, so daß von 10 000 Lebenden, aufs Jahr berechnet, in Berlin 90, in München 116 Säuglinge starben gegen 112 bezw. 162 der Vorwoche. Etwas gesteigert waren dagegen im Ganzen Sterbefälle an akuten Entzündungen der Athmungsorgane. — Von den Infektionskrankheiten haben Masern, Scharlach und besonders Diphtherie größere Verbreitung gewonnen, typhöse Fieber etwas abgenommen, während Pocken und Keuchhusten in wenig gegen die Vorwoche veränderter Zahl zum Vorschein kamen. — Masern bedingten in Hamburg, Triest, Paris, London und St. Petersburg mehr Todesfälle, in den Regierungsbezirken Königsberg, Schleswig stieg, in Berlin sank die Zahl der gemeldeten Neuerkrankungen und Sterbefälle. — Scharlach forderte in Dresden, Köln, Hannover, London, Liverpool, Wien, Pest, St. Petersburg, Warschau, Odessa zahlreiche Opfer, in Berlin, Hamburg, Paris, Christiania wurde deren Zahl eine kleinere — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in vielen Orten eine zum Theil recht erheblich gesteigerte, wie in Berlin, Hamburg, Dresden, Nürnberg, Lübeck, Magdeburg, Stettin, Paris, London, Prag, Warschau, während in Breslau, Dresden, Königsberg, Altona, Wien, Pest, Kopenhagen, Christiania u. a. die Zahl der Sterbefälle etwas geringer wurde. Aus dem Regierungsbezirk Schleswig wurden ebenfalls wieder mehr Erkrankungen mitgetheilt. — Typhöse Fieber waren in Berlin, Wien, Paris, London, St. Petersburg, Warschau, Alexandria häufiger Todesveranlassung. An Flecktyphus kamen mehrfache Er⸗ krankungen aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Marienwerder, an Rückfallsfieber aus St. Petersburg 3 Erkrankungen und 4 Todes⸗ fälle zur Anzeige. An epidemischer Genickstarre werden aus Kopen⸗ hagen und St. Petersburg je 1, an Tollwuth aus letzterer Stadt 2 Todesfälle gemeldet. — Der Keuchhusten zeigte sich in London und Glasgow etwas weniger, in Berlin, Paris, Nürnberg, Kopenhagen etwas häufiger. An Kindbettfieber werden aus Berlin 9 Erkran⸗ kungen, an rosenartigen Entzündungen des Zellgewebes der Haut aus Berlin und Kopenhagen zahlreichere Erkrankungen gemeldet. — Den Pocken erlagen in Prag und Odessa je 1, in Wien 2, in St. Petersburg 3, in Warschau 5, in Pest 50 Personen. Einzelne Erkrankungen an Pocken wurden aus den Regierungsbezirken Marienwerder, Hildesheim, Königsberg und Schleswig (2), aus St. Petersburg und Wien mehrfache, aus Pest 128 gemeldet. — Die Nachrichten über die Cholera in Italien lauten günstig. Die Epidemie nimmt andauernd in den Pro⸗ dinzen Nord⸗Italiens ab; auch in der Provinz Bergamo, wo sie erst kürzlich ausgebrochen, ist das Auftreten der Seuche ein mildes. Aus Mailand kam Ende September ein vereinzelter Fall zur Kenntniß. Auch in Süd⸗Italien trat sie mehr in vereinzelten Fällen zu Tage. — In Pest und Szegedin ist dagegen eine entschiedene Abnahme noch nicht ersichtlich. In Pest kamen vom 3. bis 10. Oktober 89 Erkran⸗ kungen mit 45 Todesfällen (seit dem Ausbruch der Epidemie im Ganzen 663 Erkrankungen mit 233 Todesfällen) vor. Vom 1ü1. bis 15. Oktober wurden in Pest 140, in Triest 52, in Szegedin (11. und 13. Oktober) 27 Erkrankungen gemeldet, von denen 67 bezw. 52 und 20 tödtlich verliefen. In Fiume ist die Epidemie erloschen und in den angrenzenden Komitaten Kroatiens kamen nur wenige Fälle zur Beobachtung. In Istrien und in der Provinz Görz⸗Gradisca kamen nur noch sporadische Fälle vor.
— Statistik der dem schweizerischen Fabrikgesetz unterstellten Fabriken am Schlusse des Jahres 1885. — Dem schweizerischen Fabrikgesetze vom 23. März 1877 waren am Ende des Jahres 1885 nach den Angaben der „Zeitschrift für schweizerische Statistik“, welche unter Mitwirkung des eidgenössischen Statistis Bureaus herausgegeben wird, nachstehende Fabri unterworfen:
en Arbeite