1886 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Dezember —, per Dezember⸗Januar —, per Ja⸗ nuar⸗Februar —, per Februar⸗März —, per April⸗ Mai 16,70

Oelsaaten pr. 1000 kg. Gek. —. Winterraps ℳ, Sommerraps ℳ, Winterrübsen ℳ, Sommer⸗ rübsen

Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine matter. Gekündigt 400 Ctr. Kündigungspreis 44,6 Loco mit Faß —. Loco ohne Faß —, per diesen Monat, per Oktober⸗November und per November⸗Dezember 44,8 ℳ, per Dezember⸗Januar —, per April⸗Mai 46 45,6 45,8 bez., Mai⸗Juni —.

Leinöl per 100 kg loco ℳ, Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine geschäftslos. Gekündigt Ctr. Kündigpr. Loco ℳ, per diesen Monat —, per Ok⸗ tober⸗November —, per November⸗Dezember —, per De⸗ zember⸗Januar —, per Januar⸗Februar 1886, per o. —, per März⸗April —, per April⸗

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 %. Termine matter. Gek. 300 000 1. Kündigungspreis 35,6 ℳ, loco mit Faß —, per diesen Monat, per Oktober⸗November und per November⸗Dezember 35,7 35,5 35,6 bez., per Dezember⸗Januar —, per Januar⸗Februar 1887 —, per Februar⸗März —, per März⸗April —, per April⸗Mai 37,4 37,2 bez., per Mai⸗Juni 37,7 37,5 bez.

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco ohne Faß 35,4 35,3 bez.

Weizenmehl Nr. 00 22,50 21,00, Nr. 0 21,00 bis 19,00 bez.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 17,50 17,00, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 18,50 17,50 bez. Nr. 0 1 ½ höher als Nr. 0 und 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.

Königsberg, 19. Oktober. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen unverändert. Roggen loco matter, 120 pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 111,25. Gerste still. Hafer unverändert, loco inländ. 112. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 133,00. Spiritus pr. 100 1 100 % loco 37,50, per Oktober 37,00, pr. Frühjahr 38,00.

Danzig, 19. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco unverändert, Umsatz 250. Tonnen. Bunt u. hellfarbig 142 146, hellbunt 146 147, hochbunt u. glasig 146 150, bunt pr. 126 pfd. pr. Oktober Transit 134,00, pr. April⸗Mai Transit 140,00. Roggen unverändert, loco inländischer pr. 120pfd. 111, polnischer oder russischer Transit —, pr. Oktober Transit 91,00, pr. April⸗Mai 96,50. Kleine Gerste loco 102. Große Gerste loco 129. Hafer loco —. Erbsen loco 140. Spiritus pr. 10 000 Liter⸗Prozent loco 36,50.

Posen, 19. Oktober. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 34,30, pr. Oktober 34,40, pr. November⸗Dezember 34,40, per April⸗Mai 35,90. Behauptet.

Breslau, 20. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. Oktober⸗No⸗ vember 34,50, do. pr. November⸗Dezember 34,80, do. pr. April⸗Mai 36,10. Weizen —. Roggen, pr. Oktober 130,50, do. pr. November⸗Dezember 128,50, do. pr. April⸗Mai 132,50. Rüböl loco pr. Oktober⸗November —,—, do. pr. April⸗Mai 46,00. Zink W. K. v. Gieseler Erben 14 bz.

Köln, 19. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17,00, fremder 18,25, pr. November 16,40, pr. März 16,90. Roggen loco hiesiger 14,25, pr. Novbr. 12,60, pr. März 13,05. Hafer loco 13,00. Rüböl loco 23,70, pr. Oktober 23,50, pr. Mai 24,10.

Bremen, 19. Oktober. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht) besser. Standard white loco 6,30 G.

Hamburg, 19. Oktober. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco ruhig, holsteinischer loco 148,00 154,00. Roggen loco flau, mecklenburzischer loco 128,00 135,00, russischer loco still, 98,00—- 100,00. Hafer und Gerste still. Rüböl fest, loco 41. Spiritus ruhig, pr. Oktober 25 ¼ Br., pr. November⸗Dezember 25 Br., pr. April⸗Mai 25 Br., pr. Mai⸗Juni 25 ½ Br. Kaffee ruhig, Umsatz 4000 Sack. Petroleum fest, Standard white loco 6,45 Br., 6,40 Gd., pr. Oktober 6,35 Gd., pr. November⸗Dezember 6,40 Gd.

19. Oktober. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 61 ¼.

Amsterdam, 19. Oktober. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen per Mai 212. Roggen pr. Oktober 118, pr. März 125 à 124.

Rotterdam, 19. Oktber. (W. T. B.) Die heutige hier durch die Niederländische Handels⸗ gesellschaft abgehaltene Kaffee⸗Auktion über 81 754 Ballen Java und 194 Kisten Padang⸗Kaffee ist wie folgt abgelaufen: 1000 Ballen Java Preanger braun Taxe 49, Ablauf 49, 4899 Bl. do. do. blaß Taxe 35, Ablauf 35 ½ à 35 ¼, 2415 Bl. do. do. grün, Tare 34, Ablauf 35 à 36 ½, 5693 Bl. do Tjilatjap blank gelblich Taxe 35 à 39, Ablauf 36 à 41⅛, 5645 Bl. do. blaß Taxe 33 à 34, Ablauf 33 ¾ à 35 ¾RS, 2180 do. Banjoemangie blaßgrün Taxe 33 ½ à 34, Ablauf 34 ½ à 35, 194 Kisten Padang W. I. B. Taxe 51 à 58, Ablauf 54 à 59, 373 Bl. Java W. I. B. Taxe 41 à 46, Ablauf 42 ¼ à 48 ½, 4902 Bl. do. Panaroekan grünl. Taxe 34 ½, Ablauf 35 à 35 ¼, 7014 Bl. do. Tagal grün Taxe 32 ½ à 34 ½, Ablauf 33 à 35 ¼., 5222 Bl. do. Solo grünlich 33 à 34, Ablauf 33 ¾ à 34 ¾, 4251 Bl. do. grünlich Taxe 32 à 34 Ablauf 32 ½ à 35 ½¼, 23 192 Bl. do. Malang grünlich Taxe 32 à 34, Ablauf 32 à 34 ¼, 5712 Bl. do. Bangir u. Tenger gruͤn Taxe 31 ¼ à 33, Ablauf 32 ½ à 34, 6025 Bl. do. Probolingo grün Taxe 32 ¾ à 33 ½, Ablauf 33 ½ à 34 ¼¾, 10 Bl. do. Liberia blank Taxe 40, Ablauf 41, 1521 Bl. do. Ordin. und Triage Taxe 19 à 26, Ablauf 17 ¾ à 25 , 1700 Bl. do. B. S. und Diverse Taxe —, Ab⸗ aus —.

Antwerpen, 19. Oktober. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt (Schlußbericht). Weizen behauptet. Roggen ruhig. Hafer unverändert. Gerste flau.

London, 19. Oktober. (W. T. B.) Havanna⸗ vnee Nr. 12 12 nominell, Rüben⸗Rohzucker 10 ¾ ruhig.

Liverpool, 19. Oktober. (W. T. B.) Baum⸗ wolle (Schlußbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Stetig. Mittl. amerikanische Lieferung: Februar⸗März 51 64, April⸗Mai 5 ½, Juni⸗Juli 5 ⁄2 d. Alles Käufer. Weitere Meldung. Oomra good 4 ¼ d.

Liverpool, 19. Oktober. (W. T. B.) Ge⸗ -2 gi Mehl, Mais und Weizen ½ d. beurer.

Manchester, 19. Oktober. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6 ¼, 30r Water Taylor 8 ½, 20r

Water Leigh 7 ½¼, 30r Water Clayton 8, 321 Mock Brooke 8, 40r Mule Mayoll 8 ½, 40r Medio Wilkinson 9 ½, 32r Warpcops Lees 7 ½, 36r Warp⸗ cops Rowland 8., 40r Double Weston 8 ¾½, 601 Double courante Qualität 11 ¼, 32“* 116 vds 16 16 grey Printers aus 321/46r —. Stramm.

Glasgow, 19. Oktober. (W. T. B) Roheisen. (Schluß.) Mixed numbers warrants 42 sh. 5 d.

Havre, 20. Oktober. (W. T. B.) (Telegramm von Peimann, Ziegler u. Co.) Kaffee. New⸗York schließt mit 10 Points Baisse. Rio 18 000 B., Santos 12 000 B. Reccettes für gestern.

Paris, 19. Oktober. (W. T. B.) Rohzucker 880 ruhig, loco 27,75. Weißer Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Oktober 32,00, pr. No⸗ vember 32,10, pr. Oktober⸗Januar 32,30, pr. Januar⸗April 33,30.

St. Petersburg, 19. Oktober. (W. T. B.) Produktenmarkt Talg loco 45,00. Weizen loco 11,60. Roggen losco 6,80. Hafer loco 4,25. Hanf loco 45,00. Leinsaat loco 13,50

New⸗York, 19. Oktober. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 95 ⁄6, do. in New⸗Orleans 813/⁄16, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗YVork 6 ¾ Gd., do. in Philadelphia 6 ¾ Gd. Rohes Petroleum in New⸗York 6 C., do. Pipe line Certificates D. 71 C. Mehl 2 D. 85 C. Rother Winterweizen loco D. 84 ½ C., pr. Oktober nominell, pr. Novbr. D. 84 ½ C., pr. Mai 1887 D. 94 C. Mais (New) 45 ½1. Zucker (Fair refining Muscovados) 4 ⁄. Kaffee (Fair Rio⸗) 118. Schmalz (Wilcox) 6,45, do. airbanks 6,40, do. Rohe und Brothers 6,45. Speck 68. Getreidefracht 4.

Berlin. Central⸗Markthalle, 20. Oktober. Bericht des städtischen Verkaufs⸗Vermittlers J. Sandmann. Geräucherte und marinirte Fische. Die Zufuhren geräucherter Fische werden reichlicher. Nordische Waare kommt noch selten in gutem Zu⸗ stande an. Bratheringe begehrt per Faß 1,40 bis 1,60 Russische Sardinen 1,60 1,75 Rheinlachs 2,50 2,90 ℳ, Weser⸗ und Ostseelachs 1,20 1,40 ℳ, geräucherte Aale 0,70 1,00 1,0 ℳ, großer Delicateßaal 1,50 pr. Pfd., Flundern, kleine 2,00 3,00 ℳ, mittel 3,50 —6 ℳ, große 8 16 ℳ, Bücklinge 1,80 4,00 ℳ, Dorsch 3 10 per 100 Stück, Sprotten 40 50 per Pfd. Schaalthiere. Krebse kleine, 10 cem 0,75 1,00 ℳ, mittel 1,50 3 ℳ, große 4— 10 per Schock, Hummern 1,30 1,50 per Pfd. Austern 7,50 12 pr. 100 Stück. Lebende Fische. Aal, mittelgroße 80 95 ₰, große 1,10 ℳ, Hecht 60 70 ₰, Schleie 70 80 per Pfd. Seefische. Lachs 1,00 1,20 1,30 ℳ, Zander, gr. 80 100 ₰, Hecht 40—50 65 ₰, Steinbutte 70—-80 ₰. Seezunge 50 80 ₰, Scholle 10 25 ₰, Schellfisch 20 ₰, Kabliau 15 20 per Pfund, Makrelen 40—60 per Stück. Dorsch 5 12 per Centner. Wild. Die Zufuhr war heute reichlich und drückte den Preis; es ist jedoch eine Preissteigerung in den nächsten Tagen vorauszusehen. Rehe 55—60, Hirsche 25 30, Dammhirsch 35 40, Wildschwein 25 30 pr. Pfd., Rebhühner, junge 110 120, alte 80 90 ₰, Fasanenhennen 2,50 3 ℳ, Fasanenhähne 3,75 4,50 ℳ, Wachteln 50 60 ₰, Hasen 3,30 4 pr. Stück, Krammetsvögel 18 20 per Stück, Auer⸗ hahn 3 4,50 ℳ, Birkhuhn 1,75 2,50 per Stück, Schnepfen 2,25 2,750 ℳ, Bekassinen 50 —80 pr. Stck. Geflügel. Fette Gänse per Pfd. 50 65 ₰, junge Enten 1,50 3,00 ℳ, junge Hühner 0,55 0,80 ℳ, alte 1,00 1,70 ℳ, Tauben 30 45 ₰, Poularden 4,50 8 Mageres Geflügel schwer ver⸗ käuflich. Blumen und Blätter. Lorbeerblätter 3,50 —- 4 per Korb. Rosen 8 12 ℳ, Rosen⸗ knospen 1 3 per 100 Stück. Tuberosen 4 5 pr. 100 Stück. Veilchen 3,50 5,00 pr. Tausend. Obst und Gemüse. Ungarische Weintrauben 22 25 Ochsenaugen und Muskateller Weintrauben 24 28 ₰. Neue Citronen 30 48 pr. Kiste. Pflaumen 3,00 4,50, Birnen 4,20 6,50, Tafelbirnen 7 15 ℳ, feinste Sorten bis 30 ℳ. Aepfel 4,25 6 ℳ, Tafeläpfel 7 15 ℳ, feinste Sorten bis 30 Pfirsiche 20 30 Ananas 2,50 3,00 per Pfd. Maronen 30 ℳ, Wallnüsse 30 pr. Ctr. Zwiebeln 2,25 2,75 ℳ. Weißfleischige Speise⸗ Kartoffeln 2,50 3,00 ℳ, rothe 2,50 2,80 ℳ, blaue 2,50 3,60 per 100 kg. Schalotten 6— 7 Teltower Rübchen 9 —-12 ℳ, Sellerie 7— 8 ℳ, Meerrettig 7 12 ℳ, Blumenkohl 20 40 pr. 100 Stück. Eier. Preise steigend 3 3,05 netto pr. Schock. Butter. Frische feinste Tafel⸗ butter ꝛc. 122 128, feine Butter 112 120, II. 100 110, III. fehlerhafte 85 95, Land⸗ butter I. 92 100, II. 85 90 Galizische und andere geringste Sorten 55—72 pr. 50 kg. Käse. Fetter Sahnenkäse begehrt. Schweizer⸗ käse I. 56 63, II. 50 55, III. 42 48 ℳ, Backstein I. fett 20 25 ℳ, II. 10 16 ℳ, Limburger I. 30 35 ℳ, II. 20 25 ℳ, Rheinischer Holländer Käse 45 58 ℳ, echter Holländer 65 ℳ, Edamer I. 60 70 ℳ, II. 56 58 ℳ, Franz. Neufchateler 16 per 100 Stück, Roquefort 1,20 bis 1,50 pr. Pfd.

Eisenbahn⸗Einnahmen.

Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn. Nicht garantirte Linien im Sept. cr. 1 406 156 (+ 64 964 ℳ), bis ult. Sept. cr. 10 432 510 (— 315 809 ℳ) Garantirte Linien im Sept. cr. 178 662 (+ 4690 ℳ), bis ult. Sept. cr. 1 315 115 (+ 9245 ℳ)

Königlich Württembergische Staats⸗Eisen⸗ bahnen. Im Sept. cr. 2 792 135 (+ 208 192 ℳ), vom 1. April bis ult. Sept. cr. 15 021 185 (+ 394 658 ℳ)

Elsaß⸗Lothringer Eisenbahn. Im Sept. cr. 3 673 000 (+ 76 606 ℳ), bis ult. Sept. cr. 20 571 200 (— 58 665 ℳ).

Wilhelm⸗Luxemburger Bahn. Im Sept. cr. 504 300 (— 21 732 ℳ), bis ult. Sept. cr. 3 020 100 (— 96 504 ℳ)

Kursk⸗Kiewer Eisenbahn. Im Juli cr. 340 162 Rbl. (+ 12 464 Rbl.) Im Aug. cr. 401 976 Rbl. (+ 11 Fe9, bis ult. Aug. cr. 3 142 158 Rbl. (— 428 581 Rbl.)

Mecklenburgische Südbahn. Im Sept. cr. 23 217 (— 380 ℳ), bis ult. Sept. cr. 215 751 (+ 31 942 ℳ)

Paulinenaue⸗Neu⸗Ruppiner Eisenbahn. Im Sept. cr. 17 100 (prov. + 1600 ℳ, definitiv + 1007 ℳ), vom 1. April bis ult. Sept. cr. 101 800 (prov. + 2800 ℳ, definitiv + 1413 ℳ)

Altdamm⸗Kolberger Eisenbahn. Im Sept. cr. 52 488 (— 5278 ℳ), bis ult. Sept. cr. 335 013 (+ 12 211 ℳ)

Generalversammlungen. b

9. Nov. Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn.

Außerord. Gen.⸗Vers. zu Danzig.

Westfälischer Gruben⸗Verein. Ord.

Gen.⸗Vers. zu Berlin.

Berliner Weißbier⸗Brauerei Aktien⸗

Gesellschaft vorm. Carl Landré.

Ord. Gen.⸗Vers. zu Berlin.

Wetterbericht vom 20. Oktober 1886, 8 Uhr Morgens.

8 2

Wind. Wetter.

Stationen.

0 Celsius 2[5°C. = 40 R.

Bar. auf 0 Gr. Temperatur

u. d. Meeressp. red. in Millim

in

2 wolkig 4 Regen 3 wolkenlos 3 bedeckt 4 bedeckt still bedeckt 2 bedeckt

. 9

Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda. St. Petersbg. 5 NNO Cork, Queens⸗ town.. NNW F heiter 8 E1““] NW 3 bedeckt 12 Helder 7 1 Nebel 10 EE11I1X“ bedeckt 10 Hamburg.. 1 Regen¹) 10 Swinemünde 6 bedeckt 8 Neufahrwasser 3 bedeckt 10 Ieöe Zwolkig 7 Paris... 2 wolkig 10 1aa2ʒI 1 bedeckt 10 Karlsruhe .. still Dunst 10 Wiesbaden still bedeckt²) 11 München 5 bedeckt 10 Chemnitz 1 Nebel 8 b“ 57 2 bedeckt 9 v. 56 still wolkig 9 Breslau . .. 3 bedeckt 9 Ile d'Aix.. WSW 5 Regen 14 Nizza still halb bed. 14 1) Nebel. ²) Regen. Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4) Süd⸗Europa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =

Orkan. Uebersicht der Witterung.

Während das barometrische Maximum über Nord⸗ Skandinavien 770 mm überschritten hat, ist der Luft⸗ druck über ganz Südwest⸗Europa niedrig und gleich⸗ mäßig vertheilt, daher die Winde schwach und viel⸗ fach von geringen lokalen Depressionen beeinflußt. Das Wetter ist über Central⸗Europa trübe, im Nordwesten regnerisch und allenthalben wärmer, in Deutschland liegt die Temperatur allgemein über der normalen, Altkirch meldet 20 mm Regen.

Deutsche Seewarte.

8

6.

—— 5

—,—

U V

99996 852Go

7

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 199. Vorstellung. Der Trompeter von Säkkingen. Oper in 4 Akten nebst einem Vorspiel. Mit autorisirter theilweiser Benutzung der Idee und einiger Original⸗Lieder aus J. Victor von Scheffel's Dichtung von R. Bunge. Musik von Victor E. Neßler. Ballet von Eburses Guillemin. (Frl. Beeth, Fr. Lammert, Hr. Ober⸗ hauser, Hr. Krolop, Hr. Biberti, Hr. Salomon, Hr. Lieban.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 212. Vorstellung. Der geheime Agent. Lustspiel in 4 Akten von F. W. Hackländer. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 200. Vorstellung. Der Wildschütz, oder: Die Stimme der Natur. Komische Oper in 3 Akten, frei nach Kotzebue. Musik von Albert Lortzing. (Fr. Lammert, Frl. Renard, Frl. Globig, Hr. Schmidt, Hr. Ernst, Hr. Krolop, Hr. Salomon.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 213. Vorstellung. Zum 1. Male: Daniela. Schauspiel in 4 Akten von Felix Phi⸗ lippi. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. An⸗ fang 7 Uhr.

Beutsches Theater. Domeerstag: Lambach. 8

Freitag: Ein Erfolg.

Sonnabend: Uriel Acosta.

Gräfin

Wallner-Theater. Direktion W. Hasemann.

Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Felix Schweig⸗ hofer. Der Goldonkel. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten (6 Bildern) in vollständig neuer Bearbeitung von Emil Pohl. Musik von Conradi. (Blumenkranz, ein jüdischer Handelsmann, Hr. Felix Schweighofer, a. G.) ““

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Pictoria-Theater. Donnerstag: Zum 180. M.: Amor. Großes Ausstattungsballet von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppin von der Scala in Mailand. 7 ¾ Uhr: Großer Triumphzug Julius Cäsar's, ausgeführt von 750 Personen. Anfang 7 Uhr. b

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Triedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 26. Donnerstag: Mit vollständig neuer Ausstattung, zum 27. Male: Der Nachtwandler. Operette in

Akten (der erste Akt in 2 Bildern) von Zell und

Genée. Musik von Louis Roth. Dirigent Herr Kapellmeister Federmann. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.

Die neuen Dekorationen: a. Der Hafen vo Vlissingen, b. Zimmer beim Bürgermeister, c. Garten d. Haus mit Straße in Vlissingen, gemalt von Kais. russischen Hofmaler Hrn. Bredow.

Freitag: Der Nachtwandler.

Sonnabend: Der Zigeunerbaron.

In Vorbereitung: Mit neuer glänzender Aur stattung: Der Vice⸗Admiral. Operette in 3 Akten und einem Vorspiel von F. Zell und R. Gen Musik von C. Millöcker, Die neuen Dekorationen: a. Am Bord des Guadeloupe, b. Schloßgarten in Miraflores, c. Der Hafen von Cadix, d. Ein offener Platz in Cadix, gemalt von den Herren Brioschi un Burghardt, K. K. Hoftheater⸗Maler in Wien. Di neuen Kostüme sind nach den Zeichnungen des Hug Fritzmann vom Ober⸗Garderobier Hrn. Fuchs un der Ober⸗Garderobiere Frl. Springer angefertigt.

Residenz-Theater. Direktion: Anton Anno

Donnerstag: Zum 13. Male: Ein Großstädte (Un Parisien). Lustspiel in 3 Akten von Gondinet. Vorher zum 13. Male: Ein anonyme Brief. Lustspiel in 1 Akt von J. Coher

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Velle-Alliance-Theater. Donnerstag: 21. Gast⸗ spiel der Fr. Marie Geistinger mit den Mitgliedern des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters: Zum 6. Male: Lili. Schwank mit Gesang in 3 Akten von A. Hennequin u. Th. Millaud. Musik von M. Hervo. (Amölie, genannt „Lili“, Frau Marie Geistinger, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

FFeht Lili.

Die nächste Aufführung von „Drei Paar Schuhe“ findet am Sonnabend statt.

Walhalla-Theater. Donnerstag: Zum 13. Male: Die Piraten. Oper in 3 Akten nach Scribe von F. Zell und Rich. Genée. Musik von Richard Gense.

Sämmtliche Kostüme (neu) nach Zeichnungen des Malers Laviegerie in Paris. Sämmtliche Dekora⸗ tionen (neu) von E. Falk.

Freitag: Zum 14. Male: Die Piraten.

Königstädtisches Theater. Emil Thomas Donnerstag: Zum 5. Male: Der Aktienbudiker.

Concert-Haus. Leipzigerstr. 48. Täglich: Karl Meyder⸗Concert. Orchester von 75 Künstlern (12 Solisten). Streich⸗Orchester 50 Künstler.

Im Abonnement 5 Billets 3 30 Coneerte 1 Person 10 ℳ, 2 Personen 18

Familien⸗Nachrichten.

Statt jeder besonderen Meldung. 1Am Sonntag, den 17. ds. Mts., Vor⸗ mittags 11 Uhr, starb plötzlich in Folge eines „Herzschlages unser innig geliebter Vater, Sohn, Bruder und Schwager . der Direktor der Bergisch⸗Märkischen Bank zu Düsseldorf 5

Herr Carl Goldammer, Nwas tiefbetrübt im Namen der Hinter⸗†

bliebenen anzeigt . 8 Düsseldorf und Glogan, den 19. Oktober f (35317]

Frau Auguste Goldammer. Verlobt: Frl. Lisbeth Liersch mit Hrn. Ober⸗ Steuer⸗Controleur Lt. Ewald Jenichen (Kottbus Ortelsburg). Verehelicht: Hr. Rechnungs⸗Rath Ed. Prädikow mit verw. Fr. Emma Steinmüller, geb. Kuhnert. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prof. J. Bart. Hrn. Heling (Wopersnow). Hrn. Lega⸗ tions⸗Rath Frhrn. von Friesen (Dresden). Hrn. Major und Direktor der Gewehrfabrik v. Flotow (Danzig). Eine Tochter: Hrn. Rechts⸗ anwalt Busse. Hrn. Paul Drechsler. Gestorben: Hr. Geh. Rechnungs⸗Rath a. D. Friedr. Fischer. Verw. Fr. Prediger Elise Stein, geb. Stümer (Potsdam). Hr. Ober⸗ förster Albert Perl (Pr.⸗Eylau). Hr. Justiz⸗ Rath Corsepius (Landsberg a. W.).

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [35342] Aufgebot.

Der Knecht Bernard Heinrich Söthe in Stockum, Krspls. Coesfeld, hat das Aufgebot des angeblich durch Brand vernichteten, auf den Namen des genannten Söthe von der Sparkassenverwaltung dahier aus⸗ gestellten, zur Zeit des Verlustes über 443,26 lautenden Sparkassenbuchs Nr. 3691 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf

den 20. Juni 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Coesfeld, den 18. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht.

[35278] 8 Aufgebot. vbb“ Auf Antrag der Wittwe Fischer, Rosine, geb. Brüning, zu Sudenburg⸗Magdeburg, wird deren Sohn, der Arbeiter Andreas Heinrich Fischer, welcher am 21. Dezember 1838 zu Aken geboren und im November 1875 von hier verschwunden ist, aufge⸗ fordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 20. September 1887, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Domplatz Nr. 9, Zimmer Nr. 1, zu nelden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgt. Magdeburg, den 11. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne NUummern kosten 25

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober,

e 5

Abends.

1886.

Berlin, den 21. Oktober 1886.

Se. Majestät der Kaiser und König sind heute früh von Baden⸗Baden wieder hier eingetroffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗Rath Kaegler zu Berlin, bisher zu Danzig, und dem Superintendenten a. D. und pastor emeritus Matzke zu Wangten im Kreise Liegnitz den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; den Pfarrern Röser zu Baumersroda im Kreise Querfurt, Kiehl zu Orlowen im Kreise Lötzen, und Reichel zu Kussen im Kreise Pillkallen, ferner dem Oberförster a. D. Bölsing zu Lamspringe im Kreise Alfeld, dem Oberlehrer a. D. Koch zu Potsdam, bisher am Kadettenhause daselbst, dem Eisenbahn⸗ Stationsvorsteher a. D. Fischer zu Berlin, dem Post⸗ Inspektor Panckow zu Bremen, und dem Faktor und Salz⸗ steuer⸗Einnehmer a. D. Kühne zu Schönebeck im Kreise Kalbe den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Regierungs⸗ Rath Bayer zu Breslau, und dem Ersten Gerichtsschreiber bei dem Ober⸗Landesgericht zu Naumburg a. S., Kanzlei⸗ Rath Langer, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem evangelischen Lehrer und Organisten Heinemann zu Deutsch⸗Eylau im Kreise Rosenberg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Reich.

1I1 Majestät der Kaiser haben im Namen de 1 den Freiherrn Alfred von Liebieg zum Konsul in Wien

. amen des Reichs zu ernennen geruht.

Bekanntmachung

Am 17. d. M. ist die zur Braunschweigischen Landes⸗ eisenbahn gehörige, 3,95 km lange Bahnstrecke Hoherweg Wolfenbüttel mit der Zwischenstation Fümmelse dem öffentlichen Verkehr übergeben. Belin, den 20. Oktober 188-6.

In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts:

Körte.

Bescheide und Beschlüsse . des Reichs⸗Versicherungsamts.

195) Es war die Streitfrage entstanden, ob Apotheken, in⸗ soweit dieselben nicht reine Dispensiranstalten sind, ge⸗ mäß §. 1 Absatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes ohne Weiteres deshalb als versicherungspflichtige Betriebe aanzusehen sind, weil in ihnen Explosivstoffe oder ex⸗ plodirende Gegenstände gewerbsmäßig verwandt, oft auch erzeugt werden. . Nachdem ein Gutachten der Königlich preußischen technischen Kommission für die pharmazeutischen An⸗ gelegenheiten eingeholt worden, hat das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt entschieden, v“ daß die Apotheken nicht generell versicherungspflichtig, vielmehr in jedem einzelnen Falle zu prüfen sei, ob und eventuell welche besonderen Gründe für die Unfallversicherungspflicht vorlägen. Die „Verwendung“ von Explosivstoffen oder explodirenden Gegenständen allein begründet noch nicht die Versicherungs⸗ pflicht des Betriebes.

196) Ein Strohhutmacher, welcher in seinem Betriebe wäh⸗ rend der sogenannten Saison durchschnittlich einen Strohhutpresser und drei Strohhutnäherinnen beschäf⸗ tigt und in demselben zwei mit der Hand betriebene hydraulische Strohhutpressen verwendet, hatte gegen

seine Aufnahme in die Bekleidungsindustrie⸗Berufs⸗ genossenschaft Beschwerde erhoben. 1

Das Reichs⸗Versicherungsamt hat darauf entschieden,

daß der Betrieb des Beschwerdeführers als Fabrik im Sinne

des §. 1 Absatz 1 beziehungsweise Absatz 4 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes nicht anzusehen und mithin nicht unfall⸗ versicherungspflichtig ist.

Insbesondere könnten im vorliegenden Falle die Bestim⸗

mungen des §. 1 Absatz 3 a. a. O. keine Anwendung finden, da mit der Hand betriebene hydraulische Pressen als durch elementare Kraft bewegte Triebwerke im Sinne des Gesetzes nicht zu erachten sind.

197) Auf eine Anfrage, betreffend die Versicherungspflich⸗ tigkeit der Gas⸗ und Wasserleitungs⸗Installations⸗ geschäfte, erwiderte das Reichs⸗Versicherungsamt Fol⸗

gendes:

86 Das Reichs⸗Versicherungsamt habe bereits früher

auf Grund des §. 1 Absatz 5 des Unfallversicherungs⸗

gesetzes entschieden, .“

daß der Betrieb der Gas⸗ und Wasserleitungs⸗Installationen regel⸗ mäßig als ein fabrikmäßiger anzusehen ist und demgemäß ohne Rücksicht auf die Zahl der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und auf die eventuelle Verwendung von Motoren der gesetz⸗ lichen Unfallversicherungspflicht unterliege.

Maßgebend für diese Entscheidung war die Erwägung, daß eine Installation von Röhren ohne eine Bearbeitung der⸗ selben nicht erfolgen kann, daß der fragliche Betrieb überhaupt regelmäßig in einem größeren Umfange erfolgt und als ein handwerksmäßiger auch aus dem Grunde nicht erachtet werden kann, weil er, als eine Abzweigung moderner gewerblicher Großbetriebe, erst in allerneuester Zeit und nachdem der Be⸗ griff des Handwerks längst abgeschlossen war, aufgekommen und zudem mit Gefahren verknüpft ist, welche dem Handwerk im Allgemeinen fremd sind.

198) Ueber die Bedeutung des §. 47 Absatz 6 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes hat sich das Reichs⸗Versicherungsamt wie folgt ausgesprochen:

Im Falle des Ausscheidens eines Schiedsgerichtsbeisitzers während der Wahlperiode treten für den Rest derselben die Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Wahl für ihn ein, also für den ausscheidenden Beisitzer dessen erster Stellvertreter, für den letzteren der zweite Stellvertreter. Das Aufrücken der Stellvertreter darf nicht dadurch verhindert werden, daß die vor ihnen entstehende Lücke durch eine Neuwahl ausgefüllt wird. Sie haben das Recht und die Pflicht, hinaufzurücken.

Sind alle drei Stellen unbesetzt, so muß eine außertermin⸗ liche Neuwahl stattfinden. Andererseits ist es zulässig, bei sich anderweitig bietendem Anlaß (z. B. Zusammenkunft der Arbeitervertreter zur Begutachtung von Unfallverhütungs⸗ vorschriften) außerterminlich Ersatzwahllen von unten auf statt⸗ finden zu lassen, also für den 2. Stellvertreter, wenn dieser an die Stelle des 1. getreten, oder auch für beide Stellver⸗ treter, wenn nur noch die Beisitzerstelle, sei es durch Aufrücken oder sonst besetzt ist.

199) In einer in der Berufungsinstanz anhängigen Unfall⸗ versicherungssache hatte der Vorsitzende des Schieds⸗ gerichts sich geweigert, Termin anzuberaumen, weil die Feststellung der Entschädigung Seitens des zuständigen Genossenschaftsorgans ohne vorgängige Unfallunter⸗ suchung erfolgt, letztere aber eine wesentliche Voraus⸗ setzung für die Erlassung des Feststellungsbescheides sei. Der Vorsitzende verlangte, daß nach Durchführung der Untersuchung ein neuer Bescheid ertheilt werde, gegen welchen die Berufung des Verletzten stattfinde. Infolge einer Gegenvorstellung Seitens des Genossenschafts⸗ vorstandes ist die Sache dem Reichs⸗Versicherungsamt vorgelegt worden, und hat dasselbe über die Bedeutung der Unfalluntersuchung folgenden Bescheid erlassen:

Die Unfalluntersuchung soll zwar „diejenigen Verhältnisse

thunlichst klarlegen, welche für die demnächstige Feststellung der

Entschädigungsansprüche in Betracht kommen“. (Motive zum Unfallversicherungsgesetz S. 68.) Aber es bestehen keine Vor⸗ schriften darüber, auf welcher Unterlage der Vorstand sich über die Begründetheit und die Höhe des geltend gemachten Ent⸗ schädigungsanspruchs sein Urtheil zu bilden hat; jedenfalls ist hierfür die Unfalluntersuchung keine nothwendige Erkenntniß⸗ quelle in dem Sinne, daß ein ohne diese Grundlage gemäß §. 61 des Unfallversicherungsgesetzes erlassener Bescheid nichtig wäre.

Aus der Pflicht der Orts⸗Polizeibehörde, unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Unfalluntersuchung vorzunehmen, folgt zwar, daß die Berufsgenossenschaft, wenn diese Voraussetzungen vor⸗ handen sind, auf Vornahme der Untersuchung dringen und eintretendenfalls durch eine Beschwerde an die der Orts⸗Polizei⸗ behörde vorgesetzte Dienstbehörde darauf hinwirken kann, daß die Orts⸗Polizeibehörde im Dienstaufsichtswege dazu angehalten wird, die Untersuchung durchzuführen; aber es folgt aus jener Pflicht der Orts⸗Polizeibehörde noch nicht eine Pflicht der Be⸗ rufsgenossenschaft, in allen Fällen die Durchführung der Unfall⸗ untersuchung zu verlangen, selbst dann, wenn in den Augen der Berufsgenossenschaft alle erheblichen Thatsachen ohnedies feststehen oder von der Untersuchung nach ihrer Meinung gar kein Erfolg mehr zu erwarten ist.

Ebensowenig steht dem Rechte der Berufsgenossenschaft zur Theilnahme an den Untersuchungsverhandlungen (§. 54 a. a. O.) eine unbedingte Verpflichtung derselben zu dieser Theilnahme gegenüber. Es läßt sich nicht verkennen, daß die Unfalluntersuchung im Allgemeinen geeigneter ist, Material zu schaffen zur Beantwortung der primären Frage, ob ein Betriebsunfall vorliegt und der Anspruch deshalb an sich anzuerkennen ist, als der sekundären, im vorliegenden Falle allein in Betracht kommenden Frage, wie hoch die Entschädigung zu bemessen ist.

Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob das zuständige Genossenschaftsorgan zu der Seitens des Schiedsgerichts⸗Vorsitzenden verlangten Erlassung eines weiteren Bescheides übsHept berechtigt ist.

200) Die Entscheidung eines Schiedsgerichts über den Kosten⸗ punkt kann nicht zum alleinigen Gegenstande der Ent⸗ scheidung in der Rekursinstanz gemacht werden.

In einem Falle hatte das Schiedsgericht den Entschädi⸗ ungsanspruch zurückgewiesen und der als Entschädigungs⸗ Bereche. aufgetretene Berufungskläger hatte sich hierbei beruhigt. Diese Entscheidung versagte jedoch der Berufsgenossenschaft den Anspruch auf Erstattung der ihr in dem Verfahren vor dem Schiedsgericht erwachsenen Kosten, weshalb die Berufsgenossen⸗ schaft den Rekurs bei dem Reichs⸗Versicherungsamt einlegte mit dem Antrage auf Verurtheilung des Gegners zum Ersatz solcher Kosten. Da nach §. 63 des Unfallversicherungsgesetzes der Rekurs gegen die Entscheidung der Schiedsgerichte auf die Fälle des 9 57 Ziffer 2 beschränkt ist, so war dieser Rekurs als unzulässig zu verwerfen, so daß es bei der Entscheidung des Schiedsgerichts über den Kostenpunkt lediglich sein Be⸗ wenden hatte.

201) Auf die Anfrage eines Baugewerkvereins, betreffend die

in die Lohnnachweisung einzusetzende Summe (§. 71 Ziffer 1 des Unfallversicherungsgesetzes) bei einem Be⸗ triebe, welcher theils unter das Unfallversicherungsgesetz fällt, theils nicht versicherungspflichtig ist, hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 17. September 1886 folgende Antwort ertheilt:

In der Nachweisung sind nicht alle im Gesammtbetrieb gezahlten Löhne, sondern nur derjenige Theil derselben auf⸗ zuführen, welcher auf den versicherungspflichtigen Theil des Betriebs entfällt. Wenn indessen der an sich nicht versiche⸗ rungspflichtige Betriebstheil ein wesentlicher Bestandtheil des Gesammtbetriebs ist und zu dem versicherungspflichtigen Haupttheil des letzteren in dem Verhältniß eines Neben⸗ betriebs steht, so ist gemäß §. 9 Absatz 3 a. a. O. der ge⸗ sammte Betrieb unfallversicherungspflichtig und sind alle in be gezahlten Löhne in die Lohnnachweisung aufzu⸗ nehmen.

Liegt dieses Verhältniß von Haupt⸗ und Nebenbetrieb nicht vor, und ist gleichzeitig die Trennung der beiden Lohn⸗ kategorien um deswillen schwierig, weil für die zwei Theile des Betriebes keine gesonderte Lohnlistenführung besteht, oder weil bei dem Ab⸗ und Zugehen der Arbeiter aus dem versicherten Betriebstheile in den nicht versicherten Theil, und in Folge des Durcheinanderarbeitens der beschäftigten Personen auch nicht das Verdienst des einen Theiles der Arbeiter ohne Weiteres in die Lohnnachweisung (§. 71) übernommen werden kann, so muß es dem Betriebsunternehmer überlassen bleiben, durch eine den thatsächlichen Verhältnissen seines Betriebes angemessene Schätzung die Höhe der während des abgelau⸗ fenen Rechnungsjahres von den im Betriebe beschäftigten „ver⸗ sicherten“ (§. 71 Ziffer 1 a. a. O.) Personen verdienten Löhne ratirlich festzustellen und in die Lohnnachweisung zu über⸗ nehmen. (Wegen des dem Vorstande dem gegenüber zustehen⸗ den Prüfungsrechts und des eventuell zu beobachtenden wei⸗ teren Verfahrens vergl. Bescheid Nr. 137.)

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Assessor von Kleist⸗Retzow zu Köslin zum Landrath des Kreises Belgard zu ernennen; sowie der Wahl des Oberlehrers Dr. Kaiser aus Remscheid zum Direktor der Realschule in Wiesbaden die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige kommissarische Kreis⸗Schulinspektor, Gym⸗ nasiallehrer Dr. Heinrich Berief in Merzig ist zum Kreis⸗ Schulinspektor ernannt worden.

Dem Oberlehrer Paul Thiemich am Realgymnasium am Zwinger zu Breslau ist das Prädikat Professor, und dem ordentlichen Lehrer Karl Schmidt an derselben Anstalt das Prädikat Oberlehrer beigelegt worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Grebel am Realgymnasium zu Kassel zum Oberlehrer an derselben Anstalt, und

die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Ober⸗ Realschule zu Koblenz, Dr. Georg Wilhelm Walte, zum etatsmäßigen Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin ist mit der Umarbeitung bereits früher angefertigter genereller Vor⸗ arbeiten für eine Eisenbahn untergeordneter Be⸗ deutung von Hirschberg in Schlesien nach Peters⸗ dorf beauftragt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗ Marschall, General⸗Lieutenant Graf von Pe rponcher, von Baden⸗Baden.

.