Fhaße aus belegten Reichsgeldern 1 200 000 ℳ, außerordentliche Zu⸗ chüsse 72 981 89 ℳ, Matrikularbeiträge 168 336 176 ℳ, zusammen wie oben 746 888 121 (+ 49 496 052 ℳ).
. Denkschrift .“
zur Erläuterung des Entwurfs eines send die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1887/88.
Das vorliegende Gesetz schließt sich nach Form und Inhalt dem zuletzt ergangenen gleichartigen Gesetze vom 8. März 1886 durchweg an und wird daher einer weiteren Begründung nicht bedürfen.
— Von den nach dem Entwurfe des zugehörigen Reichshaushalts⸗Etats durch Aufnahme einer Anleihe su deckenden Bedarfsbeträgen bilden diejenigen, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine gesetzliche Fenächtigung noch nicht ertheilt ist, auch in diesem Jahre wieder den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleihegesetzes. † Es sind dies weitere Raten für die außerordentlichen Bedürfnisse des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen von insgesammt 838 704 675 ℳ, sowie ein Betrag von 7 411 810 ℳ zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs⸗Festungsbaufonds entnommenen Vor⸗ schüsse, worüber die Erläuterung im Haupt⸗Etat zu Kapitel 6 Titel 16/22 der einmaligen Ausgaben das Nähere ergiebbt. — Im Uebrigen wird zu dem Etatsentwurfe Folgendes bemerkt: 8 Bei der Verwaltung des Reichsheeres sind für den dentlichen Etat zum Ansatz gebracht: 1 1) an fortdauernden Ausgaben, unter Kapite 14 bis einschließlich 44, bei einem Gesammtbedürfniß von 1 345 459 762 ℳ, gegen das Vorjahr mehr. 2 423 049 ℳ 2) an einmaligen Ausgaben unter Kapitel 5 mit einem Gesammtbedürfniß von 33 278 328 ℳ, gegen das Vorjahr mehr. öC A111“ 1 Ueberhaupt gegen das Vorjahr mehr . . . . . 16 957 906 ℳ Werden jedoch von den hier in Betracht kommenden Ausgaben die im Vorjahre aus Anleihemitteln gedeckten einmaligen Ausgaben zur Kompletirung des Waffenmaterials mit 9 272 996 ℳ, ebenso wie die für 1887/88 gleichfalls auf Anleihemittel verwiesenen gleichartigen Ausgaben mit 15 473 880 ℳ in Abzug gebracht, so ergiebt sich bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben ein um 6 200 884 ℳ ge⸗ ringeres Mehr von . . . . . . . .. . .. 10 757 022 ℳ Für die einzelnen Militärverwaltungen sind angesetzt: 1) an fortdauernden Ausgaben 8 für e ꝛc. mehr. 1 168 081 ℳ „ Sachsen weniger 89 710 „ „ Württemberg weniger 176 947 „ 901 424 ℳ
für Bayern antheilmäßig mehr 1 521 625 „ gegen das Vorjahr wie oben ein Mehr von. 2423 049 ℳ 9) an einmaligen Ausgaben — einschließlich der obenerwähnten, auf Anleihemittel verwiesenen Ausgaben —
für Ereaßen ꝛc. mehr. 8 12 411 471 ℳ
„ Sachsen mehr .. 1 207 480 „
„ Württemberg mehr 187 022 „ = 13 805 973 ℳ
L72765656 728 884 „
gegen das Vorjahr wie oben ein Mehr von . . 14 534 857 ℳ
Die Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres an eigenen
Erträgnissen, welche einestheils (Kapitel 9) den Bundesstaaten mit
Ausschluß von Bayern, anderentheils (Kapitel 9 a) der Gesammtheit
aller Bundesstaaten zu Gute kommen, ergeben gegen das Vorjahr
bei dem Kapitel 9 ein Weniger von. 259 903 ℳ
bei dem Kapitel 9 a ein Weniger von. 30 „
zusammen einen Minderbetrag von . . 259 933 ℳ
Das Gesammtergebniß der Ansätze des ordentlichen Etats der
Verwaltung des Reichsheeres läßt sich hiernach dahin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben
gegen das Vorjahr mehr “ 16 957 906 ℳ
259 933 „
bei den Einnahmen gegen das Vorjahr weniger zum Nachweis gelangen, woraus sich gegen das Vorjahr eine Mehrforderung er⸗ ˙˙˙1717122177839 27, während sich nach Abzug der oben erwähnten auf Anleihemittel ver⸗ wiesenen Ausgaben ein Gesammt⸗Mehrbedarf von 11 016 955 ℳ herausstellt. ☛ Die gesammten fortdauernden und einmaligen Ausgaben aller Verwaltungszweige sind 11116XA6““ 746 888 121 ℳ und übersteigen die Gesammtausgabe des Vor⸗ jahres um 1“ u“ 49 496 052 „ Es kommen mehr auf die fort⸗ dauernden Ausgaben. und auf die einmaligen Ausgaben. 43 355 615 „
sind wie vorstehend mehr 49 496 052 ℳ
Die Mehrerfordernisse und die Minderbedürfnisse, welche ins⸗ gesammt diesen Mehransatz ergeben, sind in den Spezial⸗Etats der einzelnen Verwaltungszweige näher erläutert.
Ein Ueberblick darüber, wie sich der Etats⸗Entwurf für 1887/88 gegen den Etat für 1886/87 in der Belastung der ordentlichen Ein⸗ nahmen verhält, läßt sich indeß erst dadurch gewinnen, daß aus diesen Etats ausgeschieden werden:
1) diejenigen fortdauernden Ausgaben, welche mit ihren in gleicher Höhe ausgebrachten besonderen Deckungsfonds in dem Etat nur als durchlaufende Posten erscheinen.
.2) diejenigen einmaligen Ausgaben, welche durch außerordentliche Einnahmen (Zuschüsse aus dem Festungsbaufonds, dem Reichstags⸗ gebäudefonds, durch preußischen Präcipualbeitrag und aus Anleihe⸗ mitteln) gleichfalls ihre besondere Deckung finden,
3) die aus den Einnahmen an Zöllen, Tabacksteuer und Stempel⸗ abgaben in Gemäßheit der gesetzlichen Bestimmungen an die einzelnen Bundesstaaten zu überweisenden Beträge, durch welche die Höhe der zur Erhebung gelangenden Matrikularbeiträge bzw. das Abschluß⸗ ergebniß des Reichshaushalts nicht beeinflußt wird.
In dieser Beziehung kommen in Betracht:
für 1886/87
26 961 588 ℳ
6 140 437 ℳ
1 für 1887/88 zu 1) an fortdauernden Ausgaben: Reichs⸗Invalidenfonds. 26 846 098 ℳ zu 2) an einmaligen Ausgaben: Vom Etat des Reichsamts des Innern (Kapitel 3, Titel 5 2F-ZZ“ Vom ordentlichen Etat der Ver⸗ waltung des Reichsheeres (Ka⸗ pitel 5, Titel 47, 62, 72 und 74 für 1886/87, Titel 68, 90, 101 und 104 für 1887/88) Außerordentlicher Etat der Verwal⸗ tung des Reichsheeres(Kapitel 6, unter Ausscheidung der Titel 1 zur Hälfte, 3, 4 zu zwei Dritteln, 5/7, 9/11, 20 und 23 für 1886/87 sowie der Titel 1, 2, 5/8, 9 zu zwei Dritteln, 10, 11, 13, 15, 24/26 und 31 für 18 88A1““ Vom Etat der Marineverwaltung
(Kapitel 7) . . ... Reichs⸗Schatzamts
19 500 000 ℳ
9 272 996 „ 15 473 880 „
7 317 770 „ 7 000 000 „
3 294 460 592 000 — 2969 716 7o% 72 870065 7. 1““
Vom Etat des „ (Kapitel 9, Titel 2 und 3). Außerordentlicher Etat der Eisen⸗
bahnverwaltung (Kapitel 10)
7 000 000 „
Gesetzes, betref⸗
u 3) an Ueberweisungen an die vZZZ“ Peggge ℳ 148 767 000 ℳ Ueberhaupt 227 906 304 ℳ 248 483 161 ℳ b ge Füelchean dieser Beträge beziffern sich für das Etats⸗ jahr 1887
die fortdauernden Ausgaben auf .451 738 332 ℳ die einmaligen Ausgaben auf 46 666 628 „ die aus ordentlichen Einnahmen zu deckenden Ausgaben also insgesammt auf .498 404 960 ℳ
und es ergiebt sich gegen das Vorjahr ein Mehransatz: bei den fortdauernden Ausgaben von. 8 463 927 „ bei den einmaligen Ausgaben von. . . 20 455 268 „ überhaupt ein Prnafe⸗ von . 28 919 195 ℳ Dieser Mehrbedarf setzt sich, wie folgt, zusammen:
fortdauernd 1) Reichskanzler und Reichskanzle weniger:r ““ 2) Auswärtiges Amt mehr wenigere ...6 3) Reichsamt des Innern (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 3 nach Ausscheidung des Titels 5 für 1886/87 und der Titel 5 und 10 für 1887/88) v 32352 1ö11X.“ 4) Verwaltung des Reichsheeres (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 5 unter Ausscheidung der Titel 47, 62, 72 und 74 für 1886/87 und der Titel 68, 90, 101 und 104 für 1887/88, und aus Kapitel 6 Titel 1 zur Hälfte, 3, 4 zu zwei Dritteln, 5/7, 9/11, 20 und 22 für 1886/87 und Titel 1, 2, 5/8, 9 zu zwei Dritteln, 10, 11, 13, 15, 24/26 und 31 für 1887/88) mehr . . . . M5) Marineverwaltung mehr.. 6) “ weniger mehr. 11“
einmalig
i e“
2 423 049 „
1 237 007 „ 21 680 „ — 850 000
77 720 100 000 1 515 „ bn
1 617 000 223 400 2 494 705 8
3 455
scheidung der Titel 2 und 3) mehr. 8) Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt mehr 9) Reichsschuld mehae.. 10) Allgemeiner Pensionsfonds 11) Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ iua77668 4 12) Reichsdruckerei weniger. 360 000 „ 13) Fehlbetrag des Haushalts des 2 Etatsjahres 1885/86 mehr . . . . — 11 659 074 „ Sind mehr 8 463 927 ℳ 20 455 268 ℳ — —————— also wie oben überhaupt mehr 28 919 195 ℳ Bei den gewöhnlichen Einnahmen sind veranschlagt: 9) die Facketstener niedriger um . . . . 2) die Salzsteuer höher um. “ 8 die Branntweinsteuer höher um
9
1 866 480 ℳ 249 000 963 550
4) die Brausteuer höher um . . . . . . 632 430
5) die für diese Steuern aufkommenden Aversen
F
6) der Spielkartenstempel höher um.
7) die Wechselstempelsteuer niedriger um
9 die statistische Gebühr höher um...
9) der Ueberschuß der Post⸗ und Telegraphen⸗
verwaltung höher um . . . . . ..
10) der Ueberschuß der Reichsdruckerei höher um
11) der Ueberschuß der Eisenbahnverwaltung
niedriger um
12) die Einnahmen aus dem Bankwesen niedriger
889 777 12 440
1 150 800 339 000 678 943
380 000 310 310⸗
vvIn..
13) die verschiedenen Verwaltungs⸗Einnahmen
8 53o“” 14) die Zinsen aus belegten Reichsgeldern . niedriger um. “
sind weniger.. Außerdem sind an außerordentlichen Zuschüssen, welche nicht zur Deckung besonderer Ausgaben dienen, neu angesetzt . . . . . . . . . . Die gewöhnlichen Einnahmen ergeben mithin gegen das Vorjahr einen Minderbetrag von .. . . Zur Deckung dieses Einnahmeausfalls und des Mehr⸗ bedarfs bei den Ausgaben von. . . . . . .
111 728 „
198 582 ℳ
28 919 195 „ 29 117 777 ℳ
bei den Matrikularbeiträgen in Zugang gestellt.
Die vorstehend nicht besonders aufgeführten Einnahmen an Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen auf Grund des Gesetzes vom 20. April 1881, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civilverwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 85), welche wie bisher in den Etats der einzelnen Verwaltungszweige mit angesetzt sind, übersteigen zur Zeit und voraussichtlich noch für eine längere Reihe von Jahren die auf Grund des gedachten Gesetzes zu leistenden Ausgaben an Wittwen⸗ und Waisengeldern. Der hierdurch dem Finanzhaushalt des Reichs zu gute kommende Ueberschuß dieser Einnahmen beziffert sich für das Etatsjahr 1887/88 auf 969 429 ℳ — Es sind nämlich zum Ansatz gekommen: Einnahmen Ausgaben
ℳ ℳ
1 181 —
61 090 34 107 31 383 8 663
4 933 12 900 11 000 1 083
1 854 000 2 060 189 800 1 829
vv850
Die Einnahmen übersteigen die Ausgaben um 969 429 ℳ „In dem gemäß §. 28 des Bankgesetzes vom 14. Mai 1875 dficeg. Sühol. S. 177) durch den Reichshaushalts⸗Etat festzu⸗ tellenden Besoldungs⸗Etat des Reichsbank⸗Direktoriums (Anlage zu 8 2 des Gesetzentwurfs) ist, unter Absetzung einer Mitgliedsstelle, die telle eines Vize⸗Präsidenten in Zugang gebracht worden, da die sehr bedeutende Steigerung, welche der Geschäftsumfang der Reichsbank im Vergleich zu demjenigen der früheren Preußischen Bank erfahren hat, die Unsehun eines ständigen Vertreters des Präsidenten nicht länger entbehrlich erscheinen läßt.
— Eztwurh eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichs⸗ heeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs⸗Festungs⸗ baufonds entnommenen Vorschüsse. b Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. b verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
—*) Einschließlich der Sterbegelder und Renten für Hinterbliebene
im Etat des Reichskanzlers und der Reichskanzlei „ „ des Auswärtigen Amts . . . .. „ des Reichsamts des Innern.
„ der Reichs⸗Justizverwaltung.
„ des Reichs⸗Schatzamts.
„ des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amts.
„ des Rechnungshofsß .. „ des Allgemeinen Pensionsfonds. 75 000 28 1 100 000*) 8 1 000*) „ 68 600
des Invalidenfonds . . . . . . . der Post⸗ und Telegraphenverwaltung der Reichsdruckerei. “
9 89 89 9 9 2 72 2 2 9
der Eisenbahnverwaltung. . .. dazu kommen aus dem Etat des Reichstages
rund des Gesetzes vom 15. März 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 53).
auf G 6 BI 1uX““ 1“ 1u“ 11““
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlig.„d mittel, welche in dem Reichshaushalts⸗Etat für Hereeentigen Gch. zur Bestreitung einmaliger Ausgaben: jahr 1887 a. der Verwaltung des Reichsheeres im Betrage von 307 b. der Marineverwaltung im Betrage von... 7888 9a c. der Eisenbahnverwaltung im Betrage von. 3 770, d. zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs⸗ 92000 . Fctungebanfonde entnommenen Vorschüsse bis maum Betrage von 7411810 im Ganzen bis zur Höhe von z5ssz .—0 vorgesehen sind, im Wege des Kredits flüssig zu ma chen 8lgEe 1 Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener h diesen erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmundunm Gesetzes vom 19. Juni 1868 ——— S. 239) vnge des tende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugehen verval⸗ Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Ge nuar 1875, betreffend die Aufnahme einer Ankecbefe ü8 ven 2n d Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. S g e da auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anlei brna auszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendun und Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahre gasgene werden dürfen. Letztere Bestimmung gilt auch für die bisher egeha gebenen Reichsanleihen. ausge,
8 liegende Gef Bagrün daangg er vorliegende Gesetzentwurf schließt sich den gleicharti Bezug auf den Feichsbalshalts⸗lag vorgelegten frü eicachaim insofern an, als er die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme n jenigen Anleihemittel zu schaffen bestimmt ist, welche in dem Neite haushalts⸗Etat für 1887/68 im Kapitel 32 der Einnahm, üe⸗ gestellt sind. üs Dort sind vorgesehen: bei Titel 1 zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung 8
des Reichsheeres . . . . ... . . . . . . 30 794 905 4 bei Titel 2 zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung 7 317770 bei Titel 3 zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahn⸗ 3
ök“““ bei Titel 7 zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs⸗
Festungsbaufonds entnommenen Vorschüsse, soweit
dieselbe nicht durch die bei der Realisirung des
Feeds⸗ sich ergebenden Coursgewinne erfolgen kann 7411 810
Die bei Titel 4 und 5 nachgewiesenen Beiträge des Reichs zu den Kosten des Zollanschlusses Hamburgs und Bremens von 4 000 000 ℳ bezw. 3 000 000 ℳ, sowie die bei Titel 6 nachgewiesenen 13 000 000 ℳ zu den Ausgaben für den Nord⸗Ostsee⸗Kanal waren in den vorliegenden Entwurf nicht aufzunehmen, weil die Ermächtigung zu deren e⸗ schaffung im Wege der Anleihe bereits durch die Gesetze vom 16. Fe⸗ bruar 1882 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 39), vom 31. März 1885 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 79) und vom 16. März 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 5) ertheilt worden ist.
Laut §. 2 des Gesetzes vom 9. November 1867 (Bundes⸗ Gesetzbl. S. 8 auf welchen im §. 2 des “ vom 27. Januar 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 18) und den späteren Anleihegesetzen Bemmg genommen ist, sind die Reichsschuldverschreibungen mit Coupons über die Zinsen für vier Jahre und Talons zur Erhebung neuer gint⸗ coupons zu versehen. Die Motive des Gesetzentwurfs fehe nenen ghe Berichte des Reichstages 1867 Anlagen Nr. 106 S. 181) bemerka zu dieser Bestimmung, daß die bei preußischen Anleihen gemachten Erfahrungen benutzt seien.
„Inzwischen sind in Preußen, wo eine gesetzliche Bestimmung des Zeitraums, für welchen Zinsscheine ausgegeben werden sollen, nicht besteht, für die Schuldverschreibungen der konsolidirten Anleihen Zind⸗ scheinreihen auf die Dauer von zehn Jahren ausgereicht worden. Diese Einrichtung erfreut sich im Verkehr allgemeinen Beifalls und erscheint es namentlich im Interesse der sich im dauernden Besitz der Schuldverschreibungen befindenden Gläubiger zweckmäßig, dieselbe auch für die Reichsschuldverschreibungen einzuführen. Da es angesichtz der Bestimmung im §. 2 des Gesetzes vom 9. November 1867 zu einer solchen Maßnahme einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf, ist dem §. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs eine diese Befugniß aussprechende und gleichzeitig auf die bisher ausgegebenen Reichsanleihen auszudehnende Fassung gegeben worden. 1
In letzterer Beziehung wird noch bemerkt, daß es in der Absicht liegt, in Uebereinstimmung mit dem in Preußen beobachteten Ver⸗ fahren für die bisher ausgegebenen Anleihen, bei welchen die Anwei⸗ sungen zur Abhebung neuer geh. ausdrücklich auf vier Jahre ausgestellt sind, die nächsten Zinsscheine noch einmal für vier Jahtr⸗, aber mit einer Anweisung zur Abhebung einer zehnjährigen Zint⸗ scheinreihe auszureichen.
Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1886/87. 1p
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. b verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zuͤstimmung de Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Die Kontrole des gesammken Reichshaushalts, sowie des Landet⸗ haushalts von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1886/87 wird vol der preußischen Ober⸗Rechnungskammer unter der vena aee „Rec nungshof des Deutschen Reichs“ nach Maßgabe der im Gesetze von 11. Februar 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 61), betreffend die Kontral des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß⸗Lothringan für das Jahr 1874, enthaltenen Vorschriften geführt.
„Ebpbenso hat die preußische Ober⸗Rechnungskammer in Srsan 9— die Rechnungen der Reichsbank für das Jahr 1886 die gemä sf des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 170 11““ des Deutschen Reichs obliegenden Geschäfte wahr⸗
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stand“ der Chambregarnisten. —
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F wesens. Nr. 11. (Berlin SW.,
üngungs⸗
wollgewebe.
mangelnder zollpflichtiger
Strafe bei schmuggelter
Pferde. — Anekdoten. —
organe. — — Bürgerrechtsgeld. - 1 Das Beanstandungsrecht gegenüber den Beschlüssen der Gemeindevertretung. — Die gesetlichen A und Zwecke wie der Gemeinden überhaupt, so der Stadtgemeinden, und damit die rechtliche Grenze für das Verfügungsrecht der Ge⸗ meindevertretung über das Gemeindevermögen (Kämmereivermögen). — Ungesetzlichkeit des Beschlusses der Gemeindevertretung, betr. die Gewährung von Reisekosten an Wahlmänner für die Landtagswahlen aus Gemeindemitteln. — Klage gegen den Beschluß der Gemeinde⸗ vertretung über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung. — Wahlen zur Gemeindevertretung einer Gemeindevertretung. — Fhrtigccet ven ebee seefesescagls „ — Gemeingebrauch Gehe⸗ esen. * öffentlicher Flüsse; Zuleitung gewerblicher Abfallwässer in dieselben. — Briefkasten. — Berichtigung. — Medizinal⸗Gesetz⸗ Die Umschau auf dem Gebiete des Zoll⸗ und S 1. (Eugen Schneider, Minden in Westf.) — Inhalt: Der Gewerbebegriff. — Französische Fürberung deutscher Industrie. — Fabrikinspektoren. — Die Arbeiterbörse in Amsterdam. — Ueber die nische Unterscheidungsmerkmale Bekämpfung des „Boycottens”’. — Der Verein „Dienst an Arbeits⸗ losen.“ — Arbeiterkolonien. — Der Verein zur Fürsorge für Fabrik⸗ arbeiterinnen in Stuttgart. — Speiseräume für Arbeiter. — Anzeigen. Der Standesbeamte. ( Inhalt: Standesamtliches: Sächsische Standesbeamte, welche die Be⸗ stimmung des §. des Aufgebots außer Acht gelassen haben, unterliegen nur der diszipli⸗ narischen, nicht der strafrechtlichen Ahndung. Berichtigung des Geburts⸗ registers durch Hinzufügung eines 12 namens. Sterbefalleintragung. rungsgebühren. — Statistik. — Personalien und Bezirksveränderungen, — Schwägerschaft im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 3 Strafprozeß⸗ ordnung. — Gemeindeamtliches: prüfungen. Aufbringung von Kreisabgaben. Leichentransporte. Verbot des Wohnens in bestimmten Straßen gegenüber Prostituirten. länglichkeit der Apothekenverpachtung. Betrieb von Lokomobil⸗Dampf⸗ Abänderung der Art. 44 —50 der Hessischen Bauordnung. Sicherheitspolizei in Bezug auf diensteinkommens an außeretatsmäßige Beamte während ihrer Einbe⸗ rufung zu militärischen Friedensübungen
Zoll⸗ und Steuer⸗Technisches: Zollte für die Waarenabfertigung (Fortsetzung). — Zollfreie Ablassung von Materialien zum Seeschiffbau. — Transport⸗Kontrole über Vieh und baumwollene Strumpfwaaren in den Bezirken Nordhorn und Oppeln. — Tarifirung von Pferdedecken. — — Gegwichts⸗ statt Maßsteuer beim Malzaufschlag in Bayern. — Glaspapier, Alkohol aus der Sonnenblume. — Ueber den Zuckergehalt von Gerste und Malz. — Entziehung der Abgaben: Neue Defraudationsart. — Urtheil des Reichsgerichts vom 7./6. 86, Kenntniß der Waare Lotterien unter Vereinsmitgliedern betreff. — Verkehr mit dem Aus⸗ land: Verlängerung des deutsch⸗spanischen Handelsvertrages. — Zoll⸗ tarifentscheide in den Vereinigten Staaten, in der Schweiz, in den Niederlanden, in Rußland. — Verschiedenes: Neuer Zucker, Saccharin genannt. — Neueste Fortschritte in der Fabrikation des Stärkezuckers. — Schmugglerunwesen in Livorno. Anfrage wegen eines probaten Taschen⸗ Tintenfasses. — Neue Bücher. — Für den Weihnachtstisch. — Per⸗ sonal⸗Nachrichten. — Anzeigen. — Unterm Strich: Die Gehalts⸗
„Eigener Haus⸗
ufgaben (Fortsetzung).
teuer⸗
Verzollungsmodus der Baum⸗
Beschaffenheit
einge⸗ Desgl. vom
betr. 17./86,
— Ueber das Beschlagen der kesseln.
verhältnisse der Hauptamts⸗Mitglieder in Eöv-e⸗ — Der poetische Reichszöllner (Fortsetzung). — Beilage:
uer rumänischer Zollt rif
Das Volkswohl. (Allgemeine Ausgabe der Sozial⸗Correspondenz. Dr. Victor Böhmert, Dresden.) Nr. 47. — Inhalt: Wie kann ich die Erneuerung der menschlichen Gesellschaft vollziehen? — Generalvormundschaft für uneheliche Kinder. — Der Kampf gegen das Verbrecherthum. — Selbsthülfe der deutschen Privatbeamten. — Auch ein Bauplan. — Soziales: Kinder und Thierschutz. — Ver⸗ mächtnisse und Stiftungen. — Die öffentlichen Sparkassen im König⸗ reich Bayern. — Die Knechtschaft der Léüge. — Samariterzirkel in Chemnitz. — Rettung scheinbar Ertrunkener. — Schutz vor dem Ge⸗ heimmittelunwesen. — Schwester Dora. hältnisse: Arbeiterwohnungen. —
— 5
-Freiwillige Krankenpfleger. — Beilage: — Literatur (Der Arbeiterfreund). — Arbeiterver⸗ Ehrentafel. — Vermehrung der
(Eugen Grosser, Berlin.) Nr. 33. — 1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor Anordnung
irrthümlich weggelassenen Vor⸗ Registerauszüge zwecks Unfallversiche⸗
Grundsätze für amtliche Papier⸗
Unzu⸗
Zigeuner. Fortgewährung des Civil-
zur Gemeinde Einkommensteuer Seitens der berufenen Gemeinde⸗
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungeu ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
9. Theater⸗Anzeigen.
10. Familien⸗Nachrichten.
In der Börsen⸗Beilage.
“ 1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[41906] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Bern⸗ hard Lublinski, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen wiederholter Urkundenfälschung in den Akten U. R. II. 729. 86 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern.
Berlin, den 23. November 1886.
Der Untersuchungsrichter b bei dem F Landgerichte I.
ohl.
Beschreibung: Alter 31 Jahre, geb. 21. 7. 55 zu Johannisberg O.⸗Pr., Größe 165 cm, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn gewölbt, Bart rothblonder Vollbart, Augenbrauen dunkelblond, Augen braun, Nase stumpf, Mund gewöhnlich, 5 ne unvollständig, Kinn rund, Gesicht oval, Ge⸗ ichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.
[41907] Steckbrief.
Gegen den Schneider Martin Seuffert aus Kleinwallstadt, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungehaft wegen schweren Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justiz⸗Gefängniß dahier abzuliefern.
Frankfurt a. M., den 24. November 1886.
Der Untersuchungsrichter II. bei dem Königlichen Landgerichte.
[41905] Steckbriefs⸗Erneuerunyg. Die unter dem 9. Dezember 1881 hinter den Maurergesellen Johann Stankewitz und der Maurer⸗ gesellenfrau Auguste Stankewitz aus Bartenstein erlassenen Steckbriefe werden hiermit erneuert. Akten D. 46/81. Ord.⸗Nr. 26. teustein, den 17. November 1886. Keonigliches Amtsgericht. I.
[39349]
Die nachstehenden 2 Personen:
1) der Militärpflichtige Philipp Socha, 21 Jahre alt, geboren am 21. April 1865 zu Krzyzowniki, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Kromolice, Kreis Schrimm, aufhaltsam, 3
2) der Apotheker Wladislaus Symphorian Kubowiez, 26 Jahre alt, geboren am 22. August 1860 zu Kosten, Kreis Kosten, katholisch, zuletzt in Schrimm aufhaltsam,
werden beschuldigt:
als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem
Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das
Buundesgebiet verlassen oder nach erreichtem miilitärpflichtigen Alter sich außerhalb des
Bundesgebiets aufgehalten zu haben.
Vergehen gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 Straf⸗
G et⸗Buchs.
ieselben werden auf den 19. Januar 1887, Vormittags 8 ½ Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte Schrimm zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den Königlichen Civil⸗Vorsitzenden der Kreis⸗ Frjaß⸗ Kommissionen zu Kosten und Schroda über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Posen, den 8. November 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[4168 ; ²1 Zwangsversteigerung. aduf Antrag des Verwalters im Konkursverfahren über das Vermögen des Gastwirths Albert tindt 8 Nortorf, foll das zur Konkursmasse gehörige, im rundbuche von Nortorf Band IV. Blatt Nr. 151 auf den Namen des Gastwirths Albert Stindt in ortorf eingetragene, im Gemeindebezirke Nortorf resp. Timmaspe belegene Grundstück Kartenblatt 7
Nr. 314, 315 und 496/316 der Gemarkung Nortorf und Kartenblatt 1 Nr. 116 der Gemarkung Timmaspe
am 20. Jannar 1887, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, zwangsweise versteigert werden.
Das Grundstück im Gemeindebezirk Nortorf ist mit 69/100 Thaler Reinertrag und einer Fläche von 20 a 02 qm zur Grundsteuer, mit 585 ℳ 8 werth zur Gebäudesteuer, und die Parzelle im Gemeindebezirk Timmaspe mit 2²22/100 Thalern Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 54 a 98 qm zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei dahier eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige For⸗ derungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der Konkursverwalter widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks Fhehleruhc werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. Januar 1887, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Nortorf, den 18. November 1888.
Königliches Amtsgericht.
[41766] Aufforderung zur Statuseinsicht.
In dem Kollokationsverfahren, welches betreibt der Rechtsanwalt Maur hierselbst im Auftrage des Banquiers Wilhelm Goldschmidt zu Koblenz, alleiniger Inhaber des daselbst unter der Firma R. J. Goldschmidt bestehenden Bankgeschäfts, gegen 1) die Eheleute Bernhard Bär, Kaufmann, und Emilie, geb. Lion, Letztere ohne besonderen Stand; 2) die Eheleute Mayer Lion, Kaufmann, und Jo⸗ sefine, geb. Kahn, Letztere ohne besonderen Stand, Alle früher zu Koblenz, jetzt angeblich in New⸗York sich aufhaltend, 3) den Rechtsanwalt Bürkle zu Koblenz in seiner Eigenschaft als Vexwalter des Konkurses der zu Lützel⸗Koblenz unter der Firma Bär & Cie. bestehenden Handlung, behufs Ver⸗ theilung des Erlöses aus der von dem Königlichen Amtsgerichte zu Koblenz am 1. Mai 1886 abgehal⸗ tenen oE““ hat der mit der Leitung des Verfahrens beauftragte Richter, Landrichter Dr. Schneider, einen vorläufigen Ver⸗ theilungsplan unterm 27. Oktober 1886 angefertigt und zur Einsicht der Interessenten auf der Gerichts⸗ schreiberei des hiesigen Königlichen Landgerichts niedergelegt.
Die unter 1 und 2 vorgenannten Gemeinschuldner werden hiermit auf Grund des Art. 755 des code de procédure und des §. 25 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver⸗ mögen, vom 4. März 1879, aufgefordert, einen et⸗ waigen Einspruch gegen den Vertheilungsplan binnen Monatsfrist vom Tage dieser Auf⸗ forderung zu Protokoll des Richter⸗Kommissars zu erklären resp. durch Klageerhebung geltend zu machen, und den Nachweis, daß Klage erhoben, binnen der⸗ selben Frist zu führen. ₰ 8
Koblenz, den 23. Nbvember 1886.
8 e e, Erster Gerichtsschreiber des Königlichen Lundgerichts.
[41691] Aufgebot. Von der verehelichten Böttcher Pletzack, Clara, geb. Erdt, zu Berlin, Langestraße 20, ist der Antrag estellt worden, ihren Ehemann, den am 7. Novem⸗ ber 1843 zu Grünberg i Schl. geborenen, angeblich seit dem 2. August 1876 verschollenen Böttcher Rudolph Franz Ambrosius Pletzack, zuletzt
Manteuffelstraße 117 wohnhaft, für todt zu erklären.
Der obengenannte ꝛc. Pletzack und die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb⸗ nehmer werden in Folge dessen aufgefordert, sich vor oder in dem
am 19. Oktober 1887, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Neue S5 straße 13, Hof parterre, Saal 32, anstehenden Ter⸗ mine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigen⸗ falls der ꝛc. S für todt erklärt werden wird.
Berlin, den 17. November 1886.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[41924] 8
Aufgebot zwecks Todeserklärung.
Auf Antrag des Boy Paul Boysen zu Leckfeld werden der angeblich im März 1840 von Hamburg aus als Steuermann in See gegangene und seitdem verschollene Carsten Boysen von Ketelsburg bei Leck, sowie dessen Erben aufgefordert, sich spätestens in dem hiermit auf den 17. Februar 1887, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls der Carsten Boysen für todt erklärt und das hier ver⸗ waltete Vermögen den legitimirten Erben über⸗ wiesen werden soll.
Leck, den 15. November 1886.
Königliches Amtsgericht. [41675] Aufgebot.
Der Rektor C. Schrage in Waldenburg in Schle⸗ sien hat das Aufgebot eines ihm gehörigen Konto⸗ buchs der Oldenburgischen Spar⸗ und Leihbank, .n Wilhelmshaven, welches auf den Namen des Rektors und Lehrers C. Schrage in Wilhelmshaven lautet und in den Büchern der Bank unter Nr. 2644 eingetragen ist und auf welches der ꝛc. Schrage am 1. Mai 1876 300 ℳ einzahlte, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 7. Juli 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wilhelmshaven, den 10. November 1886.
önigliches Amtsgerich Keber.
[31763] Aufgebot. Der LE11“ Ferdinand Fischer zu egau hat das Aufgebot eines am 6. Dezember 885 von Gebrüder Rocholl zu Duisburg an eigene Ordre auf Rosenberg et Isaac zu Dortmund ge⸗ eehuen, an den BET girirten, am 28. Fe⸗ ruar 1886 fälligen Wechsels über 355 ℳ 55 ₰ beantragt. 8 Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. April 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und den aufgebotenen Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des letzteren erfolgen wird. Dortmund, den 20. September 1886. Königliches Amtsgericht.
[26350] Aufgebot.
Auf Antrag der Firma D. Meyersfeld in Braun⸗ schweig wird der unbekannte Inhaber des Kauf⸗ vertrags vom 25. März 1878, in welchem eine dem Antragsteller abgetretene Hypothek von 1300 ℳ mit dem im Grundbuche von Bornum Band I. Blatt 109 eingetragenen Grundstücke, der Ehefrau des Sattlers Kausche zugehörig, dem Gastwirth Müller in Braunschweig bestellt wird, aufgefordert, spätestens in dem auf
den 6. März 1887, Morgens 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine seine Rechte an solcher Urkunde anzumelden und sie vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, daß solche dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks oder dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolgern gegen⸗ über für kraftlos erklärt werden solle.
Königslutter, den 14. August 1886.
8 Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.
[38848] Aufgebot. — b
Der Lokomotivführer Theodor Lange, früher zu Düsseldorf, jetzt zu Kupferdreh wohnhaft, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Fol. 5546 der städti⸗ schen Sparkasse zu Düsseldorf, lautend auf den Namen Theodor Lange und auf den Betrag von 4671 ℳ 5 ₰, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 18. Juni 1887, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, im Königlichen Justizgebäude, Zimmer Nr. 9, zu Düseldorf a beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Düsseldorf, den 30. Oktober 1886. .
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.
[41764] Aufgebot.
In der Brenner'schen Aufgebotssache — F. 3/86 — hat das Königliche Amtsgericht zu Hettstedt am 18. November 1886 durch den Amtsrichter Schoene⸗ mann
für Recht erkannt:
Die über die im Grundbuche von Großoerner Band IV. Blatt 57 in Abtheilung II. unter Nr. 6 und in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragenen Posten aus dem Auseinandersetzungsrezesse vom 23. Oktober 1858 d hekenbuchs⸗Aus⸗
2 November 1858 und dem Hypothekenbuchs⸗Aus zuge gebildete Hypotheken⸗Urkunde, nämlich ursprüng lich über einhundert fünf und zwanzig Thaler Erb⸗ gut und ein Erziehungsrecht für die 2 Geschwister Marie und Gottlieb Brenner und die 3 Geschwister Olze, Julie, Fritz und Friederike, zur Zeit nur noch gültig auf fuͤnf und zwanzig Thaler Erbgut für Maschinenwärter Gottlieb Brenner zu Großoerner und das Erziehungsrecht für Julie Olze daselbst wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten trägt der Maschinenwärter Gottlieb Brenner zu Großpoerner.
Hettstedt, den 18. November 1886.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
[41674] Aufgebot.
Der Fürstl. Hohenzollernsche Geheimerath i. p Daniel Abegg aus Prag hat das Aufgebot der an geblich in Verlust gerathenen Police Nr. 1474 F Nr. 5267 der Frankfurter Lebens⸗Versicherungs⸗Ge sellschaft, ausgefertigt am 27. März 18061 auf den Namen Daniel Theophil Abegg und lautend über 1000 Gulden Südd. Währg., beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in
dem auf Freitag, den 3. Juni 1887, devesercg. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12 Zimmer, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 22. November 1886. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
811698 Aufgebot.
Nachdem die hier wohnbhafte Franz Eduard Ewald Wittwe, Anna Margarethe, geborne Mohr, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die von ihrer Seite erfolgte Einmischung in das Sammtgut nachgesucht und zu diesem Zwecke beantragt hat, das in den §§. 3 ff. der Verordnung vom 3. Dezember 1881 beregte Aufgebotsverfahren einzuleiten, werden hierdurch alle bekannten und unbekannten Betheilig⸗ ten aufgefordert, in dem vor dem unterzeichneten Amtsgerichte auf
Mittwoch, den 29. Dezember 188
Mittags 12 Uhr, 1 anberaumten Termine ihre etwaigen Widerspruchs⸗ rechte gegen die nachgesuchte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltend zu machen, und zwar unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß, falls ein Wider⸗ spruch nicht erfolgen oder ein etwa erhobener Wider⸗ spruch als unbegründet anerkannt werden sollte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird ertheilt werden.
Bremerhaven, den 22. November 1886.
Das Amtsgericht, Abtheilung I. gez. Funke. Zur Beglaubigung: Trumpf, Gerichtsschreiber.