mehr mit Politik als mit militärischen Dingen beschäftigt. Es wäre gerade jetzt nach Vorlage des Militärgesetzes fehler⸗ haft, die Politik in die Armee zu tragen. Er wolle dem Kriegs⸗ Minister zwei Fälle nennen, in welchen die Militärverwaltung einen jungen Mann, der Offizier habe werden wollen, es habe entgelten lassen. Der Sohn eines Domänenpächters im Re⸗ gierungsbezirk Gumbinnen sei, als er Offizier habe werden wollen, nach seiner politischen Meinung und nach seinem Ver⸗ halten bei den nächsten Wahlen gefragt worden. Als die Ant⸗ wort nicht nach Wunsch ausgefallen, habe er zwar das Offi⸗ zierpatent erhalten, sei aber bis jetzt nach zwei Jahren noch nicht zur Wahl gestellt. Ein anderer Herr, der Reserveoffizier gewesen, habe dem fortschrittlichen Wahlcomité angehört, — er (Redner) bemerke hier nebenbei, daß eine sehr große Zahl der ostpreußischen Landwehroffiziere der Fortschrittspartei angehöre — kurze Zeit nach der Wahl sei jener aufgefordert worden, den Abschied zu nehmen, und als er das nicht gethan, habe er den Abschied von Sr. Majestät erhalten. Er (Redner) wolle den Kriegs⸗Minister für solche Fälle nicht verantwortlich machen; aber er möchte ihn bitten, darauf zu achten, daß die politische Gesinnung mit der Quali⸗ fikation zum Offizier nicht in Verbindung gebracht werde.
Der Abg. Rickert meinte, die Antwort des Kriegs⸗Ministers verfe ein sharses Schlaglicht 8 die ganze Situation. Der Kriegs⸗Minister scheine zu glauben, daß das Cirkular des Hrn. von Köller die Offiziere zu gesetzmäßigen Handlungen auffordere, danach könne jetzt die Armee zum Schauplatz der Agitationen aller Parteien gemacht werden. Die Deutsch⸗ freisinnigen machten den Kriegs⸗Minister für die Folgen davon verantwortlich! Da werde man sich gegen die sozialdemo⸗ kratische Presse in der Armee schwer wehren können.
Hierauf entgegnete der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff:
Meine Herren! Ich protestire auf das Allerentschiedenste dagegen, daß in meinen Worten irgendwie die Zulässigkeit eines Zustandes gefunden werden könnte, welchen der Herr Abgeordnete hier eben damit charakterisirt hat. daß er sagte: die Armee solle zum Schauplatz aller politischen Agitationen gemacht werden. Nein, meine Herren, die Armee soll nie ein Schauplatz politischer Agitationen werden.
Im Uebrigen habe ich in meiner früheren Erklärung weiter nichts gesagt, als daß an der Stelle, wo ein offenbarer Verstoß, wörtlich genommen also, ein offenbarer Verstoß gegen das Gesetz vorlag, Remedur eingetreten ist. Ich halte meine Erklärungen vollständig aufrecht, daß es weder entwürdigend für den Offizier, noch unpassend ist oder auch nur irgend eine Zulassung der Vermuthung enthält, als ob die Armee ein Tummelplatz politischer Leidenschaften werden sollte, wenn ein einzelner Offizier sagt, wenn er in eine Konditorei kommt: Bitte, geben Sie mir die und die Fitaag. Das ist das, was von Herrn von Köller oder von diesem Verein den Herren brieflich empfohlen wor⸗ den ist. Also selbst wenn sie es thun, ebenso wenn sie in den Offiziers⸗Kasinos oder auf Wache eine solche Zeitung halten, ist das in keiner Weise unzulässig. Meine Herren, die politische Neutralität, die sich äußerlich bei allen Gelegenheiten dokumentiren soll, wird da⸗ durch meiner Meinung nach gar nicht verletzt, wenn vielleicht der Offizier mit Vorliebe konservative Zeitungen liest. Meine Herren, ich spreche es hier nebenbei ganz offen aus: Machen Sie doch nicht immer den Unterschied der Armee gegenüber zwischen konservativ und liberal, sagen Sie lieber regierungsfreundlich oder oppositionell, und sagen Sie: scharf oppositionell. Wenn Sie die Zeitungen der deutschfreisinnigen Partei lesen, so werden Sie finden, daß die Zustände, wie sie in der Armee seit langer Zeit existirt haben, und wie sie, so Gott will, noch lange existiren werden, zuweilen in einer höchst unangemessenen Weise dneegfiffen werden, und daß dies natürlich in viel höherem Maße gilt von den Zeitungen der sozialdemokratischen Partei. Meine Herren, wenn die sozialdemo⸗ kratische Partei Versuche macht, die Zeitungen in die Kaferne zu bringen, so wird dadurch meiner Meinung nach die Disziplin in allerhöchstem Maße gefährdet, und wenn der Hr. Abg. Rickert vorhin zu allen Aeußerungen des Herrn Abg. Kayser — ich weiß nicht Dr. Kayser oder nur Kayser (Zuruf: Kayser) also blos Kayser; ich möchte Nichts verabsäumen dem Herrn gegen⸗ über in Bezug auf seine Würde — wenn also der Hr. Abg. Rickert da immer sehr vernehmlich: „Hört, hört“ gerufen hat, und den Ein⸗ fluß, den eine konservative Zeitung auf die Armee haben könnte, und die Verbreitung konservativer Anschauungen auf eine Stufe stellen will mit der Verbreitung sozialistischer Anschauungen, dann ist er doch gewaltig im Irrthum, und wir werden ganz entschieden dafür sorgen, daß sozialdemokratische Zeitungen in der Armee keinen Eingang finden im Interesse der Disziplin; und ein Offizier, der etwa der sozialdemokratischen Partei angehörte, ja, meine Herren, ich flaube, Sie sind auch der Meinung, daß dies eine unmögliche Er⸗ ist. (Zuruf links.) Ich habe nicht verstanden, — es war ein Zwischenruf; ich bin bereit zu antworten blick. (Kurze Pause.) — Also es ist nichts.
Dann hat der Hr. Abg. Kayser von einer Betheiligung von Soldaten bei den Strikes im Interesse kapitalistischer Personen oder Assoziationen u. s. w. gesprochen. Er hat zwei Faͤlle erwähnt. Der eine Fall betrifft Wesel. Meine Herren, es ist ganz richtig, daß durch den nächsten Truppenbefehlshaber dies gestattet worden ist; es ist aber sofort Remedur eingetreten durch den komman⸗ direnden General. Das kann gar kein Gegenstand der Klage im Reichstage werden, wenn durch die vorgesetzten militärischen Instanzen Remedur eintritt. Was den zweiten Fall anbelangt, so ist er mir nicht bekannt, aber der Herr Abgeordnete würde vielleicht die Güte haben, mir zu sagen, wie lange und wie viel Leute in dieser Sittenfeld'schen Druckerei gearbeitet haben. Im Allgemeinen besteht in der Armee der Grundsatz, und er ist, glaube ich, auch richtig, daß im Falle, wo Strikes eintreten, von Seite der Armee nur nachge⸗ holfen werden darf in einem ganz bestimmt vorliegenden öffentlichen Interesse, und das, glaube ich, wird auch nicht bestritten werden können. Setzen Sie z. B. den Fall, es ist irgendwo ein Dammbruch, und die betreffenden Arbeiter benutzen die Gelegenheit der Noth, um die Preise hinanfzuschrauben, so würde es, meiner Meinung nach, sehr richtig sein, wenn von der Armee in diesem Falle Hülfe geleistet würde, ebenso bei Feuer und dergleichen unangenehmen Ereignissen.
un, meine Herren, komme ich zu der Rede des Hrn. Abg. Dirichlet. Ich glaube, er hat vom Welfenfonds gesprochen. Meine Herren, mir steht kein Pfennig davon zur Verfügung, zu meinem großen Bedauern, weil ich ja vielleicht, wenn auch nicht für die Presse, aber anderweitig davon Gebrauch machen könnte. Ich möchte also bitten, 8 die Betrachtung ausscheidet. Wenn er nun meint, ich wäre zur Veröffentlichung von Verfügungen gewisser⸗ maßen durch meine amtliche Stellung genöthigt, so erkläre ich Ihnen, meine Herren, daß ich auch in der Beziehung das Minimum dessen was nur überhaupt darin zulässig ist, für meine Stellung als das Richtige halte. Ich halte mich auch nicht für verpflichtet, in jedem Falle, wo irgendwo etwas geschieht, was man für ungehörig hält — ob mit Recht oder Unrecht — jedesmal mit großen Zeitungsartikeln zu antworten. Meine Herren, das wäre auch eine über meine Kräfte hinausgehende Aufgabe; ich würde in diesem Falle z. B. in meinem Etat mir einige hesondere Räthe dafür halten müssen, Leute, die dazu hingesetzt werden, um jeden Angriff auf die Militärverwaltung ab⸗ zuweisen. Ich ignorire diese Angriffe, insofern sie nicht positive Be⸗ leidigungen einzelner Personen und Behörden enthalten, die zu ver⸗ treten ich verpflichtet bin.
Der Herr Abgeordnete hat dann von dem Verhältniß zwischen Militär und Civil gesprochen. Er hat mich gütigerweise nicht verankrvortlich gemacht für Zustände, die vor meiner Geburt liegen, ist aber doch allmählich auch auf Zustände d Zeit gekomme
jeden Augen⸗
und namentlich auch schon auf Zustände, die vielleicht, wenn sie auch meine amtliche Verantwortung gar nicht betreffen, doch in meinem Gedächtniß sein werden Da, meine Herren, möchte ich denn doch hier sagen, wenn der Herr Abgeordnete bezüglich des — ich kann den Namen wohl nennen — eeneral⸗Lieutenants von Plehwe die Meinung ausgesprochen hat, daß derselbe seiner Zeit als Kommandeur der 1. Dioision mehr Politiker als Soldat gewesen wäre, daß diese Auffassung eine ganz unbegründete und unrichtige ist. Hr. von Plehwe ist ein ausgezeichneter Offizier gewesen, ein Mann, der mit Aufbietung aller seiner körperlichen und geistigen Kräfte den militärischen Zustand seiner Division gefördert hat und der, insoweit er auch zuweilen politische Aeußerungen u. dgl. gethan hat, jedenfalls nie den Ehrgeiz besessen hat, seine Hauptrolle als Politiker zu spielen und sie auch thatsächlich nie gespielt hat. Meine Herren, ein General⸗Lieutenant, der in dem Alter — er wird sich Mitte der Sechziger befunden haben — seinen Dienst so auffaßt, daß er nicht einmal, sondern mehrmals von Königsberg nach Püllan bei Frost und schlechtem Wetter hin⸗ und zurückgeritten ist, um Truppeninspizirungen vorzunehmen, der verliert auch schon auf diesen Ritten — die im Uebrigen Ihnen den Begriff von seiner vollen Felddienstfähigkeit geben, — die Zeit, sich noch viel und ganz besonders mit Politik zu beschäftigen. Daß der General⸗Lieutenant von Plehwe sehr sorg⸗ fältig bemüht gewesen ist, denjenigen Geist auch in der Provinz zu heben, den er für den richtigen gehalten hat, nämlich den Geist des Vertrauens dazu, daß das, was der König sagt, das Richtige ist, das verdenke ich ihm nicht und das wird ihm nie ein Offizier in der Armee verdenken. Nun, meine der Herr Abgeordnete hat davon gesprochen, daß in neuerer Zeit, also nachdem wir uns etwas von den Kriegszeiten entfernt haben, das Verhältniß zwischen der Armee und der Civilbevölkerung ein weniger gutes geworden ist. — Meine Herren, ich komme ja doch auch mit vielen bürgerlichen Kreisen in Berührung, und ich kann nur sagen, ich habe eine derartige Empfindung gar nicht; indessen ich habe sie vielleicht doch in einem Sinne, daß unser Verhältniß nicht mehr ein so ganz günstiges ist, nämlich insoweit es sich um Bewilligungen für den Militär⸗Etat handelt. Das
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ist ganz sicher, meine Herren, daß nach dem Kriege Sie mit vollerer Hand sich einverstanden erklärt haben mit den Forderungen der Militär⸗ verwaltung, und daß gewiß auch darin ein gewisses Ueberwiegen des Gefühlsmoments über die ganz kalte und kühle Berechnung, die Sie vielleicht anzulegen jetzt mehrgeneigt sind, sich zeigte. Aber ich bin der Mei⸗ nung (Zwischenruf links). — Ich habe nicht verstanden. (Abg. Rickert: Ich meinte, das wäre nicht richtig!) — Nicht richtig? (Abg. Rickert: Nach Ihrer eigenen Tabelle!) — Meine Herren, es bendels sich ja nicht darum, daß Sie heute mehr bewilligen als damals, sondern es handelt sich darum, in welchem Verhältniß Sie den Militärforderungen entgegentreten gegen früher.
Nun, meine Herren, wenn aber wirklich der Herr Abgeordnete Recht haben sollte, wenn wirklich das schöne Verhältniß, welches er selbst als unmittelbar nach dem Kriege von 1870/71 bestehend hervorgehoben hat, nicht in dem Maße mehr bestehen sollte, an wem läge denn da die Schuld? Ist denn hier von ihm auch nur ein Schatten des Beweises beigebracht worden, daß ein solcher, seiner Ansicht nach in der Allgemeinheit bestehender Zustand, wie er ihn charakterisirt hat, irgendwie Schuld der Offiziere, Schuld der Armeeverwaltung oder dergleichen sei? Nicht den Schatten eines Beweises hat er dafür gebracht. Er hat zwei Fälle genannt. Meine Herren, der eine Fall ist mir absolut unbekannt; das ist der mit dem jungen Manne, der immer noch nicht zur Wahl gestellt werden kann. Ich würde ja dankbar dafür sein, wenn Seitens der zu⸗ nächst betheiligten, derjenigen Personen, die das nächste Interesse daran haben, der Fall an gehöriger Stelle zur Sprache gebracht würde, so daß man den Sachen näher treten kann; heute, auf bloße Anführung des Hrn. Abg Dirichlet, kann ich doch gar kein Urtheil aussprechen. Der Herr Abgeordnete ist selbst persönlich von der Sache nicht betroffen, und man findet ja auch, daß zuweilen Leute, die persönlich von einer Angelegenheit betroffen sind, doch eine irrige Meinung von derselben haben, auch selbst in thatsächlicher Beziehung; das sehen wir ja alle Tage. Was nun den zweiten Fall anbetrifft, so ist er mir allerdings genau auch nicht in der Erinnerung, und ich kann nicht sagen, ob er identisch ist mnit demjenigen, den der Herr Abgeordnete hier her⸗ vorgehoben hat. So weit ich mich entsinne, lag der Fall vor, daß ein Offizier des Beurlaubtenstandes einen in der Form höchst unan⸗ gemessenen öffentlichen Aufruf, welcher seine Spitze gegen einen hohen Regierungsbeamten kehrte, mit unterschrieb, und zwar, wozu gar keine Veranlassung war, mit seinem Charakter als Offizier. Meine Herren, wir sind der Meinung, daß auch die Stellung im Beurlaubten⸗ Ftanae den betreffenden Herren gewisse Pflichten auferlegt, wenn ie auch durch das Gesetz nicht vorgeschrieben sind. Wer diese Pflichten verletzt, — und dahin gehört, daß, wenn man als Offizier den höch⸗ sten Beamten der Civilverwaltung öffentlich und ohne persönlich dazu besonders genöthigt zu sein, angreift, — hat die Konsequenz da⸗ von zu tragen. Diese ist, daß ein solcher Offizier eine Stellung in der Armee nicht mehr behalten kann.
Der Ahg. Richter äußerte: Die Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers müßten doch auch berücksichtigt werden und dürften nicht den Pflichten eines Second⸗Lieutenants der Re⸗ serve untergeordnet werden. Er bestreite, daß es eine Eigenschaft der freisinnigen Presse sei, die Armee in den Augen des Publikums herabzusetzen; die freisinnige Presse bekämpfe nur Mißstände in der Armee, das sei um so mehr Pflicht, als die Konservativen alles, was in der Armee geschehe, be⸗ schönigten. Die Armee müsse die Kritik vertragen können. Wodurch sei denn die Armee Friedrich's des Großen so herunter⸗
ekommen, daß sie bei Jena geschlagen worden sei? Dadurch, aß man sie fortwährend gelobhudelt und jede Kritik unter⸗ drückt habe. In Bezug auf das Cirkular habe es sich in der That darum gehandelt, die Offiziere in den Parteikampf hineinzuziehen. Das Liberale sei doch nur heute oppositionell, — die 1“ sei es doch auch einmal gewesen. Im Jahre 1876 habe der Reichskanzler das Blatt als ein nicht anständiges bezeichnet. Mit dem Wechsel des Ministeriums müßte dann auch die politische Meinung des Offiziercorps wechseln. Der Abg. von Köller habe eine ihm (dem Redner) nahestehende junge Zeitung in die Debatte gezogen. Er Rchler) theile die Ansicht des Abg. von Maltzahn, daß es verwerflich sei, Zeitungen in die Debatte zu ziehen. Der Um⸗ fang, mit welchem das Cirkular des Abg. von Köller in der „Freisinnigen Zeitung“ behandelt worden sei, lasse sich nur durch die Sauregurkenzeit entschuldigen, er entspreche keines⸗ wegs der politischen Bedeutung des Hrn. von Köller.
Hierzu bemerkte der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff:
Der Hr. Abg. Richter hat Veranlassung genommen in einem historischen Rückblick, an welchen sich doch auch wohl eine Parallele mit der Gegenwart schloß, darauf aufmerksam zu machen, daß die Niederlage der preußischen Armee im Jahre 1806 wesentlich dadurch verschuldet worden wäre, daß damals nicht schon eine Presse der Partei, der er angehört, bestanden hat (Widerspruch links, Rufe: Davon hat er nicht gesprochen!) — nicht wörtlich die Presse aber die öffentliche Kritik doch — durch welche die allgemeine Aufmerksamkeit in hinlänglicher Weise auf die Mißstände der Armee hingelenkt wor⸗ den wäre, die nun in stolzer Sicherheit in ihr Unglück gerannt sei. Wenn wir diese Thatsache als richtig zugeben und dem⸗ entsprechend also, wie es der Herr Abgeordnete versucht hat zu thun, das Auftreten dieser Presse in der jüngst vergangenen Zeit betrachten, so ist ja die Konsequenz da⸗ von, daß wir die Siege im Jahre 1870/71 wesentlich den Anstößen und Anregungen derjenigen Presse verdanken, welche unausgesetzt be⸗ strebt gewesen ist, in der unmittelbar ca e,a die Grund⸗ agen der Organisation und Einrichtungen unserer Armee als ganz
falsche und schädliche hinzustellen. Ich bitte Sie, sich daran ke machen, ob denn in der That die Presse, von der die Reden
Verdienst in Anspruch nehmen kann, uns auf den richtig 2 Pe. leitet zu haben. gen Weg
Der Herr Abgeordnete hat dann gesagt, das wäre E wunderbare Anforderung, die gewissermaßen meinerseits och ein und für die Zukunft gar nicht aufrecht zu erhalten wäre kebeher Offizier⸗Corps im Wesentlichen mehr Gefallen finden müßt⸗ nn das die Regierung günstig beurtheilenden Presse, als an einer n eine 1 Opposition zu ihr steht. Er hat daran . — Betrachtung geknüpft, wenn die Sache sich nun einmal weitere wenn wir nun mal eine Regierung seiner Partei dvnduec. lich eines liberalen Kriegs⸗Ministers bekämen einschieh von den Offizieren verlangt werden sollte, sie sollte dann politische Meinung gewissermaßen umkehren! Die voij ihre Meinung des einzelnen Offiziers kommt meiner Meinung wch isce in dem Maße in Betracht, wie der Herr Abgeordnete dos nach nicht scheint. Das Sprichwort „Gedanken sind zollfrei“ gilt von Jebermann; aber eine andere Sache es sich für einen Offizier ziemt, die der Regierung stehenden Parteien — mögen es nun konservative oder ma es liberale sein — gewissermaßen als die seinigen zu bezeichcen öffentlich überhaupt mit seinen politischen Gesinnungen hervorzutrarn; (Rufe links: Sehr richtig; das wollen wir eben!) — ewiß . Herren, und darum handelt es sich eben, daß wirklich der Offtiier s gegenüber entgegenstehenden, oppositionellen Parteien doch unter d si Umständen öffentlich zustimmend verhält, so daß daraus geschlosen werden könnte, er stände in der Opposition, während die Vermutalen eine naheliegende ist und auch, möchte ich sagen, dem Glaubenssatz h unserem Offisier⸗Corps entspricht, unserer persönlichen Stellung König, daß wir die Ueberzeugung haben, daß das, was der Konig
Der Abg. Dirichlet sprach sich dahin aus: wenn es geschehe daß Personen bei ihrer Unterschrift den Reserve⸗Offizier vor ihren bürgerlichen Rang stellten, so könne man es do einem Reserve⸗Ofsizier nicht verdenken, wenn er, wie der eine der von ihm genannten Herren seinen Offiziertitel in einem öffent⸗ lichen Schriftstück hinzufüge. Im Uebrigen habe der Minister die Ausführungen des Abg. Richter mißverstanden.
Der Ahg. von Köller wiederholte, daß der Zweck jenes Vereins einzig, und allein der sei, die freisinnige und sozial⸗ demokratische Presse an die Wand zu drücken. Was die poli⸗ tische Ueberzeugung des Heeres betreffe, so behaupte er absolut, daß kein einziger preußischer Offizier existire, welcher die Anschauungen eines Rickert, Richter, Bebel, Lieb⸗ knecht, Vollmar vertrete. Er wolle diesen zum Schluß sagen, welchen Eindruck ihre ganze Attacke gemacht habe. Sie sollten sich vorstellen, man sei im Felde und es komme mit wildem Geschrei eine Schwadron Kosaken herangesprengt, se würden vom preußischen Geschützfeuer empfangen, machten Kehrt und ließen einige Tirailleure zurück, die noch mit Steinen würfen.
Der Abg. Letocha beschwerte sich darüber, daß für das Seelenheil der polnisch sprechenden katholischen Soldaten zu wenig geschehe, s
de⸗
„ ob entgegen⸗
so daß beispielsweise in 22 Garnisonen nur zweimal im Jahre eine ihnen verständliche Predigt in polni⸗ scher Sprache gehalten werde. Die polnischen Soldaten seien durchweg gottesfürchtig und religiös; es liege also die Gefahr nahe, daß bei diesen Zuständen ihr Seelenheil Schiffbruch leide und die Gemüther verrohten.
Darauf entgegnete der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff:
Meine Herren! Der Umstand, den der Herr Abgeordnete hier soeben hervorgehoben hat, daß eine jetzt veränderte Plactrung polnisch sprechender Rekruten stattfinde, und daß sich daraus auch die Noth⸗ wendigkeit. einer veränderten Disposition über die katholischen Militär⸗Geistlichen ergiebt, ist uns gar nicht entgangen, und es ist sogar schon in einem Falle, wo es sich um die Besetzung einer Stelle in Posen handelte, ausdrücklich von der bisherigen Anforderung der vollen Kenntniß der polnischen Sprache Abstand ge⸗ nommen worden. Ich werde diesen Punkt ganz gewiß weiter in Auge behalten, muß nur bemerken, daß es mit dauernden Einrich⸗ tungen auf diesem Gebiete in dem ersten, im zweiten Jahre insofern Schwierigkeiten haben wird, als wir uns in einer Uebergangsepoche befinden, und daß wir also, wenn wir heute gleich die veränderte Disposition voll zur Durchführung bringen, dann in den⸗ jenigen Garnisonen, in welchen bisher noch eine groößere Zahl von polnisch sprechenden Rekruten vorhanden ist, doch denen gewissermaßen einen Nachtheil zufügen. Das liegt eben daran, daß sich ja die Truppen nicht aus einem, sondern aus mehreren Jahrgängen zusammensetzen. Es wird aber alles ge⸗ schehen, was irgend möglich ist, um dem religiösen Bedürfnisse zu genügen 1 Bei den Zahlen nun, die der Abgeordnete eben genannt hat, möchte ich doch hervorheben, daß nicht alle diese Leute der deutschen Sprache absolut fremd sind, so daß sie nicht im Stande wären, eine Predigt zu verstehen. Meine Herren, es dauert ja gar nicht so sehr lange, da verstehen die Leute auch die Instruktionen des Compagniechefs, selbst Diejenigen, die als absolut kenntnißlos in der deutschen Sprache eingestellt werden. Ein großer Theil der Leute hat ja schon deutsch gelernt und spricht deutsch, oder versteht es doch. Wir haben aber daran festgehalten, daß für die wesentlichsten Dinge des katholischen Gottesdienstes, also namentlich für Beichte und Pastorirung die Geist lichen dann herumreisen und diese Pastorirung vornehmen, und die Herren können überzeugt sein, daß ich nach wie vor diesem meiner Meinung nach gewiß sehr wichtigen Punkte mein volles Interesse zu⸗ wenden werde.
Beim Kapitel „Ankauf von Remontepferden“ fragte
der Abg. Dirichlet an, ob sich das Gerücht bestätige, daß man die ständigen Präsides der Remontekommissionen aus, wie er meine, in diesem Falle falschen Sparsamkeitsrücksichten ein⸗ gehen lassen wolle und den Ankauf durch ad hoc komman⸗ dirte Offiziere vornehmen lassen wolle. t6 Der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff ant⸗ wortete, daß die betreffenden Gerüchte falsch seien, die Militär verwaltung habe ein Interesse daran, für die Stetigkeit de Cerresfändes Personen, die den Ankauf besorgten, einzutreten Es solle keine Aenderung in den bestehenden Verhltnissen vorgenommen werden. Die Gerüchte seien wohl dadurch 89 standen, daß einige jener Herren im Winter zeitweise z anderen Beschäftigungen herangezogen worden seien. 8ih Sämmtliche Titel der Militärverwaltung, die be maeh in der Kommission befinden, wurden unverändert willigt. Bei dem entsprechenden Titel vom Etat des Reicha tages hat die Kommission die Gehälter der Leihbiblioth beamten erhöht. wraͤlin beflr⸗ Dieser Zusatz wurde durch den Abg. Dr. Bürcklin be 88 wortet, der auch die Mehrforderung für einen Stenogrythen zur Annahme empfahl, derselbe solle der Gabelsberger'sch Schule entnommen werden. . das Der Abg. von Helldorff bat bei dieser Gelegenheit, ehr Material der Bibliothek den Mitgliedern des Reichstages vches zugänglich zu machen, wie bisher. Das Material, we be⸗ sich auf bestimmte, vom Reichstage zu behandelnde Fragen ziehe, müßte übersichtlich zusammengestellt und den zur Disposition gestellt werden. “
Mitgliedern
11u“X“ A stehenden Bib
Material für die Bibliothek zusammenzu
bg. Freiherr Schenk von Stauffenberg erwiderte, daß diese Arbeit nur unternommen werden könnte bei Ver⸗ mehrung des Feieeb und Vergrößerung der zur Disposition iothekräume. Es würde außerdem sein, gerade für diesen Zweck eine geeignete Person ind ewissem Maße würde diese Aufgabe schon jetzt vom Bibliothekar erfüllt, denn seine Aufgabe sei es, nach den zie etteln, welche ihm aus dem Plenum zuginigen,
tellen,
mlich formlosen
einem solchen sehr schwierig
r Bibliothekar eigen seien. zu finden. In
das geeignete das sei eine
Aufgabe, die selten einem Bibliothekar obliege, und nur von bewältigt werden gezeichneten Kenntnisse besitze, wie
Der Abg. von Helldorff erwiderte:
großer Unterschied sei, wenn die gewünschte Zusammenstellung ex officio in die Hände der Abgeordneten gelange, als wenn sie erst gefordert werden müsse. Der Abg. Rickert meinte:
das Selbstprüfen und Selbst⸗
könne, welcher die aus⸗ sie dem gegenwärtigen
Daß es doch ein
lesen werde Keiner Jemandem abnehmen können, und darauf scheine es ihm abgesehen zu — 6 Bibliothek werde es immer kosten, und dort werde Einem ja das nöthige Material verabfolgt. 2
Sämmtliche zur Debatte stehenden Titel dieses Etats wur⸗ den genehmigt. Um 4 ¼ Uhr vertagte sich das Haus auf Montag 1 Uhr.
sein. Einen Gang nach der
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Gachen.
— — — — 2 „ — — — — 1G — „Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 2 8 2 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 2 ent 1 er n et er Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. 4
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
——1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 8
[44686] Oeffentliche Ladung. 8 Nachbenannte Personen: ““
1) Der Pharmazeut Fedor Franz Faver Konstantin riedrich Fischer, zuletzt in Dortmund, geboren am 9 Dezember 1860 zu St. Gertraud in Hesterreich, 2) der Kaufmann Friedrich Koenemann, geboren den 13. Juni 1860 zu Dortmund,
3) der Kaufmann Eugen Julius Carl Hobert, geboren am 27. Oktober 1862 zu Dortmund,
4) der Arbeiter Jobst Richard Wilhelm Alt⸗ heide, geboren am 30. Januar 1863 zu Dortmund,
5) der Matrose Gustav Emil Riesenbruch, geboren am 31. Oktober 1863 zu Dortmund,
6) der Kaufmann Gustav Verghoff, geboren den A. Mai 1863 zu Dortmund,
7) der Peter Wilhelm Beruards, geboren am 1. Oktober 1863 zu Dortmund,
8) der Müllerknecht Johann Theodor Dahlkamp, geboren am 12. August 1863 zu Dortmund,
9) der Ludwig Friedrich Maria Carl Fahle, ge⸗ boren am 4. Juni 1863 zu Dortmund, 10) der Wilhelm Hassentenfel,
17. August 1863 zu Dortmund,
11) der Friedrich August Herch, geboren am 8. Dezember 1863 zu Dortmund,
12) der Franz Wilhelm Heppelmann, geboren am 24. Dezember 1863 zu Dortmund,
13) der Heinrich Lüssen, geboren den 28. Januar 1863 zu Dortmund,
14) der Carl Maier, geboren am 12. November 1863 zu Dortmund,
15) der Missionszögling Adolf Möller, geboren den 23. Mai 1863 zu Dortmund,
16) der Fuhrmann Heinrich Plag, geboren der 2o. Juni 1863 zu Dortmund,
17) der Bergmann Anton Heinrich Rihsick, geboren am 1. November 1863 zu Dortmund,
18) der Wilhelm August Stöbkenhöner, geboren am 30. Juli 1863 zu Dortmund,
19) der Bäcker Wilhelm Moritz Spenhoff, geboren am 4. September 1863 zu Dortmund,
20) der Heinrich Wilhelm Schlüchter, geboren am 12. Januar 1863 zu Dortmund,
werden beschuldigt,
— als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebict verlassen, oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben,
Vergehen gegen §. 140, Absatz 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B.
Dieselben werden auf
den 25. Februar 1887, Vorm. 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts iu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landraths⸗Amt des Stadt⸗ kreisss Dortmund über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver⸗ urtheilt werden.
Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 25. No⸗
geboren am
vember 1886 auf Erund des §. 140 Str. G. B.
und des §. 326 Str. Pr. O. das im Deutschen Neiche befindliche Vermoͤgen der Angeklagten mit ecclag belegt worden, was mit dem Bemerken hierdur öffentlich bekannt gemacht wird, daß Ver⸗ 1 6ü derselben über das Vermögen der Staats⸗ asle gegenüber nichtig sind. M. 358 — 86. Dortmund, den 4. Dezember 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
8hg Oeffentliche Ladung. 1 it Klage vom 10. praes. 14. Juli 1886, zu auf herierhandlung auf 8 Vormittags und bezw. PCenge Termin beim Kgl. Landgericht dahier, dh mmer, bestimmt war, beantragt Rechtan⸗ frat An⸗ ker bacher dahier Namens der Bierbrauers⸗ 1 una Maria Ascher, geb. Brechtel, aus Mörl⸗ nn Chr Zeit in Zuchwyl in der Schweiz gegen n Hofsecnänn Johann Baptist Ascher, Bierbrauer che he etten, nun unbekannten Aufenthalts, zu IJ. 8. zwischen den Streitstheilen bestehende öhe wird dem Bande nach getrennt und veind Beklagter als allein schuldiger Theil ar I. der Letztere hat die Prozeßkost . sten zu tragen. ur nunmehrigen V - das ob Veinnte Gerichr 888 erhandlung hat das oben Montag, den 7. März 1887, “ Vormittags 8 ½ Uhr, des “ Saal Nr. 41, 8 velchdn heedes dahier, Termin festgesetzt, in ngelastender 8 nhagte durch einen beim Prozeßgerichte aden winn Rechtsanwalt zu erscheinen andurch ge⸗ Rüenberg, den 6. Dezember 1886. sie Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. -.8. Der Kgl. Obersekretär: 1 Maier.
114985] Der S Ladung. güct Ftellmachersohn Stephan
Szymanowski, Malpin, Kr. 39
chuld Schrimm, wird be⸗ scndig⸗ als Wehrpflichtiger in der Ab⸗ nc dem Eintritte in den Dienst des laubniß Fass oder der Flotte zu entziehen, ohne erreichtem 88 Bundesgebiet verlassen, oder nach militärpflichtigen Alter sich außerhalb des
Bundesgebiets aufgehalten zu haben — Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B.
Derselbe wird auf den 16. Februar 1887, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Land⸗ gerichte zu Schrimm zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrath als Civil⸗Vorsitzenden der Ersatz⸗Kommission zu Rawitsch über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge⸗ stellten Erklärung verurtheilt werden. (M2² 7/86.)
Posen, 7. Dezember 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Zwangsvollstre ungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[44703]
In Sachen der Firma Theodor Ebelin hieselbst, Klägerin, wider den Maurermeister und vvö nehmer Heinrich Wasmus hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als:
der an der Südstraße sub Nris. 491 und 492 belegenen in eins gezogenen Häuser und Höfe sammt Zubehör, insbesondere den laut Protokolls vom 17. August 1871 nach längerer Trennung mit dem Hauptgrundstück Nr. 491 wieder ver⸗ einigten Parzellen, abzüglich einer von dem zum Grundstücke gehörigen Garten abgetrennten, auf dem Handrisse mit d. g. h. i. d. bezeichneten 36 am haltenden Parzelle, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 24. November 1886 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 29. November c. erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf
den 29. März 1887, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst — Zimmer Nr. 40 — angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 3. Dezember 1886.
Herzogliches Amtsgericht. VI. Dr. Schilling.
[44711] Aufgebot.
Als Theil des Nachlasses des verschollenen und für todt erklärten Bleichers Johann Arnold Ferdinand Westermann aus Ummeln, welcher zeitweilig in Bochum, dann in der Schweiz, zuletzt verlautlich in Nord⸗Amerika, angeblich in Chicago gewohnt hat, sind bei der Königlichen Regierung in Minden circa 21 989 ℳ hinterlegt.
Der Versicherungsbeamte Theodor Westermann in München⸗Gladbach hat als angeblich einziges Kind und alleiniger Intestaterbe des genannten Erblassers die hinterlegte Summe nebst Zinsen für sich in An⸗ spruch genommen.
Alle Diejenigen, welche gleich nahe oder bessere Erbansprüche oder sonst Anspruch auf den Nachlaß des Johann Arnold Ferdinand Westermann zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche spätestens in dem vor dem Amtsgericht Minden in Westfalen auf
den 30. Inni 1887, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 18 anberaumten Termine anzu⸗ melden und durch Vorlegung der nöthigen Urkunden zu begründen unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins die Ausstellung der Legitimations⸗ Bescheinigung erfolgen wird.
Minden in Westfalru, den 6. Dezember 1886.
Königlich Preußisches Amtsgericht.
[44708] Aufgebot.
Der Kreistarator Florentin Taniewicz zu Podzamcze
hat das Aufgebot des Grundstücks zu Podzameze Nr. 31 beantragt, welches er durch notariellen Ver⸗ trag vom 13. Februar 1872 von den Hieronymus und Rosalie Lewandowski'schen Eheleuten gekauft hat und in dessen Eigenthumsbesitz es sich befindet. Von den eingetragenen Eigenthümern des Grundstücks hat Marianne, geb. Thomas, verehelichte Woitvsiak, notariell die Eintragung des Antragstellers als Eigen⸗ thümer bewilligt, während die übrigen eingetragenen Eigenthümer, Wittwe Marcianne Sokolewska, Thomas Sokolewski und Elisabeth, geborene Soko⸗ lewski, verehelichte Musiala, vor länger als einem Jahre verstorben sind.
Die unbekannten Eigenthümer des Grundstücks Podzamcze 31 werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. April 1887, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben würden ausgeschlossen werden.
Kempen (Prov. Posen), den 5. Dezember 1886.
Königliches Amtsgericht. 1b
33197 Ausfertigung. 1“ Aufgebot. ““
1) Im Hypothekenbuche für Beerhach Bd. I.
154 sind an II. Stelle auf den Objekten
P.⸗Nr. 224* 225 ab“ 226 ab“ dieser Steuergemeinde im Besitze des Oekonomen Johann Heinrich Hengelein von Eschenau unterm 12. Dezember 1826 — 452 Fl. — Vierhundertfünfzig zwei Gulden 1 ¼ %iger Voraus der vier minorennen Kohlmann'’schen Kinder auf Grund der Vorausregulirungsurkunde vom 18. Fe⸗ bruar 1814 intabulirt.
2) Im Hypothekenbuche für Oedenberg Bd. I. S. 26 u. 30 find auf dem Anwesen des Köblers Konrad Stadelmann von Oedenberg Haus Nr. 6
dort an I. Rangstelle unterm 26. August 1826 auf Grund des Kaufvertrags vom 28. Februar und 20. April 1824 für die Johann und Barbara Geiß⸗ ler'schen Eheleute zu Oedenberg 75 Fl. siebzig fünf Gulden mit 2 % verzinslicher Kaufschillings⸗ rest eingetragen.
Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber gedachter beider Forderungen frucht⸗ los geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlungen an gerechnet dreißig Jahre verstrichen sind, ergeht auf Antrag der Hypothekenobjektsbesitzer, Dekonom Johann Heinrich Hengelein von Eschenau und bezw. Köbler Konrad Stadelmann von Oedenberg, an alle Diejenigen, welche auf die obigen Forderungen ein Recht zu haben glauben, hiemit die Aufforderung, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermin
den 15. April 1887, Vormittags 8 Uhr, hierorts anzumelden, widrigenfalls im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für er⸗ loschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden. 8
Lauf, den 5. Oktober 1886. 88
Königl. bayerisches Amtsgericht.
Der K. Amtsrichter.
8 Schwarz. Zur Beglaubigung der Ausfertigung: Lauf, den 7. Oktober 1886. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Bickel, K. Sekretär.
ch Aufgebot.
Auf Antrag des Baunnternehmers Franz Seifert zu Uersdor bei Otrmachau, vertreten durch den Rechtsanwalt Or. Nicolaus zu Münsterberg, wird das durch den Antragsteller angeblich verlorene Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Bolkenhain Nr. 6484, welches für die minderjährige Tochter des Antragstellers Alma Seifert ausgestellt ist und Ende 1883 einen Bestand von 83,47 ℳ hatte, aufgeboten.
Die Inhaber des Sparkassenbuchs werden auf⸗ gefordert, spaͤtestens in dem auf
den 6. Juli 1887, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch voczulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Bolkenhain, den 4. November 1886.
Königliches Amtsgericht. “ 0412] 22 1 Aufgebot.
Der verschollene Rademachergeselle Johann Jochim Heinrich Friedrich Schult aus Lüblow, für dessen hiesiges Vermögen hier eine Curatel anhängig ist, wird nach nunmehrigem Ablaufe von 30 Vormund⸗ schaftsjahren hierdurch geladen
binnen zwei Jahren von heute ab sich bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden oder den Ort seines Aufenthalts hierher bekannt zu machen, widrigenfalls auch die Substanz seines Ver⸗ mögens seinen nächsten Verwandten für anheim⸗ gefallen erklärt werden wird.
Neustadt i. Mecklb., den 7. April 1886.
Großherzogliches Amtsgericht. [33418] Anfgebot.
Der Gastwirth Carl Schröder in Hadersleben hat das Aufgebot einer Empfangsbescheinigung folgenden Inhalts: “
Haderslev Bank.
No. 5067. Haderslev, den 20. Mai 1885.
Under Dags Dato modtaget af Herr
C. Schröder, Haderslev den Sum
—— Femten Hundrede Mark — oorfor herved gives Tilstaaelse.
k. 1500.— Pf. Haderslev Bank Noteret. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf
Sonnabend, den 7. Mai 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hadersleben, den 5. Oktober 1886.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Rissom.
144710-0 Aufgebot. 8
Der am 10. Januar 1832 zu Roebel, Kreises Marggrabowa, geborene Ludwig Nitsch, welcher sich vor etwa 30 Jahren in Gallingen aufgehalten hat und vor mindestens 20 Jahren als Sthnebergesels in die Fremde gegangen ist, wird auf Antrag seines Abwesenheitsvormundes, Schneidermeisters Friedrich Heinrich aus Bartenstein, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 5. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 7, zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Bartenstein, den 1. Dezember 1886.
Königliches Amtsgericht. II. [44757] Anfgebot.
Die Eheleute Karl Hermes zu Isenburg und Mag⸗ dalene, geb. Krah, vertreten durch Rechtsanwalt Meyer zu Neuwied, haben das Aufgebot der Urkunde über die im Hypothekenbuche des ehemaligen Schöffengerichts Isenburg vol. II. fol. 31 Nr. 84 und jetzt im Grund⸗ buche von Isenburg Band 4 Artikel 153 Bl. 13. Abtheilung III. Nr. 2 zu Gunsten des Kaufmanns J. H. Kraemer in Neuwied, zu Lasten der Eheleute Valentin Keil in Isenburg eingetragenen Hypothek
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8n der Börsen⸗Beilage.
d. d. 27. Dezember 1870, Vormittags 9 Uhr, über 152 Thlr. 12 Sgr. mit 6 % Zinsen seit 11. Augu 1869 in Antrag gebracht,
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. April 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Dierdorf, den 6. Dezember 1886.
Königliches Amtsgericht. Spieß. [44707] Aufgebot.
Der Fleischergeselle Carl Julius Schloesser, ge⸗ boren hier am 14. Juli 1843, unehelicher Sohn der hier am 10. März 1882 verstorbenen Ernstine Ca⸗ roline Schloesser, welcher am 23. Dezember 1872 von hier fortgegangen und nach Amerika ausgewan⸗ dert sein soll, wird auf den Antrag des ihm zum Vormunde bestellten Rechtsanwalts Dr. Krahmer hier aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 30. September 1887, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 63) z widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Königsberg i. Pr., den 1. Dezember 1886.
Königliches Amtsgericht. XI.
1agt9. Aufgebot.
Auf Antrag des Kurators Kaufmanns Friedrich Badenhausen hierselbst werden der am 12. März 1808 zu Binsförth geborene Georg Karl Eduard Schiricke, Sohn des zu Binsförth verstorbenen Pfar rers Schiricke, welcher verschollen ist, sowie seine etwaigen Leibeserben aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin
am 21. April 1887, Mittags 12 Uhr, bei hiesigem Gericht zu melden, widrigenfalls der⸗ selbe für todt erklärt und sein Vermögen an die nächsten Erben ausgehändigt werden wird. 1
Melsungen, den 30. November 1886.
Königliches Amtsgericht 1 Schaefer.
[44705] Proclam. Zufolge Antrags des Levi Liebmann zu Sachsen⸗ hausen, begründet mit der Angabe, daß die über seine Darlehnsforderung an den Müller Hermann Lötzerich in der Beriche Mühle von 1200 ℳ sprechende Schuldurkunde vom 8. Dezember 1882 abhanden gekommen sei, werden mit dem Bemerken, daß beregte Forderung in die Hypothekenbücher von Berich Band II. Blatt 58, von N. Werbe Band II. Blatt 47 und von Bringhausen Band III. Blatt 52 eingetragen war und von dort in das Grundbuch von Berich Band I. Artikel 7 und 8, von N. Werbe Band I. Artikel 15 und Band III. Artikel 66 und von Bringhausen Band I. Artikel 7 übertragen ist, alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend welcher Art an jene Forderung zu haben vermeinen, hierdurch gefordert, solche spätestens in dem Termine: den 4. März 1887, Morg. 9 Uhr, um so gewisser bei uns anzumelden, als widrigen⸗ falls auf weiteren Antrag deren Ausschließung aus⸗ gesprochen und die erwähnte Urkunde für kraftlos erklärt werden würde. N. Wildungen, den 29. November 1886. Fürstliches Amtsgericht. Abth. II. AKS. Wird hiermit veröffentlicht. Ronge, Gerichtsschreiber.
[44721] Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 21. September 1885 zu Berlin verstorbenen Kauf⸗ manns Paul Bernhard Mense ist durch rechtskräftiges Ausschlußurtheil vom 17. November 1886 beendet.
Berlin, den 6. Dezember 1886.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49. [44722] Beschluß. 8
Das Aufgebotsverfahren der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Schuhmachermeisters Herr⸗ mann Fedtke zu Konitz ist beendigt.
Konitz, den 2. Dezember 1886.
Königliches Amtsgericht.
[44738] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Auguste Schumann, geb. Spieler, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Benno Müh⸗ sam, klagt gegen ihren Ehemann, den Hausdiener Ernst Traugott Schumann, zufetzt hier, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Bersagheag des Unterhalts mit dem Antrage:
das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, auf den 7. April 1887, Vormittags 10 Uhr,
Jüdenstraße 59 II., Zimmer 75, mit der Aufforderung, einen dei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 6. 1886.
unke Gerichtsschreiber des Funn ,, Landgerichts I. Civilkammer 13.