der eine der Herren — er wird vielleicht dem Hrn. Abg. Dirichlet bekannt sein — um und sagt: Ich stehe mit dem Herrn Landrath nicht so, daß ich ihm die Hand geben kann! 88
Meine Herren! Wenn so etwas vorkommen kann, dann, wieder⸗ hole ich, bemächtigt sich unwillkürlich des betreffenden Beamten eine chronische Verstimmung nicht nur diesem Herrn gegenüber, sondern auch denjenigen Herren, von denen er sie dieselbe An⸗
verfolgen wie jener. 8 schaunnge e hat e die Kreisausschußsitzung stattgefunden, von der der Herr Abg. Dirichlet eine vollkommen ungenaue Darstellung dem hohen Hause vorgeführt hat. Nach seiner Darstellung hat sich die Sache so abgespielt, daß bei der Diskussion über eine vom Land⸗ rath ausgearbeitete Chaussee-Vorlage sich eine lebhafte Erörterung zwischen dem Landrath und dem betreffenden Kreisausschußmitgliede entsponnen, welche das Letztere schließlich mit der Bemerkung ab⸗ gebrochen habe: Aber, Herr Landrath, aus dem, was Sie sagen, kann ja kein Mensch klug werden! Nun, das ist an sich dem Vorsitzenden eines Selbstverwaltungskörpers gegenüber schon keine sehr höfliche Phrase; und daß der betreffende Landrath sich dadurch nicht gerade angenehm berührt gefühlt hat, finde ich auch ganz begreiflich.
Nun aber, meine Herren, ist die Sache nicht etwa weiter so ver⸗ laufen, daß der Landrath das Lokal verlassen und dann nach formalem Abschluß der Sitzung später den Schritt gethan hätte, der so lebhaft von Hrn. Dirichlet kritisirt wird, sondern es hat sich ein erheblicher Wortwechsel an diese Aeußerung des betreffenden Kreisausschußmit⸗ gliedes angeknüpft, in welchem es schließlich zu sehr lebhaften und wie ich glaube, allerdings sehr groben Invektiven dieses Kreis⸗ ausschußmitgliedes gegen den Landrath gekommen ist. Er hat also sich nicht damit begnügt, den Versuch zu machen, ihm nachzuweisen, daß er in der oder der Seite der Sache geschäftlich sich geirrt habe, sondern er hat u. a. am Schlusse gesagt, wahrscheinlich mit entsprechender Geberde und entsprechendem Tone, den ich hier nachzuahmen natürlich gänzlich außer Stande bin: „Herr Landrath, das ist keine Art, den Vorsitz zu führen, das ist eine Ungehörigkeit.’ (Ruf links: Weiter nichts ?) Weiter nichts! Das halte ich schon für vollkommen aus⸗ reichend. (Heiterkeit rechts.) Ja, meine Herren, darüber sind die Anschauungen verschieden; das sind eben Imponderabilien, die jeder mit seinem Bewußtsein und Gefühl abzumachen in der Lage ist. Ich bin ja ganz davon überzeugt, daß eine große Anzahl von Herren auf jener Seite des Hauses gar nichts darin finden, aber daß ein höherer preußischer Verwaltungsbeamter einen anderen Standpunkt in dieser Beziehung einnimmt, finde ich nicht nur begreiflich, sondern finde es in hohem Grade lobenswerth. Ich bin bereit, dies nach jeder Richtung hin zu vertreten.
Nun, meine Herren, habe ich selbstverständlich diese ganze An⸗ gelegenheit nicht ignorirt. Ich habe jetzt nachgewiesen, daß sie von dem Hrn. Abg. Dirichlet in vollkommen inkorrekter Weise, wie ich. glaube, um das Urtheil des Hauses zu kaptiviren, Ihnen vorgetragen worden ist. Ich habe indessen selbstverständlich Notiz davon genommen, habe mir von dem betreffenden Regierungs⸗Präsidenten einen Bericht über diese ganzen Vorfälle geben lassen, und ich bin dabei beschäftigt, denn das halte ich für meine Pflicht und mein Recht, zu untersuchen, ob in diesem speziellen Falle und in diesem von mir vorgetragenen Zu⸗ sammenhange das Verhalten des Landraths ein solches gewesen ist, daß ich es als ein durchaus korrektes nach jeder Richtung hin zu bezeichnen und anzuerkennen in der Lage bin. Ueber diese Verhandlungen kann ich schon aus dem Grunde hier nichts mittheilen, weil sie noch ihren Abschluß nicht gefunden haben, und selbst wenn derselbe erfolgt wäre, würde ich es ablehnen müssen, in diesem hohen Hause eine Aeußerung darüber abzugeben, was ich in der Sache beschlossen und verfügt habe; denn
iuß Gewicht darauf legen, daß derartige Angelegenheiten
em Rahmen derjenigen Behandlung bleiben, in welchen sie gehören, das heißt sie müssen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen erledigt werden. Der Untergebene wird sich der Regel nach dem Urtheile, welches sein Vorgesetzter über ihn fällt, unter⸗ werfen müssen. Ich mache aber doch den Vorbehalt, daß es Situationen geben kann, in denen selbst der Untergebene sagen kann: Bis hierher und nicht weiter; hier hört die disziplinarische Unter⸗ ordnung auf und es beginnt die unveräußerliche Grenze der Wahrung meiner persönlichen Ehre. Soweit gehe ich, meine Herren, ich kann mir einen Zustand denken, in welchem auch der Untergebene selbst dem direkt entgegenstehenden Befehle seines Vorgesetzten gegen⸗ über den Gehorsam verweigert, weil er der Meinung ist, daß außer ihm und seinem Gewissen über gewisse, seine persönliche Ehre und deren Wahrung betreffende Dinge Niemand zu Gericht zu sitzen hat. (Hört, hört! links.) Ja, meine Herren, das mag einem Theile dieses Hauses recht scharf in das Ohr klingen, aber das alte, echte preußische Beamtenthum wird mir doch wohl Recht geben, wenn ich diese grundsätzliche Stellung hier einnehme.
Nun, meine Herren, in der Sache selbst, die hier vorgetragen ist, glaube ich, hat es mir obgelegen, die von dem Hrn. Abg. Dirichlet vorgetragene Erzählung ihres sensationellen und auf den Eindruck hier im Hause berechneten Charakters zu entkleiden. Weiteres lag nicht in meiner Absicht. Ich könnte ja hier noch, wenn der Hr. Abg. Dirichlet noch weiter provozirt hätte — was er, wie ich an⸗ erkenne, nicht gethan hat — noch ganz andere Streiflichter auf die Zustände seines heimathlichen Landestheils werfen. Ich will das aber unterlassen, es hat mir genügt, darzulegen, wie ich glaube, daß es in der That gänzlich überflüssig war, diesen Fall im Zusammenhang mit der heutigen Diskussion hier vor das hohe Haus zu bringen.
Der Abg. Dr. Roßhirt meinte: Es sei Seitens des Staats⸗Ministers den Bestrebungen des Centrums ein kühles Prognostikon für die Kommissionsberathung gestellt worden, aber die Zeiten Richelieu's, auf welche der Minister hinge⸗ wiesen habe, seien doch, Gott sei Dank, vorüber. Heute würde eine strikte Willenserklärung von maßgebender Stelle aus einen ganz anderen Erfolg haben. Redner, welcher in seinen Ausführungen auf der Journalisten⸗Tribüne meist ganz un⸗ verständlich war, sprach sich schließlich dahin aus, daß die be⸗ stehenden Bedenken in der Gesetzgebung die Nothwendigkeit der Annahme des Antrags Reichensperger erwiesen, und freute sich, daß alle Parteien im Wesentlichen zu Gunsten der be⸗ antragten Resolution und der Verweisung des Antrags Reichensperger an eine Kommission einig seien.
Der Abg. von Reinbaben bemerkte: Der Abg. Dirichlet habe durch die Erzählung einer Affaire aus seiner Heimath es einigermaßen erschwert, strenge beim Gegenstand der Dis⸗ kussion zu bleiben. Aus dem ersten Theile der Rede des Abg. Reichensperger scheine ihm (dem Redner) hervorzugehen, daß auch er eine Verminderung der Duelle durch verschärfte Straf⸗ bestimmungen nicht erwartet habe. Das Preußische Landrecht
abe den Duellanten mit Schwert und Rad bedroht, und doch habe die unsinnige Härte zum Schlimmern geführt. Der Gipfel n das Duell mit tödtlichem Ausgang auf eine Stufe mit dem gemeinen Morde stelle, wie es der Abg. Kayser in einer früheren Kommission gethan habe. Das heiße doch den Charakter des Duells ganz und gar verkennen und die Motive ignoriren, die bei der Bemessung der Strafe nicht unberücksichtigt bleiben dürften. Gänzlich werde man das Duell im deutschen Volke nie ausrotten, und es frage sich, ob das gerade wünschenswerth wäre. Durch ein Duell solle der Grundsatz anerkannt werden: „Die Ehre steht höher, als das Leben, und ein Leben ohne Ehre hat keinen Werth.“ Das Duell bedeute die Einsetzung des Lebens für ein ungestörtes Vorhandensein der Ehre. Wenn Jemand in seiner moralischen Existenz bedroht sei, wenn ein
weiß, daß
des Verkehrten wäre es, wenn man
Tochter eintreten müsse, so sei ihm eine Schmach angethan, die nur im Duell gefühnt werden könne, da sei dasselbe die ultima ratio. Es sei das ja ein schwerer Eingriff in die be⸗ stehende Rechtsordnung, aber wenn es sich um eine moralische Existenz handeln, so gelte für ihn kein Richterspruch, da könne nur er selbst Richter sein. Diese ideale Auffassung der Ehre sei nicht das Gut gewisser Stände, es sei Gemeingut der ganzen Nation. Das Duell in Deutschland sei eine in be⸗ stimmte Bahnen gebrachte Prozedur, die angegriffene und verletzte Ehre zurückzuerkämpfen. Wenn das nicht mög⸗ lich wäre, zu welchen Zuständen würde man kommen, wenn die Ehre der Frau oder der Tochter durch Zahlung von 100 oder 1000 Pfd. Sterl. retablirt werden koͤnnte? Oder wenn man statt der bestimmten konventionellen Formen des Duells in Deutschland die italienische Vendetta hätte? Diese konventionellen Formen beruhten auf einer tief ernsten und tief sittlichen Auffassung. Sorge man nur dafür, daß das Duell diesen Ehurstne behalte, daß es nicht zur frivolen Rauferei werde, sondern daß man es nur bei schwerer Ehren⸗ kränkung anwende. Allerdings wäre es schlimm, wenn jede politische oder parlamentarische Meinungsäußerung den Anlaß zum Duell bieten sollte, er selbst würde dies eine Aus⸗ schreitung nennen, aber dies sei in Deutschland thatsächlich nicht der Fall und es könne von einem Duellunwesen nach dieser Richtung hin in Deutschland keine Rede sein. Indem bezüg⸗ lich des angeblichen Duellwesens auf viele Stände hingewiesen worden sei, seien zunächst die angeblich so ganz besonders häufigen Duelle unter den Offizieren hervorgehoben worden. Thatsächlich kämen aber Duelle unter Offizieren gar nicht häufiger vor als unter den anderen gebildeten Ständen. Und dann könne man doch wohl gerade ihnen keinen Vorwurf daraus machen, daß sie ihre Standesehre vertheidigten, man dürfe es den Vertheidigern des Vaterlandes gewiß nicht verübeln, wenn sie ihren Ehrenschild rein erhielten, man solle sich vielmehr freuen, daß sie in der Wah⸗ rung ihrer äußeren Standesehre besonders streng seien. Der Abg. Dirichlet habe allerdings keine Einsicht dafür. Was nun die hier angegriffenen Studentenmensuren betreffe, so könne man die doch wohl schwerlich unter das Duellunwesen registriren, denn sie stählten ausschließlich nur den Muth und das Selbstvertrauen, und wenn sich Mißstände darin ein⸗ geschlichen hätten, so möge man sich doch zunächst an die In⸗ stanz der Universitätsbehörden wenden. Den ersten Theil des Antrages anlangend, so verspreche er sich keinen Erfolg davon, da das, was man von der Regierung verlange, zu wenig spezialisirt sei. In Bezug auf die Anträge gegen das ameri⸗ kanische Duell sei er gleicher Ansicht, weil es nämlich zunächst gar nicht erwiesen sei, ob überhaupt amerikanische Duelle in Deutschland vorkämen. Und wenn auch ein vereinzelter Fall vorgekommen, so würden Strafbestimmungen da doch nicht helfen, und halte er überhaupt dafür, daß es unter der Würde der Gesetzgeber sei, sich mit Strafbestimmungen gegen solchen Wahnsinn zu wenden. Doch werde seine Partei sich, falls in Bezug auf den Theil Beschlüsse in der Kommission gefaßt werden sollten, denselben anbequemen. Der Abg. Dirichlet fragte, warum der Abg. von Rein⸗ baben, wenn er das Duell für so unumgänglich nöthig halte, denn nicht die Streichung aller dagegen gerichteten gesetzlichen Strafen beantrage? Merkwürdig sei auch die vom Vorredner gemachte Definition der Offiziersehre als einer besonderen Ehre. Von seinem (des Redners) Standpunkt aus könne er (Redner) eine solche Unterscheidung durchaus nicht als zu⸗ treffend erachten, sei vielmehr der Ansicht, daß andere Stände ebenso feinfühlig seien. Er wolle auch nicht, daß die Gesetze ein Standesbewußtsein für gewisse Klassen so weit heraus⸗ bildeten, daß diese zu der Annahme gelangen könnten, für sie beständen ganz andere Gesetze als für den gemeinen Mann. Die Ausführungen des Ministers anlangend, so könne er sich nur freuen, daß sie im Wesentlichen seine Be⸗ hauptungen bestätigten. Der Minister von Puttkamer habe gesagt, daß, wenn er eine Verfügung gegen das Duell erlassen würde, er keinen Erfolg erreichen würde. (Der Minister von Puttkamer bemerkte: das habe er nicht gesagt.) Ja wohl, das habe er gesagt, und er (Redner) frage den Minister nun, ob es nicht etwa bestimmte Strafen für das Duell gebe, und ob er sich scheuen wolle, diese Strafparagraphen seinen eamten eindringlich vorzuführen? Sollte er sich von seiner autoritativen Stelle aus keinen Erfolg ver⸗ schaffen können, sollte eine solche Mahnung keine Wir⸗ kung haben? Was den Vorgang in jenem Kollegium anlange, so habe der Minister seine (des Redners) Behaup⸗ tung für inkorrekt erklärt und dafür den Bericht des Regie⸗ rungs⸗Präsidenten angeführt, der nicht dabei gewesen, während er (Redner) einen Gewährsmann habe, der der Sache näher gestanden und der ebenso glaubwürdig sei, wie der Regierungs⸗ Präsident. Wenn der Minister von Puttkamer auf die Schwie⸗ rigkeit der Verhältnisse in dem betreffenden Kreise hinweise und die Animosität geißele, die gegen den betreffenden Land⸗ rath herrsche, so möchte er (Redner) ihn darauf aufmerksam machen, daß diese Animosität früher dort nicht geherrscht habe. Der frühere Landrath, welcher von den Eingesessenen des Kreises mit Einstimmigkeit gewählt worden und sich allgemeiner Be⸗ liebtheit erfreut habe, sei aber ein liberaler Mann gewesen, und ob⸗ wohl dies nur im mäßigsten Grade, ja sogar nach rechts sehr erhebliche Konzessionen gemacht habe, so sei er dem Minister doch noch zu liberal gewesen und zur Disposition gestellt worden. Unter diesem Beamten aber habe die größte Ein⸗ müthigkeit im Kreisausschuß geherrscht, und Zustände, wie sie der Minister als Eigenthümlichkeit der dortigen Gegend schildere, seien damals gar nicht vorhanden gewesen. Der Redner ging auf eine Schilderung der Vorgänge in jenem Kreise ein und wurde dabei vom Hause und vom Präsidenten zur Sache gerufen, er schloß: Es handele sich im Wesentlichen um die Frage, ob amtliche Differenzen und deren Kon⸗ sequenzen mit dem Schwerte in der Hand ausgefochten werden sollten. Hierauf bemerkte der Staats⸗Minister von Puttkamer: Meine Herren! Ich bin leider genöthigt, das Haus wegen eines zwingenden Grundes sehr bald zu verlassen; ich muß mich also sehr kurz fassen und kann in der vollen Ausführlichkeit, wie ich es wünschte, dem Hrn. Abg. Dirichlet nicht antworten. Hrn e will ich in Kürze den sehr wichtigen Punkt be⸗ rühren, ob ich meinerseits eine richtige Darstellung des von dem rn. Abg. Dirichlet dem Hause vorgeführten Vorfalles gegeben habe. Ich erkenne vollkommen an, daß, wenn es sich hier nur darum han⸗ delte, ob man dem amtlichen Bericht des Landraths — was ich natürlich immer thun würde, d. h. in dubio, bis zum Beweife des Gegentheils — die größere Glaubwürdigkeit beilegen wollte, oder der Autorität des Hrn. Abg. Dirichlet, man hierüber verschiedener Mei⸗
vorzuführen, nämlich dasjenige eines Hülfsbeamten, eines Ref
aus Gumbinnen, welcher bei dieser ganzen Verhandlung “
wesen ist und welcher als vom Präsidenten vernommener Zeuge zf. den Vorfall buchstäblich dasjenige bezeugt hat, was ich mir 818 als den objektiven Verlauf der Sache hier vorzutragen 8 Abg. Dirichlet wird sich daher wohl bescheiden müssen 1 2 1 diesem Falle vollkommen objektiv referirt habe. daß ich Wenn sodann der Hr. Abg. Dirichlet mit der Wendung schlo es komme hier nicht darauf an, ob es erlaubt sei, aus e lichen Differenz oder aus persönlichen Konsequenzen, die w. ame amtlichen Differenz folgen können, die Nothwendigkeit eines gen kampfes zu konstatiren, so muß ich meinerseits sagen, daß es 5 dings darauf ankommt. Ich bin auch der Meinung, daß die dle amtliche Meinungsverschiedenheit niemals im Wege des Zweikampf. zum Austrage gebracht werden darf, und ich würde dem mit der gröf Entschiedenheit entgegentreten. Wenn aber bei einer solchen Verandan eine grobe persönliche Beleidigung sich an die amtliche Differenz ansch 9 dann liegt die Sache eben anders und es ist gerade jetzt die Fn ob eine solche persönliche Beleidigung stattgefunden hat oder unh Darauf reduzirt sich also jetzt die Meinungsverschiedenheit und bin allerdings der Ueberzeugung, daß, wenn man überhaupt hier X 1 e. ö; 8 ees s Frage der prinzipiellen Zulässigkeit des Duells ausscheidet und auf den Boden der bestehenden Anschauungen stellt, dann allerdi die Frage sehr wohl aufgeworfen werden kann, ob Anlaß eines amtlichen Zwiegesprächs, welches in eine — sönliche Beleidigung ausartet, die Herausforderung zu einem zue kampfe gerechtfertigt ist oder nicht. 88 Uebrigens habe ich mich keineswegs, wie Hr. Abg. Dirithle behauptet, um die Beantwortung dieser Frage herumgedrückt habe vielmehr ausdrücklich erklärt — die Herren werden mir um alle bezeugen — ich bin in der Prüfung begriffen und werde zie Prüfung auch bis zu Ende fortsetzen, ob ich das Verfahren des betreffenden Beamten bei dieser Gelegenheit als völlig korrekt an⸗ zuerkennen in der Lage bin. Ich habe nur abgelehnt, nach außen lin darüber eine Aeußerung abzugeben, indem ich der Meinung bin, daß das als Internum der Verwaltung zwischen dem Vorgesetzten und dem betreffenden Untergebenen zu bleiben hat. 8G Ich bin übrigens, das kann ich Hrn. Dirichlet wirklich versichern ganz unbesorgt über die Folgen der Aeußerung, die ich in Bezug auf ein etwa an die Landräthe zu richtendes Generalmandat zu befürchten habe. Die Disziplin innerhalb des preußischen Beamtenthums auf⸗ recht zu erhalten ist mir bisher immer noch gelungen, und j« denke, sie wird mir auch ferner gelingen. Ich habe nur charakterisiren wollen, wie ja eben der formale Buchstabe des Gesetzes mit dem in großen Gesellschaftskreisen — und die sind doch, Gott seh Dank, nicht die schlechtesten, — weit verbreiteten Bewußtsein in Widerspruch gerathen, und daß sehr leicht der Effekt eintreten kann, daß ein Untergebener in Bezug auf die Wahrung seiner persönlichen Ehre sich in die Lage versetzt sehen kann, zu sagen: hier ist die Grenze, über welche hinaus ich mir keine Vorschriften macen lassen kann. Wenn Hrn. Dirichlet das als eine bedenkliche Lockerung der Disziplin innerhalb des preußischen Beamtenthums erscheint — N ist doch sonst nicht so sehr darauf aus, diese Disziplin zu festigen — so kann ich, wie ich wiederhole, behaupten, es werden daraus keinerlei verhängnißvolle Folgen sich ergeben. Ueber die Zustände in Ostpreußen könnte ich noch viel sagen; ih will mich heute aber nur auf ein einziges Wort beschränken. Ich er⸗ laube mir, den Hrn. Abg. Dirichlet zu fragen, wie kommt es demn, daß nicht etwa in ganz Ostpreußen, auch nicht einmal in dem R⸗ gierungsbezirk Gumbinnen, sondern immer nur gerade im Kreife Angerburg derartige Friktionen vorkommen? Die Beamten wechsele, wie er selbst gesagt hat; es werden slso wohl die ständigen Elemente sein, auf deren Verhalten das heutige Vorkommen dieser Konflikte zurüc⸗ zuführen ist. Das ist auch Hrn. Dirichlet — Sie mögen mir verzeihen, wenn ich es geradezu sage — ganz notorisch. Sie sprechen immer von dem jetzigen Landrath und seinem unmittelbaren Vorgänger. Erinnern Sie sich des unglücklichen Landraths von⸗Salmuth, ich wil hier seinen Namen nennen, er liegt bereits im Grabe, welchen diee Partei gewissermaßen zu Tode gehetzt hat. Er war ein Mann von sehr lebhaftem und Erregungen unterworfenem Temperament, und vermochte sich nur schwer zu beherrschen, und er ist mit Nadelstichen alee Art so lange gepeinigt worden, bis er schließlich das Gleichgewicht verle, in schwere Krankheit verfiel, versetzt werden mußte und bild darnach starb. 1 8 Ich verzichte indessen, wie gesagt, darauf jetzt näher auf die Dinge einzugehen Wir werden ja voraussichtlich im preußischen Ab⸗ geordnetenhause darüber in extenso zu sprechen Gelegenheit haben. Unter allen Umständen bin ich der Meinung, daß die letzten . führungen des Hrn. Abg. Dirichlet keineswegs dazu gedient habm, meine vorherigen Aeußerungen irgendwie abzuschwächen oder in einen, weniger wirksamen Lichte erscheinen zu lassen. 8 Der Abg. Frhr. Langwerth von Simmern erklärte: Dan vorgeschlagenen Gesetzen würde er nur zustimmen könna, wenn mildere Strafbestimmungen darin enthalten würen. Das Schlägerduell sei nicht so lebensgefährlich, wie es alg⸗ geben wäre. Dagegen sei er ein entschiedener Gegner der N uHitollo 50 5 9 O zie 8⸗ un- Pistolenduelle, gegen welche auch in Offizier 9 Universitätskreisen eine gesunde Reaktion eingetreten. sa. Das Schlägerduell habe einen ganz berechtigten Hing grund. Es entspreche dem Rechte des freien da schen Mannes, für seine Ehre selbst zu fechle. Gerade das gefalle ihm an dem Duell, daß htüli das Kriegführen nicht blos im Großen, sondern auc 1 Kleinen geschehe. Das Duell sei auch ein Segen, eine Flli praktischer Männlichkeit. Wenn zu scharf dagegenr vorgggsan werde, würde eine uralte germanische Volkssitte beser werden. 1 de dn Nach einem Schlußwort des Antragstellers wurde Antrag einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiescn Um 5 Uhr vertagte'sich das Haus auf. Mittwoch
—
8 Cenbalt! Deutsches Handels⸗Archiv. Dezemberheft. —, Jla Erster Theil. Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung. Deutsche e 9 Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsber 8 Schutzgebiete der Neu⸗Guinea⸗Compagnie, vom 1. Novem der lcha — Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kannsen Verordnung vom 5. Juni 1886, betreffend die Rechtsverhä wüleh dem Schutzgebiete der Neu⸗Guinea⸗Compagnie. — Ermächtigung , weiteren Zollstelle zur Abfertigung von Waaren der Nummernai 5 und 6 des Zolltarifs. — Steuervergütung für zur Ausgangsqaag gung gestellten Zucker. — Rußland: Erleichterungen in dern i; der Sicherstellung des Zolles für ausländisches Blech, werc ena Anfertigen von Gefäßen für den Export von Naphtaprodre eein, stimmt ist. Fristen für die Entscheidung von Angelegenhen,
; *s Norfahren bei d. welche die Anwendung des Zolltarifs betreffen. — Verfahrers bezü-
1” Verzollung ausländischer Schiffe nach Art. 36 des Zolltarffähr dor lich der das Schiffsinventar bildenden Gegenstände. CG d- Preßhefe über bestimmte Zollämter. Verbot der Dur⸗ Postsendungen aus Europa durch Transkaukasien nach 80 der Türkei. — Instruktion, betreffend die Seitens des ff auszuübende Ueberwachung der aus dem Auslande auf Setaen Hing geführten leeren Säcke, welche dazu bestimmt sind, in russischäger di Getreide für die Ausfuhr aufzunehmen. — Bestimmungen Wmra in den Zollämtern zu bewirkende Stempeln der Waaren um schieden⸗ kolli und über die Stempelgebühr. — Zollbehandlung ver en Pi Gegenstände. Gestattung der Einfuhr von ausländischesiich marken in geschlossenen Briefen. — Oesterreich⸗Ungarn: nn, S N der Pfändung von Fahrbetriebsmitteln fremder Eisenbahnen. behand⸗
nung sein kann. In diesem Falle bin ich nun glücklicherweise
Gatte für die Gattin, ein Vater für die Ehre seiner
in der Lage, Ihnen das Zeugniß eines unbetheiligten Dritten
bot der Einfuhr von Münzen ähnlichen Spielmarken. — d ußgie lung von Kampheröl. — Rumänien: Bestimmunge ber
u Gunsten der Alkoholfabrikanten. — Italien: Zollbehand⸗ chiedener Waaren. — Schweiz: Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz vom 17. Juni 1886, betreffend den Handel mit Gold⸗ und Silberabfällen. — Tarifentscheidungen des eidgenössischen Zoll⸗ departements im Monat Otober 1886. — Frankreich: Zollbehandlung von Ausschußwolle von außereuropäischer Wolle. — Vertretung der Schiffe vor der Zollbehörde. S Zollbehandlung von gezwirntem Baumwollen⸗ garn in Strähnen von. regelwidrigem Umfang. — Zollfreier Wieder⸗ eingang von Gegenständen ausländischer Fabrikation. — Zollämter für die Ausfuhr von Zucker von Guadeloupe und Martinique. — Schiffahrtsabgaben in den geöffneten Häfen von Annam und Tongking. — Frankreich und Spanien: Uebereinkunft zwischen beiden Ländern, betreffkend die Ausübung der Fischerei in der Bidassoa. — Groß⸗ britannien: Zolltarif für Neufundland. —. Befreiung des Ultramarin vom Eingangszoll in Canada. — Zeitweilige Erhöhung der Werth⸗ zölle in Qucensland. — Niederlande: Zollbehandlung von Trottoir⸗ steinen. — Accisefreiheit ausländischer, aus Methylalkohol bereiteter Firnisse. — Zollbehandlung von zubereitetem Senf. — Spanien: Richterforderniß von Ursprungszeugnissen für Postpacketsendungen aus Vertragsländern. Zollbehandlung von Aristons. Griechenland: Provisorische Erhöhung der Eingangszölle. — Ver⸗ einigte Staaten von Amerika: Zolltarifentscheidungen des Schatzamts. — Herabsetzung der Ausfuhrvergütung für Zucker. — Venezuela: Patentgesetz. Statistik. Frankreich: Handel der Französischen Kolonien im Jahre 1884. — Der Außenhandel und die Schiffahrt Frankreichs im Jahre 1885. — Oesterreich⸗Ungarn: Waarendurchfuhr durch das allgemeine Oesterreich⸗Ungarische Zollgebiet im Jahre 1885.— Vereinigte Staaten von Amerika: Uebersicht der Einfuhr aus Deutsch land nach den Vereinigten Stgaten für das mit dem 30. September endende Jahr 1885/86. Türkei: Antheil der einzelnen Länder an der Handelsbewegung des Jahres 1300 (1. März 1884 bis 28. Fe⸗ bruar 1885). — Großbritannien: Der auswärtige Handel der Kolonie Süd⸗Australien für das Jahr 1885, verglichen mit den Vorjahren. — Italien: Der auswärtige Handel im Jahre 1885, insbesondere der Verkehr mit Deutschland. — Zweiter Theil. Berichte über das Inland. Düssel⸗ dorf. Münster i. W. Memel. Minden. Königsberg i. Pr. Sprem⸗ berg. Koblenz. Thorn. Frankfurt a. O. Elberfeld. Mannheim. Augsburg. Mülhausen i. E. Metz. München. Leipzig. Hamburg. Nordhausen. Siegen. Krefeld. Görlitz. Kottbus. Guben. Forst. Bielefeld. Braunschweig. Hannover. Lübeck. Bremen. Gera. Stuttgart. Breslau. Landsberg a. W. Flensburg. Kiel. Erfurt. Essen. Köln. Danzig. Stolp. Gleiwitz. Glogau. Liegnitz. Bromberg. Posen. Stettin. Halle a. S. Magdeburg. Dortmund. Aachen. Dresden. Mainz. Kassel. Nürnberg. Chemnitz. — Berichte über das Ausland. Europa. Handelsberichte für das Jahr 1885 aus: Sizilien, Catania, Marseille, Santander. — Rußland: Handelsbeweguug in den ersten 8 Monaten 1886. — Budget⸗Ergebniß der Verwaltung der indirekten Steuern für das Jahr 1885. — Konstanti⸗ nopel: Schiffsverkehr und insbesondere Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1885. Manchester: Das Baumwollenfabrikations⸗ Geschäft im 3. Quartal 1886. — Mailand: Ausfuhr des Mailänder Industriebezirks nach den Vereinigten Staaten von Amerika im Geschäftsjahr 1885/86. — Der Mailänder Seidenmarkt vom 1. Sep⸗ tember bis 15. Oktober 1886. Fiume: Frachtermäßigungen des Oesterreichisch⸗Ungarischen Lloyd für die Zuckerausfuhr aus Triest und Fiume. — Sizilien: Handel und Produktion Siziliens im Monat Septem⸗ ber 1886. — Handel und Produktion Siziliens im Monat Oktober 1886. — Licata: Handel und Schiffahrt im Jahre 1885. — Palermo: Schiffs⸗ verkehr im Jahre 1885. — Portugal: Antheil Deutschlands an der Handelsbewegung Portugals im Jahre 1885. — Ancona: Die Lamm⸗ fellproduktion. — Nischni⸗Nowgorod: Die Messe im Jahre 1886. — Asien. Philippinen: Die Währungsfrage auf den Philippinen. — Japan: Die wirthschaftlichen Verhältnisse Japans im Jahre 1885. — China: Der russisch⸗chinesische Landhandel über Kiachta im Jahre 1885. — Amerika. Handelsberichte für das Jahr 1885 aus Baltimore und Ciudad⸗Bolivar. — Cuba: Die Lage des Zuckermarktes.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 50. — Inhalt: Amtliches: Cirkularerlaß vom 3. Dezember 1886. — Personal⸗ nachrichten. — Nichtamtliches: Güterschuppen mit Holzcementdächern. — Heizungs⸗ und Beleuchtungsvorkehrungen in amerikanischen Eisen⸗ lahn Personenwagen. b Standbild der Freiheit im Hafen von New⸗ Aork. — Wasserkraft⸗Drehscheibe für Lokomotiven. — Vermischtes: Huerschwellen⸗Oberbau aus alten Eisenbahnschienen. — Technische Hochschule in Berlin, Technische Hochschule in Karlsruhe. — Signalarme in Emailfarben. — Kanalreiniger. — Bücherschau.
Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 34. — Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 3. Dezember 1886, betr. Zuständigkeit der Königlichen Ministerial⸗Baukommission n. Perlin in Bezug auf die Ernennung und Ausbildung Königlicher jegierungs⸗Bauführer. — Nachrichten.
prämie z lung verf
Statistische Nachrichten.
8 Des Weitern entnehmen wir dem, dem Bezirkstage von othringen zur ordentlichen Session 1886 Seitens des Bezirks⸗ Präsidenten über reichten Verwaltungsberichte: 1886 Stand der Elementarschulen im Bezirk Lothringen am 1. April Klasse I. Oeffentliche Schulen: 1100 katholische Schulen mit 1075 Klaszen und 62 294 Schülern; 31 protestantische Schulen mit 49 und g1 und 2651 Schülern; 8 israelitische Schulen mit 8 Klassen ans 7 Schülern und 1 konfessionell gemischte Schule mit 2 Klassen Knabe. Schülern. Gesammtzahl der Schulklassen 1432 (376 für 838 1 367 füͤr Mädchen und 689 gemischte). Zahl der Lehrkräfte: Lehr veltliche Lehrer (789 Haupt, und 40 Unkerlehrer) und 579 vewgüneh (206 weltliche und 573 geistliche; 529 Haupt⸗ und 50 Schülehrer). II. Freischulen: 33 katholische mit 61 Klassen und 2546 füdischen; protestantische mit 3 Klassen und 116 Schülern und 2 ieg gg 2 Klassen und 48 Schülern. Gesammtzahl, der Schul⸗ der Leh 5 717 für Knaben, 43 für Mädchen und 6 gemischte). Zahl und g 8 22 Lehrer (21 weltliche und 1 geistlicher; 13 Haupt⸗ “ 1 erlehrer) und 47 Le grerinnen (8 weltliche und 39 geistliche; katholischer und 1 Unterlehrerin). III. Kindersäle: 129 (101 fessionee, 1 „protestantischer, 1. israelitischer und 26 kon⸗ mit 8681emischte; 4 für Mädchen und 125 gemischte) (16 weltlie Schülern. Zahl der Lehrkräfte; 135 Lehrerinnen 36 kath . und 119 geistliche). IV. Fortbildungsschulen: 47 für Märlische und S konfessionell gemischte; 45 für Knaben und 2 küchterschdn) mit 858 Schülern und 48 Lehrern. V. Pensionate und mit 2503“ en: 26 (18 katholische, 1 israelitische und 7 gemischte) Lebrerinnen Schülerinnen. Lehrkräfte: 11 weltliche Lehrer und 127 Me 69 (44 weltliche und 85 geistliche). VI. Mittelschulen: 1 2 onfessionell gemischt, mit 318 Schülern. Lehrkräfte: im Weirknd 9 Fachlehrer. — Stand der Lehrer⸗Bildungsanstalten (Metz u deothringen am 1. Januar 1886: I. Lehrer⸗Seminare: 2 18 athold Pfalzburg) mit 19 Lehrern (1 protestantischem und Seminare; ven) und 178 katholischen Zöglingen. II. Lehrerinnen⸗ er Lehrkrä (Beauregard) mit 67 katholischen Schülerinnen. Zahl 1 *: 4 katholische Lehrer und 2 katholische Lehrerinnen. und 48 batbandenschulen —: 1 (St. Avold) mit 3 katholischen Lehrern mit 356 holischen Zöglingen. IV. Taubstummen⸗Anstalten: 1 (Metz) Phrkrifte: Jöclingen (8 prot., 247 kath. und 1 jüd.) Zahl der n 10 G:m Lehrer und 2 Lehrerinnen (2 prot. und 8 kath.) —. 1885 bis äsgeh des Bezirks sind in dem Zeitraum vom 1. Juli 36 088,80 ebendahin 1886 zu Schulhausbauten und Einrichtungen 190ꝗ ℳℳ Landesbeihülfen und an 15 Gemeinden in 1885/86 zur
8
Frrichtun 2 1 Frrichtung und Unterhaltung von Kleinkinderschulen 1000 ℳ Unter⸗
ütungen ät Bezirksfonds gewährt. 38 ml März 1886 wurden 800 Kinder (413 unter 13 Jahren üter 13 Jahre) vom Bezirk dauernd unterstützt, gegen 830.
etr 885. Das Guthaben der Kinder bei der Sparkasse zu ug am 31. März 1886 22 115,81 ℳ gegen 21 414,75 ℳ
— Im Bezirk Lothringen giebt es 5 Sparkassen, je eine in Metz, Diedenhofen, Saargemünd (mit 7 Filialen 2. Klasse), Chäteau⸗ Salins (mit 1 Filiale 2. Klasse) und Saarburg (mit 2 Filialen 1. Klasse), Das Guthaben der Einleger betrug am 31. März 1886 13 878 360,53 ℳ (48 006 Sparkassenbücher) gegen 13 026 514,26 ℳ (45 322 Sparkassenbücher) am 1. April 1885. . Jahre 1885 standen im Bezirk Lothringen in Betrieb 20 Eisenerzbergwerke, 8 Eisenerztagebaue, 2 Steinkohlenbergwerke, 8 Salinen, 7 Eisenhochofenwerke mit 19 Hochöfen, 9 Schweißeisen⸗ werke, 3 Flußeisenwerke und 12 Eisengießereien, welche 14 639 Ar⸗ beiter beschäftigten, gegen 14 553 in 1884 und gegen 14 716 in 1883. ₰ Die Produktion der Montanindustrie Lothringens betrug in 1885 3 413 714,92 t im Werthe von 46 225 969,20 ℳ gegen 3 171 520,122 t im Werthe von 49 548 698,91 ℳ in 1884 und gegen 2 870 076,281 t im Werthe ron 52 641 389,73 ℳ in 1883. Es ist hiernach in 1885 wiederum eine nicht unbedeutende Steigerung in der Produktion ein⸗ getreten. Der Werth derselben ist jedoch in Folge der gesunkenen Preise niedriger ausgefallen. 1b Am Schluß des Jahres 1885 waren 133 bewegliche, zusammen also 988 Dampfkessel vorhanden, gegen 983 am Schluß des Vorjahres. Außerdem befanden sich im Bezirk 58 Lokomotiven von Privatbahnen untergeordneter Bedeutung von Grubenbahnen und Bau⸗Unternehmern. Von der Bergbehörde wurden in 1885 43 Druckproben an Dampfkesseln und Lokomotiven, worunter 11 gemäß §. 30 der Kaiserlichen Verordnung vom 3. No⸗ vember 1884 an betriebenen Lokomobilen und 1 an einer Lokomotive, vorgenommen. Die Anzahl der von der Bergbehörde ausgeführten äußeren Kesselrevisionen betrug 240. Ganz ohne Anstände waren 47 Kessel, d. i. 19,58 % der revidirten Kessel. Ueberlastete Sicherheits⸗ ventile wurden 4 = 1,66 % gegen 8 = 3,34 % in 1884 und 23 = 11,3 % in 1883 vorgefunden. Undicht waren 10 4,09 % der Sicherheitsventile, und zwar infolge mangel⸗ hafter Wartung Zund Reinlichkeit. Festsitzed wurden nur 2 Sicherheitsventile gegen 13 5,44 % in 1884 gefun⸗ den. Unrichtig gehend wurden 42 Manometer = 17,5 % gegen 31 = 12,97 % in 1884 vorgefunden. In sehr vernachlässigtem Zustande befanden sich 10 Kessel = 4,16 % gegen 21 = 8,78 % in 1884. Niach dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 sind im Bezirk Loth⸗ ringen 2 Betriebskrankenkassen beim Steinkohlenbergbau, 13 beim Eisenerzbergbau für 15 Eisenerzbergwerke, 1 Eisenerztagebau und 5 Eisenhütten, 6 lediglich für Eisenhüttenarbeiter und 4 auf den Sa⸗ linen gebildet, welche am 1. Dezember 1884 bezw. am 1. Januar 1885 ins Leben getreten sind. Die für die beiden Steinkohlenberg⸗ werke bereits vorhandenen, früher mit Krankenkassen verbundenen freien Pensionskassen sind zu unter Aufsicht der Bergbehörde stehenden Knappschaftsvereinen nach dem siebenten Titel des Berggesetzes vom 16. Dezember 1873 umgewandelt worden. Anlangend das Katasterwesen, so sind in Ausführung des Ge⸗ setzes vom 31. März 1884 von der hierzu eingesetzten Kataster⸗Kom⸗ mission bis zum 1. Juni 1886 im Bezirk Lothringen im Ganzen für 23 Gemarkungen mit einer Fläche von 11 501 ha 91 a 04 qm neue Katasterurkunden hergestellt. In 4 Gemarkungen mit einer Ge⸗ sammtfläche von 1678 ha 95 a 53 qm wurden die neuen Kataster⸗ dokumente auf Grund ausgeführter Stückvermessungsarbeiten gefertigt, während diejenigen der übrigen Gemarkungen im Wege der einfachen Berichtigung der seither in Gebrauch gewesenen Dokumente hergestellt worden sind. Dem diesjährigen Bezirkstage von Lothringen sind Sei⸗ ens des Bezirkspräsidenten 39 Vorlagen zugegangen. Unter diesen befindet sich auch der Entwurf des Haushalts⸗Etats des Bezirks Lothringen für das Etatsjahr 1887/88. Derselbe lautet: Ordinarium. A. Ausgaben. Kap. I. Pflichtausgaben 27 600 ℳ (29 242,78 ℳ).*) Kap. II. Bezirks⸗Grundstücke 8300 ℳ (8300 ℳ). Kap. III. Bezirks⸗Mobiliar 5400 ℳ (5400 ℳ). Kap. IV. Kreisstraßen und Gemeinde⸗Vicinalwege 374 000 ℳ (374 000 ℳ). Kap. V. Personal der Hoch⸗ und Wegebauverwaltung 110 158,35 ℳ (110 208,35 ℳ). Kap. VI. Unterstützte Kinder 90 000 ℳ (90 000 ℳ). Kap. VII. Geisteskranke 192 620 ℳ (192 600 ℳ). Kap. VIII. Oef⸗ fentliche Armenpflege 79 629,63 ℳ (79 229,63 ℳ). Kap. IX. Kultus —, Kap. X. Bezirks⸗Archiv 9400 ℳ (9400 ℳ). Kap. XI. För⸗ derung der Wissenschaften und Künste 2700 ℳ (1000 ℳ). Kap. XII. Zur Förderung der Landwirthschaft und Gewerbe 35 100 ℳ (35 600 ℳ). Kap. XIII. Beihülfen an Gemeinden 2500 ℳ (2500 ℳ). Kap. XIV. Verschiedene Ausgaben 6497,80 ℳ (6329,38 ℳ). Kap. XV. Oeffentlicher Unterricht 91 614,22 ℳ (90 901,29 ℳ). Summa der ordentlichen Ausgaben 1 035 520 ℳ (1 034 711,43 ℳ). B. Einnahmen. Kap. I. Einnahmen aus allgemeinen Bezirksfonds 563 985,3 ℳ (563 553.79 ℳ). Kap. II. Für den Dienst der unterstützten Kinder 22 620 ℳ (22 620 ℳ). Kap. III. Für Kreisstraßen und Gemeinde⸗Viecinalwege 225 239,85 ℳ (224 976,35 ℳ). Kap. IV. Für den Elementar⸗ Unterricht 83 674,22 ℳ (83 561,29 ℳ). Kap. V. Beitrag zu den Kosten der Geisteskranken 5500 ℳ (5500 ℳ). Kap. VI. Aus den 12 außerordentlichen Zuschlagspfennigen zu den 4 direkten Steuern zur Deckung des Defizits in den ordentlichen Einnahmen 85 000 ℳ (85 000 ℳ). Summa der ordentlichen Einnahmen 1 035 520 ℳ (1 034 711,43 ℳ). Extraordinarium. A. Ausgaben. Kap. I. Bezirksgrundstücke 4800 ℳ (4300 ℳ). Kap. II. Kreisstraßen und Vicinal⸗ wege 135 000 ℳ (135 000 ℳ). Kap. III. Bezirks⸗Irrenanstalt 10 000 ℳ (8000 ℳ). Kap. IV. Bezirksanleihen 198 246,89 ℳ (199 775,66 ℳ). Kap. V. Betriebsfonds — (1 556 920 ℳ). Kap. VI. Zuschüsse zu Bahnbauten 10 500 ℳ (—). Summa der außerordentlichen Ausgaben 358 546,89 ℳ (358 345,16 ℳ). B. Einnahmen. Kap. I. Die 12 außerordentlichen Zuschlagspfennige zu den 4 direkten Steuern nach Abzug von 85 000 ℳ 249 696,89 ℳ (249 696,89 ℳ). Kap. II. Geldbeiträge für Bahnbauten 1600 ℳ (1600 ℳ). Kap. III. Staats⸗ zuschuß für den Ausbau und Hauptverbesserungen der Kreisstraßen und für Gemeinde⸗Vicinalwege 100 000 ℳ (100 000 ℳ). Kap. IV. Sonstige zufällige außerordentliche Einnahmen 7250 ℳ (7500 ℳ). Summa der außerordentlichen Einnahmen 358546,89 ℳ (358 345,16 ℳ). — Im Ganzen Ausgaben 1 394 066,89 ℳ (1 393 056,59 ℳ); im Ganzen Einnahmen 1 394 066,89 ℳ (1 393 056,59 ℳ). 1
855 feststehende und
tens
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die seit kaum Jahresfrist definitiv begründete Deutsche Land⸗ wirthschaftsgesellschaft, welche den ausschließlichen Zweck hat, Ackerbau und Viehzucht, sowie die sonstige Technik des landwirthschaft⸗ lichen Betriebes zu fördern, hat das reiche Feld ihrer Thätigkeit von allen Seiten bereits in Angriff genommen. Die ansehnliche Zahl von 3500 Mitgliedern und ein inzwischen aufgebrachter Fonds von über 100 000 ℳ geben der Gesellschaft die Verpflichtung und die Berechti⸗ gung, auf ihre Ziele unverweilt loszugehen. Bereits im Juli d. J. wurde von der Gesellschaft eine erste Wanderversammlung in Dresden abgehalten, auch ist eine Anzahl Sonderabtheilungen in Thätigkeit, die einzelne Gebiete der Landwirthschaft in nutzbringender Weise be⸗ arbeiten. Die Gesellschaft ist nun auch der Ausführung einer ersten Ausstellung nähergetreten, der planmäßig alljährlich weitere Ausstellungen solgen sollen. Man beadsichtigt, einen Turnus von Ausstellungen einzurichten, so daß in jedem der zwölf Gaue, in welche Deutschland zu diesem Zwecke eingetheilt ist, von zwölf zu zwölf Jahren die Ausstellung wiederkehrt. Die deutsche Landwirth⸗ schaftsgesellschaft ist aus der freien Initiative der Landwirthe hervor⸗ gegangen, sie will alle strebsamen Landwirthe zu Selbstthätigkeit auf⸗ rufen, mußte daher auf eine spezielle staatliche Fürsorge, deren sich andere landwirthschaftliche Vereine Deutschlands erfreuen, von vorn herein verzichten. Demnach sind die Ausstellungen auf eigene Ein⸗ nahmen und die Erhebung von ausreichendem Standgeld angewiesen. Sollte in Folge des Standgeldes das Massenvieh fortbleiben, so dürfte dieser Umstand dazu angethan sein, daß ein wirklich erlesenes Vieh und desgleichen Geräthe sich auf den Ausstellungen zeigen werden.
Die Ausstellung von 1887 wird mit der Wanderversammlung dieses Jahres verbunden in Frankfurt a. M. stattfinden, ein Platz,
Märg 1885. Die Zahl der vom Bezirk zeitweise unterstützten
8B113“ S 8— 8 ü der sicher hierzu sehr geeignet ist. Der Gesellschaft stehen auch reichende Fonds zu Gebote, so daß die Ausstellung nach jeder R ch tung hin vollständig ausgestattet werden kann. Um die Preise kon⸗ kurrirt nur deutsches Vieh, übrigens ist ausländisches Vieh und Ne⸗ räthe von der Ausstellung nicht ausgeschlossen. Nur das Vieh, und zwar: Pferde, Rindvieh, Schafe und Schweine erhalten Preise, vo den Geräthen erhalten dagegen nur neue Erfindungen Auszeichnunge und zwar in Form von Denkmünzen. Im Ganzen sind von der Ge sellschaft 30 000 ℳ für Geldpreise ausgesetzt. Zu dieser Summe kommen noch die in Aussicht gestellten Preise wirthschaftlicher Körperschaften hinzu. So hat der wirthschaftliche Verein in Frankfurt a. M. 5000 ℳ und der Klub der Landwirthe zu Frankfurt einen Ehrenpreis, bestehend in einem silbernen Pokal im Werthe von 300 ℳ, und die württem bergische Centralstelle 2000 ℳ zu Preisen zur Verfügung gestellt Die Anmeldungen sind bis 1. März bei der Geschäftsstelle de Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft zu Berlin SW., Zimmer⸗ straße 7, zu bewirken.
Aus den Ausstellungs⸗Bedingungen und Vorschriften ist Folgen des von allgemeinem Interesse: Die Preise für Pferde theilen sich in Einzelpreise, Gesammtpreise für Kollektionen von Fohlen und Leistungspreise Letztere sind für Schrittprüfungen mit und ohne Last bestimmt. Die Preise für Rindvieh bestehen in Einzelpreisen, Ge⸗ sammtpreisen für Kollektionen von Sprung⸗Bullen und Kühen, sowie Leistungspreisen. Letztere sind nur auf Milchergiebigkeit ausgesetzt. 8
„Für Schafe und Schweine sind Einzelpreise ausgesetzt, für erstere auch Gesammtpreise nach näherer Bestimmung. Alle diese Preise sind Geldpreise von 50 — 350 ℳ für Einzelthiere, bis zu 750 ℳ für Kollektionen. 8 1 Für neue Erfindungen im Maschinenfache sind zehn silberne Denkmünzen ausgesetzt, übrigens werden Preise nicht ertheilt. Im Herbst wird im Anschluß an die Frankfurter Ausstellung eine Kon⸗ kurrenz von Obst⸗Dörr⸗ und Konservirungs⸗Apparaten in Frankfurt stattfinden. Die Ausführung der ganzen Ausstellung steht unter vier sogenannten Schauwarten. Diese haben darauf zu achten, daß alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung gegebenen Bestim⸗ mungen aufs Genaueste befolgt werden. Letztere sind bereits veröffentlicht und zeichnen sich durch große Genauigkeit und Voraussicht aus. Wem darin zu viel Reglement zu sein scheint, möge bedenken, daß eine ungeordnete Ausstellung ein Jahrmarkt ist und seinen Zweck ganz verfehlt. Aufs Peinlichste wird darauf gehalten, daß sede Angabe über oder Mani⸗ pulation mit dem Ausstellungsgegenstand, welche auf eine Täuschung hinausläuft, vermieden wird. Damit wird voraussichtlich erreicht werden, daß Alles von der Ausstellung fern gehalten wird, was nicht dahin gehört. Von ein und derselben Maschine darf nur je ein Exemplar von einem Aussteller ausgestellt werden. Der Katalog, namentlich der für Maschinen, wird mit besonderer Sorgfalt an⸗ gefertigt werden und wird, wenn die Ausstellung gelingt, ein voll⸗ ständiges Bild vom Besten, was dieser wichtige Zweig uns bietet, geben. 83
— Verein zur Spiritus⸗Verwerthung. (Chem. Ztg.) Der schlechte Geschäftsgang der Spiritusbranche ist die Ursache des Versuches, einen Verein zur Verwerthung des Spiritus zu bilden, der nichts Geringeres bezweckt, als den Inlandspreis für Spiritus vom Weltmarktspreise unabhängig zu machen. In dem vom einem schlesischen Comité erlassenen Rundschreiben wird eine Rechnung aufgestellt, der die Annahme zu Grunde liegt, daß der Inlandskonsum von jetzt ca. 310 000 000 1 auf 250 000 000 1 zurück⸗ geht, und der zum Export und Denaturirung kommende Spiritus statt jetzt mit 35 ℳ künftig nur mit 26 ℳ zu verwerthen ist. Dann kommen von je 100 1 Spiritus der Gesammtproduktion 62,5 1 zum Inlandskonsum und 37,5 1 zum Export und Denaturirung. Der Inlandspreis könnte, da der Importzoll für ausländischen Spiritus 94 ℳ pro 100 1 von 100 % beträgt, allmählich auf 100 ℳ pro 1001 erhöht werden, wonach sich der Netto⸗Ertrag pro 100 1 Spiritus auf 62,50 ℳ + 9,75 = 72,25 ℳ oder, abzüglich Steuer von 16 ℳ. auf 56,25 ℳ stellen würde, während der Netto⸗Ertrag, abzüglich Steuer, gegenwärtig nur 20 ℳ beträgt. Die Nettoverwerthung der Gesammtproduktion von 400 000 000 1 Spiritus würde dann 225 000 000 ℳ betragen, wogegen sie jetzt kaum 80 000 000 ℳ ergiebt.
Es wird von vornherein zugegeben, daß der zu gründende Verein eine derartige Verwerthung nur erzielen könnte, wenn sämmtliche Brennereibesitzer, welche über 600 ℳ Maischsteuer entrichten, mit Ausnahme der sog. Qualitätsschnapsbrenner, demselben beitreten. Der Beitritt des Brenners erfolgt unter Eingehung der Verpflichtung, zunächst für den Rest der Campagne 1886/87 seine Spiritusproduktion an den Verein zu dem Preise von 45 ℳ franko dem nächsten Haupt⸗ markte für Spiritus zu liefern. Diejenigen Brennereibesitzer, welche ihre Produktion bereits für die ganze Campagne zur laufenden Börsen⸗ notiz verschlossen haben, haben sich zu verpflichten, sich von den Ab⸗ nehmern nur 45 ℳ pro 100 1 auszahlen zu lassen, und den etwaigen Mehrertrag dem Verein zu überweisen. Letzterer übernimmt die Verpflichtung, jedem Mitgliede nach Jahresschluß pro rata seines mit Innehaltung des Maximal⸗Maischquantums gelieferten Spiritus 80 % vom Reingewinn auszuzahlen, 10 % zur Bildung eines Reserve⸗ fonds, Anlage von Lagerhäusern und Bestreitung der Vereinsunkosten zu verwenden und 10 % an die Vereinsmitglieder nach ihren Einzah⸗ lungen zu vertheilen. Jedes Mitglied erhält außerdem im Verhältniß des dem Vereine erwachsenen Gewinnes für jede 1000 1 Maischraum, welche er weniger als sein Maximal⸗Maischquantum bemaischt hat, eine Prämie von 10 ℳ, wogegen er für jede 1000 l, welche er mehr als sein Marimal⸗Maischquantum bemaischt hat, dem Verein 15 ℳ vergüten muß. — Die Höhe des Aktienkapitals ist auf 6 000 000 ℳ bemessen.
Noch in diesem Monat soll zur weiteren Realisirung dieses weit⸗ gehenden Projekts eine konstituirende Generalversammlung in Berlin stattfinden.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Das „Statistische Adreßbuch der Sparkassen Deutschlands“, herausgegeben von der Redaktion der volks⸗ wirthschaftlichen Zeitschrift: Die „Sparkasse“, Organ des deutschen Sparkassen⸗Verbandes (Dr. jur. Heyden in Lindengut bei Essen a. d. Ruhr), bietet zum ersten Mal eine vollständige Uebersicht des deutschen Sparkassenwesens. Das Adreßbuch hat folgenden Inhalt: Alpha⸗ betisches Verzeichniß. — Alphabetisches Verzeichniß derjenigen Spar⸗ kassen, welche den Uebertragbarkeits⸗Verkehr eingeführt haben. — Inhaltsverzeichniß. — Die Sparkassen Deutschlands. Königreich Preußen, Bayvern, Württemberg, Sachsen. Großherzgth. Baden, Hessen, Oldenburg, Sachsen⸗Weimar, Mecklenb.⸗Schwerin, Mecklenb.⸗ Strelitz. Herzogthum Braunschweig, Sachsen⸗Meiningen, Anhalt, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Fürstenthum Waldeck und Pyrmont, Lippe⸗Detmold, Schaumburg⸗Lippe, Schwarzburg⸗ Rudolstadt, Schwarzburg⸗Sondershansen, Reuß ält. Linie, Reuß jüng. Linie. Freie Stadt Bremen, Hamburg, Lübeck, Elsaß⸗Lothringen. — Das Adreßbuch ist vom Herausgeber direkt portofrei zu beziehen gegen portofreie Einsendung von ℳ 4,50, bei zwei und mehr Exemplaren mit 20 % Rabatt. Rosenstein & Hildesheimer in Berlin (Mohren⸗ straße 63.— 64) veröffentlichen Katalog IV. ihres antiquarischen Bücherlagers, enthaltend ein Verzeichniß von 764 werthvollen Werken aus verschiedenen Wissenschaften, die in ihrem Bücherlager vorräthig sind. Dieselben sind sehr verschiedenen Inhalts, betreffen Geschichte, Biographie, Geographie und Reisen, Naturgeschichte Genealogie, Münzen Wappen,
Theologie, Philosophie, Literatur, Siegel, Sprachwissenschaft, Bibliographie, Buchdruckerkunst ꝛc. ꝛc. fehlt es nicht an interessanten
Unter den aufgeführten Schriften Katalog Nr. 200 von Heinrich
und werthvollen. Lesser, Antiquariat und Buchhandlung in Breslau (Schweid⸗
Vor Kurzem erschien itzerstraße 16—18); „Werthvolle Werke aus allen Wissenschaften.“