1886 / 296 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Dec 1886 18:00:01 GMT) scan diff

emeinnützige Einrichtungen das Loos der Arbeiter zu ver⸗ essern. Die perfide Agitation dagegen werde seine Partei mit allen gesetzlichen Mitteln bekämpfen, wo sie sie finde. Wenn durch die Strikevereine der Zuzug aus anderen Gegen⸗ den gehindert werde, so sei das eine ungerechtfertigte Hinde⸗ rung der natürlichen Entwickelung. Ebenso unberechtigt sei die Forderung der Aufnahmeberechtigung für Arbeiter jeden Alters. Welche Veranlassung habe man, den jungen Leuten, die noch nicht dispositionsfähig seien, die Arena der Volksversammlung zu öffnen? Das widerspreche auch der Gesetzgebung in den Einzelstaaten. Auch die Frau gehöre nicht in die Volksver⸗ sammlung, sondern ins Haus! Die Fachvereine beschäftigten sich ganz sicher mit öffentlichen und politischen Angelegenheiten. Sie gehörten also unter die Vereinsgesetze. Diese Vereine zu nationalen, vielleicht sogar zu internationalen Verbänden zu vereinigen, erstrebten die Sozialdemokraten. Sie wollten dadurch die Waffe des Gesetzes stumpf machen. Die sozial⸗ demokratische Partei benutze die Fachvereine als Verkehrs⸗ zentren; dazu werde die deutschkonservative Partei ihnen nicht die Hand bieten! Dagegen müsse man die Arbeiter schützen und ihnen nationalen Geist einimpfen. Der Arbeiter solle sein Vaterland lieben, an seinem Glauben festhalten. Darin und in allen seinen berechtigten Forderungen wolle die konser⸗ vative Partei ihn unterstützen. In den §. 153 solle nach dem Antrage des Abg. Kayser eine ganz andere Tendenz hinein⸗ gebracht werden. Man wolle in dem §. 153 die Arbeiter vor gefährlichen Einflüssen schützen, aber berechtigte moralische Beeinflussungen nicht dadurch hindern. Der Antrag richte sich lediglich gegen die Arbeitgeber, welche ver⸗ hindert werden sollten, sich zu ihrem Schutze zu vereinigen. Wenn sie unberechtigte Beeinflussungen vornähmen, könne man sie auch nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung be⸗ strafen. Hätten die Arbeiter Arbeitsbücher, so wären solche Koalitionen der Arbeitgeber nicht zu befürchten; denn jeder Arbeiter könnte sich ausweisen. Diese Arbeitsbücher hätten die Sozialdemokraten nicht gewollt, in Folge dessen herrschten die jetzigen Zustände. In den meisten Fällen, wo maßvolle Forderungen der Arbeiter vorlägen, komme es zu einer Verständigung mit den Arbeitgebern. Meist aber fehle es an einem aus Vertretern beider Theile zusammengesetzten vermittelnden Organ, welches ge⸗ eignet sei, die Streitigkeiten zu schlichten. Hätte man ein solches Organ, welches wohl in der Berufsgenossenschaft liegen und mit einem Arbeitsnachweis verbunden werden könnte, so würden die meisten Strikes entbehrlich werden. Zu diesen orderungen aber, wie sie in dem Antrage gestellt würden, G die Konservativen Nein! und Niemals! (Während dieser Rede war der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer erschienen.) Der Abg. Schrader hielt die Ansichten des Abg. Acker⸗ mann nicht für derartig, daß damit die Frage gelöst werden könne. Er erblicke in der Koalitionsfreiheit die nothwendige Voraussetzung und exemplifizire auf die englischen Zustände, wo feste, die große Zahl der Arbeiter umfassende Arbeiter⸗ Vereinigungen beständen, von tüchtigen und zielbewußten Führern geleitet, die nicht agitatorische, sondern für Arbeit⸗ geber und Arbeiter gleicher Weise heilbringende Zwecke an⸗ strebten. Nur wenn man das Gleiche in Deutschland einführe, werde man das erreichen, was der Antragsteller beabsichtige: nicht eine Schädigung der Interessen der Arbeiter, sondern sie zu fördern und zu stützen im Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeiter. Das Gesetz von 1878 habe keinen andern Zweck, als die sozialdemokratischen Bestrebungen zu verhindern, keines⸗ wegs einfach politische, noch weniger Gewerk⸗ oder öffentliche Bestrebungen. In neuerer Zeit hätten aber die Anwendungen jenes Gesetzes eine Ausdehnung gefunden, die fast alle öffent⸗ lichen Angelegenheiten betreffe. Es liege darin eine große Ungerechtigkeit, und die Deutschfreisinnigen seien nicht ab⸗ geneigt, dem Antrag zuzustimmen. Gegen die Fassung des Antrags hätten sie aber Bedenken, weil sie ihren Zweck nicht erreiche. Denn in dem Augenblick, wo ein Verein sozialdemokratischen Bestrebungen huldige, falle er unter dieses und nicht mehr allein unter das Vereinsgesetz, wolches letztere der Antragsteller der Landesgesetzgebung ent⸗ zogen wissen wolle. Die Deutschfreisinnigen hielten für drin⸗ gend nothwendig, daß die arbeitenden Frauen sich ebenso ver⸗ einigen dürften wie männliche Arbeiter. Schließe man die Frauen von der Arbeit aus, so würden sie auch nicht das Bedürfniß haben, sich zu vereinigen. Das jüngste Vorgehen der Gerichte gegen die Frauenvereine halte er für ganz ungerechtfertigt. Der §. 153 richte sich in der neuen vorgeschlagenen Form nach seiner Meinung keines⸗ wegs blos gegen die Arbeitgeber. In der vom Antrag⸗ steller angezogenen schwarzen Liste der Arbeitgeber finde er ein starkes Mittel der Nöthigung. Er sei also daäfür, den Antrag an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen. Es handele sich dabei um das Wohl einer großen Zahl von Personen und um Mißstände, die weit über die Grenzen der Sozialdemokratie hinausreichten; denn jetzt sei auch das Ver⸗ einsrecht derjenigen Arbeiter beschränkt, die nicht der Sozial⸗ demokratie angehörten. Nur dann, wenn sich die Arbeiter daran gewöhnten zu denken, sich in Vereinen zu organisiren, würden sie ihre Lage heben. Namentlich gelte dies von den Gewerk⸗ und Fachvereinen. . Der Abg. Struckmann knüpfte an das an, was der Abg. Schrader hervorgehoben hat. Es handele sich nicht um Ver⸗ eine, die sich zum Zwecke der Erreichung besserer Arbeits⸗ bedingungen gebildet hätten, sondern um solche Vereine, welche damit allerlei Nebenzwecke verbänden. Ersteres sei aber auf Grund der bestehenden Gesetzgebung längst gewähr⸗ leistet, eine Aenderung also nicht nöthig, sofern die Handhabung der Gesetze eine richtige sei, und sei Nes der Fall, so se ein Appell an die zuständigen Behörden angezeigt. Wenn der Abg. Kayser ver⸗ lange, es solle hen Vereinen gestattet werden, sich mit einander u verbinden, so sei dies durch den §. 153 längst gewährt, enn wenn dergleichen Vereinigungen verboten wären, so hätte dieses Verbot die Reichsgesetzgebung aufgehoben. Sie seien also zulässig. Auch das Gesetz von 1850 verbiete nur die Verbin⸗ d von politischen Vereinen, nicht aber für Vereine, welche nur bessere Arbeitsbedingungen anstrebten. Natürlich, wenn letztere politische Färbung erhielten, dann sei eine Entscheidung von Richtern und der Polizei wohl begreiflich. Auch das Vereinsgesetz verbiete nicht die Verbindung von Vereinen, welche nur bessere Arbeitsbedingungen anstrebten. Privilegien könnten allerdings nicht zu Gunsten des einen oder des anderen Vereins etablirt werden, und ver⸗ quicken ließen sich politische mit unpolitischen Tendenzen. Die Erlangung besserer Arbeitsbedingungen sei eben oft nur

politische und religiöse und andere Zwecke verfolgten. Solche Vereine deshalb, weil sie auch die Besserung der Arbeits⸗ bedingungen erstrebten, vom Vereinsgesetz frei zu machen, würden doch selbst die Fraktionsgenossen des Abg. Schrader nicht gewillt sein. Der §. 153 in der Fassung des Abg. Kayser sei ein zweischneidiges Schwert, welches ebenso gut gegen Arbeitnehmer wie gegen die Arbeit⸗ geber gerichtet werden könne. Gerade dadurch griffen die Sozialdemokraten in die Koalitionsfreiheit der Arbeiter ein. Die Interpretation des §. 153, wie sie vom Bundesrathstisch vorgetragen worden sei, sei die allein berechtigte. Die Ver⸗ abredungen der Arbeitgeber unter sich seien juristisch nicht bindend, weder die Kaution könne verfallen, noch könne eine Strafe verhängt werden, schon nach den jetzigen Gesetzen. Die Nationalliberalen sähen also nicht ein, warum diese geändert werden sollten. Er glaube, man schädige das Recht, wenn man das Gesetz ändere. Die nationalliberale Partei werde auf dem Platze sein, wenn es sich darum handele, das be⸗ stehende Gesetz zu schützen. Der Abg. Dr. Lieber äußerte: Das Centrum freue sich, auch an der sozialdemokratischen Partei Bundesgenossen zu finden, wenn es sich darum handele, die Koalitionsfreiheit zu schützen. Nicht auf die juristischen Gründe des Abg. Struck⸗ mann wolle er eingehen, sondern nur hervorheben, daß man ein Gesetz nur dann ändere, wenn dasselbe entweder eine Lücke zeige, oder sich der Handhabung des Gesetzes Schwierigkeiten entgegenstellten. Auch er und seine Partei hielten es für Aufgabe des Reichstages, die Koalitions⸗ freiheit überall zu schützen, und danke er daher dem Antragsteller, die entsprechende Anregung gegeben zu haben. Was die einzelnen Punkte betreffe, so halte er beispielsweise für nicht angezeigt, einen Arbeiter jeden Alters in den Verein aufzunehmen, das gäbe Unzuträglichkeiten zwischen Arbeit⸗ gebern und Arbeitnehmern. Wenn der Abg. Ackermann den Arbeitern vorschreiben wolle, unter welchen Umständen ein Strike berechtigt sei, so müsse dies dem Ermessen der Arbeiter selbst überlassen bleiben, sie wüßten am besten, wo sie der Schuh drücke und was sie zu thun und zu lassen hätten. Sehr wichtig wäre es, darauf hinzuweisen, daß, wenn man die Koalitionsfreiheit irgendwie beschränke, diejenigen Arbeiter, welche heute noch nicht der Sozialdemokratie angehörten, un⸗ fehlbar derselben in die Arme getrieben werden würden. Der proponirte Fachverein wäre daher sehr erstrebenswerth, nur so würde man dem Umsichgreifen der Sozialdemokratie vor⸗ beugen können. Er beantrage Verweisung des Antrags an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Kayser bemerkte als Antragsteller in seinem Schlußwort, daß es sich nicht lohne, auf die Ausführungen des Abg. Ackermann einzugehen, der alles Mögliche als eine von Gott eingesetzte Ordnung betrachte. Schließlich könnte er noch behaupten, daß 30 Lohn per Stunde eine Gottesord⸗ nung sei und daß deshalb 35 nicht gezahlt werden dürften. Wo der Abgeordnete einen Sozialdemokraten wittere, denke er gleich an Umsturz und Revolution. Seien die Arbeiter von 17 bis 21 Jahren zu unreif, an politischen Versammlungen Theil zu nehmen, so seien es auch die Studenten, die sich doch ja um alle möglichen politischen Dinge kümmerten. Er hoffe dennoch, daß durch die Kommissionsberathungen das schwere Geschick der Arheiter erleichtert werden würde. Glücklicherweise habe der Abg. Ackermann nur für seine Person und nicht für seine Partei gesprochen.

Der Abg. Ackermann erklärte in einer persönlichen Be⸗ merkung, daß er im Auftrage seiner Fraktion, welcher er die Gedanken, von denen er ausgehen gewollt, vorgetragen habe, gesprochen habe.

Der Antrag Kayser wurde einer Kommission von 21 Mit⸗ gliedern überwiesen.

Um 5 Uhr vertagte sich das Haus auf Freitag 2 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Vergleichung der Kindersterblichkeit im Groß⸗ herzogthum Mecklenburg⸗Schwerin mit der in Preußen (Stat. Corr.). Dem kürzlich veröffentlichten Buche „Beiträge zur Statistik Mecklenburgs, vom großherzoglichen statistischen Bureau zu Schwerin (X. Bd. 3. Heft 1886)“, sind folgende Angaben über die durchschnittliche Kindersterblichkeit während der Jahre 1876 bis 1884 im Großherzogthume Mecklenburg⸗Schwerin zu entnehmen, welche wir in der nachstehenden Tabelle mit den Angaben über die durchschnittliche Kindersterblichkeit im preußischen Staate während der Jahre 1877 bis 1882 zusammenstellen.

Es überlebten durchschnittlich von 1000 Geborenen einschließlich der Todtgeborenen

von den ehelichen Knaben: die Geburt 1

im preußischen Staate 1877 S in Mecklenburg⸗Schwerin 1876 bis 1884 . . von den unehelichen Knaben: im preußischen Staate 1877 ““ in Mecklenburg⸗Schwerin 1876 bis 1884 . .. von den ehelichen Mädchen: im preußischen Staate 1877 EiS 185́2 . in Mecklenburg⸗Schwerin 1876 bis 18807 . . von den unehelichen Mädchen im preußischen Staate 1877 4““ 950 in Mecklenburg⸗Schwerin 1 e“ 961 899 847 743 Aus dieser Zusammenstellung ergiebt sich, daß die Sterblichkeit der ehelichen Kinder im ersten Lebensjahre im preußischen Staate bei den Knaben um 5,1, bei den Mädchen um 4,2 % der Geborenen höher ist als in Mecklenburg⸗Schwerin. Auch die Sterblichkeit der unehelichen Kinder ist im preußischen Staate höher als in Mecklenburg⸗Schwerin, und zwar beträgt der Unterschied bei den Knaben 11,2 % und bei den Mädchen 10,5 % der Geborenen. Der Unterschied in der Todtgeburtsziffer und der Sterblichkeit der im ersten Jahre stehenden Kinder erklärt sich zum Theil daraus, daß in Mecklenburg⸗Schwerin die weibliche Bevölkerung viel weniger alss im preußischen Staate in Fabriken und anderen gewerblichen Anlagen erwerbsthätig ist. Außerdem ist die durchschnitt⸗ liche Ernährung in Mecklenburg viel besser als die unserer Ober⸗ schlesier, niederschlesischen Leinen⸗ und Textilarbeiter u. s. w., die gerade auch an Kindern sehr fruchtbar sind. Bei manchen Berufs⸗ zweigen, in denen vorzugsweise Arbeiterinnen beschäftigt werden, wie Spiegelfabrikation, Fabrefatson von Gummiwaaren, bunten Federn, Luxuspapier, Einstäuben Brüsseler Spitzen, verschiedenen Arbeiten mit

das Alter von Monat 3 Monaten 1 Jahr 957 851

959 h 881

942 954 965

963

Die Reichspostsparbank der Niederlande 1885 (Stat. Corr.) Die von uns schon öfter besprochene Entwickelung der niederländischen Postsparkasse ist nach dem neuesten amtliche Bericht in den bisher verflossenen fünf Jahren des Bestehens diesen Kasse ununterbrochen eine recht erfreuliche gewesen. Es hat sich v— 1881 bis einschließlich 1885 die Zahl der am Jahresschlusse umlaufenden Sparkassenbücher von 22 831 auf 46 242 bezw. 67 922, 90 978 und 112 308, das gesammte Einlegerguthaben von 858 622 auf 2 018 975 bezw. 3 217 605, 4 650 717 und 6 368 017 Fl. vermehrt. Auf ein Spar⸗ kassenbuch entfiel Ende 1885 eine Einlage von 56,70 Fl. und wurden während des ganzen Jahres durchschnittlich 2,9 (im Vorjahre 27 Einzahlungen geleistet, davon insgesammt 11,4 % in Postwerthzeichen An dem Gesammtguthaben waren 20 943 Bücher mit Beträgen unter x28 or E r : 8 2 922922- . r 1 Fl., 35 552 mit höheren Beträgen unter 10, 38 897 mit solchen unter 100 und 16 916 mit solchen über 100 Fl. betheiligt. Die überwiegende Mehrzahl der Einleger gehört dem kleineren Mittel⸗ stande, den Handwerkern, niederen Beamten, Dienstboten und jugendlichen Personen, nur ein geringer Theil dem „vierten Stande“ an. Daneben dient die Anstalt auch vielen Officieren, Be⸗ amten und Geschäftsangestellten als Depositenbank für die⸗ jenigen Theile ihres Gehaltes, welche sie nicht sogleich nöthig haben, allmählich aber doch wieder abzuheben gedenken, zählt also auch viele Klienten, die nicht Sparer im eigentlichen Sinne des Wortes sind. Die Spargelder waren im Durchschnitte zu 3,63 (im Vor⸗ jahre noch zu 3,82) % untergebracht und lieferten 198 903 Fl. Zinsen wovon 138 468 Fl. den Einlegern vergütet wurden; die Verwaltungs⸗ kosten beliefen sich auf 1,29 (im Vorjahre 1,58) % des Gesammt⸗ guthabens der Einleger. Die Zahl der für den Dienst der Reichspost⸗ sparbank geöffneten Bureaux betrug am Jahresschlusse 1131 (gegen 1122 im Vorjahre), von welchen 59 (im Vorjahre 82) weder Ein⸗ zahlungen noch Rückzahlungen zu verzeichnen hatten. Unter den während der Berichtsperiode erlassenen Verwaltungsvorschriften für den weiteren Ausbau der Postsparkasse verdient die Zulassung der Abhebung von Spargeldern durch Telegramm, von welcher allerdings bisher nur wenig Gebrauch gemacht worden ist, besonderer Erwähnung. Nach Provinzen betrachtet, hat sich die Postsparkasse am kräftigsten in Nordholland, am schwächsten in Drenthe und Groningen, wo von Alters her zahlreiche Privatsparkassen bestehen, entwickelt. Ein sehr günstiges Bild gewährt die in unserer Quelle anhangsweise gegebene Uebersicht der Gesammtsparthätigkeit (unter Mitberücksichtigung der Privatsparkassen) in den drei bedeutendsten Städten des Königreiches. Danach kam Ende 1885 ein Einleger in Haag auf 6, in Amsterdam auf 5 und in Rotterdam schon auf 3 ½ Einwohner. Nach dem in der „Landes⸗Zeitung f. Els.⸗Lothr.“ veröffent⸗ lichten definitiven Ergebniß der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 betrug die ortsanwesende Bevölkerung Elsaß⸗Lothringens am genannten Tage 771 269 männliche und 793 086 weibliche, zu⸗ sammen 1 564 355 Einwohner. Davon entfallen auf die Bezirke Unter⸗Elsaß 299 457 m. und 312 620 w., zusammen 612 077 E, Ober⸗Elsaß 224 022 m. und 238 527 w., zusammen 462 549 E,, Lothringen 247 790 m. und 241 939 w., zusammen 489 729 E. Im Stadtkreis Straßburg wurden 56 932 m. und 55 055 w. Einwohner, zusammen 111 987 E., im Stadtkreis Metz 30 195 m. und 23 877 w. zusammen 54 072 E., in Mülhausen mit Dornach 36 330 m. und 38 874 w., zusammen 75 204 E. gezählt. Gegen den 1. Dezember 1880 hat die Bevölkerung in Elsaß⸗Lothringen um 2315 ab⸗, in Straßburg um 7516, Metz um 941 und Mülhausen mit Dornach um 7064 zugenommen. Das gelbe Fieber in Rio de Janeiro von 1871 bis 1886. Das gelbe Fieber wurde im Jahre 1849 in die brasilia⸗ nische Hauptstadt eingeschleppt und ist seitdem nicht mehr erloschen Bald zeigte die Krankheit einen epidemischen Charakter, bald trat sie nur sporadisch auf, wie folgende, der „Gazetta das Noticias“ entnom⸗ mene Zusammenstellung ausweist. Es starben am gelben Fieber: im Jahre Personen v Personen 1871 8 1878 1872 102 1879 1873 3659 1874 829 1875 1292 1876 3317 1877 -eö Vom 1. Januar 1871 bis 31. Dezember 1884 15 338 Personen am gelben Fieber, mithin durchschnittlich jähr⸗ lich 10995. Auch im Jahre 1885 ist eine Gelbfieber⸗Epidemie in Rio gewesen, die am 23. November amtlich für erloschen erklärt wurde und wenige Tage später, begünstigt durch große Hitze und anhaltende Dürre, mit erneuter Heftigkeit ausbrach. Es starben noch bis zum Jahresschluß 66 Personen. Im Januar 1886 nahm die Epidemie eine gefährliche Ausdehnung an, wie folgende Angaben zeigen. Es starben im laufenden Jahre im Januar 160 Personen, Februar 345 8 MN11 8 Mätrz über 400 8 11ö16 8 Die Gesammtsterblichkeit vom 20. November 1885 bis zum 14. Juni 1886 betrug mithin ca. 1300 Individuen, im Jahre 1886 allein ca. 1240. Die Krankheit nahm in vielen Fällen einen ungemein raschen Verlauf und wurden, wie immer, die nicht akklimatisirten Europäer und diejenigen Brasilianer, welche aus dem Innern des Landes oder aus anderen, fieberfreien Gegenden zureisten, am meisten betroffen.

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im April 288 Personen,

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

und verbesserten Auflage der

„Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich, nebst den

der fünften, vermehrten auf den Civilprozeß bezüglichen Bestimmungen des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes und den Einführungsgesetzen“, erläutert vom Ge⸗ heimen Ober⸗Justiz⸗Rath ꝛc. Struckmann und dem Geheimen Ober⸗ Finanz⸗Rath ꝛc. Koch, ist zu Berlin und Leipzig im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) vor Kurzem die 4. Lieferung erschienen. Dieselbe enthält vom Buch 3 (Rechtsmittel) den Schluß des 2. Ab⸗ schnittes (Revision), und den 3. Abschnitt (Beschwerde); ferner das 4. Buch (Wiederaufnahme des Verfahrens), das 5. Buch (Urkunden⸗ und Wechselprozeß), das 6. Buch (Ehesachen und Entmündigungs⸗ sachen mit seinen 2 Abschnitten „Verfahren in Ehesachen und „Verfahren in Entmündigungssachen“), das 7. Buch (Mahnverfahren), und den 1. Abschnitt des 8. Buches (Zwangs⸗ vollstreckung), „Allgemeine Bestimmungen.“ Wie in den vorauf⸗ gegangenen Lieferungen, so ist auch in der vorliegenden vierten der Text von einem reichhaltigen und lehrreichen Kommentar begleitet. Ebenso gehen den einzelnen Büchern, sowie hin und wieder auch ein zelnen Abschnitten einleitende Vorbemerkungen voran, um den Leser über den leitenden Gedanken zu orientiren. An einer Mittheilung der betreffenden Literatur fehlt es gleichfalls nicht. In der Erläuterumg selbst ist die sorgfältige Benutzung der Rechtsprechung des Reichs⸗ erichts und der obersten und Ober⸗Landesgerichte, sowie der reichen ö namentlich auch der sämmtlichen Kommentare und ihrer neuesten Ausgaben und der neueren Lehrbücher des gemeinen un preußischen Rechts auch in der vorliegenden 4. Lieferung übera

erkennbar. 8 8 Von den „Beiträgen zur Erläuterung G Deutschen Rechts“, die, in besonderer Beziehung 6”- das Preußische Recht mit Einschluß des Handels⸗ ne Wechselrechts, von Dr. J. A. Gruchot begründet, in drühih Folge vom Reichsgerichts⸗Rath Rassow und dem Geh. Fustg Kath Küntzel Verlin, Verlag von Franz Vahlen) herausgege 2 werden, sind kürzlich wiederum 2 Hefte, das 6. Heft des X. Jahrganah der dritten Folge (des XXX. Jahrg. der ganzen Reihe der Beiträg⸗ und ein „Beilageheft“ zu demselben erschienen. Wie die früheren Het über deren Inhalt wir bei ihrem Erscheinen berichtet haben, bringen al 1 die vorliegenden 2 Hefte für den Juristen nicht unwichtiges Materia Zunächst enthält das 6. Heft 6. Abhandlungen (Nr. 23—2

Quecksilber, Arsenik und Blei u. s. w. wird der Todeskeim den Kindern

ein Theil des Programms gewisser Vereine, die daneben noch 8 16 6

Mutkerleib t 2 t 1 9 2 8 schon im Mutter eibe eingepflanz E

zwar 1) Zur Lehre von der Klageänderung,

von Pro „Dr. Adolf

Abtre von Demselben; 3) Die Tragweite der

z Die projeß⸗ auf den

worgestellt, von Geset über das l 9 peerh. iict⸗pbvsische Personen das Armenrecht? von Rechtsa

Gerichts⸗Assessor Dr. Gerbaulet; 4)

Praxis.

in Urtheilen des Reichsgerichts bei verschiedenen

Prozessen (Nr. 47 54). An diese Mittheilungen s

eine „Literatur“ d. h. eine er theils kürzerer Besprechungen und staatswissenschaftlicher Schriften, sowie Uibersicht rechtswissenschaftlicher Zeitschriften ethält dasselbe 6. Heft 5 Inhalts⸗Verzeichniß des XXX. Jahrgangs (dritte

no und

„In ein „Sachteg „Beilageheft⸗ züne Rechtsfälle (Urtheile des Reichsgerichts)“ eine z. Hefte mitgetheilten Abschnitts, von Nr. 55 154 muen Inhaltsangabe des „Beilagehefts“.

Im Verlag von J. Guttentag (D. Collin) zu Berlin und zirig ist von dem Werk „Allgemeines Landrecht für die s 8 Unter Andeutung der obsoleten oder wufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren und gelten⸗ ren Bestimmungen, herausgegeben mit Kommentar in Anmerkungen Mit besonderer Berücksichti⸗ Achilles, Ober⸗ Geheimer Justiz⸗Rath,

hreußischen Staaten.

von Dr. C. F. Koch. Achte Auflage. sung der Reichsgesetzgebung bearbeitet von A. andesgerichts⸗Rath, Dr. P. Hinschius, orentlicher Professor der Rechte, R. Jochow, Fustiz-Rath, F. Vierhaus, Regierungs⸗Rath“,

J. (Schluß⸗) Lieferung erschienen. Mit derselben

drr 8. Auflage von Koch's Landrecht, die aus 2 Theilen oder 4 Bän⸗ Dieser 4. Band umfaßt vom

den besteht, zum Abschluß gelangt. 2 Theil des „Allgemeinen Landrechts“ Tit. 9 20, (von den Pflichten und Rechten des Adelsstandes), 1 ten und Pflichten der Diener des Staats), 11 (von

Michten der Kirchen und geistlichen Gesellschaften, in 20 Abschnitten),

1 (von niederen und höheren Schulen), 13 (von Michten des Staats überhaupt), 14 änkünften und fiskalischen Rechten), Regalien des Staats in Ansehung der Häfen und Meeresufer, in 5 Abschn.), 16 Staates auf herrenlose Güter und Sachen, den Rechten und Pflichten des Staates zum Unterthanen, in 2 in 9 Abschn.), 19 (von Armenanstalten und anderen ), 20 (von Verbrechen und Strafen). Wie in den Bänden, so sind auch in dem vorliegenden

kungen begleitet. dem Geheimen Justiz⸗Rath Prof. Dr. Hinschius

Titel von Titel 13 an von dem Regierungs⸗Rath Vie worden. Der Druck der Titel 10—12 ist, 1 des Jahres 1884 begonnen, im Herbst lrolledet gewesen, hat aber dann, um

28 zum Abschluß zu bringen, sistirt Dadurch sind zu den gedachten Titeln, nament sicht auf die inzwischen erlassenen Gesetze für

rohn

Kirche und vor Allem auf das tief einschneidende kirchenpolitische Gesetz

vom 21. Mai 1886, dessen Abänderungen allerdings gehoben werden konnten, eine Reihe worden. Diese Nachträge und Berichtigungen werde . (Schluß⸗) Lieferung oder

gungen zum 1.—3. Bande.“ bilden zwei sehr sorgsam gearbeitete Register, 1400 bis 1886 und ein Sachregister s ganzen Werkes beträgt 80

der früheren Lieferungen und Bände

tschäänken wir uns hier auf diesen neuen Hinweis. Von dem Werk „Die Rechtsgrundsätze ereußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts“ be. Parey (Berlin, 1886, Heine's Verlag) ist soeben rung erschienen. Dieselbe enthält von der 1.

die Fortsetzung und den Schluß Gutsbezirke), sowie die Rubrik 6 22 Abtheilung (Kultus,

olgenden 5 Rubriken:

ung rechtshängiger Ansprüche in ihrem d 1 Bestimmungen der 39 Ges. vom 5. Mai 1872 und Einfluß letzterer Vorschriften 8 Einwand der Rechtshängigkeit, an einem praktischen Falle

Urheberrecht, von Rechtsanwalt Dr.

Bemerkungen über die unzulässige Berufung, von Landrichter Hans. sa 2 Auf diese Abhandlungen folgen unter der Ueberschrift: „Aus der Einzelne Rechtsfälle“ längere oder kürzere

Anzahl (Nr. 55 70) theils Anzeigen juristischer

noch mehrere Register, und zwar

Tor 1“ X Folge X)“, sowie Sachregister zum XXX. Jahrgange (dritte Folge X)“. liefert unter der Ueberschrift „Aus der Praxis. Ein⸗ Fortsetzung des im

0 (von den Rech⸗

(von 15 (von den Rechten und Landstraßen, (von den Rechten 8 överescch) G besonderen Schutze sein

Abschn.), 18 (von Vormundschaften und W

4. (letzten) Bande die enzelnen Paragraphen von zahlreichen und höchst leh In diesem 4. Bande sind die Titel 10—12 von

nachdem

erst

von Nachträgen erforderlich ge⸗

) Li der letzten Lieferung des 4. Bandes mit⸗ getheilt. Auf diese folgen sodann Weiterf Nachträge erichtt Den Schluß der 27. Lieferung endlich ein chronologisches von zu dem ganzen Werke. Der Preis Da wir uns bei dem Erscheinen dieses trefflichen Werkes schon wiederolt mehr oder weniger ausführlich über dasselbe geäußert, so

da b G Abtheilung (Angelegen⸗ eiten der Kommunal⸗ und staatlichen Verwaltungsbezirke) der 5. Rubrik (Landgemeinden und R (Gemeindeholzungen), sodann die Schule und Personenstand) vollständig unter

Die evangelische und katholische Kirche,

Einfluß auf den Synagogengemeinden, die Schule, Zwangserziehung verwahrloster Kinder, Standesamt und Personenstand; endlich von der 3. Ab⸗ theilung. (polizeiliche Angelegenheiten) die 7 ersten Rubriken: Im .. d Fc Allgemeinen auch Zwangsmittel, die Jagd, der Waldschutz, die Das neue belgische Fischerei, das Wasser, die Deiche, die Wege. Ueber Zweck und An⸗ Fuld; 5) Haben lage dieser Schrift, die in kurzer, gedrängter Form die Rechtsgrund⸗ nwalt Dr. Sturm; seg⸗ zusammenfaßt, welche der oberste Gerichtshof für Verwaltungs⸗ en aufgestellt hat, haben wir uns schon früher bei Anzeige der 1. Lieferung dieses Werkes ausgesprochen, weshalb wir auf dieselbe . Saa 1 Sammlung ebensowohl r den Juristen, als auch für den Laien ei b ützliche barvcnschs Pflen. al eine höchst nützliche und Illustrirte Zimmer⸗Flora. Praktische Winke An⸗ zucht und Pflege der Pflanzen, besonders der eüftisch der Veranda als Wintergarten und im Freien. Nebst Anweisung zum Trocknen, Bleichen und Färben von Gräsern, Blumen und Blättern, auch deren Verwendung zum Kranz, Blumenstrauß, Blumen⸗ kissen ꝛc., und Anhang: „Der Obstbaum und Weinstock in Töpfen.“ Mit 1 Titelbilde und 112 Abbildungen im Text von O. Hüttig. Oranienburg 1886. Ed. Freyhoff’s Verlag, Preis eleg. brosch. 4 in Prachtband 5 In diesem mit zahlreichen Illustrationen ausgestatteten Buche bietet der als Lehrer des Gartenbaues weithin bekannte Gartendirektor Hüttig dem Blumenfreunde eine Fülle von Rathschlägen und Winken über die Zucht und Pflege der Pflanzen und Blumen in Wohnräumen und im Garten. Doch nicht allein der Pflege der lebenden Pflanzen und Blumen ist das Werk gewidmet, auch über die Behandlung und Er⸗ haltung der abgeschnittenen Pflanzen sowie das Trocknen, Bleichen und Färben derselben, wie sie in Kränzen und Bouquets jetzt in imitirter Frische und natürlicher Farbenpracht von den großen Gärtne⸗ reien in den Handel kommen, giebt das Buch Aufklärung und An⸗ weisung. Hüttig's praktische Rathschläge über die in letzter Zeit be⸗ sonders beliebt gewordene Obstzucht in Töpfen, welche der Zimmer⸗ zierde, wie auch des praktischen Nutzens wegen zu empfehlen ist, dürften eine werthvolle Beigabe sein. Allen Blumenfreunden wird dieses auch zum Geschenk recht geeignete Buch willkommen sein.

Mittheilungen Rechtsfällen und chließt sich sodann

(Nr. an.

71) eine Außerdem ein

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Geheimer Ober⸗ vor Kurzem die ist der 4. Band

und zwar Tit. 9

den Rechten und

ö 18 Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften. en Staats⸗ Hermann Rosenthal.

August Boettcher, Wil⸗

Zweijährig⸗Freiwillige. Von 2. vermehrte Auflage. Berlin, Verlag von helmstraße 22a. (Preis 75 Pf.)

Die Arbeiter⸗Versorgung. Centralorgan für die Staats⸗ und Gemeindeverwaltungsbehörden, Vorstände der Krankenkassen und urate Berufsgenossenschaften. (Herausgegeben von J. Schmitz zu Berlin C milden Stiftun⸗ Aleranderstraße 36a.) Nr. 29. Inhalt: Amtlicher Theil: 1) Um⸗ voraufgegangenen fang der Versicherungspflicht. 2) Begriff des „Eisenbahn⸗Betriebes“ (§. 1 des Ausdehnungs⸗Gesetzes). 3) Wer ist als Unternehmer an⸗ zusehen? (§. 9 Abs. 2 U.⸗V.⸗G.). 4) Verfahren bei Ueberweisung des Betriebes zu einer bestimmten Berufsgenossenschaft, falls der Unternehmer bereits einer anderen Berufsgenossenschaft angehört (§§. 11, 36, 37, 38 Abs. 3 U.⸗V.⸗G.). Nichtamtlicher Theil: Die Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. III. Entscheidungen zum Krankenversicherungs⸗ Gesetz: 18) Ueber den Begriff einer vorübergehenden Beschäftigung (§. 2 Ziff. 1 K.⸗V.⸗G.). 19) Die Erstattungspflicht des Arbeit⸗ gebers aus §. 50 des Krankenversicherungs⸗Gesetzes erstreckt sich auch auf den Fall einer verspäteten oder inhaltlich falschen Anmeldung. 20) Zu §. 75 K.⸗V.⸗G. und §. 4 Abs. 5 H.⸗K.⸗G. Schieds⸗ gerichtliche Entscheidungen: 8) Nur die „beim Betriebe“ sich ereignen⸗ den Unfälle fallen unter das Unfallversicherungs⸗Gesetz (§. 1 U.⸗V.⸗G.). 9) Ueber den Begriff des, Betriebsunfalls“ (§. 1 U.⸗V.⸗ G.). 10) Ueber den Einfluß bereits vorhanden gewesener körperlicher Fehler auf das Maß der durch einen Unfall verminderten Erwerbsunfähigkeit. 11) Die Verminderung der Erwerbsfähigkeit ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bemessen; Unzulässigkeit eines festen Tarifs. 12) Maß der verminderten Erwerbsfähigkeit. 13) Vorsätzliche

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und die übrigen erhaus bearbeitet er im An⸗ desselben bereits die früheren werden müssen. lich mit Rück⸗ die evangelische

nur kurz hervor⸗ n zu Anfang der

und Berichti⸗

Inhalt: Die Ergebnisse der Krankenversicherung beim Erzbergbau des Königreichs Sachsen im Jahre 1885. Eine Berufsgenossenschaft deutscher Schlosser. Ueber die Sektionen der Berufsgenossenschaften. Zur Unterhaltung und Belehrung. Entscheidungen und Verord⸗ nungen. Vermischte Nachrichten. Fragekasten. Beantwortung der Fragen. Briefkasten. Inserate. Thiermedizinische Rundschau mit besonderer Berücksich⸗ tigung der vergleichenden Pathologie und des gesammten Veterinär⸗ Medizinalwesens. Gleichzeitig Organ zur Vertretung der Interessen des thierärztlichen Standes. (Herausgeber Dr. G. Schneidemühl, Halle a. S.) Nr. 6. Inhalt: Prof. H. Immermann: Ueber Rheumatismus. (Schluß.) Die neue Millitär⸗Veterinärordnung. (Schluß.) Pütz: Zur Therapie des Hufkrebses. Fürbringer: Ueber illusorische und praktische verwerthbare Sublimatlösungen in Brunnenwasser. Schweninger: Notiz über Ichthyol. Veterinär⸗ polizei und gerichtliche Thierheilkunde. Oeffentliche Gesundheits⸗ pflege. Mittheilungen aus thierärztlichen Versammlungen. Standes⸗Angelegenheiten. Tagesgeschichte. Bücherschau. Personalien. Offene Stellen. Briefwechsel.

Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen. Redacteur: Ernst Wörner. 1886, Nr. 4. Ausgegeben im Dezember 1886. Im Selbstverlage des historischen Vereins für das Großh. Hessen. Darmstadt. (In Kommission der Hofbuchhandlung von A. Klingelhöffer.) Inhalt: I. Vereins⸗ angelegenheiten: Hauptversammlung des historischen Vereins für das Jahr 1886. I. Historische und archäologische Mittheilungen: Kofler, der Pfahlgraben im Horloffthale zwischen Bisses und Staden. Mit einem Plane. Roth, Beiträge zur Geschichte des St. Peters⸗ stiftes in Wimpfen. Ders., Zur Bibliographie der hl. Hildegardis, Meisterin des Klosters Rupertsberg bei Bingen O. S. B. Zur Geschichte der Mainzer Erzbischöfe und Erzkanzler des Deutschen Reichs. Kulturgeschichtliches. Curiosa I. II. Kriegselend im 17. Jahrhundert. Aus dem Westhofener Kirchenbuche. Brände und Gefecht zu Arheilgen. Alte Holzbildhauerei in Darmstadt. Gothisches Skulpturwerk in Leeheim. Mittheilungen des Vor⸗ standes des Alterthumsvereins zu Worms. Literarisches.

Milch⸗Zeitung. (M. Heinsius in Bremen.) Nr. 51. Inhalt:

Ueber Hebung der Thierzucht unter besonderer Berücksichtigung der Rindviehzucht. Von Oekonomie⸗Rath Petersen⸗Eutin. Zur Hebung der Viehzucht und Centralisation des deutschen Wollmarktes. Von Bockhacker⸗Antwerpen. (Schluß.) Ansteckende Hausthierkrankheiten. Deutschland. Maßregeln gegen die Rinderpest. Allgemeine Berichte. Thierquälerei. Stammzuchtgenossenschaften für Rindvieh in Bayern. Viehwirthschaftliches aus Schweden. (Schluß) Interview bei dem „Butterkönig“ in London. Patente. Ver⸗ schiedene Mittheilungen. Deutschland Wanderlehrer für Thier⸗ zucht. Landwirthschaftlicher Produzentenverein zu Bersenbrück E. G. Vereinswesen und Versammlungen. Generalversammlung des Centralvereins für Käse⸗ und Butterfabrikanten für die Provinzen Schlesien, Posen und die Lausitz. Fünfte ordentliche Generalver⸗ jammlung der ostpreußischen Heerdbuch⸗Gesellschaft. Generalver⸗ sammlung des ostpreußischen landwirthschaftlichen Centralvereins. Literatur. Die Landwirthschaft im Herzogthum Altenburg. Sprech⸗ 6 Unterrichtswesen. Molkereikursus an der milchwirthschaft⸗ lichen Versuchsstation in Kiel. Deutsche Landwirthschafts⸗Gesell⸗ schaft. Ausstellung in Frankfurt a. M. Brennerei⸗(Molkerei⸗) Be⸗ rufsgenossenschaft. Marktberichte.

Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter Wund »Händler, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Ma deburg, Creutz'sche Buch⸗ und Musikalienhandlung, R. & M. Kretschmann). Nr. 50. Inhalt: Mittheilungen über die Nachtigallen⸗Züchtung und Ansiedlung in Coburg. Wissenschaftliche und wirthschaftliche Stubenvogelzüchtung (Fortsetzung.) Ueber Kanarien⸗Ausstellungen und Prämitrungen (Preisschrift; Schluß). Die Vogelstubenkatze. Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Briefliche Mittheilungen. Aus den Vereinen: Oberlungwitz. Anfragen und Auskunft. Bücher⸗ und G au. Mancherlei. Briefwechsel. Die Beilage enthält: Anzeigen.

Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdeburg, Creutz'sche Buch⸗ und Musikalienhandlung, R. & M. Kretschmann). Nr. 50. Inhalt:

Herbeiführung eines Betriebsunfalles; Begriff (§. 5 Abs. 7 U.⸗V.⸗G.). 14) Der Anspruch der Hinterbliebenen auf Schadenersatz ist 2 gerechtfertigt, wenn der Betriebsunfall wenigstens die Hauptursache des Todes des Verletzten gewesen ist (§. 7 U.⸗V.⸗G.). 15) Zur An⸗ wendung des §. 6 Ziff. 2b des Unfallversicherungsgesetzes. Literari⸗ sches⸗ Briefkasten: Ueber die Wiedereinziehung der etwa von dem Bauherrn unberechtigter Weise aus den Beständen der Baukranken⸗ kasse bestrittenen Verwaltungskosten (§. 72 in Verbindung mit §. 64 Ziff. 4 K.⸗V.⸗G.). Zur Frage des Krankheitsbegriffs. Verbin⸗ dung der Meldungen für die Krankenversicherung mit der polizeilichen An⸗ und Abmeldepflicht. Zu §. 25 H.⸗K.⸗G. und §. 32 K.⸗V.⸗G. Die Arbeiterversicherung im Deutschen Reiche gegen Krankheit, Unfall und für's Alter. (Dresden, Julius Bloem.) Nr. 15.

des Königlich „erläutert von die zweite Liefe⸗

zunächst

Zoologie: Züchtung der Gnu⸗Antilope vom Kap der guten Hoffnung in Holland. Botanik: Einige empfehlenswerthe Orchideen (Fort⸗ setzung). Die schönsten und ausdauerndsten Kakteen, ihre Anzucht und Vermehrung im Zimmer (mit Abbildungen; Fortsetzung). Seehundsjagd in der Nordsee unter Führung der Jäger Altmanns. Nachrichten aus den Naturanstalten: Berlin; Hamburg. Vereine und Ausstellungen: Magdeburg. Jagd und Fischerei. Mancherlei. Anfragen und Auskunft. Bücher⸗ und Schriftenschau. Brief⸗ wechsel. Anzeigen.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von

——

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

188 Steckbrief.

Seh, den unten beschriebenen Schlächter und Sban⸗ wirth Wilhelm Görke, am 8. Mai 1849 zu Stolp, geboren, welcher flüchtig ist, 8 8 ntersuchungshaft wegen Betruges und Ver⸗ 1; 2o1egen die Gewerbe⸗Ordnung in den Akten E .86 verhängt. s wird ersucht,

8 Um öt, denselben zu verhaften und in dü- Ulstersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Heee abzuliefern.

erlin, den 13. Dezember 1886.

Deer Untersuchungsrichter

Beschbe⸗ dem Königlichen Landgerichte L 8* lreibung; Größe 1,72 m, Statur mittel,

8g- Stirn hoch, Bart kleiner blonder Hibnurrbart, Augenbrauen blond, Augen gren

10 gut, Kinn rund, Gesicht voll, Gesichtsfarbe

8 Steckbrief. heersen den unten beschriebenen Büdner Johann Micchramm aus Grebs, am 10. März 1837 nersuch dorf geboren, welcher flüchtig ist, ist die n ungshaft wegen Brandstiftung verhängt. ird ersucht, denselben zu verhaften und in

sas Geri ie erichtsgefängniß zu Brandenburg a. H. ab⸗ Potsdam, den 11. Dezember 1886.

Besch Königliche Staatsanwaltschaft.

V dreibung; Alter 49 Jahre, Größe 1,60 m, lein, Haare schwarz, Stirn frei, Bart grau⸗ war⸗ Wackenbart, sonst rasirt, Augenbrauen wöhnlich ugen grau, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗

Zähne defekt, Kinn spitz, Gesicht oval,

Lesichtsfarde gesund, Sprache deutsch.

g, Zir öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8 db Bekanntmachungen. .Theater⸗Anzeigen. 8 1

1. Familien⸗Rachrichten.] In der Börsen.Beilage.

Augen braun, Nase gewöhnlich, M. Kinn oval, Gesicht oval, Sprache hoch⸗ und plattdeutsch.

[45884] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Schlosser, anch Dienstknecht, Karl August Witt, geboren zu Schippenbeil, zuletzt hier wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts eines Diebstahls verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das zu Potsdam, Lindenstr. 54, ab⸗ zuliefern.

Potsdam, den 11. Dezember 1886.

„Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

Beschreibung: Alter geb. den 25. September 1870, Größe 1,62 m bis 1,64 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart fehlt, Augen⸗ brauen dunkelblond, Nase kurz und dick, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesichts⸗ farbe roth, Sprache westfälischer Dialekt, Kleidung: Rock und Weste von dunklem Stoff mit kleinen weißen Punkten, helle Hose, dunkle Mütze mit Leder⸗ schirm, neue Stiefel ohne Strippen. Besondere Kennzeichen: eine Narbe auf dem Kopfe in der Nähe des Scheitels.

[45880] Steckbrief.

hierher zu den Akten J. I. lassen.

Beschreibung: Alter 32 Jahre,

[45882]

1.“

ir erneuert.

8 Berlin, den 13. Dezember 1886.

[45730] —Steckbrief. sene Gegen den unten beschrieb Dienstknecht

Friedrich Deuber, geboren am 28. Dezember 1866,

aus Geestendorf, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗

suchungshaft wegen Körperverletzung verhängt.

„Es wird ersucht, denselben festzunehmen, dem nächsten Amtsgerichte zur Feststellung der Identität vorzuführen und Nachricht zu den Akten I. M. 92/86 hierher zu geben.

Verden, den 12. Dezember 1886.

Königliche

84

[ĩ45735]

wird hierdurch erneuert. Berlin, den 9. Dezember 1886.

1 Karnatz. Beschreibung: Alter 20 Jahre, Statur untersetzt, Haare blond, kleiner blonder Schnurrbart,

Größe 1,65 m, s45736] Bekanntmachung. Bart angehender

Augenbrauen blond,

und gewöhnlicho Gesichtsfarbe

Gegen den Schieferdecker Carl Biesoes (Bie⸗ solt) aus Zittau, zuletzt in Lägerdorf wohnhaft, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. „Es wird ersucht, denselben zu verhaften, in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern und Nachricht 1263/86 gelangen zu

Altona, den 16. September 1886. Königliche Staatsanwaltschaft.

und Bart blond, Augen blau, Zähne schad⸗ haft. Sprache: sächsischer Dialekt, auch plattdeutsch.

Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der hinter den früheren Eisenbahnbeamten Otto Bernhard Eduard Eichmann unter dem 4. Dezember 1877 in den Akten E. 3. 78 erlassene Steckbrief

Königliche Staatsanwaltschaft 1.

Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der gegen den Weinreisenden Henry Peletier wegen Betruges unter dem 26. September 1885 in den Akten J. III c. 734. 84 erlassene Steckbrief

„Der Erste Staatsanwalt bei dem Königlichen Landgerichte I.

Das unterm 28. April 1885 hinter den Schneider⸗ gesellen Hermann Anton Wilhelm Schennemann

erlassene offene Strafvollstreckungs⸗Ersuchen wird hierdurch erneuert. Potsdam, den 13. Dezember 1886. Königliche Staatsanwaltschaft.

gesund⸗

[45886] Bekanntmachung.

Der am 14. Juli 1886 hinter den Bootsmann Hermann Stephan, geb. am 5. September 1864 zu Neu⸗Hartmannsdorf, erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.

Köpenick, den 10. Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht.

[45733] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der hinter den Postexpeditions⸗Gehülfen Henri Charles Emil Gonserowsky, geboren am 5. Juni 1849 zu Berlin, in den Akten G. 191. 68 wegen Unterschlagung im Amte und Urkundenfälschung unter dem 10. Juni 1868 erlassene und unter dem 3. Juni 1869 erneuerte Steckbrief ist erledigt.

Berlin, den 10. Dezember 1886. . Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

Größe 1,68 m,

[45731] Bekanntmachung.

Der hinter den Schrifsetzer Ernst Karl Max Hartmann aus Eberswalde am 29. Oktober 1886 erlassene Steckbrief wird hierdurch aufgehoben.

Naumburg a. S., den 11. Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht.

[45734] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Kutscher (Hausdiener) Julius Nicklowitz, geboren am 1. Mai 1863 zu Schön⸗ lanke, wegen Unterschlagung durch das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin in den Akten 84 G. 687. 85. JX. IIIc. 811, 84. unter dem 8. März 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 11. Dezember 1885.

Der Erste Staatsanwalt bei dem Königlichen Landgerichte I.