1886 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Dec 1886 18:00:01 GMT) scan diff

kraft des Gesetzes Mitglied derjenigen Genossenschaft cher er nach Maßgabe des von ihm betriebenen Gewerbe⸗ Mit der Anmeldung rückständige Unterneh⸗ mer werden auf die ihnen nach §F. 104 ff. des Unfall⸗ versicherungsgesetzes drohenden Strafen aufmerksam gemacht.

3) Die Unternehmer der hier in Betracht kommenden Betriebe treten mit dem 1. Januar 1887 setzlichen und statutarischen Rechte und P kitglieder der Genossenschaft ein. hat alle in diesen Betrieben v kommenden Unfälle zu entschädigen, einerlei, ob der Betrieb n ihrem Kataster aufgeführt ist oder nicht; die Zuständigkeit hrer Organe bezieht sich ohne Weiteres auf die am 1. nuar 1887 in die Genossenschaft neu eintretenden Betri Namentlich gilt dies auch von der Theilnahme an den Sei⸗ Orts⸗Polizeibehörden zu führenden Unfalluntersuchun⸗ gen (§§. 53 ff. a. a. O.), von der Feststellung der Entschädi⸗ gungen, der Vertretung vor dem Schiedsgericht u. s

4) An der Aufbringung der Mittel der Berufsgenossenschaft für das Entschädigungsbeträge Jahres haben die gedachten Untern anrechnungsfähigen Löhne und Ge Gefahrenklasse, in welche ihre sind, theilzunehmen. an der Belastung, welche der erwachsen ist, welche vor dem 1. früher versicherungspflichti Dagegen können sie

5) zur ant

zweiges gehört.

in die sämmtlichen flichten der übrigen Die Berufsgenossenschaft om 1. Januar 1887 ab vor⸗

zur Deckung der von Jahr 1887 zu leistenden der Verwaltungskosten nehmer nach Maßgabe der hälter für 1887 und der Betriebe seiner Zeit einzuschätzen r partizipiren also auch Genossenschaft aus Unfällen Januar 1887 in den bereits gen Betrieben vorgekommen sind.

Die Unternehme

des letzten Jahres 1886

eilsweisen Deckung der Lasten vom Jahre 1885 und der Lasten des Insha⸗ 1

Insbesondere sind von denselben iträge in Gemäßheit des letzten Ab⸗ sgesetzes oder Beiträge inrichtung der Berufs⸗

nicht herangezogen werden. etwaige vorschüssige Be⸗ satzes des §. 10 des Unfallversicherung zum Ersatz der Kosten der ersten E genossenschaft nicht zu erheben.

6) Das aktive und passive Wahlrecht nehmern vom 1. Januar 1887 ab versicherungsgesetz und aus gebenden Voraussetzungen zu girten u. s. w. richtet, ist bei d in den neu eintretenden Betrieben

7) In den Verhältnissen Bauschlosserei⸗Betriebe, welche be⸗ versicherungspflichtig waren oder mit minde Insbesondere fernerhin bei derjenigen Berufsgenof nach Maßgabe des Bundesrathsbesch („Amtl. Nachrichten des R.⸗V. bisher gehörten.

8) Die gemäß den höheren unteren Verwaltungsbehörde Verzeichnisse der jetzt in Bet betheiligten Veranlassung Unfallversicherungsgesetzes betheiligten nehmer wollen sich demnach jedesmal zunächst an diese „Amtlichen Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ vom ff. mitgetheilt sind.

Das Reichs⸗Versicherungsamt.

steht den Unter⸗ unter den aus dem Unfall⸗ dem Genossenschaftsstatut sich er⸗ .Insofern die Anzahl der Dele⸗ sich nach der Zahl der versicherten Personen er nächsten Neuwahl die Zahl der imit zu berücksichtigen.

derjenigen Bautischlerei⸗ und reits vor dem 1. Januar 1887 (Unternehmungen mit Motoren tritt eine Aenderung

Versicherten

stens zehn Arbeitern), verbleiben senschaft, zu welcher sie lusses vom 21. Mai 1885 143) schon

11 des Unfallversicherungsgesetzes von und vereinzelt von n verspätet hierher eingereichten racht kommenden Betriebe werden Genossenschaftsvorständen

altungsbehörden

mitgetheilt

etriebsunter⸗ mit Anfragen und Anträgen Vorstände wenden, deren Jahre 1885

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 de efährlichen Bestrebungen der wird hierdurch zur öffent Flugblatt mit der Ueb und dem Schluß: endlichen befreienden Siege! Druck und Verlag der Schw in Hottingen⸗Zürich, nach . durch den Unterzeichneten von worden ist.

Berlin, den 20. Dezember 1886. gliche Polizei⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.

s Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ Sozialdemokratie vom 21. Oktober lichen Kenntniß gebracht, daß das erschrift: „Arbeiter Berlins!“ ts zu rastloser Thätigkeit und zum Hoch lebe die Sozialdemokratie!“ eizerischen Genossenschaftsdruckerei

Landespolizeiwegen

Der Köni

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 21. Dezember. der Kaiser und König Präsidenten Freiherrn von kommandirenden verneurs und des Kommandanten sowie demnächst den Vortrag des Ge

Majestät heute den Richthofen und nahmen in

Generals des Garde⸗

Preußen.

empfingen wart des ⸗s Garde⸗Corps, des militärische Meldungen nerals von Albedyll ent⸗

päter empfingen Se. Majestät no iin Darmstadt, Le Maistre.

Ihre Majestät die Kaise empfing heute den Besuch Ihrer Kaiser fürstin Catharina, verwittw burg⸗Strelitz, welcher z ein Familien⸗Diner stattfindet.

Se. Kaiserlich Kronprinz besuchte National⸗Galerie. bends begaben Sich die Kronprin Prinzessin Victoria in das I Ihre Kaiserliche und zessin und Ihre gaben Sich um 81 ½ Uh

ch den diesseitigen Ge⸗

rin und Königin lichen Hoheit der Groß⸗ in Georg von Mecklen⸗

eten Herzog 60. Kaiserlichen Majestäten

u Ehren bei den

e und Königliche Hoheit der gestern Nachmittag um 2 Uhr die

zlichen Herrschaften allner⸗Theater.

Königliche Hoheit die gliche Hoheit die Prinzessin r von dort nach der

Kronprin Victoria be

Die Bestimmung des Art. 1384 des Rheinischen bürgerlichen Gesetzbuchs, nach welcher Kommittenten für den Schaden haften, den die von ihnen Beauftragten in den den⸗ selben anvertrauten Geschäften verursacht haben, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 26. Oktober d. J., auch auf die Fälle Anwendung, in denen es sich um die Haftung des Staats ** die von seinen Angestellten verursachte Schäden handelt. (Es handelt sich um eine Rente, welche die Wittwe eines von Zuchthäuslern erschlagenen Gefängniß⸗ beamten vom Staat beansprucht.) „Was die Auffassung und Anwendung des Art. 1384 des code civil betrifft, so muß in Uebereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Senats davon ausgegangen werden, daß die Frage, ob eine dritte Person für die Verbindlichkeiten eines Anderen, seien diese aus Verträgen oder Delikten entstanden, haftet, privat⸗ rechtlicher Natur ist, und daß es daran auch nichts ändert, wenn es sich um die Haftung des Staats, der hier nach seiner vermögensrechtlichen Seite in Betracht kommt, handelt. Der Begriff des „commettant“ umfaßt ferner nicht bloß das Mandatsverhältniß, vielmehr sind auch juristische Personen ihren Vertretern gegenüber, durch welche sie handeln, als commettants anzusehen, und ein Gleiches muß folgerecht bezüglich des Staats im Verhältniß zu seinen Beamten gelten. Der Art. 1384 cit. spricht nun einen allgemeinen Grundsatz aus und muß daher auch überall da, wo die Voraussetzungen desselben gegeben sind, zur Anwendung kommen. Das Ober⸗Landesgericht stellt nun auf, daß es sich hier nach dem, was zur Begründung der Klage behauptet sei, um einen Akt der Strafvollstreckung handle, daß aber in einem solchen Akt die Aus⸗ übung eines Hoheitsrechts zu finden, und dieser gegenüber privatrechtliche Vorschriften überhaupt nicht Platz greifen könnten. Dieser Argumentation steht jedoch ent⸗ gegen, daß hier, wo die Anwendung des Art. 1384 cit. in Frage ist, die Ausübung des Hoheitsrechts als solche un⸗ berührt bleibt, vielmehr nur die privatrechtliche Folge, welche sich daran knüpft, nämlich die Frage, ob bei Gelegenheit dieser Ausübung ein vom Staat zu vertretender Schaden verursacht worden, den Gegenstand der Erörterung und Entscheidung bildet.“

In der Untersuchung gegen mehrere Weinhändler zu Danzig, welchen unter Anderem zur Last gelegt war, fran⸗ zösische Weine verfälscht, bezw. nachgemacht und unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilgehalten zu haben, hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 2. November d. J., das freisprechende Urtheil der Straf⸗ kammer theilweise aufgehoben und die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer zurück⸗ verwiesen, indem es folgende Rechtssätze aussprach:

1) Der Zusatz von Wasser und Sprit (sog. Mouillage) zu geringwerthigem, wegen seines herben Geschmacks fast ungenießbarem französischem Wein, oder die Coupage, das heißt der Verschnitt des Weines mit anderen ähnlichen Weinen, um dem behandelten Traubensaft den Charakter eines Genuß⸗ mittels zu geben oder zu erhalten oder den Genußwerth zu erhöhen, ist nicht als Verfälschung zu erachten, wenn dieser Zusatz (Verschnitt) sich in den den gedachten Zwecken entsprechenden Grenzen hält. Dieser Geschäftsgebrauch würde aber als Ver⸗ fälschung zu bestrafen sein, wenn er lediglich der Vermehrung der Quantität des behandelten Weines dient oder die Quan⸗ tität auf Kosten des Grundwerthes erhöht.

2) Nicht nur die Herstellung des sog. Kunstweins, welcher gar keinen Traubensaft enthält, sondern auch die Vermischung von Wein mit fremdartigen Stoffen in der Art, daß das Pro⸗ dukt zwar dem Scheine, aber nicht dem Wesen nach als Wein gelten kann, zum Zweck der Täuschung, ist als strafbare Nach⸗ machung von Wein zu erachten. Dies gilt auch für den Fall der Nachmachung französischen Weins unter Verwendung französischen Traubensafts und der Nachmachung bestimmter Unterarten französischen Weins unter Verwendung dieser speziellen Weinsorten.

3) Werden geringwerthige Weinmischungen unter einer Etiquette feilgeboten, welche nach dem Wortsinn auf ein edles Gewächs eines bestimmten Ursprungsorts hinweist, wodurch allerdings nur eine Minderzahl von geschäftsunkundigen Personen getäuscht werden kann (während die Mehrzahl der Konsumenten wohl weiß, daß die Wein⸗Etiquette auf der Flasche in der Regel ganz bedeutungslos ist), so ist diese Manipulation als „Feilhalten unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung“ zu erachten, und sie fällt unter die Strafbestimmung des §. 10 Ziffer2 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879.

Der General⸗Lieutenant des Barres, Präses der Ober⸗ Militär⸗Examinations⸗Kommission, ist von der gegen Ende vorigen Monats nach Potsdam, Hannover und Kassel angetretenen Dienstreise zurückgekehrt.

Der General⸗Lieutenant von Bredow, à la suite des Altmärkischen Ulanen⸗Regiments Nr. 16, ist hier ein⸗ getroffen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Conr. Schroeder in Kortau bei Allenstein, Dr. Hennig in Ohra, Dr. Hasse in Krojanke, Pomorski s Dr. Holtzer und Dr. Brüggemann und Dr. Goerl in 2 romberg, Karpel in Fordon, Dr. Paessens in Werne, Dr. Beckmann in Münster i. W., Dr. Henkel in Frielendorf, Dr. Rother in Friedewald, Mensch in Frankenau, Dr. Thiele in Speicher.

Das Schulgeschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Stein“, „Moltke“ und „Prinz Adalbert“, Geschwader⸗Chef Kapitän zur See und Kommodore von Kall, ist am 20. Dezember cr. in St. Thomas eingetroffen.

S. M. Kanonenboot „Cyclop“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant von Halfern, ist am 20. Dezember cr. in St. Paul⸗ de Loanda eingetroffen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Dezember. (Th. C.) Der Großherzog und der Erbgroß herzog haben sich gestern, einer Jagdeinladung des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg folgend, nach Hummelshain be⸗ geben. Die Rückkehr findet morgen statt. Für die Weih⸗ nachtszeit wird am Großherzoglichen Hofe der Besuch des Herzogs und der Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin ermartet.

Die 4. ordentliche Landessynode ist am Sonnabend nach Erledigung ihrer Geschäfte durch den Staats⸗Minister Dr. Stichling geschlossen worden. Vorher fand noch die Wahl des Zwischenausschusses zur Vorberathung der neuen Gottesdienst⸗Ordnungen statt. .

Reuß j. L. Gera, 20. Dezember. (Th. C.)

der letzten Sitzung die Vorlage der Regierung, betre die Ermäßigung des Sportelzuschlags um die Hälfte, nommen hatte.

ffend

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Dezember. (W. T. B Das Leichenbegängniß des General⸗Adjutanten des Kaisers Feldzeugmeisters Baron Mondel, hat heute in Baden im

Beisein des Kaisers, des Kronprinzen, der Erzherzöge de Minister, der Generalität, der Militär⸗Attachés u. A. in feier licher Weise stattgefunden. Agram, 20. Dezember. (Pr.) In der vorgestrigen Sitzung des Landtages zeigte der Banus an, daß die kürzlich angenommenen Justizgesetze die Kaiserliche Sank⸗ tion erhalten haben. Comes Josipowitsch erklärte neuerdings: Mazuranitsch habe bei Niederlegung der Banus⸗ würde den Dispositionsfonds für ein halbes Jahr im Voraus behoben. Mazuranitsch antwortete: er sei dazu berechtigt ge⸗ wesen. Die Gesetzentwürfe über die Hebung der Seiden⸗ kultur und über die Erhöhung des Gehalts des Universitäts⸗ Bibliothekars wurden in dritter Lesung angenommen. Hierauf fand die Wahl von vier Delegirten in den ungarischen Reichstag statt. Gewählt wurden: Böllein, Mikovitsch Paukovitsch, Andreas Markovitsch. Zoritsch interp ellirte über die Regelung der Hauskommunionen, Raditsch über die Benennung von Stationen der Zagorjaner Bahn, Grzanitsch über die gerichtliche Verfolgung David Starze⸗ vitsch's wegen Betruges. Auf die letztere Interpellation ant⸗ wortete der Banus: Jeder, der das Volk prellen wolle, werde die ganze Strenge des Gesetzes erfahren. Der Präsident vertagte hierauf den Landtag bis zum 15. Februar.

Niederlande. Luxemburg, 18. Dezember. (Lurb. Ztg.) Die Kammer hat das Staatshaushaltsgesetz ein⸗ stimmig bewilligt. Die Einnahmen, mit Einschluß des Ueber⸗ trags aus den Vorjahren, belaufen sich für 1887 auf 8 007 100 Fr., die Ausgaben auf 7 298 185 Fr. Dazu treten die rechnungsmäßigen Einnahmen und Ausgaben mit 1 300 000 Fr.

T. B.) Die

Belgien. Brüssel, 21. Dezember. (W. „Indépendance Belge“ veröffentlicht über die Räumung der Congo⸗Station „Stanley-Fälle“ den Bericht des belgischen Kapitäns Coquilhat, welcher in Folge von Strapazen gezwungen war, von dort hierher zurück⸗ zukehren. Als derselbe auf einem Dampfboot den Kongo aufwärts fuhr, fand er die arabische Fahne auf der Sta⸗ tion aufgezogen. Die arabischen Posten in der Umgegend zwangen ihn, sich zurückzuziehen. Bei seiner Rückkehr rettete er Deane und dessen Gefährten. Bei Naporro bestand er ein blutiges Gefecht mit Arabern und wurde mit 12 seiner Ge⸗ fährten verwundet. Coquilhat ist der Ansicht, daß die Araber nicht über den Congo vorgehen werden, und daß man deshalb Zeit haben werde, sich der Station wieder zu bemächtigen und den Arabern den Weg zu verlegen.

Großbritannien und Irland. Londo n, 17. Dezember. (A. C.) Die meisten Morgenblätter drücken ihren Bei⸗ fall zu dem Entschluß der Regierung aus, es mit der Nationalliga auf einen Ka mpf auf Leben und Tod an⸗ kommen zu lassen. Die „Times“ sagt: „Die Regierung muß das Gesetz aufrechterhalten. Sie muß zeigen, daß sie und nicht ein in Pubßlin vher New⸗York tagendes geheimes Konklave die Regierung von Irland ist. Der erste Schritt zu dieser Kundgebung der Autorität ist in Loughrea ergriffen worden. Es ist Sache der Regierung, auf dieser Bahn weiter zu schreiten, und sie wird darin unterstützt werden durch die Billigung eines jeden Upter⸗ thanen der Königin, der das Gesetz schätzt als die Bürgschaft für Freiheit und als das Band, welches die Gesellsschaft möglich macht“.

20. Dezember. (W. T. B.) Die Meldung hiesiger Blät⸗ ter, wonach in dem am 17. d. M. stattgehabten Ministerrath die Absendung einer Note beschlossen worden wäre, in welcher die englische Regierung den Mächten ihre Ansichten über die finanzielle und militärische Lage in Egypten darlege, wird dem „Reuter'schen Bureau“ als unbegründet bezeichnet Der Ministerrath habe sich am 17. d. mit der egyptischen Frage gar nicht beschäftigt; die Konferenzen der Regierung mit Drummond Wolff dauerten fort und bezweckten die Fortsetzung der Verhandlungeen mit der Pfeorte wegen Egyptens, hätten aber noch zu keiner endgültigen Entscheidung geführt.

Frankreich. Paris, 18. Dezember. ( Fr. C.) General Boulanger gab gestern in der Armeekommission der Kammer seine Ansicht über die von dieser votirte Trennung der zwei ersten Titel des organischen Militärgesetzes ab, welche gesondert der Abstimmung der Kammer unterbreitet werden sollen. Der Kriegs⸗Minister erklärte, daß er hauptsächlich den innigen Zusammenhang seines Projekts im Auge habe, widersetzte sich dem aber nicht, daß behufs einer rascheren Erledigung der Militärreform die einzelnen Artikel seines Projekts gesondert eingebracht würden, damit die Kammer unverzüglich ihre Berathungen beginnen könnte Der Minister betonte namentlich den großen Vortheil, der 68 einer möglichst raschen Diskussion seines Projette 9, wüchse, damit die so wichtige Frage der nili⸗ tärischen Reorganisation nicht länger in suspenso bleibe. Wie es heißt, soll der Kriegs⸗Minister außerdae noch' höchst ernste Mittheilungen über tathhe Kriegsgefahren abgegeben haben, die er jedoch die Kommissdn geheim zu halten bat. In Folge dieser Unterredung ername die Kommission Hrn. Laisant mit 14 gegen 13 Stimmen, die sich auf die Abgg. de Mahy, Mérillon und Thiers bver⸗ theilten, zum Berichterstatter für die zwei ersten Tilel, betr. die Rekrutirung und die Unteroffiziere. Aus⸗

(Köln. Ztg.) Die „Justice“ schreibt: „Der 1 schuß für die Militärvorlage hat sich mit, der Kriegs⸗Minister dahin geeinigt, daß der Entwurf dls Vorlage des Generals Boulanger von der Kammer sen ein großes Ganzes und nicht, wie vorher besch 16 z⸗ worden war, in zwei Theilen, nämlich ein Rekrutirumge und ein Armee⸗Organisationsgesetz, berathen werden solle. jedoch der Ausschuß den Titel 1 bereits festgestellt hat demnächst auch den Titel II beendigt, wird er Kammer über diese ersten zwei Theile berichten während der Berathung derselben im Plenum Vorarbeit über die andern Theile fortsetzen. Soba

mer ihrerseits einen Theil festgestellt habe dem Senat vorgelegt werden. äit seine wichtige Aufgabe bereits Berathungen kammer wird es sich zur Pflicht machen, d es nachzuahmen, indem sie das Militärgesetz sofort nach f ihre Tagesordnung stellt.“

Serbien. Belgrad, 20. Dezember. zsterreichische Gesandte, Graf Khe gestern dem König sein Abber

lich seines Scheidens offzier⸗Kreuz des weißen Adler⸗Ordens.

Rußland und Polen. (W. T. B.) gesammten Reichs⸗Einnahmen die Reichs⸗Ausgaben 541 gegen 510 500 000 Rubel im gleichen Zeitraum des

8. Bis zum 1. November d. 356 600 000 321 200 000 Rubel, gegen 415 200 000 Rube 315 000 000 Rubel im gleichen Zeitraum de ember. (W. ersbourg“ glaubt zu wissen, ien Wiener Tageblatts“ vom Erklärungen zwischen Lobanow und der b Deputation bezüglich der Kandidatur de Ferdinand von Coburg, absolut fa venn die russische Regie bekannten Umständen von Stoilow und dessen Ko geschlagene Kandidatur abgelehnt habe, diese Ab nichts Beleidigendes für die Pers Ferdinand, der sich der allgemeinen Ack haben sollte, noch auch haben konnte.

n wird, soll der⸗ usschuß, welcher älfte beendigt

daß man in in die Reihen banger Besorgniß den gefolgt ist.

das Angebot des Centrus mun n Zugeständnissen hin nur feststellen, daß verstärkung den Wo des preußischen Kriegs⸗ man nach der finanziellen Seite forderten Opfern bereit ist,

Fragen den anderen Erfordern sind Thatsach überzeugen konnte, ängern eines aufrichtigen er diese Dinge sprach.

zeugung, daß die hohen Güter d droht sind un scharf und sch gegenwärtigen Fo Augenblick, son Vaterlandes ausüb schätzt wohl Wirkung des

Süddeutschland, wo wir die Stim des linkesten Flügels Berathungen

mung genau kennen, der Liberalen mit Beschlüsseu der Kom⸗ und demokratische Blätter ⸗„Freisinnigen als ein großes önnen wir dem Betreff der Heeres⸗ Regenten, Moltke's unbedingten Glauben schenkt, hin rückhaltlos zu den ge⸗ konstitutionellen gegenüber weit in den Hinter⸗ unbestreitbare Thatsachen, der in den letzten Tagen und ehrlichen Liberalis⸗ In unserem Volke lebt die Ueber⸗ es Reiches von äußeren as Schwert zu ihrer g genug sein kann. Auch j rderungen der He erst in Jahr en könnten, in parlamentarischen Kreis moralischen Einflusses, Heeresvorlage sowoh

Landtag hat sich am 18. d. M. verta gt, nachdem Lg

d der Deutsch stellen, so ke

man in Süddeutschland in rten des Kaisers

das Beispiel ihres längst im Lande Beendigung des

ange⸗

unseres Prinz⸗

(W. T. B.) Der venhüller, über⸗ ufungsschreiben von hier das Groß⸗

man auch die

und erhielt anläß von denen Jeder sich

mit erprobten Anh St. Petersburg, 20. De⸗ ed.

E 2 X Feinden be⸗

zum 1. Oktober d. J. Vertheidigung gar nicht ene Erwägungen, daß die eresverwaltung gar nicht für den ren ihre Kraft zum Schutze des Man unter⸗ en vielfach die weittragende den die Ablehnung oder Ver⸗ l in unserem Volke als im Aus⸗

489 600 000 Rubel,

J. betrug der W Einfuhr l beziehungsweise s vorigen Jahres. as „Journal de St. daß der Bericht des betreffend die ulgarischen r s8 Prinzen lsch sei. Das Blatt rung die unter den llegen vor⸗ lehnung on des Prinzen htung erfreue, weder

1 versagen den Eindruck. Rußlands

lande macht.

Die „Elberfelder Zeitung“ betont: Der Reichsregierung opfern, komme jetzt, was verkehrten; ihr sagen, brauchst du nur die Begründung einer solchen des freisinnigen Reichstagsab jenige des deutschpreußischer reichen. Hier hat einfach der Nothwendigkeit j treffende Verantwortung und

as Volk kann nichts mehr hat einen Sinn, wenn auch einen dir verlangten 534 Bataillone ist dem Volk Taktik wird die

„statt der von 533 resp. 518“, ist ke unverständlich; für militärische Autorität geordneten für Friedberg, ja selbst die⸗ u „Gegen Kriegs⸗Ministers“ sicherung der Reichsregierung von izu gelten; sie trägt die be⸗ das Parlament kann ihr dieselbe nicht

fügt hinzu, daß, 1 nicht aus⸗ die Versiche ener Formationen

Die „Magdebur

gische Zeitung“ spricht aus: Aber der schlechte, s

niederschlagende Ei Lande machen muß, daß die Vorl edigt worden ist, wird sich so bal In der vorgestern beschlossenen Ableugnung Verschleppung Wortführer Militärvorl daß diese wicht

ndruck, den die Thatsache age nicht binnen wenigen d nicht wieder verwischen g der Kommission

überall im Zeitungsstimmen.

Norddeutschen wird über den Eindruck, welchen in Südde handlungen und Beschlüsse haben, von dort geschrieben: Bei uns zu Lande wird Reichstags⸗Kommission für die Militärv bis weit in die Kreise der demokratis absolut kein Verständniß entgegengebracht. gebilligt, aber doch wenigstens verstanden, und herzhaft der Vorlage ein Nein „den Finanzstandp

Allgemeinen Zeitung“ utschland die Ver⸗

der Militärkommission gemacht

unangebrachte . Opposition

ige Vorlage nicht bloß mit ansehnlicher Mehrheit .. Aber abgesehen von dieser prak— uch noch eine andere, die uns nicht moralische Eindruck, den eine solche solchen Vorlage so⸗ und vorzugsweise dort

sich der Hoffnung hingeben, ohne unnöthige Verzögerung, sondern auch im Reichstage durchgehen werde.. tischen Seite der Frage, giebt es a minder wicktig scheint: das ist der gerungspolitik gegenüber einer wohl in Deutschland selbst, als im Auslande machen muß.

Haltung und den Beschlüssen der irvorlage unter der Wählerschaft und ultramontanen Partei Man hätte es zwar nicht wenn die Vertreter der Zauder⸗ und Opposition kurzweg gesetzt hätten. Da sie erklären Rücksichten zu stellen, stens Konsequenz

unkt über alle anderen in einem solchen Entscheid wenig⸗ Aber zuerst die Bedürfnißfrage einer tärkung im Allgemeinen zu bekämpfen und lickkit der neu erwachsenden Lasten zu behaupten lich die Forderungen der Regierungen mitsammt daraus resultirenden Mehrkosf gleichzeitig mit allerlei Eins

„Deutschfreisinnigen“ nahe stehende „Neue Freie Presse“ sagt: htliche Erfahrung spricht nicht zu Gunsten der noch jede Auflehnung gegen ien verhängnißvolle Folgen nicht so tief wie diesmal aufgewühlt Kommissionsberathungen

die Unerschwing⸗ und dann schließ⸗ der Konsequenz der ten zu bewilligen, aber die Bewilligung chränkungen und Bedingungen dem Volke die Tragung en Weise erleichtern, für die Militärverwaltung gänz das klare und einfache System der durchlöchert wird das Am selben Tage, Telegramme aus B

Die geschich denn nachweislich hat bisher

militärische Forderungen für die Parte gehabt, auch als die öffentliche Meinung

der Lasten nicht in Kriegsbesorgnisse

wohl aber das ganze Zu⸗ lich werthlos machen, da Vorlage dadurch von allen Sei kann kein Mensch verstehen.

da die Orakel unserer Volksvertreter durch die erlin bei uns bekannt wurden, I eutschen Blättern Berichte aus der Berhandlungen, die der National rlage, betreffend Anschaffung neuen Kriegsmaterial ser republikanischen Versammlung hat der Refe⸗ Regierung mit kurzen und bündigen rtlich erklärt:

einer irgend erheblich Opposition die Militär⸗Vorlage tagsauflösung ausschlagen werde. Diese Zuversicht, gestützt auf Beharrlichkeit bei der Wahrung der Rechte des Parl Aber der Muth hat seine Zeit, und die ihre. Ob die Opposition in der kühleren Atmos nicht finden wird, daß jetzt die Zeit für die Klugheit weitere Verlauf erweisen. ... Die „Kölnische Zeitung fassung der englischen Presse: .. Während der vielberufenen „Konfliktszeit“, welche gegen⸗ i ihrem fünfundzwanzigjährigen Jubiläum nicht mehr weit entfernt ist, stand England mit dem ganzen Meinung auf Seiten der preußischen Volksve Presse aber hat seitdem g noch sträubt.

die konstitutionelle aments, hat etwas die Klugheit hat phäre der Ferien da sei, wird der

as man gleichzeitig uns naheliegenden rath zu Bern über

Bestechendes.

Schweiz über die T die schweizerische Vo hat. In die rent Riniker die Ford Worten begründet und dabei Es i l nicht Sache der Räthe, in diesem Zeitpunkt in de⸗ die nöthigen Anschaffungen einzutreten. ezügliche Mittheilungen gemacht, und ü In einem Augen⸗

P1“ berichtet über die Auf⸗

„Es ist woh willirte Prüfung Bundesrath hat dem wir denken, es blick,, wo fast in allen militärische Rüstungen ei arkten an den Forderungen schuß beantragt einstimmig,

Gewicht seiner öffentlichen Die englische elernt, was unsere Opposition einzusehen sich aus, daß der Reichstag

Ausschuß b dies dem Rathe genügen. Parlamenten Europas Kreditforderungen für ngebracht und bewilligt werden, dürfen auch des Bundesraths. die nachgesuchte Ermächtigung zu er⸗

„Standard“ erklärt offen her auf dem besten Wege sei, durch seine Entsch mentarismus überhaupt in Verruf zu bringen. ... „Pall Mall Gazette“ erklärt, deutschen Männern wie Moltke als unumgänglich nothwendi .. So kommen die englis punkten aus mit uns zu antwortliche Gebahren der v geeignet ist, die Gefahr eines

Selbst die radikale es sei einfach unbegreiflich, wenn mau und Bismarck das verweigere, was sie g für die Sicherheit des Reichs erachten. chen Blätter von den verschiedensten Ge⸗ dem Schlußergebniß, daß das unver⸗ erbitterten deutschen Oppositionsparteien großen Krieges näher zu rücken.

it derselben Einstimmigkeit hat der Nationalrath ohne Antrag seines Ausschusses Kepublik, wo die radikale

angenommen. Partei im Parlament die Mögen unsere Volksvertreter einmal in die Vor⸗ ersetzen, daß ein solcher Vorgang im Deutschen spielt hätte, welchen Eindruck f das deutsche Volk, welchen chts und links gemacht haben? bei der Heimkeh fangen worden’ Schreiber dieses hat in gehabt, sich über die Meinung einflußreicher und den verschiedensten Parteien angehören, mit vollster Ueberzeugung sagen: Es Freude landauf landab über eine solche 8 h⸗ geherrscht haben. und der Reichstag selbst an Achtung und Sympathie in allen Volks⸗ Situation hervorgegangen, der Vieles, was vor⸗ vergessen gemacht hätte. 6 isch kein Wort der Einrede gewagt, sondern begierig ergriffen, ein Loblied auf den Patriotismus des eichstages zu singen“ „National⸗Zeitung“ lesen wir: r Parteien, welche in der Militärkommission ser darauf vor, daß nun ein Es liegt in Wahrheit

er Schweizer 8

stellung sich hineinv stage sich abge e, glauben sie, würde Eindruck auf unsere Nachbarn Fürchten unsere Abgeordneten etwa, r in die Weihnachtsferien dafür mit Vor⸗ Dann kennen sie die Stimmung ihrer den letzten Tagen

Statistische Nachrichten.

Veröffentlichungen des Kaiserlichen

heitsamts sind in der Zeit vom 5. 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben reslau 27,4, in Königsberg 27,9, in Köln in Wiesbaden 17,8, in Hannover 17,9, in in Stettin 30,0, in Altona 31,5, 8, in Metz —, in München 34,5, in Nürnberg 26,3, in Leipzig 20,8, in Stuttgart 16,4, 22,0, in Hamburg 34,5, in Wien in Pest 34,7, in Prag 25,1, in Trieft 30,4, in Krakau 26,8, in Basel 14,8, in Amsterdam 21,1, in Brüssel 20,8, in Paris in London 21,8, in Glasgow 26,9, in Liverpool 25,2, in Dublin in Kopenhagen 20,7, in Stockholm 16,0, in in Warschau 24,2, in Turin 19,9, in Venedig 29,0, in Ferner in der Zeit vom 14. bis 20. Dezember cr.: in Philadelphia 19,0, Kalkutta 31,9, in Bombay 22,8, in Madras 32,6.

Die in der Berichtswoche vorherrschende naßkalte Witterung, eine Folge des wiederholt und unvermittelt eintretenden Temperatur⸗ wechsels, übte keinen günstigen Einfluß auf die Sterblichkeits⸗ und Es warden deshalb auch aus den meisten größeren Städten Europas, besonders den deutschen, höhere Sterb⸗ v Städte der nieder⸗ armen, Aachen

süddeutscher

genug Gelegenheit

80,Velegenhen bis 11. Dezember cr. von je minder einflußreiche

r Leute, die errichten, und er kann ins einstimmige des Reichstages üre mit einem Gewinn

gemeldet: in Berlin 24,6, in B 21,9, in Frankfurt a. M. 18,2, Kassel 21,1, in Magdeburg in Straßburg etzte demokratische in Augsburg 19,7, in Dresden 26,2, Winkelblatt bo letzte demokratische in Karlsruhe 17,9, in Braunschweig asss latt hät 2

nielverketzerten; in Edinburg 16,6, Christiania 25,0, in St. Petersburg Odessa 34,3, in Rom 2300, Alexandria 35,6 in New⸗York 24,9,

- rität bilden, „Entrüstungssturm“ das geringste A dieser Art vo zeschlüssen de er Beendigung

bereiten ihre inscenirt werden würde. rhei nzeichen dafür vor, daß eine künstliche Veranstal⸗ n irgend einer Seite beabsichtigt wäre. r Kommission und mit dem Abbruch der Arbeiten einverstanden

seiner Mißbilligung dr als Beweis des bösen Gewissens der Seite Majo ersucht, die Mißbilligung, die man voraussieht, schon acht zu erklären, während sie noch kaum beginnt, sich Wir heben in letzterer es liberalen süddeutschen Bl.

in Baltimore

Gesundheitsverhältnisse aus.

mitgetheilt; Niederung, Köln, Düsseldorf, B ferner ein großer Theil sbaden, Stuttgart, Mainz. Mannheim, Karls⸗ Darmstadt, Augsburg), von außerdeutschen Orten Basel kleinere oder nur wenig gegen die außergewöhnlich eutschen Städten jedoch Plauen und München. Entzündungen der Todesursachen auf. chfälle der Kinder riefen mehrfach, Warschau u. A., Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit war eine etwas gesteigerte. Von 10 000

8 lichkeitsziffern ür künstlich gem Nie Hannover, Kassel,

für heute nur das Dannor (Frankfurt a. M., Wie

attes hervor, welches nicht blos die bayerischen Landtagswahlen sich lebhaft und as Zusammengehen der beiden liberalen Parteien s gar noch vor kürzester Zeit auch für eiten empfahl, also gewiß keiner Voreingenommen⸗ eutsch⸗Freisinnigen verdächtig ist. Das bezeichnete in München, schreibt: r dem Reichstage als der aus freier - tung der Nation eine viel zu hohe Achtung, als daß anchen Blättern geschieht, mit groben Schmäh⸗ gegen solche Beschlüsse vorgingen, welche wir für verhängniß⸗ Denn das hieße zu einem Uebel das andere fügen und an der Reiches und unserer Verfassung Aber mit dem Bekenntniß wollen wir nicht zurückhalten,

Edinburg, Stockholm melden 41 Sterblichkeitsziffern.

hohe Sterblichkeit haben zur Zeit von den d nur Stettin, Hamburg, Altona, Bochum, Insbesondere Athmungsorgane häufiger als Erkrankungs⸗ und Auch Darmkatarrhe und Brechdur wie in Berlin, Hamburg, Wien, von Todesfällen hervor.

ern ein solches so

gegen die D

„Neuesten Nachrichten“ und akute

katarrhalische

Wir hegen vo ahl hervor⸗

zboro 2 ereits in m größere Zahl

ung einer der seres h- Be⸗ 8. Ab e“ Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten

zeigten Masern, Scharlach, Diphtherie, tvphöse Fieber und Pocken ein etwas gesteigertes, Keuchhusten, Kindbettfieber und rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut ein etwas vermindertes Vor⸗ kommen. Sterbefälle an Masern waren in Berlin, Hamburg, Breslau, Bremen, Barmen, Elberfeld, Mülhausen i. E., Paris, London, Liverpool und St. Petersburg, auch aus den Regierungs⸗ bezirken Aachen, Aurich, Königsberg, Marienwerder, Schleswig, Stettin sowie aus Wien werden viele Masernerkrankungen mitgetheilt. Das Scharlachfieber führte in Hamburg, München, Köln, Chemnitz, Pest, St. Petersburg, Warschau, Odessa häufig zum Tode; in Hannover sank die Zahl der Sterbefälle auf 9 in der Berichtswoche. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin, Breslau, Dortmund, Hamburg, München, Leipzig, Königs⸗ berg, Frankfurt a. M., Danzig, Stuttgart, Nürnberg, Altona, Stettin, Chemnitz. Braunschweig, Wien, Pest, Paris, London, St. Petersburg, Odessa, Christiania eine größere oder doch die gleiche wie in der Vorwoche; in Dresden, Magdeburg, Kassel, Prag, Kopenhagen, Warschau hat die Zahl der Sterbefälle etwas abgenommen. Auch neue Erkrankungen waren in den meisten der genannten Orte, sowie im Regierungsbezirk Schleswig noch sehr zahlreich. Sterbefälle an tvyphösen Fiebern waren in Hamburg, Altona, Paris, London St. Petersburg, Warschau, Odessa im Vergleiche zur Vorwoche ge steigert, namentlich war in Hamburg die Zahl der gemeldeten Ner erkrankungen eine bedeutende. An Flecktyphus kam aus Amsterdam 1 Todesfall, aus dem Regierungsbezirk Marienwerder 4, aus St. Petersburg 3 Erkrankungen, an R ückfallsfieber nur 1 Erkrankung aus St. Petersburg zur Mittheilung. Rosenartige Ent zündungen des Zellgewebes der Haut haben in Berlin, Kopenhage und London abgenommen. Vereinzelte Todesfälle an Pocken kamen aus dem Regierungsbezirk Schleswig, sowie aus Prag, Warschau Paris Lyon, Venedig zur Mittheilung; aus Wien 4, aus St. Peters⸗ burg 5, aus Rom 14, aus Pest 44. Erkrankungen aus Berlin 1, aus den Regierungsbezirken Königsberg und Schleswig je 3, au Breslau 6, aus Wien 13, aus St. Petersburg 15, aus Pest 108. Die Nachrichten über die Cholera in Oesterreich⸗Ungarn und Italien lauten günstig, die Seuche geht anallen Orten ihrem Erlöschen ent⸗ gegen.

Im „Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks wirthschaft im Deutschen Reich“, herausgegeben von Gustav Schmolle (10. Jahrgang, 2. Heft, 1886) sind eine Reihe interessanter Zahlen bilder über die agrarischen Verhältnisse Frankreichs vorgeführt, welche durchweg den amtlichen Ergebnissen einer von 1879 bis 1884 in Frankreich veranstalteten staatlichen Agrikultur⸗Enquete entnommen sind. Danach ist die Vertheilung des französischen Grund und Bodens einschließlich des Waldes unter die einzelnen Besitzer⸗ klassen folgende: Es entfallen auf 8 ns

b steuerpflichtige Parzellen Grundfläche

Zahl % den sehr kleinen Grundbesitz v OUbdlha .. 8868686ö. 61,02 den kleinen Grundbesitz den mittleren Grundbesitz von 38 672 5,22 14 496 260 29,37 den großen Grundbesitz von 73 503 0,52 5 059 817 10,25 den sehr großen Grundbesitz 3 von 100 ha und mehr .O 49 243 0,34 12 355 782 25,02 zusammen . 14 074 807 100,00 49 388 307 100,00 Man ersieht aus obiger Zusammenstellung die ungeheuerliche Zer⸗ stückelung des französischen Grundbesitzes: Frankreich ist ja das klassische Land des Parzellenbauern. Nicht weniger als 93,92 % der 8 Parzellen des gesammten französischen Bodens gehören dem sehr kleinen und kleinen Grundbesitze mit etwa 16 Millionen Hektar oder 35,36 % der Grundfläche an, während der große und größte Grund⸗ besitz zwar nahezu dieselbe Grundfläche (35,27 %), aber nur mit 0,86 % der Parzellen inne hat. .

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Wegweiser zum Unfallversicherungs⸗ Gesetz für gewerbliche Unternehmer, insbesondere für Mitglieder der Berufs⸗ genossenschaften. Mit Formularen herausgegeben von H Grieben, Genossenschafts⸗Syndikus. Berlin 1886. Verlag von Franz Vahlen. Kartonnirt Preis 1 ℳ. Dieser Wegweiser bietet eine nach dem Stoffe gruppirte Zusammenstellung der wichtigsten Bestimmungen des Unfall⸗ versicherungs⸗Gesetzes sowie eine gemeinverständliche Anleitung für die Erfüllung derselben und erleichtert die letztere durch Beifügung ausgefüllter Formulare zu Anmeldungen, Lohnnachweifungen ꝛc. und Muster⸗Schemata zu Berufungen und Eingaben verschiedener Art.

Anleitung des Referendars beim Eintritt in die preußische Gerichtspraxris. Von H. Bernhardi, Staats⸗ anwalt. (Berlin, 1887. Verlag von Franz Vahlen.) Die vorliegende kleine Schrift bezweckt, den Referendaren den Eintritt in die gerichtliche Praxis zu erleichtern, indem sie die hauptsächlichsten derjenigen theilweise rein formellen Dinge zusammenstellt, deren Kenntniß die Referendare namentlich beim ersten Anfange zu vermissen pflegen, ehe ihnen mündliche Unterweisung und Uebung haben zu Hülfe kommen können. Wenn auch die beiden letzteren gewiß die besten Lehrmeister bleiben, so dürfte dennnoch die in dem vorliegenden Schriftchen vom Verfasser versuchte Anleitung als Hülfsmittel beim Lernen und vielleicht auch beim Lehren willkommen sein. Zunächst giebt der Verfasser eine recht brauchbare und nützliche Anweisung für den Verkehr des Referendars mit dem Publi⸗ kum, belehrt sodann über das Aktenlesen, d. h. über die Kunst, sich in möglichst kurzer Zeit den Inhalt der Akten so anzuei

ignen, daß man selbst ein klares Bild von der Sachlage erhält und in der Lage ist, einen Anderen durch mündlichen Vortrag völlig zu informiren; handelt hierauf von dem Geschäftsgang, von der Aufnahme der Proto⸗ kolle (der äußeren Form und dem Inhalt derselben), endlich von dem Entwerfen der Verfügungen (wo, was und wie zu verfügen sei) und schließt mit einigen ganz kurzen Andeutungen über die Abfassung von Urtheilen, sowie von vorbereitenden und Anklageschriften. Ein An hang enthält das Regulativ vom 1. Mai 1883. betreffend die juristischen Prüfungen und die Vorbereitungen zum höheren Justizdienst.

Dr. E. Fromm, welcher in Nr. 294 des „Reichs⸗Anzeigers“ eine Mittheilung über eine in der Kölner Stadtbibliothek entdeckte neue Handschrift der „Imit atio Christi“ veröffentlicht hat, die für die Entscheidung der Frage nach der Autorschaft dieses berühmten Andachtsbuchs von Bedeutung ist, hat im 2. Heft der „Veröffent⸗ lichungen der Stadtbibliothek in Köln“ (Köln, du Mont⸗ Schauberg'sche Buchhandlung) die Ausgaben der Imitatio Christi in der Kölner Stadtbibliothek bibliographisch be⸗ arbeitet. Es sind davon nicht weniger als 496, vom Jahre 1470 oder 1472 an beginnend und in 22 verschiedenen Sprachen verfaßt. 415 dieser Schriften verdankt die Stadt Köln einem Ver⸗ mächtniß des im Jahre 1848 verstorbenen Frhrn. Ludwig von Büllingen. er Reichthum dieser Sammlung wird nicht über⸗ raschen, wenn man aus der Einleitung der Bibliographie ersieht, daß von 1483 bis 1780 nach Desbillon’'s Berechnung 20.0 Ausgaben und Uebersetzungen verlegt worden sind, und daß man die Gesammtzahl der bis heut erschienenen auf mindestens 3000 schätzt; allein an französischen Ausgaben sind gegen 1000 vor⸗ handen. Seit 1864 ist der Imitatio durch den Jesuiten Augustin in Backer auch eine besondere Bibliographie gewidmet; sein Essai biblio- graphique sur le livre de Imitatione Christi weist in dem Autoren⸗ register nicht weniger als 330 Nummern auf. Aber seine muͤhsame und gelehrte Arbeit läßt bibliographische Genauigkeit vermissen, und schon aus diesem Grunde ist die Herausgabe der vorliegenden Biblio⸗ graphie mit Dank anzuerkennen, zumal die Kölner Sammlung eine Reihe seltener und seltenster Drucke in sich birgt⸗ Die Ueber⸗ sicht giebt die vollständigen Titel authentisch und in der Schriftgattung des Originals wieder und orientirt über den Inhalt der einzelnen Ausgaben. Sie zerfällt in zwei Abtheilungen, von

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