1886 / 301 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Dec 1886 18:00:01 GMT) scan diff

der deutschen Güter⸗ und Personengeld⸗Tarife nebst Kilome Tabellen; Lieferfristen, Berechnung derselben, Ausnahme⸗Bestimmungen, Verzeichniß der Lieferfrist⸗Verlängerungen und Verkürzungen; Regle⸗ ment, betreffend die Berechnung und Erhebung von Mehrfracht und Konventionalstrafen nebst Erläuterungen; Zoll⸗ und Steuer⸗Vor⸗ schriften; obligatorische Bestimmungen über Verladung veon Brettern, Bohlen, Heu ꝛc., Skizzen dazu; Lade⸗Profile: J. Normal⸗Lade⸗ Profil für die Eisenbahnen Deutschlands, II. Maximal⸗Lade⸗ Profile A, B, C, D, nebst Verzeichniß der Bahnstrecken, auf welchen diese Profile zulässig sind; Fahrplan⸗Schema, Verzeichniß der Eisenbahn⸗Verwaltungen und vieles Andere. Der zweite Theil des Taschenkalenders enthält ein Adreßbuch der Handelskammern, kaufmännischen Korporationen und Spediteure, der Eisenbahnstationen, Eisenbahnbehörden und Gerichte im Deutschen Reiche. Abgesehen von den Handelskammern und Korporationen ist zur Darstellung die Tabellenform gewählt, welche dadurch leicht übersichtlich gestaltet wurde, daß alle Angaben sich auf die in alphabetischer Anordnung aufgeführten Ortsnamen beziehen. .

Veteriuärwesen. 8

Rußland. In Warschau sind drei Stück Vieh an der Rinderpest erkrankt und getödtet worden.

Gewerbe und Handel.

ordentliche Generalversammlung der Hannoverschen Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft vorm. Egestorff vom 18. d M. genehmigte die vom Aufsichtsrath und Vorstand vorgelegte Bilanz und ertheilte Decharge. 1

Glasgow, 21. Dezember. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 4500 gegen 7000 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

New⸗York, 20. Dezember. (W. T. B.) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 82 000, do. nach Frank⸗ reich 11 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 45 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 112 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Orts.

Submissionen im Auslande.

4 Belgien.

1) 21. Januar 1887, 10 ½ Uhr Vormittags. Provinzial⸗Gou⸗ vernemeats⸗Gebäude zu Brüssel. Ausbaggerung des Teiches an der Kapelle der Domäne Tervueren. Voranschlag 40 800 Fr. Vorläufige Kaution 2000 Fr. Preis der Pläne 9,50 Fr. Lastenheft Nr. 115 bei der Administration des ponts et chaussées et des mines, rue de Louvain No. 24 zu Brüssel, käuflich.

2) Nächstens, Mittags, Börse zu Brüssel. Unterdachsetzung eines Gebäudes in Station Pepinster. Voranschlag 77 314 Fr. Vorläufige Kaution 2000 Fr. Auskunft beim Ingenieur en chef, Direktor Goffin, rue Latérale No. 2, und beim Haupt⸗Architekten Fouquet, rue de Brabant No. 3 zu Brüssel.

3) Nächstens, Mittags, Station Lüttich Guillemins. Bau eines Telegraphengebäudes, rue Varin zu Lüttich. Voranschlag 25 805 Fr. Vorläufige Kaution 1250 Fr. Ligne Nr. 28 zu Brüssel.

4) 26. Januar 1887, 11 Uhr Vormittags. Bureau der Société Nationale des chemins de fer vicinaux, rue de la loj No. 9 zu Brüssel. Bau der Linie Andenne —Samson. Näheres in genanntem Bureau und beim Ingenieur Bellefroid zu Jambes bei Namur vom 98*n 8

2. Januar ab.

27. Dezember, 11 Uhr. einer Cement⸗Röhrenleitung für anschlag 91 270 Lire.

27. Dezember, 11 Uhr

Italien. 8 Bürgermeisterei Udine: Herstellung den neuen Aquädukt. Vor⸗

27. Deputazione provinciale zu Modena: Brückenkonstruktion über den Panaro. Voranschlag 132 350 Lire.

27. Dezember, 11 Uhr. Deputazione provinciale zu Novara: Brückenkonstruktion über den Ticino zwischen Oleggio und Tornavento. Voranschlag 827 000 Lire.

28. Dezember. Königliche Marine. Direzione armamenti della R. Marina zu Spezia: Lieferung von Porzellan. Voranschlag 30 000 Lire.

29. Dezember. Königliche Arsenal⸗Direktion reifen für Cartouchen Typus Ritter, 1228 Lire. 1575 Lire.

30. Dezember, 12 Uhr. Bürgermeisterei Bergamo: Wasser⸗ leitung. Voranschlag 15 228 Lire.

30. Dezember, 2 Uhr. Territorial⸗Kommissariats⸗Direktion Turin: Militärtuche, 4000 m, aschgrau zu 36 000 Lire und 26 000 m türkischblau zu 286 000 Lire. Tuchbreite 1,30 m.

31. Dezember, 10 Uhr Vormittags. Königliches Bergamt (R. Stabilimento montanistico) zu Belluno: 3000 cbm Kohle.

30. Dezember, 2 Uhr. Territorial⸗Kommissariats⸗Direktion Genua: 2000 Stück Fässer aus Eichenholz, mit Zink gefüttert, zum Wassertransport, Stück 40 1 Inhalt zu 17 Lire. Voranschlag 34 000 Lire.

3. Januar 1887, 12 Uhr. Königliche Schiffsbau⸗Werkstätte Neapel: 80 000 kg Mineral⸗Schmieröl für Maschinen. Vor⸗

anschlag 74 000 Lire.

4. Januar, 12 Uhr. Königliche Schiffsbau⸗Werkstätte Spezia: Lieferung eines Dampfkessels. Voranschlag 25 200 Lire.

4. Januar, 12 Uhr. Ebendaselbst: zwei vollständige Lokomo⸗ tions⸗Apparate für Dampfbarkassen von 12,20 m Länge. Vor⸗ anschlag 19 000 Lire.

Näheres an Ort und Stelle.

v Verkehrs⸗Anstalten.

In Folge des starken Schneefalls der letzten Tage und der ein⸗ getretenen Schneeverwehungen sind die Postverbindungen auf den Eisenbahnlinien Berlin— Eisenach, Berlin Nordhausen Kassel, Berlin —Jüterbog —Dresden, Berlin Elsterwerda —Dresden, Berlin— Leipzig, Magdeburg Cöthen Leipzig, Magdeburg —Zerbst Leipzig, auf den meisten Bahnstrecken innerhalb des König⸗ reichs Sachsen und auf der Schlesischen Gebirgsbahn, sowie auf den von Görlitz und Kohlfurt ausgehenden Kursen gehemmt und unter⸗ brochen. Wann die Wiederfreilegung der Strecken gelingen wird, ist an vielen Punkten noch nicht abzusehen. Soviel als irgend thunlich werden auf den unterbrochenen Kursen zur Beförderung der Briefe Estaffettenposten ec. eingerichtet.

Die am 24. jedes Monats von Southampton und am 28. von Lissabon nach Süd⸗Amerika abgehenden Schiffe der Royal Mail Steam Packet Company werden wegen der in Brasilien angeordneten Quarantänemaßregeln gegen die aus Argentinien kommen⸗ den Schiffe nur noch nach Brasilien über St. Vincent fahren und können mithin nicht mehr zur Beförderung von Briefsendu ngen nach den La Plata⸗Staaten benutzt werden. Dagegen werden die am 9. von Southampton und am 12 von Lissabon abfahrenden Schiffe der ge⸗ nannten englischen Dampfergesellschaft auf der Ausreise nach wie vor über Brasilien nach den La Plata⸗Staaten ihren Kurs nehmen, auf der Heimreise aber Brasilien nicht anlaufen.

2— Ueber die durch den Schneefall verursachten Verkehrs⸗ störungen liegen heute folgende weitere Meldungen des „W. T. B.“ vor: „Landsberg a. d. W., 22. Dezember. Der Verkehr auf der Linie Breslau Posen ist durch starke Schneefälle gesperrt.

„Nordhausen, 21. Dezember. In Folge des gestrigen orkan⸗ artigen Sturmes ist der Bahnbetrieb vielfach gestört. Zwischen Nordhausen und Halle stecken Züge im Schnee. Heizmaterial und Lebensmittel werden an dieselben herangeschafft. Zwischen Sanger⸗ hausen und Riestedt ist die Lage am schlimmsten.

Nürnberg, 22. Dezember. Seit vorgestern ununterbrochener starker Schneefall; die meisten Bah üge sind ausgeblieben.

zu Turin: Zink⸗ Zink in Stangen,

meter⸗Tarif⸗

Auskunft bei Herrn Gody, rue de

j gestattet, die letztere in den mit Gesundheitsämtern 1.

b

8

22. Dezember. Seit Montag früh herrschen hier Schneestürme. Post⸗ und Bahnverbindungen sind nach allen Richtungen unterbrochen. Der Schneefall dauert fort.

Gotha, 21. Dezember. Der Bahnverkehr ist wegen des starken, noch immer andauernden Schneefalles seit vergangener Nacht ein⸗

gestellt. . London, 21. Dezember. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer „Roslin⸗Castle“ ist am Sonntag auf der Ausreise

in Capetown angekommen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Niederlande. u“

Zufolge einer im „Nederlandsche Staats⸗Courant“ veröffentlichten Verfügung vom 16. Dezember 1886 hat der Königlich niederländische Minister des Innern die unter dem 13. November d. J. erlassene Verfügung, durch welche der Hafen von Malaga für von Cholera verseucht erklärt worden ist (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 277 vom 24. No⸗ vember 1886), wieder aufgehoben.

Italien. Quagrantäne⸗Verordnung Nr. 24. Das Königlich italienische Ministerium des Innern hat durch Erlaß vom 10. Dezember 1886 Folgendes angeordnet:

Für die vom Küstengebiete Oesterreich⸗Ungarns ab⸗ fahrenden Schiffe werden vom 10. Dezember d. J. ab die durch die Ver⸗ ordnung Nr. 11 vom 30. Juni d. J. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 159 vom 9. Juli 1886) vorgeschriebenen Quarantänemaßregeln eingestellt. Diese Schiffe erhalten die Erlaubniß zum freien Verkehr nach vorher⸗ gegangener ärztlicher Untersuchung, sofern sie nachweisen, daß sie eine von Krankheit freie Ueberfahrt gehabt haben.

Denjenigen Schiffen der gedachten Provenienz, welche mit Rück⸗ sicht auf den Zeitpunkt ihrer Abfahrt noch der durch die Verordnung vom 30. Juni d. J. vorgeschriebenen Quarantäne unterliegen, wird Klasse ver⸗

sehenen Häfen abzuhalten.

Die Verbote der Einfuhr von Lumpen, Hadern, für den Handel bestimmten nicht gewaschenen alten Kleidungsstücken und Dünger aus dem österreichisch⸗ungarischen Gebiete werden bis auf Weiteres aufrecht erhalten.

Dagegen wird die Einfuhr gebrauchter Bettgeräthschaften von dorther gestattet, insofern sie mit von italienischen Konsuln oder Kon⸗ sular⸗Agenten visirten Attesten der Gemeindebehörden versehen sind, aus welchen hervorgeht, daß diese Geräthschaften aus Orten kommen, welche entweder von der Krankheit nicht befallen wurden oder in welchen seit mehr als 10 Tagen kein Cholerafall vorgekommen ist, sowie daß sie von der Krankheit verschonten Familien angehören. Am Bestimmungsorte werden dieselben jedoch einer 48 stündigen Des⸗ infizirung auf Kosten der Eigenthümer unter Aufsicht der Gemeinde⸗ behörde unterworfen.

Quarantäne⸗Verordnung Nr. 25.

Das Königlich italienische Ministerium des Innern hat durch Erlaß vom 10. Dezember 1886 angeordnet, daß die durch die Ver⸗ ordnung Nr. 6 vom 4 April d. J. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 90 vom 14. April 1886) vorgeschriebene Quarantäne für die aus dem Hafen von Tarifa und dessen Umgebung kommenden Schiffe vom 10. De⸗ zember ab eingestellt wird. Diesen Schiffen ist unter der Voraus⸗ setzung einer von Krankheit freien Ueberfahrt der freie Verkehr ge⸗

Rumänien.

Die rumänische Regierung hat mittelst einer unterm 14. De⸗ zember 1886 veröffentlichten Verordnung Folgendes angeordnet:

1) Der Personenverkehr von Bulgarien nach Rumänien ist an keinem anderen Punkte als in Verciorowa, Severin, Calafat, Turnu⸗ Magureli, Giurgewo, Oltenitza und Calaraschi an der Donau und in Mangalia, Küstendje und Sulina am Schwarzen Meere gestattet.

2) Die aus Bulgarien kommenden Personen werden bei ihrem

Eintritt in Rumänien einer fünftägigen Quarantäne unterworfen.

3) Denjenigen Reisenden, an welchen Anzeichen der Krankheit wahrgenommen werden, ist der Eintritt in Rumänien verboten.

4) Die Donau⸗Schiffahrtsgesellschaften sind aufgefordert, einen besonderen Dampferdienst, welcher das linke Donau⸗Ufer allein berührt, für die rumänischen Häfen einzurichten.

Brasilien.

Mittelst Erlasses des Kaiserlich brasilianischen Ministers des Innern vom 19. November 1886 ist die gegen den Hafen von Genua ausgesprochene Verdächtigkeitserklärung auch auf diejenigen Schiffe ausgedehnt worden, welche, von Marseille kommend, Passagiere aus Italien mitbringen.

8 ““ 220 8

2.

Berlin, Dezember 1886.

Köln, 22. Dezember, 12 Uhr 30 Min. Vorm. (Tel.) Die englische Post vom 21., Morgens, ist ausgeblieben. Grund: Schiff in Ostende wegen ungünstiger Witterung nicht herangekommen.

Verviers, 22. Dezember, 4 Uhr 23 Min. Vorm. (Tel.) Die englische Post vom 21., Abends, ist ausgeblieben. Grund: Unwetter im Kanal.

Verviers, 22. Dezember, früh 4 Uhr 42 Minuten. Die englische Post vom 21. Abends wird den Anschluß an den Zug 8 Uhr 5 Minuten Nachmittags aus Köln nach Berlin erreichen.

Weihnachtsfeier in Indien. (Missionskonferenz in der Provinz Brandenburg.) Die eigenthümlich deutsche Weihnachtsfeier mit dem brennenden Christbaum verbreitet sich immer weiter. In England, wo der letztere früher ganz unbekannt war, hat er sich in den wohlhabenden Kreisen schon ziemlich eingebürgert. Aber auch selbst in dem fernen Indien ist die deutsche Art der Feier durch unsere Missionare eingeführt und hat schnell Anklang gefunden. In der Landschaft Tschutia Nagpur, wo die Goßner'sche Mission zahl⸗ reiche Christengemeinden (mit beiläufig 30 000 Mitgliedern) ge⸗ sammelt hat, wird jetzt Weihnachten in den abgelegenen Walddörfern der Kolhs mit dem hellen Lichterbaum und fröh⸗ lichen Weihnachtsliedern gefeiert. Sie haben zwar nicht die deutsche Fichte und es scheint sich dort auch keine dieser ähnliche Art Nadel⸗

olz zu finden, aber auch die immergrünen Bäume mit den starken,

glänzenden Blättern (wahrscheinlich Ficus⸗Arten, wie der bei uns im Zimmer gezogene Gummibaum) sollen sich in dem festlichen Schmucke sehr schön ausnehmen. Zu dem letzteren werden außer den Lichtern namentlich Sterne aus farbigem Papier verwendet. Nach solchen ist die Nachfrage so groß geworden, daß Herr Beyer in Goßnerpur zu Weihnachten Mitte 1882 für 14 Rupies (= 28 ℳ) besorgen mußte. Außer den Sternen wird der Baum selbstverständlich auch mit e geh versehen, wie sie in Indien als „Mithai“ in verschiedenen Formen bei Jung und Alt beliebt sind. Unter dem brennenden Baume kann man von den schwarzbraunen Kindern die Melodien mehrerer von unseren Weihnachtsliedern singen hören. Am liebsten aber stimmen sie, wie die Erwachsenen, ihre alten Volksweisen an, die „Bhajan“, welche unserm musikalischen Ohre freilich sehr ein⸗ tönig und fremdartig klingen. Die von den heidnischen Kolhs dazu gesungenen Texte sind zum Theil sehr nichtssagend und kindisch, zum Theil aber auch roh und anstößig. Die Christen aber singen zu den alten Weisen christliche Texte, deren einige von ihnen selbst gedichtet, andere von den Missionaren übersetzt sind.

In den abgelegenen Dörfern wird das Fest unter Leitung der eingebornen Lehrer oder Katechisten gefeiert, und der Baum brennt in dem oft sehr bescheidenen Lehmkirchlein, das nur mit Stroh ge⸗ deckt ist. Wo aber die Missionsstation nicht allzufern ist, strömen von allen Seiten die braunen Christen am Heiligen Abend dorthin zu⸗ sammen. Die Männer sind mit der Tigeraxt bewaffnet denn der

Weg durch den Urwald ist oft durch wilde Thiere bedroht neben

ihnen sieht man die treuen, freilich sehr unansehnlichen Pariahunde Die Frauen haben das jüngste Kind auf dem Rücken und tragen außerdem den Reisvorrath für die Zeit des Festes. Die dunkelfarbigen Ge⸗ stalten in ihren weißen, langen Gewändern, das pechschwarze Haar reichli

geölt und wohl auch mit leuchtenden Blumen geschmückt, bieten einen eigenen Anblick dar. Die recht geräumigen, soliden Kirchen der Hauptstationen füllen sich am Christabend meist bis auf den letzten Platz; selbst viele Heiden kommen als Zuschauer. Ist eine größere Stadt in der Nähe, so pflegen sich bei dieser Gelegenheit die Hono⸗ ratioren, englisch gebildete Eingeborene, der Postmeister, Polizei⸗ Direktor ꝛc., einzufinden. Nach der oben erwähnten Station 8e sogar einmal der Thakur (Fürst) von Jaria auf einem Elephanten mit seinem Hofstaate, um das seltene Schauspiel mit anzusehen. Die von auswärts gekommenen Christen finden auf der Station Herberge in dem eigens dazu errichteten Schuppen (Dera), vor dem noch lange 23 Feuer flackern und die Weihnachtslieder durch die stille Nacht

Russische Fischereiverhältnisse und die Verarmun der russischen Fischgewässer. (Centralbl. ver Bauv.) Diß Fischerei und der Fischhandel bilden eine der ergiebigsten Erwerbs⸗ quellen Rußlands. Der Jahresertrag des russischen Fischfanges Finnland ausgenommen, wird zu etwa 25 Mill. Rubel berechnet, wovon auf das Kaspische Meer und die Mündungen der in dasselbe strömenden Flüsse allein 15 Millionen, auf das Asowsche Meer 4 Millionen, auf das Baltische Meer 1,25 Millionen und auf die nördlichen Meere 1 Million Rubel entfallen. Hauptsächlich wichtig sind die Störarten oder Rothfische der Gewässer des Südens, die außer ihrem köstlichen Fleisch noch Kaviar, Hausenblase und die Wesiga, d. h. die gedörrte Rückgratsehne des Störs, als werthvolle Handelswaaren liefern. Diese Fischgattung soll einen jährlichen Er⸗ trag von 8 Millionen Rubel gewähren. Außer Zandern und Bleien sind in den südlichen Fischgewässern noch die Lampreten Makrelen und Rohrkarpfen von großer Bedeutung, in den nördlichen Strömen die Lachse und Lachsforellen, im Baltischen Meer die Heringe und Neunaugen, im Weißen Meer die Heringe, Schellfische Stockfische und Walfische, welche seit neuester Zeit in großer Zahl gefangen werden. Unter den vortrefflichen Koregonenarten, die Ruß⸗ land eigenthümlich sind, wird besonders die Nelme gerühmt, deren Einbürgerung in den norddeutschen Seen vielleicht noch nutzbringender sein würde, als die Verpflanzung des Sterlets in unsere Ströme. Der Mangel an gesetzlichen Bestimmungen, das Nichteinhalten der Schonzeit und das rücksichtslose Vorgehen beim Fischfang hat jedoch bereits den als unerschöpflich geltenden Fischreichthum Rußlands er⸗ heblich beeinträchtigt, wie dies durch die eingehenden Untersuchungen eines unter dem Vorsitze des Akademikers von Baer zusammen⸗ getretenen Ausschusses für das Gebiet des Kaspischen Meeres zweifel⸗ los dargethan worden ist. Sowohl die Zahl als auch die Größe der Störe verringert sich mehr und mehr, da für die Schonung des jungen Nachwuchses in keiner Weise gesorgt wird. Zwar besitzt das Reich in der Nikolski'schen, ursprünglich von einem Guts⸗ besitzer aus eigenen Mitteln begründeten Fischzuchtanstalt, die sich jetzt im Besitze des Staates befindet, ein gutes Vorbild für ähnliche Anlagen; weitere Verbreitung haben dieselben jedoch nicht gefunden, während man den Versandt junger Fische in Rußland vortrefflich versteht. Es ist zu hoffen, daß es den Be⸗ mühungen der eifrigen Freunde des Fischereiwesens im Bunde mit der Regierung gelingen wird, in weiteren Kreisen der Bevölkerung gesunde Anschauungen über die volkswirthschaftliche Bedeutung der Fischerei⸗ frage zu verbreiten und den Verheerungen vorzubeugen, welche durch den Raubbetrieb unter Unterstützung der Fischfeinde in dem Bestande der edlen Fischarten um so weiter vorschreiten, je dichter das russische Reich sich bevölkert und durch Verkehrswege erschlossen wird. Den Bemühungen des Ober⸗Arztes Dr. Knoch ist es bereits gelungen, die Fischhändler in Astrachan dafür zu erwärmen, daß sie einen Dampfer mit Einrichtung zur künstlichen Fischzucht für das Kaspische Meer beschaffen, sowie besonders wichtige Fischarten, als Lachse und Nelmen, in Gewässer zu verpflanzen, in denen sie bisher nicht heimisch waren. Das weitere Streben geht dahin, die zahllosen versumpften Seen und Teiche des großen Kaiserreichs, die jetzt keine oder nur geringe Erträge geben, in Fischgewässer umzuwandeln. In dieser Beziehung dürfte die Wasserbau⸗Technik ein großes Feld und eine dankbare Auf⸗ gabe finden.

Im Klub der Landwirthe sprach gestern Abend Professor Pallmann über die Bewohnbarkeit der Tropen für Europäer. Der Redner, dessen interessanten Ausführungen u. A. auch Lieutenant Tappenbeck beiwohnte, suchte auf Grund eines sorg⸗ fältig gesammelten Materials die vielbestrittene Frage zu klären, über⸗ triebene Erwartungen auf das Maß des Möglichen zurückzuführen, andererseits aber auch allzu pessimistischen Anschauungen entgegen⸗ zutreten. Daß gewisse Tropenstriche, namentlich die Flußdelta, dem Europäer keinen dauernden Aufenthalt gestatteten, sei unbestreitbar, ebenso, daß die Tropen z. Z. überhaupt noch viele Opfer forderten Doch dürfe man diese Opfer nicht allein dem Tropenklima zur Last legen. Man müsse immer berücksichtigen, daß die Opfer Afrikas meist gezwungen gewesen, unter Entbehrungen aller Art und unter übermäßigen geistigen und körperlichen Anstrengungen zu leben, denen man auch in anderen Gegenden kaum auf die Dauer gewachsen sein würde. Daß Er⸗ krankungen beim Domizilwechsel einträten, sei an sich gar nicht auffallend und komme auch bei uns und zwar vor Allem dann vor, wenn man aus einem Flußsystem in ein anderes übersiedle. Wasser, Wind, Boden und Kulturverhältnisse seien überhaupt die Faktoren, die die Bewohnbar⸗ keit entscheiden. Auf sumpfigem Boden mit schlechten Wasserverhält⸗ nissen, wie er merkwürdiger Weise vielen Städten und Faktoreien eigen sei, könne man keinen guten Erfolg erwarten. Vor Allem aber gelte es, gründlich mit der Entwaldung vorzugehen; je mehr dem erfrischenden Winde Gelegenheit gegeben sei, den Boden zu bestreichen, je mehr Bodenfläche der Kultur erobert, der überüppigen Schmarotzervegetation entzogen werde, um so ge— sünder müsse Afrika werden. Diesen Bestrebungen müsse au die Oelpalme fallen, die in Bezug auf ihren Ertrag sehr wohl durch die Erdnuß ersetzt werden könne. Daß die Ansiedlungsfähigkeit der Tropen nicht im Prinzip zu verneinen sei, beweise die Existenz der Kreolen. Dem Vortrag folgte eine Diskussion, in der u. A. auch auf die Nothwendigkeit einer eingehenderen Behandlung der Frage der Akklimatisation hingewiesen wurde.

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Belle⸗Alliance⸗Theater. Der große Erfolg der Pose „Die Kindsfrau“ hat Fr. Marie Geistinger veranlaßt, ihr Gastspiel noch über die Weihnachtsfeiertage auszudehnen.

Walhalla⸗Theater. „Der Vagabund“, dieses neueste Zug⸗ stück des Walhalla⸗Theaters, bewährt seine fesselnde Kraft trotz des Druckes, welchen die nahende Festzeit allenthalben auf den Theater⸗ besuch ausübt. Der stürmische Beifall, mit welchem die Première des Stücks aufgenommen wurde, ist ihm bis auf den heutigen Tag treu geblieben.

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Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

in Bruchsal auf

zum Deutschen Reichs

Erste Beilage „-Anzeiger und Königlich Preußi

Staats

An

EEEEEE“

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Jwangsvollstreckungen, Aufgebote,

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. 5 Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

245803] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Schneidergesellen Albin Naundorf gen Vollstreckung einer dreimonatigen Gefängniß⸗ unter dem 26. Juli 1886 in den Akten J. III. 988 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 17. Dezember 1886. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte I.

Fer Handarbeiter August Wilhelm Christian Scherfese aus Polier, geboren daserbst am 25. Möülz 1559, wird beschuldigt, 8 als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert u sein, ohne von der bevorstehenden Auswan⸗

terung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu

haben,

Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 3. März 1887, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht Uslar zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando uu Goöͤttingen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Uslar, den 16. Dezember 1886. Thörl, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. emmnREmennn 1

2) wangsvollstreckungen,

Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(468903 12 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Ab⸗ drucd in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der ur Konkursmasse des wailand Ackermanns Hein⸗ tich Kohfeldt zu Waren gehörigen Grundstücke: des Wohnhauses c. p. Nr. 2898 am Kietz, der Acker⸗ stüce Nr. 2843, 2978, 3180 und der Wiesen Nr. 3317, 3318, 3322, 3323 und 3324 Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am 25. Februar 1887, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am 18. März 1887, Vormittags 10 Uhr, statt Auslage der Verkaufsbedingungen vom 10. Fe⸗ bruar 1887 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter Herrn Rechtsanwalt Ludwig Kor⸗ tum zu Waren, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung der Grund⸗ stüe mit Zubehör gestatten wird. Waren, den 18. Dezember 1886. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht 1 (gez.) Dr. Engel. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Otto Barck.

[35526] Aufgebot.

Auf den Antrag der Wittwe Gutsbesitzer Ferdi⸗ nand Schulte im Hofe in Ueckendorf wird der In⸗ haber olgender 18 Aktien des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahlfabrikation zu Bochum über je 300 Mark, welche in den Registern der ge⸗ nannten Aktiengesellschaft für den Gutsbesitzer Fer⸗ dinand Schulte im Hofe in Ueckendorf eingetragen und angeblich verloren gegangen sind: b166“

„Nr. 4524 bis 4529 inkl.“

„Nr. 4532 bis 4543 inkl.“ aufgefordert, seine Rechte auf diese Aktien spätestens im Aufgebotstermine

den 13. Mai 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anzumelden und die genannten Aktien vorzulegen, mihtigenfall dieselben für kraftlos werden erklärt

Bochum, den 16. Oktober 18865. 1 Königliches Amtsgericht.

3865 1] Aufgebot.

Auf den Antrag des Landwirths Johann Hermann

kermann zu Westbevern, vertreten durch den Justiz⸗ ath Disse zu Münster, wird die Christina Gertrud eermann, eheliche Tochter des Hermann Beermann and der Anna Gertrud, geb. Hülsmann, geboren am Sb September 1826 zu Westbevern, welche vor etwa 90 Jahren nach Amerika ausgewandert ist und von 1 seit 10 Jahren keine Nachricht mehr eingelaufen

„aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗

ermine den 3 0. September 1887, Vormittags 11 Uhr, semmer Nr. 27, zu melden, widrigenfalls dieselbe sür todt erklärt werden wird. Münster, den 9. Dezember 1886. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

Ausgebot. 1. 11583. Die Firma Gerh. Engels & Cie. 20) Mickrath hat glaubhaft gemacht, daß ein auf 5ℳ lautender, am 3. Juni l. J. von J. Einstein J. Auerbacher gezogener und von

(16435]

Vorladungen u. dergl.

Berlin, Mittwoch, den 22. Dezember

Oeffentlicher Anzeiger.

8

Letzterem acceptirter, am 20. September I. J. fällig gewordener Wechsel ihr verloren gegangen sei. Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, in dem hiermit auf 8 Freitag, 11. Februar 1887, Vormittags 9 Uhr, angeordneten Termine seine Rechte anzumelden und die Wechselurkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen würde. Durlach, 16. Dezember 1886. Gr. Amtsgericht. 8 (gez.) Diez. Zur Beurkundung: Der Gerichtsschreiber: Sigmund.

1—

n) [35541] Aufgebot.

Der Kaufmann Woldemar Wimmer in Annaberg hat das Aufgebot eines am 10. Mai 1886 zahlbaren, am 10. Februar 1886 von Leberecht Polster in Hei⸗ ligenborn ausgestellten, auf Frau L. F. Polster da⸗ selbst gezogenen und von dieser acceptirten, beim Vorschußverein Waldheim domicilirten, mit den Blankogiris von Leberecht Polster, Philipp & Meinig in Leipzig und C. H. Reichel in Leipzig versehenen Wechsels über 100 beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 12. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Wechsels erfolgen wird.

Waldheim, den 18. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht. Reinhard. [35542] Das Königl. Amtsgericht München 28 Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 16. Oktober 1886 nachstehendes Aufgebot erlassen:

Es ist zu Verlust gegangen ein Devpositenschein der K. Ober⸗Bahnamtskasse München vom 2. März 1877 über die Dienstes⸗Kautions⸗Obligation des Ober⸗Conducteurs Anton Greimer, Cat. Fol. 677, nämlich über die allgemeine Anlehens⸗Obligation vom 1. März 1877 zu 1000 ℳ, Serie 57 Commiss. Cat. Nr. 2809.

Auf Antrag des Anton Brunnthaler als Vor⸗ munds der Greimer'schen Kinder wird nun der In⸗ haber aufgefordert, längstens bis zum Aufgebots⸗

termine: Montag, 2. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungszimmer Nr. 18,/1. seine Rechte anzumelden und den Depositenschein vorzu⸗ legen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfo gen wird. München, den 18. Oktober 1886. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: (I. 8.) Hagenauer. 8

[35543] Das Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen,

hat am 15. Oktober 1886 nachstehendes Aufgebot

erlassen:

Es ist zu Verlust gegangen ein Versicherungsschein der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier vom 15. November 1869 Nr. 8746/476 Fol. 124 G. B. IV., wonach das Leben des Abraham Wes⸗ kott, Kellners, nunmehr Restaurateurs in Barmen, auf Lebensdauer für die Summe von 1000 Thalern pr. C. versichert worden ist. Auf Antrag des K. Advokaten und Rechtsanwalts M. Aub dahier als bevollmächtigten Vertreters des Genannten wird so⸗ nach der Inhaber dieses Versicherungsscheins aufge⸗ fordert, längstens bis zum Aufgebotstermin am

Mittwoch, 4. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr,

im diesgerichtlichen Sitzungssaal, Zimmer Nr. 18,/I.,

seine Rechte anzumelden und den Versicherungsschein

vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. München, den 18. Oktober 1886. 3 Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber (L. S.) Hagenauer.

1u

115693] Bekanntmachung. Aufgebot einer Verschollenen.

Von den Gebrüdern Joachim und Jacob Pferner in Helmsdorf ist das Aufgebot ihrer Schwester, Ehefrau des Ackermanns Philipp Schwade, Therese, geb. Pferner, aus Witterda, zum Zwecke der Todes⸗ erklärung beantragt worden.

Dieselbe ist am 29. Juli 1819 in Witterda geboren und im Jahre 1854 nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ausgewandert. Von da aus ist angeblich seit etwa 24 Jahren keine Nach⸗ richt vom Leben oder Aufenthalte derselben nach hier gelangt.

Die Abwesende wird aufgefordert, sich vor oder in dem auf 1

den 2. April 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Mr. 7, anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls sie todt erklärt werden wird.

Erfurt, den 25. Mai 1886.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. [46815] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von dem Kaufmann Adolf Josef Her⸗ mann Hnugo Sust unterm 29. März 1879 errich⸗ teten, am 21. Oktober 1886 publizirten Testamente hat derselbe zur Erbin eingesetzt

seine Mutter, verwittwete Kanfmann Sust, Louise, geb. Weber.

Da der Aufenthalt derselben unbekannt ist, wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht. Berlin, den 9. Dezember 1886. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[46814]

In dem Fabrikanten Niclaus Rambour und s frau Auna Rambour, geb. Schindler errichteten letztwilligen Verfügungen haben dieselben sich gegen⸗ seitig zu Erben eingesetzt.

Da die Ehefrau nun am 14. Juli 1886 ebenfalls verstorben ist, die Erben derselben aber unbekannt sind, wird dies hiermit in deren Interesse öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 9. Dezember 1886. Königliches Amtsgericht I, Abtheilung 61.

[468162 SOeffeutliche Bekanutmachung.

In dem von dem Gymnasiallehrer Paul Ger⸗ hard Mellmann und dessen Ehefrau Amalie Henriette Franziska, geb. Weeren, am 4. Juni 1885 errichteten, am 23. Juli 1886 publizirten Testa⸗ mente sind zu ev. Miterben eingesetzt:

die Eltern der am 28. Februar 1886 verstor⸗ benen Ehefrau resp. deren Geschwister.

Da deren Aufenthalt unbekannt ist, wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 9. Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

Oeffentliche Bekanntmachung. von dem am 25. Mai 1886 verstorbenen einer Ehe⸗

[46820] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Tischlermeisters Hinrich Stammerjohann in Bramstedt erkennt das König⸗ iche Amtsgericht zu Bramstedt durch den Amts⸗ richter Wenneker für Recht:

Der am 7. Mai 1816 zu Heidmühlen geborene Johann Joachim Stammerjohann wird für todt er⸗ klärt und sein Vermögen ist seinen sich legitimiren⸗ den Erben auszuantworten.

Die Kosten des Verfahrens sind aus der Nachlaß⸗ masse zu entnehmen.

Von Rechts Wegen. Veröffentlicht: Köhbrok, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[46894] Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom heutigen Tage sind die etwaigen Berechtigten der für den Gräupner Friedrich Scholz in Abtheilung III. Nr. 7 des Grundbuchblattes der der Stadtgemeinde Breslau gehörigen Baude Nr. 318 (Band III. Blatt Nr. 157 des Grundbuchs von Breslau und zwar von den Buden) unter Bildung eines Instruments laut Verhandlung vom 12. März 1835 in Folge Dekrets vom 17. März 1835 einge⸗ tragenen mit 6 % in halbjährigen Raten von Ostern 1835 ab verzinslichen und nach halbjähriger, dem Gläubiger vor Ostern 1838 jedoch nicht zu⸗ stehender Kündigung rückzahlbaren Darlehnspost von 200 Thalern mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen worden. v

Breslau, den 18. Dezember 1886.

Königliches Amtsgericht. [46817] Im Namen des Königs! 8

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Jungeblodt zu Dorsten, als Bevollmächtigter der Wittwe des Kötters Bernard Hemmer, Maria Catharina, geb. Schaeper, zu Sickingmühle für sich und als gesetz⸗ liche Vertreterin ihrer Kinder erkennt das Königliche Amtsgericht zu Haltern am 17. Dezember 1886 durch den Amtsrichter Freiherrn von Korff für Recht:

Das Schulddokument vom 17. März 1872 über 700 Thaler Darlehn nebst 4 ½ % Zinsen für die Gymnasialkasse zu Recklinghausen, eingetragen im Grundbuche von Hamm Band III. Blatt 17 Ab⸗ theilung III. Nr. 3 zu Lasten des Kötters Bernard Hemmer zu Kirchspiel Hamm wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗

stellerin zur Last. Frhr. v. Korff. [468666 AUrtheils⸗Auszug. In der Stalherm'schen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht zu Recklinghausen in der Sitzung vom 29. November 1886 durch den Amts⸗

richter Dinslage für Recht erkannt:

Der Kuxschein Nr. 1 des Steinkohlenbergwerks Gewerkschaft König Ludwig zu Bruch bei Reckling⸗ hausen, ausgestellt am 28. Januar 1876 auf den Namen Heinrich Stalherm zu Recklinghausen wird für kraftlos erklärt.

Recklinghausen, 29. November 188656.

Königliches Amtsgericht.

[46826] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsache des Arbeiters Jürgen Tank in Altona, Klägers, vertreten durch den Rechtsanwalt Daus hieselbst, gegen seine Ehefrau Catharina Maria Tank, verw. Kühl, geb. Kühl, unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, ist nach Erledigung des Beweisbeschlusses vom 16. Ok⸗ tober 1886 Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkam⸗ mer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 12. März 1887, Vormittags 11 Uhr, anberaumt, zu welchem die Beklagte von Amts⸗ wegen mit der Aufforderung geladen wird, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Altona, den 15. Dezember 1886.

C. Stahl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

3. Berufs⸗Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen. Theater⸗Anzeigen. Familien⸗Nachrichten.

In der Börsen⸗Beilage

[46869] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Metzgers Heinrich Brinkhoff, Amalie, geb. Melges, zu Bielefeld, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Adriani daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen böswilligen Verlassens mit dem Antrage:

die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bielefeld auf

den 15. April 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

von Sieghardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[46828] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Alwine Zacharias, geb. Nickel, zu Dessau, vertreten durch den Justizrath Jacoby in Dessau, welche gegen ihren Ehemann, den Bürsten⸗ macher Franz Zacharias von Dessau, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, wegen böslichen Verlassens, mit dem Antrage auf Ehescheidung klagt, ladet den Beklagten nach Beendigung der Beweisaufnahme zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf den 24. Februar 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Solches bekannt gemacht.

Dessau, den 18. Dezember 1886.

Mayländer, Kanzleirath,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Johanne Rosine Auguste Henkel, geb. Juwick, zu Berlin (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Krüger in Hamburg) klagt gegen den Bierbrauer Josef Henkel, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, der Klägerin den ihr durch Urtheil vom 2. Oktober d. Is. auferlegten Eid in Berlin ab⸗ nehmen zu lassen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath⸗ haus) auf den 26. Februar 1887, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.

Hamburg, den 18. Dezember 1886.

Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer II.

[46827]

[46868] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. jur. Gerhard Scheidges in Krefeld, in seiner Eigenschaft als provisorischer Syndik des Falliments der Firma Gebr. Faßbender in Neuß und deren alleinigen Inhabers Arnold Faß⸗ bender, Kaufmann und Bauunternehmer, zur Zeit daselbst wohnhaft gewesen, ladet den früher zu Neuß wohnhaft gewesenen Heinrich Faßbender, nun⸗ mehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, angeblich in Amerika, ohne bekanntes Geschäft, in seiner Eigenschaft als Miterbe des genannten ver⸗ lebten Arnold Faßbender hierdurch zu dem durch das Königliche Amtsgericht in Krefeld, Abtheilung I., behufs Herbeiführung eines Concordates zwischen dem Gemeinschuldner und den Gläubigern, eventuell zur Wahl eines definitiven Syndiks anberaumten Termine von Donnerstag, den 3. Februar 1887, Nachmittags 5 ½ Ühr, im Gerichtslokale, Zimmer Nr. 6, hierdurch vor, um seine Interessen wahrzunehmen resp. den gleichfalls zu diesem Termine geladenen Gläubigern Vorschläge zum Abschlusse eines gerichtlichen Concordates zu machen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Krefeld, den 14. Dezember 1886.

Enshoff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[46823] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer Emil Eichhorst zu Chlebowo, vertreten durch den Rechtsanwalt von Kutzner zu Wreschen, klagt gegen den Brennerei⸗Verwalter Gott lieb Eichhorst, früher zu Ciszkowo bei Czarnikau, später zu Trebighahn, jetzt unbekannten Aufenthalts aouf Genehmigung zur Auszahlung einer bei der König⸗ lichen Regierung zu Posen in der Zwangsvollstreckungs⸗ sache Eichhorst c./a. Eichhorst hinterlegten Sicher⸗ heitsmasse von 222,00 an den Kläger, mit dem Antrage, den Beklagten unter Auferlegung der Kosten zur Genehmigung der Ausschüttung der bei der Hinter⸗ legungsstelle zuPosen hinterlegten Zwangsvollstreckungs⸗ Sicherheitsmasse Eichhorst e/a. Eichhorst im Betrage von 222,00 an den Kläger zu verurtheilen, das er gehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Posen, Wilhelmsstraße 32, Zimmer 36, auf den 4. Februar 1887, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hekannt gemacht.

Posen, den 14. Dezember 1886.

Hubert, richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.