1887 / 20 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Sanitätswesen und Quarantänewesen

Süd⸗Amerika. 8

Die argentinische Regierung hat unterm 17. Dezember 1886 ver⸗ fügt, daß die von Genua kommenden Schiffe, welche nach dem 5. De⸗ zember v J. von dort ausgelaufen sind, nur noch einer dreitägigen Beobachtung unterliegen, falls während der Reise Krankheitsfälle nicht vorgekommen sind.

Berlin, 24. Januar 1887.

Bei der am Sonnabend fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 175. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Nachmittags⸗Ziehung:

1 Gewinn von 75 000 auf Nr. 129 759.

1 Gewinn von 40 000 auf Nr. 116 433.

1 Gewinn von 5000 auf Nr. 112 758.

32 Gewinne von 3000 auf Nr. 1439. 1446. 37 016. 37 160. 38 775. 56 241. 59 244. 61 587. 64 850. 80 004. 81 184. 90 054. 91 067. 100 046. 112 745. 121 451. 124 988. 125 674. 126 099. 132 758. 142 177. 144 227. 148 291. 158 864. 170 129. 181 297. 187 047.

28 Gewinne von 1500 auf Nr. 910. 1848. 11 718. 16 082. 25 869. 33 424. 45 554. 55 039. 70 371. 84 322. 88 108. 96 680. 115 621. 117 332. 117 657. 134 457. 149 852. 153 625. 155 030. 158 838. 158 907. 160 712. 169 224. 73 789. 180 465. 182 366. 186 271. 187 036.

31 Gewinne von 500 auf Nr. 7652. 8834. 22 198. 22 768. 28 642. 50 602. 56 249. 64 257. 69 006. 69 161. 77 095. 77 903 81 477. 84 503. 90 870. 92 216. 104 356. 104 369. 104 793. 110 256. 117 254. 123 611. 126 974.

143 391. 151 370. 162 443. 166 923.

31 143. 62 889. 104 344. 126 241. 169 934.

132 927. 141 156. 178 777. 189 759.

der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 175.

preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗

Bei Königlich Ziehung: 3 Gewinne von 10 000 auf Nr. 42318. 44 528. 49 470. 8 2 Gewinne

24 Gewinne von 3000 auf Nr. 17 363. 24 927. 31 572. 33 386. 33 982. 63 446. 84 024. 89 601. 94 323. 95 171. 117 432. 119 142. 124 724. 139 621. 183 424.

21 Gewinne von 1500 auf Nr. 4556. 11538. 22 252.

35 966. 39 969. 44 104. 46 216. 50 167. 53 991. 66 129. 750410 70 511. 71 722. 91 291. 104 708. 111 984., 121 173. 138 367. 176 784. 181 574. 182 629.

39 Gewinne von 500 auf Nr. 3473. 3604. 4178. 6234. 9809. 13 550. 17 900. 23 243. 24 136. 26 140, 42 237. 46 608. 53 455. 54 890. 55 124. 60 777. 63 833. 65 953.

69 471. 69 758. 71 368. 75 153. 503. 109 786. 118065. 115 716. 120 289. 125 811. 149 242. 158 630. 160 050. 160 256. 170 944. 177 686. 181 381. 181 574. 185 850. 187 173.

von 5000 auf Nr. 994. 96 991. 8 164. 5970. 15 774.

39 443. 43 736. 113 134. 116 071. 143 109. 148 116.

79 533.

1 hf.]

Das preußische und das deutsche Central⸗Comité vom Rothen Kreuz hielten, wie wir der „Norddeutschen Allge⸗ meinen Zeitung“ entnehmen, am Sonnabend wichtige Sitzungen ab, das letz⸗ tere in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaise rin und Königin. Bekanntlich besteht, nach der Uebereinkunft vom 20. April 1869, das deutsche Central⸗Comité aus den Mitgliedern des preußi⸗ schen Central⸗Comités, welchen die Bevollmächtigten der anderen deutschen Landesvereine hinzutreten. Die Autonomie der Landesvereine ist dabei aber sowohl in den internationalen Beziehungen des Rothen Kreuzes, als auch in Betreff der Leistungen in Deutschland vollständig gewahrt. Den Vorsitz im deutschen Central⸗Comité führt der jedesmalige Präsident des preußischen, gepenwärtig der Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, Oberst⸗Kämmerer Sr. Majestät.

8 Den Verhandlungen des preußischen Central⸗Comités ging eine Ausschußsitzung voran, welche den Beschluß über die wichtigste Frage der Tagesordnung vorzubereiten hatte den Anschluß des preußischen Rothen Kreuzes an den Militär⸗Sanitätsdienst.

Dank dem wohlwollenden Entgegenkommen des Kriegs⸗Ministers und der persönlichen Vermittelung des Grafen zu Stolberg konnte nach kurzer Berathung die Frage durch Annahme der Vor⸗ schläge des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums im preußischen Cen⸗ tral⸗Comité in günstiger Weise gelöst werden. Die so lange gefährdete Organisation des preußischen Rothen Kreuzes wird durch den bevorstehenden Anschluß an den Militär⸗Sanitätsdienst aner⸗ kannt und befestigt, indem fortan, neben den Ritterorden und dessen etwaigen Genossenschaften, nur solche Vereine zur frei⸗ williger Sanitätspflege der Armee zugelassen werden sollen, welche der Organisation des Rothen Kreuzes angehören oder in dieselbe eintreten. Es wird damit zu⸗ gle ch dem Mißbrauch des Symbols des Rothen Kreuzes im weißen Felde von Seiten unbefugter Vereine vorgebeugt und die bedenkliche Bestimmung der Kriegs⸗Sanitätsordnung vom 10. Januar 1878 modifizirt, welche jeden beliebigen improvisirten Verein zur Hülfs⸗ leistung für die Armee heranzuziehen gestattete. . 8 Die Einberufung der Generalversammlung der preußischen Vereine vom Rothen Kreuz war nach dem Beschlusse des Central⸗ Comités vom 17. März 1886 bis zur Erledigung der Anschlußfrage vertagt worden. Dieselbe wird nun wohl zum 25. und 26. März d J ergehen, zu welcher Zeit die Generalversammlung des Vaterländischen Frauenvereins stattfindet, deren Delegirte bisweilen zugleich den eb1ö1.“” 1 eine solche Anordnung wird die I 1“ 92 gen Leinlamer „Leistungen der beiderseitigen Vereine für die freiwillige Krankenpflege außerordentlich gefördert werden können.

„Dem Beispiele Preußens in der Anschlußfrage werden hoffentlich die anderen Landesvereine bald folgen. Bayern ist darin bekanntlich längst vorangegangen und befindet sich dort das mit den Ritterorden vereinte Rothe Kreuz bereits seit Jahren unter der unmittelbaren Leitung des Kriegs⸗Ministeriums.

In der Sitzung des deutschen Central⸗Comités bildeten die vorbereitenden Einrichtungen für den Mobilmachungsplan der frei⸗ willigen Krankenpflege den Hauptgegenstand der Berathung. Seit Jahren haben diese Aufgaben sowohl das deutsche wie das preußische Central⸗Comité beschäftigt, insbesondere nach dem Vereinstage des deutschen Rothen Kreuzes vom September 1880. Es handelte sich dabei immer nur um Vorbereitungen von langer Hand. Nur ein gänzlich Unkundiger konnte deshalb aus der Aufschrift: „Zur Mobilmachung des preußischen Rothen Kreuzes“, welche die Mittheilung der Nordd. Allg. Ztg. über die Verhandlungen des Vaterländischen Frauenvereins am 19. Januar c. trug, Alarm erheben. Auch diese Mittheilungen betrafen nur die Organisirung der gemeinsamen Vereinsleistungen für die freiwillige Krankenpflege der Armee, ein Ziel, das schon lange erstrebt, aber noch lange nicht er⸗ reicht is.

Beschlossen wurde am 21. Januar im deutschen Central⸗ Comité ein Cirkular an die Männer⸗ und Frauenvereine, welches Erläuterungen über den Gebrauch des Nachweises mustergültige Ver⸗

9—

Musterdepots anleitet. Die letzteren müssen 1 bt a die stattgehabte Einführung des antiseptischen Verfahrens im Militär⸗ Sanitätsdienst, gänzlich umgestaltet, beziehentlich vervollständigt werden. Es wird dies von der Centralstelle aus so viel wie möglich gefördert, und muß deshalb in Berlin eine Einrichtung getroffen werden, welche die mustergültige Herstellung des Materials in er⸗ forderlichem Umfange ermöglicht. b

Beschlossen wurde ferner im deutschen Central⸗Comité die Bewilli⸗ gung von Geldmitteln an Anstalten, welche Krankenpflegerinnen, ins⸗ besondere aber auch Krankenpfleger, in vorschriftsmäßiger Tüchtigkeit ausbilden und dieselben für das Rothe Kreuz im Mobilmachungsfalle bereit halten. Es kam dabei zur Sprache, daß die vom Rauhen Hause in Hamburg auf Veranlassung des Central⸗Comités gegründete Ge⸗ nossenschaft der Nothhelfer (Felddiakonen) sich glücklich entwickelt, daß bereits 60, verschiedenen Ständen angehörige Mitglieder, durch Kurse an hervorragenden Anstalten ihre theoretische und praktische Ausbil⸗ dung erhalten, und daß es hoffentlich an Meldungen brauchbarer Kräfte für die Genossenschaft, die bei der Aufnahme streng prüft, auch in der Folge nicht fehlen werde.

Mit großer Sympathie und Genugthuung nahm die Versamm⸗ lung eine Mittheilung entgegen, welche zu der Hoffnung berechtigt daß namentlich der patriotische Sinn unserer akademischen Jugend der großen Aufgabe des Rothen Kreuzes auf diesem Gebiete erfolgreich zu Hülfe kommen werde.

Unter der größten Studentenverbindung, dem „Verein der deutschen Studenten“, welche in Berlin und Leipzig eine sehr zahlreiche Genossenschaft bildet, ihre Verzweigungen aber schon über mehrere andere Universitäten erstreckt hat der Gedanke eine begeisterte Aufnahme gefunden, man müsse sich für den Fall, daß man nicht mit den Waffen dem Vaterlande dienen könne, rechtzeitig vorbereiten, unter dem Rothen Kreuz seinen Brüdern im Felde Hülfe zu leisten. Daß dieser schöne Gedanke in unserem großen deutschen Vater⸗ lande fruchtbaren Boden finden und die weiteste Verbreitung finden möge, ist gewiß der Wunsch aller Patrioten. Möge er bald sich recht wirksam darin erweisen, deutsche Jünglinge und Männer zahlreich in die Reihen derjenigen zu führen, die sich zu Nothhelfern unter dem Rothen Kreuz vorbilden, um, wenn das Vaterland ruft, und sie nicht zu den Waffen greifen können, als rettende Brüder auf die Schlachtfelder zu eilen.

Einen besseren und edleren Träger als die Begeisterung der akademischen Jugend konnte dieser patriotische und humane Gedanke schwerlich finden. Das deutsche Central⸗Comité hat dies auch dadurch bekundet, daß es eines seiner Mitglieder beauftragte, dem Verein deutscher S tudenten“ seine warme Anerkennung und Sym⸗ pathien auszusprechen

PTW1“ Preis⸗Jury für die seit dem 15. Dezember v. J. öffent⸗ lich ausgestellten 26 Konkurrenz⸗Entwürfe zu einem Lessing⸗Denk⸗ mal in Berlin trat nach voraufgegangenen wiederholten Kon⸗ ferenzen am 22. Januar, dem Jahrestage der Geburt Lessing's am Orte der Ausstellung, Uhrsaal der Kunst⸗Akademie, Unter den Linden 38, zu ihrer Schlußsitzung zusammen. Nach dem Konkurrenz⸗Ausschreiben besteht die Jury aus 9 Mit⸗ gliedern, und zwar aus den Herren: 8 Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und General⸗Direktor der Königlichen Museen Dr. Schöne, n Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Jordan, MI Bevollmächtigten der Königlich preußischen Staats⸗ 8 regierung —, Stadt⸗Schulrath Dr. Bertram und Stadt⸗Baurath Dr. Hobrecht als Bevollmächtigten des Magistrats von Berlin, Ober⸗Bürgermeister Dr. von Forckenbeck (Vorsitzender), Bürgermeister, Geheimer Regierungs⸗Rath Duncker, Schriftsteller Dr. Paul Lindau, Direktor Anton von Werner und Professor Albert Wolff als Erwählten des Comités, welche sämmtlich anwesend waren. Nach nochmaliger eingehender Berathung einigte sich die Jury in folgendem Beschlusse: Unter den in der Konkurrenz eingegangenen Entwürfen befinden sich 4, und zwar diejenigen der Bildhauer G. Eberlein, Walter Schott, Moritz Schulz und Otto Waesche, welche den Bedingungen des Konkurrenz⸗Ausschreibens in Bezug auf die vorgeschriebene Höhe der Figur nicht entsprechen. „Von den hiernach zur Beurtheilung noch verbleibenden 22 Ent⸗ würfen erachtet die Jury die von Karl Hilgers, Otto Lessing und R. Siemering gelieferten an sich für preiswürdig. Obgleich das Kon⸗ kurrenz⸗Ausschreiben nur Einen Preis von 2000 für denjenigen Entwurf, welchem der Vorzug gegeben wird, in Aussicht nimmt, so sieht sich die Jury bei dieser Sachlage veranlaßt, bei dem Comité zu beantragen, die Entwürfe der oben genannten 3 Künstler mit je einem Preise in gleichem Betrage auszuzeichnen. Um jedoch der Forderung des Konkurrenz⸗Ausschreibens gerecht zu werden, ist die Jury in der Zuversicht, daß das Comité ihrem obigen Antrag entsprechen wird, zu einer engeren Wahl unter den 3 ge⸗ nannten Künstlern geschritten, und hat dieselbe in geheimer Abstim⸗ mung folgendes Resultat ergeben. Bei der ersten Abstimmung erhielten: Siemering 4 Stimmen, Lessing 3 28 Hilgers 2 . St arauf vorgenommenen engeren Wahl zwischen Siemering Lessing erhielten: Siemering 5 Stimmen, 8 vW11“ . Im Anschluß an die Berathung der Preis⸗Jury fand demnächst Plenarsitzung des Comités selbst statt. In derselben ist der Antrag auf Gewährung je eines Preises von 2000 an die Bild⸗ hauer Siemering, Lessing und Hilgers genehmigt und gleichzeitig beschlossen worden, über die nach Lage der Sache zur Förderung des Unternehmens erforderlichen weiteren Schritte am Sonnabend, den wiederum zur Berathung zusammenzutreten.]

eine

Der Ie sich di jssi S. Der Jerusalemsverein, welcher sich die MNissionsthätig⸗

keit im heiligen Lande und in Egypten zur Aufgabe gestellt hat, hielt gestern Abend im Dom sein Jahresfest ab. Der Fest⸗ prediger, Pastor Gräber aus Düsseldorf, der bisherige Seelsorger der Gemeinde zu Kairo, überbrachte Dank und Gruß der morgen⸗ ländischen Gemeinden. Den Bericht erstattete Lic. Weser, dem Hof⸗ prediger Strauß das von ihm 40 Jahre hindurch verwaltete Amt des Schriftführers abgetreten hat. Der Bericht mußte leider auf mancherlei Drangsal hinweisen, dem die an sich schon schwierige Mission im heiligen Lande ausgesetzt gewesen. In Jerusalem sei die Zahl der Gemeindemitglieder zwar etwas zurückgegangen, aber die Anstalten wachsen und blühen. In Talitha Kumi werden z. Z. 110 Mädchen erzogen; im Diakonissen⸗Hospital haben im letzten Jahre 700 meist muhamedanische Kranke Aufnahme gefunden; das Marienstift hat sich der elenden verkommenen Kinder angenommen, das Asyl der Brüder⸗ gemeinde 20 Aussätzige verpflegt und das Johanniter⸗Hospiz zahlreichen Handwerksburschen Unterkunft gewährt. Die Gemeinde in Betojala hlt 35 Familien. Für den Kirchenbau in Bethlehem sind bisher 26 000 zusammengebracht worden, 100 000 aber sind erforderlich. In Alexandria, wo Pastor Klingemann wirkt, sind erfreuliche Fort⸗ schritte zu verzeichnen. Die Besucherzahl der Schule ist von 40 auf 80 gestiegen; darunter befinden sich auch einige Söhne des Paschas 14 Ehen konnten eingesegnet werden, darunter 8. Mischehen. Die Gesammteinnahmen des Vereins betrugen im letzten Jahr 27 000 Im weiteren Verlauf der Festfeier folgte noch eine Ansprache des

jetzt, mit Rücksicht auf

Der Verein zur Beförderung de inki Bewabhranstalten feierte gestern in e Beekal ceanead s⸗ 53. Jahresfest. Der Festprediger, Professor D. Scholz Jcche sein Worten die Bibelstelle Joh. 17, 15 ff zu Grunde legte m er seinen konstatiren, daß die Zahl der Mitglieder stetig leide das Bedürfniß nach Hülfe bei dem schnellen Wachsen d wäbrend immer dringender wird. Der Verein unterhält z. Z. 16 A 5 S bt denen bis 1500 Kinder Aufnahme und Pflege finden. nstalten, jn

4 gr. periodischen 48. 5 unstvereins für das Jahr 1887 werden sta 8

vom 1. bis 17. April, zu Mannheim vom 24. Heidelberg vom 15. bis 30. Mai, zu Mainz vom 5. bis 26 d. zu Darmstadt vom 3. bis 17. Juli, zu Offenbach a. M Feg, bis 31. Juli, zu Freiburg i. B. vom 7. bis 28. August b Baden vom 4. bis 25. September und zu Karlsruhe 288 . 30. Oktober. Die Kunstvereine zu Baden⸗Baden, Freibur 9* bis berg, Karlsruhe und Mannheim veranstalten außerdem Ausstellungen. Der Rheinische Kunstverein hat in dem Jah 2Shs Ankäufe von Kunstwerken für 90 000 vermittelt. Mäͤrres g. durch die einzelnen Vereine und durch den Präsidenten des Rhei wird Kunstvereins, Geh Ober⸗Baurath Dr. Müller zu Darmstadt ehaische willigst mitgetheilt werden. 11n““

Brüssel, 23. Januar. (W. T. B.) Wie der „Etoile Belge⸗ meldet, haben heute Nachmittag anläßlich einer sozialistisch Kundgebung in Jette bei Brüssel Ordnungsstörungen st r. gefunden, wobei ein Gendarm verwundet und seiner Waffe be wurde. 8 een sind 2 Gendormen nach Jette entsandt ven.

24. Januar. (W. T. B.) In J ist die R 5 hergestellt ) Jette ist die Ruhe wieder⸗

Gent, 24. Januar. (W. T. B.) In einer gestrigen Theater⸗ vorstellung, in welcher viele Arbeiter anwesend waren, kam es zu Thätlichkeiten im Publikum, in Folge deren die Polizei zahl⸗ reiche Verhaftungen vornahm. Vor den Eingängen zum Theate sammelte sich eine größere Menge Sozialisten an welche die Marseillaise sangen. 8

Das Deutsche Theater brachte am Sonnabend Albert Lindner's Trauerspiel „Die Bluthochzeit“ zur ersten Aufführung. Das Drama ist in den 70er Jahren von der Gesellschaft des Meininger Hoftheaters bei ihrem Gastspiel auf denselben Brettern mit vielem Beifall gegeben worden und bildete bis in die neueste Zeit eines ihrer sensationellsten Repertoirestücke. Seinen Antheil an dem Erfolge hatte damals die prächtige Ausstattung, die meisterhafte Inscenirung und künstlerisch abgerundete Darstellung. Daß aber das Hauptver⸗ dienst um die packende und fesselnde Wirkung, die das Stück übt doch dem Dichter gebührt, davon konnte man sich erst jetzt recht über⸗ zeugen. Denn heutzutage gilt eine sorgfältige, historisch getreue und im Zusammenspiel genau ausgearbeitete Darstellung, wie sie die „Meininger“ damals boten, als selbstverständlich und kann uns nicht mehr über Werth oder Unwerth des dramatischen Stoffs täuschen. In der nicht minder sorgfältigen und glänzenden Aufführung im Deutschen Theater traten alle Vorzüge des Stücks: knappe, inhaltreiche, schnell fortschreitende Handlung, prägnante Charakterisirung der wenigen Hauptpersonen, musterhaft klare, treffende, schlichte und doch stellen⸗ weise hochpcetische Sprache, überzeugender als früher zu Tage. Der spontane, wahrhaft stürmische Beifall, der nach dem höchst effektvollen dritten Akt ausbrach, bestätigte auch äußerlich aufs Neue die großartige dra⸗ matische Schaffenskraft, die dem hochbegabten, mit der lebendigen Bühne erst spät in befruchtende Berührung gekommenen Autor innewohnte. Um. so erschütternder wirkte es, daß der langanhaltende Beifallssturm gänzlich ohne Folgen blieb und schließlich sich in eisiges Schweigen verwandelte: der in Geistesumnachtung versunkene Dichter konnte dieses neuen Triumphes leider nicht mehr Zeuge sein. Die Aufführung war, wie schon bemerkt, sehr sorgfältig inscenirt, und auch die Hauptrollen meist gut besetzt. Vor Allem bot Hr. Fried⸗ mann in der Darstellung der überaus schwierigen und keineswegs dank⸗ baren Rolle des Königs Carl IX. eine vollendete Meisterleistung, die sich übrigens auch seiner Zeit schon der vollen An⸗ erkennung des Dichters zu erfreuen gehabt hat. Fr. Scham⸗ berg setzte alle ihr zu Gebote stehenden Mittel ein, um der ganz außerordentlich hohe Anforderungen an die schauspielerische Verkörperung stellenden Rolle der Katharina gerecht zu werden. Den ritterlichen Hein⸗ rich von Navarra gab Hr. Kraußneck, unterstützt von männli

schöner Erscheinung, klangvollem Organ und elegantem Spiel, sehr glücklich und wirkungsvoll. Frl. Jürgens war in der Rollel ter Marzarete von Valois von ebenso bezaubernder Anmuth wie wahrem. leihenschaftlichen Pathos. Auch Hr. Pohl als Coligny und die Hrrn. Kainz, Wessels, Schönfeld, als Prinzen von Guise, ÄAnjou und Alengon verdienen lobende Erwähnung. Die dekorative und kostümliche Ausstattung ist zum größten Theil völlig neu und höchst glänzend. Der Vorstellung wohnten Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit dem Prinzen Heinrich und der Prinzessin Charlotte von Sachsen⸗Meiningen, Königlichen Hoheiten, vom Anfang bis zum Schlusse bei. b 3

Einen großen Lacherfolg erzielte im Residenz⸗Theater am rer⸗ gangenen Sonnabend der dreiaktige französische Schwank: „Ehe⸗ glück“ von Albin Valabréègue, deutsch von Robert Buchholz und Fr. Willibald Wulff. In ausgelassener Weise schildert der Ver⸗ fasser uns drei verschiedene Ehepaare, ein altes und zwei junge, sowie zwei junge Leute, welche gleichfalls beabsichtigen, in den Stand der Ehe einzutreten. Während die beiden alten Ehegatten, der Rentier Achille Bonneval und seine Frau soeben über die bevorstehende Ehe ihres dritten Kindes, der jungen Marthe, berathen und voll guter Hoffnungen sind, kehren die beiden verheiratheten Töchter, Jeanne und Lucie, plötzlich in das väterliche Haus zurück, die eine freiwillig, weil sie angeblich 1b sirt wird, die andere gezwungen, da ihr Gatte sich von ihr jyrannisirt glaubt. Aus diesem Ehezwist entspinnen sich nun aller⸗ hand drollige Scenen, welche die Lachlust des Publikums fortwährend rege halten; an Pikanterien fehlt es natürlich nicht in diesem lustigen Sittengemälde. Im zweiten Akt werden Verwickelungen der spaß⸗ haftesten Art vorbereitet, die dann im dritten Akt so unentwirrbar werden, daß der Zuschauer sich nicht mehr zurechtzufinden ver⸗ mag, ohne deshalb den Humor zu verlieren. Das ausgezeichnete Spiel der Mitwirkenden sicherte dem Schwank den Erfolg. Die Hrrn. Pansa, Alexander, von Hoxar, Wallner und Worlitzsch leisteten Jeder in seiner Art Ausgezeichnetes, dasselbe läßt sich von den Damen Richter, Arnim, Leuchtmann, Zipfer und Marchand sagen. Reichlicher Beifal,, an welchem auch Hr. Direktor Anno theilnahm, lohnte das Personal für die gebotene Leistung. Die diesem Schwank vorauf⸗ gehende einaktige Plauderei „Beim Thee“ von Sarah Hutzler fand allseitige Ablehnung; anerkannt werden muß jedoch das treffliche Spiel der darin beschäftigten Personen, des Hrn. Reicher und des Frl. Benke. 3AX““

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen

Hofpredigers Stöcker, worauf Ober⸗Hof⸗ und Dom⸗Prediger D. Kögel nach einem Gebet den Segen ertheilte. 8

bandmittel Lazarethgegenstär giebt, und zu legung von

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

von ihrem Gatten tyranni⸗

116“ 8

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1114“

EFrste b Anzeiger und Königlich Preu

Berlin, Montag, den 24. Januar

ic

ßischen

Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamt

einem Bescheide vom 8.

Reichs⸗Versicherungsamt über den

das

rungsgesetzes) wie folgt ausgesprochen:

Die Orts⸗Polizeibehörden haben aus dem tages, 5. Legislaturperiode IV. Session 83 darüber zu befinden, was tokoll geeignet ist. Bei dieser Prüfung wird verfahren werden dürfen, da die kostenfreie; vollen thatsächlichen Sachverhalts, sowie insb derjenigen Verhältnisse, welche abgesehen höhe für die demnächstige Feststellung der E ansprüche in Betracht kommen, die Aufgabe der behörde als einer außerhalb der Parteien steh bildet. Insbesondere kann in das

beschadet der Interessen

auch eine über die bloße 1 ausgehende Erörterung, 3. B. darüber, ob ein vorliegt, aufgenommen werden. Der weiteren des zuständigen Genossenschaftsorgans

des Zweckes der Untersuchung vergl. Drucksachen des Reichs⸗

des Unfallversicherungsgesetzes wird dankenswerther Weise vorgearbeitet, Weise vorgegriffen.

hierdurch

wenn a

266) Ueber die Zutheilung derjenigen Kellereibetriebe, des Ausde

schon vor dem Inkrafttreten

vom 28. Mai 1885 versicherungspflichtig gewesen sind, betheiligten Berufsgenossenschaften auf

ist zwischen den lig sgenoj Anregung und unter Billigung des Reichs amts eine Verständigung erfolgt: a“ Nach Maßgabe des Bundesrathsbeschlusses 1886 (Amtl. Nachrichten des Speicherei⸗ un ufsger Im Allgemeinen haben hiernach 1 bet Nebenbetriebe von Fabrikationsbetrieben sind, Berufsgenossenschaft anzugehören. Hiernach gehören insbesondere Weingroßhandlungen zu

die

gegenüber dem Momente der Kellereien betrieben wird, das als solchen überwiegt.

welch

Weinpflege, Moment

und Betriebe zur Herstellung von Kunstwein, vom Unternehmer selbst bezeichnet werden, damit verbundenen Kellereien zur Berufsgenossenschaft.

Dagegen gehören Champagnerfabriken, Obstweinfabriken V

267) Ueber die bei einem Genossenschaftsvorstande

gewordene Frage, ob auch den Hinter

Getödteten noch vor Abschluß der Untersuchungsverhand⸗ eine Entschädigung 2 werden dürfe, und somit die im §. 58 Absatz 4 des

lungen „vorläufig“

Unfallversicherungsgesetzes ausdrücklich von Körperverletzungen (Absatz 2 Vorschrift analog auch auf jenen Fall hat das Reichs⸗Versicherungsamt in vom 11. November 1886 sich

daß durch §. 58 Absatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes die 1 Entschädigung

Zubilligung einer „vorläufigen“ für die Fälle der Absätze 2 und 86 geschrieben ist, daß läufigen Entschädigung auch im Falle an die Hinterbliebenen keineswegs ha⸗ sollen. Vielmehr kann das Reichs⸗Versicherungs genossenschaften nur empfehlen, im Bedürfni die Vorschrift des Absatzes 4 a. a. O. zur Anwen und demgemäß in allen Fällen, in sprüche an sich anerkannt werden, die; dem Betrage nach (wegen Zweifelhaftigkeit verdienstes des Getödteten) nicht sofort können, zunächst wenigstens 1 behaltlich späterer Verrechnung nach erfolgter stelung der gesetzlichen Entschädigung

258

des Abs

rragen (vergleiche auch Bescheid 140 letzter

Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1886 S. 55). 268) Der Beschwerde eines Zahnkünstlers ahme in das Kataster ssenschaft wurde unter dem tattgegeben, 1—

weil die in dem Betriebe des Beschwerdeführ dung kommenden Vulkanisirungsapparate von halt nicht als Dampfkessel im Sinne fallversicherungsgesetzes anzusehen sind. 269) In der Katasterbeschwerdesache hhelcher die Ausbeutung ragsmäßig an Bergleute vergeben hat,

die sogenannten

2P.

eines

eentschieden worden, daß die als Anpächter Grubenbetriebe beschäftigte der Besitzer der Gruben als im Sinne des §. 9 Absatz 2 des zu erachten ist. Erwägung, daß die dem

bezeichneten Be Arbeiter anzusehen

dem Ergebnisse der angestellten Ermittelungen dern i Sinne des Wortes) bildet,

verbleibende Theil

Unternehmergewinn (im weiterer daß dagegen der den Bergleuten

nahme sich lediglich als Lohn für ihre Ar

Dezember 1886 hat sich

Unfalluntersuchungsprotokolls (§. 53 des Unfallversiche⸗

was zur Aufnahme in das Pro⸗ nicht zu engherzig Aufklärung des

von der Lohn⸗

Verhandlungsprotokoll un⸗ der Berufsgenossenschaft sehr wohl Feststellung nackter T

in Gemäßheit des §. 61

auf folgender Grundlage

R.⸗V.⸗A. S. 50) sind die gewerbs⸗ mäßigen Kellereibetriebe ohne Einschränkung an die Speditions⸗, 1 und Kellerei⸗Berufsgenossenschaft überwiesen worden. Kellereibetriebe, welche nicht der bezeichneten

Kellereibetriebe r Speditions⸗ ꝛc. Berufsgenossenschaft, da der Weinhandel an sich nicht versicherungspflichtig ist, und

des Kellereibetriebes welche als solche

einschließlich der Nahrungsmittel⸗Industrie⸗

2 und 3)

dayin ausgesprochen,

dadurch aber die Gewährung einer vor⸗

hat ausgeschlossen werden

5) denen die erhobenen An⸗ Ein die Entschäadigungen aber 1 des Jahres⸗Arbeits⸗ festgestellt werden eine vorläufige Unterstützung vor⸗

zuzubilligen u thunlichst schleunige Herbeiführung der Auszahlung Sorge zu

einer Eisen⸗ und Stahl⸗Berufs⸗

des §. 1

seiner Gruben dergestalt ver⸗

Anpächter) ihm 12 Proz. Brr einnahme zu zahlen verpflichtet sind, ist von dem Reichs⸗ zersi c 9 Nope 5 Versicherungsamt unter dem 29. November

Bergleute Betriebsunternehmer der letzteren Unfall versicherungsgesetzes

Maßgebend für diese Entscheidung war Grubenbesitzer zufallende Quote nach

dem Besitzer unter dem Namen abgeschlossene Vertrag als ein mit Antheil am Gewinn aufzufassen ist. Amtl. Nachrichten des R.⸗V.⸗A

V ziehungsweise daß der von der Pacht mit denselben

Prämiengedinge (Vergl. Bescheide 207 209

1886 S. 229 ff.)

Gesetzblatt Seite 83), bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Sammlung Seite 281). 8

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demienigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Bürgermeisteramt an⸗ meldet, und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst 8

Inhalt des 1 Königreich Preußen. Gesichtspunkte

.“ 1

Privilegium wegen Ausgabe auf den scheine der rungsbezirk

and III S. 82,

Wiesbaden, zum Betrage von 600 000

vom 10. Januar 1887.

Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. . U

esondere auch 2

g achde bach beschlossen hat, die ndeinhalbprozentigen Schulden zur Bau der Sekundärbahn von Wiesbaden anderen Gemeindebedürfnissen erforderlichen Mittel im Wege Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Gemeinde verwaltung, „zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins scheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleiheschein im Betrage von 600 000 ausstellen zu dürfen“, da weder im Interesse der Gläubiger, erinnern gefunden hat, gemäß §. zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Buchstaben: Sechshunderttausend Mark, schnitten: 8 400 Stück à 1000 = 400 000,

360 0180 000,

100 8 à 200 20 000, zusammen 600 000, nach dem anliegenden Muster auszufertigen, zinsen und nach f jährlich vom 30. März 1888 ab Kapitals, unter Zuwachs der Zinse

N ] 5 8 ZweJ†e der Abtraaung ntschädigungs⸗ 2 b zum Zwecke 3 e8 Abtragu 1g9 8 „1

42.9 2 8s ( U 8] 2

Orts⸗Polizei⸗ eistung von Zuschüssen für der

enden Instanz

hatsachen hin⸗ Betriebsunfall

Entschließung nicht selten in 8 uch in keiner

welche ehnungsgesetzes

Versicherungs⸗

vom 15. April Genehmigung ertheilen.

eber geltend zu machen befugt ist, ohne zu tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Rechte Dritter ertheilen, 1 fri Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des nommen. Urkundlich

Staats nicht übe der f unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift un beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 10. Januar 1887. (L. S.) Wilhelm. 8 von Puttkamer. von Scholz. Provinz Regierungsbezi Hessen⸗Nassau. Wiesbaden. Anleiheschein der Stadt Langenschwalbach, I be Mark Reichswährun

e in derartigen

Buchstabe Ausgefertigt gemäß nuar 1887 (Amtsblatt de einnes IIö 88 Nr. SZ116“

zweifelhaft bliebenen

hat beschlossen,

Schulden, zur Leistung von Zuschüssen für den Bau der

nur auf Fälle bezogene anwendbar sei, einem Bescheide

bedürfnissen ein Anlehen von währung aufzunehmen. Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom

1887 bekennt sich der Gemeinderath der Stadt Langenschwalba vertreten durch den Vorsitzenden und

Mitglieder desselben, Namens der

diesen, für jeden Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers 1 kündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsschuld von

Sechshundert Tausend Mark Rei

—cer

zwar nur Stadt Langenschwalbach du

bindend vor⸗

atzes 1 a. a. O. des hns 8 ldt G gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von n Berufs⸗ Die Rückzal ung der ganzen S. 2 amt den Berufs⸗ nach Maßgabe des zenehmigten Tilgungsplans mittelst ßfalle auch hier der Anleihescheine in den Rechnungsjahren 1887/88 bis dung zu bringen 1927/28 einschließlich aus einem Ti em Prozent des Kapitals jährlich, getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. G“ Die Ausloosung geschieht im Monat August jeden Jahres.

Langenschwalbach bleibt. jedoch das Recht vorbehalten, n Tilgungsstock zu verstärken, oder a

der

Stadt Ablauf des Jahres 1892 den

endgültiger Fest⸗

zu kündigen. Die Hverstärkte Tilgun S zu kündigen. Die durch verstär gung

ebenfalls dem Tilgungsstock zu. Die ausgeloosten, sowie : unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich C t gemacht. die Auf⸗ Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Neichs⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, in dem Wiesbadener Re⸗ rungs⸗Amtsblatt und in dem Kreisblatt für den Un ers zur Verwen⸗ Kreis „Aar⸗Bote“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an de % bis 2 1 In⸗ Statt von dem Gemeinderath der Sta Abs. 3 des Un⸗ nehmigung des Königlichen Regierungs⸗ 6 anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wird es in halbjährigen vom 30. September l. 8 Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieses leihescheines bei der Gemeindekasse der Stadt Langenschwalbach, bei der Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius & in Berlin oder deren Kommandite in Frankfurt a. M. und zwar in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. V Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals Zinsscheine die fehlenden

Absatz; Amtl.

gegen

September 1886

dt Präsidenten in Wiesbaden

wo solchergestalt das Kapital zu entrichten Terminen, am 30. März und 30. Septem

Grubenbesitzers 8 J. an gerechnet, mit 4

1886 dahin

als in dem An

dazu spe Zinssch

scheine die gehörigen Fäll igkeitstermine zurückzuliefern. Für

auch wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

sind

Die gekündigten Kapitalbeträge,

nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, sowie die in

die

halb vier Jahren nach j r sie f⸗ Zinsen verjähren zu Gunsten der Gemei

den eigentlichen V geworden, nicht erhobenen Anleihescheine erfolgt nach Vo

der Ein⸗ 1 ordnung für das Deutsche

beit darstellt, be⸗ Reich

Inhaber lautender Anleihe⸗ Stadtgemeinde Langenschwalbach, Regie⸗

m der Gemeinderath der Stadtgemeinde Langenschwal⸗ der älteren vier⸗

nach Langenschwalbach und einer

sich hiergegen noch der Schuldner Etwas zu 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 Betrage von 600 000 ℳ, in welche in folgenden Ab⸗

mit 4 % jährlich zu ver⸗ dem festgesetzten Tilgungsplane mittelst Verloosung mit wenigstens einem Prozent des en von den getilgten Anleihescheinen, 8 1

zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte dem Nachweise der Ueber⸗

8 Wir vorbehaltlich der wird für die Befriedigung der Inhaber der

es landesherrlichen Privilegiums vom 10. Ja⸗ Königlichen Regierung zu Wiesbaden vom ... und Gesetz⸗Sammlung für...

zugebilligt Die Stadt Langenschwalbach, vertreten durch ihren Gemeinderath,

zur Abtragung der älteren vierundeinhalbprozentigen

Sekundär⸗ bahn von Wiesbaden nach Langenschwalbach und anderen Gemeinde⸗

10. Januar zwei zu diesem Behufe gewähl , welch Betrag als ein Theil des obigen Anlehns an die Stadtgemeinde baar 600 000 erfolgt 5 42 1

8 86 9 st chen Subve 51

Verloosung einer staatlichen Subvention an en spätestens einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens unter Zuwachs der Zinsen vorn Der fämmtliche noch im Umlaufe befindliche Anleihescheine auf einmal ersparten Zinsen wachsen

die gekündigten Anleihescheine werden

drei, zwei und einen Monat und König⸗

Unter⸗Taunus-

Langenschwalbach mit Ge⸗

0 jährlich verzinst.

Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße oder Cie.

auch

eingereichten Anleihe⸗ Diese Vorlage dient dem

welche innerhalb dreißig Jahren Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter

rschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeß⸗ vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗

in glaubhafter Weise darthut, na Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum 30. September 1896 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Gemeindekasse der Stadt⸗ gemeinde Langenschwalbach, oder bei der Deutschen Genossenschaft bank von Soergel, Parrisius & Cie. in Berlin oder deren Kom⸗ mandite in Frankfurt a. M. gegen Auslieferung der, der älteren Zin scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhabe an des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Langenschwalbach mit ihrem ganzen, amtlich auf 1 256 556 geschätzten Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer e Unterschrift ertheilt. Langenschwalbach, en Der Gemeinderath der Stadtgemeinde Langenschwalbach. er Bürgermeister. Die Mitglieder. (Eigenhändige Namensunterschriften.)

Regierungsbezir

Provinz ierun Wiesbaden.

Hessen⸗Nassau. 1 Zinsschein Reihe zu dem Anleiheschein der Stadtgemeinde Langenschwalbach, te Ausgabe, Buchstabe ... C111“

zu 4 Prozent Zinsen über

Mark

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe 15““8“* vorbezeichneten Anleihescheines für das Halbjahr vom Mark Pf. bei der Gemeindekasse zu

Langenschwalbach oder, nach seiner Wahl, bei der Deutschen Genossen⸗ schaftsbank von Soergel, Parrisius & Cie. in Berlin oder deren Kom⸗ mandite in Frankfurt a. M.

Langenschwalbach, den ..

Der Gemeinderath von Langenschwalbach. Der Bürgermeister. Die Mitglieder. 1

id Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht

innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

in der Zeit vom...

Y⸗

8 8 Regierungsbezirk

Provinz Wiesbaden.

ssen⸗Nassau. b Anweisung 8 zum Anleiheschein der Stadtgemeinde Langenschwalbach, te Ausgabe, Buchstabe. E6BI

ag. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe

zu dem obigen Anleihescheine die ... Reihe von Zinsscheinen für die

zehn Jahre vom ab bei der Gemeindekasse zu Langen⸗

schwalbach oder durch für den Inhaber kostenfrei Vermittelung der Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius & Cie. in Berlin oder deren Kommandite in Frankfurt a. M., sofern nicht recht⸗ zeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihe⸗ scheines dagegen Widerspruch erhoben wird.

Langenschwalbach, den. Der Gemeinderath von Langenschwalbach. 1 Der Bürgermeister. Die Mitglieder.

59⸗

Cl),

rch Aichtamtliches. in⸗ Her Preußen. (5.) Sitzung des bei der Fortsetzung

Berlin, 24. Januar. In der vorgestrigen Hauses der Abgeordneten bemerkte der Berathung über die Gewährung die Provinzial der Minister für

für die Rheinprovinz Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius:

Meine Herren! Gegen den letzten Vorschlag des Herrn Vor⸗ redners, diese Vorlage in einer Kommission einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, habe ich gewiß nichts einzuwenden; im

meinerseits ge ch 8 Gegentheil, ich boffe, daß diese gründliche Prüfung nur dazu führen kann, der Vorlage neue Freunde

zu gewinnen. Auch der Einladung des Hrn. Abg. Dr. Wehr, die Kassubei zu bereisen, werde ich, wenn ich Zeit dazu finde, sehr gern folgen, und ich kann ihm im Voraus versichern, daß, wenn dort Nothstände ähnlicher Art, wie sie in der Eifel vorhanden sind, sich zeigen sollten und konstatiren lassen, er gewiß nicht blos meine eigene Bereitwilligkeit, sondern auch die des Herrn Finanz⸗Ministers sinden wird, um dort hülfreich einzugreifen. Die jetzige Vorlage ist nach seinen Ausführungen etwas ganz Neues, gewissermaßen Unüberlegtes, eine Vorlage, mit der man sich auf eine schiefe Bahn begiebt, die zu irrigen Konsequenzen führen könne, die man hier nicht zu

übersehen im Stande sei. Ich möcht doch den Herrn Abgeordneten daran erinnern,

Hülfskasse

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wie

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daß diese Vorlage durch aus nichts Neues enthält. Wir haben vor wenigen Jahren in Schlesien der Provinzial⸗Hülfskasse gleichfalls ein unverzinsliches erheblich Darlehen ebenfalls auf eine lange Reihe von Jahren überwiesen, gan genan aus demselben Grunde wie hier. Damals, wie in diesem Fal zunächst gewisse akute Nothstände den ersten Anlaß dazu ge⸗

geben. Aber die weitere Konsequenz davon ist allerdings, wenn man in einer Provinz ähnlich vorgeht,

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ist, ber, 4” 1 daß gegebenen Falls in anderen Provinzen dieselben Konsequenzen gezogen werden, und ich glaube mich bestimmt zu erinnern, daß der Herr Finanz⸗Minister, der ja in folchen Vorlagen immer und nothwendig das entscheidende Wort haben muß, in seinen ersten Ausführungen hier vorgestern sich auch vor diesen Konsequenzen keinesfalls verwahrt hat, was natürlich ge⸗ gebenen Falls zu erwägen sein würde. Zweck, den Kredit der kleinen Leute zu erleichtern, und zwar in erster Linie den Personalkredit, der ja auch in demselben Verhältniß, als der Besitz sich verkleinert, naturgemäß der bedeutendere und wichtigere wird. Realkreditinstitute, die den mittleren und auch sogar den kleineren Besitz befriedigen, haben wir ner⸗ ja in allen Provinzen, und ich darf hier wiederholt konstatiren, daß alle diese Verwaltungen einstimmig gewesen sind in den letzten Jahren in dem Bestreben, die Beleihungsgrenie weiter zu ziehen, den Zinssatz herabzusetzen und immer weitere Kreise der kleinen Grundbesitzer in ihre Thätigkeit hineinzuziehen. Aber diese Institute haben allerdings eine gewisse Grenze, wo die Unmöglichkeit beginnt, mit der Verwal⸗

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