1887 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1887 18:00:01 GMT) scan diff

auf Grund

Bekanntmachungen 1] des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des v gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift: „Arbeiter! Wähler!“ und den Eingangsworten: „Der Reichstag ist aufgelöst wor⸗ den, und somit werden zeitiger als es vorauszusehen war, die Wähler des III. Reichstags⸗Wahlkreises“ ꝛc. Verleger: Brandt, Michaelkirchstr. 4, Berlin, Druck von Schoenfeld und Harnisch, Dresden, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist. Berlin, den 16. Februar 1887. Der Königliche Polizei⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 werden die bei Fritz Herbert in Stettin gedruckten 2 Flugblätter:

1) „An die Wähler des Kreises Randow⸗ Greifenhagen. Arbeiter, Bürger, Landleute!“ 2) „Arbeiter, Handwerker!“ unterzeichnet „Mehrere Arbeiter und Handwerker’u —„0 hiermit verboten. Sstettin, den 15. Februar 1887. Der Regierungs⸗Präsident. b In Vertretung: Freiherr von Puttkamer.

8 8

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift: „An die Wähler des Wahlkreises Calbe⸗Aschersleben⸗Quedlin⸗ burg“, Verlag von R. Greiner in Aschersleben, Druck von der Busch'schen Druckerei Ermsleben, nach §. 11 des ge⸗ dachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizei⸗ wegen verboten worden ist. Magdeburg, den 15. Februar 1887. Der Königliche Regierungs⸗Präsident. von Wedell.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gfmn ae shelichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom

1. Oktober 1878 ist das Flugblatt mit der Ueberschrift: „An die Wähler des Lauenburger Wahlkreises!“, welches beginnt: „Wähler, binnen wenigen Tagen ꝛc.“ und schließt: „wählt Hermann Molkenbuhr in Kellinghusen! Mehrere Wähler.“ unterm heutigen Tage von der unter⸗ zeichneten Landes⸗Polizeibehörde verboten worden.

Schleswig, den 15. Februar 1887. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemoktatie vom 21. Oktober 1878 wird das im Druck und Verlag der Volks⸗ buchhandlung Hottingen⸗Zürich erschienene Flugblatt mit der Ueberschrift: „An die Wähler des 8. Hannover⸗ schen Wahlkreises. Auf zur Wahl!“ und schließend mit dem Satze:

„Glückauf zur Wahlschlacht, zum Wahlsiege!“ hiermit von mir verboten.

Hannover, den 14. Februar 1887. 1

Der Regierungs⸗Präsident. von Cranach.

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das von Enz u. Rudolph zu Frank⸗ furt a. M., neue Rothhofstraße 16, gedruckte Wahlflug⸗ blatt, mit den Worten beginnend:

„Auf zur Wahl!“ Wähler des 1. Nassauischen Wahlkreises Höchst, Homburg, Usingen. „Wiederum werden wir zur Wahlurne gerufen, der Grund zur Auflösung des Reichstages u. s. w.“ und mit den Worten schließend: „Darum gehen wir in die Wahlschlacht für die Sache des Volkes.“ Das Arbeiter⸗Wahlcomité des 1. Nassauischen Wahlkreises. hierdurch verboten. 8 Wiesbaden, den 15. Februar 1887. Der Königliche Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: Meobllier.

„Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die periodische Druckschrift: „Der Reichs⸗ tags wähler. Parlamentarischer Hausschatz für das deutsche Volk.“ Verantwortlicher Redacteur: W. Eich⸗ hoff Druck und Verlag von M. Ernst (vorm. Gg. Pollner) in München gemäß §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ist.

Miünchen, den 14. Februar 1887. ö Königliche Regierung von Ober⸗Bayern Kammer des Innern. 8 Freiherr von Pfeufer, Präsident. 1“ Bekanntmachung, Ausführung des Gesetzes gegen die gemeingefähr⸗ lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 betreffen Vom 11. Februar 1887..

Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 351) wird auf Beschluß des Staats⸗Ministeriums mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer Eines Jahres angeordnet, was folgt:

Im Kreise Offenbach dürfen Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der E stattfinden; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl , Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese

eschränkung nicht. 8

Personen, von denen eine Peführdemg der öffentlichen Sicher⸗ heit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem Kreise Offenbach von dem Kreisamt Offenbach versagt werden.

In dem Kreise Offenbach sind das Tragen von Stoß⸗, Hieb⸗ oder Schußwaffen, sowie der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Sprenggeschossen, soweit es sich nicht um Munition des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.

* letzterem Verbot werden Gewehrpatronen nicht be⸗ troffen.

Ausnahmen von dem Verbot des Waffentragens finden statt:

1) für Personen, welche kraft ihres Amts oder Berufs 25 Führung von Waffen berechtigt sind, in Betreff der etzteren;

2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfange dieser Befugniß;

3) für Personen, welche sich im Besitz eines Jagdwaffen⸗ passes befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienen⸗ den Waffen:; 8

4) für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffen⸗ schein bei sich führen, in Betreff der in demselben bezeichneten Waffen.

Ueber die Ertheilung des Waffenscheins befindet das Kreisamt Offenbach. Er wird von demselben kosten⸗ und stempelfrei ausgestellt und kann zu jeder Zeit wieder entzogen werden. b

§. 4

Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt, wird nach dem Ein⸗ gangs genannten Gesetzesparagraphen mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechz Monaten bestraft. G

Vorstehende Anordnungen treten sofort in Kraft. Darmstadt, den 11. Februar 1887. 3 Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.

Finger. Köhler.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird das die Wahl des „Schuhmachers Wilhelm Bock in Gotha“ empfehlende Flugblatt des „sozialistischen Arbeiter⸗Wahlcomitées“ mit der Ueberschrift: „Auf zur Wahl!“ und endigend mit den Worten: „die Flugblätter abholen zu lassen“ Druck von Herm. J. Ramm, Leipzig hiermit verboten. Goctha, den 15. Februar 1887.

Der Stadtrath. Liebetrau, i. V.

Nichtamtliches. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammer⸗ herren, Schloßhauptmann Freiherr von Ompteda und Graf Hohenthal übernommen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 11 Uhr milikärische Meldungen entgegen, empfing dann den Kaiserlichen Gesandten in Bukarest, Dr. Busch, und um 12 ½ Uhr den Fürsten Wied und den Kaiserlichen Botschafter in Rom, von Keudell. Abends besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften das Deutsche Theater.

Der Freitag⸗Abend⸗Empfang bei Ihrer Excellenz der Frau Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von Perponcher fällt am 18. d. M. aus. Von Freitag den 25. d. M. an werden diese Empfänge in bisheriger Art wieder aufgenommen.

In einer am 14. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, abgehaltenen Plenarsitzung genehmigte der Bundesrath, dem Antrage Preußens entsprechend, die Anwendung der im §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen Maßnahmen für die Städte Stettin, Grabow a. O. und Alt⸗ Damm, sowie für die Amtsbezirke Bredow, Warsow, Scheune und Finkenwalde. Außerdem wurde in dieser Sitzung dem Gesetzentwurf für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Vormund⸗ schaften, die Zustimmung ertheilt.

1

—— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Rechnungswesen, der Ausschuß desselben für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.

Eine Ergänzung des Berichts über die gestrige Sitzung des Herrenhauses befindet sich in der Ersten Beilage.

Die Entlassung der Mannschaften der Marine— theile am Lande und der Besatzungen der in heimischen Ge⸗ wässern befindlichen Schiffe hat nach Allerhöchster Bestimmung in diesem Jahre in der zweiten Hälfte des Monats September stattzufinden. Die Einstellung der Rekruten hat stattzufinden: a. beim Seebataillon und den Matrosen⸗Artillerie⸗ Abtheilungen am 3. November dieses Jahres; b. bei den Matrosen⸗ und Werftdivisionen am 1. und 2. Februar 1888; c. die Einstellung der Oekonomie⸗Handwerker erfolgt am 1. Oktober dieses Jahres.

Eine bei der Staatsanwaltschaft eingereichte De⸗ nunziation, welche von dem Denunzirenden mit einem fremden Namen zum Zweck der Täuschung des Staats⸗ anwalts über die Person des Anzeigenden unterschrieben worden, in der widerrechtlichen Absicht, der Anzeige durch die falsch Unterschrift einer besonders glaubwürdigen Person mehr Nach⸗ druck zu geben, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 20. Dezember v. J., als Urkunden⸗ fälschung zu bestrafen.

In Bezug auf §. 288 Strafgesetzbuchs: „Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandtheile seines Vermögens veräußert oder bei Seite schafft, wird mit Ge⸗ fängniß bis zu 2 Jahren bestraft“ hat das Reichs⸗ gericht, I. Strafsenat, durch Urtheil vom 22. Dezember v. J., ausgesprochen: Eine drohende Zwangsvoll⸗ streckung ist bereits als vorliegend anzunehmen, wenn der Gläubiger zur Sicherung seiner noch nicht eingeklagten, aber vom Schuldner nicht bestrittenen Forderung Arrestanlage er⸗ wirkt hat.

Der Erlaß der Minister des Innern, für Landwirth⸗ chaft und des Kriegs⸗Ministers, vom 9. April 1880, betref⸗ end das Verfahren bei Besetzung der Gemeinde⸗ und Anstalts⸗Forstbeamtenstellen, sind im Einklange mit dem Regulativ über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jäger⸗Corps vom 1. Februar 1887 dahin abgeändert worden, daß Theil III außer Kraft gesetzt wird.

An Stelle dieses aufgehobenen Theils treten folgende Bestimmungen:

III. Für die Besetzung derjenigen Gemeinde⸗ und Anstalts⸗ Forstbeamtenstellen, welche einschließlich des Werths etwaiger Emo⸗ lumente ein Jahreseinkommen von mindestens 750 gewähren, aber eine weiter gehende Befähigung, als die eines Försters nicht verlangen, sind folgende Bestimmungen maßgebend:

1) Der anstellenden Behörde steht unbeschadet des Erfordernisses der Bestätigung durch die Aufsichtshehörde nach Maßgabe der bezüg⸗ lichen gesetzlichen Bestimmungen die freie Wahl zu, unter den Forst⸗ versorgungsberechtigten einschließlich der Inhaber des „beschränkten Forstversorgungsscheins“, ferner unter den Inhabern einer Förster⸗ oder Revierförsterstelle im Staatsdienst oder einer solchen Forst⸗ beamtenstelle im Gemeinde⸗ oder Anstaltsdienste, welche mindestens 750 Jahreseinkommen gewäbhrt.

Bewerben sich keine Anwärter dieser Art, aber Reservejäger der Klasse A (mit Einschluß von AII.) so ist nach freier Wahl einem solchen die Stelle zu übertragen.

2) Die Forstversorgungsberechtigten und die Reservejäger dürfen aber nur dann angestellt werden, wenn dieselben die schriftliche Erklärung abgeben, durch die Anstellung ihre Forstversorgungsan⸗ sprüche als erfüllt zu betrachten. Die Jahaber des beschränkten Forst⸗ versorgungsscheines und die Jäger der Klasse AII haben diese Er⸗ klärung nicht abzugeben.

3) Die Anstellung erfolgt in der Regel gleich definitiv. Die an⸗ stellende Behörde ist jedoch berechtigt, zunächst eine Anstellung auf Probe anzuordnen. Diese darf nicht länger als auf höchstens 1 Jahr ausgedehnt werden. Längere Peobedienstzeit kann nur ganz ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und des Kriegs⸗Ministers, welche vor Ablauf des 10. Monats der Probezeit durch Vermittelung des betreffenden Regierungs⸗Präsidenten (der Regierung) nachzusuchen ist, zugelassen werden, wenn die Zweifel über die Brauchbarkeit des Anwärters nicht durch eigenes Verschulden desselben hervorgerufen worden sind.

Die anstellende Behörde kann von denjenigen Anwärtern, welche die Försterprüfung noch nicht abgelegt haben, das Bestehen dieser Prüfung fordern.

4) Jede Erledigung einer Forstbeamtenstelle ist, sofern diese nicht unmittelbar einem Jahaber einer Förster⸗ oder Revierförsterstelle im Staatsdienst, oder einer solchen Forstbeamtenstelle im Gemeinde⸗ oder Anstaltsdienste, welche den Eingangs angegebenen Bedingungen bezüglich des Jahreseinkommens entspricht, übertragen wird, im Amts⸗ blatte und in den in dem betreffenden Bezirke am meisten gelesenen Blättern mit Angabe des Diensteinkommens und der Aufforderung zur Bewerbung binnen achtwöchentlicher Frist bekannt zu machen. Eine Abschrift dieser Bekanntmachung ist von der betreffenden Be⸗ hörde sowohl dem Regierungs⸗Präsidenten (der Regierung) als auch der Inspektion der Jäger und Schützen mitzutheilen.

Handelt es sich um eine Stelle, deren Jahreseinkommen ein⸗ schließlich des Werthes von Emolumenten 1000 oder mehr be⸗ trägt, so hat die Regierung den vier ältesten auf ihrer Liste der Forstversorgungsberechtigten befindlichen Anwärtern besondere Nach⸗ richt zu geben und ihnen zu überlassen, ob sie sich um die Stelle be⸗ werben wollen.

Bei der Bewerbung sind der Forstversorgungsschein resp. der Militärpaß und die seit dessen Erscheinen erlangten Dienst⸗ und Führungszeugnisse, welche den ganzen, seitdem verflossenen Zeitraum in ununterbrochener Folge belegen müssen, einzureichen.

5) Von der getroffenen Wahl hat die anstellende Behörde unver⸗ züglich unter Einreichung des Wahlprotokolls und event. der oben bezeichneten Erklärung, sowie des Forstoersorgungsscheins oder des Militärpasses des Gewählten dem Regierungs⸗Präsidenten (der Re⸗ gierung) Anzeige zu erstatten und dabei anzugeben, welche Anwäcter überhaupt sich beworben haben. Auch ist anzuzeigen, ob die Anstellung definitiv oder auf Probe erfolgen soll.

Der Regierungs⸗Präsident (die Regierung) bestätigt die Wahl, wenn Einwendungen gegen dieselbe nicht zu erheben sind. Andernfalls ordnet er (sie) eine neue Wahl an.

Führt die dem Anwärter etwa auferlegte Probedienstzeit zur

definitiven Anstellung desselben, so ist dies ebenfalls dem Regierungs⸗

Präsidenten (der Regierung) anzuzeigen.

6) Ergeben die Zeugnisse oder sonstige Nachforschungen gegründete Bedenken gegen die Anstellung der sämmtlichen Anwärter, welche sich für eine Stelle gemeldet haben, oder erweist sich bei einer An⸗ stellung auf Probe, daß der betreffende Anwärter für die Stelle nicht geeignet ist, so hat die Behörde, welcher die Anstellung obliegt, hierüber ausführlich, unter Beifügung der erforderlichen Belagstücke an den Regierungs⸗Präsidenten (die Königliche Regierung) zu be⸗ richten, welcher (welche) nach Prüfung der Sachlage entscheidet, ob jene Anwärter für die Stelle in Betracht kommen oder nicht. Er⸗ forderlichen Falls ist das Verfahren auf Entziehung der Ansprüche der Anwärter nach Maßgabe des §. 21 oder 33 des Regulativs vom 1. Februar 1887 zu eröffnen.

7) Ist die definitive Anstellung eines Anwärters erfolgt, so sind event. die von der Regierung zu führenden Listen der Forstversorgungs⸗ berechtigten bezw. der Reservejäger der Klasse A zu berichtigen. Die unter Nr. 2 bezeichnete Erklärung ist zu den Akten der Regierung und der (beschränkte oder unbeschränkte) Forstversorgungsschein zu den Akten der anstellenden Behörde zu bringen. Im Falle einer probe⸗ weisen Anstellung erfolgt die Notirung derselben auf dem Forstver⸗ sorgungsschein durch die Regierung.

8) Von allen Anstellungen von Inhabern des beschränkten Forst⸗ versorgungsscheins oder Reservejägern der Klasse AII ist vom Re⸗ gierungs⸗Präsidenten (von der Königlichen Regierung) der Inspektion der Jäger und Schützen alsbald Mittheilung zu machen.

Bezüglich der Anstellung von Anwärtern der Klasse K erhält die Inspektion durch die nach §. 22 bezw. 35 des Regulativs alljährlich ihr mitzutheilenden Nachweisungen Kenntniß.

Ist ein Reservejäger der Klasse A (mit Einschluß von AII) definitiv auf einer Gemeinde⸗ oder Anstalts⸗Forstbeamtenstelle an⸗ gestellt worden, so wird für ihn ein Forstversorgungsschein nicht aus⸗ gefertigt.

9) Melden sich keine berechtigten Bewerber um eine beamtenstelle, so ist, falls nicht etwa eine Mobilmachung der Armee die Einsendung der Meldungen verhindert oder verzögert hat, eine neue Wahl binnen 3 Monaten nach der ersten auszuschreiben. Falls auch dann berechtigte Beamte nicht auftreten, kommen die für die Besetzung der mit weniger als 750 Jahreseinkommen dotirten

orstbeamtenstellen des Gemeinde⸗ und Anstaltsdienstes geltenden Be⸗ in Anwendung.

Im Anschluß an das neue Regulativ über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forst⸗ dienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jäger⸗ Corps, vom 1. d. M., sind unterm 3. d. M. auch die bisher be⸗ standenen Vorschriften über die Försterprüfung einer neuen Redaktion unterzogen worden.

Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über SchiffIsIbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Adler“ 21./12. 86 Finschhaven Neu⸗ Guinea] 27./12. 86. Letzte Nachricht aus Sydney vom 12,/2. (Poststation: Sydney Australien].) S. M. Kreuzer „Albatroß“ 15./1. Matupi. (Poststation: Sydney [Australien].) S. M. Knbt. „Cyclop“ 20./12. 86 St. Paul de Loanda 7./2. (Poststation:- Kamerun.) S. M. S. „Friedrich Carl“ 8./9. 86 Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Kreuzer „Habicht“ 12./11. 86 Kamerun. (Post⸗ station: Kapstadt) S. M. S. „Hansa“ 24./9. 86 Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knubt. „Hyäne“ 10./11. 86 Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) S. M. Fahrzeug „Loreley“ 15./11. 86 Malta. Letzte Nachricht von dort vom 17./1. (Poststation: Malta.) S. M. S. „Luise“ 26./1. Wilhelmshaven 6./2. 10./2. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Kreuzer, Möwe“ 16./11.86 Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) S. M. Panzerfahrzeug „Mücke“ 28./7. 86 Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Kreuzer „Nautilus“ 12./1. Shanghai 8,/2. 12./2. Hongkong. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Nixe“ 7./1. St. Thomas 2./2. S. M. S. ‚„Sachsen“ 25./9. 86 Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knubt. „Wolf“ 14./12. 86 Canton 13./2. Hong⸗ kong. (Poststation: Hongkong.) Schulgeschwader: S. M. Schiffe „Stein“ (Flaggschiff), „Moltke“, „Prinz Adalbert“ 29./1. St. Thomas. Kreuzergeschwader: S. M. Schiffe „Bismarck“ (Flaggschiff), „Carola““, „Olga“, „Sophie“ 14./12. 86 Zanzibar.

Kiel, 15. Februar. (W. T. B.) Heute fand auf der hiesigen Kaiserlichen Werft der Stapellauf des Kanonen⸗ boots „Ersatz Albatros“ statt. Die Taufrede hielt der Ieüaxal von Wickede. Das Fahrzeug erhielt den Namen „Eber“.

Württemberg. Stuttgart, 15. Februar. (St.⸗A. f. W.) Das Amtsblatt des Ministe riums des Innern Nr. 8 enthält einen Erlaß des Ministeriums des Innern an die Königlichen Oberämter und die Ortssvorsteher, betreffend die bevorstehenden Reichstagswahlen, folgenden Inhalts:

„Es ist wiederholt und von mehreren Seiten zur Kenntniß des

Ministeriums gebracht worden, daß in einzelnen Gegenden des Landes bei minder einsichtigen Wählern noch immer die falsche Meinung besteht, als bezwecke oder bewirke die von der Mehrheit des auf⸗ gelösten Reichstages abgelehnte Vorlage der verbündeten Re⸗ gierungen über die Heeresverstärkung eine Verlängerung der Dauer, während deren der einzelne Ausgehobene bei den Fahnen zu bleiben hat. Die Oberämter werden daher be⸗ auftragt, falls in ihren Bezirken eine solche Meinung besteht, in den Bezirks⸗Amtsblättern amtlich bekannt zu machen, daß diese Meinung eine falsche ist, daß vielmehr auch im Falle der Annahme der ge⸗ nannten Vorlage für die Dauer der Millitärdienstpflicht lediglich die bestehenden, auf der Reichsverfassung beruhenden Vorschriften maß⸗ ebend bleiben. Sollte sich ergeben, daß jene unrichtige, die Wähler rreführende Meinung von gewissenlosen Agitatoren absicht⸗ lich verbreitet wird, so wäre gegen die Letzteren das strafrechtliche Einschreiten herbeizuführen.“

Anhalt. Dessau, 15. Februar. Der „Anh. St.⸗A.“ veröffentlicht eine Bckanntmachung des Staats⸗Ministeriums, durch welche der Landtag für das Herzogthum Anhalt zum 24. Februar d. J. nach Dessau berufen wird.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 15. Februar. Die „Lds.⸗Ztg. f. Els.⸗Lothr.“ schreibt: Unserer gestrigen Mit⸗ theilung über die bei einem Mitgliede des Kablé'schen Wahl⸗ comités stattgehabte Haussuchung können wir heute die weitere Nachricht hinzufügen, daß der Verdacht, welcher diese Maßregel veranlaßt hatte, durch das Ergebniß der Haus⸗ suchung nicht bestätggt worden ist. Der Staatsanwalt hat die beschlagnahmten Papiere dem Betheiligten sofort nach ge⸗ schehener Durchsicht zurückgegeben. 4

esterreich Ungarn. Wien, 14. Februar. (Wien. Abdp.) Das Herrenhaus des Reichsraths setzte heute die De⸗ batte über den Gesetzentwurf, betreffend die Unfallver⸗ sicherung der Arbeiter, fort. Seeitens der Regierung be⸗ theiligte sich der Ministerial⸗Rath Dr. Steinbach an der Dis⸗ kussion. Sodann wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Erwerb⸗ und Einkommensten erpflicht der Staats⸗ Eisenbahnen, ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung zum Beschluß erhoben. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, den 17. d. M., statt.

16. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser empfing gestern in einer Privat⸗Audienz den russischen Militär⸗ bevollmächtigten Zujew.

Pest, 15. Februar. (W. T. B.) Der Wehr⸗Ausschuß des Abgeordnetenhauses hat die von dem Honved⸗ Minister eingebrachte Kreditvorlage von 7 460 000 Fl. einstimmig angenommen.

In den Motiven zu der Landsturm⸗-⸗Vorlage heißt es: die Kreditforderung sei die naturgemäße Folge der An⸗ nahme des Landsturmgesetzes. Es wäre ein schwerer Fehler, wenn OesterreichUngarn, gegenüber den Maßnahmen der übrigen europäischen Staaten auf dem Gebiete der Entwicke⸗ lung der Heeresmacht, für die Ausrüstung und eventuelle Be⸗ nutzung des Landsturms nicht Vorsorge treffen würde. Dann ves es wörtlich: „Unsere Interessen verweisen uns auf das

ebiet friedlicher Entwickelung, und es ist das Bestreben unserer maßgebenden Kreise auf die Erhaltung des Friedens gerichtet. Nichtsdestoweniger müssen wir, wie jeder Staat, der den vitalen Interessen nicht entsagen will, im Nothfall zur Vertheidigung der Monarchie zu jedem Opfer bereit sein, wenn wir uns durch die Ereignisse nicht überraschen lassen wollen.“

Großbritannien und Irland. London, 14. Februar. (A. C.) In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath wurden vornehmlich die Vorlagen erwogen, welche zunächst,

wahrscheinlich schon in der nächsten Woche, dem Parlament unterbreitet werden sollen, nämlich die irische Bill und die Reform der Geschäftsordnung des Unterhauses. 15. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Unter⸗Staatssekretär für Indien, Gorst, auf eine bezügliche Anfrage: der Regierung sei keine Mittheilung zugegangen, durch welche die Nachricht von dem Einrücken chinesischer Truppen in Ober⸗ Birma bestätigt würde. Der erste Lord des Schatzes, Smith, erklärte: bei dem gegenwärtigen Stande der Unter⸗ handlungen bezüglich Bulgariens sei es unthunlich, weitere, die bukgarische Frage betreffende Schriftstücke vor⸗ zulegen. Der Sekretär des Handelsamts, Worms, erklärte: die Regierung habe bei den Continental⸗Regierungen Schritte gethan zum Zweck einer internationalen Zucker⸗ prämien⸗Konferenz. Einige Antworten seien nicht un⸗ günstig ausgefallen. Bei der hierauf fortgesetzten Adreß⸗ Debatte beantragte Cameron ein Amendement zu der Adresse betreffs der schottischen Kleinbauern des Inhalts, daß die jüngsten Ereignisse auf den Inseln Skye und Tyree, sowie die allgemeine Justizverwaltung in den Hochlanden eine erschöpfende Untersuchung erheischten.

Dublin, 15. Februar. (W. T. B.) In der Nähe von Ballycar (Grafschaft Clare) wurde gestern Abend aus dem Hinterhalt auf einen Gerichtsvollzieher und auf zwei Polizeibeamte geschossen, und alle drei verwundet, der Gerichtsvollzieher in lebensgefährlicher Weise. Die Thäter sind noch nicht ermittelt.

(A. C.) Aus Birma wird berichtet:

Mandalay, 12. Februar. Die Unterhandlungen, die ins Werk gesetzt worden, um den Wuntho Tsauba zur Kapitulation zu veranlassen, sind gescheitert. Der Tsauba zerstört die Dörfer, deren Einwohner geneigt sind, die britischen Behörden zu unterstützen, und hat angekündigt, daß er eine große Streitmacht organisire, um die britische Besatzung in Wuntho und die Stadt anzugreifen.

Italien. Rom, 15. Februar. (W. T. B.) Der Papst empfing heute den Katholikos der unirten Armenier, Azarian, in einstündiger feierlicher Audienz. Der Papst trug die ihm von den armenischen Christen ge⸗ spendete Stola und den vom Sultan mit einem eigenhändigen Schreiben übersandten Ring. Auf die Ansprache Azarian's dankte der Papst für die den Katholiken in der Türkei gewährten Freiheiten und übergab sodann drei Kardinälen, darunter Jacobini, sowie drei Prälaten die von Azarian überbrachten Dekorationen des Osmanie⸗Ordens.

Türkei. Konstantinopel, 16. Februar. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: In der Berathung, welche gestern zwischen Vertretern der Pforte und den bulgarischen Delegirten stattfand, soll hinsichtlich der Zusammensetzung der Regentschaft ein Einvernehmen dahin erzielt sein, daß die Regentschaft aus Stambulow, Zankow und einer dritten durchaus neutralen Persönlichkeit bestehen solle, über die man sich später einigen würde. Gleichzeitig wäre auch die Ernennung eines neuen Kriegs⸗Ministers im Prinzip zugestanden worden.

Amerika. Washington, 12. Februar. (R. B.) Das Repräsentantenhaus genehmigte heute mit einem Amende⸗ ment die Bill des Senats, wonach während 6 Monate Trade⸗Dollars zum vollen Nennwerth als Zah⸗ lung von der Bundesregierung angenommen werden sollen. Während dieses Zeitraums können Trade⸗Dollars ohne Verlust gegen Standard⸗Dollars oder Kleingeld umgewechselt werden. Alle eingehenden Trade⸗Dollars sollen in Standard⸗Dollars oder Kleingeld umgeschmolzen werden. Jedoch sollen die so eingehenden Trade⸗Dollars nicht als Theil des monatlich nach der Standard⸗Akte zu kaufenden Silbervorraths angesehen werden.

In der heutigen Sitzung des Senats wurde die Be⸗ willigung für das Postamt mit dem Amendement, daß 500 000 Doll. für die Beförderung der Post nach Süd⸗ amerika bewilligt werden, genehmigt.

Zeitungsstimmen.

Der „Norddeutschen Allgemeinen nehmen wir nachstehende Mittheilungen:

Die Kundgebung katholischer Notablen des Rheinlandes an die katholischen Wähler der Westprovinzen hat folgenden Wortlaut:

An unsere rheinischen Landsleute.

Mit aufrichtiger Anerkennung haben wir bei Beginn des Kultur⸗ kampfes auf das Centrum geblickt, als es die katholische Fahne auf⸗ pflanzte und mannhaft vertheidigte.

Mit Schmerz aber mußten wir koͤnstatiren, daß die Partei mit der Zeit immer mehr dahin kam, im Bunde mit Welfen und Polen auch undeutschen Zwecken zu dienen.

Besonders seitdem durch die hochherzige Entschließung Sr. Majestät unseres Kaisers und Königs ein Wechsel im Kultus⸗Mini⸗ sterium eingetreten und durch das bereitwillige Entgegenkommen Sr. Heiligkeit des Papstes sich eine Verständigung der beiden höchsten Gewalten der Welt, der römisch⸗katholischen Kirche und des Deutschen Reiches, anbahnte, vermochte die Centrumsleitung dieser Richtung nicht im gehofften Maße zu folgen, sondern verharrte zu sehr in ihrer früheren Stellung als Oppositionspartei.

Jetzt, im Momente, als es galt, das Vaterland gegen alle aus⸗ wärtigen Gefahren wehrhaft zu erhalten, verfolgte das Centrum, statt einer großen nationalen Politik, die Politik kleinlichsten Nörgelns und endete schließlich im offenen Bündniß mit dem demokratischen Fortschritt! Alles das trotz dringlichster Mahnung Sr. Heiligkeit unseres Kirchenoberhauptes.

Nachdem jedoch auch nach Bekanntmachung der päpstlichen Kund⸗ gebung die Kölner Centrumsversammlung den Beschluß gefaßt hat, den bisherigen Vertretern im Reichstage die vollste Zustimmung auch zu der in der letzten Session beobachteten Haltung auszusprechen und alle rheinischen Wähler auffordert, mit größter Entschiedenheit für die Wiederwahl der alten, bezw. Neuwahl gleichgesinnter Abgeordneten für das Centrum des Reichstages einzutreten, halten wir, in voller Uebereinstimmung mit dem päpftlichen Schreiben, es für unsere Pflicht, unsere rheinischen Landsleute hierdurch aufzufordern, treu und fest zum Kaiser zu stehen und mit uns zusammenzuwirken für eine katho⸗ lisch⸗konservative Partei.

Rheinprovinz, den 7. Februar 1887. Graf von Fürstenberg⸗ Stammheim. Karl Graf zu Westerholt und Gysenberg. Freiherr von Solemacher⸗Antweiler. Mar Graf Berghe von Trips. Die⸗ derich Freiherr von Loë⸗Wissem. Franz Graf von Spee⸗Heltorf. Otto Graf Beissel von Gymnich. Adolf Freiherr von Blankart. J. C. von Heinsberg. Alexander von Heister. Joseph von Groote⸗ Hermülheim. Adolf Graf Beissel von Gymnich, Oberst⸗Lieutenant a D. Clemens Freiherr von Harff⸗Dreiborn. August Freiherr von Hövel. Eduard von Niesewand. Franz Freiherr von Vittinghoff⸗ Schell. Egon Reichsfreiherr von Fürstenberg⸗Heiligenhofen. Karl Graf zu Eltz. Levin Graf von Wolff⸗Metternich⸗Leerbach. Arnold Freiherr von Solemacher⸗Antweiler. Rud. von Groote⸗ Ahrweiler. C. von Groote. Philipp von Groote. Freiherr von

““

Zeitung“ ent—

Coels von der Brügghen. Franz von Kempis in Kendenich. J. P. von Nell. Rudolf Freiherr de Lasalle von Louisenthal. Freiherr Joseph Geyr von Schweppenburg. Hugo Freiherr von Weichs⸗ Rösberg. Fritz von Jordan⸗Morenhoven Freiherr von Mylius⸗ Linzenich. Ernst Graf von Mirhach. Freiherr Schütz von Leerodt. Freiherr Karl von Brachel. Marquis von Villers. Cl. Freiherr von Hövel. Mar von Breuning.

Die „Augsburger Abend⸗Zeitung“ ist in der Lage, aus einem Privatbriefe des früheren Ministers eines süddeutschen Staates, wel⸗ cher als strenggläubiger Katholik mit stark partikularistischen Neigungen

bisher in fast allen Fragen mit dem Centrum ging, Mittheilungen

zu machen. Das Verhalten des Centrums gegenüber dem Septennat zeige keine Spur von Patriotismus, von Edelmuth oder von Klugheit, welche Anklage folgendermaßen begründet wird:

„Wie soll man Patriotismus finden, wenn man unter solchen Umständen bekrittelt, zweifelt, und endlich den ganzen Plan ver hunzt um es gerade herauszusagen! Wo kann man Edelmuth

finden, wenn man dem Gründer des Reiches, unserem 90 jährigen Kaiser,

und seinen Paladinen nicht mit vollen Händen giebt, was zur schwächten Erhaltung des Werkes nöthig ist, des Werkes, das seit vierzig Jahren besungen, betoastet, oftmals kompromittirt, endlich aber in blutigem Ernst, unter den größten Gefahren errungen ist! Wo kann man Klugheit finden, wenn man einem rachgierigen Feind den Glauben beibringt, ja aufnöthigt, es habe Deutschland keine Freude an den Schöpfungen von 1866—1871, es bedürfe nur eines Anstoßes von Außen, um sie in das alte vielköpfige Elend zerfließen zu sehen? Wo bleibt parlamentarische Klugheit, wenn man einen Moment wie diesen versäumt, um alles Leid, was man erduldet, vergessen zu machen und dann groß, riesengroß dazustehen vor der deutschen Nation! Das war nicht die richtige Vertretung Deutschlands, dessen Genius sein Antlitz verhüllen mag. Ich denke, der Appell an die Nation wird nicht trügen.“

In Beuthen-Tarnowitz haben die Freunde des Septennats den General⸗Adjutanten des Kaisers, Fürsten Anton Radziwill, als Kan⸗ didaten aufgestellt. Derselbe, wie zur Genüge bekannt, einer der

unge⸗

treuesten Söhne der katholischen Kirche, hat erklärt, für die Armee⸗

verstärkung in der von den Regierungen gewünschten Weise eiatreten zu wollen. Der Seitens der Windthorft'schen Gefolgschaft aufgestellte

Kandidat, Major Szmula, hat die Abgabe einer Erklärung in gleichem

Sinne verweigert.

Der „Neuen Preußischen Zeitung“ wird aus Neisse u. d. 14. Februar geschrieben:

Der Redaktenr der liberalen „Neisser Presse“, welcher für die

Ansichten von Windthorst⸗Richter⸗Grillenberger eingetreten war, ist von seinen Lesern gezwungen worden, seine Ansichten zu ändern. Der betreffende Redakteur erklärt dies offen und bemerkt zugleich, daß er am 1. April aus seiner Stelle scheiden werde.

In der „Berliner Börsen-⸗Zeitung“ lesen wir:

Der Ausfall der Wahlen ist für die Montanindustrie von ganz hervorragender Wichtigkeit. Dauernde gleichmäßige Arbeit ist nur bei Aufrechterhaltung des Friedens möglich; im Kriege, wo mancher Be⸗ trieb eingeengt werden muß wegen Mangels an geschulten Arbeitern, welche zumeist einberufen werden, bringen die Störungen des Ver⸗ kehrs auf den Eisenbahnen die größten Unzuträglichkeiten zu Tage, die Gefahren einer feindlichen Invasion sind empfindlicher als für die Eisen⸗, Stahl⸗ und Kohlenindustrie, die zu allen mäglichen Zwangsleistungen würde heran gezogen werden, abgesehen von dem unübersehbaren Schaden. welchen allgemein ein Krieg im Gefolge hat. Man hat bis jetzt in den Wahlversammlungen mit Recht darauf Gewicht gelegt, daß nur die von der Regierung vorgeschlagene Heeresorganisation die Möglichkeit der nöthigen umfassendsten Rüstungen bieten und damit die Ueberlegenheit unseres Heeres wahrscheinlich mache, das einzige Mittel, welches bei Frankreich durchschlagend sein würde, um die Ge⸗ danken an eine Wiedereroberung Elsaß⸗Lothringens und Ausmerzung der von uns erlittenen militärischen Schlappen zu verscheuchen. In unserer Arbeiterbevölkerung bricht sich diese praktische Anschauung der Lage immer mehr Bahn., und es unterliegt wohl keinem Zweifel mehr, daß im montanindustriellen Gebiete, d. h. in den Wahlkreisen Mühlheim⸗Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, die nationalen Kandidaten den Sieg erringen werden. Wie wir hören, ist dies namentlich in Essen sehr wahrscheinlich, wenn nicht schon bestimmt, da die Kandidatur des Hrn Alfred Friedrich Krupp (Krupp junior, wie der sehr angesehene und bei seinen Arbeitern sowohl als in allen Kreisen sehr beliebte Herr kurz genannt wird) einen großen Anhang bereits erworben hat. Wir sind überzeugt, daß die Wahl des Hrn. Krupp auch noch den Erfolg haben wird, daß bei Echaltung des Friedens das Werk sich in vielleicht bisher nicht geahnter Weise ausdehnen wird, wie dies in der von Herrn Alfred Krupp (Krupp sen.) in der bekannten Ansprache an seine Arbeiter und Beamten besonders hervorgehoben worden ist. Bereits seit längerer Zeit läßt die Firma verschiedene Ankäufe von Grundstücken und Besitzungen vornehmen und trifft Anstalten zu umfangreichen Bauten, deren Spezialitäten sich selbstverständlich heute noch der öffentlichen Besprechung entziehen. Wenn nicht alle Zeichen trügen und der Frieden erhalten bleibt, geht unsere Gegend wieder einer besseren Zukunft entgegen, welche durch die bisherige Politik des Widerstandes gegen Kaiser und Reich allzulange hingezogen worden ist

Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Berlin geschrieben:

Während die Parteileitung des Centrums und die klerikale Presse mit wachsender Leidenschaft die Parole ausgiebt, bei den Wahlen stets die Deutschfreisinnigen gegen die Septennatsparteien zu unter⸗ stützen, mehren sich jeden Tag die Beweise, daß im katholischen Volk diese Taktik zurückgewiesen wird. Kundgebungen in dieser Richtung liegen aus zahlreichen Orten vor und treffen jeden Tag ein. Wir haben deren schon mehrere erwähnt, so die im „Forster Wochenblatt“ veröffent— lichte Aufforderung des hochultramontanen Grafen Brühl an die katholischen Wähler, für den Kandidaten der nationalen Parteien gegen den deutschfreisinnigen Septennatsgegner zu stimmen. Ein anderer Vorgang der Art wurde aus Württemberg berichtet, wo in einer von der deutschen Partei einberufenen Versammlung der katho⸗ lische Ortsgeistliche auftrat und sich für den nationalen Kandidaten aussprach, da man recht gut katholisch und doch ein Anhänger des Septennats sein könne. Es erhebt sich doch im katholischen Volk eine starke Bewegung gegen den „Centrumsführer von Gottes Gnaden“.

Die Liste nationalliberaler Kandidaten hat bereits die Zahl von 150 überstiegen, ohne vollständig abgeschlossen zu sein.

Ein so offenes Eintreten der Deutschfreisinnigen für die Sozial⸗ demokraten, wie in der jetzigen Wahlbewegung, ist niemals vorher zu bemerken gewesen. In den fortschrittlichen Blättern wird ganz un⸗ verhüllt verkündigt, daß, wo die Deutschfreisinnigen zwischen einem Septennatsfreund und einem Sozialdemokraten den Ausschlag zu geben haben, sie dies nur zu Gunsten des Letzteren thun dürfen. Wir werden unter keinen Umständen zur Wiedervergeltung rathen, müssen aber doch die deutschfreisinnigen Wahlmacher darauf hinweisen, daß sie ein ge⸗ fährliches Spiel treiben. Ihre Partei ist es vor Allem, welcher die Mandate von Sozialdemokraten streitig gemacht werden, und an mehr als einem Orte werden sie bei Stichwahlen die Unterstützung der Septennatsparteien sehr nöthig haben.

Die telegraphisch gemeldete Mittheilung der Münchener „Neuesten Nachrichten“ lautet im Wesentlichen:

„Es wurde bereits des Oefteren in diesen Blättern darauf hin⸗ gewiesen, daß die Veröffentlichung der bekannten Aktenstücke des Kar⸗ dinal⸗Staatssekretärs Jacobini auf Veranlassung Roms geschah. Hart⸗ näckig leugnet die ultramontane Presse diese Thatsache und beruft sich in dieser Beziehung auf ein römisches Blatt. Wir wiederholen es: die Veröffentlichung der Note Jacobini's geschah auf direkten Befehl des Papstes, und sollte dies noch weiter abgeleugnet werden, so fügen wir hinzu, daß jetzt sogar die beiden in Frage kommenden Aktenstücke von Seiten Roms amtlich sämmtlichen deutschen Erzbischöfen und Bischöfen

nirgendwo

und Volkes