f
Der Rest des Kapitels nahme.
Bei Kap. 120 (höhere Lehranstalten) bat der Abg. Olzem um bessere Fürsorge für das Gymnasium in Saarbrücken, und der Abg. Würmeling um den Neubau des Gymnasialgebäudes in Münster. .
w Der Abg. Seyffardt (Magdeburg) bat den Minister um
Aufksärung darüber, ob die Frage der Pensionirung derjenigen Beamten, welche nicht unter das Volksschullehrergesetz fielen, aber auch nicht zu den Lehrern der höheren Lehranstalten ge⸗
rechnet werden könnten, bald geregelt werden werde. Die betreffenden Personen seien bei der Unentschiedenheit der Frage n einer unangenehmen Lage.
Der Minister der geistlichen ꝛc. von Goßler, erwiderte: 8
Meine Herren! Soweit ich unterrichtet bin, liegt über diese Frage eine Petition der Unterrichtskommission vor. Es ist, wie ich glaube, in den letzten Jahren wesentlich aran festgehalten worden, in olchen Fällen die Fragen nicht bei der Etatsberathung, sondern an der Hand der Petitionen zu erörtern; ich kann aber in der Sache in Kürze erwidern, daß — wie ich in Parenthese hinzu üge: zu meinem Bedauern — die Frage nach der Pensionirung der Lehrer an Mittel⸗ schulen einen Abschluß noch nicht gefunden hat.
Das Kapitel wurde bewilligt. 8 t Bei Kapitel 121 (Elementar⸗-Unterrichtswesen) beschwerte sich der Abg. von Lynker darüber, daß in seiner Heimath im Osten viele Gemeinden das Brennmaterial für die Schulen aus einer sehr weiten Entfernung heranfahren müßten. Die Kosten dieser Anfuhr stünden in keinem Verhältnisse zu dem Werthe des Brennmaterials. Es müsse entweder den Schul⸗ gemeinden direkt das Geld gegeben werden zur Beschaffung des Brennmaterials, oder der Fiskus müsse an geeigneten Stellen Torf oder Kohlen bestellen, so daß die Anfuhr nicht weiter als bis zu 2 Meilen nöthig sei. Es handele sich hier um kleine Gemeinden, die progressiv ohnehin schon mehr be⸗ lastet seien als größere Gemeinden.
Der Aba. Lubrecht dankte dem Minister für die Ver⸗ stärkung des Fonds zu Besoldungen und Zuschüssen für Lehrer, sowie für Gehaltszulagen um 250 000 ℳ Er hoffe, daß, wenn im neuen HReichstage Mittel flüssig gemacht würden, um die Finanzen aufzubessern, noch manche Verbesserung geschaffen werde. Für jetzt wolle er nur die Regierung bitten, den Lehrern für die Küsterdienste eine Zulage zu gewähren.
Zum Titel 29 a. (zur Unterstützung für ausgeschiedene Elementarlehrer 808 000 ℳ) lag ein Antrag des Abg. Knörcke vor, die Staatsregierung aufzufordern, diesen Fonds im nächsten Etat soweit zu verstärken, daß den vor dem Erlaß des Lehrerpensionsgesetzes emiri⸗ tirten Volksschullehrern ein Zuschuß zu ihrer Pension in der Höhe bewilligt werden könne, daß sie dieselben Pensions⸗ sätze erreichten, die sie nach dem neuen Lehrerpensionsgesetz erreicht haben würden. Es handele sich dabei um einen Akt der Billigkeit und eine unverhältnismäßig kleine Summe, die außerdem mit dem Absterben der pensionirten Lehrer sich von Jahr zu Jahr vermindern und in Bälde ganz wegfallen werde.
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, bemerkte:
Ich darf wohl annehmen, das der Antrag des Herrn Vorredners, den ich heute zum ersten Male in seiner Fassung kennen lerne, an die Budget⸗ kommission gehen wird. Als ich von der Absicht der Einbringung eines derartigen Antrages Kenntniß erhielt, habe ich versucht, an der Hand gegebenen Materials mir über die Belastung, welche bei Annahme desselben dem Staate auferlegt würde, Klarheit zu verschaffen, und habe daraus ersehen, daß nach einer allerdings nur etwas überschläglich ausgeführten Berechnung die Zahl der Pensionäre am 1. April d. J. aus der Periode, von welcher der Herr Vorredner spricht, 3767 betragen würde, und das Plus, welches ihnen gewährt werden müßte, erreicht nach dieser Ziffer die Summe von 308 000 ℳ jährlich. Ich möchte daher nicht glauben, daß es sich um eine unbedeutende Sache handelt. Ich sehe im Uebrigen jetzt davon ab, auf die Sache näher einzugehen, da ich annehme, daß in der Kommission eine Gelegenheit zu einer gründ⸗ licheren Erörterung gegeben sein wird.
Der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch beantragte, den Antrag Knörcke der Budgetkommission zu überweisen. Es sei bereits ein erhebliches Defizit vorhanden und es sei nicht einmal möglich, diejenigen Bedürfnisse, welche längst festgestellt worden seien, zu befriedigen. Vor allen Dingen sei es aber Sache Derjenigen, welche solche Anträge stellten, auch ihre Bereitwillig⸗ keit zu erkennen zu geben, dasjenige, was zur Erfüllung noth⸗ wendig sei, nämlich mehr Geld, zu bewilligen. Zu seinem lebhaften Bedauern habe die Partei des Vorredners zeitweise allerdings Anträge gestellt, um Ausgaben, die einen populären Klang hätten, zu bewilligen, aber niemals die Mittel zur Deckung bewilligt.
Der Abg. Knörcke meinte, die Summe sei keineswegs eine erhebliche. Wenn es sich darum handele, Noth und Elend von 3000 Familien zu lindern, so müsse man dieselbe haben, namentlich gegenüber verdienten Beamten. Ueber die Einnahme⸗ bewilligung sei heute nicht die Zeit zu sprechen. Seine Partei habe ihre Bereitwilligkeit, Einnahmen zu bewilligen, auch schon erklärt, freilich nicht in der Form wie der Vorredner.
Der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch äußerte, er glaube auch, daß es erwünscht sei einzuschreiten; aber, so lange der Abg. Knörcke nicht nachweise, daß die Mittel schon im gegen⸗ wärtigen Etat vorhanden seien, habe sein Antrag keine andere Bedeutung, als daß man eine Rede nach außen halten wolle.
Der Antrag wurde der Budgetkommission überwiesen.
Bei Kap. 122 (Kunst⸗Museen zu Berlin) wies der Abg. Dr. Lotichius darauf hin, daß die Verwendung der zum Erwerb von Kunstgegenständen bewilligten 2 Millionen Mark zum Ankauf der Blenheimer Gallerie leider durch die frühzeitige Publikation in der Presse verhindert worden sei. Er werde dem Minister dankbar sein, wenn derselbe Mittheilung darüber machen wolle, welche Kunstgegenstände, Bilder und Skulpturen bereits erworben seien. Er verlange keinesfalls eine Angabe des Kaufpreises, weil dadurch spätere Ankäufe beeinträchtigt werden könnten. Früher sei hervorgehoben worden, daß man die Berliner Gallerie nicht zu erweitern, sondern
gelangte ohne Debatte zur An⸗
Angelegenheiten, Dr.
des
1 n zu verbessern gedenke. Er bitte, die aus der Gallerie ausgeschiedenen Bilder gleichmäßig auf die Museen der Provinzialstädte zu vertheilen. Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erwiderte: Meine Herren! Ich bin auf die Anfragen nicht weiter vorbereitet gewesen, ich habe in aller Eile versucht, mir die hauptsächlichsten Kunstgegenstände zu notiren. Die Summe von zwei Millionen ist ja als beträchtlich bezeichnet worden, und sie ist ja auch in gewissem Sinne beträchtlich, sie ist aber gegenüber den Preisen, welche für hervorragende Kunstgegenstände gezahlt werden, immerhin mäßig. Wir hatten damals, wie der Herr Vorredner richtig angedeutet hat, die Hoffnung, mit nicht allzu großen Summen, welche aber im Moment parat sein mußten, um sofort gezahlt werden zu können
u. A. aus der Blenheim'schen Sammlung gute Erwerbungen machen zu können. Durch bedauerliche Indiskretionen in der Presse ist uns das Geschäft vermuthlich sehr erschwert worden. Ich bin daber ge⸗ nöthigt gewesen, den Weg zu beschreiten, den Andere mit lbesseren Mitteln und größerem Erfolge haben beschreiten können.
Es handelte sich in erster Linie um die Erwerbung der be⸗ rühmten Madonna Ansidei von Raffael, welche jedoch für die Lon⸗ doner National⸗Galerie unter Aufwendung von großartigen Mitteln
en worden ist. 3 8 “ geschah mit dem großen van Dyck'schen Porträt Karl's I, auf welches wir jedoch nicht reflektirt haben würden. — Die Blenheim’sche Galerie hatte mehrere hundert Bilder, von denen natürlich ein größerer Theil minderwerthig war. — Srr besseren Bilder waren nun selbstverständlich wiederholt bereits unter den ver⸗ schiedensten Voraussetzungen angesehen und sorgfältig geprüft worden. Auf einige dieser Bilder richteten nun aber auch Andere ihr Begehren und wir mußten es nunmehr erleben, daß Bilder, die wir ziemlich hoch geschätzt hatten, zu mehr als doppelten Preise von Sammlern gekauft wurden, die größerer Mittel erfreuen als die preußische Kunstverwaltung. b 8
Es ist uns dann trotz alledem gelungen, 4 ausgezeichnete Bilder aus der Blenbeim’schen Galerie zu erwerben, das ist das bekannte große Bacchanal von Rubens, die Andromeda von Rubens, das Brust⸗ ild eines jungen Mädchens von Sebastian del Piombo, ein Bild, as früher Raffael zugeschrieben und als „Fornarina“ bezeichnet wurde,
nd ein kleines nicht benanntes Porträt, welches einem Meister Heinrich on Cleve zugeschrieben wird, übrigens keine erhebliche Rolle bei dem Kaufe gespielt hat. 8 1
3 Im Uebrigen haben wir unsere Bemühungen in England und anderwärts fortgesetzt und haben dort gekauft: einen Palma vecchio,
dem sich
8
P
weibliches Brustbild, welches den Herren wohlbekann ist; dann aus er mmlung Dudley den berühmten Fiesole, ein dreitheiliges Ge⸗ üngsten Gerichts, wohl das schönste Bild von ihm, das r Alpen existirt, dann einen Velasquez, Frauenporträt, von dem die preußische Galerie leider nur sehr wenig besitzt; dann haben wir, wenn ich mich recht erinnere, eine Landschaft von Jakob Ruyvsdael, ein sehr eigenartiges Werk, und den berühmten Holzschuher von Dürer aus Nürnberg, von der Familie Holzschuher in Nürnberg erworben. Dies sind, soweit ich feststellen kann, die Hauptbilder. Ee. 8
Im Großen und Ganzen wird man anerkennen müssen, daß jedes dieser Bilder an sich geeignet ist, die Bedeutung der Berliner Galerie zu erhöhen. “ -
Von plastischen Werken fällt vorzugsweise ins Gewicht: ein aus⸗ nehmend schöner Altar von Luca della Robbia, ein Werk so schön, wie es überhaupt außerhalb Italiens von diesem Meister noch kaum bekannt ist. Dann haben wir ein hervorragendes Marmor⸗ relief von Mino da Fiesole, eine Madonna mit dem Kinde erworben. Wir stehen augenblicklich in weiterer Unterhandlung über einige Werke, nähern uns aber leider dem Augenblick, wo die Mittel erschöpft sein werden.
Das Vorgehen, welches die Königliche Kunstverwaltung in dieser Sache angewendet hat, ist folgendes. Wir haben unter Zustimmung
8 Herrn Finanz⸗Ministers eine Uebersicht aller derjenigen Kunst⸗
aufgestellt, von denen wir nach den uns vorliegenden Mitthei⸗
gen erwarten dürfen, daß sie innerhalb der nächsten Jahre die
wechseln. Der Geldbetrag, welcher für die nach unserem
ganz hervorragenden Kunstwerke erforderlich werden
übersteigt die Summe von 20 Millionen Mark
erheblich, und ich habe mir die Erlaubniß von Sr. Majestät
die Zustimmung des Herrn Finanz⸗Ministers erbeten,
innerhalb der Limita, die sich auf der Liste finden, ohne Weiteres mit den paratesten Mitteln zu kaufen.
rh. nald
d 1 diesseits ein Mal
Ich kann versichern, daß fast aus⸗ nahmslos sich erwiesen hat, wie geschickt die diesseitigen Kommissare die Angelegenheit angefaßt haben. Höchst selten ist der angesetzte Preis uüͤberschritten und verhältnismäßig sind sehr wenig bedeutende Kunstwerke in der letzten Zeit feil geworden, die nicht schon auf der Liste sich befunden hätten.
Es ist mir wichtig, dies anführen zu können, damit man nicht glaubt, daß Kunstwerke ersten Ranges sich leicht am Markte finden lassen, und die meisten Bilder sind nicht im Kunsthandel erworben, sondern durch ein geschicktes Operiren mit den einzelnen inaccessiblen Besitzern unter Benutzung des paraten Geldes. Ich glaube, daß, wenn man das Facit ziehen darf, man zu der Auffassung kommt, daß die Erwerbungen zwar, wie nicht anders zu erwarten, theuer sind, aber doch zum großen Vortheil der Köͤniglichen Museen gereichen, Ich hoffe, daß meine Nachfolger erleben werden, daß 2 Millionen oder eine noch höhere Summe zur Verfügung gestellt werden
Bei den Ausgaben für die Königliche Bibliothek wies der Abg. Olzem darauf hin, daß die Bibliothek sich immer mehr als eine Landesbibliothek herausbilde. Er werde es mit Freuden begrüßen, wenn die Nachricht sich bestätigen sollte, daß die neue Geschäftsordnung das Gebrauchsrecht nicht blos erweitern, sondern auch erleichtern werde. Dagegen sei es aller⸗ dings auch nothwendig, die Beamtenkräfte zu vermehren, die jetzt von der stillen Arbeit der Aufstellung der systematischen Kataloge und der Arbeit des Buchherausgebens — es seien täglich mehr als 1000 Aufträge zu erledigen — übermäßig in Anspruch genommen seien. Die Gehaltsverhältnisse dieser Beamten, die sich nebenher vielfach mit wissenschaftlichen Arbeiten beschäf⸗ tigten, seien keine glänzenden, und er bitte den Minister, auf eine Verbesserung hinzuwirken.
Der Titel wurde bewilligt.
Bei den Zuschüssen für Gewerbeschulen ꝛc. sprach der Abg. Seyffardt (Magdeburg) sein Bedauern darüber aus, daß die Ober-Realschulen nicht weiter gefördert seien. Man sehe an ihnen, wie schlimm das ministerielle Ermessen ohne jede gesetzliche Grundlage sei. Man habe den Ober⸗Realschulen noch weitere Berechtigungen zuwenden wollen; namentlich sollte ihre Absolvirung zum Studium auf dem Polytechnikum be⸗ rechtigen; aber das sei nicht geschehen; nicht einmal die Post⸗ und Telegraphenverwaltung wolle die Abiturienten dieser An⸗ stalten unter ihre Beamten aufnehmen.
Der Minister der geistlichen ꝛc. von Goßler, entgegnete:
Meine Herren! Ich möchte nicht so weit gehen wie der Herr Vorredner, daß wir einen Grabstein auf die realistischen Bildungsanstalten zu setzen haben. Die Ober⸗Realschulen, um die es sich hier vorzugsweise handelt, sind kein Produkt einer ausge⸗ klügelten unterrichtlichen Methode, sondern haben sich an der Hand des praktischen Bedürfnisses entwickelt. Sie sind ein mächtiges Bil⸗ dungsglied geworden, wenn auch ihre Zahl noch klein ist, und haben sich in ihrer Tüchtigkeit darin gezeigt, daß sie ein anerkanntes Bedürfniß weiter Schichten der Bevölkerung befriedigen.
Als ich die Ehre hatte, mein Ressort zu übernehmen, zählten wir neun derartige Bildungsanstalten, heute zählen wir deren 13. Also schon an der Ziffer werden Sie sehen, daß bei aller Schwierigkeit die Ober⸗Realschulen noch um ihre Existenzberechtigung mit
Befugniß kämpfen. Die Schwierigkeiten, die ent⸗ standen sind, hat der Herr Vorredner darin geschildert, daß die Hoffnungen, welche damals die Unterrichtsverwaltung bei der Er⸗ öͤffnung dieser Schulen hegte, nicht in Erfüllung gegangen sind. Ich habe, wie der Herr Vorredner auch wissen kann und wissen wird, in einer Verordnung von 1882 einen ganz besonderen Nachdruck auf diese Form der Schulen gelegt, denen ich damals auch hoffte, den Weg leichter gemacht zu haben.
Man hat bei allen Schulformen zu unterscheiden zwischen ihrer inneren Berechtigung und den Berechtigungen, die ihnen ressortmäßi zu Theil werden. Ich halte die Ober⸗Realschulen, wenn sie au heute unter dem Drucke der Verhältnisse leiden, für ein durchaus ge⸗
sundes Glied in unserer Entwicklung, und ich kann mein Urtheil nicht in u
Angelegenheiten, Dr.
danach bilden, wie die einzelnen Ressorts, die nach unserer Verfassun dazu berechtigt sind, die Voraussetzungen für die Zulassung der junges Lente zu den betreffenden Bekufsarten festsezen; daran kues ich nicht mein Urtheil knüpfen, ob überhaupt eine Schulform zu Recht besteht oder nicht. Wir sind durch das Institut der Frm⸗ willigen und durch unser ganzes Berechtigungswesen in die etwa⸗ schiefe Auffassung gedrängt worden, als ob nur das beim Unterric: ein Recht auf Existenz hat, was sich des Beifalls nach jeder Richtun⸗ hin erfreut. Es ist meines Erachtens ein Fehler, der in breiter Schichten der Bevölkerung gemacht wird, als ob Dasjenig was nach unterrichtlichen Prinzipien Recht zu existiren nt nun auch gewissermaßen für Alles gleichmäßige Berechtigur⸗ gen geben müßte. Auch heute noch, wo eine ganze Reihe don Hoffnungen, die in jahresangen Verhandlungen gepflegt waren, nich. in Erfüllung gegangen sind, halte ich durchaus daran fest, daß für den Besuch der technischen Hochschulen eine fest abgeschlossene Bildun in einer Ober⸗Realschule zu den günstigsten Voraussetzungen gehär die es überhaupt giebt. Etwas Anderes ist es — und darüber müssen sich allerdings die Eltern klar werden, wenn sie ihre Söhne auf die Schulen geben — ob dieselher unter allen Umständen Staatsbeamte werden wollen. 2 habe schon früher ausgeführt, daß die Auffassung gewissermaten auch noch eine Uebernahme aus früherer Zeit ist, als ob außerhalt es Staatsbeamtenthums nichts existire. Ich halte es für durchans richtig und verständig, wenn auch für die Privatindustrie, schäfte mit dem Ausland u. s. w. Eltern ihre jungen S technische Hochschulen mit der abgeschlossenen Bildung Realschülers schicken. nicht die Bemerkungen dahin zielten, es
Ich werde auf 42 verlautet, daß der Kultus⸗Minister Protest erhoben hab 82
Vorredners eingehen, welche
e Ressorts. Es entspricht nicht den Gepflogenheiten, daß ichei⸗ ihre etwaigen Meinungsverschiedenheiten wo anders zum Austra⸗ bringen, als innerhalb des Staats⸗Ministeriums, und ich würde nic recht handeln, wenn ich vielleicht abweichenden Ansichten der Unter⸗ richtsverwaltung hier Ausdruck geben wollte. Ich will nur konstz⸗ tiren, daß ich heute nach wie vor Angesichts der gesunden Grund⸗ lagen, auf welchen unsere realistischen Anstalten beruhen, nicht müt⸗ verden werde, die schützende Hand über dieselben zu halten.
Außer den Ober⸗Realschulen haben wir noch die siebenstufiger Anstalten, entsprechend den Progymnasial⸗Anstalten und eine besonder von mir bevorzugte Schule, die sechsklassigen höheren Bürgerschule, Alle diese 3 Schularten hängen in sich zusammen. Eine der Bestrebungen die ich habe, der Ueberproduktion akademisch gebildeter Persönlichkeite entgegenzuwirken, beruht darin, daß ich bewußt versuche, in jeder Hin⸗ sicht und auf jede Weise diese meines Erachtens gesunden realistischen Bildungsanstalten zu fördern, indem ich der Meinung bin, daß fir solche jusge Leute, die auf höheren Bürgerschulen, auf Realschulen gebildet sind, das bürgerliche Leben einen besseren Wirkungskreis dar⸗ bieten wird, als für halbfertig gewordene gymnasialgebildete junge Leute, die aus Unter⸗Sekunda mit der Reife für Ober⸗Sekunda at⸗ gehen; auch darüber habe ich mich früher bereits ausgesprochen.
Ich habe auch zu meiner Freude zu konstatiren, daß trotz aller Schwierigkeiten diese realistischen Anstalten noch im Wachsen sind Wir haben an Realschulen heute allerdings nur 17, aber di ahl der höheren Bürgerschulen ist schon auf 22 gewachsen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß die Stadtgemeinden ihre wirkliche Aufgate darin erkennen werden, nicht progymnasiale und gymnasiale Anstalten zu eröffnen, sondern für die breiten Schichten ihres Bürgerthums auf Ober⸗Realschulen hinzuwirken.
Die höheren Bürgerschulen geben ihren Abiturienten die B⸗⸗ rechtigung zum einjährigen Dienst; ich spreche dies absichtlich hie aus. Die Realschulen geben denjenigen, welche die Unter⸗Sekunda mit Erfolg absolvirt haben oder in der Ober⸗Sekunda ein Jahr gesesser haben, das Recht auf einjährigen Dienst genau so, wie das die übrigen Bildungsanstalten auch thun. Also wenn ma das einjährige Freiwilligenthum als den Standard unseres Be⸗ rechtigungswesens hinstellt, so sind unsere realistischen Anstalten ebeni⸗ gut gestellt, wie die auf gymnasialem Boden erwachsenen Anstalten Ich werde abwarten, was für Erwägungen noch die in Aussicht ge⸗ stellte Petition darbieten wird. Ich kann aber auf den warmen Appell des Herrn Vorredners nur sagen, daß ich mich nicht irre machen lase durch den Mißerfolg, den ich auf verschiedenen Seiten in der Werth⸗ schätzung realistischen Bildungsanstalten für die Erziehung und Entwickelung unseres Volks erfahren habe.
Kap. 123 wurde hierauf genehmigt und die weitere Be⸗ rathung des Etats vertagt. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.
1
dor Ler
— Auf die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Tit. I. der Ausgaben des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten erhobenen Klagen des Abg. Ostrowichz betreff der Versetzungen von Lehrern in den östlichen Provinzen erwiderte der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:
Meine Herren! Ich werde auf die allgemeinen Ausführungen des Herrn Vorredners, welche er seinen weiteren Bemerkunge geschickt hat, nicht weiter eingehen. Er legte im Verfolg seiner Rede selbst keinen besonderen Werth darauf, in er anerkannte, daß alle die einschlagenden Gesichtspunkte bei der vorjährigen Berathung des Nachtrags⸗Etats und des Lehrer⸗ anstellungsgesetzes in eingehendster Weise berücksichtigt worden sind. Ich will mich hier nur über die Angriffe und Vorwürfe aussprechen welche er gegen die Regierung über die sog. „massenhaften“ Ver⸗ setzungen von polnischen Lehrern über ihre Zahl und die Art der Versetzung erhoben hat. 8
Der Herr Vorredner verkennt die rechtliche Grundlage der Mar⸗ nahmen, welche von der Unterrichtsverwaltung auf diesem Gebie⸗ getroffen worden sind, wenn er von der Annahme ausgeht, als ob es sich bei den von ihm ins Auge gefaßten Versetzungen um eine Dis⸗⸗ ziplinarmaßregel handle, welche eine Verfehlung des Lehrers zur Voraussetzung hätte. Darum handelt es sich nicht. Grundlage dieser Versetzungen beruht auf den Bestimmungen des Gesetzss vom 21. Juli 1852, nach welchen jeder Zei Beamte im Interesse des Dienstes versetzt werden können, sofern damit nur nicht eine Verminderung an Gehalt und Rang eintritt. Darüber hinaus hat die Regierung allerdings durch das Lehreranstellungsgesez vom 15. Juli 1886 weitergehende Befugnisse in den Provinzen West⸗ preußen und Posen erhalten; indessen kommen diese hier nicht in Betracht.
Meine Herren! Daß es sich bei den Versetzungen um eine politische Maßregel handelt, darüber ist kein Zweifel, und das ist im vorbergehenden Jahre eingehend erörtert und in Aussicht ge⸗ stellt worden. Die Versetzungen haben sich erstreckt art diejenigen dringendsten Fälle, welche die Provinzialbehörden bezeichnet haben, in denen durch Thatsachen eine den unterrichtlichen und politischen Aufgaben der Unterrichtsverwaltung widersprechende Haltung des Lehrers in nationaler Beziehung konstatirt worden ist. Nach diesem Gesichtspunkt sind die Versetzungen eingetreten, oder, um mich korrekt auszudrücken, sind sie angeordnet worden, — denn aus⸗ geführt sind sie erst zum Theil — in Ansehung der Lehrer an höberen Bildungsanstalten in 12 Fällen, in Ansehung der Lehrer an Seminarien und Präparanden⸗Anstalten in ebenfalls 12 Fällen, in Ansehung der Elementarlehrer in 68 Fällen. Ich darf zu der letzteren Zahl be⸗ merken, daß es ungefähr 3000 Lehrer polnischer Nationalität an öffentlichen Volksschulen giebt. Ob Sie diese Zahl von Ver, setzungen nun als massenhaft bezeichnen wollen, muß ich Ihrer Kritik anheimgeben.
Es sind in einer gewissen Vermischung Seitens des Herrn Vor⸗ redners eine Reihe von Vorwürfen erhoben worden, die eigentlich nur in Ansehung der Lehrer höherer Bildungsanstalten in Betracht ge⸗ zogen werden können. Ich darf versichern, daß, wenn es schon un⸗
Die rechtliche
bequem ist, aus politischen Rücksichten solche nicht unerheblichen Aen⸗ derungen eintreten zu lassen, es mir ein Bedürfniß war, in der prak⸗ tischen Ausführung alles zu vermeiden und hintanzuhalten, was als Härte und Rücksichtslosigkeit im Sinne des Herrn Vor⸗ redners hätte bezeichnet werden können. Es ist richtig, daß die von den höheren Bildungsanstalten der Provinzen Westpreußen und Posen versetzten Lehrer im Allgemeinen nach den westlichen Provinzen gekommen sind; es ist dies aber aus dem ein⸗ fachen Grunde geschehen, weil sich dort katholische Anstalten in größerer Zahl befinden. Ich glaube, die Versetzung an solche An⸗ stalten ist eine Rücksicht, die ich den Lehrern habe zu Theil werden lassen. Es ist unrichtig, wenn behauptet worden ist, daß die Orte, in die sie gekommen sind, durchweg in einer niedrigeren Servisklasse ständen. Das Gegentheil ist die Wahrheit. Solche Orte, wie Trier und Münster, in welche z. B. Versetzungen erfolgt sind, befinden sich, soviel ich weiß, in einer Servisklasse, welche diejenige der Städte Kulm, Gnesen, Posen, Meseritz, aus denen die Lehrer kamen, eher übersteigt und jedenfalls nicht hinter ihr zurücksteht. Aus der Stadt Posen ist nur ein Lehrer versetzt worden und Gnesen, Krone, Meseritz sind doch alles Orte, die in ciner verhältnißmäßig niedrigen Servis⸗ klasse stehen.
Daß die Versetzungen unter Umständen tief eingreifen in die persönlichen Verhältnisse der Lehrer, habe ich leider anzuerkennen. Ich habe aber von vornherein den Grundsatz ausgesprochen, daß, soweit es irgendwie möglich ist, die Lehrer durch Berücksichtigung ihrer per⸗ sönlichen Verhältnisse vor Unbilden geschützt werden sollen. Ich habe daher in allen Fällen und mit den meisten der Lehrer persönlich ver⸗ hbandelt und habe Anordnung getroffen, daß ihnen Unterstützungen zu Tbeil geworden sind, sei es, um einen größeren Familien⸗ umzug zu erleichtern, sei es auch — und das ist der eine Fall, de hier angeführt ist — um dem betreffenden Lehrer die zeitweise Führung einer doppelten Haushaltung zu ermöglichen, sei es auch aus anderen Gründen, die ich nicht alle im Gedächtniß habe. Ich kann versichern, daß ich in allen Fällen für die geübte Rücksicht ein volles Verständniß gefunden habe. Es ist ein einziger Fall, der mir unbequem ist, weil da allein der Vorwurf zutreffen kann, als ob die geistliche Versorgung des Lehrers und seiner Familie erschwert wird. Das ist der Fall einer Versetzung an das Gymnasium zu Plöhn. Ich habe von vornherein dem Lehrer gegenüber anerkannt, und der Behörde gegenüber ausgesprochen, daß ich darin einen Wandel herbeigeführt zu sehen wünsche. Das ist aber auch der einzige der⸗ artige Fall.
Was den andern speziellen Fall anbetrifft, wo ein Lehrer in Be zus auf sein Avancement geschädigt sein soll, so sind daruͤber seh lich wie schriftlich. Der Lehrer befindet sich im Irrthum, er ist so⸗ gar an der neuen Anstalt um eine Stelle besser gestellt, und es ist nicht richtig, wenn der Lehrer noch heut auf der Behauptung beharren sollte, daß er durch die Versetzung geschädigt sei. Wenn es gewünscht würde, wäre ich in der Lage, in der Unterrichtskommission, oder wenn sonst eine Beschwerde eingehen sollte, den Fall ausführlich zu erörtern Ich habe persönlich die Ueberzeugung gewonnen, daß der Lehrer eine Schädigung nicht erfahren hat.
Ess ist ferner richtig, daß einer der versetzten Lehrer an seinem —— -
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote,
G Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[58716] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Hausknecht Philipp Fietzeck, geboren am 17. September 1853 zu Chelas⸗ now, katholisch, welcher nc vrebangen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten J. D. 306 — 1885 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern.
Berlin, den 15. Februar 1887. .
Königliche Staatsanwaltschaft F. beim Landgericht I. 8 1 Beschreibung: Alter: geb. 17./9. 1853. Herbh
m 60— 68 cm, Statur untersetzt, Haare schwarz, nicht 9 Bart: Anflug von Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, sprüche, deren Augen dunkel, Nase stumpf, Mund gewöhnlich, Ge⸗ sicht rund, dick, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch (schlesischer Dialekt). Besondere Kennzeichen: kleine Augen.
[58589) K Der Stecbrief der Kgl. Staatsanwaltschaft Rott⸗ weil gegen den Uhrmacher Andreas Fichtl aus Floß wegen Unterschlagung vom 16. Dezember 1886, wird zurückgenommen. Den 22. Februar 1887. Sigel, Amtsrichter.
Auszug aus
Alle
[58761] Bekanntmachung.
Die unterm 12. Januar 1883 in den Akten „M. 380/78“ hinter den Heerespflichtigen Franz Georg Hermann Mohr aus Bornim erlassene Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition wird hierdurch er⸗ neuert.
Potsdam, den 21. Februar 1887.
Königliche Staatsanwaltschaft. [58715] 8
Der Arbeiter Friedrich Wilhelm Netzker, am 21. November 1853 zu Wormlage, Kreis Kalau, geboren, evangelisch, Landwehrmann, zuletzt zu Britz wohahaft gewesen,
wird beschuldigt,
— als Wehrmann der Landwehr — aus den
deutschen Staaten ohne Erlaubniß ausgewandert
zu sein, Uebertretung gegen §. gesetzbuchs.
Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf
den 24. Mai 1887, Vormittags 8 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst, Erk⸗ straße 19, zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Teltow ausgestellten Erklärung vom 3. Februar 1887 ver⸗ urtheilt werden.
Rixdorf, den 15. Februar 1887
Sandrock,V
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[58521]
360 Nr. 3 des Straf.
im Zimmer statt.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
18518] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuche von Heinersdorf Band 1. Blatt Nr. 20
4
igs 2 te, Vorladungen u. dergl. 2 „Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. e en 1 er Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Wund Band II. Blatt Nr. Band II. Blatt Nr. 63 auf den Namen der Emilie Auguste Korn zu Heinersdorf eingetragenen, zu Heiners⸗ dorf und Arensdorf belegenen Grundstücke
am 21. April 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Heinersdorf im 8 Keller'schen Gasthof versteigert werden.
Die Grundstücke einer Fläche von 6,6690 ha zur Grundsteuer, mit 45 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. zug der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, dere die Grundstücke betreffen besondere Kaufbedingungen schreiberei eingesehen werden. Realberechtigten werden nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ Vorhandensein oder Betrag aus Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, Forderungen von Kapital, Hebungen oder Ko 8 n vor 2 Fsn ns 5 1 885
. ; “ voten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ l. Amtsgericht Oberndorf. ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt theilung des Kaufgeldes Ansprüche im Range
Diejenigen, welche das Eigenthum der Grund⸗ stücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls Zuschlag das Kaufgeld an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. April 1887, an Gerichtsstelle verkündet werden. Müncheberg, den 18. Februar 1887.
Königliches Amtsgericht.
Nach heute erlassenem, nach durch Anschlag an gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Erbpächter W. 1 schriebenen Häusler⸗Parzellen Nris. 12, 14, 15, 16, 17, 18, 9. 259, 21, 22, 23, 24, 25 und 26 daselbst mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufs⸗Bedingungen am “
Sonnabend, den 14. Mai 1887,
1 Vormittags 11 Uhr,
zum Uebetn ot am
Sonnabend, den 4. Juni 1887,
Vormittags 11 Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an die Grundstücke und an die zur Immobiliarmasse derselben gehörenden Gegenstände am
Sonnabend, den 14. Mai 1887,
Vormittags 11 Uhr, Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 30. April 1887 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem
— NNN zum Seauester bestellten Herrn Rechtsanwalt A. Witt zu Wismar.
Wismar, den 19. Februar 1887. 8 Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
Beschreibung. 1 Nur die Häusler⸗Parzelle Nr. 12 ist mit Ge⸗ bäuden versehen, und zwar befindet sich dort ein
“
früheren Wohnort ein Haus besitzt, das sinne, nicht durch den Fleiß seiner Hände ihm durch Erbschaft seiner Frau zu Theil geworden ist. Ich räume ein, daß die Versetzung da eine Unbequemlichkeit im Gefolge gehabt hat, verschleudern aber braucht er seinen Besitz nicht. Zudem befinden sich die Lehrer doch eigentlich auf keiner andern Stufe, wie die andern Beamten. ich so sagen darf: es kräht kein Hahn
er aber, soweit ich mich ent⸗ erworben hat, sondern das
Wenn ich darnach, wenn Justiz⸗, Verwaltungs⸗, Post⸗, Eifenbahnbeamte im In⸗ teresse des Dienstes versetzt werden. Das passirt alle Tage, ob sie ein Grundstück haben oder nicht. Also im Großen und Ganzen ist in der That nicht weiter ein Anlaß, aus diesem Umstande eine Anklage zu erheben. Ich wiederhole aber ausdrücklich, daß ich alle Veranstaltungen getroffen habe und treffen werde, um die Härten, die immerhin eintreten können, durch Unterstützung oder in anderer Weise auszugleichen. 3 Darüber hinaus ist nun richtig, welche an die Stelle der und Posen versetzten „Zulagen erhalten haben. Das liegt, meine Herren, einfach; die Zulagen werden nicht in aeternum nur, bis die Lehrer in eine neue Gehaltsklasse ar erden Sie mir aber zugeben, daß wenn aus den Westp er in diese unbekannten Verhältnisse eintreten, die wirthsch wierigkeiten sich in der ersten Zeit jedenfalls für ich herausstellen. Auch habe ich Werth darauf daß sich willig Lehrer gefunden haben, die, um in nziellen Verhältnissen weiter zu kommen, bereit waren, aus sten nach den östlichen Provinzen überzugehen. Bei den Lehrern an den höheren Bildungsanstalten liegen ferner die Schwierigkeiten einer Versetzung namentlich auf dem Gebiete, daß nur ta ein Tausch eintreten kann, wo die Fakultäten wesentlich die gleichen sind. Bei den Lehrern der höheren Anstalten ist ja eine allgemeine Qualifikation nicht wie bei den richterlichen und Verwaltungsbeamten vorhanden, wenigstens nicht die Regel, und kann es auch nicht sein, sondern jeder einzelne Lehrer hat eine bestimmte Fakultät. Es ist ter Umständen recht schwierig, zwischen Lehrern an solchen
daß ein Theil derjenigen von den Gymnasien in polnischen Lehrer getreten
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86
in⸗ eine
C darum unter Ums Anstalten einen Austausch eintreten zu lassen. Ich will das nur be⸗ merken, weil sich eine Reihe von Einzelfällen aus dieser Schwierigkeit erklärt. Was die Versetzung von Volksschullehrern anbetrifft, so ist, wie gesagt, die Zahl 68 gegen die Hauptziffer eine geringe. Es ist die Versetzung in Aussicht genommen, oder erfolgt: aus den Regie⸗ rungsbezirken: Danzig in 10, Marienwerder in 21, Bromberg in 13, Posen in 24 Fällen. Was der Herr Vorredner über die rsetzung dieser, allerdings durchweg katholischen Lehrer in evangelische 1 beruht auf einem Irrthum Die Versetzung urchweg in katholische Schulstellen. Auch werden die Aus⸗ welche er an die Behauptung geknüpft hat, daß in die
n Lehrern verlassenen Stellen an polnischen Schulen Volks⸗ lehrer aus dem Westen versetzt worden wären, die ihr neues Amt vegen Unkenntniß der polnischen Sprache nicht verwalten könnten, ddurch hinfällig, daß Versetzungen solcher Lehrer überhaupt gar nicht rsolgt sind.
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ungen eingetretenen Vakanzen wer zirksregierungen nach ihrem Ermessen
werden — die Hereinziehung tüchtiger deutscher aus anderen Provinzen, zum Theil in die Provinzen Westpreußen und dem Nachtragsetat als Ziel der
wird erfolgen.
gesetzt werden, die nach
für sie passen. Beziehung
Volksschullehrer vielleicht auch aus dem Westen, Posen ist in den Erläuterungen zu Unterrichtsverwaltung aufgestellt und
Diese Lehrer werden aber natürlich nur in Stellen
Es
18 28 gegeben worden.
nach dem verständigen Ermessen der Regierungen ist den Regierungen sogar eine Direktive in dieser Es giebt in den Provinzen Westpreußen
und Posen bekanntlich auch viele Schulen, in denen sich der Unterricht ganz deutsch vollzieht. Ich glaube nach Allem, was hier zur Verhandlung gekommen ist,
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deren politische Nothwendigkeit im Mehrheit dieses Hauses anerkannt worden aber nicht um eine massenhafte Versetzung ob die Bevölkerungsgruppen ausgetauscht werden geht, in allen Fällen nach beiden persönlichen, Familien⸗ und
alten, was in der That könnte. In diesem, wie ich glaube, nden Verfahren we ich beharren. Ich I, soweit es irgend g ärten entkleidet ie
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Feuerwaffen.
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3. Jahrg. 8 ber deutsche Literaturgeschicht 8). — rmischtes. — Eingesan
mmten Quellenmaterials für den Ernst Ritter von Dombrowski (Forts.). — üffallendes Benehmen von Rehwild im Treiben.
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Plauderstübchen:
Lagerschnepfen. 4 Februar
Schiffahrts⸗. (Dortmund⸗Emshäf ziehung auf den Hafen von Emden Zusammenstellung des Wissens⸗ rts⸗Kanäle aus der Begründung lässigen Quellen. (Emden und
itung. Or
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— gan fü Fischerei Jagdhunden. (J. Neumann, Neudamm. Zusammengetragene Gedanken über den Stand und Kaliberfrage. Von Hanns von Kadich Mit Zugrundelegung öraktischen Jäger bearbeitet von Aus Wald und Heide Ueberlistet. Etwas Wirkung einer Sackreuterschen Hasenquäke. Zur Bussardfrage. Ueber Pfeilgeschosse Ueber das Balzen der Sandmann’'s Berliner Markthallen⸗ Ve Lustige Ecke.
8₰ r Jagd,
Aus der Jagdtasche: Aus S
1887. Vereinsnachrichten.
Inserate.
ie Schreibstube. (Schmidt, Berlin C., Neue Friedrich⸗
Nr. 10. Die Verjährung. — Vereinsnach⸗ 1 .— Fachfrage. — Aufgaben. Inserate.
—
Anzeiger.
63 sowie Arensdorf massives
flächen.
Dannehl,
sind mit 30,53 Thlr. Reinertrag und Act.⸗Geh.
[58773 e⸗ s; In der etwaige Abschätzungen und an⸗
e Nachweisungen, sowie können in der Gerichts⸗
aufgefordert, die
de Nebenforderungen
insbesondere derartige tal, Zinsen, wiederkehrenden spätestens im Versteigerungs⸗
sten,
wozu die geladen werden.
verden und bei Ver⸗ gegen die berücksichtigten zurücktreten. [58776]
4 der dem Büdner H. Dettmann 1— nach erfolgtem Büdnerei Nr. 4 zu Neu⸗Neteln in Bezug auf den Anspruch des Sequesters,
Vormittags 10 Uhr, min auf
(G(Simmer Nr. 7, bestimmt.
Fhäägh xabos Wel die Gerichtstafel bekannt 3 2 — s Abtheilung für Ripcke zu Kleinen zuge⸗ niedergelegt sein.
(L. S.)
[58770] Aufgebot.
hat das Aufgebot der Aktien
vor dem unterzeichneten Gerichte, Gerichtsstelle
widrigenfalls folgen wird. 8 töln, den 14. Februar 1887.
Amtsgericht.
Für die Richtigkeit: (L. S.)
88
Zwangsvollstreckungssache Theodor Ebeling in Braunschweig, Klägerin, wider den Landesökonomie⸗Conducteur Schott in Seesen a. H., Beklagten, wegen Subhastation, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter An⸗ abe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und binnen zwei Wochen bei Vermei⸗ dung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf
den 16. April 1887, Morgens 10 uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗
Seesen, den 14. Februar 1887. Herzogliches Amtsgericht. 2 Rosenstern.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung
herzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung zur Erklärung über den Theilungs⸗ plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Ter⸗
Mittwoch, den 9. März 1887, Mittags 12 Uhr, Schöffengerichtssaal) Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 1. März 1887 an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei,
Zwangsvollstreckungen und Konkurse, V
Schwerin, den 21. Februar 1887. F. Meyer, A.⸗G.⸗Sekr., Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗ Schwerinschen Amtsgerichts
Der zu Köln wohnende Maurermeister Fritz Koch, vertreten durch den Rechtsanwalt Herbrich. in Köln, er Mineralwasser⸗ und Bade⸗Anstalt nach Dr. Struve“ in Köln Nr. 259, 260, 261 und 262, ausgestellt auf den Namen F. Koch in Köln und lautend über je 50 Thaler oder 150 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Oktober 1887, Vormittags 11 Uhr,
Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung XI. J. V: (gez.) Statz, Gerichts⸗Assessor.
Kump, Kanzleirath, I. Gerichtsschreiber.
Wohnbaus, zu mehreren Wohnungen ein⸗ gerichtet, ferner ein Stall und ein Backhaus; alle drei Gebäude sind noch neu und in gutem Zustand.
Die übrigen Häusler⸗Parzellen sind
lediglich Acker⸗
Zur Beglaubigung:
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bisher gehörigen hat das Groß⸗
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an ordentlicher V
anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, die Kraftloserklärung derselben
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von dem Ziegeleibesitzer und Kaufmann
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.Berufs⸗Genossenschaften.
. Wochen⸗Ausweise der deutschen
Verschiedene Bekanntmachungen.
.Theater⸗Anzeigen Familien⸗Nachrichten.
Zettelbanken.
1In der Börsen⸗Beilage. Aufgebot. Die Firma Levi Hirschland in Essen, vertreten urch ihren Mitinhaber Banquier Emanuel Burg n Essen, hat das Aufgebot eines am 22. Juli 1886 Jakob
Wahlen in Koöͤln an eigene Ordre auf H. Bellon in
Köln ausgestellten,
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in Katernberg
Essen indossirten, wesenen Firma . S e. Sza Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, in dem auf
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falls dieselbe für todt erklärt werden wird.
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Gerichtsstelle Rechte
(L. S.)
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von dem Letzteren acceptirten, on der Firma Dampfziegelei H. Büscher et Cie. an die Firma Levi Hirschland in am 1. November 1886 fällig ge⸗ Wechsels über 1000 ℳ beantragt Der spätestens
en 26. Oktober 1887, dem
Vormittags 11 Uhr, unterzeichneten Gerichte an ordentlicher anberaumten Aufgebotstermine seine anzumelden und die ÜUrkunde vorzulegen, Getags die Kraftloserklärung derselben erfolgen ird.
Köln, den 14. Februar 1887.
Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung XI.
J. V.: (gez.) Statz, Gerichts⸗Assessor.
Für die Richtigkeit: — Kump, Karzleirath, I. Gerichtsschreiber.
Aufgebot.
Auf Antrag des Vormundes Lorenz
2½ Becker von
Niedergirmes wird die mit unbekanntem Aufenthalte abwesende Juliane Becker von Niedergirmes, Kreis
5 Wetzlar,
geboren daselbst am 2. Januar 1811 als ochter der verstorbenen Eheleute Daniel Becker und lise Margarethe, geb. Hederich, von Niedergirmes, elche bis vor etwa 36 Jahren zu Niedergirmes ren Wohnfltz hatte und seitdem verschollen ist, erdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 9. Dezember 1887,
Vormittags 9 Uhr, Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗
ten Gerichte, Zimmer Nr. 12, zu melden, widrigen⸗
Wetzlar, den 19. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
Aufgebot.
Der Instmann Johann Socha zu Hohendorf hat
als Vormund der Anna Schliwintzki das Aufgebot
des Sparkassenbuchs Neidenburg, lautend Schliwintzki'sche einem Brande verloren gegangen sein soll, beantragt.
fordert, dasselbe unter Anmeldung
Nr. 955 der Kreissparkasse zu wüber 40 ℳ 34 ₰ für die Pupillenmasse S. 126, welches bei wird aufge⸗ seiner Rechte
Der Inhaber des Sparkassenbuchs
spätestens in dem
am 21. September 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Termine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
sel
ben erfolgen wird.
Neidenburg, den 9. Februar 1887.
[56949] Der Kaufmann
Königliches Amtsgericht. IV. Beyer.
8 Aufgebot. Max Roos in Düsseldorf hat das
Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 8029 der städti⸗
schen Sparkasse in Düsseldorf über 602 lautend auf den Namen Max Roos,
ℳ 37 ₰, beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf b
den 24. September 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Stube Nr. 9
des
Justizgebäudes, anberaumten Aufgebotstermine