1887 / 48 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Feb 1887 18:00:01 GMT) scan diff

sonach keiner der Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit, die 13 538 beträgt, erreicht hat, so ist zwischen Munckel und Christensen eine engere Wahl erforderlich. 88

Für den vierten Berliner Reichtags⸗Wahlkreis, dessen Wahl⸗ ergebniß unter Leitung des Wahlkommissars, Stadtraths Voigt, in der Aula der Gemeindeschule (Koppenstraße 75 A und Andreas⸗ straße 16 A) festgestellt wurde, ergab sich, daß von 79 222 ein⸗ geschriebenen Wählern 56 298 gültige und 362 ungültige Stimmen abgegeben worden sind. Es haben erhalten: Gymnasiallehrer Dr. Evers (üdeutschkonserpativ) 13 858, Professor Dr. Hänel (deutschfreisinnig) 10 349, Kaufmann Paul Singer (Sozialdemokrat) 32 064 Stimmen. Zersplittert haben sich 27 Stimmen. Da die absolute Mehrheit 28 150 Stimmen beträgt, so verkündete der Wahlkommissar, daß Kaufmann Paul Singer zum Abgeordneten des vierten Berliner Reichstags⸗Wahlkreises gewählt ist. 8

Im fünften Berliner Reichstagswahlkreise wurde die Fest⸗ stellung des Wahlergebnisses unter Leitung des Stadtraths Mamroth in der Aula der Gemeindeschule (Gipsstraße 23 A.) vorgenommen. Es wurde festgestellt, daß von 29 523 eingeschriebenen Wählern 21 925

ültige und 77 ungültige Stimmen abgegeben worden sind. Es Haben erhalten: Major a. D. Blume (deutschkonservativ) 7010, Land⸗ rath Baumbach (deutschfreisinnig) 10 077, Tischler Wilhelm Grothe (Sozialdemokrat) 4803 Stimmen. Da keiner der Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit, die 10 963 beträgt, erreicht hat, so ist zwischen Blume und Baumbach eine engere Wahl nothwendig, die der Wahlkommissar auf 2. März festsetzt.

Die amtliche Feststellung des Wahlergebnisses für den sechsten Berliner Reichstagswahlkreis fand unter Leitung des Wahl⸗ kommissars, Stadtraths Friedel, im Hörsaale des Humboldt⸗ Gymnasiums (Gartenstraße 29) statt. Es wurde festgestellt, daß von 85,323 eingeschriebenen Wählern 59 073 gültige und 182 ungültige Stimmen abgegeben worden sind. Es haben erhalten: Fabrik⸗ Direktor Holtz (freikonservativ) 16 836, Rechtsanwalt Dr. Grelling (deutschfreisinnig) 11 750, Schriftsteller Hasenclever (Sozialdemokrat) 30 453 Stimmen. 34 Stimmen zersplitterten sich. Da die absolute Mehrheit 29 537 beträgt, so verkündete der Wahlkommissar, daß der Schriftsteller Hasenclever als Abgeordneter für den sechsten Ber⸗ liner Reichstagswahlkreis gewählt ist.

„Wolffs Telegraphisches Bureau“ veröffentlicht folgende weitere Wahlresultate:

Danzig, Landkreis. May (Centr.).

Kalau⸗Luckau.

Ober⸗Barnim.

Stichwahl zwischen Gramatzki (kons.) und

v. Manteuffel (kons.) gewählt.

v. Eckardstein (kons.) gewählt.

West⸗Prignitz. v. Saldern (kons.) gewählt.

Ruppin⸗Templin. v. Saldern (kons.) gewählt.

Ost⸗Prignitz. v. Graevenitz (Reichsp.) gewählt.

Liebenwerda⸗Torgau. v. Bredow (kons.) gewählt. 1

Bitterfeld⸗Delitzsch. v. Bodenhausen (kons.) gewählt.

Herford⸗Halle. v. Kleist⸗Retzow (kons.) gewählt. .

Hadersleben⸗Sonderburg. Wahl Johansen's (Däne) sicher.

Tondern⸗Husum. Franke (natl.) gewählt.

Pinneberg. Peters (natl.) gewählt.

Göttingen. Esser (natl.) gewählt.

Kleve⸗Geldern. Dr. Perger (Centr.) gewählt.

Münster⸗Coesfeld. von Heereman (Centr.) gewählt.

Olpe⸗Meschede. Reichensperger (Centr.) gewählt.

Tecklenburg Timmermann (Centr.) gewählt.

Kempen. Pfafferoth (Centr.) gewählt.

Neuß⸗Grevenbroich. v. Dalwigk (Centr.) gewählt.

Adenau⸗Cochem⸗Zell. v. Grand⸗Ry (Centr.) gewählt.

Ottweiler⸗St. Wendel. Bormann (Reichsp.) wiedergewählt.

Kitzingen. Graf Schönborn (Centr.) gewählt.

Neustadt a. S. Reichert (Centr.) gewählt.

Schweinfurt. Burger (Centr.) gewählt.

Donauwörth. Wildegger (Centr.) gewählt.

Deaggendorf. Dr. Orterer (Centr.) gewählt.

Kelheim. Zach (Centr.) gewählt. 8

Passau. Diendorfer (Centr. f. Septenn.) gewählt.

Pfarrkirchen. Haberland (Centr.) gewählt. Landshut. Graf Preysing (Centr.) gewählt. Regensburg. von Gruben (Centr.) gewählt. Forchheim. Petzoldt (Centr.) gewählt. Bamberg. Wenzel (Centr.) gewählt. 1 Rothenburg a. T. Stoecker (natl.) gewählt.. 8 öu (Berichtigung.) Biehl (Centr.) gegen Brach (natl.)

gewählt.

Wasserburg. Aichbichler (Centr.) gewählt.

Zschoppau. Gehlert (kons.) gewählt.

Freiburg. Schuster (natl.) gewählt.

Schaumburg⸗Lippe. Oheimb (kons.) gewählt.

Lippe⸗Detmold. Stichwahl zwischen Büxten (dfrs.) und von

Lengerke (natl.).

Schwerin, 24. Februar. Der Ausfall der Hauptwahl vom 21. Februar ist in beiden Großherzogthümern Mecklenburg für die konservative Partei so günstig gewesen wie noch niemals in den zwanzig Jahren, seitdem es einen Reichstag giebt. In der Hauptwahl am Montag kam nämlich kein einziger liberaler oder freisinniger Kandidat durch. Gewählt sind drei Konservative in Mecklenburg⸗Schwerin und ein Konservativer in Mecklenburg⸗Strelitz. Im ersten Schwerinschen Wahlkreise (Hagenow⸗Wittenburg) siegte Landdrost von Wrisberg⸗Schwerin, der bisherige Vertreter, gegen den freisinnigen Erbpächter Salchow, im vierten (Malchin⸗Waren) der Rittergutsbesitzer Graf von Schlieffen⸗ Schwandt gegen den freisinnigen Gutspächter Wilbrandt⸗ Pisede, den bisherigen Vertreter, und im 6. Kreise (Güstrow⸗Ribnitz) ward Land⸗ rath Graf von Schlieffen⸗ Schlieffenberg, der seitherige Reichstags⸗Abgeordnete gegen den nationalliberalen Gutsbesitzer von Thüren⸗Tellow und den freisinnigen Senator a. D. Dr. Witte⸗Rostock wiederum gewählt. Auch in Mecklenburg⸗Strelitz erfolgte die Wieder⸗ wahl des bisherigen Vertreters, des Gutsbesitzers, Kammerherrn von Dertzen auf Brunn. Im zweiten Schwerinschen Kreise (Schwerin⸗Wismar) kommt der konservative Archivar Dr Schildt⸗ Schwerin gegen den nationalliberalen seitherigen Abgeordneten, Bürgermeister Haupt, zur Stichwahl. Im dritten Kreise (Parchim⸗Ludwigslust) findet eine engere Wahl zwischen dem konservativen Forstmeister von Oertzen⸗Lübz und dem bis⸗ herigen freisinnigen Vertreter Kaufmann Hermes in Berlin, sowie im fünften Kreise (Rostock⸗Doberan) eine Stichwahl zwischen dem konservativen Landgerichts⸗Rath Giffeney⸗Rostock und dem nationalliberalen Bankdirektor Büsing⸗Schwerin statt. Im zweiten Wahlkreise haben die sozialdemokratischen Stimmen die der konserva⸗ tiven überstiegen und gegen die Hauptwahl vom 28. Oktober 1884 um 516 zugenommen. Sie betrugen jetzt 1461.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 13 Februar bis inkl. 19. Februar 1887 zur Anmeldung gekommen: 185 Eheschließungen, 967 Lebendgeborene, 35 Todtgeborene, 567 Sterbefälle.

Kuunst, Wissenschaft und Literatur.

von Max Niemeyer in Halle, erschien unter ein Beitrag zur Universitäts⸗

Professor in Greifswald. Die stehende Sachkenntniß ermöglicht so doch zur Lösung der betreffenden Er wendet sich in

Verlage dem Titel „Plus ultra“ frage von Erich Haupt, dem Verfasser zu Gebote ihm ein, wenn nicht erschöpfendes, Frage recht beachtenswerthes Urtheil abzugeben.

seiner Einleitung zunächst gegen die von manchen Seiten aufgestellte Forderung: die Universitäten sollten dazu dienen, die Studenten möglichst auf die für ihren späteren Beruf erforderliche Praxis ge⸗ wissermaßen zu „dressiren“; er ist im Gegentheil der Ueberzeugung, daß die Universitäten in noch viel höherem Grade als bisher die Interessen der reinen Wissenschaft zu verfolgen haben. Die für den akademischen Betrieb erwünschten Aenderungen liegen seines Erachtens nicht in der gewünschten Richtung größerer Einschulung für die Praris, sondern in der gerade umgekehrten: größerer wissenschaftlicher Idealität. Ohne starke idealistische Grundlage könne für die Praxis selbst nicht dauernd gesorgt werden. Ein Idealismus einerseits, dessen Sehkreis nicht auf das unmittelbar praktisch Verwerthbare beschränkt ist, solche Gründlichkeit andererseits, welche nicht mit der rezeptiven An⸗ eignung eines gegebenen Stoffes sich begnügt, sondern die Befähigung zu eigener Leistung fordert, seien das Wesen aller höheren, insbeson⸗ dere der Universitätsbildung. Das wissenschaftliche Können zu erringen und die wissenschaftliche Idealität zu wahren, sei ihm spezielle Aufga e, eine Aufgabr⸗ deren Lösung eben der Praxis zu Gute kommen solle. Des Weiteren giebt der Verfasser anleitende Gedanken für die Erziehung zu richtiger und umfassender Handhabung wissenschaftlicher Methoden. Er zeigt eingehend, wie der Lehrer lehren und wie, hierdurch richtig angeleitet, der Schüler lernen soll. Er giebt Mittel und Wege an, wie der akademische Lehrer anregend und fördernd auf die beginnende Lernthätig⸗ keit des jungen Studenten, welcher oft nicht wo und wie er an⸗ zusetzen hat, einwirken kann. Das übertriebene Bewicht, welches man auf die Seminare zu legen pflegt, wird von ihm auf das richtige Maß zurückgeführt und die eigentlich fruchttragende Thätigkeit und Bedeutung des Seminars klar erörtert. Er kommt schließlich zu dem Resultat, daß eben das Schwergewicht des akademischen Unter⸗ richts in die richtig geleiteten Seminare verlegt werden muß. Die Eramenpaukerei wird entschieden verworfen; der Nachweis der wissen⸗ schaftlichen Schulung soll bei dem ersten auf die Universitätszeit folgenden Examen die Hauptsache sein, dann wird auch auf der Uni⸗ versität demgemäß gearbeitet werden. Im zweiten Theil seiner inter⸗ essanten Schrift geht Professor Haupt auf eine weitere brennende Frage ein, nämlich auf die akademische Freiheit und die nothwendigen Garantien für den Erfolg des Studiums. Auch hier wird in ein⸗ gehender, liebevoller Weise Alles erörtert, was für und was gegen die von vielen Seiten angegriffene akademische Freiheit gesagt wird. Es würde zu weit gehen, dem Verfasser hier in seinen lesenswerthen Aus⸗ führungen eingehend zu folgen, aber jeder wird der von ihm zum Schluß ausgesprochenen Forderung beistimmen: In der bisherigen Form akademischer Freiheit ein höheres Maß der sittlichen Durch⸗ bildung zu energischerem Pflichtbewußtsein.

Das viel verbreitete „Gebet für den Kaiser“ von Wil⸗ helm Pfeiffer hat der Komponist zu der herannahenden patriotischen Feier des 90. Geburtstages noch in einer neuen Form herausgegeben, und zwar für Zstimmigen Schulchor mit Pianoforte⸗, Harmonium⸗ oder Orgelbegleitung. Es empfiehlt sich dieses Arrangement für Gymnasien, Knaben⸗ und Mädchenschulen, sowie für kleinen Kirchenchor und für die häusliche Andacht in Familienkreisen ganz besonders. (Verlag von C. Simon. Berlin).

„Illustrirtes Gesundheits⸗Lexikon. Ein populäres Handbuch für Jedermann zur Belehrung und Berathung in gesunden und kranken Tagen, mit besonderer Berücksichtigung der Gesundheits⸗ lehre und Krankenpflege in der Familie, sowie der Unterweisung in den von Laien ausführbaren Hülfeleistungen, leichten Overationen, in der Behandlung von Verletzungen, im Anlegen von Verbänden und Bandagen und in der Bereitung von Hausmitteln nebst deren Anwendung u. s. w.“, bearbeitet von Dr. med. Josef Ruff, Badearzt in Karlsbad. Mit 430 Abbildungen. Vierte Auflage. Straßburg, Verlag von R. Schultz u. Co., 1886. 22 Liefe⸗ rungen zu je 40 ₰4. Das im Titel genannte Werk liegt nunmehr in vierter Auflage abgeschlossen vor. Von einem praktischen Arzt verfaßt, will dieses Handbuch die Krankenpflege in der Familie fördern, und zwar mit Hülfe der neuesten Erfahrungen der Wissenschaft. Es bietet dem Laien, neben einer kurzgefaßten, aber vollständigen Gesund⸗ heitslehre, in jedem einzelnen Falle fuͤr alle körperlichen Leiden leicht verständliche Rathschläge und Anleitung, wie man die Gesundheit er⸗ halten, Krankheiten vorbeugen, solche an sich und Anderen richtig er⸗ kennen und mit den zweckdienlichsten Mitteln bekämpfen kann. Besondere Berücksichtigung hat dabei gefunden die Anleitung zur Krankenpflege in der Familie sowie ramentlich auch die Unterweisung zu den von Laien ausführbaren Hülfeleistungen, leichten Operationen, dem Anlegen von Verbänden ꝛc. Zahlreiche erläuternde Abbildungen machen die Verfahren dabei in instruktiver Weise anschaulich. Uebrigens vermißt sich das Lexikon, wie der Verf. selbst betont, keineswegs, in ernsten Krankheitsfällen den Arzt ersetzen zu wollen; vielmehr findet sich überall gewissenhaft an⸗ gegeben, wo und wann es wünschenswerth oder nothwendig erscheint, die Hülfe eines Arztes anzurufen. Dagegen will es ein treuer Berather sein sowohl für die vielfachen „kleinen Leiden“, in denen ärztliche Hülfe aus den ver⸗ schiedensten Gründen nicht nachgesucht wird, als auch für plötzliche gefahrdrohende Zufälle, in denen etwa Rath und That des Arztes nicht rasch genug zur Hand sind. Das Buch soll nicht den Arzt er⸗ setzen, wo er nsthwendig ist, noch das Vertrauen zu ihm erschüttern es soll ihn vielmehr vertreten, wo er nicht gleich zur Stelle sein kann, und soll „durch Belehrung das Anrufen seiner Hülfe rechtzeitig ge⸗ schehen und seine Anordnungen pünktlicher und zielbewußter ausgeführt werden lassen.“

Gewerbe und Handel.

„Der Aufsichtsrath der Gummiwaarenfabrik Voigt & Winde, Aktiengesellschaft, hat die Dividende für das ver⸗ flossene Geschäftsjahr auf 5 % festgesetzt. Dem IJahresbericht der Direktion der Norddeutschen Bank in Hamburg pro 1886 entnehmen wir folgende Mit⸗ theilungen: Der Reingewinn stellt sich auf 3 267 903 Es wird beantragt, denselben wie folgt zu vertheilen: 3 150 000 als Divi⸗ dende à 7 % an die Aktionäre, 9910 Uebertrag auf Beamten⸗ Pensions⸗ und Unterstützungsfonds, 99 105 für Tantième, 8888 Uebertrag auf das Jahr 1887. Die Bank hat sich im letzten Jahre an der Uebernahme und Emission folgender Anleihen be⸗ theiligt: 3 ½ % Kopenhagener Stadt⸗Anleihe (Konversions⸗Anleihe), 3 ½ % Holländische Staats⸗Anleihe (Konversions⸗Anleihe), 4 % Hypo⸗ thekar⸗Anleihe des Grafen Guido Henckel von Donnersmarck (Konv.⸗ Anleihe), 5 % Moskauer Stadt⸗Anleihe, 4 % West⸗ und Süd⸗ jütische Pfandbriefe, 3 ½ % Schwedische Reichshypothekenbank⸗Pfandbriefe von 1886, 4 ½ % Finländische Hypothekenvereins⸗Pfandbriefe (neue Emission), 4 % Pfandbriefe der Stockholms Intecknings⸗Garanti⸗ Aktiebolag. Diese Geschäfte sind bis auf den Verkauf von unbedeu⸗ tenden Restbeständen mit Nutzen erledigt. Die Bank betheiligte sich ferner an der Uebernahme von 3 ½ % Preußischen landschaftlichen Lfandbriefen (Konversions⸗Anleihen) und 4 % Obligationen der Deutschen Dampfschiffs⸗Rhederei⸗Gesellschaft (Konversions⸗Anleihe). Der Verkauf letzterer Anleihe bleibt vorbehalten, während der größte Theil erwähnter Pfandbrief⸗Anleihen im Wege der Konversion bereits begeben ist. Endlich übernahm die Bank in Gemeinschaft mit ersten Bank⸗ firmen die Konversion der 4 % igen Dänischen Staats⸗Anleihe in eine 3 ½ % ige Anleihe. Dieses Geschäft ist noch in der Ab⸗ wickelung begriffen, indem die gekündigte 4 % Anleihe erst im laufen⸗ den Jahre zur Rückzahlung gelangen wird. Die Verhältnisse der Industrien, an welchen die Bank durch frübere Uebernahme von Aktien betheiligt ist, haben sich bisher noch nicht genuͤgend günstig gestaltet, um zu Realisationen schreiten zu können. Eine gewisse Besserung macht sich aber auch auf diesem Gebiete bemerkbar, und da der Konsum zuzu⸗ nehmen scheint, so wird sich auch hoffentlich bald die Rentabilität wieder heben. Den Bemühungen der Direktion ist es gelungen, durch ein Abkommen mit einem russischen Bankinstitut die Fürst Wittgenstein⸗Anleihe⸗Angelegenheit sowohl für die Bank selbst als für die Inhaber der Obligationen dieser Anleihe zur Er⸗ ledigung zu bringen. Der Norddeutschen Bank ist durch die Abwicke⸗ lung Geschäfts noch ein mäßiger Gewinn zugeflossen, und setzte

chirurgischen

das erwähnte Abkommen die Direktion in die Lage, die Obligation zum vollen Nennwerth zuzüglich Zinsen aufzunehmen. Vor größera Verlusten ist die Bank im letzten Jahre bewahrt geblieben. Das Immobilienkonto ist durch Verkäufe im Betrage von ca. 80 000 4 auf 283 426 reduzirt worden; das Bankgebände wurde durch At⸗. schreibung von 10 000 auf einen Buchwerth von 700 000 ge. bracht. Der Gesammtumsatz war im verflossenen Jahre, im Debet und Kredit zusammengenommen, 10 193 172 587 gegen 9 368 965 202 im Vorjahr. 2 8 1

Leipzig, 25. Februar. (Tel.) Die heutige, von 76 Aktionären mit 7319 Aktien und 302 Stimmen besuchte Generalversammlun der Allgemeinen Deutschen Kredit⸗Anstalt genehmigte ohn⸗ Debatte einstimmig alle Anträge des Aufsichtsraths. 8

London, 23. Februar. (A. C.) Der Außenhandel der Cap⸗Kolonie im Schlußquartal von 1886 stellte sich, verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum von 1885, nach amtlichen Ausweisen wie folgt: 1885: Einfuhr, ausschließlich Contanten, 1 173 620 . Ausfuhr, ausschließlich Contanten, 1 384 977 . 1886: Einfuhr, aus. schließlich Contanten, 1 088 922 £ (minus 84 698 £); Ausfuhr, aus⸗ schließlich Contanten, 2 056 935 £ (plus 671 958 £) Vom 1. bis 12. Januar 1887 wurden aus Capstadt 925 Unzen Gold im Werthe von 3457 f verschifft.

Bradford, 24. Februar. (W. T. B.) Wolle stramm Garne gefragter, Spinner fest, Stofffabrikanten beschäftigt.

1“

Verkehrs⸗Anstalten. 8

Triest, 24. Februar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Apollo“ ist heute Vormittag aus Konstantinopel hier ein⸗ getroffen. 6

London, 24. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Drummond Castle“ ist heute auf der Ausreise in Capetown angekommen. Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown abgegangen 94

1 Berlin, 25. Februar 1887.

Die Vorstände der „Christlichen Herbergen zur Hei⸗ math“ waren heute im Evangelischen Vereinshause in der Oranien⸗ straße zur 2. Hauptversammlung des Deutschen Herbergsvereins zu⸗ sammen. Vertreten waren 12 Herbergsverbände aus Nord⸗ und Sud⸗ deutschland, welche 71 Herbergen vertreten. Außerdem hatten der Central⸗Ausschuß für innere Mission und der Provinzial⸗Ausschuß für Brandenburg Vertreter entsandt. Der erste Punkt der von Hrn. von der Osten⸗Hannover geleiteten Verhandlungen betraf die Aufgabe der Kirche und ihrer Organe bei der Fürsorge für die mittellosen Wanderer. Man wünschte neben der Einzelthätigkeit der Geistlichen vor Allem auch die Gewährung von Kollekten im Interesse der Her⸗ bergen. Ein weiterer Punkt, der aber erst später zur Verhandlung kommt, betrifft die natürliche Bundesgenossenschaft der Herberge nund der Innungen.

Verein christlich deutscher Frauen. Wohlthätig⸗ keits⸗Concert: Mittwoch, den 9. März, Abends 8 Uhr, im Saale des Hrn. Muschwitz, Mohrenstraße 28. Eintrittskarten à 1 zu haben bei Frau Groß, Waterloo⸗Ufer 7, Frau Pred. Gärtner, Post⸗ straße 15, Hrn. Lothar Hesse, Oranienstraße 68.

Nizza, 24. Februar. (W. T. B.) Heute früh wurde hier und in der Umgegend eine abermalige, wenn auch nur schwache Erd⸗ Erschütterung verspürt.

Nizza, 25. Februar. (W. T. B.) Bei den Erd⸗Erschütte⸗ rungen haben hier zwei Personen aus der Stadtbevölkerung das Leben verloren und etwa zehn Personen Verletzungen erlitten. Ungefähr 60 Häuser sind unbewohnbar geworden. Viele Fremde verlassen Nizza. In Mentone, wo mehrere Häuser eingestürzt und viele so beschädigt sind, daß sie geräumt werden mußten, sind mehrere Personen verletzt worden, aber Niemand ums Leben ge⸗ kommen. Auch in Cannes wurden heute früh zwei neue Erdstöße wahrgenommen, die jedoch keinen Schaden anrichteten.

San Remp, 24. Februar. (W. T. B.) In dem in der Nähe gelegenen Orte Bajardo stürzte in Folge des Erdbebens die Kirche ein; die Zahl der bei dem Einsturz verschütteten Personen wird auf 300 angegeben. Auch in Oneglia und Diano Marina (Provinz Maurizio) ist der durch das Erdbeben angerichtete Schaden sehr bedeutend; viele Häuser stürzten ein und begruben eine große Anzahl von Personen unter ihren Trümmern.

Athen, 24. Februar. (W. T. B.) An mehreren Orten des Königreichs haben heute Vormittag Erd⸗Erschütt rungen statt⸗ gefunden.

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Zanzibar, 22. Februar. (R. B.) Stanlev ist, begleitet von Dr. Parke und 61 egyptischen Soldaten, welche einen Theil der zur Befreiung Emin Pascha's organisirten Expedition bilden, von Suez, an Bord des Dampfers „Navarino“, hier ange⸗ kommen.

Der vorgestrigen Vorstellung der „Spreewälderin“ im Belle⸗ Alliance⸗Theater, die wieder sehr gut besucht war und die bei⸗ fälligste Aufnahme fand, wohnten der Erbprinz Friedrich und Prim Aribert von Anhalt bei.

„Die Marketenderin“, die neue Operette des Walhalla⸗ Theaters, welche morgen, Sonnabend, zur ersten Aufführung ge⸗ langt, verdankt ihr Textbuch dem französischen Schriftsteller Paul Burani, der dasselbe nach einem Stoff von Alexander Dumas bear⸗ beitet hat. In Musik gesetzt ist das Stück von Léon Vasseur, einem in Frankreich sehr geschätzten Komponisten. Auf die Inscenirung hat die Direktion die größte Sorgfalt verwendet; die Kostüme wurden nach Bildern von Lavigerie angefertigt; die Dekorationen sind von dem Kaiserlich russischen Hoftheatermaler Bredow ausgeführt worden.

Im Concerthause gelangen morgen (Sonnabend) u. a. die Ouverturen zu „Egmont“ von Beethoven und zu „Oberon“ von Weber, Thema und Variationen aus dem Septett von Beethoven, der „Kaisermarsch“ von Wagner sowie Beethoven's B-dur⸗Sinfonie (Nr. 4) zur Aufführung.

Im Saal des Hötel de Roͤme wurde gestern der zweite Musikabend der Herren Schousboe und Knudson, von denen der Letztere durch Erkrankung leider an persönlicher Betheiligung ver⸗ hindert war, unter Mitwirkung der Concertsängerin Frl. Hedwig Sicca, des Frl. Wietrowetz und der Herren Salzwedel und Koch abgehalten. Das Programm enthielt zunächst Rubinstein's Quintett op. 99 in G-moll, ein Werk von großer Schönheit, das, hier zum ersten Male zu Gehör gebracht, von allen Mitwirkenden trefflich und äußerst wirksam durchgeführt wurde und großen Beifall erzielte. & 9 f fo 9 8y 9 5 87 Sj In dem darauf folgenden Gesangsvortrage glänzte Frl. Sieca, begabt mit klangvoller Stimme, durch klare Aussprache und reine Intonation.

Zum Schluß gelangte Schumann's D-moll⸗Trio zum Vortrag.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

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zum Deutschen Re

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Beilage

11A“ .“

Erste

8-Anzeiger.

1 Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.

282) Das Reichs⸗Versicherungsamt hat auf Grund des §. 1

Absatz 5 des Unfallversicherungsgesetzes beschlossen, daß diejenigen Betriebe, in welchen die Lagerung von Eisenschienen, T-Trägern, Trägerwellblechen, Baukon⸗ struktionstheilen ꝛc. verbunden mit einer durch ständige Arbeiter erfolgenden Bearbeitung derselben stattfindet, in der Regel als fabrikmäßige Betriebe im Sinne des §. 1 des Unfallversicherungsgesetzes anzusehen sind, auch wenn Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht zur Verwendung kommen und weniger als zehn Personen regelmäßig beschäftigt werden.

283) Ueber die Versicherungspflichtigkeit von Schlächterei⸗ betrieben hat sich das Reichs⸗Versicherungsamt im Anschluß an den Bescheid vom 18. März 1886 (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A., Seite 48 Ziffer 133) unter dem 4. Februar 1887 dahin aus⸗ gesprochen, daß der in Schlachthäusern erfolgende Schlächtereibetrieb gleichgültig, ob sich derselbe in Folge eines bestehenden Schlacht⸗ hauszwanges, oder ohne letzteren im Schlachthause vollzieht nur dann versicherungspflichtig ist, wenn der Betrieb in dem betreffenden Schlachthause mit Motoren stattfindet (§. 1 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes) oder sich als „Fabrik“ darstellt, insbesondere wenn mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden (§. 1 Absatz 1 und 4 a. a. O.).

Die letztere Voraussetzung ist nicht etwa als erfüllt anzusehen, wenn der einzelne Schlächterei⸗ unternehmer (Metzgermeister ꝛc.) die genannte Zahl von Arbeitern beschäftigt, sondern auch, sobald in dem Schlachthausbetriebe von den verschiedenen daran be⸗ theiligten Unternehmern (vergl. Bescheid 159, Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1886, Seite 80) zusammen, wenn auch nur zeitweise oder vorübergehend, zehn oder mehr Arbeiter ꝛc. gleichzeitig beschäftigt werden. Hiernach kommt es darauf an, festzustellen, ob in dem Schlachthause Motoren zur Verwendung kommen, oder ob dasselbe auf ein gleichzeitiges

Arbeiten von mindestens zehn Arbeitern eingerichtet ist und

während des wenn auch nur zeitweisen Betriebes in diesem Umfange thatsächlich benutzt wird.

284) Nach einer auf Grund des §. 37 Absatz 5 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes getroffenen Entscheidung des Reichs⸗ Versicherungsamts vom 14. Januar 1887

ist ein Betrieb, in welchem ohne Verwendung von Motoren alte, unbrauchbar gewordene Dampfkessel und Lokomobilen unter Zuhülfenahme neuen Materials wieder als vollständig brauchbar zum Verkaufe hergerichtet werden, seiner Natur nach als ein fabrikmäßiger Betrieb im Sinne des §. 1 Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes anzusehen und dem⸗ gemäß unfallversicherungspflichtig. Obwohl in dem Betriebe nur vier Arbeiter Heaee beschäftigt werden, konnte der— selbe doch stände als ein handwerksmäßiger Betrieb werden.

285) Eine weitere auf Grund des §. 37 Absatz 5 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes getroffene Entscheidung des Reichs⸗ Versicherungsamts geht dahin,

daß eine mit drei Arbeitern betriebene Metallgießerei, in

welcher, ohne daß Dampfkessel oder durch elementare Kraft

bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, ausschließlich altes Zink zu Rohzink in Plattenform verarbeiten wird, ihrer

Natur nach als ein fabrikmäßiger Betrieb im Sinne des §. 1

Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes anzusehen und dem⸗

gemäß unfallversicherungspflichtig ist.

286) Hinsichtlich eines Betriebes, welcher sich auf die Fabri⸗ kation von Flaschenverschlüssen, insbesondere auf die Herstellung von Drahtbügelverschlüssen erstreckt und in welchem gleichzeitig die hierzu nöthigen Arbeitsmaschinen angefertigt werden, hat das Reichs⸗Versicherungsamt aus Anlaß einer Katasterbeschwerde unter dem 18. Januar 1887 dahin entschieden,

daß der Betrieb nicht der Berufsgenossenschaft der Fein⸗ mechanik, in welche derselbe aufgenommen worden war, sondern der in Betracht kommenden Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossen⸗ schaft anzugehören hat.

Der Beschluß stützt sich auf die Erwägung, daß in dem Betriebe ein Draht⸗Flechten,⸗Weben, ⸗Stricken und⸗Binden ec. nicht stattfindet, vielmehr die Bearbeitung des ungefähr drei Millimeter starken Drahtes lediglich in dem Zurechtschneiden und Biegen der Bügel besteht, und hiernach sowie mit Rück⸗ sicht auf die Herstellung von Arbeitsmaschinen der Betrieb zu den, den Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaften aus Gruppe VIas der Reichs⸗Berufs⸗ (Gewerbe⸗) Statistik zu⸗ getheilten Industriezweigen zuzurechnen ist.

nur dann

im Hinblick auf die Art der hergestellten Gegen⸗ nicht angesehen

287) Der Beschwerde eines Unternehmers, welchem von einer

Gemeindeverwaltung die Gewinnung und Reinigung des für Gemeindezwecke bestimmten Kieses im Akkord übertragen worden war, gegen seine Aufnahme in das Kataster der Steinbruchs⸗Berufsgenossenschaft, hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 5. Januar 1887 mit folgender Begründung stattgegeben 8 Die fragliche Kiesgrube ist Eigenthum der Gemeinde. Der gewonnene Kies wird als Deckmaterial zum Unterhalt der Straßen der Gemeinde verwendet. Nach dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen stellt sich die Kiesgrube als Gräberei (Grube) im Sinne des §. 1 Absatz 1 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes dar und ist der Betrieb derselben unfall⸗ versicherungspflichtig. Daß die Kiesgrube nicht „gewerbsmäßig“ betrieben wird, ist auf die Versicherungspflichtigkeit derselben ohne Einfluß;

der Betrieb wird nach Regeln, wie sie auch in gewerbsmäßig betriebenen Kiesgruben angewandt zu werden pflegen, ausgeübt.

Der Beschwerdeführer erhält von der Gemeinde als Ent⸗ schädigung für seine Leistungen eine nach vereinbarten Akkord⸗ sätzen berechnete Baarsumme, außerdem aber noch den beim Reinigen des Kieses abfallenden Sand.

Da der Betrieb ausschließlich im Interesse und für Rech⸗ nung der Gemeinde erfolgt, so ist die letztere als Unter⸗ nehmerin des Betriebes im Sinne des §. 9 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes zu erachten; der das Reinigen des Kieses akkordmäßig ausführende Beschwerdeführer sowie dessen Hülfsarbeiter sind dagegen als in dem Kiesgrubenbetriebe be⸗ schäftigte Arbeiter anzusehen. (Vergl. T escheide 46, 70 und 81 sowie 207 bis 209. Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1885, Seite 209, 344 und 363, und 1886, Seite 229 und 230.)

288) Ueber die Zulässigkeit einer Kautionse hebung zur Sicherstellung der demnächst fällig werdenden Umlage⸗ beiträge hat sich das Reichs⸗Versicherungsamt gegenüber einem Berufsgenossenschafts⸗Vorstande unter dem 5. Fe⸗ bruar 1887 dahin ausgesprochen:

Nach der dortseitigen Darstellung des Sachverhältnisses ist der in Rede stehende Betrieb nicht eingestellt worden, viel⸗ mehr ist nur ein Wechsel in der Person des Unternehmers eingetreten, indem der Besitznachfolger den Betrieb fortsetzt. Die Regelung der Verhältnisse für den letzteren Fall ist im Unfallversicherungsgesetz (§. 17 Ziffer 6, §. 37 Absatz 8) sowie im Genossenschaftsstatut (§. 39) getrennt von den auf Betriebs⸗ einstellungen bezüglichen Vorschriften der §§. 17 Ziffer 7 und 38 des Unfallversicherungsgesetzes sowie der §. 40 ff. Genossenschaftsstatuts erfolgt. Ddie für den Fall der Einstellung des Betriebes im §. 41 des Statuts zugelassene Erhebung einer Kaution kann mithin, nach der gegenwärtigen Lage der statutarischen Bestimmungen, zur Sicherstellung der Ansprüche der Berufsgenossenschaft bei einem Wechsel des Unternehmers als gerechtfertigt nicht an⸗ gesehen werden. Vielmehr würde es hierzu einer besonderen

4 8 Sas S des

statutarischen Bestimmung bedürfen. 289) Auf den Bericht eines Berufsgenossenschaftsvorstandes betreffend die Frage, ob für die Bestimmung des bei den Lohnnachweisungen (§. 71 Absatz 2 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes) für juͤgendliche Arbeiter in Ansatz zu bringenden ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher erwachsener Tagearbeiter (§. 3 Absatz 3, §. 10 Absatz 1 a. a. O.) bei Wander⸗ (Schiffahrts⸗) Betrieben der Wohnsitz des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers ent⸗ scheidend sei, hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 2. Dezember 1886 erwidert, daß die von derjenigen höheren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet, gemäß §. 8 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, getroffene Festsetzung als maßgebend an— zusehen ist.

Der Betriebssitz kann zwar mit dem Wohnsitz des Unternehmers zusammenfallen, aber es braucht dies nicht in allen Fällen einzutreten, wogegen der Wohnort des Arbeit⸗ nehmers als solcher überhaupt nicht in Betracht kommt.

Hierdurch wird übrigens nicht der Frage vorgegriffen, ob bei stehendem Gewerbebetriebe mit mehreren örtlich verzweigten Niederlassungen (Betriebsstätten) der Sitz des Gesammtunter⸗ nehmens oder die Betriebsstätte bestimmend ist (vergl. Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1885, Seite 345 Ziffer 72 und 1886, Seite 13 Ziffer 122 und Seite 91 Ziffer 171).

290) Auf den Bericht eines Berufsgenossenschafts⸗Vorstandes,

betreffend die Kosten des schiedsgerichtlichen Verfahrens,

hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 22. Januar

1887 erwidert, daß alle diejenigen Kosten, welche unter die Bestimmung des §. 50 Absatz 5 des Unfallversicherungsgesetzes fallen, von der Genossenschaft zu tragen (Bescheid des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts Ziffer 102, Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. von 1886, Seite 1), und daß nur solche Kosten, welche zu jenen nicht gehören, von der Sektion allein gemäß §. 24 des Genossenschaftsstatuts aufzubringen sind, vorausgesetzt, daß dieselben überhaupt unter den Begriff von Verwaltungskosten

der Sektion im Sinne dieses §. 24 fallen (vergl. Bescheid 119,

Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. von 1886 Seite 11). Dabei ist zu beachten, daß nach einer Entscheidung des Reichs⸗Versicherungsamts vom 20. Dezember 1886 (Ent⸗ scheidung 259, Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. von 1887 Seite 17) die Gebühren schiedsgerichtsseitig vorgeladener Zeugen

und Sachverständigen als unter §. 50 Absatz 5 cit. fallend

niemals gemäß §. 18 Absatz 2 der Verordnung vom 2. November 1885 über das Verfahren vor den Schiedsgerichten (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. von 1885 Seite 347) zur Er⸗ stattung kommen, sondern von den Berufsgenossenschaften end⸗ gültig zu tragen sind. Dagegen gehört, wie die Rentenfest⸗ setzung ꝛc., so auch die Vertheidigung des ergangenen Bescheides und die Vertretung der Genossenschaft vor den Schiedsgerichten zu den Aufgaben der Sektionen, welche auf diesem Gebiete nach dem Genossenschaftsstatut in eigener Zuständigkeit thätig werden (Bescheide des Reichs⸗Versicherungsamts Ziffern 119 und 255, Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1886 und 1887, Seite 11), und es werden daher in diesem Falle diejenigen Kosten, welche bei der Vertretung der Genossenschaft vor dem Schiedsgericht durch sektionsseitig bestellte Anwälte entstehen, als nicht unter die Bestimmung des §. 50 Absatz 5 a. a. O. fallend, gleich den Rentenfestsetzungskosten zu den Sektionsverwaltungskosten zu zählen sein.

8 Sttatistische Nachrichten.

Religionsbekenntniß der Bevölkerung Berlins. (Stat. Corr.) Die Bevölkerung der Reichs⸗ und Landeshauptstadt weist in ihrer Zusammensetzung eine außerordentliche Mannigfaltigkeit

auf und enthält einen unverhältnißmäßig großen Theil der im ganzen

99 462 Katholiken,

Seite 11,

preußischen Staat bezw. im Reich vorhandenen fremdartigen

Elemente. 8 1 1 8 1 8 V Diese Thatsache fand bei der letzten Volkszählung ihren Aus⸗ druck u. A. auch in der Zusammensetzung der Berl Einwohner

nach dem Religionsbekenntniß.

Am 1. Dezember 1885 befanden sich in Berlin nach den in die Zählkarten eingetragenen Fragebeantwortungen 1 142 520 Evangelische, 7899 sonstige Christen, 64 355 Juden und 1051 Personen anderen oder unbekannten Bekenntnisses.

Die Evangelischen bestanden aus 527 228 männlichen und 589 922 weiblichen Personen, welche sich als evangelisch oder unirt oder zur Landeskirche gehörig bezeichnet hatten, ferner aus 5844 männlichen und 9500 weiblichen Lutheranern, sowie 3522 männlichen und 3504 veiblichen Reformirten.

Die Katholiken setzten sich aus 54 108 männlichen und 45 099 weiblichen Römischkatholischen, 129 männlichen und 83 weiblichen Griechischkatholischen, 6 männlichen und 6 weiblichen Angehörigen der russisch⸗orthodoren Kirche, 16 männlichen und 12 weiblichen Griechisch⸗ bezw. Armenischorthodoren und 3 der orientalischen Kirche angehörigen männlichen Personen zusammen

Die Zahl der Römischkath zugenommen, als die Volkszahl übe 1871 nur 51 457 ( 3,2 %) u

7 am 1. 1 Namentli

1 PI

( 172 /),

Berlins.

1871 gab es deren steht dies mit dem ) 1im Zusammenk

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9 0] 1 zusammen: Herrnhuter 97 männliche, 133 männliche, 950 weibliche; Baptisten? än Mennoniten liche; Methodisten 56 iche; otti 1 männlicher, 1 weib Quäker 3 männliche, gregationalisten 2 männlice weiblicher; Englische H männliche, 120 weib issidenten und Freigemein männliche, 1339 weibli ristkatholiken 13 männliche, weib⸗ liche; Unitarier 5 männl weibliche; Mormonen 8 männliche, 10 weibliche; Christen nähere Bezeichnung 13 männliche, 7 weib⸗ 114 weibliche, sowie endlich un⸗ icher Bekenntnisse 551 männliche, b d

1888

getaufte Kinder von 526 weibliche, die übrigens nach lich noch nach dem Bekenntnis reihen sind. Die Zahl der Dissidenten und Freigemeindler hat sich verhält⸗ äßig nicht v sie betrug 1871 1980 und 1880 3192.

bestehenden Vorschriften sämmt⸗ er Eltern entsprechend einzu⸗

5 ermehrt; Konfessionslosen dürften Personen sein, welche derzeit keiner kirch⸗ ichen Gemeinschaft angehören. Die Zahl der Juden hat sich in Berlin seit 1880 etwas ver⸗ mehrt und is „8 auf 4,9 % der Bevölkerung gestiegen, während sie im taate während der letzten fünf Jahre nicht zuge⸗ nommen hat und 1,3 % der Bevölkerung ausmacht. Die Zahl der Juden stellte sich im Jahre 1861 auf 18 953, 1864 auf 24 280, 1867 auf 27 607, 1871 auf 36 015, 1880 auf 53 949 und 1885 auf 64 355. Die Bekenner anderer Religionen setzten sich aus 15 männlichen und 1 weiblichen Muhammedaner, 29 männlichen Buddhisten, 16 männ⸗ lichen Sintoisten, 11 männlichen und 5 weiblichen Konfutseanern sowie 3 männlichen Heiden zusammen. Die hierher gehörigen Personen gehörten fast sämmtlich dem Personale der orientalischen Gesandt⸗ schaften an.

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Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Deutsche Landwirthschaftliche Presse. (Berlin SW., Wilhelmstr. 32.) Nr. 16. Inhalt: Ueber landwirthschaftliche Buchführung und Produktionskosten. Vortrag, gehalten im Klub der Landwirthe zu Berlin am 1. Februar 1887 von Ernst Ring⸗ Düppel bei Zehlendorf, Prinzlicher Domänenpächter. Die Beurthei⸗ lung von Schauthieren nach Werthskalen. Vortrag auf der 1. Wander⸗ versammlung der Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft in Dresden, gehalten vom Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Settegast. (Schluß.) Die Diemenschuppen in Kunrau. (Mit Abbildungen.) Die wichtigsten Regeln der Korbweidenkultur. Von J. A. Krahe, Bürgermeister in Prummern bei Aachen. Zwangsversteigerungen. Preußischer Landtag. Wirthschaftsplaudereien für Landwirths⸗ frauen. Correspondenzen. Berlin. Aus Mecklenburg. Münster i. W. Simmern. Moorkultur⸗Ausstellung. (Fort⸗ setzung.) Handel und Verkehr.

Mittheilungen für die

öffentlichen Feuer⸗ versicherungs⸗Anstalten. (Fr. Stollberg in Merseburg.) Nr. 3. Inhalt: Le ndes⸗Brandversicherungs⸗Anstalt des Königreichs Sachsen: I. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die Landes⸗ Immobiliar⸗Brandversicherungs⸗Anstalt vom 25. August 1876 betr.; II. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Oktober 1886, einige Abänderungen des Gesetzes über die Landes⸗Immobiliar⸗Brand⸗ versicherungs⸗Anstalt vom 25. August 1876 betr. Verwaltungs⸗ Ergebnisse des Domänen⸗Feuerschädenfonds für die Königl. preuß. Domänen pro Johannis 1885/86; der Westfäalischen Provinzial⸗Feuer⸗ sozietät pro 1. J

Fuli 1885/86; der Westpreußischen Feuersozietät pro 1. April 1885 86. Hessische Brandversicherungs⸗Anstalt zu Kassel: Nachtrag zu den Verwaltungs⸗Ergebnissen pro 1885. Verwaltungs⸗ Ergebnisse der Neuvorpommerschen Feuerversicherungs⸗Sozietät für Gebäude pro 1. Nov. 1884 bis Ende 1885; der Städtischen Brand⸗ versicherungs⸗Anstalt von Kopenhagen pro 1. Oktober 1885/86. Preußische Brandstatistik. Summarische Ergebnisse der fran⸗ zösischen Lebensversicherungs⸗Gesellschaften im Jahre 1885. Ueber die Auswahl der Risiken bei den Privat⸗Feuerversicherungs⸗Gesell⸗ schaften. Kleinere Mittheilungen.

Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber,⸗Züchter und ⸗Händler, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdeburg, Creutz'sche Buch⸗ und Musikalienhandlung, R. & M. Kretschmann). Nr. 8. Inhalt: Zum Vogelschutz: Abermals der Sperling. Die füͤnfte Ausstellung des Vereins „Ornis“ in Berlin. IV. Ein⸗ heimische Vögel. Die Vogelwelt Madeiras. (Fortsetzung.) Von meinen gefiederten Freunden. Die erste Ausstellung des Verbandes der Kanarienzüchter und⸗Liebhaber der Provinzen Rheinland und West⸗ falen. (Fortsetzung.) Das Universalfutter von Herrn Marx Kruel. Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Briefliche Mittheilungen. Aus den Vereinen: Köln a. Rh.; München (Schluß); Hamburg; Aschaffenburg. Anfragen und Auskunft. Die Beilage enthält: Vom Geflügelhof: Egyptische Hühnerbrutanstalten. Aus den Ver⸗ einen: Berlin. Anzeigen.

Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien, herausgegeben von Dr. Karl Ruß (Magdeburg, Creutz’'sche Buch⸗ und Musikalienhandlung, R. & M. Kretschmann). Nr. 8. Inhalt: Thierkunde: Tödtungsverfahren für wirbellose Thiere. Seewasser⸗ Aquarien im Zimmer: X. Die Thiere des Aquariums. (Mit Ab⸗ bildungen; Fortsetzung.) Pflanzenkunde: Neue Glorinien (mit Ab⸗ bildungen). Die Hausthiere als Vertheidiger des Heims und ihres Herrn (Fortsetzung) Nachrichten aus den Naturanstalten: Berlin, Hamburg. Vereine und Ausstellungen: Berlin. Jagd und Fischerei. Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Anfragen und Auskunft. Anzeigen.

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