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Deutsches Reich.
Bekanntmachung, effend die technische Einheit im E 9 bahnwesen.
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Vom 17. Februar 1887.
Gemäßheit des vom Bundesrath in der Sitzung vom mber 1886 gefaßten Beschlusses werden nachstehend Deutschen Reich, Frankreich, Italien, Oester⸗
in und der Schweiz vereinbarten Bestimmungen, die technische Einheit im Eisenbahnwesen, ver⸗
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8 Maß von überschreiten. Artikel II. ollmater
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und Minimal⸗ aße hergestellte als für as neu herzustelende Material, unter Vorbehalt jedoch r jenige Material als zulässig erklärt werden, das eitpunkte, in dem diese Bestimmungen in Kraft on hergestellt ist.) Radstand neu zu erbauender Güterwagen Bestimmung findet keine Anwendung he Untergestelle f einer Bahnstrecke nicht ve
rwaltungen sind den betheiligen Staaten
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r einer Achse, gemessen r Radreifen oder der die⸗
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n der französischen hnen, bei welchen
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den bis
ergang auf die der Bedingung gelassen, f g von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze (§. 5) nicht weniger als 1408 mm und nicht mehr als 1422 mm ist. Es besteht jedoch teine Verpflichtung, solche Wagen in Züge mit
Personenbeförderung einzustellen. . §. 3. Breite der Radreifen oder der dieselben er⸗
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des Material, r
Minimum für bestehendes Räder (F. 2)
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unter der Bedingung, daß der Abstand de mindestens 1360 mm betrage 1“ §. 4. Spielraum der Spurkränze, nach der Gesammt⸗ verschiebung der Achse gemessen, bei Annahme einer ẽͤẽͤẽͤẽͤͤ44“ §. 5. Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze, gemessen 10 mm unterhalb der Lauf⸗ fläche der beiden Radreifen, bei 1500 mm Entfernung der Laufkreise.. .““ §. 6. Höhe der Spurkränze bei normaler Stellung
der Räder auf geradem, horizontalem Geleise, von Schienenoberkante vertikal gemessen .. .. . §. 7. Stärke der Radreifen der Wagenräder, im
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schwächsten Punkte der Lauffläche gemessen
§ 8. Schalengußräder sind im internationalen Verkehr unter nicht mit Bremsen versehenen Güterwagen zulässig.
Anmerkung: Es besteht keine Verpflichtung, Wagen mit Schalengußrädern in Züge einzustellen, welche mit einer größeren Fabrgeschwindigkeit als 45 km in der Stunde befördert werden.
§. 9. Elastische Zug⸗ und Stoßapparate müssen an
ztirnseiten der Wagengestelle angebracht sein e Bestimmung findet keine Anwendung auf Güter⸗ ie für spezielle Transporte verwendet werden.
Höhenlage der Buffer bei leeren Wagen, enenoberkante bis zur Mitte der Bufferscheibe e₰ ʒ
Zulässiges Maß für bestehendes Material ... (1070) — in Minimum wird für bestehendes Material nicht
r bei größter Belastung
stehendes Material.. keine Verpflichtung, Wagen
Wagen,
Manxi⸗ Mini⸗ mum mum mm mm chen die Höhenlage der Buffer weniger als 940 mm „in Züge mit Personenbeförderung einzustellen. F. 12. Abstand der Buffer, von Mitte zu Mitte beiben eines Bufferpaarre . Fahrzeuge, bei welchen der Abstand der Buffer ist als 1720 mm, muß der Durchmesser der iben (§. 13) mindestens 350 mm betragen. 8 e Maße für bestehendes Material (1800) (1700) Durchmesser der Bufferscheiben . . . . 340 ges Maß für bestehendes Material .. 8 Freier Raum zwischen den Bufferscheiben er Kopfschwelle der Wagen, beziehungsweise den selben vorspringenden Theilen, bei vollständig ein⸗ sten Buffern parallel mit der Längsachse des gemessen, zu beiden Seiten des Zughakens, diesem und dem Rande der Bufferscheibe, in einer minimalen Breite von 400 mm . . . . . . r bestehendes Material wird kein Maß festgesetzt. sprung der Buffer über den Zughaken,
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igriffsfläche des nicht angezogenen Zughakens
irn des nicht eingedrückten Buffers, parallel
11121352525535 Zulässige Maße für bestehendes/ Personenwagen (430) —
Material Güterwagen. (430) (223)
§. 16. Länge der Kuppelungen, von der Stirnseite
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des Buffers bis zur Innenseite des Einhängbügels, bei ganz gestreckter Kuppelung gemessen 8
ür bestehendes Material werden keine M Kleiner Durchmesser des Querschnitts der 2 :. 2 — 8 8
ügel (Einhängbügel) am Berührungspunkte
Maß für bestehendes — Gü
icherheitskuppelungen. Alle Ei jedem Kopfende mit einer o orrichtungen versehen sein, um pelung die Trennung des Zuge jetzt allgemein vorgeschriebene können mithin durch eine centrale Sicher⸗ 7 ersetzt werden. Immerhin sollen der⸗ V richtungen die Verbindung mit Eisenbahn⸗ zeugen, welche mit Nothketten versehen sind, ge⸗
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stand der ngezogenen Kuppelungen über S belasteten Wagen, sofern die
Bremskurbeln müssen so eingerichtet
im Anziehen der Bremsen nach rechts
r Richtung wie die Zeiger einer Uhr)
iie Bremsersitze an den Güterwagen müssen sein, daß, wenn zwei derselben einander
die volle Vorderfläche der Bremsersitze
r eingedrückten Bufferfläche zurücksteht. 8 izontaler Abstand der Vorderfläche von der der B 1 111 bestehendes Material wird kein Maß fest
3. Wagen, welche wegen ihrer Querschnittmaße Bahnstrecke nicht verkehren können, werden nternationalen Verkehr ausgeschlossen. Die bezüg⸗ Fri der Bahnverwaltungen sind den be⸗ theiligten Staaten bekannt zu geben. S. 24. Jeder Wagen muß nachstehende Bezeichnungen tragen:
1) die Eisenbahn, zu welcher er gehört;
2) eine Ordnungsnummer;
3) die Tara oder das Eigengewicht des nach der letzten Gewichtsaufnahme, einschließlich und Achsen;
4]) die Tragfähigkeit oder das Maximal⸗Ladegewicht; Personenwagen sind von dieser Bestimmung ausge nommen;
5) den Radstand, wenn derselbe über 4500 mm beträgt; diese Bestimmung bezieht sich blos auf neu zu erbauendes Material;
6) eine spezielle Angabe, im Falle die Achsen radial verstellbar sind.
§. 25. Die Schlösser der dem internationalen Verkehr dienenden Personenwagen, insofern die Thüren dieser Wagen überhaupt mittelst eines Schlüssels verschließbar sind, sollen entweder dem einen oder dem anderen der beiden Schlüsseltvpen entsprechen, welche in beiliegender Zeichnung des Doppelschlüssels dargestellt sind. ““
Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. April 1887 in Kraft.
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Februar 1887. Der Reichskanzler. von Bismarck.
Doppelschlüssel
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em internationalen Verkehr dienenden
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Gerader Theil
Preußzen. Berlin, 4. März In der gestrigen (1.) Sitzung des Reichstages überaahm der Alters⸗Präsident Abg. Dr. Graf von Moltke den Vorsitz mit folgenden Worten:
Meine Herren! Nach §. 1 der Geschäftsordnung soll bei Beginn einer neuen Legislaturperiode der älteste anwesende Abgeordnete vor⸗ läufig die Leitung der Geschäfte übernehmen. Ich bin geboren im Jahre 1800. Es wird wohl Niemand älter sein als ich? Es ist nicht der Fall. Ich übernehme daher für jetzt das Alters⸗Präsidium und eröffne die Sitzung. Ich bitte zunächst die Herren Abgg. Graf Kleist, Dr. von Kulmiz, Graf Schoenborn und Goldschmidt, vorläufig das Amt der Schriftführer zu übernehmen.
Der Alters⸗Präsident ließ den Namensaufruf vollziehen, welcher die Anwesenheit von 253 Mitgliedern ergab. Das Haus war also beschlußfähig.
An Vorlagen sind eingegangen: der Reichshaushalts⸗Etat für 1887/88 nebst dem Anleihegesetz, der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Unfallversicherung der Seeleute und der bei den Bauten beschäftigten Arbeiter, die Uebersicht über die Reichs⸗ Ausgaben und Einnahmen für 1885/86, der Bericht des Reichs⸗ Versicherungsamts für 1886, die Nachweisung der Rechnungs⸗ ergebnisse der Berufsgenossenschaften, der Gesetzentwurf, be⸗ treffend einige auf die Marine bezüglichen Abänderungen und Ergänzungen für das Gesetz vom 27. Juni 1871, betreffend die Pensionen und Besoldungen der Militärpersonen, der Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, und einige weitere Berichte.
Die Verloosung der Mitglieder in die Abtheilungen er⸗ folgte nach Schluß der Sitzung.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte zur Geschäftsordnung: Der Vorschlag des Präsidenten bringe das Haus in die Lage, zum ersten Male eine Thätigkeit auszuüben, und er (Redner) glaube hier dem Zweifel Ausdruck geben zu müssen, ob wirk⸗ lich das Haus bereits vorhanden sei, daß es zu einer Thätig⸗ keit schreiten könne. Nach seinem Dafürhalten sei das Haus in dieser Lage nicht, weil die Stichwahlen noch nicht zum Abschluß gekommen seien, und vor Beendigung des Wahl⸗ geschäfts sei ein Reichstag im Sinne der Verfassung nicht vorhanden. Er wisse aber, daß man erwidern werde, der Reichstag sei mit einer gewissen geringeren Zahl stimm⸗ fähig. Das sei aber nur der Fall, wenn der Reichs⸗ tag beisammen sei. Der Reichstag sei die Versammlung der von der Verfassung festgesetzten Zahl von Abgeordneten, und solange nicht alle Wahlkörper ihr Wahlgeschäft beendet hätten, könne von einer Berufung des Reichstages nicht die Rede sein und von einer Thätigkeit desselben noch weniger. Er glaube deshalb, daß man mit dem Geschäft nicht weiter gehen könne, bevor die Stichwahlen beendet seien. Indessen habe er zur Zeit einestheils nicht die Absicht, dieser Anschauung ihre praktische Folge zu geben. Es genüge ihm, dies hervor⸗ gehoben zu haben, daß nicht ohne Widerspruch dieser Vorgang stattfinde und daß man für die Folge aus einem derartigen Vorgang nicht Konsequenzen ziehe.
Hierauf erwiderte der Staats⸗Minister von Boetticher:
Herren! De hat sich dahin aus⸗
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n könnten. Wenn 1 edners sich ein gewisser Vo Majestät dem angerathen ist, den Reichs⸗
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davon, eutsche Volk dank⸗ werden und daß die Mög⸗ s in der heutigen Eröff! die Friedenspräsenz s⸗Etat vor dem 1. Ar
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schaͤfte zu gehben.
Der Abg. Richter bemerkte: Der Minister habe sich in einer Weise auf Se. Majestät den Kaiser bezogen — er habe von Vorwürfen gesprochen, die gegen den Kaiser hier erhoben
würden —, daß er (Redner) nicht umhin könne, sich dagegen zu verwahren. D. Art, gleich bei Beginn der Berathungen
ese den Kaiser hier in die Diskussion zu ziehen, beweise nur, daß
die Minister sich in ihrer eigenen Stellung für zu schwach erachteten; daß sie ihre sachlichen Gründe für so schwach hielten, daß sie glaubten, durch eine feierliche Berufung auf den Kaiser sich decken zu können. Man könne ja ve schiedene Gründe der Zweckmäßigkeit dafür geltend machen daß der Reichstag möglichst in die Lage komme, den Reich haushalts⸗Etat bis zum 1. April festzustellen; die Mehrheit könne auch ihrerseits Gründe der Zweckmäßigkeit anführen, um die Militärvorlage möglichst schnell fertig zu stellen. Es sei das aber überhaupt keine Zweckmäßigkrits⸗, sondern in erster Linie eine Rechtsfrage. Dieser Rechtsfrage müßten sich
alle Zweckmäßigkeitsrücksichten unterordnen. Die Bestimmung
der Verfassungsurkunde, wonach zu gültigen Beschlüssen die Anwesenheit der Mehrheit erforderlich sei, setze voraus, daß überhaupt ein Reichstag im Sinne der Verfassung vor⸗ handen sei. Nun seien die Ergebnisse der Stichwahlen bis heute noch nirgends proklamirt, ein Sechstel des Reichs habe
in Folge dessen hier seine verfassungsmäßige Vertretung noch nicht gefunden. Er verwahre sich dagegen, daß hieraus ein Präzedenzfall für die Zukunft erwachse, und man sich in Zu⸗ kunft darauf berufe, daß ein derartig mangelhaft ver⸗ tretener Reichstag gültige Beschlüsse fassen könne. Er köoöͤnne ja einräumen, daß eine mala iides hier in keiner Weise vorhanden sei. Er gebe auch zu, daß es für die Geschäfte der Konstituirung gar nicht ins Gewicht falle, ob die Stichwahlen schon proklamirt seien. Thatsächlich liege danach für die nächsten Geschäfte kein Grund vor, eine Verwahrung einzulegen. Er verwahre sich aber dagegen, daß aus dem Verfahren ein Präzedenzfall für die Zukunft herge⸗ leitet werde, wo die Verhältnisse anders liegen könnten, und behalte sich vor, wenn hier eine Beschlußfassung über
Gegenstände in Frage kommen sollte, wo die Mehrheitsver⸗
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hältnisse vor oder nach den Stichwahlen ins Gewicht fallen könnten, dieser seiner Auffassung weiteren Ausdruck zu geben.
Der Abg. von Helldorff äußerte: die Abgg. Richter und Windthorst hätten selbst zugegeben, daß ein praktischer Grund gegenwärtig nicht vorliege, Folgerungen an ihre Ausführungen zu knüpfen. Er halte sich aber doch für verpflichtet, auszu⸗ sprechen, daß auch das formale Recht zur Berufung des Reichstages nicht zweifelhaft sein könne. Artikel 28 der Ver⸗ fassung spreche einfach von einer Mehrheit der gewählten Abgeordneten. Es frage sich nun, ob von den 397 Reichstagsabgeordneten, welche nach der Verfassung er⸗ forderlich seien, die Mehrheit vorhanden sei. Das Haus habe ja auch bereits in der Praxis Beschlüsse ge⸗ faßt, während immer noch einzelne Mandate erledigt gewesen und Nachwahlen hätten stattfinden müssen; aber im Vordergrund der Betrachtung stehe einfach die praktische Frage. Das Haus habe Rechte des Reichstages auszuüben, die schleunigst aus⸗ geübt werden müßten im Interesse des Reichs, und sei es der Nation schuldig, nicht einen Tag länger zu säumen, als es unbedingt nothwendig sei. Irgend eine Benachtheiligung einer Partei trete entschieden nicht ein, wenn man die for⸗ malen Geschäfte des Hauses vorher erledige, um Zeit zu sparen. 3
Der Abg. von Bennigsen bemerkte: Soweit ihm bekannt, sei früher in ähnlicher Weise bei der Einberufung des Reichs⸗ tages noch nicht verfahren. Man werde also den Abgg. Dr. Windthorst und Richter das zugeben können, daß hier ein un⸗ gewöhnliches Verfahren vorliege. Nicht aber könne man
ihnen zugeben, daß dieses Verfahren in Widerspruch mit
der Verfassung und den Gesetzen stehe, und es sei auch
von keinem der Herren irgend eine verfassungsmäßige 2†
oder gesetzliche Bestimmung angeführt, in Widerspruch mit welcher die Berufung erfolgt sei, nachdem am 21. Februar die Wahlen stattgefunden hätten und am 25. Februar in den einzelnen Wahlbezirken das Ergebniß der⸗
selben festgestellt sei. Man könne also nicht weiter gehen, als
daß man anerkenne — und das, glaube er, würden auch wohl diejenigen Parteien thun, welche die Mehrheit in diesem Reichstage bildeten —, daß besondere Gründe vorliegen müßten, wenn, abweichend vom bisherigen Verfahren, in An⸗ wendung von Verfassung und Gesetz dieses Mal der Reichs⸗ tag berufen sei, ehe die Stichwahlen zum Abschluß ge⸗ kommen. Wer die heutige Thronrede gelesen und die
Verhältnisse in Deutschland und Europa in der letzten Zeit aufmerksam verfolgt habe, werde anerkennen müssen, daß in der allgemeinen Weltlage außerordentliche Verhältnisse vorhanden gewesen, die die verbündeten Regierunger und den Kaiser zu einem beschleunigten Vorgehen vollkommen berechtigt, vielleicht verpflichtet erscheinen ließen. Und für den Reichstag komme hinzu, daß auch das Haus Werth darauf legen müsse, daß es nicht ohne Noth fünf, sechs, acht Tage verliere, um den Etat festzustellen, der, wenn irgend thunlich, bis zum letzten März zum Abschluß gebracht werden müsse. Indem er den Wunsch ausspreche, daß nicht ohne dringende Veranlassung eine solche eilige Berufung wieder stattfinde, könne er in diesem Falle nicht blos das Recht, sondern auch die Zweckmäßigkeit des Verfahrens von seinem politischen Standtpunkt aus nur anerkennen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er müsse seinestheils die Berufung auf Se. Maäjestät den Kaiser ablehnen. Wenn man hier debattire, so debattire man mit einem verantwortlichen Minister, der sei der Reichskanzler oder sein Vertreter. Wenn das Haus ein solches Verfahren einschlagen wollte, wie
der Minister von Boetticher gethan, dann müßte
aufhören zu debattiren, denn gegenüber der heiligten Person Sr. Majestät des Kaisers würde eine freie kussion gar nicht stattfinden können. Dann meine de Vorredner, das Haus habe keine Mittel zur praktischen Be thätigung; die habe es wohl. Man könne Anträge stellen und erwarten, was der Reichstag dann beschließe, und die Einsetzung eines Termins zur Wahl eines Präsidenten ab⸗ lehnen; man könne aber auch, wenn man an einer Versamm⸗ lung theilnehmen solle, die man nicht vollkommen richtig konstituirt finde, hinausgehen und abwarten, ob das Haus dann beschlußfähig sei. Er (Redner) habe ausdrücklich gesagt, daß er seiner Anschauung gar keine weitere praktische Folge geben werde, sondern sehen wolle, was die Majoritätsparteien thun würden. Da habe sich nun bei diesen Parteien eine merkliche Verschiedenheit der Stellungnahme kundgegeben. Der Abg. von Helldorff finde Alles ganz vortrefflich und in der Ordnung, der Abg. von Bennigsen sei aber doch der Meinung, daß nur aus ganz besonderen Zweckmäßigkeitsgründen die Sache so habe geschehen können, wie sie geschehen. Das sei der Standpunkt, den der Nationalliberalismus immer einnehme. Das Gesetz höre auf, Gesetz zu sein, wenn es in einem Augenblick nicht zweck⸗ mäßig, nicht politisch, nicht opportun sei. Im Vordergrunde stehe die Frage des Rechts, und wenn diese verneint werden müsse, so könnten keine Opportunitätsgründe eintreten. Es genüge ihen, durch seine Bemerkung seinen Standpunkt voll⸗ ständig gewahrt und die Erklärung der nationalliberalen Partei extrahirt zu haben, daß nur in außerordentlichen Ver⸗ hältnissen diese Abweichung vom Gesetz zulässig sei.
Der Abg. von Kardorff äußerte: Die Abgg. Richter und Windthorst hätten den Staatssekretär deshalb angegriffen, weil er die Person des Kaisers in die Debatte gezogen, und der Abg. Richter habe insbesondere gemeint, die Minister fühlten sich so schwach, daß sie dieser Deckung bedürften. Er (Redner) habe die Rede des Ministers sehr genau gehört, da er den Vorzug habe, nicht sehr entfernt von ihm zu sitzen. Derselbe habe ausdrücklich gesagt, daß Sr. Majestät der Rath gegeben sei, den Reichstag zu berufen, später habe er allerdings die Person des Kaisers genannt. Nach Art. 12 der Verfassung stehe es aber dem Kaiser zu, den Bundesrath und den Reichstag zu berufen, zu vertagen und zu schließen. Die Vertreter der Bundesregierung hätten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, Sr. Majestät diesen Rath zu geben. Nach Art. 28 der Verfassung beschließe der Reichstag mit absoluter Stimmenmehrheit. Wo stehe denn in der Verfassung, daß eine so und so starke Quote der Reichstagsmitglieder gewählt sein solle, ehe der Reichstag berufen werden könne? Wo stehe denn, daß, wenn ein Sechstel noch nicht vertreten sei, der Reichstag nicht zu⸗ sammenkommen dürfe? Es müsse doch irgend eine Grenze existiren. Man habe ja Fälle genug gehabt, wo z. B. Doppel⸗ mandate vorhanden gewesen und Nachwahlen hätten stattfinden müssen. Auf wie viele Wahlen komme es denn an? Er stehe auch nicht ganz auf dem Standpunkte des Abg. von Bennigsen. Derselbe meine, daß die Herren ein gewisses Recht hätten, sich gegen ein Präcedenz zu verwahren, und
die Stichwahlen allerdings nur unter ganz ungewöhn⸗ lichen Umständen übersehen werden konnten. Er (Redner) behaupte, der Kaiser habe jederzeit verfassungs⸗ mäßig das Recht, den Reichstag zu berufen, wenn eine ge⸗ nügende Anzahl von Mitgliedern gewählt sei. Der Abg. Windthorst habe nun gemeint, das wäre die erste Verschieden⸗ heit, die sich zwischen den Kartellparteien gezeigt habe. Das Haus müsse ja in Bezug auf die Reden des Abg. Windt⸗ horst sehr aufmerksam sein. Man wisse nunmehr, daß er unfehlbar sei, noch mehr selbst als der heilige Vater in Rom. Wenn derselbe aber der nationalliberalen Partei vorwerfe, daß sie nur immer auf einem opportunistischen Standpunkt stehe, auf welchem Standpunkt befinde er sich denn dem heili⸗ gen Vater in Rom gegenüber? Wenn es ihm passe, dann ja; wenn nicht, dann nicht. Er (Redner) glaube, die d egierung Sr. Majestäat habe in schwerer, ernster Zeit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, den Reichstag so schnell
als möglich zu berufen, und das Haus habe die Pflicht, so schnell als möglich diesem Rufe nachzukommen.
Der Abg. von Bennigsen erkläarte, er müsse in einem Punkte dem Abg. Windthorst widersprechen. Derselbe habe gemeint, er (Redner) bezweifle das formelle Recht des Kaisers, den Reichstag zu berufen, ehe die Stichwahlen sämmtlich vollzogen seien, und lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen glaube er sich heute über alles Recht hinwegsetzen zu können. Nein, so habe er sich nicht ausgedrückt. Er habe nur nebenbei hervorgehoben, daß es dringend wünschens⸗ werth sei, nur aus den allerzwingendsten Gründen von diesem Rechte einen solchen Gebrauch zu machen, wie es jetzt zum ersten Male geschehen sei. Was den opportunistischen Standpunkt angehe, den der Abg. Windthorst ihm vorge⸗ worfen habe, so könne er ihm diesen Vorwurf nur zurück⸗ geben. Denn wenn jener der Meinung sei, daß Verfassung und Recht hier verletzt würden, dann ware er verpflichtet, seiner Auffassung Folge zu geben.
Der Abg. Dr. Windthorst sprach sich dahin aus, daß da Recht des Kaisers, den Reichstag zu berufen, unzweifelhaft sei,
aber dann müsse derselbe vollzählig sein. Der Reichstag sei über haupt nicht existent, so lange nicht das Wahlgeschäft beendigt sei. Es sei die Aufgabe der Majoritätsparteien, dieser seiner An⸗ schauung Folge zu verschaffen; er könne es seines Theils nicht, müsse sich also der vis major fügen. Ob und welcher Rechts⸗ zustand daraus entstehen könne, sei eine andere . age. Er berde an jeder Versammlung theilnehmen, so 2 Der Abg. von Kardorff meinte, nach .Windthorst müßte der Reichstag jedes Mal den, wenn einige Mitglieder das Mandat niederg Die Majoritätsparteien, insbesondere seine artei, werden gern die Verantwortung für was jetzt im Reichstage geschehe, übernehmen.
r Abg. Richter erklärte: Verfassungsmäßig habe der anzler die Verordnungen des Kaisers gegenzuzeichnen vernehme damit die Verantwortlichkeit. Deshalb richte
diese ganze Diskussion gegen den Reichskanzler und nicht gegen den Kaiser. Die Sache wäre nicht ohne Bedeutung, wenn mala fide versucht würde, einen Reichstag zusammen⸗ zurufen, um Beschlüsse zu ermöglichen, die nach Vollziehung der Stichwahlen bei der dann vorhandenen Mehrheit nicht mehr möglich sein würden. Daß dieser Fall jetzt nicht vorliege, habe er bereits zugegeben. Sollten aber vor Proklamirung der Stichwahlen hier Beschluß⸗ fassungen in Frage sein, bei denen die verschiedene Zusammen⸗ setzung des Reichstages vor und nach den Stichwahlen von Entscheidung werden könnte, dann würde er dagegen Ver⸗ wahrung einlegen. Auf die allgemeine Weltlage einzuge sei hier nicht am Platze. Nach der Thronrede sei die W lage heute so, wie am 25. November bei Eröffnung des maligen Reichstages.
Damit schloß die Diskussion.
Ohne Widerspruch zu finden, beraumte der Alters⸗Präsi⸗ dent die nächste Sitzung auf Freitag 2 Uhr an.
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vereins ir in. (Verl 8Der Kolonialvereins, Berlin SW.) am 9. Februar. ittheilungen dem Auskunftsbureau des Deu i Ko ie Stellung des Deutschen Kolonial⸗ vereins zu Brasilien und das „Jornal do Commercio“ i Janeiro. — Einwanderung in der Provinz Parä (Nord⸗S Kolonialpolitische Vorgänge und geographische Erforscht trittserklärung des Sultans von Zanzibar zu den Besti Kongoakte. — Die Deutsch⸗Ostafrikanische Plantag Das deutsche Geschwader an der Witu⸗ und Somal 1 Kriegszug der 2 ier. — Streit um die hibucht. Widerstand der Zuluhäuptlinge gegen egulirungen. — Die Interessen Neufundlands. G b Expe⸗ dition zur Befreiung h 5. H .—- Aus unseren Kolonien. † Adolf 21 t Frau von .— Frankreich und die In ren. — 8 5) Im Innern von Ri — Rekognoszirungsfa gebung ssi
umpata und Hu
vitz. — Gef in den Vereinigten Staaten n Nord⸗Amerika. Von J. von Parseval. — Die Leh anstalt der ZJesuiten in Sikawei. — Literatur. „Länderkunde der fünf Erdtheile.“ — Redaktionelle Correspondenz. Aus Australien. — Von der Gold⸗ küste. — Gottlob Adolf Krause's Erforschungsreise. — Aus Nord⸗ Formosa. — Sprechsaal. — Büchertisch. — Bureau des Deutschen
Kolonialvereins. — Neuhinzugetretene Mitglieder.
Deutsche Medizinal⸗Zeitung. (Verlag von Eugen Grosser in Berlin.) Nr. 17. — Inhalt: Sticker, Magensonde und Magen⸗ pumpe (Fortsetzung). — Weichselbaum, Lungen⸗ und Rippenfell⸗ entzündungen. — Guermonprez, Chirurgie am Daumen. — Riedel, Hallux valgus. — Rosenbach, Hydrops genu intermittens. — Löwenstein⸗Jahn, Genu valgum. — Schildbach, Entstehung der Skoliose. — Nebel, Behandlung der Rückgratsverkrümmungen. — Mendel, Behandlung der Fissura ani. — Klein⸗Korbsch⸗Rothe, Sublimat gegen Diphtherie. — Zur Asthmadebatte in der Berliner medizinischen Gefellschaft. — 2. Kongreß russischer Aerzte: II. Physio⸗ logie und allgemeine Pathologie. — Pariser Briefe. — Standes⸗ angelegenheiten. — Vermischtes. — Berichtigung. — Medizinal⸗ gejetzgebung: Desinfektionsvorschriften für Berlin, Fahrpreis⸗Ermäßi⸗ gungen für freiwillige Krankenpfleger, Diphtherie in Mecklenburg.
Deutsche Medizinal⸗Zeitung. (Eugen Grosser, Berlin.) Nr. 18. — Inhalt: Sticker, Magensonde und Magenpumpe. (Fortsetzung.) — Maggi, Chloral gegen Eklampsie. — Lomer, Icterus gravidarum. — Lehfeld, Hydrops u. Albuminurie in der Schwanger⸗
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Erpertmen⸗
— Briefwechsel. — Anzeigen.
Zeitschrift für F für forstliches Versuchsw Monbijouplatz 3.) 2. Vorertragstafeln, Sortimentsta Kiefern⸗, Fichten⸗ und Buchen⸗ Dr. Danckelmann. — Untersuchungen Buchenwalde. Mitgetheilt vom Ober⸗Landfor Eisenach. — Die Bewegung der Produktenpreisf h und Landwirthschaft. Von Dr. Fr. Jentsch, Forst⸗Assessor und Lieut. im Reitenden Feldjäger⸗Corps. — Mittheilungen: Ueber den Anbau der Sumpfeiche (Quercus palustris Willd.) in Rheinprovinz. Vom Oberförster Joly zu Rahm bei Großenbaum, Reg.⸗Bez. Düssel⸗ dorf. — Forstzoologische Beobachtungen im Sommer 1886. Von Professor Dr. Altum. 1) Zur Generation des Hylesinus piniperda. 2) Zur Generation Pissodes notatus. 3) Zur Generation des Pissodes piniphilus. 4) Sesia culiciformis in Erle. 5) Die Ulmen Gallenlaus. — Statistik: Ergebniß der Holzsamen⸗Ernte von den wichtigsten Holzarten in Preußen im Jahre 1886. Nach amtlichen Berichten der Staatsforstreviere von der Hauptstation des forstliche
Versuchswesens bearbeitet durch Professor Dr. Schwappach. —
2
3
Literatur. — Notizen. Aufruf zur Errichtung eines Denkmals für