1887 / 61 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

aktiven Heere. Major und Commandeur der 1. Garde⸗Kav. Brig., zum Gen. Lf. à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zum der 16. Div., v. Frankenberg⸗Proschlitz, Oberst und Com⸗ mandeur des 2. dieses Regts., v. Wedel,

8 2 8

Denutsches Reich. Uebersicht

8 2

der in den deutschen Münzstätten bis Ende Februar 1887 stattgehabten Ausprägungen von Reichsmünzen.

Doppel⸗ kronen

Kronen

Silbermünzen

Nickelmünzen

Goldmünzen Halbe Kronen

8 Ein⸗ Fünfzig⸗

eas pfennig⸗ markstücke 9

auf stůcke

rivatrech⸗ nung

Zwei⸗ markstücke

Fünf⸗ markstücke

Ein⸗ pfennigstä

Kupfermünzen pfennig⸗ stůcke

„Zehn. pfennigstücke

Zwei⸗

Fünf⸗ wei⸗ pfennigstücke

pfennigstůcke

2) Vorher waren geprägt*)

3 Gesammt⸗Ausprägung 4

5) Bleiben

Berlin. München Dresden Stuttgart. Karlsruhe

Hamburg

10 081 2

399 922

9 7230

Summe 1. 10 081 640

1487 476 460 455 890 280][27 969 925[650 607 140771 653 095

299522 8 176 162 33

9 944 740

71 486 552

ee 1 6 213 207 44

2 8023 502 530 70 11657 8137

Hiervon wieder eingezogen. 802 660 623 520

1297 558 10055 800 S027 969 925 660 551 ne SS 6553 095

57 582 28088552 ”“ 8 530 5 26 , 5 119 2 261

8 000 992 20

56 213207

22 06

E7S25530 75 18057813 75 418 80 159 60

E

577 907 395

71 647 835 17 71 484 291—

27 716 930 39N23 502 111 900 11 657654 15

SI

1 979 983 595 *) Vergl. den „Reichs⸗Anzeiger“ Berlin, den 10. März 1887.

vom 12. Februar 1887 Nr. 37.

449 915 623,60

Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biester.

35 159 766,05

9572 990,85 2

Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee. 1

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Berlin, 8. März. Graf v. Alten, General⸗ unter Beförderung und unter Belassung in dem Verhbältniß als General Commandeur

Garde⸗Ulan. Regts., unter Stellung à la suite zum Commandeur der 1. Garde⸗Kav. Brig., Graf Oberst und Flügel⸗Adjut. Sr. Majestät des Kaisers

und Königs, unter Entbindung von dem Kommando bei der Botschaft

in Wien und unter Belassung in seinem Verhältniß als adjut,, zum Commandeur des 2. Garde⸗Ulan. Regts., ernannt. Deines, Major, aggreg. dem Generalstabe der Armee, in seinem 1u. übergetreten. Nr. 97, unter Beförderung zum Gen. Major, 37. Inf. Brig., v. Beczwarzowsky, Führung der 8. Inf. Brig.,

mit förderung zum General⸗Major, zum Commandeur dieser

v. Wentzel, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur der 29. Inf. Brig., ernannt. Commandeur der 1. Kav. Brig., v. Gaertner, Oberst und Insp. der 2. Pion. Insp., zu Gen. Majors befördert. v.

und Kommandant von Stralsund, Malotki v. Trzebiatowski, Oberst und Kommandant von Neisse, und Kommandant von Glogau, verliehen. v. Generalstabes

fanterie⸗Brigade, Commandeur des Inf. Regts. Nr. 58, unter Stellung à la suite dieses Regts., Schlüter, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. EI11

Major vom 3. Garde⸗Gren. Regt., zum Bats. Commandeur ernannt. v. Arnim, Hauptm. vom 3. Garde⸗Gren. Regt., des Charakters als Major,

30. Div. entbunden. Regt. Nr. 26, unter Versetzung in das Inf. Regt. Nr. 77, als Adjut. zur 30. Div. kommandirt. 26, zum Hauptm. und Comp. Chef, selben Regt., zum Pr. Lt. befördert. mäß. Stabsoffiz.

Pedell, Major vom Inf. Regt. Nr.

Generalstab der Armee,

1 Potsdam, ernannt.

Flügel⸗ von

Kommando von der Gesandtschaft in Madrid zur Botschaft in Wien am Ende, Oberst und Commandeur des Inf. Regts.

zum Commandeur der Oberst, beauftragt mit der unter Beförderung zum Gen. Major, v. Kczewski, Oberst, beauftragt Infanterie⸗Brigade, unter Be⸗ Brigade, Nr. 53,

zum Commandeur dieser Brig., der Führung der 20.

Werckmeister gen. v. Oesterling, Oberst und

Siefart, Oberst

Frhr. v. Keyserlingk, Oberst der Charakter als General⸗Major Bartenwerffer, Oberst und Chef des I. Armee⸗Corps, unter Stellung à la suite Armee, mit der Führung der 1. In⸗ Renthe gen. Fink, Oberst und

e

es Generalstabes der v.

8

mit der Führung der 35. Inf. Brigade beauftragt. Stabsoffiz. des Inf. Regts. unter Beförderung zum Obersten, zum Commandeur des Regts. Nr. 97 ernannt. v. Borell du Vernay, Major vom 3. Garde⸗Gren. Regt., unter Beauftragung mit den Funktionen des in das Inf. Regt. Nr. 78 versetzt. Fritsch,

grs 2

unter Verleihung ajor, von dem Kommando als Adjut. bei der Schulz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf.

Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr.

Böhme, Sec. Lt. von dem⸗

Hencke, Oberst⸗Lt. und etats⸗ des Inf. Regts. Nr. 65, unter Beförderung zum Inf. Regts. Nr. 53 ernannt. 1 R 79, unter Beauftragung mit en Funktionen des etatsmäß. Stabsoffizs., in das Inf. Regt. tr. 65 versetzt. Graf v. Schwerin, Major vom Inf. Regt. . 79, zum Bats. Commandeur ernannt. Lignitz, Major aggreg.

Inf. Regt. Nr. 79, in dieses Regt. einrangirt. v. Stülp⸗

G Oberst⸗Lieut. à la suite des Gren. Regts. Nr. 11 und

irektor der Kriegsschule in Potsdam, unter Versetzung in den zum Chef des Generalstabes des I. Armee⸗ Corps, v. Lengerke, Major vom Inf. Regt. Nr. 75, unter Stel⸗ lung à la suite dieses Regts, zum Direktor der Kriegsschule in v. Heyden, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom Regt. Nr. 75, zum überzähligen Major, Merleker, Pr. Lt. von demselben Regiment, zum Hauptm. und Comp⸗ Chef, Frhr. v. Keyserlingk, Sec. Lieut. von demselben Regt., kommandirt bei der Unteroffiz. Schule in Marienwerder, zum Pr. Lt., befördert. v. Roon, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Gren. Regts. Nr. 10, unter Beförderung zum Obersten, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 58 ernannt. Frhr. v. Fircks, Major vom Garde⸗Füs. Regt., unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäßigen Stabsoffizs, in das Gren. Regt. Nr. 10 versetzt. v. Krosigk, Major à la suite des Generalstabes der Armee, unter Entbindung von dem Verhältniß als persönlicher Adjut. des Prinzen Wilhelm von Preußen Königl. Hoheit, als Bats. Commandeur in das Garde⸗Füs. Regt. versetzt. Frhr. v. Bißing, Major vem Generalstabe des III. Armee⸗Corps unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zum persönlichen Adjutn. des Prinzen Wilhelm von Preußen Königl. Hoheit ernannt. Kleinhans, Oberst⸗Lt. beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 114, Kirchhof, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 129, v. Obernitz, Oberst⸗Lt, beauftragt mit Führung des Inf. Regts. Nr. 113, unter Beförderung zum Obersten, zu Commandeuren der betreffenden Regimenter ernannt. v. Rauch⸗ haupt, Oberst⸗Lt. à la suite des Generalstabes der Armee und kommandirt nach Württemberg, v. Stuckrad, Oberst⸗Lt. und Chef des Generalstabes des IX. Armee⸗Corps, v. Lieres u. Wilkau, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Drag. Regts. Nr. 18, Frhr. v. Fürstenberg⸗Borbeck, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Garde⸗Kür. Regts.,, Kuhlmann, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 5, zu Obersten befördert. Müller, Oberst und Bezirks⸗Commandeur des Res. Landw. Regts. Nr. 35, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 14, Roeßel, Oberst⸗Lt. und etatsmäßiger Stabsoffizier des Gren. Regts. Nr. 4. unter Verleihung des Ranges als Regts. Commandeur, zum Bezirks⸗Commandeur des Res. Landw. Regts. Nr. 35, Steppuhn, Nr. 4, unter Beförderung zum Oberst⸗Lt., zum etatsmäßigen Stabs⸗ offizier, Liederwald, Major vom Gren. Regt. Nr. 4, zum Bats. Commandeur ernannt. Quade, Major, aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 4, in dieses Regt. einrangirt. v. Bloedau, Major vom Inf. Regt. Nr. 71, unter Beförder. zum Oberst⸗Lt., als etatsm. Stabsoffiz. in das Inf. Regt. Nr. 85, Scheffer, Major vom Inf. Regt. Nr. 83, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 71, versetzt. v

Kuntzen,

Obersten, zum Commandeur des

Inf.

Major vom Gren. Regt.

Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 83, in dieses Regt. einrangirt. v. Jahn, Major, beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers des Füs. Regts. Nr. 38, unter Beförderung zum Oberst⸗ Lt., zum etatsmäß. Stabsoffizier dieses Regts. ernannt. v. Schack, Major vom Gren. Regt. Nr. 1, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit Belassung seiner bisherigen Uniform zu den Offi⸗ zieren von der Armee versetzt. Giesche, Major vom Gren. Regt. Nr. 1, zum Bats. Commandenr ernannt. Frhr. v. Troschke, Hauptm. und Comp. Chef vom Garde⸗Füs. Regt., unter Verleihung des Charakters als Major, in das Gren. Regt. Nr. 1 versetzt. Becker, Major von der 3. Ingen. Insp, beauftragt mit Wabr⸗ nehmung der Geschäfte des Chefs des Stabes der General⸗Inspektion des Ingen. und Pion. Corps und der Festungen, unter Ernennung zum Chef des Stabes der gedachten General⸗Insp. zum Oberst⸗Lt. befördert. Frhr. v. Lützow, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Inf. Regts. Nr. 44, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 20, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Manstein, Major vom Inf. Regt. Nr. 95, unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, in das Inf. Regt. Nr. 44 versetzt. v. Wedell, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 95, jum Bataillons⸗Commandeur ernannt. v. Stuckrad I., Hauptm., bisher Compasnie⸗Chef, vom 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment, in das Inf. Regt. Nr. 95 versetzt. v. Blücher, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗ Gren. Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Tresko w, Oberst à la suite des Ulan. Regts. Nr. 3, unter Belassung à la suite dieses Regts. und unter Entbindung von der Stellung als Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, sowie von dem Kom⸗ mando als Abtheil. Chef bei dem Kriegs⸗Ministerium, mit der Führung der 6. Kav. Brig. beauftragt. v. Massow, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Drag. Regts. Nr. 2, unter Stellung à la suite dieses Regts., in die Stelle eines Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗ Kommission versetzt und zugleich als Abtheil. Chef zum Kriegs⸗ Ministerium kommandirt. v. Kotze, Major und etatsmäß. Stabs⸗ offizier des Ulan. Regts. Nr. 13, mit der Führung des Dragoner⸗ Regiments Nr. 2, unter Stellung à la suite desselben, beauf⸗ tragt. v. Frankenberg⸗Proschlitz, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier des Ulan. Regts. Nr. 10 zum Ulan. Regt. Nr. 13 versetzt. Wedemeyer, Major und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 10, zum etatsmäß. Stabsoffizier ernannt. Suermondt, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 8, unter Beförderung zum Rittm. und Escadr. Chef, in das Ulan. Regt. Nr. 10 versetzt. v. Garczynski, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 8, zum Pr. Lt. befördert. v. Schenk, Oberst und Com⸗ mandeur des Kür. Regts. Nr. 8, unter Verleihung des Ranges eines Brig. Commandeurs, mit Belassung seiner bisher. Uniform zu den Offizieren von der Armee versetzt. Frhr. v. Gemm ingen⸗ Hornberg, Major vom Großen Generalstabe und komman⸗ dirt zur Dienstleistung bei dem Kür. Regiment Nr. 8, mit der Führung dieses Regts., unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Tippelskirch, Hauptm. à la suite des Gren. Regts. Nr. 89 und vom Nebenetat des Großen Generalstabes, unter Be⸗ lassung bei dem Generalstabe der 13. Div., in den Generalstab der Armee versetzt. v. Hantelmann, Major und etatsmäß. Stabs⸗ offizier des Drag. Regts. Nr. 4, mit der Führung des Dragoner⸗Regiments Nr. 5, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Hasselbach, Major vom Drag. Regt. Nr. 1, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei dem General⸗ Kommando des VI. Armee⸗Corps, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Drag. Regt. Nr. 4 versetzt. Frhr. v. Langermann u. Erlen⸗ camp, Rittmeister und Escadr. Chef vom Kürassier⸗Regiment Nr. 8, als Adjutant zum General⸗Kommando des VI. Armee⸗ Corps kommandirt. v. Philipsborn, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 10, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, als Escadr. Chef in das Kür. Regt. Nr. 8. versetzt v. Brauchitsch, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10 und kommandirt als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Neisse, v. Versen, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, Kloz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45, v. Hegener, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, zu Pr. Lts. befördert. Orlop, Pr. Lt. à la suite des Kür. Regts Nr. 5, in das Kür. Regt Nr. 3 Graf Wrangel einrangirt. v. dem Knesebeck, Premier⸗Lieutenant vom Infanterie⸗Regt. Nr. 42, zum Hauptm. und Comp. Chef, Lotter, Second⸗Lieutenant von demselben Regiment, zum Premier⸗Lieutenant, v. Alvensleben, Premier⸗Lieutenant vom Inf. Regt. Nr. 52, zum Hauptmann und Comp. Chef, v. Zastrow, Sec. Lt. von demselben Regt., Brüning, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, Franke, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, kommandirt zur Dienstleistung bei den Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabriken, Trützschler v. Falkenstein II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, zu Pr. Lts. befördert. Boehmer, Hauptmann, bisher Comp. Chef, vom 3. Garde⸗Regt. z. F., in das Inf. Regt. Nr. 19 versetzt. v. Ribbeck, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 2, zum Pr. Lt. befördert. Pauli, Oberst⸗ Lt. z. D., zum Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10 ernannt. v. Heineccius, Major vom Inf. Regt. Nr. 58, unter Beauftra⸗ gung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, in das Inf. Regt. Nr. 62 versetzt. Rivinus, Major vom Inf. Regt. Nr. 58, zum Bats. Commandeur ernannt. Jaeckel, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 58, in dieses Regt. einrangirt. Lambert, Oberst⸗Lt. z. P., zuletzt etatsmäß. Stabsoffiz. des Füs. Regts. Nr. 38, zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 50 ernannt. Scheller, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, zum Hauptm. und Comp. Chef, Roggatz, Sec. Lt. von demselben Regt,, zum Pr. Lt., v. Blanken⸗ burg, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 51, zum Hauptm. und Comp. Chef, befördert. Staabs, Second⸗Lieutenant vom Inf. Regt. Nr. 59, unter Beförderung zum Premier⸗Lieutenant mit Patent vom 16. Oktober 1886, in das Inf. Regt. Nr. 51, La Pierre, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 97, unter Entbindung von dem Kommando als Assistent der Comp. Chefs bei dem Kadettenhause zu Plön, als Comp. Chef in das Füs. Regt Nr. 39, versetzt. Hoff⸗ mann, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 49 und kommandirt als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, als Assistent der Comp. Chefs zum Kadettenhause in Plön übergetreten. Dullo, Pr. Lt. vom Füuüs. Regt. Nr. 39, à la suite des Regts gestellt. Frhr. v. d. Goltz, Pr. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 6, in das Füs. Regt. Nr. 39 versetzt. Turnau, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 57, zum Pr. Lt.

Ditfurth,

befördert. Anthes, Major vom Füs. Regt. Nr. 40, zum Bats.

ptm. bish. Comp. Chef, von del er, Pr. Lt. von dems. Regt,; witz, Sec. Lt. von dems. N. zum Pr. Lt., befördert. v. d. Osten, Major z. D., zum Bez. Cs⸗ mandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 76 ernannt. Frür. Wolzogen, Major vom Gren. Regt. Nr. 89, zum Bats. 3 mandeur ernannt. Frhr. v. Langermann u. Erlencan Hauptm. vom Garde⸗Schützen⸗Bat., unter Entbindung von d Kommando als Adjut. bei der Inspektion der Jäger und Schäg und unter Verleihung des Charakters als Major, in das Grenzd Regiment Nr. 89 versetzt. Liehr, Hauptmann, aggregirt dem J Bataillon Nr. 8 und kommandirt zur Dienstleistung baä Inspektion der Jäger und Schützen, unter Wiedereinrangirung in Bat., als Adjut. zur Inspektion der Jäger und Schützen, v. Wi leben, Pr. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 6, als Adjut. zur Inspeta der Jäger und Schützen kommandirt. v. Böhl, Sec. Lt.⸗ Drag. Regt. Nr. 17, zum Pr. Lt. befördert. v. Dal lwit Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 18, à la suite des Regts. geite v. Unger, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 18, zum Pr. L. fördert. van der Leeden, Major z. D., zum Bez. Com

des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85 ernannt Laurin, Mr. vom Infanterie⸗Regiment Nr. 50, zum Bats. Commandeur ernm Noethling, Major, aggreg. demselben Regiment, in Regt. einrangirt. v. Wedell, Sec. Lt. vom Inf. Regt. N zum Pr. Lt. befördert. Copien II, Hauptm. vom Inf. N. Nr. 77, zum Comp. Chef ernannt. v. d. Regt., zum Pr. Lt., Heinzel, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, 1 Hauptm. und Comp. Chef, Kirchenpauer, Sec. Lt. von de Regt., v. Holy⸗Poniencitz, Sec. Lt. vom Hus. Regt. v. Boehn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, v. Sturmfede Sec. Lt. vom Inf. Regt.

„Nr. 116, zu Pr. Lts., v. Buss Pr. Lt., vom kar- Regt. 14, zum Rittm. und Escadr. C. Graf v. Fabrice, Sec. Lt.

- 8 von demselben Regiment,; Pr. Lt. befördert. Meyer, gen. v.

Commandeur ernannt. Gran, Hau Regt., zum überzähl. Major, Fall Hauptm. und Comp. Chef, Gall

S

NP

Sallawa und Rad: Major vom Inf. Regt. Nr. 24, unter Beförderung zum Oberf⸗ als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Füs. Regt. Nr. 37 versg v. Schierstedt, Major vom Inf. Regt. Nr. 24, zum Bats. C

mandeur ernannt. Frhr. v. Medem, Major, aggreg. dems. Re in dieses Regt. einrangirt. Otto, Major vom Inf. Regt. Nr.] unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsch in das Gren. Regt. Nr. 6, v. Franseckv, Major vom Inf.

Nr. 25, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 92, veric v. Platen, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom Inf. Regt. Nr.; zum überzähligen Major befördert. Dietlein, Hauptm. à la zu des Fus. Regts. Nr. 38, unter Entbindung von dem Kommando: Adjutant bei dem Gouvernement von Straßburg i. E., als Com Chef in das Inf. Regt. Nr. 25 versetzt. Frhr. v. Gagern, Pr vom 1. Garde⸗Regt. z. F., unter Entbindung von dem Kommam als Bureau⸗Chef und Bibliothekar bei der Kriegsschule in Potsdꝛ als Adjut. zum Gouvernement von Straßburg i. E. kommand Pachur, Major vom Gren. Regt. Nr. 6, zum Bats. Commanda ernannt. Haehnelt, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom Gren. Re Nr. 6, zum überzähl. Maj., Knecht, Pr. Lt. v. dems. Rgt., z. Haupta Comp. Chef, Zipper, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., 2 fördert. Köppel, Major vom Inf. Regt. Nr. 46, zum B⸗ Commandeur ernannt. v. Scheve, Hauptm,, bisher Comp. GC. vom Inf. Regt. Nr. 46, zum überzähl. Major, Landvoigt,] Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Helli:

Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt, befördert. Hoffman Major z. D., zum Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regl Nr. 14 ernannt. Sinhuber, Major vom Inf. Regt. Nr.“ zum Bats. Commandeur ernannt. v. Blomberg, Major, aagn dem Inf. Regt Nr. 49, in dieses Regt. einrangirt. Müller, Mr z. D., zum Bezirks⸗Commandeur des Reserve⸗Landwehr⸗Bataile Nr. 98 ernannt. Haedrich, Major vom Inf. Regt. Nr. 114, S Bats. Commandeur ernannt. v. Detten, Major vom Gren. Ra Nr. 109, zum Inf. Regt. Nr. 114, v. Bonin, Hauptm., biss Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 80, in das Gren. Regt. Nr.] Scheffer, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗Gren. Regt. unter Befördem zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Füs. Regt. Nr. 80, verscf v. Quast, Hauptm. und Comp. Chef vom Kaiser Franz G Gren. Regt. Nr. 2, ein Patent seiner Charge verliehen. des Barr⸗ Pr. Lt vom Garde⸗Schützen⸗Bat., in das Kaiser Franz Garde⸗Gn Regt. Nr. 2 versetzt. v. dem Knesebeck, Sec. Lt. vom Gan Schützen⸗Bat., zum Pr. Lt. befördert.

In der Gendarmerie. Berlin, 8. März. Frhr. v. Kran Major von der 4. Gend. Brig., Graf v. Hessenstein, Major! der 7. Gend. Brig., ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Duit burg, Hauptm. von der 4. Gend. Brig, v. Alvensleben, Haurt von der 10. Gend. Brig., zu Majors befördert. 8

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlit 8. März. Trenk, Gen. Lt. und Commandeur der 16. Div., in nehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disp. geste und gleichzeitig in den Adelstand erhoben. v. Wrisberg, Gener⸗ Major und Commandeur der 29. Inf. Brig., v. Behr, Genera Major und Commandeur der 35. Inf. Brig., in Genebmigung it⸗ Abschiedsgesuche, als Gen. Lts. mit Pension zur Disp. gest Dorndorf, Gen. Major und Commandeur der 1. Inf. Brig. Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur position gestellt und gleichzeitig in den Abdelstand boben. v. Leipziger, General⸗Major und Commandeur 37. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pensic v. Hagen, Gen. Major und Commandeur der 6. Kav. Brig. Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension, Kanter, Okb⸗ und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 20, in Genehmigung seir Abschiedsgesuches, mit Pension und seiner bisher. Uniform, Kof mann, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 14, in 8 nehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und seiner bisheris Uniform, v. Porembsky, Oberst und Command. des Drag Rats. Nr. in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und seiner bis herigf Uniform, zur Disp. gestellt. Holtz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr.!

vom Kür. Regt. Nr. 3, mit der Reg. Uniform, Vogel, Rit und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 1, mit Pension nebst Aussie

der Erlaubniß zum Tragen seiner bisher. Unif., 9 Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, als H gebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des

Lühe, Sec. Lt. von dall

H v,b—

mit Pension und der Armee⸗Uniform, Baron v. d. Ropp, Ritts⸗

auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Denk Major z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bez. Com⸗ mwandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, mit seiner Pension und

der Abschied bewilligt. auptm. mit Pension

nf. Regts. Nr. 92, Löwenberger v. Schönholtz, Pr. Lt. vom nf. Regt. Nr. 26, mit Pension, Frhr. v. Dalwig, Major vom Inf. Regt. Nr. 19, mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. Nr. 38, v. Quitzow, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Gren. Regts. Nr. 6, r und der Uniform des Füs. Regts. Nr. 90, v. Normann, Major vom Gren. Regt. Nr. 6, mit Pens. und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Münnich, Major vom Inf. Regt. Nr. 46, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. Hardt, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Füs. Regts. Nr. 37, mit Pension und der Regts. Uniform, Beelitz, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 2, als Rittm. mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Bongé, Oberst⸗Lt. 3. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Nr. 47, von der Stellung als Bez. Com⸗ mandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10 entbunden. Pauli, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Inf. Regts. Nr. 62, mit Pension zur Disposition gestellt. v. Reckow, Oberst z. D., unter Wiederertheil. der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Inf. Regts. Nr. 50, on der Stell, als Bez. Command. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 50 ntbunden. Jordan, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 51, als Major mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Nr. 56, Plüschow, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, als Pr. Lt. mit Pension, Bothe, Hauptm. und Comp. Chef. vom Füs. Regt. Nr. 39, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und er Regts. Uniform, Garrelts, Major vom Füs. Regt. Nr. 40, nit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Loeser, berst z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Üniform des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 76 entbunden. .d. Osten, Major vom Gren. Regt. Nr. 89, in Genehmigung eines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disp. gestellt. Musset, D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ 8 Inf. Regts. Nr. 31, von der Stellung als Bez. Comman⸗ 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85 entbunden. van der 1, Major vom Inf. Regt. Nr. 50, mit Pension zur Di Grach, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Regts Nr. 85, mit Pension und der Regts. Unif., Loeser, Hauptm. nd Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 77, als Major mit Pension und er Regts. Uniform, v. Stuckrad II., Pr. Lt. vom Inf. Regt. b4, mit Pens., der Abschied bewilligt. Mensing, Oberst z. D., nter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen seiner bisher.

„von der Stellung als Bez. Commandeur des Res. Landw.

ts. Nr. 98 entbunden. v. Ebart, Major und Escadr. Chef vom an. Regt. Nr. 14, mit Pension und der Unif. des Ulan. Regts. r. 3 der Abschied bewilligt. Hoffmann, Major vom Inf. Regt Nr. 49, mit Pens. zur Disp. gestellt. Müller, Major . Regt. Nr. 114, mit Pens. zur Disp. gestellt.

Königlich Batzerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen⸗ aktiven Heere. 3. März. Mayr, Oberst⸗Lt. z. D., zum

Commandeur des Landw. Bezirks Weilheim ernannt. 4. März. Ritter v. Fleschuez, Gen. Lt, Commandeur der Kav. Brig,, unter Verleihung des Prädikats Excellenz, zum Prä⸗ identen des General⸗Auditeriats, Ritter v. Safferling, Gen. Lt., bräsident des General⸗Auditoriats, zum Commandeur der 2. Div., rhr. v. Steinling, Oberst, Commandeur des 2. Schweren Reiter⸗ egts. unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, zum Commdr. er 3. Kav. Brig, ernannt. Frhr. v. Eyb, Oberst⸗Lt. u. Rgts Commdr., om 3. Chev. Rezt. zum 2. Schweren Reiter⸗Regt. versetzt. Schmidt, berst⸗Lt., etatsmäßiger Stabsoffizier des 1. Chev. Regts. zum Com⸗ ir des 3. Chey Regts., Vogel, Oberst⸗Lt., beauftragt mit hbrung des 1. Schweren Reiter⸗Regts. zum Commandeur dieses v. Gernler, Major und Escadr. Chef im 1. Chev. Regt. mäßigen Stabsoffizier, v. Spies, überzähl. Rittm. im egt. zum Escadr. Chef, ernannt.

„März. Prinz Arnulf von Bavyern Königliche Hoheit, hen. Major, Commandeur der 1. Inf. Brig., unter Beförderung zum zen. Lt., zum Commandeur der 1. Div., v. Parseval, Gen.

jor, Commandeur der 3. Inf. Brig,, unter Beförderung zum Gen. t, zum Commandeur der 3. Div., ernannt. Ritter v. Angstwurm, Gen. Major und Brig. Commandeur, von der 7. zur 3. Inf. Brig.

t. Frhr. v. Godin, Gen. Major, Abtheil. Chef im Kriegs⸗

erium, zum Commandeur der 1. Inf. Brig., v. Staudt, Major, Chef des Generalstabes II. Armee⸗Corps, zum mmandeur der 7. Inf. Brig., Frhr. v. Zoller, Oberst⸗Lt., Abtheil. cf im Generalstabe, zum Chef des Generalstabes II. Armee⸗

5, Gündter, Hauptm. à la suite des 1. Feld⸗Art.

Referent bei der Insp. der Art, und des Trains, zum Rexee⸗

n im Kriegs⸗Ministerium, Frhr. v. Könitz, st etats⸗

Oberst⸗Lt., ziger Stabsoffiz. des 1. Ulan. Regts., zum Commandeur des Ulan. Regts., Ritter v. Poschinger, Rittm. und Escadr. Chef Chev. Regt., unter Beförderung zum Major zum etatsmäß. Soffizier im 1. Ulan. Regt., ernannt. Hastreiter, Rittm. und zcadr. Chef im 2. Schweren Reiter⸗Regt, zum Major befördert. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 7. März. Loben⸗ offer, Major des Generalstabes, als ständiges Mitglied der Ober⸗ tudien⸗ und Examinations⸗Kommission kommandirt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3. März. keumeyer, Oberst⸗Lt. z. D., Commandeur des Landw. Bezirks Seilbeim, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der züen des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen der Abschied willigt. 1 Ritter v. Schmidt, Gen. Lt., Commandeur der in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung rakters als General der Inf., mit Pension zur Disposition

„,6. März. v. Heckel, Gen. Lt., Commandeur der 3. Div., in znehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung des Cha⸗ tters als General der Inf., mit Pension zur Disposition gestellt. ürig, Oberst, Commandeur des 2. Ulan. Regts., mit Pension und it der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. maktiven Heere. 3. März. Ziegler, Oberst⸗Lt. und etats⸗ asiger Stabsoffizier im Inf. Regt. Nr. 121, zum Commandeur eses Regts. ernannt. Breyer, Oberst⸗Lt. und Abtheil. Comman⸗ ur, im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, unter Ernennung zum Abtheil. Sbef, in das Kriegs⸗Ministerium versetzt. Fürst Carl von Urach Praf von Württemberg Durchlaucht, Sec. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 19, l suite des Regts. gestellt.

Im Sanitätscorps. 28. Februar. Dr. Müller, Assist. rit 1. Kl. im Gren. Regt. Nr. 119, kommandirt zur Universität kübingen, bis zum 30. September 1887 in diesem Kommandoverhält⸗

5 8

5 belassen.

Nichtamtliches.

8 Preußen. Berlin, 12. März. Im weiteren Verlauf gestrigen (7.) Sitzung des Reichstages erfolgte e Verathung der vom Abg. Rickert eingebrachten Reso⸗ tion, welche lautet: Den Bundesrath zu ersuchen: edem Reichstage eine Vorlage zu machen, durch welche zur ckung der durch das Gesetz, betreffend die erhöhte Friedens⸗

De

Präfemstärte des Heeres, erwachsenden Mehrkosten eine Reichs⸗Ein⸗ ommensteuer nach folgenden Grundsätzen eingeführt wird:

1) Die Reichseinkommensteuer wird erhoben vom reinen Ein⸗ kommen aus Kapitalvermögen. Grundeigenthum, Gewerbebetrieb, öffentlicher oder privater gewinnbringender Beschäftigung, Renten oder sonstigen stehenden Bezügen.

2) Der Reichs⸗Einkommensteuer sind alle Einkommen von mehr als 6000 unterworfen. Dieselbe beträgt einen bestimmten, von ½ % ab aufsteigenden Prozentsatz derselben.

3) Die Zahl der zu erhebenden Monatsraten der Reichs⸗ Einkommensteuer wird jährlich durch das Reichshaushaltsgesetz festgestellt.“

Der Abg. Rickert gab dazu folgende Ausführungen: In der nationalliberalen und auch innerhalb anderer Parteien, z. B. beim Professor Adolph Wagner, seien ähnliche Ideen, wie die in seiner (des Redners) Resolution ausgesprochenen, schon längst aufgetaucht. Er beziehe sich in diesem Sinne auf Aeußerungen des Abg. Miquel vom Jahre 1869. Es sei merkwürdig, daß man jetzt diesen Gedanken seit der Reaktion von 1879 ganz vergessen zu haben scheine. Es gebe kein ge⸗ setzliches Hinderniß für eine direkte Reichssteuer; und weshalb wolle man denn die Einzelstaaten zu Ge⸗ neralpächtern des Reichs machen? Welche Störung sollte das Steuersystem der Einzelstaaten durch die Reichs⸗ steuer erleiden? Indirekte Steuern in den Einzelstaaten werde seine Partei nie bewilligen, zu einer Reform der direkten Steuer aber werde sie nie ohne eine gleichzeitige Quotisirung ihre Zustimmung geben. Der Widerstand gegen diese Ein⸗ kommensteuer liege in der wohlhabenden Klasse. Man lege unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit progressiv nach unten wirkende Konsumsteuern auf, was solle seine Partei dagegen anders thun, als durch eine Steuer, wie die vorgeschlagene, Gerechtigkeit schaffen? Nur den Gedanken dieser Steuer wolle sie vorläufig legalisirt haben, die Ausführung finde sich später. Diese Resolution solle ein Protest sein gegen die Steuerpolitik der Regierung, für welche diese Politik nur ein Mittel sei, sich insbesondere in Bezug auf die Ausgaben vom Parlament un⸗ abhängig zu machen. Das zweite Ziel, welches seine Partei dabei verfolge, sei die Befreiung der nothwendigen Nahrungsmittel von Steuern. Er versichere hierbei, daß er nicht auf eine völlige Beseitigung, sondern nur auf eine Reform der indirekten Steuern hinwirken wolle. Hierzu aber, um ein Gegengewicht gegen die überhand nehmenden indirekten Steuern zu bilden, solle eben die Reichs⸗Einkommensteuer dienen.

Der Abg. Freiherr von Huene meinte: Der habe versucht, die nationalliberale Partei auf ihre früheren Programme festzunageln. Dann habe er gemeint, eine solche unbedeutende Steuer sei doch leicht zu erheben auf dem Wege der Quotisirung, auf welchem die Matrikularbeiträge beispiels⸗ weise eingezogen würden. Auf diese Weise gehe es aber nicht, eine Reichs⸗Einkommensteuer einzurichten wegen der großen Verschiedenheit der direkten Steuersysteme in den Einzelstaaten. Das Centrum sei im Prinzip mit dem Vorredner in Betreff der Erhöhung der direkten Steuern durchaus einver⸗ standen, glaube aber, daß dieselbe nur auf dem Wege der Gesetzgebung der Einzelstaaten zu erreichen sei.

Der Abg. Grillenberger erklärte, seine Partei sei An⸗ hängerin einer einzigen Progressiv⸗Einkommensteuer, sie gehe deshalb weiter und sage, alle neuen Ausgaben sollten auf

diesem Wege gedeckt werden. Sie mache der deutschfreisinnigen

Partei den Vorwurf, daß sie der Militärvorlage auf 3 Jahre zugestimmt habe,

ohne vorher gewiß zu sein, ob die Reichs⸗ Einkommensteuer angenommen würde. Die Absicht, dem Fiskus mehr Mittel zu bewilligen, die er doch nur für Militärzwecke ausgebe, habe seine Partei durchaus nicht. Heeresvorlage hier mit großer Majorität angenommen sei, so müßten die Sozialdemokraten auch die Mittel dazu bewilligen, sie auszuführen. Deshalb stimmten sie, trotzdem sie mit der Resolution des Abg. Rickert nicht strikte einverstanden seien, für dieselbe, da ihnen momentan kein anderes Mittel zur Deckung dieser Kosten zu Gebote stehe.

Inzwischen war von der nationalliberalen Partei folgender Antrag eingegangen:

„In Erwägung: daß die beabsichtigte stärkere Heranziehung der groͤßeren Einkommen neben der Ausbildung und Erhöhung der indirekten Belastung an sich berechtigt ist, die Erreichung dieses Zieles indessen auf dem in der Resolution vorgeschlagenen Wege

der Einführung einer Reichs⸗Einkommensteuer, wegen der großen Verschiedenheit der in Deutschland bestehenden direkten Besteuerung es Einkommens und bei den einer zutreffenden Veranlagung einer Reichs⸗Einkommensteuer entgegenstehenden Hindernissen, jedenfalls zur Zeit mit den größten Schwierigkeiten verbunden sein und eine Vertagung der viel leichteren, das gleiche Ziel verfolgenden Reform der Steuersysteme in den Einzelstaaten, soweit dieselbe noch nicht durchgeführt ist, veranlassen würde;

In Erwägung: daß daher die in der Resolution des Hrn. Abg. Rickert enthaltenen Vorschläge, welche ohnehin auf die richtigen Grundsätzen nicht entsprechende Deckung einer bestimmten Mehr⸗ ausgabe durch eine besondere Steuer abzielen und das fundirte und unfundirte Einkommen in gleicher Höhe heranziehen wollen, in der gegenwärtigen Lage keine geeignete Grundlage für die baldige, wenn auch nur theilweise Beschaffung der für das Reich und für die Einzelstaaten dringend erforderlichen Mittel sowie für die Entlastung der unbemittelteren Volksklassen enthalten,

geht der Reichstag über dieselbe zur Tagesordnung über.“

Der Antrag war von Dr. Adae und 94 Genossen unter⸗ zeichnet.

Der Abg. Dr. Miquel erklärte: Die Nationalliberalen ständen auf dem Standpunkte, daß die Reichsverfassung das Recht der direkten Besteuerung ohne Zweifel gewähre. Der Abg. Rickert habe sich auf seine (des Redners) eigenen früheren Ausführungen bei Berathung der Verfassung des Norddeutschen Bundes berufen. Er (Redner) freue sich darüber, daß er noch heute auf demselben Standpunkte stehe, nicht blos in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Rechts, direkte Steuern zu erheben, sondern auch in der Beziehung, daß er den Zeitpunkt immer noch für möglich halte, wo man zur direkten Steuer im Reich übergehen könne. Der ganze Streit drehe sich nur um die gegenwärtige finanzielle Lage, ob das Bedürfniß auf dem Wege, den er zur Zeit vorschlage, befriedigt werden könne oder nicht. Er wolle noch mehr zugestehen. Da die Ver⸗ fassung das Recht der Einnahmebewilligung gebe durch Fest⸗ stellung der Matrikular⸗Umlagen, so würden die National⸗ liberalen, indem sie die direkten Steuern an ihre Stelle setzten, sie zu einer Ergänzungssteuer machen. Ueber diese Punkte seien gar keine Differenzen vorhanden. Was aber die Resolution betreffe, so tadle er in derselben, daß sie, allen Grundsätzen der Besteuerung in Deutschland entgegen, für bestimmte Zwecke eine bestimmte Steuer setze. Der Abg. Rickert habe sich darüber beschwert, daß man die Resolution ein Wahlmanöver genannt habe. Wenn man die Sache objektiv ansehe, so müsse er gestehen, daß Zeit, Ort und

Vorredner

Da nun aber die

I

führen könnten. Der Antrag sei eingebracht gegenüber der damals bekämpften Militärvorlage, er sei gestellt worden von Seiten der Feinde, während sie sonst keine Steuer entgegen⸗ bringen wollten. Er wolle bestimmte Klassen heranziehen zur ausschließlichen Deckung der Militärausgaben, welche man zu gleicher Zeit bekämpfe. Da habe dieser Glaube leicht entstehen können. Die Resolution habe aber noch einen anderen Mangel, den er noch kurz berühren wolle. Seine Partei halte es nicht für richtig, daß die Reichs⸗Einkommensteuer die fundirten und nicht fundirten Einkommen ganz gleichmäßig treffe. Sie sei der Meinung, daß es der Gerechtigkeit entspreche, bei progressiven Steuern zu unterscheiden zwischen dem unvergänglichen, das Leben des Besitzers überdauernden Einkommen und dem, was aus den Leistungen des lebenden Menschen hervorgehe und mit seinem Tode wieder verschwinde. Das Alles würde aber kaum genügt haben, sich gegen die Vorlage zu erklären, man würde modifizirte Vorschläge machen können und es wäre möglich gewesen, sich zu verständigen. Das Wesen der Sache liege anders. Gewiß gehe es nicht, daß man sich aus theoretischen Grundsätzen gegen eine Reichs⸗ Einkommensteuer ausspreche, wenn man auch als praktischer Politiker in einer gegebenen Lage einen solchen Vorschlag blos als einen theoretischen erkenne. Er theile die Ansicht, die von verschiedenen Seiten hier ausge⸗ sprochen worden sei, namentlich von dem Abg. von Huene, daß gegenüber der in den letzten Jahren stattfindenden Ver⸗ mehrung der indirekten Belastung des deutschen Volkes eine Steigerung der Verbrauchsabgaben nicht gerecht und billig sei; eine Kompensation gegenüber den stetig wachsenden Aus⸗ gaben von Reich, Staat und Kommune sei in einer stärkeren direkten Heranziehung der größeren Einkommen zu suchen. Diesen Standpunkt theile er vollständig, meine aber, daß der Weg, den die Resolution vorschlage, um dies Ziel zu erreichen, nicht praktisch sei. Wenn man in Deutschland fest⸗ stellen wolle, ob das an sich nach dem jedesmaligen Kulturstandpunkte verschiedene aber doch wohl subjektiv meßbare richtige Verhältniß zwischen direkter und indirekter Besteuerung überschritten sei oder nicht, dann dürfe man sich keineswegs allein halten an das Reich, sondern man müsse die Gesammtheit der einzelstaatlichen Lasten, welche ein Deutscher zu tragen habe, also die Lasten in Reich, Staat und Kommune zusammen addiren. Dann sei ein Vergleich möglich. Wenn er diese Lasten zusammen rechne und einen Vergleich anstelle mit den Lasten der anderen Staaten, so stelle sich das Verhältniß der Belastung von Staat und

Kommune in Betreff der direkten Steuern in Deutschland noch immer günstiger, wie in Frankreich und selbst in Englan und Amerika. Wenn der Abg. Rickert meine, daß in Deutsch land das Verhältniß zwischen direkten und indirekten Steuern e

mißliches sei, so glaube er, daß die Grenze der indirekte Steuern im Vergleich zu den Nachbarländern nicht über schritten sei. Namentlich wie es im Reiche in dieser Bezie hung im Vergleiche mit den Nachbarstaaten stehe, könne man indessen wohl mit mehr Recht das Andere behaupten. Es stehe unzweifelhaft fest, für den einzelnen deutschen Steuer⸗

zahler komme es vollkommen auf dasselbe heraus, ob er die direkte Steuer dem Reiche zahle oder dem Einzelstaate. Wenn

nun die Herren es für dringlich erachteten, möglichst schnell

und entschieden eine Entlastung der unteren Volksklassen her⸗

beizuführen, oder wenigstens einen Ausgleich in der Weise

herbeizuführen, daß das stärkere Einkommen herangezogen

werde, so müsse er doch fragen, ob sie es für wahrschein⸗ lich und für leicht durchführbar hielten, diese direkte Heran⸗

ziehung der größeren Einkommen bei der gegenwärtigen

politischen Lage innerhalb des Deutschen Reichs durch⸗

zusetzen. Da habe sich der Abg. Rickert auf verschiedene Zei⸗

tungsartikel berufen als Autoritäten. Im Allgemeinen möchte

er (Redner) ihm ja auch darin folgen, aber er meine doch,

einen Artikel, den jener selber angezogen habe, aus der „All⸗ gemeinen Zeitung“ anführen zu müssen, weil er sich ja auch seinerseits auf diese Autorität berufen habe. Dort werde gesagt, daß man es für gänzlich unthunlich halten müsse, auf die be⸗ stehende Einkommensteuer der Einzelstaaten noch eine neue Reichs⸗Einkommensteuer zu pfropfen. Der Abg. Rickert habe von ihm (dem Redner) eine Rede aus dem Jahre 1867 zitirt. Wenn der Inhalt dieser Rede heute nicht mehr ganz zutreffe, wenn er (Redner) in der Zwischenzeit andere Erfahrungen ge⸗ sammelt hätte, wenn die politische Lage heute eine ganz andere sei, als damals, dann würde er sich nichts daraus machen, zu sagen, daß er anderer Ansicht geworden sei. Aber sei heute noch ganz genau derselben Ansicht: wenn möglich wäre, aus den Einzelstaaten die klassifizirte Einkommensteuer auf das Reich zu übertragen, wenn man nur eine einheitliche Einkommensteuer in Deutschland hätte, und die einzelnen Staaten darauf verzichteten, so würde er heute noch eine Reichs⸗Einkommensteuer heranziehen wollen. Nun frage er aber, ob man glaube, daß, wie die Dinge heute lägen, die Einzelstaaten ihre klassifizirte Einkommensteuer oder in welcher Form sie sonst ihre Steuern einzögen, aufgeben und an das Reich abtreten würden? Ja, daran sei gar nicht zu denken! Der Abg. Rickert habe nun aber mit Recht dar⸗ auf hingewiesen, daß es zu den größten Schwierigkeiten in der Durchführung und Ungleichheiten in der Belastung führen müsse, wenn man zu den bestehenden verschiedenartigen Ein⸗ kommenbelastungen in den Einzelstaaten noch eine einheitliche Einkommensteuer aushebe. Man habe es schon in den Gemeinden als unausführbar gesehen, wenn

er es

erachtet sie neben der staatlichen Einkommensteuer nöch eine selbständige Einkommensteuer veranlagen wollten. Man sei dann über⸗ gegangen zu dem System der Zuschläge. Dieses letztere System aber, Seitens des Reichs zu den Steuern der Einzel⸗ staaten zuzuschlagen, sei wegen der grundsätzlichen Verschieden⸗ heit absolut unmöglich. Man müsse also nothwendig kommen zu einer selbständigen Veranlagung der Reichs⸗Einkommen⸗ steuer; ob die sich beziehe auf 150 000 oder 200 000 Personen, das mache nach seiner Meinung um so weniger Unterschied, als man bei diesen 150 000 bis 200 000 Personen ja die allerbedeutendsten Steuerungleichheiten antreffe. Diese Un⸗ gleichheit werde bei den niedrigen Stufen progressiv stärker. In Preußen stelle sich die Lage anders als in verschiedenen anderen deutschen Ländern; Preußen habe eine sehr unsichere Einschätzung, die der Wahrheit sehr wenig nahe kommen würde, und es müßte eine ganz verschiedenartige Veranlagung unter allen Umständen daraus entstehen. Wenn die allgemeine Einkommensteuer in den verschiedenen süddeutschen Staaten neben der Kapitalrentensteuer bestände, so würde das zu einer verschiedenen Belastung bei der Einkommensteuer führen und die größte Unzufriedenheit erzeugen. Er wolle nicht die Mög⸗

Umstände dieses Antrages sehr leicht zu dieser Annahme ver⸗

lichkeit einer Reichs⸗Einkommensteuer für alle Zukunft bestreiten,