1887 / 62 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

8.

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vüh⸗

bündel und der Winkel,

sämmtlich dem Körper zu Gute kommen,

Körper mit ebener Oberfläche und ein ebenso großer mit rauher Oberfläche unter sonst gleichen Bedingungen gleich⸗ zeitig bestrahlt werden, so würde die beiden dirett zugeführte Wärmemenge gleich sein, da der Querschnitt der Strahlen⸗ unter dem die Bestrahlung erfolgt, gleich sind. Bei der ebenen Oberfläche würden alle Punkte unter gleichem Winkel getroffen werden, bei der rauhen indeß die der Wärmequelle zugekehrten vielfach unter größerem Winkel, würden daher stärker erwärmt werden. Ebenso viele Punkt⸗ aber, welche von der Wärmequelle abgekehrt liegen, würden ihre Bestrahlung unter einem entsprechend kleineren Winkel erhalten, daher um so weniger erwärmt werden. Da⸗ indeß die eine Körperoberfläche treffenden Wärmestrahlen nicht sondern zu einem Theile zurückgeworfen werden, so werden bei einer ebenen Oberfläche diese reflektirten Strahlen ihren Weg außerhalb derselben nehmen, bei einer rauhen Oberfläche aber zu einem Theile Oberflächenpunkte selbst abermals treffen und so deren Temperatur erhöhen. Es wird demnach der rauhe Körper höher erwärmt werden als der glatte ““

Dasfelbe, was von der Einstrahlung gilt, ist auch für die Ausstrahlung maßgebend. Die Ausstrahlung von Wärme in den Weltenraum wird zwar gegen das Zenith am krästigsten erfolgen, aber auch gegen dem Horizont näher liegende Theile des Himmels immerhin noch wirkam sein, sodaß man einem Körper mit rauher Oberfläche eine größere Ausstrahlung zuge⸗ stehen muß, als einem solchen mit ebener Oberfläche. 8

Wenden wir nun diese Regeln auf den spez ellen Fall des mit Schnee bedeckten und des offenen Erdbodens an, so finden wir Folgendes.

wieder Frost eintrat.

Der rauhe, relativ dunkelfarbige, trockene Erdboden wird sich unter dem Einfluz der Sonnenstrahlung erheblich höher erwärmen, als eine gleichfalls zwar rauhe, aber aun allen ihren Oberflächenpunkten die Wärme stark reflektirende Schnee⸗Ober⸗ fläche. Denn wir müssen eine Schneeoberfläche als zusammen⸗ gesetzt aus außerordentlich vielen ebenen Oberflächen von sehr kleinen Dimensionen ansehen, entsprechend den ebenen Krystall⸗ Oberflächen. So wird schließlich ein größerer Betrag der Warmestrahlen durch mehrmalige Reflexion außerhalb des Körpers verlaufen, als bei dem rauhen Erdboden. Während der Zeit der nächtlichen Wärme⸗-Ausstrahlung wird, da der offene Erdboden am Tage mehr Wärme erhalten hat, als die Schneeoberfläche, dessen Wärmeverlust durch Ausstrahlung auch der stärkere sein müssen. Daß trotzdem eine Schneeoberfläche während der Nacht niedrigere Temperatur annimmt, als offener Erdboden, hat seinen Grund darin, daß der Erdboden am Tage höhere Temperatur angenommen hatte, als der Schnee; außerdem aber kommt der Wärmeleitung, wie wir sehen werden, eine wichtige Rolle hierbei zu. 1

Im Allgemeinen wird ein Körper die Wärme um so besser leiten, je dichter er ist, d. h. je näher sich seine Mole⸗ küle liegen, obwohl hiervon Ausnahmen vorkommen, welche auf Eigenthümlichkeiten des Stoffes beruhen, aus welchen der

Körper besteht. Ein Gas leitet die Wuͤrme erheblich schlechter, als eine Flüssigkeit und diese wiederum schlechter als ein fester Körper. Bei der Sonnen⸗Einstrahlung wird daher. die ver⸗ hältnißmäßig feste und homogene, wenig Luft einschließende oberste Erdschicht einen nicht geringen Betrag der der Ober⸗ fläche zugestrahlten Wärme durch Leitung erhalten, wie wir ja wissen, daß die jährliche Strahlungs⸗Erwärmung der Ober⸗ fläche sich selbst noch bis in ca. 10 15 m Tiefe bemerkbar macht. Bei der nächtlichen Ausstrahlung wird dem entsprechend der Wärmeverlust der Oberfläche durch Wärmeleitung aus den tieferen Eroschichten theilweise ersetzt werden. Anders da⸗ gegen bei einer Schneedecke. Da diese, besonders wenn der Schnee bei niederer Temperatur gefallen ist und locker liegt, zwischen den Schneekrystallen eine große Menge schlecht leitender atmosphärischer Luft einschließt, wird sie selbst zu einem außer⸗ ordentlich schlechten Wärmeleiter, in Folge dessen die Ein⸗ strahlungswärme fast gar nicht eindringt, die Ausstrahlungs⸗ verluste daher von keinem Wärme⸗Neservoir her ersetzt werden können. Hierzu kommt noch die fortgesetzt, besonders zur Zeit der Wärme⸗Einstrahlung im Gang

)

ge befindliche Verdunstung des Schnees, zu welcher 685,8 Wärme⸗Einheiten verbraucht werden. Diese erhebliche Wärmemenge wird aber zum größeren Theile der Schnee⸗Oberfläche selbst entzogen. Wird nun die offene Erdoberfläche am Tage erheblich stärker erwärmt als eine Schneeoberfläche, und erkaltet während der Nacht weniger

stark als diese, da ihr allein der W. rmeverlust durch Leitung

aus tieferen Schichten theilweise ersetzt wird, so ergiebt sich, daß eine Schneeoberfläche unter allen Umständen eine niedrigere

Tempveratur aufweisen muß, als eine (trockene) snaloge Stelle der Erdoberfläche. Da aber die Lufttemperatur im Wesent⸗ lichen durch die Temperatur der ihr anliegenden Oberflächen bestimmt wird, wird sie über offenem Erdboden höher sein müssen, als über einer Schnee⸗Oberfläche. Bedeckt also eine zusammenhͤngende Schneeschicht ein größeres Gebiet, so wird sich am Tage über demselben die Lufttemperatur nur wenig erhöhen können, da die zugestrahlte Wärme größtentheils reflektirt, der nicht reflektirte Theil aber zur Verdunstung verbraucht wird, während der Nacht dagegen wird sie erheblich sinken müssen, da in Folge der rauhen Ober⸗ fläche die Ausstrahlung eine starke ist und der Wärmeverlust in Folge der schlechten Leitungsfähigkeit der Schneedecke von anderswo her nicht ersetzt wird. Der allgemeine Effekt einer solchen Schneedecke beruht in einer beträchtlichen Erniedrigung der Lufttemperatur. elbe wird um so vollkommener eintreten, je günstiger die Bedingungen für die Ausstrahlung sind und je schlech Schneedecke die Wärme leitet. Erstere Bedingung wird am besten erfüllt, wenn ein Gebiet hohen Luftdrucks, eine Anti⸗ cyklone, mit niedersinkender

wenn die Oberflächenentwickelung der Schneedecke eine möglichst große ist, die andere dann, wenn die Schneedecke möglichst wenig durch Aufthauen und Wiedergefrieren ihre lockere Be⸗ schaffenheit mit reichlichem Lufteinschluß verliert, wodurch zugleich auch die Größe ihrer Oberfläche verkleinert werden würde. Eine weitere Folge dieser über einer zusammenhängenden Schnoeedecke auf großem Gebiet eintretenden Temperatur⸗ erniedrigung wird aber in einer Zusammenziehung, Verdichtung der überlagernden Luftsäule bestehen. Hierdurch aber werden die Flächen gleichen Luftdrucks in der ganzen Luftsäule eine niedrigere Lage annehmen müssen, als in der Umgebung, in welcher diese Verdichtung der Atmosphäre in Folge von Ab⸗ kühlung nicht vorhanden ist, und die Folge dieser Niveau⸗ differenz wird das Auftreten eines Gesälles sein, welches von den ringsumliegenden höheren Drufflächen nach den centralen niedrigeren gerichtet ist. Die nothwendige Folge dieses Gefälles ist aber das Zuströ

lso ers edi

1 d

von Süd nach Nord gestreckter Rinnen an.

hter die

trockener Luft herrscht, ferner,

von Luft in den höheren Schichten

der Atmosphäre nach dem Gebiete der Erkaltung und hierdurch die Vermehrung des —— 8 den unteren Schichten um as Gewicht der zugekommenen Luftmenge. 1s 3 ö8 hieraus, daß das Auftreten barometrischer Maxima oder Anticyklonen über den schneebedeckten durch das Vorhandensein einer Schneedecke, direkt befördert wird. So schafft sich eine Schneedecke selbst günstige Be⸗ dingungen für ihre Erhaltung, indem, wie wir sahen, Anti⸗ e die Warme Auestrahlumng und Erhaltung einer lockeren eschaffenheit der Schneedecke begünstigen. 8 feaseie wir daraufhin die über Central⸗Europa im Dezember ausgebreitete Schneedecke und die darauf. folgende Temperaturvertheilung, so ist der oben auseinandergesetzte Einfluß durchaus nicht zu verkennen. Vorweg muß indeß bemerkt werden, Ausbreitung und Höhe der Schneedecke, in . vom 19. bis 22. Dezember über Mittel⸗ und Süddeutschland ausgeschüttet wurde, die Luftdruckvertheilung nicht sofort anticyklonal wurde, sondern daß zunächst die Schneedecke durch ein bald eintretendes allgemeines Thauwetter in ihrer Mächtigkeit überall nicht unerheblich vermindert wurde. Am 23. Dezember drang mit einer von der niederländischen Küste her durch Nord⸗ deutschland schnell fortschreitenden Depression mit starken bis stürmischen südlichen Winden Erwärmung nach Ost vor, machte jedoch schon am 25. an der Linie München —Kopen⸗ hagen Halt, da die veranlassende Depression schnell nach dem Finnischen Meerbusen entwichen war. An ihrer Rückseite aber bildete sich sofort über dem Gebiete der stärksten Schnee⸗ decke ein barometrisches Maximum aus unte dessen Einfluß Die außergewöhnlich 2 widerstand zwar fast überall diesem und auch dem vom 28. an abermals eintretenden Thauwetter, büßte jedoch zum großen V Theile ihre raube Oberfläche und ihre Eigenschaft der schlechten Wärmeleitung durch Eindringen des an den b Oberflächen entstandenen Schmelzwassers und- Gerier desselben, sowie durch Verdrängung eines Theils der eingeschlossenen Luft ein, sodaß es eben nur der ungewöhnlichen V Höhe derselben zuzuschreiben ist, daß dieselbe trotdem einen erheblichen Einfluß auf die Temperatur der Luft im ferneren auszuüben vermochte. Vom 30. Dezember an breitete sich nun schnell hoher Luftdruck von Nordwest her über Nord⸗ deutschland aus, während in Süd⸗ und Südostdeutschland abermals unter dem Einflusse einer von der Adria herkommen⸗

daß trotz der weiten welche in den Tagen

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den Depression Schneefälle auftraten, welche in Schlesien

biederum Verkehrsstörungen hervorriefen Der

barometrischen Maxrimums verlegte sich indeß mit dem Beginn 5

Kern des V

n Hemn 1

des Jahres 1887 schnell nach dem Gebiete der stärksten Schnee⸗ V

Der

bedecung, begleitet von zunehmendem Froste. Vom Ozean

her drangen nun wiederholt intensive Depressionen gegen das

Frostgebiet vor, vermochten jedoch nicht die kalte und schwere Luft, welche über der Schneedecke lagerte, in schnelle Bewegung zu bringen. Wir sehen daher auf den Wetterkarten vom

4. bis 6. Januar trotz beträchtlicher Druckunterschiede in Lesteuropa die Winde über dem verhältnißmäßig warmen Lesteuropa stark bis stürmisch wehen, während an der Osts

er Depression im Gebiete der Schneedecke allenthalben Wind⸗

stillen oder ganz schwache östliche Winde herrschen. Ja, die Gestalt der in der ersten Januarwoche unterbrochen vorhandenen Depressionen scheint Gebiet intensiv kalter schwerer Luft beeinflußt sein, indem dieselben,

8 von dem worden zu

92

rationszuge sich widersetzte.

n

Mitteldeutschland Am 22. endlich zwang die Abhanges nach Nordost auch

Wir sehen daher, trotzdem die orddeutschen Küsten fast allenthalben Windstärke 6 meldeten, in Windstillen oder Stärke 1 vorherrschen. zunehmende Steilheit des Druck⸗ die trägen Luftmassen Mittel⸗

deutschlands zum schnelleren Abfluß und mit dem Frostgebiet

schwanden au

a

Arbeit in

ch schnell die Reste des gewaltigen Schneefalles us dem flachen Lande hinweg, während in den Schluchten

und den Gebirgen die Schneedecke, an Höhe zwar beträchtlich reduzirt und größtentheils Zeit sortbestand.

in Eis umgewandelt, noch lange

Fassen wir zum Schluß einige kurze Sätze

die Ergebnisse der vorliegenden

zusammen, so finden wir

Folgendes:

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d 1 g

Ostwind zu Veranlassung gab, des Theile hervor.

la . chüttete in den ga

1) Eine am 19. Dezember vom Biscaya⸗Busen ußerst langsam in Central⸗Europa eindringende, che und weit ausgebreitete Depression über⸗ Tagen vom 19. bis 22. Dezember nz Deutschland mit einer Schneedecke, wie sie in er gleichen Ausdehnung und Stärke wahr— cheinlich innerhalb der letzten 50 Jahre nicht vor⸗ ekommen ist. kog Dieselbe rief, zumal stürmischer Nordost bis außerordentlichen Schneeverwehungen eine unerhörte Unterbrechung Postverkehrs im größeren Mittel⸗ und Ostdeutschland der innerhalb der preußischen

Eisenbahn⸗ und von Die Zahl

West⸗,

Monarchie im Schnee steckengebliebenen Eisenbahn⸗

starke Schneedecke züge betrug 334.

9

als schädlich, da dieselber Gefrieren liche Schneestürme an gel

. 5

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Thauwe

* 4 82

3) Die meisten Züge blieben in lachen Terrain— inschnitten von unter 15 m Tiefe stecken.

4) Die Schutzzäune erwiesen sich fast allgemein

1 mit Rücksicht auf west⸗

egt sind. 15

5) Gegen 90 Menschenleben fielen dem Schnee

um Opfer. 6) Die Schneedecke veranlaß

Eintreten iner längeren zusammenhängenden Frostperiode

te das 1 1 n Central-Europa und erniedrigte die Mittel⸗ emperatur der von ihr bedeckten Gebiete beträcht⸗ ich gegen die der schneefreien Umgebung. 7) Di verzögerte den Eintritt

1 Mitteldeutschland um mehrer

age schneefreien Umgebung.

wirkung von Ober⸗Landesgerichts⸗Rath

1

stseite Rath Keyßner in Bes Geh. Rath Sydow in

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften. schaft.

sen Unter Mit⸗ Achilles in Berlin, Eehb.

Centralblatt für Rechtswis Rath Prof von Cuny in Berlin, Regierungs⸗Rath Dr. Eger in Wirkl. Legations⸗Rath Kayser in Berlin, Kammergerichts⸗ Berlin, Strafanstalts⸗Direkior Streng in Hamburg,

Berlin, Geh. Rath Wach in Leipzig, Geh.

Rath von Windscheid in Leipzig und anderen Rechtsgelehrten heraus⸗

über Westeuropa un⸗ ge 3 2 2 Rechte in Heidelberg. 2 §H Verlag von Ferdinand Enke.) Inhalt: A. sobald sie an das über dem schnee⸗ Kirchenbeim). Deutsche Justizstatistik Preuß, H., Franz Lieber,

egeben von Dr. von Kirchenheim, ußerordentlicher Professor der 1 8 Band VI. Heft 6. März 1887. (Stuttgart. Besprechungen I. Al⸗ Literatur über die juristische Ausbildung (Hruza, Leonhard,

bedeckten Central⸗Eurapa lagernde Frostgebiet herandrangen, ein Bürger zweier Welten. Ortloff, H., Die gerichtliche Redekunst.

Ausbreitung nach Süd und 8 hin erhielten, und hierdurch in eine Rinne niederen Luftdrucks sich umwandelten. Da die dichte, dem Aspirations⸗- zuge nur zögernd folgende kontinentale Luft mit sehr niederer Temperatur in das Devpressionsgebiet eintrat, konnte eine Er⸗ niedrigung des Luftdrucks nach dieser Seite hin nicht in der genügenden Ausgiebigkeit eintreten, um eine Ausbreitung der Depression nach Ost zu ermöglichen. Die wärmeren leichteren von Süd und Südwest her zugeführten Luftmassen begünstigten indeß die Druckabnahme viel mehr und in Folge dessen nahmen die Depressionen die oben genannte Gestalt lang Wir sehen daher

eine charakteristische

in dieser ganzen Witterungsperiode die östlichen Isobaren der Depression mit den westlichen Isothermen Central⸗Europas fast unmittelbar zusammenfallen. Vom 11. an drang das in der letzten Zeit nach Nordost zurücgewichene barometrische Maximum wieder über Central⸗Europa vor, begleitet von einer wegen der starken Bewölkung langsamen Zunahme des Fro es, welcher

indeß, als sich vom 15. an der Kern der Anticyklone dem schneebedeckten Gebiete näherte und Aufklaren eintrat, schnell bis zu Temperaturen zwischen 100 und 150 zunahm, da

nun die Schneedecke ihre volle Wirkung, so weit noch möglich,

Daß es aber in der That die Schneedecke gewesen ist, welche den wesentlichsten Antheil an der Dauer und Intensität dieser Frostperiode hatte, ersieht man mit voller Deutlichkeit, sobald man die mittleren Temperaturen der ganzen Periode vom 19. Dezember bis 22. Januar mit der geographischen Verbreitung der Schneedecke über Central⸗Europa in einer kartographischen Darstellung vergleicht. Hierbei undet man, daß die niedrigsten Mitteltemperaturen durchaus mit dem Gebiet der stärksten Schneedecke zusammenfallen. Die mittlere Isotherme der Morgentemperaturen von 40 ist nahez identisch mit der Grenze der Schneehöhe von 25 cm, die Iso⸗ therme —2° mit der von 10 cm Schneehöhe. *Durchaus charakteristisch ist ferner noch der Eintritt des Thauwetters, welches vom 19. Januar an unter dem Einfluß einer von West herandringenden Depression in Central⸗Europa eintrat. Zunächst nahm abermals die am 19. bei Schottland auftretende tiefe Depression die schon oben erwähnte Rinnen⸗ gestalt an, indem sie einen keilförmigen Ausläufer nach dem schneefreien Nordwest⸗Deutschland entsendete. Mit demselben drang ein Keil warmer Luft von Nordwest her bis in die Gegend von Chemnitz vor, während Thüringen und Hessen, sowie Bayern noch Frost behielt. Dieser Keil warmer Luft bewirkte am 20. Januar eine so beträchtliche Zusammen⸗ drängung der Isothermen, wie es selten zu beobachten ist: inn rhalb des Raumes zwischen Chemnitz und Prag stuften sich die Morgen⸗Isothermen von 1,50 bis 16,5 , also um volle 180 ab, was einer Abnahme der Temperatur von 10 auf eine Meile entspricht.

Am 21. nahm mit der durch ein tiefes Minimum über Nord⸗ skandinavien hervorgerufenen allgemeinen und kräftigen west⸗ lichen Luftströmung das Frostgebiet geradezu kon entrisch um das Gebiet der stärksten Schneedecke herum ab, indem sowohl große Wärmemengen zur Schmelzung der Schneemassen ver⸗ braucht wurden, ferner aber auch die relative Schwerbeweglich⸗ keit der über dem Schnee noch immer kalten Luft dem Aspi⸗

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1 28 entsalten konnte. V

8 5

Südost II. Rechtsgeschichte. Bertolini, privato romano. History 1 III. Privatrecht. Hölder, E., Pande

dell' avvocato Filippo Serafini. Leoni, G., e degli obblighi divizibili ed indivisibili. Ring, V., Der Maklergesetzentwwurf. und juristische Natur der Ledensversicherung. deutsche Seeversicherungsrecht.

C, II giuramento nel diritto Taswell⸗Langmead, English constiturional conquest to the present time Eisele, F., Civilistische Kleinigkeiten. Serafini, F., Ellis-Caetani contro Caetani. Parere La teoria dei diritti IvV. Handelsrecht Ehrenberg, V., Die

V. Gerichtsverfassung und Civoil⸗

from the teutonic

prozeß. Die geplante Herabsetzung der Rechtsanwaltsgebühren und

1

. 7 1 2,re,; Sis- e F';vpisproze Fe Gcrichtskosten. Ullmann. D, Das bösterreichische Civilprozeßrecht.

VI. Strafrechtswissenschaft.

Lajoye, R. De la bonne foi dans les

contraventions. Stutte, J. Komplott und Bande. VII. Staats⸗

und Verwaltungsrecht.

Theorie der Staatenverbindungen.

Br Brie, S.

Joël, M. Das Diätenverbot der Reichsverfassung. Mugdan

und Freund.

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V

Vorschläge zur Abänderung des Gesetzes, betr. die rrankenversicherung der Arbeiter, vom 15. IZumni Schenkel, K Das bad. Jagdrecht. VIII. Internationales Recht. Corsi, A P'occupazione militere in tempo di guerra Pitt Cobbet. Leading Cases and Opinions on international Law etc. with notes and excurses. IX. Hülfswissenschaften. Schäfer, W. Die Nationalökonomie und die neuere deutsche Geset⸗ gebung. v. Reitzenstein. Die ländliche Armenpflege und ihre Re⸗ form. B. Zeitschriftenüberschau. C. Neue Erscheinungen 1) Deutsche Bücher und Broschüren. 2) Ausgaben von Gessetzen Entscheidungen ꝛc. 3) Wichtige ausländische Werke.

Deutsche Medizinal⸗Zeitung (Verlag von Eugen Grosser in Berlin.) Nr. 20. Inhalt: Sticker, Magensonde und Magen⸗ pumpe (Schluß) Gusserow, Haematocele periuterina. Lwof⸗, Blutgeschwülste der weiblichen Genitalien. von Rabenau, fexio ueri. Apostoli, Galvanokaustik bei Endometritis. 2. Cocain bei Dilation des Cervirkanals. Czempin, Cervpixrisse. Wisard, Uteruskar iom. Juillard, Trachelorrhaphie bei Schwanger⸗ schaft. Münster⸗Ortmann, Pyosalpinr Wvder, Mucosa uter. bei Mvomen. Klotz, Deciduome. Berliner medizin. Gesellsch.:

F g Paris T do 19 Modizia: Qe⸗ber⸗ Feite bei Zehrkrankheiten. Pariser Akademie der Medizin: Lebe absceß, Veränderungen des

Bluts in Berührung mit Luft ꝛc. Gefellschaft für Chirurgie: Histerectomia per vaginam Académie des sciences: Giftigkeit des Colchicins Bilharzia. 2 Kongre⸗ russ. Aerzte. IV. Sekt. f. innere Medizin: Lebercirrhose; Antifebrin, Antipyvrin u. Thallin bei Fiebernden; Antifebrin u. Naphtha be Scwindsüchtigen; Acholie; Muskelatrophie; katarrh. Pyelitis; Anti⸗ febrin u. Anilin gegen Schwindsucht; Urethan. V. Sekt. Pharmakologie ꝛc.: Entwickelung der E ektrotherapie; bpdroelektrish Bäder; Strychnin; Alkohol⸗Antidot; Jodoformtod; Zerstäubungs inhalator bei Lungenschwindsucht. Geheimmittelunwesen. Ver⸗ mischtes. 5

Evangelisch⸗Lutherisches Gemeindeblatt für d1 gebizdeten Glieder der ev ngelischen Kirchen. (Leipir, Fr. Wilh. Grunow., Nr. 12. Inhalt: Sein Kreuz. Aus der Geschichte des Mariendienstes: I. Am Ausgange des Mittelalters. Kirchenideale und Kirchenreformen: 4. Bevschlag. Roms Macht⸗

grbot und die Unbotmaßigkeit seiner Gläubigen. Die evangelischer

Freiwillige Krankenpflege

Schulen in Oesterreich. 1 sb Wie si

Aus der Heidenmission: Missionskonferenzen. ändern. Gute Botschaft aus China.

†*9q nahe Berührung kommen, eine gesetzliche Regelung zu

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Berlin, Montag, den 14. März

e Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen S

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taats⸗Anzeiger. 1882.

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8 eichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ don Rei Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegen⸗

2. zuc gan en: 8 4 aden. euge 8 von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

n Wilhelm,

von Preußen ꝛc. sti

nnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des zcsraths und des Reichstages. 8 folgt:

(Eb⸗, Trink⸗ und Kochgeschirr sowie Flüssigkeitsmaße dürfen nicht

V 1) ganz oder theilweise aus Blei oder einer, in 100 Gewichts⸗

lum mehr als 10 Gewichtstheile Blei enthaltenden Metalllegirung

migt. einer in 100 Gewichtstheilen mehr als einen Gewichts⸗ Blei enthaltenden Metalllegirung verzinnt oder mit einer in 100 ichtstheilen mehr als 10 Eewichtstheile Blei enthaltenden Metall⸗ r Email oder Glasur versehen sein, welche bei halbstündi⸗ Kochen mit einem in 100 Gewichtstheilen 4 Gewichtstheile Essig⸗ Fathaltenden Essig an den letzteren Blei abgeben. 8— Zur Verfertigung von Bierdruckvorrichtungen. sowie von Siphons zblensäurehaltige Getränke dürfen nur Metalllegirungen ver⸗ d werden, welche in 100 Gewichtstheilen nicht mehr als einen rictstheil Blei enthalten.

Zuor Herstellung von Mundstücken für Saugflaschen, von Warzen⸗ zn und Trinkbechern darf blei⸗ oder zinkhaltiger Kautschuck nicht wendet sein. 8 1“ b

Das gleiche Verbot findet auf Schläuche für Bierleitungen mit MaFgabe Anwendung, daß zinkhaltiger Kautschuck nur bei Schläuchen Bierdrackvorrichtungen ausgeschlossen ist.

Zur Herstellung von Spielwaaren darf bleihaltiger Kautschuck zt verwendet sein.

Nahrungs⸗ und Genußmittel dürfen nicht unter Verwenduna Geschirre oder Gefäße hergestellt, verpackt oder aufbewahrt sein, ze ganz oder theilweis aus Metall oder Metalllegirungen der im 1 Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Art verfertigt, oder auf der Innen⸗ mit einem Metallüberzug oder Bindemittel der im §. 1 Absatz 1 Pbezeichneten Art oder mit Email oder Glasur der im §. 1 8 1 Nr. 3 bezeichneten Art versehen sind. Ingleichen dürfen zur brung und Verpackung von Nahrungs⸗ oder Genußmitteln Feszße mit blei⸗ oder zinkhaltigen Kautschuckverschlüssen oder in welchen sich Rückstände von bleibaltigem Schrote be⸗ mn oder solche Metallfolien verwendet sein, welche in 100 Gewichts⸗ jm mehr als einen Gewichtstheil Blei enthalten. Das Verbot rect sich jedoch nicht auf die Verwendung von Metallfolien zur stllung von Kapseln auf verschlossenen Gefäßen.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft

d bestraft:

h) wer Gegenstände der in den 8§. 1 bis 3 bezeichneten Art daselbst getroffenen Bestimmungen zuwider gewerbsmäßig

tellt;

2) wer Gegenstände, welche den Bestimmungen in den §§. 1 bis 3

der hergestellt, aufbewahrt oder verpackt sind, gewerbsmäßig ver⸗ oder feilhält; 6 3

3) wer Bierdruckvorrichtungen der im §. 1 Absatz 2 und §. 2

ichneten Art zur Leitung gewerbsmäßig verwendet.

Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher zur Herstellung von rungs⸗ oder Genußmitteln bestimmte Mühlsteine an der Mahl⸗ mit Blei oder bleihaltigen Stoffen ausbessert oder derartig gebesserte Mühlsteine zur Herstellung von Nahrungs⸗ oder Genuß⸗ teln verwendet. 6

Neben der in den §§. 4 und 5 vorgesehenen Strafe kann auf siehung der Gegenstände, welche den betreffenden Vorschriften idrer hergestellt, verkauft, feilgehalten oder verwendet sind, sowie vorschriftswidrig ausgebesserten Mühlsteine erkannt werden.

It die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person t ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt

89

Leill.

Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nah⸗ zmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 8 Reichs⸗Gesetzbl. S. 148) bleiben unberührt. Die Vorschriften en §§. 16, 17 desselben finden auch bei Zuwiderhandlungen gegen

Verschriften des gegenwärtigen Gesetzes Anwendung.

Jin Kraft.

Dieses Gesetz tritt am . . .. Begründung 86 Eß⸗ Trink⸗ und Kochgeschirr, überhaupt alle Geräthe, Gefäße Umhüllungen, welche zur Herstellung, Aufbewahrung oder Ver⸗ dung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln dienen, werden unter Um⸗ von ihrem Inhalte angegriffen und geben Bestandtheile an emn ab. Dieser Vorgang kann erfahrungsgemäß die menschliche -ndheit gefährden, wenn die bezeichneten Gegenstände in Folge r ungeeigneten Art ihrer Herstellung oder Behandlung solche fe enthalten, welche schon in verhältnißmäßig kleinen Mengen noheitsschädlich zu wirken im Stande sind. Andere Geräthschaf⸗ „wie die Mundstücke von Saugflaschen, die Warzenhütchen und leichen, können bei einer derartigen Beschaffenheit dem mensch⸗ n Organismus auch unmittelbar durch die Berührung mit dem 22 gesundheitsschädliche Bestandtheile zuführen. Namentlich ist es die Verwendung von Blei, welche eine sorg⸗ Heachtung erfordert. Blei, ohne oder mit Beimengung anderer alle. wird, ebenso wie seine Verbindungen, zu den gedachten 5 sei es als ausschließliches Material oder als Bestandtheil Glasur, Email, Loth, Kitt, Kautschuck und dergleichen häufig cßt. Unter gewissen Bedingungen greifen manche Speisen und Ge⸗ ke durch ihre Bestandtheile (z. B. die in Essig, Wein, saurer c, alter Butter, Käse, Sauerkraut u. s. w. enthaltenen orga⸗ Säuren, ferner Kochsalzlösung), ja selbst das gewöhnliche sje, besonders wenn es Gase in Lösung enthält oder abwechselnd Luft die Metallfläche berührt, die bleihaltigen Gegenstände an nehmen daraus Blei auf. Bisweilen führen auch mechanische gürkungen zur Verunreinigung mit Blei. So ist eine bekannte krung, daß der Inhalt von Flaschen, welche mit Hülfe von Blei⸗ Pereinigt sind, bleihaltig wird. 8 as Blei äußert seine gesundheitsschädliche Wirkung in tückischer ge, indem es ohne warnende Erscheinungen lange Zeit in den cllichen Organismus eingeführt werden kann, ehe die Vergiftun age tritt. Sowohl durch die experimentelle Forschung als au die praktische Erfahrung ist untrüglich festgestellt, daß Gebrauchs⸗ stände, selbst wenn ihr Bleigehalt ein sehr geringer ist, noch abgeben können. Diese Thatsache rechtfertigt in Anbetracht der naheitsschädlichkeit des Metalls das Verlangen, daß dem Handel Verkehr mit bleihaltigen Gegenständen, welche mit dem mensch⸗ Organismus oder den für denselben bestimmten Speisen und

sehr häufig Zinkoryd verwendet. Le ——2 Verbältnissen hinsichtlich seiner

schuck, soweit letzterer zur Fabrikation der Saugflaschen⸗Mundstücke un Warzenhütchen dient, verboten werde.

schuck können unter den, bei ihrem dingungen zuweilen an ihren Inhalt Zinkoxyd

Metallgehalt dieser Kautschuckwaaren zu beschränken. vorzubeugen.

und berücksichtigt

schaften noch ein schwer zu ersetzendes Material ist.

Nahrungsmitteln, Gesetzbl. S. 145), hat bereits in den §§. 12, Herstellung und den Vertrieb von gesundheitswidrig beschaffenen Eß⸗ Trink⸗ und Kochgeschirren und Spielwaaren strafbar erklärt. Wenn nichtsdestoweniger dieser Gegenstände noch s wendung von Blei

auch

besondere Vorschriften zu dies vornehmlich darauf zurückzuführen, daß manche werbszweige in Folge einer ungleichen Beurtheilung, bei der allgemeinen Fassung des Beschaffenheit ihrer Erzeugnisse und Waaren von Störungen des Geschäftsbetriebes ausgesetzt sehen.

Gewerbetreibenden erwünscht, bestimmte und klare Zink,

darf.

gleichfalls dem Menschen, Vermittelung des Genusses

einbegriffen sind oder nicht. Feüig eset gg. Bierdruckvorrichtungen, Siphons für kohlensäure⸗ altige Getränke, Metallhüllen für Nahrungs⸗ und Genußmittel, usbesserungsmaterial für Mühlsteine, ferner verschiedene Kautschuck⸗ waaren, wie Saugflaschen⸗Mundstücke, Warzenhütchen, Schläuche für Bierdruckvorrichtungen, Verschlüsse für Aufbewmahrungsgefäße. Endlich gehören hierher auch Gefäße, namentlich Glasflaschen, in welchen sich in bleihaltige Rückstände befinden. Im Einzelnen ist zu den Bestimmungen des Entwurfs Folgendes

zu bemerken. Zu §. 1.

Wenngleich erfahrungsmäßig manche Speisen und Getränke auch

aus Zinnbleilegirungen von hohem Feingehalte unter Umständen noch Blei aufnehmen, so kann doch eine Vorschrift, durch welche die Ver⸗ wendung bleihaltigen Zinns zur Herstellung von Eß⸗, Trink⸗ oder Kochgeschirr schlechthin verboten wird, nicht in Aussicht genommen werden. Zu einer solchen Maßregel liegt vom hygienischen Stand⸗ punkte aus ein Bedürfniß nicht vor, da durch den Uebergang von Blei aus den Speise⸗ und Trinkgeräthen in die Nahrung eine Störung der Gesundheit nur dann verursacht werden kann, wenn dem menschlichen Organismus das Blei fortgesetzt in einer nicht allzu geringen Menge zugeführt wird. Die Gesundheitspflege muß in ihren An⸗ sprüchen sich von dem Gesichtspunkte leiten lassen, daß die Angreifbarkeit der bleihaltigen Gegenstände je nach Art ihrer Benutzung eine verschiedene ist, und daß zum Beispiel das Kochen, die längere Berührung, die Mitwirkung der Luft (bezw. von Sauerstoff und Kohlensäure), eine saure oder salzige Beschaffen⸗ heit oder der feuchte Zustand des Inhalts u. s. w. die Abgabe von Blei wesentlich begünstigen. Man bat daher an das verzinnte, emaillirte und glasirte Geschirr, an Bierdruckvorrichtungen, Siphons, Metallfolien und dergleichen, wegen der beim voraussichtlichen oder bestimmungsmäßigen Gebrauch obwaltenden Bedingungen höhere An⸗ sprüche zu stellen, als an Gegenstände, bei deren Benutzung die er⸗ wähnten, dem Angriffe günstigen Faktoren nicht in gleichem Grade mitwirken. Bei den Flüssigkeitsmaßen kann der Umstand, daß die⸗ selben nicht jedesmal nach dem Gebrauche mit der nöthigen Sorgfalt gereinigt werden, zur Folge haben, daß die darin zurückbleibenden Reste von sauren oder zur Säuerung geneigten Lebensmitteln Blei aufnehmen und daß dieser Bleigehalt bei einer späteren Benutzung des Gemäßes in den Inhalt übergeht. Was die gegenwärtige Gesetzgebung anlangt, so sind in Preußen über das Eß⸗, Trink⸗ und Kochgeschirr allgemein gültige Bestimmungen nicht getroffen; in Württemberg und Hessen besteht ein generelles Verbot des Verkaufens oder Feilhaltens von gesundheitswidrigen Ge⸗ räthen dieser Art; in Bavern, Königreich Sachsen und Baden sind ziffermäßige Vorschriften über die Herstellungsart in Kraft. So läßt man in Bayern für Geschirr aus Zinnbleilegirungen ½ Blei (= 12 ½˖ %), in Sachsen (= 91 ⁄1½8 %), in Baden ½ (= 33 ½ %) zu, indem dieselbe Norm zugleich für das Verzinnungsmaterial gilt. Im Uebrigen fehlt es sowohl für die Verzinnung als auch für das Loth an einer festen gesetzlichen Beschränkung des Bleigehaltes, ebenso wie für Email und Glafur die Ver⸗ wendung eines bleihaltigen Materials nicht ausdrücklich verboten ist. Die Verordnungen für Bayern, Württemberg, Baden und Hessen unter⸗ sagen in dieser Hinsicht nur im Allgemeinen die Anfertigung von Ge⸗ räthschaften, aus welchen die darin zubereiteten oder aufbewahrten Speisen und Getränke fremdartige der Gesundheit schädliche Bestand⸗ theile aufnehmen können.“) In Oesterreich**) sind Speisegefäße aus Blei oder aus mit Blei versetztem Zinn gänzlich verboten; er ist die Verwendung von bleihaltigem Zinn zur Herstellung und zum *) Auf Grund von Vorschlägen der seiner Zeit von Reichswegen zur Regelung des Verkehrs mit Milch berufenen Sachverständigen⸗ Kommission (1882) ist in Preußen durch Ministerialverfügung vom 28. Januar 1884 den Landesbehörden zur Berücksichtigung bei einer eventuellen Regelung des Milchverkehrs durch Polizei⸗Verordnung unter Anderem empfohlen worden, für das Aufbewahren der Milch die Verwendung von Gefäßen aus Kupfer, Messing, Zink, Thon mit schlechter Glasur, Gußeisen mit bleihaltigem Email zu verbieten. Eine über den gleichen Gegenstand in Baden am 17. Juni 1884 er⸗ lassene Verordnung untersagt nur die Benutzung von Gefäßen aus Zink und Kupfer zum Ausmessen und Aufbewahren der Milch.

erde.

Bei der Herstellung von Kautschuckwaaren wird neben Bleioxyd Letzteres steht zwar unter den ge⸗ . Bedeutung als Gift weit inter dem Blei zurück. Wegen der sehr geringen Widerstandsfähig⸗ keit, welche der kindliche Organismus, zumal im Säuglingsalter, gegenüber äußeren Einflüssen zeigt, ist es aber als ein Gebot der Vorsicht anzuerkennen, daß auch der Zusatz von Zinkorpd zum Kaut⸗

. Die Schläuche von Bierdruck⸗ leitungen, sowie die Trinkbecher und die Flaschenverschlüsse aus Kaut⸗ Gebrauch obwaltenden Be⸗ 1 in Mengen abgeben, welche gesundheitsschädliche Wirkungen hervorzurufen geeignet sind. Es erscheint daber angezeigt, auch hinsichtlich des Zinkoryds den

Der Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, den dargelegten Gefahren Er lehnt sich, soweit thunlich, an die zur Zeit in den einzelnen Bundesstaaten in Geltung befindlichen Bestimmungen an ind im Uebrigen nicht ausschließlich die Ansprüche der Gesundheitspflege, sondern trägt nach Möglichkeit auch den in Betracht experimentelle Ermittelungen gestützt, als begründet anzusehen sind. kommenden gewerblichen Interessen im Hinblick darauf Rechnung, daß das Blei bei der Herstellung mancher der in Rede stehenden Geräth⸗

Das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit enußmitteln und Gebrauchsgegenständen (Reichs⸗ 13 und 14 die

ausdrücklich für hinsichtlich ein Bedürfniß besteht, über die Ver⸗ erlassen, so ist

Ge⸗ welche Nahrungsmittelgesetzes die Seiten der Sachverständigen und der Gerichte erfahren kann, sich empfindlichen Zur Beseitigung dieser Rechtsunsicherh it erscheint es im Interesse der betheiligten Vorschriften darüber zu erlassen, ob und in welchem Umfange Blei, beziehungsweise zur Herstellung der fraglichen Gegenstände verwendet werden Abgesehen hiervon ist zu berücksichtigen, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Mai 1879 nach ihrem Wortlaut auf gewisse Gegenstände nicht Anwendung finden, welche bei ihrem Gebrauch sei es durch direkte Berührung, oder durch von Speisen und Getränken, schädlich werden können, sowie daß bei einer Reihe anderer Geräthschaften Zweifel darüber bestehen, ob sie in den im Gesetze genannten Gruppen mit In dieser Beziehung sind zu erwähnen:

Folge der Anwendung von Bleischrot bei der Reinigung

Verzinnen von Koch⸗ oder Eßgeschirr noch besonders unter Strafe gestellt. Auch ist die Bereitung oder Aufbewahrung von Speisen in schlecht glasirten oder emaillirten Gefäßen verboten. Für die Stadt Paris “**) besteht die Anordnung, daß die Zinngefäße zur Herstellung, Aufbewahrung, Verpackung und Zumessung von Nahrungsmitteln und nicht mehr als 10 % Blei oder andere Metalle enthalten ürfen.

d Im Deutschen Reiche sind für die Beschaffenheit der Flüssigkeits⸗ maße einheitliche Vorschriften schon durch die unterm 6. Mai 1871 (Beilage zu Nr. 23 des Reichs⸗Gesetzblatts erlassene Nachtrags⸗ bestimmung zu §. 7 der Aichordnung vom 16. Juli 1869 gegeben worden. Hierbei waren jedoch für die Festsetzung des Legirungsver⸗ hältnisses hauptsächlich aichtechnische Erwägungen in Bezug auf die erforderliche Festigkeit des Materials und auf den Schutz gegen die Veränderung des Rauminhaltes maßgebend. Nach dieser Bestimmung dürfen Flüssigkeitsmaße nicht weniger als reines Zinn, mithin höchstens 164 6 % Blei in ihrer Masse enthalten. Diese Vorschrift hat zwar den aichtechnischen Ansprüchen bisher genügt, jedoch vom sanitären Standpunkt aus Einwendungen erfahren, welche, auf

Der vorliegende Entwurf schlägt auf Grund eingehender neuerer, namentlich 24 im Kaiserlichen Gesundheitsamt angestellter Unter⸗ suchungen vor, daß Flüssigkeitsmaße sowie Eß⸗, Trink⸗ und Koch⸗ geschirre weder ganz noch theilweis aus Blei oder einer in 100 Ge⸗ wichtstheilen mehr als 10 Gewichtstheile Blei enthaltenden Metall⸗ legirung angefertigt werden dürfen. In gewerblicher Hinsicht stehen „seiner solchen Vorschrift Bedenken nicht entgegen; denn das Zinn⸗ geräth, welches derzeit an sich schon mehr und mehr durch Gegen⸗ stände aus Eisen, Thon, Glas u. s. w. verdrängt ist, kann auch bei einer Beschränkung des Bleigehalts auf 10 % ohne Schwierigkeiten bergestellt werden, ohne dadurch eine Preissteigerung zu erleiden, welche gegenüber den zu erreichenden sanitären Vortheilen ins Gewicht fallen könnte.

An das zur Verzinnung von Eß⸗, Trink⸗ und Kochgeschirr zu verwendende Metall sind bezüglich des Bleigehaltes, wie bereits hervorgehoben ist, erheblich strengere Anforderungen zu stellen, als an dasjenige, welches zur Verfertigung des Geschirrs selbst dienen soll. Für die Industrie ist dies mit Nachtheilen nicht verknüpft. Es handelt sich bei der Verzinnung nur um geringe Quantitäten, so 8 die durch die Verwendung reinen Zinns bedingte Preiserhöhung no weniger in Betracht kommt, wie beim Zinngeschirr.

Da auch zur Verzinnung aus technischen Gründen ein Bleizusatz nicht nothwendig ist und schon jetzt vielfach reines Handelszinn benutzt wird, so erscheint es unbedenklich, die Verwendung von Zinnblei⸗ legirungen, wie im Entwurf geschehen, zu verbieten. Uebrigens liegt es auch im eigenen Interesse der Fabrikanten, bei der Verzinnung Bleizusätze thunlichst fern zu halten, weil die letzteren den silber⸗ aͤhnlichen Glanz des reinen Zinns beeinträchtigen und den Waaren ein bläulich⸗graues Ansehen geben, so daß sie vom Publikum weniger begehrt werden. Der Entwurf läßt indessen eine Toleranz von einen Prozent zu, weil selbst reines Handelszinn, wie das Bankazinn, geringe Verunreinigungen mit Blei aufweist, deren Beseitigung das Metall außerordentlich vertheuern würde, indem zum Beispiel nach 'einer Handelsnotiz vom Februar 1887 ein Kilogramm Bankazinn 2,20 ℳ, ein Kilogramm chemisch reines Zinn „granulirt“ 4,50 ℳ, und „praͤ⸗ zipitirt“ 6,00 kostete.

Was das zur Löthung von Geschirr dienende Metall betrifft, so würde es an sich ebenfalls wünschenswerth sein, bleihaltiges Zinn gänzlich auszuschließen. Allein technische Rücksichten nöthigen dazu, den Maximalgehalt an Blei, entsprechend der unter Nr. 1 für das Zinngeschirr getroffenen Bestimmung, auch hier auf 10 % festzusetzen. Das Loth würde bei einem geringen, rtwa 3⸗ oder 5 prozentigen Bleigehalte so schwerflüssig sein, daß die Löthung, wenn sie sorgfältig geschehen soll, weit schwieriger auszuführen wäre; zu gewissen Ver⸗ wendungszwecken, wie beispielsweise zum Verschließen von Konserven⸗ büchsen, würde sich ein derartiges Loth wegen seiner hohen Schmeliz⸗ temperatur überhaupt nicht eignen. Eine große Besserung gegen den bisherigen Zustand wird schon durch die im Entwurf gezogenen Grenzen erreicht werden, da zur Zeit die Anwendung eines blei⸗ reichen Lothmaterials von 16 bis 30 % die Regel bildet und an Konservenbüchsen sogar ein bis 50 % Blei enthaltendes Loth ge⸗ funden wird.

Wenn es auch an sich ausführbar ist, jeden Bleigehalt bei Email und Glasur zu vermeiden, so würde doch ein unbedingtes Verbot in dieser Richtung sich nicht rechtfertigen lassen. Die Töpfer sind, wenn sie konkurrenzfähig bleiben wollen, darauf angewiesen, zum irdenen Geschirr den Thon in derjenigen Qualität zu nehmen, in welcher er in der Nähe des Fabrikationsortes gefunden oder doch ohne zu großen Kostenaufwand aus einer benachbarten Gegend bezogen werden kann. Da nun die geringeren Thonsorten, welche reich an Kalk und Eisen, aber arm an Kieselsäure und Thonerde sind, beim Brennen die für bleifreie Glasuren erforderlichen hohen Temperaturen nicht vertragen, so sind die Töpfer häufig gezwungen, sich der leichter schmelzbaren Bleiglasuren zu bedienen. Letztere verleihen dem Geschirr,

wenn sie mit der nöthigen Umsicht, und nöthigenfalls

wiederholt, eingebrannt werden, keine gesundheitsschädlichen

Eigenschaften, weil dann das in der Glasurmasse enthaltene Blei mit

dem Thon hinreichend unlösliche Silikate bildet. Nur wenn die

Menge des verwendeten Bleies im Verhältniß zum Kieselerdegehalt

des Thones zu groß oder das Geschirr nicht gar gebrannt ist, kann

bei der Benutzung des letzteren ein Uebergang von Blei in den Inhalt

des Gefäßes stattfinden. Derartig schlecht gearbeitetes Geschirr soll

nach dem Entwurfe nicht mehr vertrieben werden dürfen. Die blei⸗

freie Emaillirung des Eisengeschirrs ist zwar heutzutage anscheinend

mit erheblichen technischen Schwierigkeiten ebenfalls nicht mehr ver⸗

knüpft. Nichtsdestoweniger sieht der Entwurf im Interesse der

Industrie davon ab, die Verwendung von bleihaltigen Emaillen un⸗

bedingt zu untersagen, da den Ansprüchen der Gesundheitspflege

Genüge geleistet ist, wenn vom Verkehr nur das schlecht emaillirte

Geschirr ausgeschlossen wird, welches beim Gebrauch Blei in merk⸗

licher Menge abgiebt.

Damit diese Anforderung an die Beschaffenheit des emaillirten und des glasirten Geschirrs sich bei Ausführung der gesetzlichen Be⸗ stimmung nicht ungleichmäßig gestalte, ist im Entwurf unter An⸗ lehnung an diejenigen im Haushalt vorkommenden Verwendungsarten, bei welchen eine Lösung von Blei besonders leicht stattfinden kann, vorgeschrieben, daß das Geschirr nur dann zu beanstanden ist, wenn es bei halbstündigem Kochen mit einem in 100 Gewichtstheilen 4 Ge⸗ wichtstheile Essigsäure enthaltenden Essig (dem üblichen Handelsessig) an den letzteren Blei abgiebt.

Strengere Vorschriften sind bezüglich der Bierdruckvorrichtungen und der Siphons für kohlensäurehaltige Getränke erforderlich, weil der starke Kohlensäuregehalt der Flüssigkeiten, zu deren Aufnahme diese Geräthe bestimmt sind, geeignet ist, den Uebergang von Blei erheblich zu befördern. Einzelne Bundesregierungen haben sich bereits veranlaßt gesehen, die Verwendung bleihaltiger Legirungen zu Bier⸗ druckvorrichtungen allgemein zu untersagen. Der Entwurf enthält die gleiche Vorschrift, jedoch ist aus den bereits entwickelten Gründen auch hier eine Toleranz von 1 % Blei zugelassen. Technische Be⸗

*) Ordonnance du Préfet de police vom 15. Juni 1862 Artikel 23 (nach Rapport général sur les traraux du Conseil

**) Erlaß vom 23. Juli 1829 und §. 406 bezw. §. 407 des Strafgesetzes. b

d'hygiene publique 1862 1866. Paris 1870. Seite 24

und 25).

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