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wrn n ;re A. aor eesa,n
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denken in Hinsicht der Ausführbarkeit stehen dieser Forderung nicht
entgegen.
Zu §. 2.
Bei der Fabrikation von Kautschuckwaaren werden zu gewissen Zwecken (Vermehrung der Masse oder des Gewichts, destimmten Farbe ꝛc.) nicht selten Verbindungen von 1 dem zu vulkanisirenden Material zugesetzt. Im Kautschuck sind jedoch nicht, wie früher angenommen wurde, die Metallsalze in dem Maße bei der Benutzung von sei es direkt, oder durch Vermittelung von Speisen und Getränken — in den menschlichen Orga⸗ nismus zu gelangen. In einzelnen Bundesstaaten ist aus diesem Grunde bereits die Verwendung von blei⸗ und zinkhaltigem Kautschuck durch Warnung oder Verbot beschränkt worden; die hierauf bezüglichen An⸗ ordnungen erstrecken sich namentlich auf die Saugflaschenmundstücke, Warzenhütchen und Schläuche für Bierdruckvorrichtungen.
eingeschlossen, daß sie außer Stande wären, Kautschuckgegenständen sich zu losen, und —
2
wurf schließt sich diesem Vorgange an und faßt neben den genannten Gegenständen auch noch die Trinkbecher, Bierleitungen, die Spiel⸗ waaren sowie im §. 3 auch die Verschlüsse von Einmachegläsern und
an Bierflaschen ins Auge. In Berücksichtigung der Seite geltend gemachten Wünsche ist jedoch für die
Bierleitungsschläuchen und Spielwaaren von einem Verbot der Ver⸗ wendung des zinkhaltigen Kautschucks mit Rücksicht auf die geringere
Schädlichkeit des Zinks abgesehen worden. Zu §. 3.
2
Der Entwurf will in §. 3 Geschirre und Gefäße, welche aus Metallen oder Metalllegirungen der in §. 1 Absatz 1 Nr. 1 bezeich⸗ der Innenseite mit einem der Vor⸗
nicht entsprechenden Metallüberzuge sind, von dem Gebrauch bei der Her⸗ stellung, Aufbewahrung und Verpackung der zum Verkauf bestimmten ß Die Bestimmung gilt Trink⸗ und Kochgeschirr, sondern auch allen den vorgedachten
neten Art hergestellt oder auf schrift des §. 1 Absatz 1 Nr. 2 oder Bindemittel versehen
Nahrungs⸗ und Genußmittel ausschließen. nicht blos dem Eß⸗, sonstigen Geräthen
Zwecken Verwendung
und Gefäßen, welche zu finden, und zwar sowohl
lande als auch den im Auslande verfertigten. Namentlich fallen unter s bei welchen strenge Vorschriften um weil die Nahrungs⸗ und Genußmittel oft selbst Jahre lang verwahrt bleiben und die längere Berührung der Konserven mit dem Metalle die Blei⸗ aufnahme begünstigt. Jedoch ist die Forderung einer den Vorschriften des §. 1 entsprechenden Verzinnung bezw. Löthung auf die Innenseite
den §. 3 die Konservenbüchsen, deswillen angezeigt erscheinen, darin in der Regel Monate,
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
im Weiteren verbietet der
Erzielung einer Kautschuckverschlüssen. Blei oder Zink tänden und in
Benutzun
Die Metallfolien schützen die unreinigung und g
Der Ent⸗
der Schnupfttaback, in Folge Umhüllung ohne Weiteres Kaffeesurrogate, verhalten sich different, namentlich so
Verpackung noch unversehrt
von technischer Herstellung von
säuern und dann unter Beihülfe wirken. Die üblen Erfahrungen,
Bundesstaaten bereits zu eins
gen untersagt worden.
den im In⸗ gleichen zwischen der
zuschließen. Allein Folien noch die Anwendung stehenden Zwischenlage einen Es sind Fälle bekannt solchen Vorsicht eine
8 8
der Gefäße zu beschränken, da nur diese mit den Nahrungs⸗ und
Lela 1 Zeit in Berührung kommt. Genußmitteln während längerer 34 n e Pufbewahrung und Ver⸗
ßmitteln in Gefäßen mit blei⸗ oder in Gefäßen mit Bleischrot⸗Rück⸗ etallfolien, wenn letztere mehr als 1 % Blei ent⸗ halten. Gegen die Verwendung von blei⸗ oder zinkbaltigen Kautschuck⸗ verschlüssen sprechen die oben (zu §. 2) bezüglich anderer Gebrauchs⸗ gegenstände aus Kautschuck ausgeführten Bedenken. eerbot von Gefäßen, in welchen sich Rückstände von bleihaltigem Schrote befinden, soll einem leichtfertigen Vorgehen bei der Verwen⸗ dung von Bleischrot zum Reinigen von
ierdurch schon wiederholt Bleivergiftungen veranlaßt worden sind. 6 Waaren vor Feuchtigkeit und Ver⸗
eben ihnen ein gefälliges Aussehen, sie sind daher sehr beliebt, erweisen sich aber, wenn sie unter Zusatz von Blei her⸗ gestellt sind, als gesundheitsgefä welche man in Metallfolien zu ver
packung von Nahrungs⸗ und Genu
hrlich. packen pflegt, ihrer chemischen stark an.
ange vist; wenn packte Waaren in Gebrauch genommen sind und etwa gar in feuchter Lufr aufbewahrt werden, kann der Inhalt Feuchtigkeit anziehen, auch der Luft auf die Metallhülle ein⸗ welche mit bleihaltigen Metallfolien wiederholt vor Jahren schon gemacht worden sind, haben in mehreren
Fraͤnkenden Vorschriften Anlaß gegeben; namentlich ist die Verpackung von Schnupftaback in solchen Umhüllun⸗ Die Herstellung bleifreier Metallfolien stößt in technischer Hinsicht nicht auf Schwierigkeiten, wenn die Toleranz von 1 % auch hier zugestanden wirre.—
Es könnte in Frage kommen, ob nicht ein Zinnüberzug an der Innenseite der Folie oder eine Zwischenlage von Papier und der⸗ metallischen Umhüllung und dem verpackten Gegenstande genügt, um die Gefahr eines Uebergangs von Blei aus ⸗- ß die in dieser Hinsicht angestellten Ermittelungen haben zu dem Ergebnisse geführt, daß weder die Verzinnung der einer aus wirksamen Schutz darbieten geworden, in Verunreinigung von
Deffentlicher Anzeiger.
besonders von
Das Verbot der
Flaschen entgegenwirken, da
Von den Genußmitteln, reifen manche, wie usammensetzung die Andere, wie gewisse n; zwar an und für sich in⸗ zweckmäßig, sie lufttrocken sind und ihre aber derartig ver⸗
sich dann das
Material be⸗ sein wird. kann. welchen trotz einer
Genußmitteln,
anderem
Kapseln, welche auf verkorkte oder sonst verschlossene Gefäße oder Liqueurflaschen, Fleischextraktbüchsen u. s. w.) zur besseren d wahrung derselben beben äußere Einwirkungen gepreßt werden, jg⸗ Ausnahme zu ma
Nothwendigkeit eines f
Taback, mit Blei durch die Uns
weifellos entstanden war. Eine derartige doppelte wei sich aber jedenfalls von dem Augenblicke an, wo dees öffnet und in Gebrauch genommen werden, als wirkungsloz . dann die Bedingungen des Angriffs, wie bereits angedeutet, st; heblich günstiger gestalten, und Bleiaufnahme vorbereiten. Zu Gunsten der aus Blei oder Zinnbleilegirungen bergeie
zugleich mechanische Einflüße
199 1
en, da die Erfahrung in dieser Hinsicht af
anitären Schutzes nicht hinweist. Zu §. 5
In einigen Theilen des Reichs, namentlich in Elsaß⸗Lothrd⸗ werden die Mühlsteine an der Mahlfläche nicht selten mit Blei 1 bleibaltigen Stoffen ausgebessert. Während des Mahlprozesses Blei dem Mehl mit und kann, wie erfahrungsas feststeht, bei denjenigen Personen, welche die aus solchem Mekl; fertigten Backwaaren genießen, Vergiftungen hervorrufen. Es erg, jenem weder vom hpogienischen noch . Standpunkt aus zu rechtfertigenden Verfahren durch ein dins Verbot entgegenzutreten. 8
In Elsaß⸗Lothringen ist bereits durch Ministerial⸗Verfügm. Verwendung von Blei und bleihaltigen Stoffen zur Ausbesn von Mühlsteinen untersagt. .
vom technf⸗
Zu §§. 4, 6, 7 und 8.
In §. 4 sind die erforderlichen Strafandrohungen enthalten den §§. 6 und 7 sind in Anlehnung an die Vorschriften des Nahra mittelgesetzes näbere Vorschriften über die Einziehung der vorsches widrig hergestellten Gegenstände, über die Veröffentlichung der erze den Strafurtheile und über die Verwendung der auf Grund Gesetzes auferlegten Geldstrafen getroffen. Außerdem ist im §. 1 Vermeidung von Zweifeln ausdrücklich hervorgehoben, daß die schriften des Nahrungsmittelgesetzes durch das gegenwärtige 64 nicht berührt werden.
Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Entwurf er stimmter Zeitpunkt nicht angegeben, da die Festsetzung desselbe; dem Zeitpunkte der Verabschiedung des Gesetzes abhängig zu mz Hierbei wird darauf Rücksicht zu nehmen sein, das betheiligten gewerblichen Kreisen genügende Zeit bleibe, um sit der Fabrikation auf die neuen Vorschriften einzurichten und mi vorhandenen Waarenbeständen zu räumen.
6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
9. Theater⸗Anzeigen. 10. Familien⸗Nachrichten.
In der Börsen⸗Beilage.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[62066] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Karl Gelewsky, am 3. Juni 1853 zu Hernstadt, Kreis Guhrau, geboren, welcher sich verborgen bält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholten einfachen und schweren Diebstahls in den Akten IV. J. 11/87 verhängt. 1 1
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 9. März 1887. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II.
Beschreibung: Größe 1,66 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Bart, schwarzer Schnurrbart und Fliege, Backenbart ist im Entstehen, Augen braun, Zähne vollständig, Gesicht rund, Gesichtsfarbe ge⸗ sund (etwas roth). 8 [62068] Steckbrief.
Gegen den am 20. April 1864 zu Münsterberg, Reg.⸗Bez. Breslau, zuletzt in Naumburg a. S. wohnhaft gewesenen Müller Paul Hermann Klemenz, welcher fluͤchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Sachbeschädigung 3
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Naumburg a. S. abzuliefern.
Naunmburg a. S., den 8. März 1887.
Königliches Amtsgericht.
[62065] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen die verehelichte Kaufmann Zoellner, Hedwig, geb. Reinack, wegen Unterschlagung in den Akten U. R. II. 81/84 unter dem 15. Februar 1884 erlassene Steckbrief wird erneuert. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 9. März 1887. Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter. 8
[62064] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der gegen den Kaufmann Max Robert Zvoellner wegen Unterschlagung in den Akten U. R. II. 81,84 unter dem 28. Januar 1884 erlassene Steckbrief wird erneuert.
Berliu, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (XW.), den 9. März 1887.
Königliches Landgericht. I. Der Untersuchungsrichter. Johl. [62069] Steckbriefs⸗Ernenerung.
Der hinter den Knecht Hermann Schulz, Sohn des Fuhrmanns Augusft Schulz zu Bernstein N.⸗M., in Zweite Beilage zu Nr. 35 unter Nr. 66 759, er⸗ lassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Berlinchen, den 9. März 1887. 8 8
Königliches Amtsgericht. 88
[62067] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Kaufmann Wüilhelm Peschke wegen betrüglichen Bankerutts unter dem 3. März
1887 in den Akten J. III c. 174. 87 erlassene Steck⸗
brief wird zurückgenommen.
Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 NW., den 7. März Deer Untersuchungsrichter 8 beim Königlichen Landgericht I. Pochhammer.
[62070]
In der Strafsache gegen den Rekruten Nathan Unmann vom 2. Bataillon Oberelsässischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 131 (Altkirch), geboren den 27. August 1864 zu Niedersept, zuletzt daselbst wohn⸗ haft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Ullmann des Vergehens gegen §. 69 des Militäar⸗ Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der
§§. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246
Militär⸗Straf⸗Gerichts⸗Ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 ℳ das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Mülhausen, den 16. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung: Mülhausen, den 18. Februar 1887. Der Landgerichtssekretär. (L. S.) Heckelmann. 88 [62113]
In der Strafsache gegen den Rekruten Joseph Graeff aus dem Bezirk des 1. Bataillons (Kirn) 7. Rheinischen Landwehr⸗Regiments Nr. 69, geboren am 11. Januar 1864 zu Beltheim, Kreis Simmern, katholisch, Ackerer, wegen Fahnenflucht, wird,
da der Angeschuldigte Graeff des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 — Nr. 1 — des Straf⸗ gesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325, — 326 — der Strafprozeß⸗ ordnung 8 zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3100,00 ℳ, in Buchstaben: Dreitausend Einhundert Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt und verordnet, daß dieser Beschluß nur durch den „Deutschen
Reichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht werde. 1
Koblenz, den 1. März 1887. 1 Königliches Landgericht, II. Strafkammer. gez. Petrvpv. Sprung. Mencke. Beglaubigt: Dahmen, Gerichtsschreiber.
[58356]
Der Schneider Carl Deibert, zuletzt in Nowawes wohnhaft gewesen, z. Z. unbekannten Aufenthaltsorts, am 5. Mai 1854 zu Dielkirchen geboren, wird be⸗ schuldigt, als beurlaubter Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben — Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des EE“
Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf
den 28. April 1887, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstr. 54, zur Henhh lee geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirkskommando zu Steglitz ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Potsdam, den 12. Februar 1887.
Regenstein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.
v. c.
20202 2 8 162230) Oeffentliche Ladung.
Der Knecht Carl Friedrich Wilhelm Gelhaar, geboren am 10. Dezember 1863 zu Schwedt, zuletzt wohnhaft zu Grimmen,
wird beschuldigt,
als Wehrpflichtiger, in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haber Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Str.⸗G.⸗B. Derselbe wird auf den 1. Juli 1887, Vormittags 12 Uhr,
“
vor die Strafkammer I. des Königlichen Landgerichts Adolf Axtmann gemäß §. 140 Ziff. 2 Str.⸗G.⸗B.
zu Greifswald zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf
Grund der nach §. 472 der Straf⸗Prozeß⸗Ordnung von dem kommission des Kreises Angermuüͤnde über die der
Königlichen Civilvorsitzenden der Ersatz⸗
Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestell⸗ ten Erklärungen verurtheilt werden.
Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald vom 19. Februar 1887 ist das Vermögen des Angeklagten zur Deckung der denselben Weise treffenden Geldstrafe und Kosten in Höhe von 300 ℳ mit Beschlag belegt.
Greifswald, 5. März 1887.
Königliche Staatsanwaltschaft.
[62072] Beschluß.
Nach Einsicht des Antrages des Königlichen Di⸗
visionsgerichts der 30. Division zu Metz vom 12. Fe⸗ bruar 1887 und des Antrags der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft hier vom 17. Februar 1887; nach Einsicht des Gesetzes vom 6. Dezember 1873, des §. 246 der Farl ta eProze⸗ördnung vom 3. April 1845 und des §. 1 des Gesetzes vom 11. März 1850; Nach gehaltener Berathung, In Erwägung, daß dem Antrage nichts ent⸗ gegensteht; aus diesen Gründen verordnet die Strafkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts den Arrestbeschlag auf das Vermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Peter Burr vom Lotbringi⸗ schen Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon (Metz) Nr. 97 aus Weißkirchen, Gemeinde Wolmünster (Kreis Saar⸗ gemünd) zuletzt wohnhaft daselbst, bis zur Höhe von 3100 ℳ Gegen Hinterlegung von 3100 ℳ wird die Voll⸗ ziehung dieses Arrestes gehemmt und der ꝛc. Burr zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. 8 Saargemünd, den 24. Fehruar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Krieger. Weber. Michaelis. Für richtige Abschrift: Saargemünd, den 21. Februar 1887. Der Landgerichts⸗Sekretär (L. S.) 1XX“
[62071] Beschluß.
Nach Einsicht des Antrags des Königlichen Divi⸗ sionsgerichts der 30. Division zu Metz vom 3. Fe⸗ bruar 1887, des Berichtes des Bürgermeisters zu Lubeln vom 14. Februar 1887 und des Antrags der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft hier vom 16. Fe⸗ bruar 1887;
Nach Einsicht des Gesetzes vom 6. Dezember 1873, des §. 246 der Militär⸗Prozeß⸗Ordnung vom 3. April 1845 und des §. 1 des Gesetzes vom 11. März 1850;
Nach gehaltener Berathun
In Erwägung, daß dem nichts entgegen⸗
steht; b Aus diesen Gründen verordnet die Strafkammer des Kaiserlichen Land⸗
gerichts zu Saargemünd den Arrestbeschlag auf das
Vermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Johann Losson, geboren zu Lubeln am 26. September 1864, zuletzt Soldat des 1. Bataillons Lothr. Landw. Reg. Nr. 128 bis zur Höhe von 3100 ℳ Gegen Hinterlegung von 3100 ℳ wird die Voll⸗ ziehung des Arrestes gehemmt und der ꝛc. Losson auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes erechtigt. Saargemünd den 21. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Krieger, Weber, Michaelis Für richtige Abschrift: Taargemünd, den 22. Februar 1887. Der Landgerichts⸗Sekretär, (L. 8.)
Jacoby. 162074) 3 Nr. 5639. Durch Beschluß der Strafkammer Gr.
Landgerichts Karlsruhe vom 22. Januar 1887 Nr. 546 wurde das im
2 Deutschen Reich besindliche Vermögen des am 30. August 1863 zu Vöͤlkersbach geborenen
und §§. 480, 326 Str.⸗P.⸗O. mit Beschlag belegt Karlsruhe, den 10. März 1887. Gr. Staatsanwalt.
(Unterschrift).
(620732 Bekanntmachung. Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserih Landgerichtes zu Zabern i. E. vom 7. März . wurde das im Deutschen Reiche befindliche Verꝛ⸗ des Franz Anton Creutzmeyer, 21 Jahre alt, 29 von Franz Anton, aus Dettweiler, zuletzt aus! selbst wohnhaft gewesen, röe n Zabern i. E., den 9. März 1887. Kaiserliche Staatsanwaltschaft.
221
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. 80 62166s’] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen de Grundbuche noch nicht eingetragenen, dem Ard⸗ Gevert Bullwinkel in Lübberstedt gehörigen, in Feldmark Lübberstedt belegenen, unter Artilt der Grundsteuermutterrolle beschriebenen Grurde
am 4. Mai 1887, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in dem Thorieck⸗ Wirthshause in Lübberstedt öffentlich meiftbes versteigert werden.
Die Grundstücke sind mit 49,35 ℳ Reinertraz;: einer Fläche von 10,4707 ha zur Grundsteutr 60 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veraens Auszug aus der Steuerrolle, etwaige Abschätn und andere die Grundstücke betreffende Nachwe gen, sowie besondere Kaufbedingungen können un Gerichtsschreiberei in den Geschäftsstunden einges
werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, sprüche, welche nicht von selbst auf den Ersteber gehen, und den für dieselben behaupteten 2 spätestens im Versteigerungstermin vor der Ir derung zur Abgabe von Geboten anzumelden, 1
falls der betreibende Gläubiger widerspricht
1
1 1
Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls der sprüche, soweit dieselben oder deren Rang nict den Mittheilungen des Grundbuchrichters den seben⸗ bei Feststellung des geringsten Gebots: erücksichtigt werden und bei Vertheilung des geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im 28 zurücktreten. 1
Diejenigen, welche das Eigenthum der Grunt beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schlut Versteigerungstermins die Einstellung des Verfan⸗ herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem 392
das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch a
Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zusc
wird
meiner
am 11. Mai 1887, Vormittags 10 Un an Gerichtsstelle verkündet werden. Hagen i. Br., den 1. März 1887 Fsönigliches Amtsgericht. Schreiber.
[62232] 1 8. Schlettstadt, den 10. März 158* n
1) Antoinette Busch, Ehefran Adeh Menrad, 2) Marie Anna 8 3) Victoria Busch, 4) Magdes Busch, 5) Marie Josephine Busch, alle früher zu Ebersmunster, zur Zeit bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort. Sie werden hiermit eingeladen, am Freitag⸗ 6. Mai 1887, um 9 Uhr Morgens, . Schreibstube sich einzufinden, um i. Zwangsvollstreckungssache, welche Herr Cerf Be Handelsmann in Dambach, gegen Sie einges bat, über die in Betracht kommenden Th insbesondere die Besitz⸗ und Eigenthumsverbhäls der Grundstücke, sowie über die Angebote, die 8 steigerungsbedingungen, die Zeit, den Ort unn
Art der Versteigerung zu verhandeln.
Der Versteigerungsbeamte. Kayser, Notar.
nenen Königliche Forstfiskus, vertreten durch die grwigliche Regierung zu Hildesbeim, kat durch Ver⸗
J r
nag vom * Fn 1887 nachbenannte Grund⸗ erworben: 3 b
8c. von dem Waldarbeiter Ernst Koch zu Dellin⸗ hausen eine 5 ³2 91 am große Fläche des Grundstücks Kartenblatt 6, Parzelle 68 der Gemarkung Dellinhausen,
2) von dem Waldarbeiter Heinrich Koch daselbst zwei, zusammen 28 2 33 am umfassende Flächen des Grundstücks Kartenblatt 10, Par⸗ zelle 51 derselben Gemarkung,
3) von der Wittwe des Halbköthners Ernst Kerl, Caroline, geb. Hengst, daselbst eine 4 a 97 am große Fläche des Grundstücks Karten⸗ blatt 10, Parzelle 51 derselben Gemarkung,
und das Aufgebot gemäß §. 501 al. 1 der Bürger⸗ liche Prozeßordnung für das Königreich Hannover dom 8. November 1850 beantragt.
Demgemäß werden Alle, welche an den vorbe⸗ nannten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ nchtliche, fideikommissarische, Pfande⸗ und andere eingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Kealberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ibre Rechte spätestens in dem auf
Freitag, den 13. Mai 1887 Mittags 12 Uhr, dor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Ter⸗ mine anzumelden. Für den sich nicht Meldenden geht im Verhältniß zum Königlichen Forstfiskus das Recht verloren.
Uslar, den 9. März 1887.
Königliches Amtsgericht. ggez. Probst. “ L. 2. Ausgefertigt: Thörl, Aktuar. 1 richtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
se2165] Aufgebot.
Auf den Antrag des Besitzers Louis Habermann zu Holländerei Grabia wird dessen Mündel, der Lischler Martin Heise, welcher im Herbst 1865 nach Odessa gegangen ist, aufgefordert, sich spätens im Aufgebotstermine den 11. Jannar 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Terminszimmer Nr. 4) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Thorn, den 8. März 1887.
Königliches Amtsgericht.
[62168] Verschollenheitsverfahren.
Nr. 3314. Vom Gr. Amtsgerichte Emmendingen purde heute folgende Aufforderung erlassen:
Landwirth Georg Friedrich Berger, Mathias Sohn, von Eichstetten hat sich im Jahre 1843 nach Amerika begeben und seither keine Nachricht von sich gegeben.
Auf Antrag seiner nächsten Verwandten wird der⸗ selbe aufgefordert, sich binnen Jahresfrist zu melden, andernfalls er für verschollen erklärt und sein zurückgelassenes Vermögen seinen muthmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben würde.
Emmendingen, den 7. März 1887. *
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. (L. S.) Jäger.
[57884] Aufgebot.
Die Erben des am 21. Mai 1841 außerehelich
geborenen, durch Urtel vom 5. Mai 1886 für todt
ecklärten Ernst Scherz werden aufgefordert, sich
spätestens zum Termin,
am 30. November 1887, Vormittags 11 Uhr,
schriftlich oder persönlich bei dem unterzeichneten
Gericht zu melden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗
sprüchen an den Nachlaß ausgeschlossen werden. Lübben, den 11. Februar 1887.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
“ “
[62236] Aufforderung. „Den nachbenannten, dem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Personen:
Anna Emilie Wilbelmine,
Laura Bertha Wilhelmine,
. Geschwister Buth, wird hierdurch bekannt gemacht, daß ihnen Antheile der Erbschaft des durch Erkenntniß des unterzeichne⸗ ten Gerichts vom 12. Februar 1883 für todt er⸗ klärten Schäfers Johann Friedrich Wilhelm Hartwig aus .”“ zugefallen sind.
Sie werden zugleich gemäß §. 465 Tit. 9 Thl I. A. L. R. anfgefordert. ihre Rechte bei dem unter⸗ jeichneten Gerichte binnen 9 Monaten geltend zu machen.
Kammin, den 3. März 1887. Königliches Amtsgericht. [62182] Geschehen Königliches Amtsgericht I. Osterholz, den 1. März 1887 iinr öffentlicher Sitzung. 8 gtemnaahg: Amtzrichter Waitz, Aktuar Hillebrecht. In Sachen, betreffend die Todeserklärung des ver⸗ schollenen Johann Heissenbüttel in Ritterhude, er⸗ schienen bei Aufruf der Sache ꝛc. ꝛc. ꝛc. 8 Vorgelesen, genehmigt, ist nachstehendes Urtheil verkündet: ““
In Gemaͤßheit der Edictalladung vom 31. Januar 1886 wird der verschollene Johann Heissenbüttel aus Ritterhude, geboren daselbst am 5. Oktober 1854, Sohn des weiland Pflugköthners Johann Heissen⸗ büttel in Ritterhude, da derselbe bis zum heutigen Termine sich nicht gemeldet hat, noch auch von seinem glaubwürdige Nachrichten einge⸗ gangen sind, dem angedrohten Präjudize gemäß sür lodt erklärt und soll sein Vermögen den nächsten bekannten Erben desselben überwiesen werden.
ugleich werden alle noch nicht angemeldeten Erben oder Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer nsprüche binnen 90 Tagen unter dem Verwarnen zufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genomm werden soll. vJ“ Hillebrecht.
Waitz. Pro extractu: (L. s.) Hillebrecht, Aktuarkü, Gerichteschrelber Königlichen Amtsgerichts.
““
Beglaubigt:
[62181] Im hohen Gerichtshofe Kanzlei Abtheilung Herrn Gerichtsrath North.
In Sachen der Akten von 1862 und 1867
die Aktien Gofeschaszen betreffend un . Sachen der Hermann Loog Limited. ie Gläubiger obgenannter Gesellschaft werden
ersucht, ihre Namen, Adressen und einen detaillirten
Auszug ihrer Schuldklagen und Forderungen, auch event. die Namen und Adressen ihrer Anwälte, Herrn John Francis Clarke, Nr. 41, Coleman Street in der City von London, beeidigter Rechnungs⸗ führer und offizieller Liquidator obgenannter Gesell⸗ schaft, vor dem 20. April 1887 einzusenden, und falls sie von dem obgenannten offiziellen Liqui⸗ dator schriftlich aufgefordert werden, ihre Schuld⸗ klagen und Forderungen vor Herrn Gerichtsrath North in seinen Kammern am Königlichen Gerichts⸗ hofe, Strand, Middleser, durch ihre Anwälte vor⸗ zubringen und zu beweisen, zu dem in solcher Auf⸗ forderung bestimmten Termin, widrigenfalls dieselben von jeder Vertheilung der Aktien ausgeschlossen, so
lange diese Schuldklagen unbewiesen sein werden. Mittwoch, den 18. Mai 1887, Nachmittags 1 Uhr, ist der bestimmte Termin, um in den ob⸗ genannten Kammern mit der Prüfung und Zuerken⸗ nung der resp. Schuldklagen und Forderungen vor⸗
zugehen. Datirt diesen 7. März 1887.
E. W. Walker,
Chief Clerk.
Goldberg & Langdon, 1, West Street, Finsbury Cireus London E. C.
Anwälte des offiziellen Liquidators.
Seff entliche Bekanntmachung.
In dem von dem Portier Wilhelm Krausnick und seiner Ebefrau Wilhelmire, geb. Taubmann, im März 1875 errichteten, am 1. März 1887 publizirten Testament ist zum Miterben eingesetzt:
Wilhelm Engel genannt Krausnick.
Da dessen Aufenthalt unbekannt ist, wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Berlin, den 1. März 1887.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[61925) Bekanntmachung.
Auf desfälligen Antrag wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kunde gebracht, daß die adligen Güter Alten⸗ hof (Kreis Eckernförde) und Glasau (Kreis Segeberg) durch Testament des weiland Grafen Eugenius von Reventlow d. d. Altenhof, 28. Februar 1871, dessen fideikommissarische Bestimmungen durch Allerhöchsten Erlaß vom 11. August 1886 die Königliche Be⸗ stätigung erhalten haben, mit einem immerwährenden Familienfideikommiß belegt worden sind,
daß daher der Besitzer rechtsgültig weder über die Substanz dieser Güter ganz oder theilweise verfügen, noch dieselben mit Schulden beschweren kann,
und daß nach dem am 15. März 1886 erfolgten Ableben des Grafen Cai Friedrich v. Reventlow dessen Bruder, der Graf Theodor v. Reventlow⸗ Jersbeck, geb. am 8. März 1870, als Fideikommiß⸗ erbe berufen ist, bis zu dessen vollendetem 25. Lebens⸗ jahre eine vormundschaftliche Verwaltung der Güter stattfindet, welche von den Exekutoren, Graf E. zu Rantzau auf Rastorf und Graf C. von Holstein auf Waterneverstorff geführt wird.
Kiel, den 21. Februar 1887.. Königliches Ober⸗Landesgericht, Erster Civilsenat.
Dr. Struckmann. ““
Im Namen des Königs!
Verkündet am 5. März 1887.
Brauer, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirth Adam Wilhelm Gra⸗
bowski in Wiersbau, vertreten durch den Rechts⸗
anwalt Wronka in Soldau, erkennt das Königliche
Amtsgericht zu Soldau durch den Antsrichter
Reichenbach 1 für Recht:
Die eingetragene Gläubigerin des angeblich ge⸗ tilgten, im Grundbuche des dem Adam Wilhelm Grabowski gehörigen Grundstücks Wiersbau Litt. K. in Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund des unterm 27. Oktober 1784 konfirmirten Exdivisions⸗Rezesses gemäß Verfügung vom 19. November 1784 für die Dorothea Balla eingetragenen Vatererbtheils von 31 Thaler 44 Gr. 9 ¼ Pf. beziehungsweise deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post hiermit ausgeschlossen. “ 8
Reichenbach. [61942] Bekanntmachung. 1
In der von Wackerbarth'schen Aufgebotssache F. 6/86 hat das Königliche Amtsgericht zu Marien⸗ werder am 19. Februar 1887 für Recht erkannt:
1) der Neue Westpreußische 4 ½ % Pfandbrief II. Serie Litt. C. Nr. 1648 über 600 ℳ wird für kraftlos erklärt.
2 Die Kosten des Verfahrens werden dem Ritt⸗ meister a D. Freiherrn von Wackerbarth zu Linde⸗ rode auferlegt.
[619377 Im Namen des Königs! Auf den Antrag a. 8 Wass 1 18 l ns. b. des Kaufmanns A. H. Unger ; e. des Kaufmanns Louis 21 zu Schildberg vertreten durch den Rechtsanwalt Schulze zu Kempen, erkennt das Königliche Amntsierich zu Schildberg durch den Gerichts⸗Assessor Robowski in der Sitzung am 7. März 1887 für Recht:
1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 112 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. rückständige Kaufgelder eingetragen für die Wittwe und Erben des Friedrich Dehnel in Abtheilung III. Nr. 38 des dem Müller Labecki gehörigen Grundstücks Olszyna Nr. 64 aus der Adjudikatoria vom 20. März 1871 und der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 25. April 1871, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post aus⸗ geschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. 1.““
Robowski.
“]
[61935]
[61932] Bekanntmachung. Die Eintragungsdokumente: 1“ Darlehn,
a. über 1292 ℳ 4 ₰ eingetragen
[Band I Artikel 8 und Artikel 48 Abtheilung IIII
Nr. 5 des Grundbuchs von Alstaden für Rentnerin Christine Schulten zu Alstaden,
d. über 1495 ℳ 97 ₰, eingetragen für dieselbe Gläubigerin Band II Art. 101 Abtheilung III Nr. 22 und Band I Artikel 48 Abtheilung III Nr. 1 des Grundbuches von Alstaden sind für kraftlos erklärt.
Mülheim a. d. Nuhr, den 24. Februar 1887. 8 Kgdshnigliches Amtsgericht.. “ ˖-„—O [619311 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Heinrich Grünendieck zu Brenschede erkennt das Königliche Amtsgericht iu Bochum durch den Amtsrichter Dr. Rinteln in der Sitzung vom 15. Februar 1887,
für Recht:
Die Hypothekenurkunde über 53 Thlr. 22 ½ Sar. Muttergut und 37 Thlr. Kaution, eingetragen aus dem Erbrezesse vom 13. November 1837 ex decreto vom 23. April 1839 für Karoline Elisabeth Nöcker im Grundbuche von Brenschede Volumen I Folio 177 Abtheilung III Nr. 6 und 7 der dem Antragsteller gehörigen Besitzung, gebildet aus dem Hypotheken⸗ schein vom 23. April 1839 und dem Rezesse vom 13. November 1837 wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.
Von Rechts Wegen.
11“
[6194313 Im Namen des König Auf Antrag des Kaufmanns M. Kulemeyer zu Haustenbeck erkennt das Königliche Amtsgericht zu Delbrück durch den Amtsgerichts⸗Rath Grasso für Recht: Das Hypothekendokument sowie die gerichtliche Urkunde vom 11. Oktober 1838, wonach im Hypo⸗
tbekenbuche von Hövelhoff Band 17 Blatt 155 Ab⸗
theilung II Nr. 5 Folgendes eingetragen ist: Besitzer ist verpflichtet: a. für Georg Ruthenburger ein Wohngebäude zu errichten, b. demselben resp. seiner Ehefrau 2 Stücke Ackerland zur lebenslänglichen Be⸗ nutzung zu überlassen, c. demselben resp. dessen Erben circa 3 ½ Morgen Ackerland auf 99 Jahre zu über⸗ lassen, d. demselben resp. dessen Erben das für ihn zu errichtende Wohngebäude zur vollständigen Dis⸗ position zu überlassen, 1 wird für kraftlos erklärt. Delbrück, den 28. Februar 1887. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! 8 Verkündet am 1. März 1837. “ v. Tyszka, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der unten benannten 7 Hypothekenforderungen zwecks Löschung erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stallupönen durch den Amtsrichter Scheer
.für Recht:
I. Alle Diejenigen, welche irgend welche Rechte und Ansprüche auf die nachstehenden im Grundbuche der dem Gutsbesitzer Joseph Wiemer gehörigen Köllmergüter Grablauken Blatt Nr. 1 und bezw. Blatt Nr. 2 eingetragenen Forderungen zu haben vermeinen:
a. auf Köllmergut Grablauken Blatt Nr. 1:
1) Abtbeilung III Nr. 1 — 214 Thaler 29 Gr. oder 9 Sgr. 11 Pf. = 642 ℳ 99 ₰ Erbtheil des Simon Reuter und Simon Wiemer aus dem Thei⸗ lungsrezesse vom 2. September 1774 und gemäß Verfügung vom 5. September 1774,
2) Abtheilung III Nr. 3 — 114 Thaler 18 Gr. oder 6 Sgr. = 342 ℳ 60 ₰ Großmuttererbtheil des Christian Wiemer auf Grund des Cessions⸗ kontrakts vom 11. Mai 1795 und der Verfügung de eod.,
3) Abtheilung III Nr. 4 — 114 Thlr. 18 Gr. oder 6 Sgr. = 342 ℳ 60 ₰ Muttererbtheil der Margarethe Wiemer, C auf Grund des Cessionskontrakts vom 11. Mai 1795 und der Verfügung de eod.,
4) Abtheilung III Nr. 5 — 114 Thaler 18 Gr. oder 6 Sgr. = 342 ℳ 60 ₰ Muttererbtheil der Magdalene Wiemer auf Grund des Cessionskontrakts vom 11. Mai 1795 und der Verfügung de ecd.;
b. auf Köllmergut Grablauken Blatt 2 (zugeschrieben zu Nr. 1):
5) Abtheilung III Nr. 9 — 142 Thaler 23 Sgr. 8 Pf. = 428 ℳ 37 ₰ Erbtheil des Andreas Wiemer auf Grund des Theilungsrezesses vom 7. April 1775 und der Verfügung vom 5. Sep⸗ tember 1775,
6) Abtheilung III Nr. 10 — 196 Thaler 3 Sgr. 8 Pf. = 588 ℳ 37 ₰ Vatererbtheil der Anna Wiemer auf Grund des Theilungsrezesses vom 24. März 1803 und der Verfügung vom 30. April
ej. a,
7) Abtheilung III Nr. 11 — 196 Thaler 3 Sgr. 8 ₰ = 588 ℳ 37 ₰ Vatererbtheil der Marie Wiemer auf Grund des Theilungsrezesses vom 1 1803 und der Verfügung vom 30. April
werden hiermit mit diesen ihren Rechten und An⸗ sprüchen ausgeschlossen.
II. Die oben zu 1 und 7 genannten Posten werden für löschungsfähig erklärt.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Gutsbesitzer Joseph Wiemer in Grablauken, a gaßs gelegt.
[61938]
[61945] Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 1. März 1887 sind die Hypo⸗ thekenurkunden über a. 300 Thaler, ein 38 aus der Schuld⸗ urkunde vom 30. Bkio er 1873, b. 300 ℳ, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 27. Januar 1875, auf Küstrin Band III. Blatt Nr. 139 Abthei⸗ lung III. Nr. 11 und 12, für den Kaufmann Fritz Lehmann zu Küstrin, für kraftlos erklärt. Küstrin, den 3. März 1887. Koͤnigliches Amtsgericht.
[61944] Bekanntmachung.
Durch Urtheil vom 1. d. Mts. ist die Hhpofgeben. urkunde über 200 Thlr., eingetragen auf Manschnow Band 1 Blatt Nr. 38 Abtheilung III Nr. 2 für den Eigenthümer Johann Siegesmund Breitkreuz zu Neu⸗Tucheband aus der Schuldurkunde vom 23. No⸗ vember 1837, für kraftlos erklärt. Küstrin, den 3. März 1887. 8
Koͤnigliches Amtsgericht.
[61940]
[61934⁴] Bekaunntmachung.
Durch Ausschluß⸗Urtheil vom 19. Februar 1887 ist:
1) das über die auf der Häuslerstelle Nr. 1 Groß⸗Vorwerk in Abth. III Nr. 2 für Jo⸗
Fphanlne Helene Geisler eingetragenen 50 Thlr.
uüund 16 Thlr. 20 Sgr. Vatererbtheil ge⸗ bildete Hypothekeninstrument,
2) das über die auf der Dreschgärtnerstelle Nr. 5 Nieder⸗Mittlau in Abth. III Nr. 3 für den Gerichtsscholzen Friedrich Rudolph zu Neudorf
eingetragenen 300 Thlr. gebildete Hypothekeninstrument für kraftlos erklärt worden. Bunzlau, den 19. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. [61923] Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Grebenstein vom 3. März 1887 ist die üͤber die Posten Nr. 4 Abth. III. Artikel 43, Nr. 9 Abth. III. Artikel 53, Nr. 3 Abth. III. Artikel 128 des Grundbuchs von Udenhausen: ₰ ,200 Thlr. Darlehen, zu 5 % verzinslit an den Kupferschmied Johann Heinrich Weidner zu Hofgeismar“ 87 . gebildete Obligation vom 24. Mai 1867 Cfür kraft⸗ los erklärt. — F. 10/86. — Grebenstein, am 3. März 1887. Königliches Amtsgericht. Ungewitter.
1619403 Bekanntmachung.
In der Marian und Marianna Kleszczynski schen Aufgebotssache F. 13/86 hat das unterzeichnete Gericht durch Urtheil vom 25. Februar 1887 für Recht erkannt:
Die Hypothekenurkunde, welche über die im Grund⸗ buche von Hartowitz Blatt 20 in Abtheilung III. Nr. 2 für die“ Anna Sikorska eingetragenen 29 Thaler 3 Sgr. 10 ½ Pf. (Muttererbtheil der⸗ selben) gebildet ist, wird für kraftlos erklärt.
Löbau, W.⸗Pr., den 28. Februar 1887.
Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet Schwetz, den 28. Januar 188. von Tempski, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag: 8
a. der Besitzer Johannes und Ida, geborene Birkholz, Waschkeschen Eheleute zu Deutsch⸗Konopath,
b. des Besitzers Ludwig Zastrau zu Schwekatowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum hier,
c. des Besitzers Carl Emil Goertz zu Korritowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum hier,
d. der Erben des Partikuliers Hermann Lenz, nämlich:
a. der Valerie Lenz im Beistande ihres Ehe⸗ mannes Hugo Axt in Gumbinnen, 5. des Hermann Alwin Lenz in Deutz,
und seiner gütergemeinschaftlichen Ehefrau Alber⸗ tine Lenz, geborene Laude, in Gumbinnen, vertreten durch den Justiz⸗Rath Apel hier, —
erkennt das Königliche Amtsgericht Schwetz durch den unterzeichneten Richter
für Recht:
Die Hypothekendokumente über folgende Forde⸗ rungen werden für kraftlos erklärt, nämlich über: 4
a. Die auf Deutsch⸗Konopath Nr. 8 Abtheilung III. Nr. 5 für Ida Birkholz daselbst eingetragenen 1600 Mark 20 Pfennige.
b. Die auf Schwekatowo Nr. 37 Abtheilung III. Nr. 18 für die Wittwe Auna Zieroth eingetragenen 300 Mark.
c. Die auf Koritowo Nr. 19 Abtheilung III. Nr. 6 für den Kaufmann David Lublinski in Buko⸗ witz eingetragenen 270 Mark.
d. Die auf Schiroslaw Nr. 148/158 Abthei⸗ lung III. Nr. 2 für die Hermann und Albertine, geborene Laude, Lenzschen Eheleute eingetragenen 300 Mark.
Die Kosten tragen die Antragsteller antheilsweise.
J. V.: Sperber.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 7. März 1887. Marx, Aktuar, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Bäckermeisters Fridrich Müller in Tarthun erkennt das Königliche Amtsgericht zu Egeln durch den Gerichtz⸗Assessor Woehlert
für Recht:
Die über die im Grundbuche von Tarthun Band 3 Blatt 71 Abtheilung III. unter Nr. 12 eingetragenen 6 Thlr. (sechs Thaler) Cour. Mutter⸗ gut für Marie Catharine Elisabeth Müller, geb. 20. Juni 1845, aus dem Rezesse vom 19. April 1848 gebildete Urkunde wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt.
[61939]
[62000]0
Die Schuldverschreibungen der Nassauischen Landes⸗ bank zu Wiesbaden Litt. C. e. Nr. 2732 und 2733 über je 600 ℳ sind durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom Heutigen für kraftlos erklärt worden.
Wiesbaden, den 7. März 1887.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.
[61936] Im Namen des Königs! Verkündet Schwetz, den 14. Januar 1887. v. Tempski, als Gerichtsschreiber. 8
In Sachen, betreffend das Aufgebot folgender Hypothekenposten:
1) der 8½*⁷ Rosenberg'schen Spezialmasse von 97 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf., eingetragen auf Deutsch⸗ Konopath Blatt 24 und Polnisch⸗Konopath Blatt 6,
2) von 2 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf., eingetragen für Christian Liedtke auf denselben Grundstücken in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 17 e. bezw. f., bezw. unter Nr. 8e. bezw. f., beide Grundstücke dem Ritterguts⸗ besitzer Hilmar v. Wuthenau auf Deutsch Pauls⸗ dorf bei Görlitz gehörig und beide Posten nach Senesch Konopath Blatt 87 zur Mithaft übertragen in Abtheilung III. Nr. 3,
3) der 94 Thlr., verzinslich zu 5 %, mütterliche Erbtheile der Geschwister Katharina und Anton Maykowski, eingetragen im Grundbuch von Lubau Blatt 16 in Abtheilung III. unter Nr. 5, dem Käthner August Julius Roesner gehörig,
4) der 6 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., verzinslich zu 5 %, Vatererbtheil des Anton Maykowski, eingetragen
auf demselben Grundstücke Abtheilung III. Nr. 6,