er gegen den Artikel stimme, so gefährde er am Ende das Zu⸗
standekommen des Gesetzes und damit die ganze Friedens⸗ arbeit. Diese Verantwortung könne er nicht übernehmen. hoffe, daß bei der Berathung des Gesetzes im anderen Hause noch dieser oder jener Punkt zur Erwägung kommen werde, dessen Aenderung wünschenswerth sei. In dieser Hoffnung erkläre er, daß er für das Gesetz stimme; er könne diese Er⸗ klärung auch im Namen mehrerer katholischer Mitglieder des Hauses abgeben. 1 1b 3 Der Zusatzartikel wurde angenommen, ebenso mit großer Majorität die Vorlage im Ganzen.
Die Kommission hatte außerdem noch folgende Resolution vorgeschlagen:
„Die Staatsregierung zu ersuchen, wenn eine Aenderung der Gesetze vom 20. Juni 1875 (über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden) und vom 7. Juni 1876 (über die Aufsichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen) wünschenswerth erscheint, sich mit den kirch⸗ lichen Oberbehörden über eine demnächst zu erfolgende Revision dieser Gesetze in Verbindung zu W““ 8*
Gegen diese Resolution erklärten sich die Herren Struck⸗ mann, Dr. Miquel und Dr. Dernburg, für dieselbe Fürst Hatzfeldt und Herzog von 111I“ 8 Die Resolution wurde hierauf mit großer Mehrheit ab⸗ gelehnt. 1u“ 8 “ Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr.
— In der gestrigen (32.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei Fortsetzung der Berathung der Pekitionen, betreffend die Regulirung der Weichselmündungen, der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius: Meine Herren! Ich bin dem Herrn Vorredner, dem Abg. von Minnigerode, sehr dankbar, daß er die Diskussion wieder in ein ruhigeres Fahrwasser geführt hat, und ich glaube in der That, daß dadurch der Sache mehr genützt wird als durch Anklagen und weit⸗ ehende Beschwerden. Es liegt sehr nahe, wenn man gewissermaßen as ganze Staats⸗Ministerium oder einzelne Minister als Angeklagte hinstellt, daß sie sich grober Vernachlässigungen schuldig gemacht haben, aß dann das ganze Gebiet des Streites verschoben wird und daß nan sich dann leicht auf den Standpunkt des geltenden Rechts zurück⸗ ieht. Hier handelt es sich aber nicht darum, einen schroffen Rechts⸗ tandpunkt geltend zu machen, sondern darum, eine Basis gemeinsamer Verständigung zu gewinnen, und deshalb halte ich es für sehr richtig, daß diese Diskussion beiderseits in einem ruhigen und versöhnlichen Tone geführt wird. 8 1 1 8 Will man sich auf den bloßen Rechtsstandpunkt stellen, so muß ch doch immer wieder aufmerksam machen, daß die Deichlasten Interessensache sind, daß die Staatsmittel große Fonds bieten zu Flußregulirungen für Schiffahrtszwecke, daß sie aber für Regulirungen m Landeskultur⸗ und Meliorationsinteresse keine oder nur beschränkte Fonds bieten. Das ist die aktuelle Sachlage und über diese that⸗ sächliche und rechtliche Sachlage kommt auch der einzelne Ressort⸗ Minister nicht hinaus. Deshalb ist es auch vollständig un⸗ zulässig, den einen Ressort⸗Minister gegen den anderen hier auszuspielen. Der landwirthschaftliche Minister insbesondere ist in diesem Falle überhaupt nur Ressort⸗Minister in zweiter oder dritter Linie.
Die Ressorts, die hier in erster Linie nach der jetzigen Lage der Dinge
in Frage kommen, sind das Ministerium der Finanzen und das Ministe⸗ rium der öffentlichen Arbeiten, diese beiden. Ich glaube, es ist kein
Anlaß, den landwirthschaftlichen Minister anzufechten auf diesem Ge⸗
b biet, um so weniger, als er sich bestrebt und zwar seit Jahren bestrebt hat, gerade die Landeskulturinteressen allmählich derselben Berück⸗ sichtigung und Berechtigung entgegenzuführen wie die Schiffahrts⸗ interessen, und darum dreht sich doch die Sache.
Thatsächlich ist also die Sachlage so, daß die großen Fonds, die für Flußregulirungsverhältnisse vorhanden sind, dem landwirthschaft⸗ lichen Minister vollständig entzogen sind, daß er gar keine Einwirkung auf ihre Verwendung hat. Es ist also sehr wünschenswerth und ein Zugeständniß — was ich den beiden hierbei na hstbetheiligten Ressort⸗Ministern hier gern und wiederholt anerkenne —, daß die Anträge und die Anregungen, die von landwirthschaftlicher Seite ge⸗ kommen sind, bei Flußregulirungen auch die Landeskultur⸗ interessen zu Rathe zu ziehen und zu berücksichtigen, ein weitgehendes Entgegenkommen gefunden haben.
Meine Herren, der Finanz⸗Minister ist allerdings in solchen
Fragen in der Nothwendigkeit, sich sehr oft auf einen ablehnenden Standpunkt zu stellen, selbst wenn er es nach seiner sonstigen Nei⸗ gung nicht wollte. In dieser Beziehung ist ja die Stellung des Finanz⸗Ministers nothwendig eine bei Weitem stärkere, als die sämmt⸗ licher anderen Staats⸗Minister, ja, man kann sagen, als die der Ge⸗ sammtheit des Staats⸗Ministeriums; das ist ressortmäßig so. Es kann — wie das vielleicht nicht allen Herren bekannt ist — er Finanz⸗Minister in diesen Fragen im Staa s⸗Ministerium über⸗ haupt nicht überstimmt werden, sondern der Widerspruch des Finanz⸗ Ministers ist genügend, um eine Ausgabe zu beanstanden. Darüber hinaus giebt es vielleicht gewisse Schritte, aber das Staats⸗Ministe⸗ rium steht insofern nicht als ein Kollegium dem einzelnen Ressort⸗ Minister gegenüber, daß es ihn majorisiren kann. Wenn diese Posi⸗ tion dem Finanz⸗Minister eingeräumt ist, so ist es aller⸗ dings ein durchaus staatliches Interesse, was dazu geführt hat: weil er allein in der Lage ist, die Gesammtheit de Finanzen jeder Zeit zu übersehen, und er den Ansprüchen, die berech⸗ tigterweise von den einzelnen Ressorts an ihn gelangen, gegenüber sich so verhalten muß, daß er eine Diagonale in der Bewilligung von Ausgaben zu finden sucht, die dringend nothwendigen Bedürfnisse zu⸗ nächst befriedigt und je nach der allgemeinen Finanzlage die Be⸗ willigung weitergehender Bedürfnisse hinausschiebt.
Also insofern kann ich nur wiederholen, daß ein Dissensus oder eine Verschiedenheit der Auffassung in solchen Fällen vorhanden sein kann, aber in dem Vorhandensein selbst liegt durchaus noch kein Vorwurf für den einzelnen Ressort⸗Minister, sondern beide können innerhalb ihres Ressorts in der Geltendmachung ihrer Interessen vollkommen Recht haben und doch nicht zu übereinstimmenden Voten kommen können.
Ebenso bin ich sehr dankbar dafür, daß Hr. von Minnigerode bereits angedeutet hat, daß so große Vernachlässigungen des Flußlaufs, daß sie die Katastrophen der letzten Jahre verschuldet hätten, durchaus nicht nachweisbar sind. Nach meiner Kenntniß der Sache, die nicht eine so unmittelbar nahe gebende ist und sein kann, bin ich zu der Annahme berechtigt, daß dieser Wasserlauf in seiner Aus⸗ gangsmündung auch so weit in Ordnung gehalten worden war, daß er auch die letzte Hochfluth mit ihrem Eisgang abführen konnte. Wir dürfen doch nicht vergessen, daß bei allen solchen Katastrophen Kom⸗ binationen von elementaren Umständen möglich sind, besonders also: Eisversetzung, Hochwasser, konträrer Wind — daß bei aller Vorsicht, bei den vollkommensten Anlagen, unter allen Verhältnissen Kata⸗ strophen vorkommen können. In jenem Fall ist mir bekannt, daß die Strombauverwaltung bedeutende Mittel aufgewendet hat, um die Flußmündung frei zu halten, um die Hochwässer abzuführen.
Hr. von Minnigerode hat dann als diskutabel hingestellt die Vertheilung der Kosten zwischen den verschiedenen Interessentengruppen und dem Staat. Dieser Vertheilungsmaßstab mag diskutabel sein. Ich glaube, auf diesem Gebiet kann man verschiedener Ansicht sein,
insofern meine ich überhaupt nicht — und das erwidere ich
dem Hrn. Abg. Dr. Wehr —, daß nun die ablehnende Haltung oder die unausgeglichene Differenz, mit der die Konferenz am 10. Dezember v. J. in Danzig geschlossen ist, als ein Definitivum zu betrachten sei. Ich glaube, bei Kostenobjekten von o großem Belang ist es eine große Ausnahme, daß man schon auf r ersten Konferenz, bei der ersten Verständigung einen vollständigen
4³
Ausgleich findet. Allerdings liegt in der Nichtlösung dieser Dif⸗
ferenz ein weiterer Aufschub dieser Sache; aber daraus, glaube ich, kann man noch nicht so weit gehen zu schließen, daß nun die ferneren Versuche und Bestrebungen, diese ganzen großen Arbeiten weiter wieder in Fluß zu bringen oder zu erhalten, jetzt schon definitiv zu Fall gebracht und aufgegeben sein könnten. Es ist ja ganz natürlich, daß bei solchen Verhandlungen jede Interessentengruppe sich möglichst zu befreien sucht von den ihr zugemutheten Leistungen, und selbst in der uns vorliegenden Petition ist ja ganz ausdrücklich auch darauf hingewiesen, daß z. B. die Stadt Danzig bisher zu dem ganzen Projekt eine vollkommen ablehnende Stellung eingenommen hat, während sie doch sehr wahrscheinlich ein seßr großes und erhebliches Interesse daran hat, daß diese Regulirung, der Purchstich durch die neue Binnen⸗ nehrung bewerkstelligt wird. Die Stadt Danzig ist ja bis zu einem gewissen Grade allerdings durch den Durchbruch von 1840, durch die Anlage der Schleuse bei Plehnendorf, einigermaßen geschützt; ich meine aber, gerade die letzte Katastrophe hat doch die Befürchtung nahe gelegt, wenn dort ein Durchbruch erfolgt wäre, daß dann die Gefahr für Danzig von unübersehbarer Tragweite und von enormem Schaden wahrscheinlich gewesen wäre. Auch bei der Plehnendorfer Schleuse war es nicht ein Verdienst menschlicher Vorrichtungen und Kräfte, daß sie die Fluthen abhielt, sondern ein Zusammentreffen günstiger elementarer Umstände — die Schleuse war gebrochen, die Wasserfluthen wurden aber abgehalten durch die eingetretene Eisstopfung, und sodann allerdings durch die sehr schnell herbeieilende Hülfe der Pioniere und In⸗ genieure von Danzig, die diese Eisstopfung noch zu be⸗ festigen wußten, durch Sandsäcke und Erdkasten. Also die jetzige Lage
ist immerhin eine für die Stadt Danzig gefahrdrohende und gefähr⸗ liche; und wenn sich die Stadt Danzig jetzt, wie es scheint, fast ab⸗ solut ablehnend verhält, irgend einen Theil der Kosten zu übernehmen, so würde ich auch allerdings vermuthen, daß das in der frohen Zu⸗ versicht geschieht, daß diese Regulirung vielleicht ganz auf Staatskosten ge⸗ schehen könnte, und daß die Stadt dann die Vortheile der Regulirung, ohne eigene Opfer zu bringen, genießen könnte. Es mag dabei vielleicht auch die Besorgniß mitgespielt haben, daß man meint, es sei durch einen Durchstich der Binnennehrung dort eine neue Hafenanlage erforderlich, daß sich vielleicht die Verkehrsverhältnisse zu Gunsten dieses neuen Hafens verschieben könnten. Das mag der Fall sein, und ich will einer solchen Befürchtung durchaus nicht jede Be⸗ gründung absprechen, ich würde aber doch annehmen, daß in diesem bisherigen, völlig ablehnenden Verhalten der Stadt Danzig durchaus nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Meine Herren, ich glaube, mich auf diese Bemerkungen zur Zeit beschränken zu dürfen, und ich glaube, dem hohen Hause voll⸗ ständig anheimgeben zu dürfen, welche der vorliegenden Resolutionen Sie annehmen werden. Dessen können Sie jedenfalls sicher sein, ob Tagesordnung, ob Berücksichtigung, ob Erwägung beschlossen wird, die Staatsregierung ist sich in jedem Falle ihrer hohen Verantwortlichkeit in dieser Frage bewußt und sie hat insbesondere den festen Willen, diese Angelegenheit sobald als möglich zu einem günstigen Abschluß zu bringen. In diesen Bestrebungen aber bedarf sie der Mitwirkung und Förderung der Interessenten selbst, und wenn diejenigen Herren, die diese verschiedenen Interessentenkreise hier vertreten, wenn die bei der Fortführung der diesseitigen Verhandlungen auch dort dahin wirken wollen, in ihren Anerbietungen über das hinauszugehen, was bisher angeboten ist, so werden Sie auch Ihrerseits diese Angelegenheit mit Erkolg wirksam zu fördern im Stande sein.
Der Abg. Freiherr von Huene bemerkte, er wolle nur den Standpunkt der Kommission vertreten. Der Beweis dafür, daß die Interessenten nicht % der Kosten tragen könnten, sei nicht erbracht worden. Jedenfalls sei es korrekter erst in weitere Verhandlungen einzutreten, und dann eventuell über das eine Drittel, welches die Regierung übernehmen wolle, hinauszugehen.
Der Abg. von Czarlinski meinte, daß es sich hier um eine wichtige Kulturfrage handle und deshalb würden auch die Polen die nöthigen Mittel für eine gründliche Regulirung der Weichsel, und zwar nicht blos an der Mündung, be⸗ willigen. Sollte aber dazu das nöthige Geld fehlen, so möge man nur die erforderliche Summe dem Kolonisationsfonds entnehmen.
Der Abg. Dr. Wehr sagte, es lägen hier zwei ganz ver⸗ schiedene Anschauungen Seitens zweier Ressort⸗Minister vor und er halte dies für gar nichts Ungewöhnliches. Er begreife deshalb auch gar nicht das Erstaunen des Abg. Freiherrn von Minnigerode. Es sei doch kein Wunder, wenn er bei den ihn nahe berührenden Interessen seine Stimme etwas lauter erhebe und erregt werde, wenn die östlichen Provinzen vernachlässigt würden. Die Sache interessire ihn eben etwas mehr, als die Herren am Ministertische. Im Westen sei man freilich verwöhnt; jeder leiseste Wunsch werde sofort erfült. Wenn aber ein Ostbewohner einmal ganz bescheiden wesentliche Interessen berühre und um Hülfe bitte, werde derselbe von allen Seiten angegriffen. Die Staats⸗ regierung habe nicht richtig. gehandelt, sie habe die Vorlage des Projekts abgelehnt, weil sich die Interessenten nicht geeinigt hätten. Das sei doch gewiß nicht in der Ordnung. Die sechs Millionen würden im Falle einer Ueberschwemmung weg⸗ geworfen sein; Sparsamkeit sei hier Verschwendung. Wenn der Herr Vertreter des Finanz⸗Ministers sage, die Niederung stehe auf der Höhe, so sage er (Redner): „tempi passati!“ und dies sei ihm auch von anderer Seite bereits bewiesen worden. Er bitte die Regierung dringend, eine Vorlage zu machen, und zwar bald.
Der Unter⸗Staatssekretär Meincke entgegnete: Das Ver⸗ hältniß zwischen der Niederung und der Höhe habe sich in
letzter Zeit allerdings etwas ausgeglichen, immerhin aber habe die Niederung noch bedeutend bessere Erträge aufzuweisen, als die Höhe. Wenn sich der Landes⸗Direktor gegen eine Pro⸗ vinzial⸗Unterstützung ausspreche, so werde der Provinzial⸗Land⸗ tag allerdings auch nicht zustimmen. Es handele sich fast ausschließlich um Meliorationen zu Gunsten der Interessenten und sei ⅛ Staatsbeitrag schon sehr hoch gegriffen. Was im Interesse der Staatsregierung hier zu geschehen habe, darüber fänden eingehendste Erwägungen statt. Eine Vorlegung näherer Berechnungen über die in Aussicht gestellten Meliorationen werde die Regierung nicht anstehen zu geben, jedoch weit⸗ schichtige Erörterungen würden zu keinem raschen Resultate führen. Daß sich aber die Regierung solchen Berechnungen nicht unterziehen würde, habe er nicht gesagt.
Der Abg. Wessel meinte, der Standpunkt der Königlichen Regierung sei den thatsächlichen Verhältnissen gegenüber, wie sie in der Weichselniederung herrschten, vollständig unhaltbar. Die Vérschuldungen, die Grundsteuer seien theilweise so hoch und würden so schwer empfunden, daß es nicht möglich sei, von den Interessenten weitere Opfer zu verlangen. Die ver⸗ schiedenen Petitionen der Deichverbände schilderten die Ver⸗ hältnisse noch lange nicht so ungünstig, als sie in Wahrheit seien. Er ersuche das Haus deshalb, den Antrag von Putt⸗ kamer⸗Plauth anzunehmen oder wenigstens durch einen bestimmt formulirten Beschluß die Sache in Fluß zu bringen. Was die Petition der Gemeinden Küttelsfütze, Groß⸗ und Klein⸗Usznitz in der Nogatniederung um Einwallung des Usznitzer Vorfluth⸗
(Liebe)⸗Kanals auf Staatskosten betreffe, so wolle die Kom⸗
ergang zur Tagesordnung erledigt ch, dieselbe der Königlichen Staats⸗ zu überweisen, und bitte das
mission dieselbe durch Ueb Er beantrage jedo Berücksichtigung chfalls dafür zu entscheiden. Freiherr von Huene trat die Kommissionsbeschlüsse ein.
Der Abg. von Puttkamer Regulirung vorwiegend Seitens des Staats ausz als Mitglied eines sonderer Noth und Ursachen, die sich zu werden. eine Sache, Sehr angenehm
regierung zur Haus, sich glei
Der Abg. nochmals kurz für Plauth betonte wie vorher, daß die Staatsinteresse lie uführen sei. e ein Recht mächtigen Staatsverbandes in be⸗ Gefahr, vornehmlich, we tigen ließen, zu ß eines großen für welche die Staatsregi
wenn elementare Grunde lägen, geschützt Flusses sei entschieden b sich ni sie ist vi
1 1 regierung sich nicht zu eigen m en kann; st v e evune zn sorgen habe Fatsregierung sich cht zu eigen machen kann; sie ist vielmehr der
Fscüdigte, an und für sich prästationsfähige Leute, für Grund⸗ Verständigung
sei vom Ministertische das letzte Wort über Er hoffe auch, daß es Minister zu überzeugen, daß es Summe herzugeben, da die Niede⸗ ne, was sie solle. Sein Kommissions⸗ etenten keinen Glauben verdienten, müsse Deichverbände seien lle anderen. der Petition angege
erklärt habe, es diese Sache dur gelingen werde, den Finanz eine weit höhere allein leisten und tragen kö Wesentlichen
chaus nicht gesprochen. nöthig sei, rung nicht Antrag decke sich im beschlüssen; daß d er bestreiten, die Glauben verdienten, wie a dung nicht richtig in Schließlich w Vertreter des Finanz⸗ nahme seines Der Abg. die Königliche Schäden keineswegs er halte es für sel Weichsel Sache des Staats habe durchaus Recht mi schuldung der Interessent gegeben sei. man könne Jenen ein der Regierung Niederungsbewohner 3 Hierauf wurde von Puttkamer⸗Plauth mit der Antrag Wessel dagegen mit Es folgte die Berathung Ausführung des treffend die Bewilligung der im unteren Weichselge herbeigeführten a. Bericht der Kommissi Petitionen von Grundbesitz des Landkreises Danzig in beihülfe für die r Weichsel im
Behörden, die Nur sei die Verschul— ben, sie sei zu niedrig andte sich der Redner kurz gegen den Ministeriums und bat nochmals um An⸗ Antrages. Dr. Gerlich erklärte, Staatsregierung und bedeute auch keine N bstverständlich, daß die Der Abg. Behauptung, en in der Petition der That eine weit höhere, und hr“ nicht weiter
die Subvention, wie fie ins Auge fasse, beseitige die elioration. Regulirung der von Puttkamer daß die Ver⸗ zu niedrig an⸗
zumuthen.
u schützen.
die Debatte geschlossen und der Antrag
geringer Majorität angenommen,
großer Majorität abgelehnt.
der Denkschrift über die vom 14. Juli 1886, be⸗
Gesetzes 386, zur Beseitigung
von Staatsmitteln z eit biete durch die Frühjahrshochfluthen Verbindung
Verheerungen. no hältnisse über die
on für die Agrarverh ern aus verschiedenen Ortschaften Betreff der Vertheilung durch die Ueberschwem⸗ mungen Frühjahr 1886 entstan⸗ denen Schäden.
Die Denkschrift durch den §.
giebt Aufschluß über die Verwendung des vom 14. Juli 1886 der Staats⸗ von 740 000 ℳ Kommission, Westlinken,
erfügung gestellten Betrages ich der Petitionen bean eine Petition der Grundbesitzer aus Reichenberg⸗Rosenau, Königlichen Staat
den Ortschaften Groß⸗ und Klein⸗Plenendorf sregierung als berweisen, üͤber sämmt⸗ esordnung überzugehen. n Kommissionsantrag ein.
hierbei eine Unterstützung
Reichenberg, und Landkreis Danzig der Material für künftige Gesetzgebung zu ü übrigen Petitionen aber zur T Abg. Döring trat für de Abg. von Strombeck r Eichsfelde olchen Beschädigten Beihülfen gar keine oder nur eine sehr niedrige Steuer
Beschädigten richtiger, nur s welche entweder
zu gewähren,
Der Vize⸗Präsident Staats⸗Ministeriums, Minister Innern von Puttkamer, erwiderte:
en Bericht Denkschrift über die Ausführung steht, einige entlich zu beschäftigen haben
welcher mit der setzes zur Berathung R emich dabei füͤhrungen des letzten Herrn Vorredr Die Denkschrift, die dem hohen Hause Juli 1886 vorgelegt worden ist,
mit den Aus⸗
r die Ausführung hat ja — und ich digung — sehr kurz sein können. che Rekapitulation dessen, was ge⸗ geht über den jetzt
esetzes vom 14. das mit einer beschränkt sich auf die einfa mWist mit den bewilligten 740 000 ℳ und orredner und auch von der Kommission n Verwendung der für Unterstützung orfenen Summe zi Theil des Verfahrens bei Abwicklung lich lebhafter und eingehender Erörte⸗ mit einigen wenigen
48 MBoefr; er gewissen Befrie
andelten Punkt: 300 000 ℳ au Da aber gerade dieser 1 stand ziem rungen gemacht worden t Worten darauf eingehen. Was zunächst den Herrn Vorredner bitten, mir zu erlassen zur Behandlung des noch einmal genau einzugehen. Berathung erla seits vorliegenden Kataf
emlich kurz
so will ich noch
trifft, so möchte ich ihn ngen über die Disparität ußischen Niederungen vorjährigen
auf seine Ausführ Fichsfeldes und der westpr mir bei der chiedenartigkeit der beider⸗ namentlich was auch von
auf die spezifische bebielt und sie solchen gab, von denen man nach Lage der Sache an⸗ trophen hinzuweisen, anerkannt werden des durch Hagel⸗ en dessen Folgen man sich betroffen worden ist. die ihm vielleicht
also durch ein Naturereigniß, einigermaßen schützen kann, s eine Thatsache, enn auch nicht erheb Theil geworden ist.
durch Versicherung Uebrigens kann ich ihm sagen — bekannt war — daß eine, w hülfe auch dem Eichsfelde diesen Punkt nicht wei
Im Uebrigen, glaube Verantwortlichkeit b. ie der Denkschrift als ber⸗Präsidenten am
Schaden. Dieser Grundbesitzer hat allerdings die im ersten Augen⸗ llick auffallende Summe von 90 000 %ℳ von der Kom⸗ hat die Staatsregierung die dem sie diesen Fall speziell prüfte, nach dem Ergebniß ei Ausführung des Gef 1 Anlage beigefügte Instruk⸗ 26. Juni 1886. Staatsregierung durch das ntlichen Folgendes bef gen im Schooße ausnahmslos
ganz erfüllt durch d tion an die Herren O der Vollmachten, Gesetz gegeben sind, im zwar nach längeren Erwägun der Staatsregierung — Verpflichtung Rückgewähr Erfahrungen Worzugsweise
anzunehmen war, Penn. meine Herren, Sie werden mir Recht geben, daß der bloße
entstandenen
en auch groß die Verluste voraussichtlich zu nehmen seien, daß abe werden müssen,
vor Eintritt derselben rmann, der vorurtheilslos die esen Direktiven nur darum han sen Direktiven einseitig Ich will dabei aber nicht still⸗
Geschädigten, unter Anstrengung ihrer eigenen überwinden möchten, nicht in Aussicht solche Nothleidende durch andere Umstände a geschädigt seien. Ich g. Sache prüft, uns dari das Richtige getroffen haben, und e man den Nachweis führen kann, daß durch die Lokalorgane abgewichen ist.
ßer Betracht gelassen ls Hochfluthen, be, es wird I n beitreten müssen, daß wir mit di s kann sich
zweigend vorbeigehen an einer Bemerkung des Herrn Vorredners,
e mir besonders unzutreffend schien, in Bezug auf die grundsätzliche
Zehandlung der Angelegenbeit. Er hat, wenn ich ihn richtig vestanden habe, gesagt, es sei seiner Meinung nach rich⸗ zaer, bei oder vor Erlaß solcher Nothstandsvorlagen sich zu machen, welche Kategorien der Beschädigten man berbaupt als unterstützungsbedürftig hinstellen wolle, und d meint, es sei richtig, wenn nur die ganz Armen, Die⸗ fmigen, welche gar keine oder sehr geringe Steuern zahlen, in den zress der Unterstützungsbedürftigen und Würdigen eingefügt würden, udem er wohl voraussetzte, daß die besser situirten Beschädigten oder zelmehr Diejenigen, welche erhebliche Steuern zahlen, sich durch inene Kraft im Haus⸗ und Nahrungsstande zu erhalten im Stande sen würden. Meine Herren, das ist ein Standpunkt, den die Königliche Neinung, ldaß Staatshülfen recht eigentlich bestimmt sind für schwer⸗ gitzer, die durch ihre ganze Leistungsfähigkeit und Steuerzahlung dem Staate und Gemeinwesen nützlich sein können. Gerade diese Kate⸗ vrie von Leuten durch Gewährung mäßiger Beihülfen in ien Stand zu setzen, sich vor dem aus der Beschädigung inen entstandenen Vermögensverfall zu bewahren — das ist * Hauptaufgabe; und danach ist auch immer verfahren worden. im Uebrigen vermag ich auch nicht anzuerkennen, daß es möglich sein md, dem Gedankengange des Herrn Vorredners folgend, ein eigenes t über die Voraussetzungen zu machen, unter denen künftig Noth⸗ undsvorlagen an das Haus kommen müssen oder dürfen. Meine zerren, das halte ich für einen absolut unpraktischen Gesichtspunkt; elche Dinge können und dürfen nur von Fall zu Fall behandelt werden, und es ist, glaube ich, eine über das Maß d„ Leistungsfähigkeit der Regierung hinausgehende Anforderung, daß
gewisse Direktiven und Normen darüber aufstellen sollen, wie man
1, mit Nothstandsvorlagen an die Landesvertretung zu treten
—2
2
5 e.
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3 Die nunmehr zu erörternde Petition einiger Grundbesitzer aus Zbreren Orten im Danziger Werder, welche sich benachtheiligt llauben durch die Art, wie die Vertheilung der Nothstands⸗ kelder geschehen ist, hat Gelegenheit gegeben, in der Kommission tise Seite der Sache einer näheren Erörterung zu unterziehen, und zu muß ich offen gestehen, daß ich thatsächlich außer Stande bin, den Fonklusionen zu folgen, die in der Kommission schließlich zu einer Majoritätsbildung geführt haben. Es wird doch, glaube ich, von vrnberein anerkannt werden müssen, daß, in einem gegebenen so in diesem, den Selbstverwaltungsorganen, die im Ganzen r Ausführung dieses Gesetzes beauftragt worden sind, das von Vertrauen nicht vorenthalten werden kann, welches dem gewöhnlichen Geschäftsführer geschenkt wird, der mit Umsicht, devalität und Unparteilichkeit das ihm aufgetragene Geschäft besorgt.
us eine, aus so ganz einseitigem Interesse hervorgegangenen Petition,
d,
de
deren Tendenz ja auf der Hand liegt, die Leute wollen eben mehr zaben, als sie bekommen konnten — daraus den Schluß ziehen zu ,daß in der That bei dieser Arbeit der Kreiskommission des Danziger z so schwere Mißgriffe vorgekommen seien, daß sie der Remedur be⸗ n, und daß diese Mißgriffe eine künftige Sicherstellung dagegen durch gebung an die Hand gäben, das, meine Herren, kann ich in kiner Weise anerkennen. Zum strikten Beweise des Gegentheils muß h meinerseits die Behauptung aufstellen, daß die Kommission ihrer Aofgabe in der richtigen Weise gerecht geworden ist, und daß jedenfalls de Staatsregierung nicht im Allermindesten Veranlassung hat — ab⸗ cgehen von dem einen schon gekennzeichneten Fall — dem Resultat, relches ihr in dem Gutachten der Kommission entgegengebracht worden it, ibre Zustimmung nicht zu gewähren.
Wenn ich auf jenen einzelnen Fall eingehen darf, so liegt er so,
einem großen Grundbesitzer, der mit einer sehr bedeutenden ützung notirt war, diese Unterstützung von der Kreis
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nisson versagt worden war, daß die Provinzialkommission
n die Bewilligung der Unterstützung befürwortet hat. Die atsregierung hat, bei Prüfung der ihr eingereichten Vorschläge, iesen einzelnen Fall, unter Anerkennung der Korrektheit des rens in allen übrigen Punkten, herausgreifen zu müssen geglaubt Unterstützung gestrichen. Meine Herren, aus einem sehr schenden Grunde, nämlich aus dem, daß man mit dieser Unter⸗ g weiter nichts gethan hätte, als den Gläubigern des Be⸗ en ein Geschenk zu machen. Dazu dürfen aber Nothstands⸗
in keiner Weise verwandt werden. Es ist ja sehr peinlich, bei
einer bestimmten Persönlichkeit hier ins ail einzugehen, ich kalte mich aber doch verpflichtet, in Erw. dessen, was Kommissionsbericht darüber schon enthält, hier noch ausdrücklich erzuführen, was der Herr Regierungs⸗Präsident noch zur Verstärkung z von ihm vertretenen Standpunkts geltend gemacht hat. Er sagt: betreffende Grundbesitzer ist nicht in Schuldner der Marienburger Gewerbebank mit einer an letzter eingetragenen und mit 181 600 ℳ abschließenden Hypothekenschuld von 8800 ℳ, ondern auch solidarisch haftbares Mitglied der Bank. Die Marienburger Gewerbebank hat im Sommer 1886 ihre lungen eingestellt und befinde sich in Liquidation. Alle Ver⸗ e, durch Aufbringung von freiwilligen Beiträgen von Seiten solidarisch verhafteten Mitglieder den völligen Zusammenbruch ufzuhalten, sind vergeblich geblieben. Die ungedeckten Verbindlich⸗
m sind sehr bedeutend.
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Es unterliegt daher keinem Zweifel, daß die an den Betreffen⸗
den etwa gewährte Beihülfe, insoweit sie auf Grund der mit den Hvpothekengläubigern getroffenen Vereinbarungen ihm persönlich zur Instandsetzung des Gutes verbleiben sollte, sofort auf Grund einer solidarischen Haftbarkeit von den Gläubigern der Gewerbe⸗ bank mit Beschlag belegt und er sonach ungeachtet der Staats⸗ bülfe sich in Haus⸗ und Nahrungsstand nicht hätte behaupten köͤnnen. Meine Herren! Unter solchen Umständen eine Summe — ich eis nicht, wie viel — von 80 000 oder 60 000 ℳ den Gläubigern 8 Betreffenden — ich wiederhole das — zu schenken; das konnte, laube ich, von der Staatsregierung nicht verantwortet werden, und ch meine, es war sehr viel besser, daß man diese Summe zurück⸗
ehmen konnte, daß man ihnen mit dieser Summe eine wirksame eihülfe gebe.
Das ist aber nur ein Nebenpunkt in der ganzen Sache. Die zuptbeschwerde stützt sich darauf, daß ein anderer Grundbesitzer in mgekehrter Weise behandelt sei, und zwar ein Grundbesitzer von Be⸗ zungen mit relativ sehr bedeutendem Umfange und sehr bedeutendem
ion zugebilligt erhalten, und die Staatsregieruung hat,
jeser Prüfung nicht geglaubt, sich dem Gutachten der elbstverwaltungsbehörden widersetzen zu sollen. Meine Herren, h glaube doch nicht, daß man ohne Weiteres sagen kann: hier handelt sich um absolute Zahlen und um quantitativ Verhältnisse. Nein, handelt sich bei der Prüfung der Gerechtigkeit einer solchen viel⸗ icht auffallend befundenen Höhe der Unterstützung einfach um die rüfung der Frage: Hat der betreffende Grundbesitzer relativ mehr ommen wie die mit ihm in gleicher Linie befindlichen übrigen? mstand, daß dieser Grundbesitz von etwa 140 ha sich in einer Hand findet, doch nicht zu anderen Gesichtspunkten führen kann, als wenn dser Grundbesitz in 20 verschiedenen Händen sich befände. Es umt auf die Duvrchschnittsziffer an, und die zu prüfen, atte die Staatsregierung ganz allein Veranlassung, und nch dieser Prüfung muß ich noch heute mit bestem Gewissen sagen: enn ich heute als die betreffende Kommission die Sache noch ein⸗ al zu prüfen und zu entscheiden hätte, so würde ich genau ebenso rfahren, wie dies unter Billigung der Staatsregierung geschehen ist.
Der Mann hat in drei verschiedenen Gemeinden, in denen er
vinzen. Ich muß wiederholt darauf zurückkommen: wollen Sie nicht einmal in einer solchen Angelegenheit dem Kreisausschuß und den oberen Organen der lokalen und provinzialen Selbstverwaltung Ver⸗
die viel wichtigeren Streitentscheidungen, die ihnen anvertraut sind, mit Unparteilichkeit und L b Angelegenheit für die Regierung relativ so wichtig, und deshalb habe ich mich für verpflichtet gehalten, sie mit einer gewissen Leb⸗ haftigkeit hier vor Ihnen zu vertreten. Ich kann nur dringend bitten: lehnen Sie den Antrag Ihrer Kommission einfach ab!
Ministers nicht einverstanden. Besser wäre es, man unter⸗ suche den Fall gründlich. Er bitte, die Petition der Re⸗ gierung zur Berücksichtigung zu überweisen, dann werde es sich herausstellen, ob die Verwaltungsbehörden den Bestimmungen des Ministers entgegen gehandelt hätten.
Untersuchung sei heute nicht mehr möglich, da die Ueber⸗ schwemmung längst abgelaufen sei; man müßte also Zeugen vernehmen. Eine Berücksichtigung der Petition würde einen Präzedenzfall schaffen, der für die Zukunft vielfach gemißbraucht werden würde. Der Kommissionsantrag habe in keiner Weise etwas Verletzendes für die Behörden, und so habe er ihn ver⸗ standen und werde für ihn stimmen.
des Innern von Puttkamer, äußerte:
darin folgen, daß die Möglichkeit von irrthümlichen Taxationen im einzelnen Falle hier nicht ausgeschlossen ist; das ist ja so natürlich, daß bei einer so komplizirten Operation, wie as Taxiren eines durch Ueberschwemmung hervorgerufenen Schadens, Irr⸗ thümer vorkommen können. Aber, was ich bestreite, ist, daß der f
geschweige, daß er in einer Art geführt wäre, die zu einem gesetz⸗ geberisch mehr w Blick auf vorkommende menschliche Irrthümer, sondern — und darin weiche ich von dem Hrn. von Minnigerode ab — das schließt eine sehr herbe Kritik des stattgehabten Verfahrens in sich. Wenn ein Verfahren in dieser Art so mangelhaft nach der notorischen Ueberzeugung aller Betheiligten und zum Urtheil Berufenen gewesen ist, daß die Gesetzgebung einschreiten muß, dann ist es eben von einer gar nicht f den Mangelhaftigkeit, und gegen diesen Vorwurf möchte ich die be⸗ theiligten Selbstverwaltungsbehörden, wozu ich vor aͤllen Dingen den Provinzialausschuß der Provinz Westpreußen rechne, der abgesehen von dem einen, von mir gekennnzeichneten Falle vollständig auf den Boden der Kreiskommission sich gestellt hat, verwahren. Es ist doch wirklich keine kleine Sache, die hervorragendste Korporation eines Pro⸗ vinzialverbandes, der durch die Wahl das Vertrauen der gesammten Be⸗ völkerung entgegengebracht ist, so in ihrem Selbstgefühl herabzusetzen, daß man sagt: hier ist der erste Fall gewesen, wo Ihr Euch in einer für das Gesammtwohl der Betheiliaten nützlichen Weise hättet bewähren können, und da habt Ihr Schiffbruch erlitten, so daß wir Euch künftig nicht mehr vertrauen können; darauf läuft das Postulat einer gesetz⸗ geberischen Aenderung hinaus. Meine Herren, wenn man sagt: diese
m Hochwasser betroffen ist, einen Schaden von 211 746 ℳ erlitten. ind die 90 000. als ohne Verpflichtung der Rückgewähr
Petition soll als Material für die künftige Gesetzgebung überwiesen
geschenkte Beibülfe gewährt worden. Wäre der Mann in derselben Lage gewesen wie der vorher von mir erwähnte, allerdings sehr un⸗ glückliche Herr, d. b., wäre ihm mit diesen 90 000 ℳ nicht zu helfen gewesen, meine Herren, dann würde ja das procedere als ein höchst verunglücktes und verfehltes zu betrachten sein. Aber ihm ist, Gott sei Dank, damit geholfen, er hat seinen dringenden Verpflich⸗ tungen genügen können, er hat mit Zuhülfenahme anderer Operationen in seinem Haus⸗ und Nahrungsstande sich gehalten, wenn auch gerade ganz knapp. Es ist im eminentesten Sinne, im buchstäb⸗ lichen Sinne des Worts an seiner Person der Zweck des Gesetzes erfüllt worden. Wollen Sie nun aus dem Grunde, daß es sich um einen großen Besitz handelt und um die Gewährung einer großen Summe, bei dieser Sachlage deduziren, daß ein ungerechtes Verfahren stattgefunden habe? — Ich glaube, davon wird keine Rede sein können.
Ich will das auch noch ziffernmäßig in Prozentsätzen beweisen. Seine Gemeindegenossen haben im Durchschnitt eine Unterstützung be⸗ kommen, welche 43 0% des erlittenen Schadens beträgt; er hat eine Unterstützung bekommen, die nur 42 % des erlittenen Schadens be⸗ trägt, es ist also bei ihm schon vielleicht mit Rücksicht auf die größeren Gesammtverhältnisse eine kleine Verkürzung eingetreten. Andere Mit⸗ glieder seiner Gemeinde, allerdings in kleineren quantitativen Ver⸗ bältnissen, haben 59 %, 46 %, 48 % des wirklich erlittenen Schadens erhalten. Wenn man das alles in Betracht zieht, so wird man, glaube ich, sagen müssen: es ist durchaus nicht anzunehmen, daß in diesem, auf den ersten Blick allerdings frappanten Falle die Selbst⸗ verwaltungsorgane ihre Schuldigkeit nicht gethan hätten.
Meine Herren, wie sollte das auch möglich sein? — Glauben Sie, daß ein Kreisausschuß in einer Ostprovinz, also Leute, von denen man doch annehmen muß, daß sie den Kern und die Blüthe der Intelligenz und Pflichttreue ihres Kreises repräsentiren — mit Leichtfertigkeit und mit Parteilichkeit eine so schwerwiegende Frage behandeln kann? Wer das nur für möglich hält, der ertheilt unserer ganzen Selbstverwal⸗ tung in den östlichen Provinzen ein so eklatantes Mißtrauensvotum, daß ich der Meinung bin, man bedarf zur Begründung eines solchen Urtheils viel positivere Anhaltspunkte, als in dem Kommissionsbericht zur Sprache gekommen sind. Ich muß wiederholen: von keiner Seite her scheint mir die Meinung, welche leider, wie anzunehmen, in der Kommission zu einer Majorität gelangt ist, irgendwie begründet zu sein, daß hier wirkliche Mißgriffe bei der Vertheilung der Ent⸗ schädigungssummen vorgekommen seien. Selbstverständlich hat man ja der Regierung keine Mißgriffe vorwerfen wollen, sondern nur den zunächst betheiligten Selbstverwaltungskörpern, und wenn ich, wie ich hoffe, darin Recht habe, daß ein solcher Beweis nicht geführt ist, dann kann ich allerdings auch nur sagen: mir ist es unverständlich, wie die Kommission zu ihrem Konklusum hat kommen können.
Was besagt denn das Konklusum? „Die Petition soll der Königlichen Staatsregierung als Material für künftige Gesetzgebung überwiesen werden.“ Das heißt also: es wird aus einem ganz verein⸗ zelten, nicht bewiesenen, aber ich will voraussetzen, er wäre bewiesen — aus einem ganz vereinzelten Falle die Nothwendigkeit kon⸗ struirt, daß man jetzt sich überlegen müsse, wie man durch eine künftige Gesetzgebung der Wiederkehr solcher Mißgriff vorbeugen könne. FEs ist das ungefähr der Standpunkt, den auch Hr. von Strombeck vorher schon entwickelt hat, d. b. er verlangt, wir sollen gesetzgeberisch Direktiven festlegen, wie man künftige Nothstandsvorlagen zu konstruiren habe, eine Aufgabe, die, wie ich vorher schon mir zu bemerken erlaubte, über das Vermögen der Staatsregierung hinausgeht. Oder soll diese „Ueberweisung als Material für die künftige Gesetzgebung“ etwa — was ich nicht hoffen will — den ganz negativen Inhalt haben, daß das Haus sagen will: iese Sachen sind so mißlich, daß wir gut thun, künftig gar keine Nothstandsvorlage zu machen, denn Mißbräuche sind dabei — wie bewiesen sein soll — unvermeidlich, und zwar so starke, daß dadurch der ganze Zweck des Gesetzes vereitelt wird?
Ich glaube, Sie thun gut, über die Petition einfach rdnung überzugehen. Ich bedauere, daß kein Antrag darauf ge
aber wenn der Antrag der Kommission abgelehnt wird, worum dringend bitte, so würde ich darin implicite einen Uebergang zur Tagesordnung finden, und es würde also nicht nöthig sein, einen sonderen Antrag darauf zu stellen. Ich wiederhole: die Regierung in dem Antrage der Kommission kein Mißtrauensvotum; das
ganz unmöglich, denn gegen sie ist, wie ich wenigstens glaube, kein Vorwurf erhoben. Wohl aber ergiebt sich aus einem solchen Antrage eine schwere Gefährdung der gesunden Entwicklung unserer ganzen Selbstverwaltung in den östlichen Pro⸗
,9 [Ponkoen 3 allen Si „ „ zHnoer g r „ . 7 63 rauen schenken, wie wollen Sie dann von ihnen erwarten, daß sie
8 Se
bjektivität handhaben? Deshalb ist diese
Der Abg. Drawe war mit den Ausführungen des
Der Abg. Freiherr von Minnigerode entgegnete: Eine
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister
Meine Herren! Ich kann dem Hrn. von Minnigerode vollständig
Nachweis dafür in irgend einer Art geführt ist, n Einschreiten nöthigte. Meine Herren, das ist aber doch e eine gewöhnliche Anregung oder wie ein wohlwollender
2 1
charf genug zu kriti iren⸗
werden, so kann das doch nur bedeuten: die 9 Prüfung der Frage beschäftigen, ob es künf die Selbstverwaltungsorgane bei hoffentlich nicht häufig wie den Nothstandsfällen damit zu betrauen, und ich kann Sie nur bitten: bewahren Sie sich vor einem Schritt des Mißtrauens gegen den Selbstverwaltungskörper, dem schließlich noch weitere folgen können was doch im allerhöchsten Maße zu beklagen wäre. b 3
Der Abg. Dr. Wehr bat das Haus, den Kommissions⸗ beschluß abzulehnen; dadurch werde den Behörde
Regierung soll sich mit tig von Segen sein wird,
n ein Vor⸗
Die Abschätzungen für
’ 1 Beihülfe seien äußerst gewissenhaft
1g 1 Kommission b Ortschaft, persönlich n, und wenn Irrthümer vorgekommen seien, so sei
Aus einzelnen Fällen dürfe man der Regierung sei durchaus kein über die Petition,
diese eben rein menschlich. keine falschen Schlüsse ziehen; Vorwurf zu machen, und er bitte das Haus, entgegen dem Kommissionsantrag, zur Tagesordnung über⸗
geschlossen und nach persön⸗ lichen Bemerkungen der Abgg. von Strombeck und Drawe und einem Schlußwort des Referenten der Kommissionsantrag wie der Antrag Drawe abgelehnt.
Die Gesetzentwürfe, rung von Amtsgerichtsbezirken, Errichtung eines Amtsgerichts in in erster und zweiter
Hierauf wurde die Debatte
Abände⸗ und betreffend die Trebbin, wurden st er Berathung ohne Debatte genehmigt.
Der Antrag Lieber und Genossen wegen der Fabrikinspektoren wurde von der Tage
betreffend
ermehrung sordnung ab⸗
Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften. Deutsche Ko
vereins in Berlin. (T
6. Heft (15. März).
eutschen Kolonial⸗ Berlin SW.)
.Organ des Kolonialvereins, alt: Mittheilungen aus de bureau des Deutschen Kolonialvereins. Einwanderung — Die Goldminen in Transvaal. — Kolonialpolitische geographische Erforschungen. Die s Suaheliküste. — Die Umbildung schaft. — Eine f
deutschen Flaggenhissungen der Deutsch⸗Ostafrikanischen Aufgabe der Bewirthschaftung Semler. — China und er. — Berichte über meine Reis zur. Im Innern von Rio Grand trachtungen. — Reise in A. von Dewitz. 8 über Kakonda nach Nordost. — zu unserer Karte. en, Die amerikanischen Eisenbahnen: chutzherrlichkeit.“ Sarawak (Bornéo). — Redaktionelle Correspondenz. — gal. — Büchertisch — Bureau des binzugetretene Mitglieder. Deutsche Gemein Berlin SW.)
in Süd⸗Brasilien.
portugiesischen W
den Buren 1 Die politische Gruppirung — Literatur. „Dr. A. Pann, „E. Cotteau,
Deutschen Kolonialr ereins.
hcüulen Norwegens. — Neue Reichste von der Staatsregi egierung gefaßten Ent
olutionen des Hauses der Abgeordneten aus d preußischen Ministers
Anträge und Jahres 1886. — Reskript des wangsweise Zurückbringung Minderjähriger ins El⸗ eidung, betr. die ausschließliche Be
echtigung der Ministerielle Tollwuthanfällen. — Schul⸗ tliche Entscheidung, betr. das
1 9 ; ECTEöT] hnung. Uebersicht der bestehenden
Ministerielle En Schlachthofverwaltung zum T Anordnung zur statistischen Erhehung von s bidemien. — Reichsgerich e Eindringen in eine enossenschaften. G — Uebersicht der in Zwangserziehung unterg Kinder. — Leuchtgaspreise. — Armenstatistik in dem Herzogthum Coburg⸗Gotha. — Zum Sträf — Eingabe der Direktoren der an beide Häuser des preußischen Landtages. — hiesige Gemeindeschulen besuchende Kinder von Bekanntmachung Sparkassenbü ksbildungsverein, Kleinkinder⸗ Antrag des
16/coon preußischen
Auswärts. — Abwässer⸗Reinigung zu Breslanu. des Magistrats zu Landsberg a. — Finanzverhältnisse, Schulwesen, schule, Industrieschule, s, betr. die Errichtung eines lizeiliche Maßregeln gegen die lasterungsmeth und Schulanzeiger 2
Krippe, Armenwesen zu Gießen. — Schlachthauses zu Oldenburg. Trunkenheit. (Allenstein i. O ilagen: Deutscher Gemeinde⸗ r. 12. — Archiv für V tsche Landwirthschaftliche Press Wilhelmstr. 32.) ladung zur Errichtung einer Gesellsch virthschaft im Vereinigten §. und Irland bis zum Schli Rindvieh⸗Stallungen zum Liegenlassen des
ein. (Fortsetzung.) — Chinesischer — Welche Ursache veranlaßt
1“*“
n zu Wien.
(Berlin SW., Jahre. — Ein⸗ aft deutscher Shorthornzüchter. — 1 greich von Großbritannien isse des Jahres 1886. (Fortsetzung.) — Von Quast⸗ zweirädrigen Säe⸗ ist dieselbe zu vermeiden? — Preußischer Litteratur. — Patentliste. — cherei. — Landwirthschaftliche Lehr⸗
hoff⸗Horbeck.
Sprechsaal. — Deutscher Reichstag Correspondenzen. — Personalien. Versammlungen. — Jagd und Fis 1 und Verkehr. f dem Gebiete der Thiermedizin und unter Berücksichtigung Gleichzeitig Organ zur Ver⸗ (A. W. Zickfeldt, Hämoglobino⸗ — Anatomie und Physio⸗ Neapler Cholerabacillus. Ueber das Rinderpestvirus. — Arznei⸗ Bemerkungen über die Veterinärwesen. — Verpflichtung des on zu überze
Rundschau au vergleichenden Pathologie Veterinär⸗Medizinalwesens. ssen des thierärztlichen Standes.
tretung der Jateres S Inhalt: Zschokke: Der
Osterwieck⸗Harz.) meter. — Die ije: Buchner: Beiträge Medizin: Saweljeff: Toxicologie: Angerer: antiseptischer Sublimatlösungen. — polizei und gerichtliche Thierheilkunde: Verkaufe von Fleisch dav er Beschaffenheit sei. — osis beim Stier, als A Amtliche Erlasse: hschafts⸗Departements. audereien (Fortsetzung). zungen). — erschau. —
Sr. 11. — - Entbitterung der Lupinen. zur Kenntniß
mittellehre. Herstellung
ugen, daß es nicht
sich vor dem Mittheilungen aus
von gesundheitsgefährlich der Praxis: Ehlers: Phim ausschlags (Fortsetzung) schweizerischen Landwirt theilungen: Heß: Reisepl — Personalien (Ernennu amtliche und private Stellen).
Der Gerichtssaal. Gerichtliche Medizin, Gefängnißku literatur. Unter ständiger Mitwi zu Göttingen, Professor Dr. Alb. zu Stuttgart,
Bekanntmachung des Verschiedene M — Tagesgeschichte. ngen. — Verse Vakanzen (vakante Briefwechsel. — Zeitschrift für Strafrecht, nde und die gesammte rkung von Professor Dr. L. v. Bar Berner zu Berlin, Wirkl. Staats⸗ Reichsgerichts⸗Rath Dr. Herausgegeben München. (Stuttgart. Bandes XXXIX. Die Ergebnisse der baye⸗ Von Rechtsanwalt ung des Nothwehr⸗
Strafprozeß Strafrechts⸗
rofessor der Rechte zu 1887.) — Der Ir I. Abhandlungen.
für das Jahr 1884. — Ueber die Ausüb von Schutzwehrvorrichtungen
österreichischen Stra
Dr. F. v. Holtzendorff, P Verlag von Ferdinand En Heft 5 ist folgender:
rischen Strafrechtspflege Dr. Ludwig Fuld in Mainz. Veranstaltung
rechts durch — Das Protokoll im
Sommerlad.