ANicchtamtliches.
Preußen. des Herrenhauses,
Berlin,
In der 10. Sitzung
26. März. nahm in der Debatte
am 24. d. M.,
über den Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen
der kirchenpolitischen Gesetze, gestellten (bereits von des Grafen Nothkirch⸗ Trach und des Herrn
Kommission,
D. Kopp der Minister der geistlichen ꝛc.
zu den zum II. Artikel
Anträgen der
uns mitgetheilten)
Angelegenheiten,
Dr. von Goßler, das Wort zu folgender Rede:
Meine Herren!
regierung
Ich
zu den einzelnen Amendements, Zunächst möchte ich, da dieser Punkt von dem Herrn
werde ganz kurz die Stellung der Staats⸗ welche gestellt sind, erörtern. Referenten nicht
weiter erwähnt ist, darauf aufmerksam machen, daß in den Beschlüssen
der Kommission, wie sie
in der Einleitung des Artikels 2 heißen: „die Gesetze nun die Anträge
hohen Hause nicht empfehlen, den Antrag des Trach anzunehmen⸗ Dasjenige, Er entscheidet nicht die?
Es muß dort 1883“. Was
Rothkirch⸗ will, erreicht er 8 pfarrer. Es handelt sich sind die Sukkursalpfarrer Die Frage ist früher von von der Jahre 1883
und schon
11. Mai 1873 von Herrn von Mallinckrodt bejah 1 worden.
dem Herrn Bischof Kopp
auf dem linken Rheinufer bezüg zlich der Benennung der in der näck
pfarrer eingetreten sind, werden.
Wenn aber der Herr verwaltung mit seinem Annahme des Antrags fangen kann. Die nach die
w 118) le
soll, un
stehen bleibt, r frist erfolgen 1d nachtheilen 2 welche e der können. Die Absicht mung der Kommission ge des Artikels 2 aufzuheben und hiermit nachtheile aus 1 Herrn Grafen von
Nichts, meine Herren. D Zusatz Gesetz würde, nicht liche Bestell ung in der Oeff entlich keit, das kann die Staatsreg
regierung ein Recht dem ür dessen Durchführung das eher für 1 erschw Vortheil vom S
8 hung der
eing 1 verhand delt worden;
treffenden Berichts der längere Ausfü hrung darüb
einstimmung mit der katholischen Ansicht inem Verwes er des Pf
worden ist, daß unter e verstanden werden: nuß, w a8 gesammte Pfar eingesest, so accce Rechte nd Pflichten licher “ r . fferleg
eintreten, als Dagegen dem H zu einer gewissen Vermuthung nicht; träge er von seinem Vollmachten lauten, geht Ganzen wird darauf geha sa ammte Repräsentation d will lI, daß le eistung in einem unbesetz heute in praxi 85 vorhe Vorsitzes im Kirchenvo orst mit Sicherheit zu ziehen. Ich 8 me D. Kopp, örtert “ stellers, den §. mehr nur den Geda nken, usdrückt, in positiver lautet daher auch ferenten a stellte Antrag ebenso dern dabin; 1
ist.
nicht,
Ee welchem sie ein dasselbe dem Ober⸗ In dem worden: das tragung eines gehendere Kritik
Pr
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seinen gestrigen als Antr age red hinweisen außer den Pfarrs werden muß hoben ist.
weil die
bleibt,
raktisch Antrag d
ausspre
Wir waren in Reihe von Schwierig derselben gestellten können, beseitig gt haben gativ aussprachen, 1883. Wir Frage de jetzt uns etwas positiver entgegen, indeß ich theile Schwierigkeiten, welche der Stac tsregierung erhoben haben, im Laufe werden.
aß aber in
sehe 82
waren uns
In Grafen v Antr ag des
Ich
keine
Staatsverwaltung,
Antrage ags ein Geschenk sein, Anträge des 52
nur Bedeutung, wenn der §. 18 des
den 5
Welt z Rothkirch C Ablauf der fechsmon nüigen und
eines Pfarrverwe sers
sei es im Parlamen gierung nach der Absicht des Herrn Grafen
erendes, ndpunkte Fra dano und die
1 Hülfsgeistlichen,
ramt rep äsentirt.
zunaͤchst di
ttutione 78 en
Ordinarius
d8 zron die Gren Sen zwis
nunmehr zu dessen Bedeutung Es liegt der K vüsgtift en
Fassung zur
annehmen konnte, der in den
wie
geistlichen Oberen sind Pf arramt übertragen
wärtigen Ehrespruchsrecht Pfarramts. An vtrages dies um so unbefangener thun, a Ausführungen die daktioneller Natur bezeichnet. Ich I, daß nach seinem Antrage bei denj stellen bestehen
gkeiten, Antrages namentlich
Sukturfalpfarrer bei Seite geschoben wurd
bezügl lich der Anstellung
nich also dahin: on Rothkirch⸗ Trach
verspreche
der heutigen Abstimmung zu Grunde liegen, sich ein Druckfe hler wieder findet. vom 11. Mai 1873 und 11. Juli selbst betrifft, so möchte ich dem Herrn Grafen von was der Antrag erreichen
Frage der Sukkursal⸗ von seinem Standpunkt aus um die Frage: wirkliche Pfarrer oder sind sie es nicht. dem Heiligen Stuhl, von nn Biccfen,
von den Vertretern ms im Berathung 8 vom
Mit welche ukkursal⸗ ihre Ie finden
früher bei
zweifle ich nicht, daß die Wirren,
chsten Zeit
Graf von Rothkirch zu Gunsten der Staats⸗ etwas erreichen will, so würde die 8 dem sie nicht viel 88 Rothkirch⸗Trach hätte rom 11. Mai 1873 Besetzung 8 5 „ arrämter innerhalb Jah zwar unter gewissen Strafen und Re säumigen Bischöfen auferlegt werden es Entwurfs, der auch die nden hat, Feht aber dahin, 8 ebes vom 8 Mai auch fbestimmungen und Wenn nun der Antrag 8 ürde, was würde dann nac eimonatlichen Frist eintreten? er Staat würde, wenn der mit diesem ts Anderes könne üb . ei F eben, sei es der Kurie, und igung. Wenn der Staats⸗ enüber in die Hand gelegt werde, die Mittel fehlen, so würde ich eguemes Moment, als für einen Staatsregierung ansehen. gerr ““ “ im Mat erie im Jah re Novelle vom 11. über ie des gedachten Jahres auch fidet sich auf Seite 6 des be⸗ Kommission des Abgeordneten hauses eine ber, nach welcher meines Wissens in Ueber⸗ die Auffassung festgehalten Pfarramts derjenige Geistliche dem Antrage des Bischofs entsprechend, Wird daher ein Pfarrverwe ser
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Er hat si erh seine Zustän alten, daß der Hü es Pfarramts hat. hen „ er der
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Herrn Bischofs agsteller selbst er⸗ s Herrn Antrag⸗ n er will viel⸗ Fassung
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wie man nach der jetzige des 1.
n Geistlichen, Einweisung in
„ J[—,49 verpflichtet, vor
sident en zu benen inen.“ Antrage ist positiv nur ausgedrückt g ilt fortan nur für die dauernde Ueber⸗ Nun waä es nicht schwer, eine ein⸗ intr zu lassen, und ich könnte Bisck chof 2. Kopp in n gestellten Anträge le iglich könn te s 8.
eneẽ lüte⸗ 9 ende Uebertrag un derselben das Einspruchsre ge aber auf die Distinktion keinen besond
aigen B die bevo Anseh ung
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deren Anzeigepflicht be stehen würde, keine erhebliche mich nicht gegen den der Königlichen Staatsregierung Annahme keinen Vortheil. sehr zufrieden, 8 wir eine 3 bei der positiven Fassung des i des Herrn Bischofs hkten entste P. dadurch, aß wir den Gedanken ne⸗ im Anschluß an die Novelle von daß hierdurch die nicht bequeme e. Sie tritt ndern ungsantrag chofs, daß die er ohne Verschulden der Sukkursalpfarrer der nächsten Monate aus der Welt geschafft
Fälle, wo die aber beseitigt sein Nach Allem kann ich 1
ofs Namens r auch von seiner ommission
welche
do8
bewußt,
und schärfer durch den Abär die Auffassung des Herrn Bis sich zum Bedavern
Ich spreche mich geger 8 aus, und üͤber las 24 es Herrn Bischofs D. Kopp anne wollen v. von seiner Annahme 58* Vortheile, besonderen Nachtheile im Gefolge haben.
Antrag s Ihnen
Zu dem zu §. 1a von dem Herrn D. Kopp gestellten Antrage bemer d der Staats⸗Minister Dr. von Goßler: Meine Herren! In Bezug auf dieses Amendement kann ich zwar nicht erklären, daß es durchaus unannehmbar für die Königliche Staatsregierung sei. Aber ich möchte betonen, daß seine Erhebung zum Gesetz höchst unbequem für die Verwaltung, auch beschwerlich sein würde hier und im anderen Hause für das Zustandekommen des Gesetzes. Der Königlichen Staatsregierung ist bei dem heutigen Vor⸗ trage des Herrn Antragstellers, wie auch in der Kommission die An⸗ erkennung zu Theil geworden, daß sie bei der Formulirung des Ein⸗ spruchsrechtes sich vollkommen innerhalb der Linien gehalten hat, welche bei der Besprechung mit der römischen Kurie als maßgebend anerkannt worden sind. Wenn jetzt über diese durch erfreuliche Ueber⸗ einstimmung gewonnene Grundlage hinausgegangen werden soll, so ist dies motivirt durch den Hinweis auf die Beunruhigung des Pfarrklerus, auf die Beunruhigung einiger Bischöfe, welche durch die Annahme der Regierungsvorlage oder der Kommissionsbeschlüsse eintreten würde. Ich habe es schon in der Kommission ausgesprochen, daß es sehr schwer hält, aus diesem in seiner Berechti gung nicht recht erkennbaren Finr c ein gesetzgeberisches Motiv zu weitergehenden Abände rungen erzuleiten, wenn anerkannt worden ist und —— werden muß, daß der maßgebende Vertreter der römischen Kirche mit dem Vor⸗ schlage der Königlichen Staatsregierung, namentlich wenn er nach den Kommissionsbeschlussen eine annehmbare Gestalt gewonnen hat, seine volle Zufriedenheit aus sgesprochen hat. Man weiß ja aus vielen Er⸗ zeugnissen der Presse, in welcher der niedere Klerus zum Theil eine große, meines Erachtens unberechtigte und verhängnißvolle Rolle spielt, daß aus der betreffenden Bestimmung unseres Entwurfs die Folgerung abgeleitet ist, als handle es sich bei der gesetz⸗ geberischen Annahme derselben wirklich darum, die ganze katholische Kirche in eine ewige Knechtschaft und in die Bande des Staates zu werfen. Noch heute Morgen habe ich die negative reude gehabt, derartige Artikel zugesandt zu erhalten. Meine Herren, wir wandeln bdei dem Vors chlag e der Regierung und der Kommission, wie ich schon im Jahre 1882 bei ähnlicher Veranlasfang ausgeführt habe, auf gänzlich ausgetretenen, klaren Wegen. Es giebt keine Ge setzgebung verwandter Staaten, die aus üähnlichen Elementen bestehen, als aus denen der moderne preußische Staat zus sammengesetzt ist, welche nicht zum Theil nicht sehr viel weitergehen de Vorschriften für die Ans stellung von Geistlichen enthält, als die Staatsregierung Ihnen anbietet und die Kommission Ihnen zu Annahme empfehlt. Wir haben eine ganze Reihe von Staaten, wo kein katholis scher Geist⸗ licher in irgend eine Pfründe oder ein Amt eintreten 8 9. ohne die unmittelbare M litwirkung des Staates, sei es in Bestätigung oder eines placet, sei es in der Gestalt * erhebung. Wenn beispielsweise heute in Bavern irgend e irgend ein geistliches Amt besetzt werden soll, so hat volles un eingeschräͤnktes Mitwirkungsrecht, 8 ohne seine kann kein katholischer Geistlicher in ein Amt gelangen, ist es durchaus Rechtens in B avern, daß bei einer Zurückweisung eines Geistlichen Gründe Seitens des Staates nicht angez ben “ und nicht angegeben werden sollen. Wenn wir diejenigen betrachten, die uns in Preußen zum Vorbilde gedient baben, chst anknüpfen an zwei Konventionen ziehungsweise Priafe. di Kurie geschlossen beziehungsweise denth hat an Staaten Württ emberg und Oesterreich. In Württemberg ist im Jahre eine Konvention abgeschlossen worden über die Ernennung von den Konvikten, und hierin ist bestimmt worden, die sollen nicht solche Rektoren und Repetitoren ernennen, dem Staate zurückgewiesen werden aus 3Gründen circa res et publicas und, wie es dort — fraribas de Laus is et innktentipne. also aus Gründen, stützen, und nicht wie es hier i Thatsachen, welche festgestellt werte Oesterreich. Dort heißt es im Breve von nicht Aemter und Pfründen an solch⸗ Pers Regierung eine Einw endung circa res polit Von, Beweisen oder Feststellen ist auch da Enunciationen der Kurie von 1855 und 1857 Vorbild für die Gesetzgebung in Baden von 1875, in Württen nberg von 1861 und in für die nassauische Verordnung von 1861. Ueberall diesen Vorschriften, es soll kein bürgerlich oder volit ic sch Geist⸗ icher in ein Amt oder eine Pfründe gelangen gegen Staat erhobenen Einfvne⸗ und nur darin Variationen über⸗ haurt Thatsachen angeführt werden sollen oder Derartige Verklaufulirungen, wie sie im Abänderungsantragse 5 boten werden, sind, soweit mein e Kenntniß der verschiedenen gebungen reicht, bis noch niemals vorgeschlagen w 2 Rechtens, und ich g G fahr, uns eine Gesetz alle ö Mängel in von . Fällen und von Distin krionen, iedenen J2 Interessenten stets an Uebereinstimn ung ktilliet ere Kritik aller Haken d Klemmen.; wenn ich an die Vergangenheit des zahlreichen Unterhaltungen mit d öfen, mit de „ auf dem und wenn ich mir v staltet hätten, wenn Kraft ge 7 hätten, nen halten, über
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1 5 8a8 a Verhalten ein hat, 8 b u halt Wir. komn glei vie ich aus 8 rhebli ör und 1 mehr man 2 der Praris In 2 Komm ission f hingewiesen. Ich kann mir an und für sich rfüllung einer kirchlichen Amtspflicht so den Staat berührt, daß ierd durch verletzt werden und deshalb gegen die Persoönlichkeit eines Heistlichen Einspe ruch erheben könnte. Kirchliche I lichten, wenn sie wirklich sol 8 sind und als solche erfüllt we können in thesi gar nicht zu einer Verletzung des bürgerlichen 8888 mstarsbüsgeclchen Gebietes führen. 8 weiter, ich möchte sogar gehen, den Ausführungen des Herrn Miquel g egenüber: wir haben die Erfah bBöss. bei der Benennung in großer Zahl gehabt, daß viele Geist⸗ liche mit dem staatlichen Strafgesecbuch in Konflikt gekommen sind, und zwar nicht blos auf dem Gebiete der kir chenpolitische n Ge⸗ seheebung. ondern auch auf dem Gebiete des allgemeinen bürgerli ichen Strafrechts, auf dem Gebiete sogar der Majestätsbeleidigung, der Beleidigung von Be ehörden Prierwersopan des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Ich will nur ein Beispiel aus den Fällen berausgreife en: Die Geistlichen einen Bürgermeister von der Kanzel herab beleidigt, — das ist: von besonderem Interesse üͤr eain Miquel — und sind desbalb mit zwei wge. Gefängni iß bestraft, und doch ist nicht Einsp * erhoben worden. War das dem Antrage Kopp gegenüber richtig oder nicht? Das sind meines Erachtens doch recht ernste Schwie rigkeiten. Meine Herren, venn man sich gegenwärtig hält, daß wir auf dem Gebiete der
Intere sse nlere.
m Acge gueme D sferenz, die Fäle an der habe ich schon Hnicht denken, daß
so me⸗
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Anstellung der Geistlichen im Wesentlichen über den Berg sind, dr wir das Einspruchsrecht, das Benennungsverfahren nunmehr seit einer anzen Reihe von Monaten praktisch handbaben, daß vielleicht in die⸗ — Augenblick schon 1000 katholische Geistliche benannt worden sind und, abgesehen von vier oder fünf Fällen, wo politische Gründe in den posenschen Diszesen vorlagen, kein Einspruch erhoben ist, die Ein⸗ führung des neuen Zustandes überhaupt nach Ueberwindung einiger Schwierigkeiten sich glatt vollzogen hat: so ist, glaube ich, die k stimmte Hoffnung zu begen, auch auf Seiten des katholischen Klerus, selbst auf Seiten der Sukkursalgeistlichen, daß das Einspruchsrecht, wie es die Regierungsvorlage und die Kommissionsbeschlüsse nach dem Vorbilde anderer Staaten und nach dem Wunsche der Kurie vor
geschlagen, zu erneuten Schwierigkeiten nicht führen wird.
Ich kann schließen: ich habe den Eindruck, daß mit der Annahme des Abänderung santrages eine Reihe Fußangeln in die Gesetz⸗ gebung bineingelegt werden würde, welche das beiderseitige Vertrauen auf welches bl die Regierung, als auch zu meiner Freude R Vertreter der katholischen Geistlichkeit hervorragenden Werth legen, schweren Proben aussetzen würde. Staats Sregierung hat, wie anfangs bemerkt, den Eindruck: von ihrem Standpunkt wäre der Abände rungzantrag zur Lu. zu ertragen; sie fürchtet aber, ß it solchem Amendement erung hat zbe stets
nogn 2nn
sowo d
8 j2 Die
bisher ihre Vorlage sehr sorg⸗ ige 1 1 nze gehalten hat, n 5 uns erer gewisfenhafter berzeugung gehalten werden ohne ernste Interessen des und seine politischen Verha ltnisse zu gefährden. Durch die der Kommission und n der Diskussion si zu unserer Freude di e usissen f so egierung an der Hand 1. Kommissions gehen kann, als sie vor einigen glaubte geben zu können. Aler, bei jeder Gelege mbeit neue Steine um so mehr vermindert sich Wagen ziehen wollen, gezogen werden muß. Herrn Antragstellerz indert, wenn die 1- ist — was ich auszusehen, daß die k1s Amendement sich an⸗ 21 nen können, eine Ruc. müssen, welche ter empfunden wird, als redaktionel nderung an und für
wird. ertbeil werden mü
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8 4 von Herrn D. Kopp das
ebatte über den zu nahm der K Kultus⸗Minister, wie folgt,
Meine H kann ich mich mit dem He Vorredner ber en, ich komme aber doch zu einem anderen Refultate. gern anerkennen, daß es im gegenwärtigen Moment glich ist, diejenige Bestimmung, an welcher mit steigender Lebhaftigkei im ahre unsere katho⸗ lischen
ig- 8 5 haben 1ö’ Wesentlichen zu beseitigen. Alle 5 ist, w der K Kommission schon darauf gewiesen id es au 2 wiederholen kann,
ein praktische rogr am⸗
mission 1 De 1 8 D- 8 8 wärmsten W nis itens des Herrn anerkam n, daß die Sto jet estellt sind, daß
on einer Seelst noth nicht 9 ie 9 n m, sofern diese richt in in äußeren, v Ff 2 ung inbegründeti ist.
Geist Hicden “ ist
Vabren risherzen wurd ng haben s und in organi wie man Revision organischer Herr. Bischof Agitations⸗ ö.
ichwohl ist diese 81 ktis
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ngewor rf
8 1n 11 g — „„58 tc 1 os 18 Ver. igenbei s auf b and t des S aates
und das Bemi ühen hen, nicht 31 treten zu zeilichen E⸗ ngriffen und; einer zwis armern zeis 1 führen. n dieser 9 raris; 8 ann mich nnen, daß ich unter meiner Wettla uf 8 ein atreten lasser ich wieder eingefi
gen treffen. ⸗
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nicht 7 I. 5 I welche
nle dem Reichs⸗ deren
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usg ewies sen Gebieten 1 oder in gewisse werden könn ie Herren Jesuiten ze sehr vearg ben heute mehrere Tho tigkeit wiederholt ausüben, auch im Besetz thun, und diese Thatsache bestärkt Corlage n. m Antrage des Ecsrchee rrsgeigichen s igkeit in r en in der Kom P. tes erschließt mit znahme des 5 wollen Sie den ““ oder den Verpflichtung auferlegen, Missionen, wie wir sie — in den ehemals en und zu ent⸗
in der? 8. mahme, “ Topp ge werd
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8-* priesterlich e
das aber 9 Kommissarien di
reichste zur Vermehrung nationaler Erregung gehabt haben, zu beaufsichtig 5 Sakramente denden auf, jetzt fängt das ihr euch gegen das Gesetz, ich löf e die Ver⸗ Zustände, die 88 Alle, glaube ich, nicht un in Aussicht nehmen, jedes rei ichsgesetzlich tene Ordensmitgli welches nunmehr auftritt und aufzutreten berech gt ist, wo es sich gerade befindet und seine priesterliche Thätigkeit öffentlich aus übt, zu verlassen, und ihn etwa nach der Inse sonst einem einsamen Ort versetzen, wo er keine Geleg ne Thätig keit in unz uls; siger Weise auszuüben? So elche eintreten werden, die aber sehr unbequem sind fi für Ruhe im Lande, und deshalb gl dubt die vornherein den auszusprech eine
r Erleicht
“ scheiden: Predigen an, jetzt sammlung auf. wollen. Wollen
Un — verb botene Or
52 anz
Satz en: tigkeit innerhalb des Lan⸗ rungen, welche die vorjähr
g pts punkte,
welche den Wunsch der Regierung begründen, daß der nach den Kommissior nsbeschlusfen erhalten bleibt.
Wenn nun wieder von dem Herrn Bischof Kopp herv orgehoben das dieser zweite Absatz bei den Katholiken den ganzen Eindruck 5 Vorlage im Absatz 1 aus zlöschen könnte so würde ich eine solche zolge auf das tiefste bedauern, aber auch für eine völlig ungerecht⸗ zmigte halten. Ich glaube, auch der energischste Vertreter der katho⸗ lschen Auffassung wird sich vorstellen können einen Zustand, wo mzelne Orden nicht existiren in einem Lande und innerhalb desse lben eine hätigkeit nicht ausüben dürfen, ohne daß ie Religion Schaden leidet. Ich kenne wenigstens kein †⸗ nicht derartige kinschränkend de Vorschriften existiren, und fast Land, wo nicht gewisse Orden ausgeschlossen sind. Hätten
ie r Sicherbeit, daß die Büleespen stlichen, deren Genossenschaften schlossen sind von der Monarchie, auch inner rhalb derselben keine ngkeit ausüben würden, obwohl nach dem §. 4 ihnen die priester⸗ Fhatigkeit n nicht verk kümmert werden könnt e, dann würden wir
ins Unvern eidliche üßen önnen, aber die Verga H
dkt uns. Ich kann da . iederbolen, es x. Regierung kein Rest behe Mistrauens, dem nur der dringente Wunsch wir nicht an der en Gesetzgebung mit einer scheinbaren 8 echtmäßigkeit eingeführt sehen, welche in ük hrer Konsequen; nleidli
„von dene elber sagt si Ich bitte Sie, aus meinen die L.
daß es ganz friedliche Absi X.
atsregierung mit ihrem Antrage versolo. anderen Seite die Aufgabe der Sta Fersgjeruns, Vorkehrungen gegen solche Entwickelungen eint reten be unter Umständen eintreter önnen, und dann, wenn sie nordnung und Aufregung he rvorb
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Bezüglich der Anträge der Herren D. Kopp und Adickes u den §§. 1 und 2 2 des V. Artikels der Vorlage äußerte sich der Staats⸗Minister Dr. von “ r in nach vstehender Rede
Meine Herren! Ich darf zunächsů
More Worte
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Annahme des Antrages der Kommission eine Unmö öglichmachung des Gesetzes auf Seiten der Staatsregierung nicht herbeiführen würde. Ueber den Antrag Adickes liegt line Beschlußfassung de Staatsregierung nicht Ich rkenne gern Reibe von Erwägungen als zutreffend und an, welche Herr Miquel und derr Adickes g Gleichwohl ich erwähnen, daß bei der katholischen völkerung Werth darauf gelegt wird, die Mädchen in dem Alter Erziehungsanstalten zu bringen, in welchem sie zur heiligen vorbereitet werden. Es giebt zwar Diözesen, in denen dies ereitung sich erst an das abgeschlossene schulpflichtige Alter anschl ber die Meb rbeit der katholischen Gebiete ist doch so gewöhnt,
ie überwiegende Zahl der — Mädchen in einem früheren Alt zur heiligen Kommunion bereitet und zugelassen wird. Ich dem Hohen Hause berlassen, ob es dem Antrage des Herrn Adickes oder dem Antrage der Kommission den Vor Il
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den 232 (72 männlichen und 160 weiblichen Personen befanden sich 14 (4 männliche welche im Fahre 1775 oder früher geboren, mithi 110 Jahre und darüber alt waren, darunter e Wittwer, zwei noch in der E und 1774 und ein 1774 ge. borene Wittwe, zwei Jungf ar 770 wei Wittwen aus dem 2 und Wittwen aus hre 1775. Unter den in der 2 vinz H ver gezählten undertiährigen Personen befin 8 8 westernvaar. Soweit Berufsang 2 12 Jahre alten Person en üͤb er⸗ haupt vorliegen, wiegt eschlechte rn die Altsitzer, Ausgedinger und eibn üchter, an der Ortsarmen, Almoßs en⸗ empfänger und Hospita
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