“ “ “
Verhältniß der Masse zu dem Eigen⸗ thümer des Pachtgutes, Freiherr von Stein zu Wehrda,
Prüfung der seit der ersten Gläubigerver⸗ sammlung noch angemeldeten Ansprüche an die Masse.
Burghaun, den 31. März 1887. Der Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts: (Unterschrift.)
Iü68] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Handschuhfabrikanten Louis Liebers in Bur⸗ kersdorf wird nach erfolgter Abhaltung des
Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 8 Burgstädt, den 50. März 1887. 8 Königliches Amtsgericht. Bretschneider.
117 — 89 dem Konkurse über das Vermögen der Actien⸗ gesellschaft Deutscher Central⸗Bau⸗Verein ist der II. Plan zur Vertheilung des verfügbaren Masse⸗ Bestandes entworfen und in der Gerichtsschreiberei der Abtheilung 50, Neue Friedrichstraße 13, Zimmer Nr. 19, zur Einsicht für die Betheiligten ausgelegt. Die Konkursgläubiger, welche ihre Ansprüche an⸗ gemeldet haben, werden hierdurch aufgefordert, ihre etwaigen Einsprüche gegen diesen Plan bis zum 14. April 1887 zu den Acten anzuzeigen und dem⸗ näckst zur Verhandlung über diesen Theilungsplan, owie zur Ausführung der Vertheilung in dem auf den 21. April 1887, Vormittags 10 Uhr, m Gerichtsgebäude, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal Nr. 36, anberaumten Ter⸗ mine zu erscheinen. Die Gläubiger, an welche Zahlungen erfolgen ollen, müssen persönlich erscheinen, oder sich durch inen mit gerichtlicher oder notarieller Vollmacht ver⸗ sehenen Bevollmächtigten vertreten lassen, und die Urkunden über ihre Forderungen, namentlich auch die den Uebergang der Forderungen auf sie darthuenden Cessionen, mit zur Stelle zu bringen. Zur Hebung gelangen 17 ½ %. Ditcjenigen Gläubiger, welche bezüglich der zu diesem Konkurse angemeldeten Forderungen aus den Konkursmassen der Westendgesellschaft H. Quistorp K Co., der Vereinsbank Quistorp & Co., des Herrn Heinrich Quistorp, betreffend dessen Privatvermögen, oder sonst 8 a. entweder ganz, b. oder theilweise befriedigt sind, dürfen aus dieser Konkursmasse im Falle zu a. nichts mehr, im Falle zu b. nur Beträge bis zur vollständigen Deckung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in Empfang nehmen. Berlin, den 19. März 1887. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 50.
Bekanntmachung..
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns J. C. Hein in Dirschau wird zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Einlegung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver⸗ werthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 26. April 1887, Vormittags 10 ½ Uhr, in unserem Terminszimmer Nr. 3 anberaumt, wozu alle Betheiligten hierdurch vorgeladen werden.
Die Schlußrechnung nebst den Belägen und das Schlußverzeichniß sind auf der Gerichtsschreiberei, Abtheilung III., niedergelegt. N. 3./86. Dirschau, den 31. März 1887.
Königliches Amtsgericht.
[100]
Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Siebig in Laucha wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom 10. März 387 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Freyburg a. U., den 25. März 1887. Köaigliches Amtsgericht. I. Abtheilung.
Konkursverfahren. Konkursverfahren über den Nachlaß des dor Wode in Gießen wird nach ßtermins und nach Vollzug der
Das Großherzogliche Amtsgericht
Konkursverfahren.
dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Heinrich August Fried⸗ rich Wulf ist zur Prüfung früher bestrittener und nachträglich angemeldeter Forderungen, eintretenden⸗ falls auch zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke Termin bezw. Schlußtermin auf Freitag, den 22. April 1887, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, bestimmt.
Hamburg, den 31. März 1887. Holste, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
11s 812 Bekanntmachung.
Das Kgl. Amtsgericht Kempten hat durch Beschluß vom Heutigen, Vormittags 8 ½ Uhr, über das Ver⸗ mögen der Schuhmachers⸗Eheleute Josef und Veronika Detzel in Kempten den Konkurs eröffnet und als Konkursverwalter den Rechtsanwalt Haeuser dahier aufgestellt. 8
Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. April 1887.
Frist zozr Anmeldung der Konkursforderungen bis 1. Mai 18F einschließlich.
Termin zur Beschlußfassung der Konkursgläubiger, über die etwaige Wahl eines anderen Verwalters, üͤber die Bestellung eines Gläubigerausschusses und über die in den §§. 120 ff. der Konk. Ordn. bezeich⸗ neten Fragen, sowie zur Prüfung der angemeldeten
“ im Geschäftszimmer Nr. 7 des Kgl. Amtsgerichts Kempten. Kempten, 29. März 1887. 8 Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Der geschäftsleitende Kgl. Sekretär: Wurm. Kp⸗p⸗onkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der zu St. Tönis bestehenden Handelsgesellschaft „Hahnen & Ruland“ ist zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin auf Donnerstag, den 21. April 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Kempen a. Rh., den 26. März 1887. 3 Spelleken, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
14600 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Schoenbeck zu Köln, Theil⸗ haber der früher daselbst bestandenen Handels⸗ gesellschaft „Schoenbeck & Seligmann“, ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 7. März 1887 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 7. März 1887 worden, aufgehoben.
Köln, den 23. März 1887.
Keßler, Gerichtsschreiber 88
[392] Bekauntmachung.
Durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts dahier vom Heutigen wurde das über das Vermögen der Eheleute Karl Rapp, Ziegeleibesitzer, und Katharina, geb. Kuhn, auf der zur Stadtgemeinde Landau gehörigen, an der Straße nach Arzheim ge⸗ legenen Ziegelhütte wohnhaft, unterm 1. Oktober 1886 eröffnete Konkursverfahren nach abgehaltenem Schlußtermin aufgehoben. 1—
Landau, Pfalz, den 31. März 18877.
Kgl. Amtsgerichtsschreiberei. Rettig, Kgl. Sekretär.
8 e Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Fabrik⸗ besfitzers Paul Scheich zu Liegnitz soll die Aus⸗ schüttung der Masse stattfinden. Die Summe der als unstreitig festgestellten Forderungen beträgt 23 596 ℳ 25 ₰ wozu 4506 ℳ 88 ₰ oder 19,10 % disvponibel sind. Der Vertheilungsplan ist auf der hiesigen Gerichtsschreiberei IV., Zimmer Nr. 28 zur Einsicht der Betheiligten ausgelegt, worauf ich gemäß §§. 139,141 der Konkurs⸗Ordnung aufmerksam mache.
der. I. den 1. April 1887.
R. Schurzmann, Konkursverwalter.
Peg Bekanntmachung.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des am 6. September 1886 zu Schloß Rothkirch bei Liegnitz verstorbenen Major a. D. Alexander Scholz soll die Ausschüttung der Masse stattfinden. Die Summe der als üunstreitig fest⸗ gestellten Forderungen beträgt 1602 ℳ 84 ₰, welche zur vollen Berücksichtigung gelangen. Das Gläu⸗ bigerverzeichniß ist auf der hiesigen Gerichts⸗ schreiberei IV., Zimmer Nr. 28, zur Einsicht der Betheiligten ausgelegt, worauf ich gemaͤß §§. 139/141 der Konkurs⸗Ordnung aufmerksam mache.
Liegnitz, den 1. April 1887.
R. Schurzmann, Konkursverwalter. [131] K. Württ. Amtsgericht Ludwigsburg.
Gegen den Bauern August Lenz in Schwieber⸗ dingen ist am 30. März 1887, Nachm. 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, der offene Arrest erlassen die Anzeigefrist des §. 108 K.⸗O. sowie die Anmelde⸗ frist bis 27. April d. J, der Wahl⸗ und Prüfungs⸗ Termin auf 5. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, anberaumt worden. b
Den 30. März 1887.
— Gerichtsschreiber Weegmann.
Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Jacob Plaut in Mannheim wurde nach Abhaltung des Schlußtermins mit Beschluß Großb. Amtsgerichts, Abth. I., dahier vom 15. I. M aufgehoben. Mannheim, den 21. März 1887. Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts. Meier.
[459] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kanfmanns Karl Hermann Krebs in Mitt⸗ weida wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 14. März 1887 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Mittweida, den 31. März 1887. 1 Königliches Amtsgericht. Hoffmann. Begl.: Jähnig, G. S.
1469]) Konkursverfahren.
8
Forderungen: 2 98 9
2 Dienstag, 17. Mai 1887, “ TgIh I 9 Uhr,
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des
Gerbers Heinrich Rühl zu Mülheim a. d. Ruhr
ist zur Abnahme der Schlußrechnung Termin auf Sonnabend, den 16. April 1887, eenng6 10 Uhr, or dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Zi Nr. 6, anberaumt. b e Mülheim a. d. Ruhr, den 31. März 1887 Königliches Amtsgericht. c. 3 gl. Württ. Amtsgericht Nürtingen. Gegen den Rothgerber David Altdörger hier ist am 30. März 1887, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, der offene Arrest erlassen die Anzeigefrist des §. 108 der K. O. sowie die An⸗ meldefrist auf 2. Mai, 1887, der Wahl⸗ und Prü⸗ fungstermin auf 9. Mai 1887, Vormitt. 9 Uhr bestimmt worden. 1 Den 30. März 1887. Kgl. Amtsgerichtsschreiber: Bleßing.
bestätigt
Oeffentliche Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Handlungsfirma Gustav Speckhart & Co. dahier, wird megen rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗ vergleichs hiermit aufgehoben. 1
Termin zur Abnahme der Schlußrechnung wird auf
Dienstag, 12. April 1887, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 9 des Justizgebäudes, anberaumt.
Nüruberg, 29. März 1887. 1
Königliches Amtsgericht. (L. S.) Marth.
Zur Beslanbignag: . Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Der geschäftsleitende K. Sekretär:
S.) Hacker.
1882] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Moses Nathau — in Firma S. M. Nathan — zu Posen, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und nach Vollzug der Schlußvertheilung hierdurch aufgehoben. Posen, den 31. März 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[376]
1““
1458]8 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Zimmermeisters Eduard Her⸗ mann Müller in Reichenbach wird nach Abhaltung des Schlußtermins bierdurch aufgehoben.
Reichenbach, den 29. März 1887. 1“
Königliches Amtsgericht Geyler. Veröff.: Nagler, G.⸗S.
K. Amtsgericht Reutlingen. Konkursverfahren.
Der Konkurs über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Schlink u. Wucherer, Schuhwaarenfabrik in Reutlingen, ist nach Abhaltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußvertheilung heute aufgehoben worden.
Z. B.: Den 31. März 1887.
Gerichtsschreiber Dambach.
18841 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Donnevert zu Saarlonis wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermin hier⸗ durch aufgehoben.
Saarlonis, den 26. März 1887.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. Ce eblven Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt. (L. S.) Schmidt, Gerichtsschreiber.
[372]
381 anß 5 94 1881= Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsgesellschaft Radig und Köhler in Schweidnitz wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termine vom 12. März 1887 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom näm⸗ lichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Schweidnitz, den 29. März 1887. Königliches Amtsgericht. Bernstein.
110838 Konkursverfahren.
Nr. 2962. In dem Konkursverfahren uͤber das Vermögen des früheren Stubenwirths Josef Fackler von Bremgarten, z. Zt. in Bleibach, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten For⸗ derungen Termin auf
Dounnerstag, den 28. April 1887, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. 8
Staufen, den 30. März 1887. 8
u 8
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. Bekanntmachung
in der Kaufmann Paul Ludwig'schen Konkurs⸗ sache von Mittel⸗Schreibendorf.
Der bisherige Konkursverwalter Hirschel hat in Folge Erkrankung sein Amt als Verwalter niedergelegt. Es wird zur Wahl eines anderen definitiven Verwalters und zur Rechnungslegung Seitens des bisherigen Verwalters eine Gläubigerversammlung berufen und Termin auf
den 16. April 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 4 anberaumt.
Strehlen, den 27. März 1887.
Königliches Amtsgericht.
Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanus Gustav Reimer hierselbst wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Treptow a. Toll., den 30. März 1887. Königliches Amtsgerichk.
[385]
13 „ Amtsgericht Varel I.
Der Konkurs über das Vermögen des vacanten Nachlasses des weil. Dachdeckers Gerd Hin⸗ rich Büsing in Altzührdenerfeld ist durch Schlußvertheilung beendigt und wird daber auf⸗ gehoben.
Varel, 1887, März 30. „(gez.) Kleyboldt. Beglaubigt: Kumm, Gerichtsschr.⸗Geh.
8
Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deutschen Eisenbahnen. Nr. 79.
[138
Pe utsch . Russischer Eisenbahnverband. 88 Vom 15. Mai 1887 neuen Stils ab erhöht sich die Fracht für Stahlwaaren⸗Sendungen ohne
Unterschied des Gewichts im Verkehr von deutschen
Ses
8* Stationen nach Kursk transito, Station der Moskan⸗ ursker Eisenbahn, und nach den Stationen Charkow Taganrog und Gnilowskaja (Rostow) der Kursk⸗ Charkow⸗Asower Eisenbahn (vergl. Ifd. Nr. 122 und 123 der Schnitttabelle III. der vom 15./27. Mai 1885 gültigen 2. Ausgabe des Anhans II. zum Deutsch⸗Russischen Gütertarif) für die Strecke der Mokau⸗Kursker Eisenbahn von 6,56 Kopeken auf 11,62 Kopeken für 1 Pud (16,4 Kilogramm). Bromberg, den 29. März 1887. .“ Königliche Eisenbahn⸗Direktion aals geschäftsführende Verwaltung.
[1341 Bayerisch⸗Sächsischer Güterverkehr.
6224 D. Insoweit die im Sächsisch⸗Westösterrei⸗ chisch⸗Ungarischen Verbandsgütertarif nebst Nach⸗ trag I. vom 1. April 1887 bezw. im Sächsisch⸗Oester⸗ reichischen Verbandsgütertarif Heft 2 vom 1. April 1887 für die Stationen Eisenstein und Salzbur der K. K. österreichischen Staatsbahnen bezw. die Station Furth i. W. der K. K. priv. Böhmischen Westbahn enthaltenen Frachtsätze des Klassenguts⸗ verkehrs und des Ausnahmetarifs Nr. 6a,/b für Holz europ. billiger sind, als die bezüglichen Sätze des Bayerisch⸗ESächsischen Gütertarifs für die Stationen Eisenstein, Furth i. W. und Salz⸗ burg der Batyerischen Staatsbahn, kommen die⸗ selben vom 1. April d. J. ab auch im Bayerisch⸗ Sächsischen Güterverkehr zur Anwendung.
Dresden, am 29. März 1887.
Königliche Generaldirektion der sächsischen
Staatseisenbahnen. von Tschirschkp.
Berlin⸗Thüringisch⸗Bayerischer Verband.
Der am 15. April d. J. zum Verbands⸗Güter⸗ arife in Kraft tretende Nachtrag VIII. enthält Aenderungen der Zusatzbestimmungen zum Betriebs⸗ reglement, sowie der besonderen Tarifvorschriften, abgeänderte und neue Frachtsätze für die ordentlichen Tarifklassen mit verschiedenen Stationen, Erweite⸗ rung der Ausnahmetarife für Steine des Spezial⸗ Tarifs III., Bausteine, Fluß⸗ und Schwerspath sowie Mehl auf eine Reihe von Stationen, u. A. für Mehl auf Wallwitzhafen, Dessau, Delitzsch, Eilen⸗ burg und Raguhn, neue Ausnahmefrachtsätze für Schleifholz sowie Sprit und Spiritus, Beseitigung der Ausnahmetarife für Steinsalz und leere Bier⸗ fässer, sowie verschiedener anderer Ausnahmetarissätze auf Passau und Regensburg transit. Nähere Aus⸗ kunft ertheilen die Verbands⸗Güterexpeditionen, wo⸗ selbst auch der Nachtrag erhältlich ist.
Erfurt, den 28. März 1887.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion, ls geschäftsführende Verwaltu g
Der
Bekanntmachung.
Seehafen⸗Ausnahme⸗Tarif des Nord⸗ 1 den Verkehrs vom 1. Oktober 1885 ist vom 1. k. an die Station Nürnberg (Ost⸗ bahnhof) einbezogen. Die bezüglichen Ausnahme⸗ frachtsätze, welche von diesem Tage an der Fracht⸗ berechnung zu Grunde gelegt werden, sind bei den Güter⸗Expeditionen zu Bremen, Bremerhaven, Geestemünde, Brake, Nordenham, Hamburg H., Harburg a. d. Elbe, Lübeck und Stetten (Central⸗ Güterbahnhof) zu erfragen.
Hannover, den 28. März 1887. Königliche Eisenbahn⸗Direktion,
auch Namens der betreffenden Verbands⸗Verwaltungen.
—
[209] “ 9 Güter⸗Verkehr mit der Am 1. April ds. Js. Tarifheft 6 vom 1.
Prinz Heinrich⸗Bahn. z. tritt der Nachtrag II. zum Tarif von Februar 1885 (Verkehr mit Badischen Stationen) in Kraft, welcher Ergänzung “ für Roheisen zc. enthält.
Dieser Nachtrag wird an die Besi s Hef unentgeltlich abgegeben. ““
Köln, den 30. März 1887.
Namens der betheiligten Verwaltungen: Königliche Eisenbahn⸗Direktion
(linksrheinische).
8 [13³7] 1 8 Staatsbahn⸗Güterverkehre Berlin — Magde⸗ burg und Breslau— Magdeburg, sowie
Magdeburg⸗Bayerischer Güterverkehr. Am 1. Juni d. J. treten a. die in den Staatsbahn⸗Gütertarifen Berlin — Magdeburg und Breslau— Magdeburg vom 1. Juli 1885 nebst Nachträgen und in den zugehörigen Anhängen von demselben Tage nebst Nachträgen für die Stationen Halbstadt, Liebau und Seidenberg des Direktionsbezirks Berlin, bezw. Dzieditz, Jägerndorf, Mittel⸗ walde, Mpslowitz, Oderberg, Oswiecim und Ziegenhals des Direktionsbezirks Breslau, die im Tarif für den Magdeburg⸗Bavyerischen Güterverkehr vom 1. Oktober 1885 und in den zugehörigen Nachträgen für die Stationen Eger und Franzensbad der bayerischen Staatseisen⸗ bahnen enthaltenen Transitfrachtsätze außer Kraft. Demgemäß werden von diesem Tage ab Sendungen, welche in Ermangelung direkter Tarife auf jenen Stationen zur Umfartirung gelangen, ebenso wie die daselbst “ 1 8 dorthin bestimmten Sendungen zu den betreffenden, fast durchwe höheren Locofrachtsätzen n en, ge.ber 1 1 Magdeburg, den 30. März 1887. Königliche Eisenbahn⸗Direktion, Namens der übrigen betheiligten Verwaltungen.
Mai Bekauntmachung. 1. Mai d. J. kommt der VI. Nachtra Lokalgütertarif, ermäßigte Aubnahmefenahsgs0 Ffür Se Stückgüter enthaltend, zur Einführung. Herselbe ist bei der Drucksachen⸗Kontrole und den Güterexpeditionen zu beziehen. Straßburg⸗. den 27. März 1887. Kaiserliche General⸗Direktion Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringe
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruck d 2 Anstalt, Berlin SW., Wültelmftehe he e
8
Berlin:
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗ und Telegraphengebühren⸗Tarif
Zas Postblatt erscheint vierteljährlich,
in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 1 Mark jährlich, sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.
Zurückforderung. Abänderung der Adresse abgesandter Sendungen. Im Weltpostverkehr kann der Absender einer Brief⸗ endung dieselbe zurücknehmen oder ihre Aufschrift abändern lassen, so lange die Sendung dem Empfänger noch nicht ausgehändigt ist. Aus⸗ geschlossen hiervon sind nur die Sendungen im Verkehr mit Zolivien, Columbien, Großbritannien und den britischen Kolonien, Britisch⸗Indien, Haiti, Hawaii, Japan, Merico, Nicaragua, San Domingo und Venezuela. 3 1
Der Absender, welcher sich als solcher ausweisen muß, hat bei der Aufgabe⸗Postanstalt auf Grund eines besonderen Formulars einen bezüglichen Antrag auszufertigen. Der Antrag wird entweder brieflich oder telegraphisch auf Kosten des Absenders übermittelt. Letzterer hat dafür zu entrichten:
Vorbemerkungen. Im Verkehr des Weltpostvereins dürfen mit der Brief⸗ post nicht versandt werden: Sendungen, welche Gold⸗ oder Silbergegenstände, Geldstücke, Juwelen und sonstige kostbare Gegenstände*) enthalten, welche zoll⸗ pflichtig sind oder deren Einführung nach den Gesetzen des betreffenden Vereins⸗ landes verboten ist, sowie solche Gegenstände, welche geeignet sind, die Korrespondenzen zu beschmutzen oder zu beschädigen (scharfe Instrumente, abfärbende oder itzende Stoffe ꝛc.).
*) Ueber bestehende Ausnahmen ertheilen die Postämter Auskunft. Siehe oben.
Postkarten, sowohl einfache als solche mit Antwort, sind nach sämmtlichen Gebieten des Weltpostvereins zulässig. Fremde Gegenstände irgend welcher Art dürfen den Post⸗ karten nicht beigefügt werden. Postkarten dürfen im Vereinsverkehr 14 cm in der Länge und 9 em in der Breite nicht überschreiten.
Drucksachen, Geschäftspapiere, Waarenproben dürfen Briefe oder sonstige schriftliche Mittheilungen nicht enthalten, welche die Eigenschaft einer eigentlichen und persön⸗
8 a. Innerhalb Deutschlands und im Verkehr mit Gesterreich-Ungarn. jrrankirt bis 15 g 10 Pf., über 15 g bis 22 sunfrankirt bis 15 g 20 Pf., über 15 g bis?
Postkarten 5 Pf., mit Antwort 10 Pf.
Briefe
Drucksachen bis 50 g 3 Pf., über 50 — 250 g 10 Pf., über
250 — 500 g 20 Pf., über 500 — 1000 g 30 Pf.
Waarenproben bis 250 g 10 Pf.
Geschäftspapiere gegen ermäßigte Taxe nicht zulässig.
Einschreibgebühr Porto 20 Pf. Rückschein⸗ gebühr 20 Pf.
Eilbestellgebühr für alle Briefsendungen nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Postanstalt bei Vorausbezahlung 80 Pf.; bei Eil⸗ sendungen nach Landorten in Oesterreich⸗Ungarn wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen.
neben dem
“
1) wenn die Uebermittelung brieflich erfolgen soll, die Taxe für einen einfachen Einschreibbrief; 3
2) wenn die Uebermitkelung auf telegraphischem Wege geschehen soll, die Tare des Telegramms nach dem gewöhnlichen Tarif. Soll der telegraphische Weg benutzt werden, so hat der Absender in jedem Fall für die sämmtlichen Kosten der in der Angelegenheit abzulassenden inländischen und ausländischen Telegramme aufzukommen.
Ausnahmsweise Zulassung von Gold⸗ und Silbersachen ꝛc. zur Versendung mit der Briefpost nach fremden Ländern. Es dürfen mit der Briefpost versandt werden:
a. nach Gibraltar, Malta, Hongkong, Labuan, Straits⸗Settle⸗ ments, Bermudas⸗Inseln, Falklands⸗Inseln, Montserrat, Lagos und
Gambia: Edelsteine, b un sachen und andere kostbare Gegenstände;
A. Briefsendungen.
lichen Korrespondenz haben. Die Verpackung muß derart beschaffen sein, daß der Inhalt dieser Sendungen leicht geprüft werden kann, ohne die Umhüllung selbst zu verletzen. Waar en⸗ proben dürfen keinen eigentlichen Handelswerth besitzen; Angaben über Natur, Herkunft, Preis ꝛc. der Waaren sind bei Waarenproben statthaft. Geschäftspapiere sind inner⸗ halb Deutschlands und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn gegen die ermäßigte Taxe nicht zulässig. Drucksachen und Geschäftspapiere dürfen im Vere insverkehr an keiner Seite die Ausdehnung von 45 cm überschreiten, Drucksachen in Rollenform sind jedoch bis zu einer Länge von 75 cm zulässig. Waarenproben dürfen allgemein in der Länge 20 ecem, in der Breite 10 cm, in der Höhe 5 cm nicht überschreiten. 8 Unzureichend frankirte Briefsendungen werden im Verkehr des Weltpostvereins allgemein mit dem doppelten Betrage des fehlenden Portotheils tarirt. asselbe Ver⸗ fahren findet bei unzureichend frankirten Drucksachen und Wasrenproben im inneren Ver⸗ kehr Deutschlands, sowie im Wechselverkehr mit Oesterreich⸗Ungarn statt; dagegen werden
Tarif für Briefsendungen. -
b. Im Verkehr mit den übrigen Ländern des Weltpostverreins zc. (Nr. 1 — ausschl. Deutschland n. Oesterreich⸗Ungarn — u. Nr. 2 — 44). Briefe .“ 10 gr. für je 15 g (ohne Meistgewicht) Gegenüber Belgien, Dänemark, Niederland und der Schweiz bestehen Grenzbezirke (30 km) mit ermäßigter Tarxe für Briefe, und zwar frankirt 10 Pf., unfrankirt 20 Pf. für je 15 g. 8 Postkarten (ein-⸗] Auf der Vorderseite der Postkarten darf fache) 10 Pf. Name bz. Adresse des Absenders durch Postkarten mits Druck oder Stempel, nicht aber hand⸗ Antwort 20 Pf. schriftlich angegeben sein. “ Drucksachen, Geschäftspapiere, Waarenproben 5 Pf. für je 50 g, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 Pf., für Waaren⸗ proben 10 Pf. Meistgewicht der Drucksachen und Geschäftspapiere 2 kg, bei Waarenproben 250 g. Einschreibgebühr 20 Pf. neben dem Porto, ebühr 20 Pf. 8 Eilsendungen sind zulässig: nach der Argentinischen Republik (nur Buenos Aires, Rosario und La Plata), nach Belgien, Chile, Dänemark (nur nach Postorten, überhaupt nicht nach Island und
—
Rückschein⸗
Gold⸗ und Silbersachen, Schmuck⸗
b. nach Großbritannien: Edelsteine, sowie alle sonstigen kostbaren Gegenstände, mit Ausnahme der Gold⸗ und Silberwaaren;
c. nach Ceylon, St. Vincent und Neufundland: Edelsteine, Gold⸗ und Silbersachen und andere kostbare Gegenstände, jedoch mit Ausnahme der Schmucksachen;
d. nach Granada: Gold⸗ und Silbersachen, sowie Diamanten;
e. nach Cypern: Goldsachen und baares Geld;
f. nach Frankreich und der Schweiz: ungefaßte Edelsteine (roh oder bearbeitet);
g. nach Niederländisch⸗Ostindien: Einschreibung;
ch Norwegen:
Edelsteine unter
unzureichend frankirte Briefe in diesem Verkehr mit dem Porto für unfrankirte Briefe belegt, unter Anrechnung des Werthes der verwendeten Postwerthzeichen, während unzureie * Postkarten nicht befördert werden. Unfrankirte Postkarten Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben werden allgemein nicht befördert. Einschreibung ist im Vereinsverkehr bei sämmtlichen Briefsendungen zulässig ebenso kann auch die Ausfertigung eines Rückscheins verlangt werden. Einschreib sendungen unterliege in allgemein dem Frankirungszwang. In Deutschland und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn können Einschreibbriefe jedoch auch unfrankirt befördert werden. Schwabacher Schrift in der Spalte „Namen der Länder“ bezeichnet Gebiete, die zwar nach welchen aber die Vereinstaxe in An⸗
p 1 frn hend fra
nicht zum Weltpostverein gebhören, wendung kommt (z. B. Nr. 15, Korea).
Zw. bedeutet Frankirungszwang. bewirkt werden kann.
† bedeutet, daß die Frankirung nur theilweise
“
Faröer), Helgoland, Japan, Luxemburg, Niederland, Paraguay (nur Assomption), Salvador (nur San Salvador), der Schweiz, nach Serbien und Postorten in Siam.
Eilbestellgeld für jede Sendung 25 Pf. im Voraus zu zahlen; bei Eilsendungen nach Orten ohne Postanstalt (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.
c. Im Verkehr mit den nicht zum Weltpostverein gehörenden Ländern unter Nr. 45 — 47. Briefe L“ 80 28 für je 15 g Chne Meistgewicht). Postkarten und Geschäftspapiere nicht zulässig. Drucksachen und Waarenproben 10 Pf. für je 15 g, für Waarenproben jedoch mindestens 15 Pf. 1 . 1““ Schiffsbriefe, d. s. gewöhnliche Briefe, welche mit Privatschiffen befördert werden sollen, unterliegen, wenn die Schiffe aus den deutschen Häfen abgehen, ohne Rücksicht darauf, ob der Bestimmungs⸗ ort im Weltpostverein gelegen ist oder nicht, der Vereinstare. Die Briefe müssen frankirt sein.
Namen der Länder ꝛc.
Namen der Länder ꝛc. Bemerkungen.
Namen der Länder ꝛc. Bemerkungen.
I. Weltpostverein. 1) Europa. 1) Sämmtliche Staaten ꝛc. 2) Amerika. 2) Sämmtliche Staaten und Inseln.
In Asien. 3) Afghanistan (Kabul). 3) Zw. 4) Annam (franz. Schutz⸗ 8 gebiet). 5) Asiatisches Rußland. 6) Asiatische Türkei. 7) Belutschistan. a. Guadur, Ind. Postanst. b. die übrigen Orte Zw. † 5 8) Britisch Indien. 8) Hindostan und Birma, sowie die indischen 9) Ceylon. V Postanstalten in Aden und Maskat. 10) China: 8 a. Amoy, Canton, Foo⸗ 10) a. Außerdem können gewöhnliche Chow (Futschau), Han⸗ frankirte Briefsendungen nach folgen⸗ kow, Hoihow (Kiung⸗ den, durch das britische Postamt in Schow), Ningpo,Shang⸗ Hongkong bedienten Orten Chinas gegen hai, Swatow. die Vereinstaxe abgesandt werden: Peking, Tientsin Zw. Amping, Chefoo, Chinkiang, Chungking, Peking. Fatshan, Hangchow, Ichang, Kaiping, Kalgan, Urga. Keelung, Kiukiang, Macao, Nanking, .Alle übrigen Orte. Newchwang, Pagoda Anchorage, Pakhoi, Cypern. Taiwan⸗foo, Takao, Taku, Tamsui, Japan. Wenchow, Whampoa, Wuchang, Wuhu Kambodscha u. Yentai. 8 (franz. Schutzgebiet). 10) b. über Italien oder Frankreich. Kaschmir mit Ladakh. c. Zw. † über Rußland nur auf Ver⸗ Korea. langen.
Fusanpo Pusan) Gen⸗ zanshin (Wönsan), Jin⸗ Italien oder Frankreich. 1 sen (Chemulpo), Söul e. Zw. † über Italien oder Frankreich.
(Sul), Jap. Postanst. 14) Zw. †.
b. Die übrigen Orte Zw. † 16) 1rra as
17) Siam.
18) Tonkinsfrz. Schutzgeb.).
15) Britische Kolonien. 19) Malacca, Penang, Singapore.
d. über Rußland, oder Zw. † über
Hongkong, Labuan, 20) Chandernagor, Karikal, Mahé, Pon⸗
Straits Settlements. dichery u. Yanaon, sowie Cochinchina. 20) Französ. Kolonien 21) Java, Celebes, Borneo, Sumatra, 21) Niederländ. Kolonien. Madura, Billiton, Banca Archipel, 22) Portugies. Kolonien. Riouw Archipel, Bali, Lombock, Sum⸗ 23) Spanische Kolonien. bava, Flores, südwestliche Theil von “ Timor, Molukken.
In Afrika. 22) Daman, Diu, Goa, Macao, der nord⸗ 24) Algerien. östliche Theil von Timor. 25) Egypten mit Nubien 23) Sulu⸗Archipel, Philippinen.
und dem Sudan. b 26) Kongostaat. 27) Liberia. 28) Madagascar.
a. Tamatave. .
b. Die übrigen Orte Zw. † 8 29) Marocco. ö“ 8
a. Casablanca, Larache, Ma⸗ 31) a. Ain⸗Draham, le Bardo, Beja
zagan, Mogador,Tanger, (Bedscha), Bizerte (Bisert), Dar⸗el⸗Bey, Tetuan, Rabat u. Saffi. Djerba (Dscherba), Ell⸗Haffey, Feriana,
b. Die üͤbrigen Orte Zw. † Gabes (Gabes), Gafsa, Ghardimaou, 30) Tripolis. la Goulette (la Goletta), le Kef, Kerouan
a. Hauptstadt allein. (Keruan), Madhiah (Mediah), Manouba,
b. Die übrigen Orte Zw. la Marsa, Monastir (Mistir), Qued⸗ 31) Tunis. Gilma, Ras⸗el⸗Oued, Sfax (Sfaks),
a. Nebenst. bezeichnete Drte. Sidi⸗el⸗Hani, Souk⸗el⸗Arba, Souk⸗el⸗
b. Die übrigen Orte Zw. † Djemaa, Soussa (Susa), Tabarka, Tunis, 32) Janzibar. Meus. Zaghouan (Saghuan) und Zarzis
a. Stadt. Sarsis).
b 8 übrigen Orte Zw. 33) Mauritius nebst Amiranten, Seychellen 33) Britische Kolonien. und Insel Rodriguez, Goldküste, am⸗ 34) Deutsche Schutzgebiete bien, Lagos, Sierra Leone. 1
an der Westkuüste von 34) Nur bei der Beförderung mit den Afrika. Zw. Schiffen der Wörmann⸗Linie (über Ham⸗ Togogebiet (mit den burg), auf Verlangen des Absenders. Hafenpl. Bagida, Lome Einschreibsendungen unzulässig.
u. Porto Seguro), Klein⸗ 35) Senegal nebst Zubehör, Mayotte nebst
E13e5 Zubehör, Gabun mit Groß⸗Bassam und
küste nördl. v. Campofluß. Assinie, Réunion, Ste. Marie de Ma⸗ 35) Französ. Kolonien. dagascar und Obock. 1
36) Jtal. Besitzung Assab. 37) Adjuda, Angola, Azoren, Bissao, Cacheo, 37) Portugies. Kolonien. Capverdische Inseln, Madeira, Mozam 38) Spanische Kolonien. bigue, Insel Principe, Insel St. Thomé. 38) Besitzungen a. d. Nordk. Afrikas, Anobom, Canar. Inseln, Corisco, Fernando⸗Po. 39) Auf die nach den Anlaufplätzen der deut schen Postdampfer, Adelaide, Mel⸗ bourne, Sydney gerichteten Briefe findet, wenn sie als Schiffsbriefe bezeichnet sind, bei der Beförderung auf dem direkten Seeweg über Bremen dieselbe Taxe, wie auf Briefe im Welt⸗ postvereinsverkehr, Anwendung. Samoa⸗ und Tonga⸗ 41) Nur bei der Beförderung mit deutschen Inseln (Apia und Postdampfern (üb. Brindisi) a. Verlangen *Tongatabu). des Absenders. Nach Tongatabu Zw. † Französ. Kolonien. 42) Neu⸗Caledonien nebst Zubehör, Mar⸗ quesas⸗Inseln, Tahiti und die unter fran⸗ zösischem Schutz stehenden Inselgruppen. 43) Niederländ. Kolonie. 43) Nordwestl. Theil v. Neu⸗Guinea(Papua). 44) Spanische Kolonien. 44) Marianen⸗Archipel.
In Australien. 39) Britische Kolonien: nur nach Adelaide, Mel⸗ bourne u. Sydney (siehe Bemerkung 39).
Hawaii (Sandnich⸗Inseln).
42)
II. Vereinsausland.
In Afrika. . Ascension *, Kapland, 45) Einschreibsendungen, außer nach Ascension Betschuanaland, Natal, zulässiß. Einschreibgebü r 30 Pf. Orange⸗Freistaat, St.“ Ascension Zw. 8
Helena, Transvaal.
n Australien. 1 West⸗u. Süd⸗Australien, 46) Siehe Nr. 39. — Victoria, Neu⸗Süd⸗ keit von Einschreibsendungen Wales, Queensland, die Postämter Auskunft. Tasmanien und Neu⸗ 8
seeland. “ “ ] Die sonstigen Britischen 47) Zw. † Inwieweit nach einigen Ge⸗ in Anwendung
Kolonien und die unab⸗ bieten die Vereinstaxe
ie Zulässig⸗- ertheilen
22
hängigen Inselgruppen kommt, siehe Nr. 39 — 44. außer Hawaii. “