zum Militärdienst unbrauchbar befunden worden sein. Nur der ein⸗ jährig⸗freiwillige Militärdienst — abgesehen von den militärischen Uebungen — kann auch nach dem Eintritt in den Eisenbahndienst ab⸗
eleistet und für diesen Zweck die dreijährige Vorbereitung unter⸗
rochen werden.
Solchen Bewerbern, welche als Einjährig⸗Freiwillige erst später ihre aktive Dienstpflicht erfüllen, soll auf ihren Wunsch Ge⸗ legenheit gegeben werden, daneben auch im Eisenbahndienst thätig zu
ein, soweit sich dies mit dem militärischen Dienst vereinigen läßt. Doch kommt das Militärdienstjahr als Civildienstjahr weder bezüg⸗ lich der dreijährigen Ausbildung noch bezüglich des Dienstalters und
er Besoldung und zwar auch dann nicht in Anrechnung, wenn die Ablegung der Prüfung vor abgeleistetem einjährig⸗freiwilligen Dienste bezw. vor endgültiger Entscheidung über die Dienstverpflichtung ge⸗
tattet worden ist (Nr. 6 Abs. 2).
2) Anmeldung.
Das Gesuch um Annahme als Civil⸗Supernumerar ist an die⸗ jenige Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu richten, in deren Bezirk der Bewerber angenommen zu werden wünscht.
Dem Gesuche müssen beigefügt werden:
1) Der Taufschein oder das Geburtszeugniß, falls das Alter nicht aus den Militärpapieren (zu 4) sich ergiebt; minderjährige Bewerber haben außerdem eine schriftliche Erklärung des Vaters oder Vor⸗
nundes darüber beizubringen, daß derselbe mit dem Gesuche ein⸗
erstanden ist;
2) das Zeugniß über die schulwissenschaftliche Bildung;
3) der Lebenslauf des Bewerbers, von ihm selbst verfaßt und geschrieben;
4) die auf die Erfüllung der Militärpflicht bezüglichen Aus⸗ weise (Militärpaß und militärisches Führungszeugniß, Ausmusterungs⸗ schein, Ersatzreserveschein, Ersatzreservepaß, Berechtigungsschein zum einjährig⸗freiwilligen Dienst u. s. w.);
5) ein von einem Bahnarzt der Staatseisenbahnverwaltung oder von einem Staats⸗Medizinalbeamten nach vorgeschriebenem Muster ausgestelltes Zeugniß über den Gesundheitszustand des Bewerbers;
6) eine beglaubigte Bescheinigung des Vaters oder Vormundes oder eines Angehörigen darüber, daß der Bewerber sich drei Jahre lang aus eigenen Mitteln oder durch Unterstützung Seitens seiner An⸗ gehörigen unterhalten kann;
.507 wenn der Bewerber nicht unmittelbar aus der Schulanstalt in den Eisenbahndienst tritt, amtliche oder sonst glaubhafte Bescheini⸗ gungen, welche über seine Beschäftigung und Führung seit dem Aus⸗ scheiden von der Schulanstalt einen vollständigen und bestimmten Nachweis liefern;
die Beantwortung des für diesen Zweck
Fragebogens.
In dem Gesuche muß der Bewerber angeben, ob und welche Schulden er hat, auch bemerken, ob und in welcher Höhe er Kaution zu bestellen im Stande ist, und ob er zum Bureau⸗ oder zum Ex⸗ peditionsdienst zugelassen zu werden wünscht.
3) Aufzeichnung.
Bewerber, welche die Bedingungen der Annahme erfüllen, werden bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion aufgezeichnet und nach Maß⸗ gabe des dienstlichen Bedürfnisses entsprechend ihrem Antrage entweder für den Bureau⸗ oder für den Erpeditionsdienst einberufen.
Für die Zureise wird freie Eisenbahnbeförderung nach den be⸗ “ desfallsigen Bestimmungen gewährt; Reisekosten werden nicht vergütet.
vorgeschriebenen
88 4) Vorbereitungsdienst.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Ist ein Bewerber bereits bei einer anderen Behörde als Civil⸗Supernumerar beschäftigt gewesen, so kann ihm die Zeitdauer dieser Beschäftigung ganz oder theilweise auf die eisenbahndienstliche Beschäftigung mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten in Anrechnung gebracht werden.
Die Zeit, während welcher der Civil⸗Supernumerar zu militäri⸗ schen Uebungen — sei es in der Reserve, sei es als übungspflichtiger Ersatzreservist erster Klasse — herangezogen wird, sowie die Zeit sonstiger unverschuldeter Unterbrechung der Vorbereitung kann von dem Präsidenten der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion je nach den ob⸗ waltenden besonderen Umständen ganz oder theilweise auf die vor⸗ geschriebene dreijährige Vorbereitung insoweit in Anrechnung gebracht werden, als die Versäumniß innerhalb eines Jahres die Dauer von zwei Monaten und innerhalb der gesammten Ausbildungszeit die Dauer von vier Monaten nicht überschreitet.
Der Civil⸗Supernumerar kann bei sich erweisendem Mangel an praktischer Brauchbarkeit, sowie wegen mangelnden Fleißes oder wegen ordnungswidriger Führung von dem Präsidenten der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion jederzeit ohne Weiteres entlassen werden.
I“ 11“ Dienstbezüge. 1 8 Nach Ablauf des ersten Jahres der Beschäftigung kann von dem Präsidenten der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion dem Civil⸗ Supernumerar bei tadelloser Führung, vorzüglichem Fleiße und sicht⸗ lichen Fortschritten eine nach den Leistungen zu bemessende Monats⸗ besoldung nach Maßgabe der diesbezüglichen Bestimmungen gewährt werden. 8
„Bei Entsendung zu auswärtigen Dienstleistungen, welche nicht lediglich zum Zwecke der Ausbildung, sondern zum Zwecke der Ver⸗ tretung oder Aushülfe erfolgt, und welche bei besonderer praktischer Brauchbarkeit und guter Führung schon vor Ablauf der dreijährigen Vorberei ung zulässig sein soll, empfängt der Civil⸗Supernumerar neben der Monatsbesoldung Tagegelder und Reisekosten nach den Sätzen für Bureau⸗Diätare.
1 1 6) Prüfung.
Beim Ablauf der dreijährigen Vorbereitung erläßt der Präsident der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung die Aufforderung an den Cioil⸗Supernumerar für den Bureaudienst, die Prüfung zum Betriebs⸗Sekretär, und an den Civil⸗Supernumerar für den Expeditionsdienst, die Prüfung zum Güter⸗Expedienten abzulegen. Eivil⸗Supernumerare, welche vor Erfüllung der aktiven Militär⸗ dienstpflicht oder bevor sie endgültig als dienstunbrauchbar anerkannt worden, angenommen sind, können nach Ablauf der Vorbereitungszeit zur Prüfung nur dann zugelassen werden, wenn sie den Nackweis führen, daß sie inzwischen ihre aktive Dienstpflicht, als Einjährig⸗ Freiwillige erfüllt haben oder endgültig als dienstunbrauchbar befunden worden sind, oder daß sie zu dem der Prüfung letztvorhergegangenen
für die Einstellung in das Heer bezw. in die Flotte festgesetzten Zeit⸗ punkte sich gemeldet haben, aber zurückgestellt worden sind.
Civil⸗Supernumerare, welche die Prüfung bestanden oder doch das Zeugniß der Befähigung zum Stations⸗Asfsistenten für den Expeditionsdienst erhalten haben, werden durch die Dienstbehörde (irektion oder Betriebsamt) zu Bureau⸗Diätaren bezw. zu Stations⸗ Diataren ernannt. Im Falle nicht bestandener Prüfung kommen die bezüglichen Bestimmungen der Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Beamten der Staatseisenbahnverwaltung zur Anwendung.
Berlin, den 26. März 1887. 1
Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach.
Mittheilngen über den gegenwärtigen Stand der Saateni preußischen Monarchie. Provinz Ostpreußen. 11) Reg.⸗Bez. Königsberg: Die Vegetation ist noch so weit zurück, daß der Stand der Saaten sich noch nicht mit Sicherheit beurtheilen läßt. 2) Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Das so lange Zeit hindurch anhaltende feuchte Herbstwetter ließ die jungen Saaten allenthalben in befriedigender Weise eingrünen und im Großen und Ganzen zu kräftiger Entwicklung gelangen; der gegen⸗ wärtige Stand der Saaten ist daher ein verhältnißmäßig
“ Provinz Westpreußen.
1) Reg.⸗Bez. Marienwerder: Obwohl die Saaten des Schutzes durch eine starke Schneedecke entbehrten und vielfach auch ganz kahl der Winterkälte ausgesetzt waren, scheinen sie doch nicht erheblich beschädigt zu sein; indessen läßt sich ein sicheres Urtheil hierüber z. Z. noch nicht fällen, weil die Aecker noch nicht durchweg aufgethaut sind. Die Kleefelder haben im Allgemeinen ein schlechtes Aussehen und lassen ein günstiges Ernte⸗Ergebniß nicht erhoffen. Die Frühjahrsbestellung ist noch nicht in Angriff genommen worden.
2) Reg.⸗Bez. Danzig: Bei anhaltend milder Witterung in den Monaten Januar, Februar bis Mitte März waren die Saaten im Allgemeinen gut durch den Winter gekommen. Mit der Frühjahrsbestellung hat noch nicht begonnen werden können.
Provinz Brandenburg.
1) Reg.⸗Bez. Potsdam: Die Saaten sind bis Ende Februar gut durch den Winter gekommen; dagegen hat der rauhe Nord⸗ und Ostwind im März nachtheilig auf die Saaten eingewirkt, so daß das gegenwärtige Aussehen derselben schlechter ist, als einige Wochen zuvor.
2) Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O.: Die Wintersaaten sind im Allgemeinen gut durch den Winter gekommen. Da die Vegetation jetzt erst beginnt, läßt sich noch nicht übersehen, in welchem Umfange die wegen Beschädigung der Oelfrüchte und des Klees gehegten Befürchtungen gerechtfertigt sind.
Provinz Pommern.
1) Reg.⸗Bez. Stettin: Der Stand der Saaten ist gegen⸗ wärtig im Allgemeinen nicht als ungünstig zu bezeichnen. Wenn auch die vorherrschende Trockenheit den jungen Pflanzen besonders auf hochgelegenen Feldern und auf kaltgründigem Boden Schaden gethan hat, so läßt doch das kräftige Aussehen des Roggens und Weizens einen befriedigenden Ausfall der Wintergetreide⸗Ernte erwarten. Weniger aussichtsvoll erscheint augenblicklich der Zustand der Oelfrüchte. Die Frühjahrs⸗ bestellung, mit welcher theilweise begonnen war, hat des wieder eingetretenen Frostwetters halber eine Unterbrechung erlitten. 2) Reg.⸗Bez. Köslin: Die Wintersaaten sind zwar gut in den Winter gekommen, haben indessen durch die Witterung der letzten Monate in der Bestockung gelitten. In Folge der ungünstigen Witterung ist die Frühjahrsbestellung noch weit zurückgeblieben.
3) Reg.⸗Bez. Stralsund: Die Wintersaaten haben den Winter im Allgemeinen gut überstanden und zeigen mit Aus⸗ schluß derjenigen Felder, welche durch Mäusefraß gelitten haben, ein gesundes und kräftiges Aussehen. Dagegen haben die Kleeschläge gelitten und ist der Rübsen größtentheils ver⸗ loren.
Provinz Posen.
1) Reg.⸗Bez. Posen: Die im Monat März vorherrschenden heftigen Nord⸗ und Ostwinde haben den bis dahin durch eine Schneedecke geschützten Saaten geschadet, ohne daß indeß eine Ausgleichung dieses Schadens durch günstige Witterung aus⸗ geschlossen wäre. Im Allgemeinen ist ihr Stand auch heute noch ein befriedigender. Auch für die Frühjahrsbestellung war der lang anhaltende Frost von Nachtheil. Die Verzögerung ist jedoch weniger störend, weil die Arbeiten im vorigen Herbst weit gefördert werden konnten.
2) Reg.⸗Bez. Bromberg: Durch die anhaltende Trocken⸗ heit und den scharfen Nordostwind im Februar und März scheinen die Saaten erheblich gelitten zu haben. Ihr Aussehen ist wenig erfreulich; doch läßt sich annehmen, daß sie sich in Folge des jetzt eingetretenen wärmeren Wetters erholen werden. Mit der Frühjahrsbestellung ist auf leichtem Boden bereits im Monat März der Anfang gemacht, indessen mußten die Ar⸗ beiten des eintretenden Frostwetters wegen wieder eingestellt werden.
Provinz Schlesien. 1
1) Reg⸗Bez. Breslau: Die Herbstsaaten sind gut und kräftig entwickelt in den Winter gekommen. Gegenwärtig ist eine Vegetation bei denselben noch kaum bemerkbar. Wegen der Feuchtigkeit auf dem Acker wird noch einige Zeit vergehen ehe mit der Frühjahrsbestellung begonnen werden kann.
1 Reg.⸗Bez. Liegnitz: Die Weizensaaten sind zum größten Theil gut aus dem Winter gekommen, weniger die Roggensaaten. Klee⸗ und Rapssaaten stehen gut. Die Aus⸗ führung der Frühjahrsbestellung ist durch die ungünstige Witterung zurückgehalten worden.
.3) Reg⸗Bez. Oppeln: Der Stand der Saaten ist, so⸗ weit sich bis jetzt übersehen läßt, im Allgemeinen ein günstiger. Die Frühjahrsbestellung hat bei der ungünstigen nassen Witterung noch nicht in Angriff genommen werden können.
Provinz Sachsen.
1) Reg. Bez. Magdeburg: Wenn auch die Felder während der kalten Zeiten meist durch eine hinreichende Schneedecke ge⸗ schützt gewesen sind, so zeigen doch die Saaten in Folge der vorherrschend gewesenen Trockniß zur Zeit nur einen kaum mittel⸗ mäßigen Stand. Die Frühjahrsbestellung, mit welcher bereits Anfang März begonnen war, getretenen Frostwetter eingestellt werden müssen und hat erst in den letzten Tagen wieder aufgenommen werden können.
x2) Reg.⸗Bez. Merseburg: Nicht in allen Theilen des Bezirks sind die Wintersaaten gut durch den Winter ge⸗ kommen. An einzelnen Stellen hat der Schnee den Saaten keinen genügenden Schutz gewährt; zum Theil haben nach dem Fortgange desselben die Feldfrüchte im Februar und März durch die trockene, harte Kälte in ihrem Stande bedeu⸗ tend eingebüßt. Hauptsächlich ist dies bei dem spät bestellten Roggen in leichterem Boden der Fall; weniger haben Weizen Raps und Rübsen stellung konnte noch nicht begonnen werden.
3) Reg⸗Bez. Erfurt: Der Stand der Wintersaaten war bis zum Eintritt des Winters ein bei weitem besserer als in den letzten Jahren. Leider haben die Saaten im Fe⸗ bruar und März von den starken Nachtfrösten nicht unerheb⸗ lich gelitten; fast noch verderblicher als diese haben aber die scharfen Ostwinde auf die Saaten eingewirkt. Ein abschließen⸗ des Urtheil über den Befund derselben läßt sich jedoch z. Z noch nicht fällen. Die Frühjahrsarbeiten sind durch die Witterungsverhältnisse bisher noch sehr zurückgehalten.
1 Provinz Schleswig⸗Holstein.
Reg.⸗Bez. Schleswig: Trotz der ungünstigen Witterungs⸗ verhältnisse im verflossenen Vierteljahre ist der Stand der Saaten ein guter zu nennen. Anscheinend hat der Frost denselben einen wesentlichen Schaden nicht zugefügt.
Provinz Hannover.
1) Reg.⸗Bez. Hannover: Der Weizen ist in den Marschen theilweise erfroren und hat deshalb dünnen Stand.
günstiger zu nennen.
Der Roggen sieht fahl aus, jedoch ist zu hoffen, daß sich
8
hat bei dem Mitte März ein⸗
sen gelitten. Mit der Frühjahrsbestellung der ungünstigen Witterung wegen an vielen Orten
derselbe bei Eintritt wärmeren Wetters noch erholt hat sich gut gehalten; Rübsen hat mehrfach gelitten Raps Klee hat bei dem trockenen Froste ebenfalls gelitten. Die Be stellungsarbeiten haben schon erheblich gefördert werden könnes Sommerrogen ist meistens ausgesät und zu der Aussaat Hafer und Gerste an manchen Orten Vieles vorbereitet ba
2) Reg.⸗Bez. Hildesheim: Der Stand der Sa ist als ein ziemlich befriedigender zu bezeichnen und dnnten die Aussichten, wenn das günstige Wetter anhält, sich — heben. Die Bestellung von Brach⸗ und Sommerfeld br e gonnen.
8 3) Reg.⸗Bez. Lüneburg: Die Saaten sind trotz des trocke Frostes ziemlich gut durch den Winter gekommen; Frosts Lehe ist im Allgemeinen nicht bemerkt worden. Der andauernde Frost im März hat die Frühjahrsbestellung etwas verzöge womit aber in der letzten Woche des Monats März gberr⸗ hat begonnen werden können. g
4) Reg.⸗Bez. Stade: Im Allgemeinen ist der Stan des Roggens als gut zu bezeichnen und wird bei dem — tretenen fruchtbaren Wetter sich rasch entwickeln. Weizen Raps und Rübsen haben den Winter gut überstanden. Kee hat etwas gelitten. Die Vorarbeiten für die Frühjahre Bestellung konnten im Herbst gründlich und gut beschafft wer⸗ den. Kleesaat ist bereits gesäet, die Aussaat von Kartoffeln und Hafer wird bald bewirkt werden.
5) Reg.⸗Bez. Osnabrück: Der Roggen steht im Ganzen gut, ebenso der Weizen. Die grüne frische Farbe zeigt doß erhebliche Nachtheile von dem Frostwetter nicht zu befürchten sind. Die Ackerbestellungs⸗Arbeiten, welche während des Frostes ruhen mußten, können jetzt in ungestörter Weise fortgesett werden. 1
6) Reg.⸗Bez. Aurich: Im Ganzen haben die Winter⸗ früchte, namentlich wo dieselben frühzeitig gesäet waren und sich bereits kräftig bestockt hatten, sich trotz des Frostes gut gehalten.
Provinz Westfalen.
1) Reg.⸗Bez. Münster: Die Winterfrüchte sind faft ausnahmslos gut durchgewintert und haben weder von dem lang andauernden Winterfroste noch von den Nachtfrösten im März gelitten. Nur ganz vereinzelt wird darüber geklagt daß Raps und Klee etwas zurückgeblieben seien. Die Ernte⸗ Aussichten sind daher bis jetzt als günstige zu bezeichnen. Die Vorarbeiten zur Frühjahrsbestellung lassen bei der jetzt ein⸗ getretenen günstigeren Witterung einen guten Fortgang er⸗ warten. — 2) Reg.⸗Bez. Minden: Die Wintersaaten, Roggen und Weizen, sind im Allgemeinen gut durch den Winter gekommen und haben einen üppigen Stand. Die Frühjahrsbestellung mit welcher bereits Anfangs März begonnen war, hat wegen der ungünstigen Witterung wieder eingestellt werden müssen.
3) Reg.⸗Bez. Arnsberg: Die Winterfrucht, welche ohne genügende Schneebedeckung der langen Frostzeit ausgesetzt war, hat entschieden gelitten, wie viel, läßt sich noch nicht bestimmen und hängt noch viel von der kommenden Witterung ab. Die spät eintretende Winterwitterung des März verzögert die Früh⸗ jahrsbestellung.
Provinz Hessen⸗Nassau.
8 1) Reg.⸗Bez. Kassel: Die Witterung war den jungen Saaten nicht günstig; Roggen und Weizen scheinen stark be⸗ schädigt und der Raps fast völlig vernichtet zu sein. Die Saaten haben einen wenig versprechenden Stand, eine schlechte Farbe, die Pflanzen stehen locker im Boden und werden sich kaum wieder genügend bewurzeln. An der Frühjahrsbestellung hat nicht viel geschehen können, da der Boden eine Bearbeitung meist nicht zuließ.
2) Reg.⸗Bez. Wiesbaden: So weift sich bis jetzt übersehen läßt, hat der Weizen ziemlich gut überwintert, nur der Roggen soll vielfach unter der dichten Schneedecke im Januar durch eingetretene Fäule gelitten haben. Der Schneefall um Mitte März hat die Bestellung der Felder zur Frühjahrssaat zurück⸗ gehalten, so daß dieselbe nur erst in einem verhältnißmäßig geringen Umfange erfolgt ist. — .
Rheinprovinz.
1) Reg.⸗Bez. Koblenz: Die Witterungsverhältnisse des letzten Quartals haben im großen Ganzen den guten Stand der Wintersaaten nicht beeinträchtigt. Die in günstigen Boden⸗ verhältnissen sehr früh begonnenen Vorbereitungen zur Früh⸗ jahrsbestellung mußten durch den im März eingetretenen starken Schneefall wieder eingestellt werden. Die Weinberge und Obstbäume sind durch Frost nicht geschädigt worden. —2) Reg.⸗Bez. Düsseldorf. Die Wintersaaten haben die Frostperioden fast überall gut überstanden. Der Stillstand in der Vegetation, den die Kälte des März herbeigeführt hat, gereicht den Früchten keineswegs zum Nachtheil, weil hierdurch ein zu frühzeitiges Wachsthum behindert worden ist. Mit der Bestellung zu den Sommerfrüchten ist an vielen Orten bereits Anfang März begonnen, bis der Wiedereintritt kälterer Witterung einen einstweiligen Stillstand herbeiführte.
3) Reg.⸗Bez. Köln: Die Feldfrüchte zeigen im Allge⸗ meinen einen guten Stand und lassen bei ferner günstiger Witterung auf eine befriedigende Ernte hoffen. Die Winter⸗ saaten haben den Winter durchweg gut überdauert und sich kräftig entwickelt. Die Frühjahrsbestellungsarbeiten, welche in den warmen Tagen mehrfach in Angriff genommen worden, aber mit dem Beginn der Frostperiode im März einstweilen wieder eingestellt werden mußten, können jetzt überall wieder aufgenommen werden.
4) Reg⸗Bez. Trier: Die Wintersaaten, welche im Herbst gleichmäßig aufgegangen waren und sich kräftig bestockt hatten, haben unter dem Schutze einer Schneedecke im Allge⸗ meinen leidlich überwintert. Die Vorbereitungen zur Früh⸗ jahrsbestellung, mit welchen bereits Ende Februar begonnen worden war, mußten des Schnee⸗ und Frostwetters wegen bis zum Eintritt besserer Witterung ruhen.
5) Reg.⸗Bez. Aachen: Die Weizen⸗ und Roggensaaten,
welche im vorigen Herbst gut bestockt und kräftig entwickelt waren, haben anscheinend nur wenig oder garnicht gelitten und den Winter gut überstanden. Dieselben zeigen im Ganzen einen guten Stand, ebenso der Klee. Die Oelsaaten, welche durch die Märzfröste sehr gelitten haben, stehen dürftig. In Folge des im März eingetretenen Frostwetters konnte mit der Frühjahrsbestellung erst jetzt begonnen werden, und ist dieselbe gegen andere Jahre weit zurück. RNeg.⸗Bez. Sigmaringen: Die Saaten haben, soweit sich dier bei der gegenwärtigen kalten Witterung beurtheilen läßt, gut durchwintert; die Frühjahrsbestellung hat wegen Schnee und Frost noch nicht begonnen werden können.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Zwangsvo 1 2. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung,
Ulstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u.
Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. dit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch
dergl.
b 6. Berufs⸗Genossenschaften.
2 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Famil
ien⸗Nachrichten.
5. Komman — 1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen.
1536] Steckbrief. 1 2* unten beschriebene Dachdeckergeselle Martin —₰ ak aus Posen ist, nachdem er wegen Ver⸗ 829 * die öffentliche Ordnung zu zwei Jahren Fefäanis verurtheilt war, entwichen. 1 Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Gerichts⸗Gefängniß zu Posen abzuliefern.
1 9. 87. Iu“ n 5. April 1887. 8 eeh⸗ Feörigliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung: Alter 25 Jahre, Größe circa 5 Fuß, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart: Flonder Vollbart, Augenbrauen dunkelblond, Augen klau, Zähne gut, Kinn spitz, Gesicht länglich, Ge⸗ sichtsfarbe Flunde. ve gseidung: Gamaschen, weiße S e, braun⸗weiß Rleärse Stoffhosen, dergleichen Rock 828 Weste, Unterbosen, geblümten Schlips, Hemde, Vorhemde, schwarzen Hut. Besondere Kennzeichen: trägt eine
1 den unten beschriebenen Arbeiter Karl Mancke (Karl Julius Hermann), geboren am 17. Mai 1858 zu Berlin, evangelischer Konfession, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in den Akten IV. J. 95/87
recängfrd ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. 1 8 1
Berlin, den 4. April 1887. Der Untersuchungsrichter
bei dem Königlichen Landgerichte. IIA.
Beschreibung: Größe 1,72 m, Statur kräftig, Haare dunkelblond, Stirn hoch, gewölbt, Bart, Schnurrbart blond, sonst rasirt, Augenbrauen dunkel⸗ blond, Augen braun, Nase klein. Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund. Besondere Kennzeichen: Kehlkopf links eine Warze, am linken Zeigefinger eine Narbe. Die rechte Hüfte vorstehend. Am linken Fußgelenk eine Narbe.
56 Steckbriefs⸗Erneuerung. 1. am 10. April 1883 gegen die Wehrleute Wermuth, Prill und Scheschonke erlassene Steck⸗ brief wird erneuert. “
Bartenstein, 1. April 1887.
Königliches Amtsgericht. I.
[1236] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung.. Das hinter den ehemaligen Grenadier, Reservist Knecht Michael Friedrich Rünger aus Beerfelde in Zweite Beilage zu Nr. 88 unter Nr. 2656 er⸗ lassene Strafvollstreckungs⸗Ersuchen wird hierdurch erneuert. G Berlinchen, den 1. April 1887. Königliches Amtsgericht. [1237] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung. Das Strafvollstreckunas⸗Ersuchen vom 19. Mai 1881 (Nr. 118 — Börsen⸗Beilage Nr. 16 860) hinter den Schuhmacher Mech alias Plenert zu Krappitz, Kr. Oppeln, wird hierdurch erneuert Berlinchen, den 1. April 1887. Königliches Amtsgericht.
[1238] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung. 1 das Strafvollstreckungsersuchen vom . Mai 1881 (Nr. 116 — Erstes Beiblatt Nr. 16 220) hinter den Füsilier Knecht Wilhelm Friedrich Huhn, zuletzt in Hohengrape, und den Musketier, Fabrik⸗ arbeiter, auch Müller Friedrich Zarwell aus
Mandelkow, wird hierdurch erneuert.
Berlinchen, den 1. April 1887. Königliches Amtsgericht.
1474] In der Strafsache gegen den Friseur August Hermann Funke, zuletzt zu Hannover wohnhaft, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen §. 140 Abs. 1 — Nr. 1 — des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Straf⸗ prozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens — das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Be⸗ schlag belegt. Hannover, den 26. März 1887. Königliches Landgericht, Strafkammer IIa. gez. Lindenberg. v. Meibom. Brodmann. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt: (L. S.) Eitzen,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[61842] Oeffentliche Ladung. Die Wehrpflichtigen: 1) Postschreiber Karl August Zeuke zu Prausnitz,
geboren den 30. Mai 1865 zu Groß⸗Schmograu, Kreis Wohlau, 8 1 2) Müllersohn Johann Felix Linka zu Märzdorf, Kreis Poln. Wartenberg, geboren den 4. Mai 1863 zu Rojow, Kreis Schildberg, werden beschuldigt, 8 8 1 als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Reichsgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Reichs⸗
8 gebietes aufgehalten zu haben, b Vergehen gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Reichs⸗
Strafgesetzbuchs.
Dieselben werden auf den 4. Juli 1887, Vormittags 9 ½ Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts
zu Oels zur Hauptverhandlung geladen. 3 Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben
auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗Prozeßordnung
von dem Königlichen Landrath zu Wohlau, resp.
Kempen, als den zuständigen Civilvorsitzenden der
ilitär⸗Ersatz⸗Kommission der Aushebungsbezirke
Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Zugleich wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten bis zum Betrage von je 300 ℳ zur De ung der die⸗ selben möglicher Weise treffenden Geldstrafe und Kosten des Verfahrens mit Beschlag beleget..
Oels, den 8. März 1887. Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[1597] Horn. Auf Antrag einiger Gläubiger ist im Wege der Zwangsvollstreckung durch Beschluß vom heutigen Tage die öffentliche Versteigerung der Grundgüter des Colon Heinrich Amelmann Nr. 41¾ zu Meinberg, nämlich: 1) des Colonats Nr. 41 daselbst, zu welchem nach dem Kataster ein Wohnhaus und Grundstücke in der Größe von 9 Schffl. 5 Metzen 8,5 Qu.⸗R. gehören, und 2) der in der Feldmark der Stadt Horn be⸗ legenen Grundgüter im Hagen zu Vahlhausen Nr. 978 und 979 d. a. K. zu 3 Schffl. 1 Metze 5 Qu.⸗R., welche nach der Grundsteuermutterrolle eine Größe von 56 a 15 qm haben, erkannt und Verkaufs⸗ termin auf Dienstag, den 7. Juni d. Is.,
Morgens 10 Uhr, 1u angesetzt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß Taxe und Verkaufsbedingungen 3 Wochen vor dem Termine auf hiesiger Gerichts⸗ schreiberei eirgesehen werden können, und daß der Zuschlag ertheilt werden wird, wenn ein ³ des Taxats uͤbersteigendes Gebot erfolgt. In dem anberaumten Termine haben diejenigen, welche Anspruch auf Befriedigung aus den Kauf⸗ geldern erheben, und welche dingliche Rechte an dem zu verkaufenden Grundbesitze zu haben vermeinen, ihre Ansprüche so gewiß anzumelden und zu be⸗ gründen, als sie sonst damit ausgeschlossen werden sollen und die nicht augemeldeten Rechte dem neuen Erwerber gegenüber verloren gehen. Horn, den 1. April 1887.
Fürstlich Lippisches Amtsgerich gez. G. Cordemann. Beglaubigt: (L. S.) Pagenstecher, Gerichtsschreiber.
1596 Kollokationsverfahren, welches Jakob Haas, Geschäftsführer in Mayen, am Königlichen Landgerichte zu Koblenz gegen den Mathias Degen, Sohn von Peter, Tagelöhner, in Niederzissen woh⸗ nend, zum Zwecke der Vertheilung des Erlöses aus der gegen denselben unterm 18. Dezember 1885 am Königlichen Amtsgerichte zu Sinzig stattgehabten Immobiliar⸗Zwangsversteigerung betreibt, werden die Eheleute Peter Degen, Sohn von Peter, und Anna Maria, geborene Heuwagen, früher zu Niederzissen, dermalen ohne bekannten Wohnort, aufgefordert, ihre Forderung, wofür sie ein Privilegium an den veräußerten Immobilien haben, binnen Monats⸗ frist durch einen am Königlichen Landgerichte zu Koblenz zugelassenen Rechtsanwalt bei dem mit der Leitung des Verfahrens beauftragten Richter⸗Kom⸗ missar, Herrn Landgerichtsrath Dr. Freiherr von Thermann, anzumelden und die darauf bezüglichen Titel auf der Gerichtsschreiberei des genannten Ge⸗ richts zu hinterlegen. Koblenz, den 2. April 1887. Heinnicke, . Erster Gerichtsschreiber des Kö iglichen Landgerichts.
1602 1882 Sparkassenbuch der Kreissparkasse des West⸗ Sternberger Kreises zu Drossen, Nr. 2664 über 1200 ℳ, ausgefertigt für den Häusler Wilhelm Kupsch zu Mauskow ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Kupsch zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.
Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert spätestens im Aufgebotstermine, den 20. September 1887, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Drossen, den 30. März 1887.
Königliches Amtsgericht.
.“ [61694] Aufgebot. Der Brauer Paul Scherf zu Dortmund hat be⸗ antragt, das auf seinen Namen lautende Quittungs⸗ buch der Städtischen Sparkasse zu Dortmund Serie II. Nr. 25 528, nach der letzten Eintragung vom 3. August 1885 über eine Einlage von 49 ℳ 52 ₰ sich verhaltend, öffentlich aufzubieten, weil dasselbe beim Brande der Aktienbrauerei am 27. September 1885 verloren gegangen sei. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1887, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 23 hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Ter⸗ mine seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls das letztere wird für kraftlos erklärt werden. 1 Dortmund, den 4. März 1887. Königliches Amtsgericht.
Amtsgericht Hamburg. Aufgebot. Der Kaufmann Emil Gotthelf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bauer, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des am 1. Oktober 1861 aus⸗ bestellten Scheines der Deposito⸗Casse der Ham⸗ burgischen Allgemeinen Versorgungs⸗Anstalt Litt. A. Nr. 1956 über Beoo. 250,—. Der Inhaber der Urkunde wird spätestens in dem auf Mittwoch, den 4. Januar 1888, Nachmittags 2 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr 25, anberaumten Aufgebotstermine seine
aufgefordert,
folgen wird.
Hamburg, den 30. März 1887.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung II. Zur Beglaubigung:
Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[24112] Aufgebot. g Auf Antrag: g 1) des Kanzleirathes Friedrich Ernst Hartmann zu Lüneburg, der verwittweten Schneidermeister Lindewald, geb. Hartmann, zu Celle, der verehelichten Schuhmacher Caroline Mar⸗1 tens, geb. Hartmann, zu Austin (Terxas), 1 der verwittweten Kaufmann Dorothee Bend⸗ hack, geb. Hoffmann, zu Hannover, der verehelichten Koch Dorothee Lenore Louise 1 Icke, geb. Oetling, zu Kassel, der unverehelichten Caroline Dorothee Chri⸗ stiane Magdalene Oetling aus Göttingen, derzeit in Bierbaumsmühle bei Baddecken⸗ stedt, der unverehelichten Sophie Eleonore Marga⸗ rethe Oetling zu Göttingen, ad 2—7 vertreten durch den Mitantrag⸗ steller zu 1, wird der Inhaber der angeblich abhanden gekomme⸗ nen auf den Inhaber lautenden 5 prozentigen Prio⸗ ritäts⸗Obligation der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ ger Eisenbahn⸗Gesellschaft von 1876 Nr. 16 907
Helene
s
höchsten Privilegii vom 26. Juni 1876 hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf
den 20. April 1887, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadtgraben
Nr. 2/3, Zimmer Nr. 47 im zweiten Stock, hier⸗ selbst anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Obligation vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der letzteren erfolgen wird. Breslau, den 22. Juli 1886.
Kdönigliches Amtsgericht.
[21311 Aufgebot. Auf Antrag der Wittwe des Pastors Reinhold Brinkmann, Ottilie, geb. Léüdemann, zu Wolfsburg b. Vorsfelde, wird der Inhaber der von dem Preußi⸗ schen Beamtenverein zu Hannover über die Versiche⸗ rung eines am 1. Oktober 1891 fälligen Kapitals von 4000 ℳ zu Gunsten des Pastors Karl Reinhold Brinkmann zu Bellingen oder dessen Erben ausge⸗ fertigten Police Nr. 1170 d. d. Hannover 14. Ok⸗ tober 1879 aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, 6. April 1892, Mittags 12 Uhr,
anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 1 Hannover, 30. März 1886.
Königliches Amtsgericht. IYVYIbhdJ.
gez. Jordan 8
(L. S.) Ausgefertigt: Thiele, Gerichtsschreiber.
[51857] Amtsgericht Hamburg. .“ Aufgebot.
Der Makler Friedr. Beckmann, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gobert, hat das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung der Hamburgischen Staatsprämien⸗Anleihe von 1846, Serie 1830, Nr. 91 483, groß Bco. 100.—.
Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf
Montag, den 10. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, 1
vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Hamburg, den 5. Januar 1887.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung I.
Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Secretair.
8
wird aufgefordert,
[1599] Aufgebot. 1 Nachdem die Erben des verstorbenen Diedr. Heinr. Winter, nämlich 1) H. Kappenberg Ehefrau ver⸗ wittwete D. H. Winter in Bremerhaven, 2) Jo⸗ hanne Elisabeth Winter in Bremen, ³) Diedr. Heinr. Winter zu Athens, 4) J Ch. Grasmann Ehefrau, geb. Winter, in Bremerhaven, 5) C. Bunte Ehefrau, geb. Winter, in Fort Dapis, 6) Marga⸗ rethe Adelheid Winter in Bremerhaven, vertreten durch ihre Vormünder H. L. Kuhlmann und H. G. Hohn, den Antrag auf Mortifikation folgender ihnen abhanden gekommener Urkunden gestellt haben: 1) einer Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, fol⸗ gend nach 12 500 Thlr. Gold, 2) einer Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, fol⸗ gend nach 13 000 Thlr. Gold, beide gewilligt von dem verstorbenen Diedrich Hein⸗ rich Winter zu Bremerhaven am 30. September 1863 auf den zu Bremerhaven an der Keilstraße und am Hafen belegenen Anbauplatz Nr. 634 nebst Wohn⸗ haus, Anbau, Hofplatz und Zubehör, und beide ein⸗ getragen in den Eintragebüchern für Handfesten auf den Namen von Gastwirth Johann Friedrich Ehlers in Bremen, Breedenstraße Nr. 9, als Bevollmäch⸗ tigten von Johann Friedrich Winter in Loge, Amts Bruchhausen, werden diesem für zulässig befundenen Antrage ge⸗ mäß die Inhaber der vorbezeichneten Handfesten auf⸗ gefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termine ““ Dienstag, den 7. Juni 1887, Morgens 9 ¼ Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und die Handfesten vorzulegen, widrigenfalls die letzteren für kraftlos erklärt werden sollen. Bremerhaven, 5. April 1887. Das Amtsgericht, Abtheilung IJ. gez. Funke. 8 Zur Beglaubigung:
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ [1601]
gefundenen Taschenuhr Aufgebotstermine
[1603] Aufgebot.
Hypothekenschein am 15. März tragt. De Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in
Auf den Antrag der Handlung Leue & Comp. zu
Spandau und der Arbeiter Friedrich Görn und Wilhelm Wegener, sowie des S 1. Carl Görn zu Sternfelde werden die Verlierer oder Eigenthümer der am 10. April 1886 auf dem zu Sternfelde belegenen, der Handlung Leue & Comp.
Schiffbauergesellen
2
ehörigen Grundstücke von den genannten Personen efundenen 21 Friedrichsd'ore und einer ebendaselbst f aufgefordert, spätestens im
am 3. Juni 1887, Vormittags 10 Uhr,
bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls
hnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch
Schatz erlangten und zur Zeit der Erhebung des An⸗
pruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten,
edes weitere Recht jedoch ausgeschlossen werden wird. Spandan, den 14. März 1887. Königliches Amtsgericht.
“
Der Erbpächter Carl Dahl zu Schadeland hat
das Aufgebot des Hypothekenscheins d. d. Großher⸗ zogliches 1883, lautend über 1500 ℳ, eingetragen auf der dem Antragsteller gehörigen Erbpachthufe
Amtsgericht Wittenburg, den 27. August hufe Nr. II. in Schadeland sub Fol. 14 für ihn selbst, als welcher bei dem Brande seines Gehöftes 1886 zerstört ist, beantragt. Der
über 500 ℳ, ausgefertigt auf Grund des Aller⸗ dem auf 5* 2 3 - Dienstag, den 18. Oktober 1887,
Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte auf der Gerichts⸗ stube zu Zarrentin seine Rechte anzumelden
anberaumten Aufgebotstermine und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Wittenburg, den 5. April 1887. (Unterschrift.) Beglaubigt: W. Neumann, Gerichtssekretär.
(1607] Aufgebot.
Die an Stelle eines Hypothekenbriefs ausgefertigte Schuldurkunde vom 17. April 1878 über 387 ℳ Darlehn, eingetragen für den jetzt verstorbenen Partikulier Heinrich Koch in Schöningen hypo⸗ thekarisch an 2ter Stelle auf das daselbst sub No. ass. 423 belegene Wohnhaus der Fuhrmann Heinrich Wallbaum'schen Eheleute, ist verloren gegangen und soll auf den Antrag der Rechtsnachfolger des p. Koch zum Zweck der Neubildung eines Hypotheken⸗ dokuments für jene im Wege des Aufgebots für kraftlos erklärt werden.
Es werden deshalb der Inhaber der gedachten Urkunde und alle, welche auf dieselbe Anspruch machen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf
den 12. Juli ds. Is., Morgens 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine die Hypothekenurkunde vorzuleger resp. etwaige Ansprüche auf dieselbe anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Dokuments erfolgen wird.
Schöningen, den 29. März 1887.
Herzogliches Amtsgericht. Reinbeck.
Auszug.
Auf dem Anwesen Hs. Nr. 17 zu Ballhausen ist im Hypothekenbuch für Altenberg Bd. I. S. 373 auf Grund Heirathsvertrages vom 6. Juni 1807 ein mütterliches Voraus von 125 Fl. für die „Hauser'schen Kinder I. Ehe“ eingetragen.
Das Kgl. bayer. Amtsgericht Lauingen erläßt auf Antrag des dermaligen Besitzers des verpfändeten Anwesens, nämlich des Handelsmannes Maier Stern⸗ glanz in Nördlingen, die Aufforderung, allenfallsige Ansprüche und Rechte auf die besagte Forderung binnen 6 Monaten und spätestens an dem auf
Dienstag, den 20. September lfd. Irs.,
Vormittags 9 Uhr, — anberaumten Aufgebotstermine bei Gericht anzu melden, widrigenfalls die Forderung für erloschen er⸗ klärt und die hiefür bestehende Hypothek gelöscht würde. 38
Laningen, den 28. Januar 1887.
Gerichtsschreiberei des Kgl. bayer. Amtsgerichts.
(L. S. Staudinger.
[1598] Aufgebot.
Auf den Antrag der Hauslerfrau Johanne Ferenz, geb. Holubek, der Marianne Ripka, geb. Holubek, und des Häuslers Joseph Holubek aus Deutsch⸗ Crawarn wird deren Bruder, der Gärtnersohn und Maurergesell Johann Holubek, welcher am 24. Fe⸗ bruar 1876 nach Rußland gegangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 24. Januar 1888, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht Atheilung II. zu melden, andernfalls seine Todeserklärung erfolgt.
Hultschin, den 26. Februar 1887. F. 3/86.
Königliches Amtsgericht. Abth. I.
[41673] Aufgebot.
Seitens des Bauergutsbesitzers Joseph Meier zu Borkendorf als des den Geschwistern Florian und Friedrich Meier zu Borkendorf bestellten Abwesen⸗ heits⸗-Vormundes ist die Todeserklärung der im Jahre 1851 auf Wanderschaft gegangenen Bauer⸗ söhne Florian Meier und Friedrich Meier beantragt.
Es werden daher die Bauersöhne Florian Meier und Friedrich Meier sowie deren unbekannte Erben und Erbnehmer hiermit aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 22. September 1887, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Gerichte oder in der Gerichtsschreiberei desselben schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigen⸗ falls die Todeserklärung des Florian und Friedrich Meier ausgesprochen werden wird.
Ziegenhals, den 12. November 1886
Königliches Amtsgericht.
ohlau und Schildberg über die der Anklage zu
Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,
Trumpf, Gerichtsschreiber.
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