“ — 2 Bundesrath den Antrag auf Verhängung des kleinen Belagerungs⸗ zustandes üͤber Offenbach eingebracht, weil sie erst abwarten wollte, bis die bestehenden Befürchtungen sich verwirklichen würden. Ich laube, in diesem Verfahren kann nicht ein Vorwurf gegen die hessische egierung, im Gegentheil nur eine sehr weitgehende, Manchem viel zu weit gegangene Rücksicht gefunden werden.
Der Hr. Abg Sabor und mit ihm der Hr. Abg. Singer haben die sachliche Begründung der Maßregel vermißt. In dieser Beziehung möchte ich Folgendes entgegnen.
Es ist zunächst von dem Hrn. Abg. Sabor gesagt worden, eine Reihe von Anführungen in der Begründung der Verhängung des kleinen Belagerungszustandes sei objektiv unwahr. Dieser Behauptung gegenüber und gegenüber den desfallsigen Mittheilungen der Gewährs⸗ männer des Hrn. Abg. Sabor halte ich die sämmtlichen Angaben der Denkschrift auf Grund amtlicher Berichte entschieden aufrecht, namentlich bezuͤglich der sozialdemokratischen Organisation, der Bezirks⸗ eintheilung u. s. w.
Was insbesondere das Verbot des „Offenbacher Tageblattes“ be⸗ trifft, so hat der Hr. Abg. Sabor behauptet, es liege hier eine objektive Unwahrheit vor, indem zwar das Verbot erlassen, aber demnächst durch die Reichskommission wieder aufgehoben worden sei. Wie verhält sich denn aber die Sache? Durch Entscheidung der Reichs⸗ kommission vom 8. September 1886 ist das Verbot der Nr. 172. des „Offenbacher Tageblattes“ allerdings aufgehoben, es ist aber durch diese Entscheidung aufrecht erhalten worden das Verbot der Nr. 89. und das Verbot des ferneren Erscheinens des Blattes. Ich stelle dem hohen Hause anheim, zu befinden, auf welcher Seite die objektive Unwahrheit liegt.
Was die Verbreitung des Züricher „Sozialdemokraten“ betrifft, eines Blattes, welches aus früheren Verhandlungen des Hauses bekannt ist, so ist konstatirt, daß von diesem Blatt wöchentlich 50 Exemplare in den Kreis Offenbach kommen. — Das ist dem Hrn. Abg. Singer zu wenig: uns sind schon 50 zu viel. Andere sozialdemokratische Zeit⸗ schriften werden in noch viel größerer Zahl nach Offenbach gebracht. Es wird in einer Nummer des „Sozialdemokrat“ gerühmt, daß es gelungen sei, der Polizei eine Zahl von 20 000 Exemplaren eines zur letzten Wahlzeit erschienenen sozialdemokratischen Flugblattes zu verbergen. 1
Was die Ausweisungen betrifft, so sind dieselben in verhältniß⸗ mäßig geringem Umfange erfolgt; darüber hat die Großherzogliche Regierung schon Tadel erfahren — ja, von verschiedenen Seiten. Es sind im Ganzen ausgewiesen 9 Personen, darunter die beiden Herren Reichstags⸗Abgeordneten Singer und Sabor. Der Hr. Abg. Singer war bereits aus Berlin ausgewiesen. Der Hr. Abg. Sabor und fünf andere Personen waren aus Frankfurt ausgewiesen. Ich glaube, man wird der Großherzoglich hessischen Regierung in der That keinen Vor⸗ wurf daraus machen können, daß sie diese Herren in Offenbach das⸗ jenige nicht hat weiter betreiben lassen, was sie in Berlin und Frank⸗ furt betrieben haben. Daß die hessische Sozialdemokratie nicht so ganz harmlos ist, wie sie der Hr. Abg. Sabor darzustellen beliebte, das dürfte aus einigen Mittheilungen hervorgehen, die aus Hessen in den vorerwähnten Züricher „Sozialdemokrat“ gelangt sind. Da heißt es in einer Nummer sie ist allerdings schon älter — vom 1. Juli 1886:
Dem internationalen Charakter unseres Programms getreu, stellen
wir der Parteivertretung 50 ℳ für die strikenden Genossen in
Decazeville zur Verfügung. Mögen diese Vorboten der kommenden Revolution sich eines baldigen Sieges
b ja, die 50 ℳ reichen allerdings vielleicht nict weit. Daß aber die Sozialdemokratie in Hessen neuerdings von dieser ihrer revolutionären Tendenz nicht zurückgekommen ist, das ergiebt sich aus der Nammer des „Sozialdemokrat“ vom 29. Januar d. J. Darin ist — auch in einer Correspondenz aus Hessen — gesagt:
Wir halten streng und unentwegt zu den alten revo⸗
lutionären Traditionen der Partei.
Meeine Herren, die Großherzoglich hessische Regierung ist sich ihrer Pflichten und Rechte aus dem Sojialistengesetz vollständig bewußt. Sie wird, wie sie es bisher gethan hat, mit Schonung, soweit es an⸗ geht, aber auch mit der vollsten Energie das Gesetz ausführen, wenn der Ankaß dazu gegeben ist.
Der Abg. Sabor hielt seine Behauptungen vollständig aufrecht, da der Vertreter der hessischen Regierung den Gegenbeweis nicht erbracht habe.
Die Diskussion wurde geschlossen. damit erledigt.
Der Abg. Singer hat, unterstützt von den Abgg. Dr. Bam⸗ berger, Dr. Barth, Buddeberg, Grillenberger, Harm, Hasen⸗ clever, Dr. Hänel, Dr. Hermes, Johannsen, Klotz, Kräcker, Meister, Munckel, Sabor, Schmidt (Elberfeld) und Schrader folgenden Antrag eingebracht:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:
die wegen Auflösung des Reichstages in der letzten Legislatur⸗
periode nicht zur Erledigung gelangten Rechenschaftsberichte über
die auf Grund des §. 28 Absatz 2 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober
1878 erlassenen Anordnungen der Königlich preußischen Regierung
und des Senats der Freien Stadt Hamburg, betreffend Berlin
Frankfurt a. M., Altona und Hamburg, dem Reichstage aufs Neue
vorlegen zu lassen.“ .
Der Abg. Singer meinte: Er wolle die Frage nicht formell untersuchen, aber er gebe zur Erwägung, ob es nicht rathsamer wäre, daß die Regierung sich durch die Vorlage der Rechenschaftsberichte vor der Oeffentlichkeit reinigte. Aber man 8 ja schon durch den Strike⸗Erlaß des Ministers von Putt⸗ amer gesehen, auf welchem Boden die Regierung stehe; sie chütze den Unternehmerstand, den Kapitalismus. Das Sozialistengesetz werde jetzt nicht mehr allein gegen die Sozial⸗ demokratie angewendet, sondern gegen den Arbeiterstand, den Erzeuger des Wohlstandes. Es hätte im Interesse der Regierung gelegen, sich von diesem Vorwurfe zu befreien. Er wolle bei dieser Gelegenheit nur noch sagen: die soziale Revolution werde und müsse kommen, wenn Staat und Gesellschaft sich so gegen die Schäden der modernen Wirthschaft verschlössen. An den Regierungen werde es liegen, den blutigen Charakter dieser Revolution zu vermeiden. Die Sozialdemokraten machten diese Revolution nicht, aber sie fürchteten sie auch nicht. Er sage das nur in Beantwortung der Aeußerung des Vertreters der hessischen Regierung. Es sei hier auch wieder Gelegenheit auf das Gebahren des ehrenwerthen Beamten Ihring⸗Mahlow . Glocke des Präsidenten).
Der Präsident von Wedell⸗Piesdorf bemerkte: Er habe den Abg. Singer bis jetzt nicht unterbrochen, in der Annahme daß derselbe die Freiheit haben müsse, alles Dasjenige anzu⸗ führen, was er zur Begründung seines Antrages auf Wieder⸗ vorlegung der Berichte, an die sich die Erörterungen im früheren Reichstag geknüpft hätten, habe vorbringen können. Da er aber Dinge hier zur Sprache bringe, die direkt mit seinem Antrage nicht in Verbindung ständen, da er sich über Hie eE Angelegenheiten im Allgemeinen ver⸗
eite, so müsse er ihn ersuchen, zur Sache zu sprechen.
Der Abg. Singer fuhr fort, er sei dem Präsidenten außer⸗ ordentlich dankbar für die Freundlichkeit, mit der er ihm ver⸗ statte, sich auszusprechen. Er glaube aber, daß das, was er u sagen beabsichtige, in der That mit zur Begründung seines
ntrages gehöre. 8 Man werde sich erinnen, daß der Minister früher in einer Weise für jenen Mann eingetreten sei, daß er die Anklagen der Sozialdemokraten an der Hand der Berichte des Mannes in h. Weise widerlegt habe, daß es ihm (dem
Der Gegenstand war
Redner) angezeigt scheine, auch in seinem Interesse die Sache noch einmal zu beleuchten. Denn jene Anklage sei mit keinem Worte durch die stattgehabten Verhandlungen widerlegt worden. Er erlaube sich in Erinnerung zu bringen, daß jener Beamte die Leute zu Gewaltthätigkeiten habe verführen wollen. (Glocke des Präsidenten.) — Er sei selbstverständlich bereit, diesen Gegenstand zu verlassen; er glaube, die bloße Anregung werde wohl dem Minister Gelegenheit geben, ein andermal auf seinen (des Redners) Wunsch einzugehen. Was nun ferner den Monstre⸗ prozeß betreffe, mit welchem die Regierung die Verhängung des Belagerungszustandes in Frankfurt in Verbindung bringe, so seien die Befürchtungen, aus welchen jener Prozeß hervor⸗ gegangen, durch die stattgehabten Verhandlungen geradezu in nichts zusammengesunken. Es werde immer fälschlich der Zusammenhang der Fachvereine mit der Sozialdemokratie behauptet. Das sei thatsächlich erfunden. Alles dies würden die Sozialdemokraten an der Hand der Berichte dem Hause vorlegen können. Ihre Partei sei jetzt um 100 000 Stimmen gewachsen. Man werde darauf eingehen müssen, wenn man nicht die Absicht hege, die sozialdemokratische Partei mundtodt zu machen auch an der Stelle, wo die Gesetze gegeben würden. Er könne sich nicht denken, daß hier in diesem Hause eine Partei sei, die so gesonnen sei. Er appellire an das Gerechtigkeitsgefühl des Reichstages. Die Sozialdemokraten wollten offen, wie sie es wünschten, nicht im Geheimen das⸗ jenige sagen, was sie zu sagen hätten.
Hierauf erwiderte der Staats⸗Minister von Boetticher: er müsse im Gegensatz zu dem Vorredner bitten, dem Antrag die Zustimmung zu versagen. Der Vorredner habe Eingangs seiner Ausführungen dem Zweifel Raum gegeben, ob nicht für die verbündeten Regierungen die Verpflichtung bestände, die fraglichen Berichte von Neuem vorzulegen, nach⸗ dem ihre Erledigung durch die Reichstagsauflösung unmöglich gemacht worden sei. Es könne nach 28 des Sozialistengesetzes nicht dem leisesten Zweifel unterliegen, daß die Verpflichtung für die verbündeten Regierungen nicht weiter gehe, als daß sie die Rechenschaftsberichte über die ver⸗ hängten Maßregeln dem Reichstage sofort bei seinem nächsten Zusammentritt vorlegten. Dieser Vorschrift sei zweifel⸗ los durch die Vorlegung Genüge geleistet. Niemand könne mit der Prätension auftreten, daß die Vorlegung der Berichte von Neuem geschehen müsse. Nun könnte man ja allerdings sagen: wenn auch eine Verpflichtung nicht bestehe, so ließe sich vielleicht ein nobile officium konstruiren, daß die Regierung die Berichte wieder vorlege, welche ohne Schuld des Reichstags nicht hätten erledigt werden können. Aus prinzipiellen Gründen sei er entgegengesetzter Meinung und jedenfalls auch demnächst die verbündeten Regierungen. Daß die Berichte nicht mehr hätten besprochen werden können, sei ein Kasus, den die Herren tragen müßten, welche etwa darunter zu leiden hätten. Die Regierungen könnten sich nicht dazu herbeilassen, um so weniger, als ja die Diskussion dieser Berichte nur dazu benutzt werde, hier sozial⸗ demokratische Propaganda zu machen. Auch heute habe der Antragsteller die Gelegenheit benutzt, um nach außen hin, denn hier im Hause seien seine Ausführungen ohne Eindruck geblieben, wieder von Neuem über die Gewalt zu schreien. Es sei den Sozialdemokraten in der vorigen Session Gelegenheit zur Besprechung gegeben; daß sie dieselbe nicht benutzt hätten, sei nicht Schuld der Regierungen. Außerdem könne er den Antragsteller beruhigen. Der über Berlin, Hamburg u. s. w. verhängte Belagerungszustand werde ja im Laufe dieses Jahres nicht aufgehoben, sondern ver⸗ längert werden. Die Regierungen würden dann wiederum dem Reichstage ihre Begründung vorlegen und in der nächsten Session könne ja dann der Antragsteller die Schleusen seiner Oratorik öffnen. Man solle den Antrag ablehnen, denn er finde im Gesetz keine Begründung!
Der Abg. Hahn erklärte: Seine Partei und er würden gegen den Antrag stimmen, denn mit der einmaligen Vor⸗ legung der Rechenschaftsberichte sei den gesetzlichen Vorschriften vollkommen genügt. Die Forderung sei nicht berechtigt und ganz aussichtslos. Wäre lediglich an das Billigkeitsgefühl des Reichstages appellirt worden, so hätte seine Partei sich vielleicht zu einem andern Votum entschlossen. Die Zweifel an ihrer Arbeiterfreundlichkeit weise er entschieden zurück. Arbeiterfreundlichkeit sei auf dieser Seite des Hauses mehr vorhanden, als anderswo. Die Maßregeln der Deutsch⸗ ftsehre. würden zu eg. führen, den Deutschkonservativen
ber gebe die Fortführung der sozialen b- in ihre Anschauungen Kechte 1 8 1““ Der Abg. Munckel äußerte: Die Regierung meine nach den Worten des Staatssekretärs, daß der gesetzlichen Forderung genügt sei, wenn der Rechenschaftsbericht jedem einzelnen Ab⸗ geordneten zugehe. Das sei falsch; Pflicht der Regierung sei es, dafür zu sorgen, daß das Haus den Rechenschaftsbericht auch berathen könne. Um diese Verpflichtung suche sich die Regierung herumzudrehen. Beschließe die Regierung die Wiedervorlegung des Berichtes nicht ex ofticio, so möge sie es ex. nobili officio thun. Seine Partei fordere ihr gutes Recht! Das Recht solle nicht ein Schatten, sondern Wirklich⸗ keit sein, großmüthig sei das Verfahren der Regierung nicht und er könne es den Sozialdemokraten nicht verdenken, wenn sie hieraus Kapital schlügen, sie hätten dazu ein gutes Recht. Nehme das Haus den Antrag nicht an, so gebe es eins der wenigen Rechte des Reichstages aus der Hand.
Der Staats⸗Minister von Boetticher entgegnete: Er habe hier nicht schöne Reden zu halten und großmüthig zu sein sondern sachlich zu diskutiren, und habe diese Verpflichtung als Vertreter der verbündeten Regierungen um so mehr einer Frage gegenüber, die bisher in ihrem Schooße noch nicht erörtert worden sei. Er sei weit entfernt gewesen, den Abg. Singer auf künftige drakonische Maßregeln zu vertrösten, sondern er habe ihm nur entgegengehalten, daß auch von seinem Standpunkt aus keineswegs Veranlassung vorliege, die Wieder⸗ vorlegung zu verlangen, da doch voraussichtlich die nächste Reichstagssession ihm dieselbe Gelegenheit bieten werde Ueberrascht sei er (Redner) aber, daß der Abg. Munckel es als das gute Recht des Abg. Singer und seiner Freunde bezeichnet habe von dieser Tribüne aus sozialdemokratische Propaganda für das Land zu treiben. Er (Redner) sei ganz anderer Ansicht und selbst, wenn jenes das gute Recht des Herrn wäre, so würde daraus noch nicht die Verpflichtung der Regierung folgen, die Gelegenheit dazu zu vermehren. Nun habe der Vorredner juristisch eine derartige Verpflichtung der Regierung zu kon⸗ strurren gesucht. Wenn er aber nicht selbst über den Werth seiner Konstruktion im Zweifel wäre, so hätte er sicherlich das nobile officium nicht geltend gemacht. Stützte das Gesetz des Abg. Singer Forderung, dann wäre der Abg. Munckel der Letzte gewesen, der von nobile officium gesprochen hätte. Er bleibe dabei, daß die Regierungen die Vor⸗
schrift des §. 28 erfüllt hätten.
Abs. 2 des Sozialistengesetzes 1— Der eine der Verichte 8 bcelsändig 25. November vorgelegt worden, und nahezu — Monate sei Zeit zur Berathung gewesen, und dief Zeit wäre auch benutzt worden, wenn das dringende Beduese niß der Besprechung gefühlt worden wäre. Vor Allem aie⸗ sei es der prinzipielle Grund, der ihn aohalte und abh lber werde, auf den Antrag einzugehen, daß die Regieru 8* 8 in Frage stehende Vorschrift erfüllt hätten; und eine do * Leistung 2₰ g ihnen S verlangen. ppelte
Der Abg. Dr. Meyer⸗Jena erklärte: uch sei ; meine, daß die Regierung ihre Pflicht verfaschngernchgene füllt habe, und werde deshalb gegen den Antrag Iin stimmen. Sache des Reichstages sei es, die Berichte rege zeitig auf die Tagesordnung zu bringen. e recht⸗
Der Abg. Munckel bemerkte: Der Zweck der Rechen⸗ schaftsberichte sei erst am 20. Dezember in die Hände 8 Reichstages gekommen, das Haus habe also wegen der Ns rathung der Militärvorlage keine Zeit mehr gehabt, ihn 8 debattiren. Er meine allen Ernstes, daß die Regierung vn Verpflichtung zur nochmaligen Vorlegung der Berichte 22 Wenn er vom nobile officium gesprochen, so komme es be ihm häufig vor, daß er für mildernde Umstände plädiren müsse.
Das Schlußwort zu dem Antrage erhielt der Abg. Hasen⸗ clever: In dem Berichte, welcher in der vorigen Session vor⸗ gelegt worden sei, seien objektive Unwahrheiten enthalten und es wäre gut, wenn sich die Regierung von diesem Vorwurfe reinigen wollte. Der Staatssekretär hätte vorhin sagen kön⸗ nen, daß der Belagerungszustand bis in alle Ewigkeit verlän⸗ gert werde. Wenn man die Sozialdemokraten vaterlandslos machen wolle, so solle man nur so fortfahren, bis jetzt hätten sie ihr Vaterland noch gerade so lieb wie die andern.
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Sozialdemo⸗ kraten, der Freisinnigen und des Centrums abgelehnt. 8 4 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch
hr.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (36.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurden mehrere Peti⸗ tionen von Beamten verschiedener Städte um ge⸗ setzliche Regelung ihrer Pensionsverhältnisse der Staatsregierung als Material bei dem weiteren Ausbau der einschlägigen Gesetzgebung überwiesen, ebenso die Petitionen der Stadt Saarlouis und der Gemeinde Fraulautern, betref⸗ fend das Recht zur Wahl der Elementarlehrer.
Es folgte die Berathung der Petition des katholischen Kirchenvorstandes zu Weißenfels.
In derselben wird beantragt, der Königlichen Staats⸗ regierung zu empfehlen:
1) Die dortige katholische Privatschule als eine öffentliche an⸗ zuerkennen und 2) die Stadtgemeinde Weißenfels anzuhalten, daß dieselbe zur Erhaltung dieser Schule, nach dem Verhältnisse der Schülerzahl berechnet, den gleichen Beitrag leiste, wie er für die evangelischen Volksschulen aus den städtischen Mitteln geleistet wird. Für den Fall der Ablehnung des Petitums ad 2, der König⸗ lichen Staatsregierung zu empfehlen: die Stadtgemeinde Weißen⸗ fels anzuhalten, daß dieselbe zur Unterhaltung der katholischen S. dh S den Grundsätzen des §. 67 Nr. 3 des
esetzes über die Verhältnisse d 23. Juli 1847 z
ermittelnden Beitrag leiste. 11““
Der Referent Abg. Neubauer beantragte Namens der Unterrichtskommission, die Petition der Königlichen Staats⸗ regierung zur Berücksichtigung dahin zu überweisen, daß die Errichtung einer besonderen öffentlichen katholischen Volks⸗ schule in Weißenfels angeordnet werde.
Der Abg. Zelle trug auf Uebergang zur Tagesordnung an, da weder ein Bedürfniß zur Errichtung einer solchen Schule in Weißenfels vorhanden sei, weil die vorhandene Schule genüge, noch auch sei die Stadtverwaltung zu einer solchen Mehrleistung verpflichtet.
Der Abg. von Strombeck wünschte, es bei dem Kom⸗ missionsantrage bewenden zu lassen. Es sei vor Allem nicht richtig, die katholische Minorität anders zu behandeln, als die evangelische Majorität. Es müsse bei den katholischen Kin⸗ dern ebenso für eine konfessionelle Schule gesorgt werden, wie bei den evangelischen.
Der Abg. Mooren bestritt, daß der Staat die Stadt⸗ gemeinde nicht zum Bau dieser Schule heranziehen könne. Es sei vielmehr verfassungsmäßig, daß in letzter Instanz die Stadtgemeinde für Errichtung der Schulen zu sorgen habe, und von der Staatsregierung dazu angehalten werden könne. Ebenso liege ein Bedürfniß für die Errichtung dieser Schule in Weißenfels vor und bitte er das Haus, besonders da hier eine Petition prinzipieller Bedeutung vorliege, dem Kom⸗ missionsantrage gemäß zu entscheiden.
Der Abg. Dr. Langerhans führte aus, daß die katho⸗ lischen Familien in Weißenfels schon jetzt ihre Kinder vielfach nicht der katholischen Schule überwiesen, weil diese nur eine zweiklassige Halbtagsschule sei, welche den Zweck nicht in dem Grade erfülle, wie eine größere Schule.
Der Abg. Seyffardt erklärte, er sei zwar im Prinzip mit dem Standpunkt der Abgg. Zelle und Dr. Langerhans einver⸗ standen, trete aber aus dem Grunde für den Kommissions⸗ antrag ein, weil man der katholischen Bevölkerung die gleichen Rechte wie der evangelischen einräumen müsse. Im Uebrigen sei er dagegen, den religiösen Standpunkt in Allem in den Vordergrund zu stellen, da konfessionelle Streiterei nur Zwie⸗ tracht bringe.
18 Der Abg. Dr. Windthorst dankte dem Vorredner für seine Ausführungen, die er durch eine nochmalige Verbreitung über die Sache nicht abschwächen wolle. Redner empfahl gleichfalls 689 s der Kommission, für welchen noch der Abg. Bachem
dl.
SHierauf wurde der Kommissionsantrag mit großer Ma⸗ jorität angenommen.
Die Petition von Blisse in Szilgalen⸗Bartel um Abänderung der Schulordnung für die Elementar⸗ schulen der Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 wurde nach dem Kommissionsantrage der Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Desgleichen eine Petition der Ge⸗ meinde Geißlar, Regierungsbezirk Köln, betreffend die Er⸗ richtung einer eigenen Schule daselbst.
In Bezug auf die Petition des Ersten Gerichtsschreibers, Kanzlei⸗Raths Appelkamp in Hanau, um Bewilligung einer Gehaltszulage beantragte die Justizkommission:
In Erwäcung, daß der Petent im Bezuge des höchsten gesetz⸗
lichen Gehalts der landgerichtlichen Gerichtsschreiber sich befindet;
daß die durch die neue Justizorganisation ihm etwa entzogene Aus⸗ sicht auf die Erreichung eines höheren Gehalts in seiner früheren
Gerichts⸗Rendantenstellung nach den bestehenden Gesetzen aber eben
so wenig wie der Verlust eines Nebeneinkommens aus dieser
cäfte zu vie
aübam Dien beschloß demgemäß.
Zezir des Amtsgerichts zu 2
g derjenigen Gerichtskoste
bis 1879
age durch Uebergang den Petiti wärtern um *—Die Petition des K. ziild, Regierun sbezirk ines sisalif
U mnde maͤlige Erwägung überwiesen. Zr den Petitionen aus wenthal und Segeberg, Entschädigung für mieserte Trainpferd iin der Staatsregierung zur vder Regierungs⸗Kommissar, gin stellte nicht in „Entschädigung 3 . Er. Fiskus zu richten, ew deshalb, über die 5 Abg. Franke hielt den mlichtet und em bümmung das Haus auch ohne
rücsichtigung überwiesen. Es folgte die Berathung der d Genossen in Magdeburg um
Der §. 2 des
e 25b2 8 8 znen fndet nur gegen solche bestrafte
Neesonen mUonen⸗
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2 Zran — fe, Verpachtungen,
Rerkäufe 35. Vellale,
Verdingungen ꝛc.
sstellung einen Anspruch auf Entschädigung zu be⸗
SePenti on zur Tagesordnung überzugehen. Ebenso wurde die
Stadtraths Meßtorff und Genossen, Grund⸗ Neumünster,
n,
von dem Amtsgericht Neumünster ezüglich des Schuld⸗ und Pfandprotokolls erledigten zügriel erhoben worden sind, nach dem Kommissions⸗ zur Tagesordnung erledigt; des⸗ jonen von geprüften Gerichtsvollzieher⸗Civil⸗ Anstellung als Gerichtsvollzieher. des Kolonen Hagemeier zu Depenbrock, Amt Minden, betreffend die Anlegung chen Nadelwehrs im Werreflusse, Kommissionsantrage der Staatsregierung
den vormaligen Aemtern sowie aus dem Amte Bordesholm in den Jahren 1863 und 1864 e beantragte die Kommission, die⸗ Berücksichtigung zu überweisen. Wirkliche Geheime Kriegsrath Abrede, daß den Petenten ein Anspruch ustehe, jedoch sei derselbe nicht 1 sondern an Dänemark. Er Petition zur Tagesordnung über⸗
Fiskus zur Entschädigung für empfahl den Kommissionsantrag, den in der Widerspruch annahm.
Die Petition des pensionirten Weichenstellers Koenig Theilnahme an dem Relikten⸗ jset vom 20. Mai 1884 wurde der Staatsregierung zur
Petition von Carl Schoch Abänderung des Ge⸗ es wegen Aufnahme neu anziehender Personen.
Schlußantrag derselben geht dahin, zu beschliezen: Gesetzes über die Aufnahme neu anziehender Personen Anwendung, die
asvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
1 Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
8
Polizei⸗Aufsicht bestraft aber wenigstens fünf Ja
Wum in Erwägung, daß das Gesetz
welche in als geltendes Recht anzusehen sei,
zugehen. Dagegen
Freiherr von
ordnung, und wurde dieser
Der Abg. Zelle beantragte, regierung in dem Sinne zu Paragraphen 2 adäquat mit
Polizeibehörde Interesse der öffentlichen Ordnung,
Polizeibehörde zu wachen habe,
an den geschränkt werden.
antrage bewenden zu lassen. Bei der Abstimmung wurde
Freiherr von
Nächste Sitzung Donnerstag,
mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Stellung unter ind, so lange die Polizei⸗Aufsicht dauert, a re nach Verbüßung der zuerkannten Haupt⸗ strafe oder des nicht erlassenen Theiles derselben.⸗
Die Gemeinde⸗Kommission beantragte, über die Petition,
über die Aufnahme neu anziehender Personen, nicht mehr
beantragten die Abgg. Barth, Dr. Dürre und Lyncker statt der motivirten die einfache Tages⸗ Antrag von den Abgg. Barth und Freiherr von Lyncker kurz motivirt.
überweisen, daß dieselbe den des Gesetzes vom der neuen Gesetzgebung gestalte. überhaupt Auskunft darüber, inwieweit diesem Paragraphen verfahren werde, oder welche Bestim⸗ mungen hier als maßgebende erachtet würden.
Der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Dr. Heyer führte aus, daß die Befugnisse, welche der Landes⸗ durch den §. 2 dieses Gesetzes worden, zur Zeit noch in Kraft seien. Dieselben dürften auch im
Er könne jedoch hier erklären, daß von diesen Befugnissen in allen denjenigen Provinzen, in welchen die Kreisordnung eingeführt sei, kein Gebrauch gemacht werde.
Der Abg. von Strombeck bat,
abgelehnt und der Antrag der Abgg. Barth, Dr. Lyncker angenommen.
Hierauf vertagte sich das Haus.
8
straße 68 — 70). Dri Großen Operationsp
vom 31. Dezember 1842 ralt 3 kurhessischen Genera
zur Tagesordnung über⸗ Museum schlesischer
mann Luchs †. — schlesischer Alterthür
die Petition der Staats⸗ 31. Dezember 1842
Er wünsche noch in praxi nach 4.
Löwenberg.
Heft.
Schl. Inhalt: I. Direktion des vereinen des
Ober⸗Regierungsath Angel ngele
Pre
eingeräumt
über welche doch die Landes⸗
¹ 6 des Preußischen Be weder aufgehoben noch ein⸗
Frankfurter
es bei dem Kommissions⸗
der Antrag des Abg. Zelle Dürre und
Schluß 4 ½¼ Uhr.
11 Uhr.
Vormittags der Beilage:
Beiheft zum Militär⸗W
Siegfried Mittler und
Oeffentlicher
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Koch⸗
terior y Exter Mes de Febrero fomento, calle de
ochenblatt. (Berlin, Ernst
halten in der Versammlung am 24. Januar 1887 von i schlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 46, Generalstab. (Hierzu
Schlesiens T des unter dem Protektorat Ihrer der Frau Kronprinzessin Friedrich
sund von Rudelsdorf. Von Emil Bahrfeldt. — gen im Museum schlesischer Alterthümer. Von Das alte Schloß zu Bober⸗Röhrsdorf, tafeln. Von W. Klose in Hirschberg.
Von W. Klose. — Kleinere Mittheilungen. Monatschriftfür Deutsche Beamte. ng. Organ des unter dem Protektorat Sr. Majestät des Kaisers stehenden Preußischen R. Bosse, Kaiserl. Direktor im Reichsamt des Verlag von Friedr. Weiß
Preußischen — Verei Berli Be Vereinigung. — Bericht über die Thätigkeit des Bezirksvereins Kassel
Beamten⸗Vereinigung. Stettiner Lokalvereins des Preußischen Beamten⸗Vereins Jahre 1884 — 86. — II. Rechtsverhältnisse der Beamten. gebung; Verordnungen; richten über Fragen des Söhne. — Für die Berufswahl unserer Söhne. I. — Für die Be⸗ rufswahl unserer Söhne. II. — Für unsere aus Parlamentspapieren. — Entgegnung. — Die Frage des juristischen Studiums. allgemeinen Inhalts. hörden vor etwa 150 Jahren. Der Bayer und der Zuave. — V. Sprechsaal. der rheinischen städtischen Beamten. — VI. Bücherschau. — Vakanzenliste. — Inserate.
Estados Unidos Mexicanos. Informes y Documentos relativos à Comercio
ttes und viertes Heft. — Inhalt: Friedrich des lan für den Feldzug von 1759. Perteh 2
der Militärischen Gesellschaft zu Berlin Petzel, Premier⸗Lieutenant im 1. Nieder⸗ kommandirt zum Großen
Aus dem Leben des Bild und Schrift.
B 63. Bericht Kaiserlichen und Königlichen Hoheit Wilhelm stehenden Vereins für das Nr. 19. — Inhalt: Dr. Her⸗ Bericht über die Verwaltung des Museums ner während des Jahres 1886. Der Münz⸗ Die Wachsbossirun⸗ Martin Zimmer. — Kreis Hirschberg, mit 2 Bild⸗ — Hausinschriften im Kreise
zwei Kartenskizzen.) — l⸗Lieutenants Bauer.
Forzeit in
Alterthümer.
Jahrgang. 1887.
—
11.
Beamtenvereins. Herausgegeben von Innern. Grünberg in (Hugo Söderström). — Bekanntmachungen der Aus den Lokal⸗ Berliner Beamten⸗
Nachf. genheiten des Vereins. ußischen Beamten⸗Vereins. Beamten⸗Vereins.
amten⸗Vereins im Jahre 1886. (Schluß folgt.) — Erster Geschäftsbericht des für die A. ; Erkenntnisse. — B. Abhandlungen und Nach⸗ Beamtenthums: Zur Berufswahl unserer
Schnipsel der Reform III. Abhandlungen und Aufsätze Die Erledigung der Dienstgeschäfte bei den Be⸗ — Grenzboten. IV. Vermischtes. Pensionsberechtigung Inhalt
Töchter!
Secretaria de fomento, Seccion 4a. In- ior, agricultura, mineria é industrias. Nümero 20. 1887. México Oficina tip. de la Secretaria de San Andrés nümero 15.
S9
Anzeiger.
Theat
—
Kommandit⸗Gesellschaften auf
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2 Steckbrief.
Fegen den unten beschriebenen Kutscher Wilhelm zu Wackersleben boren, welcher flüchtig ist und sich verborgen hält, i die Untersuchungshaft wegen Diebstahls und
Echliphake, am 12. Juli 1862
hlagung verhängt.
wird ersucht, denselben zu verhaften und in Lindenstraße
Gerichtsgefängniß zu Potsdam, 5¹, abzuliefern. Potsdam, den 16. Königliches Amtsgericht. schreibung. Alter 24 Jahre, Größe
April 1887. Abtheilung V.
zart: kleiner Schnurrbart, Augenbrauen dunke
lon, Nase gebogen, Mund gewöhnlich, Zaͤhne cllstindig, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichts⸗ Jedenfalls
st derselbe mit einem karrirten Jaquettanzug und
8 alde
gesund, Sprache deutsch. Kleidung:
inm kleinen schwarzen Hut bekleidet.
er
3641] Steckbrief.
mw An
ict werden soll, entzieht sich dieser uoch die Flucht.
’lr 8. t. Behörden werden ersucht, den Meyer m Betretungsfalle festzunehmen und beschleunigt
serher Nachricht zu geben. 8 Grabow i. M., den 16. April 1887. Großherzogliches Amtsgericht.
8714] Steckbrief.
die Ehefrau Anna Fischer, geb. Weber, geboren 3 ist durch 9e.
e⸗ Nr. 6 Straf⸗
n §. Oktober 1864 zu Kassel, eren Strafbefehl hiesigen Amtsgerichts duer 1887 wegen Uebertretung §. 361 ichbuchs zu 8 Tagen Haft verurtheilt. Un EL11““ und Nachricht zu id ersucht.
dannover, 4. April 1887.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. b.
Schmidt.
vom 9.
C. 13,
mndt i. Schl., erlassene Steckbrief wird hiermit Küert
döpenick, den 16. April 1887. Kö nigliches Amtsgericht
8 teckbriefs⸗Erledign der gegen
die unverehelichte
a 89 August 1884 erlassene Steckbrief wird zur koommen. Berlin, den 1. April 1887. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
1663] Oeffentliche Ladung. Loie nachbenannten Personen: 8 82 Ernst Adolf Stalock, am 16. Juni 1863
Crazig, Kreis Czarnikau, geboren, zuletzt gewöhnlich
Kietz bei Driesen, Kreis Friedeberg N.⸗M., ütlich gewesen,
2. Handlungslehrling Hermann Schorecki, am Kreis Czarnikau, ge⸗ W. gewöhnlich auf⸗
Dktober 1863 zu Gembitz, iren, zuletzt zu Landsberg a.
kältlich gewese
ze 1,67 m, tur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn frei,
[Der am 13. März 1857 zu Schwerin i. M. ge⸗ eme Schuhmacher Heinrich Adolf Ludwig Meyer,
elchem eine rechtskräftig erkannte Haftstrafe voll⸗ Vollstreckung
der am 30. Mai 1886 hinter das Dienstmädchen geb. 29. Januar 1868 zu Frei⸗
der 9. Clara Erhardt egen Diebstahls in den Akten J. 1 d. 613/84 unter
l⸗
87
er⸗
ück⸗
zu
auf⸗
15. Januar 1864 zu Groß⸗Kotten, Kreis Czarnikau, geboren, zuletzt zu Landsberg a. W. wesen, evangelisch,
zu Bnin, Kreis Schrimm, geboren, zuletzt zu Mans⸗ felde, Kreis Friedeberg N.⸗M., evangelisch,
3) Fleischerlehrling Gustav Hermann Pahl, am aufhältlich ge⸗
4) Friedrich Hermann Seiler, am 5. März 1864
aufhältlich gewesen,
werden beschuldigt: 8 8 als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzu halten. Ver⸗1 gehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 23. Mai 1887, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts Landsberg a. W. zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗Prozeß⸗ Ordnung von den Civil⸗Vorsitzenden der e hen Kreis⸗Ersatzkommissionen zu Czarnikau und Schrimm über die der Anklage zu Grunde liegenden That⸗ sachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. W., den 15. Februar 1887.
Landsberg a. 2 vruar Königliche Staatsanwaltschaft.
[3644] Ladung.
Nachstehende Personen: 1) Adolph Friedrich Gust, geboren am 19. Juli 1863 zu Budsin (Kreis Kolmar), wohnhaft zuletzt zu Ludom Abbau, 3 2) der Knecht Friedrich August Plath, geboren am 13. Januar 1863 zu Budsin, wohnhaft zuletzt zu Gramsdorf, 3) Meyer Max Bluhm, geboren am 9. Februar 1863 zu Tuchel, wohnhaft zuletzt zu Posen, 3 4) der Gärtner Ernst Friedrich Wilhelm Rind, geboren am 22. Juli 1863 zu Ferdinandstein, Kreis Greifenhagen, wohnhaft zuletzt zu Posen,
werden beschuldigt, 8 als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗
ch erreichtem militärpflichtigen
gebiet verlassen oder na f Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten
zu haben, ““ Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Straf⸗ gesetzbuchs.
Dieselben werden auf den 4. Juli 1887, Vormittags 9 Uhr, vor die II. Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Posen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den drei Königlichen Landräthen, als Civil⸗ Vorsitzenden der Ersatzkommission, zu Kolmar i. P., zu Tuchel und zu Greifenhagen, über die der An⸗ klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten
Erklärung verurtheilt werden. Durch Beschluß der IV. Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Posen vom 12. April 1887 ist auf Grund des §. 140 des Strafgesetzbuchs und des §. 326 der Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten bis zum Betrage von 300 ℳ mit Beschlag belegt wor⸗ den, was hierdurch mit dem Bemerken öffentlich be⸗ kannt gemacht wird, daß Verfügungen über dasselbe
der Staatskasse gegenüber nichtig sind.
Posen, den 14. April 1887.
Königliche Staatsanwaltschaft.
[2612 Oeffentliche Ladung.
In der Strafsache gegen Hirsch und Genossen — J. III a. 141. 87. — werden nachstehende Per⸗
Filehne, 86
2) Foseph Schlomm, geboren zu B. 2. Juni 1862 zu Posen, ber 1863 zu Posen, am 8. Oktober 1863 zu Posen, am 7. Mai 1863 zu Grenzdorf, Kreis Lauban,
10. August 1859 zu Münsterwalde,
geboren am 16. Oktober 1862 geboren am 15. rad, geboren am 18.
geboren am 3. November 1863 zu
zu
am 12. Mai 1863 ischofstein,
3) Schiffer Otto Franz Janke, geboren am
4) Kommis Julius Beck, geboren am 18. D 5) Tischler Hermann August Scheller,
6) Kaufmann Adolf Kuno Kiesewalter, geboren 7) Knecht Wilhelm August Rilski, geboren am Kreis Marien⸗ verder, b. 8) Seemann Albert Richard August Bernard, zu Berlin,
9) Handlungsbeflissener Wilhelm Georg Frick, Juli 1862 zu Berlin,
Haul Julius Wilhelm Con⸗ November 1863 zu Berlin, 11) Schlächter Johann Christian Richard Doering,
Berlin, 12) Schlächter Paul Gottlieb Aßmann, geboren am 16. November 1864 zu Berlin, 13) Schlächter Alwin Heinrich Paul Ahrens, geboren am 7. November 1864 zu Berlin, 14) Schlächter Hugo Wilhelm Oskar Ahrens, geboren am 7. November 1864 zu Berlin, 15) Schlächter Franz Wilhelm Hermann Buchow, geboren am 2. Juni 1864 zu Berlin, 16) Seemann Friedrich Wilhelm Alexander Benz, geboren am 31. Dezember 1864 zu Berlin, 17) Seemann Emil Julius Adalbert Max Beck, geboren am 29. Februar 1864 zu Berlin, 18) Seemann Karl Hermann Gustav Berthold, geboren am 22. Januar 1864 zu Berlin, 19) Seemann Paul Rudolf Albert Berthold, geboren am 22. Januar 1864 zu Berlin, 20) Schriftsetzer Hugo Albert Max Busch, ge⸗ boren am 18. Juli 1864 zu Berlin, 21) Schriftsetzer Wilhelm Friedrich boren am 21. Januar 1864 zu Berlin, 22) Kellner Karl Ludwig Hermann Bieck, am 22. Januar 1864 zu Berlin, 23) Bäcker Sally Cohn, geboren am
1864 zu Berlin, b — 8
24) Schiffer Franz Wilhelm Martin Bieder⸗ staedt, geboren am 28. Oktober 1865 zu Berlin,
25) Theodor Ferdinand Max Dauer, geboren am 30. September 1864 zu Berlin,
26) Paul Julius Hermann Eisentraut, am 16. November 1864 zu Berlin,
29 Kommis Isaak Ehreufried, 25. Juli 1864 zu Warschau,
289 Max Karl August Falk, 21. August 1864 zu Berlin, b
29) Eduard Oskar Friedrich Freier, 13. März 1864 zu Berlin, 8
30) Ferdinand August Albrecht Freibote, geboren am 7. Juni 1864 zu Berlin,
31) Posamentier Theodor Friedrich Rudolf Flittner, geboren am 26. Juni 1864 zu Berlin,
32) Wilhelm Heinrich Karl Trill, geboren am 14. September 1864 zu Berlin,
33) Ludwig Hermann Frischeisen, 21. November 1864 zu Berlin,
34) Kaufmann Paul Friedrich Füllner, am 15. Oktober 1864 zu Berlin,
35) Zander Hermann Friedlaender, 28. September 1864 zu Berlin,
36) Karl Friedrich Rudolf Bethge, 17. Dezember 1866 zu Berlin,
37) Gustav Adolf Richard Flechtner, am 9. April 1864 zu Berlin,
38) Heinrich Albert Hugo Fenner, 23. März 1864 zu Berlin,
39) Schlächter Heinrich Franz Fuhlrott, geboren am 15. Oktober 1864 zu Berlin,
10) Maschinenheizer
Berend, ge⸗ geboren
11. Juni
geboren geboren am geboren am
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geboren
.Familien⸗Nachrichten.
Berufs⸗Genossenschaften. “ Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
er⸗Anzeige 88 8 er⸗Anzeigen. Sn der Börsen⸗Beilage.
41) Hermann Wilhelm Paul Francke, geboren am 11. Januar 1864 zu Berlin, 42) Emil Wilhelm Paul Aurich, geboren am 24. März 1865 zu Berlin, 43) Arbeiter Eduard Karl Friedrich Breitkreuz, geboren am 20. August 1865 zu Berlin, 44) Arbeiter Julius Ludwig Karl Oskar Emil Baade, geboren am 23. Januar 1865 zu Berlin, 45) Paul Rudolf Franz Brunow, geboren am 3. September 1865 zu Berlin, 46) Klempner Edmund Eduard Johannes NBer⸗ tramm, geboren am 25. Mai 1865 zu Berlin, 47) Gustav Julius Bischert, geboren am 12. März 1865 zu Berlin, 48) Arbeiter Heinrich Wilhelm Paulz Baade, geboren am 4. Juni 1865 zu Berlin, 49) Buchhändler Oskar Hermann Karl Baner, geboren am 11. März 1865 zu Berlin, 50) Hermann Oskar Eugen Ernst, geboren am 18. April 1865 zu Berlin, 8 51) Andreas Wilhelm August Fahrenkrug, ge⸗ boren am 9. Februar 1865 zu Berlin, 52) Anton Reinhold Albert Bachmann, geboren am 5. September 1866 zu Berlin, 1 53) Eugen Abraham Bermas, geboren am 25. Juli 1866 zu Berlin, 54) Alerander Edwin Waldemar Berger, ge⸗ boren am 20. November 1866 zu Berlin, 1 55) Wilhelm Robert Albert Brauer, geboren am 9. Juni 1866 zu Berlin, 56) Schuhmacher Mar Franz Hermann August Berghaus, geboren am 9. September 1866 zu Berlin, 57) Karl Oskar Max Bach, Juni 1866 zu Berlin, 8
58) Arbeiter Karl Emil Gustav Blättermann, geboren am 6. Januar 1866 zu Berlin, A 59) Max Richard Datow, geboren am 24. August
1866 zu Berlin, 1 60) Gürtler Gerhard Hermann ge⸗ erlin,
boren am 21. Oktober 1866 zu B 61) Handlungsbeflissener Moritz Erhard Arthur Frombling, geboren am 19. Juli 1863 zu London, 62) Gürtler Johann Albert Ernst Beutin, ge⸗ boren am 29. März 1864 zu Berlin,
63) Karl Friedrich Wilhelm Gereke, geboren am 24. Januar 1864 zu Berlin,
64) Ernst Karl Ludwig Gutmann, 9. Oktober 1864 zu Berlin,
8 Hermann Karl Otto Groß, 19. Dezember 1864 zu Berlin,
66) Ernst Paul Goettert, geboren am 24. Dezem⸗ ber 1864 zu Berlin,
67) Johann Karl Bruno Grafwunder, am 28. Dezember 1864 zu Berlin,
68) Laufbursche Georg Edmund Otto Alexander Gruhl, geboren am 15. Juni 1864 zu Berlin,
69) Laufbursche Franz Theodor Gau, geboren am 6. September 1864 zu Berlin, 8
70) Cigarrenarbeiter Moritz Grützmacher, ge⸗ boren am 17. Februar 1864 zu Berlin,
71) Paul Albert Hermann Wilhelm Guhl, ge⸗ boren am 26. April 1864 zu Berlin,
72) Schreiber Gustav Friedrich Wilhelm Max Grohmann, geboren am I. Februar 1864 zu Berlin,
73) Johann Ernst Hermann Gerlach, geboren am 22. März 1864 zu Berlin,
74) Ludwig Friedrich Adolf Gorkow⸗ geboren am 3. Mai 1864 zu Berlin,
75) August Paul Gersdorf, 1865 zu Berlin, “
76) Lehrling Rudolf Fritz Hermann Gehrke, ge⸗ boren am 19. September 1865 zu Berlin,
77) Schneider Karl Franz Gruntz, geboren am 5. Januar 1865 zu Berlin, 8
78) Arbeiter Robert Wilhelm Karl Gabin, ge⸗ boren am 6. Februar 1865 zu Berlin,
79) Franz Wilhelm Ernst Gaßmann, am 2. Juli 1865 zu Berlin,
80) Heinrich Oskar Alexander Hoppe, geboren
geboren am 10.
geboren am
geboren am
geboren
geboren am 11. April
geboren
40) Georg Rudolf August Paul Fiedler,
sonen:
am 13. Februar 1864 zu Berlin,
am 31. Mai 1864 zu Berlin,