Die Schiffe der vierten Klasf O 1
I1 der vier asse werden nach der unteren Quaran.] Bernold's übernommen hat; zum Beginne fe ie Schrif täne⸗Station zurückgewiesen, um dem Quarantäne⸗Verfahren und der EEeröe Isolirung der Schiffe und Personen so lange zu unterliegen, wie das
Gesundheitsamt bestimmen wird.
3) Die oben gedachte fünftägige Isolirun b f * bben ge⸗ b Jj g findet Anwendung auf alle Häfen des Golfs von Mexiko und des Karalbischen Meeres, mit . äfen südlich vom Aequator die Zeit von drei Tagen be⸗
Ausnahme derjenigen Schiffe, welche aus kommen, deren Beobachtung auf schränkt ist.
4) Alle Schiffe, welche aus Häfen kommen, deren Ansteckung durch Cholera bekannt ist oder vermuthet wird, oder welche später damit angesteckt worden, sind demjenigen Quarantäne⸗Verfahren unter⸗
worfen, welches das Gesundheitsamt bestimmen wird.
5) Schiffe, welche an oder nach dem 20. April 1887 aus den oben genannten Häfen und Orten kommen und zur zweiten, dritten oder vierten Klasse des obigen Schemas gehören, dürfen an den Rigolets⸗ oder Aschafalaya⸗Quarantäne⸗Stationen oder anderen noch etwa einzurichtenden Quarantäne⸗Stationen nicht vorüberfahren, ohne einer Beobachtung von 40 Tagen und vollständiger Reinigung und
Desinfizirung unterworfen worden zu sein.
Berlin, 23. April 1887.
Die Plenarversammlung der Central⸗Direktion der Monumenta
Germaniae wurde in diesem Jahre in den Tagen vom 31. März bis zum 2. April in Berlin abgehalten. Zum ersten Male fehlte der Mann, welcher die neue Organisation des Unternehmens wefent⸗ lich begründet und demselben seit dem Jahre 1874 als treuer Führer vorgestanden hatte. Georg Waitz war am 25. Mai 1886 durch den Tod abberufen; an seiner Stelle war der provisorische Vorsitz durch die außerordentliche Plenarversammlung vom 18. Juni dem Professor Wattenbach übertragen, da eine endgültige Neuwahl sich als zur Zeit noch unmöglich erwies Von der Berliner Akademie der Wisfen⸗ schaften war an Waitz's Stelle Professor Scherer zu ihrem Wertreter ernannt, und da auch dieser schon am 6. August durch den TLod uns Ibei sen wurde, der Geh. Justiz⸗Rath Professor Vrunner. Die Wiener Akademie ernannte den Professor Dr. Alphons Huber in Innsbruck an Stelle des Hofraths Ritter von Sickel welcher als Abtheilungsleiter Mitglied der Centra Direktion bleibt. Alle Mitglieder waren vollzählig erschienen, außer den Genannten Prof. Dümmler in Halle, Geheimrath v. Giesebrecht in München, Prof. Hegel in Erlangen, Hofrath Prof. Maaßen in Wien; von hier Prof. Mommsen, der Direktor der Staatsarchive Geheimrath v. Sybel, Prof. Weizsäcker. Von der Wahl neuer Mit⸗ glieder ward für jetzt Abstand genommen. . 8 8 Mit ehrerbietigstem Dank wurde die Mittheilung vernommen 8 die von Waitz dringend gewünschte und auch in seinem Testament als Wunsch ausgesprochene Erwerbung des mit seinen Bemerkungen versehenen vollständigen Exremplars der Monumenta Germanise aus seinem Nachlaß zum bleibenden Gebrauch der Mitarbeiter durch h nd. reiche Bewilligung aus dem Allerhöchsten Dis vositionsfonds ermö⸗ lücht war. Auch die mit Collationen versehenen Texte aus seiner Bibtiot f ind durch den General⸗Direkror der Königl Biblioth 7 8 Dr. Wilmans, der Gesellschaft überwiesen. . der T des Vorsitzenden und das Fehlen einer F.beden maeen 1 1 nicht ohne nachtheiligen Einfluß auf die G 8 1 onnte, ist selbstperständlich; auch außerdem botehs Störungen durch Erkrankung von Mitarbeitern nicht Vollendet wurden im Laufe des Jahres 1888/87 mImn/ Abtheilung Seriptores: 1) Scriptorum Vol. XV. Pars 1; ““ der Abtheilung Antiquitates: 2) Msshctes Germaniae I. Dioeceses Augustensis, Con- “ Curiensis. Pars prior. Recensuit Fr. L. 3) Poetarum Latinorum Medii Aevi Tomi III Recensuit ech Traube; von dem Neuen Archiv der Gesellschaft für 5— Deytsche Geschichtskunde: ““ O Sehe e Abtheilung A „Der Lei der Abtheilung Auctores antiquissimi, Profess IG andere Arbeiten verhindert, die von vProfegor nene Bear eitung der kleinen Chroniken aus der Zeit des Uebergangs vheh L 8 1“ noch nicht ausfuͤhren können ghoftt b Laufe des nächsten Winters mit dem Druck begin en ; können. Die Bearbeitung der Variae des C 1““ früher damit beauftragt gewesenen Gelehrte 11 nicht zum Abschluß geführt werden könner 8 “ ane eihd nicht Abschluß gefüh können, bevor nicht der kritische 8 lbeken v ständigt sein wird. Die dem Sidonius beigegebe⸗ nen Briefe ves Ruricius und Faustus sind von Dr. Ferascs hegee6 vollendet; Vorrede und Indices sind druckfertig und die Ausgabe des Bandes in wenigen Monaten zu erwarten. Der Druck des von Pro⸗ fessor Birt bearbeiteten Claudian wird in nächster Zeit Recenben ö11“ Scriptores ist durch den Tod ihres Leiters am 1 “ Mitarbeiter, schwere Erkrankung an u“ ech kung r 2 I „und daß en Sürr d. se durch e Krankheit, sich eevabich sab, d 1 vernommene Bearbeitun 28 C dü Saxonico aufzugeben; es mußte dasselbe deshalb, 1““ 5 eine Zeitlang unterbrochen gewesen war, für eine spätere Stelle 18” Fenee Bandes aufgespart werden. Die Hauptlast fiel dem Dr Holder⸗ Egger zu, welcher schon früher neben Waitz bei dem 15 Bande vor⸗ scglich that senegen ün. doch war es nicht möglich “ on zum Abschluß zu bringen. Dagegen ist der Umfang dieses Bandes, welcher die Supplemente Eu“ EET Cn. 1 28 nente zu den Vitae un einere FhtstoFia, der karolingischen, sächsischen und E““ helh fenng pacsen daß sün⸗ - nothwendig wurde; denn he Fi hi eng.. ahl zon besetzt sind, war eine andere Aus⸗ 8 2. . 81 . 2 . els. volle e 7 ö“ episcopi Trajectensis hatte sich inzwischen 8 Abschrift des ursprünglichen Textes gefunden, so daß für diese eine neue Bearbeitung eintreten mußte, wie denn überhaupt die lan e “ Druckes veranlaßt hat, daß zahlreiche Nachträge dn Verbesserungen zu geben waren. Für die zweite Hälfte des Band he E “ Holder⸗Egger nach Muͤnchen Feah 6 Vollendung bis zum Herbst mit Sicherheit zu erw en. Vom 28 9. 1“ Sicherheit zu erwarten. Fehe e 1““ die von Dr. Liebermann bearbeiteten 6“ englischen Geschichtsquellen enthält, sind 62 Bogen Feena z und die michtigst⸗ 8 allen, die Werke des Matheus zarisiensis, abgeschlossen Nach der Vollendung dieses Theil z werde die dänischen Autoren folgen, welche Waitz scho eeih Blntes. se 8 1 b 9 aitz schon druckfertig hinter⸗ ö. die Necsüse, 58 Chroniken, 18.c9e 69 8 3 . Pe b. 2 Ha 2 9 2 . ungen. intt nen Dr. L. v. Fereiw. vmenf bat; “ WCö zu den früheren Bänden Faet, find 1 e Poruct; EEö“ Venetiens hat Dr. H. Simüusfeld in en übernommen, welcher eine dafür noch nothwendige Reise im
Pars prior.
ältere
des Petrus Damiani, für welche Vorarbeiten gemacht sind, und mit welchen jetzt Dr. L. v. Heinemann beschäftigt ist. Den Druck des ersten Halbbandes von Scriptores Rerum Mero- vingicarum II hat Dr. Krusch von Bogen 15 bis 39 fortgeführt; die Chronik des sogenannten Fredegar mit den Fortsetzungen und die Gesta Theodorici sind vollständig, der Liber historiae Francorum (Gesta Francorum), dessen Druck wegen der verschiedenen Recensionen be⸗ sonders schwierig war, größtentheils gedruckt, die Lebensbeschreibungen der Heiligen von Ksöniglicher Abkunft vorbereitet. Für diese aber und mehr noch für die große Menge der übrigen Heiligenleben, welche sich daran schließen werden, ist noch viel zu thun, und zur Benutzung der sehr zahlreichen Handschriften eine Bereisung der französischen Bibliotheken nothwendig. Der Druck der deutschen Chroniken erfuhr eine neue Unter⸗ brechung durch den Tod des Prof. Scherer und die dadurch herbei⸗ geführte Ueberhäufung des Prof. E. Schröder mit Amtsgeschäften. Gegenwärtig sind aber 21 Bogen gedruckt und der Schluß der Kaiser⸗ Fronik ist zum Herbst d. J. mit Sicherheit zu erwarten; ebenso daß Hr Prof. Strauch sodann die Chronik des Enenkel ohne Unter⸗ brechung wird folgen lassen können. Befonders erfreulich ist, daß auch Otacker s Steierische Reimchronik an Dr. Seemüller in Wien, dem Herausgeber des sogenannten Seifried Helbling, einen Bearbeiter ge⸗ funden hat, welcher die Vollendung der Ausgabe in nicht zu ferne Aussicht stellt, während Prof. Busson in einer Reihe abgesondert erscheinender Abhandlungen die Quellen und die Arbeitsweise des Verfassers untersucht. Ddie Arbeiten für diese viel umfassende Abtheilung wären nicht durchzuführen gewesen ohne die stets bereitwillig gewährte und dankbar anzuerkennende Zusendung von Handschriften aus den Bibliotheken in Hannover Bamberg, München, Wien, im Haag und in Leiden, Paris und Sanctgallen, sowie vom K. Staatsarchiv in Münster. Durch Vergleichung von Handschriften unterstützten uns die Herren A. Molinier in Paris, Bibliothekar Crombacg in Valenciennes, Braunschvig in Montpellier, Duverleaux in Brüssel, Gailliard in Brügge, Schüdde⸗ lopf in London, P. Ewald, damals in Rom, Steinberz in Wien P. Swoboda, Bibl othekar in Heiligenkreuz, H. Simonsfeld in München, Archiv⸗Rath Stälin in Stuttgart, Dr. Ladewig in Karls⸗ ruhe, in Metz Hr. Bibliothekar A. Schuster und Archiv⸗Direktor F. Sauer. Die Arbeiten des Dr. Liebermann wurden durch die von Handschriften befördert. eise durch Nachvergleichung Für die Abtheilung der Leges hat Dr. K. Lehmann die Bear⸗ heitung der Lex Alamannorum vollendet, nachdem noch eine durch Herrn Dr. Wernicke in Bunzlau nachgewiesene, bisher unbekannt ge⸗ bliehene Handschrift in der Bibliothek des Grafen zu Solms 4 Klitschdorf durch Vermittelung der Königl Akademie der Wissen⸗ schaften uns zugänglich geworden war. Hiermit beginnt nun die Serie der neubearbeiteten Ausgaben der Volksrechte in Quarto, an welcher sich unter der Leitung des Professors Brunner auch Dr. Zeume be⸗ theiligen wird, welcher für d d veerene H. e sbct dee b „welcher für den noch unvollendeten 5. Folioband die Lex Romana Curiensis bearbeitet hat. Zunächst hat dieser nun die Bearbeitung der Leges Wisigothorum in Angriff genommen, für welche vielleicht noch Reisen nothwendig sein werden. Die in der Bibliothek des Grafen Leicester in Holkham von Gaudenzi ent⸗ deckten neuen Fragmente hat derselbe im 12. Band des Neuen Archivs kritisch untersucht. — Die Fortfü der Ausgabe der Capitulari ist d Frkr een der Ausgabe DCapitularia ist durch Erkrankung des Professors Boretius leider unterbrochen; in Aussicht genommen ist von Prof. Brunner eine Sammlung fränkischer Gerichtsurkunden
noch in Arbeit. Archiv eine Ab ü 8 ü hiv eine Abhandlung über das Verbrüderungsbuch von St. Peter
Herbst druckfertig herzustellen.
1 Maaßen hat die Vorarbeiten zu einer Sammlung 168 ii üen weitergeführt; an Stelle des Dr. Lippert i als Mitarbeiter Dr. Stoeber eingetreten. Von einer Anzahl sehr 111“ sind Collationen beschafft, von einzelnen Stücken dr ürt fefigeseeJt wobei es sich als nothwendig erwies, aus der 1 vers hiedenen, ganz regellosen Orthographie und Grammatik 8 ec bten arf 88 ursprüngliche Gestalt nicht gestattet, mit Vorsicht und Zurückhaltung doch einen lesb d verständlichen Tert herzustellen. — Prof Weiland nis säöbaren 1 “ Acta publica (Leges II) durch mehr⸗ r he Arbeiten des Dr. Kehr in Rom unterstützt n he rt Kehr nterstützt worden, we he 4buJ von erheblichem Werthe geblieben sind; 1 6 n he das on 9 verchn esee Orten herstammende Material j eler Nachforschungen und Collationen, daß en Begi des 1 nicht zu denken ist. b““ Als Leiter der Abtheilung Diplomat f t r Abtheilun a wurde Hofrath v. S Lresi durch die langwierige Krankheit des Dr. an Sichel Stelle im September Dr. Kehr eintrat. Die Vorarbeiten wurden öer enenseeett Fehis g und auch der Druck der Urkunden Otto's II begonnen, allein die Einberufung des Dr. Kehr auf zwei te zu militärischer Dienstleistung hat wieder eine Unterbrechung des D 1s nothwendig gemacht. 1“ freulie öeien- Trlatcs, konnte Prof. Wattenbach die er⸗ e Mittheilung machen, daß der längere Zeit hi . eggiche hifgheilahe hen, daß de ngere Zeit hindurch unter⸗ hen ruck der Briefe Gregor's I. v Ewald wi 9 uck 2 9 8 I. von Dr. Ewald wiede aufgenommen uud bis zum Schluß des dri zuches geführt ist⸗ fgenon 8 Schluß des dritten Buches ge ist; hoffentlich wird es in E11““ ntl s nun ohne weitere Unterbrech f . Forieeh. de de hung fortgehen. — Feäetgetest Fbsde den Druck der für die Reichsgeschichte wichtigen aus den Vatikanischen Regesten (bis 1268) von Dr Roden⸗ beg eböe “ noch das Register, für den dritten Ban a Pertz seine Arbeit nur bis 1264 geführ h Reise nach Rom — ig sei J EEö“ Reise nach d nothwendig sein. In noch höher ls i Reise nach Rom nothwend ZI höherem Grade als “ EETö die vorliegenden Abschriften eiver G gänzung 2. edürfen; es ist aber hervorzuheben, daß in diesem 829 v. 22 Wiese H12 8 Jaßres Iahvern IV. gänzlich fehlten — sic er Regestenban ieses Jahres in Paris indet. v Rege „Jahres in Paris befinde 5 ünerh. uns mit gewohnter Güte zugesandt 8 18 nhn 1 Ihetg selbständig ausgenutzt. — Während mit diesen beiden g sü er “ Bearbeitung der Briefe vorgegriffen 1““ durch das im Neuen Archiv veröffentlichte handschriftlichen Hülssmittel 88 1g ge gehe hen üfse — Dens ehe Hecte semn Geschäftsjahr begonnen werden kam deren 88 86. “ B welche Prof. Dümmler leitet ist die von Traube bearbeitete erste Hälfte des dritten B . Gedichte aus karolingischer Zeit erschienen, nach d ni Po ass Be 8 gischer Zeit erschienen, nach deren s igi Zeit ersch 1 eren Vollendu S dem Kreise der Mitarbeiter ausgeschieden ist; doch egar. v von ihm und von Dr. M. Manitius auch noch dem Hege her 192 fespenden Halbbandes, Prof. Dr. Harster in Speier bC“ 1” * für I noch mancher Handschriften⸗ Verg 1 öor der Druck beginnen k — V 2 . 3 ü uc eg ann. Von den Mescelogis sen ea nbere S eer und kritische Sichtung ark fundenes Bedürfniß war, hat der Archiv⸗R. 4 — . rfniß 8 er Archiv⸗? Uie venert. seUeneg ünge die Sprengel von Konstanz 6 —n 9 earbeitet, wovon die erste Hälfte ausgegeb zweite im Druck vollendet ist: 8 bTeö 1 : nur das gerade hier besonders 8. 8 ist 1 1 h sS noth wendige, aber anch besonders umfgngresche und schwierige Rüeanoth. noch i Für den zweiten Band bearbeit Herzberg⸗Fra Hain Arbeit. Für den; Band bearbeitet Dr. Herzberg⸗Fränk⸗ in Wien die österreichischen Nekrologien, und hat vorläufig
mitgetheilt. Die eigentlich Salzburgischen Sachen hofft er bis zum
V 1 Neuen 9 8 7. 4 „ ; om Neuen Archiv ist unter Wattenbach's Leitung der 12. Band
Der Verein Berliner Künstler, we 8 kurzem sein Heim von der Kommandantenstraße e. ne bekamt. sct Hgase Wilhelmstraße 92 verlegt bat, wird nunmehr wehe lokalitäten daselbst in den ersten Tagen des Mai d 3 1 . Kunstausstellung eröffnen. Nach den dazu gemachten Antinh erste und bereits erfolgten Eingängen läßt sich schon jetzt üb nmeldungen dieselbe besonders für Repräsentation der Berliner Kunst ersehen, daß sein wird. Fast alle unsere hervorragendsten Künstler och Maler werden vertreten sein; wir nennen unter Anderen An dbauer m Becker, Reinhold Begas, Gentz, Geselschap, Gude §H mberg, Cal Knaus, Knille, Kraus, Menzel, Skarbina, Schaper Hertel Kiesel Fritz Werner. Dürfte schon durch Vorführung dieser v. Werner, Ausstellung eine besondere Anziehungskraft ausüben, so wi Wate 8 noch erhöht durch die herrlichen Räume, in denen sie bane ibr Ren und die zu den Sehenswürdigkeiten der Reichshauptstadt oten wit sein werden. Von dem nach der Straße gelegenen eigentlite, le stellungssaal gelangt man durch einen mit Oberlicht versegetlichen 5 raum in die nach dem Garten des Krjegsministeriums gerra. Gesellschaftsräume des Künstlervereins, welche gleichfalls dem Pllesena geöffnet sein werden. Hier nun wird durch den Gron ublikan Freunde und Gönner des Vereins und die Opferfreudigen h de Mitglieder — u. A. haben Clemens, Ehrentraut, Hildehra de — Souchayv, Vogel die Lünetten mit großen, eigenen Kompossfü⸗ geschmückt — sich Alles vereinen, um den Eindruck harmonis gjitionen Aufenthalt genußreich zu machen. sch und den
„Deutscher Böhmerwaldbund sich dürfniß nach einem verläßlichen Buche, d. genechdem, 1. üas ne Wissenswerthe über den Böhmerwald enthält, immer 8 herausstellte, so beschloß schon im Vorjahre die Bundesleit en Fremdenführer herauszugeben. Im Laufe des Winters ist 9v. lungen, von den zahlreichen Mitarbeitern an diesem Werke diec⸗ trãge hereinzubekommen, und wird im Sommer dieses Buch ersch 88 Das Buch wird mehrere Uebersichtskarten über den Böbmerwald aan Der Reinertrag dieses Buches fällt dem Deutschen Bö pmerwaldbund zu. Von den einzelnen Theilen 4 b 5 und „unterer Böhmerwald werden auch Separatab S5 in den Buchhandel gebracht. — Unter der Leitun 8. freudiger Männer ist in Prag ein Musterlager der Erwerbsen — aus dem Böhmerwalde errichtet worden. Durch dieses Mustecla können nun alle Gewerbetreibenden des Böhmerwaldes Förbe n8 finden, wenn sie für ihre Erzeugnisse Absatz finden wollen. —nng Produkte der vom Deutschen Böhmerwaldbund errichteten und erhalt 8 Korbflechtschule in Oberplan sind auch in dieser Niederlage aus fecst und können bereits alle Aufträge auf Korbflechtwaaren billi sodec die Korbflechtschule in Oberplan ausgeführt werden. bie Paris, 20. April. (Fr. C.) Der Internationale Ast nomen⸗Kongreß theilte sich für seine Arbeiten in einen aft 16 mischen und einen astro⸗photographischen Ausschuß. Letzterer b-8s das Verhältniß der aufzunehmenden Himmelskarte die D ethode des Photographirens, Größe und Schärfe der Linsen zo, e.2 er Aufnahme zwischen den verschiedenen Ländern vertheilen. 8 3 1 n v 2 en nd ertheilen. “ besichtigen die Kongreßmitglieder die Sternwarte von
Im Deutschen Theater wird morgen, S Im Der n, So n Gift“ und am Montag „Goldfische⸗ gegeben. nnagg. näg wütscgreng des „Kätbchen von Heilbronn“ findet am Dienstag, den 26. die nächste Aufführung von „Romeo und Julia“ am “ den 28. d. M., statt. Am Sonnabend, den 30. Arril n als zweite Rolle seines Gastspiels die Titelrolle in Iriel Aeosta spielen. Außerdem bringt das Wochenrepertoire noch führ ngen von „Goldfische“, und zwar sind dies die letzten Auf⸗ führungen des Stücks, welche noch vor dem Urlaub der Fr. Niemann in dieser Saison stattfinden. E“
8“ b ½581; 1 EZ 1“ Theater wurde der t . und die vierzig Räuber“ begonnene Strauß⸗Cyelus mit F lufführung der vieraktigen Operette: „Der Karneval in Rom “ gestern fortgesetzt. Auch diesem lustigen Werk wurde nach lang⸗ lahriger Pause aufs Neue ein Beifall zu Theil, welcher beweist daß an Wirksamkeit nichts verloren hat. Ist es auch bei wefne “ Strauß schen Operetten, vorwiegend alleinigen Werth ausmacht so ü “ eini 8 pricht 2 8. Handlung, obwohl sie für vier ich 1ee Het enet 1 18* das Interesse der Zuschauer rege. Die graziösen Weisen er Musik verfehlen auch in dem „Karneval“ ihre Wirkung nicht und bö ganzen Abend über dem Publikum jenen ungetrübten 1F.. eine Strauß'sche Operette in so hervorragender S ie et; die heiteren Tanzmelodien, die sauber gearbeiteten Nummern des Solo⸗ und Chorgesanges zeichnen den „Karneval“ vor manchem anderen der späteren Werke des Meisters aus. Die treffliche Be⸗ setzung that das ihrige, um den Erfolg auch gestern Abend zu einem vollständigen zu machen. Frl. Drucker hat in der Rolle der Marie “ Gelegenheit, ihre treffliche gesangliche Begabung im besten 8 e zu zeigen; ihre frische, sauber geschulte und angenehm klingende Stimme überwand spielend die Schwierigkeiten der Partie und ge⸗ wann ihr die volle Anerkennung der Zuhörer. Nicht minder erfolg reich war der „Arthur“ des Hrn. Steiner, welcher wie immer frisch und gewandt seine Rolle gab. Die bewährte Komik des Hrn. Wellhoff ferner das ansprechende Spiel der Hrn. Swoboda und Szika, sowie des Frl. Wenzel trugen wesentlich zum Gelingen bei.
Belle⸗Alliance⸗Theater. Die ige Auffü welle⸗ Allig Theater. ie morgige Aufführung der ⸗Fatinitza⸗ gewinnt ein erhöhtes Inrkeresse “ daß Frl. Jenny Stubel zum ersten Male daselbst auftritt, 8 8 der Partie des Lieutenants Wladimir. Am Sonabend, findet die letzte Aufführung der genannten Operette 8 ü und am Sonntag, d. 1. Mai, beginnt das Gesjammt⸗ astspiel des Residenz⸗Theaters. Die von der Direktion ausgegebenen Saison⸗Karten (zu 6 ℳ) erfreuen sich einer außer⸗ ordentlich regen Betheiligung des Publikums. 8
Im Walhalla⸗Theater findet morgen, S 1 2 Aufführung der Operette „Gillette von Narbonne⸗ fn g. dif lchg „Nanon“ gegeben. Am Dienstag beschließt Adolfine Zimaier ihr Gastspiel in der beliebten Operette „Angot“. Für Mittwoch ist 8 erste, Aufführung der Operette „Das verwunschene Schloß“ von arl Millöcker in Aussicht genommen. — Direktor Steiner hat einen u“ 8” . von Baden⸗Baden abgeschlossen velchem das Ensemble . 8 wä Monats August daselbst .“ “
Das Panorama Deutsch i
a! . her Kolonien in der Wilhelm⸗
sthaßeie welches schon jetzt den hier eintreffenden Fremden als groß⸗
e. d Fehe gilt, 2 demnächst einen neuen äußeren — Zemalung der beiden Frontflächen des Rundbaues
mit Tropenlandschaften erhalten. Das damit verbundene ethnologische
Museum erhält vo ““
vun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa
N 95.
Berlin, Sonnabend, den 23. April
— —
——
—Z
Nichtamtliches.
reußen. Berlin, 23. April. In
0
6e Gesetzentwurfs, fend rimmungen des Gerichtskosten
r Gebührenordnung für Rechtsanwälte, mit fol⸗
cender Rede von dem Staatssekretär von Meine Herren! Als die Reichs⸗Justizgesetze 3 vwaren, Ul. 1 lübrengesetze mi Fegierungen un geriedigende L icht zu erwarten war, anstizeinrichtungen jede 1 sellenden Gebühren entgegenstand.
tließen, ein Experiment zu machen, gabrungen die Berichtigung der aufgestellten G
weil die durchgreifende Man mr.
lise. Reichstage scheint damals unter den
nachsrigen Mitgliedern die Ansicht vorgeherrscht zu haben, daß die grwaltsgebühren zu niedrig normirt seien, und daß sich das Bedürfniß, 1 Nun hat sich aber im
Fegentheil nach dem Inkrafttreten der Reichs⸗Justizgesetze ergeben, daß dem Prozeß ruhenden Gebühren über⸗
lestet werde, und die verbündeten Regierungen haben, als noch kaum sich beeilt, bei den Gerichtskosten und bei
iieselben zu erhöhen, herausstellen werde. das Publikum durch die auf
in Jahr verflossen war,
den Ferichtsvollziehergebühren eine Erleichterung Kecckstag hat, obwohl damals die Gerichtsvol
w denselben ihre Existenz als bedroht darstellten, den bezüglichen Forschlägen der verbündeten Regierungen zugestimmt, und seitdem
znt die Erfahrung wohl genügend ergeben, daß der Gerichtsvollzieher nicht gefährdet, daß sie ine recht günstige ist.
Wenn nun im achten Jahre die Regier
auvch einige bei den Anwaltsgebühren hervorgetretene Beschwernisse zu böjeitigen, nachdem der Reichstag bereits im Jahre 1881 wiederholt sich für eine Revision der Anwaltsgebühren ausgesprochen batte, so ist wohl der Einwand, daß dieses Vorgehen ein verfrühtes si unter allen Vorwürfen, denen sich die Vorlage ausgesetzt gesehen
t der am wenigsten haltbare. Ich glaube im
erschiebung der Reform eine Aufhebung derse
1 J 2” ₰
8* 5 —
usge
nger werden, mit der Reform zu dem Ziele zu
D
Durften also die verbündeten Regierungen die Erfüllung ihrer plicht gegennber dem Publikum nicht aufschieben, so wird man, was man auch
ze Art ihres Vorgehens anlangt, wie Verschlägen im Einzelnen stellen mag, sich doch Anerkenntniß nicht verschließen können, daß die Vorschlägen mit großer Mäßigung und
en Anwaltsstand zu Werke gegangen sind
Gebührenerhebung wird bis zu einem Werthbetrage von 10 000 ℳ
sberhaupt nicht berührt. Die Vorlage bewegt
bestennovelle von 1881 in der Richtung, daß ohne ein Rütteln an den
Grundlagen der Gebührenordnung nur einzelne getretene Extravaganzen derselben beseitigt, i
shläge an, welche aus dem Anwaltsstande selbst hervorgegangen Der erste formulirte Antrag, welcher in diesem Hause auf Revision worden ist, — es ging von einem Rechtsanwalt,
der Anwaltsgebührenordnung gestellt
ziss im Jahre 1881, — namaligen Abgeordneten Jäger (Reuß) aus sclag aber kann ich mich nicht
ebeblich weiter gehen als die Vorlage;
Kaduktion um 50 %, im Uebrigen eine um 1 8 Mit desto mehr Recht kann ich als Gewäh legeordneten Dr. Payer anrufen. Derselbe
velchen“, wie er sich ausdrückte, de etühren eintreten kann, ohne daß der Stand duch wesentlich geschädigt würde“. Er hat
S e 8,. 1 82 Frr. 2 sichnet: die bei kurzen Entfernungen zu hoch bemessenen Reisekosten; tie theilweise zu hoben Gebühren im Konkursverfahren; die Ge⸗ Mahnverfahren; die Be⸗
lübren für den Widerspruch im nnthungsgebühren; die Gebühren in den Er hat ferner eine Herabminderung den hohen Werthsklassen in drechenden Aenderung des ulnderen Zielpunkt der Vorlage, glied des Anwaltstandes,
nicht an Stimmen aus
der maßgebenden Seitenzahl von einander abweichen. der verbündeten Regierungen
So maßvoll nun die Vorschläge
sid, so muß ich doch anerkennen, minderungen unterbleiben müßten,
deutschen gebildet macht,
velce sich unter den kbeidigung ihres Besitzstandes Hunkte einsetzt und geltend
veise in ungesunder Weise entwickelt. unnatürliche Konzentration der
ungenügende Beschäftigung anderer Anwälte, theils gar nicht finden.
Eczung des Reichstages wurde die erste Berathung betreffend die Abänderung von
und nun die Aufgabe erwuchs, denselben die erforderlichen Ge⸗ t auf die Reise zu geben. da war man sich bei den d beim Reichstage vollkommen darüber klar, daß eine Lösung dieser Aufgaben in dem damaligen Zeitpunkte
sicheren Ertragsschätzung der damals auf⸗
den künftig zu machenden
vielmehr vielfach noch
dem der Gedanke, daß die Gebührensätze gleichsam zur 2 istellt sind, fängt an sich zu verdunkeln; die Macht des Besitzes macht ihren Einfluß geltend, und es würde von Jahr zu Jahr schwie⸗
mit billiger Rücksichtnahme
fequenzen des Pauschquantumsystems strenger gezogen werden. Dabei lehnt sich der Entwurf zu einem großen Theil an Vor⸗
berufen; 1 er wollte 4 ine reduziren, und zwar in den beiden untersten Werthsklassen eine
hat in der Sitzung des
Keichstages vom 6. Februar 1885 diejenigen Punkte bezeichnet, „bei „eine Herabminderung der Anwalts⸗
Verbindung mit — Gerichtskostengesetzes lauter Punkte, bei welchen die gegenwärtige Reform I die Ermäßigung der Gelderhebungs⸗ zebühren, hat in derselben Sitzung des Reichstages ein anderes Mit⸗ led Hr. Dr. Horwitz, als beachtenswerth hin⸗ gestellt. Auch in Betreff einer Reduzirung der Schreibgebühren fehlt dem Anwaltstande. Arwaltskammern zu Berlin, Breslau, Marienwerder, Naumburg, Stettin haben sich in einem im Jahre 1881 dem preußischen Justiz⸗ Minister erstatteten Gutachten für den Wegfall der Schreibgebühren bei kleineren Correspondenzen ausgesprochen, wobei sie nur in Betreff
daß auch diese mäßigen vr wenn sie die Folge Eristenz eines dem Publikum genügenden Anwaltstandes in Frage zu stllen, und ich finde es vollkommen begcetflich g die Vereinigung, Anwälten
hat,
zage des Anwaltstandes sich seit dem 1. Oktober 1879 erheblich ver⸗ sclechtert habe. Ich muß sogar diese Klage als theilweise berechtigt merkennen. Nach den Berichten, welche der preußischen Regierung zu⸗ egangen sind, haben sich die Erwerbsverhältnisse der Anwälte theil⸗ An vielen Orten hat sich eine Geschäfte in den Händen . veniger Rechtsanwälte herausgestellt und als Kehrseite davon eine
ragende Befähigung und unermüdl
-”e davon SIe. v ; richterlichen Beamten befinden, im der gestrigen stand als genügend anzusehen ist. staatliche Invaliden⸗ und Reliktenversorgung, darauf zulegen oder dazu Privatversicherungen o auch nach Abzug des hierzu a das Einkommen, was sich ein au oder einem höheren Gerichte bei Weitem das Durchschnittsgehalt richterlicher Bei Amtsgerichtsanwälten mag aller⸗
⸗-Gesetzes und Schelling ein⸗
8
u Stande gekommen
Umgestaltung aller zte sich daher ent⸗ ebührensätze zu über⸗
dem Anwaltsstande
zu schaffen, und der lzieher in Petitionen
die Erwerbsstellung
ungen daran gehen,
und dann
Gegentheil, daß jede lben bedeuten würde. nur probeweise
gelangen.
1 sich zu den im Allgemeinen dem Regierungen bei ihren
Die Grundtaxe der
sich wie die Gerichts⸗
in der Praxis hervor⸗ nsbesondere die Kon⸗
2
ind.
war dem Auf diesen Vor⸗ denn er wollte auch die Grund⸗
5 % eintreten lassen. rsmann den bisherigen
der Rechtsanwälte da⸗ als solche Punkte be⸗
Alimentationsprozessen. der Gebühren in einer ent⸗ befürwortet, einsetzt. Einen
Die Vorstände der
Herab⸗ ätten, die
zur Ver⸗ gerade bei diesem daß die finanzielle
einiger
welche ihr Auskommen Allein, meine Herren,
dem Landgerichte verschaffen kann, Beamten der ersten Instanz. dings der Verdienst aus Prozessen schnittseinkommen zurückbleiben.
Lage gegenüber den gerichten aufmerksam zu machen. er reichsrechtlichen Gerichtsorganisation sind, weil ohne ihre Mitwirkung der Prozeß nicht laufen kann, so ist von dem Vorhandensein eines Anwalts
angewiesen, einen
der Gesetzgebung ein unentbehrliches Glied in d
die Thätigkeit der Amtsgerichte bei denselben unabhängig. Die
walt bei einem Amtsgerichte, gerichte nieder, so betrachtet
einem geringeren
Praxis.
mit Sicherheit rechnen.
die ich hiermit aufstelle, diesem Tische aus bereits Anwaltsgebühren⸗Ordnung
2
auf die Gerichtskostenfra
Gebrauch machen. Die Art
scheint es gerechtfertigt, die hö
folgt aber nicht, in das e kann der Gesichtspunkt, da
so sehr er sich auf nicht berechtigt, wie
Anwaltsgebühren, so steigen
Ueberbürdung herausstellt, b
nissen nicht für ausführbar, e Gerichtskosten eintreten zu la
wälzung der Last erster Linie
auf die
berg eine Ausnahme macht,
meine Herren. Geschäftsrubrik c Bemühungen gelingen, sie gegenzuführen.
treffe, und ob man für si könne, dürf Weise die ganze Maßrege suche. Das entspreche au Reichstages. b nicht blos auf eine
Motiven werde gesagt,
setzen.
Königreich Sachsen und dauere daher umsomehr,
rung nicht zu unterziehen
finanziellen Gesichtspunkt jetzigen Finanzlage, eine
anzen
wie eine
behandelt werden. Die
zu verwenden,
liche Situation aus der Prozeßf
müssen, oder er rechnet auf die selbe landesgesetzlich zulässig ist f Aus den Einnahmen der Prozeßführu bestreiten zu können, darauf kann allerdings der Amtsgerichtsanwalt nicht Das ist aber auch keine neue Behauptung, das ist in sehr eindringlicher Weise von im Jahre 1879 bei der Berathung der geltend gemacht worden. Nun gestatten Sie mir, meine Herren, noch mit ein paar Worten ge zurückzukommen. taat für die Unterhaltung der Gerichts⸗ elche von diesen Einrichtungen wie dieser Beitrag auf die
sind ein Beitrag, welchen der S einrichtungen von denjenigen erhebt, w
Ungemessene eintreten
den ersten Blick
obwohl die Gerichtsgebühren
bekundet. Dagegen halten sie e
auf die Schultern der Ueberwälzung können aber die R
als sie vor der neuen Gerichtsorgani
e er nicht verhehlen, 1 auf den Anwaltsstand abzuwälzen
ch nicht den früheren Beschlüssen des
Gerichtskosten in hohem Maße un ·- von ganz Süddeutschland.
daß die verbündeten Regierungen die blicklich einer
Gerichtskostenfrage augen en gedächten, und er richte die dringende
eineswegs die Ausgaben deckten, Rechtsschutzes, eine der Hauptpflichten etriebsverwaltung, etwa
stellung trenne die Ausgaben für
Allerdings
Theil ihres
hier und
Während
Reichs⸗Gebühr
auch nicht die Verpflichtung, den Amtsgerichtsanwälten eine auskömm⸗ ührung zu sichern.
namentlich bei
er diese Stellung entweder als Durch⸗ gangsposten, wie auch die richterlichen Beamten längere Zeit mit als dem Durchschnittseinkommen Verleihung des Notariats, wo das⸗ „oder auf eine andere außergerichtliche
und Weise,
einzelnen Gattungen von Rechtsangelegenheiten vertheilt ist, eine volkswirthschaftliche Frage,
reten müßte. ß sie
überall da,
tung decken bei Weitem nicht die Ausgaben; jedes Heruntergehen der Gerichtskosteneinnahmen bedeutet also nichts Anderes als eine Ab⸗ Staatseinnahmen, also in
Steuerzahler. egierungen für nicht zeitgemäß er⸗ achten, zumal schon jetzt die Beitragsquote der Gerichtskosten zu den Ausgaben der Justizverwaltung in den größeren Staaten geringer ist, sation war, wobei nur Württem⸗
allgemeinen
2
welches überha
frage eine exceptionelle Stellung einnimmt. Ich bin nun mit meinen einleitenden Bemerkungen zu Ende,
einer
Der Abg. Dr. Meyer (Jena) äußerte:
der Rechtspflege dem rechtsuch bl könne er nur mit voller Freude begrüßen;
gegenüber, ob die Vorlage in
daß
Die Resolutionen von
Ermäßigung
dern auch auf eine solche der Gerichtskosten die Klagen des Publik Höhe der Gerichtskosten verstummten allmählich. dieser Behauptung den ausdrücklichsten In Thüringen sei man nach wie vor mit der Höhe der zzufrieden; dasselbe gelte vom
Bitte an sie, doch noch einmal in Erw nicht die Möglichkeit einer Ermäßig
Staatssekretär von Schelling habe die ge . erörtert. Das sei ja, zumal bei der
sehr wesentliche Seite der Sache, aber doch kein durchschlagender Gesichtspunkt.
Natur der Justizverwaltung, denn
der Vorlage
ichen Fleiß verschaffen. Man wird daß die Lebenslage, in der sich die Allgemeinen auch für den Anwalt⸗
nden, sich ähnliche der in sonstiger Weise zu verschaffen. ufzuwendenden Betrages übersteigt doch sreichend beschäftigter Anwalt bei
Ich erlaube mir Anwälten bei
und von diesem Standpunkte aus er⸗ höheren Werthklassen schärfer heranzuziehen, damit die unteren Werthklassen desto mehr erleichtert werden. Daraus daß auch bei den Anwaltsgebühren eine Steigerung
ein Entgelt für sind, niemals ganz aus dem Auge verloren werden, und es ist daher ein völliger Parallelismus zwischen diesen beiden Arten von Gebühren,
empfehlen mag, doch innerlich er denn auch thatsächlich nicht stattfindet; im Allgemeinen höber sind als die sie doch in den beiden untersten Werth⸗ klassen unter die Anwaltsgebühren herab. Was nun die Höhe der Gerichtskosten anlangt, so sind die ver⸗ bündeten Regierungen bereit, elfend einzugreifen, und sie haben dieses Bestreben auch in den Artikeln 1 und 2 der gegenwärtigen Vorlage s unter den gegenwärtigen Verhält⸗ ine allgemeine Senkung des Niveaus der lassen. Die Einnahmen der Justizverwal⸗
Die Gebührenfrage bildet seit 7 Jahren eine ständige des Reichstages. diesmal
Möge es der Vereinigung unserer
chenden Publikum
allen Beziehungen das Richtige e in ihrem vollen Umfange eintreten
die Eisenbahnverwaltung
die bürgerliche Gerichtsbarkeit
fehlt den Anwälten die und sie sind daher Einkommens zurück⸗ Vortheile durch Allein
bei einiger Anstrengung
da unter dem Durch⸗ aber, auf die den Amts⸗ die Landgerichtsanwälte
engesetzgebung hat daher n. Läßt sich ein An⸗ einem kleineren Amts⸗ vorlieb nehmen
ng allein seinen Unterlalt
Die Gerichtskoste
das ist
Bei diesen Gebühren eine Leistung
denn
Ermäßigung der Gerichtskosten angezeigt sei. 8 waltsgebühren betreffe, so halte er persönlich dafür, selben eine gewisse Ermäßigung vertragen könnten, auch nicht allen Vorschlägen der Vorlage zustimmen könne. Leider habe man in Material über die Frage, einkommen eines Anwalts zu normiren habe. In den unteren
Was die An⸗ daß die⸗ wenn er
der Vorlage nicht genug statistisches wie hoch man das Durchschnitts⸗
Werthsklassen Herabsetzungen eintreten zu lassen, wäre sicher bedenklich, in höheren eher. Aber auch damit allein sei dem Publikum nicht geholfen. Im Einzelnen seien ja zahlreiche der vorgeschlagenen Ermäßigungen unbedenklich, dagegen müsse er unter Anderem beanstanden die Herabsetzung der Gebühr für Anmeldungen von Forderungen in Konkursen von 210 auf 1½10; ferner die Herabsetzung des Ersatzes für Schreibe⸗ gebühren; auch kaum gerechtfertigt sei, daß die zwei ersten Seiten eines Schriftsatzes künftig überhaupt nicht mehr be⸗ rechnet werden sollten. Ganz besonders unangenehm empfunden worden sei in Anwaltskreisen die Bestimmung, daß der Nachweis der wirklichen Aufwendungen für Fuhrkosten er⸗ folgen müsse. So lange man Pauschsätze für das Kilometer bei Reisen habe, müsse man auch dem Anwalt seine Auf⸗ wendungen für die durchfahrenen Kilometer bezahlen. Für sehr schwerwiegend sehe er auch die Herabsetzung der Ver⸗ handlungsgebühr bei nicht kontradiktorischen Verhandlungen an; dieser Punkt werde einer sehr eingehenden Spezialdis⸗ kussion unterworfen werden müssen. Zur weiteren Vor⸗ berathung schlage er eine Kommission von 21 Mitgliedern vor. Der Abg. Dr. Porsch pflichtete dem Vorredner im Allge⸗ meinen bei. Der Entwurf wolle hauptsächlich die Herabsetzung der Anwaltsgebühren, wenn man ihm auch als Schönheits⸗ pflästerchen eine Bestimmung vorangestellt habe, welche die Gerichts⸗ und die Anwaltsgebühren gleichmäßig treffe. Die Gebührenordnung für Anwalte f
macht mit dem Gerichtskostengeseze. Während man aber das Kostengesetz ausdrücklich als Versuch, als einen Sprung ins Dunkle seiner Zeit bezeichnet habe, sei nicht in gleicher Weise mit der Anwaltsgebührenordnung verfahren worden und zwar mit Recht, weil sich mit der Existenz ohne weiteres experimentiren lasse. Aber die damals von den Regierungen vorgeschlagenen Gebührensätze seien von ihnen selbst als relativ mäßige angesehen worden, die nicht ohne dringendste entschieden bei der Berathung der Novelle von 1881 die Re⸗ dieses Gerichtskostengesetzes abgeschlossen sei, vielmehr noch nachzufolgen habe, und nur nebenher sei von dem Staats
wo sich eine ungerechte
Eine solche upt in der Gerichtskosten⸗
befriedigenden Lösung ent⸗
Den Versuch, die Kosten zu vermindern, aber der Frage
sie in etwas einseitiger
1881 und 1884 liefen der Anwalts⸗, son⸗ In den ikums über die Er müsse Widerspruch entgegen⸗
Er be⸗
eingehenden Erörte⸗ ägung zu nehmen, ob ung gegeben sei. Der Frage hauptsächlich vom
Es liege in der daß ihre Einnahmen die Gewährung des des Staats, könne nicht
beigegebene Zusammen⸗
sekretär das Bedürfniß einer gleichzeitigen Aenderung der An⸗
endgültige und Hauptrevision des Gerichtskostengesetzes ge blieben. Die vom Reichstage bisher verlangten statistischer Nachweise seien nicht geliefert worden, und es scheine eirn theilweiser Wechsel der Anschauung über der Revision des Kostengesetzes im Reichs⸗Justizamt den verbündeten Regierungen eingetreten zu sein. Man sei in Aussicht gestellt worden, bisher schuldig geblieben; statt dessen geschehe jetzt die Aenderung der Anwaltsgebühren⸗Ord⸗ nung, welche bisher immer mit Recht als etwas Sekundäres bezeichnet worden sei. Wenn heute darauf verwiesen werde, daß die Vorschläge der Novelle von w und Horwitz ebenfalls gemacht wären, so hätten dies nur für ihre Person gesprochen und die vorherig Revision des Gerichtskostengesetzes als Voraussetzun der anderen für selbstverständlich gehalten. Ein Aus fall an Gerichtsgebühren, stiege er selbst auf 1. Million könne doch bei den Etats der Einzelstaaten nicht in dem gelten gemachten Maße ins Gewicht fallen; hier seien am dringendsten statistische Unterlagen nöthig. müsse man vor allem verlangen. Die Ablehnung der Revisio des Kostengesetzes sowohl bezüglich der Ermäßigung Zustellungskosten legten eine Aenderung des Verfahrens nahe. Der versuchte Nachweis, daß durch die Ermäßigungen von 1881 schon genügende Erleichterung geschaffen sei, müsse als miß⸗ lungener bezeichnet werden. Eine Erleichterung der Parteien in den Prozeßkosten durch eine organische Revision der An⸗ waltsgebühren⸗Ordnung liege dem Hause aber gleichfalls nicht vor. Die Vorlage setze alle Gebühren herab, wo der Anwalt in der Regel oder unter gewissen Umständen über Gebühr bezahlt zu werden pflege, ohne die zahlreichen Fälle zu beachten, wo der Anwalt unter Gebühr bezahlt werde. Was sei ferner ein vollbeschäftigter Anwalt? Darüber fehlten leider wieder alle Grundlagen. Eine Ein⸗ schränkung der Zulassung von Rechtsanwalten bei Amtsgerichten würde die Prozesse erst recht vertheuern, und solche Ein schränkung würde man durch Herabdrückung des Einkommens der Rechtsanwalte herbeiführen. Was Schreibgebühren und Reisekosten betreffe, so theile er vollständig die Auffassung des Abg. Meyer. Werde der Entwurf Gesetz, so werde die Klage über die drückenden Prozeßkosten weiter ertönen. Er bitte, die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.
Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Lenthe bemerkte: Der Standpunkt der verbündeten Regierungen bei Feststellung der Anwaltsgebührenordnung sei ö der gewesen, daß die vorgeschlagenen Gebühren damals als zu niedrig bezeichnet worden wären, sondern der Vertreter der verbündeten Regierungen habe nur betont, daß die Anwaltsgebühren nicht zu hoch gesetzt werden dürften, da es später sehr schwer werden dürfte, eine Herabsetzung herbeizuführen. Die verbündeten Regierungen hätten nicht blos die Interessen der Anwälte, sondern auch die des rechtsuchenden Publikums zu wahren, und sie
sei nicht gemeinschaftlich ge⸗
des Anwaltstandes nicht
Veranlassung einer Aenderung unterworfen sein sollten. Auchseien
gierungen nicht der Meinung gewesen, daß damit die Revision waltsgebührenordnung betont worden, das Wesentliche sei die
die Nothwendigkeit und bei
die Revision, welche schon bei Erlaß des Gerichtskostengesetzes
den Herren Payer
Diese ziffermäßigen Nachweise
als der Aenderung des Verfahrens bedauere er lebhaft; namentlich die
“
von denen, die aus der Strafrechtspflege herrührten, nicht. Man werde aber doch nicht behaupten wollen, daß auch die letzteren Kosten durch die Einnahmen aus den Gerichts⸗ kosten zu bestreiten sein müßten. Namentlich die Ge⸗ bühren für Zustellung und Vollstreckung schienen ihm einer Abänderüung bedürftig. Er habe den Eindruck, als richte
sich die Erbitterung des Publikums über die Höhe der Gerichts⸗ 221 er d kosten viel mehr gegen jene Nebenkosten, als gegen die Die Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte seien der Ansicht,
eigentlichen Gerichtsgebühren. Auch im Uebrigen ließen daß die Anwälte bei den Landgerichten auch bei der sich noch eine Reihe von Punkten anführen, in denen eine Gebührenherabsetzung existenzfähig blieben; und daß die
erschienen, welcher unter einer großen 2
dienen, w ite großen Anzahl von qu citis
vncersuch ngen u“ 8 Arbeiten von Waitz, zur elteh eütischen eschichtsquellen und über den ersten Theil der Annal se 8. Fellen — 1 es Fuldense
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große Unternehmen mit gutem Erfolge fortzuführen. b Peeceutschen Richoruckreh unh “
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teils nothdürftig,
seien der Ansicht, daß das Publikum in der That durch die Prozeßkosten belastet werde und zwar vornehmlich durch die Höhe der Anwaltsgebühren. Daher sei eine Herabsetzung der letzteren geboten, wenn auch einzelne Anwälte dadurch ge⸗ schädigt werden sollten. Es sei nicht zu befürchten, daß die Anwälte kein standesgemäßes Auskommen behalten würden.
vergangenen Jahre noch nicht ausfü genen Jah nicht ausführen konnte; andere Autore a ci gesacte nc dc asn. Dr. Holder⸗Egger. Es ift/schon e rc eitet, aber auch noch viel zu thun übrig gebliel arbeitet, aber zu thun übrig geblieben. it “ pontificum Romanorum ist durch Wattz's 8 in weite Ferne gerückt; dagegen wird mit dem Druck der Sr Fcüehstsn 1 Zett des 8Cö“ in nicht zu langer e erden koͤnnen. Druckfertig sind seit lä Zei Manegold, Gebhard u Fr. sützee hre S. Nanegold, G ag. von Dr. K. Francke, Humber fessor Vr. Thantr in Inngk K. Francke, Humbert von Pro⸗ . Thaner in Innsb earbeitet, welche ie Schrif . kt ir Innsbruck bearbeitek, welchek auch die Schriften
ist für die Gesetzgebung, insbesondere beim System der freien Advokatur ganz unmöglich, ihre Fürsorge der Existenzfähigkeit ein⸗ zelner Anwälte zuzuwenden. Wäre die Gebührengesetzgebung über⸗ aupt im Stande, auf eine gerechtere Vertheilung der Geschäfte unter ö so vr n üdäüger. karc 2 Siebe ’ dielleicht noch eher erzielen als eine höhere. ie Aufgabe der Gesetz⸗ 8 Sieben Beilagen gebung kann überhaupt nur sein, dafür zu sorgen, daß es den aus⸗ (einschließlich Börsen⸗Beilage). neichend beschäftigten Anwälten an einem standesmäßigen Ein⸗ “ kommen nicht gebreche. Bei der Abschätzung des hierzu
8— a gaforderlichen Bedarfes kann nicht die günstige Stellung 1 us Auge gefaßt werden, welche sich einzelne Anwälte durch hervor⸗