1887 / 97 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Apr 1887 18:00:01 GMT) scan diff

thümlicher Form des Dechels, dessen 1 platter Knopf vermuthen läßt,

daß einst eine figürliche Darstellung den oberen Abschluß gebildet habe; endlich einen Schrank in den fast schwülstig üppigen Formen des Styls Henri's II. aus dem Louvre in Paris. Der Text der Lieferung bietet mancherlei praktische technische Rathschläge und nützliche Notizen für den Kunstgewerbtreibenden, sowie u. a. einen Aufsatz über die gegen⸗ wärtige Lage der Glasfabrikation in Europa.. 1

Der Cours für die hier zahlbaren Oesterreichischen Silber⸗ Coupons ist auf 160,25 für 100 Fl. Oesterr. Silber herab⸗ gesetzt worden. 2

Die dreißigste ordentliche Generalversammlung der Magde⸗ burger Lebensversicherungsgesellschaft vom 25. d. M. genehmigte den Rechnungsabschluß und die Bilanz sowie die von den Gesellschaftsorganen vorgeschlagene Gewinnvertheilung, nach welcher die Aktionäre eine Dividende von 7 % des eingezahlten Aktienkapitals = 21 pro Aktie erhalten, und ertheilte dem Vorstande sowie dem Aufsichtsrath Decharge. Die statutenmäßige Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsraths ergab die Wiederwahl der in Folge des Ablaufs ihrer Wahlperiode ausscheidenden Herren Kaufmann E. 8. Kaufmann Lorenz Lippert und Stadtrath Voigt. Dem Rechenschaftsbericht der Magde⸗ burger entnehmen wir, daß bei der Lebens⸗ und Begräbnißversicherung im Jahre 1886 4193 Policen über 9 837 371 Versicherungssumme abgeschlossen wurden, sodaß, da der Versicherungsbestand der Kapitalversicherung sich am 31. Dezember 1885 auf 41 987 Policen über 83 261 831 Versicherungssumme belief, sich ein Gesammtbetrag von 46 180 Policen über 93 099 202 Versicherungssumme herausstellte. Von diesen Versicherungen erloschen im Laufe des Jahres 2801 Policen über 5 929 604 Versicherungssumme, sodaß Ende 1886 ein Versiche⸗ rungsbestand von 43 379 Policen mit einer Versicherungssumme von 87 169 591u8 zur Jahresprämie von 2 668 234,72 und einer einmaligen Prämienzahlung von 4197,0 vorhan⸗ den war. Mit Anspruch auf Dividende waren 38 303 433 in 11 771 Policen versichert. Zu dem bei der Aussteuer⸗Versiche⸗ 8p (mit und ohne Prämien⸗Rückgewähr) am 31. Dezember 1885 vorhandenen Versicherungsbestande von 2460 Policen über 4 665 444 Versicherungssumme trat im Jahre 1886 ein Nettozugang von 351 Policen über 650 099 Versicherungssumme, so daß am 31. Dezember 1886 2811 Policen über 5 315 543 Versicherungssumme gegen eine einmalige Prämienzahlung von 8046,65 und zur Jahresprämie von 213 841,87 vorhanden waren. Der Bestand der Kinder⸗ versorgungskasse betrug am 31. Dezember 1886 117 Policen über 211 Antheile mit einem Vermögen von 54 843 Von den am 31. Dezember 1886 vorhandenen 97 Personen, welche an der Renten⸗Versicherung betheiligt sind, beziehen bereits jetzt 72 eine Rente von zusammen 41 460 ℳ, während 11 210 für 25 Personen den aufgeschobenen Renten angehören. An Prämien⸗Reserven wurden 1 214 856 rechnungsmäßig zurück⸗ gestellt, wodurch sich dieses Conto auf 14 760 834 erhöhte. Die mit Gewinnantheil Versicherten erhalten für das Jahr 1886 eine Dividende von 17 % der vollen Jahresprämie. Unter den bei der Lebens⸗ und Begräbnißversicherung Betheiligten war in dem betreffen⸗ den Geschäftsjahre eine Sterblichkeit von 787,77 Personen mit 1 396 821 Versicherungssumme zu erwarten. Es waren aber für 743 Todesfälle 1 393 148 zu zahlen; demnach ergiebt sich, daß der Gesellschaft 43,77 Personen weniger starben und 3673 Ver⸗ sicherungssumme weniger fällig wurden, als die Rechnung erwarten ließ.

—. In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Deutschen Bank, in welcher 13 917 Aktien mit 2747 Stimmen vertreten waren, wurde von der Verlesung des Jahres⸗ berichts Abstand genommen, der Rechnungsabschluß genehmigt, die Dividende auf 9 % festgesetzt und der Verwaltung einstimmig Decharge ertheilt. Die nach dem Turnus ausscheidenden Mitglieder des Ver⸗ waltungsraths Generalkonsul Anton Adelssen, Berlin; Kaufmann Georg Albrecht, Bremen; Kommerzien⸗Rath Ernst Hergersberg, Berlin; Banquier Ad. vom Nath, Berlin; Stadtrath Theodor Sarre, Berlin, wurden per Akklamation wieder⸗ und der aus der Direktion ausgeschiedene Präsident Jonas neu gewählt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt von morgen ab an den bekannten Zahlstellen.

Die fünfzehnte Generalversammlung der Deutschen Rück⸗ versicherungsbank zu Frankfurt a. M. genehmigte die Jahres⸗ rechnung und Bilanz für 1886 sowie die Gewinnvertheilungs⸗Vor⸗ schläge. Aus dem Reingewinn im Betrage von 59 105 gelangt eine Dividende von 9 % zur Zahlung und es werden dem Kapital⸗ Reservefonds 8865 sowie dem Sparfonds 17 329 überwiesen, während der Rest von 5910 zur Deckung der Tantièmen Verwen⸗ dung findet. Die Generalversammlung ertheilte dem Aufsichtsrathe und Vorstande die Entlastung, bestätigte die ausscheidenden Mit⸗ glieder des Aufsichtsraths aufs Neue in ihrem Amte und wählte die Revisoren für das laufende Rechnungsjahr.

Gewerbeblatt aus Württemberg, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel. Nr. 17. Inhalt: Phantasie und Geschmack und deren Pflege im Kunst⸗ und Gewerbeleben (Schluß). Prüfung der Luft auf Kohlensäure. Verschiedene Mittheilungen. Neues im Landes⸗Gewerbemuseum. Ankündigung.

„— Gewerbeblatt für das Großherzogthum gr eitschrift des Landesgewerbvereins. (Darmstadt, in Kommission bei „Brill.) Nr. 17. Inhalt: a. Hauptblatt: Aus dem Gewerbe⸗ leben. Die Innungen und ihre Gegner. Delune's Entwässerungs⸗ röhren aus Cementbeton. (Mit Abbildung.) Aus den Lokalgewerb⸗ vereinen. Lauterbach. Alsfeld. Oppenheim. Alzey. Literatur. Hirth's Formenschatz. b. Anzeiger: Patente von im Großherzog⸗ thum Hessen wohnenden Erfindern. Offenbach (Industrielles).

Die „New⸗Yorker Hand.⸗Ztg.“ schreibt in ihrem vom 15. d. M. datirten Wochenbericht: Der Geldmarkt ist ent⸗ schieden flüssiger geworden; für Call Loans ist zu 4 —6 % ankömmlich gewesen, für Darlehen auf feste Termine zu 5 6 %, wozu auch feinste indossirte 2—4 Monats⸗Platzwechsel zu diskontiren waren. Der Wechselmarkt hat sich, bei beschränktem Verkehr, des Ferneren befestigt. Das Geschäft am Waaren⸗ und Produktenmarkt hat einen normalen Verlauf genommen. Brodstoffe hatten für Weizen und Mais schließlich sowohl in Locowaare als auch in Terminen lebbafteres Geschäft; Umsätze für Export waren in Weizen befriedigend, während es in Mais nach dieser Richtung stiller geblieben. Hafer und Gerste verkehrten zu stetigen Preisen. In das Geschäft am Frachtenmarkt hat noch immer kein Leben kommen wollen. Die Grundstimmung für Baumwolle ist sowohl für Loco⸗Waare als auch für Termine eine sehr feste geblieben, wenn auch Umsätze nicht gerade besonders lebhaft ge⸗ nannt werden können. Ganz bedeutendes Geschäft, bei stark anziehen⸗ den Notirungen, entwickelte sich in Brasil⸗Kaffees und in milden Sorten. Rohzucker hatte ruhigen Verkehr, während für raffinirten die Nachfrage schließlich etwas lebhafter aufgetreten. Am Theemarkt

konzentrirte sich das Hauptinteresse auf grüne und japanische Thees. In Provisionen ist eine zuversichtlichere Stimmung zum Durch⸗ bruch gekommen, doch waren Umsätze sowohl in Schmalz als auch in Schweinefleisch nicht lebhaft. Am Metallmarkt hatten Blei und Zinn regeren Verkehr, Kupfer und Zink lagen still, doch war ersteres Metall im Preise fest, Fisen bewahrte die seit Wochen etablirte Festigkeit, hatte aber keine animirten Umsätze. Von Schiffsbedürfnissen war Terpentinöl durch bedeutende Festigkeit gekennzeichnet, während Harz zu steti⸗ gen Preisen verkehrte. Raffinirtes Petroleum findet nur wenig Beachtung, ebenso Pipes lines Certificates, für die sich das Publikum täglich weniger interessirt. Schlußpreis 64 ½ C. Am Wollmarkt mußten sich Eigner zu Preis⸗Konzessionen herbei⸗ lassen. In fremden und einheimischen Manufakturwaaren ließen Transaktionen an Lebhaftigkeit sehr „zu wünschen übrig. Der Import fremder Webstoffe für die heute beendete Woche beträgt 2 436 895 Doll. gegen 1 583 034 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres.

Wien, 26. April. (W. T. B.) Die „Presse“ meldet, die Sub⸗ skription auf die 5 %ige österreichische Notenrente im

Betrage von ca. 30 Mill festgesetzt. 1 1 1 Prag, 25. April. (W. T. B.) Der Reingewinn der Busch⸗ therader Eisenbahn pro 1886 beträgt für das Netz Litt. A. 823 724 Fl. (gegen 1885 45 114 Fl. weniger) und für das Netz Litt. B. 786 918 Fl. (122 873 Fl. mehr als 1885). Zur Zerfüganß der Generalversammlung stehen für die Aktien Litt. A. 965 643 Fl. und für die Aktien Litt. B. 922 386 Fl. 8 London, 22. April. (A. C.) Nach dem 11. Jahresbericht der Königlichen Explosion⸗Inspektoren hat die Einfuhr von Pulver nach England in den letzten 16 Jahren bedeutend zugenommen. Im Jahre 1870 belief sich ihr Werth auf 6648 Pfd. Sterl., 1886 auf 140 244 Pfd. Sterl. Zugleich hat die britische Pulver⸗ fabrikation stark abgenommen. 1870 betrug der Werth derselben 427 229 Pfd. Sterl, 1886 nur 290 055 Pfd. Sterl. Glasgow, 25. April. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7000 Tons gegen 8400 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Bradford, 25. April. (W. T. B.) Wolle und Garne

8 8 Submissionen im Auslande.

E“ Italien. 1u““ 14“

1) 7. Mai, 1 Uhr Nachmittags. Königliche Präfektur zu Modena.

Lieferung von 2000 kg weißer Merinowolle I. Qualität, 2500 kg derselben Wolle II. Qualität, 4000 kg weißer, gewaschener Wolle und von 8000 kg feiner grauer Wolle für die Wollfabrik der Straf⸗ anstalt zu Saliceta S. Giuliano bei Modena. Kaution. Näheres an Ort und Stelle.

2) 2. Mai. Intendantura delle Finanze in Mailand: Liefe⸗ rung von 22 500 kg Kupferdraht für die officina contrasegni metallici der dortigen Zollbehörde. Voranschlag 240 Lire der metr. Centner. Depot 5400 Lire.

3) 4. Mai. Farmacia centrale militare in Turin: 1G

a. Verschiedene Medizinalien, 223 000 275 000 Lire.

b. Chinin und solfato basico di chinina (2), 62 000— 100 000 Lire. 85

c. Arzneien, 15 25 000 Lire. (Bedarf für das laufende Jahr.)

4) 6. Mai. Direzione costruz. navali R. Marina in Venedig: Ein Ponton mit stählernem Gerippe für einen Bagger⸗ Apparat, System Priestmann, nebst Zubehör. Voranschlag 38 000 Lire, Depot 3800 Lire.

Ferner in Aussicht stehend 3 5) bei der Direktion der Eisenbahn Rom—Solmona in Rom: . 6 bewegliche Plattformen von 4,50 15 m Durchmesser, 2 Brückenwaagen zu je 30 t, System Bianco Apessi, 15 hydraulische Säulen mit beweglichem Halse, . 1 Krahn zum Verladen, Tragfähigkeit 5 t, 1 18 Bassins aus Eisenblech, Inhalt je 15 cbm, 110 000 kg Röhrenleitung, 8— . 2 Fernsichtsignale (Diskus), beweglich, h. 1 vollständige Dampfpumpe und 2 gewöhnliche Aspirations⸗ pumpen.

6) Bei der Direktion der Mittelmeer⸗Eisenbahn: Mailand. Stahlschienen 5527 m, für die Strecke Siena —Grosseto, sowie 8 Weichenstellen zwischen den Stationen Monte —Amiata und Monte -Antico. 41 500 Lire. 8

7) Bei der Direktion der adriatischen Bahn in Florenz: Stahlschienen 14 km, für die Strecke Orte —Chiusi-— Florenz. 411 000 Lire.

8) Lieferungen für den in Aussicht genommenen Bau einer Tram⸗ bahn zwischen Messina und Barcellona, längs der projektirten Eisenbahnlinie Messina Patti —Cerda. ..“

Näheres an Ort und Stelle. 6“

Oesterreich. üe

10. Mai. Centralburcau der Mühlskreisbahn zu Linz. Her⸗ stellung des Unterbaus der Linie Linz —-Urfahr —Eigen, in elf Loosen, von 20 000 bis 170 000 Fl.

Bulgarien.

Termin noch unbestimmt. Regierung zu Sofia. Lieferung von 80 000 Tornistern von Leder, sowie verschiedener Ausrüstungsgegen⸗ stände wie Feldflaschen, Patrontaschen ꝛc. Näheres in der Redaktion des Musée commercial, Brüssel, rue de Poinçon 45.

Niederlande.

1) 2. Mai, 2 Uhr Nachmittags. Holländische Eisenbahngesell⸗ schaft am Droogbak zu Amsterdam. Lieferung von 21 500 Eisen⸗ sünelen und von 804 cbm Eichenholz für Weichen. Lastenheft ür 1 Fl.

2) 18. Mai, 11 Uhr. Ministerium d. Waaterstaat im Haag. Herstellung einer Kanalsection nebst Anlagen. Voranschlag: 1 400 000 Fl.

Türkei.

Termin noch unbestimmt. Bau des Hafens von Trapezunt, dabei Aufführung von 2 Deichen von 940 beziehungsweise 400 m Länge. Voranschlag: 270 000 Lira.

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 25. April. (W. T. B.) Der Postdampfer „Suevia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Morgen Lizard passirt.

S9 ASFF

Sanitätswesen und Qnuarantänewesen.

Spanien.

Durch eine in der „Gaceta de Madrid“ veröffentlichte Verfügung der Königlich spanischen General⸗Sanitäts⸗Direktion vom 15. April 1887 werden die unterm 3. März d. J. („R.⸗A.“ Nr. 61 vom 12. März 1887) gegen Provenienzen der Insel Sicilien angeordneten Quarantäne⸗ maßregeln wieder aufgehoben.

Portugal.

Durch eine unterm 18. April 1887 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern werden die Häfen der Insel Sicilien wie alle übrigen italienischen Häfen am Mittelmeer seit dem 7. April d. J. für „cholerafrei“ erklärt.

Brasilien.

Neue Verschiffungen von Dörrfleisch (Harque, Carne secco) aus den La Plata⸗Staaten, dessen Einfuhr in brasilianische Häfen wegen der Choleragefahr verboten wurde („R.⸗A.“ Nr. 296 vom 16. Dezember 1886), dürfen nach einer Bestimmung der brasi⸗ lianischen Regierung erst drei Monate nach dem Tage beginnen, an welchem die Cholera am La Plata durch die bezeichnete Regierung für erloschen erklärt sein wird.

Berlin, 26. April 1887.

Der zweite allgemeine deutsche Neuphilologentag findet zu Frankfurt a. M. am 31. Mai und 1. Juni 1887 statt. Die Tagesordnung lautet: Montag, den 30. Mai, Abends 8 Uhr, im Hehe du Nord (Große Gallusstraße 17, 5 Min. von den Westbahn⸗

öfen): Gesellige Zusammenkunft, Begrüßung der Theilnehmer, Fest⸗ stellung des Programms für die allgemeinen Sitzungen. Dienstag, den 31. Mai, Morgens 9 ½ Uhr, in der Aula der Wöhlerschule (Guiollettstraße 66): Erste allgemeine Sitzung. Vertheilung der Fest⸗ schrift des Ortsausschusses, sowie sonstiger der Versammlung etwa dargebrachten Drucksachen. Mittags 12 ½ Uhr: Gemeinsames Früh⸗ stück im Palmengarten. Nachmittags 2 ½ Uhr: Zweite allgemeine Sitzung in der Wöhlerschule. Abends 6 Uhr: Festessen im Zoologi⸗ schen Garten. Mittwoch, den 1. Juni, Morgens 95 Uhr:

Dritte allgemeine Sitzung in der Wöhlerschule. Wahl des

bonen sei nunmehr definitiv auf den 3. Mai

nächsten Versammlungsortes und des neuen Präsidiu Sal.2 12 Uhr. Mittagessen und Besichtigmng der tabt Ungls nach Belieben, unter Führung von Mitgliedern des Ortzanssens Abends 6 ½ Uhr: Festvorstellung im Opernhause. Nach der e. stellung (etwa 9 Uhr): Abschiedsmahl im Hotel du Nord. Per meldete Vorträge: 1) 12 Oberlehrer Dr. Ahn⸗Lauterberg: Uese die freien schriftlichen Arbeiten im Französischen und Englische 2) Hr. Real⸗Gymnasiallehrer Dr. Kühn⸗Wiesbaden: Uebersetzen in di fremden Sprachen. 3) Hr. q% Dr. Sachs⸗Brandenburg: Ueie französische Lexikographie. 4 eFr 4387 Dr. Trautmann⸗Bon⸗ Ueber Vokalsysteme. 5) Hr. Professor Dr. Vietor⸗Marburg: 2n: Stellung des Englischen im Unterricht. B

(Schles. M. Bl.) Die Landes⸗Bauinspektor Sutter Breslau, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath und Senats⸗Präsident Dr. Meva⸗ Stettin und Landrath von Tempelhoff zu Posen bilden ein Wee. welches eine evangelische Herberge zur Heimath in Jo. hannisbad in Böhmenzu begründen sich zur Aufgabe gestellt dat Diese Anstalt soll unter evangelisch⸗christlicher Leitung stehen und sir unbemittelte Kranke ohne Unterschied der Konfession eine billige Schlif⸗ stelle und einfache, billige Beköstigung sowie kostenfreie Thermalbäͤde unter Befreiung von der Kurtaxe bieten. Diese Wohlthat soll n gleichen Theilen bedürftigen Bewohnern aus den Kaiserstaaten Oester⸗ reich und Deutschland, auf Grund amtlich nachgewiesener Bedürftig⸗ keit, nach Maßgabe der jeweiligen Mittel zu Theil werden. 89 Seitens des Comités gethanen Schritte haben zur Folge gehabt, das die K. K. Kurinspektion die Ertheilung von Freibädern und die Be⸗ freiung von der Kurtaxe zugesichert hat. Auch mit der K. K. Stat⸗ halterschaft in Prag ist das Comité bereits im vorigen Jahre in Unter⸗ handlung getreten wegen der Bedingungen zur Errichtung dieses Hospizes Es steht zu erwarten, daß die Bestrebungen des Comités allgemeire Anerkennung und thatkräftige Unterstützung Seitens der wohlhabendere Bevölkerung Deutschlands und Oesterreichs finden werden.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wird der „Carneval in Rom“ nur noch vier Mal gegeben und dann programn⸗ gemäß in dem „Strauß⸗Cyklus“ fortgefahren, so daß die erste Wieder⸗ aufführung der dritten Strauß'schen Operette, der unverwüstliche „Fledermaus“, am Sonnabend, den 30. d. M., stattfindet. 1

Stuttgart, 25. April. (St⸗A. f. W.) Das Königlihe Hoftheater beging gestern die hundertjährige Wiederkehr des Ge⸗ burtstages Ludwig Uhland’'s (26. April 1787) durch eine Vor⸗ feier, welche die Aufführung eines Festspiels von Friedrich von Vischer und des Trauerspiels „Herzog Ernst von Schwaben“ brachte. Als sich der Vorhang zum Festspiel hob, zeigte die Scene eine schön komponirte Waldlandschaft, in deren Vorder⸗ grund ein Denkmal des Dichters aufgestellt war. Die überlebensgroße Büste giebt die wohlbekannten Züge Uhlandes markig wieder und zeichnet sich durch edle geistige Belebung aus. Das Fefstspiel besteht in der Huldigung dreier Genien, die an das Denkmal des Dichters herantreten und seine Größe verkünden: des Genius Schwabens, des Genius Deutschlands und des Genius der Menschheit. Es liegt nahe, wie der Dichter des Fest⸗ spiels die Charakteristik Uhland's als Mann und als Dichter in seiner schwäbischen Eigenart, die wiederum sein echt deutsches Wesen be⸗ dingt, und in der Zugehörigkeit seines Wirkens und Dichtens zu den gemeinsamen geistigen Gütern der ganzen Menschheit den drei redend eingeführten Genien in den Mund gelegt hat. „Die Dichtung Vischertz geht in ihrer gemüthvollen Wärme tief zu Herzen und sprüht zugleich von geistvollen Gedanken, sodaß der Inhalt des auf der Bühne ge⸗ sprochenen Worts nur zu rasch an dem Hörer vorüberflieht; die Fom ist vollendet, keine Phrase oder Floskel, große tiefe Gedanka in Worte und Bilder von krystallener Klarheit und Schärfe gegossen. Schöneres und Treffenderes ist wohl nie über Uhland gesagt und ge⸗ sungen worden; man hat es hier mit einem „Festspiel“ zu thun, ge⸗ dichtet zu Ehren eines Dichters von einem Ebenbürtigen im Geiste und darum mit einem Erzeugniß, das selbst wieder eine werthvolle Bereicherung unserer poetischen Literatur bedeutet. Wir hoffen, daß dasselbe recht bald dem deutschen Publikum durch den Druck zugäng⸗ lich gemacht werde.“ Gesprochen wurden die Verse von Frl. Doppler (Genius Schwabens), Fr. Wahlmann (Genius Deutschlands) und Frl. Kathi Frank (Genius der Menschheit). Die darauf folgende Aufführung des „Herzog Ernst“ war aufs Sorgfältigste vorbereitet und nahm einen des festlichen Abends würdigen, schönen Verlauf. Für die äußere Ausstattung war Alles geschehen, um die Aufführung auch für das Auge zu einem eindrucksvollen, treuen und farbenprächtigen Bilde deutscher Vergangenheit zu machen; die Darstellung war von gutem Flusse und schöner Harmonie; eine weihe⸗ volle Stimmung war über Darsteller nnd Zuhörerschaft gebreitet Die Rollen waren gut besetzt; besondere Auszeichnung verdienen e Kauffmann als Herzog Ernst, Fr. Wahlmann als Kaiserin Gisela; Das Haus war ausverkauft; die Mitglieder der Königlichen Familie wohnten der Aufführung an. Am morgigen Dienstag witd die Aufführung sammt dem Festspiel wiederholt.

Paris, 25. April. (W. T. B.) Die Aufführung der Oper „Lohengrin“, welche morgen stattfinden sollte, ist bis auf Weiteres aufgeschoben worden.

Frl. Elsa Menzel, eine bereits vortheilhaft bekannte, unter Leitung Franz Liszt's ausgebildete Pianistin, gab gestern im Saale der Sing⸗Akademie ein Concert, in welchem sie durch die junge an dieser Stelle gleichfalls lobend erwähnte Violinistin Frl. Geral⸗ dine Morgan (Schülerin des Professors Joachim) unterstützt wurde Die Concertgeberin begann mit der Fuge (A-moll) von Bach⸗Lißzt, die sie mit sorgfältiger Hervorhebung des Themas und mit eminenter Kraft des Anschlags in den von Liszt hinzugefügten Oktavengängen vortrug. Auch ihre zarte Ausdrucksweise bewährte sich in Stuͤcken von Chopin und Henselt, ja selbst den etwas trockenen und unbedeutenden Piecen von Tschai⸗ kowsky, Glinka und Rameau wußte die Spielerin einen ganz beson⸗ deren Reiz abzugewinnen. In der großen Polonaise (Fis-moll) von Chopin, sowie in dem Frühlingslied von Henselt erschien uns das Tempo zu langsam. Die virtuose Seite ihres Spiels brachte die Künft⸗ lerin noch sehr wirkungsvoll in einer neuen Rhapsodie von Liszt zur Gel⸗ tung, die mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde. Das Violinsvie⸗ des Frl. Morgan erwarb sich eine ebenso wohlverdiente Anerkennung des sehr zahlreich erschienenen Publikums. Mit sehr vollem und modulationsreichem Ton, der auch in leisestem Piano deutlich bleibt. spielte sie eine Sonate von Tartini, in der sie zugleich ein tiefes Ver⸗ ständniß für klassische Musik erkennen ließ, während sie in den neuerer Salonstücken von Wieniawski allen Reiz des virtuosen Spiels ent⸗ faltete. Die zum Theil schwierige Begleitung der Violinpiecen wurde von Hrn. Bruno Dehn mit lobenswerther Präzision ausgeführt.

Hr. Reimund von Zur⸗Mühlen veranstaltet am Freitag den 29. d. M. (7 ½ Uhr), im Saale der Sing⸗Akademie einen Liederabend.

Redacteur: Riedel

Berlin Verlag der Expedition (Scholzz5. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt,

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeige⸗ (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften Url für die Woche vom 18. bis 23. April 1887.3

Berlin, Dienstag, den 26. April

zeiger und Königlich Preußischen Stuats Anzeiger.

Deuntsches Reich. Bescheide und Beschlüsse

des Reichs⸗Versicherungsamts.

oo Eine Schiffahrts⸗Berufsgenossenschaft hatte bei einem 8) 9 I.ex. eines schiffbaren Kanals bezweckenden Baggereibetriebe auch die von dem Bauunternehmer beschäftigten Erdarbeiter als gesetzlich mit versichert auf⸗

genommen.

Reichs⸗Versicherungsamt hat unter dem 28. Fe⸗ 9 erhobene Beschwerde des

Betriebsunternehmers mit folgender Begründung zurück⸗

bruar 1887 die hiergegen

gewiesen:

Dem genannten Unternehmer ist bei der Erweiterung des tunan ein Theil der zur Ausführung dieses Baues erforder⸗ Erd⸗ und Böschungsarbeiten übertragen. Diese

lichen Bagger⸗, Uhäen sind folgender Art.

Die behufs Erweiterung des Kanals

das Ufer gezogen und hier festgelegt werden.

shaft und dort regulirt.

en zwei Arbeiterstämme beschäftigt, ein haga ddenen das Baggern selbst, das sellen und der Rücktransport welche zum Auskarren des Bodens aus den

wendet werden.

at der Rur den zuerst gedachen Stamm von 19 Mann ha nternehmer als versicherungspflichtig bei der Schiffahrts⸗ Berufsgenossenschaft angemeldet, während der Vorstand dieser Genossenschaft auch die übrigen Arbeiter als im Nebenbetriebe eines versicherungspflichtigen Hauptbetriebes beschäftigte Per⸗ sonen in die Unfallversicherung einbezogen wissen will Der letzteren Auffassung muß beigetreten werden. abgesehen davon, daß Zweck und Schwerpunkt des Gesammt⸗ unternehmens in der Erweiterung des W“ v sfü r Böschungen erforderlichen E b hce a ainn dis a0 gae Hauptbetriebe unlösbar 9 Absatz 3 des durch amtliche größeren Stamme die Hchme sanss die dorthin ausgeschütteten Erdmassen mitte betriit, um die dorth 2 Hitfet Enäleeren be Peahne bildet im vorliegenden Falle offenbar einen wesentlichen Be⸗ igentlichen Baggereibetriebes, welcher begriffs⸗ standtheil des eigentlich S Aogesciosehcien D ie ferner ermittelt ist, die Auskarrer sich au Da nun aber, wie fern 1sa Heötela nke. so läßt sich die von dem Unternehmer beabsichtigte Scheidung hc. - welche versicherungspflichtig sind, f nicht unter⸗ liegen, praktisch nicht durchführen, und es muß auch aus

22¾ 1 s ieb als ein einheitliches, nach diesem Grunde der Gesammtbetrie ches, mah

lediglich als mit jenem 18 Nebenarbeiten (S. steht

über sche 1 zusammenhängende Unfallversicherungsgesetzes) darstellen, Auskunft fest, daß ein Theil der dem angehörenden sogenannten „Erdarbeiter

Karren ans Ufer zu befördern.

mäßig erst mit dem Entleeren dem Rest des Erdarbeiterstammes

der Arbeiter in solche, - berur und in solche, welche der Versicherungspflicht

§1 Ziffer 2 des Ausdehnungsgesetzes vom

aus demselben zu

enden? durch Dampfbagger gehoben entfernenden Bodenmassen werden . und in die Prahme geschüttet, welche letzteren ““ 5 en wi ie Erde mit Handkarren an das Land ge⸗ Prahmen wird die Sande e. b Sbhen ü h ssamen besäet. ungelegt, mit Rasen eingedeckt oder mit Grasse sãet. Vei diese iten sind nach den angestellten Ermitte⸗ vel deseg eesna. 89 Stamm von 19 882 6 Frdmassen mittelst Prahme bis an die Auslade⸗ ausgehobenen Erdmass 8- bneg 4 86 erner ein Stamm von 54— 60 Mann, Zaggern obliegt, und f e zam Ufer feir gelegten Prahmen und zur Anlegung der Böschungen ver⸗

versiherungspflichtiges Unternehmen behandelt werden.

330) Aus Anlaß einer Katasterbeschwerde hat das Reichs⸗ ea g⸗ unter dem 3. Februar 1885 beschlossen,

daß Schürfarbeiten, bei denen es sich um männisches Eindringen in die suchung von Mineralien zum Zwecke der

langung des Bergwerkseigenthums handelt,

des §. 9 des Unfallversicherungsgesetzes).

Nach erfolgtem Funde und begonnenem bergmännischen Abbau ch erfolgten Frenhen des gefundenen tuell die knappschaftliche Organisation der ür die Bestimmung der nunmehr zuständigen Berufsgenos

maßgebend sein.

331) Ein Berufsgenossenschafts⸗Vorstand hatte einem Ver⸗

ein

Erdoberfläche behufs Auf⸗ späteren Er⸗ reien anzusehen sind und der Steinbruchs⸗Berufsgenossenscha

(vorbehaltlich einer etwaigen Anwendung

letzten bei Mittheilung der Unterlagen, au

d die Entschädigung 8 Absatz 3 des Hahiglvegsicherungsgesebes)

(§. 61

auf förmlichen Beschei erkläre.

der verecngg auch thatsächlich geschehen. hafsa Verfahren hat das

bezeichnet.

Di EFrtheilung eines förmlichen Fest⸗ Die Unterlassung der Ertheilung f . h.

Kente für völlige Erwerbsunfähigkeit (§. 5 Absatz 6a a. a. O.) abensat Per ge weecünch sis Lit cihe in seinem Antmwort⸗

neten Rente ausdrücklich „einverstanden“

auch dem

stellungsbescheides erscheint, wenn zugebilligt ist, und ö83 sich schreiben mit der bere

erklärt, nicht unbedenklich. 8 Im Wege der Vereinbarung können

keit ꝛc. beseitigt werden, das Endergebniß

lichen Charakter verschiedener verwandter

8 66 Absatz 2 in Verbindung satz 3, K 8 z a. g9. nichan des R.⸗V.⸗A.“ von 1886 Seite 293 die beschränkte Pfändbarkeit der Entschädigungs

bemessen werden sollte (§. 57 eröffnet, die Anweisung der berechneten Rente könne „ohne Weiteres

f 6 Bezugsberechtigte „unter Verzicht erfolgen“, wenn der Bezug ch gt w. cr ich mgt Letzteres ist

Meichs⸗Verstchenune⸗ ittelst nachfolgender Verfügung vom 12. März daet, mlgeten 29 Vorschriften nicht entsprechend

zwar Zmeifen czer

f s 6 Grad der Erwerbsunfähig⸗ den Umfang des Anspruches, den Gra ErFe Ne hne lungen muß aber nichtsdestoweniger in Form eines Bescheides Unschtac an werden. Ein Verzicht auf die Erthei⸗ fang desselben ist nicht nach ö Czrmnoschen bn

ilen; vi ist i inblick auf den öffentlich⸗recht⸗ eurtheilen; vielmehr ist im Hin V esschiften 15 über die regelmäßige Unzulässigkeit von rvirgl.nbfinpumgen mit §. 6 Ziffe 5. 67, § 8 3 a. a. O.; „Amtlich . 67, §. 96 Absatz 3 a. a Züfter nc.

2

for

Denn

enschaften

berg⸗

Grund

Litt. a

e Nach⸗

(§. 68 a. a. O.), rNN (§. „9 a. a. O; „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1885 Seite 288 Ziffer 55) u. s. w. kein Zweifel, daß auch im §. 61 a. a. O. zwingendes Recht hat aufgestellt werden sollen. Das liegt auch im Interesse der Berufsgenossen⸗ schaften selbst, da durch nicht berufungsfähige ( §. 62 Absatz 2

sehen die Erhebung späterer höherer Ansprüche nicht zuverlässig i

I über das Verbot vertragsmäßiger Be⸗

a. a. O.) Vereinbarungen eine endgültige Entscheidung nicht herbei⸗ V geführt wird, und die Berufsgenossenschaften sich durch dieselben

ern können und jedenfalls im Falle der Erhebung solcher Ansprüche einen der Berufung unterliegenden Bescheid er⸗ theilen müßten. (Vergleiche auch „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ von 1886 Seite 251 Ziffer 211 Absatz 3.) Die Nichtertheilung des Bescheides kann auch praktische Unzuträg⸗ lichkeiten im Gefolge haben, zumal der Bescheid die Grundlage V für die Anweisung der Post zur Rentenzahlung (§. 69 des dn s ferftchern 8. sowie für die Ausfertigung des Berechtigungsausweises (§. 64 a. a. O.) bildet. ’1 Das Reichs⸗Versicherungsamt empfiehlt deshalb dem Vor⸗

stande, dem Verletzten trotz seines Verzichtes noch nachträglich V einen entsprechenden Bescheid (§§. 61, 62 Absatz 4 a. a. O.) zu ertheilen. 86

332) Einem Verletzten war durch einen unter dem 20. Mai

eine Rente n den 8 drücklich hinzugefügt, daß ihm diese Rente nur bis zum 1. Juni 1886 zustehe, weil er nach ärztlichem Gutachten bis dahin wieder vollständig erwerbsfähig sein werde. Auf eine nach Ablauf der Berufungsfrist über die in⸗ zwischen erfolgte Einstellung der Rentenzahlung erhobene Beschwerde des Verletzten hat das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt unter dem 17. Februar 1887 folgende Verfügung erlassen: Nachden Sie die zur Einlegung der Berufung auf schieds⸗ richterliche Entscheidung im §. 62 Absatz 3 des Unfallversiche⸗ rungsgesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von vier Wochen unbenutzt haben . lassen, ist der erwähnte Bescheid rechtskräftig geworden. 8 8 8 Dan Kecchs⸗Versicherungsamt ist daher außer Stande, in der vorgetragenen Angelegenheit zur Zeit etwas zu ver⸗ anlassen. 1G 1 Es muß Ihnen vielmehr anheimgestellt werden, falls in⸗ zwischen in 8e Verhältnissen, welche für die Feststellnng Ihres Entschädigungsanspruches maßgebend gewesen sind, nach Ihrer Ansicht eine wesentliche Veränderung eingetreten ist, Sich dieserhalb von Neuem an den Vorstand zu wenden und einen H Feststellungsbescheid zu beantragen. (S. 65 1 a. a. O. Bis. würde es, da die in dem Bescheide vom 20 Mai 1886 enthaltene Beschränkung des Rentenbezugsrechts bis zum 1. Juni 1886 ausdrücklich auf die Annahme gegrün⸗ det ist, daß Sie „nach ärztlichem Gutachten bis dahin wieder vollständig erwerbsfähig“ sein würden, an sich nicht aus⸗ geschlossen sein, eine entgegen dieser Annahme nach Ihrer Meinung über den 1. Juni 1886 hinaus verbliebene theilweise EEö als einen Umstand geltend zu machen, welcher bei Feststellung der Rente nicht in Erwägung gezogen sei, und dessen demnächstiger Eintritt eine wesentliche Veränderung der 18 die Feststellung maßgebend gewesenen ältnisse darstelle. ö Pes ahene 6 etwaigen neuen Bescheid würde Ihnen, falls Sie Sich durch denselben beschwert fühlen sollten, wiederum gemäß §. 62 Absatz 2, 3 a. a. O. binnen einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach der F ge tung die Berufung auf iedsrichterliche Entscheidung zustehen. schiederchterliche nns dem ger daß in Anwendung des aus dem §. 65 Absatz 3 a. a. O. ersichtlichen Grundsatzes die Ge⸗ währung einer Rente auf Grund veränderter Verhältnisse nur für die Zeit nach Anmeldung des neuen Anspruchs gefordert werden kann. 333) Ue Verfahren bei der Ertheilung von Fest⸗ G FEtcn detesseshcs⸗ welche Seitens eines statutarisch für die Dauer des Heilverfahrens zuständigen Sektions⸗ vorstandes nach Beendigung des Heilverfahrens erlassen worden waren, hat sich das Reichs⸗Versicherungsamt in einer Verfügung vom 18. März 1887 wie folgt aus⸗

gesprochen; hat sich der Sektionsvorstand in

Nach den Anlagen 1 tand i ch Beendigung des Heilverfahrens er lassene n hinene dan Rentenzahlung wegen Be⸗

heiden, durch welche die d des Heilverfahrens eingestellt wurde, Fe den Standpunkt gestellt, daß er den einzelnen rsschct gang⸗ fall nur nach Maßgabe seiner beschränkten Zuständigkeit durch Bescheid erledigt, und unter Verweisung auf die 1gg gehende Zuständigkeit des Berufsgenossenschaftsvorstan es wegen Gewährung einer „dauernden Rente, dem S überlassen hat, weiteren Bescheid des Berufsgenossenschafts vorstandes abzuwarten beziehungsweise weitere Anträge. 88 demselben zu geellen. Die Folge hiervon ist gemssen, deh. 8 betreffenden Verletzten nach der Ertheilung des Se . vorstands⸗Bescheides zunächst eine Rente nicht bezo gen Fehen⸗ obgleich nach beendetem Heilverfahren eine dauernde 8 vacidice wie sie behaupten, verblieben war, beziehungsweise b ie in Ungewißheit darüber gelassen sind, ob mit em nen ertheilten Bescheide die Sache als erledigt anzusehen sei oder ob noch ein weiterer Bescheid in Aussicht stehe. In Fo ge dieser Ungewißheit ist den Verletzten die sachgemaͤße 2 schließung über die etwaige Anfechtung dn Stnft ange bescheids durch die Berufung an das Schiedsgericht Fichwer

Daß dieses auch bei späterer Nachzahlung der; Fnh w ein unerwünschter, den sozialpolitischen Zwecken. den 18 versicherung und den geseblichen Bestimmungen (8. 58 desa8, 3, 4 des Unfallversicherungsgesetzes) nicht entsprechen Zu⸗ tand ist, leuchtet ohne Weiteres ein, und es wird im; 68 88 genossenschaftlichen vewcagc Vorkehrung gegen derartige

räglichkeiten zu treffen sein. 8

Unn , ce -- ee a Pe werden, daß das Feststellungs⸗

), über erungen

Berufsge ense 2 uch verschiedene verfahren der Berufsgenossenschaft, wenn an vrfahr der letzteren dabei mitwirken, einheitlich zu handhaben

schaftsvorstand abzugeben haben. 2 un i den ganzen Rentenanspruch nach seinem Ermessen zu entscheiden,

ist. Dabei sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden. Wenn der Sektionsvorstand der Ansicht ist, daß die Erledigung eines Entschäbigungsfalles in seiner Zuständigkeit liegt, und wenn von dem Entschädigungsberechtigten ein darüber hinaus⸗ gehender ausdrücklicher Antrag nicht gestellt ist, so hat der Sektionsvorstand seinerseits den Endtermin des Bezugs⸗ rechts durch förmlichen Bescheid gemäß §. 59 Absatz 3, SS. 61, 62 Absatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes (vergl. auch die Entscheidung 253, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 10) festzusetzen und ausdrücklich zu bemerken, daß

die Weiterzahlung einer Rente für die Zukunft abgelehnt

werde. In diesem Falle bedarf es einer Verweisung darau daß der Berufsgenossenschaftsvorstand zu entscheiden haben

würde, falls ein weitergehender Anspruch auf dauernde Rent

erhoben werden sollte oder sonst in Frage gekommen wäre, überhaupt nicht, da dieselbe nur irre zu führen geeignet ist.

Wenn dagegen die obigen Voraussetzungen jür die definitive Erledigung der Sache durch den Sektions⸗ vorstand nicht vorliegen, so wird der Sektionsvorstand sich einer Entscheidung über die Invaliditätsrente gänzlich zu enthalten und die Angelegenheit an den Berufsgenossen Der letztere hat dann übe

3 22 i ihm zuaes Z.ord selbst dann, wenn er abweichend von dem Sektionsvorstande 1886 ergangenen, am 22. Mai ihm zugestellten es annehmen sollte, daß dieser für die Erledigung der Sache zu⸗

zugebilligt und in dem Bescheide aus sändig gewesen wäre.

Die letztere Maßnahme empfiehlt sich sowohl aus formellen Gründen, weil im Zweifel die Zuständig⸗ keit des mit der weitergehenden Befugniß ausgestatteten Organs den Vorzug hat, als auch aus materiellen Gründen, weil von einer berufenen Seite (wenn auch nicht von dem Verletzten selbst, sondern von dem Sektionsvorstande) ein Anspruch auf Ge⸗ währung einer „dauernden“ Rente als vorliegend erachtet wird, über welchen nur der Berufsgenossenschaftsvorstand ent⸗ scheiden kann.

334) Ueber die Abgrenzung der statutarischen Zuständigkeiten des Genossenschafts⸗ und Sektionsvorstandes hinsichtlich der Festsetzung der für die Dauer einer voraussichtlich vorübergehenden beziehungsweise für eine dauernde Erwerbsunfähigkeit zu gewährenden Rente (§. 57 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes) hat sich das Reichs⸗ Versicherungsamt unter dem 6. April 1887 dahin aus⸗ gesprochen, 1“ daß es einer sachgemäßen Verständigung . betheiligten Vorständen überlassen bleibt, die fragliche Abgrenzung festzusetzen. Dabei würde diesseits nichts dagegen zu erinnern sein, wenn in Anlehnung an die Unterscheidung in Tabelle 3 Spalte 24 26 der Nachweisung über die Rechnungsergebnisse („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 115) als Grenze für die worüber⸗ gehende“ Erwerbsunfähigkeit die Dauer von sechs Monaten nach dem Unfall vereinbart würde. Ueber die „voraussicht⸗ liche“ Dauer der Erwerbsunfähigkeit wird im Allgemeinen ein ärztliches Gutachten als maßgebend anzusehen sein. Was sodann den Hinweis darauf betrifft, daß in Fällen, wo hiernach der Genossenschaftsvorstand zur Feststellung der Rente berufen ist, nach den mit §. 57 Absatz 1 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes übereinstimmenden Bestimmungen des dort⸗ seitigen Genossenschaftsstatuts gleichwohl über den Ersatz der Kosten des Heilverfahrens von dem Sektionsvorstande zu befinden sei, und daß die verschiedenen hiernach e lung eines und desselben Falles nach verschiedenen Richtungen berufenen Genossenschaftsorgane zu grundsätzlich unverein⸗ baren Entscheidungen gelangen könnten, so muß die Möglichkeit eines solchen Vorkommnisses zugegeben Serden. Indessen dürfte es bei einer rechtzeitigen Verständigung zwischen den betheiligten Organen woh gelingen, 2 nothwendige Einheitlichkeit zu wahren; insbesondere wird es die Aufgabe des Sektionsvorstandes, welcher zunächst mit der Sache befaßt wird, sein, die Verständigung rechtzeitig, d. h. bevor er selbst eine präjudizielle Entscheidung trifft, anzubahnen, und sich im Allgemeinen thunlichst g— Auffassungen des 6 88 zuständigen Centralorgan der Berufsgenossenschaft anzubeqhuemen. 1 8 Aehnlich 8 mit den Kosten des Heilverfahrens verhält es sich übrigens mit den Beerdigungskosten (§. 57 Absatz Ziffer 1 Litt. e des Unfallversicherungsgesetzes) mar wird hier in einzelnen Fällen wegen der Eilbedürftigkeit d er Ent⸗ scheidung eine vorherige Verständigung öö schaftsvorstande nicht zu ermöglichen sein. In Fällen bleibt nichts übrig, als daß der Sektionsvorstand ohne Weiteres im Umfange seiner Zuständigkeit nach destem Ermessen entscheidet, wie denn überhaupt auch durch die oben empfohlene laß en eine dere Richtschnur als die ge⸗ empfohlenen Maßnahmen eine andere Richtfe X wissenhafte Ueberzeugung den zur Entscheidung 9— Genossenschaftsorganen selbstverständlich nicht hat gegeben werden sollen.

1

zwischen den

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 25. Inbalt; Verfügungen: vom 22. April 1887. Post⸗Dampfschiffverbindung auf der Linie Stralsund —Malmo.

Eisenbahn⸗Verordnungs⸗ Blatt. Nr. 214. „Indalt; Allerhöchster Erlaß vom 6. April 1887, betreffend den Bau und demnächstigen Betrieb der durch das Gesetz vom 1. April 8886 Ausführung genehmigten Eisenbahnen. (G 8 S. 1099) des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 13. Apri 88 b.

8 * * 1 . betreffend Prüfung des normalen Hoͤrvermöͤgens des im zußeren Eisen

n rp

bahnbetriebe beschäftigten e 5 Vom 16. April betreffend Anwendung der Instruktion für al. rechnungsbureau und der Vorschriften über deie Wagenbenutzung der Staatsbahnen KX. Zuf der Nordhausen⸗Erfurker und der Aachen⸗Jüͤlicher Eisenbahn. Nachrichten. 1“

das Central- Jagen⸗Ad-