1887 / 105 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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im Preise erhöht werden. D h 8h also die Landwirthe einer urch eine solche Maßregel würden den Gro bi 8 Beutel der E nschuß zu ihrem Betriebe aus dem beje bensgn ausspielen 8* der Theilung der Parteien/ angeb geermvvertigen, was es Hehe, beß ein genchans sch nur ver⸗ ment und Len cen d taier aeercsche . vbil bas Funda⸗ V Fehcheban ea eng aühe und, fabe darüber noch k 8 aus dem allgemeinen Wahltecht, auf die a0⸗ rvorgegangen diesem Eckstein soll aatlichen Institutionen; an oder einen 4⸗ od tezob ich den 3 jährigen Cyklus xkeine desa.ñüM verstanden sein sole daß d. S die Dauer damit ein⸗ habe sich frü ollte man nicht rütteln. Der Bauer allgemeineren Seit jährigen einführen, der sich dus festhalten W“ 4 werden. Eine solche Maßre as Brot und Fleisch vertheuert viel bess unter der Herrschaft des Feudali würde. en der landwirthschaftlichen Verwalrnehr -x 81 gel könne nur gestattet werden el besser als jetzt unter d es Feudalismus b erwaltung 2 2 ‚wenn talismus befunden. Wenm dir decerschaft des Kapi⸗ in Ein weiterer Gesichtspunkt legt mir di 1u6“ D t R A z n. e . tspunkt legt m 3 1 nn die deutsche Landwirthschaft 8. de. daß he- Arbeitslast im Landndislscerngegens nahe, zum en en ei 2 nzeiger 1 2 en letzten Jahren gewachsen ist, so daß Minist 1 0 5 8 1 . 90

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nach der

Berlin, Freitag, den 6. Mai

nteresse ein Freihändler sein. E e . Er wolle aber davon abstrahi dwirthschaf f avon könne er on abstrahiren. Ge 8 7 * andwirthschaft werd schä . 2 bedenklicher sei als 88 Zuicht 58 Mittel nee. e 89 SZfahmmnen’ aug 8 8. nre gijdic. vuch wachsen, neu binzugekoma derige sei ein gefährliches Mi 1 e. enn es b9. n des Fiskus entzi diejenigen Arbei Agrargesetzgebung auf di zumen die b als S fäh ich Mittel, so daß es nichts Schlimmeres habe den Zeitungsstempel abgeschafft, s ziehe. Man des igen Arbeiten, welche verursacht 1 die westlichen Probi Reichstags⸗Angelegenheiten. Falls in Folge einer solchen Verletzung ein Zugang zu dem Al⸗ dation der Verbrau sabgabe verübt worden ist, erwirbt oder in be.. böse Treiben der agrarischen Agitation welche i gebe, wendig sein, den Zeitungen zu Gemar sollte es nicht noth⸗ deh Ansiedelungsgesetzes, sowie die großen den durch die Ausflt kohol geschaffen oder ein Ausströmen desselben berbeigefäbrt oder die Umsatz bringt gabaütseh g nicht 988 der Landwirthschaft spreche. 6 e sie dem Staate tributär sein nengche zu fügren, daß auch 1b der Css. über Unfall⸗ und Krankenieestarelche die d Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, regelmäßige Thätigkeit des Meßapparats beeinflußt wird, so ist gleich⸗ 8 4 §. 18. beseiigen 8 enken, einmal die überschuldeten Landwirthe zu hölzchensteuer, die in Fenntreich 110 000 000 uch eine Zünd⸗ an Arbeit Fe Arbeiter hedingen vö,..—. zeitig der Betrieb eimzustellen. Das Gleiche gilt bei jeder anderen in Das Dasein der Defraudation der Verbraucheobaabe wirh die seüt an ihre Stelle andere zu setze? Seien denn di zu angebracht sein. Dabei sollte man i r. einbringe, würde ob ich in dies ein so großer, daß ich nicht dieser Zw s Zir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König der regelmäßigen Thätigkeit des Meßapparats eintretenden Störung. den durch die §§. 16 und 17 angegebenen Fällen lediglich durch die gesch Güe Maßregeln geeignet, gerade den Nothl ldr ie vor⸗ sparsam sein und den Gemei 8 in den Ausgaben lichst ax Jahre in der Lage bin, an diese Beersehen 2 2* von Preußen ꝛc. 8 Die Steuerbehörde nimmt nach Befinden eine Untersuchung vor daselbst bezeichneten Thatsachen begründet. helfen? Die Wohlthat, welche zur Abhülfe ei hleidenden zu aufbürden. Er vertraue d einden nicht immer neue Laften völlig beruhi erwaltungsberichts zu gehen. Also ich karbeitung nen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des und ordnet die zur Sicherheit des Steuerinteresses erforderlichen Maß⸗ Wird jedoch in diesen Fällen festgestellt, daß der Beschuldigte 1 der Tasche anderer Leute gegeben 148 8 Fotgstandes rolle im Reiche nach diese Aeherung. daß sie ihrer Führer⸗ gesetzt 8 5 5 die Arbeit nicht auf, di Arbeit die he zandesraths und des Reichstages, was folgt: mnahmen an. eine Defraudation der Verbrauchsabgabe nicht habe verüben können, die reichen Latifundienbesi erde, beämen auch deshalb bi ieser Seite hin treu bleibe . folchen großen Toc werde, wenn ich noch die eit wird sue⸗ . 8n c. Weitere Kontrolirung des Branntweins. oder daß eine solche nicht beabsichtigt gewesen sei, so findet nur eine sitzer und die Ma 8 bitte er um A n werde großen Bericht z Ehre haben f Erster Abschnitt straf s joratsbesitzer, welche Schorlemer⸗Alst nnahme der Resolution des Abg. von mich befleißigen, die icg lediglich derjenigen Blt⸗ 8 Verbrauchsabg 8 §. 10. Ordnungsstrafe nach Maßgabe des §. 23 statt. zu haben, und darin wi en früheren Berichten glaube aegl 8 88 5 2 Der erzeugte Branntwein ist in der Brennerei von der Steuer⸗ b. Strafe der Verbrauchsabgaben⸗Deftaudation. n wird mich weder die abfällige noch dberkas 8 1) Gegenstand und Verbrauchsabgabe. nach 8 verbleibt unter §. 19 . 8 e lote 8 II“ steuerlicher Kontrole, bis er zur Ausfuhr oder behufs Verwendung zu Wer eine Defraudation der Verbrauchsabgabe b ““ r. ““ ve. Wer ein V sabgabe begeht, hat eine gewerblichen ꝛc. Zwecken abgefertigt oder bis die Verbrauchsabgabe ge⸗ Geldstrafe verwirkt, welche dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Abgabe gleichkommt, zum Mindesten aber 5 beträgt. Die Abgabe

gar nicht in Noth seien. Die; seien. Die Zahl der Subhastati 8 ationen werde Di

ie vom Abg. Windthorst Kriti . orst bear jtin Kr früher horsf itragte anderweitig formu⸗ . 8. frühere Bericht erfahren hat, in E 1“ en. 5 9 einer V ; S inschaf ß 1 Der im Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft hergestellte ¹ n unterliegt vom 1. April 1888 ab einer Verbrauchsabgabe zahlt oder gestundet wilͤrd. . 8 Bleibt in den Fällen, in welchen ein Meßapparat benutzt wird, ist außerdem unabhängig von der Strafe zu entrichten. Alkohols amtlich fest⸗ Ist ein Destillirgeräth unbefugterweise zur Branntweinbereitung

hervorgehoben: er 5

9. : wundere sich, daß ni

fänden, wenn man im 4 nicht noch mehr statt⸗ lirte 8

spreche. In Bezug 1b den Nanlerant der Landwirthschaft 11“” wurde von dem Centrum, den Frei⸗

ner Neszang 81“ d gnd sei er vollständig Abg. DVr. Frhr 1 gnh 78ee ele unterstützt. Der Ta Gegen den Antrag Rickert auf einfachen Ueb 1b ie Hülfe müsse er sagen: die L ezug auf dieses Ar z sei mer-⸗Alst zog hierauf zu Gunsten Fagesordnung erklärt en Uebergang Lunnnde⸗ teuetlichen 8 b; agen: die Landwi 11 ieses Antrages seinen A 11 f zu Gunsten A soi ärte der Abg. Dr. Reichensneergang ed zu diesem Zweck der steuerlichen Kontrole si 1 8 . Landwirthe V en Antrag zurück. ntra ; .Reichen b nd zu dielen iche Trole. 8 1 Zleibt in d 8 . sich fuücht 8 auf Staatshülfe verlassen 8 „Der Abg. Hobrecht erklärte 18 litis 88 Rickert nur die Folge des hI Die Verbrauchsabgabe beträgt von einer Gesammt⸗Jahresmenge, oder die Mindestmenge des zu ziehenden reinen helfen. Der Staat habe durch nüßten hielten es für falsch, in ei e. politischen Freunde k * Aussicht mehr gehabt habe, zund Fder Aürcce 451 reinen Alkohols auf den Kopf der bei der jedesmaligen gesetzt worden ist (8§. 5 und 6), die nach Absatz 1 festgestellte benutzt worden, so wird die Verbrauchsab d die Strafe des Genossense urch Organisatio ,„in einer Reichssache d 841. ommen. Er (Red 8 habe, zum W pelche 4,5 1* E11“ Eö’. malig Eu2 8 1 1 1 enutzt worden, so wird die Verbrauchsabgabe und die Strafe nach Land 8 chaftswesens geholfen. Die Erzi n eines Einzel⸗Landtages einen Druck durch einen Beschluß aber de ( edner) erkläre, daß er Schutzzc orte Mlezten Volkszählung ermittelten Bevölkerung des Gebietes der Brannt⸗ Menge reinen Alkohols hinter dem auf Grund der Anzeige des Meß⸗ derjenigen Menge reinen Alkohols berechnet, welche damit innerhalb Landmannes müsse dahin gehen, daß er sich 5 ung des nicht davon überzeugen, daß ruck auszuüben. Er könne sich des Z—er gegenwärtige Antrag sei nicht Schutzzöllner Urünsteuergemeinschaft gleichkommt, 0,50 für das Liter reinen apparats oder der amtlichen Festsetzung ermittelten Sollbestand zurück, drei Monaten bei unausgesetztem Betriebe gewonnen werden konnte

Schickungen, Witterungsverhältnissen u. s sich den höheren durch diesen Antra daß die Erklärung des Ministers es Schutzzolles, sondern der einfeiti auf dem Bolaltohols, von der darüber hinaus hergestellten Menge 0,70 ohne daß der Brennereibesitzer der Steuerbehörde einen genügenden sofern nicht das Geräth zu einem näherliegenden Zeitpunkte amtlich

Landwirth müsse, wenn er wenig habe . . w. füge. Der hätten die Antra stel ervorgerufen sei; eine solche Wirkun wachsen. Die Entlastung des Grlentgen Agrarpolitik ür das Liter reinen Alkohols. ““ 1 Grund hierfür glaubhaft nachweisen kann, so hat er für die Fehl⸗ noch unter Verschluß gefunden worden ist, oder sonst eine andere Zeit⸗

aber das thäten höchstens die B 1 anch wenig ausgeben; rathe stimmt gsteller auch wohl nicht erwartet. Im Bund 9 gestrebt werden; warum stell ndeigenthums solle Die Gesammt⸗Jahresmenge, von welcher der niedrigere Abgabe⸗ menge den ihr entsprechenden Betrag der Verbrauchsabgabe zu er⸗ dauer für die unbefugte Benutzung nachgewiesen werden kann.

1 1 auern. Bei dem Großgrund⸗ der maß b en die preußischen Vertreter nur einmüt undes⸗ die Doppelbesteuerung d 8 G e man denn keine Anträge, l zu entrichten ist, sowie der Betrag des niedrigeren Abgabesatzes legen. Der unter gewöhnlichen Verhältnissen durch Verdunstung Hat eine unbefugte Ableitung oder Entnahme von alkoholhaltigen r Geltung. Die Er⸗ Prästderc ende Faktor sei der Reichskanzler und werde nicht die Wüccher 8 rundbesitzes zu beseitigen? N- bst sollen alle drei Jahre einer Revision unterliegen. entstehende Abgang an Alkohol ist von dem Sollbestand in Abrechnung Dämpfen, Lutter oder Branntwein oder eine Störung des Meß⸗ eineren Grundbesitzer ent, der wohl nicht zur Fürsorge für die Landwirthf inister⸗ Wucher die Landwirth⸗ rgesetzgebung verstärkt, da doch Verbraucheabgabe Effreit und bei Feststellung der nach zu bringen. 8 8 1 4 E apparates stattgefunden, so wird die Verbrauchsabgabe und die

als Einzaͤhri eeenaehem. Die Söhne soll⸗ gemuntert zu werden brauche. Der Reichsk le wirthschaft auf⸗ Wucherges irthschaft am meisten schädige? Das seu Vorstehenden maßgebenden Jahresmenge außer Ansatz bleibt: Sofern eine weitere Aufbewahrung des unter steuerlicher Kon⸗ Strafe in der Art berechnet, daß für die dem Zeitpunkte der Ent⸗

19uö jährig⸗Freiwillige in einem Kavallerie⸗Regi sollten Beschlusse des preußischen La dt hskanzler würde also einem W gesetz gebe den Richtern kaum die ¹. Das jetz 1) Branntwein, welcher ausgeführt wird, trole stehenden Branntweins erforderlich wird, hat der Inhaber des deckung vorhergehenden drei Monate der ununterbrochene Bestand nd Corps⸗Studenten werden. Später spielt giment dienen wenn er ohnehin derselben ages sich nur dann anschließen, B ucherer zu bestrafen. Zunächst beda öglichkeit, ei 2) Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, einschließlich der Branntweins die Aufnahme desselben in eine für unverzollte Waaren der Ableitung. Entnahme oder Störung angenommen wird, sofern

großen Herrn, ohne etwas von Landwi sbfe en sie dann den wende sich also d 8. 439 Ansicht sei. An welche Adresse ehauptung aufgestellt worden sei, d uere er, daß hier gfäcbereitung, zu Heil⸗, zu wissenschaftlichen oder zu Heizungs⸗ oder destimmte oder mit Bewilligung der Steuerbehörde ausschließlich für nicht eine andere Dauer derselben nachgewiesen werden kann. 8 irthschaft zu verstehen. Könne der Reichs er Antrag? An den Reichstag höchstens! land werde unmöglich gemacht der Getreidebau in Deutz Beleuchtungszwecken verwendet wird, nach näherer Bestimmung des diesen Zweck eingerichtete öffentliche oder unter amtlichem Mitverschluß Kann der Betrag der vorenthaltenen Abgabe nicht festgestellt

eichstag sich durch einen solch s hstens, nicht mehr d jacht, weil die Produktionskon bundesraths. stehende Privatniederlage zu bewirken. Das Nähere hierüber be⸗ werden, so tritt eine Geldstrafe vor fünf bis zu fünftausend Mark ei so hen Beschluß eines 1 T urch den Preis d 2 1 ionskof 22 b. 5 4 I E Sꝙꝗ Fh werden, so tritt eine Geldstrafe von fun⸗ is zu fünftausend Mark ein.

1 Man suche durch Aufstell es Getreides gedeckt würd ““ stimmt der Bundesrath. Derselbe hat insbesondere auch die Bedin⸗ 1“ be 88 Aufstellung von Rechnungen zu beweis Für die einzelnen am 1. April 1887 bereits vorbanden gewesenen gungen und Kontrolen festzustellen, unter welchen unter steuerlicher 8 Straferböhung bei Verbrauchsabgaben⸗Defraudation unter G eweisc grennereien wird die Jahresmenge Branntwein, welche sie zu dem Kontrole stehender Branntwein außerhalb der Lagerräume gereinigt erschwerenden Umständen oder im Rückfall.

a §. 20. der Verbrauchsabgabe durch

Er habe das Bedürfniß s Bedürfniß gehabt 1 als Landwirth und nd als Einzel⸗Land inf Landtages beeinfluss ss en lassen, zumal di z ie Gesetzgebung daß di die Landwirthschaft nicht di L aft nicht die 8 Liter reinen Alkohols berstellen oder zum Zwecke der öö.“.“ ä-- Etatsjahren den darf. In Fällen der Defraudation . unbefugte Ableitung oder Entnahme von alkoholhaltigen Dämpfen 251 5 antwein oder durch absichtliche Störung des Meß⸗ d der Theilnehmer stets

Freund der Landwirthschaft sei 5 aft seine Betrübniß ü— der agrarischen Agi hschaf etrübniß über die W m rrischen Agitation k ; Wirkung über Zoll C hnd ruhige Arbeit in der 8 Langsamkeit zanhö kiche n h. Der Reichstag sei diesen R Produktionskost 8 Leeg diese wüste Agitation, namentlich 1 vIG bei denen es sich in weitem vhnüchst 33 Vorlagen beschäftigen, Pafbns ecchnungen aber habe man auch die ah Lbgabesatze von 0,50 für das Dopp ährung, zerstört. Die a die für die essen handele. Es um landwirthschaftliche Inter⸗ IX illinge ꝛc. mit aufgen Dypothekenzinsen, ol zürfen, nach dem Durchschnitt der von ihnen in den Petitionen rmen Bauern würd ü s würde nicht einmal se Pesh g. erthu ie lgenommen. Va eh 88 is 1885/86 S . ss ij der Ministe für die Doppelwährung überschüttet 8” 88 über noch weiter gehende vosden. klug sein, dem gegen⸗ Faß 1 Das Unglück der Landwirthschaft sei dis liege .s 81lg bs 1885,86 gezagiten Stfuerbeträge gälnesegje der saoch 5. 8 ; 7 2 3 es; 3 8 ; 19 Thatinlldie Steuerbeträge der Hefenb nerei zur Hälfte, die sonstige 28 nahme 88 Do ve erklärt habe, er würde durch diebzeme deshalb keinen Grund für einen Fhicher eeen Er sehe in toller PEE“ die Preise des Enee bee- brennegtien lurzutegfng⸗ Z ““ 1 2 des T. iers mr ppelwährung eines Landesverraths sich schuldig gref im der Abgeordneten bestrebt SeMec . sei Erleichterung Sühe getrieben worden seien 8 SerrFir Brennereien, welche am 1 April 1887 zwar vorhanden waren b 8 hen go öö 16““ in einem ““ icht durch eine Eekän icht unter einer Woche geschärft 1 in die Reichskom 88 en, jeden Ein⸗ 8 Kommunikationen I rch a z n den Etatsjahren 188 8 1885/56 einen renelmuͤßt n, mehr als 1500 hl Bottichraum emaischen, oder welche nur vF“ ö““ ch petenz zu vermeiden. Bisher habe de hier und da schwindelhaften A uund durch einen viele Hereb 1 L“ 1 86 einen regelmäßigen der eigenen Biererzeugung verwenden oder lediglich nichtmehlige Stofe 8 8. b r. Damals seien die Preis ufschwung der Industng Zetriele nne⸗ t gehabt haben, oder welche am 1. April 1887 erst in der mit Ausnahme von Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeiten, Im Falle der Wiederholung der Defraudation der Verbrauchs⸗ reise des Herstellung begriffen waren, wird die Jahresmenge Branntwein, welche kann von der Landesregierung unter Feachlat der in den 68. 1 bb 7. abgabe nach vorhergegangener Bestrafung wird die im §. 19 an⸗ iebseinrichtungen und Kontrolen angeordnet Seeroere⸗ ““ aere me 2 hren nach sich. Do in, unbe et de ichem Ermessen mit Berücksichtigung

machen. Diese Agitatio scheide s n unterscheide sich weni von influß ü g der Einfluß der Gründer des Reichs das Haus darin un terstützt serstützt; exorbitanter Weise j d 8 Weise in die Höhe usgegangenen Fälle

halb habe man den Nothst dh hstand proklamirt. E ch imm hraefecs und meine, jeder Landwirth t sei noch immer solle, d müsse man si m 8 wirth müsse aus eigenstem 2 ann üsse an sie au steu frei rade das mm erfrei machen. Aber ge⸗ dies Einkommen aus ge⸗ diesem Jahre noch zumuthen kann. Es sind zu den bis Rith

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der Soziald zialdemokraten, welch Arbeit. Wenn „Zwelche auch reich werden wollt Arbeit. in der Staat nicht helf ollten ohne aber wenn di h fortf Staat 16“ ht helfe, dann tauge ber wenn dieser Einfluß fortfa ü 5 Grundei s 5 ürf 892 116““ nicht, chts suft so fii. h. es 8 ernsten Grundbesitzer hätten sich d sie zu dem ga soze van 999 18 dürfen, nach dem Um⸗ 9 und 10 angeordneten Betri ; 8 kandwirthe würden si 3g ie Grenzen d as Peinlichste Schooß fof en si ies ürli diohl zange ihrer Betriebsanlagen entsprechend bemessen. 8 vEgenre eLhans Zt Hieri sfe 8 HS. richten: „Wer sich st hilf rden sich nach dem Satz „Grenzen der Kompeten Dos ichste Schoo Il ss natürlich recht 8 EEeTe“ ;s werden, daß bei Einhaltung der hierüber zu erlassenden Verwaltungs⸗ Porf 8 ach rich b— . elbst hilft, d Satze auch Die z achten. Deshalb ¹ ß fallen lassen. Nun k gern in d Nach Ablauf von je drei Jahren wird für die einzelnen bisher JIA11uA1X“ t che V iit des §. 20, nach richterlich bitte, man lbst hilft, dem wird Gott helfen.“ E WDiejenigen, welche den Antrag i hätten soll n lassen. Nun komme heute der Rücks betbeili 8 li Jahren wird für die einzelnen bisher vorschriften die Verbrauchsabgabe von derjenigen Alkoholmenge, welche aller Umstände der Hn. 1ee öge von solchen Agitati it helfen. Er es bedauert, daß ntrag inhaltlich billigt Ue nun die Gesammtheit hel ; r Rückschlag und betheiligten Brennereien und für die inzwischen entstandenen landwirth⸗ 3 8 5 Betriebszeit mi zum G. erämmten aller Umstände der Zuwiderhandlung und der vora nicht zum Segen der Landwirtesünsenen ablassen, sie dienten i „daß er eingebracht worden sei. Man gfen, keinen Vorthei 1 helfen, während die Gesammthel baftlichen (§. 38 1a) oder Materialsteuer entrichtenden Brennerei während der erklärten Betriebszeit mit der zum Gebrauche bestimmten auf Haft oder cuf Gelditrafe im deppelten Betrage der für den e andwirthschaft 8 iten ihn ablehnen aus d gepracht worden sei. Man müss rtheil von der P 5 Besammthe scaltlichen 18. ) oder Materialsteuer entrichtenden Brennereken B ti hrer Le sfähigkeit gewonnen werden kann, .“.“ 3 en Wh da b uüsse reiserhöhung des Granee E. u”“ 8. grennvorrichtung nach ihrer Leistungsfähigkeit gewonnen werden kann, Ha. b Der Abg. Wessel hs olit 0 en von ihm (Redner) entwickelt ; gehabt habe. Es I ; 282 g des Grundeigenthun die Jahresmenge Branntwein, welche sie zu dem niedrigeren Abgabe⸗ im V 8 die S b inde festgesetzt wi di Ru klärung des Mini sprach seine Befriedigung über di politischen Gründen. In dem A vickelten national⸗ die L e. Es liege ja wirklich ein Nothstand vor 1 asse berstellen kürfen, nach Verhältniß der von ihnen in den letzten im rctnen ““ 8 6 8 inisters aus. Daß der g. über die Er⸗ er die h i„ Antrage Windthorst 5 ie Landwirthe hätten ei b hstand vor; abs aabe herstellen dürfen, nach Verhaätniß en in den letzten Vorschriften des §. 3 Absatz 1 und 2 finden alsdann keine Anwen⸗ Rücktal der Getreide⸗ 3 „Daß der Antrag eine Erhö ie von ihm angegebenen Grünt ) vermisse 1 nowirche ein Mittel der Selbsthülfe. das mm. drei Jahren hergestellten Branntweinmengen neu bemessen. Brennereien, —re: S J. 5 8 88 88 Die Straferböhbuna wegen Rückfalls tritt ei hne Rücksicht und Viehpreise bez ntrag eine Erhöhung Haus der A ründe, aber er überheb nicht hinreichend angewandt sei Selbsthülfe, das w 5. n1 neu bemessen. Brennereien, dung, vielmehr ist die Verbrauchsabgabe von dem Brennereibesitzer z E““ 1 damit habe auch Ni preise bezwecke, sei selbstverständlich us der Annahme des Antrages Minni erhebe das alten Spars angewandt sei: das des alten Fleißes . elche dann noch nicht drei Jahre im Betriebe sind, oder während 5 8üv. I1I1öö““ bsgr. darauf, ob die frühere Bestrafung in demselben oder einem anderen 889 auch Niemand hinter dem Be rständlich; er für den T Wi fages Minnigerode, deshalb alten Sparsamkeit. Der Gutsbesi es alten Fleißes, dahl der letzt ei & inen degelmößigen Betrieb nicht gehabt habe entrichten und muß die Zahlung, soweit nicht Stundung gemähtrt ereolat ist. 1 8 vents 888 sehr verschedendn 1“ Man Tepan ncsch welhehauf ee 1 W Farrus von sich e den eingerissen 1n ten drei Jahre einen kegeimshigen Zetrsch sehtng hecsprechenh wird, drei Monate nach Herstellung des Branntweins bewirkt werden. wenn die frühere Strafe nur theilweis en Zoll trage. Der 8 rüber sein, w 1— ntrag auf Schluß gestel Wenn werde ihm geholfen eit berncsichtigen. e ihrer Betriebs - uA113131413444“ G ro er D sSchluß gestellt. 1 man die ihm geholfen seit z berücksichtigen. e. Besitzwechsel. 85 Sn. vüer 5 Zwischenhandel. Selbst 11““ auch der von G über den Pitnt des Abg Bre Vertgeuerun 888 ncgetrndes 1 g dann müss. Lundwirtöschaftliche Brennereien, welche nach dem 1. April 1887 1 8 12 1 verbhsecder 113“ deh 8 11 3 8 2 ; j orbßIiche 239 9 s 8 zande 9 ürf 9 8 7 . 2 2* 88 2 2. 5 ; 52 F. SI⸗ 8 Sese en werde, werde das srimhe 1s nn dazu heran⸗ Für die einfache r eg- überzugehen. eintreten. Wem aber komme 5 damit auch d in gewerbliche (§. 39 1 Abs. 1) umgewandelt werden, dürfen Brannt⸗ Jeder Wechsel im Besitz einer Brennerei ist der Steuerbehörde Strafe bis zur Begehung der neuen Strafthat drei Jahre ver⸗ SIrn, um das auszugleichen, was der 6G nicht ausrei⸗ Er habe den Antrag etelter nung bemerkt der Abg. Rickert: ute? Doch nur denjenigen Landwirt die Preiserhöhung 8 wein zu dem niedrigeren Abgabesatze nicht mehr herstellen. binnen einer Woche Seitens des neuen und in den Fällen freiwilliger flossen sind. der erge nsehrd zahlen müsse. Der konstatiren, daß in Lebensf nereten Vorgang zu als sie selber in ihrer 13“ Getre 2) Eintritt der Abgabepflicht und Person des Pflichtigen. Besitzübertragung auch Seitens des bisherigen Besitzers schriftlich an⸗ d. Ordnungsstrafen. 1161A1“ V 1“ ß in Lebensfrage der Nation der eüblon aber sei Ier . aft verbrauchten⸗ 8 3 zuzeigen. 1 §. 23 2. iste Agitati ebatte beschlosse Di tion der Schluß ; LL““ h inderhei ist z0 euten sobalt Branntwei f. Hauss e d f haft 888 Bimetallisten zurück. Die acion der Agra⸗ Debatte heee ndie Erk Die, welche die Rejtntaichluß Imn Norddeutschland würde 8 kleine Minderhit Die Verbrauchsabgabe ist zu entrichten, sobald der Branntwein 82 Haussuchungen. Zuwiderhandlungen gegen die die Verbrauchsabgabe betreffenden tationen bewiesen, daß nicht der Bauer den⸗ der Sub⸗ welche eine gründliche Zollr Erklärung des Ministers nämlich Conrad in Halle zufolge, et bekannten Profescg ens der steuerlichen Kontrole in den freien Verkehr tritt. 1 . .“ Bestimmungen diesez Gesezes, sowie die in. Gemäßheite derselden ehesten aushalten könne. Es komm en Nothstand am wenigstens die Zollreform in Aussicht stelle hätten doch landwirthschaftlichen Betrieb wa ein Fünftel al Zur Entrichtung der Abgabe ist derjenige verpflichtet, welcher In Bezug auf Haussuchungen in Fällen des Verdachts einer erlassenen Verwaltungsvorschriften werden, sofern nicht die Strafe der kestungsfahchar⸗ e darauf an, die noch venegften Stunden opfern sönnen. Er habe so 1 des Getreides Vortheil ebe von der Vertheuerm Branntwein zur freien Verfügung erhält. Zuwiderhandlung gegen die die Verbrauchsabgabe betreffenden Beftim⸗ Defraudation der Verbrauchsabgabe verwirkt ist, mit einer Ordnungs nicht nur berechtigt, sondern erhalten, dazu sei der Staat erst ne gehalten, namentlich nach dem, was der Minist was für mire eben so viel 8 haben; ein Fünftel konscll Dem Steuerpflichtigen kann die Abgabe gegen Sicherheit ge⸗ mungen dieses Gesetzes finden die Vorschriften des §. 45 des Gesetzes, strafe bis zu fünfhundert Mark geahndet. greife ja durch seine St ron auch verpflichtet. Der Staat Mi och erklärt habe. Was habe der Ab finister neulich Fünftel aller land er als es produzire; dagegen würden de stundet werden. betreffend die Besteuerung des Branntweins in verschiedenen zum Nord⸗ §. 24. in die wirthschastlichen Berhatunbe sonstige Gesetzgebung immer nhreigecode vorgebracht? Habe er irgend 1 von Alle Betriebe vie arthschaftlichen Betriebe einen Schaden haben 3) Schutzbestimmungen ö“ EE11““ 1e““ vom 8. Juli Mit Ordnungsstrafe gemäß 8. 23 wird auch belegt: wirthe auf Staatshülfe hofften soitale Auch wenn wie Laner jührt? Daß eine Anzahl von Landwi Cnen Beweis ge⸗ Taback, Hopfe Viehzucht, auf Weinbau, den Ba⸗ el wa. Sicherung gegen heimliche Ablei 1 868 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 384) entsprechende Anwendung. ¹) wer einem zum Schutze der Verbrauchsabgabe verpfliglicgen Staatshülfe hofften, würd 6o 8. ie Land⸗ finde, sei Thatsache: on Landwirthen sich in 8 back, Hopfen ꝛc. angewiesen sei zeinbau, den Bau wo a. Sicherung gegen heimliche Ableitung oder Entnahme von v111X1“ * B er dessen Angehörigen wegen einer auf dieselbe bezügliche nicht vernachlässigen. Die bimetallistsche se dir Selbsthülfe Minister vfncstches, 11“ derfüchen 1 be⸗ nachtheiligten gehören. Diese Tüatsanürden mit zu den 87 alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder Branntwein. 4) Verjährung. 111“ e1“ gitation sei keine welche so hoch verschul ergange Preis gegeben. Diejenigen, erwägen, ohne sich einseitig vor 9 chhen solle man ernstüi §. 4. . ö.“ hIS 1“ oder andere Vortheile anbietet, verspricht oder gewährt, sofern nich 1 schuldet seien, daß sie sich nicht mehr gen, standes der Landwirthschaf in dem bitteren Gefühl des Noh In den Brennereien sind nach näherer Anordnung der Steuerbehörde Alle Forderungen und Nachforderungen an Verbrauchsabgabe, der Thatbestand des §. 333 des Strafgesetzbuchs vorliegt; ehr halten Der Ant schaft leiten zu lassen. 2 mit dem Destillirapparat in fester Verbindung stehende Sammelgefäße desgleichen die Ansprüche auf Ersatz wegen zu viel oder zur Ungebühr 2) wer sich Handlungen oder Unterlafsungen zu Schulden kommen aufzustellen, in welche der gesammte gewonnene Branntwein geleitet entrichteter Ahgabe verichen binnege Faüeessartse ber haglen des Ein⸗] läßt, durch welche ein solcher Beamter an der rechtmäßigen Aus⸗ gen zu treffen, welche die Steuer⸗ e ebbbieekihan be randirter ve⸗ Nlen amäßrt übung der zum Schutze der Verbrauchsabgabe ihm obliegenden amt⸗ rechnet. Der Anspruch auf Nachzahlung der er Gefälle verjährt lichen Thätigkeit verhindert wird, sofern nicht der Thatbestand der §§. 113 oder 114 des Strafgesetzbuchs vorliegt.

staatsfeindliche; die V ; die Vertreter derselben n hätten bisher d em könnte üß V en, müßten von ihrer Scholle weichen. S rag Rick . Sehr unbequem g.Mickert wurde hierauf in namentlicher A . wird, sowie alle sonstigen Einrichtun Ableitung oder Entnahme von g b in drei Jahren. 8 Staates gegen die Steuerbeamten 11““ 8 b ge. Strafen für Brennereibesitzer und Brennereileiter.

Absätze 1—3 nach,

2 * Staat mit Gut und Bl ut gedient. 3 Der 2 Der Untergang der Land⸗ müsse den Antragsteller 8 5 n2 1 4 2 Der Abg. Dr. Windthorst meinte: Der Gegenstand,k! gstellern der Abschluß der Enquete in d, der wie Prof. Settegast ausgeführt habe. Wenn⸗ neulich Als Antragsteller erhiel B in für erforderlich b 3 1 8 5 8 vbig I b B rf 9 2 8 5 zum Ausdruck kommen müssen. Er stimme mit 1 der hielt das Schlußwort der Abg. Frei erachtet. ö“ Auf das Regreßverhältniß des mit den Aus⸗ ordnung in Bezug auf diesen A g die Sammelgefäße und die dieselben ver⸗ * 1“ 8 sen Antrag. Es sei nicht einmal 1— en Röhr in Reg t 5) Strafbestimmungen. ge Minnigerode nicht zustimmen, da er lichen Verschluß zu nehmen, daß eine heimliche Ableitung oder Ent⸗ Der I einer lkotollalti 3 wisse, wie 8 x.r von alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder . Interessen der anderen Volksklassen gedacht hab ieses f st ni Branneeing sdücher Verfol igentli abe. Dieses fort⸗ Schluß 4 Uhrrst nicht mehr statt. Aufstellung on der Verfolgung der eigentliche finden, müssen den Anforderungen duktion nicht ben unter Mitverschluß zu setzen. 3 1 3 5. Werden in einer Brennerei aus deutschen Industrie zu decken. Ueber die ungünstige 9. . Eine Defraudation der Verbrau 1 der Ableitung oder Entnahme günstige Lage der Frankreich habe nicht die Zollerbar von alkoholhaltigen Dämpfen, 8 w ung angenon er nur mit unverhältnißmäßi ) v 1 28 . elt, so verfällt der Brennereibesitzer g nmen, von welcher hahes nehmigten Betriebsplan oder an anderen Tagen, in anderen Räumen als solcher in eine E. 8 gaben dauernd 4 Sammelgefäße die Benutzung eines zud Brennerei ein amtlicher Ve 5 Die Regierung h 8 mi. - 8 ichen V F hmigten Betriebsplan angemeldeten . velche . Die 9 habe eine Er⸗ hätt ie Rechts 98⸗6 1 b cherndem amtlichen Verschluß genehmigten Berrre Sp 9 6 welchen e Er⸗ frage der Nation sei nicht einmal eine sachgemäße D chtsanwalt beim Landgericht Berlin I. Berli (§. 11) durch Verwaltungs⸗ eine Ableitung oder gemäße Debatte Zi ; 8 b bbene B. eeee Die Kontingentirung des Brennereigem bes. (5 werden, beziehungsweise wenn vorgeschriebene Brennereiregister nicht oder gewerbes. (Vom von Proben ermöglicht. u“ Weist der Brennereibesitzer in den Fällen der 3) wenn alkoholhaltige Dämpfe, seinen Willen verübt wor b trieb nicht selbst leiten, können

wirthschaft würde den S - de den Staat vernichten sti 8 Hessen sein: stimmung mit 233 ge 62 S das Haus beschäfti so 4. ein; es passe ihnen ni 1 Debat s gegen 62 Stimmen abge die S doß fe g ag ch sige . Natur; er habe ge⸗ Minister die K nicht, was ein Mann te geschlossen. gelehnt und die ““ Sicherung gegen heimliche er Gesammthaltun abe ge⸗ er die Kompet alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder 2 g des Hauses habe, so sei di petenz des Abgeordnet ses ; herr von Minnigerol 4 o se . 8 s enhauses 9 w innigerode, e 1 , 8 S 22 ; Phnungas und dem Antrage des Abg. von Schorl 1 so sei die Konsequenz davon der die Erklärungen cges 1313“ katra zurückzog, da Der Destillirapparat, finden diese Verjährungsfristen keine Anwendung. ständig überein; könne aber nach dessen Ableh emer-⸗Alst voll⸗ gesagt worden welche zur Jages⸗ vollständig den beabsichtigten Zweck ie stattgehabte Diskussionz] bindenden Röhrenleitungen sind in der Regel dergestalt unter amt⸗ S. 25. Ablehnung dem An⸗ Sa 1“ elche Zölle denn erhöht werden s mal Situation, erreicht eck, nämlich die Klärung der Begriff Fe h Brennerei, in welcher eine unbefugte Ab weit dieser gehe. Die Ausfüh ² jei so schnell gemacht, daß man 868 FüKren, Die Eine C 1 nahme von alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder Branntwein aus a. Begriff der Verbrauchsabgaben⸗Defraudation. leitung oder Entnahme von alkoho zgen sich hauptfächlich auf I des Antragstellers be⸗ währende Erhüö icht an die Abg. Dr. Windthb g fand danach auch über den Antrag des denselben nur mittelst, einer äußere Spuren hinterlassenden Gewalt ö ““ gab 1 rannt. der eine absichtliche Störung des Meßapparates ermittelt trages könnte sich f Getreide, der Wortlaut des An⸗ ührende Erhöhen der Zölle sei das beste Mi 8 9 icht laess erfolgen kann. Die Räume, in welchen die Sammelgefäße Wer es unternimmt, die Verbrauchsa ggabe vom Branntwein zu wird, ist als solcher, unabhängig vo Produkti 5 auch auf die Wolle bezi An⸗ ruiniren. Er habe eigentli ie Absi ste Mittel, ein Volk zu r. Nächste Sitzung Freit ss der Steuerbehörde entsprechen und hinterziehen, macht sich einer Defraudation schuldig. Thäter, mit Geldstrafe von 50 bis zu 500 Mart zu bestrafen. ion nicht groß genug sei, um dnö. deren eingehend zu kritistrert. fs Absicht gehabt, den Antraͤg zung Freitag 11 Uhr. sind erforderlichenfalls von derselb s §. 16, ““ i aus besonderen Anlagen bestehende Se ee nehh 6 1 darf der man ihn dazu zwinge Wa ee. er auch jetzt noch, wenn §. 5. 1 chsabgabe wird insbesondere dann heimliche Vorrichtungen zum Zweck . 88 5 hschaft könne kein Mensch zweifelhaft sei 1 n habe sich auf Frankreich berufen; Literari b 1 In Fällen, in welchen die Einrichtung geeigneter Räume zur Auf⸗ als vollbracht angenommen: 8* 8 d Lutter oder Branntwein oder zur gerade deswegen sollte man in dem B. haft sein. Aber die Petitionen sprä 1 ; arische Neuigkeiten und periodische Schrif stellung von Sammelgefäßen nicht od . 1) wenn ohne den vorgeschriebenen, von der Steuerbehörde ge⸗ Störung des Meßapparates ermittelt, so⸗ t d ein und genau prüfen, ob es not dget etwas sparsamer Hrn. Alfieri 9 ächen, die nach dem Schema der Petiti Die Oeff ; 8 e Schriften. hohen Kosten möglich ist, kann die Steuerbehörde an Stelle der 2 nderen Tager 1 b eldstrafe von 500 bis zu 5000 . s nothwendig sei, ewisse Aus⸗ Schw d fieri dem Reichstage eingereicht seie des ihre Vor⸗n fentlichkeit der Gerichtsverhandlungen verlässigen, in fester Verbindung oder unter Benutzung von anderen Destillirgeräthen, als den in dem Wird in einer ein am! Verschluß oder einer 8 eden hätten die Agrarier nicht gesiegt Ss. Auch in 1 züge und Schäden. Von Dr. Fri mit dem Destillirapparat und unter si 1 Branntwein gebrannt wird; derjenigen Theile der Brennereigeräthe (§. 17 Ziffer 2), aus e Produkte herbeigeführt 8 g-. In der Lebens⸗ Verlag. 1887 1 8 Friedmam, stehenden Meßapparats gestatten, welcher die Menge und Stärke des 2) wenn für kleine Brennereien (8. 86 Entnahme von alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter useinandergingen M. „geführt worden. Man mache sich die S 2 3 „J. J. Heinen aus dem Destillirapparat fließenden Branntweins fortlaufend anzeigt vorschrift angeordnete Betriebserklärungen nicht oder unrichtig abgegeben oder Branntwein möglich ist, verletzt, so trifft den Brennereibesitzer 1 an preußische Abgeordnetenhaus d 16 dee sehr leicht. Das geschäftsführenden Ausschuß des V. oder die spätere amtliche Ermittelung der Stärke durch Zurückbehaltung icstig geführt werden als solchen eine Geldstrafe von 25 bis zu 250 r Sache 8 ssente lusschuß des Verb Deuts Spigtus⸗ unrichtig geführt werden; ; Sache gar nichts Interessenten) Posen, Hoföuchdruceren ee Dercker er e vichal §. 6. Et b Lutter oder Branntwein unbe⸗ daß die Zuwiderhandlung ohne sein Wissen oder wider .De - (Emi Steuerbehö eibt dorbehalten, in besonderen Fällen die fugterweise abgeleitet oder entnennveli den ist, so bleibt er straflos. Der Steuerbehörde blet 5 b 4) wenn über den unter steuerlicher Kontrole stehenden Brannt⸗ 2 hnen gen 25 obliegenden strafrechtlichen einen in ihrem Namen und Auftrage handeln⸗

Beibehaltung der Sammelgefäße 1 V 18 7 u ziehenden reinen Alkohols wein unbefugterweise verfügt wird; 1 5) wenn von der Verbrauchsabgabe befreiter Branntwein (§. 1 die Uebertragung

tteten Zwecken verwendet wird. Verantwortlichkeit auf

er Steuerbehörde in Antrag bringen. Falls

dürfe nicht vergessen, daß

H„ M. . .. „wenn man die Pr 2

roße Volkskreise durch di nan die Produzenten sch ver b ie Schutzzölle in ei schütze, zu thun. M. 8982 mi versetzt würden. S tzölle in eine schlechtere L an möge jetzt wen sich Eegennberse hben kaate hecnüserium masc rachere, d. 86 Ffsehenet ver enha die 814 ö 18 1 in unparteiisch entschei ein. 8 Ministers Der Pionier. M. schrift eg B⸗ 1 8e

heiden; Der Minister Nr. 89. J „Monatsschrift für Roller'sche Aufstellung eines Meßapparats neben 838

iniste L irthschaf . . 89. Inhalt: Die arti oller'sche Stenographie. E n 2 9

ster für Landwirthschaft, Domänen und Forst Verbands⸗Nachrichten. 8 gfgenprärtihe Verbreitung der Kurzschrift.— anzuordnen, oder die Mindestmenge des zu ziehenden; Brennereibesitzer, welche den. Be

Forsten, Aus der Roller'schen Schul⸗ 8 im Voraus bindend festzusetzen, oder eine Brennerei unter dauernde WI 8 der ihnen gemäß §.

e. Aus der amtliche Ueberwachung zu stellen. Abs. 4 Ziffer 2) zu anderen als den (gesta 9 h 1

§. 7 ·2 1 4 den Brennereileiter bei d

Der Defraudation der Verbrauchsabgabe wird gleichgeachtet: der Antrag genehmigt wird, geht die strafrechtliche Verantwortlichkeit,

9 Anlegung eines amtlichen unbeschadet der subsidiarischen Vertretungsverbindlichkeit des Brennerei Brennereileiter über. Die Genehmi⸗

Mil 2 o lange en nforderunge er erbeh e üt 8 stin ege⸗ icht enüge 8 9 wenn Destillirgerät e, elche dur n n d, unbefugterweise wieder gung ist jederzeit iderrufli . s 97

auch eine Mehrheit find O die In⸗ der er die Verant en. Ohne die Initiative der Regi wortlichkeit zuweise, er Regierung Ich möcht in ei nichts thun. Der Antrag Sch cise, könne er in der rage Antwort Füscht. Punkte dem Herrn Vorred 1 punkt annehmbar. W orlemer sei für jeden landwirthfchein. s ist mir sehr schmeichelhaft, daß redner kurz das Molkereiwese insius,¹ Anrt mbar. Wenn man die Erklä Stand⸗ landwirthschaftliche Verwalt ör schmeichelhaft, daß der allgemei Gengolkereiwesen. (Heinsius, Bremen.); so habe man keine Ursache 6. des Ministers höhin Hause ein so vielfettzap abericht von 1881 1883 in 1e. Genessenschaftswesen. Von Piehrdehenönr. 188 D Inhalt: Das die in den §§. 4 bis 6 bezeichneten Einrich 1 f 7 1 n 3 ; ä iti V 8 e gef 1— stbu X. 1 e 8 88. 6 bezeich 2 9 ; ; diesen Was habe denn debselbee ben 8 1eg die die sih bafän hateefre gtes L bete san enon Hr Porschläg, Rie Kennzeichnungs Firbeans leistet worden, kann die Steuerbehörde den behörde der Benutzung entzogen worden sin noch für einen Zweck? p Beri n: es liegt nicht in meiner Absi interessiren, durch⸗ land. Schafschau in König Sorhlet. Ausstellu Deutsch⸗ untersagen. 1 be Fens⸗ F en anbeve Rücksichten san Zweck? Es müßten Berichte an Se. Ma t sicht, die Erstattung di 1 Schaf chau in Königsber ¹ ellungen. Deutsch in Betrieb genommen werden; 7 simmung zu bestchen,, Aole wmand dwanlchten auf einer dich Fhig. Ser feübere Verict umsaßt die Zahre vonr ctsst cnh hi 1st. FranRreit. Natelung von amascnützstellche Die grsen für die erfimgide Ansceftung der. Seuelgfßt, Bent)nennneneserssgern der de vgecschenkgaee encfianer sgais eaucg nelefuhge icmninen Behernhatzen. den Senet i. nicht vmnehmen, dann bitte er sehechten s trag Schorlemer fnaͤchste würde, wenn er wiederum nur eine Periode 22 bis 1882⸗ kow. Allgemeine Berichte an rirthschaftliche Ausstellung in Char⸗ Fer Meßapparate, der E und der Kunstschlöfser trägt die 111“ 2Feeehe Seäshe Vhesscinh oder 25 durch nnbrhaßte Seehn enbe. Vttee —. Neetnn e h. 16 it Rücksicht auf die Erkläru ntrag anzuneh : da di chte nde dieses ahren rungslehre ꝛc, in Deutschlan m u ereien über Fütt ütte⸗ Branntweinsteuergemeinschaft. . rwaltungsvol elegter tlicher Verf nahme von alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter untwein (§K. lit Rücksic Erklärungen trag hmen: da die Berichte ü diese Jahres erscheinen 7s eꝛc. in Deutschland und über Fütterung und Fütte ¹7 8 einer derjenigen Theile der Brennereigeräthe, einschließlich der Brannt⸗ Ziffer 1 bis 3) oder durch absichtliche Störung des Meßapparate Firthschaftlichen Angelegenheiten über der land⸗ einen, Generalko ne ane Ehe.. landwirthschaftlichen Ver⸗ Fuefuhr von magerem Käse. vmcrir. e aluh Mischbutter.+ b. Betriebsunterbrechung, Verschluß⸗ und Gerätheverletzung. weinsammelgefäße und des Meßapparats, aus welchen eine Ab⸗ Zifen min, so ist ihnen 8 . das Beencereinessree selbst Freiherrn von Mingigekobh er Teersoren ntrag des Abg. 1. ,w. erst im Aruse dieen ehs tionen, Veterinärdeputationen der vjeßentwurf, betr. den Verkehr mit Kunstbutt efetz in Kanada.“* §. 9. leitung oder Entnahme von alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder jemals wieder auszuüben, oder durch Andere zu ihrem Vortheile aus⸗ 6 Der Abg. Mooren bestritt daß, selbst ung überzugehen. de zweifelhaft geworden bei 8 eingehen. Ich bin nur Das Waßß 5 Dairy Company“. Erfahrun 82 in Viehherze Wenn der Brennereibetrieb unterbrochen oder ein amtlicher Ver⸗ Branntwein möglich ist, unbefugterweise verletzt wird; sÜüben zu lassen. Die Steuerbehörde ist jedoch ermächtigt, zu Gunsten etreidezölle eine Preissteigerun he b twenn die Erhöhung der me e, Berichte materiell bekommen hab großen Umfange, den s ungen lbe als Heilmittel der Hausthiere. (Schluß) der Praxis. schluß oder einer derjenigen Theile der Brennereigeräthe einschließlich 3) wenn in einer Brennerei, in welcher ein Meßapparat auf⸗ der Schuldigen Ausnahmen zu gestatten. dadurch belastet würden. Ma g herbeiführe, die armen Leute Mägiger ist, eine längere Berichtsperiode en, ob es nicht zweck⸗ icinen er 9 Ensilage der Wiesengräser. Pab⸗ 88 Neue For⸗ der Sammelgefäße und des Meßapparats, aus welchen eine heimliche gestellt ist, Handlungen vorgenommen werden, welche die regelmäßige f. Exekutivische Maßregeln 1 n wolle nur den Kleinen gegen ei erichte die rein statistischen Materialien nches und aus diesem Ensilage —ue Baukunde. Käseschneide⸗Vorrichtun ente. Geräthe⸗ Ableitung oder Entnahme von alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder Thätigkeit desselben zu stoͤren geeignet sind, oder ein Meßapparat, u r ö 1 inen großen Umfang haben scheid⸗ welche schnell veralten und saal 82 u erschiedene Mittheilungen. Lit g. Presse für Branntwein möglich ist, verletzt wird, so ist dies mit Beachtung der welcher unrichtig zeigt, wissentlich fortbenutzt wird; 1 . 8 2. 1 b 8 1XX“ Ich habe das ber eits bericht nterrichtswesen. An⸗ und Verkä Literatur. Sprech⸗ dieserhalb zu erlassenden näheren Anordnungen sogleich der Steuer⸗ 4) wenn Jemand Branntwein, von dem er weiß oder den Um⸗ Unbeschadet der verwirkten Ordnungsstrafen kann die Steuer⸗ ichte. Anzeigen. nd Vertaufe von Vieh. Markt⸗ behörde anzuzeigne. den nach annehmen muß, daß hinsichtlich desselben eine Defrau⸗ behörde die Beobachtung der auf Grund der die Verbrauchsabgabe 1“ b11“ v“

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