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lastet, wenn
den apathischen und pessimistischen Stimmung, welche ihm nicht ge⸗ stattet, sich so lebhaft an den politischen und nationalen Aufgaben der Gegenwart zu betheiligen, wie das zu wünschen wäre.
Der deutsche e „meine Herren, bedarf nach meinen Erfahrungen in allerhöchstem Maße der fortwährenden Unterstützung und Leitung durch staatliche Organe. Die evangelische Kirche, die ja hier auch mit in Betracht kommen würde, tritt in der Provinz Posen doch in einem so bescheidenen Gewande auf, daß man von ihr kaum erwarten darf, daß sie die politische 22—* der Regierung in hervor⸗ ragendem Maße bilden könnte. Und so kommt es denn, daß, während von polnischer Seite die Entwickelung der letzten Zeit sich in einer höchst gesäbrlichen konzentrisch sich zuspitzenden Angriffsform gegen das deutsche Wesen bewegt hat, die blos aus der Bevölkerung heraus wachsende Gegenströmung bei weitem nicht stark genug ist, um aus ihr allein die Hoffnung zu schöpfen, daß sie der Agitation erfolgreich die Spitze bieten könne.
In Westpreußen liegt ja die Sache einigermaßen anders. In Westpreußen tritt uns der Polonismus nicht in so kompakter Weise entgegen wie in Posen, schon deshalb nicht, weil der Großadel dort bis auf wenige Ausnahmen verschwunden ist, wie sich auch der Erfolg darin zeigt, daß weder im westpreußischen Provinzial⸗Landtage noch in irgend einem der Kreistage eine polnische Majorität vorhanden ist. Aber, meine Herren, da muß ich denn doch auch konstatiren, daß gerade in Westpreußen sich in den letzten Jahrzehnten die polnische Agitation zu einer ganz ungeahnten Höhe und Intensität entwickelt hat, und daß wir von Jahr zu Jahr das Anwachsen dieser Bewegung zu verzeichnen haben. Wird es da nicht berechtigt sein, daran zu erinnern, daß, gerade was die westpreußischen Ver⸗ hältnisse anbetrifft, es uns ganz besonders peinlich und schmerzlich be⸗ rühren muß, solchen gegen die Integrität unseres Staatswesens ge⸗ richteten fremd nationalen Bestrebungen ausgesetzt zu sein? Meine Herren, in Westpreußen ist der Pole der Eindringling, darauf muß ich immer wieder zurückkommen; Westpreußen ist, wie ich schon bei früherer Gelegenheit gesagt habe, ein altes deutsches Kulturland, es ist nur durch unerhörte Unglücksfälle, welche das deutsche Kulturleben dort betroffen haben, in eine allerdings Jahrhunderte lang dauernde, aber doch immer vorübergehende Mißregierung gerathen, aus welcher wir dieses Land als Wüste übernommen und aus Zu⸗ ständen erlöst haben, die in der That für jeden, der die Geschichte dieses Landes kennt, ein höchst trauriges Blatt gebildet haben. In Westpreußen geht die Sache jetzt so — ich kann das bei der Spezialdiskussion nachher noch näher belegen — 5 man sich sogar über die Grenze der Provinz hinaus zu erstrecken bestrebt ist. Die hochfliegenden Pläne der polnischen Agitation sind derart, daß sie sogar darauf ausgehen, die östlichen Theile Hinterpommerns in ihre Agitation hineinzuziehen, wie dies aus den Berichten der Behörden als eine notorische Thatsache uns entgegentritt. Ich sage: die Be⸗ sorgnisse, welche wir aus dieser ganzen Sachlage zu schöpfen haben, legen uns doch vor allen Dingen die Frage nahe: reicht der staatliche Organismus in den Provinzen Posen und Westpreußen aus, um uns volle Sicherung gegen das Uebergreifen polnischer Bestrebungen zu gewähren, um uns die Garantie zu geben, daß ein ruhiges Fortschreiten der Ent⸗ wickelung in deutsch⸗nationalem Sinne und in der Richtung statt⸗ findet, daß wir diese Provinzen ganz und voll unser Eigenthum nennen können? Und diese Frage hat die Regierung verneinen müssen, sie ist der Ueberzeugung, daß nur durch eine Verstärkung gewisser staatlicher Autoritäten, namentlich in der Provinz Posen, den Besorgnissen entgegengewirkt werden kann, welche uns ernstlich be⸗ schäftigen. Die staatliche Autorität wird ja nun in den Provinzen, um die es sich hier handelt, neben den höheren Behörden ausschließlich durch die Landräthe vertreten, und ich darf die Behauptung aufstellen, daß, ganz abgesehen von der vom Herrn Abgeordneten von Tiedemann argethanen administrativen Ueberlastung der Landräthe, sie in den Kreisen, um die es sich hier handelt, ihrer politisch⸗nationalen Aufgabe nicht gewachsen sind, wenn man sie nicht auf der anderen Seite ent⸗ et man ihnen nicht Gelegenheit giebt, in verkleinerten Kreisen diejenige intensive Einwirkung auf die Bevölkerung zu üben, welche nöthig ist, soweit es in ihren Kräften ist, die Gefahren und Besorgnisse zu zerstreuen, welche uns jetzt von allen Seiten be⸗ drängen und umgeben.
Meine Herren, der Landrath soll und muß auf dem Gebiete der Pflege des nationalen Lebens in der Lage sein, in die allergenaueste persönliche Verbindung mit jeder irgendwie bedeutenden oder auf die Entwickelung des Landes Einfluß habenden Person zu treten, er muß alle die Verhältnisse, welche von polnischer Seite, wie ich vorhin geschildert habe, zusammenwirken, kennen, und muß, damit wir uns namentlich in den kleineren Städten dieses Angriffs erwehren können, gerade auf deutsch⸗nationaler Seite alle die Elemente zusammenfassen, um sie zu einer intensiven und hingebenden, die deutsche Kultur und das deutsche Wesen fördernden Mitwirkung anzuspornen. Ich spreche ja gar nicht davon, daß die Landräthe, was ja auch ihre Pflicht ist, Meliorationen befördern sollen, und noch vieles Andere, und überhaupt daß sie das wirthschaftliche Leben unter ihre besondere Obhut stellen — nein, ich spreche hier gerade von der Verpflichtung, daß sie
as national⸗deutsche Bewußtsein in allen den Kreisen, mit denen sie
in Beziehung kommen, zu heben und zu pflegen haben; und dieser ufgabe zu genügen, sind die Landräthe in den meisten Fällen nicht mehr im Stande, wenn man erwägt, wie auch hier schon in der Dis⸗ kussion selbst vom Herrn Abg. Czwalina anerkannt ist, daß auch ihre rein geschäftlichen Aufgaben allein durch das Schulwesen und die Kolonisation in ganz unerhörtem Maße gewachsen sind.
Die Distriktskommissarien, auf die der Herr Abg. Czwalina hin⸗ gewiesen hat, sind ihrer Natur nach gewiß nicht dazu bestimmt, diesen politischen Theil der Aufgabe den Landräthen abzunehmen oder für sich zu bewältigen. Die Distriktskommissarien sind und bleiben unter⸗ geordnete Polizeiorgane, und ich halte nichts für gefährlicher, als solchen Organen politische Aufgaben zuweisen zu wollen, ohne daß sie dieselben zu erfüllen im Stande sind. Nein, gerade der Landrath von
seinem höheren sozialen Standpunkte aus ist derjenige Mann, um
diesen Aufgaben gerecht zu werden.
. Ich bin, meine Herren, der Meinung, daß von diesem ausschließlich politischen Standpunkt aus es in hohem Maße erwünscht ist — ich weise jede Analogie mit anderen Provinzen, jedes Präjudiz zurück —, daß das hohe Haus den Anträgen der Regierung sich anschließt. Meine Herren, ich glaube, gegen diese zwingenden politischen Rück⸗ chten verschwinden alle kleinen Bedenken, die wir gegen die Kreis⸗ theilung zum Theil schon gehört haben, zum Theil noch hören werden. Dem Einen paßt die Theilungslinie nicht, dem Anderen ist der neue Kreis zu klein, der Dritte findet die Befriedigung seiner sozialen Wünsche nicht, der Vierte hegt allzu große theils geschäftliche, theils wirthschaftliche Bedenken — kurz und gut, man kann jeder Kreis⸗ theilung irgend eine Seite der Sache abgewinnen, von welcher man sagen kann: die anderen Kreise möchten wir zugestehen, aber gerade diesen bitten wir von der Maßregel auszunehmen. Der Fr. Abg. Czwalina hat ja von seinem Standpunkt aus mit einem gewissen Recht — es lag eine Art von Ironie in seinen Aeußerungen — gesagt: man solle einmal die Landräthe fragen, wie die zu dem ganzen Projekt sich stellen, seines Wissens wären die meisten Landräthe entschieden gegen die Theilung. Nun, ich habe ja nicht den Beruf, hier zu enthüllen, welche Verhandlungen ich mit den betheiligten Behörden geführt habe, sondern ich will ganz offen anerkennen: ich halte es für eine natürliche Neigung der betheiligten Herren Landräthe, daß diese mit einer gewissen Abneigung oder wenigstens mit großer Kühle dem Projekt entgegentreten, welches im einzelnen Falle einem thatkräftigen Manne einen Theil der ihm lieb gewordenen Thätigkeit dadurch ent⸗ zieht, daß ein Theil seines Kreises ihm genommen werden soll. Aber, meine Herren, dieses rein menschliche von mir anerkannte Gefühl kann für die politische Bewegung keiner Regierung irgendwie maßgebend sein. Und wenn der Hr. Abg. Czwalina weiter fragt: Was denkt denn die deutsche Bevölkerung darüber, überwiegend wird sie ebenfalls sich dagegen erklären, — so muß ich ihm darauf erwidern, daß eben diese, vielleicht in manchen Theilen vorhandene Tendenz auf der nicht ge⸗ nügenden Würdigung der uns umringenden nationalen Gefahren beruht. Das ist ja nicht in diesen Verhältnissen allein so, sondern ebenso bei uns in sehr vielen anderen Situationen. Meine Herren, die
Dinge, die Einem lolal am nächsten stehen, ist man sehr geneigt zu übersehen und ihnen nicht die nöthige Würdigung angedeihen zu lassen, nur derjenige, der von allgemeinen, vielleicht lokal fernstehenden Ge⸗ sichtspunkten die Dinge beurtheilt, ist allein im Stande zu ermessen, ob im gegebenen Falle eine Maßregel das Richtige trifft oder nicht. Aber die Ueberzeugung habe ich ganz entschieden, daß, wenn dann, nachdem diese Vorlage, wie ich hoffe, in allen Theilen Ihre Genehmigung gefunden hat, die Uebergangsperiode, die hierauf folgen und die gewiß manche Reibungen und Unannehmlichkeiten mit sich führen wird, erst überwunden sein wird — und dazu wird, wie ich hoffe, ein geringer Zeitraum gehören —, daß dann die allgemeine Ueberzeugung sich Bahn brechen wird: die Regierung und die Landes⸗ vertretung, die ihr beigetreten ist, hat mit diesen Vorschlägen das Richtige getroffen und das Gesetz wird nicht allein zum Nutzen und — des Staates, sondern auch der betheiligten Provinzen aus⸗
agen! 3 8 s
Der Abg. Hobrecht bemerkte: die Entscheidung über diese Vorlage sei ihm nicht leicht geworden; er habe aber in der Kommission die Ueberzeugung gewonnen, daß sie wirklich einem Bedürfniß entspreche und einen richtigen Weg einschlage. Nicht die Einrichtung kleinerer Kreise werde als Uebel empfunden, sondern die Zerreißung der bestehenden Verhältnisse. Man habe es in Westpreußen mit einer zweisprachigen Bevölkerung zu thun, das erschwere die Verwaltung der Kreise ungemein und rechtfertige die Theilung derselben. Diese Landestheile müßten eben mit einem anderen Maße gemessen werden. Entscheiden⸗ des Gewicht lege er auf die Entwickelung der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen. Politische und administra⸗ tive Rücksichten allein würden schwer einen Anhalt geben, wie weit man in der Theilung gehen solle. Er fasse dies Gesetz nicht als ein Kampfgesetz gegen die polnischen Mitbürger auf; aber in der gemeinsamen Arbeit für die Zwecke des Gemein⸗ wesens sei die Möglichkeit gegeben, wirklich eine Aus⸗ söhnung herbeizuführen. Man könne nicht verlangen, daß die “ Germanen würden, wolle aber verhindern, daß sie einen Staat im Staate bildeten. Und dies erreiche man am besten durch die Entwickelung der kommunalen Selbstverwaltung. In diesem Sinne empfehle er die Annahme der Vorlage.
Der Abg. von Jarochowski suchte den in den Motiven der Vorlage erhobenen Vorwurf der polnischen Mißregierung zu entkräften. Jehrse böten die jetzigen Zustände in den polnischen Landestheilen keinen Anlaß zu dieser Vorlage. Der Abg. Graf von Kanitz meinte, die Vorlage unter⸗ scheide sich von dem Ansiedelungsgesetz dadurch, daß sie in rein administrativem und organisatorischem Sinne wirken und das deutsche Element auf friedlichem Wege stärken solle. Dieser Charakter werde hoffentlich der Vorlage auch eine
rößere Mehrheit sichern, als das Ansiedelungsgesetz erhalten Hans Vom praktischen Gesichtspunkte könne man vielleicht gegen die Theilung dieses oder jenes Kreises Einwendungen machen. Im Prinzip müsse man sich aber für die Vorlage erklären, denn es sei endlich Zeit, dem Vordringen des pol⸗ nischen Elements einen Riegel vorzuschieben.
„Der Abg. von Czarlinski äußerte: Die Vorlage trage einen durchaus gehässigen Charakter gegen die Polen. Wenn die Landräthe wirklich so überlastet seien, wie komme es dann, daß hier im Abgeordnetenhause eine so große Zahl derselben sitze? Was bezwecke denn der Minister mit seinen Vor⸗ würfen gegen die Polen? Das könne er (Redner) ihm ver⸗ sichern, daß sie weder von ihm, noch von der preußischen Re⸗ gierung die Wiederherstellung Polens erwarteten. Die Regierung wolle weiter nichts als abhängige Beamten; um dies zu erreichen, citire man das polnische Gespenst, in der Hoffnung, so die Vorlage durchzubringen. Wenn die Polen ihre Nationalität wahrten, so ehrten sie damit das Königswort Friedrich Wil⸗ helm's III. Wer seien denn die eigentlichen Agitatoren? Diejenigen, welche an diesem Königswort festhielten, oder Diejenigen, denen es einen Pfifferling werth sei? Er bitte das Haus, ein Gesetz zu verwerfen, welches in allen seinen Theilen gehässig gegen die Polen sei. 8 8 Hierauf erwiderte der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministe⸗ riums, Minister des Innern, von Puttkamer:
Meine Herren! Wir sind durch die Ausführungen des Herrn Vorredners mitten in dasjenige hineingekommen, was wir eine Polen⸗ debatte zu nennen pflegen. Ich werde mich lemühen, in der Er⸗ widerung, die ich mir zu geben erlauben werde, möglichst kurz zu sein und ein weiteres Eintreten in diese Debatte zu vermeiden; aber einiges muß ich doch dem Herrn Vorredner auf das, was er speziell meinen Ausführungen entgegengehalten hat, erwidern.
Wenn er meint, daß meine Auffassung von dem leider bestehenden Verhältniß zu unseren polnischen Mitbürgern sich nur dann recht⸗ fertigen ließe, wenn ich die Gabe besäße, in das Innere hineinzuschauen, da aus äußeren Manifestationen ein solcher Standpunkt nicht begründet werden könne, — so kann ich nicht leugnen, daß mich diese Aeußerung einigermaßen in Verwunderung gesetzt hat. Ich habe nur konstatirt, daß in diesem Hause bei jeder ähnlichen Debatte immer von Neuem von polnischer Seite ausdrücklich ausgesprochen worden ist: wir hegen die Hoffnung auf eine schönere Zukunft, und diese Zukunft ist eine solche, wie ich sie zu charakterisiren mir erlaubt habe. Also ich schaue keineswegs in das Innere hinein, sondern ich rekapitulire nur öffentlich abgegebene Erklärungen, und ich glaube, berechtigt zu sein, daraus meine Folgerungen zu ziehen.
Wenn der Herr Abg. v. Czarlinski ganz im Vorübergehen, aber doch nicht ohne bestimmte Absicht an die den polnischen Unterthanen gegebenen Verheißungen erinnert hat, welche von Sr. Majestät dem König in den sogenannten Verbriefungen, wie er sie nannte, niedergelegt sind, so muß ich ein für alle Mal wiederholen und betonen, was in dieser Beziehung so oft gesagt worden ist: ein jus
naesitum, wie es genannt worden ist, kann aus völkerrechtlichen
erträgen nur für die betheiligten Paciscenten hergeleitet werden; und wenn die polnischen Unterthanen Sr. Majestät des Königs von Preußen glauben, ein solches jus quaesitum aus den Uebernahme⸗ patenten und anderen Urkunden herleiten zu können, so muß immer wieder darauf aufmerksam gemacht werden: diese Verheißungen sind kein einseitiger Akt gewesen, sondern sie sind immer nur so zu verstehen, daß auch diejenigen Voraussetzungen, welche Se. Majestät der hochselige König Friedrich Wilhelm III. in dem Besitz ergreifenden Patent ausdrücklich ausgesprochen hat, erfüllt werden müssen, d. h. daß die Polen gute preußische Unterthanen zu werden und zu bleiben gesonnen seien. Ob sie diese Voraussetzungen erfüllt haben, darüber wird die Geschichte ja ihr Urtheil fällen; aber für mich, und ich glaube auch für die Majorität der preußischen Landes⸗ vertretung steht dies längst fest.
Ich komme nunmehr noch zu dem Punkt, der mich besonders veranlaßt hat, dem Hrn. Abg. v. Czarlinski einige Worte zu er⸗ widern. Er meinte, gerade die westpreußischen Verhältnisse wären von Seiten eines hochstehenden Beamten — ich weiß nicht, wen er hierbei gemeint hat — so geschildert worden, als wenn ein ganz friedliches Verhältniß zwischen den beiderseitigen Nationalitäten auch heute noch bestände, und daß es nur unberechtigte und gehässige Agitationen der Behörden wären, wenn dieses Verhältniß gestört würde. Meine Herren! Ich hlaube der Herr Abgeordnete hat mit dieser Behauptung den Beweis erbracht, daß ihm die Verhältnisse seiner Heimathprovinz doch nicht so geläufig sind, wie es der Fall sein sollte, um an dieser Stelle öffentlich mit solchen Behauptungen auftreten zu können. Gerade aus seinem Wahlkreis will ich Ihnen in dieser Beziehung ein Beispiel aus einem mir vorliegenden Aktenstücke anführen — ich würde das sonst nicht gethan haben, wenn ich nicht hierzu gezwungen würde.
Aber weil die Thatsachen, die ich sogleich anführen werde, in usammenhang mit dem ganzen politischen Zweck dieser Vorlage ste 8 alte ich mich für verpflichtet, diesel en mitzutheilen. Der Herr Ar⸗
1“ beklagte sich, daß die Thätigkeit der polnischen Elemente in einer Heimathprovinz so überlästig bewacht werde. Nun, mein⸗
Herren, das hat denn doch seine politischen und nationalen Gründe
wie folgender Vorgang beweist. In Kulm — ich denke, das wird dos
wohl der Wablkreis sein — (Rufe: Nein!) — also in der Nähe des Wall, kreises des Herrn Abgeordneten, besteht ein Damenverein von St. Vincen der sich mit allen möglichen Angelegenheiten und darunter auz mit sehr nützlichen, humanitären Bestrebungen befaßt. Unter anderem bemühen sich diese Damen auch im Wege eing
Volksbibliothek die Anschauungen, welche sie für national halten
innerhalb der Bevölkerung zu verbreiten. Diese Bibliother
aus der zahlreiche Bücher ausgeliehen werden, welche doch zweifellez darauf berechnet sind, dem erwähnten Zwecke zu dienen, enthält unter
Anderem ein Buch, das „Die neue Sibylle“ betitelt ist, alss
Prophezeiungen der polnischen Zukunft, untermengt mit mehr ode
minder lebhaften Ausdrücken der Unzufriedenheit mit den bisherigen
Zuständen, enthält. Dieses Buch ist von der Polizei ermittelt und
konfiszirt worden, und das Landgericht hat rechtskräftig auf Einziehum
des Buches und der sämmtlichen sich vorfindenden Exemplare erkannt
In diesem Buche finden Sie unter der Ueberschrift „Zukunftsträvme
eines patriotischen Polen“ ziemlich lebhafte Schilderungen des Ver⸗
hältnisses der Polen zu den sie schlecht behandelnden Deutschen, seien es Beamte, seien es Bürger. Die frappanten Stellen, welche so recht das friedliche Verhältniß dokumentiren, das der Hr. Abz von Czarlinski hervorhob und von dem er meinte, daß es gerade von seinen Landsleuten sorgfältig gepflegt würde, sind folgende: Auf
Seite 16 heißt es unter Anderem — es sind Damen, die das Buc
verbreitet haben —: 8
Polen wird auferstehen, dieser Augenblick wird für seine Unten⸗ drücker fürchterlich sein. Das Blut seiner Henker wird die Wasten der Weichsel dermaßen färben, daß sie wie ein blutiger Fluß i die Ostsee fließen wird, und die Leichen der Henker werden so zahl⸗ reich sein, daß sie als Fraß für die Raben der ganzen Welt aus⸗ reichen könnten. “
Auf Seite 18 heißt es: “
Ein großer Segen Gottes ist es, wenn sich ein geknechtetes Volk zur Vertheidigung aufrafft, wenn es Blut vergießt für ein freies Leben für sich und die zukünftigen Generationen.
An einer ferneren Stelle:
Es wird so lange kein Wohlergehen auf Erden geben, so lange der Russe und der Deutsche in Polen sein werden und daß wir zu den Waffen greifen, zu Mistgabeln, zu Dreschflegeln, zu Sensen, zu Picken und zu allem, womit man den Feind todtschlagen kann.
Und an anderer Stelle:
Zählt man unserer doch Millionen Volkes, das in Thränen zerfließt, mögen endlich di nertönen und die Sensen er⸗ klingen.
An anderer Stelle: 3
So lange wird der liebe Gott das polnische Volk nicht segnen, bevor wir nicht in heftiger Liebe zu unserem Lande entbrennen und die fremden und bedrückenden Leute mit Gewalt hinausjagen.
Ferner:
Jetzt haben lauter Deutsche alles eingenommen und besetzt; eime Unmasse Militär haben sie ins Land gebracht und unser polnisches Land muß fremdes Geschmeiß ernähren.
Meine Herren, wenn das am grünen Holz von Damen geschieht, was wird da am dürren Holze geschehen! Ich meine doch, daß der⸗ artige Vorkommnisse uns in der That die Verpflichtung auferlegen, einer Beregung, die diese und ähnliche Gefühlsäußerungen hervorruft, etwas nahe zu bleiben und dies namentlich auch mit der Thätigkeit unserer Behörden.
„Ich bin hiernach der Ansicht, daß der Hr. Abg. v. Czarlinsk
für sich und seine Stellung nichts weniger Gluͤckliches hätte vorbringen
können, als die Behauptung, daß in seiner Heimathprovinz alles fried⸗ lich und gut zugehen würde, wenn nur die schlechten Behörden nicht vorhanden wären, welche angeblich die Flammen des Hasses schüren.
Der Abg. Dr. Wehr (Deutsch⸗Krone) meinte: Mit der Inscenirung einer Polendebatte hätten die Polen dem Minister einen großen Dienst geleistet. Er bedauere sie, denn er stehe der Vorlage nach der wirthschaftlichen Seite sehr kritisch gegenüber. Doch glaube er, daß die Arbeit der Kommission in Bezug auf Westpreußen das Richtige treffe. Vor allzu großen Illusionen über diese Vorlage möge man sich hüten. Diese neue Organisation werde nicht un⸗ erhebliche Schwierigkeiten haben, und daher möchte er den Herrn Minister bitten, in diese neuen Kreise nicht junge, sondern alte erfahrene Landräthe, aber nicht aus dem Westen, zu schicken. So dankbar er der Regierung für diese Vorlage sei, so hätte er doch gewünscht, sie hätte erwogen, ob es nicht richtiger gewesen sein würde, die Provinz Posen zu theilen. Damit würde sie noch mehr in das Herz der polnischen Agita⸗ tion gestoßen haben.
Der Abg. Sperlich erklärte: Das Centrum werde in seiner überwiegenden Mehrheit sich dem Kommissionsbeschlusse insoweit anschließen, als ihm die beabsichtigte Theilung aus wirthschaftlichen und administrativen Gründen nothwendig er⸗ scheine. Dem Hauptzweck der Vorlage, die Germanisirung zu fördern, stehe das Centrum in seiner Gesammtheit durchaus ablehnend gegenüber. Es werde gegen das ganze Gesetz stimmen, wenn weitere Theilungen als diejenigen, welche es für nothwendig halte, beschlossen werden sollten.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte: Man könne den Polen keinen Vorwurf machen, daß sie die Frage politisch be⸗ handelt hätten. Er müsse im höchsten Maße die Aeußerung des Ministers beklagen: Fesecheruqhen der Könige seien keine Quellen des erworbenen Rechts. Wenn ein absoluter König Zaficerungen mache in einem Moment, wo keinerlei andere
usicherungen ständischer Körper vorhanden seien, so sei das ein Gesetz, und wer das bestreite, stoße einen kräftigen Stoß gegen das monarchische Prinzip. Die Grundsätze, die der Minister ausgesprochen habe, seien fast sozialdemokra⸗ tischer Art. Glaube der Minister denn, daß durch die Revo⸗ lution hier in Berlin die Rechte verwirkt gewesen seien, welche in der Königlichen Zusicherung gemacht worden seien? Gegen das Verbrechen der Revolution gebe es ein Strafgesetzbuch, die Grundrechte aber gingen damit nicht verloren. Das habe auch der frühere Abg. von Gerlach an seiner Seite bestätigt, ein Mann, an dessen vollblütiger preußischer Gesinnung Niemand zweifeln werde. Es komme ihm überhaupt so vor, als wenn dem Minister daran liege, mit dieser Vorlage seine Kompetenzen zu verschärfen. Man wolle durch neue Beamte und Gewaltmaßregeln Etwas erreichen, was nurmit Geduld und durch eine gesetzliche Re⸗ gierung erreicht werden könne. Man habe heute noch gar nicht berührt, daß es sich hier um eine Ausgabe von 300 000 ℳ handele. Bei Verschwendung sorge man eben nicht für das Morgen. Dazu sei ja der Reichstag da, der könne neue Steuern bewilligen. Dazu komme das stete Wachsen der Bureaukratie, wo solle das ein Ende nehmen? Das Buch, welches der Minister erwähnt habe, sei seinem Inhalt nach durchaus verwerflich. Wenn man aber den Damen daraus einen Vorwurf machen solle, so hätte der betreffende Beamte erst nach⸗ weisen müssen, daß die Frauen den Inhalt des Buches gekannt 5 ;jedenfalls würden sich die Polen und ihre Angehörigen sehr orgfältig in Acht nehmen müssen, daß man bei ihnen nicht
solche
verwendeten.
auf die Unterstützung der Polen angewiesen sei.
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister
des Innern, von Puttkamer, entgegnete: eine Herren! Wenn der Herr Vorredner in
seiner Ausführungen der Vermuthung Ausdruck gab, daß diese Vor⸗ lage wohl deshalb entstanden sei, weil ich meinerseits das Gefühl gehabt hätte, als ob ich bei dem großen Kriege gegen die Polen, wie er es nannte, nicht genug für mein Ressort bekommen hätte, so kann
Dinge finde. Der Feldzug gegen die Polen werde nicht Guten ausschlagen. In einem großen Weltkriege, der uns bevorstehe, würden auch die Polen einen großen Beruf haben, und man müsse wünschen, daß sie ihre Kräfte für uns Es sei ja nicht das erste Mal, daß Preußen
folgendermaßen:
von Preußen ꝛc.
— †
einem Tbheile
Standpunkt, den der Herr Abgeordnete Windthorst einzunehmen für gut hält, in der That als ein preußischer und in Preußen berechtigter anerkannt werden kann oder nicht.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König
Entbieten Unseren zum Posenschen Provinzial⸗Landtage ver⸗ sammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.
Als Wir Unsere getreuen Stände des Großherzogthums Posen zum ersten Male nach Unserer Thronbesteigung zusammenberiefen, legten Wir denselben die wichtigsten Angelegenheiten der Provinz mit vollem landesväterlichen Vertrauen zur Berathung vor. Wohlwollen haben Wir erkannt, daß der Landtag von dem Gefühl der Verpflichtung durchdrungen gewesen ist, mit Eifer und reger
Dieser Landtagsabschied lautet im 2 leiden können und
vorzunehmen.
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sei, daß dies
Regierung nicht,
Ich habe mich verpflichtet deutungen vorzubeugen, die an die geknüpft werden können, Ich will nur e wenn d Windthorst seinerseits meint, daß es sich um einen Krieg gegen
und der Integrität unseres Vaterlandes;
können, daß unter anderen Umständen und unter ganz veränderten Verhältnissen diese V 1 r Einschr im Interesse des Gesammtstaats und der Wohlfahrt der Nation er
Verheißungen nicht eine wesentliche Einschränfun
erleiden müssen. 8 gehalten, um den starken Miß⸗
Worte des Abg. Dr. Windthorst diese ausführliche Verlesung noch einmal wiederholen, daß, wenn der Abg.
unsere polnischen Landsleute handelt, dem in keiner Weise zuzustimmen durchaus unzutreffend ist. l die Abwehr von Bestrebungen, die nach unserer pflichtmäßigen Ueber
zeugung völlig unvereinbar sind mit den Interessen unserer Wohlfahrt
Es handelt sich lediglich um
ein Weiteres verl dies Sie gie
als daß anerkannt wird.
ich diese Aeußerung doch nur scherzhaft nehmen. Ich kann ihm ver⸗ sichern: ich habe ein so voll gerüttelt und geschüttelt Maß von Ge⸗ schäften, daß ich weder in der Kompetenz noch quantitativ eine Er⸗ weiterung desselben in irgend einer Weise anstrebe. Im Gegentheil, meine Herren, wenn der Herr Vorredner mir ein probates Mittel angeben könnte, durch welches ich meine Geschäfte etwas erleichtern könnte, so würde ich ihm sehr dankbar sein. b Ich habe nur das Wort genommen, um mit aller Entschiedenheit gegen den Standpunkt Verwahrung einzulegen, welchen der Herr Vorredner heute und zwar nicht zum ersten Male mit gutem Bedacht in Bezug auf die Tragweite und verpflichtende Kraft der von ihm mehrfach angeführten Königlichen Proklamation und Ver⸗ heißungen zu entwickeln für gut befunden hat. „Es ist richtig, meine Herren, daß Se. Majestät, König Friedrich Wil⸗ helm III. bei der Besitzergreifung der Provinz Posen in dem Besitz⸗ ergreifungspatente eine Ansprache an die Bewohner des Großherzog⸗ thums erlassen hat, in welcher er ihnen Schutz ihrer Religion und ihrer Sprache und ibrer althergebrachten Einrichtungen versprochen hat. Schon dieses Dokument enthält am Schluß einen, wie mir scheint, unzweideutigen Vorbehalt im Gegensatz zu dem jus quaesitum, welches der Hr. Abg. Windthorst aus demselben herausliest. Es ist mit sehr bedeutsamen und durch die Ereignisse der folgenden Jahre gerecht⸗ fertigten Hinweisen auf die zukünftigen Zustände: 1 Es ist Mein ernstlicher Wille, daß das Vergangene einer völligen
Vergessenheit übergeben werde. Meine ausschließliche Sorgfalt ge⸗ hört der Zukunft. In ihr hoffe Ich die Mittel zu finden, das über seine Kräfte angestrengte tief erschöpfte Land noch einmal auf den Weg zu seinem Wohlstande zurückzuführen. 1 4 Wichtige Erfahrungen haben Euch gereift. Ich hoffe auf Eure Anerkenntniß rechnen zu dürfen. Nun, meine Herren, ich erlaube mir die Frage zu stellen: Wie haben diejenigen Elemente der polnischen Bevölkerung, die ich mir in meinem ersten Vortrage zu kennzeichnen erlaubte, wie haben iese Elemente die Voraussetzungen und Hoffnungen erfüllt, die Seine Majestät am Schlusse der Proklamation ausgesprochen hat? Ich
denke, die auf die Besitzergreifung folgenden Jahrzehnte haben es
unwiderleglich bewiesen, daß ein großer Theil jener Bevölkerung nicht gesonnen war, die Hoffnungen und Voraussetzungen Sr. Majestät zu erfüllen. Ich muß Ihnen hier ein Dokument vorlesen, welches Sie alle kennen sollten, da es als Beilage zu dem Berichte über die Kolonisationsvorlage dem hoben Hause mitgetheilt worden ist, den Landtagsabschied vom 6. August 1841, in dem doch auch ein absoluter Monarch seiner Auffassung darüber Ausdruck gegeben hat, wie sich die Einwohner des Großherzogthums Posen zu ihm und seiner Regierung auf dem Boden des nationalen Verhältnisses ge⸗ stellt haben. Friedrich Wilhelm IV. war gewiß ein Monarch, der die lebhaftesten Sympathien für alle nationalen Bestrebungen hatte und welcher gewiß nicht gesonnen war, das Wort seines erlauchten Vaters nicht zu erfüllen. Aber wie hat Se. hochselige Majestät König Friedrich Wilhelm IV. diese Bestrebungen selbst be⸗ und ver⸗ urtheilt, von denen hier die Rede gewesen ist? Der Landtagsabschied ist erlassen auf eine Adresse im Hinblick auf gewisse Vorgänge in der Provinz Posen, welche an Agitationen und Versuchen ganz dasselbe darstellen, was jetzt versucht wird. Der Landtag hatte die Kühnbeit gehabt, Se. Majestät den König Friedrich Wilhelm IV. an seine angebliche Verpflichtung zu erinnern und was wurde ihm zur Antwort? Ich werde Ihnen diesen Landtagsabschied in extenso vorlesen, damit
Thätigkeit für das Wohl der Provinz und des Landes zu wirken. Zahl und Umfang seiner Arbeiten bürgen dafür. Unsere Zufrieden⸗ heit mit dieser rühmlichen Thätigkeit würde noch vollkommener und ungetrübter sein, wenn nicht ein bedeutender Theil der Versamm⸗ lung sich zu Aeußerungen und Anträgen hätte fortreißen lassen, die, mit Verkennung der allein richtigen Stellung der Provinz, aus der Vorstellung und Tendenz einer politisch⸗nationalen Sonderung des Großherzogthums von dem Deutschen Kern der Monarchie bervor⸗ gegangen, Uns die Pflicht auflegen, einer solchen mit dem Wohl des Landes und Unserer Polnischen Unterthanen unvereinbaren Vor⸗ stellung und allen Täuschungen, welche sich daran knüpfen, mit landes⸗ väterlichem Ernst entgegenzutreten. .
In Uebereinstimmung mit dem Inhalte der Wiener Trak⸗ tate hat das Besitznahme⸗Patent und der Zuruf Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät vom 15. Mai 1815 die Einwohner der Provinz Posen der Monarchie einverleib und damit den Charakter einer vollständigen, untrennbaren, alle Verhältnisse durchdringenden Vereinigung ausgesprochen. Das Großherzogthum Posen ist eine Provinz Unseres Reiches in dem⸗ selben Sinne, in derselben unbedingten Gemeinschaft, wie alle übrigen Provinzen, welche Unserem Szepter unterworfen sind.
Mit dieser Stellung des Großherzogthums Posen ist die Stellung der verschiedenen Nationalitäten, die es in sich schließt, ist der Gang ihrer ferneren Entwickelung unverrückbar vorgezeichnet. Der polnischen Nationalität ist durch die Wiener Traktate und durch den Zuruf vom 15. Mai 1815 Berücksichtigung und Schutz
verheißen.
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(Also! Hört! Hört! bei den Polen.)
Hören Sie nur, was weiter kommt. G euu““
Die rühmliche Liebe jedes edlen Volkes zu seiner Sprache,
einer Sitte, seinen geschichtlichen Erinnerungen auch in den Polen zu achten und zu schützen, war der Vorsatz der Vollzieher des Wiener Traktats, und auch unter Unserer Regierung soll ihr Wür⸗
digung und Schutz zu Theil werden. Unsere
dafür Zeugniß gegeben. Aber wie jede Gabe an die
nicht lösen.
Provinz Posen die Richtung seiner ferneren Entwickelung, die feste Schranke seiner Manifestation zu erkennen.
Staates, dem sie gemeinsam und für immer angehören, in dem Namen: Preußen. “ Nun, meine Herren, erlaube ich mir die Frage, ob die Ab⸗ geordneten der polnischen Fraktion es vor Gott und ihrem Gewissen verantworten können zu behaupten, daß sie dem Gedankengang, der in diesen erhabenen Worten ausgesprochen ist, immer willigen und willige Folge geleistet haben. 8 Wer das behauptet, der spricht bewußt oder unbewußt Gegentheil der Wahrheit aus.
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will, daß aus den einseitig unter wohlwollenden
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seiner Unterthanen jura quaesita in dem Sinne hergeleit
es noch einmal zum öffentlichen Bewußtsein kommt, ob derjenige
jenigen Maßregeln zu bilden, welche wir zur Bekämpfun
duldet habe, daß ein solches Buch in die Welt geschickt würde,
ausdrücklichen Ver⸗ heißungen, wie die Anordnungen, welche ihnen gefolgt sind, haben 3 Bedingung geknüpft ist, daß sie nicht mißbraucht werde, so können auch Wir ÜUnsere Verheißung und Unsere Absichten von dieser Bedingung In der untrennbaren “ mit “ I
ie hat das Nationalgefühl der polnischen Unterthanen Unserer ntrums, eutschfrei Frchie hat den Natiena gefübe der und der Polen genehmigt, ebenso die der Kreise Birnbaum Die Verschiedenheit der Abstammung, der Gegensatz der Namen Polen und Deutsche findet seinen Vereinigungspunkt in dem Namen der einen Monarchie, des
Gehorsam
Ich bin deshalb der Meinung, daß es durchaus unrichtig ist, wenn der Hr. Abg Dr. Windthorst dieser Manifestation gegenüber noch heute an der Behauptung festhalten Voraussetzungen er- 5 48 2 F.4I öee.—ꝗb lassenen Verheißungen eines absoluten Monarchen an einen Theil
der festen Zuversicht hin, daß auch dieser Vorlage, welche lich darauf berechnet ist — ich wiederhole es
1PP
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staatsgefährlichen Bestrebungen in den verschiedenen Sessionen und im vollen Einverständniß mit der Volksvertretung zu ergreifen für nöthig erachtet haben, — daß auch dieser 8 Gesammtumfange, jedenfalls aber in dem Umfarnge, wie — mission vorgeschlagen hat, Ihre Zustimmung nicht versagt werden wird
möglich in ihrem die Kom⸗
2 1 1nb Vorlage, wenn
8
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Der Abg. von Czarlinski sprach seine Befriedigung darüber
aus, daß der Minister diese Königliche Verheißung wieder vorgelesen habe. 1 9 polni stets gemißbilligt, außerdem gebe es dagegen Staatsanwalte Was da — „ . 1 — — 8 — 8 „ . der Volksbibliotheksgesellschaft nur sagen: es könne ja vor
Ausschreitungen habe man polnischerseits das erwähnte Buch anbetreffe, so könne er als Mitglied
kommen, daß nicht jedes Buch so geschrieben werde, wie es zu wünschen sei. Aber es sei doch auffallend, daß die Polizei welcher ein Verzeichniß der Bücher übergeben worden sei, ge⸗
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dafür seien die Polen nicht verantwortlich. Das Buch sei von der Presse verurtheilt und sofort vernichtet worden. 8 Der Abg. Windthorst meinte: Wenn der Minister wissen wolle, wie er seine Geschäfte vermindern könne, so gebe er ihm als erstes Rezept die Zurückziehung dieses Gesetzes an
sodann möge er das Schreibwesen vermindern, dann werde er viele Räthe entbehren können und weniger zu thun haben.
— Die Garantien der preußischen Könige beständen nach wie vor. Der Erlaß Friedrich Wilhelm's IV. habe nicht mit einem Worte etwas von den Verheißungen zurückgenommen. Posen sei ein integrirender Theil Preußens und müsse ebenso behandelt werden, wie andere Theile der Monarchie. Er empfehle nochmals das frühere Gutachten des Abg. von Gerlach, der hierin ebenso gedacht habe, wie er.
Die Debatte wurde hierauf geschlossen.
Die Theilung der Kreise Adelnau und Ostrowo wurde gegen die Stimmen des Centrums, der Deutschfreisinnigen und Fraustadt. 1
Bei dem Theilungsvorschlage für den Kreis Gostyn wurde nach dem Antrage des Abg. Grafen Hue de Grais eine Aende⸗
rung dahin getroffen, daß der Ort Brzesnica von dem Kreise
Gostyn getrennt und der werden solle. 8 “ Bei dem neu organisirten Kreise Jarotschin beantragte der Abg. Kennemann, von dem Polizeidistrikt Kotlin die Orte Fabianowo, Sucharzewo, Orpiczewo und Kurcew abzutrennen. Der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. von Bitter erklärte sich mit dieser Aenderung einver standen. Dos Das 8 1 Aenderung und die Schluß 4 ½ Uhr.
8 *
Ort Jawory mit demselben vereinigt
Haus vertagte hierauf die Abstimmung über die weitere Berathung der Vorlage. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.
Steckbriefe and Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
C
„
Oeffentlicher Anzeiger.
10. Familien⸗Nachrichten. —
1) Steckbriefe
—
[7604]
Der Bauchredner Wilhelm Seiler aus Frönden⸗
; eh.Ie .Fnch rc eb.g lirung der Verkaufs⸗Bedingungen am
Mittwoch, den 13. Juli 1887,
endlicher Regu⸗ beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 30. Juni 1887,
und Untersuchungs⸗Sachen.
7502 Steckbrief. 8 1 1 22 den unten beschriebenen Dienstknecht Joseph Müller ohne Domizil, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls ver⸗ hängt. Müller ist unter anderen verdächtig, auch eine silberne Cylinderuhr mit der Nr. 2766 gestohlen zu haben. 8 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗Gefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzuliefern. 1 8 1 Potsdam, den 5. Mai 1887. 8 Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. 8 Beschreibung: Alter einige 30 Jahre, Statur mittel, untersetzt, 2 . Schnurrbart. Kleidung: Trägt eine graue oder braungrüne Joppe und eine gute, blaue Deckel mütze.
7500 Steckbriefs⸗Erneuerung. — 90¹ gegen den Landwirth Friedrich Wilhelm Adolf Storbeck, geboren am 11. September 1842 zu Arneburg, wegen Betruges und wiederholter Unterschlagung unter dem 9. Dezember 1887 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. 1
Berlin, den 3. Mai 1887.
. Staatsanwaltschaft
ei dem Königlichen Landgerichte I.
hinter dem früheren Posthülfsboten Wilhelm August Ladenthien von der Königlichen Staats⸗ anwaltschaft erlassene Steckbrief ist erledigt. Elbing, den 6. Mai 18877.. Der Untersuchungs⸗Richter.
[7603] 8 Der Restaurateur Fritz Wessels aus Hannover ist durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Hannover vom 3. Februar 1887 wegen Uebertretung der Polizei⸗Verordnung vom 10. Oktober 1872 und des §. 365 des Str.⸗G.⸗B. zu einer I von 10 ℳ eventuell 2 Tagen aft verurtheilt. 1 8 Um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten E. 23/87 wird Eefer April 1887 annover, den 27. April 1887. 5 Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIb.
—
Schmidt.
Haare hellblond, Bart: etwas
berg, 46 Jahre alt, zu Köln geboren, dessen Aufent⸗ halt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, am 8. Februar 1886 außerhalb seines Wohn⸗ orts und zwar in Northeim ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung daselbst und ohne vor⸗ gängige Bestellung als Bauchredner Vorstellungen, bei welchen ein höheres Kunstinteresse nicht obwaltete, gegeben zu haben, ohne im Besitze eines Wander⸗ gewerbescheins zu sein,
Uebertretung gegen §§. 1 17 26 des Preuf
Gesetzes, vom 3. Juli 1876, betr. Besteuerung
es Gewerbebetriebes im Umherziehen wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf
Donnerstag, den 14. Juli 1887, Vormittags 10 Uhr, 1 vor das Königliche Schöffengericht zu Nordheim zur auptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. “ Northeim, den 4. Mai 1887. Meseberg, Aktuar,
c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III.
[6115] Beschluß. 1 Es ist die Beschlagnahme des Vermögens des an⸗ zeiglich nach Amerika ausgewanderten Rudolf Emil Stamer, zuletzt in Gr. Rohdau aufhaltsam, welcher angeklagt ist, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben, gemäß §. 140. Str.⸗Ges.⸗Buch beschlossen worden. 1 Elbing, den 20. Februar 1887. Königliches Landgericht, Strafkammer. Harder. Hessner. Feichtmeye Ausgefertigt: Elbing, den 20. April 1887. (L. S.) gez. Suckau, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
7505]
— Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Kaufmann Lickefett zu Pampow gehörigen Häuslerei Nr. 28 daselbst mit Zubehör Termine
reußischen
Vormittags 11 Uhr, zum Ueberbot am Miittwoch, den 3. August 1887, Vormittags 11 Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Mittwoch, den 13. Juli 1887, Vormittags 10 ½ Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichts Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 29. Juni an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Gerichtsvollzieher Gieseler zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Schwerin, den 3. Mai 1887.
aal) des hiesigen
Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber (L. S.) F. Meyer, A.⸗G.⸗Secr. [1602] 5 1 Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse des West⸗ Sternberger Kreises zu Drossen, Nr. 2664 über 1200 ℳ, ausgefertigt für den Häusler Wilhelm Kupsch zu Mauskow ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Kupsch zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert spätestens im Aufgebotstermine, den 20. September 1887, Vormittags 11 Uhr,
bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗
melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung desselben erfolgen wird
Drossen, den 30. März 1887. Königliches Amtsgericht
7540] Aufgebot. G
— Der Papiermühlenbesitzer A. Geipel in Wichmar
bei Kamburg (Saale) hat das Aufgebot
1) eines von der Firma Hermann & Breiding in Kassel auf den Kartonagefabrikanten Herm. Voigt in Apolda gezogenen, an die Ordre des Antragstellers vom 15. Juli 1887 in Apolda zahlbaren Wechsels über 250 ℳ, 1““ eines von der 8 Hermann & Breiding in Kassel auf den Kartonagefabrikanten C. Münzel in Apolda gezogenen, an die Ordre des Antrag⸗ stellers am 22. Juli 1887 in Apolda zahlbaren Wechsels über 95 ℳ 8
8
Vormittags 9 Uhr, 8 vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Apolda, den 4. Mai 1887. Das Großherzoglich Sächsische Amtsgericht. III. gez. Dr. Linsenbarth.
(L. S.) Beglaubigt: Stöckel. [3747] 8
Die Firma H. Lutteroth & Cie. (richtiger Lutte roth &. Cie.), Hamburg, hat das Aufgebot eines angeblich am 20. Juli 1886 über 1000 ℳ von der hiesigen Kommanditgesellschaft Phosphatfabrik Hoyer mann auf Fredrickson Mayer in Göteborg gezogenen, von diesem angenommenen und am 1. Februar 1887 beim Trassenten zahlbaren Wechsels, welcher durch Indossement der norddeutschen Jutespinnerei zu Schiff beck auf sie übergegangen sein soll, beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, in dem vor iesigem Gerichte auf . 8 188 18. Januar 1888, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Nienburg, 16. April 1887.
Königliches Amtsgericht. I.
17543] Aufgebot.
Auf Antrag des Präsidenten des Königlichen Ober⸗ Landesgerichts zu Posen werden alle Diejenigen, welche an die Amtskaution des ehemaligen, bei dem Königlichen Amtsgericht zu Lobsens thätig gewesenen Gerichtsvollziehers Güntzel, bestehend in den Schuld⸗ verschreibungen der Königlich Hrenf he 4 % kon⸗- solidirten Staats⸗Anleihe Litt. E. Nr. 81 839 über 300 ℳ nebst Anweisung, Litt. E. Nr. 724 630 über 300 ℳ nebst den Zinsscheinen pro 2. Januar 1889 ff. und der Anweisung, aus der früheren Amtsverwaltung desselben Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem hierzu auf
den 14. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anstehenden Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren An- sprüchen an die Kaution werden ausgeschlossen und an die Person des ꝛc. Güntzel werden verwiesen werden. 1
Lobsens, den 6. Mai 1887.
“
Königliches Amtsgericht.