erfälschung, und er wolle keine Vertröstungen auf die Fu⸗ kunft, sondern sofort Garantie für ein Nahrungsmittelgesetz, welches den Fusel unmöglich mache. Wer die Verwüstung und Zerrüttung im Familienleben, die Degeneration der Rasse durch den Fusel betrachte, werde zugeben müssen, daß dem entgegengetreten werden müsse. Das englische Steuersystem habe keine Rücksicht auf die Landwirthschaft genommen, und die landwirthschaftlichen Brennereien seien vom Boden ver⸗ schwunden; ohne Reform würde Deutschland auch bald dahin kommen. Darum müsse man das deutsche System beibehalten, welches dahin strebe, die Brenne⸗ reien als landwirthschaftliche Nebengewerbe zu behan⸗ deln. Hierin liege der Kernpunkt. Freilich kommen der Süden und Westen schlecht weg, weil sie an dem niedrigen Satze zu wenig betheiligt seien, und die National⸗ liberalen wollten doch eine Ausgleichung herbeiführen. Doch hoffe er, daß das Haus sich allseitig verständigen werde, und 1“ um so mehr, als es sich hier gar nicht um große Finanz⸗ ragen, sondern nur um eine Ausgleichung handele. Er sei der Meinung, daß durch die Vorlage der von der Brannt⸗ weinbrennerei ausgeschlossene Theil Deutschlands wieder zum landwirthschaftlichen Brennereibetriebe gelangen werde. Habe man die Sicherheit, daß diese Brennereien ein mäßiges Quantum brennen würden, dann könnten sie wieder ins Leben treten. Ein großer Theil der landwirthschaftlichen Brennereien habe vollständig die Vortheile des Großbetriebes, sie könnten vollständig den Charakter des Großbetriebes annehmen, und man habe keine Veranlassung, sie anders, als gewerb⸗ liche Brennereien zu behandeln. Man werde daher Korrek⸗ turen suchen müssen, und die werde man vielleicht darin finden, daß man nach oben eine Progression eintreten, oder den Unterschied zwischen gewerblichen und landwirthschaftlichen Brennereien ganz fallen lasse. Es müsse dafür gesorgt werden, daß der Großbetrieb den Kleinbetrieb nicht verschlinge. Entschließungen über die Höhe der Differenz behalte sich seine Partei vor; daß der bayerische Finanz⸗Minister gegenüber den Branntweinbrennern in den östlichen Provinzen sich die Frage vorlege: wo bleiben unsere landwirthschaftlichen Brenner? finde er ganz natürlich. Er müsse zugeben, daß der Standpunkt des bayerischen Finanz⸗Ministers ganz berechtigt sei. Aber er erinnere an die Verhältnisse des veccereing; seien nicht dort die größten Ungleichheiten in den räcipualbeiträgen der einzelnen Staaten gewesen, wegen welcher beständiger Streit bestanden habe? Und doch, sei nicht der P lbetein der größte Segen für Deutschland gewesen? Er könne hier keine logischen Schlüsse ziehen, wo die historischen Thatsachen so deutlich sprächen. Aber man habe nun heute wieder die Aeußerungen gehört nach der bekannten Melodie: wenn ich nicht alles bekommen kann, so nehme ich gar nichts. Diesen Standpunkt theile er nicht. Sehe man ab von den Vor⸗ theilen, welche sonst die Vorlage bringe, so sei doch nicht hoch genug anzuschlagen, daß die Zollgrenze innerhalb des Reiches eseitigt werde. Er sei der Meinung, wenn Württemberg, Bayern und Baden einträten, so seien sie durchaus willkommen und sie sollten auch alle Rechte mit, genießen. Es handele sich hier nicht um die Branntwein⸗ und Brennereifrage, sondern es handele sich um eine Kartoffelfrage, und diese sei unter den heutigen landwirthschaftlichen Verhältnissen eine Kulturfrage. Man müsse die Brennerei für die Landwirthschaft erhalten; diese Industrie sei für die Landwirthschaft nöthig. Man werde „es sonst erleben, daß man keinen Dung, keine Hackfrüchte u. s. w. mehr habe; ja, man werde noch dahin kommen, daß der Boden die Grenze überschreite wo er noch rentabel sein könne. Das sei seine Meinung und von der könne er nicht abgehen. In Süddeutschland sei es nicht anders, als in Norddeutschland. Wenn man die In⸗ teressen auch der Brenner nicht schützte und wahrnähme, würde man die Mißerfolge bald sehen. Wenn es gelänge, die Branntweinpest zurückzudrängen, Nord⸗ und Süddeutschland auch in dieser Frage zu einigen, dann würde man wirklich ein großes Werk gethan haben. Wenn seine Wähler seine Ansicht nicht theilten, nun, er handle nach seinem besten Wissen und Gewissen; er habe vor den Wahlen erklärt, daß neue Mittel nöthig seien, die nur aus dem Branntwein genommen werden könnten; nähmen seinel Wähler ihm das Mandat ab, für ihn persönlich wäre es eine Wohlthat. Mit der Entwickelung eines Stagates wüchsen auch die Ausgaben, und es sei leicht, die⸗ selben zu verweigern, aber schwer, die Verantwortung dafür zu tragen. Wer die Gemeinden und mit ihnen den ganzen Staat stützen wolle, müsse auch die nöthigen Einnahmen be⸗ willigen; man werde allerdings auch darauf sehen müssen, daß das große Vermögen mehr heran⸗ gezogen werde. Man solle ja sparsam sein, aber nicht in der Art, daß man sage: Der reiche Mann brauche den Staat allein, ihm gewähre der Staat allein Genüsse, ohne daß er zu den Lasten beitrage. Gelegenheit zur Steuerreform werde sich schon finden, wenn die Zuwendungen in den Einzelstaaten dort eine weitere Steuerreform möglich machten; dann werde zu prüfen sein, wie die reicheren Einwohner stärker heran zu ziehen seien bei einer Reform der direkten Steuern, damit auch dem armen Manne Gelegenheit gegeben werde, Theil zu nehmen an den Genüssen, die jetzt der reiche Mann allein habe. Der Abg. Szmula erklärte, er spreche nur in seinem eigenen Namen, nicht im Namen des Centrums. Es handle sich bei der Vorlage um drei Ziele: der Staatsregierung die nöthigen Mittel zu gewähren, dem Brennereigewerbe zu helfen und dem übermäßigen Branntweinkonsum zu steuern. Er wolle vor Allem hier die Interessen der Brennereibesitzer betrachten. Die Preise des Branntweins seien unter dem Druck der Konkurrenz so enorm heruntergegangen, daß nun an einen weiteren Konkurrenzkampf nicht zu denken sei. Zu ihrem Vergnügen hätten die Brenner freilich nicht so viel Kartoffeln gebaut und verarbeitet, es seien die schlechten Getreidepreise gewesen, welche die Landwirthe genöthigt hätten sich auf den Kartoffelbau zu legen; daß die Verhältnisse auch hier bald ebenso liegen wuürden, habe damals Niemand vor⸗ aussehen können. Redner suchte dann unter großer Unruhe des Hauses das Mißliche der jetzigen Exportverhältnisse nach dem Süden und namentlich nach Frankreich und Spanien darzulegen. Der Meinung des Abg. Richter, daß sich nach drei Jahren viele drängen würden, um an der Tafel Theil zu nehmen, sei er nicht. er unter den obwaltenden Verhältnissen nicht gezwungen sei, eine Brennerei aufthun zu müssen, der werde unter diesem Gesetz ganz gewiß keine Brennerei etabliren. Aber eine andere Gefahr sei die, daß alle technischen Vervollkommnungen von den Großbrennereien gemacht würden und die landwirthschaftlichen Brennereien den Gewinn einheimsen würden. Das Verhältniß des Händlers gegenüber den Brennereien sei von dem Abg. Richter ganz
abgesetzt.
Brenner, der seine Vorräthe nicht lange lagern lassen könne, die Waare für jeden Preis dem Händler losschlagen müsse, das werde sich auch in Zukunft nicht ändern. Pefonders be⸗ denklich scheine die Preisvertheuerung des Branntweins für den kleinen Mann. Bedenke man beispielsweise die Ver⸗ hältnisse in Schlesien. Dort gebe vielleicht der Arbeiter im Winter täglich 10 S für Schnaps aus; in Zukunft koste ihn dieser Trunk 25 ₰. Das finde er nicht gerechtfertigt. Er würde sehr gern den Branntwein aus der Welt schaffen, aber ein Surrogat müßte man haben.
Ein Vertagungsantrag des Abg. Rickert wurde abgelehnt und der Schluß der Debatte angenommen. Die Vorlage ging an eine Kommission von 20 Mitgliedern. 1 uInn 5 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Donnerstag
— In der gestrigen (52.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten beschloß bei der Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Theilung von Kreisen in den Provinzen Posen und West⸗ preußen, das Haus in Bezug auf die westpreußischen Kreise ohne Debatte die Theilung des Landkreises Danzig in die Kreise Danziger Höhe und Danziger Niederung und die Bildung des Kreises Dirschau nach den Beschlüssen zweiter Lesung. Die Theilung des Kreises Neustadt in die Kreise Neustadt und Putzig, welche in zweiter Lesung abgelehnt war, wurde mit 145 gegen 144 Stimmen nach der Regierungsvorlage angenommen. Die Bildung des Kreises Briesen wurde nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.
In der Gesammtabstimmung wurde schließlich die Vorlage mit den in der dritten Lesung genehmigten Aenderungen endgültig angenommen.
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung, der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Fürsorge für Beamte in Folge von Betriebsunfällen, wurde ohne Debatte in dritter Lesung angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 17. März 1839, betreffend den Verkehr auf den Kunststraßen, und der Kabinetsordre vom 12. April 1840, betreffend die Modifikation des §. 1 der Verordnung vom 17. März 1839 wegen des Ver⸗ kehrs auf den Kunststraßen.
Die §§. 1—3 wurden ohne Debatte genehmigt. 868884 hatte der Abg. von Gramatzki den Antrag ge⸗ stellt, vor dem Worte „Kippwagen“ die Worte „für solche“ einzuschalten.
Sg Antrag wurde angenommen, ebenso debattelos die
§. 13 wurde, nachdem der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Frhr. von Zedlitz üfhs 1 Feherne für die Wiederherstellung desselben in der Fassung der Re⸗ gierungsvorlage eingetreten war, auf Antrag des Abg. von Rauchhaupt entgegen den Beschlüssen der zweiten Lesung in der Fassung der Regierung wiederhergestellt.
Der Rest dieser Vorlage wurde ohne weitere Debatte ge⸗ nehmigt und ebenso das ganze Gesetz.
Der Entwurf einer Landgüter⸗Ordnung für den Regierungsbezirk Kassel, mit Ausnahme des Krei⸗ ses Rinteln wurde vom Hause ohne weitere Debatte in dritter Berathung unverändert und endgültig genehmigt.
Den nächsten Punkt der Tagesordnung bildete das Ver⸗ zeichniß solcher Petitionen, welche von Kommis⸗ sionen zur Erörterung im Plenum nicht für ge⸗ eignet erachtet sind. e.
Dasselbe wurde durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.
Auf Vorschlag des Präsidenten von Koeller wurde der letzte Punkt der Tagesordnung, Berathung der Petition von Ober⸗Realschul⸗Direktoren, betreffend die Zulassung der Ober⸗Realschul⸗Abiturienten zu den Staatsprüfungen im Baufach, von derselben
Schluß 2 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 12 Uhr.
8 C11.“ 1ö „Archiv. rster Theil. Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung. Deuts Reich; Verordnung, betreffend die Einfuhr Se SheAentsches den bei der internationalen Reblauskonvention nicht betheiligten Staaten. — Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstandsakten an Beamte der Deutschen Schutzgebiete. — Retourwaarenverkehr mit ausländischen, im Inlande veredelten Waaren. — Aenderung in dem Stand der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen. — Deutsches Reich und Oesterreich⸗Ungarn: Erklärung, betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahn⸗Fahrtbetriebsmitteln. — Deutsches Reich und Großbritannien: Abtretung der Ambasbai an Deutschland. — Deutsches Reich und Serbien: Uebereinkunft zwischen beiden Ländern, betreffend den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle. — Deutsches Reich und Frankreich: Protokoll über die Arbeiten der Deutsch⸗Franzoͤsischen gemischten Grenzkom⸗ mission an der Sklavenküste. Frankreich: Kontrolirung der Gold⸗ und Silberwaaren. — Zulassung von medizinischen Pastillen zur Abschreibung auf zeitweilig zollfrei eingeführten Rohzucker. — E’“ von wollenen Strumpfwaaren mit engen Maschen. — erkehr mit Kunstbutter. — Erhöhung der Zölle auf Getreide (Weizen, Hafer und Mehl). — Verbot der Einfuhr von ausländischem Zucker nach Martinique, Mayotte und Nossi⸗Bé. — Erhöhung der Viehzölle. — Größe der Postpackete mit Werthangabe. — Verbot der Einfuhr von ausländischem Zucker nach Guadeloupe. — Frankreich und Dominikanische Republik: Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsvertrag zwischen beiden Ländern vom 9. September 1882, nebst Zusatzakte vom 5. Juni 1886. — Frankreich und Griechenland: Außer⸗ krafttreten der provisorischen Handelskonvention zwischen beiden Län⸗ dern. — Frankreich und Rumänien: Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern. — Belgien: Biersteuerreform. — Venezuela: Zolltarif⸗ entscheidungen. — Zollsätze für Kinderspielzeug, sowie für Strick⸗ und Häkelnadeln. — Costa Rica: Aufhebung der Crms gung des Ein⸗ gangszolls für die nach San José bestimmten, über Limon eingeführ⸗ ten Waaren. — Italien: Zollbehandlung verschiedener Gegenstände. — Kontrolirung der Gold⸗ und Silberwaaren. — Provisorische Zolltarif⸗ änderungen. — Marokko: Aufhebung des Taback⸗Monopols und Ver⸗ bot der Einfuhr von Taback, Opium und sonstigen narkotischen Stoffen. — Rußland: Durchfuhr von Waarensendungen nach Persien. — Zollbehandlung verschiedener Waaren. — Zollbehandlung von zerlegt eingehenden Holzschränken. — Zollbehandlung von Uhren in Gehäusen von einfacher Tischlerarbeit. Einfuhr von Preßhefe. — Amtliche Kundgebung des Finanz⸗Ministeriums, betreffend die Ein⸗ führung des Tabackmonopols. — Türkei: Verbot der Einfuhr von Jagdwaffen in die Provinz Aleppo. — Oesterreich⸗Ungarn: Zoll⸗ behandlung von Flußsäure und Feuerlöschgranaten in Umschließungen von Kautschuk, Guttapercha ꝛc. Abänderung der Bestimmungen betreffend den Detailverkauf der Celluloidgegenstände, die Auf⸗ bewahrung von Celluloid und Celluloidartikeln und den Transport
Maiheft. Inhalt:
falsch geschildert. Die Dinge lägen heute so, daß der
konvention zwischen beiden Ländern. — Spanien: Zollbehan verschiedener Sehaftinde — Ermäßigung des Ausfuhrzollez Zucker für die Philippinen. — Ursprungszeugnisse für den Ha mit Spanien. — Spanien und Columnbien: Vertrag zwischen Ländern, betreffend den Schutz des geistigen Eigenthums. — Spanien Vereinigte Staaten von Amerika: Verlängerung der Geltungsdauer zwischen beiden Ländern bezüglich der Handelsverhältnisse zwischen Spanischen Antillen und den Vereinigten Staaten von Amerikz geschlossenen vorläufigen Uebereinkommens. — Großbritannien: bestimmungen für Helgoland. — Verbot der Einfuhr von frez Münzen, mit Ausnahme von Gold⸗ und Silbermünzen. — 98 für die direkte Einfuhr von Taback. — Aenderungen in der Einf liste. Nicaragua: Ermäßigung der Einfuhrzölle. Schr Bundesgesetz, betreffend Zusätze zum Bundesgesetz vom 23. Deze 1880 über Kontrolirung und Garantie des Feingehalts der Gold⸗ Silberwaaren. — Bundesrathsbeschluß, betreffend die Kontroli der nach Deutschland bestimmten goldenen und silbernen Uhrgeht Lae Zollfreiheit für Schienen, welche zur ersten Anlage einer; Bunde konzessionirten Eisenbahnlinie bestimmt sind. — Zolla für die Einfuhr von Vieh. Ohmgeld auf denatun Branntwein. — Tarifentscheidungen des eidgenössischen Zollde; ments im Monat März 1887. Niederlande: Bestimmm über. den Schutz der Fabrik⸗ und Handelsmarken in Niederländ ö Zin 88 Niederlanden. Verein aaten von Amerika: Zolltarifentscheidungen des Schatzamts Statistik. Deutsches Reich: Produktion der “ Häms Salinen im Jahre 1886. — Oesterreich⸗Ungarn: Die Hauptergen des auswärtigen Handels Oesterreich⸗Ungarns im Jahre 1885 im! gleich mit den Vorjahren. — Rußland: Der auswärtige Handel die Schiffahrt im Jahre 1886. — Schweiz: Uebersicht der wichte Artikel des Waarenverkehrs mit Deutschland im Jahre 188 Chile: Waarenverkehr mit Deutschland, Großbritannien und F. reich im Jahre 1885. — Niederlande: Uebersicht der wichtigsten I des Waarenverkehrs mit Deutschland im Jahre 1886, verglichen; dem Vorjahre. — Italien: Spezialhandel im Jahre 1886. — einigte Staaten von Amerika: Einfuhr aus dem Bezirke des Gen konsulats der Vereinigten Staaten zu Berlin und insbesonder⸗ dem Konsulardistrikt Berlin im ersten Quartal 1887. — Sch verkehr mit dem Auslande im. Fiskaljahre 1885/86. — Prozente Antheil der hauptsächlichsten Länder an der Handelsbewegung der! einigten Staaten in dem Fiskaljahre 1879/80 bis 1885/86. — N. tinische Republik: Die Hauptergebnisse des auswärtigen Handele Jahre 188s6. — Frankreich: Bergbau⸗ und Dampfmaschi Statistik. — Nachtrag. Gesetzgebung. Vereinigte Staaten Amerika: Zollvorschriften für Waarensendungen nach den Vereim Staaten von Amerika. Rußland: Zollbehandlung verschied Gegenstände. — Zweiter Theil. Berichte über das Inland. Lage der deutschen Jute⸗Industrie. — Berichte über das Augl Europa. Basel: Der Geschäftsgang der hauptsächlichsten Induf des Baseler Bezirks im Jahre 1886. Handelsberichte für Jahr 1886 aus: Calais, Küstendjé, Dundee, Dünkirchen, Glouꝛ⸗ Bologna. 88 Dänemark: Verkehr deutscher Schiffe in däni Häfen im Jahre 1886. — Italien: Nachweisung der vorkomma Zahlungseinstellungen italienischer Firmen. — Uhrenhandel in Inn Mailand: Waareneinfuhr über das Zollamt Mailand wäb der Jahre 1879 bis 1885. — Schweiz: Einfuhr von Wein in Jahren 1881 bis 1885. Warschau: Waarensendungen Taschkent. Rußland: Handel mit Persien. St. Per burg: — Der Verkehr auf dem St. Petersburger Sel im Jahre 18865. — Spanien: Einfuhr von belgiß Fensterglas. — Niederlande: Verkehr deutscher Schiffe in nie ländischen Häfen im Jahre 1886. — Griechenland: Korinthen⸗ Weinausfuhr. — Venedig: Einfuhr schweizerischer Industrieerzeug — Oesterreich⸗Ungarn: Einfuhr von Maschinen zu dem ermäßt Zoll. — Türkei: Einfuhr und Verbrauch von Textilstoffen. — 2. Trapezunt: Transithandel nach Persien im Jahre 1886. — Be⸗ Die Lage des Zuckermarkts. — Iloilo: Handelsbericht für dasz 2 in, . 1886 in: Bat Soerabaya, Samarang, Hiogo⸗Osaka. — Alexandrette: sbe für die Jahre 1885 und 1886. — Shanghai: Der Zdandelag Shanghai. — Cebu: Handelsbericht für das Jahr 1886. — Iw Die Entwickelung der Eisenbahnen im Jahre 1886. — BYokolhe Die Bewegung des auswärtigen Handels Japans bezw. YPokohama Jahre 1886. — China: Verkehr deutscher Schiffe in chinesischen Häfn Fahre 1886. — Einfuhr englischer Baumwollenzeuge nach Chim Afrika. Algerien: Schiffahrt und Handel Algeriens im Jahre 1 — Port Said: Schiffsverkehr im Hafen von Port Said, i im Suez⸗Kanal während des Jahres 1886. — HKandelsberichte das Jahr 1886 aus: D'Urban (Port Natal). Suez. — Egxrp Deutsche Industrieartikel in Egypten. — Amerika. Mexiko: d fuhr, Ausfuhr und Produktion von Zucker in der Republik Mo⸗ — Cuba: Die Lage des Zuckermarktes. — Handelsberichte für Jahr 1886 aus: Maracaibo, Boston, Tehuantepek, Guadalgh Savannah, Gonaives. — Galveston: Handels⸗ und Schiffsver
—
der Goldgewinnung in Britisch⸗Guiana. — Asuncion: ebe für das Jahr 1885. — Paranagua: Handel 78 En Handelah vinz Parana für das Jahr 1886. — Rio Grande do Sul: Va deutscher Schiffe im Jahre 1886. — Rio de Janeiro: Deutsche! schinen auf dem südamerikanischen Markte. — Australien: Paf (Tahiti): Handelsbericht für das Jahr 1886. — Verkehr deut Schiffe im Jahre 1886 in: Neweastle (Neusüdwales), Ste Levuka (Fidschi⸗Inseln), Adelaide. . bb114““ LEE1““ Nr. 28. — In Verfügungen: vom 4. Mai 1887. Zulässigkeit von P kter Werthangabe im Verkehr mit 1.“ Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 8. Imj Aktenstücke und Aufsätze: Ein Erkenntniß des Königlichen D Verwaltungsgerichts. — Betrieb von Telegraphenleitungen mir Accumulatoren. — Landkarten, ihre Herstellung und ihre Fü grenzen (ortsetzung) — Die Post⸗ und Telegraphenverwaltung Queensland im Jahre 1884. — Kleine Mittheilungen: Unübertrag Eisenbahn⸗Fahrbillets. — Aus dem letzten Geschäftsbericht des N. deutschen LAoyd. — Statistik des deutschen Patentamts. — Eisenbahnen Großbrtianniens und Irlands. — Literatur des? kehrswesens: Sammlung der bei der K. K. Post⸗ und Telegrat Direktion in Prag im Winter 1886/87 gehaltenen Vorträge übe administrativen Dienst bei der K. K. Post⸗ und Telegraphen⸗Amd 1“ b öffentlichungen des Kaiserlichen Gesundhei amts. Nr. 19. — Inhalt: Volkskrankheiten in der Bunabe — Cholera in Japan. — Geburten und Sterbefälle im Deut Reich 1885. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes rankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deut Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasserstand Bodentemperaturen in Berlin und München. April 1887. — 6 tätsbericht des Oberschlesischen Knappschafts⸗Vereins 1885. Sanitätsverhältnisse des Oesterreichisch⸗Ungarischen Heeres Ok bis Dezember 1886. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankh Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Thierseuchen in Itul 3. Januar bis 27. Februar 1887. — Medizinalgesetzgebung (Deutsches Reich.) — Ausführungsbestimmungen zu der Beis machung des Reichskanzlers, betr. die ärztliche Prüfung. Pirttemberg. Thierärztliche Fachprüfung. — (Kanton Zün Verkehr mit Lebensmittel⸗Surrogaten. — Rechtsprechung. Ne gericht.) Beschränkung der Vieheinfuhr zur Verhütung der schleppung der Rinderpest. — (Württemberg.) Zulassung der jo bezogenen Apothekerwaaren zum freien Handverkauf. — Vert lungen von gesetzgebenden Körperschaften, Kongresse. — Versamul deutscher Naturforscher und Aerzte. — Vermischtes. — Hospi Klosters Loccum im Nordseebade Langeoog. — Geschenkliste.
8
dieser Gegenstände. — Oesterreich⸗Ungarn und Griechenland: Handels⸗
mit dem Auslande im Jahre 1886. — Britisch⸗Guiana: Der Saul
8
zum Deutschen Re Nℳoo) 110. G
ichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Donnerstag, den 12. MäJi
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1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
käufe, L Zinszahlung ꝛc.
4. Verloosung,
von öffentlichen Papieren. 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
Deffentliche er
Anzeiger.
6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8 Verschiehene Bekanntmachungen. .Theater⸗Anzeigen. 8 WEE
10. Familien⸗Nachrichten. 1Sn der Börsen Beilage.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
1827501 Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte ist die Ein⸗ leitung des Aufgebotsverfahrens 1 A. zum Behufe der Todeserklärung des am 14. Januar 1830 zu Schneeberg geborenen, im Tischlergeselle auf die Wander⸗
Jahre 1849 als Ti e r schaft gegangenen, seither verschollenen Anton Ferdi⸗
d Möbius, 8 nag zwecks Ungültigkeitserklärung und Löschung
folgender auf den nachstehend bezeichneten Grund⸗ stücken eingetragenen Hypotheken:
1) 200 Thlr. überwiesene unbezahlte Kaufgelder für Christiane Henriette, verw. Göthel, zu Oberpfannenstiel, haftend auf Fol. 26 des Grund⸗ und Hypothekenbuches für Ober⸗ pfannenstiel, lt. Kaufs vom 5. April und 15. Oktober 1850,
6 Meißner Gülden Konv.⸗Münze oder 5 Thlr. 11 Gr. 9 Pf. im 14 Thalerfuße Begräbniß⸗ geld für Marie Rosine, verw. Meinhold, in
sp
2
veraff f Fol. 22 „n 1 Oberaffalter, haftend auf Fol des Grund feinem Aufenthalt, 1“
und Hypothekenbuches für Oberaffalter, lt. Kaufs vom 5. Juli 1837, a
.100 Thlr. Konv⸗Münze oder 102 Thlr. 23 Gr. 3 Pf. unbezahlte Kaufgelder für den Maurer Carl August Päßler in Lößnitz,
Herberge für denselben und dessen Chefrau Johanne Christiane, geb. Neumann,
haftend auf Fol. 455 des Grund⸗ und
Hypothekenbuchs für Lößnitz, lt. Kaufs vom 9. Januar 1836,
„Zehn M. Fl. Konv.⸗Münze oder 8 Thlr. 29 Gr. 8 Pf. im 14 Thalerfuße Begräbniß⸗ geld für Johanne Christiane, verw. Lahl, in Streitwald, 2
Zwanzig M. Fl. Konv.⸗Münze oder 17 Thlr. 29 Gr. 6 Pf. im 14 Thalerfuße Tagezeit⸗ gelder, jährlich mit 4 Thlr. 14 Gr. 9 Pf. zahlbar, für die sub a. genannte Johanne Christiane verw. Lahl, haftend auf Fol. 7 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Streitwald,
lt. Kaufs vom 27. Februar 1813, . auf Antrag zu A.: . 1“ des Schuhmachers Johann Wilhelm Möbius in
Lößnitz, 8
zu B. 1: 1 der Christiane Henriette verw. Lauckner, Göthel, in Oberpfannenstiel,
zu B. 2: des Handarbeiters Carl Ernst Arnold in Ober⸗ affalter,
des Strumpfwirkers und Maurers Christian August Brückner in Lößnitz,
zu B. 4: des Strumpfwirkers Friedrich Albin Richter in Streitwald
beschlossen worden.
Es werden daher der unter A. genannte Anton
Ferdinand Möbius, sowie diejenigen Personen, welche an dessen Vermögen Erbrechte zu haben ver⸗ meinen, sowie die unbekannten Inhaber der unter B. 1—4 bezeichneten Hypotheken, bez. diejenigen Per⸗ sonen, welche an diese Hypotheken aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben glauben, hiermit aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 1. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine an unterzeichneter Gerichtsstelle anzumelden, widrigenfalls auf Antrag 1) der unter A. genannte Verschollene für todt erklärt und dessen Nachlaßvermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden,
2) die Löschung der unter B. 1—4 bezeichneten
Hypotheken erfolgen wird.
Königliches Amtsgericht Lößnitz, am 7. Mai 1887.
Schuberth. 1.
Beglaubigt: Rudolph, Gerichtsschreiber.
827 9] Beschluß, 8 Folgende Personen sind angeblich verschollen: 1) die verehelichte Bahnwärter Matthey, verwitt⸗ wet gewesene Frau Fritsch, geborene Lawerenz, welche 5 ö 1865 von Zernin nach Amerika ausgewan⸗ ert ist,
2) die unverehelichte Caroline Wilhelmine Louise
Grunewald aus Gervin, geboren den 5. Dezember 1852, welche im Frühjahr 1868 nach Amerika aus⸗ gewandert ist, 1 3) der Schiffer Otto August Diesner aus Kolberg, geboren 28. November 1855 zu Kolberg, welcher im Jahre 1872 auf dem Schiffe „Windsbraut“ von London nach Danzig in See ging. Dieselben werden hiermit und zwar: zu 1) auf Antrag des Abwesenheitsvormundes, Eigenthümers Hermann Kaap zu Neu⸗Pramm, zu 2) auf Antrag des Abwesenheitsvormundes, Schneidermeisters Johann Grunewald zu Gervin, zu 3) auf Antrag seiner Mutter, der verwittweten Frau Schiffskapitän Heinrich Wilhelm Diesner, Bertha, geborene Groß, zu Kolberg, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 23. März 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 8) zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. 11616“ Kolberg, den 30. April 1887. Königliches Amtsgericht.
[8277] Aufgebot. 1 Der Seiler Diedrich Meyer zu Lippstadt, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Tiltmann daselbst,
borenen Seilermeisters Diedrich Meyer aus Lipp⸗ stadt, welcher seit dem 20. März 1882 verschollen ist, beantragt.
den 22. Februar 3, r vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗
gebotstermine persönlich oder schriftlich zu melden, wigrigenfalls derselbe für todt erklärt
Vormund der am 20. 3 — minorennen Anna Bertha Held von hier, hat die Einleitung des erklärung des am 17. September 1818 als Sohn des Zimmermanns Johann M. dessen Ehefrau Dorothea Catharina, geb. zu Dosdorf geborenen Johann beantragt und dazu glaubhaft gemacht,
Johann 1 - welcher auf die Nachlassenschaft des Genannten aus irgend einem Grunde Ansprüche erl
glaubt, die Aufforderung, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1887, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte zu erscheinen und seine vermeintlichen Rechte anzumelden, gen —
Michael Fischer für todt erklärt und die Nachlassen⸗ schaft desselben, welche einen 160 ℳ hat, unter Ausschluß aller ausgebliebenen unbekannten Interessenten Denjenigen, welche sich als die nächsten ) nd I
ohne Kaution erb⸗ und eigenthümlich ausgeantwortet
werden wird.
Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. Müll
Der Letztgenannte wird hierdurch aufgefordert, sich 1888, Vormittags 11 Uhr,
werden wird.
Lippstadt, den 5. Mai 1887. Königliches Amtsgericht.
uhmacher Philipp Schröde on hier, als Dezember 1873 geborenen
Aufgebotsverfahrens behufs Todes⸗
Michael Fischer und Heinemann,
Adam Michael Fischer daß Johann ldam Michael Fischer im Laufe des Jahres 1850
ach Amerika ausgewandert und daß seitdem von keine Nachricht
8*
uher gelangt ist. “ In Folge dieses Antrags ergeht daher hiermit an Adam Michael Fischer, sowie an Jeden,
Ansprüche erheben zu können
widrigenfalls Johann Adam
Werth von ungefähr
Frben melden und legitimiren sollten,
12
Arnstadt, am 12. April 1887. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. II. (gez.) L. Wachsmann. Zum Zwecke der Zustellung veröffentlicht. Arnstadt, am 8. Mai 1887.
Abtheilung.
er.
[82900 Der Aufgebotstermin be— n Seilers August Horn wird vom 30. auf 31. Mai cr., 10 Uhr Vormittags, verlegt. Wehlau, den 30. April 1887. Königliches Amtsgericht
82àdlxl Aufgebot. Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalts Beninde zu Bunzlau, werden die unbekannten Rechts⸗ nachfolger des am 8. Juli 1886 im Bober zu Schlemmer todt vorgefundenen minderjährigen Dienst⸗ mädchens Emilie Marie Lange aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
den 19. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß der Emilie Marie Lange im Werthe von etwa 15 ℳ bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, an⸗ zumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich mel⸗ denden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem landesherrlichen Fiskus würde ver⸗ abfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vor⸗ handenen zu fordern berechtigt sein soll.
Bunzlau, den 9. Mai 1887. 1 Königliches Amtsgericht.
88288 Aufgebot. Die Benefizialerben des am 10,. April 1887 zu Ober⸗Glogau verstorbenen Kaufmanns Adolf Lichtwitz, und zwar: 1111ö3““
behufs Todeserklärung des den
a. Leo, 8 b. Rosalie, c. Alma Laura, Geschwister Lichtwiß⸗ vertreten durch ihren Vor⸗ mund, den praktischen Arzt Dr. Jacob Lichtwitz zu Ohlau, haben das Aufgebot der Nachlaßgläubiger in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. März 1879 be⸗ antragt. ““ Es werden daher alle Nachlaßgläubiger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß des Kaufmanns Adolf Lichtwitz spätestens in dem am 1. Juli 1887, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Terminszimmer Nr. 6, anstehenden Termine anzumelden, widrigen⸗ falls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erb⸗ lassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Ober⸗Glogan, den 6. Mai 1887. Königliches Amtsgericht.
18276] Ediktalladung.
Auf Antrag der Erben der am 9. Januar 1887
zu Heubach verstorbenen Margaretha Karn, geborene Scheuermann: “
der Katharina Lust zu Nieder⸗Kinzig,
des Johannes und Georg Scheuermann zu
Amerika, vertreten durch Jacob Schꝛuer⸗
mann IV. zu Heubach,
forderung, sich s
über Antretung oder
ätestens in dem au zu erz Verzichts
[8283] halts,
Kreis Liegnitz, v Karl Klemt, der letzteren bezw. dem ꝛc.
Maria Scheuermann, oder deren Erben die Auf⸗ pätestens im Aufgebotstermine
Vorm. 9 Uhr, Ausschlagung besagter Erbschaft
Freitag, den 1. Juli 1887,
u erklären, andernfalls sie hiermit unte
Dieselbe Aufforderung ergeht an alle
bekannten Erben der besagten Erblasserin.
Groß⸗Umstadt, den 2 Mai 1887. Großh. Hess. Amtsgericht 8 Geilfus.
Bekanntmachung. Dem
emacht, daß der Bruder seiner versto
rau, der am 11.
eventuell deren Kindern in seinem am ds. Is. eröffneten Testament ein Universalerbin eingesetzten Wittwe M Buckwitz, zu Klemmerwitz, auszuzahlen, Höhe von 300 ℳ vermacht hat. Liegnitz, den 28. April 1887. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
8309] achung Aufgebotssache
In der Toschka'schen das Königliche Amtsgericht zu h 23. April 1887 durch den Gerichts⸗Asse ning für Recht erkannt:
1) Die Hypotheken⸗Urkunde über 600 ℳ Erbgelder, eingetragen aus
Marianna Toschka in
wagurra Nr. 2, gebildet aus vom 14 November 1852 vom 12. August 1848,
wird für kraftlos erklärt. „Sh 1. üesaeverlen dem Besitzer Peter Toschka auferlegt. virchsosbarg. den 2. Mai 1887. Königliches Amtsgericht.
[8310] Ausschlußurtheil.
Auf den Antrag des Schmiedemeist
Schmoecker zu Storkow und des
zu Zehdenick durch den für Recht: Das über
Friederika Grabow,
Mai 1846
geborenen Plath, vom 4. Nr.
demnächst auf Band I. Blatt (achtundzwanzig) und 29
undfünfzig), 60. (zweiundsechszig), tragene, zu 5 % (fünf Prozent) verzinsl forderung von 150 Thlrn. Thalern) gebildete Hypothekendokume keaftlos erklärt, und es
[8308]
In der Gottlieb Grabowskischen
das Königliche Amtsgericht den Amtsrichter Beyer für
daß alle Diejeni urkunde, die ü— Muschaken
Recht:
88 .Mai rezesses vom 20. Juli
Vatererbtheil von 142 Thlr. .
428 ℳ 60 ₰ zu 5 % verzinslich, gebi
Ansprüche und d
denselben auszuschließen un los zu erklären, die Kosten
Antragsteller zur Last zu legen. Von Rechts
und die Urku
Wegen.
[8057] 1 Durch Urtheil des b A See vom 7. Mai 1887 ist
im Grund
Abth. III. unter Nr. 1 eingetragene Für die Christine Caroline, 17. August 1825, die Anne eb. 3. Dezember 1827, aroline Henriette,
tember 1830 und zwar für ein
2 Jahre später fällig, schrank, 1 Bettstelle mit Obe
bett, 1 1— 1 Kuh oder dafür 10 Thaler,
ergeht hiermit an die angeblich in Philadelphia in
hat die Todeserklärung des am 13. Januar 1810 ge⸗
Amerika verstorbene Schwester der Erblasserin,
1 Haspel, 1 Racke, 1 Hechel,
hierauf ausgeschlossen würden und die Erbschaft den bekannten Erben überwiesen werden würde.
Zimmermann Schultz aus Weicherau bei Kostenplut, zur Zeit in Amerika unbekannten Aufent⸗ ezw. seinen Kindern, wird hierdurch bekannt
Dezember 1886 zu Klemmerwitz, erstorbene Häusler und Dachdecker
von der e Marie Klemt, geb.
zu Bischofsburg am
200 Thlr.
urkunde vom 12. August 1848 laut Verfügung vom 14. November 1852 für die Geschwister Franz und Abth. III. Nr. 1 des dem Besitzer Peter Toschka gehörigen Grundstücks Buko⸗ 1 dem Hypothekenschein und der Schuldurkunde
des Aufgebotsverfahrens werden
Im Namen des Königs!
Büdners Wilhelm Grabow daselbst erkennt das Königliche Amtsgericht Amtsrichter Dr. Karsten
eine im Grundbuch von Storkow Band I. Blatt Nr. 14 (vierzehn) in Abtheilung III. unter Nr. 3 (drei) für die verehelichte Schmidt geborene Jung, aus Hindenburg, aus der Schuldschrift der Maria Luise Toennies,
(neunundzwanzig) Band II. Blatt Nr. 43 (dreiundvierzig), 59 (neun⸗ (sechszig), 61 (einundsechszig), 62 63 (dreiundsechszig) und 6¼ (vier⸗ undsechszig) desselben Grundbuchs zur Mithaft über⸗
(einhundertundfünfzig
werden die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens den Antragstellern auferlegt.
Im Namen des Königs! Verkündet 1 Jansenn, Gerichtsschreiber. Aufgebotssache
von Muschaken Nr. 11, IV. F. Nr. 2/86, zu Neidenburg durch
en, welche auf die Hypotheken⸗
über das auf dem Grundstücke
Nr. 11 in Abth. III. Nr. 2 für die
minorennen Geschwister Friedrich Michael und Do⸗
rothea Kayß auf Grund des Maria Kayßschen 9 9 4
1844 und der Verfügung
vom 10. September 1844 eingetragene Mutter⸗ und Thlr. 25 Sgr. 9 Pf.
Rechte zu haben vermeinen, mit
des Verfahrens dem
Königlichen Amtsgerichts zu
uch von Rehme Band III. Blatt 93 in Post:
Marie Caroline,
und die Hanne geboren den 23. Sep⸗
findung fünfzig Thaler baares Hälfte bei der Großzjährigkeit, älfte 2
jede aber nur bei ihrer Heirath 1 Kleider⸗
Pfühl und 2 Kissen nebst Betttuch,
Urkunde vom 4. März 1845 und 22. Juli 1847 gebildete Hypothekeninstrument für kraftlos erklärt.
[8054] Im Namen des Königs! 1. Auf den Antrag der eingetragenen Eigenthümer der im Grundbuch von Lüdenscheid Band I a. Blatt 105 verzeichneten Grundstücke des Gustav Geck und der Eheleute Friedrich Voßwinkel zu Brunscheid erkennt das Königliche Amtsgericht zu Altena durch den Amtsrichter Stock für “ 1 8 1““
Die Hypothekenurkunde vom 13. Februar 1851 über die im Grundbuch von Lüdenscheid Band Ia. Blatt 105 Abtheilung III. Nr. 10 eingetragene Lost von 500 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen von 477 Thlr. seit 16. Januar 1848 für den Landwirth Diedrich Wilh. Pieper zu Brunscheidt
Grund⸗
r Annahme
übrigen un⸗
rbenen Ehe⸗ wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Schultz und stücks⸗Eigenthümern zur Last gelegt. zur ““ [8056, Bekanntmachung. Auf den Antrag der Wittwe Landwirth Heinrich Tiemesmann, Wilhelmine, geb. Vorberg, zu Fley bei Kabel, als eingetragene Gläubigerin,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hagen
durch den Amtsgerichtsrath Antz
für Recht: Die über die im Grundbuch von Helve⸗Fley Vol. I. Fol. 232 Abthl. III. unter Nr. 8 wie folgt ein⸗ getragene Post, von welcher bereits 470 ℳ gelöscht worden: „870 ℳ Darlehn mit 4 ½ % Zinsen seit dem 18. Januar 1881 und gegen halbjährige Kündigung für die Wittwe Landwirth Heinrich Tiemesmann, Wilhelmine, geb. Vorberg, zu Fley, zufolge Schuld⸗ urkunde vom 18. Januar 1881 eingetragen auf Nr. 1a, 1b 2—5 incl. Titelblatts (Flur I. Nr. 480/197, 606/197, 533/,205, 234, 235 und 239 der Steuergemeinde Fley) am 25. Januar 1881“, gebildeten Hypothekenurkunde, bestehend aus der gerichtlichen Verhandlung vom 18. Jannar 1881 nebst Hypothekenbrief vom 25. Januar 1881, wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver⸗ fahrens der Antragstellerin auferlegt. Hagen, den 2. Mai 1887. Königliches Amtsgericht.
das Legat in
F. 8/86 hat ssor Rausch⸗
der Schuld⸗
[8059] Aufgebotssache.
Das Hypotheken⸗Instrument vom 12. September 1862 über 100 Thaler Darlehn auf Nr. 45 Ober⸗ Rüstern Abth. III. Nr. 9 für den Zolleinnehmer Heinrich Clauder zu Ober⸗Rüstern ist durch Urtheil vom 5. Mai 1887 für kraftlos erklärt.
Liegnitz, den 7. Mai 1887.
Königliches Amtsgericht
ers Gottfried
[8061] Nach erfolgtem Aufgebot sind folgende Hypotheken⸗ Urkunden für kraftlos erklärt worden:
1) die Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages d. d. Reichenbach, den 13. April 1852, mit Hypo⸗ thekenschein vom 20. November 1852 und abgekürztem Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 21. März 1859 über 342 Thlr. rückständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen, eingetragen auf dem Ackerstück Blatt 87 des Grund⸗ buchs von Peiskersdorf in Abtheilung III. Nr. 1 für den Bauergutsbesitzer Wilhelm Ehrenfried Süßmann zu Nieder⸗Boegendorf; 8 8
2) die Ausfertigung des rechtskräftigen Zahlungs⸗ mandats des Kreisgerichts Reichenbach vom
19. April 1 1 10. I 1869 mit Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 27. September 1869 über 2 Thlr. 10 Sgr. ausgeklagte Forderung nebst 5 % Zinsen und 1 Thlr. 1 Sgr. Kosten, eingetragen auf dem Hausgrundstück Langenbielau neuen Antheils Nr. 169 in Ab⸗ theilung III. Nr. 13 für den Schuhmachermeister Josef Menzel in Langenbielau; 3) die Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung, d. d. Reichenbach, den 11. November 1813, nebst Hypothekenschein vom 23. August 1823 über 590 Thlr. — Rest von 885 Thlr. — väterliches Erbtheil nebst 5 % Zinsen, Attest über Bildung eines Zweigdokuments über 163 Thlr. 10 Sgr. vom 23. Juni 1825 sowie Vermerk über Löschung von 100 Thlr. und 163 Thlr. 10 Sgr. vom 5. Februar 1834, eingetragen auf dem Bauergut Ernsdorf — Städtisch Nr. 263 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Bauer Johann Gottlieb Simon'schen drei Kinder (in Ernsdorf); 4) die Ausfertigung des Zahlungsbefehls des Amtsgerichts Reichenbach vom 13. Januar 1880 nebst Vollstreckungsbefehl vom 9. Februar 1880 und Hypothekenbrief vom 24. Mai 1880 über 203,65 ℳ vollstreckbare Forderung und 9,60 ℳ Kosten, ein⸗ getragen auf dem Hause Blatt 16 des Grundbuchs von Endersdorf in Abtheilung III. Nr. 19 für den Kaufmann J. Kalt in Pfaffendorf; 8 8 5) die Ausfertigung des gen ce dgeen Fetbet r as⸗ 1 8 24. Augus “ d. d. Nieder⸗Faulbrück, den 29. September 1847, nebst Hypothekenschein vom 9. November 1847 und abgekürztem Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 4. April 1865 über 80 Thlr. rückständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen, eingetragen auf dem Auenhaus nebst Garten Blatt 36 des Grundbuchs von Nieder⸗ Faulbrück in Abtheilung III. Nr. 5 für den Ritter⸗ gutsbesitzer Rudolf Duden zu Pürben bei Freistadt. Dies wird auf Grund des am gangenen Ausschluß⸗Urtheils bekannt gemacht. Reichenbach u. d. Eule, den 2. Mai 1887 Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. Bartsch.
eingetragene, 2 (zwei), 28 und
iche Darlehns⸗
nt wird für
erkennt
Erb⸗
ldet ist,
nde für kraft⸗
das über die
geboren den
e jede als Ab⸗ Geld, die die andere ferner für eine
r⸗ und Unter⸗
1 Spinnrad, 2 Stühle laut
2. d. Mts. er-