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von der Innung fern hielten und die gleichsam die Blumen aus fremdem Garten pflückten.
Der Abg. Dr. Miquel gab der Ansicht Ausdruck, daß der Reichstag im Großen und Ganzen mit der Tendenz der Re⸗ gierungsvorlage einverstanden sei. Die Bestrebungen der Handwerker, sich als Korporationen begründen zu können, fänden ihre Begründung schon in den früheren freiwilligen Ver⸗ bänden, die auf dem Prinzip der Selbsthülfe beruhten und sich ihrer Zeit auch der regsten Förderung der Regierung zu erfreuen gehabt hätten. Er betrachte die gegenwärtigen Be⸗ strebungen nur als berechtigte Ergänzungen der früheren Ein⸗ richtungen. Redner wendete sich nun gegen die Ansicht, daß die Verwaltungsbehörden den Bestrebungen auf Errichtung von Innungen bisher allzu mißgünstig entgegengestanden hätten. Es sei vielmehr das Gegentheil der Fall gewesen. Wenn er und seine Partei aber auch der Regierungsvorlage sympathisch gegenüber ständen, so habe er doch in Bezug 66 dieselbe noch gewisse Reserven hervorzuheben, die ebensowohl allgemeiner, wie spezieller Natur seien. Wenn die Vorlage nur bezwecken wolle, die reine Zunft und Zwangs⸗Innung herzustellen, so müsse er sie ablehnen; wenn aber neben ihr auch die Ge⸗ werbefreiheit aufrecht erhalten werden solle, so werde er sie annehmen. Er wünsche nicht, daß das Handwerk mit immer mehr verstärkten Forderungen hervortrete, in deren Hinter⸗ grunde die alte vergangene Zunftherrlichteit stehe; er wünsche nicht, daß bei den Handwerkern die Illusion genährt werde, daß es ihnen schließlich doch noch gelingen werde, die Gewerbe⸗ freiheit zu vernichten. Die Gewerbeordnung, welche Arbeit⸗ gebern und Arbeitnehmern gleiche Rechte gewähre, dürfe licht gefährdet werden. Redner machte sodann auf den Um⸗ stand aufmerksam, daß die Innungsmeister durch die ihnen gewährten großen Rechte nur zu leicht zu einem einseitigen Standpunkt verführt werden könnten, so zwar, daß sie für die Ausbildung der Lehrlinge in allen Fällen die beschränkten Innungsschulen für ausreichend erachten könnten. Die Aus⸗ bildung der Lehrlinge für eine große Anzahl von Handwerken, ie auf der Grenze des Kunstbetriebes ständen, oder einen Kunst⸗ betrieb bildeten, erfordere aber eine so große Summe von all⸗ gemeinen und speziellen Vorkenntnissen, daß nur die gewerb⸗ lichen Fach⸗ oder auch die Fortbildungsschulen dem Bedürfniß der Ausbildung genügen könnten. Es ware nun gewiß sehr schädlich, wenn die Innungen in die Lage versetzt würden, diese Fort⸗ bildung beschränken und darauf einen Rückschritt in gewerblicher Hinsicht bewirken zu können. Es wäre überaus bedenklich, die Innungen als allein maßgebend für die Frage hinzustellen, ob auch die Wissenschaft und nicht allein die Kenntniß mecha⸗ nischer Handgriffe für das Handwerk Werth haben solle. Seine Partei wünsche aufrichtig, daß das Gute, welches die Vorlage enthalte, bleibe, wünsche aber auch eine genaue Prüfung in der Kommission, damit eine Anzahl unklarer Bestimmungen, welche Zweifel über die Tragweite des Gesetzes zuließen, beseitigt werde, damit man auf diese Weise die Vortheile, welche das Gesetz biete, nicht verliere.
Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann äußerte: Ob die Regierung die gesetzgeberische Arbeit auf diesem Ge⸗ biete mit dieser Vorlage abschließen werde, könne er heute noch nicht verbürgen. Aber die Regierung halte an der Auf⸗ fassung fest, daß die Vorlage auf der Tendenz beruhe, die ganze Gesetzgebung auf dem bishercigen Standpunkte zu er⸗ halten. Die Absicht, die in den Motiven ausgesprochen sei, die Innungen zu wirklichen Trägern der Selbstverwalrung zu machen, habe die Regierung zu dieser Vorlage veranlaßt.
Der Abg. Biehl meinte, sein Dank für die Vorlage sei ein sehr beschränkter, dieselbe scheine ihm nur ein Schritt zu sein, um die Schaffung obligatorischer Innungen zu hindern. Veraltete Einrichtungen aus der Rumpelkammer der Zünfte wolle das Centrum nicht, es wolle sich lediglich auf einen zeitgemäßen, den Verhältnissen des Handwerks entsprechenden Standpunkt stellen. Redner sprach sich schließlich hauptsächlich gegen die zu weitgehenden Befugnisse der Behörden in Ent⸗ scheidung von Innungs⸗Angelegenheiten aus.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlich bayerische Regierungs⸗Rath Landmann wendete sich gegen die Aus⸗ führungen des Vorredners und erachtete den von der Regie⸗ rung eingenommenen Standpunkt ebensowohl vom Gesichts⸗ punkte allgemeiner wie spezieller Interessen für berechtigt.
Die Diskussion wurde geschlossen und die Vorlage an die Gewerbe⸗Ordnungs⸗Kommission verwiesen.
Das Haus vertagte sich auf Freitag 1 Uhr.
— In der gestrigen (53.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei der Fortsetzung der Berathung des Antrages der Abgg. Althaus und Genossen, betreffend die Reform der direkten Steuern, der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
Seien Sie nicht böse, meine Herren, daß ich schon jetzt das Wort ergreife in diesem frühen Stadium der Berathung. Ich bin zu meinem Bedauern genöthigt, alsbald das Haus zu verlassen, um den Verhandlungen in dem anderen Hause beizuwohnen; und wenn auch mein verehrter Freund, der Hr. General⸗Steuerdirektor Burghart, Ihren Verhandlungen weiter beiwohnen wird, so möchte doch auch ich selbst gern einige Worte wenigstens zu diesem wichtigen Gegenstande hier sprechen.
Ich möchte damit beginnen, meine Herren, denjenigen Herren, welche den Antrag unter Nr. 126 der Drucksachen gestellt haben, meinen Dank auszusprechen. Denn, meine Herren, ich müßte nicht Finanz⸗Minister sein, wenn ich nicht erfreut! sein sollte über jedes Zeichen eines Interesses, einer lebendigen Theilnahme für die Ent⸗ wickelung und Förderung dieses wichtigen Zweiges, der in mein Ressort gehört.
Aber, meine Herren, ich kann mir doch auch nicht versagen, wenn ich den Werth des Antrages, wenn ich die Wahrscheinlichkeit des Erfolges ins Auge fasse, welcher mit diesem Antrage verbunden sein mag, dann einen Blick rückwärts zu thun. Und da muß ich dann allerdings sagen, meines Erinnerns haben wir schon einmal in diesem hohen Hause einen Antrag angenommen gesehen, ich glaube von zwei Dritteln oder drei Vierteln aller anwesenden Mitglieder, der, weit spezialisirter angelegt, ein Einverständniß der Parteien des Hauses über die Reform der direkten Steuern zu enthalten schien und auf welchen die Königliche Staateregierung alsbald unmittelbar ein⸗ zugehen sich für verpflichtet erachtete, worauf sie im nächsten Jahre dem hohen Hause einen Gesetzentwurf vorlegte, von dem sie in optima, fide glaubte, sagen zu können: hier, meine Herren, haben Sie die in Gesetzesform ausgeführten Beschlüsse, welche Sie in eine Reso⸗ lution formulirt in weitgehendem Einverständniß der Königlichen Staatsregierung entgegengebracht haben. Der Erfolg davon, meine Herren, ist, wie es scheint, nur für einen von uns umschlossenen kleineren Staat praktisch gewesen. Für uns ist er leider noch ausgeblieben. Und ich befürchte. daß wir von einem wesentlich besseren Erfolge auch nicht zu berichten haben werden, wenn nicht einige Aenderungen eintret n in der Stimmung und in der darauf beruhenden Behandlung dieser Materie. Zuerst, meine Herren, und das möchte ich bitten, vielleicht auch bei den weiteren Besprechungen dieses An⸗ trages geeignet mit in Erwägung ziehen zu wollen —: keine Verhand⸗
lung über die Reform der direkten Steuern hat Aussicht auf Erfolg, wenn Sie nicht den festen Entschluß fassen, diese wichtige, schwierige und komplizirte Materie ganz um ihrer selbst willen und in dem Rahmen, den Sie ihr selbst gezeichnet, zu berathen und zum Abschluß zu bringen. So lange noch Nebenpunkte — wie wichtig, wie groß diese Nebenpunkte auch sein mögen, — mit dieser Frage verquickt werden, so lange werden Sie nun und nimmermehr zu einem prakti⸗ schen Erfolge kommen. Ich nenne es einen Nebenpunkt, wenn an die Frage der Reform der direkten Steuern Versuche angeknüpft werden, die parlamentarische Macht zu erweitern. Es ist das ja für große Parteien ein wichtiger Punkt, ein Hauptpunkt, ein Punkt, der vielleicht in ihrer Schätzung weit hinaus über die gute Reform der direkten Steuern hinausgeht. Aber, meine Herren, wenn Sie an die Reform der direkten Steuern herangehen wollen, ist das ein Nebenpunkt. Scheiden Sie den Nebenpunkt aus, so werden Sie meines Erachtens eine Menge von Schwierigkeiten beseitigen.
Ein zweiter solcher Nebenpunkt, der gefahrdrohend ist, das ist, wenn mit den direkten Steuern verbunden werden soll eine wesentliche Abänderung der Grundlagen unseres Wahlrechts. Für die Politiker von Fach ist das ja vielleicht wieder ein Hauptpunkt, der weit über dieser oder jener Art der Reform der direkten Steuern im Werthe steht. Ich will das den Herren auch gar nicht übel nehmen; aber ich wiederhole: wollen Sie die direkten Steuern reformiren, dann geben Sie es auf, dabei zugleich an eine Aenderung der Grundlage unseres Wahlrechts heranzutreten.
Ebenso ist es ein hindernder, jede praktische Verhandlung der Sache in Frage stellender Umstand, wenn Sie denken, die Situation der vormals reichsständisch Unmittelbaren zu einem der wichtigen Punkte der Vorlage zu machen. Wollen Sie in diese Verhältnisse tief eindringen, wie es damals durch die Einsetzung einer Sub⸗ kommission, durch juristische Untersuchung der Lage einer Anzahl früher mediatisirter Häuser geschah, — wollen Sie dadurch die Ver⸗ handlungen fördern, dann spannen Sie die Pferde hinter den Wagen, dann kommen wir, fürchte ich, ebenfalls nicht vorwärts.
Also darum möchte ich dringend bitten diejenigen Parkeien, die es aufrichtig meinen mit dem Wunsche nach Reform der direkten Steuern. Ich stehe ganz auf Ihrer Seite, — das kann ein preußischer Finanz⸗Minister gar nicht einen Augenblick in Abrede stellen wollen, — daß das, was wir heute als direkte Steuer in Preußen besitzen, ein Torso ist, ein unfertiges Ding, bei dem es nicht immer bleiben kann.
Aber wollen Sie der Sache mit Erfolg näher treten, dann fassen Sie den festen Entschluß, daß Sie sich gegenseitig darin stärken: Nebenpunkte wollen wir mit dieser wichtigen und schwierigen Sache nicht verbinden.
Aber wenn Sie auch diesen Entschluß gefaßt haben möchten, wie ich wünsche und hoffe, dann ist doch in der Sache selber noch eine Hauptschwierigkeit, von der ich befürchte, sie wird einem Gelingen, einem praktischen Erfolg lange noch hinderlich sein. Per Hr. Abg. von Rauchhaupt hat in ausführlicher Weise, so daß ich darauf nicht näher einzugehen brauche, die Schwierigkeit dargelegt, welche das Be⸗ stehen, welche die Beibehaltung unferer Geund⸗ und Gebäudesteuer einer rationellen Reform unserer direkten Staatssteuern entgegenstellt. Denn, meine Herren, ich bin ja wesentlich einverstanden mit dem, was Hr von Rauchhaupt in der Beziehung gesagt hat; aber Hr. von Rauchhaupt wird sich auch wahrscheinlich der Sorge nicht verschließen: Die Kapitalrentensteuer hat ihre großen Gegner und sie wied nicht leicht — das haben wir aus den damaligen Verhandlungen gesehen — dieser Gegnerschaft zu entwinden sein, es ist ohne Zweifel, daß wieder die Forderung kommt: dus „fundirte“ Einkommen soll es sein, nicht blos das Einkommen aus mobilem Kapital. Deshalb, meine Herren, war die Staatsregierung der Mei⸗ nung, wenn Sie ihr folgten auf dem Wege. den sie ja so lange schon als ihre Absicht kund gethan hat, wenn Sie mitwirkten, daß wir endlich dazu kommen könnten, die Grund⸗ und Gebäudesteuer erst den Kommunalverbänden zu überweisen, dann wäre der Weg zu einer befriedigenden Gestaltung der direkten Steuern geebnet, weil es dann leichter möglich sein würde, das fundirte und unfundirte Einkommen in einer gerechten und billigen Weise zu berücksichtigen, — ich sage, dann wäre der Weg so erleichtert, daß auf allen Seiten die Hoffnung gehegt werden könnte: wir werden zum Ziele gelaͤngen So lange die besondere Ertragssteuer vom immobllen Besitz in Form der Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuer bestehen bleibt, meine Herren, fürchte ich, werden, abgesehen von den von mir vorhin erwähnten Nebenpunkten, in der Hauptsache noch leider solche große Schwierig⸗ keiten bestehen, daß eine Einigung weiter Kreise, wie sie für ein neues Steuergesetz, namentlich für eine Reform der direkten Steuern
wünschenswerth und nothwendig ist, als zweifelhaft erscheint. Ich fürchte, daß es dann bei dem nur zu begründeten Wort verbleiben würde, welches der Hr. Abg. von Benda am 24. November 1885 im Reichstage aussprach, wo er sagte: Endlich wissen wir, daß die Abhülfe aus den eigenen Mitteln Preußens ganz außerordentlich schwierig sich erwiesen hat. Was mich betrifft, so habe ich keine besondere Lust, mich an Versuchen in Preußen zu einer weiteren Reform der direkten Steuern zu be⸗ theiligen; dazu habe ich auch nicht die geringste Neigung. Ich halte solche Versuche an und für sich für verfehlt und schon vor vornherein für aussichtslos.
Ich habe diesen klaren Worten des Herrn von Benda damals aus voller Seele zustimmen müssen, und ich fürchte — das Wort galt ja eben nur für die Zeit, wo es gesprochen worden ist — ich fürchte, wir werden ihm wieder zustimmen müssen, wenn wir ohne vorgängige Erledigung der Punkte, welche ich angedeuter habe, an eine Reform der direkten Steuern herangehen wollten, wie es etwa geschehen wäre durch die Aufnahme der Resultate der zweiten Lesung der Kommission von 1883/84.
Meine Herren, ich vermag also außer meiner pflichtmäßigen und über das Pflichtmäßige hinausgehenden lebhaften Sympathie für die Frage, um die es sich bandelt, eine bestimmte Aussicht Namens der Staatsregierung, innerhalb deren der Antrag noch nicht berathen worden ist, nicht auszusprechen, möchte Sie aber recht dringend bitten, diese ecneute Gelegenheit nicht unbenutzt vorübergehen zu lassen, um sich über die Schwierigkeiten recht klar zu werden und schon jetzt möglichst zu ihrer Beseitigung beizutragen. 8
Der Abg. Rickert bemerkte: Der Abg. von Rauchhaupt habe zwar bestritten, daß der Antrag einen agitatorischen Charakter habe; aber er (Redner) habe sich doch des Eindruckes
nicht erwehren können, daß der Antrag nach außen hin eine
Entschuldigung sein solle für die ablehnende Haltung gegen⸗ über dem Antrage wegen Einführung einer Reichseinkommen⸗ steuer. Das Land solle jetzt mit Steuervorlagen überschüttet werden. Man verhandele über die Besteuerung des Branntweins; an⸗ gedeutet worden sei eine Besteuerung des Biers, des Zuckers und des Weins; man verlange eine weitere Zollerhöhung, die zwar jetzt keinen Erfolg gehabt, dem Lande aber einen großen Schovben zugefügt habe. Die konservative Partei habe kein Gefühl für die Verantwortung, welche sie auf sich geladen habe. Millionen seien verloren gegangen in Folge der Er⸗ klärung des landwirthschaftlichen Ministers. Was solle die Geschäftswelt davon denken, wenn an einem Tage das Organ des Finanz⸗Ministers ein Sperrgesetz als bevorstehend in Aussicht stelle, während das Wolff'sche Telegraphen⸗ bureau nachher Alles ableugne. Was solle der Finanz⸗Minister mit dieser Resolution machen? Es ständen doch nur allgemeine Wendungen darin! Die frühere Resolution von 1883 sei viel spezialisirter gewesen. Der 8 bg. von Rauchhaupt habe der Rationalliberalen Wirthschaftspolitik ein Loblied gesungen, aber die Töne seien etwas abgeblaßt gewesen. Man habe früher von einer Steigerung der Löhne gesprochen; heute be⸗
gnüge der Abg. von Rauchhaupt sich damit zu sagen, daß die
Löhne nicht wesentlich zurückgegangen seien. Die großen Ver⸗ sprech eien nicht in Erfüllung gegangen, welche man 1 “
iskussion geschlossen.
Antragsteller erhielt der Rede des Verfolgung von Die Grund⸗ und Weiteres aus der Welt zu auch seine Partei an die Kommunen
Darauf wurde die
Das Schlußwort als von Minnigerode. Ministers, namentli Nebenzwecken, sei Gebäudesteuer sei schaffen; ihren staatlichen Char aufrechterhalten, überwiesen würde wendigkeit spekulationen könne man seiner Partei chöße hängen; denn wenn die Verhandlun teigerung veranla gramm gekommen sein,
in welcher für die Reform der iner gerechten Vertheilung der Lasten gefordert werde. Er glaube, daß alle
ordnung eingebracht worden, direkten Steuern außer e auch eine Erleichterung Parteien diesen Antrag annehmen könnten.
Der Abg. Graf von Kanitz glaubte, wegen seiner Befürchtungen über die der geplanten Zollerhöhungen Es sei planmäßig in dieser Frage verfahren Der Erlaß eines Sperr⸗ sem Augenblicke nicht erfolgen; das schade nicht so groß seien, gebracht zu werden. Millionen Bushel Vorrath, davon der gewöhnliche Sommerbedarf ur 59 Millionen Bushel Vorrath, heil in amerikanischen Händen als eiserner Be⸗ Die russischen Vorräthe seien auch nicht bedeu⸗ sich allerdings an diesem Import würden es wohl
Die Zollfrage habe damit Weltmarktes allein sei ent⸗ die Reichs⸗ Die deutsch⸗ rin ganz bestimmten Grenzen gerade im Reiche stärker her⸗ rr von Minnigerode habe geschwärmt. Branntwein⸗
tern gemacht habe. Frage des Abg. von Rau einkommensteuer vollständig falsch freisinnige Partei habe nur eine Steue verlangt. Die Wohlhabenden sollten angezogen werden; auch der Abg. Frei ja früher für eine solche
den Arbei — 8n nichts zu thun, die Abg. Frhr.
Derselbe bemerkte, die ch die Warnung vor der sehr beherzigenswerth.
nicht ohne
aufgefaßt. fgefaß den Abg. Rickert
beruhigen zu können Verluste, entstehen könnten. und Alles planmä gesetzes könne in die aber auch nich
akter wolle selbst wenn die Hälfte ; deshalb müsse man auch stets di der Kapitalrentensteuer betonen. nicht an die Rock⸗ igen im Parlament ßt hätten, dann würde ein um mühelose Gewinne motivirte Tagesordnung sei zu scheine jetzt die Regierung mit Wollten denn die
ßig verlaufen. süddeutschen ts, weil die Vorräthe gar um nach Deutschland in großer Masse In Amerika seien etwa 179 seien 120 Millionen Bushel Deutschlands. Es seien also n
Münze erhielten
Branntweinsteuergeme uer sei 1883 bis 1884 mobile Kapital habe e Einkommen. spflicht“ sei es nicht e Einschätzung Die Kon⸗
nicht die Courss erlogenes Tele einstreichen zu können. verwerfen.
brächten. Die Kapitalrentenste selbst gescheitert, weil man treffen wollen, aber ni das Abwerfen des
cht jedes fundirt Wortes „Deklaration Seine Partei wünsche auch e und die Vermeidung jeder Ste servativen sollten doch die Gesetzes einbringen. Mehrertrag? es wäre allgemeines Einverständniß nicht weiter abzubröckeln. Rauchhaupt Hobrecht habe sich früher die Quotisirung au Nationalliberalen diesen Punkt nicht Er würde jede Mitwirkung ve bei welcher dieser Seitens der Konservativen Wagner für die Quotisirung au Machterweiterung, sondern nur ventil gegenüber den großen
Das Centrum
Vertrauensvoten überschütten von denen der Antrag auf motivirte eine Erleichterung ner Kapitalrenten⸗ 1 zu ernsthaft, des⸗ Tagesordnung und
wovon ein T stand bleibe.
Spekulanten hätten die Finger verbrannt und — thun; aber davon werde die Landwirthschaft man werde auch Maßregeln zum Schutz treffen müssen, aber nicht durch ein Sperrgese durch Hinweis auf die Branntweinsteuer zurück⸗ Die Branntwein⸗ Die Rede des Abg. Rickert Freihandelspartei, die Boden verliere.
ine streng zu wollen.
uerunterschlagung. Deklaration 1 sie finanziell erreichen? Er habe die direkten
drei Parteien, 1 ausgegangen der Klassensteuer und steuer? Der konservative rkröchen sie sich hinter eine motivirte elten die Sache dilatorisch.
Der Antrag der Freiherr von Zedl Stimmen der Kons
Schluß 4 ½ Uhr.
auch noch mehr nicht berührt; der Landwirthschaft tz. Man habe versucht,
die Einführung ei Antrag sei ihnern
die Zollvorlage zudrängen; steuer sei auch ohnehin gesichert. beweise nur die traurige Lage der überall, in allen Ländern an
Der Abg. Hobrecht sagte: Seine Partei könne dem An⸗ so sehr sie auch die Absicht, Der Abg. von ndern eine bestimmte Aber man könne sich kaum in gen, als wie in dem Antrage unkte nicht Selbstver⸗ ich. Seine (des Redners) gkeit einer Reform be⸗ wie der Antrag es über ausspreche,
Hobrecht und darauf gegen die n angenommen.
Abgg. Freiherr von Huene, itz und Neukirch wurde ervativen un
aber das sei nicht gelungen. namens der Nationalliberalen (Redner) hoffe, daß die Nebenpunkt betrachten rsagen zu einer Nebenpunkt nicht habe sich auch der sgesprochen.
und Freisinnige Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
sgesprochen.
trage Althaus nicht zustimmen,
die demselben zu Grunde liege, 1 Rauchhaupt wolle keine Allgemeinheiten, son Direktive für die Regierung.
größeren Allgemeinheiten bewe Soweit die einzelnen ständliches enthielten, seien sie bedenkl Partei habe wiederholt die Not tont; aber ein so hartes Urtheil, Einkommensteuer Steuer gegenüber, Personalsteuer ung des Grundbesitzes mit der Grund⸗ einer Kapitalrentensteuer? Ebenso gut g der Grundsteuer verlangen. sei etwas mehr beiten von 1883/84.
der direkten Steuern, garantirt sei. Professor handele es sich nicht um eine um ein Sicherheits welche im Reichs Wahlrechts solle der direkten Steuern, schränkten,
anerkenne. Rei chstags 2 Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist fol Verwendung der Herstellung Genußmitteln und Gebr Wir Wilhelm, von Preußen ꝛc verordnen im Namen des Reichs, nach Bundesraths und des
gender Entwurf eines Gesetze gesundheitsschädli⸗
Nahrungsmittel auchsgegenständen, zugegangen:
von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
Bewilligungen, betreffend Auch die Frage des sein. Jede Aenderung das Wahlrecht schon be⸗ des Wahlrechts. sei ein direkter Ver⸗ r keine Steuerbefreiung sei ein Stein des An d könne au . Partei werde
tage gemacht würden. geschehen sei. ein solcher Nebenpunkt die ohnehin fordere eine Aenderung freiheit der Reichsunmittelbaren fassung, nach welche Diese Frage
1 Bevölkerung tzgebung gelöst werden. Resolution Tagesordnung, Engagement
gebung, bei welcher als Nebenpunkte be sie die Hauptfrage sei. Er könne freilich ni sprechen, daß der Finanz⸗Minister s Zu welchem Zwecke sei die Gew ingebracht worden? das müsse er ja glauben.
1 lgter Zustimmung des stoß gegen die Verfa vermeiden Reichstages, was folgt: ““
mehr stattfinden solle. stoßes bei der gesammten Boden der Ges
Farben dürfen zur Herstellung von Nah
Gesundheitsschädliche 2 . ℳ 2 88 welche zum Verkauf bestimmt sind, nich
rungs⸗ und Genußmitteln, verwendet werden Gesundheitsschädliche Farben im Sinne diejenigen Farbstoffe und Farbzubereitungen, w Baryum, Blei, Kadmiuen, Chrom, Kupfer HDinitrokresol, Korallin, Pi 8
Folge aus der Ueberlast steuer die Nothwendigkeit könne man eine Um der Negierung eine Dire nöthig, als der Hinweis auf die Vorarl der Gewerbesteuer sei dringend nothwendig, Haus der Abgeordneten dazu
erminderun
joso YVBosti 8 r ktive zu geben, dieser Bestimmung sind
“ . ¹ rechsilber ran, ink, Chtg 1g krinsäure dhas teg
aber wenn da wolle, dann müsse es doch etwas Be eine allgemeine Phrase. seien alle Direktiven besser enthalten, Abg. von Rauchhaupt.
General⸗Direktor Der Finanz⸗Minister könne nur zufrie der Bereitwilligkeit aller Parteien, an einer direkten Steuern mitzuarbeiten. chen Bedingungen ein Erfo
Zinn, Gummigutti, D
zeichnet sei, was sü chr die Erwartung aus sche berücksichtigen erbesteuer Eine Agitation sei nicht be⸗ Solle sie erhöht Ministerium aus⸗ eine Erhöhung ,„ daß in der nä Weshalb wolle man
etwas sagen stimmtes sagen, nicht blos motivirten Tagesordnung als in dem Antrag des
rungs⸗ und Genuß⸗ sind, dürfen Gefäße, Herstellung Farben der im det sind, nicht benutzt werden.
4 8 . 882 1
Zur Aufbewahrung oder Verpackung von Nah mitteln, welche zum 2 hüllungen oder Schutzb
§. 1 Absatz
eine Wün 89 86 Berkauf bestimmt
itzbedeckungen, zu deren
bezeichneten Art verwen Auf die Verwendung von
schwefelsaurem Baryum (Schwersp
Barytfarblacken, we
Chromorvyd,
Zinn, Zink und deren Legirun
absichtigt worden, Ein früher einmal im Finan gearbeiteter Entwurf habe Finanz⸗Minister habe gesag Reform keine Aussicht sei. Resolutionen quälen?
Der Abg. Wolff meinte, wenn man die Ne außer Betracht lasse, so würde man in
„Burghart, den sein mit
8 ; 3 der direkten blanc fixe)
1“ lche von kohlensaurem Baryum sich also mit Der Minister habe angegel 8 Metallfarben, g erzielt werden könne. ““
habe vor den „Nebenpunkten“ gewarnt, um die Je mehr Register einer Orgel So gehe es auch, nach allen Seiten zu digung der Frage Vorbedingung dafür gegeben werden dürfe; er jeder Inanspruchnahme eine weitere Belastung Daß die Finanzverwaltung wenn er eine Mehr⸗ en zurückweisen. Es handele d Gewerbesteuer um mehr als diese richtig placirt würden, werden; wenn dann auch nur en, so hinderten sie den Marsch
unter wel r Minister nicht zu belasten. man ziehe, desto schwerer spiele sich auf ihr. wenn man eine Steuerreform Zeinmachen wolle. der Grund⸗ und Gebäudesteuer nicht zur gemacht, daß diesem Antrag habe nur darauf hingewiesen, daß Kapitals noch sofort des Grundbesitzes verlangt werde. an diesem Antrage nur ein einnahme bringe, müsse er entschied sich bei der Klassen⸗, Einkommen⸗ un 80 Millionen Steuern; wenn könnten sie leicht getragen 20 Millionen falsch placirt sei des ganzen Volkskörpers.
Der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch äußerte: Das Hauptbedenken gegen den Antrag Althaus finde er in dem Hinweis auf die Verhandlungen von 1883. Die damals gefaßten Beschlüsse habe er mit dem A nur unter Vorbehalt angenommen; ohne nähere Begründung, nissionsbericht hätten finden Arbeiten annehmen. Vorlage nicht ih sich an die Resol Haus wieder die Regierung in der
r aber nicht.
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) meinte: es Hauses spreche dafür, licht für einen so wichtigen
Abg. von schläge enthalten; Ueber die mediatisirten Fürsten derung des Wahlrechts habe er (Redner geurtheilt, wie dies der Abg. von Was die beregte Quotisirung betre vom Gesichtspunkte eine eine gute
benpunkte nicht
8 —¼ zofg zin 8 M soaold Jahrzehnten nicht zu Schwefelzinn als Musivgold,
sowie auf alle in Glafuren od findet diese Bestimmung nicht
zder Emails eingebrannte Farben nisters nicht .““ kten Steuern habe sich agner berufen; Letzterer im Etat gewollt, um einen ei sonstigen Einnahmen zu eine parlamentarische Macht⸗ unmittelbaren solle man aus ien ihnen völker⸗ n ebenfalls nicht in form ad calendas grae- horst habe die Frage des Wahl er (Redner) hoffe aber, da nicht auf dem in demselben seien zu viel Dr. Windthorst sei jetzt der kten Steuern zu it vorhanden sei, Deshalb habe mit allgemeinen das Vertrauen zur Regie⸗
Rickert habe aber die Mahnungen des Finanz⸗Mi Für die Quotisirung der dire
f den Professor W
Der Minister habe die Erle ischen Mitteln Mittelezur Reini⸗ der der Mundhöhle),
§. 1 Absatz 2 be⸗
Zur Herstellung von kosene Pflege oder Färbung der Haut, des Haares o welche zum Verkaufe bestimmt ten Stoffe nicht verwendet werden.
Auf schwefelsaures Baryr kadmium, Chromoxyd, sowie auf Kupfer, *
der Abg. Rickert au be nur einen beweglichen Faktor Ausfall bei den Eisenbahnen oder b. bwecken; er habe aber nicht an erweiterung gedacht. dem Spiele lassen,
rechtlich garantirt. Das W ht ziehen, denn dadurch werde die Re cas verschoben. Der Abg. Dr rechts kürzlich entschieden betont;
ver Abg. Dr. Windthorst damit
den das Centrum einnehme, denn konservative Elemente, zu denen nicht mehr zu gehören scheine. Moment gekommen, zu einer Reform der dire weil im Reichstage eine Mehrhe die der des Abgeordnetenhauses seine Partei diesen Gedanken Redewendungen sei nichts ge
ind, dürfen die im
blanc fixe), Schwefel⸗ Zinnoxyd, Schwefelzink, Legirungen in For
im (Schwerspath, Zinnober, Zinkoryd, Zinn, Zink und deren Puder findet diese Bestimmung nicht Anwen
Die Reichs 1 ihre Steuerfreiheiten se zahlrecht müsse ma
Interesse habe,
von zum Verkauf bestimmten Bilderbücher ünstlichen Chri en nicht verwendet werden. Absaß 2 bezeichneten Stoffe sowie auf und Schwefelkadmium
Zur Herstellung (einschließlich der Kinder), Blumentopfgittern und k im §. 1 Absatz 2
Auf die im §.?
Schwefelantimon Gummimasse,
leiorxyd in Firniß,
leiweiß als Bestandtheil nur, sofern dasselbe nich theilen der Masse übers
chromsaures Blei (für sich od
Blei) als Oel⸗
die in Wasser unlöslichen Zinkverbindun jedoch nur, soweit sie als Färbem Del⸗ oder Lackfarben oder wendet werden, in Glasuren oder Emails eingebrannt findet dviese Bestimmung nicht Anw Die in den §§. 7 und 8 entha daselbst bezeichneten Gegenstände au zur Herstellung von Spielwaaren 9
Zur Herstellung von Buch⸗ 3 und 4 hezeichneten Gegenstä verwendet werden, welche Arsen
Tuschfarben jeder Art dürfen als giftfrei nich gehalten werden, wenn sie den Vorschriften im nicht entsprechen.
0 Tuschfarben für stbäumen dürfen die
Bilderbogen,
Boden stehe, bezeichneten Farb
der Abg. Färbemittel allerdings achsgusses, jedoch in 100 Gewichts⸗
S08 soc noc ite N man könne sie doch nicht die sie vielleicht damals im Kom⸗ 1 können, als Grundlage weiterer Die Regierung habe in der damaligen re eigenen Tendenzen niedergelegt, sondern ution des Hauses angeschlossen. Wenn das dann behindere es Ausarbeitung der Vorlage; das wolle
entspreche. kundgegeben; er in Verbindung mit schwefelsaurem
oder Lackfarbe oder mit Lack⸗ oder Firniß⸗
igen, bei Gummispielwaaren ittel der Gummimasse, als mit Lack⸗ oder Firnißüberzug ver⸗
Steuerverminderung Steuererleich⸗ überhaupt
Flugblätter
fortschrittlichen einen Antrag annehme, sollten mit den Steuererleichterungen Lehrergehälter ꝛc. bewerkstelligt wer von den weniger kräfti
vorerzählten. die Verbesserungen der den? Seine Partei wolle gen Schultern auf die lb wolle sie eine Kapital⸗ des mobilen Kapitals zu hätte der Abg. steuer vorlegen durchgeführt werden, in den Einzel⸗ i in letzter Zeit mehr linken Seite betont worden. progressiv, aber nach unten,
en Farben
ltenen Vorschriften finden auf die ch dann Anwendun erwendet werden.
Die Physiognomie daß die Zeit des Sessionsschlusses
Punkt opportun erscheine. Die Rauchhaupt habe nur allgemeine Vor⸗ nan aber nicht zum Ziele.
bezüglich der Aen⸗ ) nicht in der Weise Rauchhaupt geschildert habe. ffe, so betrachte er sie nicht Machtfrage, meine Finanzverwaltung unerläß⸗ t nicht als Abg. Wolff so
die Steuern leistungsfähigeren übertragen entensteuer, um das Privilegium Statt die Re
g, wenn letztere
und Steindruck auf den in den § nden dürfen nur solche
solution zu kritisiren, Entwurf seiner Reichseinkommen sodeen. Wie solle sie denn von Re ohne zahlreiche Reichsbeamte staaten? Die Progression der rechten als von der Die Berliner Miethssteuer wirke nicht nach oben.
Der Abg. Freiherr von Huene erkl Miethssteuer und die Reichs Die Erklärung des Finanz⸗ man solle einige „Nebenfr der Regierung begreife er das, gebilligt werde, sei neu. doch wenigstens soweit gestreif der jetzigen Wähler gewahrt ble vativen Antrag finde das Wor zu wenig ist ein Ding.“ er nur eine Anregung tiven geben solle. kommensteuer solle herbeigeführt werden! haupt habe davon gesprochen, verhältnißmäßig bess Dann sollten also wohl die arbe direkten Steuern belastet werde glaube, man müsse Angesichts Steuern an eine Entlastung Aber davon stehe in dem 2 dem Antrage nicht zu Vorarbeiten von 1883/84 hinwei derselben beachtet werden solle.
beseitigen. Rickert einen damit komme 1 3 oder Reichsspiond er Steuern se ht verkauft oder feil⸗
§. 4 Ahbfsih 1 ü — r parlamentari
stimmten Tapeten, stoffen, Teppichen, Stoffen zu Vorhängen oder Bekleidun Kerzen sowie künstlichen Blättern, dürfen Farben, welche Arsen enthalten, nicht verwe Auf die Verwendung arsenhaltiger Beizen zum Zweck des Färbens oder weben findet diese Be artig bearb qgezeichneten Gegenstände nicht v b in wasserlöslicher Form oder in solcher Menge in 100 qem des fertigen Gegenstandes mehr finden. Der Reichskanzler ist ermächtigt, nähere bei der Feststellung des Arsengehalts
§. 7. ärte: Auf die Berliner Zur Herstellung von zum Verkauf be
einkommensteuer gehe er nicht ein. Ministers gipfele in der Forderung, Von Seiten
gsgegenständen,
und Früchten ndet werden. er Fixirungsmittel
w¹. Doch dürfen der⸗ zur Herstellung der im Abs. 1 wenn sie das Arsen enthalten, daß sich als 2 mg Arsen vor⸗ Vorschriften über das anzuwendende Verfahren zu
nebensächlich anerkennen. verhohlen sozialistischen Sm er doch auf Herabs Lebensmittel bedacht sein. dem Antrage auf motivirte wolle sie eben in keine Ref wisse, daß damit eine Besse Abg. Grafen von Kaänitz ge Klugheit schwinden. Jedenfalls s dankbar, daß die Kornzölle, wie in einer Versenkung ver Bildfläche erscheinen würden. Wirkungen der Kornzölle keine schaftlichen Kreise seien, sondern vornehmlich auf die erkenne gern an, daß in dem enthalten sei, gleichwohl müsse Der Generaldirektor erwiderte, die Vorlage von 1883 stufen entlasten und den Ausfall Eine Mehreinnal
Preise für die noth⸗ — Wenn seine Partei ung nicht zustimme, so so lange sie nicht
agen“ bei Seite lassen. aber daß es aus dem Hause Frage des Wahlrechtes müsse werden, als das Wahlrecht Auf den konser⸗ „Zu viel und zu viel, wenn zu wenig, wenn er Direk⸗ und Ein⸗ Der Abg. von Rauch⸗ arbeitenden Klassen als die anderen Klassen. itenden Klassen stärker mit n? Das sei unklar geblieben. der Vermehrung der indirekten der direkten Steuern denken Deshalb könne zumal derselbe auch auf die s ben, welcher Theil lmotivirte Tages
wendigsten Bedruckens von Gef
Tagesordn timmung nicht Anwendung. orm willigen, rung geschaffen werde. rmüsse jeder Zweifel irdischer ei er ihm für die Offenbarung i der Spiritusfrage seien, wieder auf der ei nur, daß die andwirth⸗
eitete Gespinnste oder Gewebe iben müsse. erwendet werden, r t Anwendung:
Der Antrag enthalte 8 welche jetzt be
schwunden Hervorzuheben s swegs nur auf die l en von Einfluß g Konsumenten selbst. — Er Antrage Althaus ein guter Kern sich gegen denselben wenden. rekten Steuern, Burghart, habe die unteren Steuer⸗ bei den höheren Stufen der Regierung nicht
geben solle, Reform der
Die Vorschriften des §. 7 finden auch zum Verkauf bestimmten Schreibmaterialien schirmen sowie Lichtmanschetten 2
Die Herstellung der Oblate §. 1, jedoch, sofern sie nicht gabe, daß die Verwendung v blanc fixe), Chromoxyd und 8
Arsenhaltige Wasser⸗ oder L Anstrichs von Fußböden, Decken, oder Geschäftsräume, von Roll⸗
auf die Herstellung von
und Spekulanten „Lampen⸗ und Licht⸗
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n unterliegt den B zum Genusse bestimmt sin lsaurem Baryum ( gestattet ist.
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Untrage nichts. 9 eimfarben dürsen zur Herstellung des Thüren, Fenstern der Wohn⸗
decken sollen. dlappläden
beabsichtigt gewesen.
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zuführen und
hängen, von Möbeln und sonstigen häuslichen Gebrauchsgegenständen
nicht verwendet werden. §. 10.
Auf die Verwendung von sensben⸗ welche nicht mittelst der im §. 1 Absatz 2 bezeichneten Stoffe hergestellt sind, solche vielmehr nur als Verunreinigungen, und zwar höchstens in einer Menge enthalten, welche sich bei den in der Technik gebräuchlichen Darstellungsverfahren nicht vermeiden läßt, finden die Bestimmungen der §§. 2 bis 9 nich Anwendung.
§. 11.
Auf die Färbung von Pelzwaaren finden die Vorschriften dieses Gesetzes nicht Anwendung. §. 12.
Mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:
1) wer den Vorschriften der §§. 1 bis 5, 7, 8 und 10 zuwider Nahrungsmittel, Genußmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, auf⸗ bewahrt oder verpackt, oder derartig hergestellte, aufbewahrte oder verpackte Gegenstände gewerbsmäßig verkauft oder feilhält;
2) wer der Vorschrift des §. 6 zuwiderhandelt;
3) wer der Vorschrift des §. 9 zuwiderhandelt, ingleichen wer Gegenstände, welche dem §. 9 zuwider hergestellt sind, gewerbsmäßig verkauft oder feilhält.
§ 13.
Neben der im §. 12 vorgesehenen Strafe kann auf Einziehung der verbotswidrig hergestellten, aufbewahrten, verpackten, verkauften oder feilgehaltenen Gegenstände erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. 1u““
Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person 1 ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.
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Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nah⸗ rungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145) bleiben unberührt. Die Vorschriften in den §§. 16, 17 desselben finden auch bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des gegenwärtigen Anwendung.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1 188 in Kraft; mit demselben Tage tritt die Kaiserliche Verordnung, betreffend die Ver⸗ wendung giftiger Farben, vom 1. Mai 1882 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 55) außer Kraft.
Begründung.
Nach §. 5 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungs⸗ mitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145), können durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths zum Schutze der Gesundheit Vorschriften erlassen werden, welche verbieten:
bestimmte Arten der Herstellung, Aufbewahrung und Verpackung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, welche zum Verkauf bestimmt sind, sowie die Verwendung bestimmter Stoffe und Farben zur Her⸗ stellung von Bekleidungsgegenständen, Spielwaaren, Tapeten, Eß⸗, Trink⸗ und Kochgeschirr und das gewerbsmäßige Verkaufen und Feil⸗ halten von Gegenständen, welche diesem Verbot zuwider hergestellt sind.
Auf Grund dieser Bestimmungen ist die Kaiserliche Verordnung, betreffend die Verwendung giftiger Farben, vom 1. Mai 1882 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 55) ergangen, welche die Verwendung gewisser giftiger Farben zur Herstellung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln (8 1), von Spielwaaren (§. 3), von Tapeten und Bekleidungsgegenständen (§. 4), sowie die Aufbewahrung und Verpackung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln in Umhüllungen und Gefäßen, welche unter Verwen⸗ dung giftiger Farben hergestellt sind (§. 2), verbietet. In Folge des von dem Reichstage auf Grund des §. 7 des Nahrungsmittelgesetzes ausgesprochenen Verlangens sind jedoch die §§. 2 und 3 der Verord⸗ nung nicht in Kraft getreten, so daß nur diejenigen Vorschriften derselben, welche die Herstellung der Nahrungs⸗ und Genußmittel, sowie der Tapeten und Bekleidungsgegenstände betreffen, zur Geltung gelangt sind. Im Uebrigen unterliegt zur Zeit die Verwendung giftiger Farben bei der Herstellung von Gebrauchsgegenständen — abgesehen von den in ein⸗ zelnen Bundesstaaten ergangenen partikularen Vorschriften — nur den in den §§. 12 bis 14 des Nahrungsmittelgesetzes enthaltenen Bestim⸗ mungen, durch welche mit Strafe bedroht wird, wer Bekleidungs⸗ gegenstände, Spielwaaren, Tapeten, Eß⸗, Trink⸗ oder Kochgeschirr vor⸗ lätzlich oder fahrlässig derart herstellt, daß der Gebrauch dieser Gegen⸗ stände die menschliche Gesundheit zu beschädigen beziehungsweise zu zerstören geeignet ist, oder wer solche Gegenstände verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt.
Dieser Rechtszustand kann als ein befriedigender nicht betrachtet werden. Durch die Streichung der auf die Aufbewahrung und Ver⸗ packung der Nahrungs⸗ und Genußmittel sowie auf die Spielwaaren bezüglichen Vorschriften der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Mai 1882 ist eine Lücke entstanden, deren Ausfüllung sowohl aus gesund⸗ heitspolizeilichen Rücksichten, als auch im Interesse der betheiligten Gewerbszweige wünschenswerth ist. Im Reichstage wurde bei Ge⸗ legenheit der Verhandlungen über jene Verordnung das Bedürfniß einer Regelung der Angelegenheit auch in diesen Punkten ausdrücklich anerkannt. Die §§. 2 und 3 der erwähnten Verordnung stießen nur um des⸗ willen auf Widerspruch, weil angenommen wurde, daß die im §. 2 der Verordnung gemachte Unterscheidung zwischen Gefäßen und Umhüllungen beim Mangel einer festen Grenzbestimmung sich als un⸗ durchführbar erweisen werde, und daß das im §. 3 ausgesprochene absolute Verbot der Verwendung von Farben, welche die verbotenen Körper, wenn auch nur in minimalen Mengen, als zufällige Verunrei⸗ nigungen enthalten, die Sp elwaaren⸗Industrie zu Gunsten der aus⸗ ländischen Konkurrenz schädigen werde. Für die betheiligten gewerb⸗ lichen Kreise ist es, um nicht der Gefahr einer Bestrafung ausgesetzt zu sein 9der bei dem Absatz der Waaren auf Schwierigkeiten zu stoßen, von erheblichem Interesse, daß bestimmte und klare Vorschriften
Fdarüber ergehen, welche Farben in der Industrie Verwendung finden
dürfen oder nicht. Wenn hiernach ein Bedürfniß besteht, die durch die Kaiserliche Verordnung vom 1. Mai 1882 erlassenen Bestimmungen fortzubilden und zu ergänzen, so empfiehlt es sich nicht, hierbei auf dem durch die §§. 5 und 7 des Nahrungsmittelgesetzes vorgezeichneten Wege vorzugehen, vielmehr erscheint es zweckmäßig, den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten. Für die Industrie ist es von Wichtigkeit, daß die einmal erlassenen Vorschriften von vornherein definitiv feststehen, damit die Fabrikation rechtzeitig darnach eingerichtet werden kann. Der Bestand einer auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes erlassenen Kaiser lichen Verordnung ist aber so lange in Frage gestellt, Uls nicht de Reichstag sich über dieselbe schlüssig gemacht hat, zumal da letzterer nicht in-der Lage ist, durch entsprechende Abänderungen seine etwaigen abweichenden Auffassungen und Wünsche zur Geltung zu bringen. Die Industrie sieht sich daher im Falle des Erlasses einer solchen Kaiser lichen Verordnung nachtheiligen Schwankungen der rechtlichen Grund lagen, auf welchen ihr Betrieb beruht, ausgesetzt, und es entsteht für sie zeitweilig ein Zustand der Unsicherheit, welcher auf alle geschäft⸗ lichen Maßnahmen in störender Weise einwirken muß. Abgesehen hier⸗ von würden bei einer Regelung im Verordnungswege die im §. 5 des Nahrungsmittelgesetzes vorgesehenen Grenzen eingehalten werden müssen, während es zur Sicherung der in Betracht kommenden sanitären Interessen erwünscht ist, den zu erlassenden Vorschriften einen weitergehenden Inhalt zu geben. So kann nach §. 5 a. a. O. die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben zwar zur Herstellung von Bekleidungsgegenständen und Tapeten, nicht aber zur Herstellung von Möbelstoffen, zum Anstrich der Zimmerwände, zum Bedrucken von Vorhängen und Rouleaux, zur Herstellung von Schminken, Haar⸗ färbemitteln, Pomaden und dergleichen verboten werden. Bei all diesen Gegenständen kann die Verwendung gesundheitsschädlicher Far⸗ ben erhebliche sanitäre Gefahren mit sich bringen, so daß es sich empfiehlt, die Regelung der An gelegenheit auch hierauf zu erstrecken, was nur im Wege der Gesetzgebung geschehen kann. . „ Wenn dieser Weg betreten werden soll, so erscheint es zweck⸗ mäßig, den Gegenstand einer möglichst umfassenden Regelung entgegen⸗ Vorschriften, welche über die Verwendung
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