1887 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bekanntmachung.

Wir sind von dem Herrn Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten beauftragt, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß fortan von den Kandidaten des Baufaches a. für die Vorprüfung, sowie für die erste Haupt uführer⸗Prüfung) je dreißig Mark, 1 b. für die zweite Hauptprüfung (Baumeister⸗Prüfung) sechzig Mark an Gebühren erhoben werden. Wiederholungsprüfungen gelten als besondere Prüfungen, jedoch tritt bei einer Wiederholung der zweiten Hauptprüfung (Baumeister⸗Prüfung) eine Ermäßigung der Gebühr Für die nach den Uebergangs⸗ bestimmungen vom 21. Februar d. J. zulässige gleichzeitige Ablegung der Vorprüfung und der ersten Hauptprüfung ist eine Gebühr von dreißig Mark zu entrichten.

Alle diejenigen Kandidaten, 1. April d. J. die Aufgabe zu den häusichen Probearbeiten beite Hauptprüfung erhalten haben oder vor diesem unter Vorlage ausreichender Nachweise um die Er⸗ solcher Aufgaben r nur in der bisher festgesetzten Höhe von

auf dreißig Mark ein.

vor dem

eingekommen Prüfungsgebüh 30 zu entrichten. Berlin, den 11. Mai 1887. Koönigliches technisches Ober⸗Prüfungsamt. Schneider.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Präsident der Königlichen Seehandlung, von Burchard, aus Schlesien.

Dentsches Reich.

Berlin, 14. Mai. begaben Sich

Majestät

Preußen Vormittag

Kaiser und ga 1 1 zur Abhaltung von Truppenbesichtigungen nach dem Kreuzberg ab den Vortrag des Chefs des

und hörten von 4 Uhr Militärkabinets.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin 8 ¾¼4‿ Uhr Berlin mittelst verlassen, um Sich zur Frühjahrskur nach Bade begeben, wo die Ankunft 11 Uhr Abend

Extrazuges n⸗Baden zu s erwartet wird.

hat heute Morgen

In der Umgebung Ihrer Majestät befinden sich die Hof⸗ dame Gräfin Olga Münster, die Ehrendamen Gräfin Elisa⸗ beth Oppersdorff und Gräfin Marie Vitzthum, der Vize⸗Ober⸗ Schloßhauptmann Kammerherr Graf Fürstenstein, der Kabi⸗ der Leibarzt,

nets⸗Rath von dem Knesebeck und Sanitäts⸗Rath Dr. Velten.

Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten e Vormittag von 11 Uhr ab auf dem Exerzirplatz westlich der Tempelhofer Chaussee das 2. Garde⸗Regiment z. F. und das Garde⸗Füsilier⸗Regiment sowie im Anschluß hieran auf dem Kasernenhof des Eisenbahn⸗Regiments die Königlich sächsische und die Königlicht württembergische Eisenbahn⸗Compagnie.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitz des Reichstages und des Landtages befinden sich in der Ersten Beilage.

Die heutige (17.) Sitzung des Herrenhauses eröffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr 20 Minuten.

Der Sitzung wohnten der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Minister des Innern, Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Lucius, Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungskommissarien bei.

Unter den geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten befand sich ein Schreiben des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums, von Puttkamer, in welchem das Haus ersucht wird, sich Nachmittags 4 ½ Uhr zu einer gemeinsamen Sitzung der beiden Häuser des Landtages behufs Entgegennahme e Allerhöchsten Botschaft im Sitzungssaale des Hauses der Ab⸗ geordneten einzufinden.

In die Tagesordnung eintretend, genehmigte das Haus zunächst auf Antrag des Berichterstatters der XI. Kommission, Grafen von der Schulenburg⸗Beetzendorf ohne Debatte den einer Landgüterordnung gierungsbezirk Kassel mit Ausnahme des Kreises h Abgeordnetenhause

Ministeriums, von Puttkamer,

der Justiz⸗

Entwurf

Rinteln der vom abgeänderten

Hierauf erstattete Herr Mueller Namens der XIV. Kom⸗ mission mündlichen Bericht über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Theilung von Kreisen in den Pro⸗ vinzen Posen und Westpreußen.

Derselbe beantragte, Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

In der Generaldiskussion erklärte sich Herr von Zöltowski gegen die Vorlage, weil dieselbe geeignet sei, die Minorität der jorität zu erbittern. Die Regierung be⸗ denn sie muthe ihren Beamten

dem Gesetzentwurf der vom

Bevölkerung gegen die Ma finde sich nicht auf dem richtigen Wege, Organen zu, Pflichten zu übernehmen, die sie nicht erfüllen Man beschuldige die polnische Bevölkerung fälschlich, g zwischen Deutschland und Rußland herbei⸗ bedenke aber dabei nicht, daß ein solcher Krieg „sondern an der Weichsel, in polnischen Landes⸗ gefochten werden, und daß somit also die Polen am i runter zu leiden haben würden. völkerung werde nie ein Mi Wahlspruch „Gerechtigkeit“ polnische Bevölkerung anerk Die Generaldisku Spezialdiskussion „Adelnau“ Fürst Radziwill dafür mehr aus Theilen des bisherigen aus Theilen des Kreises Ostrow Der Minister des Innern, um Belassung der in der Vorlage g nach reiflicher Erwägung vorgenom politischen und nationalen Gründen Herr von Koscielski be essen der polnische Die Position

daß sie einen Krie zuführen wünsche, nicht am Amur theilen aus meisten da

Die polnische Be⸗ nisterium unterstützen, das nicht den auch für die nach Millionen zählende

ssion wurde hierauf geschlossen.

sprach sich bei der Position aus, den neuen Kreis Adelnau Kreises Adelnau und weniger o zusammenzusetzen.

Puttkamer, bat dagegen etroffenen Theilung, die men worden sei und auf

i bestritt, daß die Vorlage die n Nationalität wahrnehme. ldelnau“ wurde

Bei der Position „Birnbaum“ entspann sich wiederum eine Diskussion, bei welcher Graf Kwilecki sich über die von der Regierung vorgenommene Kreistheilung beschwerte und sagte: wenn die Regierung sich auf die Statistik berufe, so wolle er nur bemerken, daß die Statistik gemacht werde, wie man sie brauche. Hier liege die Wahrheit nicht einmal in der Mitte.

Nachdem der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗ Rath Dr. von Bitter, die Einwendungen des Vorredners zurüͤck⸗ gewiesen hatte, wurde die Position „Birnbaum“ genehmigt.

Die folgenden einzelnen Positionen und Eintheilungen der Kreise, wie sie vom Abgeordnetenhause vorgenommen, wurden ohne Diskussion genehmigt; dagegen entspann sich bei der Kreiseintheilung „Jarotschin“ eine Debatte, hervorgerufen durch einen Antrag des Herrn von Koscielski auf Ablehnung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses und Wiederherstellung der Regierungsvorlage.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. von Bitter, bat um Annahme des Beschlusses des Abgeordneten⸗ hauses, worauf Herr von Koscielski seinen Antrag befürwortete und, das Verfahren des Abgeordnetenhauses bei der Abstim⸗ mung über diese Position kritisirend, in persönlicher Weise die Abgeordneten beschuldigte, sich durch den Regierungs⸗ kommissar bei ihrer Abstimmung haben beeinflussen zu lassen.

Dies veranlaßte den Präsidenten zu bemerken, daß eine derartige Kritik, wie sie Herr von Koscielski geübt, par⸗ lamentarisch wohl nicht gut zulässig sei.

Der Minister des Innern, von Puttkamer, erklärte, daß ein solches Verfahren, gegen Mitglieder eines anderen Hauses derartige Beschuldigungen zu äußern, bisher noch nicht vor⸗ gekommen sei. Er glaube wohl, daß Herr von Kogcielski von den betreffenden Abgeordneten, welche er in dieser Weise beschuldigt habe, zur Verantwortung gezogen werden würde.

Schließlich wurde die Position „Jarotschin“ in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (55.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Präsident zunächst den Eingang des im Bericht über die Sitzung des Herrenhauses erwähnten Schreibens des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, von Puttkamer, mit: 1

Auf der Tagesordnung stand die Berathung von Petitionen.

Ueber die Petition von Gerichtsschreiber⸗Civilanwärtern um Aufbesserung ihrer Anstellungsverhältnisse beantragte die Justizkommission zur Tagesordnung überzugehen. Das Haus beschloß demgemäß.

Ebenso wurde auf Antrag der Justizkommission über die Petition der Stadtverordneten von Kirn um Errichtung eines Amtsgerichts daselbst zur Tagesordnung über⸗ gegangen.

Es folgte der Bericht der Kommission für das Unterrichts⸗ wesen über nachstehende Petitionen:

Vierzehn Einwohner der Stadt Posen aus dem Handwerker⸗ und Arbeiterstande wenden sich in einzelnen, aber fast ganz wörtlich gleichlautenden, auch mit derselben Handschrift geschriebenen Pe⸗ titionen, in denen sie sich über die Ausschließung ihrer Kinder von dem polnischen Sprachunterricht und dem Religionsunterricht in pol⸗ nischer Sprache in den Elementarschulen der Stadt Posen be⸗ schweren, an das Haus der Abgeordneten. Es sind folgende:

1) die Wittwe Stanislawa Milk,

der Arbeiter Karl Buchholz,

der Schuhmacher Bartholomäus Kayzer die Königliche Regierung zu Posen nennt ihn „Kayser“,

der Arbeiter Johann Maj,

der Arbeiter Johann Grygiel,

der Arbeiter Franz Glazer die Königliche Regierung zu Posen nennt ihn „Glaser“,

der Lederzurichter Andreas Scheller,

der Maurer Johann Predki die Königliche Regierung zu Posen nennt ihn „Prendke“,

der Bäckermeister Ludwig Eckert,

der Barbier Stanislaus Langnec,

der Maurer Bartholomäus Jaks die Königliche Regie⸗ rung zu Posen schreibt „Jaksch“,

der Arbeiter Ferdinand Steinke,

der Stuckateur Johann Schneider und

die Wittwe Rosalia Konczak.

Die Petenten führen gleichlautend Folgendes aus:

Ihre Kinder hätten früher der polnischen Schulabtheilung der von ihnen besuchten Elementarschulen angehört, sie seien aber neuer⸗ dings in die deutsche Schulabtheilung versetzt und sowohl von den⸗ polnischen Sprachunterricht, als auch von dem Religionsunterricht in der polnischen Sprache aasgeschlossen worden.

Die Unterrichtskommission beantragte: 1

Ueber die Petitionen des Arbeiters Karl Buchholz, des Schuh⸗ machers Bartholomäus Kayzer, des Lederzurichters Andreas Scheller, des Maurers Johann Predki, des Barbiers Stanislaus Langner und des Stuckateurs Johann Schneider, sämmtlich zu Posen, zur Tagesordnung überzugehen; dagegen

die Petition der Wittwe Stanislawa Milk, des Arbeiters Johann Mai, des Arbeiters Johann Grygiel, des Arbeiters Franz Glazer und des Arbeiters Friedrich Steinke, sämmtlich zu Posen, der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung,

und schließlich die Petition des Bäckermeisters Ludwig Eckert zu Posen der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Hinsichtlich der Petition des Maurers Bartholomäus Jaks und der Wittwe Rosalie Konczak, beide zu Posen, vermag die Kommission einen Antrag nicht zu stellen. 8

Der Abg. Wessel stellte den Antrag, über sämmtliche Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Schneider führte aus, daß die Eltern der betreffenden Kinder ursprünglich durchweg deutscher Nationalität gewesen seien und auch der deutschen katholischen Kirchengemeinde an⸗ gehörten. Wie viel Rücksicht die Unterrichtsverwaltung aber auf die besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung nehme, ergebe sich daraus, daß nicht nur die Ober⸗Präsidial⸗Verfügung vom 27. Oktober 1873 die Ertheilung des Religionsunterrichts und des Unterrichts im Kirchengesang für die polnischen Kinder in pol⸗ nischer Sprache zulasse, sondern auch die Regierung von der ihr in Nr. II der bezeichneten Verfügung ertheilten Ermächtigung, auch für den Realunterricht auf der Mittel⸗ und der Ober⸗ stufe die deutsche Unterrichtssprache einzuführen, wenn die Kinder in deren Kenntniß genügend vorgeschritten seien, in einer Stadt von so stark gemischter Bevölkerung wie Posen keinen allgemeinen Gebrauch gemacht habe. Diese Rücksichtnahme lege der Regierung auch die Pflicht auf, zu den sogenannten polnischen Abtheilungen nur Kinder polnischer Zunge zuzulassen. Eine nicht geringe Zahl von Familien deutscher Herkenfh, Sprache und Nationalität habe inmitten einer dichten polnisch redenden Bevölkerung ihr Deutsch⸗ thum aufgegeben. Dies gelte namentlich von katholischen Fa⸗ milien. Bei der Mehrzahl der Petenten sei die obenein noch recht

junge Polonifirung ihres Namens ersichtlich. Es sei die

Pflicht der Staatsregierung, der aus deutschen Familien erwachsenden Jugend ihren deutschen Charakter zu erhalten, eventuell selbst gegen den Willen der irre geleiteten Eltern. Es sei nicht richtig, hierbei von einem unberechtigten Eingriff in die Rechte der Familie zu sprechen.

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) beantragte, sämmtliche Petitionen der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Auch er sei dafür, daß man in Posen germanisire. Die Mittel aber, die man dort anwende, führten das Gegentheil herbei Statt die Kinder nach ihrer Nationalität zu trennen, sollte man sie lieber vereinigen und das Deutsche und Polnische für sie obligatorisch machen. Ueber die Nationalität der Kinder z entscheiden, sei ein natürliches Recht der Eltern. allein beweise in dieser Beziehung nichts.

Der Abg. Neubauer schloß sich dem Antrage des Abg. von Meyer an und führte aus, die Maßregel der Versetzung polnischer Kinder in die deutsche Abtheilung würde von den polnischen Eltern drückend empfunden werden.

Der Regierungskommissar betonte nochmals die Pflicht der Regierung, der planmäßig betriebenen polnischen Agitation entgegenzutreten. Daß es sich um eine solche handele, beweise der Umstand, daß die betreffenden Petitionen sämmtlich von einer Hand geschrieben und gleichlautend seien.

Die Abgg. Motty, Mosler und von Jarochowski baten, die Petitionen der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Das Haus beschloß, über diese sämmtlichen Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Bei Schluß des Blattes begann die Petition des

Vorstandes des Rheinischen Bauernvereins, be⸗ treffend die Dauer der Schulpflicht in den länd⸗ lichen Volksschulen.

Die Verfälschung von Safran in Orten, woselbst

Safran nicht nur als Färbemittel, sondern auch als Gewürz

(Genußmittel) zu Speisen Verwendung findet, fällt nach einem

Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 17. Februar d. J., unter das Nahrungs⸗ und Genußmittelgesetz.

Der General⸗Lieutenant Mischke, Inspecteur der

Kriegsschulen, ist von Dienstreisen zurückgekehrt.

Ems, 14. Mai. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und

Königliche Hoheit der Kronprinz hat, nach beendeter

Brunnenkur, heute Mittag kurz nach 12 Uhr über Braunfels

die Rückreise nach Potsdam angetreten.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 13. Mai. (M. Anz.) Die Großherzogin⸗Mutter wird sich heute Nachmittag

um 5 Uhr zum Kuraufenthalt nach Luganc begeben; Ihre

Königliche Hoheit gedenkt auf der Reise in Berlin, Frank⸗ furt a. M. und Baden⸗Baden Aufenthalt zu nehmen. Die

Großfürstin Wladimir von Rußland traf am 11. d. M. in Berlin ein und reiste mit dem Großfürsten Boris,

welcher von Paris dort angekommen war, nach kurzem Auf⸗

enthalt nach St. Petersburg weiter.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Mai. (Wien. Abdp.) Im Abgeordnetenhause war auch heute die Spezial⸗ debatte über den Unterrichts⸗Etat auf der Tagesordnung. Der Titel „Mittelschulen“ veranlaßte eine längere Diskussion, in welche auch der Minister Dr. von Gautsch in wirksamer Weise eingriff.

Pest, 12. Mai. (Pr.) Der Reichstag wird durch den Kaiser am 26. Mai mit einer Thronrede geschlossen. Die Wahlen können demnach für den Zeitraum vom 16. bis 25. Juni ausgeschrieben werden. Die Interpellationen Iranyi's und Helfy's wird der Minister⸗Präsident von Tisza im Laufe der nächsten Woche beantworten.

Agram, 12. Mai. (Prag. Ztg.) Der Landtag ist auf den 23. Mai einberufen.

Großbritannien und Irland. London, 13. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Unter⸗Staatssekretär Fergusson auf eine be⸗ zügliche Anfrage: es sei ihm unmöglich, über die Details der in Konstantinopel zwischen der Pforte und Drummond Wolff stattfindenden Verhandlungen Informationen zu ertheilen, er hoffe aber, in Kurzem vollständige Auskunft geben zu können. Aus dieser seiner Antwort dürften jedoch keinerlei Schlüsse in Bezug auf die heute von der „Times“ gebrachten bezüglichen Nachrichten ge⸗ zogen werden, die völlig ungenau seien und keine zu⸗ treffende Darlegung der Vorschläge enthielten. Der Staats⸗ sekretär der Kolonien, Holland, erklärte in Beantwortung einer bezüglichen Anfrage: die Zulus hätten die in der Konvention mit den Boeren festgestellte Grenze acceptirt, nachdem sie gehört hätten, daß dieselbe unabänderlich sei. Im Zululande, welches das Reserveland und das Ost⸗Zululand umfasse, werde die britische Souveränetät proklamirt und ein britischer Resident eingesetzt werden, der unter dem Gouverneur von Natal stehen solle, welcher zugleich Gouverneur des Zululandes sein werde. Im Swazilande könne von England keinerlei Kontrole ausgeübt werden; die Regierung des Transvaallandes habe aber versichert, daß sie ihrer Verpflichtung, die Unab⸗ hängigkeit des Swazilandes aufrechtzuerhalten, eingedenk sei. Bei den in Tonga stattgehabten Religionskämpfen seien Europäer nicht behelligt worden; die Ruhe sei jetzt dort hergestellt.

Parnell hat sich zu seiner Erholung auf einige Tage nach Bournemouth begeben.

Frankreich. Paris, 13. Mai. (W. T. B.) Eine von den Mitgliedern der Rechten heute abgehaltene Versammlung sprach sich für die Nothwendigkeit aus, um⸗ fassende Reformen im Budget vorzunehmen und die Mög⸗ lichkeit herbeizuführen, daß das Gleichgewicht im Budget ohne Anleihen und neue Abgaben, lediglich durch Ersparnisse und durch strenge Erhebung der Staats⸗Einnahmen hergestellt werde.

Der Staatsrath begann heute vor einer zahlreichen Zuhörermenge die Verhandlung über den Rekurs, welchen der Herzog von Aumale und der Herzog von Chartres am 11. Juli v. J. gegen die Verfügung wegen Streichung ihrer Namen in der Armeeliste eingelegt haben. Nach dem von dem Mitgliede des Staatsraths, Coulon, erstatteten Bericht sucht der Kriegs⸗Minister den Rekurs durch den Einwand der Inkompetenz zu beseitigen, indem er darauf hinweist, daß seine Beschlüsse Regierungsakte seien, für welche er nur den Kammern verantwortlich sei, und daß letztere die fraglichen Beschlüsse genehmigt hätten. Von Dareste wurde Namens der Herzöge von Aumale und

Chartres geltend gemacht, daß die Offiziergrade ein unver⸗ letzliches und unwiderrufbares Eigenthum der Inhaber seien. (Köln. Ztg.) Die Begründung des Gesetzent⸗ wurfs über den Versuch der Mobilmachung eines Armee⸗Corps lautet in ihren Hauptpunkten wie folgt: Seit langer Zeit beschäftigt sich die Militärbehörde mit Recht mit den Ergebnissen, welche das Mobilmachungsgesetz vom Gesichtspunkt des raschen und methodischen Uebergangs vom Friedens⸗ zum Kriegs⸗ zustande liefern würde. Zahlreiche, auf Einzelheiten der Mobil⸗ machung bezügliche Uebungen sind von den Aushebungsbureaux, von den Truppentheilen und den verschiedenen Dienstzweigen bereits vor⸗ genommen worden und haben unentbehrliche Aufschlüsse geliefert. So konnte man sich schon nach der jährlichen Einberufung von zwei Klassen der Reserve durch Anschlagzettel einen Begriff davon machen, wie es bei der Mobilmachung, was die Ankunft der Mannschaften betrifft, zugehen werde. Die Einberufung der Mannschaften der Territorial⸗Armee ergab in Betreff der Mobilmachung der verschie⸗ denen Bestandtheile dieser Armee ähnliche Aufschlüsse. Anderseits gestatteten die im Laufe des Jahres 1880 gemachten Versuche mit dem Aufgebote von Pferden und Wagen sichern Einblick in die Art und Weise der Einstellung der Thiere und die Verrichtungen der Aushebungsausschüsse u. s. w. Endlich sind die Einzelheiten der innerhalb der Truppentheile auszuführenden Unternehmungen von Zeit zu Zeit Gegenstand der Uebungen gewesen. Was also die wesent⸗ lichen Punkte der Mobilmachung im einzelnen angeht, so ist man sich darüber bereits vollkommen klar. Es ist aber von größtem Nutzen, durch eine Gesammtübung zu ersehen, wie in einem Armee⸗ Corps⸗Bezirk alle Mobilmachungsbewegungen ineinander greifen, als da sind: Einberufung aller Mannschaften, welche zu einem Armee⸗ corps auf Kriegsfuß gehören, diejenigen miteinbegriffen, welche be⸗ zeichnet sind, die Offiziere und Beamten, die mit dem mobilgemachten Corps ausrücken, zu ersetzen, um auf diese Weise jede Unterbrechung im Oberbefehl und in der Leitung der verschiedenen Dienstzweige zu vermeiden. Ferner die Einberufung des gesammten Personals für die Generalstäbe, Truppentheile und Dienstzweige der Territorialarmee des betreffenden Bezirks; die Einrichtung des Dienstes zur Unterhaltung der Truppen und für die Bedürfnisse der beträchtlichen Truppenbestände, die sich plötzlich zusammenfinden; Requisition von Ersatzpferden und Beförderung der Thierbestände zu den verschiedenen Truppentheilen, und endlich die Vorbereitung aller Bewegungen, die für den Fall einer thatsächlichen Mobilmachung vorgesehen sind, und Ausführung des größten Theils derselben. Von diesen Gesichtspunkten aus wird dieser Versuch darthun, wie durch den Befehl der Mobilmachung allein der verwickelte Mechanismus, der dazu bestimmt ist, im Fall einer wirklichen Mobilmachung zu arbeiten, sich bewegt. Abgesehen von dem unbestreitbaren Nutzen eines solchen Versuchs, ist es gut, die Umstände genau festzustellen, unter welchen derselbe ausgeführt werden soll. Diese Bedingungen werden durch den Grundsatz bestimmt, daß ein Mobilmachungs⸗ versuch nur dann fruchtbringend und lehrreich sein kann, wenn er sich den bei der wirklichen Mobilmachung eintretenden Ver⸗ hältnissen bis ins Kleinste anpaßt. Zu dem Ende, heißt es dann weiter, muß der Bezirk, wo die Mobllmaͤchung stattfindet, geheim gehalten werden, bis der telegraphische Befehl erfolgt. So viel ist aber zu bemerken, daß dieselbe im Herbst in der Zeit stattfinden wird, wo die Reservisten einberufen werden. Als längste Zeitdauer der Einberufung sind für Reservisten und Dispositionsurlauber

zwölf, für Mennschaften der Territorialarmee zehn Tage in Aussicht

genommen. Der Gesetzentwurf giebt der Militärbehörde das Recht,

Pferde und Wagen für eine beschränkte Zeit und gegen Entschädigung zu requiriren und sich der Eisenbahnen wie in Kriegszeiten zu be⸗ dienen.

Italien. Rom, 13. Mai. (W. T. B.) Der zum

Nuntius in München ernannte Erzbischof Ruffo Scilla aus Chieti ist hier eingetroffen.

Blulgarien. Sofia, 13. Mai. (W. T. B.) Gestern fand in der Militärschule ein Bankett zu Ehren der neuernannten Offiziere statt, welchem sämmtliche Minister beiwohnten. Die Regenten werden wahrscheinlich ihren Aufenthalt in Rustschuk in Folge Unwohlseins Stam⸗ bulow's verlängern.

Zeitungsstimmen. Zur Branntweinsteuervorlage bemerkt die „Germania“:

Die zweitägige Generaldebatte über die neue Branntweinsteuer⸗ vorlage läßt kaum noch einen Zweifel darüber zu, daß die Reform er Branntweinsteuer im Wesentlichen auf der Grundlage des Regierungsentwurfs demnächst ihren gesetzgeberischen Ausdruck finden vird. Im Einzelnen wird jedoch die Kommission, welche zur Vor⸗ erathung der Vorlage eingesetzt werden wird, eine Reihe von Schwierigkeiten zu überwinden und die mannigfachsten Interessen aus⸗ ugleichen haben..

Die „Schlesische Zeitung“ schreibt:

Die Branntweinsteuervorlage wird mit nicht allzu tief einschnei⸗ enden Aenderungen Gesetz werden. Es handelt sich also nicht mehr m ein legislatorisches Experiment, sondern um eine große finanz⸗ olitische Maßregel. . . . Für heute sei nur bemerkt. daß mit der höheren Besteuerung des Branntweins ein erster Schritt zur Verwirk⸗ ichung des Steuerreformprogramms gethan wird, welches Fürst Bismarck chon vor 10 Jahren in großen Zügen entwickelt hat. Der zähe Widerstand, elchen das damals nicht nur in der Fortschrittspartei, sondern auch in

nationalliberalen Partei vorwaltende Manchesterthum diesem

Programm entgegengesetzt hat, ist endlich überwunden. Aber trotz des langjährigen Kampfes, trotz des gänzlichen Umschwungs, welcher

sich bezüglich aller wirthschaftlichen Fragen in der öffentlichen Meinung vollzogen hat, trotz des günstigen Ausfalles der Wahlen dürfen wir nur einen Lheilerfolg in Aussicht nehmen. Gerade der Branntwein zählt in erster Linie zu jenen einem großen Konsum unter⸗ liegenden „Lurusartikeln des Volkes“, in deren Verbrauch sich

Jedermann ohne Nachtheil für sein leibliches Wohl beschränken

kann; gerade aus dem Branntwein sollte daher von Reichswegen der wesentlichste Theil derjenigen Steuererträge erzielt werden, deren es benöthigt, um die Bedürfnisse des Reichs zu befriedigen, die Einzelstaaten finanziellen Schwierigkeiten zu entziehen und es ihnen zu ermöglichen, die Kommunen zu entlasten. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurfe bescheidet sich die Reichs⸗Finanzverwaltung bei einem Reinertrage von 96 Millionen ... Bei den gesteigerten Be⸗

dürfnissen des Reichs und der Defizitwirthschaft in Preußen sind von der jetzt in Aussicht stehenden Branntweinsteuer reale Wirkungen im

Sinne des Steuerreformgedankens kaum in Aussicht zu nehmen. Wenn wir dennoch den gegenwärtigen Entwurf als einen ersten Schritt auf dem durch das Reformprogramm vorgezeichneten Weg gelten lassen,

so liegt dies in anderen Umständen. Die im fortschrittlichen und

im ultramontanen Lager seit Jahren übliche Phrase: „Keine neuen Steuern ohne gleichzeitige Beseitigung anderer Steuern“ kann fortan kein Ohr mehr bethören. Mit der ausgiebigeren Besteue⸗ rung der „Luxusartikel des Volkes“ ist der Anfang gemacht. Die Erkenntniß, daß nur im Wege indirekter Besteuerung den Finanzen des Reichs, des Staats und der Gemeinden aufgeholfen werden kann, hat sich durchgerungen. Die Barridre, welche einer ausgiebigen Besteuerung des Bieres, aus dessen Massenkonsum mit Leichtigkeit 100 Millionen erzielt werden können, bisher gezogen war, ist gefallen. Man kann nicht mehr einwenden, daß eine höhere Bier⸗

steuer absolut unzulässig sei, so lange der Branntwein so gut wie

gar keine Steuer trage. Dem Branntwein wird der ungemein wohl⸗ feile und darum für eine Konsumsteuer besonders geeignete Zucker sich

unmittelbar anreihen, dann wird das Bier folgen und schließlich auch

der Taback. Dieselben Steuerguellen, aus denen alle anderen Kultur⸗ staaten, ohne einen Druck zu üben, ihre Bedürfnisse vornehmlich be⸗ streiten, werden endlich auch bei uns ausgiebige Erträge liefern.

. Der „Verein deutscher Spiritusfabrikanten ꝛc.“ hat sich in einer Eingabe an den Reichstag für den Branntwein⸗ steuer⸗Entwurf, an welchem er im Uebrigen einige Abände⸗ rungen empfiehlt, ausgesprochen, und zwar, wie die „Vossische Zeitung“ mittheilt, aus folgenden Gründen:

.1) weil er die Nothwendigkeit, aus dem Branntwein für das Reich eine erhöhte Steuer zu gewinnen, anerkennt und einer Steuer⸗ reform nicht in den Weg treten will;

„2) weil bei der Erkenntniß, daß eine neue hohe Steuer auf alle Fälle kommen muß, nur durch allerschleunigste Erledigung der Frage das Brennereigewerbe und der Spiritushandel von der nun seit Jahren auf ihnen lastenden Ungewißheit und Unsicherheit, welche zu der bestehenden schwierigen Lage beigetragen haben, befreit wird;

3) weil die gleichzeitig eintretende Reform der Maischraumsteuer für die kleinsten landwirthschaftlichen Brennereien anzuerkennende Vortheile gewährt; und

4) durch die Fabrikatsteuer einem längst Seitens der Preßhefe⸗ fabriken gehegten Wunsch, verbunden mit einer sehr erheblichen Steuererleichterung, Erfüllung wird.

Die in München erscheinende „Süddeutsche Presse“ zieht aus der Debatte des Reichstages über die Branntwein⸗ steuervorlage das Fazit:

„Daß die Branntweinsteuer im Großen und Ganzen in der von der Reichsregierung eingebrachten Form angenommen werden wird. Die Kommissionsberathungen werden in den Details wohl hie und da Abänderungen bringen, an den Grundzügen des Gesetzes werden sie nicht viel rütteln. Die Einsicht von der Nothwendigkeit, das Reich finanziell auf eigene Füße zu stellen, wird bei allen Parteien die Sozialdemokraten und die . .. des Freisinns ausgenommen der Leitstern sein, und der Abg. Miquel hatte wohl Recht, als er denen, welche von der Vertheuerung des Branntweins als eines nothwendigen Lebensmittels sprachen, entgegenhielt: Branntwein sei in keiner Lebenslage ein nothwendiges Lebensmittel; ein mäßiger Genuß des 1“ werde auch durch diese Vorlage nur sehr wenig vertheuert werden.

Die „Mecklenburgischen Landesnachrichten“ schreiben in einem Artikel unter der Ueberschrift „Sonst und

In dem verflossenen Reichstage auch schon von seinem Vor⸗ gänger kann man es sagen war es Sitte geworden, an den von der Regierung gestellten Forderungen, insbesondere für militärische Zwecke, so viel herumzumäkeln und zu streichen, daß die Regierung sich oft nur schwer entschließen konnte, das Gebotene anzunehmen, da es nicht den vorhandenen Bedürfnissen entsprach. Aus diesem Verfahren bildete sich allmählich die Anschauung, daß die Regierung „vorschlage“ und der Reichstag immer „abhandeln“ müsse. Die Freisinnigen pflegten dann zusammenzurechnen, was auf ihre Einwirkung hin abgehandelt war, und brüsteten sich darauf mit dem angeblichen Verdienst, so und so viel „erspart“ zu haben, ohne zu bedenken, daß solche Ersparungen unter Umständen dem Volke sehr theuer zu stehen kommen können. Ein solches Verfahren mag zwar in W Berufskreisen und Gesellschaftsklassen seine Berechtigung haben, beruht doch aber in seiner Anwendung auf das Verhältniß zwischen Regierung und Volksvertretung auf gänzlich irrigen Auffassungen. Denn Regierung und Volksvertretung verfolgen nicht verschiedene Interessen, sondern beide gemeinsam die Interessen des Volks, so daß der geschäftliche Gesichtspunkt des Abhandelns hier gar nicht am Platz ist. Es handelt sich nur darum, wer von Beiden wohl über die Interessen und Bedürfnisse des Volks besser unterrichtet ist. Daß gerade für militärische Fragen die größere Sachkunde auf der Seite der Regierung vorhanden ist, wird Niemand bestreiten können. Ist dies aber der Fall, dann ist unverständlich, wenn das Parlament in einer Frage, die das Interesse des ganzen Volks berührt, sein eigenes Urtheil demjenigen der Regierung voranstellen will.

Das Verfahren des vorigen Reichstages hat bei der Frage der Erhöhung der Friedenspräsenzstärke, wie bekannt, Schiffbruch gelitten; jenem Verfahren ist es zu verdanken, daß das Volk einen Reichstag gewählt hat, welcher sich nicht mehr von jenen Auffassungen leiten läßt, die den vorigen Reichstag beherrschten. Es hat sich dies schon bei der Militärvorlage gezeigt; ebenso jetzt wieder bei der Behandlung der Forderungen fuͤr neue militärische Zwecke im Betrage von 176 Millionen Mark. Zwar versuchten freisinnige Redner und Blätter wieder die Anschauung zu verbreiten, als ob das Kriegs⸗ Ministerium nimmersatt sei und unerfüllbare Ansprüche stelle. Indeß die die Budgetkommission beherrschende Majorität hat sich nicht mehr

auf's „Abhandeln“ gelegt, sondern nach Prüfung der von sachverstän⸗

diger Seite gegebenen Ecläuterungen den Beschluß gefaßt, dem Reichs⸗

tage die Bewilligung der Forderungen vorzuschlagen, und ihr Verhalten hat offenbar auch auf die Freisinnigen den Einfluß geübt, daß sie sich diesem Antrage anschlossen. Der Reichstag hat diesem Hüchsich gemäß auch gehandelt.

Es wird nicht an Stimmen fehlen, welche diesen Vorgang zum Nachtheil des gegenwärtigen Reichstages auszubeuten suchen werden. Aber wir glauben, daß diese Versuche nur zum Schaden ihrer Urheber ausfallen werden. Denn das deutsche Volk ist, wie wir überzeugt sind, jenes früheren Verfahrens überdrüssig geworden und wird sicher dem jenigen Reichstage größeres Vertrauen zuwenden, welcher so wichtige Lebensfragen der Nation, wie es die Vertheidigung des Vaterlandes ist, nicht zu einem Partei⸗ und Intriguenspiel macht, sondern unter entsprechender Berücksichtigung der ÜUrtheile unserer ersten Sach⸗ verständigen mit der Regierung Hand in Hand geht. Hoffen wir, daß diese gemeinsame Verständigung auch auf anderen Gebieten Erfolge zeitigt, wie sie schon längst erstrebt wurden, aber mit dem vorigen Reichstage nicht zu erreichen waren. Die kommenden Tage werden hierzu reichlich Gelegenheit bieten.

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 19. Inhalt: Konsulatwesen: Bestellung von Konsular⸗Agenten. Exequatur⸗Ertheilungen. Bankwesen: Status der deutschen Noten⸗ banken Ende April 1887. Zoll⸗ und Steuerwesen: Verzeichniß der preußischen Steuerämter und Salzsteuerämter. Polizeiwesen: Verbot einer ausländischen Druckschrift. Ausweisung von Aus⸗ ländern aus dem Reichsgebiet.

Justiz⸗Ministerial⸗Blati. Nr. 19. Inhalt: All⸗ gemeine Verfügung vom 3. Mai 1887, betreffend die vorläufige Unterbringung der zu einer Strafanstalt abgeführten, jedoch nicht auf⸗ nahmefähigen Gefangenen. Erkenntniß des Reichsgerichts vom 8. Dezember 1886.

Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 16. Inhalt: Allerhöchste Konzessionsurkunde für die österreichische Lokal⸗Eisenbahn⸗ gesellschaft zu Wien, betreffend den Bau und Betrieb der auf preußi⸗ schem Staatsgebiete belegenen Strecke einer Eisenbahn von Hanns⸗ dorf über Lindewiese nach Ziegenhals. Vom 1. April 1887. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 36) Vom 3. Mai 1887, betreffend IG über die technische Einheit im Eisen⸗ bahnwesen und über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr. 37) Vom 3. Mai 1887, betreffend Veröffentlichung von Abänderungen des Betriebsreglements. 38) Vom 3. Mai 188 2, betreffend Regulativ über die Dienst⸗ wohnungen der Staatsbeamten. 39) Vom 5. Mai 1887, betreffend Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Beamten der Staats⸗ Eisenbahnverwaltung. Nachrichten.

. Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 20. Inhalt: Amtliches: Bekanntmachung. Personal⸗Nachrichten. Gutachten der Königlichen Akademie des Bauwesens, betr. den Bau eines Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig. Nichtamtliches: Ueber den Dom in Trier. (Fortsetzung.) Entwurf zum Bau des Reichsgerichts⸗

gebäudes in Leipzig. Zur Sicherung des Eisenbahn⸗Betriebes. Preßluft⸗Bagger und Betontrichter von Jandin. Vermischtes: Bau⸗Polizei⸗Ordnung für Berlin. Dampframmen bei Kanalisations⸗ arbeiten. Bücherschau.

Statistische Nachrichten.

„Nach den „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Central⸗ stelle für die Landesstatistik“ betrug im Feeztenoghnm Hessen die Zahl der zum Ausschank geistiger etränke befugten Gastwirthschaften in 1885/86 1848 gegen 1639 in 1878; dem⸗ nach in 1885/86 + 209 —; der Schankwirthschaften in 1885/86 5676, unter denen zum Ausschank von Branntwein und von sonstigen Branntwein oder Spiritus haltenden Getränken 5418 befugt und 258 nicht befugt waren, gegen 5948 in 1878, von denen zum Ausschank von Branntwein und von sonstigen Branntwein oder Spiritus halten⸗ den Getränken 5365 befugt und 583 nicht befugt waren; demnach in 1885/86 272 bezw. + 53 und —- 325 —; der zum Klein⸗ handel (Kleinverkauf) mit Branntwein Konzessionirten (abgesehen von den Gast⸗ und Schankwirthschaften) in 1885/86 2524, unter denen 62 mit Einwirkung und 2462 ohne Einwirkung auf das Steuerkapital, gegen 2117 in 1878, unter denen 56 mit Einwirkung und 2061 ohne Einwirkung auf das Steuerkapital; demnach in 1885/86 + 407 bezw. + 6 und + 401. Auf 1000 Einwohner kamen in 1885/86 (Bevölkerungszahl: 956 611) 1,9 Gastwirthschaften, 5,9 Schankwirthschaften und 2,6 Kleinhändler gegen 1,8 Gastwirth⸗ schaften, 6,4 Schankwirthschaften und 2,3 Kleinhändler mit Brannt⸗ wein in 1878 (Bevölkerungszahl: 936 340); demnach in 1885/86 + 0,1 Gastwirthschaften, 0,5 Schankwirthschaften und + 0,8 Kleinhändler mit Branntwein.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung,

Verwaltung und Statistik. (München und Leipzig. G. Hirth's

Verlag.) Nr. 4. Inhalt: Konstitutionelle und parlamentarische Regierung. Von Dr. M. Seydel. Die Straffreiheit wahrheits⸗ getreuer Reichstagsberichte. (Art. 22 der Reichsverfassung). Von Rechtsanwalt Dr. Ldw. Fuld in Mainz. Die Erbschafts⸗ und Schenkungssteuer. I. Verzeichniß der im Deutschen Reiche geltenden Erbschaftssteuergesetze. II. Entwurf eines Reichsgesetzes über die Erb⸗ schafts⸗ und Schenkungssteuer. III. Tabellen und Berechnung der im Deutschen Reiche zu erzielenden Erbschaftssteuer. Bericht über die Thätigkeit des Reichskommissars für das Auswanderungswesen wäh⸗ rend des Jahres 1885. Die Gesammtauswanderung über deutsche Häfen im Jahre 1885. Die im Jahre 1885 über deutsche Häfen nach überseeischen Ländern gegangenen deutschen Auswanderer (über Bremen, Hamburg, Stettin) nach Herkunfts⸗ und Bestimmungs⸗ ländern. Reichshaushalt für das Jahr 1887/88. Berechnung der nach dem Reichshaushalts Etat für 1887/88 zur Deckung der Gesammt⸗ ausgabe aufzubringenden Matrikularbeiträge. Schlußzusammenstellung der Matrikularbeiträge für 1887/88. Berechnung der Beträge, mit welchen die Bundesstaaten an dem in den Etat für 1887/88 einge⸗ stellten Fehlbetrage des Etatsjahres 1885/86 betheiligt sind. Miszellen: Zur Armenpflegestatistik. Die preuß. Sparkassen im Rechnungsjahre 1885 bezw. 1885/86. Bettel und Landstreicherei in Baden 1885. Nachweisung der in der Zeit vom 1. August 1886 bis 31. März 1887 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗ und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen.

Dr. Ryck, Richard, Landgerichts⸗Rath: „Die Lehre von den Schuldverhältnissen nach gemeinem deutschen Recht.“ Mit Rücksicht auf partikulare und fremdländische Gesetz⸗ gebung systematisch dargestellt. II. Berlin, 1887, R. v. Decker's Verlag, G. Schenck. Imp.⸗S. 4. Die vorliegende zweite Lieferung des vorhezeichneten Werkes bringt abermal ein tüchtiges Stück des all⸗ gemeinen Obligationenrechts zum Abschluß. Die Vorzüge, durch welche sich schon die erste Lieferung auszeichnete: gefällige Form der Darstellung, übersichtliche Anordnung des Stoffes und gründliche Durcharbeitung der behandelten Materien, treten in der gegenwärtigen Lieferung in um so höherem Maße hervor, als in diesem Theile des Obligationenrechts, welche bisher nur gelegentlich in einzelnen Aufsätzen, Doktordissertationen und Habilitationsschriften Berücksichtigung ge⸗ funden hatten, zum ersten Male in einheitlichem Zusammenhange entwickelt und auf die sie beherrschenden höheren Prinzipien zurück⸗ geführt werden. Es sind dies die alternativen und gegenseitigen Schuldverhältnisse nebst den zahlreichen, in dieselben einmündenden Partien der allgemeinen und besonderen Privatrechtslehre; Pendenz⸗ verhältnisse, bedingter und unbedingter Rechtswille, Inhaberpapiere,

Kauf auf Probe, bedingte Tradition, Rückziehung, alternative Delation,

Modus und Voraussetzung, Prinzip der Kondiktionen, Motivation im Recht, Einrede des nicht erfüllten oder nicht gehörig erfüllten Ver⸗ trages, hinkende Verträge u. s. f. Außer dem gemeinen deutschen Recht ist das preußische Landrecht, das sächsische Gesetzbuch, französisches, italienisches, österreichisches und schweizerisches Recht, sowie die Judikatur der höchsten Gerichtshöfe berücksichtigt. Das Buch wird viele Unsicherheiten in Theorie und Praris beseitigen, für das Rechts⸗ studium auregend sein und dem Praktiker selbst in den schwierigsten Fragen die erwünschten Aufschlüsse gewähren. Die Ausstattung des Buches ist eine den Gepflogenheiten der Verlagshandlung entsprechende, splendide.

.— Unter den illustrirten Unterhaltungsschriften für Knaben und Mädchen von 9—15 Jahren nimmt die Deutsche Jugend“, her⸗ ausgegeben von Julius Lohmeyer, Verlag von Leonhard Simion in Berlin, eine der ersten Stellen ein. Felix Dahn sagt von diesem Jugendwerk: „Ohne falsche Selbstüberhebung dürfen wir sagen, daß kein anderes Bildungsvolk eine Jugendschrift wie die „Deutsche Jugend“ besitzt. Der Satz: „Für die Jugend ist das Beste gerade gut genug“ ist tief wahr, heilig wahr, und jene Zeitschrift ver⸗ trägt es, an diesem Satz gemessen zu werden. Es ist gar nicht zu sagen, welchen Segen jene Blätter seit etwa zwei Jahrzehnten in di deutschen Häuser getragen haben: schaffend durch das Schöne, Edle Wahre, Gediegene, Deutsche und Reine, was sie in Wort und Bild verbreitet, verhütend durch das Häßliche, Gemeine, Unwahre, Frivole, Deutschfeindliche und Unreine, was sie durch ihr bloßes Dasein aus⸗ geschlossen haben. Mit welchem Feingefühl, mit welch' richtiger Würdigung dessen, was die Jugend braucht, will und vertragen kann, mit welcher das Wort ist nicht zu stark! Herzensweisheit jenes Werk geleitet wird, das weiß nur, wer daran mitgearbeitet und oft erfahren hat, was der Herausgeber verlangt, was er billigt, was er ganz zurückweist. Damit fortan auch Minderbemittelte den bewährten Jugendfreund ihren Kindern zuführen können, hat die Verlagshandlung vom 1. April d. J. an den Preis auf die Hälfte ermäßigt. Der Neuen Folge 1V. Band: April bis Oktober, kostet nicht mehr, wie bisher, 6 ℳ, sondern nur noch 3 ℳ, so daß in Zukunft der Preis für jedes Monatsheft nur 50 Pf. betragen wird. Diese erhebliche Ermäßigung des Preises der „Deutschen Jugend“, bei völlig gleich⸗ werthigem Inhalt in Wort und Bild, geht Hand in Hand mit einer Erweiterung des Umfanges. Die Monatshefte werden nicht mehr wie bisher 32 Seiten in Quart, sondern fortan 52 Seiten in Großoktav umfassen. Auch enthält jedes Heft außer der gleichen Anzahl von Ilustrationen wie bisher ein in Lichtdruck oder in vollfarbiger Litho⸗ graphie ausgeführtes Kunstblatt. Aus dem Inhalte des soeben er⸗ schienenen Aprilheftes sei erwähnt: Die Pantherjagd, Erzählung von Julius Lohmeyer. Mit vollfarbiger Lithographie nach Woldemar Friedrich. Die Bienenkönigin. Märchen von Julius Stinde. Illustrirt von Fedor Flinzer. Siegesgesang nach der Varusschlacht von Felix Dahn. Der Ueberfall. Von Victor Blüthgen. Original⸗ zeichnung von Hermann Vogel. Ein Todeskampf in der Salzwüste. Von H. Schirmer. Original⸗Illustration von Alexander Zick.

Von der Publikation: „Die österreichisch⸗ungarische Monarchie in Wort und Wild“ ist soeben die 35. Lieferung, die 15. des Wien und Needer⸗Oesterreich beschreibenden Bandes er⸗ schienen. Sie enthält den Schluß der Schilderung der Donau⸗Auen von Wien bis zur ungarischen Grenze aus der Feder des Kronprinzen,