1887 / 119 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Altona giebt bekannt, daß zum Pfingstfest außer den mit besonderem Plakat angezeigten Extra⸗Personenzügen am Sonnabend, den 28. Mai d. J., noch nach⸗ stehende Vorzüge abgelassen werden: Abfahrt aus Hamburg 1 Uhr Nm. bis Wittenberge (Ank. 5,55 Uhr); aus Hamburg 10,20 Uhr Abds, in Berlin um 5,33 Uhr Morgens; Abfahrt aus Berlin um 1,05 Uhr Nm. mit Ankunft in Hamburg um 9,35 Uhr Abds. Das Nähere ist den auf den Stationen zum Aushang gebrachten Plakaten zu ersehen. 8

Hamburg, 23. Mai. (W. T. B.), Der e esn fer „Lessing“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute Nach⸗ mittag auf der Elbe eingetroffen. Der Postdampfer „Rhaetia“ derselben Gesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New⸗York angekommen.

Berlin, 24. Mai 1887.

Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

(Aus dem Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen Berlin, G. Grote'sche Verlagshandlung.) 8

I. Königliche Museen. 1. Oktober bis 31. Dezember 1886.

(Fortsetzung.)

E. Egyptische Abtheilung. Unter den Erwerbungen egyptischer Alterthümer steht in diesem Vierteljahre ein Geschenk des Hrn. Professors Schweinfurth obenan, das für die Kulturgeschichte von besonderer Bedeutung ist. Es ist eine Sammlung von 457 Kleidern und Kleidertheilen aus den etwa dem sechsten Jahrhundert nach Christus angehörigen Gräbern der alten Stadt Arsinoe in Faijum. Gewebe aus diesem und aus anderen ähnlichen Friedhöfen sind zwar in den letzten Jahren vielfach nach Europa gekommen, aber man hat sich bei dem Sammeln derselben fast immer auf die ornamentalen Theile der Kleider beschränkt, während die Schweinfurth'sche Sammlung die Gewänder selbst in möglichster Vollständigkeit bietet. Im Anschluß an dieses werthvolle Geschenk wurde der Abtheilung aus dem Kunstgewerbe⸗Museum ein vollständiges Kinderkleidchen derselben Provenienz überwiesen, bei dem ebenfalls das kostümgeschichtliche Interesse das ornamentale über⸗ wiegt. Hr. Prof. Dr. von Kaufmann überwies uns gütigst die Abdrücke von Abraxasgemmen, die seinerzeit Bellermann behufs seiner Untersuchungen über diese Steine gesammelt hatte. Hrn. Dr. Dümmler in Halle verdanken wir einen auf Cypern gefundenen Skarabäus. Die beiden letzteren Geschenke schließen sich der großen Vermehrung an, welche die egyptische Sammlung durch Ueberweisung der bisher in anderen Abtheilungen der Königlichen Museen aufbewahrten orien⸗

alischen Alterthümer erfährt. Uebernommen wurden bisher die ein⸗ schlägigen Alterthümer des Antiquariums, darunter die werthvollen alten Bestände an egyptischen und phönizischen Skarabäen; die Abraxas⸗ gemmen; die überaus reichen Sammlungen babylonisch⸗assyrischer Siegeleylinder und sassanidischer Gemmen. Sodann die e yp⸗ tisirende Silberschale aus Cypern, die Sammlung palmyrenischer Thon⸗ tesserä, eine Reihe kleiner Bronzen aus Persien u. a. m. Auch die älteren arabischen Siegelsteine des Antiquariums und des Münzkabinets wurden unserer Abtheilung überwiesen, unter den letzteren das merk⸗ würdige amtliche Bronzesiegel mit dem Namen des ujiden⸗Sultans Muizzeddaula und des Chalifen el Muti.

Die Ausstellung dieser kleinen und der noch von der Skulpturen⸗ abtheilung zu übernehmenden großen Denkmäler vorderasiatischer Kunst kann erst nach Abschluß baulicher Veränderungen erfolgen; inzwischen konnte für die alsdann zu eröffnenden orientalischen Säle bereits ein werthvoller Zuwachs in einer Anzahl altarmenischer Alterthümer er⸗ worben werden. Dieselben stammen fast sämmtlich aus dem in ver⸗ schiedene Museen zerstreuten Funde von Toprakgaleh am Wansee, der Weihgeschenke des Tempels des Gottes Chaldis enthielt. Unter Antheil ragen

ronzestatue eines Eunuchen in reicher Gewandung, da si aus Alabaster, mit Resten von Vergoldung. 8 u“

Bronzefigur eines Greifen; mit Resten von Vergoldung und gleich der vorigen augenscheinlich zu dem großen Throne gehörig, von dem mehrfach Theile gefunden sind.

„Ein vollständiger Schild und Fragmente von zwei anderen; mit Reihen von Stieren und Löwen in getriebener Arbeit und mit der Weihinschrift des Königs Rusa versehen.

Bronzegefäß, am Rande drei Hieroglyphenzeichen, den chetitischen ähnlich. 8 Erman.

F. Museum für Völkerkunde.

„1. Ethnologische Sammlung.

Aus Afrika hat Herr Stabsarzt Dr. Wolf die früheren bereits dem Museum angefügten Ergebnisse seiner epochemachenden Ent⸗ deckungsreise durch weitere Sammlungen vermehrt, in welchen jedes Stück, im Gepräge ethnischer Originalität, als werthvollster Baustein für die fernere Bearbeitung central⸗afrikanischer Völkerkunde ver⸗ bleiben wird.

Einen interessanten Beitrag von dorther hat Hr. Dr. v. Dankel⸗ mann geliefert. Von den Herrero gingen dankenswerthe Geschenke des Hrn. Dr. Marlott ein. Hr. General⸗Konsul Rohlfs schenkte werth⸗ volle abyssinische Gegenstände im Anschluß an die durch seine Güte bereits früher von dorther dem Museum überwiesenen kostbaren Be⸗ reicherungen. Maxexxü.

Aus Amerika ist ein wichtiger Beitrag für die altperuanische Geschichte gewonnen, in zwei Steinfiguren aus Huaratz, welche dem Hochsinne des Hrn. Sokolowski zu danken sind, eines alten Gönners des Museums.

Für Guyana wurden aus der Sammlung des Reisenden Ten Kate

Dubletten erworben, sowie solche (im Austausch) von dem Kaiserlich Königlichen Hof⸗Museum in Wien, werthvolle Erinnerungszeichen aus früheren Reisen Natterer's in Brasilien. Drn. Professor Philippi, Direktor des Museums zu Santiago sind Alterthümer aus Chili zu danken, Hrn. Geheimen Medizinal⸗ Rath Professor Dr. Virchow vorzüglich erhaltene aus San Salvador. Aus Asien hat Hr. Otto Blas orientalische Amulette zum Ge⸗ schenk überreicht, Hr. Herrings eine umfangreiche Sammlung von den Batta, Herr Pankow Bootsmodelle der Madras.

Aus Oceanien sind Gegenstände von Viti, sowie einige von den Inseln Mikronesiens erworben. Bastian.

II. Vorgeschichtliche Alterthümer. 1 Die Uebersiedelung in das neue Gebäude und die dadurch er⸗

möglichte übersichtliche Aufstellung hat bereits begonnen (obwohl nur erst ein Drittheil der Sammlung aufgestellt ist), ihre wohlthätige Wirkung zu äußern, insofern, als schon eine namhafte Reihe von Geschenken eingegangen ist. Hoffentlich werden dieselben sich mit dem Weiterfortschreiten der Aufstellung in gleichem Maße mehren.

Folgendes ist der Zuwachs für das verflossene Vierteljahr:

Provinz Brandenburg:

a. Geschenke: Fund von Mariendorf aus römischer Zeit (Schild⸗ buckel, Lanzenspitze, Schwert, Messer und Riemenzunge), Geschenk des Hrn. Oske in Mariendorf. Scherben und Feuersteinsplitter, die vom Galeriediener Wannemacher in Rosenthal bei Berlin ge⸗ sammelt wurden. Pfeilspitzen und Geräthe aus Feuerstein von Schmöckwitz im Kreise Teltow, theils Geschenk des Hrn. Translators Finn, theils Ergebnisse einer Erkursion der Beamten der Abtheilung. Ferner ein Grabfund von Amt Wittstock im Kreise Königsberg, bestehend aus mehreren Urnen, einem Bronzemesser und einem Stein⸗ hammer, Geschenk des Hrn. Ober⸗Amtmanns Pfützenreuter. Drei sehr schöne Thongefäße aus Freiwalde im Kreise Luckau, Geschenk des Hrn. Dr. Degner hierselbst (durch Vermittelung des Hrn. Direktors Schwartz). Zwei Gefäße und zwei Bronzemesser von Zehden im

wahrscheinlich aus rovinz⸗ Pommern. Ankauf: erschiedene eiserne Waffen, ein Gefäß und Gefäßscherben aus einem Gräberfelde und in Herstellung werkstätte römischer Zeit von Butzke bei Nassow, im Regierungsbezirk „Provinz Westpreußen. Theils wohl erhaltene, theils zerbrochene Gefäße aus Hoch⸗ Rittergutsbesi rovinz Posen wurden verschiedene Ausgrabungen aus der Gegend von Luschwitz, im Kreise Fraustadt angekauft. „Aus der Rheinprovinz wurden fränkische Gefäße, Waffen und Gürtelschnallen von Kärlich und Andernach angekauft. Großherzogthum Hessen und Provinz Hessen⸗Nassau. Thongefäße

aus Mainz und Alzey, Geschenk des Hrn. Ernst Zais in Wiesbaden.

g der Ausstellung des künstlerischen Nach⸗ rbenen Professors H Spielberg in der Aula der nischen Hochschule findet morgen, Mittwoch, den (10 bis 3 Uhr), statt. An den folgenden Tagen, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, ist die Ausstellung bis zum 30. Juni von 12 bis 6 Uhr geöffnet.

Die Eröffnun lasses des versto Königlichen Techn

Bekanntlich verbindet sich in der Gegenwart bereits seit längerer Zeit mit dem Interesse für die Erhaltung und stilgemäße Wieder⸗ herstellung der Bauten und Denkmäler früherer Zeiten das Bestreben, die älteren plastischen Kunstwerke durch Nachbildungen weiteren Kreisen zugänglich zu machen und durch die Anschauung den Kunstsinn zu 1 So befindet sich auch in dem Großherzoglichen Museum zu Schwerin eine werthvolle Sammlung von antiken Gypsabgüssen, welche in dem vorigen und in dem laufenden 1 1 erfreuliche Vermehrung erhalten hat. Der Museums⸗Direktor Hofrath Dr. Schlie, welcher bereits vor 5 Jahren ein treffliches beschreibendes Verzeichniß der Werke älterer Meister in der Großherzoglichen Gemälde⸗Galerie herausgab, hat nun soeben einen instruktiven Katalog jener Gypsabgüsse im Mufeum veröffent⸗ licht. Die Abgüsse werden von ihm in kunstgeschichtlicher Folge beschrieben und erklärt. Die Schrift (XI. u. 345 S. gr. 8.) ist in der Bärensprung⸗ schen Hofbuchdruckerei in Schwerin erschienen. Das Vorwort giebt in kurzen Zügen an, wie die jetzt vorhandene Sammlung entstand. Im nur 8 Abgüsse nach antiken Bildwerken in den Groß⸗ umlungen, von welchen 2 der verstorbene Geh. Kabi⸗ nets⸗Rath Dr. Ed. Prosch, damaliger Intendant der Großherzoglichen Kunstsammlungen, geschenkt hatte. Im Winter 1868/69 arbeitete alsdann auf Wunsch des Ebengenannten Dr. Schlie, damals unter dem jüngst verstorbenen Professor Dr. Henzen Hülfsarbeiter am Archäologischen Institut in Rom, eine Denkschrift über die Be⸗ schaffung einer Sammlung von Gypsabgüssen nach den hervor⸗ ragendsten Bildwerken der Alten für die Stadt Schwerin aus. Diese Denkschrift bestimmte den verewigten Großherzog Friedrich Franz II. dazu, Mittel für die Beschaffung von Gypsabgüssen zu gewähren und die ersten Bestellungen durch Dr. Schlie in den Formereien bei Leopoldo Malpieri in Rom und Antonio Vanni in Frankfurt a. M. zu machen. Die Aufstellung der Abgüsse, welche später noch durch Lieferungen aus Formereien in München und Berlin ergänzt wurden, erfolgte zunächst in dem Hause, welches auch die Gemäͤlde⸗Galerie und das Kupferstich⸗Kabinet enthielt, und die Eröffnung der Samm⸗ lung von Gypsabgüssen fand im Sommer 1872 statt, um welche Zeit auch Dr. Prosch einen kleinen Leitfaden über die neue Abtheilung der Kunstsammlungen herausgab. Bereits 1875 war derselbe so ver⸗ mehrt worden, daß der eben genannte Intendant ein zweites Heft mit Erläuterungen folgen ließ, und Ostern 1877, als Dr. Schlie als Direktor der Kunstsammlungen eintrat, zählte die plastische Sammlung bereits 94 Nummern. Bald kamen noch 16 Abgüsse hinzu, aber dann wurden erst Ende 1881 durch die Munificenz des hochseligen Großherzogs weitere Anschaffungen möglich, um die Sammlung auf den Standpunkt zu bringen, von welchem der Katalog jetzt Zeugniß t. Derselbe zerfällt in 6 Abschnitte: 1) Werke der altgriechischen Kunst vom 7. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 5. Jahr⸗ hunderts vor Christo (Nr. 1 27), 2) Werke der alterthümelnden (archaisirenden) Kunst (Nr. 28 34), 3) Werke aus der zweiten

Jahre 1869 gab es herzoglichen Kunstsar

4) Werke aus dem 4. Jahrhundert vor Christo bis zu Alexander’'s des Großen Zeit (Nr. 149 206), 5) Werke der bhellenistisch⸗ römischen Zeit (Nr. 207 263) und 6) Werke der Kleinkunst und des Kunsthandwerks (Nr. 264 368). Anhang I bringt noch ein Ver · zeichniß antiker Originalwerke (Nr. 369 376) und Anhang II führt Nachbildungen antiker Werke in Marmor auf (Nr. 377 388), wor⸗ auf ein alphabetisches Register den Schluß macht. wie aus den vorstehenden Angaben erhellt, zur Veranschaulichung des Entwickelungsganges der antiken Plastik, immer noch einige nicht un⸗ wichtige Denkmäler, z. B. die von Phigalia und Halikarnaß, fehlen, so gewährt

in der sich auch ein von Dr. H. Schliemann geschenkter Abguß eines Tempels in Neu⸗Ilion befindet, schon ein treff⸗ von dem Reichthum und der Schönheit der antiken Kunst. Durch den Schlie'schen Katalog wird nun die Sammlung dem Ver⸗ ständniß des kunstsinnigen Publikums wesentlich näher gebracht. Nicht nur, was das alte Bildwerk vorstellt und kunstgeschichtlich bedeutet, sondern auch auf welchem Wege und in welchem Zusammenhange das Resultat gewonnen ist, erfährt der gebildete Laie aus dem vorliegenden rfasser des Katalogs hat sich mit Recht jener Aus⸗ lichkeit befleißigt, die in Werken über griechische und römische Kunstgeschichte sowie in wissenschaftlichen Katalogen üblich ist. Dabei Einleitungen bei einzelnen Gelegenheiten zur Orie ifgeschickt. Manche bereits vorhandenen guten Be⸗ schreibungen der einzelnen Denkmäler, wie z. B. von Berndorf, von Brunn, von Michaelis und Klügmann, hat der Dr. Schlie wörtlich aufgenommen. Insbesondere sucht der Verfasser den Prof. Dr. von Brunn in München, hervorragender Weise, wie jeder Fachmann weiß, gefördert hat, zu Worte kommen zu lassen. An & W

von den herkömmlichen Auffassungen abweichende Darlegungen im Katalog Schlie’s wird es freilich wohl nicht fehlen, sicherlich aber scht an vielfacher Zustimmung zu denselben, da sie durchweg von gründlichem kunstgeschichtlichen Wissen und praktischer Erfabrung eugniß ablegen.

der Metope liches Bild v

Der Verfaf führlichkeit beflei

sind auch längere Orientirung voraufg

auch nicht an

Weimar, 23. Mai. (Th. C.) Geleitet von dem Wunsch, eine Erinnerung an Liszt zu schaffen, hatte Se. König⸗ roßherzog bestimmt, daß die von dem verstor⸗ 2 nstler bewohnten Räume in der „Hofgärtnerei“ in ein Liszt⸗Museum umgewandelt würden. Dieselben sind gestern offiziell r Bestimmung übergeben worden. In Gegenwart der Großherzog⸗ errschaften, des Erbgroßherzogs und der Herzogin Johann kecklenburg⸗Schwerin fand unter entsprechender Feier⸗

Stelle pietätvoller liche Hoheit der G benen großen Tonkü

Kreise Königsberg, Geschenk des Hrn. Paul Wendeler in Soldin.

8

lichkeit die Enthüllung der Marmorbüste Liszt's statt, die der Allge⸗

Bronzen und Gefäßscherben aus einem Gräberfelde bei Grünow im Kreise Angermünde, Geschenk des Hrn. Rittergutsbesitzers Kühn. n Bleiwirtel aus einem Gräberfelde bei Breez, im Kreise West⸗ Prignitz, Geschenk des Hrn. Dr. Olshausen hierselbst. b Ankauf: Zwei Armringe von Bronze aus der Lausitz. Provinz Sachsen. —. ². Geschenke: eine Bronzescheere und ein Hirschhornhammer aus bei Wolmirstädt, Geschenk des Hrn. Direktors W. Schwartz Ein megalithisches Steinmonument, sog. Speckseite, Ge⸗ Hrn. Geheimen Raths Professors Virchow. eine große Zahl von

Bronzen verschiedener Art, einem Gräberfelde bei Acken, im Kreise Kalbe.

der La. Tone⸗Zeit, sowie eine größere Zahl fertiger begriffener Bernsteinperlen, aus einer Bernstein⸗

alleschken bei Alt⸗Kischau, Geschenk des Herrn

reichel daselbst.

1. Voß. (Schluß folgt.)

Jahrhunderts vor Christo (Nr. 35 148),

Wenn nun auch,

im Ganzen die Sammlung, welche seit 1882 im neuerbauten Großherzoglichen sowie sehr sachgemäß aufgestellt ist, und

der die eigentliche griechische Kunstgeschichte in

idersprüchen gegen einige wenige

meine deutsche Musikverein dem Großberzog, seinem Prot Erinnerung an den verstorbenen Meister übergeben dat. ertor zur Vorstandes des Vereins hielt Prof. Dr. A. Stern aus Dresden des Liszt's Beziehungen zu Weimar und Weimars Bedeutung für die Richtung in der Tonkunst darlegende warme und geistvolle Ans9⸗ an die Anwesenden. Gesang leitete die Feier ein und endete sie 8— Kunstwerk ist eine vortreffliche Arbeit von monumentaler Wirke aber auch ausgezeichnet durch große Aehnlichkeit. ng.

Coburg, 22. Mai. Die 17. Generalversammlung der Gesell schaft für Verbreitung von Volksbildung, welche heute und morgen hier im Gesellschaftshause tagt, wurde gestern Abend durch 8 Kommers eingeleitet. Heute Vormittag 8 Uhr besichtigten die nen wesenden Gäste die Sehenswürdigkeiten der Stadt, sowie eine Schu. ausstellung in der städtischen Mädchenschule. Sodann begann s 10 g 8— erste Hese gerwenn9. 1 izig

er ⸗Bürgermeister Muther⸗Coburg begrüßte die Ver Namen der Stadt. 1 8 1 3 semmlungi Zur ersten auf der Tagesordnung stehenden Frage führung des Unterrichts in der Gesetzeskunde in 8 Ferbefd 4 schulen wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: bh Die Versammlung beschließt: 1) Die Berücksichtigung d Gesetzeskunde, sowohl für das öffentliche als auch für das Privatrect in dem Unterricht der Fortbildungsschule ist als ein dringendes Er⸗ forderniß anzuerkennen. 2) Dieser Unterricht ist in Anlehnung a praktische Fälle des Lebens zu ertheilen und in möglichste Verbindung 1b 8 Deutschen zu bringn ) Zur weiteren Anbahnung der Angelegenheit ist die Schaff 1 8 üb. Lehrbuchs EEE“ caffung eins

Zum zweiten egenstande, Studienstiftungen für entlass Zöglinge der Volksschule, nahm die Versammlung nacsst asee Resolution 3 8

„Die Versammlung empfiehlt die Errichtung von Stiftun Beschaffung anderweitiger Fonds zum Zwecke der Ausbildung 1e voller Zöglinge aus der ärmeren Klasse der Bevölkerung für den gewerblichen und technischen Beruf. Sie empfiehlt insbesondere den Bildungsvereinen die Förderung dieser Bestrebungen.“

Handelskammer⸗Sekretär a. D. Dr. Fränkel⸗Berlin berichtete dann über die Frage der Errichtung dauernder gewerblicher Aus⸗ stellungen durch Gewerbe⸗ und Bildungsvereine. . 8

London, 23. Mai. (W. T. B.) Nach einer heute eingega Meldung aus Saint Thomas (am Golf von Guinea) is e. pedition Stanley’s zur Aufsuchung und Befreiung Emin Bey's am 30. April von Stanley Pool in 4 Dampfer den Congo aufwärts gegangen. Von dem einen der Dampfer waren

mehrere Lichterschiffe ins Schlepptau genommen worden. 8

Im D eutschen Theater wird am nächsten Freitag Calderon's Schauspiel „Der Richter von Zalamea“ wieder aufgenommen. Die Aufführung sollte bereits in voriger Woche am zweihundertjährigen Todestage des Dichters stattfinden, mußte aber aufgeschoben werden, weil Hr. Friedmann durch die vor einiger Zeit erfolgte Verletzung seines Armes noch am Spielen verhindert wäar. Jetzt ist Hr. Fried⸗ mann wieder so weit hergestellt, daß er am Freitag in der Rolle des Don Lope de Figueroa zum ersten Mal wieder auftreten kann.

Krolls Theater. Sgra. Bendazzi läßt ihrer ersten Gast⸗ rolle am Donnerstag als zweite die „Margarethe“ von Gounod folgen. Im „Freischütz“, der am Freitag zur Aufführung gelangt, gastirt Frl. Wenzel als Aennchen. Der Sonnabend bringt Mozart „Zauberflöte“.

Belle⸗Alliance⸗Theater. Auch in diesem Jahre finden wie immer, an beiden Pfingstfeiertagen Frühvorstellungen und in dem prächtigen Sommergarten Frühconcerte statt. Diese letzteren werden von dem Musikcorps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2 ausgeführt und beginnen um 5 Uhr Morgens. Im Theater geht bei dieser Gelegenheit zum ersten Male das Kaiser'sche Charakter⸗ bild „Doctor und Friseur“ in Scene.

Herr Frank van der Stucken, ein in New⸗York als Kom⸗ ponist und Dirigent größerer Symphonie⸗ und C oraufführungen vortheilhaft bekannter Tonkünstler, gab gestern im Saale der Phil⸗ harmonie ein Concert, in welchem er zum ersten Mal vor dem hiesigen Publikum erschien. Eine neue Symphonie (A-moll) von Rubinstein, dessen sechste, machte den Anfang. Des Künstlers nie ver⸗ stegende schöpferische Kraft zeigte sich auch hier in den höchst inter⸗ essanten und originellen Motiven, deren geschickte, stilvolle Durchfüh⸗ rung zugleich überall klar und frei vom Uebermaß sinn⸗ licher Effektmittel gehalten ist; nur thut die ungewöhnliche Länge des Werkes, das unter andern drei Moderato⸗Sätze enthält, dem Eindruck Abbruch. Es folgte Liszt's beliebtes Clavier⸗ concert (Es-dur), das Hr. Arthur Friedheim auf einem sehr klangvollen Flügel von Chickering und Sons in New⸗York mit ge⸗ wohnter Bravour vortrug, und dem der Virtuos noch eine Rhapsodie von Liszt hinzufügte. Daß der Concertgeber nun nach so bedeutenden, den größten Theil des Concerts einnehmenden Leistungen bescheidener Weise erst mit seinen eigenen Kompositionen hervortrat, war ihm kein besonders günstiger Umstand; nichtsdestoweniger fesselren seine Werke das Interesse der Zuhörer noch in reichem Maße und erwarben ihm lebhafte und wohlverdiente Beifallsbezeugungen. Aus der Musik zu Shakespeare’s „Sturm“ sind besonders „Der Tanz der Schnitter⸗ und die sehr charakteristisch gehaltene „Hetzjagd auf Caliban“ lobend hervorzuheben. Nach zwei recht anmuthigen Liedern von Frank von der Stucken, denen die rühmlichst bekannte Concertsängerin Frl. Therese Zerbst noch das hübsche „Gute Nacht“ von Brahms hin⸗ zufügte, machte „Ein Sänger⸗Festzug“, vom Concertgeber für Orchester komponirt und mit allem Glanz moderner Instrumentirung ausge⸗ stattet, den Beschluß des Abends. Das zablreich erschienene Publikum FA Beekeigen Frthhede. Beifall.é Das philharmonische e unter der umsichtigen Lei 1 ise ee11 igen eitung des Concertgebers leistete

6 Uigsg Bäder⸗Statistik.

Baden⸗Baden bis zum 20. Mai (Fremde). Lipyspringe bis zum 22. Mai (Kurgäste). Neuenahr bis zum 20. Mai . ... ...

Oeynhausen bis zum 20. Mai (nebst 423 Durchreifenden) c. Arn. der Kurgäste) Wiesbaden bis zum 22. Mai (Kurgäste und sonstige Fremde

nebst Durchreisenden) . . ... 1“ 26 229 Wildungen bis zum 22. Mai (237 Nrn.) . . . . . . 278 8 880 Bösee. besucht: Elster bis zum 17. Mai 95 Personen (in 82 Nrn.); Salzbrunn bis zu Mai! 91 Kurgästen und 27 sonstigen remden

7

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗A stalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

8 Sechs Beilagen

Berlin:

und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers

ommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesells⸗ 20

für die Woche vom 16. bis 21. Mai 1887 8. 85 8 8 8 8 88 5

eutsch

as

2 2

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 24. Mäai

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

taats⸗Anzeiger.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Die Begründung zu dem dem Reichstage vorgelegten Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Zuckers, hat folgenden Wortlaut:

Das Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend, vom 1. Juni 1886, verfolgte die Absicht, die zur Wiedererlangung befriedigender Steuererträge vom Zucker gebotene Reform ausschließlich auf dem Boden der Materialsteuer zu vollziehen. Die Erreichung des er⸗ strebten finanziellen Erfolges war dadurch bedingt, daß die wirkliche durchschnittliche Ausbeute an Zucker aus den Rüben nicht erheblich über das bei der Neuregelung der Steuer und Steuervergütung zu Grunde gelegte Verhältniß hinausgehe. Das letztere entspricht bei einer Steuer von 1,70 für 100 kg rohe Rüben und einer Steuer⸗ vergütung von 17,25 für 100 kg Rohzucker der Annahme, daß zur Herstellung von 100 kg Rohzucker im Durchschnitt 10,15 Doppel⸗ centner Rüben erforderlich seien. Eine höhere Durchschnittsaus⸗ beute war bis dahin nur in den Betriebsjahren 1883/84 und 1884 ,85 erzielt worden. Inzwischen sind die Ergebnisse dieser beiden Jahre durch die durchschnittliche Zuckerausbeute im Jahre 1885/86 erheblich übertroffen worden, und die laufende Campagne 1886/87 wird voraus⸗ sichtlich abermals ein höheres Ausbringen an Zucker aufweisen. Bei Ausbeuten von der in den Campagnen 1885/86 und 1886/87 erreichten Höhe würde das gedachte Gesetz auch nach dem Inkrafttreten der definitiven niedrigeren Vergütungssätze nur Reinerträge von jährlich kaum 25 bis 30 Millionen Mark ergeben. Unter diesen Umständen hat die Aussicht auf sichere und angemessen hohe Steuererträge aus dem vorigjährigen Gesetz sich so verringert, daß eine alsbaldige weitere Abänderung unserer Zuckergesetzgebung im Interesse der Reichs⸗ finanzen unvermeidlich erscheint.

Dem bisherigen Entwickelungsgange würde es entsprechen, wieder⸗ um eine Erhöhung des Steuersatzes der Rüben in Verbindung mit einer Korrektur der Vergütungssätze herbeizuführen. Um auf diesem Wege einen dauernden jährlichen Reinertrag von annähernd 50 Mill. Mark mit einiger Sicherheit zu erzielen, müßte die Steuer für 100 kg Rüben auf 2 erhöht und die Steuervergütung für 100 kg Roh⸗ zucker bis auf den, dem vorigjährigen Ausbeuteverhältniß von un⸗ gefähr 8,50: 1 entsprechenden Betrag von 17 herabgesetzt werden. Erscheint eine Erhöhung der Materialsteuer in dem bezeichneten Maße schon an sich bedenklich, so würde sie in Verbindung mit einer so niedrigen Bemessung der Steuervergütung unzweifelhaft von ver⸗ derblichen Folgen sein. Denn bei einer derartigen Einrichtung würde die Steuervergütung selbst in Jahren günstiger Rübenernten vielen Zuckerfabriken nicht den vollen Ersatz der verlegten hohen Steuer ge⸗ währen, in Jahren mit schlechteren Rübenernten aber würde die Mehrzahl der Fabriken namhafte Beträge an der Steuer zusetzen. Dies müßte zu der Betriebseinstellung einer großen Anzahl von Zuckerfabriken und einem erheblichen Rückgang unserer Zuckerproduk⸗ tion, damit aber auch zu einer weitgreifenden Schädigung wichtiger wirthschaftlicher Interessen führen.

Kann hiernach in einer Umgestaltung der Materialsteuer allein die geeignete Art der Reform nicht erblickt werden, so erscheint es andererseits auch nicht rathsam, die Materialsteuer gänzlich zu be⸗ seitigen und hinfort den Zucker etwa ausschließlich mittelst einer Ver⸗ brauchsabgabe vom fertigen Fabrikat zu besteuern. Die Material⸗ steuer bildet seit langen Jahren die Grundlage unserer Zucker⸗ besteuerung; unter der Herrschaft dieser Steuerform hat sich unsere Rübenzuckerproduktion aua kleinen Anfängen allmählich zu einer der bedeutendsten nationalen Industrien entwickelt. Diese Steuerform hat auf die Gestaltung des Rübenbaues und der Zuckerfabrikation, sowie aller damit in Verbindung stehenden Verhältnisse einen entscheidenden Einfluß ausgeübt und kann durch eine andere Steuerform nicht ersetzt werden, ohne daß die bezeichneten weitverzweigten Verhältnisse, mit welchen das wirthschaftliche Gedeihen großer Gebietstheile Deutsch⸗

lands eng zusammenhängt, davon in tiefgreifender und schädigender

Weise berührt werden. Die hiernach gegen einen vollständigen Wech⸗

sel des Steuersystems sich ergebenden Bedenken wiegen besonders

schwer in der gegenwärtigen Zeit, in welcher unsere Zuckerindustrie sich ohnehin durch den andauernd niedrigen Stand der Zuckerpreise und die scharfe Konkurrenz der Zuckerproduktion anderer Länder in nicht günstiger Lage befindet. Es wird daher von einem solchen Spstemwechsel um so mehr Abstand zu nehmen sein, als sich ein an⸗ derer Weg bietet, welcher unter größerer Schonung der Interessen unserer Rübenzuckerindustrie und der betheiligten Landwirthschaft einen ausreichenden finanziellen Erfolg in Aussicht stellt. Es ist dies die Verbindung einer Verbrauchsabgabe mit der angemessen abzuändern⸗ den Materialsteuer.

Für die Ausgestaltung einer derartigen Zuckersteuer wird davon auszugehen sein, daß der beabsichtigte Mehrertrag zu einem wesent⸗ ichen Theile durch Beseitigung der bisher von der Rübenzuckerindustrie genossenen Steuervortheile und thunlichst ohne Mehrbelastung des in⸗ ländischen Zuckerverbrauchs erfolgen soll. Diesen Gesichtspunkten ent⸗ spricht es, wenn die Materialsteuner für einen Doppelcentner Rüben von 1,70 auf 1 ℳ, die Steuervergütung für einen Doppelcentner Rohzucker von 17,25 auf 10 herabgesetzt und die Verbrauchs⸗ abgabe für 1 Dovppelcentner Rübenzucker jeder Art, ausgenommen Sprup und Melasse, welche als solche zum Verbrauch gelangen, auf 10 bestimmt wird.

Die bezeichnete Herabsetzung der Materialsteuer beträgt etwa 41 %; in demselben Maße verringern sich die zufolge dieser Steuer⸗ form zwischen den einzelnen Zuckerfabriken bestehenden Ungleichheiten der Steuerbelastung des Fabrikats und die von den Fabrikinhabern zu verlegenden Steuersummen.

Die Steuervergütung für Rohzucker würde um etwa 42 % herab⸗ gesetzt werden und in ihrem künftigen Satze von 10 der An⸗ nahme entsprechen, daß im Durchschnitt aus 10 Doppelcentnern Rüben 1 Doppelcentner Rohzucker gewonnen werde. Wie sich die Ausbeuteverhältnisse während der letzten 10 Jahre gestaltet haben, ergiebt die (folgende) Tabelle, welche auf Grund der amtlichen Statistik mit der Ergänzung aufgestellt worden ist, daß auch die bisher nicht zur amtlichen Erhebung gelangte Zuckerproduktion der selbständigen Melasse⸗Entzuckerungsanstalten (ohne Rübenverarbeitung) auf Grund der bezüglichen Mittheilungen von Fachzeitschriften Berück⸗ sichtigung gefunden hat. Zu bemerken ist, daß die danach für die Betriebsjahre 1880/81 bis 1882/83 angesetzten Produktionsmengen jener Anstalten von 75 000, 85 000 und 125 000 Doppelcentnern Roh⸗ zucker größer sind, als die von der Zucker⸗Enquetekommission im Jahre 1883 ermittelten Mengen von 40 961, 62 233 und 74 463 Doppelcentnern Rohzucker. 1 1

Nach der (vorstehenden) Tabelle hat das Erforderniß an Rüben zur Herstellung von 1 Doppelcentner Rohzucker, die Produktion der selbständigen Melasse⸗Entzuckerungsanstalten eingerechnet, im Durch⸗ schnitt der 10 Jahre 1876/77 bis 1885/86 10,00 Doppelcentner, im Durchschnitt der 5 Jahre 1881/82 bis 1885/86 9,42 Doppel⸗ centner betragen. Wird auch die laufende Campagne 1886/87 in Be⸗ tracht gezogen und dabei übereinstimmend mit Schätzungen aus sach⸗ verständigen Kreisen angenommen, daß diesmal im Durchschnitt 8,20 Doppelcentner Rüben zur Gewinnung von 1 Doppelcentner Rohzucker ge⸗ nügen, mithin aus den verarbeiteten 83 066 518 Doppelcentnern Rüben 10 130 000 Doppelcentner Rohzucker werden erzeugt werden, so ergiebt eine vorläufige Berechnung für die Periode 1877/78 bis 1886/87, daß sich die durchschnittliche Zuckerausbeute aus den Rüben während der bezeichneten 10 Jahre auf 9,66: 1 und während der letzten 5 Jahre

1882/83 bis 1886/87 auf 9,00: 1 gestellt hat. Gegenüber diesen Ergebnissen ist das Ausbeuteverhältniß von 10:1 als Grund lage für die künftige Bemessung der Steuervergütung rechnungsmäßig zu niedrig gegriffken. Es kommt jedoch in Betracht, daß zu den sehr hohen Zuckerausbeuten aus den Rüben in den Jahren 1885/86 und 1886/87 außergewöhnlich günstige Witterungsverhältnisse nicht uner⸗ heblich mitgewirkt zu haben scheinen, und daß die große Vorsicht, deren es überhaupt bei dem Ausmaß der Steuervergütung bedarf, damit nicht die Zuckerfabriken mit schlechterem Rübenboden in der Regel, die übrigen Fabriken aber wenigstens in unbefriedigenden Erntejahren empfindliche Einbußen an der Steuer erleiden, gerade jetzt in besonderem Maße geboten ist. Denn der niedrige Preis⸗ stand des Zuckers und die verschärfte, zum Theil durch hohe Prämien egünstigte Konkurrenz der Zuckerproduktion anderer Länder bedingt bei der Neugestaltung der Zuckersteuer die Rücksichtnahme, daß unsere Zuckerindustrie auch ferner in einen erfolgreichen Wettbewerb mit dem Auslande treten kann. 38

Die Zuckerpreise sind im Laufe der letzten Jahre auf dem englischen Weltmarkt und folgeweise auch auf unserem Inlandsmarkt erheblich gesunken. Der durchschnittliche Jahrespreis in Magdeburg für einen Doppelcentner Rohzucker von 96 % betrug: 1880/81 61,20 ℳ; 1881/82 64,00 ℳ; 1882/83 59,20 ℳ; 1883/84 54,20 ℳ; 1884/85 44,70 ℳ; 1885/86 46,20 ℳ; zur Zeit beträgt derselbe etwa 43 bis 44 Eine mitwirkende Ursache dieses für unsere Zuckerindustrie sehr empfindlichen Preisrückganges bilden die der Zuckerrroduktion in den wichtigeren Produktionsländern gewährten Steuervortheile, durch welche ein starkes Wachsen der Produktion und ein billigeres Angebot gefördert worden ist. Insofern kommen andererseits die Steuerprämien für Zucker auch wieder den Konsumenten der Ursprungsländer zu Gute.

Eine Steuerbegünstigung der Zuckerindustrie findet fast überall in den hauptsächlichen Konkurrenzländern statt. Insbesondere wird in Oesterreich und Frankreich auch bei der dermaligen Umgestaltung der Zuckersteuer die Weitergewährung erheblicher Steuervortheile beab⸗ sichtigt. Der österreichische Gesetzentwurf will den Zucker ausschließ⸗ lich im Wege der Verbrauchsabgabe besteuern, sieht jedoch für die Ausfuhr desselben Prämien vor, welche nach bestimmten Sätzen, ins⸗

esondere für mittleren und besseren Rohzucker nach einem Satze von 1 Gulden 26 Kreuzer, bis zur Höhe eines Jahresbetrages von 4 Mil⸗ lionen Gulden gezahlt werden sollen. Durch diese Zahlung würde auf 1 Doppelcentner Rohzucker, wenn die Ausfuhr nicht über die durch⸗ schnittlich während der drei letzten Jahre exportirte Menge von 3 106 336 Doppelcentner hinausgeht, die vorgedachte Ausfuhrprämie von 1 Gulden 26 Kreuzer entfallen; außerdem wird angenommen, daß die Zuckerfabrikanten auch an dem zum inländischen Verbrauch ge⸗ langenden Zucker in dem Inlandspreise einen dem Prämiensatze von 1 Gulden 26 Kreuzer entsprechenden Steuergewinn für je 1 Doppel⸗ centner Rohzucker machen werden. Was Frankreich betrifft, so wird nach dem Gesetz vom 29. Juli 1884 den Zuckerfabrikanten für 100 kg Rüben eine Ausbeute von 6 kg beziehungsweise 5 kg raffinirten Zucker, je nachdem die Saftgewinnung mittelst Diffusion oder mittelst eines weniger ausgiebigen Verfahrens stattfindet, zur Last geschrieben, und zwar nach dem Steuersatze von 50 Fr. für 100 kg raffinirten Zucker; der über das gesetzliche Ausbeuteverhältniß hinaus gewonnene Zucker ist steuerfrei. In Folge der seit dem Jahre 1884 gemachten Fort⸗ schritte im Rübenbau und in der Fabrikationstechnik hat die steuer⸗ freie Zuckergewinnung bereits ein so hohes Maß erreicht, daß für die laufende Kampagne voraussichtlich ein Ausfall von 60 Millionen Franken an der etatsmäßigen Steueraufkunft eintreten wird. Die wirkliche dermalige Zuckerausbeute aus den Rüben wird zu 9 % raffinirten Zucker geschätzt. Nichtsdestoweniger soll nach dem vor⸗ gelegten Gesetzentwurf die gesetzliche Ausbeute aus 100 kg Rübe nur festgestellt werden:

für 1887/88 auf 1888/90 8 1890/91 8 „1891/92 . 8

Zur Begründung wird der in Folge des Gesetzes vom 29. Juli 1884 eingetretene Aufschwung der Rübenzuckerindustrie nachdrücklich gewürdigt und die Fortdauer von Steuervortheilen als im Interesse dieser Industrie und der Landwirthschaft nothwendig bezeichnet. Bis zum 31. Dezember 1887 soll zur einstweiligen Aufbesserung des Steuerertrages eine Erhöhung der Zuckersteuer stattfinden.

Aus den vorstehend bezeichneten Gründen erscheint es zur Zeit bedenklich, bei uns die Steuervergütung für Rohzucker nach einem höheren Rendement zwischen Rübe und Zucker als 10:1 zu be⸗ stimmen. Sollte diese Bemessung der Vergütung in Jahren guter Rübenernte zur Gewährung einer durchschnittlichen Prämie für die Zuckerproduktion führen, so ist dies eine unerwünschte, aber auch unvermeidliche Folge der erwähnten Verhältnisse. Jedenfalls wird durch die Herabsetzung der Materialsteuer und der Vergütung auf beziehungsweise 1 und 10 die Höhe der etwaigen Prämien wesentlich abgemindert. Der Vortheil, welcher für die Reichskasse und die Zuckerkonsumenten von einer weiteren Herabsetzung der Ver⸗ gütung, welche sich jedenfalls in mäßigen Grenzen halten müßte, zu erwarten wäre, steht außer Verhältniß zu der Größe des Schadens, welcher aus einer zu knappen Bemessung der Vergütung für die

uckerindustrie, die Landwirthschaft und die Wohlfahrt weiter Land⸗ sace und Bevölkerungskreise hervorgehen könnte.

Die für raffinirte Zucker in Aussicht genommenen Vergütungs⸗ sätze von 12,50 und 11,70 sind auf Grund des Vergütungs⸗ satzes für Rohzucker nach den Verhältnißzahlen berechnet, welche sich aus den bezüglichen definitiven Sätzen des Gesetzes vom 1. Juni v. J. (17,25 ℳ, 21,50 ℳ, 20,15 ℳ) ergeben. Durch die damalige Rege⸗ lung wurden die raffinirten Zucker gegenüber dem Rohzucker ein weni besser gestellt als nach den Gesetzen vom 26. Juni 1869 und 7. Juli 1883, um damit auf die Förderung der in der Entwickelung zurück⸗ gebliebenen Produktion und Ausfuhr von Raffinaden hinzuwirken. Im Betriebsjahre 1885/86 sind an Zucker gegen Steuervergütung ins⸗ gesammt 4 906 600 Doppelcentner ausgeführt, darunter an Raffi⸗ naden erster Klasse 660 196 Doppelcentner oder 13,46 %, an Raffinaden zweiter Klasse 205 689 Doppelcentner oder 4,10 %. In den ersten acht Monaten der Kampagne 1886/87, bis Ende März 1887, betrug die Zuckerausfuhr gegen Steuervergütung im Ganzen 4 436 276 Doppelcentner, worunter 842 555 Dovppelcentner, oder 18,99 % Raffinaden erster Klasse und 149 836 Doppelcentner oder 3,38 % Raffinaden zweiter Klasse. Dieses Anwachsen der Raffinadenausfuhr wird allerdings nicht blos auf die Verbesserung im Ausmaß der Ver⸗ gütungssätze, sondern auch darauf zurückzuführen sein, daß durch das vorjährige Gesetz die Würfelzucker allgemein und demnächst durch Be⸗ schluß des Bundesraths auch die sogenannten eristals und die granu⸗ lirten Zucker in die höchste Vergütungsklasse versetzt worden sind.

Die Steuerbelastung des inländischen Zuckerkonsums durch die Verbrauchsabgabe von 10 und die umgestaltete Materialsteuer zusammen wird ungefähr die gleiche sein, wie bisher durch die Mate⸗ rialsteuer allein. Zum inländischen Verbrauch gelangen fast aus⸗ schließlich raffinirte Zucker. Dieselben würden künftig im Inlands⸗ preise durch den Betrag der Vergütungssätze der Materialsteuer von 12,50 bezw. 11,70 für 1 Doppelcentner, unter Hinzurechnung der Verbrauchsabgabe mit 22,50 bezw. 21,70 belastet werden. Gegenwärtig beträgt die Steuerbelastung durch die Vergütungssätze 22,20 bezw. 20,80 ℳ, vom 1 ember d. J. ab 21,50

Die Einführung eines einheitlichen Satzes der Verbrauchsabgabe ist im Hinblick auf die geringen Preisunterschiede der einzelnen in Betracht kommenden Zuckerarten sachlich gerechtfertigt und gestattet, die Kontrolen einfacher zu gestalten, als es im Falle der Erhebung der Abgabe nach verschiedenen Sätzen möglich wäre. Die Frei⸗ lassung des Syrups und der Melasse von der Verbrauchsabgabe ist zu empfehlen, weil diese Stoffe, insbesondere der letztere, überhaupt nicht in großer Menge zum menschlichen Genuß gelangen, als Genußmittel aber vorzugsweise für die ärmeren Klassen der Bevölke⸗ rung in Betracht kommen, und den letzteren durch die Auflegung einer Verbrauchsabgabe, auch nach einem niedrigeren Satze, ungeachtet der Herabsetzung der Materialsteuer, voraussichtli vertheuert werden würden. Die Erstreckung der Verbrauchsabgabe auf den Stärkezucker ist nicht in Aussicht genommen, weil, abgesehen von der Frage, ob nicht durch die Steuerbelastung des Stärkezuckers dieser Industriezweig sowie folgeweise die Stärkebereitung und der Kartoffel⸗ bau empfindlich geschädigt werden könnte, dermalen aus einer solchen Besteuerung ein nennenswerther Ertrag nicht zu erwarten wäre. Denn unsere Jahresproduktion an Stärkezucker beträgt bisher nur zwischen 300 000 bis 400 000 Doppelcentner, wovon der größte Theil in das Ausland geht und nur etwa ein Drittel im Inland verbraucht wird.

Ueber den Ertrag der künftigen Zuckersteuer ist die in der An⸗ lage 1 enthaltene Berechnung möglichst vorsichtig aufgestellt und durch die beigefügten Bemerkungen erläutert worden. Danach läßt sich ein jährlicher Reinertrag von 46 bis 52 Millionen Mark erwarten.

Im finanziellen Interesse würde es erwünscht gewesen sein, die neue Steuer schon von der nächsten, mit dem 1. August d. J. be⸗ ginnenden Betriebsperiode der Rübenzuckerfabriken ab erheben zu lassen. Es ist jedoch nicht möglich, bis dahin alle zur Kontrole und Erhebung der Verbrauchsabgabe nöthigen Einrichtungen zu treffen. Auch haben die Fabrikanten ihre Dispositionen für das bevorstehende Betriebsjahr bereits abgeschlossen, während sie dabei die noch unbekannte Aenderung der Steuerverhältnisse zu berücksichtigen um so weniger im Stande waren, als erstmals in der Reichstagssitzung vom 23. März d. J. amtlich die Absicht öffentlich kundgegeben worden ist, das Zuckersteuergesetz vom 1. Juni 1886 alsbald wieder einer Revision zu unterziehen. Es ist deshalb in Aussicht genommen, das neue Gesetz erst mit dem 1. August 1888 in Wirksamkeit zu setzen.

Bisher gelten in Betreff der Zuckerbesteuerung eine Anzahl älterer, nicht durchweg in allen Einzelheiten übereinstimmender Landes⸗ gesetze, in Verbindung mit späteren abändernden und ergänzenden Bundes⸗ und Reichsgesetzen. Der Hinzutritt der Verbrauchsabgabe läßt es als nothwendig erscheinen, alle bezüglichen Bestimmungen in ein einheitliches Gesetz zusammenzufassen und damit zugleich die jetzt fehlende Uebersichtlichkeit herbeizuführen.

Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes ist noch Folgendes zu bemerken:

1) Zu §. 1.

Die Unterscheidung der in die bisherigen zwei Zollklassen ge⸗ hörigen Zucker unter Benutzung der Mustertypen ist mit Schwierig⸗ keiten und Unsicherheiten bei der Zollabfertigung verbunden. Die ein⸗ geführten Rohzucker der zweiten Zollklasse gelangen in der weit über⸗ wiegenden Menge ebenso ohne zuvorige Raffination in den Verbrauch wie die Zucker der ersten Klasse, meistens zum Zweck der sogenannten Weinverbesserung, welche nicht zu begünstigen ist und auch mit in⸗ ländischem Zucker beschafft werden kann. Aus diesen Gründen em⸗ pfiehlt es sich, die jetzt mit 244 für 100 kg belegten geringeren Rohzucker künftig gleichfalls dem für die übrigen importirten Zucker geltenden Zollsatz von 30 zu unterwerfen. Die Einfuhr von Zucker ist unbedeutend, neuerdings jährlich ungefähr 12 000 Doppelcentner erster Klasse und 20 000 bis 25 000 Doppelcentner zweiter Klasse.

Die Befugniß der zollfreien Einfuhr von Melasse zur Brannt⸗ weinbereitung soll nicht weiter aufrecht erhalten werden, weil einerseits von derselben in den letzten Jahren fast gar kein Gebrauch gemacht worden ist, andererseits der Fortbestand derselben, falls dadurch die Melassebrennerei wieder an Ausdehnung gewönne, unserer Landwirth⸗ schaft zum Nachtheil gereichen könnte.

Da der Eingangszoll vom Zucker zugleich ein ausreichendes Aequivalent für die auf dem inländischen Zucker ruhende Steuer, ein⸗ schließlich der Verbrauchsabgabe enthält, so wird die letztere von dem⸗ jenigen Fabrikat, welches durch Verarbeitung von zollpflichtigem aus⸗ ländischen Zucker in einer inländischen Zuckerfabrik, insbesondere z. B. einer Raffinerie, hergestellt wird, nicht nochmals erhoben werden dürfen. Dieser Erwägung entspricht die Bestimmung im zweiten Ab⸗

satz des §. 1. 2) Zu §. 4.

Gegenüber finanziell unsicheren Inhabern von Rübenzuckerfabriken hat sich der Mangel einer gesetzlichen Bestimmung fühlbar gemacht, welche es der Steuerbehörde ermöglicht, die Steuerkasse gegen Nach⸗ theil aus der zugelassenen monatsweisen Nachweisung der Material⸗ steuer zu schützen. Dem soll durch die Bestimmung am Schlusse des ersten Absatzes abgeholfen werden.

Nach Absatz 2 ist die Verbrauchsabgabe von demjenigen zu ent⸗ richten, welcher den Zucker zur freien Verfügung erhält. Den Produ⸗ zenten als solchen trifft eine Verpflichtung zur Zahlung der Ver⸗ brauchsabgabe nicht. Der Rohzucker wird voraussichtlich künftig in der Regel nicht mehr in den freien Verkehr treten, sondern unter Steuerkontrole direkt von der Rohzuckerfabrik beziehungsweise über eine steuerfreie Niederlage entweder in eine Raffinerie oder in das

Ausland gehen. 3) Zu §§. 11 bis 38.

Es ist Bedacht darauf genommen, die Kontrolen auf das mit der Steuersicherheit verträgliche Mindestmaß zu beschränken. Ins⸗ besondere ist es vermieden worden, die Fabrikanten in Bezug auf die Art und den Gang des Betriebes in irgendwie hemmender oder be⸗ schwerender Weise zu binden. Dagegen ist es unvermeidlich, alle Rübenzuckerfabriken, auch die Raffinerien und die Melasse⸗Entzucke⸗ rungsanstalten, ohne Rübenverarbeitung, so lange sie im Betriebe sind, einer ständigen Ueberwachung durch Steuerbeamte zu unterwerfen.

Daß den Inhabern bestehender Zuckerfabriken die erstmaligen Kosten der im Steuerinteresse erforderlichen Umfriedigung der Fabrik⸗ anlagen aus der Reichskasse erstattet werden (§. 13 am Ende), ent⸗ spricht der Billigkeit. Die Kosten der sonstigen durch die neue Httuerge taltung bedingten baulichen Einrichtungen werden nicht er⸗ eblich sein. 1

Von der im §. 14 ausgesprochenen Verpflichtung zur Gewährung von Wohnungen für die Steuerbeamten wird die Steuerbehörde be⸗ züglich der Inhaber von Zuckerraffinerien und selbständigen Melasse⸗ Entzuckerungsanstalten einen umfassenden Gebrauch zu machen voraus⸗ sichtlich nicht genöthigt sein, weil die bezeichneten Etablissements meistens in größeren Ortschaften liegen, in welchen leicht auch anderswo, als beim Fabrikanten, die erforderlichen Wohnungen zu erlangen sind. Bei den Zuckerfabriken mit Rübenverarbeitung, welche sich meist auf dem platten Lande befinden, ist überall bereits Wohnung für die zur Kontrole der Materialsteuer erforderlichen Aufseher vor⸗ handen, und es wird daher die Neubeschaffung hauptsächlich nur in Bezug auf die Vermehrung der Beamtenkräfte von praktischer Be⸗

deutung werden. 1 4) Zu §. 39. 1 Die Bestimmung im Absatz 4 empfiehlt sich für den Fall, da

demnächst die Vergütung der Zuckersteuer bei der Ausfuhr von zucker⸗ haltigen Fabrikaten, insbesondere von Chokolade und Consitüren, zu⸗

gestanden wird.