1887 / 131 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jun 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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anbelangt, so hat in letzter Zeit der Bedarf in denselben etwas zugenommen, hauptsächlich durch größere Nachfrage nach Blechen zum Verzinken; hoffentlich werden dadurch die Preise, welche bis jetzt stetig zurückgingen, wenigstens zum Stillstand kommen. Ueber Waljz⸗ draht ist für die letzte Woche nichts wesentlich Neues zu berichten; die ausländische Nachfrage läßt in diesem Artikel noch immer zu wünschen übrig. Was Eisenbahn⸗Materialien betrifft, so ist zu der in voriger Woche gemeldeten Schienenvergebung noch ein neuer „Sieg der Gesellschaft Cockerill bei einer Submission von Stahlschienen zu verzeichnen. Die Maschinenfabriken und Eisengießereien sind im Ganzen und Großen in der letzten Zeit besser beschäftigt und die Preise sind, wenn auch nicht lohnend, so doch vereinzelt etwas besser

eworden. 8 8 8 Danzig, 7. Juni. (W. T. B.) Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn betrugen im Mai cr. nach provisorischer Feststellung 140 900 gegen 123 349 nach definitiver Feststellung im Mai 1886, mithin mehr 17 551 als in demselben des Vorjahres. Bis ultimo Mai 1887 betrugen die Einnahmen inkl. 15 268 aus den bisherigen definitiven Abrechnun⸗ gen zusammen 767 238, gegen definitiv 1886 748 785, mithin mehr 18 453 Schweidnitz, 8. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Zufuhr 860 Etr. Es wurde ein Preisaufschlag von 15 bis 30 bezahlt, und zwar für Dominialwolle 160 bis 220, für Rustikalwolle 120 bis 150 Die Wäsche ist im Allgemeinen eine mittlere, theilweise auch eine sehr gute. Am Markt waren wenig Käufer; der Verkehr war glatt, aber ruhig. Markt geräumt. 8 b London, 7. Juni. (W. T. B.) Für die heute, eröffnete Wollauktion werden im Ganzen ausgeboten 333 000 B. australische

Submissionen im Auslande.

I. Spanien.

1) 21. Juni. Generaldirektion der Militärverwaltung zu Madrid. Lieferung von 40 000 m Baumwollenzeug für Betttücher und von 42 000 m leichtes Segeltuch 3. für Kopfkissen und Strohsäcke. Näheres an Ort und Stelle.

2) 22. Juni. Stadtverwaltung von Bilbao. Lieferung von 113 950 kg Schmiedeeisen, 93 188 kg Balken, 564 am Jalousien für den Bau des Rathhauses.

II. Italien. 1

14. Juni. Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu Rom. Lie⸗ ferung und Aufstellung der festen Einrichtung für den Bahnhof zu Lucera, Linie Foggia Lucera. Voranschlag 13 600 Fr. Kaution vorläufig 680 Fr., endgültig 1360 Fr. 1

15. Juni, 2 Uhr. Territorial⸗Direktion des Militär⸗Kommissa⸗ riats des VIII. Armee⸗Corps zu Florenz. 1

Lieferung von 8 Partien Knöpfen zu Uniformen. Voranschlag zusammen 78 700 Fl. Kaution zusammen 7870 Fl. 8

Nähere Bedingungen in italienischer Sprache in der Expedition des „Reichs⸗Anzeigers“.

III. Rumänien.

1) 18. Juli. Ministerium des öffentlichen Unterrichts, Bau⸗ direktion zu Bukarest. Bau eines Gymnasiums zu Tecoutch. Vor⸗ anschlag 160 000 Fr. .

2) 9. Juli, Mittags. Präfektur zu Crajowa. Bau eines Gerichts⸗ gebäudes zu Crajowa. Voranschlag 1 060 000 Fr. Von der Bau⸗ summe sind zur Verfügung 350 000 Fr. Der Rest wird durch An⸗ leihe gedeckt werden.

eche „Hibernia“ nunmehr 41 Todte zu Tage gefördert und befi ich noch 12 Todte in der Grube. finden

Szegedin, 7. Juni. (W. T. B.) Die Gemei oeldiak mit ihrem ganzen Gebiet ist vom Hochwasbe überfluthet, und die meist aus Lehm gebauten Häuser sind zum größten Theile bereits zerstört. Der Ort Lele ist zwar von den noch nicht erreicht, doch steht die ganze Flur bereits unter Wasser. An der Rettung des Orts wird mit aͤußerster Anstrengung gearbeitet; es ist jedoch nur geringe Aussicht auf Erfolg.

Das Deutsche Theater, welches in den letzten Wochen eine Reihe interessanter Gastspiele bot, vermittelte gestern eine neue Bekanntschaft mit einem Gast, welcher sich mit recht erfreulichem Erfolge einführte und einen günstigen Eindruck machte. Hr. Pitt⸗ schau vom Lobe⸗Theater in Breslau trat gestern auf und hatte die Titelrolle in Schiller's „Wilhelm Tell“ übernommen. Der Gast verfügt über eine stattliche Erscheinung, ein kräftiges, sympathisches Organ und über eine recht anerkennenswerthe künstlerische Kraft. Sein Spiel gefiel vor allem durch Natürlichkeit und Gediegenheit; die treuherzige Art, wie er den Tell gab, berührte angenehm, ließ aber freilich dann und wann den Eindruck des Heldenhaften vermissen. Das Publikum nahm den Gast freundlich auf. Die Darstellung des „Tell“ bewies aufs Neue, daß das Deutsche Theater mit allen Kräften daran arbeitet, sich auf der von ihm bisher innegehabten Höhe zu behaupten. Die Besetzung war eine überaus sorgfältige. Hr. Kainz wußte auch gestern wieder seinem Arnold Melchthal eine Kraft der Innigkeit und Leidenschaftlichkeit zu verleihen, welche dieser Figur eine ihr für gewöhnlich kaum geschenkte Beachtung erwirbt. Den Attinghausen des Hrn. Pohl haben wir bereits früher

Prenßen. Berlin, 8.

und 24 000 B. Kapwolle.

[13270]

Thatsachen

estellt.

New⸗York, 6. Juni. (W. T. B.)

Juni. (W. T. B.)

((C-

Heute waren 10 149 B. zum Verkaufe Die Auktion ist gut besucht, die Betheiligung eine mäßige. Im Vergleich mit den Schlußpreisen der letzten Auktion waren gute australische Merinowollen unverändert, ordinäre ½ billiger, feine Kreuz⸗ zuchten pari bis billiger, grobe wollen ½ billiger, Natal⸗Schweißwolle unverändert.

t bis 1 billiger, schneeweiße Kap⸗ „J Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 126 000, do. nach Frank⸗ reich 112 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 39 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 36 000, Häfen des Kontinents Orts. 7 Der Werth der in der ver⸗ gangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 5 764 222 Doll., gegen die Vorwoche mehr 868 130 Doll.

schreitens des Baues. Eremplar an Ort und Stelle. (vergl. „Reichs⸗Anz.“ Nr. 91).

Der Unternehmer erhält Bezahlung nach Maßgabe des Fort⸗ Lastenheft in rumänischer Sprache in einem Bereits einmal vergeblich angezeigt

do. nach anderen statt.

Berlin, 8. Juni 1887.

Gelsenkirchen, 8. Juni, Morgens. (W. T. B.) Die „Gelsen⸗ kirchner Zeitung“ meldet: Auf der Zeche „Hibernia fand in der vergangenen Nacht 12 ½ Uhr eine Explosion schlagender Wetter Bis 7 Uhr Morgens waren 28 Todte zu Tage gefördert.

itelrolle.

als eine treffliche Leistung des tüchtigen Künstlers bezeichnet, sie war auch bei der gestrigen Aufführung eine musterhafte. 5 giebt die Rolle des Geßler mit der ihm eigenen feinen Charak⸗ terisirung. Die Zuschauer wohnten der interessanten Vorstellung mit Spvannung bei und gaben ihrer Anerkennung zu wiederholten Malen kräftigen Ausdruck. Kroll's Theater. eine neue Partie: die Rosine im „Barbier von Sevilla“. Esi dies der drittletzte Gastabend der hier mit vielem Beifall aufgenom⸗ menen Sängerin. er „Fr worin die ebenfalls vom Publikum und Kritik auf das genommene junge Opernsoubrette Frl. Wenzel das Aennchen giebt.

8. Juni, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten. (W. T. B.) ö19 Sonnabend steht die „Jüdin“ in Aussicht, mit Frl. Képes in der

Hr. Friedmann

Sgra. Bendazzi singt morgen (Dennegftan t

Am Freitag wird der „Freischütz“ wiederholt, ünstigste auf⸗

Nach weiteren Meldungen der „Gelsenkirchner Zeitung“ sind auf der

„Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

.Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

LU

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8. Verschiedene Bekanntmachungen. 8 9. Theater⸗Anzeigen.

10. Familien⸗Nachrichten.

1Sn der Börsen⸗Beilage.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

13111] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Heinrich

Emil Paul Lorenz, welcher flüchtig ist, ist die

Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten

VU. R. I. 274. 87 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und

in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12

abzuliefern. Berlin, den 3. Juni 1887. Der Untersuchungsrichter bei dem Könsglece Landgerichte I.

⸗— o 8 g sE b u“ Beschreibung: Alter 25 Jahre, geb. 5./5. 62 zu

Berlin, Größe 1/74 m, Statur träftig, Haare hell⸗ braun, kraus, Stirn hochgewölbt, Bart: dunkelrother

Schnurr⸗ und Lippenbart, Augenbrauen dunkelblond,

Augen blau, Nase vorstehend, Mund gewöhnlich, II unvollständig, Kinn oval, Gesicht länglich,

2

Besondere

esichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Auf linker

Kennzeichen: Pockennarben im Gesicht.

Wange eine linsengroße Schramme.

[13112]

Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der gegen den Dienstknecht Joseph Müller, ohne Domizil, wegen schweren Diebstahls unter dem 5. Mai 1887 erlassene Steckbrief wird erneuert.

Potsdam, den 4. Juni 1887.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.

Beschluß. Nachdem der Gemeinschuldner hier zur Haft eingeliefert worden,

Ernst Rohner wird der in

Stück 104 unter Nr. 6886 veröffentlichte Haftbefehl vom 2. Mai 1887 aufgehoben. 1 Neustadt O.⸗S., den 4. Juni 1887.

Königliches Amtsgericht

22313 Deffentliche Ladung. Der Militärpflichtige August Borbe, geboren am

26. März 1862 zu Meszehnen, jetzt in Dover

Massachusetts in Nord⸗Amerika,

wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreich⸗ tem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str⸗G.⸗B. Derselbe wird auf den 19. September 1887, Vormittags 11 Uhr, vor die III. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landraths⸗Amt zu Heinrichs⸗ walde über die der Anklage zu Grunde liegenden ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. M. I b. 62/86. Tilsit, den 1. April 1887. Königliche Staatsanwaltschaft. Beglaubigt: (Unterschrift.)

[8226] Oeffentliche Ladung.

Die nachgenannten Personen:

1) Apotheker Ernst Carl Gustav Werner, ge⸗ boren am 1. Oktober 1859 zu Markendorf, Kreis Lebus, zuletzt in Driesen, Kreis Friedeberg N.⸗M.,

2,) Adolf Eduard Gustav Miützel, geboren am 8. April 1864 zu Adamsdorf, Kreis Soldin, zuletzt

in Adamsdorf,

3) Carl Friedrich Rabe, geboren am 13. Sep⸗ tember 1864 zu Rufen, Kreis Soldin, zuletzt in Rufen, 4) Eduard Ernst August Alwin Schulz, geboren am 5. Mai 1864 zu Soldin, Kreis Soldin, zuletzt in Soldin,

⁊5) Tuchmacher Ludwig Robert Wenzel, geboren

am 28. Februar 1864 zu Chotucze, Gouv. Minsk in Rußland, zuletzt in Soldin,

6) August Hermann Otto Göhrke, geboren am 24. Januar 1866 zu Bärfelde, Kreis Soldin, zuletzt in Bernstein, Kreis Soldin,

7) Emil Julius Hermann Melster, geboren am 21. Oktober 1866 zu Berlinchen, Kreis Soldin, zu⸗ letzt in Berlinchen.

8) Dachdeckersohn Wilhelm Otto Ernst Klotz, geboren am 26. Februar 1866 zu Bernstein, Kreis Soldin, zuletzt in Bernstein,

9) Ferdinand Friedrich Wilhelm Sauer, geboren am 7. Juli 1866 zu Bernstein, Kreis Soldin, zuletzt

in Bernstein,

10) Carl Wilhelm Hermann August Märten, geboren am 9. Januar 1866 zu Rahmhütte (Karzig), Kreis Soldin, zuletzt in Rahmhütte,

11) Carl Friedrich August Meden, geboren am 18. Oktober 1866 zu Schöneiche (Karzig), Kreis Soldin, zuletzt in Karzig,

12) Carl Friedrich Hermann Fels, geboren am 9. März 1866 zu Klausdorf, Kreis Soldin, zuletzt in Hohengrape, Kreis Soldin,

13) Tagelöhnersohn Carl Friedrich Hermann Matt, geboren am 4. September 1866 zu Kraazen, Kreis Soldin, zuletzt in Richnow, Kreis Soldin,

14) Carl Friedrich Wilhelm Hohn, geboren am 10. Mai 1866 zu Deetz, Kreis Soldin, zuletzt in Hohengrape, Kreis Soldin,

15) Gottfried Heinrich Otto Krohm, geboren am 29. April 1866 zu Derzow, Kreis Soldin, zuletzt in Derzow,

16) August Friedrich Wörmke, geboren am 22 März 1866 zu Krining, Kreis Soldin, zuletzt in Gr. Ehrenberg, Kreis Soldin,

17) Fleischer Hermann Julius Paul Grunow, geboren am 10. Januar 1866 zu Lippehne, Kreis Soldin, zuletzt in Lippehne,

18) Johannes Gustav Julius Meyer, geboren am 18. Juli 1866 zu Nesselgrund, Kreis Soldin, zuletzt in Nesselgrund,

19) Hermann Friedrich Wilhelm Wardin, ge⸗ boren am 24. September 1866 zu Rehnitz, Kreis Soldin, zuletzt in Rehnitz,

20) Eduard August Carl Mätschke, geboren am 5. Oktober 1866 zu Ringenwalde, Kreis Soldin, zuletzt in Ringenwalde,

21) Steinmetz Carl Friedrich Wilhelm Werner, geboren am 26. April 1866 zu Soldin, Kreis Soldin, zuletzt in Soldin,

22) Arbeitersohn Albert Gustav Zirk, geboren am 18. Juni 1864 zu Piontken, zuletzt in Schulzen⸗ dorf, Kreis Arnswalde,

werden beschuldigt,

als Wehrpflichtige, in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß,entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 11. Juli 1887, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8 472 der Straf⸗Prozeß⸗Ordnung von den Herren Civilvorsitzenden der Kreis⸗Ersatz⸗ kommissionen zu Seelow am 25. Oktober 1886, zu Soldin am 30. März 1887 und zu Darkehmen am 13. April 1887 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver⸗ urtheilt werden. J. 413/87.

Landsberg a. W., den 7. Mai 1887.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[12699] Oeffentliche Ladung.

Der Commis Carl Ernst Ferdinand Schwarz, zuletzt in Dortmund wohnhaft gewesen, geboren am 12. Januar 1864 zu Hochkirch bei Löbau i. S.,

wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Ein⸗

Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗

gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen

dn. außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten

zu haben, 3 Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Straf⸗ gesetzbuchs.

Derselbe wird auf den 21. September 1887, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landratsamt zu Löbau über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus⸗ gestellten Erklärung verurtheilt werden.

Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 23. Mai 1887 auf Grund des §. 140 Str.⸗G.⸗B. und des §. 326 St.⸗Pr.⸗O. das im Deutschen Reiche befind⸗ liche Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen desselben über das Vermögen der Staatskasse gegenüber nichtig sind. M. 138./87.

Dortmund, den 1. Juni 1887.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[13271] Bekanntmachung.

Durch Beschluß des K. Ober⸗Landesgerichts München vom 25. Mai 1887 wurde das im Deut⸗ schen Reich befindliche Vermögen der Kaufleute Jo⸗ hann Rudolph Geigy, Heinrich Adalbert Mylius, Felir Cornu und Karl Köchlin, sämmtlich in Basel, des Vergehens gegen das Patentgesetz anze⸗ schuldigt, nach §. 332 Abs. 1 der Strafprozeß⸗ ordnung mit Beschlag belegt, was hiermit nach §. 333 alldort bekannt gemacht wird.

Fürth, den 5. Juni 1887. 8 Der Vorsitzende der Strafkammer des Kgl. bayer.

Landgerichts Fürth.

(L. S.) Sibin, Kgl. Direktor.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

13159] Aufgebot. 8

Die Sparkassenbücher der Kreis⸗Sparkasse zu Steinau a. Oder:

1) Nr. 6728 über 2537,64 ℳ,

2) Nr. 9028 über 3150,00 ℳ,

beide für Oskar Schoepke in Köben ausgefertigt sind angeblich verloren gegangen und sollen auf Antrag des Pflegers des geisteskranken Oskar Schocpke, Gutsbesitzer und Lieutenant O. R. Oswald Schoepke in Köben zum Zwecke der neuen Ausferti⸗ gung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 24. Februar 1888, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, ihre Rechte anzumelden und die Bücher Ber. hge. öb die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Steinau a. O., am 11. Mai 1887.

Königliches Amtsgericht. [13160] Aufgebot.

Der Eigenthümer Louis Keßler zu Bredow als Vormund des minderjährigen Gustav Gaede hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Gut⸗ habenbuchs der Stettiner Sparkasse Nr. 194 612 über 164,77 ℳ, lautend auf „Gustav Gaede“ in Bredow, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf

den 7. Februar 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stettin, den 27. Mai 1887.

wird aufgefordert,

tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[13154] Aufgebot. 1 Der frühere Gerichtsvollzieher, jetzige Kaufmann Gustav Hoffmann zu Demmin, hat das Aufgebot des Kautions⸗Empfangsscheins der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse hierselbst Nr. 247 vom 16. August 1880 bezüglich 9. Mai 1881 über die als Amtskaution niedergelegten 4 %õigen konsolidirten Staatsanleihescheine G a. Litt. E. Nr. 15184 über 300 ℳ, b. Litt. E. Nr. 86188 über 300 ℳ. nebst Talons, zu b. zugleich nebst Coupons Reihe I. Nr. 10 bis 20, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Februar 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 28. Mai 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[13158] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns Wilhelm Ebert zu Hannover wird der Inhaber der zu der Aktie Nr. 15 135 der Hannoverschen Bank zu Hannover (250 Thlr.) gehörigen Scheine Nr. 2, 4 und 6 über die am 1. April der Jahre 1888, 1890, 1892 fälligen Dividenden aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, 11. Oktober 1892, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Hannover, 3. Juni 1887. Königliches Amtsgericht. IV b gez. Jordan. Ausgefertigt: (L. S.) Thiele, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(181563 Bekanntmachung.

Auf dem in hiesiger Stadt auf dem Bruche Nr. 366 belegenen Hause und Hofe nebst Zubehör steht für den Ingenieur Heinrich Friedrich Julius Müller von hier laut Obligation vom 10. November 1864 eine Hypothek zu 1050 im Grundbuche ein⸗ getragen.

Die jetzige Eigenthümerin dieses Grundstücks, Wittwe des Zimmermanns August Meyer, Mathilde, eb. Treufeld, hieselbst, welche glaubhaft gemacht 8 daß die Tilgung jener Hypothekforderung bereits vor dem 1. Oktober 1878 geschehen, der Inhaber der Schuld⸗ und Pfandurkunde aber ihr unbekannt ist, hat das Aufgebotsverfahren beantragt.

Die unbekannten Inhaber der Obligation vom 10. November 1864 und Alle, welche auf die Hypo⸗ thek aus derselben Anspruch machen, werden daher aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf

Sonnabend, den 18. Februar 1888, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Zimmer Nr. 27, angesetzten Termine anzumelden und die Schuldurkunde vorzulegen, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß die gedachte Obligation der Eigenthümerin des verpfändeten Grundstücks gegeßt

über für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht

werden soll. b 8 Braunschweig, den 28. Mai 1887. Herzogliches Amtsgericht. IX.

gez. 2 Wegmann. Beglaubigt: C. Ehlers, Gerichtsschreiber.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). 5

Druck der Norddeutschen Buchdruck erei und Verlags Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

8 Fünf Beilagen .“

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Beilage

Berlin, Mittwoch, den 8. Juni

ger und Königlich Preußische

Nichtamtliches.

e Juni. Im weiteren Verlauf der gestrigen (37.) Sitzung des Reichstages wurde in dritter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftig⸗ ten Personen auf Grund der Beschlüsse zweiter Berathung genehmigt.

Darauf begann die erste und eventuell zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Postdampfergesetzes vom 6. April 1885. Der Reichs⸗ kanzler soll dadurch ermächtigt werden, den Kurs der Anschluß⸗ zweiglinie im Mittelländischen Mͤeer abweichend von der in §. 2 des Gesetzes enthaltenen Bestimmung festzusetzen.

Der Abg. Grad bemerkte: Ihm schienen die Vorschläge der Vorlage genügend begründet. Ganz besonders hätten die Industrie und der Handel Süddeutschlands großes Interesse daran, Genua statt Triest als Anlaufshafen der Linie nach Port Said gewählt zu sehen; für die Elsässer betrage die Entfernung von Mülhausen und Straßburg nach Genua über 400 km weniger als nach Triest, daher sie bisher die Linie Triest -Alexandria wenig in Anspruch hätten nehmen können. Schon 1885 habe er für die Errichtung einer Zweiglinie über Aden nach Ost⸗Afrika gesprochen!, die aber mit geringer Mehrheit abgelehnt worden sei. Seitdem habe das Reich in Ost⸗Afrika bedeutende Erwerbungen gemacht, durch die Deutsche Ost⸗Afrikanische Gesellschaft sei ein Gebiet von 2500 Quadratmeilen unter den Schutz der deutschen Flagge gekommen. Das ganze deutsche Schutzgebiet in Ost⸗Afrika dürfte in nächster Zeit sich auf 20 000 bis 30 000 Quadratmeilen erweitern, fast das Dreifache der Oberfläche Deutschlands. Dieses Gebiet müsse man nothwendig mit den deutschen Landen in Verbindung bringen. Jedenfalls konstatire er, daß der deutsche Handel mit dem Orient in stetem Wachsthum begriffen sei. Derselbe habe für 1885 in Ausfuhr 57 Millionen, in Einfuhr 32 Millionen betragen. Der Verkehr durch den Suezkanal sei von 7 Schiffen mit einem Raumgehalt von 5350 t im Jahre 1871 auf 161 Schiffe mit 314 715 t in 1886, also auf mehr als das 20 fache gestiegen. Bei diesem großen und raschen Aufschwung des deutschen Handels werde es auch nothwendig, die freie Durchfahrt des Suezkanals durch Neutralisirung desselben zu sichern. Er empfehle diese Frage der Berücksichtigung der Regierung und der deutschen Diplomatie, und ebenso hege er den Wunsch, daß, wenn Genua als Anlaufshafen für die Hauptlinie bezeichnet werde, der Reichstag möglichst bald die Mittel zur Einrichtung einer Seüeräns nach den deutschen Kolonien in Ost⸗Afrika be⸗ willige.

Der Abg. Rintelen war mit der Wahl von Port Said anstatt Alexandria einverstanden, aber nicht mit dem Auf⸗ geben von Triest als Ausgangspunkt der Hauptlinie im Mittelmeer, während doch die Subvention von 400 000 für die aufgegebene Linie nach wie vor geleistet werden solle und zwar, wie gesagt werde, um den großen Umweg über Genua zu kompensiren. Auf die Frage, ob eine solche Aen⸗ derung in der Richtung der Hauptlinie überhaupt getroffen werden dürfe, wollte der Redner nicht eingehen, aber der Norddeutsche Lloyd, der die alte Hauptlinie in Wegfall bringen und trotzdem nicht auf die 400 000 verzichten wolle, mahne an den Spruch, daß Bescheidenheit zwar eine Zier sei, daß man aber „ohne ihr“ weiter komme. Der frühere Abg. Meier (Bremen), Direktor des Nord⸗ deutschen Lloyd, jedenfalls ein Sachverständiger, habe sich trotz seines Interesses an der Sache in die Kommission und alsdann in die Subkommission wählen lassen, in der die Be⸗ dingungen des Vertrags festgestellt worden seien, und zwar wesentlich nach den Vorschlägen des Hrn. Meier. Vor der dritten Lesung sei er aus der Kommission ausgeschie⸗ den. An diese Vorgänge müßte bei der neuen Vor⸗ lage und dem Antrage des Norddeutschen Lloyd öffentlich erinnert und gefragt werden, ob ein der⸗ artiges e mit der Rechtsanschauung eines Deutschen im Einklang stehe. Wenn ein Faktor mit dem Deutschen Reich kontrahire und ihm den Rath gebe, wie dieses es vuschen solle, damit es mit ihm kontrahire, so arbeite er in seinem Interesse, und sein wr- ei sei das Maßgebende für dasjenige, was das Deutsche Reich für ihn thun solle. Das stimme nicht überein mit der deutschen Rechtsanschauung. Es möge bei an⸗ deren Parlamenten vorkommen, im deutschen sei es bisher noch nie vorgekommen. Es sei bedauerlich, daß die Sache hier komisch ge⸗ funden werde. Damals bei der Berathung der Kommission habe der Abg. Meier sich dafür ausgesprochen, daß die Reichsregierung in der Bestimmung der Linien freie Hand behalten solle. Er sei aber nicht damit durchgekommen, und es seien für die norddeutschen Interessen Antwerpen, für die südöstlichen Triest als Anlegepunkte festgestellt. Die damalige Vorlage sei nur zu Stande gekommen, weil die Bedingung erfüllt worden, daß eine Zweiglinie von Triest —Brindisi nach Alexandria fest⸗ gestellt werden sollte. Wäre diese Bedingung nicht erfüllt worden, so hätte ein groher Theil des Reichstages gegen die

orlage gestimmt und sie zu Falle gebracht. Jetzt liege die Sache so: der Norddeutsche Lloyd sei damals mit seinen Wünschen nicht durchgekommen. Der Reichstag bestehe jetzt aus einer „nationalen“ Majorität, und diese werde ihm seine Anforderungen und Wünsche bereitwillig erfüllen. Es handele sich für den Norddeutschen Lloyd wesentlich um finanzielle Vortheile. Wenn es in der Vorlage heiße, daß der Verkehr auf dieser Theilstrecke im Mittel⸗ meer ein geringer gewesen sei, so bitte er doch zu bedenken, daß damals gerade mit Rücksicht auf die Unrentabilität der weiglinie die Subvention etwas höher, nämlich auf

00 000 ℳ, bemessen worden sei. Nachdem der Bremer Lloyd die Linie bekommen habe, hätten seine Aktien zu steigen an⸗ gefangen. Sie seien später wieder gesunken, aber das könne nicht in Betracht gezogen werden. Wenn der Antrag des Bremer Lloyd angenommen würde, würde eine ganz erhebliche

erzögerung der Fahrt nach Port Said die Folge sein. Er entsinne sich noch genau aus den Kommissionsverhandlungen,

welcher ungeheure Werth darauf gelegt worden sei, daß die deutschen Postdampfer eine bedeutend kürzere Fahrzeit haben sollten, als diejenigen anderer Nationen. Dies sei ein Hauptmotiv für die Vorlage gewesen. Die Fahrtzeit nach Shanghai be⸗ trage 47, die nach Sydney 54 Tage, also weniger als diejenige fremder Dampfer. Dieser Vortheil gehe verloren, wenn die Dampfer in Genua liegen blieben und dann erst nach Sydney oder Shanghai gingen. Die Kommission wolle die größt⸗ möglichen Vortheile für die Nation erreichen und nicht die Interessen irgend eines Entrepreneurs im Auge haben. Daß es sich für den Norddeutschen Lloyd lediglich um sein eigenes pekuniäres Interesse handele, liege auf der Hand. Sehe man die Motive der jetzigen Vorlage an, so finde man, daß die Reichs⸗ regierung diesem Andringen des Lloyd doch etwas kühl gegen⸗ überstehe. Es heiße z. B.: „Den Seitens des Norddeutschen Lloyd für eine entsprechende Aenderung der Linie im Mittel⸗ ländischen Meer angeführten Gründen läßt sich eine gewisse Berechtigung nicht absprechen.“ werden, daß ein Eingehen auf die Vorschläge des Lloyd einen günstigen Einfluß auf den Verkehr und das Gedeihen der Postdampfer⸗Linie üben würde. Jedenfalls empfehle es sich, der Reichsregierung die Möglichkeit einer Berücksichtigung dieser Anträge zu gewähren. Es stünden sich hier die Interessen des Lloyd und die der deutschen Nation gegenüber. Da müsse man gegenüber diesem kühlen Verhalten der zu der Ansicht kommen, daß das Haus der Reichsverwaltung einen Dienst erweise, wenn es die Vor⸗ lage in diesem Umfange nicht annehme. Es müsse die Reichs⸗ verwaltung gegen ihren eigenen Freund schützen, damit sie jederzeit in der Lage sei, den Zumuthungen des Nord⸗ deutschen Lloyd gegenüber zu sagen: „Quod non, der Reichstag geht auf eure Sonderinteressen nicht ein“. Hier handele es sich in der That um ein Interesse der deutschen Nation, und der Reichstag habe dafür zu sorgen, daß das Interesse des Reichs auch nach dieser Richtung hin völlig gewahrt werde. Finde sein Vorschlag Anklang, so könnte der Reichstag sofort in die zweite Berathung treten. Indessen glaube er doch, daß die Sache einer gründlichen Erörterung bedürfe, und er bitte, die Vorlage an eine Kom⸗

mission von 21 Mitgliedern zu verweisen.

Hierauf ergriff der Staats⸗Minister von Boetticher das Wort:

Meine Herren! Das Erstaunen, das den Ausführungen des Herrn Vorredners namentlich im ersten Theile seiner Betrachtung aus der Mitte des hohen Hauses entgegengetragen ist, theilen wir an dem Bundesrathstische in vollem Maße. Es ist in der That kaum möglich, eine größere Summe von Irrthümern einer Vorlage ent⸗ gegenzubringen, an deren Vorläufer man selber, wie der Herr Vor⸗ redner, sehr gründlich und sehr lange mitgewirkt hat.

Es dürfe also angenommen

Wenn man heute noch, nachdem man die Vorlage in ihrer Be⸗

gründung gelesen hat, um nur zwei Dinge herauszugreifen, der Meinung sein kann, daß die deutsche Post nach Australien und Ost⸗Asien über Triest geleitet wird, und wenn man weiter dem Glauben Aus⸗ druck geben kann, daß es sich in dieser Vorlage darum handele, die Mittelmeerlinie in Fortfall zu bringen, dem Lloyd aber gleichwohl die in §K. 2 des Dampfersubrentionsgesetzes vorgesehene Subvention von 400 000 zu gewähren, ja, meine Herren, dann muß man mit Augen gesehen haben, die von der allgemeinen Beschaffenheit der Augen erheblich abweichen. Ich bin über diese Irrthümer um so mehr erstaunt, als der Herr Vorredner uns ja ausdrücklich vorgetragen hat, daß er die Entwicklung dieser Dampferlinien mit außerordent⸗ lichem Interesse verfolgt und sogar den Courszettel darauf hin studirt hat, welche Einwirkungen diese Dampferlinien auf die Course der Norddeutschen Lloyd⸗Aktien haben würden. Ein Mann, der das alles gethan hat, glaube ich, müßte in seinem Interesse auch weiter und zwar so weit gehen, daß ihm zum Verständniß kommt, wie diese Vorlage eigentlich gemeint ist und was sie beabsichtigt.

Meine Herren, das größte Erstaunen aber ist auf meiner Seite darüber empfunden worden, daß der Hr. Vorredner es fertig gebracht hat, ein früheres Mitglied dieses Hauses in seiner Abwesenheit selbst⸗ süchtiger und eigennütziger Interessen zu bezichtigen und sogar die Behauptung aufzustellen, daß sein Verhalten mit den Rechts⸗ anschauungen des deutschen Volkes durchaus im Widerspruch stehe. Meine Herren, nach meiner Ueberzeugung steht es mit den Billigkeits⸗ anschauungen des deutschen Volkes nicht allein nicht in Einklang, sondern in geradem Widerspruch, daß man einen Abwesenden, den man früher in seiner Anwesenheit hätte angreifen können, jetzt bezichtigt etwas gethan zu haben, was wir, ich und Alle, die mit dem hochverehrten Abgeordneten zusammen⸗ gearbeitet haben, nur als einen Akt der gewissenhaften Erfüllung seiner Abgeordnetenpflicht anseben können.

Weit entfernt ist Hr. Meier davon gewesen, seinerzeit der Re⸗ gierung in dem Sinne die Wege zu weisen, damit er daraus später, wenn die Dampfersubvention auf den Norddeutschen Lloyd übertragen werden sollte, Vortheil schöpfte. Hr. Meier wußte damals noch gar nicht, wem die Linie nach Ost⸗Asien und Australien übergeben werden würde, und ich lehne ganz positiv von der Reichsregierung den Vor⸗ wurf ab, als ob irgend Jemandem zu Liebe oder irgend Jemandem zu Leide bei der Vergebung der Dampfersubvention verfahren sei.

Meine Herren, man macht auf der linken Seite eine Bewegung, die darauf schließen läßt, daß man meine Worte nicht als baare Münze ansieht. Ich kann meine Worte durch die einfache Anführung bestätigen, daß es bis zum letzten Moment sehr zweifelhaft war, ob nicht die Linien an einen Hamburger Unternehmer zu vergeben sein möchten, und lediglich die rechnerische Feststellung des Vortheils, der auf Seiten der Offerte des Lloyd war, hat dazu geführt, dem Lloyd die Linien zu übertragen. Also, meine Herren, die Sache hat sich ganz naturgemäß und ganz objektiv entwickelt, und ich und mit mir die übrigen Faktoren, die dabei mitgewirkt haben, wir haben weder Vor⸗ liebe für den Lloyd gehabt, noch irgend welches Interesse daran gehabt, einen anderen Entrepreneur nicht zuzulassen. Es ist eben lediglich das durch Rechnung festgestellte Interesse gewesen, was die Offerte des Lloyd als die dem Reich günstigere erscheinen ließ.

Nun, meine Herren, gegenüber diesen Irrthümern, die sich aus den Deduktionen des Herrn Vorredners ergeben haben, kann ich mich dech nicht für überhoben erachten, nun noch mit einigen Worten auf Sinn und Bedeutung dieser Vorlage einzugehen. Ich habe bereits neulich, als hier die Sache zum ersten Mal zur Besprechung kam, hervorgehoben, daß es lediglich die Inkonvenienzen gewesen sind, von den durch das Gefetz vorgesehenen Anlaufhäfen abzuweichen, welche uns bestimmt haben, auf das Petitum des Lloyd einzugehen und dem Bundesrath und dem Reichstag diese Vorlage zu machen. Gleich nach Eröffnung der Dampferlinie brach an den Mittelmeerküsten die Cholera aus. Egypten verfügte eine Quarantäne; Oesterreich verfügte eine Quarantäne für den Hafen von Triest gegen die aus Italien kommenden Schiffe, und umgekehrt verfügte Italien eine Quarantäne gegen die aus Triest kommenden Schiffe. Die Folge

davon war, daß diese Linie für uns nicht benutzbar war, oder wenig⸗ stens nur in der Weise benutzbar, daß wir die Schiffe nicht, wie es hier im §. 2 des Gesetzes vorgeschrieben ist, auf Alexandria laufen lassen konnten, sondern daß wir sie nach Port Said laufen lassen mußten und dort die Uebergabe der Passagiere und der Post auf die großen Schiffe er⸗ folgte. Diese Erfahrung ergiebt meines Erachtens schon allein einen ganz zwingenden Grund, daß die Verwaltung gegenüber der Vorschrift des §. 2 des Gesetzes die Befugniß haben muß, im Nothfall die Linien zu ändern.

Nun würden wir uns ja einfach darauf haben beschränken können, den Nachweis zu führen, daß es irrationell ist, bei den durch das Gesetz festgelegten Anlaufhäfen zu verbleiben, daß es vielmehr vernünftiger ist, der Regierung die Möglichkeit zu geben, den jeweiligen Verhält⸗ nissen bei der Gestaltung des Kurses der Schiffe Rechnung zu tragen. Allein wir haben es für offen und ehrlich und auch für richtig ge⸗ halten, gleich von vornherein zu sagen, was wir eigentlich wollen, und das geht bezüglich der jetzigen Mittelmeerlinie dahin, daß wir die Linie von Triest nach Brindisi aufgeben wollen, nicht aber, wie der Herr Vorredner der Meinung gewesen ist, die weiteren Linien. Wir wollen vielmehr die Mittelmeerlinie, die bisher Triest Brindist Alexandria läuft, künftig Brindisi —Port Said laufen lassen. „Meine Herren, weßhalb wir Triest Brindisi aufgeben und auf diesen Punkt komme ich deßhalb, weil man ja der Meinung sein könnte, daß hier Interessen, auch Interessen unseres Nachbarstaats Oesterreich, verletzt würden ist der, daß der Umfang des Verkehrs auf dieser Linie zwischen Triest und Brindisi ein außerordentlich mi⸗ nimaler gewesen ist. Und, meine Herren, das ist auch ganz erklärlich, denn auf derselben Linie fährt der Oesterreichische Lloyd nach Australien und nach Ost⸗Asien. Es liegt also gar kein Bedürfniß vor, auf dieser Linie noch eine deutsche Konkurrenz zu etabliren. Wie minimal die Ziffern sind, welche der Verkehr aufweist, das ersehen Sie aus folgenden Zahlen und ich gebe hier nur die Zahlen, die sich auf die Perinden bezieben, in denen die Cholera nicht geherrscht hat und die Quarantäne nicht durchgeführt war, wo also ein vollständig freier Verkehr auf dieser Linie möglich war. Daraus ergiebt sich, daß auf der Hinfahrt von Triest nach Brindisi gefahren sind im Durchschni 4 Passagiere in der ersten Kajüte, 2 Passagiere in der zweiten Kajü und 4 Passagiere im Zwischendeck, und daß die durchschnittliche La für Schiffe, die einen Raumgehalt von 2000 Tons haben, 231 Tons betragen hat. Auf der Rückfahrt von Brindisi nach Triest ist der Verkehr noch geringer gewesen. Da haben wir in der ersten Kajüte nur 3 Passagiere zu verzeichnen gehabt, in der zweiten Kajüte eben⸗ falls 3 ½ Passagiere, im Zwischendeck 4 Passagiere, und an Fracht haben die Schiffe durchschnittlich geführt 76 Tons.

Sie sehen also, meine Herren, daß dieser Verkehr äußerst mini mal gewesen ist, und wenn ich auch annehmen könnte, daß er im Laufe der Zeit sich steigern wird vermöge der guten Leistungen unserer deutschen Schiffe, so hat man doch geglaubt, daß man um dieses Verkehrs willen diese Linie zwischen Triest und Brindisi nicht auf recht zu erhalten nöthig hat.

„Nun, meine Herren, ist ja klar, daß, wenn die Lloydschiffe zwischen Triest und Brindisi nicht fahren, daß dann an sich genommen eine entsprechende Kürzung der Subvention, die sie bekommen, nöthig wäre. Sie fahren aber statt dessen bei Alexandria vorbei nach Port Said, nehmen also eine längere Tour und leisten, sofern der Weg der großen Schiffe über Genna gelegt wird, auch auf diesem Wege eine erhebliche Anzahl von Seemeilen mehr. Es liegt mir hier die Berechnung vor über den Werth der Leistungen des Lloyd nach dem jetzigen Vertrage und über den Werth

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jetig 1 seiner Leistungen, wi sie sich gestalten werden, wenn unsere Absicht, die wir verfolgen bei der Gesetzesvorlage, zur Ausführung kommt. Da ergiebt sich, daß der Lloyd, wenn er mit seinen Schiffen über Genua fahren würde und wenn er von Brindisi nach Port Said fährt, daß er dann, und zwar unter Zugrundelegung derjenigen Subvention, wie sie durch das Gesetz bestimmt ist, einen Anspruch haben würde auf 143 000 mehr als er empfängt. Wir haben weiter ausgerechnet, daß, wenn der Lloyd blos für die Linie Brindisi Port Said bezahlt wird, wenn also Triest Brindisi gekürzt wird, er dann von den in §. 2 des Gesetzes vorgesehenen 400 000 nur 310 000 zu beanspruchen haben würde, daß also das Reich berechtigt wäre, 90 000 zu kürzen.

Gegenüber der Mehrleistung, welche nun auf der anderen Seite der Llopd bei dem Anlaufen von Genua übernimmt und welche ihm einen Anspruch auf eine Mehrzahlung von 143 000 gewähren würde, haben wir geglaubt, eine Kürzung der Subvention nicht in Aussicht nehmen zu sollen, weil das, was der Lloyd mehr zu fordern haben würde, mehr beträgt, als das, was das Reich erspart, wenn eine minutiöse Berechnung gegenüber dem Fortfall der Linie Triest Brindisi vorgenommen würde. b

Nun könnte man ja für Triest anführen, daß ein Theil der Be⸗- wohner Deutschlands, ich will sagen, der südöstliche Theil Deutsch⸗ lands, vielleicht eine Interesse daran hat, daß die Verbindung mit Triest aufrecht erhalten wird. Für die Post interessirt die Sach gar nicht, für die Passagiere auch nicht, denn diese ziehen es kanntlich in der Hauptsache vor, wenn sie eine längere Seereise machen, sich gleich auf das Schiff zu begeben, um den Wechsel zwischen Schiff und Eisenbahn zu vermeiden. Für die Passagiere, die nicht Bremerhaven abfahren wollen, ist auch jetzt schon der Weg übe Brindisi der gegebene, und an diesem Wege ändert sich nichts; Unterschied besteht nur darin, daß sie in Egypten nicht ans Lan steigen haben, nicht mit der Eisenbahn nach Port Said fahren, dern gleich auf dem Schiffe bleiben, zunächst auf dem Schiffe Zweiglinie, und erst in Port Said auf das Schiff der Hauptlin übergehen.

Ich komme nun mit einigen Worten auf den zweiten Theil der Wünsche, die durch die Gesetzesvorlage befriedigt werden sollen, und das ist der Plan, die großen Schiffe in Genua anlegen zu lassen. Bisher gehen die Schiffe von Bremerhaven ab, legen in Antwerpen an und nehmen dann erst die nächste Station in Port Said. Daß der Umweg über Genua eine Verlängerung des Weges, den die Schiffe zurückzulegen haben, in sich schließt, das finden die Herren in der Denkschrift bereits ausgeführt und der Hr. Vorredner hat es uns, gegenüber den früheren Erklärungen, die bei der Berathung des Dampfersubventionsgesetzes abgegeben sind, zum Vorwurfe gemacht, daß, während wir es früher nicht eilig genug hätten haben können, wir jetzt so leichten Herzens diesen Umweg konzediren. 1“]

Nun, meine Herren, schon damals wurde über Genua und Triest sehr lebhaft gestritten; es waren im Reichstage auch in der Kom⸗ mission, erinnere ich mich, hbaben wir lange darüber gesprochen die Meinungen sehr getheilt, was anzunehmen sei. Wir haben uns da⸗ mals aus den mehrfach entwickelten Gründen, die ich nicht zu wieder⸗ holen brauche, für Triest entschieden. Wir haben jetzt gesehen, daß Triest unsern Dampfern nicht die Ausbeute liefert, die wir davon er⸗ wartet haben; es ist also schon an sich ganz natürlich, daß wir den Hafen Genug jetzt berücksichtigen wollen der für einen großen Theil von Deutschkand ein sehr wichtiger Handelsplatz ist. Für Post und Passagiere hat die dadurch bedingte Verlängerung der Seereise absolut kein Interesse, denn Post und Passagiere werden nach wie vor, soweit letztere wenigstens nicht eine längere Seereise wählen wollen, über Brindisi dirigirt, die Post unter allen Umständen, und die Differenz, welche sich daraus ergiebt, daß jetzt die Landfracht durch Egvpten vermieden wird, daß die Schiffe also von Brindisi direkt nach Port Said gehen,

bedeutet für die Beförderung der Post allerdings eine Verzögerung