erkenne der 18. Rickert doch selbst das Bedürfniß der Vermehrung der Reichseinnahmen auch durch eine Branntweinsteuer an, und da frage er ihn, ob denn ein Gesetz ohne eine solche en zwischen den niedrigeren und höheren Steuersätzen in diesem Reichstag und in den nächsten absehbaren Zeiten möglich sei! Wisse man nicht, daß ohne eine solche Kontingentirung ein Anse gluß der süd⸗ deutschen Staaten nicht erreichbar sei? Er persönlich — und er glaube, die Erfahrung werde ihm Recht geben — meine, daß man sehr wohl für die ersten drei Jahre es mit 15 ℳ hätte machen können. Immerhin stehe man hier vor einem sehr dunklen Punkte und man werde den süddeutschen Staaten die Vorsicht nicht verargen. Lehne man dieses Jahr dieses Gesetz ab, so bekomme man es das nächste Jahr wieder. Man habe denselben Reichstag und dieselbe Situation. Das Defizit des Reichs werde größer, die Matrikularumlagen würden wachsen, die Unzufriedenheit auch. Hätte man bei der Verfassung des Norddeutschen Bundes auch gewartet, so hätte man überhaupt nicht das Deutsche Reich, sondern Militärkonventionen bekommen. Daß die Revisionsklausel nichts werth sei, könne er dem Abg. Rickert nicht zugeben. Regierungen und Parlament hätten anerkannt, daß sie außer Stande seien, die volle Wirkung dieses Gesetzes auf die wirthschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zu beurtheilen. Nach 3 Jahren komme die ganze Frage auf Grund der Er⸗ fahrungen, die man gemacht habe, zur erneuten Diskussion, wenigstens die Höhe der Steuer und die Differenz. Daß die Regierungen nie in eine Ermäßigung der Differenz willigen würden, glaube er nicht, sie hätten vom finanziellen Stand⸗ punkt, wenn wirthschaftliche Interessen nicht entgegen⸗ ständen, an der Höhe der Differenz nicht entfernt ein Interesse. Was die Frage des Verhältnisses der gewerblichen Brennereien zur Landwirthschaft betreffe, so könne er sagen, daß man mit dem Schutz der kleineren landwirthschaft⸗ lichen Brennereien kein gegenwärtiges Interesse verletze. Er sei überzeugt, daß die Mehrheit des jetzigen Reichstages, wenn es ihr gelinge, in einer Session das Deutsche Reich mili⸗ tärisch zu befestigen und finanziell zu konsolidiren, den Druck der Matrikularumlagen zu vermindern, mäßige Ueberweisun⸗ gen an die Einzelstaaten zu machen; wenn die vorhandenen Ueberschüsse vor Allem zur Entlastung der weniger be⸗ mittelten Klassen gebraucht würden, wenn dadurch im Volke das Gefühl entstehe, daß gegenüber den vielleicht drohenden Stürmen das Deutsche Reich in seinem Innern sturm⸗ und wetterfest gemacht sei — dann sei dies auch ein Schild in der Stimmung des Volkes für die Mehrheit dieses Parlaments, an welchem alle Angriffe zerschellen würden.
Der Abg. Kräcker erklärte, seine Partei werde gegen das Gesetz und für diejenigen Anträge stimmen, welche auf eine Erleichterung der in dem Gesetze enthaltenen Belastungen des arbeitenden Volkes abzielten. Man habe behauptet, Taback⸗ und Branntwein⸗Monopol seien das Patrimonium der Ent⸗ erbten. Kämen die Vortheile dieses Gesetzes etwa den Ar⸗ beitern zu gute? Die Enterbten sollten Großgrundbesitzer und Großbrenner sein, darunter eine ganze Anzahl von Herzögen, Fürsten, Grafen und Freiherren. Getroffen werde durch die Vorlage nur der arme Mann, der den Branntwein konsumiren müsse, weil er nicht den Verdienst habe, bessere Getränke zu konsumiren. Der Abg. von Mirbach meine, die Unterstützung der Brenner sei nur ein schüchterner Versuch, um den Herren den Uebergang zu erleichtern. Fordere man eine Verbesserung im Interesse der Arbeiter, so nennten die Herren das Begehrlichkeit; wollten sie dagegen ihren Freunden eine Erleichterung verschaffen, dann sei es keine Begehrlichkeit. Er (Redner) erhebe Namens seiner Partei Protest gegen diese Vorlage. Man thue ein großes Unrecht gegen die arbeitenden Klassen, wenn man diesen Gesetzentwurf annehme.
Der Abg. Freiherr von Huene meinte: Der Abg. Richter habe durch das geflügelte Wort von dem Triumph der agrarischen Begehrlichkeit etwas behauptet, was jedes positiven Grundes entbehre. Er (Redner) fordere ihn auf, aus sämmtlichen An⸗ trägen der Kommission einen einzigen nachzuweisen, in wel⸗ chem agrarische Interessen gegenüber anderen betont seien. In Bezug auf die Bedürfnißfrage sei das Centrum getheilter Mei⸗ nung. Der Abg. Spahn glaube, daß die 89 Millionen, die aus seinem Antrage hervorgehen würden, genügen würden, um die Bedürfnisse vollauf zu decken. Er (Redner) sei dieser Ansicht nicht. Abgesehen von der Erhöhung der Be⸗ amtenbesoldung möchte er auf die Uebernahme der Relikten⸗ beiträage auf das Reich hinweisen, welche vom ganzen Hause empfohlen worden sei. Er könne sich hierbei auf das beziehen, was der Abg. Miquel gesagt habe. Er gebe zu, daß die Wirkung des Antrages Spahn, welcher die Belastung des Liters Trinkbranntweins um 5 ₰ ermäßigen wolle, immerhin für den kleinen Konsumenten noch besser sein würde, als die Annahme des Kaffeezollantrages der Deutschfreisinnigen, weil der Antrag Spahn doch wenigstens in irgend einer Weise beim Schnaps zum Ausdruck kommen würde, während die Ermäßigung des Kaffeezolls schwerlich den kleinen Konsu⸗ menten zu gute kommen würde. Die landwirthschaftlichen Brennereien könnten mit dem Antrage wohl zufrieden sein. Ziehe er aber die Bedürfnisse des Reichs in Frage, so müsse er doch der Regierungs⸗Vorlage den Vorzug geben.
ierauf ergriff der Staats⸗Minister Dr. von Scholz ort:
Meine Herren! Ich würde Namens der verbündeten Regierungen keine dringende Veranlassung finden, in die Debatte, wie sie zu §. 1 sich gestaltet hat und die doch sehr den Charakter einer General⸗ debatte angenommen hat, nochmals einzutreten, weil das, was ich in solcher Beziehung anzuführen gehabt habe zur Vertheidigung der Vorlage, ausreichend von dieser Stelle aus früher schon gesagt worden ist. Ich beschränke mich des⸗ halb auf einige wenige Erklchrungen, zunächst die Erklärung, daß den verbündeten Regierungen der §. 1 der Vorlage, wie er in der Kom⸗ mission gestaltet worden ist, zu irgend welchen erheblichen Bedenken keinen Anlaß geben kann. Es handelt sich da blos um eine Ergän⸗ zung der Befreiungen, welche ganz im Sinne der verbündeten Regie⸗ rungen beschlossen worden sind. .
Was die heute erst gestellten Anträge betrifft, so freut es mich namentlich, mich dem vollständig anschließen zu können, was der Hr. Abg. Freiherr von Huene eben gegen den Antrag auf Nr. 194 sub III ausgeführt hat. Der Hr. Abg. Spahn hat unsere Berechnungen hier von Neuem in Zweifel gezogen und namentlich angenommen, daß der Brannt⸗ weinkonsum, wie er in den Ertragsberechnungen der Regierungsvorlage vorgeführt sei, doch erheblich zu niedrig berechnet sei. Er hat gefragt, woher kommt der 8 %ige Durchschnitt, den die Regierung angenommen hat, bei dem Branntwein? Ich möchte den Herrn Abgeordneten daran erinnern, was schon heute einer der Herren in Erinnerung gebracht bat, daß für Preußen die 8 %ͦ durchschnittlichen Bezuges auf einer sehr eingehenden Enquête der landwirthschaftlichen Verwaltung beruhen, und daß der bayerische Herr Finanz⸗Minister bei der ersten Berathung hier im Hause ausdrücklich sagte: Ich würde mich glücklich schätzen, wenn ich eine durchschnittliche Ausbeute von 8 % in Bayern zu⸗ gestehen könnte.
Meine Herren! Es soll auch von mir gewiß nicht bestritten werden und ist allgemein anerkannt, daß wir Brennereien haben, ie denen zu 9 bis 11 % gezogen wird. Aber das ist immer die groß Frage: wie stellt sich die Durchschnittsberechnung, und die müssen wir bei der Ertragsberechnung zu Grunde legen. Der Herr Abgeord⸗ nete wolle mir deshalb nicht übel nehmen, wenn ich glaube, daß ich, namentlich bei der Verantwortlichkeit, die mit der Aufstellung der Ertragsberechnungen für ein neues Gesetz verbunden ist, wo man sich nicht unbestimmten Hoffnungen und Erwartungen hingeben kann, son⸗ dern mit vertretbaren, also immer vollständig sichern Ziffern rechnen muß, — daß ich die Ertragsberechnung aufrecht erhalten kann, wie wir sie nach bestem Wissen und ohne Tendenz irgend einer Herabsetzung gegen die Wirklichkeit aufgestellt haben.
Welche Erfahrungen in Württemberg von dem Herrn Abgeord⸗ neten in Bezug genommen sind, und dahin deuten sollen, daß die Wirkung des Gesetzes nicht auf die Etats der einzelnen Bundesstaaten sich erstrecken werde, weiß ich nicht genau. Ich möchte glauben, daß dabei doch vielleicht ein Mißverständniß ist, indem es sich wohl in diesem Falle nur darum gehandelt haben wird, vorzeitige Berechnungen einstweilen noch zurückzuweisen. Aber sonst glaube ich, daß man in Württemberg ebenso, wie wir in Preußen, darauf rechnet, daß wir mit Hülfe dieses Gesetzes in eine bessere finanzielle Lage des Landes⸗ haushalts kommen. Also ich rechne für Preußen mit Sicherheit darauf, daß, wenn dieses Gesetz angenommen werden wird, wir in dem preußischen Staatshaushalts⸗Etat mit keinem Defizit mehr erscheinen, und diese Wirkung wird sich ja auch verhältnißmäßig in den anderen Bundesstaaten zeigen.
Ich glaube also, daß der Schluß des Herrn Abgeordneten: wir nehmen an, daß die ganze Summe des Ertrages blos für die Reichs⸗ bedürfnisse ausgegeben werden solle — nicht gerechtfertigt ist. Ich möchte in Bezug auf die Bedürfnißfrage zugleich noch im Rückblick auf das, was Hr. Rickert gesagt hat, überhaupt bitten, sich die Sache
das
doch nicht so vorzustellen, als handele es sich um die Votirung von
Einnahmen, für welche noch gar keine Verwendung fest⸗ stände, bezüglich deren es 188 sehr zweifelhaft sei, in welcher Richtung Sie diese Verwendungen zu beschließen haben würden. Ich habe mir erlaubt, gegenüber einer anderen Be⸗ hauptung des Hrn. Abg. Richter bei der ersten Lesung auszuführen, daß noch 42 Millionen ungefähr an Ausgaben ganz zweifellos beim Reich mehr erwachsen müßten. Ich habe nicht angenommen, nicht gewünscht, daß es angenommen werde, daß damit hätte ein erschöpfendes Bild der künftigen Reichsfinanzentwickelung gegeben werden sollen. Erschöpfend war das gar nicht; es war nur das, was ich als ganz sicher herausgreifen konnte, um Ihnen zu zeigen: so viel unwiderleg⸗ liche S bestehen schon, bei denen eine solche Annahme des ehrbedarfs ohne Weiteres zu rechtfertigen ist; daß das aber keine erschöpfende Darstellung der Mehrbedürfnisse, die beim Reich eintreten werden, sein sollte, habe ich selbst damals gesagt. Daß auf der anderen Seite bei uns in Preußen das Defizit in dieser Höhe formell besteht, daß die Mittel, welche an uns ge⸗ langen, also gar nicht erst durch besondere Beschlüsse irend einem speziellen Zwecke gewidmet werden sollen, sondern einfach die Be⸗ deutung haben werden, in der Einnahme des Staats zu erscheinen, die wir um der Nothwendigkeit der Ausgaben willen fordern müssen, das versteht sich von selbst. Ich glaube, daß nur in sehr kühnen Vor⸗ aussetzungen überhaupt angenommen werden kann, daß etwa noch mehr einkommen werde, worüber erst zu diskutiren sein würde. Sollte das aber der Fall sein, dann ist nicht blos zweifellos, daß sowohl die Reichsvertretung als in den einzelnen Ländern die Landesvertretungen über die Verwendung mit⸗
zusprechen haben, sondern gegenüber den früheren Anträgen der ver⸗
bündeten Regierungen ist in der diesmaligen Vorlage eine solche Selbstbeschränkung von vornherein geübt worden, daß zu Bedenken wirklich kein Raum mehr bleibt; — eine Selbstbeschränkung, die auf das zurückgegangen ist, was im vorigen Jahre, wo wir noch keine derartige Entwickelung unseres Militär⸗Etats hatten, wie jetzt, in der Kommission für das Branntweinsteuergesetz Seitens einer großen Partei dieses Hauses schon offerirt worden ist in Anerkennung des damaligen Bedürfnisses. Soweit haben die verbün⸗ deten Regierungen sich selbst beschränkt in dieser Vorlage, und das ist auch das Geheimniß, über das Hr. Rickert Aufklärung wünschte: woher die große Differenz in der Behandlung der Bedürfnißfrage in diesem und im vorigen Jahre komme? Er sagte: im vorigen Jahre haben wir uns so lange in der Kommission darüber unterhalten: wie haben
die einzelnen Redner sich da vortrefflich gemacht, wie schön h die Sache an dem Punkte festgehalten! wo ist diesmal in 88 s mission etwas über die Bedürfnißfrage zu hören gewefr doh Ja, Hr. Rickert, diese Aenderung ist eben selbstversin daraus hervorgegangen, daß schon die Borlage bei Ual nicht mehr die Absicht gehabt hat, das Bedürfniß zu erschäpfe eite dern sich auf den allerdringendsten Theil derselben zu beschrändt, a so handgreiflich ist, daß darüber die große Mehrheit dieses 6. . wie der Kommission eine weitere Aufklärung nicht mehr näthpe Das hat die Verhandlungen so gekürzt, und die verbündeten üür rungen haben von vornherein auch in solcher Hoffnung auf wes gehende Wünsche für jetzt verzichtet. eiten
Ich hoffe also deshalb, meine Herren, daß Sie nicht nach Antrage der Herren Dr. Lieber⸗Spahn gegen die Vorschlaͤge Nen Kommission den Steuersatz herabsetzen werden; ich hoffe a d. vmn daß Sie nicht mit Hrn. Abg. Rickert und Genossen den Kerfcn anrühren werden. Ich enthalte mich, dazu überhaupt weitere B60 führungen zu machen; ich glaube, daß die Verfasser dieses Aht a dabei eine ganz besondere Absicht gehabt haben mögen, zu ene parl amentarischen Auseinandersetzung mit früheren Parteizenvsseen gelangen. Eine praktische Bedeutung möchte ich dem Antrag 81 haupt nicht beimessen. “ 8
Die Nr. 2 aber des Rickert schen Antrages, welche darauf him geht, für die künftige Revision schon jetzt eine Bestimmung zu nef was werden soll, wenn bei dieser Revision ein allseitiges Einverständnd nicht erzielt werden sollte — die bitte ich recht dringend, abzulehe Der Herr Abgeordnete hat versucht, es in dem allerübelsten d erscheinen zu lassen, wenn ohne jede Garantie des Erüün eine solche Revision zur gesetzlichen Aufgabe gemacht wate welche ungeheure Agitation dann jedesmal unternommen werden vun um in der einen oder anderen Weise die Beschlußfassung zu beeinflusgg bis Niemand mehr wissen werde, woran er sei, und wie es nur Ar regung geben würde, der entgegen zu treten sein Antrag beabsichtig Ich glaube, wenn diese Schilderung richtig ist, dann trifft sie ug gerade so zu, wenn Sie den Antrag des Hrn. Abg. Rickert und eine Freunde annehmen würden. Denn die Bestimmung, daß es bei den gedachten Fall auf den niedrigeren Abgabesatz hinauskommen ol ist ja auch nur als eine eventuelle gedacht; für die ganze Aüide tion, für die Aufregung, für die Erkämpfung anderer Bestimmunga bleibt genau derselbe Raum übrig, wie wenn eine solche event, Pe stimmung nicht getroffen wird.
Aber der Herr Abgeordnete hat ja auch schon angedeutet, wa die eigentliche Absicht ist. Es soll, wie er sich ausgedrückt hat, d Regierung gezwungen werden, den Wünschen einer vielleicht säh heterogenen, zufälligen Majorität ohne Weiteres nachzugeben; es ij das stärkste Mißtrauensvotum, was gegen die verbündeten Regierunge ausgesprochen werden soll. Sie sollen nicht in der Lage sein, mit dem Reichstage nach den dann bestehenden Bedürfnissen, das, was votb⸗ wendig ist, ebenso gut wie jetzt zu vereinbaren, sondern sie sollen durc die Drohung der Ablehnung gezwungen werden zu Allem, wes bei der Revision von anderer Seite gewünscht wird. Ich glaube, ist das Richtige, daß an diese Revisionen mit voller Freiheit heran⸗ etreten werde, und es ist daher lediglich bei dem Worklaut, den §. Ihnen vorschlägt, zu lassen. 3 „Im Uebrigen möchte ich nur noch vorübergehend erwähnen gegen⸗ über den pathetischen Ausführungen des Hrn. Abg. Rickert, daß dieses Gesetz etwas Unerhörtes enthalte, indem es den Schutz der Lund⸗ wirthschaft, wie ich zugestanden hätte bei der ersten Lesung de Gesetzes, sich zur Aufgabe macht und nicht lediglich e Füllung der Kassen des Reichs, — daß der Hr. Amg Rickert dabei selbst die nächstliegenden und am meisten widerlegenda Beispiele übersehen hat. Meine Herren, jeder Schutzzoll enthält n dasselbe, was in der Tendenz dieses Gesetzes liegt, insofern es de Landwirthschaft zu Hülfe zu kommen beabsichtigt. Wenn Hr. Rickert — ich weiß nicht, ob das in seinem politischen Katechi steht — jeden Schutzzoll für etwas Unerhörtes und Fluchwürdiges e⸗ achtet, dann braucht er auch für dieses Gesetz nicht geringeren Absche zu hegen, aber er wird zugeben müssen, daß wir uns thatsächlich scher vieler analoger gesetzlicher Bestimmungen erfreuen.
Der Abg. Simonis bat, im Interesse zahlreicher kleine Brenner dem Antrage zuzustimmen. Das Haus könne des thun, ohne irgendwie dem Zwecke des Gesetzes zu schaden denn der finanzielle Effekt des Gesetzes werde dadurch nur ur⸗ bedeutend berührt. Verwerfe man aber den Antrag, so würden seine Parteigenossen gegen das Gesetz votiren müssen.
Die Diskussion wurde geschlossen.
„Der Abg. Grad zog Namens seiner elsässischen Freund ihren Antrag vorläufig zurück. Seine Partei werde zunächt gegen den §. 1 stimmen.
Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen. „Der Antrag Spahn wurde gegen die Stimmen des größeren Theils des Centrums, der Polen, Freisinnigen, Elsässer und Sozialdemokraten abgelehnt, ebenso die Anträg⸗ Rickert gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sejil⸗ demokraten. Für den Antrag auf Aufhebung des Kaffetzöls stimmte auch der Centrumsabgeordnete Stötzel. 8 Der §. 1 wurde darauf in der unveränderten Kommission⸗ fassung in namentlicher Abstimmung mit 212 gegen 78 Stimmen angenommen. 8 Für denselben stimmten geschlossen die Deutsc⸗ konservativen, die Reichspartei und die Nationalliberalen, letztere mit Ausnahme der Abgg. Büsing und Geibel; ferne die Polen. Gegen denselben stimmten geschlossen die Freisinnigen und die Sozialdemokraten; ferner die Welfen und de fraktionslosen Abgg. Dr. Deahna, Hildebrand, Retemeyer sowie der Antisemit Dr. Böckel. 8 Das Centrum stimmte gespalten, etwa zur Hälfte füt zur Hälfte gegen §. 1. 1 Um 4 ¾ Uhr wurde die weitere Berathung auf Dienstag 10 Uhr, vertagt.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
Anz eiger 4. 8 Bekanntmachungen.
6. Berufs⸗Genossenschaften. 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
eater⸗Anzeigen.
10. Familien⸗Nachrichten. 8n der Börsen⸗Beilage.
1) Steckbriefe 8B8.
in Braunschweig, wegen Betruges in den Akten 2826. 81
[14139]
und Untersuchungs⸗Sachen.
[141388 Steckbrief.
Gegen die unverehelichte Karoline Frohböse, ge⸗ boren am 13. Mai 1865 zu Gut Behrensbrook, Dorf Neudorf; welche sich verborgen hält, soll eine durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hier vom 23. April 1887 erkannte Haftstrafe von drei Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, die⸗ selbe zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängniß abzuliefern und hiervon Nachricht zu C. 61/87 zu geben. “
Hannover, den 31. Mai
Khöhnigliches Amtsgericht. VIb. chmidt.
genommen.
[13514]
[14242] Steckbriefs⸗Erledigung. Der unter dem 13. Dezember 1881 Kaufmann Theodor Picker, geboren am 23
8 “
ngen den rz 1852
J. Ic. 680. 80 erlassene Steckbrief wird zurück⸗
. 1 Berlin, den 6. Juni 1887. Der Erste Staatsanwalt am Königlichen Landgericht I.
Der frühere Restaurateur, spätere Arbeitsmann Gustav August Dühn (auch Prehm genannt), am 21. November 1840 in geboren, ist durch vVvollstreckbares Erkenntni 1887. 85 hierselbst vom 9. Juni 1869 wegen Dieb⸗
sstahls und Unterschlagung zu einer viermonatigen Gefängnißstrafe verurtheilt worden.
Es wird um Vollstreckung dieser Strafe und Be⸗ nachrichtigung hiervon ersucht.
Waldenburg i. Schl., den 3. Juni 1887. 31.
Der Staatsanwalt.
In der Strafsache gegen
geboren am 31. März 186 2) Bäcker Johann Karl Hanau,
7
am 15. Dezember 1864, ren am 23. Juni 1865, gebor⸗ rch ren am 1. März 1866, des Königlichen Kreis⸗ am 2. Mai 1866,
am 28. April 1866,
Königlichen Landgerichts,
buchs das in
b“
1) Koch Peter EE“ von Hanau, einrich Wörner von eboren am 24. Mai 1864,
3) Johannes Weingärtner von Hanau, geboren 4) Georg Ludwig Färber von Windecken, gebo⸗ 5) Johann Karl Gräbe von Langenselbold, gebo⸗ 6) Valentin Heßler von Mittelbuchen, geboren 7) Heinrich Wilhelm Jost von Windecken, geboren wegen Verletzung der Wehrpflicht ist durch Beschluß b Strafkammer hier, vom ai d. Is. auf Grund des §. 480 bezw. 326
der Strafprozeßordnung und §. 140 des Strafgesetz⸗ utschen Reiche befindliche Vermögen buch
V der Angeklagten zur Deckung der dieselben mögliche⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Koste des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, we⸗ hiermit in Gemäßheit des §. 326 Abs. 1 der Stic prozeßordnung veröffentlicht wird. Hanau, den 6. Juni 1887. Der Erste Staatsanwalt
[11542 20) 1 2 1) Johann Friedrich Markwardt, geb. 3. September 1853 zu Hohenwalde, Pyritz, zuletzt in Bernstein wohnhaft g 8 2) Karl Julius Böttcher I., geb. am 9. - 1857 zu Reetz, Kreis Arnswalde, zuletzt t Hohengrape wohnhaft gewesen, werden beschuldigt: als Wehrmänner der Landwehr ohne ausgewandert zu sein, 2 n ee gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeses
.“ —
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Erlaubniz
Dieselben werden auf P an⸗ des Königlichen eri ierselbst au — s89, Vormittags 9 Uhr, 24 das Königliche vvenn zu Berlinchen uptverhandlung geladen. 3
u. Hauptrerhandignen Ausbleiben werden dieselben XGrund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung umn dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin 88 sstellten Erklärungen verurtheilt werden. magetlinchen, den 25. Mai 1887.
(Unterschrift), 1
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
37] Beschluß. u““ 1139 Einsicht des Antrags des Königlichen Ge⸗ 2 2 Garde⸗Infanterie⸗Division zu Berlin ai 1887, des Vernehmungsprotokolls des vorserlichen Amtsgerichts zu St. Avold vom 21. Mai Per⸗ des Berichts des Amtsanwalts zu St. Avold vm 26. Mai 1887 und des Antrags der Kaiserlichen veraatzanwaltschaft hier vom 27. Mai 1887; *Nach Einsicht des Gesetzes vom 6. Dezember 1873, 8 § 246 der Militär⸗Prozeß⸗Ordnung vom 3. April 1845 und des §. 1 des Gesetzes vom 11. März 1850; Nach gehaltener Berathung; In Erwägung, daß dem Antrage nichts entgegen⸗ seht Aus diesen Gründen— wetordnet die Strafkammer des Kaiserlichen Land⸗ wrichts den Arrestschlag auf das Vermögen des bnenflüchtigen Garde⸗Schützen Georg Henrion ds Garde⸗Schützen⸗Bataillons zu Berlin, zuletzt in St. Avold wohnhaft, bis zur Höhe von Dreitausend Mark. “ 1 *Gegen Hinterlegung von Dreitausend Mark wird 8 Lalezsebung des Arrestes gehemmt und der d Henrion zum Antrag auf Aufhebung des voll⸗ oogenen Arrestes berechtigt. — Saargemünd den 28. Mai 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.
gez. von Baerenfels, Weber, von Metzen. Für richtige Abschrift:
Saargemünd, 1. Juni 18827.
Der Landgerichts⸗Sekretär. (L. S.)
Jacoby. u““
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
14283] In Sachen des Landwirths Hermann Schrader hier, Klaägers, wider den Partikulier Johann Heinrich August Cassel hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen 56 a 29 am vom Plane Nr. 180 der Mascheroder⸗Karte vor dem Stein⸗ kore zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be⸗ schluß vom 8. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage er⸗ folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 26. September 1887, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte an⸗ gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 9. Juni 1887. 1 Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann.
[14260] Aufgebot. 1 Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Gerdauen Vol. I. Nr. 317 über 929 ℳ 9 ₰, ausgefertigt für die Wilhelmine Schulz aus Georgenfelde (jetzt ver⸗ ehelichte Schifferfrau Wedhorn in Liebemühl) ist bei einem Anfangs Oktober 1886 zu Lindenau, dem früheren Wohnort der Eigenthümerin des Spar⸗ kassenbuchs, stattgefundenen Brande angeblich ver⸗ brannt und soll auf den Antrag der vorbenannten Eigenthümerin Wedhorn, geb. Schulz, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermine den 13. Januar 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Sitzungssaal, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Gerdauen, den 9. Juni 1887. 8 Königliches Amtsgericht.
Sanio.
[18591] Aufgebot. Das Aufgebot der folgenden Bescheinigungsbücher der Kreissparkasse zu Bielefeld: b a. Nr. 14275, ausgefertigt für die Weberin Wil⸗ helmine Böckhaus Nr. 24 Nieder⸗Jöllenbeck, lautend (einschließlich der Zinsen für das Jahr 1886) über 835,99 ℳ, welches angeblich durch die Antragstellerin verbrannt ist; 1“ b. Nr. 37568, ausgefertigt für die Fabrikarbeiterin Auguste Blome Nr. 121 Cant. IV. lautend (einschließlich der Zinsen für das Jahr 1886) über 311,93 ℳ; 1 b it zu a. Seitens der Weberin Wilhelmine Böck⸗ haus Nr. 24 Nieder⸗Jöllenbeck, — zu b. Seitens der Fabrikarbeiterin Auguste Blome Nr. 112 Cant. IV. Bielefeld beantragt. Die Inhaber der Bescheinigungsbücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Dezember 1887, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Bücher erfolgen wird.
Bielefeld, den 31. Mai 1887.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV B
Monjs.
1 257 11 “ 8 lneil Bekanntmachung. zn Hinsichtlich folgender Antheilscheine der Herzoglich Braunschweigischen Prämien⸗Anleihe vom 1. März 1869, als: 1) Serie 2006 Nr. 41, 2) Serie 2025 Nr. 24, 3) Serie 2270 Nr. 42, 4) Serie 8570 Nr. 22, 5) Serie 8849 Nr. 46,
sowie —. 6) wegen des vom hiesigen Herzoglichen Haupt⸗ Steueramte dem Kaufmann Carl Oden hieselbst als Niederlageschein ertheilten Duplikats des Auszuges aus dem Begleitscheine des Königlich Preußischen
5. Februar 1884, inhalts dessen 10 Colli roher Kaffee, gez. T. K. B. 210 bis 219, zum Gesammtbrutto⸗ gewichte von 579 kg, zur Aufnahme in die Nieder⸗ lage auf hiesigem Packhofe angemeldet sind, ist hier das Aufgebotsverfahren, und zwar:
Darmstadt, Offenbach a.
Stuttgart, burg, und beantragt.
vor Nr. 27, bestimmt, und werden Alle, welche an den obenerwähnten Urkunden Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in diesem Aufgebotstermine anzumelden und die betr. Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird.
ad 1) vom Bankier Hermann Reichenbach in ad 2) vom Bürstenfabrikant Nicolas Hammel zu
Zahlmeister Hermann Pohlack zu Metz,
ad 3) vom — Bankier J. A. Heilbronner zu
ad 4) vom
ad 5) vom Kaufmann John Friedburg zu Ham⸗
ad 6) vom Kaufmann Carl Oden hieselbst
Aufgebotstermin wird auf Sonnabend, den 25. Februar 1888, Morgens 11 Uhr,
hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte, Zimmer
Braunschweig, den 3. Juni 1887. Herzogliches Amtsgericht. IX. gez. H. Wegmann. Beglaubigt: C. Ehlers, Gerichtsschreiber.
[8745] Aufgebot. Die Wittwe des zu Alkona verstorbenen Cigarren⸗ fabrikanten Johann Wilhelm Francke, Sophie Doro⸗ thea Margarethe Francke, geborene Bumann, hat das Aufgebot der angeblich in Verlust gerathenen unter Nr. 33 203 am 1. Februar 1877 von der Frank⸗ furter Versicherungsgesellschaft „Providentia“ in Frankfurt a. M. ausgestellten Polize, wonach die Besellschaft dem Herrn Johann Wilhelm Francke, Cigarrenfabrikanten in Altona, geboren am 30. No⸗ vember 1843, die Summe von Dreitausend Mark, zahlbar nach dem Tode des Herrn Johann Wilhelm Francke an den Inhaber der Polize, versichert hat, eantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 15. November 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. “ Frankfurt a. M., den 2. Mai 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV
[8746] Aufgebot. 1 Der Bürgermeister Wilhelm Dietz zu Rückingen hat das Aufgebot der angeblich in Verlust gerathenen Police Nr. 18 060 der „Providentia“ Frankfurter Versicherungsgesellschaft, ausgefertigt am 21. De⸗ zember 1866 auf den Namen des Bürgermeisters Wilhelm Dietz zu Rückingen und lautend über Fl. 500 (fünfhundert Gulden) S. Wg., zahlbar am 21. Dezember 1886 an des Obengenannten Sohn Christian Carl Dietz beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 15. November 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine. seine Rechte anzumelden und die ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. “ Frankfurt a. M., den 30. April 1887. Königliches Amtsgericht. IV.
13587 Nahem der Gerichtsvollzieher Montag zu Leer in Folge Pensionirung am 1. d. M. aus dem Dienste geschieden ist und die Rückgabe der von ihm bestell⸗ ten Amtskaution in Frage steht, so werden Alle, welche Ansprüche aus dem Dienstverhältnisse des ge⸗ nannten Beamten geltend machen wollen, aufgefor⸗ dert, dieserhalb Meldung spätestens bis zum 6. August d. J., Vormittags 10 Uhr, entweder schriftlich oder zu Protokoll der Gerichts⸗ schreiberei hier zu machen und zwar bei Strafe des Ausschlusses. 1u““ Leer, den 7. Juni 1887. Königliches Amtsgericht. v. Northeim.
K. Amtsgericht Ulm. Aufgebot. Die Firma Maris ee in Hohenlimburg hat das Aufgebot eines Wechsels über . „899 ℳ 93₰, ausgestellt von C. Hilb u. Cie. in Ulm am 31. August 1886, fällig am 30. No⸗ vember 1886, gezogen auf die und acceptirt von der Bankkommandite Thalmessinger u. Cie. in Ulm, an die Ordre der Firma Moritz Ribbert in Hohenlimburg lautend“ . beantragt und ist mit diesem Antrag zugelassen
ö ichtsbeschlusses vom 4. d. M. ergeht an Gerichtsbeschlusses vom 4. d. M. f Zufolge r Wechsels die Auf⸗
den 114“ dieses orderung, spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem K. Amtsgericht hier anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunde erfolgen würde. Den 8. Juni 1887 Gerichtsschreiber: Reuß.
lszos- Aufgebot.
Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern nachstehender Hypotheken:
I. auf dem Anwesen des Häuslers Josef Beß H. Nr. 47 in Treffelstein: H. B. Bd. I. p. 202 25 Fl. Kaufschillingsrest der Wolfgang Ritt'schen Eheleute,
30 Fl. für Ausfertigung der Katharina Ritt, dann für diese und Nikolaus Ritt der Aufenthalt im Hanse,
90 F. der Walburga Schneider, zweiten Eheweibes des Besitzers, 1
II. auf dem Anwesen des Gütlers Michael Wurm
[14265]
eine Kuh nach Kaufbrief vom 9. März
II
1817,
1800 Fl. Kapitalsanschlag des Austrages mit Wohnungsrecht der Eheleute Erasmus und Mar⸗ garetha Reitinger; 661 Fl. unverzinslicher in jähr⸗ lichen Fristen zu 25 Fl. abzutragender Kaufschillings⸗ rest an Erasmus und Margaretha Reitinger, III. auf dem Anwesen des Häuslers Michael Raab H. Nr. 19 in Pilmersried: H. B. Bd. I. p. 105 224 Fl. Kaufschillingsrest in Anfristen als Su. A. 50 Fl. des Leonhard Bücherl dortselbst, 25 Fl. an Balthasar Rötzers Relikten und 78 Fl. an Georg März, Dienstknecht in Roetz; 154 Fl. 27 ¾ Kr. in Nachfristen als 38 Fl. an obengenannten Georg März, 16 Fl. an Georg Bücherl, 10 Fl. an Andreas Babl, 80 Fl. an Leonhard Bücherl und 2 Fl. 27 ¼ Kr. an Katharina Raab, b IV. auf dem Anwesen des Peter Wutz, Hafner, Hof 3 Nr. 13 in Schönthal: H. B. Bd. I. p. 23 300 Fl. Kaufschillingsrest an die Geschwister des Michael Eibl: Elisabeth, Katharina und Ferdinand; 600 Fl. Heirathgut des Eheweibes Anna Maria Eibl; 300 Fl. Rückfall an des Eheweibes Anna, Maria Eibl, gebornen Fischer, nächste Verwandte, fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Hypotheken sich beziehenden Handlungen an gerechnet, mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, werden gemäß §. 82 des Hypothekengesetzes und Art. 123 Ziff. 3 des Ausführungsgesetzes zur Reichscivilprozeßordnung und Konkursordnung auf Antrag der Besitzer der Hypothekenobjekte hiemit alle Jene, welche auf diese Forderungen und An⸗ sprüche ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten spätestens aber in dem auf Samstag, den 17. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, dahier festgesetzten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen und Ansprüche für erloschen erklärt und in den Hypo⸗ thekenbüchern gelöscht würden. Am 31. Mai 1887. Königliches Amtsgericht Waldmünchen. (gez.) Lukas, K. Oberamtsrichter. Für den Gleichlaut der Abschrift mit der Urschrift. Fbä. am üeet Juni eintausend achthundert achtzig und sieben. chthuertgchtn. des Königlichen Amtsgerichts (L. S.) Grundl, Sekr.
[14255]
8 8 Im Wege des geboten: “ I. Auf Antrag der Grundstückseigenthümer bezw. deren Rechtsvorgänger folgende Hypothekenurkunden, welche angeblich verloren gegangen sind, zum Zwecke deren Amortisation und Löschung der zugehörigen osten: 1 18 1) Das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundbuchblatte über das Grundstück Nr. 74 Stadt Medzibor, Abtheilung III. unter Nr. 6 für die ver⸗ wittwete Schmied Elisabeth Quakulinski, geborene Gade, zu Medzibor eingetragenen 60 Thaler nebst 5 % Zinsen — Darlehn —, gebildet aus der gericht⸗ lichen Schuldurkunde vom 21. Dezember 1861, dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 21. Dezember 1861 und dem Ueberweisungsatteste vom 12. März 1866. 2) Das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundbuchblatte über das Grundstück Nr. 39 Honig, Abtheilung III. unter Nr. 3 zufolge Verfügung vom
DTnaase 1S75 für den Tischlermeister Carl Pusch in Medzibor eingetragenen 500 Thaler Darlehn nebst 6 % Zinsen, gebildet aus der gerichtlichen Schuld⸗ urkunde vom 10. Mai 1867 und dem Hypotheken⸗ buchs⸗Auszuge vom selbigen Tage. b
3) Das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundbuchblatte über das Grundstück Nr. 70 Klenowe, Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Groscher Fried⸗ rich Günther in Suschen eingetragenen 150 Thaler nebst 6 % Zinsen — Darlehn —, gebildet aus der Schuldurkunde vom 6./23. Januar 1868 und dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 28. Januar 1868 und 18. Juni 1869. b
4) Das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundbuchblatte über das Grundstück Nr. 3/41 Benjaminsthal⸗Carlsberg, Abtheilung III. unter Nr. 2 für die verwittwete Schmied Elisabeth Quakulinski, geborene Gade, zu Medzibor, ein⸗ getragenen 40 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen, gebildet aus der Schuldurkunde vom 21. Dezember 1861, dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 21. De⸗ zember 1861 und dem Ueberweisungsatteste vom 12. März 1866. “
5) Der Hypothekenbuchs⸗Auszug über die auf dem Grundbuchblatte über das Grundstück Nr. 94 Klenowe für den Bauer Friedrich Gobla daselbst, Ab⸗ theilung III. Nr. 2 eingetragenen, bereits bezahlten 100 Thaler Darlehn nebst Zinsen vom 31. März 1868. 1 II. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Wieczorek zu Poln. Wartenberg, als gerichtsseitig bestellten Pflegers: —
Zwei auf den Grundstücken Nr. 22 und 95 Klenowe in Abtheilung III. unter Nr. 8 b. und d. und 18 b. und d. ex decr. vom 26. Februar 1836 eingetragene Posten:
8 fünr 8 Geschwister Hans, Catharina und Andreas Gdowczok in Klenowe zugetheilte rück⸗ ständige Kaufgelder im Betrage von 28 ℳ 44 ₰ und
b. der verwitteten Frau Oberamtmann Neugebauer in Oels zugetheilte rüͤckständige Kaufgelder im Be⸗ trage von 44 ℳ 87 , . .
welche als Specialmasse in der Zwangsversteige⸗ rung betreffend des Grundstücks Nr. 95 Klenowe hinterlegt sind. “ 1
III. Auf Antrag des Sefgndcg Hein⸗ rich Krappatsch, gleichzeitig als Vertreter der mino⸗ 1. Hypothekengläubiger Anna, Carl, Fritz, Paul und Hermann Eebres sher Krappatsch in Dzielunke, zum Zweck der Neubildung des Instruments und
Aufgebobt..
General⸗Aufgebots werden auf⸗
der Lhschung, eines Betrages von 1200 ℳ von den
auf dem rundbuchblatte über das Grundstück Nr. 123 Stadt Medzibor Abtheilung III. Nr. 6 für den Balzer Schwan in Dzielunke eingetragenen 600 Thaler rückständige Kaufgelder, über welche Post ein Instrument gebildet ist, bestehend aus dem Kauf⸗ vertrage vom 1./9. November 1859 und dem Hypo⸗ thekenbuchs⸗Auszuge vom 10. November 18599.
IV. Auf Antrag des 1“ des König⸗ lichen Oberlandesgerichts zu Breslau:;
Die Amtskaution des aus dem Justizdienste ent⸗
H. Nr. 75 in Treffelstein: H. B. Bd. I. p. 184
Haupt⸗Zollamts zu Bremen B. I. Nr. 2810 vom
48 Fl. der Magdalena und Barbara Reitinger für
lassenen Gerichtsvollziehers Grittner, bestehend aus
“ 8
folgenden, in der Königlichen Justiz⸗Hauptkasse zu Breslau verwahrten Werthpapieren: 3 b
1) der Schuldverschreibung der 4 %igen konso⸗ lidirten Staatsanleihe de 1880 Litt. E. Nr. 93909 über 300 ℳ nebst Coupons Nr. 17 bis 20 und Talon, . 1 8 8
2) dem 3 ½ %sigen Preußischen Staatsschuldschein Litt. F. Nr. 16597 über 300 ℳ nebst Talon.
Die der Person oder dem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Inhaber der genannten Hypotheken⸗In⸗ strumente und Hypothekenposten sowie deren Erben, Cessionarien oder die sonst irgend welche, Ansprüche und Rechte an den genannten Hypotheken⸗Instru⸗ menten, Posten und Werthpapieren zu haben glauben, werden hiermit aufgefordert, diese ihre Rechte und Ansprüche zur Vermeidung deren Ausschließung spä⸗ testens in dem Aufgebotstermine am 20. September 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht an⸗ zumelden, die aufgebotenen Hypotheken⸗Instrumente vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden bezw. auch die Löschung der Posten im Grundbuche erfolgen wird. 8
Alle Diejenigen, welche Ansprüche an den früheren Gerichtsvollzieher Grittner aus seinem Dienst⸗ verhältniß bei dem unterzeichneten Amtsgericht er⸗ heben wollen, werden behufs Rückgabe der von ihm bestellten Amtskaution hiermit aufgefordert, dieselben spätestens im Termin am 20. September 1887, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, zur Vermeidung der Ausschließung.
V. Zum Zwecke der Besitztitelberichtigung des im Grundbuche von Neumittelwalde (Medzibor) unter Nr. 15 auf den Namen des Tuchmachermeisters Traugott Adam eingetragenen Grundstücks wird auf den Antrag der Wilhelm Dittrich'schen Erben zu Neumittelwalde zur Meldung der Eigenthums⸗ prätendenten und zur Bescheinigung ihrer Wider⸗ sprüche ein Termin auf b den 20. September 1887, Vormittags 10 Uhr, anberaumt, zu welchem alle ihrer Existenz nach un⸗ bekannten Eigenthumsprätendenten des genannten Grundstücks unter der Verwarnung vorgeladen wer⸗ den, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen An⸗ sprüchen ausgeschlossen und ihnen ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt werden soll; auch die bezweckte Besitztitelberichtigung erfolgen wird. — 1
Neumittelwalde, den 23. Mai 1887.
Königliches Amtsgericht.
“ Aufgebot.
Die Wittwe des Kaufmanns Michael Dalberg, Bertha, geb. Heineberg zu Brakel, hat das Auf⸗ gebot eines ihr angeblich abhanden gekommenen für ihren verstorbenen Ehemann unterm 14. 6 1874 ausgestellten Kautions⸗Hypothekdokuments über 1500 Thaler beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 27. Dezember c., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls letztere dem Eigen⸗ thümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt werden solll. —
Holzminden, den 9. Juni 1887.
Herzogliches Amtsgericht. Damköhler.
(14261] Aufgebot.
Die verwittwete Frau Geheime Commerzien⸗Rath Schmidt, Emma, geborene Bauernstein, zu Görlitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Rötger daselbst, hat das Aufgebot der angeblich verloren ge⸗ gangenen Hypothekenurkunde vom 15./18. Juli 1876 über die auf dem Grundbuchblatte von Landung Nr. 131 Görlitz in Abtheilung III. unter Nr. 1 für Fäalen Louise Massalien in Posen, jetzt verehelichte
8
uu“
rau Hauptmann Krieg in Konstantinopel eingetragene jährliche, in Vierteljahrsraten zahlbare Rente von 1800 ℳ zum Zwecke der Löschung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 4. Oktober 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Görlitz, den 4. Juni 18827. 1—
Königliches Amtsgericht.
(142631 Aufgebot.
Bezüglich des im Grundbuche von Rahrbach Band 2 Blatt 46 auf den Namen des Johann Hesse gent. Quiter zu Welschenennest eingetragenen Grund⸗
stücks 3 Flur 8 Nr 11 Steuergemeinde Rahrbach, Auf der Lentermeke, Wiese, 30 a 21 qm 59 dec. Thlr. Reinertrag, “ welches sich im Besitze der Geschwister Theodor, Maria Anna und 1”g Josef Reuber in Nord⸗ Amerika wohnhaft, befindet; — b ferner der im Göeüt hiche von Schönholthausen Band 3 Blatt 6 auf den Namen des Franz Beck⸗ mann gent. Grotebeul zu Schönholthausen eingetra⸗ henen Grundstücke der Steuergemeinde Schönholt⸗
ausen, sectar 4 Nr. 325/121, Schönholthausen, Hof⸗ raum, 4 a 72 qm, 1 welches sich im Besitze des Tagelöhners Friedrich Bitter zu Schönholthausen befindet, „ Flur 4 Nr. 343/124, Schönholthausen, Hofraum mit Stall, 57 qm, G dng welches sich im Besitze des Landwirths Peter Bitter gent. Schnellenberg zu Schönholthausen befindet, „G Flur 5 Nr. 144/2, Winkel, Holz, 26 a 54 qm 28 dec. Reinertrag, welches sich im Besitze der Wittwe Franz Deimel, z. Zeit in Nord⸗Amerika wohnhaft, befindet, endlich das im Grundbuche von Schönholthausen Band 2 Blatt 15 auf den Namen des Wilhelm Corte gent. Schlüter zu Müllen eingetragenen Grund⸗ stücks der Steuergemeinde Schönholthausen, Flur 4 Nr. 2, Lettmeke, Holzung, 55 a 48 qm 36 dec. Reinertrag, 1 welches sich im Besitze der Ehefrau des Landwirths Fran⸗ Kramer, Elisabeth, geb. Schmalohr, in Len⸗ ausen befindet, . ist von den genannten Besitzern das Aufgebot der resp. Grundstücke beantragt worden. b Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die erwähnten Grundstücke spätestens in dem auf