1887 / 145 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jun 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Kartoffelmehl pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Ter⸗ mine höher. Gekündigt Sack. Kündigungspreis ℳ. Loco 17,30 ℳ, per diesen Monat und per Juni⸗Juli 17,20 ℳ, per Juli⸗August —, per August⸗September —, per Septbr.⸗Oktober 17,60

Trockene Kartoffelstärke pr. 100 kg brutto intl. Sack. Termine höher. Gekünd. Sack. Kündigungs⸗

preis Loco 17,30 ℳ, per diesen Monat und per Juni⸗Juli 17,10 ℳ, per Juli⸗Aug. ℳ, per

ugust⸗Sept. —, per Septemb.⸗Oktober 17,60

Oelsaaten pr. 1000 kg. Gek. —. Winterraps Sommerraps ℳ, Winterrübsen ℳ, Sommer⸗

kübsen

Rhübäöl per 100 kg mit Faß. Termine wenig ver⸗ ändert. Gek. Ctr. Kündigungsxreis ℳ. Loco mit Faß Loco ohne Faß —, per diesen Monat per Juni⸗Juli ver Juli⸗August —, per st⸗Sept. per Sept.⸗Oktbr. 48,7 48,4 bez., per Okt.⸗Nov. 48,9 48,6 bez., November⸗Dez. —.

—Leinöl per 100 kg loco ℳ, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) Per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine still. Gekündigt kg. Kündigungspreis Loco —, per diesen Monat ℳ, per , per Juli⸗August —, per August⸗ September —. per September⸗Oktober 21,8 ℳ, ver Oktober⸗Novbr. 22,0 ℳ, per November⸗Dezember

22 4

Spiritus per 100 1, à. 100 % = 10 000 1 %. Termine fester. Gekündigt 1. Kündigungs⸗ preis Loco mit Faß —, per diesen Monat, per Juni⸗Juli und per Juli⸗August 65 64,7 64,9 bez., per August⸗September 65 65,1 64,7 64,9 bez., ver Septbr.⸗Oktober 64,9 64,5 64,8 bez., per Ottober⸗Nov. —, per November⸗Dezbr. —.

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco

hne Faß 65,4 65,2 65,4 bez.

Weizenmehl Nr. 00 26,00 24,00, Nr. 0 24,00 bis 21,50 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt. Raoggenmehl Nr. 0 u. 1 17,25 16,50, do. fein. Marken Nr. 0 u. 1 19,00 17,25 bez. Nr. 0 1,75 höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack. Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Normale Eier je nach Qualität von 2,05 2,25 pro Schock. Aussortirte, kleine Waare je nach Qualität von 1,60 1,65 per Schock. Fest. Berlin, 22. Juni. Marktpreise nach Ermitte⸗

lungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums.

Höchste Niedrigste Preise.

18 18 17 12 12 12 17 -14 10

8—

Per 100 kg für:

Weizen gute Sorte Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte Roggen gute Sorte . Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte . Gerste gute Sorte. Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte 1 Haser gute Sorte.... Hafer mittel Sorte.. 12 Hafer geringe Sorte. 10 Richtstroh.. 868

7 Erbsen, gelbe zum Kochen 30 Speisebohnen, weiße. 40 . 60 SS312EI ““ Rindfleisch von der Keule 1 kg.. Bauchfleisch 1 kg. Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kg.. Hammelfleisch 1 kg. Butter 1 kg.. Eier 60 Stück. Karpfen 1 kg. Aale Zander bechte Barsche Schleie Bleie Krebse pr.

19 18 18 12 12 12 19 15 12 13

30

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Stettin, 22. Juni. (W. T. B.) Getreide” markt. Weizen flau, loco 175,00 185,00, pr. Juni⸗Juli 182,00, pr. September⸗Oktober 168,00. Roggen niedriger, loco 119—121, pr. Juni⸗Juli 121,50, pr. September⸗Oktober 125,00. Rüböl matt, pr. Juni 50,00, pr. September⸗ Oktober 49,00 Spoiritus flau, loco 62,00, pr. Juni⸗Juli 64 30, pr. August⸗September 63,00, pr. September⸗Oktober 63,00. Petroleum loco 10,40.

Posen, 22. Juni. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß 63,70, pr. Juni 63,50, pr. Juli 63,50, per August 63,80, pr. September 63,00. Gekündigt I. Matt.

Breslau, 23. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. Juni⸗ Juli 63,00, do. pr. August⸗September 64,00, do. pr. September⸗Oktober —,—. Weizen —. Roggen pr. Juni⸗Juli 124,00, do. pr. Juli⸗August 124,00, do. pr. September⸗Oktober 129,50. Rüböl loco pr. Juni 52,00, do. pr. September⸗Oktober 50,50. Zink: Fest.

Magdeburg, 22. Juni. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker, exkl., von 96 % 22,10, Korn⸗ zucker, exkl., 880 Rendem. 21,60, Nachprodukte, exkl. 75 ° Rendem. 18,00. Lebhaft. Gem. Raffinade mit Faß 26,75, gem. Melis I. mit Faß 25,75. Sehr fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 13,10 bez. u. Br., pr. Juli 13,12 ½ bez. u. Br., pr. August 13,07 ½ bez. u. Br., pr. Oktober⸗Dezember 12,17 ½ bez., 12,20 Br. Stetig.

Kölnu, 22. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 20,00, fremder 20,00. pr. Juli 18,20, pr. Novbr. 17,10 Roggen loco hiesiger 14,50. pr. Juli 12,45, pr. November 12,90, Haße loco 11,75. Rüböl loco 26,40, pr. Oktober

Bremen, 22. Juni. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht). Schwach. Standard white loco 6,00 Br.

Hamburg, 22. Juni. (W. T. 89 Getreide⸗ markt. Weizen loco geschäftslos, holst. loco 184,00 190. Roggen loco still, mecklenburgischer loco 132 136, russ. loco still, 98,00 101,00. Hafer flau, Gerste still. Rüböl flau, loco 45 ½⅛. Spiritus geschäftslos, pr. Juni 25 Br., pr. Juli⸗August 25 ¼ Br., pr. September⸗Oktober 25 ½ Br., pr. Novem⸗

11“]

10,—

V n I U

ber⸗Dezember 25 ½ Br. Kaffee geschäftslos, Umsatz Sack. Petroleum leblos, Standard white loco 6,05 Br., 5,95 Gd., pr. August⸗Dezember 6,30 Gd.

Wien, 22. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Mai⸗Juni 9,20 Gd., 9,25 Br., pr. Herbst 8,25 Gd., 8,30 Br. Roggen pr. Mai⸗Juni 6,80 Gd., 6,85 Br., pr. Herbst 6,60 Gd., 6,65 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,85 Gd., 5,90 Br., pr. Juli⸗Aug. 5,87 Gd., 5,92 Br. Hafer pr. Mai⸗ Juni 5,75 Gd., 5,80 Br., pr. Herbst 6,02 Gd.,

6,07 Br.

Pest, 22. Juni. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loco schleppend, pr. Herbst 7,90 Gd., 7,92 Br. Hafer pr. Herbst 5,67 Gd., 5,68 Br. Mais pr. Juni⸗Juli 5,57 Gd., 5,59 Br., pr. Juli⸗August 5,61 Gd., 5,63 Br., Kohlraps pr. August⸗September 12 ¾½ 12 ½.

Amsterdam, 22. Juni. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen auf Termine niedriger, pr. Juni —, pr. November 217. Roggen loco niedriger, auf Termine geschäftslos, pr. Okt. 121 à 120. Raps pr. Herbst —. Rüböl loco 27, pr. Herbst 26, pr. Mai 1888 —.

Amsterdam, 22. Juni. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 62t. .

Antwerpen, 22. Juni. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt. (Schlußbericht). Raffinirtes, Tvpe weiß, loco 15 bez. und Br., pr. Juni 15 Br., pr. August 15 Br., pr. September⸗Dezember 15 ½ Br. Fest.

London, 22. Juni. (W. T., B.) 96 % Java⸗ zucker 13 ¾ fest, Rüben⸗Rohzucker 13 fest. An der Küste angeboten 2 Weizenladungen. 1

London, 22. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 29 110, Gerste 13 600, Hafer 26 200 QOrt.

Weizen und Mehl träge, weichend, Malzgerste sehr träge, übrige Artikel ruhig, stetig, fremdes

Mehl 25 36.

Liverpool, 22. Juni. (W. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht). Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Exvort 1000 B. Weichend. Amerikaner 116 d. billiger, Tinnevelly good fair 5. Middl. amerik. Lieferung: Juni⸗Juli 51 /⁄16 Werth, Juli⸗August 5534 Verkäuferpreis, August⸗September 52732 Kä;uferpreis, September 555 ⁄64 Werth, Sep⸗ tember⸗Oktober 5³7⁄64 Käuferpreis, Oktober⸗November 57/⁄16 do., November⸗Dezember 5²5/64 Werth, Dezem⸗ ber⸗Januar 58 Käuferpreis, Januar⸗Februar 5 d. do. Glasgow, 22. Juni. (W. T. B.) Roheisen. (Schluß.) Mixed numbers warrants 42 sh. 10 ½ d.

Leith, 22. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen 1 ½⅞ sh. niedriger, spätere Lieferung, sowie andere Getreidearten vernachlässigt.

Paris, 22. Juni. (W. T. B.) Rohzucker 880 fest, loco 28,75— 29. Weißer Facer fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juni 33,50, pr. Juli 33,60, pr. Juli⸗August 33,75, pr. Oktober⸗Januar 34,00.

Paris, 22. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen träge, pr. Juni 25,75, pr. Juli 25,40, pr. Juli⸗August 25,25, pr. September⸗ Dezember 23,75. Mehl, 12 Marques weichend. pr. Juni 57,30, pr. Juli 56,75, pr. Juli⸗August 56,25, pr. September⸗Dezember 53,30. Rüböl ruhig, pr. Juni 55,75, pr. Juli 56,00, pr. Juli⸗ August 56,25, pr. September⸗Dezember 57,75, Spiritus träge, pr. Juni 42,75, pr. Juli 42,75, pr. Juli⸗August 42,75, pr. September⸗Dezember 41,00.

Havre, 23. Juni. (W. T. B.) (Telegramm von Peimann, Ziegler u. Co.) Kaffee. New⸗Yort schloß mit 10 Points Baisse. Rio 10 000 B. Santos 7000 B. Recettes für gestern.

New⸗York, 22. Juni. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 1017716, do. in New⸗Orleans 10 9⁄16. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 6 Gd., do. in Philadelphia 6 8 Gd. Rohes Petroleum in New⸗York D. 5 C., do. Pipe line Certificates D. 63 C. Mehl 3 D. 50 C. Rother Winterweizen loco D. 89 ¼ C., pr. Juni D. 89 ½ C., pr. Juli D. 85 C., pr. Septbr. D. 85 C., Mais (New) 47. Zucker (Fair refining Muscovados) 41/16. Kaffee (Fair Rio⸗) 18 ¼, do. Rio Nr. low ordinary pr. Juli 16,35, do. do. pr. Septbr, 16,80. Schmalz (Wilcox) 6,90, do. Fairbanks 6,95, do. Rohe und Brothers 6,90. Speck nominell. Getreidefracht 2 ¼.

Berlin. Central⸗Markthalle, 22. Juni. Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sand⸗ mann auf Grund amtlicher Notirungen. Butter. (Reine Naturbutter). I. Feinste, haltbare Süß⸗ rahm⸗Tafelbutter (bekannte Marken) 85 90, II. frische reinschmeckende Tafelbutter 80 85, III. feine Tisch⸗ butter 70 80 ℳ, IV. fehlerhafte Tischbutter 55 bis 70, V. Koch⸗ und Backbutter 45—60 pr. Ctr. Auktion täglich 10 Uhr Vormittags. Eier, 1,85 2,05 netto ohne Abzug pr. Schock. Auktion täglich 10 Uhr. Käse. 1. Emmenthaler 75—80, Schweizer I. 60 65, II. 55 60, III. 45 50, [Backstein I. 14 18, II. 10 14 ℳ, III. 8 10 pr. Ctr. Limburger I. 28 32, II. 25 28, III. 14 22, Rheinischer Holländer Käse I. 50 60 ℳ, II. 40 50 ℳ, Edamer I. 60, I. ℳ, Harzer 2,20 2,60 pr. Kiste. Deutscher Camembert pr. Dtzd., Neufchateler 10 15 per 100 Stück. Auktion täglich 11 Uhr. Wild, Rehböcke I. 60—70, I1. 55 60, Damhirsch 35 55 ₰, Rothhirsch 30 50 ₰, Schwarzwild 25 55 pr. Pfd. Fasanen⸗ hähne ℳ, Kaninchen 50 65 pr. Stück. Lebendes Rehwild 30 40 pr. Stück. Wildauktion täglich um 6 Uhr Nachmittags. Fleisch. Rindfleisch 28 43— 49, Kalbfleisch im Fell 40—52, Hammel 40 48, Schweinefleisch 42 pr. Pfd. Geflügel, fett, geschlachtet, junge, fette Gänse 60 90 pr. Pfd. Fette Enten 1,25 bis 2 Tauben 30 —- 45 ₰, Poularden 3 6 Hühner 0,40 1,00 2,50 pr. Stück. Geflügel, lebend. Junge Gänse Ia 3 —5 ℳ, IIa 1,75— 2,50, Enten 1,00 2,50 ℳ, Hühner 0,40— 0,90 1,75 ℳ, Tauben 35 45 pr. Stück. Auction tägl. um 6 Uhr Nachmittags. Obst und Gemüse. Spargel stark 30 40, mittel 20—30, unsortirt 25 30, dünn 10 20 pr. Ctr. Gurken 20 50 pr. 100 Stck. Schoten 7—10 Mohr⸗ rüben 6 pr. Ctr. Weißfleischige Speise⸗Kar⸗ toffeln 6,90 7,00 Malta⸗Kartoffeln, runde, 16—18, Italiener 20 22 Zwiebeln 13 15 pr. 100 Ko. Kopfsalat —, Blumenkohl 20 50 pr. 100 Kopf. Kirschen 10 15 ℳ, Erdbeeren 50 60 ℳ, Stachelbeeren 12 18 pr. Ctr. Aprikosen 30 35 pr. Ctr. Pflanzen und Blumen: Rosenblumen 5 10 pr. 100 Stück. Geräucherte und marinirte Fische. Bratheringe pr. Faß 1,20 1,25 Russische

Sardinen 1,25 1,50 Bücklinge 1,75 2,50 in Kisten von 50 Stück, Sprotten pr. Kiste. Rauchaal 0,60 0,90 1,30 pr. Pfund. Ostsee⸗ Räucherlachs 1,50 2,00. Flundern 0,60 1,50 2,25 pr. Schock. Fische in Eispackung. Hechte 40 60, Bleie 15 30, Zander 40 60 70, Steinbutte 0,30 0,75, Seezunge 0,35 0,75, Scholle 10 20, Schellfisch 8 20, Kabliau 5 10, Dorsch —, Ostseelachs 0,60 0,75, Aal 0,65 0,90, Schleie 40 50. pr. Ctr. Krebse 10 12 cm 1,20 2,00 ℳ, mittel 3 —5 ℳ, große 6 10 pr. Schock. Hummern 150 160 pr. Ctr.

Berlin, den 23. Juni. Die des Kartoffel⸗Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze 8 8 am Juni 1887 67,4 66,6 8 67,1 20. .61661 21. 66 23. 65,4 65,2 65, Die Aeltesten der K rufmannschaft von Berlin

Generalversammlungen. 18 28. Juni. Ostend, Baugesellschaft. Ord. Gen.⸗ Vers. zu Berlin. 8 8 11. Juli. Aktien⸗Gesellschaft für Kohlensäure⸗ Industrie. Außerord. Gen.⸗Vers. zu Berlin. v““] Aktien⸗Gesellschaft für Hutfabri⸗ kation. Außerord. Gen.⸗Vers. zu Berlin. Russische Südwestbahnen. Ord. Gen.⸗ Vers. zu St. Petersburg. Krefelder Eisenbahn. Ord. Gen.⸗Ver. zu Krefeld. Maschinenfabrik Eßlingen. Ord. Gen.⸗ Vers. zu Eßlingen.

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icht vom 23. Juni, r Morgens.

8 822

00

Temperatur

Wetter.

V

1 wolkenlos 2 bedeckt

3 Nebel

2 wolkig

6 heiter

6 wolkenlos 1 bedeckt

V Stationen. V Wind. V

in ° Celsius

ο

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim. C. = 40R.

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund. Kopenhagen. Stockholm. daparanda oskau..

Cork, Queens⸗ towm.. Brest. ... Helder. ““ SGolt Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memel Patis.. Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden. München.. Chemnitz.. Berlin...

—2 —₰

3 halb bed.

4 wolkenlos

1 bedeckt

1 Dunst

2 bedeckt

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5 heiter²)

3 bedeckt)

2 wolkenlos

1 bedeckt

2 wolkenlos still heiter

2 wolkig

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4 halb bed.

3 heiter

6 bedeckt)

4 heiter

19 14 13 13 13 16 14 11 14 12 18 17 16 15 15 15 13 17

W NW

ONO 5

Wien.. Breslau Ile d'Aix.. heit 1 wolkenlos 21 Triest.... till wolkenlos 21

1) Thau. 2²) Gestern und Nachts Regen. ³) Nachm. und Nachts Regen. ⁴) Bis Abends Regen.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =

rkan.

Uebersicht der Witterung.

Während das Maximum im Nordwesten nur wenig Aenderung zeigt, hat das Minimum im Osten an Tiefe abgenommen, so daß über dem Nord⸗ und Ostseegebiete die nördliche und nordwestliche Luft⸗ strömung schwächer geworden ist. Ueber Deutschland ist das Wetter kühl, vielfach heiter und, außer im äußersten Nordosten, trocken. In Ostdeutschland ist seit gestern ziemlich viel Regen gefallen. Der Zug der oberen Wolken ist über Deutschland sehr unregel⸗

mäßig. Deutsche Seewarte.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[15950) Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Juni 1887. Lipezinsky, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Ferdinand Voß und dessen Ehefrau Amalie, geb. Prochnow, zu Lugge⸗ wiese, und des Gastwirths Ferdinand Jagenow und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Neß, zu Luggewiese, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Nemitz zu Lauenburg i. Pomm., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lauenburg i. Pomm. durch den Amtsrichter Rothenberg für Recht:

Das Hypothekendokument über die auf dem Grund⸗ stücke Luggewiese Nr. 14 in Abtheilung III. Nr. 9 für den Rechtsanwalt von Frankenberg eingetragenen 24 Thlr. 10 Sgr. Judikatforderung nebst 5 Sgr. Gebühren, 8 Sgr. Kosten der Eintragungsrequisition, 18 Sgr. Kosten der Eintragung wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt.

Von Rechts Wegen.

[15949] Bekanntmachung.

Durch das am 7. d. Mts. verkündete Ausschluß⸗ urtheil des unterzeichneten Gerichts sind die Hypo⸗ thekenurkunden über folgende im Grundbuche von Dommitzsch in Abtheilung III. für den jetzt ver⸗ storbenen Rentier und Lohgerbermeister Friedrich Träger in Dommitzsch eingetragene Hypotheken für kraftlos erklärt: ““

1) drei Urkunden über je 200 Thaler ce lehne, eingetragen Band I. Blatt Nr. 40 Per jetzt dem Ackerbürger Friedrich Moritz Dietze siihe dem Weißgerbermeister Ernst Traugott Diene e Dommitzsch gehörigen Grundstücken, und veaen

a. über die Hypothe! Nr. 3 und Nr. 8 5

von Band 1. Fol. 49 Blatt Nr. 9 der Cwllche buchs der Mark Kleinaue, wo sie unter süd⸗ zur Mithaft eingetragen war, auf Blatt Ne⸗ Dommitzsch einpeeohen ist, . 8. g 8 1 185 4,

über die Hypothek Nr. 9, welche ursprünot

Band I. Fol. 49 Blatt Nr. 9 des. Gemücüch der Mark Kleinaue unter Nr. 3 eingetran war und von dort auf Blatt Nr. 40 Soe mitzsch übertragen ist,

2) die Urkunde über 300 Thaler cedirte dige Kaufgelder (Rest von 1000 Thaler) eingetragen Band IV. Blatt Nr. 161 unter Nr. 5 auf dan Grundstücken des Schmiedemeisters Ernst Wilhelg Schowlowitz zu Dommitzsch,

3) die Urkunde über 300 Thaler Darlehn getragen Band III. Blatt Nr. 150 unter Nr. 13 vnß dem jetzt dem Maurer Friedrich Louis Wolfsteller früher dem Beutler August Friedrich Dannberg w Dommitzsch gehörigen Budenhause. 6

Dommitzsch, den 17. Juni 1887.

Königliches Amtsgericht. Koschmieder.

helm

9) Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.

haus. 159. Vorstellung.

Undine. Romantische

Zauberoper in 4 Akten nach Fouqué's Erzählung

frei bearbeitet. Musik von Albert Lortzing. Tanz von Charles Guillemin. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 166. Vorstellung. Emilia Ga⸗ lotti. Trauerspiel in 5 Akten von G. E. Lessing (Emilia: Frl. Hell, vom Königlichen Hoftheater in

Dresden; Prinz: Hr. Matkowsky, vom Stadt⸗Theater

in Hamburg, als Gäste.) Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus.

einem Vorspiel.

J. Victor von Scheffel's Dichtung von R. Bunge. Musik von Victor E. Neßler. Ballet von Charles Guillemin. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 167. Vorstellung. Kabale und Liebe. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. An⸗ fang 7 Uhr.

Beutsches Theater. Freitag: Goldfische.

Sonnabend: Macbeth. (Lady Macbeth: Frll. Friederike Bognar, als Gast).

Sonntag: Der G'wissenswurm.

Die nächste Aufführung von „Romeo und Julia“ findet am Montag statt.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Thea Direktion: Jultus Fritzsche. Chausseestraße 25 N.

Freitag: Gastspiel des Herrn Direktor A. Kurz mit seiner Gesellschaft. Zum letzten Male: Ultimo. Lustspiel in 5 Aufzügen von G. v. Moser. Regier Hr. Ernst Niedt.

Anfang 8 Uhr.

Sonnabend: Gastspiel des Kgl. württembergischen Hofschauspielers Herrn Carl Wiene. Zum 1. Male: Verurtheilt.

Rrolls Theater. Freitag: K. K. Hofopernsängerin Frl. Toni Schläger. Troubadour. (Leonore: Frl. Schläger. Bei günstiger Witterung vor und na stellung, Abends bei brillanter elektrischer Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert.

Anfang des Concerts 5 ⅛, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend: Gastspiel des Herrn David Ney und des Frl. Pauline Inghoff. Belisar. Tragische Oper in 3 Akten von Donizetti. (Belisar: Hr. Nevy, Antonia: Frl. Inghoff.)

Billets à 3 ℳ, 2 und 1 50 ₰, Entrée 1 und Abonnements⸗Billets à Dtzd. 9 sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Schirmer u. Möllendorf, Unter den Linden 48, Lindenberg, Leipzigerstr. 50a., und im Invalidendank, Markgrafenstr. 51a.

Gastspiel der Der

Belle-Alliance-Theater. Freitag: sammt⸗Gastspiel der Mitglieder des Residenz⸗ Theaters. Zum 7. Male: Geniale Kinder. Lust⸗ spiel in 3 Akten von J. Beck und Fr. Brentano.

Im prächtigen Sommergarten: Gr. Doppel⸗Concert. Auftreten der Wiener Original⸗Duettisten Herren Schmutz und Rück, des Schwedischen National⸗ Damen⸗Doppel⸗Quartetts, der Geschwister Delina, genannt „Wiener Schwalben“, u. der Wiener Lieder⸗ sängerinnen Geschwister Laura, Amalie und Gisela Neumann. Abends: Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen.

Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

—————— 10) Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Plath mit Hrn. Bergratb Carl Sachse (Ueckermünde —Freienwalde a. D.) Frl. Margarethe Schwartze mit Hrn. Kreiz⸗ baumeister Engelbert Kleinschmidt (Breslau Guben). 119 Helene Sahlfeldt, mit Hrn. Dr. Georg Hesselbarth (Soldin— Berlin).

Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Bruno „Rent⸗ mann mit Frl. Gertrud Hesselbarth (Berlinchen),

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Baumeister Ad. Jaekel (Neusalz a. O.) Eine Tochter: Hir⸗ Major Lange (Mühlhausen i. Th.) Hrn. Reg. Assessor Hans Frhrn. von Teubern (Bautzen). Hrn. Lieut. Hans von Hornemann (Jauer).

Gestorben: Hr. Assistenzarzt Dr. med. Mah Thomas (Görbersdorf). Vw. Fr. Justizrat Rosalie von Bauern, geb. Stock (Kösen).

160. Vorstellung. Der

Trompeter von Säkkingen. Oper in 4 Akten nebst Mit autorisirter theilweiser Be⸗ nutzung der Idee und einiger Original⸗Lieder aus

Schauspiel in 6 Akten von Dennery.

der Vor⸗

Ge⸗

Hrn.

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

außer den Post⸗Anstalten auch die

erlin 8 SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Expedition

„+

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

b des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

den 24. Juni, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗ und Schulrath Dr. philos. Finger zu Breslau und dem Pfarrer und Lokal⸗Schulinspektor Gawlick zu Jucha im Kreise Lyck den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem evangelischen Lehrer und Kantor Kintzel zu Peißensee im Kreise Meseritz den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem evangelischen Lehrer Schulze zu Grabow im Kreise Lüchow und dem Polizei⸗ Pachtmeister Neuling zu Berlin das Allgemeine Ehren⸗

zeichen; sowie den Premier⸗Lieutenants Trip und Zillmann

im 5. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Nr. 65, und dem Oekonomie⸗Handwerker Gollnisch im 3. Rheinischen In⸗ zu

fanterie⸗Regiment

- Nr. 29 die Rettungs⸗Medaille am Bande

EE“ 11.“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten

zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Registrator und Journalisten im Ober⸗Ceremonien⸗ amt, Hofrath Griebenow;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich hefftsfchen Philipps⸗Ordens:

dem Ceremonienmeister,

Wartensleben⸗Seedorf;

des Rttterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Kronprinzlichen Kammerdiener Wetterling;

des demselben Orden affiliirten Kreuzes:

dem Kronprinzlichen Kastellan Bennewitz;

des Ehren⸗Komthurkreuzes des Großherzoglich

oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig und der Commandeur⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s des Bären:

dem Chef der Hofhaltung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen, Kammerherrn Frei⸗ herrn von Wangenheim;

Kammerherrn Grafen von

silbernen

des Komthurkreuzes erster Klasse des Herzogli

sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: 2dem bisherigen Polizei⸗Präsidenten in Posen, jetzigen Kegierungs⸗Präsidenten, Kammerherrn von Colmar⸗Meyen⸗ burg zu Aurich;

der demselben Orden affiliirt Verdienst⸗Medaille:

dem Leibjäger Sr. Königlichen Hoheit

des Prinzen Alexander von Preußen, Emil Barnekow; 8

1“ ferner:

des Kommandeurkreuzes mit dem Stern des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem Ceremonienmeister, Kammerherrn von Usedom;

des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Rittergutsbesitzer und Kammerherrn Freiherrn von dem Knesebeck⸗Milendonk auf Tylsen im Kreise Salz⸗

vedel;

des Großkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone:

Schloßhauptmann, Kammerherrn owie

dem Freiherrn von

Ende; s

„nédes Commandeurkreuzes desselben Ordens

und des Offizierkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens:

„dem Herolds⸗ und Ober⸗Ceremonienamts⸗Sekretär, Ge⸗ imen Hofrath von Breska.

. een Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien

Deutsches Reich.

Gesetz, ung beziehungsweise Ergän

betreffend Abänder

zustandes, vom 25. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetzbl

gen für die bewaffnete Macht im Frieden, r 13. Februar 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 52).

Vom 21. Juni 1887. Wir Wilhelm 6 König von Preußen ꝛc.

des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Artikel I.

vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes (Bundes⸗ Gesetzbl. S. 523), treten nachstehende Bestimmungen in Kraft.

1. Bei der Einquartierung von Offizieren, im Offiziersrang stehenden Aerzten und oberen Militärbeamten finden die Vor⸗ schriften der §§. 7 und 8 der Beilage Litt. A des vorgedachten Gesetzes in Bezug auf Umfang und Ausstattung der Quartiere nur insoweit Anwendung, als denselben entsprochen werden kann, ohne die Quartiergeber zur Aufwendung von Kosten zu nöthigen, welche die zu gewährenden Quartierentschädigungen überschreiten würden.

§. 2.

Wenn für einzuquartierende Theile der bewaffneten Macht nur Unterkunft unter Dach und Fach enges Quartier hllasber wird, so greifen außerdem folgende Bestimmungen Platz:

a. Die Mannschaften vom Feldwebel abwärts haben in einem gegen die Witterung schützenden Obdache nur Anspruch auf eine Lagerstätte von frischem Stroh und auf eine Ge⸗ legenheit zur Aufbewahrung der Waffen und zum Niederlegen der Montirungs⸗ und Ausrüstungsstücke, sowie auf Mit⸗ benutzung vorhandener Kocheinrichtungen. Lieferung von Brennmaterialien oder Benutzung der Ge⸗ räthe des Quartiergebers dürfen nicht gefordert werden. Zur Erleuchtung der Unterkunftsräume bis Abends 10 Uhr genügt Stalllicht. b. Für die Pferde kann nur Unterkunftsraum und Schutz gegen Wind und Wetter mit Vorrichtung zum Anbinden be⸗ ansprucht werden. c. Als Entschädigung wird für Offiziere und Mannschaften der volle tarifmäßige Servis, indeß für die unter 4 bis 6 des Tarifs aufgeführten Chargen nur der unter 7 für Gemeine gewährt. Für die Unterkunft der Pferde werden nur zwei Drittel der Tarifsätze unter 13 und 14 entrichtet. Artikel IA.

An die Stelle des vierten Absatzes im §. 3 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frie⸗ den vom 13. Februar 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 52) tritt nach⸗ stehende Vorschrift:

Die Stellung von Vorspann kann nur gefordert werden für die auf Märschen, in Lagern oder in Kantonnirungen befindlichen Theile der bewaffneten Macht und nur insoweit, als es nicht gelingt, den Bedarf rechtzeitig gegen einen Preis sicherzustellen, welcher den vom Bundesrath für den betreffenden

zung des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedens⸗

S. 523), sowie des Gesetzes über die Naturalleistun⸗ vom

zrvon Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

In Abänderung beziehungsweise Ergänzung des Gesetzes

§. 4. Der §. 9 Ziffer 1 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 wird durch folgende Vorschrift ahest. 8 1) die Vergütung für Vorspann erfolgt tageweise nach

Lieferungsverbandes festzustellenden Vergütungssätzen. Die . Sütze sind nach den im betreffenden Bezirk üblichen Fuhr⸗ preisen zu normiren.

Sollten bei Truppenübungen einschließlich der Märsche zu und von denselben unter besonderen Verhältnissen die durch den Bundesrath festgestellten Vergütungssätze nicht aus⸗ reichen, um die Leistungspflichtigen angemessen zu entschädigen, so ist die höhere Verwaltungsbehörde des Bezirks, in welchem die Uebungen stattfinden, berechtigt, die Sätze auf Grund sachverständigen Gutachtens zu erhöhen. Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Be⸗ stimmungen des 14. Die Erhöhung darf nicht mehr Emmagen, als ein Fünftel der vom Bundesrath festgestellten Sätze.

Bei Feststellung der Vergütung wird die Fahrt vom Wohnorte nach dem Stellungsorte und zurück der Leistung hinzugerechnet. Hierbei ist eine Wegestrecke von einem Kilo⸗ meter zehn Minuten gleich zu setzen. Werden die Fuhren einen halben Tag oder darunter in Anspruch genommen, so wird ein halber Tag berechnet.

Dem Eigenthümer ist voller Ersatz für Verlust, Beschädi⸗ gung und außergewöhnliche Abnutzung an Zugthieren, Wagen und Geschirr zu gewähren, welche in Folge oder gelegentlich der Vorspann⸗ oder Spanndienstleistungen ohne Verschulden des Eigenthümers oder des von ihm gestellten Gespannführers entstanden sind. Die Festsetzung des Betrages geschieht nach Maßgabe des §. 14.

§. 5.

An die Stelle des letzten Absatzes der Ziffer 2 des §. 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 tritt folgende Be⸗ stimmung:

Die Vergütung für die den Offizieren, Militärärzten im Offiziersrang und oberen Militärbeamten gewährte Natural⸗ verpflegung beträgt:

für die volle Tageskost . . . . 2,50 für die Mittagskost allein . 1,25 für die Abendkost allein .. 0,75

und für die Morgenkost allein . 0,50

und wird den Quartiergebern durch Vermittelung der Ge⸗ meinden entrichtet. Dieselbe Vergütung wird entrichtet, wenn Offizieren ꝛc. in engen Quartieren freiwillig Verpflegung gewährt und von ihnen angenommen wird.

§. 6.

Die Ziffer 3 im §. 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 wird durch nachstehende Vorschrift ersetzt: 3) die Vergütung für verabreichte Fourage erfolgt mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert nach dem Durchschnitt der höchsten Tagespreise des Kalendermonats, welcher der Lieferung vorausgegangen ist.

Bei Feststellung dieses Durchschnittspreises werden die Preise des Hauptmarktortes (§. 19 Absatz 2 und 3 des Kriegs⸗ leistungsgesetzes vom 13. Juni 1873) desjenigen Lieferungs⸗ verbandes zu Grunde gelegt, zu welchem die betheiligte Ge⸗ meinde gehört. 1

24

Der Absatz 1 im §. 14 des Gesetzes vom 13. 1875 erhält folgende Fassung:

Alle durch die Benutzung von Grundstücken zu Truppen⸗ Uebungen, sowie die in den Fällen des §. 12 entstehenden

Februar

Lieferungsverband festgestellten Vergütungssatz (§. 9 Ziffer 1 Absatz 1) nicht übersteigt.

2

Der §. 4 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 erhält folgende Zusätze:

Für Offiziere, Militärärzte im Offiziersrang und obere Militärbeamte darf die Verabreichung von Verpflegung auch in Kantonnirungen gefordert werden, bei Einquartierungen in Städten jedoch nur die Morgenkost.

Diese Bestimmung findet auf diejenigen Theile der be⸗ waffneten Macht, welche in engen Quartieren untergebracht werden, keine Anwendung. 3

An die Stelle des ersten Absatzes des §. 5 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 tritt folgende Vorschrift: Zur Verabreichung der Fourage sind alle Besitzer von

Schäden werden aus Militärfonds vergütet. Die Feststellung derselben, sowie der nach 8 13 eintretenden Vergütungen erfolgt, sofern über den Betrag eine Einigung nicht statt⸗ 8 endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges auf Grund achverständiger Schätzung.

Der Absatz 1 im §. 16 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: Entschädigungsansprüche, welche auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, sind bei dem Gemeindevorstande beziehungs⸗ weise der zuständigen Civilbehörde anzumelden. Sie erlöschen in den Fällen der §§. 9 Ziffer 1 Absatz 4, 10 Absatz 4, 11 bis 14, wenn sie nicht innerhalb vier Wochen nach dem Ein⸗ tritt der behaupteten Beschädigung, in allen anderen Fällen, wenn sie nicht spätestens im Laufe desjenigen Kalenderjahres

Fouragebeständen verpflichtet. Dieselbe kann nur gefordert werden für die S und sonstigen Zugthiere der auf Märschen befindlichen Theile der bewaffneten Macht, und zwar sowohl für die Marsch⸗ und Ruhetage, als auch für die Liegetage. Wenn am Quartierorte Magazinverwaltungen oder Lieferungsunternehmer der Militärverwaltung vorhanden sind, darf die Verabfolgung der Fourage nicht gefordert werden. Sofern die Nenge der von einem Besitzer aus seinen Beständen gelieferten Fourage den Bedarf für 25 Pferde .

angemeldet werden, welches auf das Jahr folgt, in dem die Entschädigungsverpflichtung begründet worden ist.

Artikel III. b Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Jul

Kraft.

Artikel IV. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen all⸗ gemeinen Anordnungen werden für das gesammte Bundes⸗

Rückgewähr in dem nächsten Mil

übersteigt, kann derselbe nach seiner Wahl Hetahldng oder magazin beanspruchen.

6

f

gebiet, mit Ausschluß Bayerns, durch Verordnung des Kaisers,

ür Bayern durch Königliche Verordnung erlassen. b 8 8

den vom Bundesrath von Zeit zu Zeit für jeden Bezirk eines