licher sind. Am Ende von mehreren (2 bis 3) Monaten ist trotz der Verbesserung des Allgemeinzustandes, l'altération globulaire noch ebenso deutlich vorhanden, als im Beginn der Behandlung, und wenn man die Inhalationen aussetzt, so zögern die Kranken nicht die ganze Wohlthat, welche sie von den Inhalationen schienen davongetragen zu haben, zu rerlieren.
Nichtsdestoweniger bilden die Sauerstoff⸗Inhalationen ein nütz⸗ liches Hülfsmittel der Behandlung der Chlorose durch die Eisen⸗ präparate. — Sie sind ganz besonders am Platze, wenn die gastrischen Störungen, welche in gewissen Fällen so hervortreten, verhindern, daß die Eisenpräparate in geeigneter Weise vertragen werden.
b. Erbrechen. — Die Inhalationen von Sauerstoff charakteri⸗ siren sich zumal, vom pharmacotherapeutischen Gesichtspunkte aus, durch ihre Wirkungen auf die Erscheinung Erbrechen.
Sei seine Ursache welche sie wolle, das Erbrechen wird oft suspendirt nach einer oder zwei Inhalationen und, wenn es nicht unterhalten wird durch eine organische Verletzung des Magens, so erreicht die Fortsetzung dieser Inhalationen im Allgemeinen, dasselbe in definitiver Weise zu unterdrücken. — Hier die Liste der Krankheits⸗ zustände, in welchen das Verschwinden des Erbrechens erlangt worden ist: schmerzhafte Dyspepsie, ohne nachweisbare Verletzung des Magens, Dyspepsie mit Magenerweiterung ohne organische Affektion, unstillbares Erbrechen der Schwangerschaft (der Fall wurde durch Dr. Pinard veröffentlicht); Uraemie.
Die Fälle, in welchen die Sauerstoff⸗Inhalationen die Anfälle von Erbrechen einfach weniger häufig gemacht haben, ohne dieselben zu unterdrücken, beziehen sich auf Magenkrebs, auf chronische Magen⸗ entzündung mit Magenerweiterung und auf Tuberculose der Lungen.“
In der „Münchener med. Wochenschrift“ 1886 Nr. 43, 44 ver⸗ öffentlicht G. Sticker: Ein 25 jähriger, an hochgradiger Leukämie (Weißblut) leidender Mann wurde, nach dem Vorgange von Kirn⸗ berger, auf der Gießener medicinischen Klinik mit Inhalationen von inaktivem Sauerstoff (02) in Verbindung mit innerlicher Darreichung von Arsenik und, als letzter nach Verlauf von 5 Wochen nicht mehr vertragen wurde, ausschließlich mit jenen Inhalationen behandelt (2 mal täglich in der Gesammtmenge von 30 bis 60 Liter). Unter dieser 4 Monate fortgesetzten Medikation besserte sich die Blut⸗ beschaffenheit, das Aussehen und die Leistungsfähigkeit des Kranken, das Körpergewicht nahm zu, die wassersüchtigen Schwellungen ver⸗ schwanden, die Athemnoth nahm ab; nur der Milztumor blieb unge⸗ bessert. Als der Kranke nun nach einem Zwöchentlichen Urlaube, wieder in das Hospital zurückkehrte, blieben die Inhalationen — wahrscheinlich unter dem Einfluß des fortbestehenden enormen Milz⸗ tumors — wirkungslos und unter fortschreitender Kacherie trat der Tod ein. Bei der Autopsie fiel das vollkommene Fehlen fettiger Degenerationen auf eine Thatsache, welche Boström mit der Sauerstoff⸗Therapie in Beziehung brachte.
In der „Union médicale“ 1887 Nr. 53 empfiehlt A. le Bond bei Zuckerruhr den Gebrauch von mit Oz gesättigtem Wasser; auch hat Billroth 0a inhalirt, als er während der Lungenentzündung Anfälle von Athemnoth durch Herzschwäche erhielt. M. Nencki lehrt im „Archiv f. experim. Pathologie“ XXI. S. 299: „Weil die Gährungs⸗ organismen den Sauerstoff nicht aus der Luft, sondern aus der Nähr⸗ substanz selbst entnehmen, treten neben dem Endprodukt der Oxy— dation, der Kohlensäure, stets auch Reduktionsprodukte (Alkohol, Buttersäure u. s. w.) auf. Finden sich also bei einer Gährung neben Kohlensäure Reduktionsprodukte, d. h. Substanzen, welche mehr Wasserstoff und weniger Sauerstoff enthalten, als die vergährende Substanz, so ist zu schließen, daß der resp. Gährungspilz den Sauer⸗ stoff nicht aus der Luft genommen hat. Ohne freien Sauerstoff lebende Hefe zersetzt nach Pasteur 44mal mehr Zucker als solche, die in dünner Schicht der Luft ausgesetzt ist. Bei übermäßiger Sauer⸗ stoffzufuhr vermag nach Hoppe⸗Seyler Hefe aus Rohrzucker nur Spuren von Alkohol zu bilden. Bei den ohne freien Sauerstoff vor sich gehenden Gährungen tritt neben Kohlensäure (02) nicht Wasser (H2O) auf, sondern der Wasserstoff tritt entweder als solcher auf oder es bilden sich wasserstoffreichere Reduktionsprodukte; die letzteren können weiterhin bei Sauerstoffzutritt, analog wie bei den Oxydationen in thierischen Organismen und vermöge ihrer Affinität zum Sauerstoff durch inaktiven Sauerstoff (02) oxydirt werden (primäre Oxydation nach O. Nasse), wobei gleichzeitig atomistischer Sauerstoff (O1 ent⸗
steht, der dann die übrigen daneben vorhandenen, durch molekülaren
Sauerstoff (02) nicht verbrennbaren Substanzen (Fette, Alkohole, aromatische Kohlenwasserstoffe) ebenfalls oxydirt (sekundäre Oxydation). — G. Bodländer (üZtscheft. f. klinische Medicin“ XI.) hat ge⸗ funden, daß der Alkohol bei einer Gabe von 1,6 bis 3,9 cem pro Kilo Thier den Gaswechsel. die O2⸗Aufnahme und COz⸗Abgabe, herabsetzt, wahrscheinlich weil die Muskelbewegungen und die Eigenwärme ver⸗ mindert werden, und schließt aus seinen Versuchen, daß der Alkohol bei seiner Oxydation im Körper Bestandtheile des Organismus oder der Nahrung vor der Oxvdation schützt und um so stärker schützt, als er die Gesammtorydationen herabsetzt. „Das macht den Alkohol zu einem am Krankenbette wichtigen Nährmittel; er wirkt da nicht nur anregend und das Fieber beschränkend, sondern auch ernährend.“ Auch nach N. Zuntz erspart der Alkohol Körpersubstanz, die Athemgröße (resp. das Volumen der Exspirationsluft) wurde im Mittel um 9 %, die O2⸗Aufnahme um 3,5 % gesteigert in den Vormittagsstunden, ob⸗ gleich in dieser Zeit die Intensität des Athmungsprozesses von Stunde zu Stunde zu sinken pflegt. Im Mittel betrug in 1 Minute bei Hrn. Bendez die — Athemgröße
ohne Alkohol 5516 cem 274,3 cem 215,5 ccm mit Alkohol 6033 283 8 I 0,79 Hiernach folgt also einer relativ kleinen Gabe eine Erhöhung des allgemeinen Oxydationsprozesses (Fortschritte der Medicin 1887 Nr. 1). Ch. E. Guinquaud: De l'action du froid sur l'organisme animal vivant (Compt. rend. 1887, 31. Mai): Mit dem Sinken der centralen Temperatur sieht man alle Funktionen sich abschwächen; jedes Mal sind die Reflexe intensiver (Brown⸗Séquard); in dem Maße, als die centrale Wärme auf 25 ° und darunter sinkt, erscheint eine beträchtliche Exaltation der Reflexerregbarkeit des Rücken⸗ marks: der geringste Choc verursacht Zittern und sogar allgemeine Konvulsionen; es scheint, daß man ein strychnisirtes Thier vor sich hat, sobald die centrale Temperatur etwa 220 ist. — Dieser Zustand von Uebererregbarkeit hängt zum Theil von der Sättigung des arteriellen Blutes durch Sauerstoff ab, welche die Ernährung der nervösen
C02⸗ Produktion
Respirations⸗
Auf „ . 0⸗Aufnahme quotient
Elemente modifizirt: A Hund von 10 kg, getaucht in ein Bad von 11°, erkaltet mehr und mehr, er stirbt mit einer Centraltemperatur von 19°; das Blut des linken Ventrikels enthält 31,5 cec Sauerstoff auf 100. Eine andere Partie desselben Blutes wird mechanisch mit Sauerstoff geschüttelt und bei derselben Temperatur erhält man als respiratorische Kapazität 28, cc auf 100. — B unmittelbar nach dem Tode linker Ventrikel: 31,3 cc %, sein Absorptionsvermögen bei der gleichen Temperatur 29 cc %. C 30,4 cc % und respiratorische Kapazität 30 cc %). Vor der Erkaltung enthielt das Blut von A 23 cc Sauerstoff, das von B 24 cc und das von C 23,5 cc %. — Die langsame Erkaltung produzirt eine fortschreitende Ueberoxygenirung des arteriellen Blutes: ein Hund D wird langsam von 10 h 10 m. Morgens bis 6 h 30 m Abends erkaltet: Mittags ist die centrale Temperatur 31,2 ; das Blut enthielt 26 % Sauerstoff und im Moment des Todes 30 %. — E vor dem Bade von 11 : 23 % Sauerstoff, nach 1 ½ Stunde Bad: 28 %, die ursyprüngliche Wärme von 39,2 % war auf 27,5⸗° gesunken, nach Stunden 5 Minuten Sauerstoff 30 %, die centrale Wärme 22 .— Das erkaltete Kaninchen wird leicht Zucker im Harn ausscheiden, es tritt Ueberglycaemie beim Hunde in der ersten Periode der Erkaltung ein: prolongirte kalte Bäder sind daher den Diabetikern schädlich. Sobald die centrale Wärme erreicht 280° bis 260°, so nimmt die Glycose im Blute der erkalteten Thiere ab. — Sobald die centrale Temperatur unter 300 etwa herabgeht, steigert sich die Quantität der ausgeathmeten Kohlen⸗ säure; unter 26 0 nimmt die Quantität ab. — Ein Hund läßt 501 Luft in 11 Minuten 20 Sekunden kreisen und eliminirt, vor der Er⸗ kaltung, 1,2 g CO02; man taucht ihn in ein Bad von 100 und in 2 Stunden 30 Minuten sinkt die centrale Temperatur auf 30,3 0. — 501 Luft kreisen durch die Lungen in 18 Minuten und er eliminirt 3,2 g CO02; also ist die Exhalation verhältnißmäßig gewachsen. — Aber in der Nachbarschaft von 25 0 nimmt die Elimination ab: ein Hund läßt cirkuliren 501 Luft in 12 M. 46 Sek. und exhalirt vor dem Bade 2,76 g C02; man erkaltet ihn bis zu einer central. Temperatur von 25 (6; in diesem Momente cirkuliren 501 Luft in 22 M. 20 Sek. durch die Lungen und er exhalirt 2,0s g C02, d. h. proportionellement, 2 Mal weniger, als im Normalzustande.
W. W., 38 Jahre alt, war 9 Jahre in einer Brückenbau⸗Fabrik)
täglich 15 Stunden beschäftigt, die Fabrik lag auf einer Rhein⸗Insel und stand auf feuchtem Grund. Als Werkführer bewegte er sich die ersten 6 Jahre viel in freier Luft und blieb gesund. Nachdem er als Betriebs⸗Ingenieur im Büreau ½ Jahr gearbeitet hatte, stellten sich ein: Kopfweh, trockne Hitze oft den ganzen Tag, häufig Frost, selten Schüttelfrost, Harn wird auffällig hell, weil die trockne Haut kein Wasser verdunstet, Schwindel, zumal beim Bücken, im Zimmer, Kopfschmerzen werden unerträglich, große Mattigkeit, namentlich in den Beinen, schlechter Geruch aus der Nase, der auch von Anderen bemerkt wird, ein Nasenloch stets verstopft, das andere bald mäßig Schleim absondernd, bald auffallend trocken. Die Füße, welche bereits
früher schwitzten und sich dem Geruchssinn bemerkbar machten, wurden
zeitweise auffällig trocken und hart, zeitweise stärker schwitzend, wie früher, immer jedoch weit widerwärtiger riechend, wie früher, die besten Cigarren riechen ihm schlecht, öfter Nasenbluten, Verstopfung, dagegen Morison’'sche Pillen gebraucht, mehrere Monate plötzlich Diarrhoeen. Nicht blos das Bodengift der Malaria, sondern auch von der Verstopfung herrührende Fäulnißprodukte sind die beiden Ursachen des Krankheitszustandes. Ragacz, kalte Waschungen, kalte Mainbäder 4 Wochen hindurch, forcirte Märsche waren nutzlos, eine von L. Traube geleitetete 5 wöchentliche Chininkur mit einem aus Calomel, Koloquinten u. s. w. bestehenden Abführmittel führte zu
Ohrensausen, ohne den Zustand zu ändern, sodaß L. Traube rieth,
vorerst den Krankheitszustand mehrere Wochen sich selbst zu überlassen. Da Patient bereits 2 Jahre nicht mehr thätig war und Kurversuche machte, so wandte er sich sofort der Behandlung durch Os zu, der Leib ⸗wurde durch die sogenannte Toilette zeitweise gereinigt, nach acht Wochen völliges Wohlsein, die Neigung zu Verstopfung wurde durch Kissingen beseitigt, Ingenieur W. ist bis heute, 17 Jahre gesund geblieben. — Arloing: Sur les propriétés zymoötiques de certain virus. Fermentation des matières azotées sous l'influence de virus anaérobies. Compt rend. CIII. No. 25: „Nachdem A früher dargethan, daß Kohlehydrate durch krank⸗ machende Mikroorganismen, welche des freien Sauerstoffs ent⸗ behren können, und in geringem Maße auch durch sehr junge Mikro⸗ organismen, welche des freien Sauerstoffs nicht entbehren können, in Gährung versetzt werden können unter schließlicher Umbildung in Buttersäure, Kohlensäure und Wasserstoff, hat er nunmehr Pepton, Albumin und Eigelb bei 35 °C. unter völligem, mittelst sterilisirtem Quecksilber hergestellten Luftabschluß der Einwirkung der Bacillen des malignen Oedems ausgesetzt: nach 12 bis 15 Stunden wurde die Zer⸗ setzung der Stickstoffsubstanzen an der zu Stande kommenden Gas entwickelung bemerkbar. Sie kommt am schnellsten in dem Eigelb zu Stande, in welchem sie nach Verlauf von 24 Stunden beendet ist, was an dem Stillstand der Gasentwickelung zu erkennen ist. Das entstandene Gasgemenge, dessen starker Geruch auf die Gegenwart zusammengesetzter Ammoniakverbindungen, b Seatols, hinweist, besteht zum größten Theile aus Kohlensäure, ge⸗ ringeren Mengen Wasserstoff, weniger Stickstoff, letzterer wird noch aus dem Eigelb am reichlichsten entwickelt. A. zieht den Schluß, daß die gasigen Infiltrationen, welche am lebenden Körper ein Haupt symptom des malignen Oedems und des Rauschbrandes bilden, eine Folge der Zersetzung der stickstoffhaltigen und stickstofffreien Gewebs⸗ bestandtheile sein können. Da diese gasigen Produkte anfangs meist geruchlos sind, darf man annehmen, daß zuerst die stickstofffreien Be⸗ standtheile zersetzt werden.“ — Die „Deutsche landwirthschaftliche Zeitung“, Berlin, Unter den Linden 58, bringt am 30. Juni 1887: „Nachdem A. Vogel durch Keimungsversuche festgestellt hat, daß 03 auf den Keimporgang nicht nachtheilig wirkt, macht er auf eine Beobachtung von A. Boillot aufmerksam, welche A. Vogel voll⸗ kommen bestätigt: 100 g frischen Fleisches wurden in 2 Hälften ge⸗ theilt, die eine Hälfte in einen Ballon mit gewöhnlicher Luft, die andere Hälfte in einen Ballon mit stark ozonisirter Luft gebracht. Nach 5 Tagen war das Stück Fleisch des ersteren Ballons in voller Fäulniß, das Stück des anderen Ballons mit ozonisirter Luft dagegen vollkommrn unverändert; ein gleiches Verhältniß zeigte die Milch nach acht Tagen.“ Dr. Lender, Berlin W., Potsdamerstraße 132 (9— 10), Culmstraße 14 (4—5). (Nachdruck ist gestattet.)
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen,
. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorlabengen n. dergl!
ren
.Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen P
Oeffentlicher Anzeiger.
nossenschaften. 3 IIö8686. 73 Jor Harnene, se der deutschen Zettelbanken
anntmachungen.
Oa.
*
vielleicht des Indols und
1
2
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verbingungen ꝛc. 1 b
5
.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
07685 8 119765]=01 Bekanntmachung.
Der Handelsmann Joel Birgstein von Neustadt a. A. hat unterm 1. Juli 1887 den Antrag gestellt:
Die Geschwister Hermann Fröhlichstein, geboren am 20. Februar 1823 in Pahres, und Magdalena Fröhlichstein, geboren am 14. September 1829 in Pahres, Kinder des am 28. September 1877 in Neustadt a. A. verstorbenen Schnittwaarenhändlers David Fröhlichstein und seiner Ehefrau Sara, ge⸗ borne Ordenstein, von Pahres, durch Richterspruch für todt zu erklären. Nach Angabe des Joel Birg⸗ stein sind Hermann und Magdalena Fröhlichstein im Jahre 1848 nach Amerika ausgewandert und sind seit mindestens 30 Jahren über ihr Leben keine Nach⸗ richten vorhanden.
Diesem Antrage im Hirblick auf Art. 103, 106 107 des Ausf.⸗Gesetzes z. R. C. P. O. u. K. O. entsprechend, ergeht gemäß Art. 110 daselbst die
Aufforderung:
1) an Hermann und Magdalena Fröhlichstein, spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots⸗ termine vom
1. Mai 1888, Vorm. 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich anzumelden,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen.
Neustadt a. A., am 4. Juli 1897. 1
Königliches Amtsgericht. (L. S.)p Mahler. [19763]
Aufgebot. Die unbekannten Erben des verstorbenen, hier Dragonerstraße 31 wohnhaft gewesenen Rentier Adolf (Abraham) Sieradzki, eboren am 17. Mai 1813 als Sohn des Simon keyer und der Rachel Sieradzki zu Lask, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, des Kaufmanns Eduard Constein, Neuenburgerstraße 2a, aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Juni 1888, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere
“
am 20. Mai 1837
sitionen jenes Erben anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu be⸗ gnügen verbunden sein soll.
Berlin, den 5. Juli 1887.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49. [19760] Aufgebot.
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Kabilinski hierselbst als Nachlaßpflegers werden die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer der am 1. Januar d. Is. hierselbst verstorbenen Wittwe Henriette Doerksen aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine, den 17. Dezember d. Js., 10 Uhr Vormittags, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß derselben bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Graudenz, den 11. Juli 1887.
Königliches Amtsgericht. GG Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Otto Ludwig Oscar Völckers als Generalbevollmächtigten von Catharina Caro⸗ lina Margaretha Möller Wwe., geb. Meyer, und als Testamentsvollstrecker der Eheleute Joachim auch Jochim Eggert Friedrich Möller und Catharina Carolina Margaretha Möller, geb. Meyer, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach und Westphal, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 27. März 1887 hieselbst verstorbenen Rentners Joachim auch Jochim Eggert Friedrich Möller Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder Widerspruch gegen das von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner überlebenden vorgenannten Ehefrau am 17. August 1880 errichtete, am 21. April 1887 hieselbst publizirte Testament, insbesondere gegen die im §. 1 des Testaments der vorgenannten Ehefrau und die in den §§. 1 und 4 des Testaments dem Antrag⸗ steller als Testamentsvollstrecker ertheilten Ver⸗ fügungs⸗ und Vertretungsbefugnisse, erheben wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 6. September 1887, 10 Uhr V.⸗M.,
[19766]
oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispo⸗
anberaumten Aufgebotstermin im unterzei
Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimtner Nr. 2, anzumelden — und zwar Auswärrige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsvevollmäch⸗ tigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 6. Juli 1887. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Aotheilung V. Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerichts⸗Sekretärs.
[19668] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Cberichts vom heutigen Tage ist das Instrument über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Nr. 32 Gabitz II (jetzt Nr. 72 Gräbschnerstraße zu Breslau) Abthei⸗ lung III. Nr. 9 für den Kaufmann Wilhelm Glaser zu Breslau eingetragene Hypothek von 41 Thalern 8 Silbergroschen nebst 6 % Zinsen seit dem 30. Ok⸗ tober 1871 sowie 2 Thalern 1 Sgr. Kosten und den Kosten der Eintragung, welche zufolge Verfügung vom 12. Februar 1872 auf Grund des rechtskräf⸗ tigen Urtheils der Bagatell⸗Kommission des König⸗ lichen Stadtgerichts zu Breslau vom 27. Oktober und 15. November 1871 und auf Antrag des Prozeßrichters vom 15. Januar und 1. Februar 1872 aus der für den Gläubiger wegen dessen Forderung vom 41 Thalern 8 Sgr. nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klagebehändigung, und 1 Thaler 5 Sgr. Kosten, den Kosten des Arrestes und der Eintragung auf den Antrag des Prozeßrichters vom 27. Oktober 1871 im Wege des Arrestes zufolge Verfügung vom 4. November 1871 pro conservandc jure et loco eingetragen gewesenen Protestation umgeschrieben worden war, für kraftlos erklärt worden.
Breslau, den 11. Juli 187.
Königliches Amtsgericht.
[19686] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Katharine Henriette Josephine Lenssen, geb. Wulff, zu Schleswig, vertreten durch den Rechtsanwalt Klärich zu Fragkfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Wachtmeister Jacob Lenssen, zuletzt in Fürstenwalde, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und wegen Ehebruchs mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 21. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
. Familien⸗Nachrichten. †
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gröschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[19683 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schuhmachers Frank, Emilie, geb. Fritz, zu Stettin, König Albert Straße Nr. 4, vertreten durch den Rechtsanwalt Starck, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Wilhelm Fried⸗ rich Carl Frank, früher zu Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage:
die Ehe der Parteien zu trennen und den Be klagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin auf den 9. November 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Weitlich, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
wird
[19688] Landgericht Hamburg Oeffentliche Zustellung.
Der Schmiedemeister August Gotthilf Oertel zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Predöhl, klagt gegen seine Ehefrau Catharine Marie Elisabeth Oertel, geb. Barge, Claus Wilhelm Wordtmann Wittwe, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage:
die Ehe der Parteien wegen böslicher Ver⸗ assung vom Bande zu scheiden, nach erfolgter Rückkehrauflage an die Beklagte, Ableistung es üblichen Eides, zu der Kläger bereit ist, auch der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen,
des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Land⸗ gerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 5. Dezember 1887, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 4. Juli 1887. A. W. Wegener, Gerichtsschreiber ves Landgerichts, Civilkammer III.
.
wird
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
9 8 8 8 Auszug der Klage bekannt gemacht.
und laͤdet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung
[19684] K. Landgericht Rottweil. Oeffentliche Zustellung. Die Anna Maria Fritz, geb. Huber, in Tutt⸗ lingen, vertreten durch ihren Armenanwalt, Rechts⸗ anwalt Saurer von Spaichingen, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthaltsort in Amerika abwesenden Ehemann Christian Fritz, Zimmermann, gebürtig von Oberdigisheim, O.⸗A. Balingen, auf Eheschei⸗ dung, mit dem Antrage, zu erkennen, es sei die am 14. November 1881 zwischen den Parteien geschlossene Ehe wegen böslicher Verlassung der Ehefrau durch den Ehemann dem Bande nach zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Land⸗ gerichts zu Nottweil auf Montag, den 7. November 1887, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 8. Juli 1887. Plocher, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[19687] Oeffentliche Zustellung. Louise Joos, geb. Weik, von Birkach, zur Zeit in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schmal hier, klagt gegen ihren Ehemann Johann Friedrich Joos, Bäcker, von Besigheim, zur Zeit mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrage zu erkennen: „die zwischen den Parteien am 15. Juni 1876 zu Birkach geschlossene Ehe wird wegen Quasi⸗ desertion des Beklagten geschieden, die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 20. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 11. Juli 1887. 1“ Sekretär Sauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
wird
8 8
[19769] Oeffentliche Zustellung. Königliches Amtsgericht Wolfratshausen. In Sachen Reißner Rosina, minderjährige Tag⸗
löhnerstochter von Bachhauserfilz und deren Kinds⸗ eI, vertreten durch den Vormund Andreas Will, löhner von da, gegen Blurger Ludwig, led. großjähriger Schuhmachergeselle von Wolfratshausen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wird Letzterer zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf Verurtheilung des Beklagten: 1) zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem von
Rosina Reißner am 13. November 1886 außer⸗
ehelich geborenen Kinde „Andreas“,
2) zur Bezahlung eines monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrages von 6 ℳ, sowie der Hälfte der Kleidungskosten, des Schulgeldes und der allen⸗ fallsigen Kur⸗ und Leichenkosten für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, 3.,) zur Bezahlung einer Kindbettkostenentschädigung von 18 ℳ, einer Defloration von 6 ℳ und Hosten⸗ tragung in die öffentliche Sitzung des Königl. Land⸗ gerichts Wolfratshausen von
Montag, den 24. Oktober l. Irs., Vormittags 9 Uhr,
nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung
geladen. 8 Wolfratshausen, den 9. Juli 1887.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.
(L. s.) Heldmann, geschäftsl. K. Sekretär.
[19679] Oeffentliche Zustellung.
Der Holzhändler Leon Schott zu Schaeferhof, vertzeten durch Rechtsanwalt Wündisch, klagt gegen 1) Oscar Zimmermann, 2) Carl Zimmermann, Beide ohne bekannten Wohnort, als Erben von Nicolaus Zimmermann, aus Darlehen laut Schuld⸗ schein vom 26. März 1887, mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung zur Zahlung von 564,64 ℳ nebst Zinsen seit 26. Mär; 1887, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Zabern auf den 15. November 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser zzug der Klage bekannt gemacht. Hörkens, Landg.⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[19685] Oeffentliche Zustellung. b Die verehelichte Ernestine Pauline Schläfke, geb. Feder, zu Zwickau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Seegall hier, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Volksanwalt August Schlaefke, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Oranienburg wohnhaft ge⸗ wesen, aus §§. 677 ff. A. L. R. Theil II. Tit. 1 und Anfang §. 295 zur Allg. G. O. mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Zdes Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 33, 1 Treppe, auf 1 den 28. November 1887, Vormittags 10 Uhr nit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Berlin, den 4. Juli 1887. -8
“ Gräben,
Berichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Civilkammer 1.
118061 Deffentliche Zustellung. 1“ Wertheimer von Noe, Handelsmann zu Rosheim, lagt gegen die Kinder und Erben des in Zischofsheim verlebten Ackerers Anton Geisel, als: Gesfererie, Heifel, Wittwe Josef Jost; 8) Mathias heh rbeiter, Beide in Paris, unbekannt wo 1889 Hen egen Restkaufpreis einer am 16. April den A. uflich erhaltenen Kuh, laut Schuldschein, mit ntrage, K. Ummtsgfkicht wolle die Verklagten
Are vierzig Quadratmeter Fläche, worauf ein ein⸗
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht III. zu Tilsit, Zimmer Nr. 16, auf
Auszug der Klage bekannt gemacht.
klagten zu einem Siebentel verurtheilen, an den Kläger folgende Beträge, nämlich: 1) Kapital ℳ 80. —, 2) Zinsen vom 19. Januar 1881 bis 6. Juli 1887 ℳ 13. 96, 3) Opposition ℳ 12. 60, im Ganzen ℳ 106. 56 nebst 5 % Zinsen aus ℳ 80. — vom 6. Juli 1887 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären; und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Ros⸗ heim auf Freitag, den 7. Oktober 1887, Vormittags 9 Uhr. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “ Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[19776] Oeffentliche Zustellung.
Die Kaufleute Meyxer & Loewy in Breslau, Ohlauerstraße 79, klagen gegen den Wirthschafts⸗ inspektor Brecht, früher in Botzanowitz, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Lieferung von Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten unter Kostenlast zur Zahlung von 115 ℳ Kapital nebst sechs Prozent Zinsen seit dem 5. Mai 1886 an Kläger zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Rosenberg O.⸗S. auf den 17. Oktober 1887, Vormittags 9 Uhr. 6 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ib. C. 262/87.
ö Zehm, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19772]
Die
DOeffentliche Zustellung. geschiedene Ehefrau des Abraham Stern⸗ heimer II., Emilie, geb. Lindauer, aus Viernheim jetzt in Menzingen, Großherzogthum Baden wohn⸗ haft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Mainzer in Darmstadt, klagt gegen ihren geschiedenen Ehemann Abraham Sternheimer II. aus Viernheim, jetzt unbekannt wo abwesend, wegen Rückzahlung des bei Eingehens ihrer 1b — brachten Baarvermögens im Betrage von 11 657 ℳ mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen an Klägerin 11 657 ℳ — in Worten eilftausend sechshundert sieben und fünfzig Mark — nebst 5 % Zinsen von der Klagezustellung an zu bezahlen und die Kosten zu erstatten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf 1 “ den 6. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Darmstadt, den 8. Juli 1887. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
◻—
J. V.: Fleitz, Gerichts⸗Assessor.
[19777] .ZI471282 .
119777] BOeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Ernst Meurin. zu Trier, sich selbst vertretend, klagt gegen die in Gütern getrennte nfen palts de Füüg, b jetzt ohne bekan iten — 18 E116“ Förderung, mit 8 8 8 niglich Lan gericht wolle die 1 gle. VeFaawichetlern, ag Fläger zu zahlen 248 ℳ st Zinfe n seit d emK lagetage, derselben die Kosten zür 88 legen, T1u“ die Beklagte zur mündlichen Ver zandlung des; dechtsstreits vor die II. Civilkam mer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf
den 16. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Ehe mit dem Beklagten einge⸗
119678] BOeffentliche Zustellung.
Nr. 10353. Grenzaufseher Florian Seiler von Nidenhofen klagt gegen den z. Zt in Amerika an unbekannten Orten abwesenden Ehrhard Braun von Inzlingen mit dem Antran auf Verurtheilung des⸗ selben zur Zahlung von 100 ℳ nebst 5 % Zins vom 1. Dezember 1881/86 mit 25 ℳ, ferner 5 % Zins aus 100 ℳ vom 1. Dezember 1886 aus Dar⸗ lehen vom Monat Dezember 1881, und ladet den⸗ selben zur Klagverhandlung vor Großh. Amtsgericht Lörrach zu dem von diesem auf Donnerstag, den 27. Oktober l. J., Vorm. 9 Uhr, bestimmten Termin. Zum Zwecke der Zustellung wird Gegenwärtiges öffentlich bekannt gemacht. 8
Lörrach, den 7. Juli 1887.
Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts.
(L. S.) Appel.
[19682] Oeffentliche Zustellung. Nr. 5942. Die Ehefrau des Konrad Kornmaier, Agatha, geborene Eichem, von Böhringeu, vertreten durch Rechtsanwalt Winterer in Konstanz, klagt gegen ihren Ehemann, dessen Aufenthalt zur Zeit ist, wegen böslichen Verlassens, grober Verung impfung und harter Mißhandlung, mit dem Antrag, die zwischen den Streittheilen unterm 28. Februar 1878 zu Böhringen geschlossene Ehe für geschieden zu erklären, auch den Beklagten zu verurtheilen, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung vor die Civilkammer I. des Gr. Landgerichts Konstanz auf Dienstag, den 22. November d. F., 5 Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Konstanz, den 11 Juli 1887. Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts: Rothweiler.
1197791 Oeffentliche Zustellung.
0. 222/87. Die Königlich Preußische Staatskasse, vertreten durch den Königlichen Ersten Staatsanwalt Mallmann zu Trier, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Görtz, klagt gegen 1
1) den Ackerer Heinrich Lamberti zu Duppach
2) die Margaretha Lamberti, ohne Stand dafelbst,
3) die Katharina Lamberti und deren Ehemann Hubert Blum, Ackersleute zu Sellerich,
4) den Johann Lamberti, ohne besonderen Stand
(ANI. g 1 zu Duppach wohnen
5) Nicolaus Lamberti,
Peter Lamberti und ) Mathias Lamberti, ad 5, 6 und 7 früher zu Dl wohnhaft, Beklagte, 1 wegen Theilung mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle
I. die Theilung und Auseinandersetzung genden Vermögensmassen verordnen:
1) der zwischen den Beklagten Heinrich Lamberti und seiner am 6. April 1867 verstorbenen Ehefrau, Katharina, geborene Kaufmann, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft in der Weise, daß der Beklagte Heinrich Lamberti die eine, der Nachlaß der Katha⸗ ring Kaufmann die andere Hälfte erhält,
2) des Nachlasses der Katharina Kaufmann in der Weise, daß ihre Kinder, die Beklagten: Marga⸗ retha, Katharina, Johann, Nicolaus, Peter und Mathias Lamberti je 1½ erhalten,
II. erkennen, daß der Antheil des Beklagten Mathias Lamberti der Klägerin bis zur Höhe deren Guthabens ad 150 ℳ Hauptsumme und 100 ℳ Kosten, deren nähere Speeifikation vorbehalten bleibt zu überweisen sei,
III., die Parteten zur Aufstellung der Masse vor
7
Auszug der Klage bekannt gemacht. Trier, den 5. Juli 1887.
“ Oppermann, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
(19681] SOeffentliche Zustellung.
Sufolge Kaufaktes, errichtet durch' den K. Notär Streccius in Annweiler am 19. März 1886, hat Ludwig Kirschbaum, Müller, in Albersweiler wohn⸗ haft, an Jakob Keller, Bäcker, früher in Siebel⸗ dingen wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Plan⸗Nr. 362 — eine
stöckiges Wohnhaus mit sechs Zimmern, Küche und zwei Kellern, zu Albersweiler am Kanal neben Kirschbaum und der Straße in der Steuergemeinde Albersweiler gelegene, mit Besitz Nr. 1545 be⸗ zeichnet, um 5000 ℳ verkauft.
Der Känufer, welcher sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen und dem Vorkäufer das Resolutionsrecht eingeräumt hat, wird hierdurch aufgefordert, an den Verkäufer den an Ostern 1887 fällig gewesenen ersten Termin mit eintausend Mark sammt Zinsen des ganzen Kauf⸗ preises vom 19. März 1886 sowie die Kosten zu bezahlen, widrigenfalls nach Ablauf von 14 Tagen nach heute zur Wiederveräußerung des obbeschriebenen Immobils geschritten werden wird. Annweiler, den 11. Juli 1887.
K. Amtsgerichtsschreiberei. Hitzelberger, K. Sekretär.
[19680] SOeffentliche Zustellung.
Die Handlung Kleinfeldt & Lüttge in Bremen,
vertreten durch den Rechtsanwalt Brinkmann in
Tilsit, klagt gegen den Cigarrenhändler Fritz Hunds⸗
dörfer, früher in Tilsit wohnhaft, jetzt undekannten
Aufenthalts, aus den Cigarrenverkäufen vom Dezem⸗
ber 1886 mit dem Antrage:
1) den Beklagten unter Kostenlast zu verurtheilen, an die Klägerin 244 ℳ 95 ₰ nebst 6 % Zinsen vom Tage der Klagezustellung zu zahlen,
2) das Urtheil erklären,
(L. S.)
für vorläufig vollstreckbar zu
den 7. Oktober 1887, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Tilsit, den 5. Juli 1887.
Wiechert,
Pro rata ihrer Erbanth das ist jedes der Ver⸗
Gerichtsschreiber des
Königlichen Amtsgerichts
den Königlichen Notar Dheil zu Prüm verweisen und diesen mit allen Theilungsverhau dlungen beauf⸗ tragen, IV. Zur Abschätzung der zu den einzelnen Thei⸗ lungsmassen gehörigen Immobilien und zur Unter⸗ suchung der Frage nach deren Theilbarkeit Saͤchverständigen ernennen, V. für den Fall der Untheilbarkeit der Immobilien
einen
den Königlichen Notar Dheil mit deren Versteigerung beauftragen,
VI. die Publikation in dem zu Trier erscheinenden Paulinusblatte gestatten, und
blattes in der Merziger Zeitung erfolge; die Parteien vor Notar Falkenbach verweisen; die Kosten des Rechtsstreites dem Nicolaus Wil⸗ lems, die des Theilungsverfahrens der Masse oder den Widersprechenden zur Last legen, b und ladet die Beklagten Nicolaus Willems und Carl Willems zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Trier auf den 16. Dezember 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 3 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemäacht. Trier, den 5. Juli 1887. Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 8 . [19771] — . 8 In der Zwangsvollstreckungssache 1) der Anna Maria, geborne Dechent, und deren Ehemann Wilhelm Braun II., Ackersmann, 2) Maria, geborne Dechent, und deren Ehemann Georg Philipp Schuhmacher, Schneidermeister, 3) Margaretha, geborne Dechent, und deren Ehe⸗ mann Lorenz Höfel, Ackersmann, 4) Elisabetha, geborne Dechent, und deren Ehe⸗ mann Franz Dechent, Metzger und Ackersmann 5) Magdalena, geborne Dechent, und deren Ehe⸗ mann Johann Philiop Hassinger, Ackersmann, Alle in Nieder⸗Saulheim wohnhaft, die Ehe⸗ männer, der ehelichen Ermächtigung und Güter⸗ gemeinschaft wegen, durch die Rechtsanwälte Dr. Falker und Dr. Luzius in Mainz vertreten betreib. Theil, 8 gegen Ackersmann, früher in Niet
Dechent, dermalen unbekannten Aufenthaltsorts,
Jacob Saulheim, Schuldner, wegen Zwangsvollstreckung in Immobilien, wurde durch Beschluß Gr. Amtsgerichts hierselbst vom 29. Juni 1886 die beantragte Zwangs⸗ vollstreckung angeordnet, und zur Verhandluͤng über die in Art. 115 des Gr. Gesetzes vom 4. Juni 1879 vorgesehenen Gegenstände, insbesondere über Zeit, Ort und Bedingungen der Zwangsversteigerung, Termin anberaumt auf 26. Angnust 1887, Vormittags 8 Uhr, zu Nieder⸗Olm im Amtslokal, zu welchem Termin hiermit der obengenannte Schuldner Jacob Dechent vorgeladen wird. 8 Nieder⸗Olm, 29. Juni 1887. Der Großh. Amtsgerichtsschreiber: (I. S) Kehr. [19795] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts I. Civilkammer zu Koblenz vom 20. Juni 1887 wurde die zwischen den Eheleuten Ackerer Jacob Huck IV. in Limbach bei Meisenheim und Caroline, geborene Weirich daselbst bestandene ebheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar zu Meisenheim verwiesen. 8 Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[197750) Seffentliche Ladung.
In der Special⸗Sevparationssache von Bellersen Kreis Höxrter, wird der unbekannt abwesende Berg⸗ mann Johann Worms, welcher als Miteigenthümer eines Hütungsrechtes bei dem Verfahren betheiligt ist, zur Erklärung über den Auseinandersetzungsplan und zur Verhandlung über den Zeitpunkt der Aus⸗ einandersetzung auf Sonnabend, den 27. August d. J., Mittags 12 Uhr, in das Amtslokal der Königlichen General⸗Kommission hierselbst, Zimmer Nr. 13, hiermit vorgeladen.
Münster, den 12. Juli 1887.
(L. S.) Der Regierungs⸗Rath Meyn als Kommissar der Sache.
119757] X is ö. AGII1 . 1 ZSn die Liste der bei dem unterzeichneten König lichen Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist vEp erS 3 Herr Rechtsanwalt Arwed Oswald Reinhard mit dem Wohnsitze in Meißen, heute eingetragen worden. Meißen, am 8. Juli 1887.
Königliches Amtsgericht.
VII. die Kosten auf die Masse legen, und labet die Beklagten Nicolaus Lamberti, Peter Lamberti und Mathias Lamberti zur nündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 16. Dezember 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Caspari.
8 8+
käuf; erpachtungen, Verdingungen ꝛe.
[19650] Königliche Eisenbahn⸗Direktion Bromberg.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Trier, den 6. Juli 1887. W Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
˙n
19778 sj rg 119778] BOeffentliche Zustellung Der Rechtsanwalt Ernst Meurin zu Trier, sich selbst vertretend, klagt gegen: “ 1) Nicolaus Willems, Bäcker, früher zu Merzig jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, 2) Karl Willems, ohne Stäand, früher zu Merzig, „jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, 3) Mathias Frisch, Schlosser, zu Merzig, in seiner Eigenschaft als Pfleger des Minorennen Johann Peter Willems, Bruder der beiden Erstbeklagten, Beklagte, wegen Forderung und Theilung, mit dem Antrage: Das Königliche Landgericht wolle den Beklagten ad 1 Nicolaus Willems verurtheilen an Kläger zu zahlen 385 ℳ 85 ₰ mit Zinsen seit dem Klagetage; 8 ferner die Theilung und zu dem Zwecke die Lizi⸗ tation des in der Stadt Merzig in der Poststraße zwischen Maria Dillschneider, Ehefrau Franz Hus⸗ lein, und Oswald Jaeger gelegenen Wohnhauses nebst Hofraum und Hausgarten, Flur 10 Nr. 774, 2697/700, 698, groß 3 Ar 52 Meter, anordnen, so daß Nicolaus Willems ½ und jeder seiner Brüder Karl und Johann Peter † erhalte, bestimmen, daß das Haus zu einem Tarxpreise von 2000 ℳ aus⸗
„Die auf dem Bahnhofe Lautenburg einzu richtende, vorgussichtlich im September d. Js. z1 eröffnende Restauration soll öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die Vertragsentwürfe nebse Bietungs⸗Bedingungen sind auf unserem Bureau, Gerechtstraße Nr. 116/117, einzusehen oder werden den Pachtlustigen gegen Einsendung von 75 ₰ zu⸗ gesandt. Der Termin zur Eröffnung der Gebote ist auf den 11 Uhr, festgesetzt. Später abgegebene oder nicht bedingungsgemäße Gebnte werden nicht berücksichtigt. 1 Thorn, den 12. Juli 1887. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt
aung eingegangenen 28. Juli er., Vormirtags
[19001] Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Elberfeld. „Die Lieferung der erforderlichen gußeisernen Röhren für die 5,1 km lange Theilstrecke Dahlerau — Beyen⸗ burg der Nebenbahn Dahlerau — Langerfeld, im Ge⸗ sammtgewicht von rund 50 000 kg, soll vergeben
werden. 8 b
Das Bedingnißheft mit Zeichnungen liegt in unserm
hiesigen Central⸗Verwaltungsgebäude Zimmer Nr. 95
zur Einsichtnahme aus.
Abdrücke desselben sind gegen Einzahlung von 2 ℳ
von dem Vorsteher unserer Central⸗Kanzlei, Eisen⸗
bahn⸗Sekretär Peltz hierselbst zu beziehen.
Angebote sind versiegeit mit der Aufschrift: „Abtheilung III., Angebot auf Lieferung guß⸗ eiserner Röhren für die Nebenbahn Dahlerau—
gesetzt werde, und daß die Publikation der Ver⸗ steigerung statt im öffentlichen Anzeiger des Amts⸗!
Langerfeld⸗ bis zum 23. Juli d. J., an welchem Tage Vormittags 12 Uhr die Eröffnung