November⸗Dez. 45,2 ℳ, per Dezbr.⸗Jan. —, pr. ai 1888 46,7 ℳ . per 100 kg — loco — ℳ, Lieferung —. (Raffinirtes Standard white) per mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter⸗ geschäftslos. Gekündigt — kg. Kündigungspreis diesen Monat —, per August⸗ tember —, per September⸗Oktober —, per ober⸗November —, per November⸗Dezember —. piritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 %. nine fest und höher. Gek. 240 000 1. Kündigungs⸗ 65,3 ℳ Loco mit Faß —, per diesen Monat der August⸗September 64,9 — 65,6 bez., per September⸗Oktober 65,9 — 66,6 bez., per Oktober⸗ Movember —, November⸗Dezember —. Spiritus 20 1 à 100 % = 10 000 % loco ohne Faß 65,5 bez., ab Speicher 65 — 65,3 bez. Weizenmehl Nr. 00 24,00 — 22,50, Nr. 0 22,50 20,00 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt. Roggenmehl Nr. 0 u. 1 17,00 — 16,50, do. fein. KRarken Nr. 0 u. 1 18,25 — 17,00 bez., Nr. 0 1,75 ℳ 1 8 Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack. der ständigen Deputation für den Eier⸗ von Berlin. Normale Eier je nach Qualität 2,30 ℳ pro Schock. Aussortirte, kleinere nach Qualität von 1,55 — 1,65 ℳ per
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gute S mittel Sorte. geringe Sorte
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dere. gelbe zum Kochen. Speisebohnen, weiße. h“*“ he Rindsleisch von der Keule 1 kkg.. Bauchfleisch 1 kg. Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kg... Hammelfleisch 1 kg. Buiter I. Eier 60 Stück. Karpfen 1 kg. Aale
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80 20 20 40 20 6. August. (W. T. B.) Getreide⸗ Weizen flau, loco 160,00 — 170,00, eptember⸗Oktober 154,50, pr. Oktober⸗ 155,50. Roggen matt, loco 113— September⸗Oktober 114,50, pr. Oktober⸗
er 116,00. Rüböl still, pr. Aug. 45,50, September⸗Oktober 45,20. Seiritus fest, 65,60, pr. August⸗September 64,70, pr. Sep⸗ ember⸗Oktober 65,40, pr. Oktober⸗November — Petroleum loco 10,35. “ Vosen, 6. August. T. B.) Spiritus
er August 63,90, pr.
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loco ohne Faß 64,20 3,90, Sevptember 64,20, 8 t —. Gekündigt — 1. Behauptet. 1 Breslau 8. August. (W. T. B.) tarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % September 65,30, do. pr. September⸗Ok Weizen —. Roggen pe. September⸗Okto do. pr. Oktober⸗November 119,75, do. Dezember 122,00. Rüböl loco pr. September⸗ do. pr. Oktober⸗November 46,00.
Getreide⸗
B.) Getreide⸗
hiesiger 18,75, fremder 16,50 br. 15,90. Roggen loco —,—, pr. November 12,00,
1,50. emen, 6. August. (W. lußbericht). Still.
kt. Weizen loco flau Roggen loco 130 — 134, russ. loco flau, still. Gerste still. Rüböl still, loco vember⸗Dezember 24 ⅞ B Kaffee ruhig,
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0520 Dt. E.M pr. August⸗Sept. tember 11 ¼ — 11 ⅛. (W. T. B.) Bänca⸗
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Antwerpen, 6. August. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt. (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß, loco 14 ⅞ bez. u. Br., pr. August 14 ¾ bez., 14 ⅞ Br., vr. September⸗Dezember 15 ⅜ Br., per Januar⸗März 15 ½ Br. Ruhig.
Antwerpen, 6. August. (W. T. B.) treidemarkt. (Schlußbericht.)) Weizen Roggen flau. Hafer fest. Gerste weichend.
London, 6. August. (W. T. B.) 96 % Java⸗
zucker 13 ¾ stetig, Rüben⸗Rohzucker 12 ¾ stetig. — An der Küste angeboten 7 Weizenladungen.
London, 8. August. (W. T. B.) Die Getreide⸗
zufuhren betrugen in der Woche vom 30. Juli
bis zum 5. August: Englischer Weizen 625, fremder
47 528, englische Gerste 257, fremde 25 908, eng⸗
lische Malzgerste 18 078, fremde —, englischer Hafer
2078, fremder 117 246 Orts. Englisches Mebl
11 954, fremdes 7207 Sack.
Liverpool, 6. August. (W. T. B.) Baum⸗
(Schlußberichtz. Umsatz 6000 B., davon
ion und Exvort 500 B. Ruhig.
ieferung: August 522 ⁄½4 Verkäufer⸗
September 5 8 32 Käuferpreis, Sep⸗
5154 do., Oktober 51 ⁄2 do.,
3 Verkäuferpreis, November⸗
Januar 5 2 Werth,
ar⸗März 57/64 do.,
Ge⸗ still.
Paris, 6. 880 fest, loec Nr. 3 pr. 100 kg pr. 33,75, pr. Oktober⸗Januar Havre, 7. August. (W. T. B.) (Telegramm on Peimann, Ziegler u. Co.) Rio 8000 B. Santos 3000 B. Recettes für gestern.
New⸗York, 6. August. (W. T. B.) Waaren⸗ ericht. Baumwolle in New⸗York 10, do. in New⸗Orleans 9 ¾ Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 6 ½ Gd., do. in Philadelphia Gd. Rohes Petroleum in New⸗York — D. 5 ¾ C., Pivxe line Certificates — D. 57 ⅜ C. Mehl 3 D. Rotber Winterweizen loco 79, vpr. 78 ¾1 C. pr. Septbr. — D. 79 ½ C.,
D. 823 Mais (New) 47 ¼. Muscovados) 49/16. Kaffe:
Rio Nr. 7 low ordinarv Novbr. 17,65. Schmalz
do. Fairbanks 7,05, do. Rohe und Speck nominell. Getreidefracht 2 ½.
. T. B.) Rohzucker eißer Zucker behauptet, st 33,60, Sept.
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(Wochenbericht für Stärke und Stärkefabrikate von Max Sabersky unter Zuziehung hiesiger Stärkehändler festgeste’tt.) ja. Kartoffelstärke 17 ½ — 17 ¾ ℳ, IIa. Kartoffelmehl 17½ — 17 ¼ ℳ, Ila. Kartoffelstärke und Mehl 15 ½ — 16 ¾ ℳ, feuchte Kartoffelstärke loco Parität Berlin — ℳ, gelber Syrupl 7 ½ — 18 ½ ℳ, Capillair⸗Syrup 19 ½ — 20 ½ %, do. Export2 1 — 21 ½ , Kartoffelzucker⸗Capill. 19 ½ — 20 ½ℳ, do. gelber Ia. 18 ½ — 19 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 30 — 32 ℳ, Bier⸗Couleur 30 — 32 ℳ, Dextrin, gelb und weiß Ia. 25 ½ — 26 ℳ, do. IIa. 23 — 24 ½ ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 32 — 34 ℳ, do. (großstück.) 34 — 4, Hallesche und Schlesische — ℳ, Schabe⸗Stärke 28 — 30 ℳ, Mais⸗Stärke 30. ℳ, Reisstärke (Strahlen) 42 — 44 ℳ, do. (Stücken) 41 — 42 ℳ (Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg.) 111XAXX“
Berlin, 7. August.
Berlin. Central⸗Markthalle, 6. August. Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sand⸗ mann auf Grund amtlicher Notirungen. — Butter. (Reine Naturbutter.) I. Feinste, haltbare Süßrahm⸗ Tafelbutter (bekannte Marken) 100 — 108, II. frische reinschmeckende Tafelbutter 95 — 100, III. feine Tisch⸗ butter 88 — 95 ℳ, IV. fehlerhafte Tischbutter 72 bis 88 ℳ, V. Koch⸗ u. Backbutter 50 — 70 ℳ pr. Ctr. Auktion täglich 10 Uhr Vormittags. — Eier 1,90 — 2,00 ℳ netto ohne Abzug pr. Schock. Auktion täglich 10 Uhr Vorm. — Käse. Import. Emmenthaler 80, Inländ. Schweizer 45 — 58 — 65 ℳ, [◻Back⸗ stein 10— 14 — 18, Limdurger 18 — 28 — 30 ℳ, Rhei⸗ nischer Holländer Käse 55 — 60 — 65 ℳ pr. Ctr., Edamer 65, Harzer 2,20 — 2,40 ℳ pr. Kiste. Dtsch. Camem⸗ bert — ℳ pr. Dtzd., Neufchateler — ℳ per 100 Stück. Auktion täglich 11 Uhr. Wild, Reh⸗ böcke 50 — 60 — 70, Damhirsch 40 — 55 ₰, Rothhirsch 30 — 50 ₰, Schwarzwild 20 — 45 ₰ pr. Pfd. Kaninchen 50 — 65 ₰ pr. Stück. Wilde Enten 0,75 — 1,20 ℳ, Schnepfen 3,00 — 4,00 ℳ per Stück. Wildauktion täglich um 9 Uhr Vormittags und 5 ½ Uhr Nachmittags. — Fleisch. Rindfleisch 30 — 45 — 56, Kalbfleisch im Fell 35 — 50 — 60, Hammel 45 — 50 — 55, Schweinefleisch 42 — 45 ₰ pr. Pfd. — Geflügel, fett, geschlachtet, junge, fette Gänse 60 — 80 ₰ pr. Pfd. Fette Enten 60 bis 80 ₰ pr. Pfd. Tauben 30 — 45 ₰, Poularden 3 — 6 ℳ, Hühner 0,40 — 0,80 — 2,00 ℳ pr. Stück. Geflügel, lebend. Junge Gänse Ia 4 —6 ℳ, IIa 2,00 — 3,00, Enten 0,85 — 1,20 — 1,50 ℳ, junge Hühner 40 — 75 ₰, alte Hühner 0,90 — 1,10 ℳ, Tauben 35 — 45 ₰ pr. St., Auktion täglich um 9 Uhr Vormittags und 5 ½ Uhr Nachmittags. — Obst und Gemüse. Neue weißfleisch. Speisekartoffeln 6 —8 ℳ, Zwiebeln 6 —8 8 ℳ pr. 100 Ko., Blumenkohl 10 —20 — 35 ℳ, Gurken 15 — 25 ℳ pr. 100 Stck. Einlege⸗ gurken 2 — 2,50 ℳ pr. 100 Stck. Preißelbeeren 8 ℳ pr. Etr, Süße Kirschen 8 — 15, saure Kirschen 7 — 15 ℳ, Blaubeeren 6—7 ℳ, Stachelbeeren 8 —- 10 ℳ pr. Ctr. Aprikosen 15— 22 ℳ Birnen 12 — 22 ℳ, Aepfel 10 — 16 ℳ pr. Ctr. Pfirsiche 1,20 — 1,50 ℳ pr. Ko., Himbeeren 25, Johannisbeeren 6—8, Reineclauden 20 — 30 ℳ pr. Ctr. — Fische in Eispackung. Hechte 36— 60, Bleie 30, Zander 40 — 50 — 80, Steinbutte 0,60 — 0,70, Seezunge 0,65— 0,90, Scholle 18 — 20, Schellfisch
Kabliau 16, Dorsch —, Ostseelachs
Aal 0,70 — 1,00, Schleie 30 ℳ pr.
— Krebse 10 — 12 cm 1,50 ℳ, mittel
5 ℳ, große 6 — 12 ℳ pr. Schock. Hummern 150 — 200 ℳ pr. Ctr. Krabben — ₰. — Ge⸗ räucherte und marinirte Fische. Bücklinge 2,50 ℳ
Aug. —, pr. November
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pr. Wall in Kisten von 50 Stück, Rauchaal 0,50 — 0,75 — 1,00 — 1,20 ℳ pr. Pfund. Ostsee⸗ Räucherlachs 1,50 — 2,00 ℳ, Flundern 3,50 ℳ
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Uebersicht der Witterun Während über Central⸗ und W Luftdruck noch allenthalben hoch mäßig vertheilt ist, liegt 1 Nordsee eine 755 mm. Unte über Nord⸗Deu zugeno jedoch noch still beiteres Wetter rs ganz Deutschland ist die Temperatur gestiegen und hat meist die normale etwas überschritten. Ueber Süd⸗Deutschland ziehen die oberen Wolken mit dem Unterwinde, über Nord⸗Deutschland meist in dem⸗ selben entgegengesetzter Richtung. Deutsche Seewarte.
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wolkenlos heiter bedeckt ⁴) bedeckt heiter 16 heiter 19 3 heiter 1 1 wolkenlos 23
still Regen 1¹) Abends Wetterleuchten. 2²) Böig. ³) Nachts Regen. ⁴) Morgens Regen.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug,
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leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch,
stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 0 starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =
Uebersicht der Witterung. Eine ausgedehnte Depression unter 747 1 über dem Norwegischen Meere, einen Ausläufer er östlichen Ostsee entsendend; gleichzeitig ist der uftdruck im westlichen Europa stellenweise bis zu 770 mm gestiegen. In Folge dessen wehen über der Nordsee und Norddeutschland bei meist trübem Wetter frische bis starke westliche Winde. In Süd⸗ deutschland ist dagegen das Wetter noch meist heiter und still; während im Norden Deutschlands die Morgentemperatur meist die normale wieder erreicht hat, liegt sie im Süden bis zu 6 Grad über derselben. Die oberen Wolken ziehen über Nord⸗ deutschland meist aus nordwestlicher Richtung. Deutsche Seewarte.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
23813 ——— heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Arbeitsmann Wiechmann hieselbst gehörigen, am St. Nicolaikirchhofe sub Nr. 2001 belegenen
mm liegt ufer nach
I 51 1
8
zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufs⸗Bedangungen am Sonnabend, den 22. Oktober 1887, Mittags 12 Uhr, zum Ueberbot am 8 Sonnavend, den 12. November 1887, Mittags 12 Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 22. Oktober 1887, Mittags 12 Uhr, im Zimmer Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. b Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. Oktober 1887 an auf der Gerichtsschreiberei. Der Sequester, Mandatar P. Schröder hieselbst, wird Kauf⸗ liebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichti⸗ gung des Grundstücks mit Zubehör gestatten. Wismar, den 4. August 1887. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. “ Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber Dannehl, Act.⸗Geh
ffentlich meistbietenden Zwangsversteigerung bef 2 vig Parbs hieselbst gehörigen Wohnhauses hieselbst mit Zubehör wird ein erster Ver⸗ kaufstermin auf Sonnabend, den 29. Oktober 1887, und ein Ueberbotstermin auf 3 Montag, den 21. November 1887, jedes Mal Vormittags 11 Uhr, angesetzt. Der erste Termin ist auch bestimmt zur endlichen Fest⸗ stellung der Verkaufsbedingungen. Dem Schuldner und den betheiligten Gläubigern wird freigelassen, in dem gedachten Termine zum Zwecke der Bethei⸗ ligung bei der Festellung zu erscheinen und bis eine Woche vor demselben Vorschläge für die Bedingungen einzureichen. Grevesmühlen, 5. August 1887. 8 Großherzoglich Mecklenburg'sches Amtsgerich
— nr üUr
Floerke. Beglaubigung: 8 8 Millies, Gerichtsschreiber.
8 hörig gewesenen, im ftlichen Am 7 belegenen Gutes B ist zur Al er Rechnung des Sequesters, zur Erklärung Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin vor dem unterzeichneten Gerichte auf Donnerstag, den 1. September 1887, Nachmittags 3 ½ Uhr, bestimmt. Fürstenberg, den 31. Juli 1887. Grozßherzoglich Meckl. Amtsgeri gez. Giehrke. 8 Beglaubigt: Deglüngbist⸗
(L. S.) C. Bollow, Gerichtsschreiber.
[23809] Auf nand
G3 —
Bekanntmachung. den Antrag der Ehefrau Ackersmann Ferdi⸗ Schappmeyer, Sofie Louise, geb. Hüls, zu ren, wird die Anna Maria Florentine Hüls, en zu Böderen am 6. Januar 1822 und daselbst t
de or etz
5
nach Amerika ausgewandert ist,
zul
nachdem von deren
Nachricht spätestens in dem auf
den 25. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, or dem unterzeichneten Gerichte angesetzten Termine chriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls s todt erklärt werden wird. den 25. Juli 1887.
Königliches Amtsgericht.
U 1 . d. — 8s „IBo Fßf. di ur
eselbe für
Höxter,
9) Theater⸗Anzeigen. Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Direktion: Julius Frizsche. Chausseestrase 25 — 26. Dienstag: Zum 222. Male: Der Zigeuner⸗ baron. te in 3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai's von J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 L Von 6—7 Preise der Mittwoch: Sonnabend: Farinelli. Ovpere Wulff und Charles Krslls Theater. Dienstag: Weiber von Windsor. Täglich: Bei günstiger Witterung vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗
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22 8092
Willibald on Zumpe.
Die lustigen
Concerts 5 ½ Uhr,
„ 2 ℳ, 1 ℳ 50 ₰ und Ab
à Dtzd. 9 ℳ sind vorhe
bei den Herren Bach, Linden 46, Schirmer u. Möllendorf, d Linden 48, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., und im Invalidendank, Markgrafenstr. 51a.
Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Gast⸗ spiel der Mitglieder des Residenz⸗Theaters. Georgette. Schauspiel in 4 Akten von Victorin Sardou. (Vorletzte Aufführung.)
Im prächtigen Sommergarten: Doppel⸗Concert.
Auftreten des Schweizer Doppel⸗Quartetts Wacker (4 Damen und 4 Herren in Nationaltracht), der Geschwister Delina, der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Rück, des Wiener Schnab’'l⸗Trios (Herr und Frau Schnab'l und Herr Walder) und der Geschwister Laura, Amalie und Gisela Neumann.
Abends: Brillante Illumination durch 20 000
asflammen.
Anfang des Concerts 6 ½ Uhr, 7 Uhr. 1 8
Mittwoch: Extra⸗Vorstellung zu halben Kassen⸗
der Vorstellung
pr. Schock.
Hauses mit Zubehör Termine
8 preisen. Im Sommergarten: Großes Volksfest.
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iinn Karlsruhe: den Großherzoglich badischen Landgerichts⸗
.“ wohnhaft, welche im Jahre 1853 oder 1854
Leben oder Tode seit länger als 10 Jahren keine eingegangen ist, hierdurch aufgefordert, sich
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Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 % 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
——ꝑ
Insertionspreis für den Raum einer Urnckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers und Aöniglich Preußischen Staats⸗Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
—
1882.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor der Sammlung antiker Skulpturen und Gipsabgüsse bei den Königlichen Museen in Berlin, Professor Dr. Conze, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Direktor bei denselben Museen, Dr. Humann, wohnhaft in Smyrna, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Dr. Müller zu Verden, und dem Notar a. D., Justiz⸗ Rath Hoffschmidt zu Koblenz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hüttenwerks⸗Direktor, Bergrath Kast zu Klausthal, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Organisten und Kantor Heinzerling zu Eschwege und dem Militär⸗Musik⸗Dirigenten Sekat beim 2. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiment Nr. 3 den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Legations⸗Rath und Kammerherrn Dr. Grafen von Hohen⸗ thal und Bergen den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, in Gemäßheit des §. 93 des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (R.⸗G.⸗Bl. S. 61), zu Mitgliedern der Disziplinarkammern
Direktor Rauch daselbst, in Leipzig: den Königlich sächsischen Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Leonhardt in Dresden und den Königlich sächsischen Divisions⸗Auditeur Dr. Leh⸗ mann in Leipzig, in Münster i. Westf.: den Königlich preußischen Landrichter Rademacher daselbst, in Straßburg i. E.: den Kaiserlichen Landgerichts⸗Rath Hagenauer daselbst für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Staats⸗ ämter zu ernennen. Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: ddeen Landrichtern Wolff in Mülhausen, Dr. Frommelt in Metz und Laurent in Zabern den Charakter als Land⸗ gerichts⸗Rath, und dem Amtsrichter Michel in Amtsgerichts⸗Rath zu verleihen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann August Lubcke an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Emil Schulze zum Konsul in Gaboon (Guinea) zu ernennen geryiliuiuht.
Dem zum brasilianischen General⸗Konsul für Preußen mit dem Amtssitz in Frankfurt a. M. ernannten Herrn Sully José de Souza ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. “
Dem Kaufmann Vigo Christoffer Boy Södring in Altona ist Namens des Reichs das Exequatur als Königlich schwedisch⸗norwegischer Vize⸗Konsul daselbst ertheilt worden.
Der Notariats⸗Kandidat Emil Heinrich Blum in Straßburg ist zum Notar im Landgerichtsbezirk Zabern, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Maursmünster, ernannt worden.
Der Park von Babelsberg wird für den öffentlichen Verkehr vom 10. d. M. ab bis auf Weiteres geschlossen sein. erlin, den 8. August 1887. önigliches Hofmarschall⸗Amt.
Abgereist: Se. Excellenz der Präsident der Seehandlung, Wirkliche Geheime Rath von Burchard, nach Kissingen.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königlich sächsische Kreishauptmann⸗ schaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die ; .. Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 das angeblich im Druck und Verlag der Vereinsdruckerei Hottingen⸗Zürich, Schweiz, erschienene Flug⸗ blatt, beginnend mit der Ueberschrift:
„Zur Aufklärung!
An die Wähler des IV. Reichstags⸗Wahlkreises“ und endigend mit den Worten:
„keine anderen Feinde, als die Feinde des Volkes!“ verboten. Dresden, den 8. August 1887.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.
von Bosse.
MKiichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußten. Berlin, 9. August. Durch Allerhöchste Ordre vom 22. Juli d. F in dem Koeise Sorau, Regierungsbezirk Frankfurt a. D., welcher dme Chaussee von Sorau bis zur Grenze des Kreises Sorau in der Richtung auf Sommerfeld im Kreise Krossen gebaut hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes hinsichtlich derselben nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Be⸗ stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehalt⸗ lich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Be⸗ stimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten
Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Durch Veröffentlichung einer falschen, das Publikum ungebührlich beunruhigenden Nachricht in einer Zeitung macht sich nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 17. Mai d. J., der Redac⸗ teur, selbst wenn er die Nachricht für richtig gehalten hat, des groben Unfugs schuldig, wenn er bei der erforderlichen, ihm obliegenden Erwägung zu der Meinung hätte kommen können, daß die darin enthaltenen Thatsachen auch unwahr und deshalb geeignet sein könnten, das Publikum ungebührlich zu beunruhigen und zu belästigen.
— Der Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Graf Széchényi, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten. Für die Dauer der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Botschafts⸗Rath von und zu Eissenstein als interimistischer Geschäftsträger.
— Der General⸗Lieutenant von Lewinski, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist von Urlaub nach West⸗ preußen hierher zurückgekehrt.
— Der Dampfer „Preußen“, mit der abgelösten Be⸗ satzung S. M. Kanonenboots „Wolf“, ist am 9. August cr. in Singapore eingetroffen und beabsichtigt, am 10. desj. Mts. die Heimreise fortzusetzen.
Der Dampfer „Hohenstaufen“, mit dem Ab⸗ lösungskommando für S. M. Kreuzer „Adler“, ist am 9. August cr. in Sydney eingetroffen.
Potsdam, 9. August. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ist heute früh 9 Uhr hier wieder eingetroffen.
Fulda, 9. August. (W. T. B.) An der hier statt⸗ findenden Bischofs⸗Konferenz werden sämmtliche preußischen Erzbischöfe und Bischöfe, mit Ausnahme des durch sein hohes Alter behinderten Bischofs von Paderborn, persönlich Theil; nehmen. Letzterer läßt sich durch den Domkapitular Dr. Schulte vertreten. Aus Breslau wird der derzeitige Kapitular⸗Vikar, Weihbischof Dr. Gleich erwartet. Ob der Erzbischof von Freiburg und der Bischof von Mainz zu den Berathungen hier ein⸗
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen,
treffen werden, ist noch unbestimmt. Die Konferenz wird morgen früh 8 Uhr mit einer kurzen Andacht in der Boni⸗ facius⸗Gruft eröffnet. Die Sitzungen werden im bischöflichen Seminar abgehalten und dauern voraussichtlich zwei Tage.
Baden. Karlsruhe, 6. August. (M. Allg. Ztg.) Die landesherrliche Entschließung, betreffend die Erneuerungs⸗
Kageneck,
ist erschienen.
2 Ersten Kammer aus: Graf von
- Freiherr Rüdt von Collen⸗ berg in Karlsruhe und Freiherr Göler von Ravens⸗ burg; an Stelle des verstorbenen Grafen von Berlichingen⸗Rossach ist eine Neuwahl vorzunehmen. Ferner haben die Erneuerungswahlen der beiden Landesuniversitäten für die Erste Kammer stattzufinden. Aus der Zweiten Kammer scheiden 32 Mitglieder aus, und es haben fuͤr diese Partial⸗ wahlen sowie ferner eine Ersatzwahl an Stelle des verstorbe⸗ nen Ober⸗Hofgerichtskanzlers a. D. Dr. Roßhirt für den Offenburger Landbezirk stattzufinden.
Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 4. August. (Neustr. Ztg.) Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin find aus London hierher zurückgekehrt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 7. August. Ztg.) Die Kindern bis
treten
Herzogin von Edinburg wird mit ihren zum 14. d. M. hier zurückerwartet
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Oesterreich⸗Ungarn. „9. August. (W. T. B.) Der bulgarische Minister Natschewitsch ist heute nach
Bulgarien abgereist.
„Pest, 9. August. (W. T. B.) Dem amtlichen Blatt zufolge wurde dem Prinzen Ferdinand von Coburg der Austritt aus dem Verbande der Honved⸗Armee
gestattet.
Gratghitannien und London, 8. August. (A. C.) Das Unterhaus hielt am Sonnabend eine Sitzung, in welcher nach fast sechsstündiger Erörterung der Bericht über die irische Agrar⸗Bill genehmigt und die Vorlage als⸗ dann in dritter Lesung angenommen wurdo, sodaß dieselbe, vorbehaltlich der Königlichen Sanktion, nun⸗ mehr Gesetzeskraft hat. Die wohlhabenden Lease⸗ holders, d. h. Pächter auf längere Fristen, können sich zu dem Gesetz nur beglückwuͤnschen, da dasselbe ihren Interessen nach fast jeder Richtung Rechnung trägt. Weniger günstig ist das Gesetz in seiner neuen Gestalt für den irischen Kleinbauern. Dillon that in der Sonnabend⸗ Sitzung sein Möglichstes, um ein Amendement durchzusetzen, wonach das Landgericht ermächtigt werden sollte, nicht allein den thatsächlichen Pachtzins, sondern auch die rückständigen Pachtzinse herabzusetzen. Die Regierung war sich der Schwierig⸗ keit der Pachtzins⸗Rückstände wohl bewußt gewesen und beabsichtigte, dieselbe dadurch zu beseitigen, daß Rückstände als Bankerottschulden behandelt werden sollten. Die Bankerott⸗ klauseln wurden indeß schließlich aus Rücksicht gegen radikale Empfindlichkeiten fallen gelassen. Mithin kann in der jetzigen Gestalt des Gesetzes ein Pächter, dessen Pachtzins herabgesetzt worden, gepfändet werden, weil er nicht die Rückstände eines Pachtzinses zahlt, der von dem Landgericht als tyrannisch be⸗ zeichnet worden.
Wie der „Observer“ wissen will, hat die Regierung im gegenwärtigen Augenblick sich noch nicht endgültig schlüssig darüber gemacht, ob sie den Artikel des irischen Straf⸗ rechtsgesetzes über gefährliche Vereine und Ver⸗ bindungen in Kraft setzen soll. Der Gegenstand wurde jedoch im Kabinet erörtert. Die Sachlage ist nach dem genannten Sonntagsblatt etwa folgende: Seit der Annahme des Ausnahmegesetzes haben sich die Agrar⸗ verbrechen in Irland merklich vermindert, und solange dieser Stand der Dinge andauert, ist keine Nothwendigkeit für die Anwendung der außerordentlichen Machtbefugnisse vorhanden, welche der Artikel der Regierung in Bezug auf gefährliche Verbindungen verleiht. Ueberdies glaubt die Regierung, daß di meisten gesetzwidrigen Handlungen, welche gegen Gesetz und Ord nung unter dem Deckmantel der Nationalliga verübt werden wie z. B. Boycotten, Einschüchterung von Pächtern, Obstruktion von Sheriffs und Beamten, sowie Agrarvergehen im Allgemeinen, durch die jetzt in Wirksamkeit befindlichen Klauseln des Verbrechen gesetzes betroffen werden. Die Proklamirung (Auflösung) de Nationalliga im gegenwärtigen Augenblick dürfte möglicherwe zu einer Erneuerung des aggressiven Vorgehens dieser Körper schaft führen und mithin eine Quelle der Gefahr für den Frieden I Andererseits würde die Nichtproklamirung der
Irlands werden. r Liga die Regierung in eine eigenthümliche Lage versetzen, denn wenn nach der Prorogirung des Parlaments die Nationalliga der Inkraftsetzung des Gesetzes Hindernisse bereitet, wird das Verlamnent im Herbst einberufen werden müssen, um die Liga zu proklamiren. Die Regierung baut indeß in großem Maßstabe auf die gegenwärtige Haltung der Nationalligga und die Machtbefugnisse, die der irischen Vollzugsregierung durch die jetzt in Wirksamkeit befindlichen Klauseln des Verbrechen⸗ gesetzes verliehen sind, und ist demnach nicht geneigt, sich der ihr für die Unterdrückung gefährlicher Verbindungen gewährten weiteren Vollmachten zu bedienen. Im Nothfall, bemerkt der „Observer“, werde die Regierung nicht zögern, das Parla⸗ ment im Herbst zusammenzuberufen, um die Anwendung der weiteren Vollmachten zur Behandlung gefährlicher Ver⸗
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. Lucanus, von Göttingen. —
wahlen zu der Ersten und Zweiten Kammer,
eine sanktioniren zu lassen. 2 im .
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