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hin Treptow a. R. an das Amtsgericht in Breslau, und der Amtsrichter Niemeyer in Sulingen an das Amtsgericht in
Grabow a. O. bei Stettin,
Handarbeitslehrerin zu Schöneberg
bei Murowana⸗Goslin,
Neumann in Willenberg an das Amtsgericht in Mitten⸗
15) Elisabeth Donalies Handarbeitslehrerin zu Insterburg, — 2 16) Verwittwete Frau Dutz, geb. Höhne, zu Schöne⸗ beck a. d. Elbe, 17) Verwittwete Frau Ebers, geb. Krüger, Hand⸗ arbeitslehrerin zu Berlin, 1 18) Marie Engel, Handarbeitslehrerin zu Neustettin i. Pomm,., “ 19) Hedwig Engel, Lehrerin zu Neustettin i. Pomm., 20) Luise Eschholz, desgl. zu Danzig, 21) Sophie Evenius, Zeichenlehrerin zu Straach bei Wittenberg, 8 22) Elisabeth Fiebig, Lehrerin zu Oppeln, 23) Anna Fuhlrott, desgl. zu Berlin, 24) Klara Geisel, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 25) Ida Göhlich, desgl. zu Bunzlau, 26) Ioanne Gronert, Lehrerin zu Stolp, 27) Anna Grun, Handarbeitslehrerin zu Danzig, 28) Martha Günther, desgl. zu Jarotschin, Provinz
Marie Häring zu Köslin,
30) Pauline Harder, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
31) Helene Hasse, desgl. zu Königsberg i. Pr.,
32) Lucie Hermann, Sprachlehrerin zu Züllichau,
32) Katharine Herrmann, Handarbeitslehrerin zu Königsberg i. Pr.,
34) Elise Hesse, Lehrerin zu Krefeld,
35) Elisabeth Heubner zu Eutzsch bei Pratau, z. Z. zu Berlin,
36) Martha Hildach, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
37) Martha Holäufer, desgl. zu Küstrin, 8
38) Marie Jeep, desgl. zu Emden,
39) Emma Kalkschmidt, Lehrerin zu Tilsit, 140) Elisabeth Kisting, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
41) Wilhelmine Klein, desgl. zu Heimbach, Kreis Schleiden, “ 142) Lydia Klemm, Lehrerin zu Königsberg i. Pr.,
43) Emilie Koch, desgl. zu Köslin,
44) Anna Köhn von Jaski, berg i. Pr., 1 —
45) Magdalene von Lengefeld, Handarbeitslehrerin zu Wiesbaden,
46) Anna Leu, desgl. zu Berlin, 1
47) Mathilde Lichner, Zeichenlehrerin zu Berlin,
48) Hedwig Ludewig, Lehrerin zu Magdeburg,
49) Anna Lüdecke, desgl. zu Berlin,
50) Paula Magdalinski zu Berlin, “
51) Elisabeth Majewski, Lehrerin zu Friedrichshof, Kreis Ortelsburg,
52) Hedwig Maske, desgl. zu Berlin, 53) Bertha Meißner, desgl. daselbst, 3) Sophie Misch, Zeichen⸗ und Handarbeitslehrerin zu Danzig, b .
55) Pauline Mix, Handarbeitslehrerin zu Berlin, ³9) Johanna Moser, Lehrerin zu Köslin,
desgl. zu Königs⸗
57) Anna Müller, Handarbeitslehrerin zu Neutorney bei Stettin, 3
58) Agnes Müller, desgl. daselbst,
59) Klara Nath, desgl. zu Kösen a. S.,
60) Klara Nesselmann, Lehrerin zu Elbing,
61) Sophie Oppermann, desgl. zu Solingen,
62) Marie Prof, desgl. zu Warendorf i. Westfal.,
63) Marie Raffel, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
64) Marianne Rosenberg, Lehrerin daselbst,
65) Hedwig Sack, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg,
66) Anna Schmeil, desgl. zu Halle a. S.,
67) Luise von Schmeling, Lehrerin zu Charlotten⸗
burg, 1 68) Johanna Schmidt,
Handarbeitsl ehrerin zu
69) Fanny Schneider zu Berlin, 8
70) Hedwig Schneider, Lehrerin zu Berlin,
71) Elise Schoen, desgl. daselbst, b“
79) Verwittwete Frau eehhe geb. Trinkkeller, ei Berlin,
73) Adele Schwiebs, Lehrerin z. Z. zu Schloß Pila
74) Anna Skopnik, Handarbeitslehrerin zu Danzig,
75) Elisabeth Sorgatz, Lehrerin z. Z. zu Laxdoyen bei Rastenburg,
76) Marie Specht, desgl. zu Grottkau O.Schl.,
79 Anna Sponheimer, desgl. zu Sagan,
89) Eugenie Thywissen, desgl. zu Krefeld,
79) Anna Ulrich, Handarbeitslehrerin zu Stremoczyn bei Graudenz,
80) Lea Waetzoldt, Lehrerin zu Berlin,
81) Johanna Wande zu Arendsee i. d. Altmark,
82) Olga Weinholtz, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
83) Agnes Wendt, Lehrerin zu Goldberg i. Schles.,
84) Henriette Winzer, desgl. zu Berlin,
39) da Wolff zu Berlin und 1 86) Bertha Zier, Handarbeitslehrerin zu Herzogthum Anhalt⸗Dessau. “
Berlin, den 8. August 1887.
Der Minister 1 der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage:
Greiff.
Zerbst,
Justiz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Amtsrichter Rosenthal in Johannis⸗ burg an das Amtsgericht in Pr. Eylau, der Amtsrichter
walde, der Landrichter Lauffer in Beuthen als Amts⸗ richter an das Amtsgericht in Militsch, der Amtsrichter Koch
in Neumark an das Amtsgericht in Grünberg, der Amts⸗ richter Dr. Simon in Ohlau und der Amtsrichter Grieser
Harburg. In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Oderski bei dem Amtsgericht in Kupp. In die Liste der Rechtsanwälte sind „eingetragen: der Rechtsanwalt Leonhardy in Königsberg i. Pr. bei dem Landgericht in Königsberg i. Pr., der Rechtsanwalt Dr. Wurmbach in Siegen bei der Kammer für Handelssachen in Siegen, der Rechtsanwalt Voß in Birnbaum bei dem Landgericht in Meseritz, der Gerichts⸗Assessor Erdmann bei
Gerichts⸗Assessor Bartsch bei dem Amtsgericht in Greifen⸗ berg i. Pr., der Gerichts⸗Assessor Arnholz bei dem Amts⸗ ericht in Küstrin, der Gerichts⸗Assessor von Barm bei dem Amtsgericht in Tondern, der Gerichts⸗Assessor Zdralek bei dem Amtsgericht in Kupp, der Gerichts⸗Assessor Bohtz bei dem Amtsgericht in Osterode a. H., der Gerichts⸗Assessor a. D. Meschelsohn bei dem Landgericht I in Berlin und der Bürgermeister a. D. Bleicken bei dem Amtsgericht in Rendsburg. 1 . 1— Dem Notar, Justiz⸗Rath Dr. Gutjahr in Greifswald ist die nachgesuchte Diensteerlassung ertheilt und der Charakter als Geheimer Justiz⸗Rat „ 1 8
Der Landgerichts⸗Direktor Rohling in Iate arx. der Amtsgerichts⸗Rath von Martens in Wittmund, der Notar, Justiz⸗Rath Wilberg in Berlin, der Rechtsanwalt Opper⸗ mann in Wischwill und der Rechtsanwalt Kuntze in Winsen a. L. sind gestorben.
Die Nummer 28 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 1 Nr. 9224 die Landgüterordnung für den Regierungsbezirk Kassel, mit Ausnahme des Kreises Rinteln. Vom 1. Juli 1887; und unter 1
Nr. 9225 das Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffent⸗ lichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hannover. Vom 4. Juli 1887. 8 Berlin, den 13. August 1887.
Ksönigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Didden.
AKichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Beljin, 13. August. Se. Majestät der Kaiser und Könopg empfingen gestern Nachmittag auf Schloß Babelsberg en Reichskanzler Fürsten von Bismarck zum Vortrage. .
Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen sowie den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll, entgegen.
— Se. Maäjestät der Kaiser und König haben nter dem 9. d. M. folgende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, betreffend die Verleihung von Fahnen an die in diesem Frühjahr errichteten Truppentheile, an den Kriegs⸗Minister gerichtet:
Ich habe beschlossen, den in diesem Frübjahr errichteten 4 In⸗ fanterie⸗Regimentern, sowie den neu errichteten vierten Infanterie⸗ Bataillonen und dech 3. und 4. Bataillon des Eisenbahn⸗Regiments, da dieselben sämmffich aus älteren Truppentheilen hervorgegangen sind, welche längst im Besitz von Fahnen sich befinden, schon jetzt und zwar am 18. d. M., als dem unvergeßlichen Gedenktage der Schlacht von Gravelotte⸗St. Privat, Fahnen zu verleihen. Ich hege dabei die zuversichtliche Erwartung, daß alle diese Truppen⸗ theile die von Mir ihnen anvertrauten Feldzeichen jederzeit in hohen Ehren halten und bis in die fernste Zukunft zum Heile Deutsch⸗ lands und zum Ruhm des Heeres führen werden. Zur Ent⸗ gegennahme der Fahnen, deren feierliche Nagelung und Weihung Meinen dafür gegebenen besonderen Bestimmungen ent⸗ sprechend am 18. d. M. stattfinden soll, sind die betreffenden Regi⸗ ments⸗Commandeure, begleitet von so vielen Lieutenants und Unter⸗ offizieren, als der Truppentheil Fahnen erhält, zum 18. d. M., Morgens, nach Potsdam zu beordern. — Indem Ich bemerke, daß die Lieutenants zunächst aus den schon in Berlin, Potsdam oder Spandau kommandirten zu wählen sind, beauftrage Ich Sie, diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen und das Erforderliche danach zu veranlassen.
Bad Gastein, den 9. August 1887.
An den Kriegs⸗Minister.
Der Kriegs⸗Minister hat demgemäß unter dem 13. d. M. Folgendes bestimmt:
Die zur Empfangnahme der Fahnen zu kommandirenden Unter⸗ offiziere, auch Feldwebel, von jedem Bataillon der Infanterie⸗Regi⸗ menter Nr. 135, Nr. 136, Nr. 137 und Nr. 138, ferner von jedem vierten Bataillon der Infanterie⸗ bez. Füsilier⸗Regimenter Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, Nr. 39, Nr. 40, Nr. 53, Nr. 65, Nr. 80, Nr. 83, Nr. 112, Nr. 113, Nr. 114, Nr. 129 sowie von dem 3. und 4. Bataillon des Eisenbahn⸗Regiments je einer, haben sich im Laufe des 17. August bei der Kommandantur in Potsdam zu melden und erscheinen sowohl bei Nagelung als auch bei der Ein⸗ weihung der Fahnen im Parade⸗Ordonnanz⸗Anzuge, demnach ohne Gewehr. Die Kommandantur in Potsdam hat für die Unterkunft der Kommandirten Sorge zu tragen.
— Der Reichskanzler Fürst von Bismarck ist heute früh nach Bad Kissingen abgereist.
— Die Nachtheile, welche den Adjacenten an einer öffentlichen Verkehrsstraße in Folge von Reparaturen und Neubauten, zum Zweck der Erhaltung dieser Straße in einem für den Verkehr erforderlichen ordnungsmäßigen Zustande, treffen, geben nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, V. Civilsenats, vom 14. Mai d. J., keine Grundlage für Entschädigungsansprüche des Ad⸗ jacenten ab.
— Bei einer Verurtheilung wegen wissentlich falscher Anschuldigung (§§. 164, 165 Str.⸗G.⸗B.) oder wegen öffentlicher Beleidigung (§. 200 Str.⸗G.⸗B.) kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 17. Mai d. J., Publikationsbefugniß der Verurtheilung auf Kosten des dem während des Strafverfahrens verstorbenen erletzten nicht zugesprochen werden. Hatte der Verletzte vor seinem Tode Ertheilung dieser Be⸗ fugniß beantragt, so ist sie in dem nach dem Tode des Verletzten ergehenden Urtheil auszusprechen. Bei einer Be⸗ leidigung in einer Zeitung oder Zeitschrift (§. 200 Abs. 2) ist auf Antrag des sodann verstorbenen Verletzten von dem zur
—. Der General der Kavallerie, Graf von der Goltz, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Chef des Reitenden Feld⸗Jäger⸗Corps, hat sich auf seine Besitzung nach Hinterpommern begeben.
— Der General der Kavallerie, Graf von Wartens⸗ leben, kommandirender General des III. Armee⸗Corps, ist abgereist, um die Truppen des Corps zu besichtigen und dem⸗ nächst den Manövern beizuwohnen.
— Der Dampfer „Salier“, mit der “ Be⸗ satzung S. M. Kreuzer „Albatroß“ und „Nautilus“, ist am 12. August cr. in Antwerpen eingetroffen und beab⸗ sichtigt, am 14. August cr. die Heimreise fortzusetzen.
Bayern. München, 11. August. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: „Se. Königliche Hoheit der Prinz Ludwig, der nach der Rückkehr von dem Jagdzuge seines erlauchten Vaters aus dem bayerischen Hochgebirge auf Schloß Leutstetten weilt, begiebt sich, wie wir erfahren, bereits in den nächsten Tagen in Begleitung des als Ordonnanz⸗ offizier kommandirten Kapitän⸗Lieutenants Freiherrn von Plessen, des Königlich bayerischen Artillerie⸗Haupt⸗ manns Friedrich Ritter von Mann⸗Tiechler und des Premier⸗ Lieutenants Freiherrn Ludwig von Rotenhan vom Königlich bayerischen 2. Chevauxleger⸗Regiment zur Einschiffung auf dem deutschen Kriegs⸗Uebungsgeschwader nach Nor⸗ den. Vorerst wird Se. Königliche Hoheit aber noch Sr. Mäajestät dem Kaiser Wilhelm einen Besuch auf Schloß Babelsberg bezw. in Berlin abstatten.“
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 12. August. (Meckl. Anz.) Der Großherzog hat sich gestern Nachmittag von Gelbensande nach Bornhöved begeben, um den Uebungen des Hannoverschen Husaren⸗Regiments Nr. 15 bei⸗ uwohnen, und gedenkt zu Anfang nächster Woche nach Gel⸗
ensande zurückzukehren. — Gestern Nachmittag trafen, von Heiligendamm kommend, der Prinz Georg von Sachsen mit Prinzessin⸗Tochter und dreien seiner Söhne in Begleitung der Herzöge Friedrich Wilhelm und Adolph Friedrich hier ein. Die hohen Herrschaften haben das Großherzogliche Schloß besehen, darauf einen Aus⸗ flug nach Rabensteinfeld und in das Buchholz gemacht und sind, nach Uebernachtung im Hotel du Nord, heute Morgen von hier wieder abgereist.
Ludwigslust, 11. August. Der Herzog und die Herzogin Paul Friedrich begaben sich heute Mittag zu längerem Aufenthalt nach dem Heiligendamm. Die Herzoglichen Kinder werden in den nächsten Tagen ebenfalls dahin abreisen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 11. August. (Leipz. Ztg.) Der Herzog und die Herzogin von Anhalt sind von Schloß Gehren abgereist, um sich nach Berchtesgaden zu begeben.
Oesterreich⸗Ungarn. Agram, 11. August. (Wien. Ztg.) Das Amtsblatt veröffentlicht de Einberufung des kroa⸗ tischen Landtages auf den 1. September.
Schweiz. Bern, 12. August. Zur Ausführung des Alkoholgesetzes schreibt der „Bund“: Bekanntlich soll ein Viertheil des Bedarfs an gebrannten Wassern in der Schweiz durch Lieferungsverträge beschafft werden, welche der Bund mit inländischen Produzenten abschließt, und es werden die Lieferungen vom Bundesrath in Loosen von mindestens 150 und höchstens 1000 hl absoluten Alkohols zur Ueber⸗ nahme ausgeschrieben. Mitte nächster Woche tritt nun in Bern eine Fachkommission zusammen, welche das Pflichtenheft, resp. die Bedingungen festzustellen hat, auf welche gestützt die Ausschreibung dieser Loose statt⸗ finden wird.
Großbritannien und Irland. London, 12. August. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm heute die Mehrzahl der Amendements des Oberhauses zu der trischen Landbill an, verwarf auf den Antrag der Regierung einige andere und vertagte in Betreff zweier, von den Parnelliten bekämpfter Amendements die Debatte mit Zustimmung der Regierung bis Donnerstag.
— (A. C.) Dem Parlament wurde der Bericht der Kommission vorgelegt, welche eingesetzt worden war, um Reformen des Rettungsdienstes zur See vorzu⸗ schlagen. Die Kommission befürwortet eine amtliche In⸗ spektion der Boote und Rettungsapparate aller Schiffe, macht auf die Bedeutung der Flöße bei Schiffbrüchen aufmerksam, und meint, daß alle Bänke und Stühle auf Deck so eingerichtet sein sollten, daß sie zur Noth eine oder mehrere Personen tragen könnten. Betreffs der Rettungsgürtel und Bojen wurden die Verordnungen der Vereinigten Staaten als Muster hingestellt. Zum Schluß räth die Kommission: das Handelsamt solle einen eigenen Ausschuß einsetzen, welcher neue Verordnungen über den Rettungsdienst zur See zu erlassen hätte. In diesem Ausschuß sollten Rheder, Schiffsbauer, prak⸗ tische Seeleute und Versicherungsgesellschaften vertreten sein.
Der vom Parlament bezüglich der Schonung der Forsten eingesetzte Ausschuß schlägt in seinem Bericht die Franbung eines Forstamts vor, welches der Regierung jähr⸗ lich über den Stand der britischen Forsten Bericht zu erstatten hätte. Dem Forstamt sollen Mitglieder verschiedener gelehrter Gesellschaften, 6 Parlaments⸗Abgeordnete und eine Anzahl großer Forstbesitzer angehören.
Spanien. Madrid, 13. August. (W. T. B.) Königin ist nach San Sebastiian gereist.
Türkei. Konstantinopel, 11. August. (R. B) Während der letzten wenigen Tage hat der hiesige Vertreter Bul⸗ ariens, Vulkovitch, der Pforte die Ankunft des brinzen Ferdinand in Bulgarien notifizirt und dem roßvezier gleichzeitig die Nothwendigkeit für diesen Schritt betont. Die Pforte besorgt, daß Prinz Ferdinand's Vorgehen zu weiteren Schwierigkeiten führen werde, sie mißbilligt auch das Verhalten der Regenten und hat darum Riza Bey von Sofia abberufen. Artin Effendi, der Unter⸗Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten, wurde zum Kaiserlichen Kommissar in Bulgarien ernannt, wohin sich derselbe in einer besonderen Mission begeben wird. Diese Ernennung ist jedoch nur zeitweilig, und Artin Effendi wird nicht Riza Bey ersetzen, der bereits nach Konstantinopel abgereist ist. —, (Pol. Corr.) Die kretensische National⸗Ver⸗ sammlung hat in der jetzt .“ Session einen Gesetzentwurf, betreffend das ahlrecht und die Wahl⸗
Die
Strasvollstreckung berufenen Richter die öffentliche Bekannt⸗
dem Landgericht und bei dem Amtsgericht in Danzig, der
machung dem Urtheil gemäß zu bewirken.
ordnung, angenommen. In dem Gesetz wird das allgemeine
Stimmrecht stipulirt und bestimmt, daß die Abgabe der Stimmen durch Kugeln stattzufinden habe, wie dies in Griechenland geschieht. Die Dauer der Legislaturperiode wird auf drei Jahre festgesetzt. Kein Deputirter kann, selbst wenn er sein Mandat niederlegt, während der Dauer der Legislatur⸗ periode und vor dem Ablauf eines Jahres nach derselben zu irgend einer Staatsanstellung berufen werden. Man glaubt, daß dieses Gesetz ohne Weiteres die Sanktion des Sultans erhalten wird.
Bulgarien. Rustschuk, 13. August. (W. T. B.) Prinz Ferdinand von Coburg, welcher gestern hier ein⸗ traf und von der Bevölkerung mit großer Begeisterung empfangen wurde, ist heute früh über Sistowa nach Tir⸗ nowa abgereist, wo morgen die Eidesleistung stattfinden soll. — Wie es heißt, werden die Regenten und Minister ihre Entlassung geben und würde ein neues Mini⸗ sterium mit Stambuloff als Präsidenten gebildet werden.
Zeitungsstimmen.
„ur Reichssteuerreform“ wird der „Landes⸗Zeitung für Elsaß⸗Lothringen“ aus Berlin geschrieben:
Der Beginn der Reichssteuerrefom fällt in das Jahr 1878. Ihre Ziele wurden klar und deutlich in der damaligen Tabacksteuervorlage ausgesprochen. Die Finanzlage war immer schwieriger geworden. Nicht nur, daß die Matrikularbeiträge der Einzelstaaten an das Reich immer mehr gewachsen waren und unabweislich neue Bedürfnisse für das Reich selbst sich geltend machten; auch die seitherige Entwickelung des Steuersystems in dem größten Theile von Deutschland, welche die Staaten und die kommunalen Korporationen und Verbände vorzugsweise auf die Vermögens⸗ und Einkommensteuer anweist, hatte dazu geführt, daß namentlich die kommunale Selbst⸗ verwaltung, um ihren Aufgaben zu genügen, die direkte Besteuerung auf eine unerträgliche Höhe zu steigern genöthigt war. Das Be⸗ dürfnis wurde also nicht allein durch die damalige Höhe der Ma⸗ trikularumlagen, sondern vielmehr durch den Umfang bezeichnet, in welchem für die Einzelstaaten zur Durchführung einer Reform der Landessteuern Deckung vom Reiche zu gewähren war. Sich selber konnten die Einzelstaaten keine ausreichende Deckung für die Höhe der Matrikularumlagen und noch viel weniger für eine Herabminderung ihrer direkten Staats⸗ und Kommunalsteuern verschaffen, da sie die ergiebigsten Steuerquellen, die Verbrauchsabgaben auf Salz, Zucker, Branntwein, Bier, Taback, an das Reich abgetreten hatten, das aus diesen Quellen, namentlich aus Taback und Branntwein, im Vergleich zu anderen Ländern nur sehr geringe Erträge zog.
Durch die Erhöhung der Tabacksteuer und die Revision des Zoll⸗ tarifs (1879) wurde erreicht, daß die Matrikularumlagen zwar nominell weiter stiegen, aber mehr oder weniger durch die Heraus⸗ zahlungen des Reichs — nach der sogenannten Franckenstein'schen Klausel — ausgeglichen wurden, d. h. man war der finanziellen Selbständigkeit des Reichs näher gekommen. Aber die nothwen⸗ digen Mittel für die Einzelstaaten und Kommunen zur Erleichterung des Drucks der direkten Steuern fehlten noch, die Matrikular⸗ umlagen waren noch nicht in Matrikulardividenden umgewandelt. Deshalb wandten sich die verbündeten Regierungen Anfang 1882 von Neuem an den Reichstag, um die Einnahmen des Reichs aus dem Taback weiter zu steigern. Die damalige Vorlage scheiterte ebenso wie das gleichzeitig eingebrachte neue Verwendungsgesetz für Preußen. Im Reichstage hieß es, wir können nichts bewilligen, wovon die Verwendung nicht nachgewiesen und sichergestellt ist; in den Landtagen, wir können über die Verwendung von Mitteln nicht verfügen, so lange die Mittel nicht bewilligt sind. Bei der Berathung des Taback⸗ monopols entwickelte nun der Reichskanzler selbst das Bedürfniß der Steuerreform. Den tiefsten Eindruck in der Bevölkerung brachten jene denkwürdigen Reden namentlich durch den statistischen Nachweis der erschreckenden Höhe der jährlichen, wegen Nichtzahlung der Klassen⸗ steuer in Preußen vorgenommenen Exekutionen hervor. In Folge dessen ging der preußische Landtag in der nächsten Session wenigstens auf die Aufhebung der zwei untersten Klassensteuerstufen ein. Im Uebrigen verblieb Alles beim Alten.
Im Jahre 1884/85 erhielten zwar die Einzelstaaten 32 Millionen Mark mehr vom Reich, als sie an dasselbe zu zahlen hatten, aber schon im folgenden Jahre kehrte sich das Verhältniß wieder um, in der Hauptsache wegen des Verfalls der Zuckersteuer, welche zu reformiren fortan eine Aufgabe für sich bildete. Die freisinnige Partei hat seitdem bei jeder Etatsberathung über das „Fiasko der Finanzpolitik“ Klage geführt, obgleich sie selbst stetig Alles gethan hatte und weiter that, was zur Verhinderung der Vermehrung der Reichs⸗ einnahmen zum Zweck der Deckung der gewachsenen Bedürfnisse des Reichs dienen und was vollends die Verwirklichung des Ueberweisungs⸗ prinzips aufhalten konnte. Handelte es sich um neue Steuern, so waren dagegen die Finanzen immer ganz leidlich und besondere Be⸗ dürfnisse in den Einzelstaaten tag Hefgits nicht vorhanden.
Diese Taktik wurde namentlich auch bei den ersten Versuchen (1886) angewandt, endlich dem Branntwein die ihm nach den Er⸗ fahrungen anderer Länder gebührende Stellung im Steuersystem zu⸗ zuweisen. Gleichwohl ist es nun doch in dem neuen Reichstage gelungen, die in der Sache selbst liegenden großen Schwierigkeiten zu beseitigen und der Reichskasse aus dem Branntwein eine Mehreinnahme von ca. 100 Millionen Mark zuzuführen, von denen freilich ein großer Theil auf nothwendige Mehrausgaben des Reichs (Reliktenversor⸗ gung, Pensionen, Zinsverluste und neue Zinsen) verwendet werden muß. In den Begründungen zu allen drei Vorlagen über die Branntweinsteuer ist von den verbündeten Regierungen stets vor⸗ weg betont worden, daß sie unverrückt an der Nothwendigkeit fest⸗ halten, durch Ueberweisungen des Reichs die nöthigen Mittel zur Entlastung der Einzelstaaten und Gemeinden zu beschaffen.
Das Prinzip, das Reich von seiner Kostgängerrolle zu befreien und es für die Versorgung der Einzelstaaten kräftig zu machen, hat sich nun endlich durchgekämpft. Selbst die Mehrheit des Centrums hat darauf verzichtet, die alten Bedenken, unter denen die vermeint⸗ liche Schwächung des Einflusses des Parlaments voranstand, zu er⸗ neuern und es dem ‚Freisinn“ und den Sozialdemokraten allein über⸗ lassen, grundsätzlich Opposition zu machen.
— Unter der Ueberschrift „Zur Geschäftslage in Deutsch⸗ land“ sagt die „Kölnische Zeitung“:
Die von uns mehrfach geäußerte Ansicht von einem im Ganzen befriedigenden Geschäftsgang in Deutschland findet in den Jahres⸗ berichten der Handelskammern für 1886 nur zum Theil eine unmittel⸗ bare Bestätigung, indem die meisten derselben über Rückgang des Gewinnes, schwierigere Absatzverhältnisse und stärkern Wettbewerb klagen. Dies sind bekanntlich seit vielen Jahren in den Handels⸗ kammerberichten die stehenden Redensarten, die gegenüber der allgemein wahrnehmbaren und auch in den gedachten Verichten nicht abgestrittenen Thatsache, daß die Gütererzeugung regelmäßig wächst und daß seit dem Jahre 1886 die Ausfuhr sich wieder merklich hebt, nicht viel besagen wollen. Das erste rückhaltlose Zugeständ⸗ niß von der erfreulichen Wendung zum Bessern im Ausfuhrhandel machte bekanntlich der bereits mit Beginn des Jahres 1887 erschienene Bericht der Handelskammer zu Hamburg. Die binnenländischen Kammern lassen sich mit der Berichterstattung mehr Zeit und bringen ihre Mittheilungen über das abgelaufene Geschäftsjahr erst sechs bis sieben Monate hernach an die Oeffentlichkeit, wobei sie allerdings zugleich oft eine große Anzahl von längern Abhandlungen, Einzel⸗ berichten, statistischen Nachweisungen u. s. w. liefern, die erst lange nach Schluß des Berichtsjahres zu beschaffen sind. Von diesen neuer⸗ dings erschienenen Berichten verdienen diejenigen einiger rheinischen Handelskammern in der Beziehung Erwähnung, daß sie die im Jahre 1886 unleugbar eingetretene oder wenigstens angebahnte und bis jetzt
im Allgemeinen anhaltende Besserung der Geschäftslage der Wahrheit gemäß zugestehen. So schreibt die Handelskammer zu Solingen: (folgt im Wesentlichen der im „R.⸗A.“ schon mitgetheilte Auszug aus dem betreffenden Bericht.)
Die Handelskammer in Krefeld hat ebenfalls Veranlassung, das Jahr 1886 als ein besonders geschäftsreiches, vornehmlich gegen die Mitte des Jahres und im weiteren Verlaufe desselben, zu bezeichnen. Auf den verschiedensten Arbeitsgebieten fand aus Anlaß des ver⸗ größerten Betriebs der Hauptindustrie eine Inanspruchnahme aller Arbeitskräfte zeitweilig statt, wie solche nur in Jahren hoher Blüthe zu erwähnen war.
In dem Bericht der Handelskammer zu Mülheim a. Rh. heißt es: „Die wirthschaftliche Lage Deutschlands geht unleugbar einer Besse⸗ rung entgegen. Auf verschiedenen Gebieten des Handels und der In⸗ dustrie wurden sogar im vergangenen Jahre recht kräftige Anläufe be⸗ merkbar, das Versäumte gewissermaßen im Sturmschritte nachzuholen. (Folgt ein Hinweis auf die große Preissteigerung von Rohwolle, Kaffee u. s. w.) Im Gebiete der Gewerbethätigkeit, namentlich der Großindustrie, traten derartige Konjunkturen nicht ein; wenn dennoch auch hier im Allgemeinen von einer Besserung der Lage gesprochen werden kann, so beruht das auf der Beobachtung, daß der Bedarf ein stetigerer und stärkerer geworden ist als früher“ u. s. w. Der Be⸗ richt vermeldet dann vom Groß⸗Eisengewerbe eine Befestigung der lange Zeit anhaltend weichenden Verkaufspreise und eine spätere Besserung derselben, die hoffentlich von Dauer sei, und eine ver⸗ größerte Nachfrage für die für den Handelskammerbezirk hochwichtige Sammet⸗ und Seidenanfertigung, wenngleich hier, wie in vielen anderen Industriezweigen, die gedrückten Preise des Vorjahres noch nachwirkten.
Auch die Handelskammer zu Trier äußert sich in ihrem Jahres⸗ bericht für 1886 dahin: es dürfte berechtigter Grund zu der Annahme vorhanden sein, daß die wirthschaftliche Lage im Allgemeinen sich gegen das Jahr 1885 etwas gebessert habe. Sie verweist in dieser Beziehung namentlich auf das Eisen⸗ und auf das Sohlleder⸗Gewerbe, während sie in Betreff einiger anderer Gewerbzweige, so z. B. der keramischen Erzeugnisse, bemerkt, daß ausländische Zollerhöhungen und Fracht⸗ vertheuerungen im internationalen Verkehr eine Betheiligung an der erfolgten Zunahme der Ausfuhr verhinderten. Hierzu ist nach den Einzelberichten ergänzend zu bemerken, daß hinsichtlich der von einer weltbekannten Firma an der Saar betriebenen Steingutanfertigung ein höherer Verkauf, namentlich an besseren Erzeugnissen, hauptsäch⸗ lich auf dem inländischen Markt, und ebenso ein stärkerer Betrieb und Absatz in der Terracottaherstellung gemeldet wird, während von einer großen Thonplattenfabrik im Handelskammerbezirk berichtet wird, daß der Absatz annähernd der gleiche war wie im Vorjahre, daß aber bei der allenthalben immer mehr zunehmenden Beschränkung des Absatzes auf das Inland eine theilweise Ermäßigung der Ver⸗ kaufspreise eintreten mußte.
Von den sächsischen Handelskammern stellte diejenige zu Zittau in Betreff der für ihren Bezirk maßgebenden Stoffgewerbe fest, daß im Verlauf des Berichtsjahres „ein erfreulicher Wechsel zum Bessern, wenn auch noch immer nur in geringerm Maße“, erfolgt sei, „und zwar eine Besserung, die nicht nur für den Augenblick eingetreten, sondern deren Bestand auf längere Jahre hinaus gesichert erscheint, dafern dem Vaterlande der Friede erhalten bleibt“.
Nach dem bisherigen Geschäftsgange in den rheinischen Groß⸗ gewerbebezirken, nach den Verkehrsverbältnissen der Eisenbahnen und Wasserstraßen, nach den amtlichen Anschreibungen für die Ausfuhr und nach den besonderen Ausweisen der amerikanischen Konsulate über die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Amerika, sowie nach manchen anderen Anzeichen zu schließen, wird das Urtheil der Handels⸗ kammern über das laufende Kalenderjahr allgemein befriedigend lauten können. Dies gilt insbesondere vom Eisen⸗ und Stahlgewerbe, das sich seit vorigem Herbst in einem unleugbaren, nur im Frühjahr auf einige Zeit durch rückgängige Preisbewegung unterbrochenen Auf⸗ schwunge befindet und auf Monate hinaus stark beschäftigt ist. Auch mit dem Baumwollgewerbe geht es dieses Jahr besser, während die Wolle verarbeitenden Geschäftszweige bekanntlich schon seit der vor⸗ jährigen Preissteigerung von Wolle sich befriedigender Betriebsverhält⸗ nisse erfreuen. Im Uebrigen darf man zur richtigen Beurtheilung der inländischen Geschäftslage den Vergleich mit der ausländischen nicht unterlassen. Dieselbe zeigt uns in vielfacher Hinsicht eine Ueber⸗ legenheit des deutschen Geschäftsbetriebs in Bezug auf Ertrags⸗ verhältnisse. Dies gilt z. B. von der Baumwollspinnerei, die in England ausweislich der Rechnungsabschlüsse der dortigen zahlreichen Aktienunternehmungen noch viel unbefriedigendere Erträgnisse liefert als in Deutschland.
Centralblattfür das DeutscheReich. Nr. 32. — Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Abänderung des Regulativs, die zollamt⸗ liche Behandlung des Güter⸗ und Effekten⸗Transports auf den Eisen⸗ bahnen betreffend; Abberufung eines Reichs⸗Bevollmächtigten. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juli 1887. — Konsulatwesen: Ernennungen; Exequatur⸗Ertheilungen. — Polizei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 33. — Inhalt: Amtliches: Cirkular⸗Erlaß vom 28. Juli 1887. — Personal⸗Nach⸗ richten. — Nichtamtliches: Zur Sicherung des Eisenbahnbetriebes. — Neubau des Staatsarchiv⸗Gebäudes in Münster i W. — Ueber die Größe des Wasserdrucks im Boden. — Das neue Arresthaus in St. Petersburg. — Vermischtes: Errichtung einer neuen Beamten⸗ klasse für Techniker in Württemberg. — Technischer Unterricht in England. — Bücherschau.
Statistische Nachrichten.
Die „Statistischen Mittheilungen über das Groß⸗ berzogthum Baden“ veröffentlichen in der Nr. 3 V. Bandes 1887 die Resultate der Erhebungen über die Bestrafungen des Bettels und der Landstreicherei im Jahre 1886. Im Ganzen ergaben sich danach für das vergangene Jahr derartige Be⸗ strafungen 6464, Bestrafte 5270. Die Zahl der Bestrafungen hat gegen das Vorjahr zugenommen, während in den weiter vorher⸗ 8 enden Jahren eine erhebliche Abnahme stattfand. Den 6464
estrafungen im Jahre 1886 stehen nämlich 12 105 im Jahre 1882, 9890 im Jahre 1883, 6952 im Jahre 1884 und 5735 im Jahre 1885 gegenüber. Die Vertheilung der Straffälle und der Bestraften nach Herkunft, Beruf, Landestheil ꝛc. hat sich nicht erheblich verschoben. — Was die Vertheilung der Bestrafungen auf die Kreise anbelangt, so hatten im Jahre 1886 die Kreise Karlsruhe (1112), Freiburg (929) und Konstanz (807) die meisten, Villingen (226), Waldshut (234) und Baden (308) die wenigsten Fälle wie im Jahr⸗ 1885 und 1884 (mit der Beschränkung, daß im Jahre 1884 Offen⸗ burg mehr Fälle als Freiburg aufwies). — Nach dem Geschlecht be⸗ trafen die Bestrafungen in 5957 Fällen oder zu 92,2 % Männer, in 507 Fällen oder zu 7,8 % Frauen, während im Jahre 1885 die Frauen 8,9 %, im Jahre 1884 9,5 % ausmachten. Das Ueberwiegen der Männer findet in allen Kreisen statt; der Antheil der Frauen bewegte sich zwischen 3,8 und 14,0 %; am stärksten waren dieselben in den Kreisen Baden (14,0), Mosbach (9,7), Karlsruhe (9,4) und Heidelberg (8,5) vertreten, am schwächsten in Waldshut (3,8), Lörrach (5,2) und Konstanz (6,1). — Nach der Jahreszeit fielen, wie in den Vorjahren, die meisten Bestrafungen in den Winter, die wenig⸗ sten in den Sommer. Wie zuvor steigt die G“ des Bettels von einem Mindest im September (1886: 285, 1885: 237, 1884: 296 Fälle) bis in den Januar, wo sie den höchsten Monatsstand (955 bezw. 946 und 1209 Fälle) erreichte und von wo sie mit gerin⸗ gen Schwankungen wieder auf den tiefsten Stand herabsinkt; häufi⸗ gere Arbeitsgelegenheit und größere Leichtigkeit des Unterhalts und Unterkommens im Sommer erklären dieses Verhältniß ausreichend. — Was die Art der Uebertretung betrifft, wegen deren die Bestrafung
erfolgte, so handelte es sich in 3813 Fällen (59,0 %) um Bettel, in
1379 Fällen (21,3 %) um Landstreicherei und in 1272 Fällen (19,7 %) um Bettel und Landstreicherei. Den Behörden nach wurden 411 Be⸗ strafungen (6,3 %) von den Amtsgerichten, 4964 (76,8 %) von den Bezirksämtern und 1089 (16,9 %) von den Bürgermeisterämtern aus⸗ gesprochen. — Den 6464 Bestrafungen entsprechen im Jahre 1886 im Ganzen 5270 Bestrafte, gegen 4835 im Jahre 1885 und 5679 im Jahre 1884; es kamen auf 1 Bestrafung 0,82 Bestrafte oder auf 1. Bestraften 1,23 Bestrafungen (1885 1,19; 1884 1,22). Von den Bestraften waren 1695 oder 32,2 % in Baden geboren (1885 32,9, 1884 35,8 %), 3575 oder 67,8 % im Aus⸗ lande geboren (1885 67,1 %, 1884 64,2 %), und zwar 957 in Preußen, 751 in Bayern, 690 in Württemberg, 212 in Hessen, 138 in Elsaß⸗Lothringen, 241 in anderen deutschen Staaten, 194 in Oesterreich⸗Ungarn, 216 in der Schweiz und 176 in sonstigen Länder. Von den Bestraften wurden 4452 oder 84,5 „% einmal, 8,18 oder 15,5 % mehrere Male bestraft, und zwar kamen 598 2 mal, 139 3 mal, 43 4 mal, 20 5 mal, 8 6 mal, 6 7 mal, 1 8 mal und 3 9 oder mehr Mal (2 9 mal, 1 11 mal) Bestrafte vor. Von den mehrere Male Bestraften waren 421 in Baden (1885 314, 1884 458), 397 im Auslande geboren (1885 348, 1884 392), und zwar 92 in Preußen, 83 in Bayern 91 in Württemberg, 25 in Hessen, 20 in Elsaß⸗Lothringen, 27 in anderen Bundesstaaten, 12 in Oesterreich⸗Ungarn, 26 in der Schweiz und 21 in sonstigen Ländern. „Aus diesen Zahlen geht hervor, daß wie in den Vorjahren, ein erheblicher Theil der Bestraften gewohn⸗ heitsmäßige Bettler und Landstreicher waren und blieben, welche durch die Bestrafung sich von dem umherstreifenden Bettelleben nicht abhalten lassen. Nachdem es im Jahre 1885 schien, als ob die Rückfälligen sich im stärkeren Rückgange befänden, hat das Jahr 1886 wieder eine Vermeh⸗ rung gebracht.“ — Was das Alter der Bestraften betrifft, so nabmen die Bettler im Ganzen, abgesehen von den unter 20 jährigen, mit dem Alter an Zahl ab, und zwar der absoluten wie der relativen Zahl nach. Die letztere, d. h. die Zahl im Verhältniß zu der Zahl der gleichalterigen Bevölkerung steigt erst mit den höheren Lebensjahren erreicht jedoch auch bei den über 70 jährigen nur 0,11 auf 100 Ein⸗ wohner, während im Ganzen (abgesehen von den unter 14 jährigen) 1 bestrafter Bettler auf 200 Einwohner kommt. Das Nähere ergiebt die folgende Tabelle: in % der gleichalterigen Einwohn.
zu⸗
Bestrafte Bettler Männer 1 sammen 0
unter 14 Jahren. 6 3
14 — 20 ““ 770 67 20 — 25 . 930 80 25 — 30 2 729 46 30 — 40 . 1027 61 40 — 50 783 91
Frauen
50— 60 371 41 171 38 39
60—70 über 70 12 unbekannt „. 3 2 5 Nach dem Familienstande waren (in ähnlichem Verhältniß wie in den Vorjahren) von den bestraften 4829 Männern 4366 (90,4 °%) ledig, 316 (6,5 %) verheirathet, 140 (2,9 %) verwittwet, 7 (0,2 00) geschieden; von den 441 Frauen 274 ledig (62,1 %), 110 verheirathet (24,9 %), 54 verwittwet (12,3 %), 3 geschieden (0,7 %). — Den
Beruf nach gehörten die bestraften Bettler und Stromer überwiegend dem Gewerbestande an. Am zahlreichsten erscheinen die Taglöhner (656, mit landwirthschaftlichen Taglöhnern 843); sodann folgen in größerer Zahl als 100 die Schuhmacher (321), Maurer und Steinhauer (268), Bäcker (250), Schneider (234
Schlosser (211), Schreiner (145), Metzger (135), Kaufleute und Händler (139), Maler und Anstreicher (127), Weber und Tuch⸗ macher (101), Müller (101), ferner Knechte (126), sonstige Dienst⸗ boten (132) und Personen ohne Beruf (147). Beim weiblichen Ge⸗ schlecht sind vornehmlich die Tagelöhnerinnen (109, einschl. landw. 133), Dienstboten (108), und Personen ohne Beruf (109) vertreten, in weitem Abstande folgen Kellnerinnen (18), Fabrikarbeiterinnen (13), Händlerinnen (13), Näherinnen (11). 8 “
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem „Handbuch Preußischen Verwal⸗ tungsrechts“, von K. Parey, Kgl. Verwaltungsgerichts⸗Direktor a. D., ist soeben des I. Bandes („Der Verwaltungsprozeß“*) II. Ab⸗ theilung erschienen (Berlin, J. J. Heines Verlag, 1887). Der zweite Band wird das materielle Verwaltungsrecht behandeln. Beide Bände zusammen sollen 4 bis 6 Abtheilungen umfassen und höchsten 12 ℳ kosten. Jeder Band ist auch einzeln zu beziehen.
— Das soeben erschienene 1. Heft XIII. Bandes des „Neuen Archivs der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichts⸗ kunde zur Beförderung einer Gesammtausgabe der Quellenschriften deutscher Geschichten des Mittel⸗ alters“ (Hannover, Hahn’sche Buchhandlung, 1887) hat folgenden Inhalt: I. Bericht über die dreizehnte Plenarversammlung der Central⸗Direktion der Monumenta Germanijae Berlin 1887. — II. Zu deutschen Heiligenleben. Von O. Holder⸗Egger. — III. Ueber ein verlorenes sächsisches Annalenwerk. Von L. von Heine⸗ mann. — IV. Zur Kritik ungarischer Geschichtsquellen im Zeitalter der Arpaden. Von L. von Heinemann. — V. Der Vertrag von Anagni im Jahre 1176. Von P. Kehr. — VI. Die Eberbacher Chronik der Mainzer Erzbischöfe. Von Dr. Widmann. — VII. Aus einem verlorenen Codex traditionum der Bonner Münsterkirche St. Cassius und Florentius. Mitgetheilt von M. Perlbach. — VIII. Ueber die Deutsche Chronik und andere historische Schriften des Magister Dietrich Engelhus. Von L. von Heinemann. — IX. Miscellen: Ermahnungsschreiben an einen Karolinger. Heraus gegeben von E. Dümmler. — Zu deutschen Geschichtsquellen des 6. und 11. Jahrhunderts. Von M. Manitius. — Ein unedirtes Diplom Heinrich's V. Mitgetheilt von H. Breßlau. — Zur Geschichte vee den II. und Richard's von Cornwall. Von F. Liebermann. —
des
Zu Heinrich von Dissenhoven. Von H. Simonsfeld. — Zur Thronik des Dietrich von Niem. Von Bruno Gebhardt. — Nach⸗ richten. 8 — Am Dünenstrand der Ostsee. Skizzen und Erinne⸗ rungen aus den Oftseebädern. Von Dr. Adolph Kohut. 2 Bände. I. Die Seebäder Pommerns. — II. Rügen und seine Seebäder. Berlin, Verlag von J. L. V. Laverrenz. Preis des Bandes 1. ℳ — Durch unterhaltend geschriebene Skizzen und geschichtliche Erinnerungen wird dem Leser Gelegenheit geboten, die Ostsee und die Ostseebäder mit ihren Schönheiten, ihren balneologischen Vorzügen und Eigen⸗ thümlichkeiten, das Badeleben, die Bewohner Pommerns und Rügens, die Sitten und Gebräuche der Bevölkerung, ihre Geschichte, Sagen und Legenden kennen zu lernen. Das vorliegende Buch duürfte dem⸗ nach wohl geeignet sein, denjenigen, welche die pommerschen und rügen⸗ schen Bäder bereits besucht haben, angenehme Eringerungen ins Gedächtniß zurückzurufen, wie auch denjenigen, wecche jene erst besuchen wollen, manchen nützlichen Fingerzeig zu geben. Wir lassen nachstehend eine Uebersicht des Inhalts folgen: I. Band: 1) Von Berlin nach Stettin. 2) Stettin, sein Hafen und die deutsche Flotte. 3) Nach Swinemünde. 4) Swinemünde. 5) Kringsdorf und Ahl⸗ beck. 6) Misdrov. 7) Die kleineren pommerschen Seebäder. — II. Band: e Rügen. 2) Saßnitz ug, Krampas. 3) Das Schloß am Meer. 4) Stubbenkammer. 5), Hünengräber und Opfer⸗ steine. Alterthümer.
7) Nach Bergen. 8) Putbus und das Jagdschloß 9) Mönchsgut. Arkona und Hiddensoe.
Wien, 9. August. (M. Allg. stg.) Der Kaiser hat mit Entschließung vom 25. Juli d. J. de Wiederwahl des wirklichen Mitglieds der Akademie der W senschaften in Wien, Univer⸗ sitätsprofessors Hofraths Dr. Heinech Siegel zum General⸗Sekretär, zugleich Sekretär der philosopbis historischen Klasse und des Wirk⸗ lichen Mitglieds, Universitätsprsessors Dr. Eduard Sueß zum Sekretär der mathematisch⸗naturwissens aftlichen Klasse dieser Akademie, und zwar Beide auf die Funktiondauer von vier Jahren, bestätigt, ferner die Wahl des Direkto⸗ der Abtheilung für
6) Die kleineren Näder Rügens.