Loco mit Faß — ℳ Loco ohne Faß —, per diesen Monat und ver August⸗Sept. —, ver September⸗ Oktbr. 43,8 bez., per Oktober⸗Novemb. 44,3 ℳ., er November⸗Dez. 44,7 ℳ,, per Dezbr.⸗Januar 45,1 ℳ, pr. April⸗Mai 1888 46,3 Br. Leinöl per 100 kg — loco — ℳ, Lieferung —. Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter⸗ mine unverändert. Gekündigt — kg. Kündigungspreis — ℳ Loco —, per diesen Monat —, per August⸗ September —, per Sept.⸗Oktober 21 bez., per Oktober⸗November —, per November⸗Dezember —. Spiritus per 100 1 à 100 % 10 000 1 %. Termine wesentlich höher einsetzend, schließt unter Schwankungen matter. Gekündigt 240000 1. Kün⸗ digungspreis 75,5 ℳ Loco mit Faß —, per diesen Monat und per August⸗September 82 —76,2 —– 78,7 — 77 bez., per September⸗Oktober 82 — 76,5 — 79— 77 — 77,5 bez., per Oktober⸗November —, per Novem⸗ ber⸗Dezember versteuert 108 bez. Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 % loco ohne Faß 79 — 78,2 bez. bas Foß eel Nr. 00 24,00 — 22,50, Nr. 0 22,50 bis 20,25 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt. Roggenmehl Nr. 0 u. 1 17,25 — 16,50, do. fein. Marken Nr. 0 u. 1 18,50 —- 17,25 bez., Nr. 0 1,75 ℳ höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack. Zericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Normale Eier je nach Oualität von 2,35 — 2,50 ℳ pro Schock. Aussortirte, kleinere Waare je nach Qualität von 1,60 — 1,70 ℳ per Schock. — Fest. 8 1 Berlin, 13. August. Marktpreise nach Ermitte⸗ lungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. Höchste Niedrigste Preise.
ℳ
16 15 14 11 11 10 15 10 12 10
0C 52 NR
Per 100 kg für:
zen gute Sorte izen mittel Sorte mgeringe Sorte orte.
d
Roggen geringe Sorte.
Gerste gute Sorte
Gerste mittel Sorte.
Gerste geringe Sorte afer gute Sorte.
mittel Sorte.
Hafer geringe Sorte.
Richtstroh
Erbsen, gelbe zum Kochen.
Speisebohnen, weiße.
Linsen.
Kartosfeln
Rindfleisch von der Keule 1 kg. Bauchfleisch 1 kg.
Schweinefleisch 1 kg.
Kalbfleisch 1 kg. .
Hammelfleisch 1 kg.
Butter 1 kg
Eier 60 Stück.
Karpfen 1 kg..
Aale 8 ander echte
Barsche
Schleie
Krebse pr. Schohk 14 2 Breslau, 15. August. (W. T. B.) Getreide⸗
markt. Spiritus pr. 100 1 100 % pr. August⸗
September 72,00, do. pr. September⸗Oktober 72,00.
Weizen —. Roggen pr. September⸗Oktober 117,50,
do. pr. Oktober⸗November 121,00, do. pr. Novem⸗
ber⸗Dezember 124,00. Rüböl loco pr. September⸗
Oktober 46,00, do. pr. Oktober⸗November 46,00.
Zink: Wilhelminenhütte Giesches Erben 14,75 bez. Hamburg, 15. August. (W. T. B.) Kaffee
(Anfangsbericht) good average Santos pr. Dezember
91, do. pr. März 91 ¼, do. pr. Mai 90. Fest. Liverpool, 13. August. (W. T. B.) Baum⸗
wolle. (Schlußbericht). Umsatz 5000 B., davon
für Spekulation und Exvort 500 B. Träge.
Amerikaner, Brasilianer, Dhollerahs, Bengals und
Oomra fine 1/1s billiger. Middl. amerik. Lieferung:
August 528⁄64, August⸗September 55 ⁄6, September
55 16, September⸗Oktober 511 ½4, Oktober⸗November
55³4, November⸗Dezember 5 64, Dezember⸗Januar
5 ½ 2 Januar⸗Februar 5 ⁄2, Februar⸗März 5 ⁄%&4,
März⸗April 5 ¼16 d. Alles Käuferpreise.
VBerlin. Central⸗Markthalle, 13. August. Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sand⸗ mann auf Grund amtlicher Notirungen. — Butter. (Reine Naturbutter.) I. Feinste, haltbare Süßrahm⸗ Tafelbutter (bekannte Marken) 102 — 110, II. frische reinschmeckende Tafelbutter 98 — 102, III. feine Tisch⸗ butter 90 — 98 ℳ, IV. fehlerhafte Tischbutter 72. bis 90 ℳ, V. Koch⸗ u. Backbutter 50 — 72 ℳ pr. Ctr. Auktion täglich 10 Uhr Vormittags. — Eier 1,90 — 2,15 ℳ netto ohne Abzug pr. Schock. Auktion täglich 10 Uhr Vorm. — Käse. Import. Emmenthaler 80, Inländ. Schweizer 45 — 58 — 65 ℳ, [Back⸗ tein 10 — 14 — 18, Limburger 18 — 28 — 30 ℳ, Rhei⸗ nischer Holländer Käse 55 — 60 — 65 ℳ pr Ctr., Edamer 65, Harzer 2,20 — 2,40 ℳ pr. Kiste. Disch. Camem⸗ bert — ℳ pr. Dtzd., Neufchateler ℳ per 100 Stück. Auktion täglich 11 Uhr Vorm. Wild, Reh⸗ böcke 50 — 60 — 63, Damhirsch 40 — 60 ₰, Rothhirsch 30 — 50 ₰, Schwarzwild 25—40 ₰ pr. Pfd. Kaninchen 50 — 65 ₰ pr. Stück. Wilde Enten 0,75 — 1,20 ℳ, Schnepfen 3,00 — 4,00 ℳ per Stück. Wildauktion täglich um 9 Uhr Vormittags und 5 ½ Uhr Nachmittags. Fleisch. Rindfleisch 32 — 45 — 56, Kalbfleisch im Fell 38 — 50 — 60, Hammel 40 — 50 — 53, Schweinefleisch 40 — 46 ₰ pr. Pfd.
Geflügel, fett, geschlachtet, junge, fette
Gänse 60 — 80 ₰ pr. Pfd. Fette Enten 60 bis 80 ₰ pr. Pfd. Tauben 30 — 45 ₰, Poularden 3 — 6 ℳ, ner 0,40 — 0,80 — 2,00 ℳ pr. Stück. Geflügel, Junge Gänse Ia 4 — 6 ℳ, IIa 2,00 — 3,00,
Enten 0,85 — 1,20 — 1,50 ℳ, junge Hühner 40 — 75 ₰,
lte Hühner 0,90 — 1,10 ℳ, Tauben 30 — 40 ₰ pr. St.,
täglich um 9 Uhr Vormittags und
Uhr Nachmittags. Obst und Gemüfe. Neue weißfleisch. Speisekartoffeln 5 —88 ℳ, Zwiebeln 5 — 7 ℳ pr. 100 Ko., Blumenkohl 8 — 20 — 35 ℳ pr. 100 Ko., Gurken bis 25 ℳ pr. 100 Stck. Einlege⸗ gurken 6 — 8,00 ℳ pr. 100 Stck. Preißelbeeren
ℳ pr. Ctr., Süße Kirschen 8 — 15,
— ——89 —- +-d —-9 —8ddböPhöN—
☛ Prbwone8neeen
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8Stewworotode—e—nn
Stachelbeeren 8 — 10 ℳ pr. Ctr. Aprikosen 13 — 22 ℳ Birnen 6 — 12 — 30 — 40 ℳ, Aepfel 8 — 10 — 16 — 20 ℳ pr. Ctr. Pfirsiche 50 — 70 ℳ pr. 50 Ko., Himbeeren 30— 32, Johannisbeeren 8— 9, Reineclauden 15 — 25 ℳ pr. Ctr. — Fische in Eispackung. Hechte 66—84, Bleie 25 — 48, Zander 70 — 80 — 1,10, Steinbutte 0,83, Seezunge 0,82 — 0,91, Scholle 12—30, Schellfisch 10 — 15, Kabliau —, Dorsch —, Ostseelachs 1,10 — 1,30. Aal 0,60 — 1,25, Schleie 70 — 80 ℳ pr. Centner. — Krebse 10 — 12 cm 1,50 ℳ, mittel 3 — 8,50 ℳ, große 10 — 12 ℳ pr. Schock. Hummern 150 — 200 ℳ pr. Ctr. Krabben — 4. Ge⸗ räucherte und marinirte Fische. Bücklinge 2,50 ℳ pr. Wall in Kisten von 50 Stück, Rauchaal 0,50 — 0,75 — 1,00 — 1,20 ℳ pr. Pfund. Ostsee⸗ Räucherlachs 1,50 — 2,00 ℳ, Flundern 3,50 ℳ pr. Schock.
Berlin, 14. August. (Wochenbericht für Stärke und Stärkefabrikace von Max Sabersky unter Zuziehung hiesiger Stärkehändler fefstgestelt.) Ia. Kartoffelstärke 17 ½ — 17 ¾ ℳ, Ia. Kartoffelmehl 17 ½ — 17 ¼ ℳ, IIa. Kartoffelstärke und Mehl 15 ½,— 16 ¾˖ ℳ, feuchte Kartoffelstärke loco Parität Berlin — ℳ, gelber Syrup 17 ½ — 18 ¾˖ , Capillair⸗Syrup 19 ½ — 20 ½ ℳ, do. Export2 1 — 21 ½ %, Kartoffelzucker⸗Capill. 19 ½ — 20 ½ , do. gelber Ia. 18 ½ — 19 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 30 — 32 ℳ, Bier⸗Couleur 30 — 32 ℳ, Dextrin, gelb und weiß Ia. 25 ½ — 26 ℳ, do. IIa. 23 — 24 ½ ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 32 — 34 ℳ, do. (großstück.) 34— 37 ℳ, Hallesche und Schlesische — ℳ, Schabe⸗Stärke 28 — 30 ℳ, Mais⸗Stärke 30 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 42 — 44 ℳ, do. (Stücken) 41 — 42 ℳ (Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg.)
Wetterbericht vom 14. August, 8 Uhr Morgens.
Bar. auf 9 Gr.
Meeressp.
red. in Millim. Temperatur in Celsius
C. = 4 ° R.
1. d.
5⁰
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda Moskau Cork, Queens⸗ Iöwn Helder... Sylt Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memet. Münster. Karlsruheü. Chemnitz Berlin.. 11A“ Breslau. 1 LEoEI1 O Ihalb bed. 27 1¹) Früh Regen. 2) Nachts Regen, Thau. 3) Nachmittags, Morgens feiner Regen. ⁴) Abends Regen, früh Dunst, Thau. ⁵) Nachts Rege
4 Regen Z wolkig 4 halb bed. 4 Regen 1 bedeckt
00 80OnIOSO —,— + —- —- —- PEboüE bvoO ;Y— 05
— —2ũC —2 22⸗2 0: OAXSS FII
2 wolkenlos still halb bed. 2 wolkig 1 bedeckt ¹)
W 1 bedeckt ²) WNW l heiter WSW 3 Regenz) N 1 Regen S 3 wolkig 2 wolkig 2 halb bed. ) still halb bed. 1 wolkenlos 4 wolkig)
NNW NMS
Æᷣ Eᷣ ᷣ So⸗
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GC 9*
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3 2 5
14
. —2922ö2ö2ö2222ö2öNNöN Gst
—
egen.
Skala für die Windstärke: 1 = lei ser Zug leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 frisch, stark, 7 = steif, 8 stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =
Orkan.
Uebersicht der Witterung. 1 Unter Zunahme des Luftdruckes im Westen Europas hat sich die Furche niedrigen Luftdrucks etwas ostwärts verzogen. Ueber Central⸗Europa, wo der Luftdruck im Allgemeinen sehr gleichmäßig ist, bestehen mehrere sehr flache und lokale Depressionen, welche bei schwacher Luftbewegung veränderliches, stellenweise regnerisches Wetter daselbst veranlassen. Altkirch meldet 31 mm. Niederschlag. Mit Ausnahme des Nordwestens ist in Deutschland die Morgentemperatur gestiegen, liegt jedoch meist noch unter der normalen. West⸗ Oesterreich hatte Abends Gewitter. Obere Wolken ziehen über Ostdeutschland aus westlicher Richtung.
Deutsche Seewarte.
Werterbericht vom 15. August, 8 Uhr Morgezs.
Bar. auf 0 Gr
Temperatur
Stationen.
1 V Wetter.
ed. in Millim. in ° Celsius
5 °C. = 40 R.
r 82
mittag Gewitter.
S [u. d. Meeres
ꝙGC'. nS S AEᷣSSS·Sg=Sx —
1 wolkig 2 bedeckt 3 Regen 3 wolkig 2 bedeckt 2 bedeckt 1 wolkig 1 Regen
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund. Kopenhagen. Stockholm Haparanda St. Petersbrg. Moskau.
— ,,—9,- 8 oo o⸗0oroSSe⸗
—2822ög=2ö2ög2öng2—
Cork, Oueens⸗- town
1 balb bed. G.. V
3 bedeckt 1 wolkenlos 3 wolkig 4 bedeckt 4 wolkig 4 heiter 4 halb bed.
— —
Helder 6“ Hamburg. an 1 Swinemünde Neufahrwasser Memel
—,—,— —
—,—O — & nn
ünster.. Karlsruhe .. Wiesbaden München Chemnitz VBerlin... Wien.. Breslau ...
2 heiter 2 wolkenlos 2 wolkenlos 2 wolkenlos 1 wolkenl. ¹) 1 bedeckt
3 wolkenlos 2 wolkenlos 4 bedeckt
— 50 —
— ,— ——⸗
—,J—— —2 0⸗G,n
Fled Air —. 761 O9SO FZ bedeckt Nizza 59 NNO
76068—
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Seg. 2 leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch, 6 stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = rkan. Uebersicht der Witterung.
Ueber der Südwesthälfte Europas ist der Luft⸗ druck hoch und gleichmäßig vertheilt, dem entsprechend das Wetter ruhig heiter und trocken. In Skan⸗ dinarien und Umgebung dagegen herrscht bei niedri⸗ gem Luftdruck rrübe, regnerische Witterung, woran sich auch die deutsche Küste betheiligt. In Deutsch⸗ land liegt die Temperatur noch beträchtlich unter der normalen, in Münster um 8 Grad. In West⸗ Oesterreich fanden zahlreiche Gewitter mit Regen⸗ fällen statt. Auch Chemnitz hatte gestern Nach⸗
Deutsche Seewarte.
Eisenbahn⸗Einnahmen.
Moskau⸗Brest⸗Eisenbahn. Im Juni cr. 590 782 Rbl. (+ 166 418 Rbl.), bis ult. Juni cr. 5 799 565 Rbl. (+ 1 366 832 Rbl.) 8 Koslow⸗Woronesch⸗Rostow⸗Eisenbahn. Im Juni cr. 570 059 Rbl. (+ 42 342 Rbl.), bis ult. Juli cr. 3 978 894 Rbl. (+ 870 455 Rbl.) Rjashk⸗Morschansk⸗Eisenbahn. Im Juni cr. 83 120 Rbl. (+ 13 084 Rbl), bis ult. Juli cr. 785 767 Rbl. (+ 179 047 Rbl.) 1 Orel⸗Griafi⸗Eisenbahn. Im Juni cr. 339 586 Rbl. (+ 75 769 Rbl.), bis ult. Juli cr. 1 861 337 Rbl. (+ 434 777 Rbl.) Generalversammlungen. 1 24. Septbr. Große Russische Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Außerord. Gen.⸗Vers. zu St. Petersburg.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[24647] Oeffentliche Zustellung. Henriette Karoline Pauline, verebel. 2 geb. Otto, in Schönbrunn, zum Armenrecht zu gelassen und vertreten durch den Rechtsanwalt Schiff⸗ mann in Lobenstein, klagt gegen ihren Ehemann den Schneider Christian Heinrich Ernst Wol von Schönbrunn, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, daß durch Urtheil die Auflösung des zwischen der Klä⸗ gerin und dem Beklagten bestehenden ehelichen Bandes ausgesprochen werde, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des gemeinschaft⸗ lichen Landgerichts zu Gera, Reuß j. L., auf den 23. November 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. “ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 13. August 1887. Der Gerichtsschreiber ddes gemeinschaftlichen Landgerichts: Buckel.
[24650] Oeffentliche Zustellung. . Die Ehefrau des Wilhelm August Soder, Amalie Luise, geb. Lützelschwab, zu Minseln, vertreten durch Rechtsanwalt Karl Seybel in Lörrach, klagt gegen ihren Ehemann, zur Zeit an unbekannten Orten ab⸗ wesend, auf Grund behaupteter Vermögenszerrüttung des Letzteren mit dem Antrage, auf Zulassung der Vermögensabsonderung, und ladet den Beklagten zur muͤündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf Donnerstag, den 3. November 1887, Vormittags 8 ½ Uhr, 8 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg, den 9. August 1887. (Unterschrift), “ Gerichtsschreiber des Großberzoglichen Landgerichts.
[24652] Bekanntmachung.
Marie Fuchs, ohne Gewerbe, Ehefrau des Lehrers Karl Weber, in Algolsheim, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Port, klagt gegen ihren genannten Ehemann, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft. “
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Abtheilung der Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Kolmar i. E. ist Termin auf den 25. Oktober 1887, Vormittags 9 Uhr bestimmt.
Der Landgerichts⸗Ober⸗Sekretär: 8 Haas. 8
Die Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Kamp⸗ schulte zu Köln, Salierring 20, Katharina, geb. Jansen, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Deubel, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 8. No⸗ vember 1887, Vm. 9 Uhr, vor dem Landgerichte zu Köln, II. Civilkammer. “
Köln, den 13. August 1887.
8 Deer Gerichtsschreiber: Dah
—
men.
[24655] Die Ehefrau des Kaufmanns Peter Reidenbach Elisabeth, geb. Threß, in Kreuznach, vertreten durch Rechtsanwalt Müller, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. “ Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 24. Oktober 1887, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz anberaumt. Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24659] Bekanntmachung. 8—8 Durch Urtheil der I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. Juni
1887
Daniel Roth zu Elberfeld und der zum Armen⸗
—
saure Kirschen 6 ℳ, Blaubeeren 6—
5
285 2
¹) Abends Regen. 1
mit Wirkung
ist die zwischen den Eheleuten Agent Johann
rechte zugelassenen Wilhelmine, geb. Glaumer, da⸗
erklärt worden. Hürter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24658 8
Durch rechtskräftiges Urtheil der ersten ECivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 12. Juli 1887 ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Anton Nesselrath, Bäcker, und Anna Maria, geborene Koersgen, ohne Geschäft, Beide zu Düsseldorf wohnhaft, mit rechtlicher Wirkung vom Tage der Klagezustellung, dem 18. Mai 1887 an, ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 12. August 1887.
Fey, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24657] Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer
des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 12. Juli 1887 ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten August Heidemann, Tagelöhner, und Elise, geborene Backhaus, Beide zu Düsseldorf wohnhaft, mit rechtlicher Wirkung vom Tage der Klage⸗ zustellung, dem 18. Mai 1887, ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 12. August 1887.
Fey, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24649] Die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen hat durch rechtskräftiges Urtheil vom 14. Juli 1887 die zwischen der zum Armenrechte be⸗ lassenen Anna Margaretha, geb. Schaffrath, zu Bor⸗ schenich und ihrem daselbst wohnenden Ehemanne Conrad Kehren, Händler, bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung verordnet, Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar Jungbluth in Erkelenz verwiesen und dem Beklag⸗ ten die Kosten des Rechtsstreits zur Last gelegt. Aachen, den 11. August 1887.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Plümmer.
9) Theater⸗Anzeigen. Friedrich-Wilhelmstädtisches Theuter Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 26 Dienstag: Mit neuer Ausstattung zum 4. Male: Farinelli. Operette in 3 Akten mit Benutzung eines älteren Stoffes von Willibald Wulff und Charles Caßmann. Musik von Zumpe. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapell⸗ meister Federmann.
Anfang 7 Uhr.
Von 6—7 Uhr: Bei günstiger Witterung: arten⸗Concert.
Preise der Plätze wie gewöhnlich.
2
Mittwoch: Farinelli.
Residenz-Theater. Direktion: Anton Anno Dienstag: Wieder⸗Eröffnung. Zum 1. Male: Das Glas Wasser. Lustspiel in 5 Aufzügen von A. C. Scribe. Regie: Hr. Anno.
Personen: Herzogin von Malborough: Fr. Char⸗ lotte Frohn. Königin Anna: Frl. Fasser. Abigail: Frl. Zipser. Vicomte von Bolingbkoke: Hr. Reicher. Masham: Hr. Eisfeld. Marquis von Torcy: Hr. Solting. Thompson: Hr. Weinholz. Parlaments⸗ mitglied: Hr. Cotta.
Krolls Theater. Erstes Gastspiel des Frl. Jenny Broch. Der Barbier von Se⸗ villa. (Rosine: Frl Broch.)
Mittwoch: Erstes Gastipiel der Frau Baumann⸗ Triloff. Norma.
Täglich: Bei günstiger Witterung vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektrischer Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗
Concert. 5 ½ Uhr,
Anfang des 7 Uhr.
Billets à 3 ℳ, 2 ℳ, 1 ℳ 50 ₰ und Abonne⸗ ments⸗Billets à Dtzd. 9 ℳ sint vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Schirmer u. Möllendorf, Unter den Linden 48, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., und im Invalidendank, Markgrafenstr. 51a.
Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Gast⸗ spiel der Mitglieder des Residenz⸗Theaters und des Hrn. Hecht, von Hoftheater zu Kassel. Zum 6. Male: Tricoche und Cacolet. Posse in 5 Akten von Meilhac und Halévy.
Im prächtigen Sommergarten: Doppel⸗Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des K.
“ Dienstag:
Concerts der Vorstellung
Kaiser Franz Garde⸗Grenadicr⸗Regiments Nr. 2 (in Uniform), unter Leitung des Koͤnigl. Musikdirektors Hrn. John, und der Hauskapelle. Auftreten des Schweizer Doppel⸗Quartetts Wacker (4 Damen und 4 Herren in Nationaltracht), der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Rück, des Wiener Schnab'l⸗Trios (Herr und Frau Schnab'’l und Herr Walder) und der Geschwister Laura, Amalie und Gisela Neumann.
Abends: Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen.
Anfang des Concerts 6 Uhr, 7 Uhr
Mittwoch: Extra⸗Vorstellung zu halben Kassen⸗ preisen. Im Sommergarten: Großes Volksfest.
,————õ—— 10) Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. W. Freiin von Nordeck zur Rabena mit Hrn. A. Freiherr Röder von Diersburg, Pr.⸗ Lieut. (Rabenau). — Frl. Charl. Schulze mit Hrn. Kgl. Oberförster Rahm (Gr. Okonin b. Frankenfelde). — Frl. Elisadeth Abel mit Hrn. Major Jaeckel (Glogau). “
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Asche Graf von Mandelsloh (Koblenz). 18
Gestorben: Hr. Königl. Rittmeister a. D. E. von Münchow (Eichenben ge). Frl. Ant. von Brandenstein (Naunchurg a. d. Saale). — Hr. Wolff Freiherr Rechlin von Meldegg (Halber⸗ stadt). — Hrn. Königl. Oberförstcer Heise Tochter
Frieda. — Hr. Kanzlei⸗Rath J. G. Hausburg
der Vorstellung
selbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft
Königsberg).
seit dem 31. März 1887 für aufgelöst
den Königlich
Brockdorff, geborenen Freiin von Losn, die Erlaubniß zur
Reichs⸗Anzei
Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
—
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. V 8 5A S Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Bentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten Bleibtreu Kolmar i. E.
zu Metz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Hauptmann a. D. b Kraphausen bei Reddenau, Kreis Preuß. Eylau,
den Maäjoratsbesitzer Johannes Freiherrn von Sanden⸗
Tussainen auf Tussainen, Kreis Ragnit,
den Justiz⸗Rath und Garnison⸗Auditeur Rudolf Freiherrn
von Schmidtfeld zu Königsberg i. Pr.
7
den Rittmeister und Escadron⸗Chef im Garde⸗Husaren⸗Regi⸗
ment, Curt Ulrich von Byern,
den Legations⸗Rath Friedrich Grafen von Pourtalsès zu
Berlin, den Rittmeister aggregirt dem 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment,
kommandirt zur Gesandtschaft in Madrid, Paul von
Bülow,
den Rittergutsbesitzer Wolf von Bredow auf Senzke bei Paulinenaue,
den Premier⸗Lieutenant a. D. und Rittergutsbesitzer Carl von Riepenhausen auf Krangen bei Schlawe,
den Rittmeister und Escadron⸗Chef im Kürassier⸗Regiment Königin (Pommerschen) Nr. 2, Carl Statius Frei⸗ herrn von Münchhausen,
den Rittergutsbesitzer Wilhelm von Krockow auf Rumbske bei Glowitz, Kreis Stolp,
den Lieutenant der Reserve des Magdeburgischen Kürassier⸗ Regiments Nr. 7 und Rittergutsbesitzer Heinrich von Enckevort auf Gartz bei Doelitz in Pommern,
den Rittergutsbesitzer Arthur von Knebel⸗Doeberitz auf Dietersdorf bei Falkenberg in Pommern, 8
den Landschafts⸗Direktor von Holtz auf Alt⸗Marrin bei Fritzow in Pommern,
den Landrath Carl Rudolf von Loos zu Wreschen,
den Premier⸗Lieutenant der Landwehr⸗Kavallerie und Ritter⸗ gutsbesitzer Eberhard von Alten auf Langhermsdorf bei Niebusch in Schlesien,
den Rittmeister und Escadron⸗Chef im Leib⸗Kürassier⸗Regi⸗ ment (Schlesischen) Nr. 1, Willy Rochus von Rochow,
den Hauptmann und Compagnie⸗Chef im 1. Schlesischen Gre⸗ nadier⸗Regiment Nr. 10, von Egidy,
den Major z. D. Max von Bongé zu Eisenach,
den Rittmeister a. D. Ernst Freiherrn von Münchhausen auf Straußfurt bei Erfurt,
den Fürstlich schwarzburg⸗ sondershausenschen Kammerherrn Paul Freiherrn von Rüxleben zu Sondershausen,
den Rittmeister und Escadron⸗Chef im Oldenburgischen Dra⸗
oner⸗Regiment Nr. 19, von Blumenthal,
auptmann und Compagnie⸗Chef im Hannoverischen
Füsilier⸗Regiment Nr. 73, von Spies,
württembergischen Kammerherrn und Land⸗ gerichts⸗ Rath Wilhelm Freiherrn von Gültlingen zu Stuttgart,
den Hauptmann und Compagnie⸗Chef im Königlich Württem⸗ bergischen Grenadier⸗Regiment Königin Olga (1. Württem⸗ bergischen) Nr. 119, Alfred Freiherrn von Crails⸗ eim,
den Königlich württembergischen Ober⸗Amtsrichter und ritter⸗ schaftlichen Landtags⸗Abgeordneten Erwin Freiherrn von Seckendorff⸗Gutend zu Leutkirch,
den Rittergutsbesitzer Hans Otto von Lüttichau Audigast bei Königreich Sachsen,
den Rittergutsbesitzer Friedrich Freiherrn Waitz von Eschen genannt von Hilchen, auf Emmerichshofen bei Kahl am Main,
den Wilhelm Offensandt von Berckholtz zu Karlsruhe in Baden,
den Fideikommißbesitzer Leo Freiherrn von Grotthuß auf Wainoden bei Libau in Kurland,
den Königlich niederländischen Hauptmann a. D. Jonkheern Godin de Pesters zu Arnheim,
nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag
des Durchlauchtigsten Herrenmeisters, Prinzen Albrecht
von Preußen, Königlicher Hoheit, zu Ehrenrittern des
Johanniter⸗Ordens zu ernennen.
den
auf
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Preußen, Gräfin Therese von
Anlegung der von Ihrer Majestät der Königin von Groß⸗ britannien und Irland bei Gelegenheit der Jubiläumsfeier in London ihr verliehenen Medaille zu ertheilen.
zu i. E. den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Bezirks⸗Archivdirektor Sauer
Georg Freiherrn von Tettau zu
Zinsscheinreihe die
daß die mit der e II ausgegebene Anweisung eine dementsprechen
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Minister⸗Residenten bei den Vereinigten Staaten von Mexiko, Freiherrn von Waecker⸗Gotter, zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister bei den gedachten Staaten zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst im Namen des Reichs ”] 1“
den Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten Bleibtreu in Kolmar auf sein Ansuchen mit Pension in den Ruhestand zu versetzen, und
den Ober⸗Staatsanwalt von Vacano
. ae ano in Kolmar zum Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts daselbst
zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den außerordentlichen Professor in der rechts⸗ und staats⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg, Dr. Otto Mayer, zum ordentlichen Professor in der genannten Fakultät zu ernennen geruht.
‚Dem mit der kommissarischen Verwaltung des Kaiser⸗ lichen Konsulats zu Zanzibar betrauten Kaiserlichen Konsul Dr. Michahelles ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk und für die Dauer seiner Amtsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürger⸗ lich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz⸗ genossen, einschließlich der unter deutschem Schutz lebenden Schweizer, vorzunehmen unz die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. W“
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Bekanntmachung egen Ausreichung neuer 11 zu den chuldverschreibungen der Reichs⸗Anleihe vom Jahre 1883. Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 8 zu den Schuld⸗ verschreibungen der Deutschen Reichs⸗Anleihe von 1883 über die Zinsen für die vier Jahre vom 1. Oktober 1887 bis 30. September 1891 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden von der Königlich preußischen Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, vom 5. September d. J. ab Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden. Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Reichsbank⸗Hauptstellen und Reichs⸗ bankstellen, sowie durch diejenigen Kaiserlichen Ober⸗Postkassen, an deren Sitz sich eine solche Bankanstalt nicht befindet, be⸗ zogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein⸗Anwei⸗ sungen mit einem Verzeichniß zu übergeben, zu welchem For⸗ mulare ebenda unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Zinsschein⸗Anweisungen eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus⸗ reichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrole Staatspapiere sich mit den .“ schein⸗Anweisungen nicht einlassen. Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Bank⸗ anstalten oder Ober⸗Postkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung bersehen⸗ sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver⸗ zeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungsstellen unent⸗ geltlich zu haben. Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Fenschen An etsghgen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrole der Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Ober⸗Postkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die nächste Jne für die zehn Jahre vom September 1901 umfassen wird und
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der der Zins⸗
1. Oktober 1891 bis
e Fassung erhalten hat. Berlin, den 12. August 1887. Reichsschulden⸗Verwaltung
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Sydow.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Bürgermeister Carl Friedrich Tamms in Stral⸗ sund zum Ersten Bürgermeister der genannten Stadt mit dem Titel als Ober⸗Bürgermeister zu ernennen; sowie „ den Stadtsekretär Sause zu Sangerhausen, der von der Leecteeregeei, Fessemmtung zu Langensalza getroffenen Wahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürger⸗ meister) dieser Stadt für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
zessions⸗Urkunde
für die Werra⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft, betreffend
den Bau und Betrieb der auf das preußische Staats⸗
gebiet entfallenden Strecke einer Eisenbahn von Themar nach Schleusingen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
Nachdem von der Werra⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft darauf angetragen worden ist, ihr die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten Eisen⸗ bahn untergeordneter Bedeutung von Themar nach Schleusingen für das preußische Staatsgebiet zu ertheilen, wollen Wir in Gemäßheit des zwischen Preußen und Sachsen⸗Meiningen wegen Anlage der ge⸗ nannten Eisenbahn abgeschlossenen Staatsvertrages vom 3. Mai 1887 diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
I
Die Eisenbahn⸗Gesellschaft ist in Beziehung auf den im preußische Staatsgebiet belegenen Theil der Zweigbahn den bestehenden und de künftig ergehenden Reichs⸗ und preußischen Landesgesetzen und Ver ordnungen, insbesondene den Bestimmungen des nkeußischen Gesetze über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 und dem Gesetze vom 16. März 1867 über die Besteuerung von Eisenbahnen sowie dem Eingangs bezeichneten Staatsvertrage unterworfen, desse Bestimmungen dieselbe Gültigkeit für die Gesellschaft haben sollen als wenn sie ausdrücklich in diese Konzession aufgenommen wären.
II.
Für den Bau innerhalb des preußischen Staatsgebiets gelte
insbesondere folgende Bestimmungen:
1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten:
„die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekt aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte etwa bedingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Ent⸗ schädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Eisenbahn⸗Gesellschaft vorbehalten.
2) Die Eisenbahn⸗Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.
3) Falls die in Artikel II des Staatsvertrages festgesetzte Baufrist nicht innegehalten wird, kann die ertheilte Konzession durch landes⸗ herrlichen Erlas zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorbandenen Bahn⸗ anlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vor⸗ behalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.
III
Für die Erfüllung der in §. 24 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 festgesetzten Verpflichtung ist die Eisenbahn⸗ Gesellschaft mit ihrem gesammten Vermögen verhaftet, zur Bildung eines besonderen Erneuerungs⸗ resp. Reservefonds für die Strecke Themar— Schleusingen jedoch nicht verpflichtet. Cfr. Artikel VII des oben erwähnten Ssattwer es. Nach Eröffnung des Betriebes ist die Eisenbahn⸗Gesellschaft zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.
V. DSollte die Eisenbahn⸗Gesellschaft die in Preußen belegene Bahn⸗ strecke ganz oder theilweise anderweit veräußern oder verpachten oder sonst den Betrieb darauf Anderen abtreten wollen, so ist zu jeder dieser Maßnahmen die Zustüneneh der Regierung nothwendig.
Die Staatsregierung behält sich das Recht vor, das Eigenthum der in Preußen belegenen Bahnstrecke nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet oder auch später nach einer in beiden Fällen mindestens ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis für das schulden⸗ und lastenfrei zu übertragende Eigenthum der bezeichneten Bahnstrecke zahlt die Staats⸗ regierung das auf diese Strecke verwandte, in §. 6 des preußischen Gesetzes vom 16. März 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 455) näher definirte Anlagekapital abzüglich des von ihr zu demselben geleisteten Beitrages von 150 000 ℳ und der durch drei Sachverständige von denen einen die preußische Regierung, den zweiten die Eisenbahn⸗Gesellschaft bezeichnet, während der dritte als Obmann von den beiden anderen gemeinschaftlich ge⸗ wählt und, wenn diese sich nicht einigen können, von dem Reichs⸗ Eisenbahnamt bestellt wird, — zu bestimmenden etwaigen Werth⸗
verminderung der Bahn und des Zubehörs. Zu dem vorbezeichneten