im Jahre 1885 die Länge der Theilstrecken
. — 11“ b“
L8 S,Ee ern, 5 nach gelingen, den eitritt der jüddeutschen Staaten schon bis zum 1. Oktober d. J zu bahnen auf deutschem Gebiet 77,3 km jejeni s ermöglichen. Wer die Stimmung in Süddeutschland auch nur oberflächlich Eisenbahnen im Auslande 159,6 km “ Sr der ö kennt, wird zugeben, daß sich das Branntweinsteuergesetz dort einer Zu⸗ enannten Jahres die Länge der deutschen Eisenbahnen im Deutschen stimmung zu erfreuen beginnt, wie niemals ein Steuergesetz. Die Keich auf 37 499,9 km und der deutschen Eisenbahnen überhaupt auf Ueberzeugung, daß es keinen bessern Weg gegeben haben würde, aus 37 659,5 km. Im Jahre 1886 vermehrte sich durch Betriebs⸗ den Finanznöthen des Reichs und der Bundesstaaten herauszukommen, eröffnung die Länge der deutschen Eisenbahnlinien weiter um 941,5 km ist dort nachgerade allgemein geworden, und jeder Versuch, aus dieser wovon auf normalspurige Bahnen 779,1 km, auf schmalspurige Frage Kapital gegen die Reichstagsmehrheit zu schlagen, würde auf 162,4 km entfielen, so daß am Schluß 1886 die deutschen Eifen⸗ gänzlich unempfänglichen Boden fallen. Viel Nanders ist es freilich bahnen (mit Einschluß der auf deutschem Gebiet belegenen außer⸗ auch in Norddeutschland nicht mehr. Auch hier ist wahrzunehmen, deutschen Strecken sowie der im Ausland belegenen deutschen Strecken) daß die Erregung gegen das Gesetz bereits bedeutend nachgelassen hat eine Gesammtlänge von 38 678,3 km aufwiesen, von denen 38 116,5 km
Se. Majestät der Kaiser und König schlagen bei jeder . Bulgarien. Tirnowa, 17. August, früh. (W. T. B.)
Prinz Ferdinand von Coburg, welcher gestern früh
von hier abreiste, ist Abends in Gabrowa angekommen und
von der Bevölkerang enthusiastisch empfangen worden. Die
NKinister Stoilow, Stransky, Petrow und Tschomakow be⸗
“ den Prinzen auf der Reise. Die bisherigen egenten sind hier zurückgeblieben.
MRußland und Polen. St. Petersburg, 16. August. (W. T. B.) Ein heute veröffentlichtes Gesetz bestimmt, daß sämmtliche Eisenbahngesellschaften, für deren Rein⸗ gewinn die Regierung aufkommt, oder welche der Regierung
ttgau, tm. u. Comp. — bei . 8 velas ae Marine (See⸗ Fehne den ersten Nagel ein, den zweiten Ihre Majestät die aiserin und Königin event. für Allerhöchstdieselbe Se. Majestät der Kaiser und König; dann folgt Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen mit einem Nagel für Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit den Kronprinzen, einem Nagel
für Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin, einem 3. für Sich, dem 4., 5., 6. und ¾ für die Prinzen, Seine Söhne; dann Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm mit einem Nagel für Sich. Hierauf folgen die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses nach Ihrer
Bad Gastein, 6. August. Chef vom Inf. Regt. Nr. 131, behufs U
Nausgeschieden. Bat ausgeschieen. 9. August. v. Saldern⸗Ahlimb, Major
vom Inf. Regt. Nr. 47, mit Pension und der Regts. Uniform der
Abschied bewilligt. “ 8 Im Beurlaubtenstande. Bad Gastein, 4. August. v. Schickfus, Sec. Lt. a. D., bisher von der Res. des Kür. Regts.
Nr. 1, der Charakter als Pr. Lt. verliehen.
Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
der e. nun Hannover, Soltau und Stade. Vom außerdeutscher Eisen⸗
29. Juli 1 1 8 Berlin, den 17. August 1887. 8 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.
Bekanntmachung. MNiach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml.
Marienfelde über Buckow nach Rudow und 3) von Zossen über Telz
. 357) sind bekannt gemacht: b- 8 Fpfr Allerhöchste Erlaß vom 4. April 1887, betreffend die Genehmigung des repidirten Statuts für die Landschaft der Pöbvinz Sachsen, durch die Amtsblätter 8
der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 22 S. gegeben den 4. Juni 1887, “ der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 24 S. 195, gegeben den 11. Juni 1887, 1 der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 23 S. 113, ausgegeben den 4. Juni 1887, b 3 Hn. 8 (Anm. Die Berichtigung eines in dem oben erwähnten Statut enthaltenen Druckfehlers ist erfolgt durch die Amtsblätter derselben Regierungen Nr. 27 S. 293, ausgegeben den 9. Juli 1887, Nr. 28 S. 232, ausgegeben den 9. Juli 1887, Nr. 28 S. 142, ausgegeben 9. Juli 1887.); 8— 8 2) n 8” 20. April 1887 Allerhöchst vollzogene Deichstatut für den Verband Kosel⸗Klodnitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 28 S. 176, ausgegeben den 15. Juli 1887; 1 3) das unterm 20. April 1887 Allerhöchst vollzogene Deichstatut für den Verband Ppogorzelletz⸗Birawa durch das Amtsblatt der
Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 28 S. 178, ausgegeben den
15. Juli 1887;
4) das unterm 20. April 1887 Allerhöchst vollzogene Deichstatut für den Verband Kosel⸗Podlesch durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 28 S. 180, ausgegeben den 15. Juli 1887;
5) das unterm 23. Mai 1887 Allerhöchst vollzogene Statut für
die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft des Enz⸗, Emmelbaum⸗ und Grimbachthales zu Neuenburg im Kreise Bitburg durch das Amts⸗ blatt der Röniclscfn ierung zu Trier Nr. 29 S. 259, aus⸗ gegeben den 22. Juli 1887; “ 8
8 6) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Juni 1887, betreffend die
Abstandnahme von der Ausführung der unterm 13. März 1874 der
Pfälzischen Ludwigsbahn⸗Gesellschaft konzessionirten Eisenbahn von
Nlela wegler zum Anschluß an die Zechenbahn nach der Grube König
bei Neunkirchen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
Trier Nr. 29 S. 265, ausgegeben den 22. Juli 1887; 1 1b
7) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Juni 1887, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Wohlau für die zum Bau der Chausseen: 1) von Wohlau bis zum Maltscher Oderdeiche mit einer Abzweigung von Prankau bis zur Oderfähre bei Städtel Leubus, 2) von Wohlau über Buschen bis zum Treffpunkte der Straßen nach Winzig und über Herrnmotschelnitz nach Steinau, 3) von Krehlau nach Gimmel, 4) von Winzig in der Richtung nach
Trachenberg zum Anschlusse an die Sekundär⸗Eisenbahn Trachenberg —
Herrnstadt bei dem Bahnhofe Pakuswitz und 5) von Auras über
Raake bis zur Grenze mit dem Kreise Trebnitz erforderlichen Grund⸗
stücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau
Nr. 30 S. 232, ausgegeben den 29. Juli 1887; ““
8) das Allerhöchste Privilegium vom 27. Juni 1887 zur Aus⸗
fertigung auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen der
Residenzstadt Kassel im Betrage von 3 500 000 ℳ durch das Amts⸗ blatt der Ketolh n Heserüng zu Kassel Nr. 37 S. 175, aus⸗
eben den 30. Juli 1887; “ 18 c6n 9) der Allerhöchste Erlaß vom 29. Juni 1887, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegeld⸗Erhebung an den Kreis Teltow für die Chepfften⸗ 1) von Zossen über Schöneiche und Kallinchen
nach der Teupitz⸗Mittenwalder Chaussee unweit Motzen, 2) von
225, aus⸗
aus⸗
nach Mittenwalde, sowie den Uebergang des der Stadt Teltow hin⸗ sichtlich der von ihr erbauten Chaussee von Teltow nach Zehlendorf verliehenen gleichen Rechts auf den genannten Kreis, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 30 S. 293, aus⸗ gegeben den 29. Juli 1887 “ 10) das Allerhöchste Privilegium vom 29. Juni 1887, wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Saar⸗ brücken im Betrage von 360 000 ℳ durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Trier Nr. 31 S. 273, ausgegeben den 5. August 1887.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 4. August. Rosentreter, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 33, Hesse, Haupt⸗ mann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 16, den betreff. Regtn., unter Beförderung zu überzähl. Majors, aggregirt. Hoffmeister, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Klaeden, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 87, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. Schaible, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 109, in das Inf. Regt. Nr. 87 versetzt. Frhr. v. Zedlitz u. Neukirch, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Woyna, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. 8 b Bad Gastein, 6. August. Steinmann, Major vom Inf. Regt. Nr. 83, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Sommer⸗ feld u. Falkenhayn, Major vom Inf. Regt. Nr. 95, dem Regt., unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., aggregirt. Dühring, Major, bisher im See⸗Bat., mit seinem Patent als Bats. Com⸗ mandeur im Inf. Regt. Nr. 95 angestellt. Normann, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 131, zum Comp. Chef ernannt. v. Forell, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Prem. Lt. befördert. Liebe, uptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 83, dem Regt., unter — zum überzähl. Major aggregirt, v. Bergman n, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 92, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 83 einrangirt. Frhr. Schuler v. Senden, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 35, dem Regt., unter eförderung zum überzähl. Major, aggregirt. Frhr. v. Seld, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Alberti, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 75, in das Füs. Regt. Nr. 35 einrangirt. Foerster, Hauptm. und Comp. Chef vom Jäger⸗Bat. Nr. 8, dem Bat., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. Gottbrecht, Hauptm. und Comp. Chef vom Jäger⸗Bataillon Nr. 11, in das Jäger⸗Bataillon Nr. 8, v. Borries, Pr. Lt. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Jäger⸗Bat. Nr. 11, versetzt. v. Rentzell, Hauptm. à la suite des Kaiser Alexander Garde⸗Gren.⸗ Regts. Re 1, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der 2. Garde⸗Inf. Brig., in das Garde⸗Jäger⸗Bat. rangirt. Graf v. Bredow, Sec. Lt. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., überzähl. Pr. Lt. befördert. 8 Bad Gastein, 9. August. Gallandi, Major vom Inf. Regt. Nr. 45, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 47 verjetzt. v. Mauntz;, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 45, in dieses Regt. einrangirt. Abschiedsbewilligungen.
ein⸗ zum
Im aktiven Heere. Bad
m aktiven Heere. 5. August. Klarmann, Hauptm. à la 8 des Ingen. Corps und Lehrer an der Kriegsschule, als Comp. Chef in das 1. Pion. Bat., Ott, Hauptm. und Comp, Chef vom 1. Pion. Bat., unter Stellung à la suite des Ingen. Corps, als Lehrer zur Kriegsschule, beide vom 1. September d. J. Rosen⸗ stengel, Pr. Lt. à la suite des 11. Inf. Regts., bisher Inspektions⸗ Offizier am Kadettencorps, in den etatsmäß. Stand dieses Regts. Kollmann, Prem. Lieut. im 10. Inf. Regt. unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, als Inspektions⸗Offizier zum Kadettencorps, diese beiden vom 1. Oktober b. I.. Clauß, Pr. Lt. im 6. Chev. Regt., unter Beförderung zum Rittm., zum Escadr. Chef ernannt. Fahrmbacher, Sec. Lt., zum Pr. Lt. ohne Patent im 5. Chev. Regt. befördert. Im Beurlaubtenstande. 5. August. Zell, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt. zu den Res. Offizieren dieses Truppentheils, Haßler, Sec. Lt., im Reserveverhältniß vom 2. Feld⸗Art. Regt. zum 4. Feld⸗ Art. Regt., versetzt. Reitzenstein, Pr. Lt. im Bevrlaubtenstande des Eisenbahn⸗Bats., zum Hauptm, v. Löwenich, Sec. Lt. im Beurlaubtenstande im 14. Inf. Regt., Kuchler, Sec. Lt. im Beurlaubtenstande im 15. Inf. Regt., zu Pr. Lts. im Beurlaubten⸗ stande befördert. .
J Im aktiven Heere. 5. August. Friedl, Pr. Lt. des 1. Train⸗Bats., unter Verleihung des Charakters als Rittm., mit Pensgeg 1n mit der Erlaubniß zum Tragen der
if der Abschied bewilligt. 8 98 nhargust v. Inama⸗Sternegg, Pr. Lt. des 2. Fuß⸗Art. Regts., mit Feeien nnd mit der Erlaubniß zum Tragen der Unisorm
er Abschied bewilligt. 8 1 5 “ 7. August. Den Pr. Lts. des Beurlaubtenstandes: Strobel des 13. Inf. Regts., diesem unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Graß des 17. Inf. Regts., Schuck des 18. Inf. Regts, der Abschied bewilligt. — Den Sec. Lts. des Beurlaubtenstandes: Reichert, Ehmann des 5. Inf. Regts., Reiter des 11. Inf. Regts., Jacobus des 3. Feld⸗Art. Regts., der Abschied bewilligt.
XIII. (Königlich Württembergisches) “ Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere, 9. August. Frhr. blchte v. Fürsteneck, Rittm. und Eskadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 20, mit Pension und mit der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Franck, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Inf. Regt. Nr. 122, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und mit der Regts. Uniform zur Disp. gesteltt. Im Beurlaubtenstande. 9. August. Fricker, Pr. Lt. der Res. des Gren. Regts. Nr. 123, Stockmayer, Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 13, Nördlinger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 121, der Abschied be⸗
villigt. 8 Kaiserliche Marine. 8 8 8*
rne igen, Beförderungen, Versetzungen ec. Bax Gaffehu⸗ 8 August. Koester, Kapitän zur See, von der Stellung als Kommandant S. M. Panzerfregatte „König Wilhelm entbunden. v. Reiche, Kapitän zur See, zum Kommandanten S. M. Panzerfregatte „König Wilhelm“ ernannt. . Bad Gastein, 6. August!/ Dühring, Major vom See⸗Bat,, behufs Uebertritts zur Armee, von der Marine ausgeschieden. Gresser, Hauptm., bisber Comp. Chef vom See⸗Bat., der Charakter als Major verliehen. Lettgau, Hauptm., bisher Comp. Chef im Inf, Regt. Nr. 131, mit einem Patent vom 12. Juni 1885 als Comp. Chef im See⸗Bat. angestellt.
Preußzen. Berlin, 17. August. Se. Majestät der Kaiser und König ließen Sich gestern auf Schloß Babels⸗ berg von dem Chef des Militärkabinets und dem Chef der Admiralität Vortrag halten und empfingen dann den General à la suit Winterfeld.
Ueber die am 18. August stattfindende Nagelung und Weihe der den neu errichteten Truppen⸗ theilen zu verleihenden Fahnen ist auf Allerhöchsten Befehl Folgendes bestimmt worden: 3 1
I. Die Nagelung der Fahnen findet am 18. August, Vormittags 10 ½ Uhr, im Stadtschloß zu Potsdam, im Marmorsaal, statt. “ b
Die näheren Anordnungen in militärischer Beziehung sind dem General⸗Major von Versen, z. Z. mit den Ge⸗ schäften der Kommandantur von Potsdam beauftragt, über⸗ tragen worden. 1 “
In der Begleitung Sr. Majestät des Kaisers und Königs erscheinen außer Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin: a. die Prinzen und Prin⸗ zessinnen des Königlichen Hauses, welche hier anwesend sind; b. die im Garde⸗Corps dienenden und zur Zeit bei ihren Truppentheilen anwesenden Prinzen aus regierenden deutschen Häusern, also: General⸗Major Prinz von Hohenzollern, Com⸗ mandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, Second⸗Lieutenant Erbprinz von Hohenzollern vom 1. Garde⸗Regiment z. F., Second⸗ Lieutenant Prinz Ferdinand von Hohenzollern vom 1. Garde⸗ Regiment z. F., Oberst⸗Lieutenant Erbprinz von Sachsen⸗ Meiningen vom Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment, Second⸗Lieutenant Prinz Eduard von Anhalt vom 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiment, Rittmeister Herzog Johann Albrecht von Meckhlenburg⸗Schwerin vom Garde⸗Husaren⸗Regiment, Premier⸗ Lieutenant Erbprinz Reuß j. L. vom Garde⸗Husaren⸗Regi⸗ ment, Premier⸗Lieutenant Herzog zu Schleswig⸗Holstein vom Garde⸗Husaren⸗Regiment, Second⸗Lieutenant Prinz von Sachsen⸗Meiningen vom 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment bezw. mit ihren Gemahlinnen; 8
c. die sämmtlichen aktiven Generale der Garnison Berlin bis incl. General⸗Lieutenants; 8
d. die General⸗Adjutanten, Generale à la suite und Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs;
e. die Umgebungen Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und der Prinzlichen Herrschaften.
Rangordnung und demnächst ebenso die vorbezeichneten Prinzen event. die Prinzessinnen der deutschen Häuser; dann die Generalität nach dem Patent, die zur Empfangnahme der neuen Fahnen befohlenen Regiments⸗Commandeure, die zu denselben kommandirten Offiziere und zuletzt die Fahnen⸗Unter⸗ offiziere. 1 zuach beendeter Nagelung verlassen Se. Majestät, gefolgt von den Prinzen, den Generalen und den Umgebungen den Marmorsaal. B
Unmittelbar folgt im Marmorsaal: 8 1 II. Die kirchliche Feier zur Weihe der Fahnen. Mit diesen stellen sich die Fahnenträger in zwei geöffneten Gliedern gegenüber dem Altar auf; vor ihrer Fahne (resp. vor ihren drei Fahnen) die Regiments⸗Commandeure, hinter denselben. die kommandirten Lieutenants. 8 Se. Majestät der Kaiser und König und Ihre Majestät die Kaiserin und Königin mit den Prinzen und Prinzessinnen sowie den Umgebungen werden rechts vom Altar Platz nehmen die Generalität links desselben, sodas eine Art Carré gebildet wird.
Kurze Rede des Geistlichen und Weihe der Fahnen. 8 Nach Beendigung der kirchlichen Feier begeben Ihre Majestäten Sich mit den Prinzen und Prinzessinnen und den Umgebungen in die Nebenräume. 3 Die Generalität bleibt im Marmorsaal. “
Die Fahnen rangiren sich vor dem Altar in zwei Gliedern Front nach dem Lustgarten. Der älteste der Regiments Commandeure übernimmt ihre Führung; auf dem rechten Flügel steht ein Lieutenant des 13. Infanterie⸗Regiments auf dem linken Flügel ein Lieutenant des Eisenbahn⸗Regi ments. Die übrigen Regiments⸗Commandeure und Lieutenants treten von den Fahnen zurück. 1 8 u“ Die Leib⸗Compagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. bring die neuen Fahnen nach dem Exerzierhause. Die Fahnen werder dort von den Regiments⸗Commandeuren übernommen.
Später findet im Stadtschloß ein Dejeuner statt.
— In der 1. und 2. Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ ist der Entwurf zu Ausführungs bestimmungen zu dem Branntweinsteuergesetz vom 24. Juni d. J. abgedruckt, welcher von dem Finanz⸗Minister den preußischen Provinzial⸗Steuerdirektionen zur Begutachtung vorgelegt worden ist.
1 — Der große Lesesaal in der Königlichen Bibliothek wird vom 29. August bis zum 17. September also auf drei Wochen, geschlossen sein. Während dieser Zei wird, nach Uebereinkunft mit der Verwaltung der Universi täts⸗Bibliothek (Dorotheenstr. 9), zum Ersatz das dortige Lesezimmer täglich von 9—7 Uhr geöffnet sein.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich serbischen Hofe, Graf von Bray⸗Steinburg, hat Belgrad mit Urlaub verlassen. Während der Abwesenheit desselben von seinem Posten fungirt der Legations⸗Sekretar Graf von Lux⸗ burg als interimistischer Geschäftsträger.
— Der Königlich sächsische Gesandte am hiesigen Aller höchsten Hofe, Graf von Hohenthal und Bergen, hat einen ihm von seiner Regierung . mehrwöchigen Urlaub angetreten. Für die Dauer der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der der sächsischen Gesandtschaft attachirte Assessor von Salza und Lichtenau als interimistischer Geschäftsträger.
— Der General⸗Lieutenant von Schlichting, Com mandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Potsdam, 16. August. (W. T. B.) Ihre Majestät die Kaiserin und Königin traf heute Abend 8 Uhr von Eisenach hier ein und begab Sich sofort nach Schloß Babelsberg
Großbritannien und Irland. London, 16. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses wurde auf eine bezügliche Ansrage regierungsseitig mitgetheilt, daß die Unterhandlungen zum Zweck eines inter⸗ nationalen Abkommens über die Verhinderung des Verkaufes von Spirituosen, Waffen und Munition an die Eingeborenen der Inseln des westlichen Stillen Ozeans hätten aufgegeben werden müssen, da die Vereinigten Staaten den Beitritt verweigert hätten.
Frankreich. Paris, 15. August. (Fr. C.) Von den 18 neugeschaffenen Infanterie⸗Regimentern, welche die Nummern 145 bis 162 tragen, sind nach Verfügung des Kriegs⸗Ministers das 145. nach Maubeuge (1. Corps), das 146. nach Commercy (6.), das 147. nach dem Fort Lerouville (6.), das 148. bis 150. nach Verdun (6.), das 151. und 152. nach Toul (6.), das 153. nach Neufchateau (6.), das 154. nach Epinal (6.), das 155. nach Troyes (6.), das 156. nach Belfort (7.), das 157. und 158. nach Lyon (14.), das 159. nach Grenoble (14.), das 160. nach Nizza (15. Corps), das 161. und 162. endlich nach Paris als Bestand der Pariser Armee (Gouvernement mili⸗ taire) verlegt. 9 der neuen Regimenter kommen also an die deutsche Grenze.
Rumänien. Bukarest, 17. August. (W. T. B.) Das Journal „Etoile Roumaine“ sagt bezüglich der bul⸗ garischen Angelegenheit: Wir Rumänen haben uns weder auszusprechen, noch für oder gegen eine Person Partei zu ergreifen. Wir haben einfach zu wünschen, daß die bulgarische Krise so bald wie möglich zum Wohl der benachbarten und befreundeten Nation ihre Lösung erhalte. Wir haben überdies die Pflicht, die Ereignisse jenseits der Donau aufmerksam und als uneigennützige Zuschauer zu
Die Vorfahrt bezw. der Zutritt findet allgemein im
Gastein, 4. August. t. N E
ec. Lt. a. D., zuletzt im Gren. egt. 11, d 1.
innern Schloßhofe, vom Lustgarten her, statt. 8 2
verfolgen.
Geld schulden, ihre Budgets dem Verkehrs⸗Minister zur Bestätigung vorzulegen haben.
— 17. August. (W. T. B.) Das St. Pétersbourg“ glaubt zu wissen, daß der russische Geschäftsttäger in Konstantinopel, Onou, in der That der Pforte eine Mittheilung gemacht habe, in welcher er gegen die Wahl und die An⸗ kunft des Prinzen von Coburg in Bulgarien Protest erhebt, und bemerkt: Es war unmöglich, die Ausrede gelten zu lassen, hinter welche sich der Prinz von Coburg in seinem Cirkular, worin er seine Abreise nach Bulgarien anzeigte, geflüchtet hatte. Wenn der Prinz hat versichern können, daß etwaige Einwände sich nicht gegen seine Person wendeten, sondern gegen die Ungesetzlichkeit des Akts, durch welchen er sich auf den bulgarischen Thron be⸗ rufen glaubte, und der Versammlung, von der dieser Akt ausging, so ist es vollkommen klar, daß mit dem Tage, wo es dem Prinzen beliebte, die Rathschläge der bulgarischen Emissäre lieber zu hören als die, welche alle Mächte ihm ertheilten, der Prinz aufhörte, außerhalb der Sache zu stehen, und daß die Verantwortlichkeit für das Abenteuer, in welches er sich mit offener Verletzung des Rechts der Mächte und der Pforte, welche er bloßstellt, auf ihn ganz und gar zurückfällt. — Bezüglich der Depesche aus Konstantinopel des Inhalts, daß die Pforte die Ansichten der Mächte über die geeigneten Mittel zur Lösung der aus diesem Unternehmen entstandenen Schwierigkeiten kennen zu lernen wünsche, sagt das „Journal de St. Pétersbourg“: Wir sind der Ansicht, daß keine Macht, ebensowenig wie Rußland, die Gültigkeit der Wahl des Prinzen, noch auch besonders die Gesetzlichkeit seiner Besitzergreifung der Regierung in Bulgarien zugeben kann, daß auch fortan keine Macht diesen offenbaren Bruch des Berliner Vertrags billigen wird, und daß hierin nicht der Aus⸗ gangspunkt der von der Pforte gewünschten Berathung liegen kann. — Das Journal bemerkt weiter: Was man wiederholen mußlund nicht aus den Augen verlieren darf, ist, daß das Unternehmen des Prinzen von Coburg auf keinerlei Art von Rechtstitel beruht, sondern daß dasselbe vielmehr nach allen Gesichts⸗ punkten hin sich als ein verwegener Angriff auf das euro⸗ päische Recht und auf die Rechte der Mächte darstellt, wie die⸗ selben in dem Berliner Vertrage festgestellt worden sind. Kann man, wenn es den Mächten gefallen sollte, eine Verletzung dieser Rechte unter den von uns hervorgehobenen Umständen zuzulassen, in der That voraussetzen, daß sich Rußland allein für verpflichtet halten könnte, als Vertheidiger dessen aufzutreten, was von diesen Rechten noch übrig bleiben würde? — Am Schluß des Artikels heißt es: Uebrigens ist das Alles die natürliche Kon⸗ sequenz eines ersten Fehlers, der nothwendiger Weise andere nach sich zieht. So lange der Prinz Ferdinand sich in Ebenthal befand, gefiel es ihm, zu verkünden, daß seine Ankunft in Sofia das Signal einer allgemeinen Be⸗ ruhigung sein würde, die Männer, die bei den Ausschreitungen und Grausamkeiten der Regentschaft betheiligt waren, sollten einer gemäßigten Regierung Platz machen, die Parteien sollten mit der neuen Ordnung der Dinge ausgesöhnt werden durch eine allgemeine Amnestie. Aber das Alles konnte nicht stimmen zu der Rechnung der Parteiführer, denen sich der Prinz ausgeliefert hat. Augenblicklich, wo sie den Prinzen in den Händen haben, ist nicht mehr die Rede von einem Ministerium der Versöhnung, noch von einer Amnestie. Der Prinz kann die Regenten und die Minister von gestern nicht hindern, ihr Werk des Hasses und der Rache fortzusetzen.
Amerika. New⸗York, 15. August. (A. C.) Die Arbeiterpartei des Staats New⸗York hielt ihre Konvention in Rochester ab und ernannte Kandidaten für die November⸗Wahlen. In ihrem Programm sprach sich die Partei für Schutzzölle und gegen die Einwanderung Mittelloser aus. Die Politiker haben die Verhandlungen mit großer Spannung verfolgt, da die Arbeiterpartei im Staate New⸗York den Ausschlag giebt, und somit von ihrem Ver⸗ halten das Ergebniß der nächsten Präsidentschaftswahlen wesentlich abhängt.
Der frühere Bundes⸗Senator von Kalifornien und Ge⸗ sandte der Vereinigten Staaten in Deutschland, Sargent, ist gestorben.
Aus Colorado wird eine Indianererhebung ge⸗ meldet. Der Stamm Ute beschritt den Kriegspfad. Truppen erhielten Befehl, sich in Marschbereitschaft zu halten.
Afrika. (A. C.) Aus Zanzibar wird dem ‚Reuter⸗ schen Bureau“ unterm 14. d. gemeldet:
Die von dem britischen und dem italienischen Konsul von hier abgesandten Boten, welche Emin Pascha von der Entsendung der Entsatz⸗Expedition unter Stanley in Kenntniß setzen sollten, kamen Anfangs Mai in MeLisa, einem an der Ostküste des Albert Nranzasees gelegenen Orte, an, nachdem sie lange Zeit von Kassiki, dem König von Unvanyembe, und M'Wanga, dem König von Uganda, zurückgehalten worden waren. Wenn diese Boten im Stande wären, Mittel zu finden, den Albert Nyanza zu überschreiten, um nach M'Hagi, einer Station an der Westküste des Sees und einer der zehn Stationen, die noch immer von Emin Pascha und Signor Casati gehalten werden, ꝛu gelangen, sollte Emin Pascha's Lager Nachrichten über Stanley's Versuch Ende Mai empfangen haben. In M' Lisa hieß es Anfangs Mai, daß Emin Pascha sich im Distrikt Umjaro bei gutem Befinden und nach dem See Muta N'Zige via den Kakibbifluß unterwegs befunden habe. -
„Journal de
Zeitungsstimmen.
Die „Kölnische Zeitung“ schreibt:
In Baden ist das Branntweinsteuergesetz bekanntlich bereits an⸗ genommen. Die Landtage von Württemberg und Bavern werden sich in den nächsten Wochen mit der Angelegenheit zu beschäftigen haben.
Der Beitritt zu dem Gesetz ist auch hier vollkommen gesichert. Wenn
und nirgends einen Widerhall mehr findet. Die ganze Erregung war eben künstlich gemacht und hatte in den breiten Massen des Bürger⸗ thums keinen Boden.
Fön demselben Blatt finden wir nachstehenden weiteren Beitrag „zur Geschäftslage in Deutschland“: Den kürzlich erwähnten deutschen Handelskammern, die, im Gegen⸗ satz zu den meisten andern, von einer im Jahre 1886 stattgehabten Besserung der Geschäftslage zu berichten wissen, reiht sich die Handels⸗ und Gewerbekammer für Ober⸗Bayern in München an. Dieselbe schreibt in ihrem Jahresbericht: Das Jahr 1886 nimmt insofern eine kennzeichnende Stellung in der neuesten Wirthschaftsgeschichte ein, als auf vielen Gebieten eine deutlich erkennbare Besserung zu Tage trat. Die in den früheren Jahren allenthalben lautgewordenen Klagen über den Rückgang des Handels und das Darniederliegen der Geschäfte ver⸗ stummen zum großen Theile, und neu errungene Erfolge beleben Handel und Industrie, ohne daß gerade die erhöhte Schaffensfreudig⸗ keit eine allgemeine Zuvielerzeugung veranlaßt hätte. Wie in Deutschland, so zeigte sich auch in den übrigen Län⸗ dern ein wirthschaftlicher Aufschwung, und er hätte sich wohl allenthalben noch weiter ausgebreitet, hätten nicht die im Herbst eingetretenen politischen Verschärfungen lähmend auf Handel und In⸗ dustrie gewirkt. Diese in dem Welthandel hervortretende Erscheinung wiederholte sich auch in den besonderen Verhältnissen unseres Kreises. Theils wird von einer bereits eingetretenen Besserung gemeldet, theils ist die Stimmung eine zuversichtlichere, und man geht hoffnungs⸗ freudiger der Zukunft entgegen. Freilich darf dies nur den hervor⸗ tretendsten Zug des Wirthschaftsjahres kennzeichnende ÜUrtheil nicht so aufgefaßt werden, als ob etwa in sämmtlichen Zweigen der gewerb⸗ lichen und Handelsthätigkeit ein durchweg zufriedenstellendes Ergebniß erzielt worden wäre. Es fehlt auch heuer nicht an solchen Zweigen, die über den Rückgang des Geschäfts klagen; in vielen wird eine Zu⸗ nahme der Geschaftsthätigkeit gemeldet, ohne daß eine entsprechende Steigerung des Gewinnes eingetreten ist; aber immerhin ist dies die Minderheit; in den meisten Zweigen wird ein günstiger Geschäftsgang und ein befriedigendes Ergebniß verzeichnet.
— Die „Darmstädter Zeitung“ giebt einen Auszug aus dem Jahresbericht der Großherzoglichen Handelskammer Mainz für die Jahre 1885 und 1886, dessen Schluß folgender⸗ maßen lautet:
Obwohl die allgemeine wirthschaftliche Lage keine günstige ge⸗ nannt werden kann, und obwohl die Besserung der Existenzbedingungen nur auf einem beschränkten Gebiete, auf anderen jedoch sogar eine Verschlechterung eingetreten ist, darf der deutsche Handel und der deutsche Gewerbefleiß, die Grundlage des Wohlstandes der Nation, trotzdem mit guten Hoffnungen der Zukunft entgegensehen, umsomehr, als seine Konkurrenzfähigkeit im internationalen Handel auf allen Seiten bereitwilligst anerkannt wird und der deutsche auswärtige Handel eine Stärkung erfuhr, welche ihn den anderen Nationen gegen⸗ über zu einem mächtigen Nebenbuhler erhoben hat. Wie viele Ver⸗ luste an Nationalvermögen die jetzige leider noch nicht zum Abschluß
gelangte Weltkrisis auch forderte, das eine Gute scheint sie bewirkt zu Handel sich er⸗
haben, daß die deutsche Industrie und der deutsche mannt und mit emsigem Fleiß und rastlosem Mühen eine gesicherte Weltstellung zu erwerben gewußt haben.
— Der „Norddeutschen Allgemeinen wird aus Shanghai geschrieben: Die mit dem Norddeutschen Llovddampfer „Braunschweig“ am 19. Juni hier eingetroffene Post von London bis Shanghai hat nur etwas mehr als zweiunddreißig Tage gebraucht, also einen Tag weniger, als die bisher schnellste, ebenfalls durch ein Schiff des Norddeutschen Lloyd überbrachte Post. Selbst die englischen in China erscheinenden Zeitungen können nicht umhin, diesen Leistungen der deutschen subventionirten Linie die größte Anerkennung zu zollen.
Zeitung“
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 33. — Inhalt: Gesundheitsstand. — Volkskrankheiten in der Berichtswoche. — Cholera⸗Nachrichten. — Typhusepidemie in Dassel. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Sterblichkeit in Brüssel, London, Stock⸗ holm 1886. — Infektionskrankheiten in Moskau. — Witterung. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. — Thierseuchen. Rinderpest in Frankreich. — Tuberkulose bei Schlachtthieren. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. — Medijinalgesetzgebung ꝛc. (Sachsen⸗ Meiningen.) Arzneien. — (Spanien.) Einfuhr von Wein. — Recht⸗ sprechung. (Reichsgericht.) Verkauf von verdorbenem Kuhfleisch. Kongresse. 5. Hauptversammlung des preußischen Medizinalbeamten⸗ vereins. — Internationale Versammlung zur Bekämpfung des Miß⸗ brauchs alkoholischer Getränke. — Sanitätskonvention in Michigan. — Vermischtes. (Preußen. Kriegs⸗Ministerium.) Preisausschreiben betr. Brust⸗ und Rothlaufseuche bei den Pferden. — Thätigkeit der Impfinstitute in Sachsen 1895. (Schluß.)
1““ 8 8
Die Eisenbahnen in Preußen, in Deutschland über⸗ haupt und in Oesterreich 1883— 1885. (Stat. Corr.) — Nach⸗ dem im XII. Ergänzungsheft zur Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus die Entwickelung des deutschen und deutsch⸗ österreichischen Eisenbahnnetzes während des 48 jährigen Zeitraumes von der Eröffnung der ersten deutschen Eisenbahn im Jahre 1835 bis zum Schluß des Jahres 1882 zur Darstellung gelangt und später Gelegenheit genommen war, die Hauptergebnisse dieser Arbeit auch den Lesern der Zeitschrift selbst in deren XXIII. Jahrgang (1883) mitzutheilen, erschien vor Kurzem im Schlußheft des XXVI. Jahr⸗ ganges der Zeitschrift (1886) eine Fortsetzung jener Abhandlung, die Weiterentwickelung der preußischen, deutschen und deutsch⸗österreichischen Eisenbahnen in den Jahren 1883 bis 1885 betreffend, der wir Fol⸗ gendes entnehmen.
Die Bahnlänge sämmtlicher deutschen Eisenbahnen seinschließlich der deutschen Eisenbahnen auf außerdeutschen Gebieten, sowie der Theilstrecken außerdeutscher Eisenbahnen auf deutschem Gebiet) betrug:
Kilometer: am Schluß der Jahre 1883 1884 1885 . 34 881,6 35 619,5 36 164,7²) 1 136,6 1 221,2 1 417,3 107,3 107,3 147,3 8 1,5 5,5 7,5 . 36 127,0 36 953,5
a. Hauptbahnen1) .. b. normalspurigen Nebenbahnen c. schmalspurigen Nebenbahnen. d. Zahnradbahnen 8
zusammen. 37 736,8.
¹) Einschließlich der zu den Hauptunternehmungen gehörigen normal⸗ und schmalspurigen Nebenbahnen. — ²) Davon schmalsvurig
sich eine kleine Minderheit gestatten wird, gegen das Gesetz zu stimmen, so thut sie es nur, weil sie weiß, daß diese Opposition ganz unschäd⸗
normalspurig und 561,8 km schmalspurig bezw. Zahnradbahnen waren. Die Länge der mehrgeleisigen Strecken hatte sich zur selben Zeit auf uͤber 11 000 km erhöht. 1 In den einzelnen deutschen Staaten gestalteten sich Ende 1885 die absolute Länge aller Eisenbahnen, deren relative Vertheilung nach Haupt⸗ und Nebenbahnen, sowie endlich die Ausstattung mit Eisen⸗ bahnen folgendermaßen: kamen von 1000 km (deutscher) Eisen⸗ bahnens) auf Haupt⸗ Neben⸗ bahnen bahnen km Km 467,8 124,8 117,5 17,3 44,2 14,2 3,4 4,0 0,1 7,8 2,6 0,8 12 0,2 0,4 0,9 0,9 0,6
0,9 0,2 0,2 0,3 0,2
entfielen auf 1 qkm Fläche an
Eisen⸗
bahnen 8 Meter Preußen 64,2 Bavern z Sachsen Württemberg
—ab
11I“ Mecklenburg⸗Schwerin Sachsen⸗Weimar .. Mecklenburg⸗Srrelitz Oldenburg Braunschweig.. Sachsen⸗Meiningen Sachsen⸗Altenburg Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Anhalt Schwarzburg⸗Sonders⸗ v““ Schwarzburg⸗Rudolstadt Reuß ält Reuß jüngerer Linie.
Schaumburg⸗Lippe
+ SS8S —0;”¼
10
CnCSSS H O O00,Se;S”On 0+ -2O0O O O0- SUOS
50D0 ScCOoo iœ—9 92S. -10-0cSn=SU
5 —8—6OßCGSHeSebSe
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5
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0,5
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6,0 808, 187,5 . von deutschen Eisenbahnen auf öster⸗ n Geviet 4 km, auf niederländischem 19,1 km und auf schweizerischem Gebiet 41,1 km, bei deren Zurechnung sich die erst⸗ angeführte Summe von 37 736,8 km ergiebr. Der Bestand der preußischen Staats⸗ e am Schluß der Jahre 1883, 1884 Es betrug Kilometer die Länge 8
Staats⸗Eisenbahnen... Privatbahnen unter waltung
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—
8 Ende 1 reichische
und Privatbahnen und 1885 folgende Ver⸗
am Schluß der Jahre 1883 1884 1885 15 301,0 19 766,9 21 138,4
“ 1 2175 639,7 Privatbahnen unter Privatver⸗ “ 4 069,7 1 785,1 1 856,9.
Während also im Laufe dieser drei Jahre auf Grund der Eisenbahn⸗
verstaͤatlichung die Länge der Privat⸗Eisenbahnen unter Staatsver⸗
waltung auf ein Viertel und diejenige der Prirat⸗Eisenbahnen unter
Privatverwaltung auf weniger als die Hälfte sich verminderte, stieg
die Länge der Staats Eisenbahnen um 38,2 %.
Aehnlich gestalteten sich diese Verhältnisse bei den österreichischen Eisenbahnen, bezüglich welcher in den o igen
Jahren folgende Veränderungen eintraten. Es betrug bei den
österreichischen Eisenbahnen Kilometer: die Länge der Staats⸗ und für Rechnung des Staats 4“* „ Privateisenbahnen unter Staatsverwal⸗ Privateisenbahnen unter Privatverwal⸗ tung. 2 8
2 534,6
1 628,2
3 542,0 3 542,0 1 031,4
““ 7 670,0 6 556,2 6 660,5 zusammen. —. 10 329,6 10 510,2 10 685,6
Länge der österreichisch⸗ungarischen Eisenbahnen stellte sich auf Kilometer
Die überhaupt 1 in am Schluß der Jahre 1883 1884 Deutsch⸗Oesterreich. “ Galizien, der Bukowina und Dalmatien 1 780,6 2 509,0 Ungarn mit Fiume, sowie Kroatien und
Slawonien mit dem Grenzgebiet. 8 318,5
außerhalb Oesterreich⸗Ungarns .. 6,4 im Ganzen 20 435,1
Während die Länge sämmtlicher österreichisch⸗ungarischen Bahnen von 1883 bis 1885 also um 8,7 % zunahm, war dies bei den deutsch⸗ österre ichischen Bahnen allein nur um 3,4 % der Fall.
— Nach dem „Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich (1887)“ kommen auf den Quadratkilometer: im Deutschen Reich 86,7 Einwohner, in Preußen 81,3 (Ostpreußen 53,0, Westpreußen 55,2, Brandenburg mit Berlin 91,7, Brandenburg ohne Berlin 58,8, Pommern 50,0, Posen 59,2, Schlesien 102,0, Sachsen 96,2, Schles⸗ wig⸗Holstein 61,1, Hannover 56,5, Westfalen 109,1, Hessen⸗Nassau 101,5, Rheinland 161,0 und Hohenzollern 58,4) Bayern 71,5, Sachsen 212,2, Württemberg 102,3, Baden 106,2, Hessen 124,5, Mecklenburg⸗ Schwerin 43,2, Sachsen⸗Weimar 87,3 Mecklenburg⸗Strelitz 33,5, Oldenburg 53,2, Braunschweig 100,9, Sachsen⸗Meiningen 87,1, Sachsen⸗Altenburg 122,0, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 101,6, Anhalt 105,7, Schwarzburg⸗Sondershausen 85,4, Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt 89,1, Waldeck 50,5, Reuß älterer Linie 176,7, Reuß jüngerer Linie 133,9, Schaumburg⸗Lippe 109,5, Lippe 101,4, Lübeck 227,3, Bremen 648,0, Ham⸗ burg 1265,5 und Elsaß⸗Lothringen 107,8. Unter den deutschen Staaten hat, abgesehen von den Hansestädten, das Königreich Sachsen die dichteste, das Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz die dünnste, unter den preußischen Provinzen Rheinland die dichteste, Pommern die dünnste Bevölkerung. Die Dichtigkeit der Bevölkerung ist über dem Durchschnitt in Hamburg, Bremen, Lübeck, Sachsen, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Hessen, Sachsen⸗Altenburg, Schaumburg⸗ Lippe, Elsaß⸗Lothringen, Baden, Anhalt, Württemberg, Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha, Lippe, Braunschweig, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Sachsen⸗ Weimar und Sachsen⸗Meiningen; unter dem Durchschnitt in: Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen, Preußen, Bayern, Oldenburg, Waldeck, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft hat bekannt gemacht, daß sie in den Tagen vom 7. bis 11. Juni 1888 in Breslau eine allgemeine landwirthschaftliche Aus⸗ stellung veranstalten wird. Die Gesellschaft wird also ihrem Programm, alljährlich eine solche Ausstellung abzuhalten, gemäß, auf
““ 8 706 1
7
2 8 2
21 733,2 22 221,6.
244,6 km. — ³) Einschl. der außerdeutschen Strecken auf deutschem
die Frankfurter Ausstellung von 1887 eine Breslauer Ausstellung von