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Der General der Infanterie
8 1 rubberg, General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗
wesens, hat sich nach Kulm begeben behufs Besichtigung des dortigen Kadettenhauses; desgleichen der General⸗Lieutenant Mischke, — der Kriegsschulen, nach Hannover und Kassel zur Inspizirung der Kriegsschulen dortselbst.
— Der Gouverneur von Köln, General⸗Lieutenant von Sanitz, ist auf einige Tage hier eingetroffen.
Königsberg i. Pr., 5. September. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht, Regent von Braunschweig, welcher Se. Maäjestät den Kaiser bei den Manövern vertritt, ist heute Vormittag 9 Uhr auf dem fest⸗ lich geschmückten Ostbahnhof hierselbst eingetroffen und von dem kommandirenden General, dem Ober⸗Präsidenten, dem Ober⸗Bürgermeister und dem Polizei⸗Präsidenten empfangen worden. Se. Königliche Hoheit schritt zunächst die Front der auf dem Bahnhof aufgestellten Ehrenwache ab, befüleg nach kurzem Verweilen im Kaiserzimmer den Wagen und fuhr unter brausenden Hochrufen der die Straßen füllenden, dicht⸗ “ Volksmenge durch die Via triumphalis nach dem öniglichen Schlosse.
Seeeae a. M., 5. September. (W. T. B.) Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin sind mit den Prin⸗ zessinnen⸗Töchtern heute früh 7 ¼ Uhr hier eingetroffen und haben im „Frankfurter Hof“ Absteigequartier genommen.
Kiel, 5. September. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales traf heute “ hier ein und wurde von seinem Sohne, dem Prinzen Albert Viktor empfangen, welcher mit der Nacht „Osborne“ gestern Abend angekommen ist. Der Prinz, welcher am Bahn⸗ hof von dem Chef der Marinestation der Ostsee, Contre⸗ Admiral Blanc, und dem englischen Konsul Kruse begrüßt
worden war, begab sich dann sofort an Bord der Nacht „Osborne“.
Bayern. München, 3. September. (W. T. B.) Das Entlassungsgesuch des bayerischen Gesandten am italienischen Hofe, Grafen Moy, ist vom Prinz⸗Regenten genehmigt worden.
Sachsen. Dresden, 3. September. der Erzherzogin Maria Josepha in Persen⸗ eug geht dem „Dr. J.“ aus zuverlässigster Quelle die erfreuliche Nachricht zu, daß die Rekonvalescenz Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit mit ruhigem Schlaf und gutem Appetit ungestört ihren Fortgang nimmt, und daß man daher mit Zuversicht zöchstderen vollständiger Genesung, bei der stetig anhaltenden esserung des Kräftezustandes, in Bälde entgegensehen darf. Eine heute veröffentlichte Bekanntmachung vom 31. August ordnet die Vornahme einer Ergänzungswahl für die Erste Kammer der Ständeversammlung an, und . im Erzgebirgischen Kreise, wo ein Sitz in Folge des Mandats Seitens des bisherigen Inhabers zur Erledigung gekommen ist. — Eine Verordnung von dem⸗
Ueber das Be⸗
füen Tage bestimmt die erforderlichen Ergänzungswahlen ür die
Zweite Kammer, und zwar in folgenden Wahl⸗ reisen: im 5. Wahlkreise der Stadt Dresden, im 3. Wahl⸗
kreise der Stadt Leipzig, im Wahlkreise der Stadt Zwickau,
im 4., 6., 7., 8., 10., 14., 17., 18., 19. und 22. städtischen Wahlkreise, sowie im 3., 8., 13., 17., 22., 23., 25., 26., 28.,
34., 36., 37, 38., 39., 43. und 45. Wahlkreise des platten
Landes. Die Abgabe der Stimmen hat in allen diesen Wahl⸗ kreisen am 18. Oktober 1887 stattzufinden.
Württemberg. Stuttgart, 3. September. (St.⸗A. f. W.) Mit Schreiben des Königlichen Staats⸗Ministeriums von heute ist dem Präsidium des ständischen Ausschusses der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Eintritt Württembergs in die Branntweinsteuergemein⸗
weiteren Behagdlung zugegangeg „ —
Baden. Karlsruhe, 3. September. Die „Karlsr. Ztg.“ meldet: Se. Königliche Hoheit der Groß herzo 8 reiste heute Mittag von Schloß Mainau ab und beabsichtigte, sich eute Abend in Baden⸗Baden aufzuhalten, um Majestäten dem Kaiser und der Kai⸗ von Brasilien einen Besuch abzustatten. Königliche Hoheit gedenkt noch diesen Abend in Karlsruhe einzutreffen. — Der Großherzog verbleibt Sonntags, den 4. d., in Karlsruhe, wird verschiedene Vor⸗ räge entgegennehmen und gedenkt Abends nach Waibstadt bzureisen. Von da aus wird Se. Königliche Hoheit den Manövern der 28. Division während einiger Tage nwohnen und am 8. d. Abends wieder auf Schloß Mainau eintreffen. — Ihre Königlichen Hoheiten der Erb⸗ großherzog und die Erbgroßherzogin 88 sich veute Mittag nach Rorschach zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Wilhelm on Württemberg und kehren heute Abend nach Schloß Mainau zurück. .
Heflen. Darmstadt, 3. September. (Darmst. Ztg.) Der Prinz von Wales traf gestern Nachmittag von Hom⸗ urg zum Besuch des Großherzogs, welcher zur selben Stunde aus Oberhessen zurückkehrte, hier ein. Zur Be⸗ grü⸗ des hohen Besuchs waren bereits kurz uvor die Prinzessin Ludwig von Battenberg und er Prinz Alexander von Hessen von Jugenheim hier angekommen. Die Prinzessin Victoria besuchte darauf im Laufe des 5 mit dem Prinzen von Wales das Mausoleum auf der Rosenhöhe. Der Prinz von Wales kehrte Abends nach Homburg zurück, vom Großherzog zum Bahnhof geleitet, woselbst Se. Königliche Hoheit dann den Prinzen Christian zu Schleswig⸗ empfing, welcher mit en Prinzessinnen Victoria und Luise nebst dem Prinzen Albert zum Besuch der EEö Familie aus England hier eintraf. Einer Einladung des Prinzen von Wales folgend, begaben sich die hohen Ferrschaften heute Vormittag nach Homburg, von wo die Prinzen Christian und Albert zu Schleswig⸗Holstein heute Abend hierher zurückkehren werden.
Oldenburg. Oldenburg, 3. September. Der Groß herzogliche Hof hat die Sommer⸗Residenz Rastede heute verlassen und sich nach Güldenstein begeben.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 2. Sep⸗ tember. (Lpz. Ztg.) Am 7. d. M. finden die Landtags⸗
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 3. September. Das „Gesetzblatt für Elsaß⸗Lothringen“ veröffentlicht folgende Ver⸗ ordnung, betreffend die Einberufung der Bezirkstage und Kreistage:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, für Elsaß⸗Lothringen, auf Grund der Gesetze vom 22. Juni 1833, 10. Mai 1838, 18. Juli 1866 und 24. Januar 1873, was folgt:
Die Bezirkstage werden am 21. November dieses Jahres eröffnet und spätestens am 3. Dezember dieses Jahres geschlossen.
Die erste Sitzungsperiode der Kreistage beginnt am 17. Oktober, die zweite am 19. Dezember dieses Jahres. Die Dauer einer jeden dieser Sitzungsperioden wird auf höchstens fünf Tage festgesetzt.
Urkundlich unter Beidrückung des Kaiserlichen Insiegels.
Straßburg i. E., den 29. August 1887.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers
(h) Fürst von Hohenlohe.
Der Staatssekretä In Vertretung: ö von Puttkamer.
Die „Lds.⸗Ztg. f. Els.⸗Lothr.“ bemerkt hierzu: Zu den Aufgaben der diesjährigen Bezirkstage gehört insbesondere auch die Neuwahl von Mitgliedern zum Landes⸗Ausschuß. Das Mandat der bisher von den Bezirkstagen abgeordneten Mitglieder des Landes⸗Ausschusses ist durch Ablauf der drei⸗ jährigen Frist, für welche die Wahl erfolgt, seit dem 28. April d. J. erloschen. 8 8
Oesterreich⸗Ungarn. Konitz, 3. September. (Wien. Abdp.) Die Konitzer Manöver fanden heute ihren Abschluß. Nach dem Abblasen hielt der Kaiser südöstlich von Konitz bei Neudorf eine Revue über die gesammten Truppen ab. Am Schluß derselben richtete der Kaiser an das Offizier⸗Corps eine Ansprache, in welcher er den Kommandanten wie den Truppen seine volle Zufriedenheit kundgab. Ganz besonderes Lob zollte der oberste Kriegsherr dem 6. Dragoner⸗Regiment. Um 11 ½ Uhr verabschiedete sich der Kaiser von den Truppen und ritt nach Leschkau, von wo Abends die Abreise erfolgt.
Neutra, 5. September. (W. T. B.) Der Kaiser, welcher gestern früh hier eintraf und von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt wurde, empfing im Laufe des Vormittags mehrere Deputationen, die ihm ihre Huldigungen darbrachten. Zur Hoftafel waren die Erzherzöge Albrecht, Wilhelm und Josef, jowie die fremden Militär⸗Attachés geladen. Abends fand zu Ehren des Kaisers eine Illumination der Stadt und eine Serenade statt.
Agram, 3. September. (Wien. Abdp.) In der heutigen Sitzung des kroatischen Landtages be⸗ richteten die enae.. ksenen über ihre Konstituirung, worauf der Präsident denselben die Mandate zuwies. Die nächste Sitzung findet erst statt, wenn die Kom⸗ missionen ihre Arbeiten beendigt haben. Sodann dürfte der Landtag zur Wahl der Delegirten für den ungarischen Reichstag schreiten, welcher, wie bekannt, in den letzten Tagen dieses Monats wieder zusammentreten soll.
Schweiz. Bern, 3. Seprember. (N. Zürch. Ztg.) Die Zolleinnahmen betrugen im August 1887 1 812 631 Fr. 52 Rp. oder 72 024 Fr. 06 Rp. mehr als im August 1886 vom 1. Januar bis 31. August 1887 15 107 660 Fr. 43 Rp. oder 1 560 913 Fr. 98 Rp. mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Belgien. Lüttich, 4. September. (W. T. B.) Der katholische Sozial⸗Kongreß hat seine Sitzungen heute Abend eröffnet. Derselbe ist zahlreicher besucht als im vorigen Jahre. Unter den Anwesenden befinden sich der Kardinal von Rheims, der Fürst von Löwenstein, mehrere deutsche Abgeord⸗ nete ꝛc. Der Bischof von Lüttich eröffnete die Sitzung mit einer Rede über die Fflichten der Akdeitgebere in welcher er-die-Nothe⸗ wendigkeit brüderlicher Gesinnung betonte und sich für das Recht und die Pflicht des Staats, zu Gunsten des Arbeiters zu interveniren, ausließ. Der Bischof sprach sich anerkennend über die von dem Ministerium und der Arbeits⸗Kommission vorgeschlagenen Gesetze aus, empfahl den Arbeitgebern christ⸗ liche Liebe und Unterweisung gegenüber den Arbeitern und schloß mit der Versicherung der Treue gegenüber den belgischen Institutionen. Der frühere Minister Woeste sagte: Die Ge⸗ setzgebungen seien unzureichend, um ohne den Beistand Aller der sozialen Krise zu begegnen.
Großbritannien und Irland. London, 3. September. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Fergus⸗ son, auf eine bezügliche Anfrage: es sei im gegenwärtigen Augenblick nicht zweckmäßig, irgendwelche Ansicht über eine Mission des Generals Ernroth in Bulgarien aus⸗ zusprechen. — Das Unterhaus nahm sodann die Bill, be⸗ treffend den Betrieb von Kohlen⸗ und anderen Berg⸗ werken, in dritter Lesung an.
— 4. September. (W. T. B.) Nach Meldungen aus Ennis (Grafschaft Munster in Irland) hat das von der National⸗Liga auf heute einberufene, vom Vize⸗König verbotene Meeting, während der dafür ursprünglich in Aussicht genommene Platz von der Polizei und von Truppenabtheilungen besetzt war, an einem in entgegen⸗ esetzter Richtung, jedoch in der Nähe von Ennis ge⸗ egenen Punkte stattgefunden. Die irischen Deputir⸗ ten Dillon, Sullivan, O'Brien und Cox sowie der englische radikale Abg. Philipp Stanhope hielten Ansprachen, bis die Ankunft der Polizei und einer Abtheilung Militär das Auseinandergehen der Versammlung herbeiführte. Die Theil⸗ nehmer an der Versammlung suchten darauf in Ennis selbst das Meeting fortzusetzen, waren aber, als die Polizei zur Räumung der Straßen schritt, der Aufforderung der Depu⸗ tirten und der Geistlichen, keinen Widerstand zu leisten, Folge und gingen ruhig auseinander.
Frankreich. Paris, 2. September. Die Truppenbewe felde haben heute
(Köln. Ztg.) ungen auf dem Kriegsversuchs⸗ — egonnen; durch Toulouse gingen heute fünfzehn Militärzüge. — Der Unterrichts⸗Minister Spuller, welcher gegenwärtig in Mont⸗sous⸗Vaudry der Gast des Präsidenten ist, wird am Sonntag in Saint Claude zur Enthüllung der Bildsäule Voltaire's erscheinen. — Der Marquis von Salisbury ist in
Noyat eingetroffen. — 3. September. (Köln. Ztg.) Depeschen aus Tou⸗
ahlen statt, aus welchen, allen Anzeichen nach, meist die isherigen Abgeordneten wieder hervorgehen werden.
kommen hngn. die Mitwirkung des „Civil⸗Elements“ werde in der Armee sehr geschätzt, und es herrsche zwischen Militär und Civilisten vollständige Eintracht. Bei der Requirirung der Pferde freilich sei man einem gewissen Widerstande bei den Besitzern von Luxuspferden begegnet, und in der Umgegend von Toulouse zahlten die Pferdebesitzer lieber Strafe. — Gestern trafen vier Regimenter Infanterie in Carcassonne ein. Infanterie und nach ihr Artillerie fuhren in dieser Nacht von Toulouse ab. Das elfte Infanterie⸗Regiment ver⸗ läßt Montauban morgen; auch die Besatzung von Agen fährt morgen ab. — Nach der Abhaltung des Minister⸗ raths, am nächsten Dienstag, wird der Minister des Innern aufs Land und der Kriegs⸗Minister zu den militärischen Operationen an der obern Garonne abreisen.
Bulgarien. Sofia, 2. September. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ berichtet: In dem gestern unter dem Vorsitz des Prinzen von Coburg abgehaltenen Minister⸗ rath soll dem Vernehmen nach die Anschauung zur Geltung gekommen sein, daß die Mission des Generals Ern⸗ roth, selbst wenn dieselbe von den Mächten gebilligt werden sollte, von Bulgarien werden dürfe.
— 3. September. (W. T. B.) In dem hess abgehal⸗ tenen Ministerrath ist, wie verlautet, beschlossen worden, die Wahlen zur Sobranje auf den 9. Oktober anzu⸗ beraumen und den Belagerungszustand am 8. Sep⸗ tember aufzuheben.
Zeitungsstimmen.
„In der „Staatsbürger⸗Zeitung“ lesen wir über die Handelsvertrags⸗Verhandlungen mit Oesterreich⸗Ungarn:
Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Reich und der österreichisch⸗ungarischen Monarchie über die Erneuerung des mit Ende dieses Jahres ablaufenden Handelsvertrages bezw. Erweiterung des⸗ selben zu einem Zollvertrage haben noch nicht begonnen; von den Ab⸗ sichten der beiderseitigen Regierungen ist noch nichts Bestimmtes in dieser Angelegenheit bekannt geworden, und schon trachtet die man⸗ chesterlich⸗freisinnige Agitation und Presse, dieselbe zu ihrer undentschen Opposition auszubeuten und zu verunstalten.
Geflissentlich sucht man von dieser Seite die Unwahrheit zu ver⸗ breiten, daß die deutsche Reichsregierung die übermäßig schutzzöllnerische Politik des Auslandes, selbst die fast täglich sich steigernde Prohibitiv⸗ Politik Rußlands, hervorgerufen habe. Historisch und thats’chlich ist das Gegentheil der Fall. Frankreich ließ sich in dem Frankfurter Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 Artikel 3, etwas seltsamer Weise in diesemz Friedensinstrument, zwar die Meistbegünstigung in Zolltarifsachen zusichern, hat seitdem aber niemals Neigung an den Tag gelegt, ein Tarifvertragsverhältniß mit Deutsch⸗ land zu erneuern, vielmehr in seinem, das Freihändlersystem Napoleon's III. beseitigenden hochschutzzoöllnerischen Generaltarif, wie anderweitig, vornehmlich die Erzeugnisse der deutschen Industrie aus⸗ zuschließen getrachtet; neuerdings nimmt man höchstes Aergerniß jenseit der Vogesen selbst an der Ueberlegenheit der deutschen Spiel⸗ waagren⸗Industrie, deren überlegene Originalität und Geschicklichkeit freilich unverkennbar sind. — Die Vereinigten Staaten von Amerika sind, im überlegten Eigeninteresse ihrer nationalen Produktion und Industrie, die ebenso rücksichtslosen Hochschutzzöllner, wie bis vor Kurzem wenigstens in ebensolchem Interesse die Eng⸗ länder die gefeierten und erklärten Freihändler waren. — Oesterreich⸗Ungarn aber stellte sich schon im Jahre 1878, als der Handels⸗ und Zollvertrag mit Deutschland vom Jahre 1868 er⸗ loschen war, wesentlich auf die Basis eines autonomen, zwischen den beiden Reichstheilen diesseit und jenseit der Leitha von Neuem ver⸗ einbarten Generaltarifs; nur mit dem seiner Industrie geringe, seiner Landwirthschaft keine Konkurrenz machenden Italien schloß es den Handels⸗ und zugleich Tarifvertrag vom 27. Dezember 1878 ab. Zu⸗ folge Kündigung von italienischer Seite läuft derselbe mit Ende dieses Jahres (1887) gleich dem deutsch⸗österreichischen Handelsvertrage ab. In diesem Falle also folgte Deutschland mit seiner autonomen Tarifpolitik vom Jahre 1879 Oesterreich nach, ging ihm keineswegs voran. Dennoch wird von bezeichneter Seite selbst die durchaus falsche Nachricht verbreitet, daß Deutschland nunmehr gar den österreichisch⸗ ungarischen Generaltarif mit seinen erhöhten Zollsätzen verschuldet habe und auf E1 von österreichssch⸗vngarischer Seits für ein neues Tarffverhältniß oder gar eine Zolleinigung keine Er⸗ widerung zeige. Wie verhält es sich in Wahrheit damit?
Der neue Zolltarif Oesterreich⸗Ungarns, der durch die Ausgleichs⸗ verhandlungen zwischen beiden Reichstheilen wiederum auf zehn Jahre erneuert worden und bereits am 1. Juni d. J. in Kraft getreten ist, enthält allerdings in vielen seiner neunundvierzig Tarifklassen recht erhebliche Erhöhungen. Für uns aber ist die Hauptfrage hier die, wie verhalten dieselben sich zu dem deutschen Zolltarif vom 15. Juli 188. selbst mit dessen Abänderungen durch die Novelle vom 24. Mai Schon der österreichisch⸗ungarische Generaltarif vom Jahre 1877, der also dem deutschen vom Jahre 1879 um zwei Jahre voraufging, enthielt fast durchgängig höhere Zollsätze als der letztere, namentlich für fertige Fabrikate. Bei einer genauen Vergleichung beider Tarife aber, in deren gegenwärtigem Bestande, stellt sich heraus, daß die neuen Zollsätze des jenseitigen Tarifs die entsprechenden des diesseitigen vielfach sehr beträchtlich, zum Theil fast prohibitiv übersteigen und gerade für solche Fabrikate, welche die deutsche Industrie zunächst be⸗ rühren, während im deutschen Zolltarif höhere Sätze kaum zu finden 8 Es genüge, dies mit einzelnen hervortretenden Beispielen zu elegen.
In der Eisenindustrie übersteigen die Zollsätze des österreichisch⸗ ungarischen Tarifs die des deutschen durchgängig und beträchtlich, so unter den Halbfabrikaten für Blech und Platten von 5 bis zu 13 und 19 ℳ und unter den Eisen⸗ und Stahlwaaren unter anderen Eisen⸗ bahnräder um 9, Blechwaaren um 20, blanke Sägen, grobe Messer, Werkzeuge aller Art um 25, Kinderspielwaaren und Schlittschuhe um 26, feine Messerschmiedewaaren, Schreibfedern und dergleichen Wum 40, Nähnadeln unter 5 cem Länge um 140 ℳ — Unter den Instrumenten sind Klaviere und Pianinos um 50, optische um 280, unter den Kurzwaaren feinere Kinderspielwaaren, Spitzen und künstliche Blumen um 80 ℳ im österreichisch⸗ungarischen Tarif höher als im deutschen verzollt; nur Schmuck und Nippes sind in letzterem um 80 und 100, gewisse Stickereien um 20 ℳ höher tarifirt als in jenem. — Auch in der chemischen Industrie übersteigt der österreichisce Tarif den deutschen vielfach.
Wir können wohl darauf verzichten, weiter in einen Vergleich der einzelnen Positionen der beider deicen Tarife einzugehen. Thatsache ist, daß unter dem im Deutschen Reich mit gleichmäßigerer Berück⸗ sichtigung der Landwirthschaft wiederhergestellten System des Schutzes nationaler Arbeit die deutsche Industrie sich zu einer Höhe aufge⸗ schwungen hat, daß sie im gegenseitigen Verkehr mit fertigen Fabri⸗ katen qualitativ und quantitativ selbst dsg überragt. Von diesem Standpunkt kann die internationale Wirthschaftspolitik des Reichs mit Ruhe und Zuversicht den ausländischen Handels⸗ und Zollbewegungen entgegenblicken. .. . ..
— Die „National⸗Zeitung“ schreibt über das Scheitern der Spiritus⸗Koalition u. A.:
... Obgleich wir das Recht der Brenner zu ihrem Koalitions⸗ versuche anerkennen mußten und in der Erhöhung der Schnapspreise kein Unglück sehen, haben wir doch den Plan von Anfang an im politischen und im Handelstheil unseres Blattes durch Hervorhebung
louse bezeichnen die Mobilmachung bis jetzt als voll⸗
der sachlichen Gründe gegen denselben vielfach „bekämpft. Was an dem Versuch der Brenner berechtigt war, nämlich das Bemühen,
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so dürften in Folge des reichen Erntesegens in Bulgarien die deutsch⸗
die ihnen durch das Branntweinsteuergesetz zugedachte Entschädi⸗ —2 für die Beeinträchtigungen durch dieses Gesetz thatsächlich zu schern, dürfte sich auch auf andere Weise verwirklichen lassen.
Vielleicht noch schwerer als die Urheber des Koalitionsgedankens werden durch das Scheitern desselben die deutsch⸗freisinnigen Agitations⸗Politiker getroffen. Selbst auf die Gefahr hin, das Unternehmen dadurch zu fördern, hatten sie behauptet, dasselbe sei eine nothwendige und natürliche Folge des Branntweinsteuergesetzes. Jetzt liegt die Thatsache vor, daß die Koalition auf der Basis dieses Fess nicht möglich war, obgleich Finanzkräfte ersten Ranges ihre Beihülfe zur Durchführung dargeboten hatten, die natürlichen geschäftlichen Gegner des Unternehmens sich zum größten Theil äußerst schwachmüthig erwiesen und dasselbe mit großem Eifer und Geschick geleitet wurde. Trotz alledem ist es gescheitert, ist die angebliche selbstverständliche Fohe des Branntweinsteuergesetzes nicht eingetreten. Selten ist eine haltlose Agitation so eklatant zu⸗ sammengebrochen, wie die, wozu die Deutsch⸗Freisinnigen das Koalitions⸗ projekt hatten ausnutzen wollen.
— Die „Nationalliberale Correspondenz“ äußert sich über die gescheiterte Spiritusgesellschaft folgendermaßen:
An dem wunderlichen Lärm der deutschfreisinnigen Presse war jedenfalls das Wunderlichste, daß man gar nicht bedacht hatte, wie sehr man auf einen sonst bei jeder Gelegenheit so hoch gepriesenen Ruhmestitel der alten Fortschrittspartei loshieb. Oder steckte in dem Spiritus⸗Gesellschaftsprojekt im Grunde etwas Anderes, als jener Genossenschaftsgedanke, den vor einem Menschenalter Schulze⸗Delitzsch den Handwerkern und Arbeitern predigte? Ganz speziell genommen, hat nicht auch das Schulze⸗Delitzsch'sche System den Handwerkern die Errichtung gemeinschaftlicher Verkaufsmagazine zur Erzielung besserer Preise empfohlen? Und wo ist es da einem fortschrittlichen Blatt eingefallen, über die Gefahr von „Privatmonopolen“ zu schreien oder von Verletzung der berechtigten Interessen des Zwischenhandels zu reden? Was das letztere anlangt, so sind bekanntlich die nach Schultze⸗Delitzsch'schem Muster geschaffenen Konsumvereine der Abscheu zahlloser Kleinkrämer, deren rechtmäßiges Einkommen sie allerdings in vielen Fällen erheblich geschmälert haben. Wer aber hat je aus fortschrittlicher Feder ein Verdammungsurtheil über die Konsum⸗ vereine gelesen? Nun, was dem einen recht ist, ist dem andern billig — diesen Satz wird doch am wenigsten eine „freisinnige“ Partei mißachten wollen! Wenn die Konsumenten berechtigt sind, Vereinigungen zur Erzielung niedrigerer Preise zu bilden, wie sollten die Produzenten ihrerseits sich nicht ebenfalls zur Erzielung höherer Preise zusammenschließen dürfen? Das 5 ist nicht nur jedenfalls ebenso berechtigt, es kann auch unter Umständen als allgemein volks⸗ wirthschaftlich nützlich, ja nothwendig erscheinen. Unsere extrem frei⸗ händlerische Opposition thut immer, als ob ein ungemessenes Sinken des Preises der Verbrauchsgegenstände der Inbegriff einer gedeihlichen Wirthschaftsentwickelung sei. Ueber solch kurzsichtige Einseitigkeit ist gar nicht erst zu reden. Es giebt immer eine Grenze, unter welche der Marktpreis der Waaren wichtiger Produktionszweige nicht sinken darf, ohne daß das Gemeinwohl Schaden leidet. Darin liegt einer der unbestreitbaren Berechtigungsgründe von Schutzzöllen, welche einen durch ausländische Zufuhr bewirkten übertriebenen Preisdruck zu ver⸗ hindern bestimmt sind.
— Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ schreibt:
Deutsche Waaren in Frankreich sind bekanntlich fortwährend Gegenstand der heftigsten Angriffe der französischen Hetzblätter, welche den Einkauf sowohl wie den Verkauf deutscher Waaren als eine Art Landesverrath behandeln. Wie aus dem Wochenbericht der Leipziger Monatsschrift für Textil⸗Industrie ersichtlich, können die großen Pariser Häuser in einzelnen Geschäftszweigen ohne die deutschen Waaren gar nicht bestehen. Das bekannte Pariser Geschäftshaus „Bon Marché“ hat durch einen nach Berlin gesandten Vertreter in Berlin sowohl wie in Plauen, Chemnitz u. s. w. Mäntel und konfektionirte Weißwaaren einkaufen lassen (die später zum Theil wohl wieder als „Pariser“ Arbeit auch nach Deutschland zurückwandern werden). Auch Taillen hat der „Bon Marché“ in Berlin bestellt, ebenso hat ein anderes Pariser Haus mit zwei Einkäufern aus Buenos Ayres hier sehr bedeutende Ankäufe und Bestellungen gemacht. Es scheint also, daß für einige Franzosen — wenigstens noch in Geschäftssachen — die Ungemüthlichkeit aufhört, welche sie den Deutschen gegenüber sonst so gern zur Schau tragen.
— Der „Hannoversfche Courier“ bemerkt:
Die deutsche Scheibenglasfabrikation beherrscht in ihrem der⸗ zeitigen Entwickelungsstadium außer dem heimischen Markt auch einen großen Theil des Auslandsmarkts, und bietet namentlich in Eng⸗ land sowie in Belgien der dortigen Inlandskonkurrenz mit Erfolg die Spitze. Peuerdings tritt man in Belgien anscheinegd, dem Projekt nähek, an Relle ors Handbekkiebs in der Glasfad ation den Maschinenbetrieb zu setzen. Wie von dort berichtet wird, sollen erfolgreiche Versuche angestellt sein, das Glas, anstatt es zu blasen, auszurollen, und hätten die zu diesem Behuf kon⸗ struirten Maschinen ihrem Zweck vollends Genüge geleistet, Allerdings dürften noch Jahre darüber hingehen, ehe das neue Verfahren eine industrielle Verwerthung im Großen gestattet, zumal auch der Kosten⸗ punkt ein sehr beträchtlicher zu sein scheint. Allein das Streben, in der Konkurrenz obzusiegen, wird auch in diesem, wie in allen anderen Fällen nicht eher rasten, bis das vorgesteckte Ziel entweder erreicht ist oder sich als überhaupt unerreichbar herausgestellt hat. Es gilt also, die Augen offen zu halten.
— Die „Kölnische Zeitung“ deutsche Eisengewerbe im Orient:
Schon wiederholt wurde an dieser Stelle auf die stetige Er⸗ weiterung des Absatzmarktes des deutschen Eisengewerbes im Orient, insbesondere in Serbien, Bulgarien, Rumänien und in der Türkei, hingewiesen, und die fortgesetzten Berichte und Klagen von Seiten des österreichischen, belgischen und englischen Wettbewerbs be⸗ kunden, daß das kräftigste der deutschen Ausfuhrgewerbe das Gebiet seiner Thätigkeit noch immer ausdehnt. In Bulgarien hat deutscher Draht allen Mitbewerb geschlagen, ins⸗ besondere aben deutsche Drahtfabriken bei der bulgarischen Regierung und Eisenbahnbau⸗Gesellschaft größere Lieferungen an Telegraphendrähten und Vorrichtungen erstanden. Ebenda haben deutsche die belgischen Drahtstifte ziemlich verdrängt. Auch in Stab⸗ eisen beherrschte Deutschland neben dem verkehrsbegünstigten englischen und belgischen Mitbewerb den bulgarischen Markt, und machte die Preise (9 ℳ ab Fabrik, 12,40 bis 12,80 ℳ in Lompalanka), ebenso in Kleineisen und Stahlwaaren; ferner bezieht Bulgarien deutsche Waffen, Landwirthschaftsmaschinen, Buchdruckpressen, Nähmaschinen u. s. w., und wenn die politischen Verhältnisse sich friedlich erhalten,
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äußert über das
bulgarischen Handelsbeziehungen sich weiterhin vermehren. In Kon⸗ stantinopel hat das deutsche Gewerbe seit 1875 die bis dahin vorherr⸗ schenden Pariser Stifte durch deutsche Nägel völlig verdrängt.
onstantinopels Jahresbedarf hierin beträgt 2000 t und wird zumeist aus Deutschland, zum kleinen Theil auch aus Belgien gedeckt. Ferner liefert Deutschland nach Konstantinopel, wie der neueste Bericht der französischen Handelskammer daselbst hervorhebt, Möbelschlösser, polirte Scharniere, Schrauben, Schreinerwerkzeug, Schmiedeeisen, Emailleguß, Feilen und Solinger Messerschmiedewaaren, welche, wie die Sheffielder, in ihrer Art ohne Mitbewerb dastehen.
Statistische Nachrichten.
In dem in Nr. 205 des „Reichs⸗Anzeigers“ unter den Statistischen, Nachrichten abgedruckten Artikel über die Zahl der Richter und Rechtsanwälte ist aus Versehen die „N. L. C.“ als Quelle an⸗
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— Das Juliheft der Statistik des Deutschen Reichs
welches soeben veröffentlicht worden ist, enthält neben dem Nachweise über die Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigeren Waaren⸗ artikel im deutschen Zollgebiet für den Monat Juli 1887 auch den entsprechenden Nachweis für die Zeit vom 1. Januar bis Ende Juli 1887. Die Vergleichung der Ergebnisse desselben mit denjenigen für den gleichen Zeitraum des Vorjahres ergiebt im Allgemeinen eine Zunahme der Einfuhr wie der Ausfuhr. — Die nachfolgenden An⸗ gaben sind in Doppel⸗Centnern zu 100 kg gemacht. — Wesentlich gestiegen ist die Einfuhr von Arrak, Cognak und Rum, Wein in Füäfsern, Fleisch, Südfrüchten, Mehl, Reis, Kartoffeln, Eiern, un⸗ earbeiteten Tabackblättern. Oelfrüchten, Palm⸗ und Kokos⸗ nußöl, Petroleum (2 576 029 gegen 1 961 995) und mineralischen Schmierölen, ferner von roher Baumwolle (1 317 737 gegen 1 146 086), Flachs, Hanf und Jute, Eisenerzen 8 045 477 gegen 4 243 372), Holzborke und Gerberlohe, Bau⸗ und Nutzholz (11 845 173 gegen 9118 150), Dachschiefer, Braunkohlen (24 794 945 gegen 23 508 627), Fichtenharz und Terpentin, gewöhnlichen und feuerfesten Steinen aus Thon, Taschenuhren ꝛc. Von der Einfuhr an Bau⸗ und Nutzholz im laufenden Jahre entfallen auf rohes Bau⸗ und Nutzholz 7 108 918 (+ 1 404 421), auf Faßdauben und Stabholz 380 313 (+ 22,.178), auf beschlagenes ꝛc. Holz 1883 921 (+ 746780), und auf Säge⸗ und Schnittwaaren 2 370 665 (554 510). Was die Ein⸗ fuhr von Getreide, Hülsenfrüchten und Malz betrifft, so hat die Ein⸗ fuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Buchweizen, Hülsenfrüch⸗ ten, Hirse und Malz, wenn auch nicht beträchtlich, zu⸗ genommen, die Einfuhr von Gerste und Mais dagegen abgenommen. Bei Weizen beträgt die Zunahme 265 175, bei Roggen 318 314. Eine Abnahme der Einfuhr ist insbesondere bemerkbar bei Borsten⸗ vieh, Schmalz und schmalzartigen Fetten, Obst, Kaffee, Kleie, Rinds⸗ häuten, Roheisen, Baumwollen⸗, Leinen⸗ und Wollengarn ꝛc. Be⸗ treffs der Ausfuhr liegt ein bemerkenswerther Rückgang vor bei den Kartoffeln (— 207 394), Spiritus (— 167 483 Doppel⸗Ctr)), Wein, Kochsalz, Obst, Weizen, Hafer, Raps und Rübsaat, Schafvieh, Blei, Eisenerzen und Roheisen, Holzstoff, Bau⸗ und Nutzholz, Schaf⸗ wolle, Baumwollen⸗ und Wollengarn; im Uebrigen ist dieselbe fast durchweg, und zum Theil recht beträchtlich gestiegen.
— (Berl. Pol. N.) Für den 15. Aerztetag in Dresden hat der Referent desselben über das “ Dr. Busch⸗ Krefeld, eine Uebersicht über die Ergebnisse dieses Gesetzes im Jahr 1885 ausgearbeitet, welche eine Fülle interessanten Materials dar⸗ bieten. Nach derselben kamen für das Deutsche Reich, dessen Ein⸗ wohnerzahl 46 845 531 beträgt, auf je 10 000 Einwohner 3,48 Aerzte. Die Anzahl der Kassenmitglieder überhaupt betrug 4 294 173, so daß auf je 10 000 Einwohner 917 Kassenmitglieder entfielen. Die Anzahl der Kassen nach dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 belief sich auf 18 776, es kamen somit auf jede Kasse durch⸗ schnittlich 228,7 Mitglieder. Die Gesammt⸗ Einnahme dieser Kassen berechnete sich für das in Rede stehende Jahr auf 66 100 344 ℳ, die Gesammtausgaben auf 52 646 826 ℳ Die Aus⸗ gaben für Aerzte stellten sich insgesammt auf 9 060 945 , d. h. 13 % der Einnahme und 17 % der Ausgabe, pro Kopf und Jahr also auf 2,11 ℳ; die Ausgaben an Arznei ꝛc. beliefen sich auf 7 072 016 ℳ, pro Kopf und Jahr auf 1,64 ℳ, die Ausgaben für Krankengelder an Mitglieder, Angehörige der Mitglieder und für Verpflegungskosten an Krankenanstalten insgesammt auf 28 419 658 ℳ, also pro Kopf auf 6,61 ℳ Die Verwaltungskosten betrugen insgesammt 3 384 536 ℳ, d. h. 5 % der Einnahme und 6 % der Ausgabe, pro Kopf und Jahr 0,78 ℳ 8
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Stettin in alter und neuer Zeit. Bearbeitet von Wm. Heinr. Meyer, Stettin. Stettin, Druck und Verlag von F. Hessenland, 1887. Pr. geheftet 6 ℳ, in Prachtband 7,50 ℳ — Der Verfasser hat sich bereits durch andere Beiträge zur Lokalgeschichte Stettins bekannt gemacht. Die gute Aufnahme, welche diese Arbeiten gefunden haben, veranlaßten ihn, tiefer in die Geschichte Pommerns und speziell die Heimathskunde von Stettin einzudringen. Mit den so gewonnenen Resultaten war ursprünglich nur eine für den Verf. selbst bestimmte, nach der Zeitfolge geordnete Uebersicht der hauptsächlichsten, die Stadt Stettin betreffenden Begebenheiten in alter und neuer Zeit beabsichtigt. Bei der Zusammenstellung chronologischen Notizen kam er jedoch mehr und mehr zu der Ueberzeugung, daß mit seiner Arbeit auch für manchen seiner Mitbürger ein in vielen Fällen nützliches Nachschlagebuch geschaffen sein dürfte. Deshalb entschloß er sich zur Veröffentlichung und hofft, dadurch nicht nur ein allgemeineres Interesse, sondern besonders noch das anderer Forscher für die Geschichte der alten Handelsstadt anzu⸗ regen. — er urspxünglichen Bestimmung und Entstehungsart der Aroeik btipre üe ninffaͤt die Schronologische Uebersicht der Geschichte der Stadt einen besonders großen Raum, etwa die Hälfte des Bandes, ein. Dieselbe verzeichnet alle bemerkenswerthen Daten aus der Geschichte der Stadt, geordnet nach den drei Hauptperioden: unter der Herrschaft wendischer Fürsten und Herzöge von Pommern bis 1637 (nebst Stamm⸗ tarel der männlichen Linie der regierenden Herzöge von Pommern⸗Stettin), unter schwedischer Herrschaft, 1648 bis 1720, und unter preußischer Herrschaft, 1720 bis Ende 1886. Voran gehen kenntnißreich und interessant geschriebene Abschnitte über die Geschichte der Stadt im Allgemeinen, ihre Lage, Klima und Witterung, Bevölkerung, Handel, Schiffahrt, Industrie, die Topo⸗ graphie älterer Zeit, die Bauwerke und Kunstdenkmäler, mit zahl⸗ reichen Abbildungstafeln; am Schluß sind die Siegel der Stadt ab⸗ gebildet und beschrieben sowie einige bezügliche Urkunden mitgetheilt. Eine ganze Reihe von Plänen und Ansichten der Stadt, nach alten Originalen, Gemälden, Handzeichnungen ꝛc., Abbildungen des Schlosses und der Hauptkirchen, auch Karten der Wasserstraßen von Stettin über Swinemünde in die Ostsee bieten eine angenehme, belehrende Zugabe. Die auch äußerlich elegant ausgestattete Chronik verdient die Aufmerksamkeit aller Freunde städtischer Geschichte, ganz besonders aber der jetzigen und ehemaligen Bürger Stettins selbst. 1
— Bruhaos Verlag (Inhaber: Eugen Appelhans) in Braunschweig bietet der deutschen Schuljugend und patriotischen Vereinen in neuer um über das Doppelte vermehrter Auflage die Festschrift: „Von Ems bis Paris“ von F. Knauth, Rektor. Materialien zur musikalisch⸗ deklamatorischen Gedenkfeier des Krieges 1870 und 1871. (Preis à 50 ₰. Partiepreis 25 Exemplare 9 ℳ.) — Diese von warm patriotischem Geist durchwehte Festschrift wird Vielen willkommen sein. Die Aufführung wird nirgends Schwierigkeiten bereiten. 18
— Die „Deutsche Rundschau“, von der uns das Sep⸗ temberheft zugegangen ist, beendet mit demselben ihren dreizehnten Jahrgang und bietet uns Veranlassung, von neuem auf diese vornehme und gehaltreiche Zeitschrift aufmerksam zu machen. In wenigen anderen Zeitschriften mag während der gleichen Frist eine gleich große Zahl von novellistischen, wissenschaftlichen und zeitgeschicht⸗ lichen Bektragen veröffentlicht worden sein, welche die Aufmerksamkeit des In⸗ und Auslandes in so hohem Grade Fee oder in Reproduktionen und Uebersetzungen eine so weite Ver reitung gefunden haben, wie die der „Deutschen Rundschau“. Aber indem wir einen solchen Erfolg rühmen, stellen wir noch über denselben das Bestreben der „Deutschen Rundschau“, in ernster, gewissenhafter und gleichmäßiger Arbeit jedem ihrer Hefte den Ausdruck und Charakter echter Geistesbildung zu geben. Die „Deutsche Rund⸗ schau“ hat den Beweis geliefert, daß auch für Deutschland die Zeit der großen, vornehm gehaltenen, reich ausgestatteten Revuen gekommen ist, und nach dem Programm, welches sie für den 14. Jahrgang ver⸗ öffentlicht hat, wird sie auf diesem Wege beharren. Das September⸗ Heft schließt auf das würdigste den dreizehnten Jahrgang ab. Neben einer feinsinnigen, auf Corfu spielenden Novelle Hans Hoffmann's: „Die Weinprobe“ finden wir einen hochinteressanten Aufsatz von Reinh. Koser „Sophie Charlotte, die erste preußische Königin“, der eine besondere Wichtigkeit durch die darin mitge⸗ theilten, bisher ungedruckten Briefe der Königin erhält. Fanny
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Siegmund Schlesinger beleuchtet unter dem Titel „Station
Burgtheater!“ die Hofburg⸗Direktionsperiode Wilbrandt's. An der Hand eines der Königin Victoria zu ihrem Regierungs⸗Jubiläum dargebrachten umfassenden literarischen Werkes schildert Lady Blenner⸗ hassett in kurzen, Zügen die „fünfzig Regierungsjahre der Königin Victoria“, Gust. Karpeles theilt einen bisher ungedruckten Aufsatz H. Laube's über Heinrich Heine mit, den Laube Anfang August 1846 auf das Gerücht hin, daß Heine gestorben, geschrieben hatte und der nun jetzt erst seine Veröffentlichung erfährt. Neben der Politischen und Literarischen Rundschau, neben den bibliographischen und litera⸗ rischen Notizen nennen wir noch Karl Frenzel's Novelle Schönheit⸗ und Helene Böhlau's letzte Rathsmädelgeschichte „Das Gomelchen“. Ein derartig reicher und anregender Inhalt erweckt hohe Erwartungen auf das kommende Quartal der „Deutschen Rundschau“, und wir sind überzeugt, daß diese nicht getäuscht werden!
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im Verlage der Roßberg'schen Buchhandlung, Leipzig, erschien ein Schriftchen, betitelt: „Wie wird man ein Forstwirth?“ auf Grund der für die Staatsforstverwaltungsbeamten in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz erlassenen Regulative und Verordnungen herausgegeben vo Max Neumeister, Professor an der Forst⸗ akademie Tharandt. Pr. 1 ℳ Die Verlagshandlung hat bereits eine Reihe von derartigen fachwissenschaftlichen Brochuren erscheinen lassen, in denen eine kurze, mit manchen praktischen Winken ver⸗ bundene Beantwortung der Frage geboten wird, wie das betreffende Studium einzurichten sei, um das Wichtige nicht zu übersehen und an das Unwichtige nicht zu viel Zeit und Kraft zu verschwenden. Der Verfasser legt zunächst die Nothwendigkeit für den Staat dar, sich tüchtige Forstwirthe zu verschaffen, womit er nur die eigentlichen Verwaltungs⸗ beamten meint im Gegensatz zu dem niederen Forstschutz⸗ oder Hülfs⸗ personal. Er empfiehlt, nur solche Personen zum forstlichen Studium zuzulassen, welche militärtüchtig sind, dadurch würde nach Ansicht des Verfassers am einfachsten und gerechtesten die Frage der Ueberfüllung gelöst werden können. Im Königreich Sachsen haben z. B. seiner Angabe nach seit Einführung des Einjährig⸗Freiwilligensystems ca. 50 % der Oberförster⸗Kandidaten beim Militär gedient. Hätten nur diese beim orstfach Aufnahme gefunden, so würde die Kandidatenzeit im Durch⸗ sprst von 13 auf 6 Jahre, also etwa auf die für Preußen geltende Norm, herabgedrückt worden sein. Daß das zu späte Einrücken in die selbständige Stellung eines Oberförsters dem Dienst aber nicht zu Gute kommen kann, liegt seiner Ansicht nach auf der Hand. Der Verfasser konstatirt ferner die eigenthümliche Thatsache, daß bei dem starken Andrang zum Forstfach die Söhne von Forstbeamten verhält⸗ nißmäßig zurücktreten, was, wie er meint, ohne Zweifel daran liegt, daß die Forstbeamtensöhne mehr mit den Schattenseiten des Forstfachs vertraut sind und vielfach nicht den für die Ausbildung des Forstmanns erforderlichen hohen Aufwand von zu Hause erlangen können. Diese Erscheinung sei um so bedauerlicher, da jedenfalls Söhne von Forstbeamten in hervorragender Weise die Qualifikation für den forstlichen Beruf besitzen müßten. Obwohl der Eintritt und die Beförderung als Staatsforstdienst⸗Aspirant in den verschiedenen Ländern an eine Reihe von Bedingungen geknüpft ist, so lassen sich trotz mehrfacher Abweichungen derselben in den Staaten des Deutschen Reichs, in Oesterreich und der Schweiz für eine übersichtliche Dar⸗ stellung folgende Kapitel bilden: Allgemeine Vorbildung, körperliche Beschaffenheit, sonstige Voraussetzungen, praktische Vorbildung, akademische Studien nebst Prüfungen, Weiterbildung bis zur Staats⸗ prüfung, Staatsprüfung, Weiterbildung bis zur Anstellung als Revier⸗ verwalter bezw. Oberförster. Für das Ausbildungs⸗ und Prüfungswesen der Forstverwaltungsbeamten stellt der Verfasser folgendes Normal⸗ programm auf, welches er der Kritikaller Sachverständigen empfiehlt. Die Grundzüge dieses Programms sind folgende: Die allgemeine Vorbil⸗ dung ist durch das Maturitätszeugniß eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums nachzuweisen. Nach Absolvirung einer solchen Schule muß eine Universität mindestens während dreier Semester be⸗ zogen werden, um eine weitere allgemeine Ausbildung in der Mathe⸗ matik und in den Naturwissenschaften zu erhalten und Vorträge über Nationalökonomie, Finanzwissenschaft und Rechtswissenschaft zu hören. Wenigstens in diesen Fächern ist eine genügende Prüfung abzulegen. An diese Studienzeit schließt sich eine halbjährige praktische Vorbe⸗ reitungszeit bei einem Staats⸗Oberförster an. (Söhne von Forst⸗ beamten könnten füglich davon dispensirt Sese. Der Eintritt in diesen Kursus wird in der Regel nur denjenigen gestattet, welche ihrer Militärdienstpflicht bereits genügt haben. Diese Bestimmung ent⸗ spricht dem Grundsatze, daß nur Militärtüchtige Zutritt zum Staats⸗ forstverwaltungsdienst erlangen sollen, und daß jedenfalls vor Ab⸗ legung des Staatsexamens die Militärdienstzeit bei der Truppe zu beenden ist. Für Nichtmilitärs ist nur Aussicht auf An⸗ stellung im Gemsinde⸗ und Prigstdisnst vorländen. Mach don praktischen Kursus muß wenigstens drei Semester lang Forstwissenschaft studirt werden. Dieses Studium erfolgt ent⸗ weder an einer mit einem forstlichen Institut oder Seminar ver⸗ bundenen Universität oder auf einer Forstakademie. Ersteres erscheint zweckmäßiger. Alle hierbei in Betracht kommenden Disziplinen, deren Ausdehnung am besten ein Forstmann beurtheilen kann, sind von Forstleuten resp. forstlichen Professoren vorzutragen. (Die jetzt dazu theilweis noch fehlenden Dozenten würden nach Einführung des Normalprogramms leichter zu beschaffen sein.) Nach Beendigung der forstlichen Studien ist eine Abgangsprüfung zu bestehen, bei welcher nur die betreffenden Professoren examiniren. Die darauf folgende Acceßzeit muß mindestens 2 Jahre und darf längstens 5 Jahre dauern. Eine Beschäftigung bei Forsteinrichtungsarbeiten ist unerläßlich. Die letzte oder Staatsprüfung wird durch eine von der Regierung besonders ernannte Kommission abgehalten. In diese Kommission, welche am besten aus 5 Mitgliedern gebildet wird, sollen nur Forstbeamte oder forstliche Professoren (von diesen höchstens 2) gewählt werden. Vor der Anstellung als Oberförster sind thunlichst alle Kandidaten theils im Verwaltungsdienst, theils bei Forsteinrichtungen zu beschäftigen.
Veterinärwesen.
Nachrichten über Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande. Rußland. ächlich in Betracht kommenden Gouvernements und Gebieten: 8 Nach Meldungen vom 1. Juni bis 1. Juli 1887. 1 Rinderpest. Gouvernements:
Woronesch. Irkutsk.
111“X“ Gebiete: Donische Kosaken 867
Oesterreich. Laut der am 7. August 1887 vorliegenden Meldungen. “ Land. Zahl der infizirten Orte. 8 Milzbrand. Galizien .““
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ö1“ Maul⸗ und Klauenseuche.
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Nieder⸗Oesterreich
Schlesien
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gegeben, während der Artikel dem „Hannoverschen Courier“ ent⸗ ommen war.
Lewald setzt ihre „Erinnerungen an Franz Liszt“ fort, und
Bukowina.
In den Deutschland zunächst gelegenen und in den sonst haupt⸗
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